1921 / 200 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

269513. B. 37576.

ABURA À

24/1 1920. Max Burghardt Glastehnishe Präzi- sions-Werlstätten, Flmenau. 12/8 1921.

sBeschäftsbetrieb: Fabrikation und Versand von Glasinstrumenten und Waren aller Art. Waren :

Thermometer.

E. 14153.

30. 269514.

Fragaria

14/5 1921. Hugo Engelmanu & Co., Akt.-Ges., Heiligenstadt (Eichsfeld). 12/8 1921.

Beschäfstsbetrieb: Nadel- und Metallwarenfabriken. Waren: Druckknöpfe, Sicherheits-, Haar- und Stek- nadeln.

E „Steh

269515. D. 18137.

Väterchen“

2/5 1921. Eduard Deshler, München, Daiser- straße 45. 12/8 1921. Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Schreib- und Zeichenwaren. Waren: Schreib-= und Zeichenwaren, Bleistifthalter, Bureau- und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel).

32. 269516.

St. 10735.

21/3 1921. Fa. J. S. Staedtler, Nürnberg. 12/8 1921.

[Beschäft3betrieb: Bleistiftfabrik. Waren: Papier- und Papptwaren, Schreib-, Zeichen-, Mal- und Model- lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard- und Signier- kreide, Bureau- und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Bleististspißer, Radiergummi, Füll- federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32 269517. St. 10736.

MONDSICHEL

id 1921. Fa. J. S. Staedtler, Nürnberg. 12/8 sBeschäftsbetricb: Bleistiftfabrik. Waren: Papier- und Pappwaren, Schreïib-, Zeichen-, Mal- und Model- lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard- und Signier- kreide, Bureau- und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Bleistiftspißer, Radiergummi, Füll- federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32. 269518. M. 31211.

Packfix

10/11 1920. Hermann Müller, Siegellackfabrik, Frankfurt a. M. 12/8 1921.

sBeschästs3betrieb: Siegellakfabrik. Waren: Siegel- lack, Klebstoffe, Plomben (als Verpackungsmaterial).

S. 20310.

32. 269519.

11/5 1921. Otto Skrebba, Freiburg i. B., Reichsgrafen=

straße 18. 12/8 1921. sBeschäftsbetrieh;: Her- stellung und Vertrieb von Bu-

reaugeräten und Maschinen. Waren: Bureau- und Kontor= geräte (ausgenommen Mö= bel), Bureaumaschinen. Beschr.

34, 269520. D. 17895.

Satinil

1/3 1921. Nichhard Schenk, Berlin-Lichterfelde, Marschnerstr. 12. 12/8 1921.

sBeschäftsbetrieb: Dampfwäscherei, sowie Herstellung und Vertrieb von Wäscheglanzmitteln. Waren: Wäsche- glanzmittel.

34. 269521. B. 39241.

Gallochs

27/11 1920. Fa. A. Wilhelm Bullrih, Berlin. 12/8 1921.

sBeschäft3betrieb: Fabrik chemisher Produkte und fosmetisher Präparate, Parfümerie- und Toiletteseifen- fabrik. Waren: Desinfektionsmittel, Parfümerien, kos- metische Mittel, ätherishe Öle, Seifen, Wash- und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusäße zur Wäsche, Fleckenentfernungs3mittel, Rostschußmittel, Pu§- und Poliermittel (ausgenommen für Leder),

Schleifmittel.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Lruck von P. Stankiewicz’ Buchdrucerei G. m. b. §., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14.

34. 269522. F. 19146.

S uocdWoY 10

10ha612S °/,0 vYug wwv4gy 0chZ

Dr. Thompson's

da Seifenpulver |

Gebrauchs-Anweisung. lian löse den Inhait diejes Päkchens in etwa 2 Liter heißem Wasser auf und oermische diese Lösung mit 30 40 Liter (gleich 3 -4 Eimer) lauwarmem Wasser

Hierin weicht man die Wäsche ein, läßt sie über Nacht darin liegen und wäscht sie am folgenden Tage in warmem Wasser aus. Man wird dabei finden, daß sich der Shmuy von felbst vollständig gelöst ha1.

