4
m.
/ assiva. [58376] Fraft ederlassung X. | Eingezahltes Akttenlapital 30 000 000,— Von der Direction der Disconto-Gesell- Peesd Bezugnahme auf das Gesetz von bid Ar ay vi Bezug: Arm c Nos- 54 0. Reservefonds . . .. . 7500 000,— schaft, hier, ist der Antrag gestellt worden, | 15, Juli 1921, betreffend Abwicklung von | vember 1921 — abläuft und mit Ab« 'Ú anwálten. Banknoten im Umlauf . 95 600 900,— 2 282 000 neue Aktien der | Kriegsgesellshaften und Kriegsorganisa- | lauf dieser Frist alle Forderungen ihre it fällige Berbiud: Continental - Asphalt - Aktien- | tionen (RGBl. Nr. 78 Seite 942) — in } die Gesellschaft nah § 2, 3 dieses Ge n fe dex Bd dem Obersandet 8 Mllgmatflt geha S 207 M) — PeseLBose je Geauge, Ne 4884 |Seafi gien gm 18 Lagos 1921 7e A E Mer nNO cie Ves oe E u 1e , werden hîerdur e ubiger der | gert e ema nd. M De R zugelassenen Nehtsanwälte Se Verbindlichkeiten . 40 180 599,— | zum Börsenhandel an der hiesigen Börse | Abrechnungsftelle für Kunstseide und Abrechnungsstelle für Kunstseide und E e eingetragen Rechteanwalt Karl gn ge Passiva. . . . 43 283 289, | zuzulassen, Stapelfaser G. m, b. H. in Liqu.| Stapelfaser G. m, b. H. in Liqu, So 1 rana L G elle. fällicen B Zlande “gr R, s nit Berlin, den aj L darauf aufmerksam gemacht, daß die ge- Dr. jur, Cleeves. IJürges. » . : ben ulassungsstelle e mee bas / Die Direktion, Dr, Gelpcke. New-York Lebens-Versicherungs-Gesellscha 153969 : 4 Xn Liste der beim hiesigen Amis- [58626] Wochenübersicht [58377] E Gewinn: und Verlustrechnung für das eshäftsjahr 19290, und Landgericht jugelassenan Nechts« der Von der Deutschen Bank, Commerz- : ; E i anwälte ist heute vom Amtsgeriht und R ci c 8 b k und Privat-Bank Aktiengesellschaft, der Gegenstand Betrag in Mark Landgericht der Rechtsanwalt Dr. Sieg- an Firma Jacquier & Securius, der Mittel- im einzelnen im E ied Des as bier mit dem Wohnsiß in vom n 1921, uiGen G reditbank, iationalbane für s s Ma. Bes Königsberg, Pr., eingetragen worden. as eut]chlan ommanditgesell|chaft “ au Königdberg, den 22. August 1921, | 1. Metalbestand(Bestad 4 [fien und der Firma U & Waser | x dabecinta l Zas E De: Landgerihtspräsident. an b V gi euts mann, hier, ist der Antrag gestellt worden, 1. Vortrag aus dem Ueberscusse — — I. V.: Tiessen. {en Gelde und an Ú« 30000000 neue Aktien, 2, Prämienreserven . 5» «13 027 108 999/26 S Cte G Ada old in Barren oder Nr. 50 001—80 000 zu je 4 1000, 3. Prämienüberträge . . » . . . « « ,| 192720 019/75 [58254] ausländishen Münzen, und „(6 50 000 000 5 %ige hypo- L eserve für \webende ‘Verficherunc 8; : In den Listen der bei den Landgerichten das Kilogramm fein zu thekarisch nicht sichergestellte Teil- * fälle i “TUNgDe 36 985 582/33 T, 17, TIT in Berlin zugelassenen Rechts- 2784 M berechnet). . 1108 107000 [IaIDIE reibungen, Ausgabe 5. Gewinnreserve der Versicherten . . . | 510865 893/13 Burtin gelöscht worden. 2, Bestand an Reichs- und lässig frühestens zum 1. August 1926, O AGHODEN 2 766/68 Berlin, den 19. August 1921, Darlehenskassenscheinen 3 644 332 000 der Birsch, Kupfer- und Mesfing: | „Il Prämien. « «ses aao oe 608 158 778/34 Das Landgericht 1, Ix, IIL 3. ¡Bestand an oten an- ie ers Aktiengesellschaft in T M U Vg E e V 016 tun e d „jl p22 73 S ét rex Danten « «_. - 000 erlin / e S E Ea 6 [58618] 4. Bestand an Wechseln y zum Börsenhandel an der hiesigen Börse | „L: Gewinn aue Aae laugan ° ano) 18 §21 093/44 er Rechtsanwalt Dr, Hans Ernst] und Schecks, . . . . 