1921 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Ä R Sig

E Tes iti

In der Erwägung, pap der Kongreß der Vereinigten Staaten finen gemeinsamen Beshluß gefaßt hat, der von dem Präsidenten En 2. Juli 1921 genehmigt worden ist und im Auszug, wie folgt, autet:

„Beshlossen vom Senatund dem Repräfsen- tantenhaus der Versäintgten Staaten ysù Amerika, die zum Kongreß versammelt find, daß der durch den am 6. Aprik 1917 genehmigten gemeinsamen Beschluß des Kongresses erklärte Kriegszustand zwischen der Kaiserlich Deutschen Regierung und den Vereinigten Staaten von Amerika hiermit für beendet erklärt wird.

„Sektion 2. Daß durch Abgabe dieser Erklärung und als ein Teil davon den Vereinigten Staaten von Amerika und ihren Staatsangehörigen jedwede und alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen oder Vorkeile einschließlid) des Nechts, fie zwangsweise durhzuführen, ausdrücklich vorbehalten werden, auf welche die Vereinigten Staaten von Amerika oder ihre Staats- angehörigen nach den am 11. November 1918 unterzeichneten MWaffenstillstandsbedingungen sowie irgendwelhen Erweiterungen oder Abänderungen derselben einen Anspruch erworben haben; oder die von den Vereinigten Staaten von Amerika infolge ihrer Be- teiligung am Kriege erworben worden sind oder sich in ihrem Besitz befinden; oder auf die ihre Staatsangehbrigen dadurch recht- mäßig einen Anspruch erhoben haben; oder die in dem Vertrage von Verfailles zu ihren oder ihrer Staatsangehörigen Gunsten fest- geseßt worden find; oder auf die fie als eine der alliierten und assoziierten Hauptmächte oder kraft irgendeines vom Kongreß be- \{lossenen Geseßes oder sonstwie einen Anspruch haben.

„Sektion 5. Alles Eigentum der Kaiserlich Deutschen Negierung oder ihres Nachfolgers oder ihrer Nachfolger und das Eigentum aller deutsGen Staatsangehörigen, das fich am 6. April 1917 im Besiß oder in der Gewalt der Vereinigten Staaten von

Amcrika oder eines ihrer Beamten, Vertreter oder Angestellten bez fand oder seit diesem Tage in deren Besiß oder Gewalt gelangt oder Gegenstand einer Forderung seitens derselben gewesen ift, gleichviel aus welhem Ursprung oder aus welcher Tätigkeit, und alles Eigentum der K. und K. ODesterreichis{ch-Ungarischen Regierung oder ihres Nachfolgers oder ihrer Nacfolger und aller össterreihisch-ungarischen Staatsangehörigen, die #ich am 7. Dezember 1917 im Besiß oder in der Ge- walt der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ibrer Beamten, Vertreter oder Angestellten befand oder seit diesem Tage in deren Besiß oder Gewalt gelangt oder Gegen- stand einer Forderung seitens derselben gewesen ist, gleichviel aus welehem Ursprung oder aus welcher Tätigkeit, soll von den Ver- einigten Staaten von Amerika zurückbehalten und darüber keine Verfügung getroffen werden, soweit nicht gefeßlich darüber bereits verfügt ist oder im einzelnen künftig darüber verfügt wird. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, wo_ die Kaiserli Deutsche Regierung beziehungsweise die K. und K. Oesterreichisch-Ungarische Regierung oder ihr Nachfolger oder ihre Nachfolger angemessene Vorkehrungen zur Befriedigung aller Forderulgen gegen eine der genannten Ve- gierungen seitens aller Personen ohne Nücssicht auf ihren Wohnsitz getroffen haben, die zu den Vereinigten Staaten von Amerika in einem dauernden Treuverhältnis stehen, und die dur Handlungen der Kaiserlich Deutschen Regierung oder ihrer Ver- treter oder der K. und K. Oesterreihis{@-Ungarischen Negierung oder deren Vertreter seit dem 31. Juli 1914 Verlust, Nachteil oder Schaden an ihrer Person oder ihrem Eigentum unmittelbar oder mittelbar, sei es durch den Vesiß von Anteilen deutscher, öster reichisch-ungarisdher, ameritanisher oder anderer Körperschaften oder infolge von Feindseligkeiten oder irgendwelchen Kriegshandlungen oder auf andere“ Weise erlitten haben, ferner folchen Personen, die Be den Vereinigten Staaten von Amerika in etnem dauernden

reuverbältnis stehen, das Meistbegünstigungsreht- in allen An- gelegenheiten, betreffend Niederlassung, Geschäftsbetrieb, Berufs- ausübung, Verkehr, Schiffahrt, Handel und gewerbliche Shußzrechte, zugestanden haben, einerlei, ob dieses RNeht auf die Nationalität abgestellt oder fonstwie bestimmt ist; endlih bis die Kaiserlich Deutsche Negierung beziehungsweise die K. u. K. Oesterreichisch- Ungarische Regierung oder ihr Nachfolger oder ihre Nachfolger den Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber alle von diesen während des Krieges auferlegten oder verfügten Strafgelder, Verwirkungen, Bußen und Beschlagnahmen bestätigt haben, gleichviel ob diese Œigentum der Kaiserlich Deutschen Negierung oder deutsher Staats- ugehöriger oder der K. u. K. Oesterreichish-Ungarischen Negierung oder vsterreihis{-ungarisher Staatsangehöriger betreffen, und bis fie auf allen und jeden Geldanfpruch gegen die Vereinigten Staaten von Amerika verzichtet haben."

