1921 / 194 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

é E) Su Si d E A

V,

*,

[56174] k, vei x

23% TeilsGuldverschreibungen der Matth. Hohner A.-G. in Trosfingen. _ Bei der heute in Gegenwart eines Notars im Geschäftshause der Direction der Disconto-Gesellschaft, Filiale Stuttgart, Stuttgart, gemäß Ziffer 4 der Anleihe- bedingungen vorgenommenen fünften AusS- losung unserer Teilschuldverschreibun- geu wurden folgende Stücke zur Rück- zahlung auf 1. Oktober d, J. gezogen :

50 116° 209 213 320 336 441 455 579 584 586 587 655 676 690 698 = 16 Stü zu je 4 1000,

Die Nückzahlung erfolgt zu 103 9% = 4 1030 für das Stück vom 1. Oktober d. J. ab

bei der Direction der Disconto-

Gesellschaft in Stuttgart und deren sämtlichen württembergi- schen Zweigniederlaffungen,

bei der Kasse unserer Gesellschaft

in Trossingen gegen Rückgabe der Teilschuldverschreibun- gen nebst Erneuerungsscheinen und den no nicht fälligen Zins}cheinen.

Die Verzinsung der ausgelosten Stücke hört mit dem 1. Oktober d. J. auf.

Nückständig aus früherer M :

Nr. 63 314 344, ausgelost auf 1. DÎ-

[55617]

Berlin. Abteilung

mit 103 9/6 rückzahlbaren Auf Grund der S8 4 leihebedingungen Tündigen ganzen noch umlaufenden unserer Obligationen 1922,

1030/0. Zur

coupon und dem Erneue

burger Straße 36. Berlin, den 1. August

Kreda Kreditverein

Moerler K [52917]

Kreda Kreditverein Deutscher Apotheker eingetragene Genuossen- schaft mit beschränkter SaftÞflicht 2u

und Obligatèiouen. __ Bekauntmachung, betr. unsere zu 44% verzinslichen und

zun / Von diesem Tage ab erfolgt die NhEzahlung der Obligationen mit

Vermeidung von Zins- verlusten bitten wir um rechtzeitige Bor- legung der Stüke nebst dem legten Zins-

unserer Kasse, Berlin W. 35, Magde-

Apotheker eingetrageneGenofsen- schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Bilanz per 31. Dezember 1920.

r Hypotheïen

Obligationeu. und 7 der Mie wir hiermit deu

Anleihebetrag 1, Mai

rungs]chein bei

1921.

Deutscher

obes.

tober 1920.

Troffingen, den 10. August 1921.

Matth. Hohner A.-G. [56171] S

Brauerei C. W. Naumann

Aktiengesellschaft, Leipzig - Plagwiß.

In der am 15. April d. F, abgehaltenen außerordentlihen Generalversammlung unserer Gesellschaft ist neben der Er- höhung des Grundkapitals und dem Ümtausch von Aktien der Vereins-Bier- Brauerei zu Leipzig in neue Stamm- bezw. Vorzugsaktien Ut. A unferer Ge-

Aktiva.

stelle Berlin . Bankguthaben . . « « VDabitoven : «o s # Da 4/9/60 . Kartonnagenvorräte Warenvorräte . . «

Pasfiva.

Anteile der Genossen S i sellshaft beschlossen worden, von den für Ln diesen Umtausch nicht benötigten Stamm- aftien den Besigern unserer alten Stamm- aktien, welche die Nummern 1 bis 2000 tragen, einen Teilbetrag zum Bezuge an- zubieten.

achdem die Frist für den vorerwähnten Umritausch abgelaufen ist, fordern wir in

| Heinr. F. Hart Durchführung des obigen Weneralver-

Beteiligung an Wirtschafts-

“1 7490/67

Einzahlung der Genossen an Wirtschaftsstelle Berin .

Sannoverx, den 2. Juni 1921. „Robeg““ Bezugsgemeinschaft der Spceise- und Bacckpuiverfabrikanten

Bezirk Hannover e. G. m. b. H.

Fosef Meine.

30 000/— 13 178|—

400|— 27 995/30 33 749/99

179 209/92

104 575|—

42 000|— 25 714/12 6 920/40

179 209/52

mann.

sammlungsbe|chlusses die Inhaber unserer | -

alten Stammaktien Nr. 1 bis 2000 hier- mit auf, das ihnen zustehende Bezugs- recht unter nachstehenden Bedingungen auszuüben :

1, Die Ausübung des Bezugsrechts hat bei Vermeidung des Ausschlusses vom 22. August bis 8, September d. J. einsch{ließlich bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anftalt in Leipzig während der üblichen Geschäftsstunden zu erfolgen. ;

2, Zwecks Ausübung des Bezugsrechts sind die alten Aktien Nr. 1—2000 (nach der Nummernfolge geordnet) ohne Ge- wtnnanteilscheinbogen in Begleitung eines doppelt ausgefertigten Anmeldescheins, wo- für Formulare bei der Bezugsstelle er- hältlich sind, einzureichen. Der Bezug ist provisionsfrei, sofern ex am Schalter der Bezugsstelle erfolgt; falls er im Wege des Briefwechsels stattfindet, wird die übliche Bezugsprovision in Anrechnung ge- bracht.

3. Der Besiß von je nom. A4 3000 alten Stammaktien mit Nummern 1 bis 2008 berechtigt zum Bezuge einer neuen Stammaktie mit Gewinnberechtigung ab 1. Oftober 1921 zum Kurjte von 112 %/ frei von Stückzinsen. Die Cinzahlung von 112 % = 4 1120 auf jede bezogene neue Stammaktie ist zuzüglich des Schlußsein- stempels bei der Anmeldung sofort bar zu entrichten.

