1921 / 200 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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29. 269513. B. 37576. [ 34. 269522, F. 19146. 0826 5 0. - 3 CASCAUTZMARKEO) ABURAA | S £285 S 2? 22 p î S e R S m 2 24/1 1920. Max Burghardt Glastehnishe Präzi- e 2s S R B L sions-Werkstätten, Flmenau. 12/8 1921. z «S E S Beschäftsbetrieb: Fabrikation und Versand von Loud E eA S Glasinstrumenten und Waren aller Art. Waren: Thermometer. E S Dr. Thompson's 30. 269514. E. 14153.

Fragaria

14/5 1921. Hugo Engelmann & Heiligenstadt (Eichsfeld). 12/8 1921. |Beschäftsbetrieb: Nadel- und Metallwarenfabrikeu

Co., Akt.-Ges.,

, ° E inden, daß sich der S selbst vollständi löst ha1. Waren : Druckknöpfe, Sicherheits-, Haar- und Steck- finden, daß sich der Shmuy von selbst vollständig gelöst hat

| Seifenpulver |

T2

Gebrauhs-Anweisung. Man löse den Inhalt diejes Päkchens in etwa 2 Liter heißem Wasser auf und oermische diese Lösung mit 30 49 Liter (gleih 3 -4 Eimer) lauwarmem Wasser

Hierin weiht man die Wäsche ein, läßt sie über Naht darin liegen und wäscht sie am folgenden Tage in warmem Wasser aus, Man wird dabei

- Etwaige unreine Stellen werden zur gänzlichen Beseitigung mit Dr. l'hompson's Seifenpulver eingerieben, das oorher in é1was heißem Wasser ausgelöst worden ist. S

Beim Kochen der Wäsche seße man eine Handvoll Dr. Thompson's

nadeln. 32, 269515. D. 18137. 0.0 „Steh Väterchen 2/5 1921. Eduard Deshler, München, Daiser- straße 45. 12/8 1921. i WBWeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Schreib- und Zeichenwaren. Waren: Schreib- und

Zeicheuwaren, Bleistifthalter, Bureau- und Kontorgeräte

(ausgenommen Möbe l).

Seifenpulver dem Kessel zu e Fabriken von Dr. Thompson's Seifenpulver, Düsseldart.

2 10uahIaD | s,uosdwoy1 ‘4g |

14/2 1921. Fabriken von Dr. Thompsons Seifen- pulver, Düsseldorf. 12/8 1921. [Beschäftsbetrieb: Fabrikation chemisch-techuischer

32. 269516. St. 10735.

121/83 1921. Fa. J. S. Staedtler, Mirnberg. 12/8

[Beschäftsbetrieb: Bleistiftfabrik. Waren: Papier- und Pappwaren, Schreib=-, Zeichen-, Mal- und Model- lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard- und Signier- kveide, Bureau- und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Bleistiftspißer, Radiergummi, Füll- federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32 269517. St. 10736.

MONDSICHEL

tas 1921. Fa. J. S. Staedtler, Nürnberg. 12/8

Beschäftsbetrieb: Bleistiftfabrik. Waren: Papier- und Pappwaren, Schreïb=-, Zeichen-, Mal- und Model- lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard-= und Signier- freide, Bureau- und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Bleistiftspißer, Radiergummi, Füll- federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32. 269518. M. 31211. Packfi 10/11 1920. Hermann Müller, Siegellackfabrik,

Frankfurt a. M. 12/8 1921. [Beschäftsbetrieb: Siegellackfabrik. Waren: Siegel- lack, Klebstoffe, Plomben (als Verpackungsmaterial).

32. 269519.

S. 20310.

11/5 1921. Otto Skrebba, Freiburg i. B., Reich3grafen=- straße 18. 12/8 1921.

|Beschäftsbetrieb: Her- stellung und Vertrieb von Bu- reaugeräten und Maschinen. Waren: Bureau- und Kontor- geräte (ausgenommen Mö-=

K

bel), Bureaumaschinen. ——

Beschr.