Etwaige unreine Stellen werden zur gänzlichen Beseitigung mit Dr. l'hompson s Seifenpulver eingerieben, das vorher in é1rvas heißem Wasser ausgelöst worden ist. i ;

Beim Kochen der Wäsche seße man eine Handvolt Dr. shompson's Seifenpulver dem Kejsel zu 4

Fabriken von Dr. Thompson's Seifenpulver, Düsseldort.

2 vautujoa B s,uoSdwoy 1 “40 |

14/2 1921. Fabriken von Dr. Thompsons Seifen- pulver, Düsseldorf. 12/8 1921.

|Beschäft3betrieb: Fabrikation chemish-technischer Produkte. Waren: Seifen, Seifenpulver, Wasch- und Bleichmittel. s

34. 269523. G. 21614.

„Patriot“

2/12 1920. Gossee & Seidel, Dresden-A. 12/8

1921.

|Beschäftsbetrieb: [Fabrikation und Vertrieb von

Parfümerien und Toiletteartikeln. Waren: Rasiermesser, Rasierapparate und Nasierzubehör, Parfümerien, Toi- lettemittel (au38genommen Seifen und Seifen- pulver).

34. ' 269524.

_herrbachin

23/4 1921. Ernst Herrbach, Limbach b. Wilsdruff i. Sa. 12/8 1921.

Beschäftsbetrieb: Kosmetisches Laboratorium. Wa- ren: Haarivuchscreme.

34. 269525. L. ‘22660.

Kallo

a 1921. Lorch & Hamm, Zweibrücken. 12/8 Weschäftsbetrieb: Seifen- und Seifenpulverfabrië. Waren : Haus3haltseifen, Seifenpulver.

34. 269528. M. 31456.

Enwaline

H. 42863.

17/12 1920. Gebrüder Meyers, Höchst a. M. 12/8 1921.

[Beschäftsbetrieb: Chemische Fabri! Waren: Ofenpußhmittel, Schuhkreme, Parfümerien, koëmetische

Mittel, ätherische Öle, Seifen, Wasch- und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusäße zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschußmittel, Puß- und Po- siermittel (au8genommen für Led er), Schleifmittel.

269527. P. 18533.

GLAPON

A 1921. Fa. Max E. Petersen, Hamburg. 12/8

| Weschäftsbetrieb: Kos3metische Fabrik. Waren: Kosmetische Mittel, Parfümerien. 34. 269528. P. 18760.

„Noatol“

17/5 1921. Paul Pelzer, M.-Gladbah, Hinden- burgstr. 50. 12/8 1921. |Beschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb ce- mischer-technischer und kosmetisher Präparate. Wa- ren: Kosmetische Mittel.

34. 269529.

REINOL

15/10 1920. Theodor Rein, Hamburg, Binder- straße 20. 12/8 1921. :

sBeschäftsbetriebh: Großhandlung chemischer, in- dustrieller und pharmazeutisher Präparate. Waren: Chemische Produkte für industrielle und pharmazeutische Zivecke, Nostschußmittel, Holzkonservierungsmittel.

34 269531. S. 19977.

Sebald's

19/2 1921. Fa. Joh. André Sébald, Hildesheim. 12/8 1921. E [Beschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von fo3metishen Mitteln. Waren: Haarbalsam, Haarsöle,

N. 24507.

Haarpomaden, Kopfwässer, Haarfarbea und Seifen.

34. 269530. R.

‘9/4 1921. Dr. Rudolf Reiß, Charlottenburg, Leibnißstr. 383. 12/8 1921.

[Beschäft3betrieb: Fabrikation pharmazeutisher Präparate und kos3- metischer Mittel. Waren: Pharmazeu- tishe und fkosmetische Präparate.

A HAUTCREME

34. i 269532, S. 20283,

Pytras

3/5 1921. Sayntalwerk G. m. b. H., Sayn b. Coblenz. 12/8 1921. i [Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Puß- und Scheuermittelu. Waren: Puß=- und Scheuer- mittel, in8besondere für Alumíniumivaren.

35. ; 269533. G. 22116.

