1921 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

dae - Cs

16b. 269064. S, 11 16b. 269051. R. 25279. S L L L Tre 29/1 1921. Sutterer & Cie., Moes3bach b. Achern i. B. 5/8 1921. Weschäfts8betriebh: Brennerei und Handel mit Spirituosen. Waren: Zwetschenwasser und 15/3 1921. Fa. Ferd. Rückforth Nas. sonstige Branntweine, Liköre und Aktien-Gesellshast, Stettin. 4/8 1921. ANeIe, [Beschäftsbetrieb: Fabrikation alkoholi- scher und alkoholfreier Getränke. Waren:

Wein, Sekt, Malzwein, Spirituosen, Liköre, alkoholfreie Getränke, Fruchtsäfte, Limonaden, Punsche, Extra!kite und Essenzen zur Herstellung von Getränken, Essig, Sprit, Spiritus, diäâte-

tishe Nährmittel.

269065. Sh. 27154. | 16b

Ollen Schulte“

27/12 1920. Fris Schulte im Hofe Nachf., Gelsen- firhen. 5/8 1921.

[Beschäfstsbetrieb: Kornbranntweinbrennerei Lilförfabrik. Waren: Spirituosen jeder Art.

269069. V

Bonnes Nouvelles

7/5 1921. Gebr. Wossidlo, Stettin. 5/8 19 Beschäftsbetrieb: Weingroßhandlung. Yi Weine, Spirituosen.

16e.

und

269070. R, 2

16 269048.

4/8 1921. [Veschäftsbetriebi:

Kaschwa

16b. ® 99 181 1921. Klosterkellerei Karl Schwarz, Düsseldorf. OC ( CION Weinhandlung, Sefktkellerei, 99 E

16h, 269066. Sth. 27690.

Karl Schweitzer's Edellikör „Prunus“

18/4. 1921. Carl S@hweißer, Freiburg-Zähringen, Unterfeldstr. 6. 5/8 1921.

[Ve\schäftsbetrieb: Weinhandlung, Brennerei, Likör= fabrik. Waren: Branntweine und Likör.

K. 36853. 269055. S. 42792.

Pombi

: i : ; i: 16b. 269067. St. 10794 / : Fruchtsaftpresserei und Likörfabrik, Kognakbrennerei, / ; ° 9/3 1921. Reinarß & Co., Düsseldorf. 5/81 Essigsprit, Fabrikation alkoholfreier Getränke, Zuder- 12/5 1921. Fa. Robert Hahn, Waldenburg i. Schles. |- sBeschäftsbetrieb: Fabrikation von Essenzen, und Schokoladenwaren, Keks und Biskuits. Waren: | 4/8 1921. : O Stists Perle rischen Ölen, Fruchtsaftpressevei, Kelterei, Obst Spirituosen, Shaumtwveine. N e C as A R Ä U s Fen ej} erei eingroßhandlung. aren: eine, l i erstellung kohlensäurehaltiger und nicht kohlen 16b. 269050. E. 14089. ] Spirituosen und Liköre. R 4 5/8 199 1 Eduard Steinbrinck, Herdecke a. d. haltiger S ie, P A ubisätte alfkohd e E iele R - aesorcs | Geträn!fe, künstliche und natürliche Mineralwässer, 16b. 269056. Sh. 27659. | ait it Waren: Spitituosen aller b | und Gewürgextrafte für Konditoreien und fat : : : Stillwein und Schaumwein, Spirituosen, Val A N U ] 16b. 269068. W. 27518. | und Puddingpulver. l 11/4 1921. Fa. August Eysenck, Niederlahnstein | 17. 269072. K, 37 a. “Rh. 4/8 1921. 2/6 1921. Kohler & Sthaeser, Pforz- sBeshäftsbetrieb: Weingroßhandlung, Spirituosen- heim. 5/8 1921. fabrik. Waren: Branntweine, Spirituosen und Liköre, Beschäftsbetrieb: Herstellung und i alfoholarme und alkoholfreie Getränke. Vertrieb von Gold-, Silber-, Alpakka- und 8 1 | E Bijouteriewaren. Waren: Gold=, Silber- 16b. 269052. N. 25462. Sch N echte und unechte mucksachen. | | i 17. /269073. AVE N | X T s S Fa. F. Schubert & Co.,, München. ‘9/6 1921. Fa. Hans Lindner, 4/84 E a August Rüßler, Potsdam, Jägerstr. 7. A äftsbetriek: Vertretungs- und- Jmportgeschäft. He On E Herstel- 1. l i E aren: Spirituosen, Pflanzensäfte, Obst- und Frucht= i Iunt: c u [Beschäftsbetrieb: Wein- und Spirituosenhandlung. | säfte, Stillweine, Schaumweine, Sirupe, Mineralwässer, P O