34, 269520. D. 17895. Satinil

1/3 1921. Richard Schenk, VBerlin-Lichterfelde,

Marschnerstr. 12. 12/8 1921. Beschäftsbetrieb: Dampfwäscherei, sowie Herstellun [ V , g und Vertrieb von Wäscheglanzmitteln. Waren: Wäsche- glanzmittel.

34. 269521.

Gallochs

27/11 1920. Fa. A. Wilhelm Bullrih, Berlin. 12/8 1921. F h rih, Berlin

sBeschäftsbetrieb: Fabrik chemisher Produkte und fosmetisher Präparate, Parfümerie- und Toiletteseifen- fabrik. Waren: Desinfektionsmittel, Parfümerien, kos- metische Mittel, ätherishe Öle, Seifen, Wasch- und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschußmittel, Puh=- und Poliermittel (ausgenommen für Leder),

B. 39241.

Produkte. Waren: Seifen, Seifenpulver, Waschh- und Bleichmittel. y 34. 269523. G. 21614.

„Patriot“

S 1920. Gossee & Seidel, Dresden-A. 12/8 q Weschäftsbetrieb: [Fabrikation und Vertrieb von Parfümerien ‘und Toiletteartikeln. Waren: Rasiermesser, Rasierapparate und Nasierzubehör, Parfümerien, Toi- lettemittel (au38genommen Seifen und Seifen- pulver).

34. 269524. j H.

_Herrbachin

23/4 1921. Ernst Herrbach, Limbach b. Wilsdru

i. Sa. 12/8 1921. Y e : Beschäftsbetrieb: Kosmetishes Laboratorium. Wa- ren: Haarwuchscreme.

34. 269525. Li

Kallo

S 1921. Lorch & Hamm, Zweibrücken. 12/8

[Beschäftsbetrieb: Seifen- und Seifenpulverfabrit. Waren: Haushaltseifen, Seifenpulver.

34. 269526.

Enwaline

17/12 1920. Gebrüder Meyers ös a. M. 12/8 1921. E Beschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Ofenpußmittel, Schuhkreme, Parfümerien, koëmetische Mittel, ätherische Öle, Seifen, Wasch- und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusäße zur Wäsche, Fleckenentfernung3mittel, Rostschußmittel, Puß- und Po- liermittel (ausgenommen für Led er), Schleifmittel.

269527. P. 18533.

GLAPON

e 1921. Fa. Max E. Petersen, Hamburg. 12/8

42863.

22660.

M. 31456.

Besch äft3betrieb: Ko3metishe Fabrik. Waren: Kos3metische Mittel, Parfümerien. 34. 269528. P. 18760. Noatol“ 99

17/5 1921. Paul Pelzer, M.-Gladbah, Hinden- burgstr. 50. 12/8 1921. S |Heschäfts3betrieb: Fabrikation und Vertrieb ce-

REINOL

15/10 1920. Theodor Rein, straße 20. 12/8 1921. [Beschäftsbetriebh: Großhandlung chemischer, in- dustrieller und pharmazeutisher Präparate. Waren: Chemische Produkte für industrielle und pharmazeutische Zwecke, Nostshußmittel, Holzkonservierungsmittel.

34. 269531. S. 19977.

Hamburg, Binder-

mischer-technischer und kosmetisher Präparate. Wa- 2 i : e ; 6/6 1921. Ferdinand Ziersuß, München, Hart- ren: Kosmetische Mittel. maunst 8. 19/8 1921 Zierfuß chen, H 34. 26952 j eshäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von 269529. N. 24507. Taschenvrouletts. Waren: Taschenrouletts. 269537. A. 15131.

Sprengstoffe und Zündutensilien.

34.

9/4 1921. Dr. Rudolf Reiß, Charlottenburg, Leibnißstr. 383. 12/8 1921.

[Beschäftsbetrieb: Fabrikation

pharmazeutisher Präparate und fkos- metisher Mittel. Waren: Pharmazeu- tishe und fo3metische Präparate.

34. 269532.

Pytras

3/5 1921. Sayntalwerk G. m. b. H., Sayn b. Coblenz. 12/8 1921. sBeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Puß- und Scheuermittelu. Waren: Puß- und Scheuer- mittel, ins3besondere für Aluminiumwaren.

269530.

S. 20283,

35. 269533.