In dem Wunsche, die freunds{haftlichen Beziehungen, die vor Ausbruch des Krieges zwisGen den beiden Nationen bestanden haben, wiederhberzustellen, j

Haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten bestellt: der Präsident des Deutschen Neichs den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Dr. Friedrihß Nossen

und

der Präsident der Veretnigten Staaten von Amerika den Commissioner der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland, Herrn Ellis Loring Dresel. Diese haben nah Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Ati L |

__ Deutschland verpflichtet si, den Vereinigten Staaten zu ge- währen und die Vereinigten Staaten sollen besitzen und genießen alle Nechte, Privilegien, Entshädigungen, ÿteparationen oder Vorteile, die

1 degt vorgenannten gemeinschaftlihen Beschlusse des Kongresses der

ereinigten Staaten vom 2. Juli 1921 näher bezeihnet sind, mit Einschluß aller Rechte und Voriteile, die zugunsten der Vereinigten Staaten in dem Vertrag von Versailles festgeseßt sind und die die Vereinigten Staaten in vollem Umfange genießen sollen, ungeachtet

der Tatsache, daß dieser Vertrag von den Vereinigten Staaten nicht |

ratifiziert worden ist, : j Artikel IL.

In der Absicht, die Verpflichtungen Deuts{lands gemäß dem vörhergeherden Artikel mit Beziehung auf gewisse Bestimmungen

des Vertrags von Versailles näher zu bestimmen, besteht Einver- „Mändnis und Ginigung zwischen den Hohen Vertragschließenden ‘Teilen darüber:

1. daß die Rechte und Vorteile, die in jenem Vertrage zugunsten

‘der Faogi ® r Siaaten festgeseßt sind und die die Vereinigten

Staaten besißen und genießen sollen, diejenigen sind, die in Ab- {nitt 1 des Teils TIV und in den Teilen V, VI, VIIT, IX, X, X, XTI, XTVŸ und XV aufgeführt find.

Wenn die Vereinigten Staaten die in den Bestimmungen jenes Vertrages festgeseßten und in diesen Paragraphen erwähnten echte 11d Vorteile für ih in Anspru nehmen, werden fie dies in einer Weise tun, die mit den Deutschland nah diefen Bestimmungen zu- stehenden Rechten im Einklang steht;

_2. daß die Vereinigten Staaten nit an die Bestimmungen des Teils T jenes Vertrags noch an irgendwelhe Bestimmungen jenes Vertrags, mit Einschluß der in Nr. 1 dieses Artikels erwähnten, gebunden fein \ollen, die fih auf die Völkerbundsfatung beziehen, daß auch die Vereinigten Staaten durch keine Maßnahme des Völker- bundes, des Völkerbundsrats oder der Völkerbundsversammlung ge- bunden sein sollen, es sei denn, daß die Vereinigten Staaten aus- drücklih ihre Zustinnmung zu einer solchen Maßnahme geben;

_3. daß die Bera Staaten Feine Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Teils T1, Teils 111, der Abschnitte 2 bis ein- s{ließlih 8 des Teils IV und des Teils XTIL des bezeihneten Vere trags oder mit Beziehung auf diefe Bestimmungen übernehmen;

4, daß, während die Vereinigten Staaten berechtigt sind, an der Reparationskommission gemäß den Bestimmungen des Teiles VIIL jenes Vertrags und an irgendeiner anderen auf Grund des Vertrags oder eines ergänzenden Uebereinkommens eingeseßten Kommission teil«

zunehmen, die Vereinigten Staaten niht verpflichtet sind, si an ¡raen ines folchen Kommission zu beteiligen, es sei denn, daß sie dies wollen ;

5. daß die im Artikel 440 des Vertrags von Verfailles er- wähnten Fristen, soweit sie sich auf eine Maßnahme oder Ent- s{ließung der Vereinigten Staaten beziehen, mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags zu laufen beginnen sollen.

NArtikél I.

Der gegenwärtige Vertrag foll gemäß den verfassungsrechtlihen Formen der Hohen Vertragschließenden Teile ratifiziert werden und foll sofort mit Austausch der Natifikationsurkunden, der sobald als möglich in Berlin stattfinden wird, in Kraft treten :

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeihnet und ihre Siegel beigefügt.

Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin, am 25. August 1921.

Rosen. Ellis Loring Dresel.

„W. T. B.“ bemerkt zu dem Vertrag:

Der vorstehend abgedruckte deutsch-amerikanishe Vertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen, die auf die Jnitiative der amerifanischen Regierung Anfang Juli begonnen haben, um die Beendigung des zwischen Deutschland und den Ver- einigten Staaten von Amerika formell noch bestehenden Kriegs- zustands herbeizuführen. Die Verhandlungen waren von vorn- herein dadurch bedingt, daß die amerikanische Regierung an die bekannte, in der Präambel des Vertrags z. T. wiedergegebene Friedensrefolution des Kongresses vom 2. Juli gebunden war, die für Amerika in erster Linie alle Nechte aus dem Versailler Vertrage vorbehält. Wie sich aus dem Wortlaut des deutsch- amerikanischen Vertrages ergibt, sind aus ihm jedoch mehrere wichtige Teile des Versailler Vertrages ausgeschieden worden, nämlih die Teile T (Völkerbund), Il und Ill (Territoriale Neugestaltung Europas), IV, Abschnitt 2 bis 8 (Bestimmungen über China, Siam, Liberia, Marokko, Aegypten, Türkei und Bul- garien, Schantung), VII (Auslieferung) und XT[ (Internationale Regelung der Arbeit). Die Amerikanische Regierung legt, wie sie hier hat mitteilen lassen, den Hinweis auf Sektion 2 der Friedensresolution dahin aus, daß sie keine neuen Rechte gegen- über dem Deutschen Reiche geltend macht und daß fie nicht über die Rechte hinausgeht, welche durh den Frieden von Versailles gewährt und durch den Hinweis auf jenen Vertrag in dem vorliegenden Vertrage A Es werden. Außerdem stellt der Vertrag ausdrücklih fest, daß Amerika von den ihm Rae, Rechten nur in der Weise Gebrauch machen wird,

dabei die entsprehenden Deutschland nah dem Versailler Vertrag zustehenden Rechte gewahrt bleiben.