Waren: Weine, Spirituosen und alkoholfreie Getränke.

Limonaden, alkoholfreie Getränke, Essenzen für Gewürz= ren: Ketten, Bijouterien und

Gebrüder Wolsermann, Berlin.

; S zwecke, pharmazeutishe Zwecke und zur Herstellung von 15/4 192 Ri el- un edel- 16b. 269053. 6. 22384. Spirituosen, Gêwürzextrakte, Essig, Weinessig, Essig | 5/8 Bar O e g E Ei J essenzen, Sprit, Fruchtextrakte. |Beschäft3betrieb: Weingroßhandlung und Liköv- | Shmucksachen, Gold=-, Silber- Ê J (, 16b. 269057. R. 36884. fabrik. Waren: Liköre und Spirituosen. und Alpakkäawaren. Í ° j 16e. 269071. Schloss Reichartshausen s 97/5 1921. Fa. Hugo Grünberger, Breslau. 4/8 1921. 14/3 1921. C. A. F. Kahlbaum, Aktiengesellschast, [Heshäftsbetrieb: Destillation und Likörfabrik. | Berlin. 4/8 [921. : Waren: Spirituosen. [Beschäftsbetricb: Likörfabrik. Waren: Liköre, Spirituosen, Weine und Sekte. P | E. ce A Ou. 269058. L. 22210. s Ï i | 0C C CION I 2/5 1921. Dortmunder Actien-Brauerei, 9 : Dortmund. 5/8 1921. j E 10 1920. Ludwig & Wachsmann, Berlin. 4/8 E C E Se Mitoae

“vom Hühnerhofe. |* aner San:

12/5 1921. Fa. Robert Hahn, Waldenburg i. Schles

4/8 1921. 4/8 1921. E ita u Fruchtsaft- Wer U Was T und presserei und Weingroßhandlung. Waren: Weine, Essigspritfabrik un einhandlung. aren: Wein und 7 Spirituosen und Liköre. ! | Spirituosen. (Schluß in der folgenden Beilage.)

[Beschäft3betrieb: Weingroßhandlung und Spiri- urse GERntE,, BURBEt

tuosen engros, Waren: Weinbrandverschnitt, Rum- verschnitt, Arrakverschnitt, Liköre, Spirituosen. M. 32248.

16/4 1921. Jakob Marx, Dierdorf, Bez. Coblenz.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz" Vuchbruckerei G. m, b. ÿ., Berlin 8M. 11, Bernburger Straße 14.

‘Ernennungen 2.

Einzelne Kummern kosten 1 Mt,

au

Ir 1 91 + Reichsbantkgirokonto. Berlin, Mi

Alle Postanstalten nehmen Vest anz für Berlin außer den Postanstalten und Zettung für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmftraße Ne. 32. die

gelle 2 Mt. einer 3 gespaltenen Einheit3zeile 3,50 Mt erdem wird auf lag von 80 v. D. erhoben. Anzeigen nimmt an: Geschäftsstelle des

Berlin SW 48, Wilhelmstraße Ar. 32.