LokLi

E 1921. Gutlind & Einstein, Nürnberg: 12/8 _|Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Sportartifeln. Turn- und Sportgeräte, Fußbälle, Fuß- ballstiefel.

35. 269534.

G. 22116.

Sh. 27286.

S 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8 Geschäftsbetrieb: Spielwarenfabrik. Waren: Spielwaren aus Blech (mit Ausschluß von Puppen oder Puppenteilen aus Blech).

35. 269535.

Sh. 27939.

Medtls 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8 \Heschäftsbetrieb: Spielwarenfabrik. Waren:

Spiele, Spielwaren.

3 269536. 3. 6271.

Taroul

36.

gesid

14/6 1921. Alktien-Gesellschaft Siegener Dynamit- fabrik, Köln. 12/8 1921 e 4 S

[Beschäftsbetrieb: Sprengstoff-Fabriken. Waren:

Sebald's

19/2 1921. Fa. Joh. André Sebald ilde3heim. 12/8 1921. E

[Beschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von fo3metischen Mitteln. Waren: Haarbalsam, Haaröle,

Schleifmittel.

3

fabrik, Köln.

269538. - A. 15133.

6. | F dit 14/6 1921. Aktien-Gesellschaft Siegener Dynamit-

12/8 1921

[Beschäftsbetrieb: Sprengstoff-Fabriken. Waren:

Haarpomaden, Kopfwässer, Haarfarbea und Seifen.

Sprengstoffe und Zündutensilien. Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. VDruck von P. Stankiewicz" Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14.

raten und Chemikalien.

LENÍCET HAUTCREME

36. 269539,

V F f A7 A LARAFFINERADE S

13/6 1921. Fa. Jönköpings och Vulkans Tînd: sticksfabriksaltiebolág, Jönfköping und Stochölm; Vert Rechtsaiwälte M. F. Baerwinkel u. Friß Hoff- mann, Leipzig. - 12/8 1921.

[Veschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb wy Zündhölzern. Waren: Zündhölzer und Zündholz- schachteln. :

36. 269540. W. 27613,

„Oeishasparklens“

6/5 1921. A. Weinrich & Co., Kommanditges(l schast, Berlin. 12/8 1921.

sBeschäftsbetrieb: Handel und Export mit pyrol:tp nischen Artikeln. Waren: Zündwaren und Feuertwe.li-

h förper (au3genommen Nußzündhölzer).

37. 269541.

RITO

9/12 1920. The Liverpool Borax Company, Li utited, Liverpool; Vertr. : Rechtsanwälte Max Fiie- N Bärwinkel u. Friß Hoffmann, Leipzig. 12/8

[Beschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Ware1: Plastishe Masse zur Ausbesserung von Dächern, Rinue1, Nohren, Wänden und anderen Teilen von Baulichkeiten

37. 269542. J. 9922,

JI-Zement

3/6 1921. „Jlse“ Ccements- - u. Kalkwerke, Pader born G. m. b. H., Paderborn. 12/8 1921. [Beschäfts8betrieb: Zement- (und Kalkwerke. Waren: Naturzement.

A 269543. H. 427d).

L. 223%,

9/5 1921. F. Heine, Kloster Hadmersleben, Wp Magdeburg. 12/8 1921.

Beschäftsbetrieb: Saatgutzüchterei. Waren : Sal gut.

C. 2209.

2 269544.

Sulfofix

21/3 1921. Chemishe Fabrik Marienfelde G. !| b. H., Berlin-Marienfelde. 12/8 1921. [Seschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb b! Nahrungs- und Genußmitteln, pharmazeutischen Prä" Waren: Tierarzneimittel.

2, 269545. E. 14197.

Ringelschwänzle

(31/5 1981. Ebert & Jacobi, Würzburg. 12/8 Weschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb "l Drogen und Chemikalien. Waren: Schweinekran}f mittel.

Schluß in der folgenden Beilage. '

E ivie ems

——— M-r

Der Bezugspreis beträgt víertelsährlich 42 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mt.

a bie Vel

a 0 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 2 ML., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk

Me wird auf

uschlag von 80 v. D. erhoben. Anzeigen nimmt an:

es

en ‘Anzeigenpreis ein LTeuerungs-

äftsstelle eich8- und Staatsanzeigers. erslin SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

ITr. 200. Reic6sbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 27. August, Abends. Poftschectkonto: Berlin41821, 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Jnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich, Ernennungen 2c. Exequaturerteilung.