LokLi

G 1921. Gutlind & Einstein, Nürnberg: 12/8

[Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln. Turn- und Sportgeräte, Fuüßbälle, Fuß- ballstiefel.

35. 269534. Sh. 27286.

E 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8 921.

Heschäftsbetrieb: Spielwarenfabrik. Waren: Spielwaren aus Blech (mit Ausschluß von Puppen oder Puppenteilen aus Blech).

35. 269535. Sh. 27939.

E 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8 \Beschäftsbetrieb: Spiele, Spielwaren.

3

Spielwarenfabrik. Waren:

269536.

Taroul

6/6 1921. Ferdinand Zierfuß, München, Hart- mannstr. 8. 12/8 1921. b S

[Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Taschenrouletts. Waren: Taschenrouletts.

36. 269537.

Z. 6271.

A. 15131.

qgesid

14/6 1921. Alktien-Gesellschaft Siegener Dynamit- fabrik, Köln. 12/8 E af f 4

[Beschäftsbetrieb: Sprengstoff-Fabriken. Waren: Sprengstoffe und Zündutensilien. 269538. - A. 15133.

E Förditf

14/6 1921. Aktien-Gesellshaft Siegener Dynamit- fabrik, Köln. 12/8 1921.

Beschäftsbetrieb: Sprengstoff-Fabriken. Sprengstoffe und Zündutensilien.

Waren:

36.

13/6 1921. Fa. Jönköpings och Vulkans Tänd sticksfabriksaltieboläág, Jönfköping und Stockhölm ; Vertr. Rechtsäiiwälte M. F. Baerwinkel u. Friß Hoff mann, Leipzig. 12/8 1921.

sHeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb yo

Zündhölzern. Waren: Zündhölzer und FZündholz \chachteln. : 3 269540. W. 2761

Beishasnarklers"

6/5 1921. A. Weinrih & Co., Kommanditgesell schast, Berlin. 12/8 1921.

sBeschäftsbetrieb: Handel und Export mit pyrot-ch nisheu Artikeln. Waren: Zündwaren und Feuerwe.ks3

förper (ausgenommen Nußhzündhölzer).

,

37. 269341.

RITO

9/12 1920. The Liverpool Borax Company, Li utited, Liverpool; Vertr. : Rechtsanwälte Max Fiie e Bärwinkel u. Friß Hosfmann, Leipzig. 12/8

\Beschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren Plastische Masse zur Ausbesserung von Dächern, Rinnen Rohren, Wänden und anderen Teilen von Baulichkeite!

37. ' 269542. J. 9927

JI-Zement

3/6 1921. „Jlse“ Cement- u. Kalkwerke, Pader born G. m. b. H., Paderborn. 12/8 1921.

\Beschäftsbetricb: Zement- (und Kalkwerke. Waren Naturzement.

1. 269543. H. 4273

L. 223)

T \ N

9/5 1921. F. Heine, Kloster Hadmersleben, Vez Magdeburg. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Saatgutzüchterei. Waren : Saak gut.

2. 269544.

Sulfofix

21/3 1921. Chemishe Fabrik Marienfelde G. 1! b. SH., Berlin-Marienfelde. 12/8 1921. i

|Heschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb bo! Nahrungs- und Genußmitteln, pharmazeutischen Präpa raten und Chemikalien. Waren: Tierarzneimittel.

2. 269545. E. 14197

Ringelschwänzle

31/5 1921. Ebert & Jacobi, Würzburg. 12/8 1921.

\Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb 08 Drogen und Chemikalien. Waren: Schweinekranþf mittel.

C. 2209

Schluß in der folgenden Beilage. '

rem

“r wÉ- E E E T R T

Deutscher Reichsanze Preußischer Staatsanze

F 4 7 ß f } La f De Î F / Á f Y - M y

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 42 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeftungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mkt.

\

a 0 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 2 ML., eíner 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk

A wird auf

gu lag von 80 v.

ie Geschäftsstelle } erlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

en Anzeigenpreis ein Leuerungs- . erhoben. Anzeigen nimmt an: eich8- und Staatsanzeigers.