4. Die Aktien, für die das Bezugsrecht geltend gemacht worden ist, werden mit einem die Ausübung des Bezugs kenn- zeichnenden Stempelaufdruck versehen, zurückgegeben. Gegen Zahlung des Be- zugspreises werden zunächst Interims- scheine ausgegeben, die nach Fertigstellung der endgültigen Stüke im Oktober dieses Jahres gegen \olche umzu- tauschen sind.

Die Vermittlung des An- und. Verkaufs

[56374]

tragen worden.

[56009]

ste der

12 VEGMDRAR Aa A V

[56183] Fn ‘der Liste der bei dem

gelö)cht worden. Berlin, den 16. August

[56184] Der Rechtsanwalt Jean heute in der Liste der beim

Worden. 1921 gestorben.

Köln, den 15. August 1 Der Landgerichtspr

Niedeclafung x. conNechtsanwälten.

Der Rechtsanwalt Dr. Kämper zu: Berlin-Stegliß ist am 17. August 1921 in die Liste der beim Landgericht Il zu Berlin zugelassenen Nechtsanwäkte einge-

Berlin, den 17. August 1921. Das Landgericht IT.

Der Rechtsanwalt Dr. Arthur Brandt in Berlin-Wilmersdorf, Uhlandstraße 95 wohnhaft, ist am 16. August 1921 in die ei dem Landgericht IIT in Berlin zugelassenen Nechtsanwälte unter Nr. 2133 eingetragen worden.

Charlottenburg, den 16. August 1921.

Das Landgericht LIT in Berlin.

zugelassenen Rechtsanwälte ist der unter Nr. 245 eingetragene Rechtsanwalt und Notar, Justi:rat Kurt Schimmelpfeug, NW. 7, Friedrichstr. 152, auf Antrag heute

Der Präsident des Kammergerichts. Bekanntmachung.

gerichte zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht Rechtsanwalt Kündgen ist am 13. August

(Unterschrift.)

Kammergericht

1921.

Kündgen ist hiesigen Land-

921, äsident:

‘on Bezugsrechten übernimmt die An-

peldestelle.

Leipzig-Plágwigtz, den 17. August 1921. Brauezrci C. W. Naumann Aktiengesellschaft.

Sarl Naumann. Dr. Naumann.

9) Bankaus

[96146]

marid

vom 183. Nugust

Wochenübersicht

der BVayerischen Notenbank

weise.

1921.

6) ErwerbS» u Ative:

Z E s e b wia und Wirtschafts» Reihs- und Darlehns- genofsenscaften. Noten anderer Banken .

¿a0 E s 2d wre [ Beichluß der außerordentlichen Gene- Er T A ralversammlung vom 2. August 1921. | sonstigen Aktiven . « - Statutenänderung. Passiva.

In § 23 sind folgende Worte zu streichen: „die nur beschlußfähig ift, wenn 29 9% der Mitglieder anwesend sind, jedoch wenigstens drei Mitglieder“.

Deutsche Landwirtschaftsbauk E. G. m. b. S.

Das Grundkapital. . . Der Reservefonds .

det: : “wi Ms ie sonstigen täglich fälligen Verbindli feiten U

von Ammon. Koehne. Die an eine digungsfrist [56163 ane Berichtigung 2 / geZundonan Verbindlich- 2 cu do zur J ung om L ugu J (S S O P O E D 1921: Die Gesamthaft Die sonstigen Pässiven . .| 16790 000 270 000 A. Sie L A _ Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, vermehrt. im Inlande zahlbaren Wechseln

Berlin, den 15. Februar 1921.

Hansa Vank e. G. m. b, D. |

Fsaac. Swhulze.

Der Betrag der umlaufenden

München, den 17. August 1921. ayerische Notenbank, Die Direktiou,

M 29 415 000

9 591 000 3 968 000 89 542 000 1 115 000 1 803 000 11 551 000

7 500 000 3 790 000

99 057 000 15 895 000

A 354 504,10.

[56145] / Staud der Vadischen Van?

am 13. ugust 1921. Aktiva.

3 949 90069

Metalibestand Reichskassen\cßeine und : 4 19 128 013|—

Darlehenskassenscheine Noten anderer Banken 3665-060 Bechseldestgud . 46 7606 69719 Lombardforderungen . . 12591 750|—

ffekten G 2 8 919 896/42 Sonstige Aktiva . . .} 334862 065/21 M 498 982 440/47

Passiva.

Grundkapital « . « M E - S

10 500 000!— 2 625 000

" L 34 200 000/— Umlaufende Noten . . | 60744 300|— Sonstige tägli fällige

Verbindlichkeiten . . | 317 177 269/46 An eine Kündigungsfrist

ebundene Verbîind-

Ct ei 9 e —— Sonstige Passiva. 3 735 871/01

M | 428 982 440/47

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren Wechseln Æ —,—.

10) Verschiedene Bekannimachungen.

[56148]

Von der Direction der Disconto-Ge- sellschaft, hier, ist der Antrag gestellt worden,

é 90 000 900 neue Kommandit- anteile der Direction der Dis- e°nuto - Gesellschaft in Berlin, Nr. 516 667—606 666 zu je 1000 Æ,

zum Börsenhandel an der hiesigen Börje zuzulassen.

Berlin, .den 18. August 1921.

Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Dr. Gel pcke.