Fernsprehordnung vom 25. August 1921.

: Erste Beilage.

Bekanntmachung zur Aenderung der Bekamnimachung über ulaufsgenehmigungen im Verkehr mit den beseßten west-

lichen Reichsgebieten, vom 29. April 1921. Bekanntmachung, betreffend die e von Schmalz und Honig in luftdiht verschlossenen Behältnissen, Paprikaspeck, gewissèn tierischen Blasen und gewissen zum Genuß be-

stimmten Sämereien, Sonnenblumensamen.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung der in der Woche vom 14. bis 20. August zu Wohlfahriszwecken genehmigten öffentlichen Samnilungen und Werbungen von Mitgliedern. Aufhebung eines Handelsverbots.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Es sind ernannt worden: |

zum Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof der Reichs- finanzrat Dr. Kloß; ; |

zu On: die Preußischen Oberverwaltungs- gerihtsräte A rlt, Bertrand und Dr. Scholz, der Ministerial- rat im Reichsfinanzministerium, Geh. Regierungsrat M irre, der Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Landesfinanzamts München, Abteilungspräsident D r. Schmaußer und der Oberregierungsrat am Landesfinanzamt Darmstadt Müller.

Dem Konsul der Republik Costa Rica in München Friedrih Starke ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Fernsprechordnung. :

Auf Grund des § 12 des Fernsprechgebührengeseßes (FGebG) vom 11. Juli 1921 (RGBl. S. 913) ‘wird mit A des Reichsrats folgende Fernsprechordnung (FO) erlassen:

8 1. Das öfféèntliche Nes. I. Das öffentliche Neß wird von der Telegraphenverwaltung hergestellt, alen und betrieben. Es besteht aus

den Ortsneßen, i

den Felbsigrvigen öffentlichen Sprechstellen,

den Verbindungsleitungen. 1. Die einzelnen Teile der Ortsnete sind

die Vermittlungsstellen,

die Teilnehmer|prechstellen, / die öffentlihen Sprechstellen im baulich geschlossenen Ge- meindebezirk der Dee i die Leitungen zur Verbindung dieser Stellen untereinander. 9, Selbständige öffentliche Sprechstellen sind die nit im baulih geschlossenen Gemeindebezirk einer Vermittlungsstelle liegenden öffent- lichen Sprechstellen. A : 3. Verbindungsleitungen sind die Leitungen, welche die Ortsneße und die selbständigen üöffentlihen Sprechstellen untereinander

verbi y | i E Das öffentliche Neß darf zu Mitteilungen nicht benußt

werden, deren Inhalt gegen die Gefeye verstößt oder dem öffentlichen Wohl oder der Sittlichkeit zuwiderläuft.

8 2, i: Die Ortsnehe und ihr Anschlußberei h. l I. Die Telegraphenverwallung bestimmt, wo Ortsnetze errichtet U ie sie betrieben werden, : ,

n 17. 2h Teilnehmer\prechstellen werden an die Dia angesGlossen, zu deren Anschlußbereih sie gehören. Der Anschluß- berei einer Vermittlungéstele umfaßt alle Grundstücke, die dieser Vermittlungsstelle in der Lustlinie näher als einer anderen liegen. Zum Anschlußbereih gehört jedo in allen Fällen der baulih ge- \chlossene Gemeindebezirk. Außerdem werden dem Anschlußbereich einer entfernteren Vermittlungsstelle zugeteilt | D

Grundstücke, die an die nächste Vermittlungéstelle infolge größerer örtlicher Hindernisse, s. B. breite Flüsse, . Seen. «Sümpfe, Gebirgskämme, nur mit_ besonderen Schwierigkeiten oder mit außergewöhnlich hohen ‘Kosten angeschlossen werden Yönnten,

einschließlich des Portos abgegeben.

geschlossene Ortschaften, deren Zuteilung zu dem Me erei der nähsten Vermittlungsstelle nah ihren wirtschaft , lien Verhältnissen eine offensichtlihe Härte sein würde.