Ir. 200.4 Reiwsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 27. August, Abends. Poftschectkonto: Berlin 41821, 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Junhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich, Ernennungen 2c. Exequaturerteilung,. Fernsprechordnung vom 25. August 1921.

i Erste Beilage.

Bekanntmachung zur Aenderung der Bekanntmachung über Zulaufsgenehmigungen im Verkehr mit den beseßten west- lichen Réeichsgebieten, vom 29. April 1921.

Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Schmalz und Honig in luftdiht verschlossenen Behältnissen, Paprikaspeck, gewissèn tierishen Blasen und gewissen zum Genuß be- stimmten Sämereien, Sonnenblumensamen.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Befanntmahung der in der Woche vom 14. bis 20. August zu Wohlfahriszwecken genehmigten öffentlihen Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern. Aufhebung eines Handelsverbots.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Es sind ernanni worden: |

zum Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof der Reichs- finanzrat Dr. Kloß; \

zu F räten: die Preußischen Oberverwaltungs- gerihtsräte A rlt, Bertrand und Dr. Scholz, der Ministerial- rat im Reichsfinanzministerium, Geh. Regierungsrat Mirre, der Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Landesfinanzamts München, Abteilungs3präsident D r. Schmaußer und der Oberregierungsrat am Landesfinanzamt Darmstadt Müller.

Dem Konsul der Republik Costa Rica in München Friedrich Starke ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Fernsprechordnung.

Auf Grund des § 12 des Fernsprechgebührengeseßzes

(FGebG) vom 11. Juli 1921 (RGBl. S. 913) ‘wird mit

d des Reichsrats folgende Fernsprechordnung (FO) erlassen:

8 1. Das söffèntliche Net. I. Das bffentlihe Neß wird von der Telegraphenverwaltung hergestellt, A und betrieben. Es besteht aus den Ortsneßen, den Felbftandigen öffentlihen Sprechstellen, den Verbindungsleitungen. 1. Die einzelnen Teile der Ortsnetze sind die O die Teilnehmer|prechstellen, i; , die öffentlichen Sprechstellen im baulich ges{chlossenen Ge- meindebezirk der Vermittlungsstelle, j die Leitungen zur Verbindung dieter Stellen untereinander. 2, Selbständige öffentliche Sprechstellen sind die nicht im baulih geschlossenen Gemeindebezirk einer Vermittlungsstelle liegenden öffent- lichen Sprechstellen. l / 3. Verbindungsleitungen sind die Leitungen, welhe die Ortisneße E die selbständigen Lvffentlichen Sprechstellen untereinander verbinden. j IL. Das öffentliche Nez darf zu Mitteilungen nicht ‘benußt werden, deren Inhalt gegen die Geseße verstößt oder dem öffentlichen Wohl oder der Sütlichkeit zuwiderläuft.

8 2. ) Die Ortsnehe und ihr Anshlußbereich.

I, Die Eg bestimmt, wo Ortsnetze errichtet und wie sie betrieben werden, l j 17. Die Teilnehmersprech\tellen werden an die De u, ange\chlossen, zu deren Anshlußbereih fie gehören. _Der An\chluß- berei einer Vermittlungéstelle umfaßt alle Grundstücke, die dieser Vermittlungs\stelle in der Lustlinie näher als einer anderen liegen. Zum Anschlußbereih gehört jedoch in allen Fällen der baulih ge- \{lossene Gemeindebezirk. Außerdem werden dem Anschlußbereich

einer entfernteren Vermittlungsstelle zugeteilt N Grundstücke, die an die nächste Vermittlungsstelle infolge größerer örtlicher Hindernisse, s. B. breite Flüsse, . Seen. * Sümpfe, Gebirgsfämme, nur mit besonderen Schwierigkeiten oder gt R hohen Kosten angeschlossen werden

nnten,

geschlossene Ortschaften, deren Zuteilung zu dem Anf luß erei der nächsten Vermittlungsstelle nah ihren wirtschaft ,_ lichen Verhältnissen eine offensichtlihe Härte sein würde.

Ueber die Zuteilung bestimmt die Telegraphenverwaltung. ITL. Auf Antrag können Teilnehmersprechstellen an die Ver- Ee eines anderen Anschlußbereihs ausnahmsweise und widerruslich angeshlossen werden, wenn der Anschlußnehmer ein

dringendes wirtschaftlihes Bedürfnis nachweist.