209A M

[56149] Von der Direction der Disconto-Gefsell- schaft, hier, ist der Antrag gestellt worden, 6 36 450 000 neue Atktien der Basalt - Actien - Gesellschaft zu Linz a. Nh., Nr. 13 551—d50 000 zu je 4 1000, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 18. August 1921. Zulassuugs®stelle an der Börse zu Berlin, Dr. Gelp de.

[56150] S Von der Firma S. Bleichröder, hier, ift der Antrag. gestellt worden,

é 1 500 neue Aktien der Allgemeinen Gas - Aktiengesell- schaft zu Magdeburg, Nr. 10/001 bis 11 250 zu „4 1200, zum. Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 18. August 1921.

Zulassungsstelle an der Börse zu Berliu, Dr. Gelpcke.

[56151]

Von der Deutschen Bank, hier, is der

Antrag gestellt worden,

¿ 800 000 neue Stammaktien der Teutonia Misburger Port- land Cementwerk in Hannover, Nr. 2201—3000 zu je 4 1000,

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse

zuzulassen.

Berlin, den 18. August 1921.

Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Dr. Gel pcke.

[56152] Bekanntmachung.

Die Deutsche Bank, Filiale Bremen,

hat bei uns den Antrag gestellt,

nom. 4 8 000 neue Aktien der F. H. Hammersen Actien-Gejsell- schaft in Osnabrück (8000 Stück zu je 10009 4, Nr. 16 001—24 000)

zum Handel und zur Notiz an der hiesigen

Börse zuzulassen.

Bremen, den 17. August 1921.

Die Sachverständigenkommission

der Fondsbörse.

Adolf Geber, stellv. Vorsitzer.

[56154]

Die Firma Vereinigte Fildersauer- kraut- & Conservenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Vai- hingen a. Fild. ist aufgelöst. Als Liquidator fordere ih die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei der Gesellschast zu melden.

Vaihingen a. F., den 18. August 1921.

Der Liquidator : Wilhelm Eberhard.

[55794]

Laut Beschluß vom 27. Juli 1921 ist die Mitteldeutsche Bergbau Zeitung G. m. b. H, aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden, P: ‘zut S., Friedrichstr. 31, den 9. August

Der Liquidator: Hermann Schoof.

[52552] Aufforderung. Forderungen an die Oberhessische Hartsteinindustrie G, m. b. S. in Liquivation,

/ Frankfurt a. M., sind bei dem Unterzeichneten sofort geltend zu machen. Fraufkfurt a. M., den 1. August 1921

Der Liquidator:

[56147] Bekanntmachung.

Die \ckwediiche Staatäangehörîge Karin | Mayietta Wilhelmine Hernmar#, geboren | am 26. Seyt./9. Okt. 1899 in Niga und gegenwärtig wohnhaft in Dresden, be- abjichtigt, mit dem deutschen Reichs- angehörigen Gustav Mar Ulrich Walter v. Etdorf, geboren am 11. Oftober 1892 in Charlottenburg und gegenwärtig wohn- haft in Dresden, im Deutschen Reich die (She zu schließen. EGinsprüche gegeu diese Gheschließzung sind bei der unterzeichneten Behörde |pätestens am 1. September 1921 anzumelden.

Berlin, den 18. August 1921.

Königl. Schwedische Gesandtschaft.

[53142] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Gesellschafter vom 3, August 1921 ist die Firma „Kalk- wert Schlicht G. m. b. H. in VilseŒ, Obpf.‘“ in Liquidation getreten. Wir fordern gemäß § 65 des Gesetzes, betr. die G. m. b. H., die Gläubiger auf, sich bei dem untengenannten Liquidator zu melden.

Kalkwerk Schlicht G. m. b. H,

in Liquidation. Der Liquidator :

Friedr. Reifert, Regensburg. i iee Durch Beschluß der Gesellschafter- versammlung vom 9. August 1921 wurde unter notarieller Beurkundung das Stamm- fapital unserer Gesellschaft von 4 650 000 auf 4 500 090 herabgesegt. Wir for- dern die Gläubiger der Gesellschast unter Dinter pes S 58 des Gesetzes, betreffend die sellshaften mit bes schränkter Haftung, auf, {ih bei uns zu melden.

Schleswig-Holsteinische Trokuungs- u. Mahlwerke G. m.b.H., Hamburg.

[55452]

Die Binzstraße 46 Grunderwerbs- gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bexrlin-Pankow, Binzstraße 41, ist auf- gelöst und in Liquidation getreten. Etwaige Gläubiger werden ersucht, ihre a, umgehend bei genannter irma geltend zu machen.

[55453] Bekanntmachung.

Die Archiv für Lebenskunst G, m. b. S. ift in Liquidation getreten. Als Liquidator der Gesellschast fordere ih deren Gläubiger auf, ihre Forderungen bei mir anzumelden. Bernhard Höpner,

Berlin W. 35, Lützowstr. 44.

f

[56153] Als Liquidatorin des

Profeffor Anna Schulzen

Asten Chors e. V.

zu Berlin mache ich die Auf- lösung des Vereins hiermit be- kannt und fordere die Gläubiger des Vereins zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf.

Berlin-Wilmersdorf, den 15. August 1921.

Deutsche Veamtkten- Lebensversiherung q. G,

In der Hauptversammlu e 1921 wurden in den Verwaltu ¡Mal wiedergewählt : Direktor im Ne rat versicherungsamt Hanow, Berlin : R nung53:at Bunge, Cassel; Lehrer File heuer, Berlin ; Schazrat Dr. Dari Dao: Geh. Postrat Moersberge

erlin. Neu gewählt wurden: Oß, regierungsrat Lehmann zu Berlin yee Wohlfahrtsministerium auf drei aht (1921, 1922, 1923); Zollrat Bühmgye Berlin, auf zwei Jahre (1921, 1999) Rechnungsrat Eduard Schulz, Potéda auf ein Jahr (1921); Bürgermeister De a V Neustreliß, auf ein Jaht

(1921). Berlin, den 28. Mai 1921. ; Deutsche Beamten- [96160] Lebensversicherung a. G Heuning. Kosanke.