Ueber die Zuteilung bestimmt die Telegraphenverwaltung. :

/ Auf Antrag können Teilnehmersprechstellen an die Ver- m, E eines anderen Anschlußbereihs ausnahmsweise und widerruflich angeschlossen werden, wenn der Anschlußnehmer ein dringendes wirtschaftlihes Bedürfnis nachweist.

IV. Die Telegraphenverwaltung kann bestimmen, daß mehrere Ortsneße ein einheitlihes Ortsney bilden. Für die Berehnung der Grundgebühr in folchen Ortsnegen is vom Tage der Vereinigung an in sinngemäßer Anwendung des § 5 FGebG. die Gesamtzahl der Hauptanschlüsse maßgebend, die bei Beginn des Kalenderjahrs in den vereinigten Ortsnezen vorhanden waren. i

8 3. Die Dienststunden.

Die Dienststunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen Sprechstellen bei Postanstalten werden von der Telegraphenverwaltung festgeseßt und im amtlihen Fernsprehßbuch angegeben.

Sn R mit mehr als 1000 Hauptanschlüssen findet un- unterbroener Dienst siatt. Jn Ortsneuen mit 1000 und weniger Hauptanschlüssen kann Anträgen auf Verlängerung der von der Tele- graphenverwaltung festgesezien Dienststunden stattgegeben werden, wenn die Antragsteller fich zur Deckung dex Kosten verpflichten.

8 4, Die Hauptanschlüsse.

T, Die Teilneßmersyre&stellen, bei denen die zur Vermittlungs- stelle führenden Anschlußleitungen endigen, find Hauptstellen.

Sind mehrere Hauptanschlußleitungen beim Teilnehmer so ge- schaltet, daß sie wahlweise benußt werden können, so wird für jeden Arbeitsplaß der Hauptstelle nur ein Sprechapparat ohne besondere Gebühr geliefert, Bei Hauptanschlüssen..mit Rethenschaltung gilt nur ein Neihenapparat als Hauptstelle. i e

II: Bei der besonderen Prüfung nach § 7 FGebG wird an fechs aufeinanderfolgenden Werktagen festgestellt, wie oft die Haupt- anschlüsse - beseßt befunder werden. Ergeben sich für den Tag durch- \{nittlich mehr als 7 Beseßtfälle, so gelten die Anschlüsse als über- lastet. Für Anschlüsse, die bei der Vermittlungsstelle fo Beek sind, daß fie walhlweise benußt werden können, wird ein Beseßtfall nux dann angerechnet, wenn sie alle geeig beseßt sind.

11]. Hauptstellen, die an die Vermittlungsstelle eines anderen Artie angeschlossen sind (§8 2, I1T1), heißen „Ausnahme-

auptstellen®, :

Innerhalb des Anschlußbereihßs der Ortsnege mik mehreren Vermittlungéstellen und innerhalb der einheitlihen Drtsnetze (F 2, IV) werden Ausnalmehauptanschlüsse nicht hergestellt. S

Bei Ausnahmehauptanschlüssen werden neben den sonst fälligen Gebühren erhoben: : /

1. ein einmaliger Kostenzushuß für die Anschlußleitung, wenn diese länger ist al3 bei einem gewöhnlihen Hauptanschluß; er wird nas dein Unterschied der Luftlinienentfernung der Aus- nahmehauptstelle von den beiden E bemessen und beträgt 150 4 für jede vollen oder angefangenen 100 m; er wird nicht erhoben, wenn im Falle der Errichtung eines neuen Ortsnetzes vorhandene Anschlüsse auf Antrag bei der alten Vermittlungsstelle bleiben;

2. ein jährlicher Zuschlag zu den Kosten der Instandhaltung der Anschlußleitung für die innerhalb des 5-km-Kreifes mehr her- zustellende Strecke; er wird nach der Luftlinie bemessen und beträgt 36 H. für jede vollen oder angefangenen 100 m;

3. ein Zuschlag für jedes der Ausnahmehauptstelle in Rechnung estellte Ortsgespräh; er beträgt bei Entfernungen bis zu 5 km 25 S, von mehr als 15 km 50 9. Maßge end ist die Lusftlinienentfernung zwischen der Vermittlungsstelle, an die die Ausnalhmehauptstelle geführt ist, und der Vermittlungéstelle, in deren Anschlußbereich sie liegt. Ein Zuschlag wird nicht er- hoben, wenn diese Vermittlungsstellen nicht mehr als 5 km voneinander entfernt sind. Die Telegraphenverwaltung kaun in besonderen Fällen von der Erhebung eines Zuschlags absehen.