Die Nichtaufnahme des Teiles XIIT des Versailler Ver- irags über die internationale Regelung der Arbeit ist gegen den Vorschlag der Deutschen Regierung erfolgt. Jhr Versuch, die Amerikanishe Regierung zur Anerkennung dieses Teiles zu veranlassen, ist nicht gelungen wohl wegen des engen Zusammenhanges ns Bestimmungen mit dem von Amerika abgelehnten Völkerbund.

Nach dem Junkrafttreten des deutsh-amerikanishen Ver- trags. sollen nah dem Willen beider Teile die diplomatischen und Tkonsularischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern alsbald aufgenommen werden. Auch sollen alsdann Verhand- lungen über die Regelung der künftigen Handelsbeziehungen, deren Pflege auch die Amerikanische Regierung als erwünscht bezeichnet hat, sowie über alle für die Beziehungen der beiden Länder bedeutsamen Fragen, insbesondere also auch über die e dem Vertrage zusammenhängenden Fragen eing eleitet werden.

insichtlich des deutschen Eigentums ist in der Sektion 5 der Friedensresolution beïanntlih bestimmt, daß dieses als Pfand zurückbehalten werden soll, bis Deutschland wegen seiner Verpflichtungen genügende Sicherheit gegeben hat. Die Amerikanische Regierung hat im übrigen erklärt, daß der Abschluß des Vertrages den Weg ebnen würde, um alle auf das beschlagnahmte deutsche Eigentum bezüglichen Fragen in gerechtester und billigster Weise zu regeln.

——

Die unter Vorsiß des Neichskanzlers geführten Verhand- lungen der Reichsregierung mit den Vertretern der Spißenorganisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter haben gestern in den späten Abendstunden zu einer Einigung geführt. Das Reichskabinett wird mit größter Beschleunigung zu dieser Vereinbarung Stellung nehmen. Mit ihrer Annahme darf heute gerechnet werden. Nach Verab- redung mit den Führern der Reichstagsfraktionen sollen die erhöhten Bezüge alsbald nah Zustimmung des Reichsrats an- gewiesen werden; die Zustimmung des Reichtags wird nach- träglich eingeholt werden. Die Bedingungen lauten nah Mel- dung des „L. T. B.“, wie folgt:

1, Der TeuerungszuschlagzumGrundgehaltund Drtszushlag für die planmäßigen Neichs- beamten wird

für die Orte der Ortsklasse A auf 93 yH

o v u " B " 91 "

A y » w C v 89 "

« p y «“ i D "” 87 u

N 2 Li R " i E y 85 "u festgeseßt. Diese Crhöhung entspricht einer Aufbesserung der Gesamtbezüge um 137 bis 20 vH in den Ortsklassen A bis E.

2. Die männlichen außerplanmäßigen Neichs- beamten erhalten zu ihrem bisherigen Diensteinkommen nebst Teuerungszushlag einen weiteren Teuerungszuschlag in der Höhe, daß ihr Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag das Diensteinkommen nebst Teuerungszushlag eines plan- S 2 aas der ersten Befoldungsstuse ihrer Cingangs- gruppe erreicht. |

3, Die weiblichen außerplanmäßigen Reichs- beamten erhalten zu ihrem bisherigen Diensteinkommen nebst Teuerungszushlag einen weiteren Teuerungszuschlag bis zur Erreichung eines Gesamtbetrags, wie er \ih ergeben würde, wenn unter Zugrundelegung des Teuerungszuschlags für die planmäßigen Beamten jowie des Ortszuschlags für die erste Besoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe die Diätensätze betragen

würden | vom Beginn des 1. Dienstjahres ab t vH

y Ld w 2, " u u

"“ y u 3. "” 80 v

Y 4. u“ v 80 "u

w u D u u 85 M4

u 6, " 90 »

" u {4 n u 95 u“ 8 « 100

4, Die Teuerungszushläge ‘zu den Kinderzu- [chlä gen werden i in den Orten der Ortsflasse A auf 200 vH

1, u u v D . E u 150 u festgesegt. Y

9, Die vorgenannten Teuerungszuschläge werden ab 1. August 6. Die Unt 11) ltszushüs - Die Unterbhaltszushüsse im Vorberxei

dienst werden erhöht. 2 S A E G LAU N G

. Eine Einbehaltung der vorstehend bewilligten Erhöhungen ine

\ Abbodung n Zt getilgter, seinerzeit gewährter Vorschüsse

ird nicht stattfinden. 5

8, Fir me t uten die vor dem 1. August 1921 aus dem Arbeiterstand in das Beamtenverhältnis übernommen worden sind, findet eine Anrehnung der aus Ziffer 1 |ch ergebenden Erhöhung des Teuerungszuschlags auf die Ausgleichszulage nicht statt (s. S. 2). Dagegen wird angerechnet E a) Erhöhung des Grundgehalts bei Aufrückung in eine hößete

Dienstalterstufe und bei Beförderung, L :

e) Erhöhung E Oa Ag wegen des Uebertritts in etnc höhere OrtszuschlagsgrupÞppe, i : L

f) uy dur die Regelung zu 2 und 3 bewirkte Erhöhung dêr E ey 8 T szusclags, soweit sie auf die unter a. rhößung des Teuerungszu j ;

F) b 4 6 ‘genannten Erhöhungen des Grundgehalts, Orts- zushlags und Diätensaßtzes zurückzuführen ist. i

9. Für Angestellte finden die Ziffern 1, 4, 5 und 7 finngemäß Anwendung. Gemäß Ziffer 2 werden die Bezüge der männ- lien volljährigen Angestellten entsprechend den fünf ersten Sätzen der Ziffer 3, die Bezüge der weiblichen volljährigen Angestellten in den ersten fünf Vergütungsstufen erhöht werden.