[56162] Preußische Central: Vodenkredii-Aktiengefellscaft,

Stacus am 31, Juli 1924

.

+

Kas Aktiva. M ase... o... 2632491 U aaa 17 415 000 Lombardforderungen. . « 1231 093,78 Wertpapiere . . . » « « 1728415418 Guthaben bei Banlhauseen 1 834 548 69 Hypothekaris@chße Darlehns- /

forderungen . « « « « 813162 012% Komnüunaldarlehnsforde- ; :

rungen « « 235 520 9 Zentralpfandbrief- u. Kom- Ss

munalobligationen:

Zinsenkonto M

14 284 323,82

noch niht abgehoben 5 940 284,75 8 344 039,07 Grundstückskonto: Bankgebäude: Unter den Linden 48/49 u.

Mittelstraße 53/54 . 83 610 000,— Verschiedene Aktiva . . . 3243 270,46 T 101277 53077

Pasfiva. Eingezahltes Aktienkapital 44 400 000,— Reserven einschl. Reserve-

A ie oov a o 22020 800/00 D ond8 « « « « « 2088 960,98 entralpfandbriefe : 4% .. 023 391 900 255 154 500

3%. »

Rode einzu- lösende, aus- geloste . . 2592 900 781 099 300,—

KommunalobligaÜonen : de 51 577 800

4 9

34%. . 66349 600

t einzu-

Iösende, aus-

geloste . . 693 400 2183 620 800,— Hypotheken- u. Kommunal-

Darlehnszinsen und Ver-

waltungsgebührenkonto . 12 025 749,86 Depositenkonto . . . . . 8398906921 Verschiedene Passiva . . 19 427 817,37

T1101 M 530,7 Berlin, den 31. Zuli 1921. Die Direktiou.

Anna Wolff.

[56161

Vermögen. Gerechtsame . . - « « Grundstüle . . « « Schachtanlage Kesselhaus und elektrische Ze Fabrikanlage . - . «- . « Oilfämerle - . «e TAA A a E P ü uen und Möbel .

ohn- und oie Wilbelmshall e Dingelstedt

—+ Abschreibung . .

Beteiligungen und Wertpapiere Bestände . . « - « Betriebsf\toffe . « Bargeld . . . « Schuldner . . Bürgschaften . . Verluft . - «

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e... Gc S S. ee ees ee oon d E S D D Qa O e eee o eee o ooo eee 2a ddo ooooo e eee ooo

/ Schulden. Anleihen . . « « Kapital“ . . « « Zubuße . . .- Werkserhaltung . Anleihezinsen . . .

Löhne aus Dezember Gläubiger . . « « - Bürgschaften .

.. . -_. * .. . 0A . * . . . .

- . s. . . s. .

D 6p 00ck S e e eo. e eo o eas

0.6 S" D E 0040 00ck ckD

N h H Anleihezinsen . . . 414 250|— Ausbeute für 1920. . , .| 750 000 Abschreibung für 1920 . . | 2371 684/25

[3 535 934/25 Anderbeck, den 9. April 1921.

J. L. Kruft.

Ries.

Soll. Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1920. Haben. pap an

Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnun für das Geschäftsjahr 1920 habe ih eingehend geprüst und mit den ordnungsms geführten Büchern in Uebereinstimmung oefunden, / z. Zt. Anderbeck, den 19. Juli 1921.

: ___ Cmil Frankenstein, lin öffentlich angestellter, beeidigter Bücherrevisor im Bezirk der Handelskammer zu Ber

] ; Fahresabschluß der Gewerkschaft Wilhelmshall-Anderbeck vom 31. Dezember 1920.

S M d 070 00/0 9 500 000|— E M D 157 000|— E A 040..S 1 390 001 |— e eo. 300 000|— 0: 071 00-0 985 001 |— ezo ooo. 952 003|— 0: S5 0/05/05 40 000|— oooooo 101|— e ooo 680 957/297 o oa «¿T OD22 07140 ee o oe «6903 921/53 19 331 062/25 E L 9 371 684/2516 959 378|— D E Q 0E 132 675% d 0/49/90 1 219 74751 d 0 00A 1 666 441/16 0/0 0 D S 901 908/60 de ge H 8 634 818/40 Á 696 253, ge ige 18 739/72 eme CAMRS [t 2 98 833 709/34 ubs oe 8 286 000/— A 3115 586|— ooooo 7 350 000|—- 0M O 1 200 000|— C E E E E H9 137/88 0e 693 929/38 M 8 129 057/08 A 96 B _ 28 833 709/34 A Vortrag aus 1919. . 3 087 6209 Bergwerks- und Fabriks- N AfWinn . - e «o o 429 568/22 Gelusfaldo « « « o « «(187392 3 536 934/%

Direktion der

Gewerkschaft Wilhelmshall-Anderbeck. Geprüft D Sie befunden. ¿. Zt, Anderbeck, den 9. Juni 1921

Hoffm N werksaft ilhelm

Kg Erste Zentral-Handelsregister-Beilage A / um Deutschen Reichsanzeiger unò Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 194. Berlin, Sonnabend, den 20. August 1921

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen über 1. Eintragung 2c. vou Patentanwälten, 2. Patente, 3. Gebrauchsmuster, 4. aus dem Handels-, 5. Güter- rehts-, 6. Vereins-, 7. Genossenschafts-, 8. Zeichen-, 9. Musterregister, 10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkurse und 12, die Tarif- und Fahrplaubekanntmachungen der Eisenbahnen euthalten find, erscheint nebft der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter dem Tite!

Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral - Handelsregister für das Deutshe Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin Das es Qa elreegier für das Deutsche Rae in der Bas tägli. Der Bezugspreis ¿r Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers, SW. 48, Wilhelm- | beträgt 18 4 f. d. Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 50 Pf. Anzeigenvreis ". d. Naum einer

funße 39, bezogen werden. 5 gespalt. Einheitszeile 2 Æ Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. 80 v. H. erhoben.

d Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nen. 194A und 194B ausgegeben. Œ” Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 4

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

zuscheiden ist, zuzüglihß des nah § 6 des Kriegsabgabegeseßes 1918 etwa hinzuzureWnenden Betrags (das Einkommen aus dem Vermögen, das auf Ableben des Chemanns nah dem für die legte Friedens- veranlagung maßgebenden Stichtag von Todes wegen erworben worden ist), gegenüberzustellen und danach das steuerpflihtige Mehreinfommen zu berechnen. (Urteil vom 29. September 1920, [IT A 84/20.) 10, Zu welchem Zeitpunkt wird eine Ware zollpflichtig ? fung erf h : Nah § 3 des Vereinszollgesezes sind die aus dem Ausland ein- Zum Wesen der Gemeinnügigkeit gehört es, daß an der Ver- | gehenden Gegenstände zollfrei, soweit niht der Zolltarif einen Ein- anstaltung die Allgemeinheit der Bevölkerung, also einchließlid der angszoll festseßt. Nach § 1 des Zolltarifgeseßes wird bei der Eins bemittelteren Kreise teil hat. Damit, daß die Ausführungs- fübr von Waren Zoll nach Maßgabe des dem Geseße beigefügten bestimmungen zum Umsaßsteuergeseßze die Anerkennung der e pfl Htickeit

Anerkennung der Gemeinnüßigkeit auch für einen Teilbetrieb oder für die besondere Zwecke verfolgende Tätigkeit eines Unternehmens aus- gesprochen werde:z, wenn die gezahlten Entgelte hinter den durch- \chnittlih für gleichartige Leistungen von Grwerbsunternehmungen vereinnahmten Entgelten zurückbleiben. Ist aber der Betrieb eines Unternehmens ein einbeitlicher, so kanu die Anerkennung der Gemein- nügigkeit für den Gesamtbetrieb unter den angegebenen Voraus- seßungen nur ohne Einschränkung erfolgen.

1. Berehuung des kriegsabgabepflichtigen Geschäfts- gewinns einer Aktiengesellschaft; Anfechtung der zugelaffenen Abschreibungen. Hat die Vorinstanz im Berufungsverfahren auf Grund der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung E daß die von ihr zugelassenen Abschreibungssäße für die. einzelnen für die BVerechnung des steuerpflichtigen Mehrgewinns in, Betracht fommenden Jahre den tatsächlih eingetretenen Werktminderungen entsprechen und daher nur bis zu dieser Höhe zu berüdsichtigen sind, so fann die Nichtigkeit dieser tatsählihen Feststellung, wenn die Norinstanz zu ihr ohne ertennbaren Rechtsirrtum gelangt ist, im

Rechtsbeshwerdeverfahren vor dem Reichsfinanzhof nicht nachgeprüft Gemein

den. Denn nah der Reichsabgabenordnung kann die Rechts- mm Im fennu! 1 Zolltarifs erhoben. Hiernach ist für die Frage der

seschwerde nur darauf gestüßt werden, daß die angefochtene | nüßigkeit davon abhängig machen wollen, daß die Leistungen Minder- | einer Ware und in untrennbarem A hiermit für die Frage

Entscheidung auf Nichtanwendung oder unrihtiger Anwendung bemittelten zugute kommen, vermengen sie den Begriff der Gemein- | der Zollfreiheit der Zeitpunkt des Eingangs der Ware aus dem Zoll-

des bestehenden Rechts oder einem Verstoßhe wider den | nüßigkeit mit dem der Wohltätigkeit. Diese seßt regelmäßig voraus, | ausland und der in diesem Zeitpunkt geltende Zolltarif entscheidend. der Notlage der shwachen und be- | Nach 88 21, 22 des Vereinszollgesetßzes ist die Einfuhr einer aus dem

daß die Leistungen dazu dienen, | / dürftigen Kreise der Bevölkerung unter Aufbringung von nicht uner- beblichen materiellen Opfern abzuhelfen. (Beschluß vom 14.Juni 1921, I B 35/20.)

6. Umsaßsteuerpflicht einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Eine eingetragene Genossenschaft mit bes{ränkter Haftpflicht, die zum Zwecke des Verkaufs Waren von den Genossen erhält, ist, troßdem die Waren im Eigentum der Genossen verbleiben, umsag|steuerpflihtig, wenn die Tätigkeit einmal eine gewerbliche, d. h. eine auf die Absicht der Erzielung einer Einnahme (nit gleihbedeutend mit Gewinn) gerichtete und weiter eine selbständige ist. Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn die Maren im Eigentum der abliefernden Genossen zwar bleiben, die Genossenschaft aber nah außenhin selbständig auftritt (Verkauf der Waren im eigenen Namen, Ausstellung der Rechnungen in eigenem Namen, Einziehung des Erlöses durch die Genossenschaft). Die Genossenschaft hat in diesem Falle die Stellung eines Verkaufs- fommissionärs im Sinne des § 283 des Handelsgeseßbuchs. Daß die Genossenschaft nicht Eigentümer der Waren ist, {ließt die Umsaz- steuerpfliht nit aus, da das Ma ergeley nicht die Cigentums- übertragung, sondern die Besi übertragung voraussegt. (Urteil vom 6. Mai 1921, IL A 30/21.)