E if 16b. 6. 269060. S. 43016. | 16b. | 269062. v. 1 E

B A Pluvimors (Regentod) P atronus R O g è /

L PTA O8 10/6 1921. Otto Heidemann, Max John, Waldemar Rg P E /

L o Burghardt, Bochum. 4/8 1921. 4/4 1921. Fa. Carl Petereit, Aktien-Ges L E Wf j f j P S \Beschäftsbetrieb: - Herstellung und Vertrieb, | Königsberg i. Pr. 5/8 1921. Ea E FiA4 f i } O chemisher Produkte. Waren: Schußmittel zur Ver- Weschäftsbetrieb: Herstellung und Vertr; : Be f A [t IUA Q hinderung der Tropfenhastung auf Glasscheiben. Spirituosen, Spirituosenessenzen, Likören, rieb L A S F 3 f, f 4 S/1 1921. Ga. S vas C und M Waren: Spirituosen, Spiri i E und

j 921. Fa. Hugo Bukow = | j enzen, Liköre. j

i Aliona/Etbe. 4/8 1921. 0 Ln AONOOE P. 18588. | ens

S eschästsbetrieb: Herstellun 16b. 269063.

P B und Vertrieb von Spirituosen. V L Dikti R. 2 o e

N Waren : Spirituosen. 1INcen Remy 1 Iner | h A) 4/4 1921. Fa. Carl Petereit, Aktien-Gesellschaft u : I 49 h Königsberg i. Pr. 5/8 1921. Deutscher Edellikg / Y ps &

S R H Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von 6/5 1921. Fa. Felix Remy, Mühlheim a. d 1E 8) i

1 a (9 Spirituosen, Spirituosenessenzen, Likören, Fruchtsäften. | 5/8 1921. i ; R a

B h und Limonaden. Waren: Spirituosen, Spirituojen- A ih ria 9 AARPUN L nofenbrenzen| 5 L I NG O ( “i V t E L

P | iföre. | ein elliköre. en: Spiritu ' i m E e (M M i essenzen, Liköre feiner Dre ar pirituosen. Der Bezugspreis deträgt vierteljährlich 42 L s A i Anzeigenpreis für den Raum eíner s gespaltenen Einheits-

en Anzeigenpreis ein Teuerungs-

Neichs- und Staatsanzeigers,

two, den 17. August, Abends. Poftichectkonto: Bertin41821. 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen WVarbezahßlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Junhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich,

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Handelsverbote.

(EEIEEI E I E T

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bei der Reichsbank ist der Direktor bei der Reichsbank: nebenstelle in Rheydt Eix zum 15. August d. J. in die Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Katto- wiz zunächst interimistisch verseßt worden.

U E

Preufen. Preußische Generallotterîebirektion.

Der Bürodiätar bei der Hauptverwaltung der Staats- \hulden. Walter Schleinstein ist als Lotterieobersekretär angestellt worden.

Ministerinm für Handel und Gewerbe,

Bei dem Berggewerbegeriht in Dortmund ist der Bergrat Segering in Essen unter Ernennung zum Stellvertreter des Vorsißenden mit dem stellvertretenden Vorsiß der Kammer Essen 111 dieses Gerichts betraut worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst inter A O R L

Namens des Preußischen Staatsministeriums ist die Wahl des Studienrats Dr. Kehl ert am Löbenichtshen Realgymnasium in Königsberg i. Pr. zum Studiendirektor derselben Anstalt und die Wahl des Studienrats Hassel am Realgymnasium in Grünberg zum Studiendirektor des städtischen Realgymnasiums in Grünberg in Schlesien bestätigt worden,

Bekanntmachung. Dem Zeihner Max Wessel, Carnaperstraße 83, ist dur Verfügung vom 22. Juli 1921 n Handel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs untersagt worden.

Barmen, den 12. Angust 1921. Die Polizeiverwaltung. I. A.: Suermondt.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom 93. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger \Fertonen vom - Handel (RGBl. S. 603) und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. September 1915, wird dem Kaufmann Wil- helm Richling jr, wohnhast in Sterkrade, Steinbrink- straße Nr. 50, der Handel mit Lebens- und Futter- mitteln aller Art sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be- teiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondeve auch die Kosten der Bekanntmachung, fallen dem Betroffenen zur. Last.