IV. Die Telegraphenverwaltung kann bestimmen, daß mehrere Ortsnege ein einheitliches Ortsney bilden. Für die Berehnung der Grundgebühr in solchen Ortsnegen ist vom Tage der Vereinigung an in sinngemäßer Anwendung des § 5 FGebG. die Gesamtzahl der Hauptanschlüsse maßgebend, die bei Beginn des Kalenderjahrs in den vereinigten Ortsnezen vorhanden waren.

8 3. Die Dienststunden.

Die Dienststunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen Sprechstellen bei Postanstalten werden von der Telegraphenverwaltung festgeseßt und im amtlihen Fernsprehbuh angegeben.

In Ortsneyen mit mehr als 1000 Hauptanschlüssen findet un- unterbrohener Dienst statt. In Ortsnegen mit 1000 und weniger Hauptanschlüssen kann Anträgen auf Verlängerung der von der Tele- aas festgesegten Dienststunden stattgegeben werden, wenn die Antragsteller fih zur Deckung dex Kosten verpflichten.

8 4. Die Hauptanschlüsse.

T, Die Teilnehmerspre(stellen, bei denen die zur Vermittlungs- stelle führenden Anschlußleitungen endigen, find Hauptstellen.

Sind mehrere Hrunitaristubleikungen beim Teilnehmer so ge- schaltet, daß fie wahlweise benußt werden können, so wird für jeden Arbeitsplaz der Hauptstelle nux ein Sprechapparat ohne besondere Gebühr geliefert, Bei Hauptanschlüssen. mit Rethenschaltung gilt nur ein Reihenapparat als Hauptstelle. | i t L

IT. Bei der besonderen Prüfung nach § 7 FGebG wird an sech8 aufeinanderfolgenden Werktagen festgestellt, wie oft die Haupt- anschlüsse - beseßt befunden werden. Ergeben ih für den Tag durch- \{hnittlich mehr als 7 Bescßtfälle, so gelten die Anschlüsse als über- lastet. Für Anschlüsse, die bei der Vermittlungsstelle so Helfen sind, daß sie wahlweise benußt werden können, wird ein De ebtfall nux dann angerechnet, wenn sie alle P besetzt sind.

IT1. Hauptstellen, die an die Vermittlungsstelle eines anderen Saiten angeschlossen sind 2, ITI), heißen „Ausnahme-

auptstellen®. |

Jnnerhalb des Anschlußbereihßs der E mit mehreren Vermittlungsstellen und innerhalb der einheitlichen Drtsnetze (Z 2, TV) werden Ausnalmehauptanschlüsse nicht hergestellt. A

Bei Ausnahmehauptanschlüssen werden neben den sonst fälligen Gebühren erhoben: i :

1. ein einmaliger Kostenzushuß für die Ans una wenn diese länger is als bei einem gewöhnlichen Hauptanf luß; er wird nach dem Unterschied der Luftlinienentfernung der Aus- nahmehauptstelle von den beiden f PEdt o bt bemessen und beträgt 150 M für jede vollen oder angefangenen 100 m; er wird nit erhoben, wenn im Falle der h Bait eines neuen Ortsnetes vorhandene Anschlüsse auf Antrag bei der alten Vermittlungsstelle bleiben;

2. ein jährlidher Zuschlag zu den Kosten der Instandhaltung der Anschlußleitung für die innerhalb des 5-km-Kreises mehr her- zustellende Strecke; er wird nah der Luftlinie bemessen und beträgt 36 H für jede vollen oder angefangenen 100 m;

3. cin Zuschlag für jedes der Ausnahmehauptstelle in Rechnung

estellie Ortsgespräh; er beträgt bei Entfernungen bis zu 16 km % s, von mehr als 15 km 50 9. Dabge end ist die Luftlinienentfernung zwischen der Vermittlungss\telle, an die die Ausnahmehauptstelle geführt ist, und der Vermittlungsftelle, in deren Anshlußbereih sie liegt. Ein Zuschlag wird nicht er- hoben, wenn diese Vermittlungsstellen niht mehr als 5 km voneinander entfernt sind. Die Telegraphenverwaltung kaun in besonderen Fällen von der Erhebung eines Zuschlags absehen.