1031609 000 | zuzulassen. M VT, Vergütung der Nüversicherer , « « - 1919 563/25 S: rprhev M A n der Lisie der | 9. Deltand difone Berlin, hen 25, August 1921, VIL, Sonstige innahmen „eee 09 18 783 540/59 eim Amtsger mi ugelaf\ene terten Neichs|chaßan- ulafsungsstelle 6 Melltzcmedtie anti meen E eund e D v6 081 147-000 an vex Bbrse zu Berlin, i GesamlungYen 4 880 668 217/60 Dömitz, den 4. August 1921. 6, Bestand an Lombard- Dr. Gelpcke. B) Ausgaben, Medllenburgisches Amtsgericht. z Ardevungen fette 11 134 000 600701 A L pobngen fee unerlédigte Versicherungsfälle 32 174 238/08 ß SRUEANAVGRE D O A . eftandD an elten 266 012 000 [i anntma ung. A E e (5861 8, Bestand an sonstigen Die Deutsche Bank, die Bremen, | Bargen für Versicherungsverpflihtungen In der Usle der bei dem hiesigen Amis-| Aktiven « . . . . . 6482085 000 | hat bei uns den Antrag gestellt, im Geschäftsjahr „- «.-«- ir 258 444 171/10 erichte zugelassenen Rechtsanwälte ist Passiva, nom, 4 6 000 000 Aktien, Serie | 1 Vergütungen sür in Rückdeckung über- eute der bisherige Rechtsanwalt und | 9. Grundkapital . . „ , 180 000 000 VIIT und VIIL, der Deutschen Ueber- nommene Verficherungen) «. « « » -; _ —_ Notar Reis?y aus Konstadt, jeßt in | 10. Reservefonds . . . , 121413 000 seeishen Bank in Berlin (6000 IV. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste, selbst Kofel, gelö\cht worden. 11. Betrag der umlaufen- Stück zu je «t 1000, Nr. 24 001 abgeschlossene Versicherungen (Rückauf) , 94 287 156/44 Kou adt, den 23. August 1991. 19, dn Noten 77190575 000| bis 30 000) I 145 093 357/71 er Au ridte: : äglich fä i : s Os ; uf A s Amtsgerichts: |1 Serb rff dle: Bir O Ÿ Notiz an der hiesigen VIL St en e mm und Verwaltungskosin E 927 005/37 : enne nano. a) Neichs- un atse- remen, den 23, August 1921. : po o a P D O [68255] uthaben . . « . 2142998 000| Die Sa verftändigenkommission 2. Verwaltungskosten: - Der Retht3anwalt Justizrat Paul| b) Privatguthaben . 7496 478 000 der Fondsbörse. N Abschlußprovisionen « = « « « « «} 56623 961/63 Séhmidt in Stettin, welcher verstorben, | 13. Sonstige Passiva . , 449 182 000 Adolf Geber, stellv. Vorsiver. b) Grneuerungsprovisionen « « » « „| 15 448 949/03 Landgerit zugelassenen Rechtganwälie Neichsbankdirektorium, [G] VIIL Abschreibungen „aaa ee 66 452/61 beute gelö\cht worden. v. Glasenapp. Kauffmann, Die Gesells{aft mit beschränkter Haf-| 1X, Verlust aus Kapitalanlagen « .. . .. 15 298 762/36 Stettin, den 22. August 1921. chneider. Budczies. tung in Firma Wilhelm Kreuter X. Prämienreserven am Schlusse des Ge\{chäfts- Das Landgericht. § Seiffert. Vode. Friedri. & Co., Gesellschaft mit beschränkter TO Pr S R 3011 135 824/75 Fuchs. Schneider. Haftung zu Magdeburg, ist durch Be-| XT. Prämienüberträge am Schlusse des Geschäfts- T ———- R {luß der Gesellschafterversammlung vom |- C E i : 918 77 S S | [98689] 27, Juni 1921 aufgelöst. : | XIL. Gewinnreserve der Versicherten . . » . 374 671 B Stand der Vadischen Bank Die aanbigex der Gefellshaft werden | XTII. Sonstige Reserven und Rüdlagen . . 