IV. Die Bedingungen für Gemeinschaftsanschlüsse seßt die Telegraphenverwaltung fest. :

: Die Nebenanschlüsse.

I. Die Teilnehmersprecch\tellen, die naG § 4, T nicht zu den auptstellen zählen, sind Nebenstellen. A1s solche gelten auch Mehr- achanshluß- und Reihenapparate, die in eine zu einer Nebenstellen-

anlage führende Hauptanschlußleitung eingeschaltet werden Éönnen. An eine Nebenstelle werden weilere Nebenstellen nur im Falle cines besonderen Bedürfnisses nach näherer Bestimmung der Telegraphenverwaltung angeschlossen, wenn es die vorhandenen techni- schen Sri G ungen, gestatten. i e : , II. Die Nebenstellenanlagen können auch nihtreihseigen fein, Die Anschließung nichtreichseigener Nebenstellenanlagen O und die Aenderung von Schaltungen oder die Ausführung von Zusaß- chaltungen bei solhen Anlagen bedürfen der R Genehmigung der Telegraphenverwaltung. Für“ nichtreihseigne Nebenstellenanlagen er- richtet und unterhält \ die Telegraphenverwaltung auf Antrag reihs- eigene Nebenanschlüsse und reihéeigene Leitungen. Dic Anschließung nichtreihseigener Nebenstellen an _reihécigene Umschaltecinrichtungen usw. ist nicht gestattet. Bei den Stellen mit nichtreichseigenen Neben-

anschlüssen is vielmehr die Beschaffung und Unterhaltung der ge- |

famten Betriebseinrihtungen Sache . des Teilnehmers, - die Tele- graphenverwaltung beschafft ‘und unterhält ‘nur die Prüfschalter für die reidseigenen Anschlüsse und Leitungen ‘und die- für den eigenen Instandhaltungsdienst bei den ' Hauptstellen erforderlichen Sprech- apparate und Zuführungen.

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Die nihtreihseigenen Nebenstellenanlagen, Schaltungsänderunges und Zusaßschaltungen werden nur dann genehmigt, wenn sie den von der Telegraphenverwaltu-g zugelassenen Cen und Beschreibungen und den von ihr festgeseßten technishen Anforderungen entsprechen und wenn etwaige zu den Anlagen gehörende nihtreihch8- eigene Leitungsverbindungen zwischen getrennten Grundstücken dex Ausbau des ffentlichen Nezes nicht beeinträctigen. Die Telegraphex- verwaltung ist befugt, jederzeit prüfen zu laffen, ob eine Anlage den Genehmigungsbedingungen noch entspricht. Fi dies nicht der Fall, so kann die Telegraphenverwaltüung das Recht zur Benugung der Anlage entziehen.

Für jede. Zulassung von Zeichnungen und Beschreibungen einei: Sgaltung, einer Schaltungs8änderung oder einer Zusayschaltung wird fine O Gebühr erhoben, deren Höhe die Lelegraphenverwaltuag

estimmt.

Die Genehmigung zur erstmaligen Mes einer nichtreihs- eigenen Nebenstellenanlage, zur Aenderung einer Schaltung oder zur Ausführung einer Zusaßschaltung ist spätestens drei Wochen vorher unter Notteänria eines Verzeichnisses der Nebenans{lüsse und einer Ausfertigung der zugelafsenen Schaltung8zeichnungen und Befchret- bungen bei dem Fernsprehamt, dem Telegraphenamt oder dem Postamt naczusuhen, dem die Vermittlungsstelle untersteht. Für die An= \chlicßung von Nebenstellen an bereits genehmigte Anlagen genügt, wenn sich die Schaltung8zeihnungen und Beschreibungen nit ändern, eine vorherige s{riftliche Anmeldung. Bei der Anschaltung von Nebenanschlüssen ohne Vorwissen der Telegraphenverwaltung ist diese, unbeschadet einer etwaigen Verfolgung nah den Strafgesetzen, be- rechtigt, die Bestimmung des § 28, IL anzuwenden.