Die Grundsäße unter Ziffer 8 finden finngemäße An- wendung auch auf die persönlichen Zulagen der Angestellten der Neichsverwaltung gemäß § 19 des Teiltarifvertrags vom 4. Suni 1920 mit der Maßgabe, daß Erhöhungen der Bezüge infolge Versetzung des dienstlihen Wohnsitzes in eine höhere Ortsklasse mit Wirkung vor dem für die Berechnung der per- sönlichen Zulage maßgeblichen Stichtag auf die persönliche Zu- lage in Anrechnung zu bringen sind, : :

10, Der bisherige Teuerungszuschlag für männliche Arbeiter über 21 Jahre wird ab 1. August pro Stunde um 1 H# erhöht werden. Hierbei sind die den Beamten gewährten Erhöhungen der Kinderzuschläge bereits mitberüsihtigt, so daß der bis herige Soziallohn der Arbeiter eine Aenderung nicht erfährt.

Eine Anrechnung auf die durch Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen bedingten persönlichen und besonderen Zulagen findet nicht statt. Die Festsezung des Teuexungazuilages für Arbeiterinnen, für Arbeiter vom 18. bis 21. Jahre, für jugend- liche Arbeiter und Lehrlinge bleibt noch besonderer Vereinbarung vorbehalten. Ï j :

11. Für Pensionäre und Hinterbliebene werden die aus der Er- hohung des Teuerungszuschlages nah dem P. E. G. Pensions- ergänzungsgeseß sich ergebenden Folgerungen gezogen. Die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.

Kommerzienrat Dr. Guggenheimer hat das auf wieder- holten Wunsch des Reichskabinetts im Mai d. J. übernommene Amt des Reichskommissars zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten nieder- elegt. Die Uebernahme des Amts war, wie „Wolffs elegraphenbüro“ hervorhebt, von vornherein nur vorüber- gehend erfolgt, da Dr. Guggenheimer zu seiner dauernden Führung zumal bei der jeßt erweiterten Aufgabe des Amtes neben seiner hauptberuflihen Tätigkeit und seinen sonstigen Ehrenämtern außerstande wax. Die Enthebung von dem Amte ist ihm von dem Herrn Réichspräsidenten am 2%. August mit dem Ausdruck des Dankes und hoher An- erkennung erteilt worden. Das seit Anfang 1919 bekleidete Amt als Präsident der Reichsrüklieferungskommission behält Dr. Guggenheimer bis auf weiteres bei, ebenso hält er sich zu internationalen Verhandlungen weiterhin zur Verfügung. Augenblicklih weilt er anläßlich der Ministerzusammenkunft in Wiesbaden. An seiner Stelle hat der Reichspräsident den Oberpräsidenten a. D. von Batocki zum Neichskommissar ehrenamtlih ernannt.

„W. T. B.“ Fnüpft an diese Meldung folgenden Hinweis:

Falls ein Abkommen über Sachlieferungen zustande kommt, handelt es sich für die beteiligten deutshen Gewerbe um Aufträge bedeutenden Umfangs. Träger der Sachleistungen soll bekanntlich ein aus den Lieferungsorganisationen der Länder und den beteiligten Fach- verbänden der Industrie, des Handwerks, des Handels und der Land- und Forstwirtschaft zu bildender Selbstverwaltungskörper werden. Den in dieser Form zusammengefaßten Gewerben soll bei der Durchführung der Aufträge weitgehende Freiheit ge- lassen werden. Von einer Zwangswirt]haft nah Art der unter dem Druck der Blockade geschaffenen Kriegs8organisationen kann nah über: einstimmender Ansicht der Regierung und des neuen Leiters des Neichskommissariats keine Nede sein. Aufgabe des Neichskommissariats ist es, unter Wahrung dieses Grundsatzes der Selbstverwaltung auf ein reibungsloses Zusammenwirken der Beteiligten UÜnter- nehmer, Arbeiter, Verbände und Länder hinzuwirken und für die T R der finanziellen und wirtschaftlißen Interessen des Reichs zu sorgen.

Preußen,

_ Der Deutsche Ausschuß für Oberschlesien teilt mit: Die am vergangenen Sonntag eingeleiteten Besprechungen zwischen der Jnteralliierten Kommission und Ver- tretern des Deutschen Ausschusses und des Obersten L a Volksrates haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Die Interalliierte Kommission wird si{ch der Sicherheit der

erneute Bedrohungen oder gar Gewalttätigkeiten gegen die heim- gera Slüchtlinge in strengster Weise ahnden. Durch einen ent- prehenden Aufruf an die Bevölkerung wird sie hiervon Kenntnis geben. Die Kreiskontrolleure und ihre Organe werden von der Interalliiertèn Kommission eingehende Anweisungen erhalten, daß sie ihrerseits verpflichtet sind, etwaigen neuen Beschwerden der Heim= gekehrten sofort und energisch Bullen Im gleichen Sinne werden alle übrigen Behörden Anweisungen erhalten, Der von der Inter- alliierten Kommission beauftragte Major Williams wird sich persönlich von der Durchführung der Anordnung der Interalliierten Kommission durch Besuche bei den zurückgekehrten Flüchtlingen über- zeugen,