Sterkrade, den 8. August 1921.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Dr. Heus er.

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Bekanntmachung. N Auf Grund der §8 1 und 2 der Bundesratsverordnung. ‘vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl.“S. 603) und, der usführungsbestimmungen hierzu vom 27. September 1915, wird den Eheleuten. Philipp Löhr sowie deren Töchter Käthe und Helene Löhr, wohnhaft in Sterkrade, von Trotha - Straße Nr. 31, der andel mit Lebensmitteln und Tabakwaren aller [rt sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Panbel für das Gebiet des Deutschen Reichs unter- fa g t. Die durch - das Verfahren entstandenen baren Auslagen, ins- E auch die Kosten der Bekanutmachung, fallen den Betroffenen zur Lait. G Aa

Sterkrade, - den- 8. Auguft 1921. E A Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister : Dr. Heuser.

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einschließlich des Port3s abgegeben.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich. i

Die vereinigten Ausschüsse des Reich9rats für Steuer- und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten N für Steuer- und Zollwesen, für Volkswirtschaft, für d os und für Durchführung des Friedensvertrags hielten heute Sizungen.

Der polnische a Legationsrat Dr. de Wysocki hat Berlin verlassen. ährend seiner Abwesenheit- führt der 1. Legationssekretär Roman de Janta-Polscyús ki die Ge- schäfte der Gesandtschaft.

Der französische Ministerprästdent hat dem deutschen Vertrèter in Paris, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ - meldet, folgende Note, die wirtschaftlichen Sanktionen betreffend, übermittelt :

Im Namen der im Obersten Nat vertretenen alliierten Re- gierungen habe ich die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß der Oberste Rat am 13. August 1921 bezüglih der am 7. März d. J. ver- hängten wirtschaftlihen Sanktionen folgenden Entschluß gefaßt hat, dessen Wortlaut folgt:

1. Auf Grund der Annahme des Ultimatums vom b. Mai 1921 dur Deutschland sowie auch auf Grund der ersten von Deutschland auf Repauatiqultetuun eleisteten Zahlungen und witer Vorbehalt der vollständigen Beg cibing der Summen, die ‘Déutschland att 31, August 1921 zu zahlen hat, O der Oberste Nat einstimmig die Le wirtschaftlichenSanktionen, die dur ihn am 7. März 1921 verhängt wurden. Dieje Gntscheidung wird gegebenenfalls am 15. September 1921 in Kraft treten.

2. Jedoch is diese Entscheidung von folgenden, vorher von der deutshen Regierung anzunehmenden Bes- stimmungen abhängig: :

a) Es wird eine interalliierte Stelle geschaffen, die in Gemein- (al mit den zuständigen deutschen Stellen zusammenarbeiten wird, ei der A und Ausstellung solher Ein- und Ausfuhrbewilligungen, welhe Waren“ betreffen, deren Empfänger oder Absender Siien des auf Grund des Versailler Friedens beseßten Gebietes find. Der einzige wedck dieser Stelle ist es, Sicherungen dagegen zu schaffen und darüber zu wachen, daß nit etwa das deutshe Ein- und Ausfuhrsystem hinsichtlich der besezten Gebiete eine Benachteiligung der interalliierten -Wären untex Verstoß gegen die Artikel 264—267 des Friedensvertrags zur Folge hat. b) Die deutsche egen erkennt die Gültigkeit der Wannen an, die während der Dauer der anktionen auf Grund der ug (r b vorgenommen worden sind, welche die Interalliierte NRheinlandkommission in Ausführung der auf der Londoner Konferenz im März 1921 ge- troffenen Entscheidungen erlassen hat. Es wird von allen ge- richtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wegen solcher Handlungen Abstand genommen, die nah Maßgabe der erwähnten Verordnungen vorgenommen sind.