flaren Inhalt der Akten beruhe oder daz das Verfahren an wesentlichen Mängeln leide. Ein wesentlicher Mangel des Ver- \ahrens ist insbesondere darin nit zu erblicken, daß die Vorinstanz über die Höhe der zulässigen Abschreibungen ein Sachverständigen- qutahten nicht erhebt, sondern auf Grund der ihr innewohnenden Sachkunde nes Oa Ermessen die abzuschreibenden Beträge bständig festseßzt. j

M än e 3 uf unft erst erforderli werdende Ausgaben für Neu- anschaffungen können bei der Bewertung der Aktiven in der Bilanz des maßgebenden Geschäftsjahrs rundsäglih nicht berücksichtigt werden. Sind aus diesem Grunde Abschreibungen vorgenommen, so erhöhen die abgeshriebenen Beträge als echte Reserven den steuerpflichtigen Bilanzgewinn. (Urteil vom 30. Juni 1921, I A 224/20.)

2, Erfordernis cines Steuerbescheids bei Zollforde- rungen ? Natur des Aufgelds nach dem Goldzollgeset. Jm Vereinszollgeseß und in den Mee bierzu ist Fie Erteilung eines sriftlichen Steuerbe\cheids für die Geltend- machung von Zollforderungen nit vorgeseben. Nach der Reichs- abgabenordnung gilt als Steuerbescheid jede Willenskundgebung eines Finanzamts oder einer Hilfs\telle eines Finanzamts, mit der erstmalig ein bestimmter Betrag als Steuer von einer bestimmten Person sofort

Ausland eingetroffenen, zum Verbleib im Zollinlande bestimmten Mare mit dem Uebertritt über die Zollgrenze (§8 16, 17 des Vereins- zollgeseßes) beendigt. Der Umstand, daß die mit der Ueberschreitung über die Zollgrenze eingeführte Ware fofort an der Grenze in den freien Verkehr tritt oder zunächst noch im Gewahrsam der Zollbehörde bleibt und später erst zum freien Verkehr abgefertigt wird, kann für die Tatsache der erfolgten Einbringung nicht in Betracht kommen. Eine im Zeitpunkte der Einfuhr nach dem Zolltarife nicht zollpflichtige Mare ist daher zollfrei zu belassen und kann, wenn sie eiwa zunächst beschlagnahmt ist, erst später abgefertigt wird und zurzeit der Ab- fertigung zollpflichtig geworden ist, nachträglih nicht mit Zoll belegt werden. (Urteil vom 13. April 1921, IVa A 23/2L.)

11, Branntweinsteuerpfliht auch im Falle der BVe- raubung der Sendung. Wird eine Branntweinsendung in Fässern unter Branntweinbegleitscheinkontrolle zum Teil beraubt, so ist von der Fehlmenge die Branntweinsteuer zu entrihten. Eine Erstattung des für die Fehlmenge bezahlten Steuerbetrags kann nit verlangt werden, da weder in der Reichsabgabenordnung noch in dem Branntweinsteuergeseß ein Erstattungsanspruh aus Rechtsgründen in einem solchen Falle vorgesehen ist. Insbesondere ist im § 3 des Brannt- weinsteuergeießes nur eine Befreiung von der Verbratchsabgabe aus

j i i ist b t wird. Eine NRechts- n ILEUETGEN : s L lbring R n E Na aid A Ea zu 7, Unzulässigkeit der Wiedereinzichung erstatteter Billigkeitsgründen zugelassen. Ueber die Befreiung von der Steuer werden, da sie geseßlih nicht vorgesehen ist. Die Frist für die An- 4 Steuern. Der naMträglichen Wiedereinforderung bereits erstatteter | aus Billigkeitsgründen kann aber nit im Rechtsmittelvertahren ent-

i j / Monat. Die Frist beginnt | Steuern steht § 78 der Neicbsabgabenordnung entgegen. Dieser be- | schieden werden; über fie befindet vielmehr die oberste Landesfinanz-

è dieses Bescheids beträgt einen / ana Abl A bom der Bescheid dem Jnanspruch-

nommenen zugestellt oder, wenn feine Zustellung erfolgt, bekannt norden ist Tel als bekanntgemacht gilt. Zur Wirksamkeit einer Steuerforderung gehört die Bekanntgabe, das ist, daß sie dem zugeht, für den sie ihrem äFnhalt nah bestimmt ist. N

Nach § 1 des Gesetzes über die Zahlung der Zölle in Gold vom 91, Juli 1919 find die in die Reichskasse fließenden Zölle in Gold zu zahlen. Sofern die Zahlung in anderen Zahlungsmitteln als Goldmünzen geleistet wird, ist durch § 1 der auf Grund dieses

behörde. (Urteil vom 13. April 1921, IV a A 4/21.)