Der Deutsche Auss{huß für Oberschlesien und der Oberste Polnische Volksrat werden durch besondere S darüber wachen, daß die zurückgekehrten Flüchtlinge niht von neuem irgendwelchen Belästigungen und Verfolgungen ausgeseßt gn und der Inter- alliierten Kommission Bericht über ihre Wahrnehmungen erstatten. Die Zurückführung der Flüchtlinge erfolgt nah einem bestimmten Plane, nach dem zuerst die aus den Kreisen Gleiwitz, Groß-Strehli und Lubliniß Geflüchteten jurffehren und dann die Flüchtlinge au den Kreifen Oppeln, Kosel, Tarnowiß, Hindenburg und Beuthen. Mt wird die Zurückführung der Flüchtlinge der übrigen Kreise

Die Interalliierte Kommission hat ihre weitgehende Unterstüzung und Mitwirkung für die nah den deutsch-polnischen Bercinberungen zu bildenden paritätischen Ausschüsse zugesichert.

vis Qt Ungarn, Ä Na eldung des „Korrespondenzbüro3“ hielten sämtliche" Komitate des Landes in Budapest eine Generalversamm- lung ab, in der eine Entschließung gefaßt wurde, welche die Negierung auffordert, die diplomatischen Beziehungen:

zu Vesterreih abzubrechen und sofort die Grenz sperre

in Kraft treten zu lassen,

zurückEgekehrten Flüchtlinge ganz besonders annehmen und

Grofßbritasunien und Zrlaus,

Die britische Abo r/dnung zur Untersuchung der gungersnot in Rußland wird am 28. d. M. aus Eng- sand abreisen.

Frankrei.

Barthou hat als Präsident des Generalrats in dessen Echlußsibung eine Rede gehalten, in der er laut W. T. B? betonte, daß der Sieg "Frankreichs die Garantien sichern müsse, hie unerläßlich seien, (Sarantien, die nur aus der Entwoffnung geutschlands gewonnen werden könnten. Solange Deutschland nicht entwaffnet sei, werde es eine Bedrohung darstellen, weil s zur Unterstüßung seiner Revancheideen Mittel zur Ver- fügung habe. Die Regierung würde gegen die erste ihrer ichten verstoßem, wenn sie nicht die Ausführung des Friedens- vertrags sicherstellte, aber sie werde es daran nicht fehlen sassen und werde von U die vollständige Durchführung iner Verpflichtungen zu erlangen wissen.

Eine Flerung des „Temps“ erklärt, daß nur vei französtsche Bataillone nah Oberschlesien ab- gehen würden, ebenso wie zwei englische und zwei italienische, niht aber eins französische Brigade.

Schiveden.

Nah vorläufigen Schäßungen des Kommerzkollegiums haite die Einfuhr Schwedens im Monat Juni einen Wert jon 98,24 Millionen Kronen (im Vorjahre 283,32 Mil- sonen), die Ausfuhr einen Wert von 68,51 Mil- sonen (im Vorjahre 223,56 Millionen). Der Einfuhr- ibershuß war also 29,73 Millionen gegen 359,76 Mil- sonen im ante Für die ersten sechs Monate dieses Jahres wird die gesamte Einfuhr auf 631,1 Millionen Fronen (im Vorjahre 1685,55 Millionen), die Ausfuhr auf 4746 Millionen Kronén (im Vorjahre 997,7 Millionen) ge- wjêgt Es ergibt sih daraus für das erste Halbjahr d. J. ein Cinfuhrübershuß von 153,5 Millionen Kronen gegen 687,85 Nillionen im ersten Halbjahr 1919/20.

Tschecho-Slowakei.

Die Nachrichtenabteilung des Ministeriums des Aeußern {ilt mit: Wegen der leßten Ereignisse in Aussig, bei denen unglückliherweise auch der deutshe Reichsangehörige Geinrih Hoff ums Leben gekommen ist, richtete die deutsche Gesandtshaft an das Ministerium der auswärtigen Angelegen- heiten in Prag eine Verbalnote, worauf der Außenminister sin lebhafies Bedauern ausgesprochen und mitgeteilt hat, daß die Erledigung des Falles nah den Regeln des Völkerrechts stattfinden werde.

Griechenland.

Nah einer Meldung des „Pressebüros“ aus Athen leidet nig Konstantin, der in Eski Schehir weilt, seit einigen Tagen an Darmbeschwerden; er mußte vorgestern wiederholt erbrechen wnd fiel dann in Ohnmacht. Nach den leßten Meldungew verbrachte der König die Nacht ruhig und ohne Fieber. Die Regierung entsandte den Professor Christomani und den Leibarzt Monussos nach Eski Schehir.

Türkei,

Fie „Havas aus Konstantinopel meldet, hak der Minister- tat üher die Beseßung der noch unbeseßten Ministerposten ent- schieden. Camein Bey, Vizepräsident des Staatsrats, Üüber- nimmt das Justizministeriuum, Tewfik Bey, der frühere Finanzminister, das Präsidium des Staatsrats. Das Ministe- rium für fromme Stiftungen wird vorläufig von dem Unter- titsminister mitverwaltet.

Rumänien.

Wie „Libre Parole“ aus Bukarest meldet, ist ein Kon- fordat zwishen Rumänien und dem Vatikan unter- zeichnet worden. Rumänien erkennt darin die rumänische latholische Kirche offiziell an, die bisher nur geduldet war. Der Papst wird in Rumänien zwei katholishe Bischöfe ernennen.

Zu dem Beschluß des Ministerrats über das Verbot der Getreideausfuhr wird bekanntgegeben, daß die mit Privat- n vor dem 17, August abgeschlossenen Veriräge in Kraft

eiben,

i Asien.