Z. Die Interalliierte Rheinlandkommission ist ermähtigt, unter Mitwirkung des Beauftragten der italienischen Regierung, Ausführungs- und Uebergangsbestimmungen zu erlassen und dur(zuführen, die sih auf die vorgenannten Entscheidungen sowie auf die Verwendung der vereinnahmten Gelder und die Prüfung der geleisteten oder noh zu leistenden Ausgaben beziehen. :

4. Der Oberste Rat. überträgt die Ausarbeitung der näheren Bestimmungen über die im § 2 erwähnte Stelle einem Sachver- ständigenausschuß, der von den Regierungen der Besaßzungsmächte und von der italienishen Regierung ernannt wird und seine Vor- {läge vor dem 1. September den Regierungen zu unterbreiten hat. Die Sachverständigen werden möglichst bald in Koblenz zusammen- treten und sich dort mit den deut)chen Delegierten treffen.

Ich habe die Ehre, Sie zu bitten, dieses Schriftstück Jhrer Re- gierung zu übermitteln und ihr mitzuteilen, daß ich mi freuen würde, von Ihnen zu erfahren, daß sie die in der Entscheidung der Alliierten Mächte aufgezeichnêten Bedingungen Gum, e

: riand.

Der für die Bearbeitung der Reparationsfragen gebildete Sonderausschuß dés Nota lgen Reich3gwirts\chafts- rats hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wegen der Einlösung der Reparationsgutscheine folgenden Antrag. beschlossen:

Es wird beantragt, daß grundsäßlih das Reich die volle, durch die Einbehaltung der Exportabgabe verlorene Summe erseßen soll.

Dabei sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden: a) Es. hat ein Verkauf in Mark stattgefunden. Die Rückzahlung des vollen, beshlagnahmten Betrages findet in Mark statt. b) Es hat ein Verkauf in Auslandswährung stattgefunden. Das Reich hat denjenigen Markbetrag zu erfezen, welcher den Exporteur in die Lage sest, am Tage der Auszahlung durch das Reich den bes{chlagnahmtèn Betrag in der gleichen, aus- ländischen Währung wieder zu beschaffen.

Der Exparteur ist verpflichtet, den Quittungsschein der englischen

Regierung unverzüglich zur Einlösung vorzulegen,

__ Die beteiligten Ministerien haben diesen beiden An- trägen grundsäglich zugestimmt. Die erforderlihen Ver- handlungen mit der englischen Regierung sind eingeleitet worden.

Zu dem Antrag a ist die englische Regierung gebeten worden, auf den Reparationsgutscheinen außer den Pfund eträgen auch die ursprünglichen Markbeträge angeben zu lassen, aus denen die Pfund» beträge errechnet worden find. Die englishe Regierung hat bei den vorläufigen Besprehungen darüber in Ausficht gestellt, daß auf den Gutscheinen entweder der Markbetrag selbst oder wenigstens der Umrechnungskurs angegeben wird, der der Errehnuxg des * Pfundbetrages aus dem ursprünglichen Markbetrag zu- grunde “gelegen hat. Sobald entsprechende Weisungen an die englishen Zollbehörden ergangen find und die Gut|scheine die notwendigen Angaben enthalten, wird von der mit der Einlösung der Meparationsgutsheine betrauten Friedensvertragabrechnungs{stelle nit mehr der Kurs des Tages der Ausstellung des Gut|cheins, sondern der wirklihe Markbetrag für die Auszahlung zugrunde gelegt.

Was den Antrag b anbelangt, so sind die beteiligten Ministerien aub hier grundfäglich bereit, dem Antrag zu folgen, d. h. für die Berechnung des Markgegenwertes in Zukunft nicht mehr, wie bisher, den Kurs des Tages der Ausstellung des Gutscheins, sondern den Kurs des Tages der Auszahlung des Markgegenwertes {gte zu legen, M daß der empfangsberechtigte Exporteur einen Markbetrag erhält, der am Tage der Auszahlung dem Pfundbetrag entspricht, mit dem der Exporteur bet Mors O Geschäfts gerechnet hat.