IV. Die Bedingungen für Gemeinschaftsanschlüsse seßt die

Telegraphenverwaltung fest. Li Be

Die Nebenans@chlüsse.

I. Die Teilnehmersprech\tellen, die na § 4, T nicht zu den Daunen zählen, sind Nebenstellen. Als folie gelten auch Mehr- acanshluß- und Reihenapparate, die in eine zu einer Nebenstellen- anlage führende Hauptanschlußleitung eingeschaltet werden können.

An eine Nebenstelle werden weitere Nebenstellen nur im Falle cines besonderen Bedürsnisses nah näherer Bestimmung der Telegraphenverwaltung angeshlossen, wenn es die vorhandenen tecni- hen Einrichtungen gestatten. A S : 1]. Die Nebenstellenanlagen können auch nihtreihSseigen fein. Die Ansc(hließung nihtreihseigener E an das ea Net und die Aenderung von Schaltungen oder dic Ausführung von usaß- scaltungen bei solchen Anlagen bedürfen der A Genehmigung der Telegraphenverwaltung. Für“ nichtreichseigne Nebenstellenanlagen er- richtet und unterhält die Telegraphenverwaltung quf Antrag reid8- eigene Nebenanschlüsse und reichéeigene Leitungen. Die Anschließung nihtreihseigenez Nebenstellen an_reichéeigene Umschaltecinrichtungen usw. ist nicht gestattet. Bei den Stellen mit nichtreichseigenen Neben=

anshlüssen ist vielmehr die ' Beschaffung und Unterhaltung der ge-

samten. Betriebteinrihtungen Sache . des Teilnehmers, die Tele- graphenverwaltung beschafft ‘und unterhält nur die Prüfschalter für die reid\seigenen Anschlüsse und“ Leitungen ‘und die- für den eigenen Jnstandhaltungédienst bei -den ' Hauptstellen erforderlichen Sprech- apparate und Zuführungen.

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Die Rauen Nebenstellenanlagen, Scaltungs8änderuuge# und Zusaßschaltungen werden nux dann genehmigt, wenn sie den von der Telegraphenverwaltu-g zugelassenen O Uag aen und Beschreibungen und den von ihr festgeseßten tehnishen Anforderungen entsprechen und wenn etwaige zu den Anlagen gehörende nihtreihs- eigene Leitungsverbindungen zwischen getrennten Grundstücken den Ausbau des öffentlichen Neuzes nicht beeinträchtigen. Die Telegraphe«- verwaltung ist befugt, jederzeit prüfen zu lafsen, ob eine Anlage dex Genehmigungsbedingungen noch entspriht. Ist dies niht der Fall, so fann die Telegraphenverwaltüng das Recht zur Benugung der Anlage entziehen.

Für jede. Zulassung von Zeichnungen und Beschreibungen eine: Scaltung, einer Schaltungs8änderung oder einer Zusayschaltung wird eine einmalige Gebühr erhoben, deren Höhe die LTelegraphenverwaltuag bestimmt.

Die Genehmigung zur erstmaligen Ania einer nichtreihs- eigenen Nebenstellenanlage, zur Aenderung einer Schaltung oder zur Ausführung einer Zusaßschaltung ist spätestens drei Wochen vorher unter Vorlegung eines Verzeichnisses der Nebenanschlüsse und einer Ausfertigung der zugelafsenen Schaltung8zeichnungen und Befchret- bungen bei dem Fernsprechamt, dem Telegraphenamt oder dem Postamt nachzusuhen, dem die Vermittlungsstelle untersteht. Für die An- \chlicßung von Nebenstellen an bereits genehmigte Anlagen genügt, wenn sid die Schaltung8zeichnungen und Beschreibungen nit ändern, eine vorherige shriftlihe Anmeldung. Bei der Anschaltung von Nebenanslüssen ohne Vorwissen der Telegraphenverwaltung ist diese, unbeschadet einer etwaigen Verfolgung nah den Strafgesetzen, be- rechtigt, die Bestimmung des § 28, EL anzuwenden.