g Mt C unter IT gelten für Bayern und Württem- erg nit. : /

IIL. Die Gebühren werden wie folgt feigeseßt:

A) Bei reichgeigenen Nebenanschlüssen werden {ährlich erhoben :

1. für jede Nebenstelle i

a) mit gewöhnlihem Apparat und, foweit die Tele- grapbenverwaltung Nebenstellenanlagen für Selbsi-

anshlußbetrieb herstellt; mit Selbstan)chlußapparat 84 ., b) mit Mehrfachanshlußapparat (Nückfrageapparat) für 2 Lettung a V a6 as e 108 7 Un D CEUUIMGLRE E G L n, 210 ch;

D

. für jede vollen oder angefangenen, nach der Luftlinie ge- messenen 100 m Doppelleitung eines Nebenansclusses mit gewöhnlichem Apparat, mit Selbstanshlußapparat oder mit Mehrfachanshlußapparat „36 „3 3. für E durch eine Nebenanschlußleitung belegte An-

schlußorgan der Nebenstellenanlage a) bei me L Ps E P a a S 42 „1 þ) bei Selbstanschlußbetrib. 300 „»

Bei besonders L Nebensteller anlagen, . B. Anlagen mit Vielfachklinkenfeld, mit Glühlampen- Porädtin. mit ny! eft: starkem Gleichzeitigkeits- verkehr, wird nah näherer Festseßung der Telegraphen- verwaltung ein einmaliger Kostenzuschuß und etne jähr- liche Zuschlaggebühr erhoben. 4. bei Neihenshaltung E j A a) ein Zuschlag zur Gebühr für den Hauptanschluß für jede Hauptstelle mit einem Reihenapparat . . 200 „, b) für jede Nebenstelle mit einem Neibenapparat, der eingerichtet tst für 1 Amts[ckeitung, . « « ú 2 Amtsleitungen, .

e) für jede vollen oder angefangenen nach der wirk- lichen Länge gemessenen 10 m der zur Verbindung der Apparate dienenden Leitungskabel bei Verwen-

. dung von Neihenapparaten, die eingerichtet sind O VUNTSIETUN O e A O C N . für mehr als 1 Amts[eitung, für jede Amts- leitung meb L A S ¿2 Für besondere Einrichtungen zum Schuße der Kabel. gegen Beschädigung - sind die dafür auf- . zuwendenden Kosten zu erstatten. |

d)-für jede durch einen Nebenanschluß mit gewöhn-

. ¿Tichem. Apparat belegte Linienwählerleitung einer

._« Neihenanlage n Aul@lds

e). für .Mithöreinrichtungen,

4: Dec R A, 24 „3

5, für jede Nebeustelle eines Dritten (Nebenstelle in den Wohn- oder Geschäftsräumen einer anderen Person als " des Inhabers des Hauptanschlusses) ein Zuschlag von .

6. für jede reich8eigene Sprechstelle, die zu Gesprächen mit

nihtreich8eigenen und zum Verkehr mit dem öffentlichen

Nette nicht zugelassenen Sprechstellen (Hausstellen) mit

benußt werden. kann, eiu Zuschlag von ......, 40 „. In Bayern und Württemberg sind Gesprächsverbindungen

mit dem öffentlichen Neye nur vou reichseigenen Teilnehmer- sprechstellen. aus und -nur - über reilseigene Leitungen und

Schaltorgane zulässig.

b s Bei nichtreichseigenen - Nebenans(hlfissen jährli erhoben :

1; für jeden. Nebenanshluß in den Wohn- oder Geshäftsräunteu

des Inhabers des Hauptanschlüsses . .. ., , , 604;

_2. für jeden Nebenanschluß. in den Wohn- oder Geschäftsräumen

einer anderen Person außerdem der Zuschlag unter A d;

werden

3. für die reih8eigenen Leitungen und Fa R ILNen die gleichen Einrichtungs- und laufenden Gebühren wie bet reichs- eigenen Nebenstellenanlagen.