12. Zulässigkeit des Abzugs der Zechenfrachten vom Verkaufspreis der Kohle bei Berechnung der Kohlensteuer. Nach § 8 Abs. 1 des Kohlensteuerge)eßes bildet den steuerpflichtigen Wert der gelieferten Kohle der Verkaufspreis ab Grube. Wird der Preis einschließlih Fracht berenet, so ist es zulässig, bei der Wert- anmeldung die Frachtkosten in Abzug zu bringen. Zu diesen Fracht- fosten gehört auch die Zechenfracht, d. h. die Fracht für die Be- förderung der Kohlen auf der Grubenanshlußbahn von der Verlade- der Grube ab. Denn wenn das Geseß bestimmt,

stimmt, daß Anerkennungen, Genehmigungen, Bewilligungen oder Erlaubniserteilungen, die den Beteiligten Befugnisse oder Vergünsti- gungen gewähren oder sie von P ichten befreien, nur unter bestimmten Vorausseßungen (z. B. Erlaß der Verfügung von unzu- ständiger Stelle, nachträgliche Aenderung der für den Erlaß der Ver- fügung Ma tatsächlichen Verhältnisse, irrige Annahme des NVorhandenseins solcher auf Grund unrichtiger oder irreführender An- gaben der Beteiligten, Nichterfüllung der Bedingungen und Verpflich- tungen dur den Beteiligten) zurückgenommen werden können. Er-

mit dem Ablauf des Tages,

J tmachung vom 21. Juli 1919 vorgeschrieben, stattungen sind ferner im § 78 nit ausdrücklich erwähnt, fallen aber | stelle auf Gr

Geseges eaen i vom Reichsfinanzminister nichts anderes bestimmt | gleichfalls unter diese Bestimmung. Der Erlaß stellt eine Aner- | daß als \teuerpflihtiger Wert der Verkautêpreis ab Gru be ge- wird in dem um das Aufgeld erhöhten errechneten Betrag in deutschen | kennung oder Bewilligung dar, die den, Steuerpflichtigen von einer | rechnet gilt, so bringt es dadurch hinreihend zum Aus- Banknoten, Reichékasser seinen und Darlehnskassensheinen gezahlt | Pflicht, nämlich der Steuerpflicht, befreit. Nach § 108 der Reichs- | druck, daß, wenn in dem Verkaufspreis Frachtunkosten ent- verden fönnen. Die Zollabgabe seßt sich demgemäß aus dem ollsaß | abgabenordnung kann der Grlaß auch nahträglich in der Form ge- | halten sind, diese von ihnen abzusezen find, um den und dem ordnungêmäßigen Aufgeld zusammen, seitdem infolge der | währt werden, daß die Erstattung bereits entrichteter Steuern ver- | fteuerpflihtigen Wert zu erbalten. Befördert die Zeche felbst fügt wird. Eine derartige Erstattung bedeutet die nachträgliche An- | die Kohlen von der Verladestelle auf der Grube durch

Neichêmarkwährung durch das Goldzollgeseß an- ar ‘die E vak die Sllsähe in inen dem Börsenwerte von Gold | erkennung oder Bewilligung, daß der Steuerpflichtige von der geltend

Rei n Umfang veränderlih gestaltet werden. emachten Steuerpflicht frei ist. Die Vorschrift gilt sowohl, für Er- Dis E M Peirs ein Zoll wie jeder LnDer im § 3 des stattungen aus Rechtsgründen wie für Erg aus Billigkeits- Vereinszollgeseßes und im § 1 des Zolltarifgeseges vorgesehene Zoll. | gründen. (Urteil vom 22. April 1921, IL A 184/21.) ;

Seine Festiezung hat daher in dem gleichen Verfahren wie die Fest- 8, Kann der seine eigene Steuerangelegenheit wahr- seßung jedes anderen Zolls zu erfolgen, (Urteil vom 8. Juni 1921, | nehmende / Rechtsanwalt Gebühren nah der Gebühren- IV a À 53/21.) ordnung für Nechtéanwälte im Falle des Obsiegens bean-

h he le nit wie teilweise di 3, Umfatsteuerpflicht eines Gewerbetreibenden, der der ren 0 U ae M A e M e en Angestelltenversicherung unterliegt. Nach dem Versicherungs- Zivilprozeßor bg D legenheit: durd die Partei als die Regel cesez für Angestellte sind auch gewisse Gewe1betreibende tro ihrer | Wahrnehmung der angetegenye U M R L der Partei- Ll digte versiberungöpflichtig, Daraus folgt aber nicht, daß | raWfet Bevollmächtigte vor (F 88 der Reithéabgabenordnung) u O E A Aroetellte n E A Lili die Kostenerstattung im Falle solcher Bevollmähhtigung is | einem von dieser zu benennenden Dritten die Schließung eines Kauf- l Nersiherungeaes ven hs da Mg V A Verhaltnissen der | Gegenstand der in einem untrennbaren Zusammenhange O vertrags über das Grundstück zu einem bestimmten Preije in bindender ¡re wirlichafltihe 20g Wohltaten des Gesetzes zukommen zu beiden leßten Säße des Abs. 2 des § 288 der Reichsabgabenordnung, fas angetragen und benennt B. in einer späteren notariellen Ver- Angestellten entspricht, die Wohltaten 2e siderunasgeseß. Für das | wona „die Kosten der Zuziehung eines Bevollmächtigten nur er- | handlung für die Annahme des Kaufvertrags den C. als Dritten, der Unis aat A v wes Ma E R s ie eine | stattungsfähig sind, nes die Dung nôtig war li M an auch den Faulantrag Dg ea pet so L die miaßlleuergees E R “Len j Fimzelfall nahzuprúfen ist und wona, wenn nämli bei eben | Grunderwerbsteuer zunächst zu erheben für den Uebergang des Eigen- berufliche Tätigkeit selbständig gegen Entgelt ausüben. (Urteil vom Le ea Bevollmächtigten es \ih um Rechtsanwälte | tums von A. auf C. gemäß 8 1 des Grunderwerb|teuerge)etzes. 7. Juni 1921, I1 A 279/21.) handel, sich die Höhe ihrer Gebühren nah der Gebührenordnung für | Weiter ist das bindende ngebot des A. an B., au wenn dieser das 4. Voraussetzung für die Erhebung der Umsaßsteuer. | Rechtsanwälte richtet." Damit ist für das Gebiet der Abgaben- | Angebot nicht angenommen hat, auf Grund des § 9 Abs. 4 Ziff. 2 Die Umsatzsteuer ist S g Mens eer Ee ordnung der E s de S ion N des Grunderwerbsteuergese es steuerpflichtig. L ena M die esteuerung der einzelnen entge - | anwälte ausgeschaltel, day auc) der ( : ebertragun d L 2 eRun(