Nah einer Havasmeldung bestätigen Nachrichten aus Kleinasien den türfkishen Sieg am Sakaria. Die in der Richtung Angora vorrückenden Truppen der Griechen seien lungen worden, sih auf 120 km vor Angora zurücd- juztehen. ,

Verichten aus den südindishen Aufstands gebieten zufolge hat sich die Lage verschlimmert. Man \{häßt, daß be- reits über 1000 Menschen in dem von der Aufstandsbewegung berührten Gebiete, das 2- bis 3000 Quadratmeilen beträgt, ums Leben gekommen sind. Männer, Frauen und Kinder sind ermordet worden, Die Moplahs rückten plündernd und sengend gegen Calicut vor. Aus den Städten gehen Hilferufe ein. Verteidigungsstreitkväfte sind abgegangen. Es kam bereits zu zusammenstößen zwischen Moplahs, die durh die Propaganda andhis aufgestachelt sein sollen, und den Verteidigungstruppen, n N E 700 Moplahs von den Regierungslruppen getötet

orden sind.

„Reuter“ meldet aus Lahore, daß dort in ciner Massen- versammlung unter- freiem Himmel eine Entschließung gegen, den Besuch des Prinzen von Wales angenommen wurde, worin es heißt, das Volk von Lahore werde den Prinzen nit will; ommen heißen, „solange die Wunden, die die Erklärung deß Standrechts geschlagen habe, niht geheilt seien, solange dje plesprehungen ezüglich des Kalifats nicht erfüllt seien, und dange im ganzen Lande der Hunger herrsche“.

errn unan es

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten. ; In Groß Salze und Bad Eklmen bei Magdebuyg, wo Bui Sonnta 28 Ueberfall auf die an dec Feier des Vereins „S yahl- elm“ teilnehmenden Personen stattfand, sind, wie ,W. T. V.“ mit- telt, wilde Streiks ausgebrochen. Das Elektrizitäts- werk in Groß Salze ist stillgelegt, der Kurbetrieb in Glmen Engestellt. Auf Anordnung der Regierung ist die tech n \che othilfe zu Hilfe gerufen worden.

Nah. einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldumg der E Wiger Blätter wurde von polnischer Seite mitgeteilt, Haß der

Îlenbahnerausstand in Polen gestern nahmittag 2 Uhr 4

[ beendigt sein sollte. Mit der Wiedermarfhahme des Eisenbahnbetrießs

zu diefem Zeitpunkt wurde gerechnet. Ter Güterverkehr dürfte jedoch erst in drei Tagen wieder im Gange s\e}/n.

Einer von „W. T. B." üpeumittelten Havasmeldung aus Straßburg zusollge ist in der Naht zum Donnerstag inS tra ß- burg der allgemeine Ausland ausgebrochen. Das Elek - trizitätswerk hat sofort diæ Arbeit eingestellt und die Stadt lag in tiefem Dunkel. Gestern/ morgen verkehrten keine Straßen- bahnen. Der Auéstand der E'fektrizitätsarbeiter wurde als Sym- pathiestreik für die scit mehrexen Wochen ausständigen Meta l1- arbeiter unternommen. Daj es nicht möglih war, zu einer Ver- ständigung mit der Gewerks{/aftskammer zu kommen, hatten die Arbeitgeber den Präfekten um ?Vermittlung ersucht, aber die Gewerk- schaftskammer lehnte die Veqmittlung ab. Darauf beschlossen die Clektrizitätsarbeiter in einer y.ächtlichen Versammlung, fofort in den Ausstand zu treten. '

TTJ

Gesundheitswesen, Lkecrkrankheciten und Absperrungs- ‘maßregeln. __ Nachweisung über den Stand von Viehseuchen - in Oesterreich in dey Zeit vom 83. bis 10. A ugust 1921. (Nr. 32 der Amtlichen, Veterinärnachrichten.)

Wohlfahrtsþflege

Die Hauptgeschäftsführung des Obertschlesier«Hilfss werks teilt dem „W. T. B.“ folgendes mit: Um jeden Verdackt, daß die für das Oberschlesier-Hilfswerk gesammelten Gelder unrichtig verwandt werden könnten, ju vermeiden, find von vornherein folgende Organisationsmaßnahmen beim Obers\chlesier - Hilfswerk getroffen worden: Der Hauptgeschästsführer empfängt von einem geschäfts- führenden Ausschuß ständige Weisungen. In diesem ges{chäftsführenden Ausschuß sigen nit nux je zwei Vertreter der drei Gründerorgani- fationen (Deutsches Notes Kreuz, Vereinigte Verbände heimattreuer Oberschlesier, Bund der Deutschen Grenzmarkenshußverbände), sondern au zwei Vertreter des Staatskommisjars zur Regelung der Volkss wohlfahrtspflege mit Stimmrecht. f

Die Kassenführung der Hauptgeschäftsstelle wird ständig durch einen Inspektor von der Preußischen Staatsbank revidiert. Nein materiell werden die Unkosten durch eine besondere Kommission, der leihfalls der Staatsfkommissar angehört, kontrolliert. Oberste Vontrollbehörde ist außerdem ein besonderer Finauzrat, in dem unter Vorsiß des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes neben Vers tretern der -Großindustrie und der Bankwelb,/ die Hauptgeschäftss führer der großen politischen Parteien Dentschlands Siß und Stimmrecht haben. Auf diese Weise ist die Kontrolle der breitesten Oeffentlichkeit gewährleistet, was auch noch dadurch gefihert wird, daß sowohl bei der Hauptgeschäftsführung des Oberschlesier-Hilfswerks, als au bei der Hauptveriecilungsstelle in Oberschlesien (,„Notstands- hilfe des Noten Kreuzes aus dem Oberschlesier-Hilfswerk“) je eiu Vertreter der Gewerkichaften ständiger Mitaxbeiter ist.