g A Bestimmungen unter IT gelten für Bayern und Württem- erg nicht. q ]IIL. Die Gebühren werden wie folgt feßgeseßzt:

A) Bei reihseigenen Nebenansc{hlüssen werden jährlich erhoben :

1. für jede Nebenstelle i :

a) mit gewöhnlihem Apparat und, soweit die Tele: grapbenverwaltung Nebenstellenanlagen für Selbst-

anshlußbetrieb berstellt; mit Selbstan\chlußapparat 84.4, b) mit. Mehrfachanshlußapparat (Nückfrageapparat)

Tr 2 En a E a ais ua 0E 16S

für: 3- Leitungen . . . A La , für jede vollen oder angefangenen, nach der Luftlinie ge-

messenen 100 m Doppelleitung eines Nebenanschlusses

mit gewöhnlichem Apparat, mit Selbstanshlußapparat

oder mit ‘Mehrfachanshlußapparat . . .. „36 y5 3. für N durch eine Nebenanschlußleitung belegte An-

D

s{lußorgan der Nebenstellenanlage a) bei S A S S „p b) bei Selbstanschlußbetrib. „e. 300 ¿%

Bei besonders - kostspieligen Nebensteller anlagen, . B. Anlagen mit Vielfa®klinkenfeld, mit Glühlampen- [ränken, mit E RA starkem Gleichzeitigkeits- verkehr, wird nah näherer Festsezung der Telegraphen- verwaltung ein einmaliger Kostenzuschuß und eine jähr- lie Zuschlaggebühr erhoben. 4, bei Neihenschaltung O : O a) ein Zuschlag zur Gebühr für ven Hauptanschluß für jede Hauptstelle mit einem Reihenapparat . . 200 „, b) für jede Nebenstelle mit einem Reibenapparat, der eingerichtet ist

filr 1 Amtioleitung A R R R ee 2405 ut: fg t R E N B E N O00, „4 bis 6 Amtsleitungen, «a, 480 , ;

e) für jede vollen oder angefangenen nach der wirk- lichen Länge gemessenen 10 m der zur Verbindung der Apparate dienenden E bei Verwen-

- dung von Reihenapparaten, die eingerichtet find

Jür L Amtdleitug L, . für mehr als 1 Amtsleitung, für jede Amts- Tei R E N 12 3

Für besondere Einrichtungen zum Schuße der Kabel. gegen Beschädigung - sind die dafür auf- . „zuwendenden Kosten zu erstatten. : j d)-für jede durch einen Nebenanshluß mit gewöhn- . «lichem. Apparat belegte Linienwählerleitung einer Neihenanlage din -Baldlaa R S O, 2 ¿r e). für Mithöreinrihtungen, für jede Stelle und für a R O R ck3 5. für jede Nebeustelle eines Dritten (Nebenstelle in den Wohn- oder Geschäftsräumen einer anderen Person als des Inhabers des Hauptanschlusses) ein Zuschlag von . 40 „3 6. für jede reih8eigene Sprechstelle, die zu Gesprächen mit nichtreihseigenen und zum Verkehr mit dem öffentlichen Netze nicht zugelassenen Sprechstellen (Hausstellen) mit benußt werden. kann, eiu Zuschlag von ......, 40 4 In Bayern und Württemberg sind Gesprä(hsverbindungen mit dem öffentlichen Nepe nur vou reid8eigenen Teilnehmer- \prechstellen. aus und -nur- über reihseigene Leitungen und Schaltorgane zulässig. b D Bei nictreihseigenen Nebenanschllissen werden jährli erhoben: j 1: für jeden Nebenanscchluß in den Wohn: oder Geshßäftsräunteu des Jnhabers des Hauptanschlüsses . „604; 2, für jeden Nebenan\schluß. in den Wohn- oder Geschäftsräumen * einer anderen Person außerdem der Zuschlag unter A 5; 3, für die reich8eigenen Leitungen und R Bone die gleichen Einrichtungs- und laufenden hren wie bet reichs eigenen Nebenstellenanlagen.