Die in dem Antrag des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats vere langte „Unverzüglichkeit“ der Vorlage reiht nach Ansicht der be- teiligten Ministerien aber nicht aus, den für den Umrechnungskurs ma dgeenen Tag gzrocifelêfrei festzulegen, da die Vorlage des Gute scheins bei der Friedensvertra abrechnungsstelle niht nur von der Schnelligkeit abhängt, mit der der empfangsberechtigte Exporteur den e jugegangenen Gutschein vorlegt, sondern auch noch von ciner

eihe anderer zeitliher Zufälligkeiten, die sich im Einzelfalle nicht beurteilen lassen, ob der Gutschein tatsählich „unverzüglih“ vorgelegt worden ist. Es wird daher versucht, den Lag der Ueberweisung des Markgegenwerts in anderer Weise so festzulegen, daß er von dem Willen des empfangsberechtigten Exporteurs und von sonstigen zeit- lichen Zufälligkeiten unabhängig ist. Mit der englischen Regierung wird deswegen verhandelt. i / :

Von dem Aus\chuß des Vorläufigen Neichswirtschaftsrats ist ferner gewünscht worden, daß neben der unmittelbaren Einsendung der Reparationsgutscheine an die Friedensvertrag8abrechnungsstelle auh die Einreichung der Gutscheine durch Vermittlung der Reichsbank anstalten zugelassen wird. Obwohl eine Beschleunigung der Auszahlung dadur im allgemeinen nit erreiht werden wird, soll diesem Wunsche in Zukunft do sattgege en werden. Der empfangsberehtigte Ex- porkeur kann daher den Reparationsgutschein bei der Neichsbankanstalt, in deren Bezirk er seinen Wohnsiß hat, einreichen. Die Reichsbankanstalt leitet den MReparationsgutshein an die Friedensvertragabrehnungs- stelle weiter und zahlt den Markgegenwert für Rechnung des Neichs an den ats erechtigten Exporteur aus, fobald fie von der Friedensvertragabrechnungsstelle darüber E worden ift, daß der Gutschein in Ordnung und wie hoh der. Markgegenwert ift. Die von den Reichshankanstalten berechneten Gebühren (1/4 für die ersten 10 000 4, F 9/09 für den 10 000. übersteigenden Betrag, mindestens 2 4 für das ‘Stüc) und die Kosten der Versendung des Gutscheins nah Berlin hat der Anftraggeber zu tragen.

Bis zum 381. Juli 1921 einschließlich wurden gemäß Artikel 238 des Friedensvertrages zurückgegeben an Belgien 9734 Staatsbahnwagen und 145 Privatwagen, an Frankreich 4258 Staatsbahnwagen und 454 Privatwagen, zusammen 14 591 Fahrzeuge.

Preußen.

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüro3“ aus Rosenberg kam es in der Nacht zum Montag bei den Dörfern Sternaliß und Kosterliß an der Grenze zu einem Gefecht mit regulären polnishen Truppen, denen es gelang, durch eine umfassende Bewegung die beiden Dörfer mit Gewehr- und Mas eee zu nehmen. Rasch herbeigeeilten deutschen Kräften gelang es, nah heftigen Kämpfen, bei denen auh Handgranaten verwendet wurden, die Polen über die Grenze zu treiben. Die Polen hatten 24 Tote und eine Anzahl Verwundeter.

Wie ferner aus Beuthen gemeldet wird, waren auf Grund verschiedener Vorfälle Anzeichen vorhanden, daß ein örtliches Lo s\chlagen polnischer ehemaliger Jnsurgenten für die Nacht zum Mittwoch stattfinden sollte. Die Engländer haben aus diesem Grunde besondere Vorkehrungen getroffen. In den Mittagsstunden besegten sie die Außenbezirke der TeRa um Angriffe von polnischer Seite sofort zunichte zu machen.

Danzig. Da bei den Verhandlungen zwischen Danzig und Polen über Eigentum und Verwaltung der Eisenbahnlinien im Gebiete der G Stadt Danzig sowie im Hafen- aus\huß E en Danziger und polnischen Mitgliedern

über die Auslegung des Begriffs Hafenbahn keine