Alle gegen das Dberschlesier-Hilf8werk gerichteten Vorwürfe und Anschuldigungen dürften daher in sich zusammenfallen und nur die völlige Verständnislosfigkeit gewisser Kreise der Not der oberschlesischen Schwestern und Brüder gegenüber beweisen,

Kunst und WissenFchaft.

In der 25. Generalversammlung der Astroe nomtischen Gesellschaft in Potsdam sprach Dr. Freund lich- Potsdain über den Bau eines Turmteleskops in Potsdam, das zur Untersuchung der Spektrallinien untey Hinblick auf die Cine steinshe Nelativitätstheorie dienen soll. | Pater Hagen, Direktor der Sternwarte auf dem Vatikaw, berichtete über nicht- leuhtende Nebelwolken. Der Vortragende hat in zehn- jährigen Beobachtungen innerhalb dez Milchstraße große Massen nichtleuchtender Wolken wahrgenommen, Er hält fie für die Träger des Urstoffs, aus dem sih dur Zufamwenballung neue Sterne bilden. Professor Bol i n-Stockholm spräch über die Bahnen in einem numerish gerechneten Beispiel des Drekörperproblems und Professor Dr. h l - München über Wesen und Veränderlichkeit der Konturen optischer Bilder. Als Ort für die/ nächste Versammlung der Ge- sellschaft wurde Kopenhagen gewählt; sollte dort die Versammlung nicht stattfinden können, will man in Fnnsbruck zusammenkommen.

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Oestexreih ist am 19. August 1921 frei von Ninderpest und Lungenseuche.

Gang dergemgezingefährlihen Krankheiten.

(Nach den „Verösfentlihungen des Reichsgesundheitsamts", Nr: 34 vom 24. August 1921.)

Pest.

Ftalien. Am, 16. und 14. Juli wurden in der Provinz Neapel 5 Pestfäll4 gemeldet, und zwar in Neapel und S. Giovannia Tfeduccio je 2 und in Pozzuoli 1. i

Syrien. In Alexandrette vom 18. Juni bis 23. Juli 11 Fälle, in Be yru,t vom 24. Juni bis 20. Juli 4.

British Ossindien. Vom 1. Januar bis 14. Mai f

54432 Erkrankungen (und 43988 Todesfälle); in Burma wurden vom 15. Mai bis 18. Juni gemeldet: in Bassein 28 (27), in Mulmein 10 (10) und in Rangun 86 (77). ;

Ceylon. In Colombo vom 4. Mai bis 11. Juni 2 Pestfälle. E :

Straits Settlements Vom 24. April bis 14. Mai 5 Erkrankung¿n 1/nd 5 Todesfälle.

Siam. Vom 24. bis 30. April in Bangkok 1 Erkrankung und 1 Todesfall. : ; s

Fndochina. Vom 1. Januar bis 10. Juni 461 Pestfälle.

Hongkong. Vom 15. Mai bis 11. Juni 42 Erkrankungen und 31 Todebfälle, P ; j

Aegypten. Vom 18. Juni, bis 22. Juli 65 Pestfälle, davon in Alexandrien 13. U :

Algexien. Vom 31. Mai bis 2. Juli 71 Erkrankungen und 22 Todesfäsle im Bezirk Aumale. ;

Madagaskar. Vom 2. bis 14. Mai 48 Erkrankungen und 33 Todesfélle in Tamatave. / |

Senegal. Vom 1. Jantiar bis 15. Mai 161 Erkrankungen und 107 Lodesfälle. i

Brásilien. Am 28. Iuni in Maranhao 1 Erkrankung und 1 Todesfall. i |

Pe,x u. Vom 1. April his 31. Mai 119 Erkrankungen und 64 Towesfälle, davon in den Bezirken Ancachs 4 (1), Are- quip 5 (3), Callao 15 (1), Lambayeque3 (2), Libertad 28 (19), Lima 38 (19) und Piura 26 (26). /

GCcuador. Vom 1. bis 31. Mar in Guayaquil 9 Er- krankungen und 1 Todesfall.

Cholera.

British Ostindien. Jn Kalkutta vom 15. Mai bis 14. Juni 274 Erkrankungen (und 234 Todesfälle), in Bombay vom 22. Mai. bis 18. Juni 10 (10); vom 15. Mai bis 18. Juni in Bassein 22 (22) und in Nangun 2 (2). | eei M N bis 7. Mai in Bangkok 4 Er- FXrankungen un odesfall. i: Fn dochina. Vom 1. -Mai bis 10: Juni 1231 Cholerafälle.

P oden.

Deutsches Neich. Jn der Woche vom 14. bis 20. August wurde 1 Grtcanfung fu E ( MSRRA e (Kreis Goldberg- aynau, Neg.-Bez. Liegniß) gemeldet. A v Für die Woche vom t bis 13, August wurden nachträglich 4 Er- N ae Res e n Mi: und Nydultau Kreis Kattowitz, Reg.-Bez. Opyeln) je 2. ( S A weis Voin 31. Juli, bis 6. August 2 Erkrankungen, und zwar je 1 im Kanton Zürich und in der Stadt Basse l. innland. Vom 15. bis 30. Juni 7 Erkrankungen. | ettland. Vom 1, bis 30. Juni 12 Erkrankungen, davon in

der Stadt Riga 1. Fleckfieber.

Deutsches Nef. Fin der Woche vom 14. bis 20. August wurde t Grktantung a ÿ (Kreis Deuts Krone, NReg.-Bez.

neidemü estgestellt. In Für e Woche vom 7. bis 13. August wurden nachträglich 4 Er- frankungen mitgeteilt, und zwax in Karhow (Kreis Osthavelland, Reg.-Bez. Potsdam) 1 bei einem russishen Schnitter und in L fi er t t b Ç L en e Ufedom-Wollin, Neg.-Bez. Stettin) 3

i fremdländishen Heimkehreyn.