mung nenE, Mithin kommt es A an Bi un treibende Rechtsanwalt ues Al erlag i E Ns x erhußerungsgeschifs {t die Feten S tas d dern lediglich auf die Tatsache an, daß 11ck etne | nach der Gebührenordnung der Rechtsanwälte hat. Jm Sinn als ein Veräußerungsgeshäft anzusehen. Dem Sinne un E fai A eine planmäßige geschäftliche 8 968 der Neichsabgabenordnung kann also der leine eigene Abgaben- | Zwecke der Gefeßesvorschrift, die im Grundstückshandel zur Steuer- Tätigkeit eingerichtet hat, in deren Verfolg sie entaeltlihe Lieferungen | angelegenheit mit endgültigem Crfolge wahrnehmende Rechtsanwalt | ¿rjparung üblich gewordenen Geschäftsformen steuerlih ¿u erfassen, oder Leistungen fortgeseßt bewirkt. In dieser Richtung weicht der | Gebühren und Paushsäße nah der Gebührenordnung für Nechts- | entspricht es aber, nicht nur die Abtretung der Rechte aus Angeboten, Begriff der selbständigen gewerblichen Tätigkeit vom Gewerbe- und | anwälte nicht erstattet verlangen, sondern ledigli, wie jede andere | sondern au die Angebote selbst als Veräußerungsgeschäfte anzu- Gewerbesteuerrecht vollständig ab. Ohne Rücksicht auf die Ziele, | Partei, seine tatsächlich entstandenen, na(zuweisenden notwendigen | sehen und als ficuerplidtia zu behandeln. Die Uebertragung der

i i t des Unternehmens, kommt es für | Auslagen 288 Abs. 1 und Abs. 2. Say 1 der Reichsabgaben- | Rechte von B. auf C. ist zwar nah § 9 Abs. 4 Ziff. 2 des Grund- insbesondere auf die Gew innas De \ R A es gleichfalls ein VeräußerungsgesGäft ; sie kann aber

Lens 8 5 Abs. 3 zur Steuer nicht herangezogen werden, wenn fie innerhalb eines Jahres zum Eigentumsübergange geführt hat. Unter dem Veräußerungsgeschäfte, das zum Ei entumsübergange geführt hat, versteht dieser Absay 3, falls mehrere eräußerungêgeschäfte vor- liegen, das legte von ihnen, also dasjenige, dur welches das vorleßzte Glied der Kette seine Anrehte auf das Grundstück dem leßten Gliede überträgt, das alsdann das Eigentum erwirbt. (Urteil bon 24. März 1921, IL A 366/20.)

eine Grubenanschlußbahn zum Staatsbahnhofe, so sind die Kosten dieser Beförderung als abzugsfähige Frachtkosten anzusehen, gleich- gültig, ob der Verkaufspreis „ab Staatsbahnhof“ oder „ab Werk“ gestellt is. Denn wenn man au den Anschlußgleisbetrieb berg- männisch zum Bergwerksbetriebe renen und auf ihn die bergpolizet- lichen Vorschriften anwenden mag, so ist dessenungeachtet für die An- wendung des § 8 des Kohlensteuerge)ezes unter „ab Grube“ die Ver- ladestelle auf der Grube, niht die Ueberladestelle auf dem Staats- bahnhofe zu verstehen. (Urteil vom 8. Juni 1921, IVa A 46/21.)

13. Mehrfache Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Kettengeschäften über ein Grundstück. Hat in einem notariellen Verirage der Eigentümer A. eines Grundstücks einer Person B. oder

ordnung). (Beschluß vom 22. April 1921, Ta A 1/21.) |

9. Feststellung des Friedenseinkommens einer Witwe für die Veranlagung zur Kriegsabgabe, wenn an dem für die Friedensveranlagung maßgebenden Tage der Ehemann noch gelebt hatte. Für die Veranlagung zur Krieg8abgabe ist dem Kriegseinkommen einer nach preußischem Einkommensteuergeseße steuer- pflichtigen Witwe der Anteil des Friedenseinkommens ihres ehemaligen Mannes, der als ihr Einkommen dem Cinkommen ihres Mannes hinzugerehnet worden und der daher aus dem Gesamteinkommen aus-

seine Umsausteuerpflicht lediglih darauf an, ob es in Vertolgung dieser Cd h privatrechtlichen rechtsgeshäftlichen Verkehr ein- tritt und hierbei dauernd entgeltliche Lieterungen und Leistungen be-

wirkt, (Beschluß vom 14. Juni 1921, T B 35/20.)

5. Grundsäte für die die Umsaßsteuerfreiheit bedingendè nèvfenn hee Gemeinnügigkeit eines Unternehmens. Lißt si ein Ünternehmen in mehrere selbständige Teilbetriebe teilen oder besteht die Tätigkeit des Gesamtunternehmens in der Verfolgung von einander ver)chiedener und unabhängiger Zwede, so kann die

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