Cu A 1, bis 30, Juni 66 Erkrankungen, davon in der Stadt Niga 15. : j

Türkei. In Konstantinopel vom 22. Mai bis 4. Juni 7 Erkrankungen. E : /

Aegypten In Kairo vom 19, März bis 1, April 21 Er- krankungen (und 9 Todesfälle), in Alexandrien vom 21, Mai bis 3. Juni 6 (5).

Verkehrswesen.

Der polnishe Minister des Aeußern Skirmunt und cin in Berlin auf der Durchreise anwefender Vertreter der polnischen Negierung haben den amtlichen deulshen Stellen zugesichert, daß die polnische. Megierung für die Aufrechterhaltung des Korridorverktehrs Sorge trägen wird.

Laut „Prager Tagblatt“ fand gestern in Preßburg die leßte Sitzung der Inte&rnationalan Donaukommission ftatt. In * dieser wurde beschlossen, sich/ den Beschlüssen der Pariser Kon- ferenz zu fügen und auf fünf Jahte Preßburg zum Sitze der Donau- tommission zu wählen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die nächste Tagung der Donaukommission am 28. November nah Regensburg einzuberufen. Ein Teil der Werhandlungsgegenstände dürfte in München beraten werden.

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Sheater; und Musik.

Im Opernhause wind morgen, Sonnabend, „Bohême“, mit den Damen Marherr-Wagner, Hansa und den Herren Batteux, Ziegler, Habih, Stock, Krasa, Philipp beseßt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Generalmusikdirektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause werden morgen „Die Räuber“ aufgeführt. Anfang Uhr. :

Die Veranstaltungen der Kunstgemeinde Groß Berlin im Winter 1921/72 in der Hochschule für Musik fowie in Stegklig, Friedenau, Schöneberg, Zehlendorf und Tempelhof nehmen/ demnächst wieder ihrcn Anfang. Auch in diesem Jahre werden bei den zu niedrigen Preisen stattfindenden Veranstaltungen nur erste Künstler der Berliner Staatsoper und des Deutschen Opernhauses /und bedeutende FInstrumentalfolisten Berlins mitwirken. Von | der Staatsoper sind bereits verpflichtet u. a. die Damen: Arndt-ODber, Branzell, van Endert, Heckmann- Bettendorf, Leisner, Marherr-Wagner und die Herren Armster, Braun, Bronsgeest, a und Schüßendorf; vom Deutschen Opern- haus Hertha Stolzenberg,/ Nudolf Laubenthal und Franz Neifinger; ferner Margarete Wachsmuth, das Berliner Vokalterzett und Karl Clewing, der Violoncellis; Arnold Földesy, die Geiger Georg Knie- städt und Andreas Weißzgerber, der Flötist Hendrik de Vries, das Münchener Streichquartett; \{ließlich die Schauspieler und Vor- tragsmeister Dr. Luduhig Wüllner, Hans Mühlhofer und Otto Sommerstorff, welch legzterer sich bei den Kunstgemeindeabenden vom Berliner Publikum ve(abschieden wird, da er der Bühne Lebewohl gesagt hat. Es werder{ Dauerkarten für 6 Abende ausgegeben. Jede zwectdienliche Auskunst erteilt bereitwillig die Hauptgeschäftsstelle der Kunstgemeinde Gtoß Berlin: Max Teschner, Stegliß, Schloß- straße 93 (Fernspr. Siteglit 1014).

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sißung der einstweiligen Berliner Stadtverordnbten ftand die Fortsezung der in der vorigen Sitzung so jäh unterbrochenen Erörterung über die Vorlage, betreffend Gewährung eines | Beitrags für das Oberschlesische Hilfswerk auf ‘der Tagesordnung. Der Stadtv. Kimbel begründete einen Antrag, die Summe von 10 000 .46 auf 100 000 4 zu erhöhen, Der Antrag ging, an einen Ausschuß, der sofort zur Beratung zu- fammentrat. Inzwischen wurde eine ganze Reihe Magistratsvorlagen teils ohne Erörierung, teils nach kurzer Besprechung angenommen. Beschlossen wurde u. a. gemäß den Magzstratsanträgen die Zahlung eines Vorschusses/ auf die in Aussicht genommene Erhöhung der Bezüge der En ferner die Ex höhung der intrittsgelder für die städti- \hen Bedürfnisanstaltenz; Schaffung eines Wohl- fahrtsfonds für Blinde. Cs folgte die Bericht Eratiang über die Erhebung einer Steuer auf Kraft- droschken, auf das Halten von Lastkraftwagen usw. sowie auf das Halten von Wagen und Pferden, Der yorberatendê Ausschuß empfahl die Ablehnung der Steuer auf Kraftdroshken, inr übrigen die Annahme der Magistratsvorlage mit mehreren Abänds- rungen. Bei der Abstimmung wurde auf Antrag des Stadty. Dr. Borchardt (20) entgegen dem Antrage des Ausschusses die Erhebnng einer Steuer au Krastdroschken beschlossen und im übrigen die Vor- lage nah den Vorschlägen des Ausschusses angenommen. Stadtv. Manasse (U. S.) erstattete fodann den Bericht des Aus- \chusses über die Oberschlesierhilfe. Gegen eine Stimme hat der Ausshuß die Bewilligung der 100000 Æ zu empfehlen beschlossen, und zwar unter der Vorausseßung, daß die Summe zur Verfügung des Noten Kreuzes gestellt und daß der Stadt Rechnungslegung gelei! werde. Gegen die Stimmen der Kommunisten wurden die beantragten

a 1,100 00

0 M zur Unterstüßung der uotleidenden Oberl@leliot bewilitäk folgié dié der Vor:

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