4 347 778185 8) Unfall- und am 23, August 1921, M ldbelung, ben 14 Sal Tone L A Mono RUAgA A o adt 168 291 082/70 _- Aktiva. Der Liquida E Gesamtausgabey ® 4 335 e ; 00 er Liquidator : 1 gaven 7 « ., 4 749 769 226/28 Snvaliditä s M, [Metallbestand . . . .[ 83048476l15 E S FV o, C) Abschluss. R A e Neichötassenscheine und [56159 7 je P G E 4 880 668 217/69 erficherung. Darlehenskassenscheine | 20 168 122/— | Dur Beschluß der Gesellschafterver- esamiausgaben » + eo o o 4 749 769 225/28 j Notèn anderer Banken 9 066 630|— | sammlung vom 1. Juli 1919 ist die Ueberschuß der Einnahmen . 130 898 992/41 [az7s) Wechselbestand . . , , |- 53 557 276/45 | Rheinische Obst- & Gemüse - Trock-| m) y Gua hes iti —— Süddeutsche Eisen- und Stahl, | Lombardforderungen . . | 16 543 750/— | nungs-Gesellschaft mit beschränkter| ? Perweudung des even Berufsgenossenschaft. Sei La 3 209 072/57 | Saftung zu Crefeld, Hochstraße 34, |. € “f uß er Einnahmen über. die) Einladung zu einer außerordent, | Sonstige Aktiva . . . |- 352 472 030/40 aufgelöst. As A D ren E L 130 898 992/41 lien GenotseusGaftöbarsamminng 7% | 468 065 306/57 | Dir, die bisherigen Geschäftsführer, sind ez Donds für allgemeine Epentuali | auf Dienstag, den L£0. September P zu Liquidatoren bestellt. Dei Mete I r 1773 839/60 1921, Vormittags 11 Uhr, nach | =—. 0, | Wir fordern hiermit die Gläubiger an uod eiGMgRonds deu labrliden Mainz, Verwaltungsgebäude der Genossen- Grundkapital 10 500 auf, ih bei uns zu melden, ' l ividendenpolicen entnommen . , 1368 177|—| 134041 008/91 saft, Breidenbacher Straße 13. Mesem T2 000— [G ottfr. Dadeler. FrißSchmißz. L Gewinnanteile an die Versicherten, und zwar: dz Tagesordnung: 1. Sazzungsände- E 2 629 000 — Crefeld, Hülser Straße 514. 1, zur Auszahlung oder zum Ankauf rungen betreffend: a) Einsligung eines | 1 Tau L 34 200 000|— E weitererVersicherung (eins{chl. 454 565,75 Welirage auf Grund des wirkli verdienten N, dle es fällige Naturbutter - Finport - Gesellschäft beteiligung) «eo ea e f): 69-833 190 7Óf ntgelts b) Aenderung des § 32, be: | 91; er m ichfellen « , | 338722 332/14 | Bollmaun & C°.. m. b, H. in Berlin. 2. an die Gewinnreserve. « «e « « « „38394 490/95] 108 227 681|70 treffend Erhe ung von Beitragsvorschüssen, ; As y on Die Gesellschaft t aufgelöst. Ligui- IT. Sonstige Verwendungen : ‘ad e) enderung des § 4b, betreffend Ver-| lichkeiten r ind- dator ist der bisherige Geschäftsführer 1. Dem Ausgleichsfonds der Kontributions- - gütung für Reisekosten und Tagegelder der | Son H p Ma ch2 — | Kaufmann On Polltana in Berlin- dividenden zugewiesen . . 105 417|— „ehrenamtlichen Organe, d) Aenderung der ge Passiva - : 3 805 224/43 | Wilmersdorf. twaige Forderungen 2. Dem Fonds für allgemeine Eventuali- 47 und 48, betreffend freiwillige Ver- M, 468 065 356/57 | find sofort anzumelden, täten zugewiesen , „ . , 24 039 487/71 H u ¿ns Ma qabe des Geseßes vom | Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im | [54826] 3. Dem Ausgleihungsfonds der jährlichen Ün La A Erlag ne Unfa Inlande zahlbaren Wechseln 4 16 936,40, | Die Meyer & Tuxhorn Dividendenpolicen zugewiesen . , , .| 1668 422/50| 2 813 327/21 yerbütnngövorsriften für elettrische Lauf- | [58690] Wochenübersicht Fishhandelsgesellshaft m. b. H Gesamtbetrag . , , 134 041 008/91 bereits in der ordentlihen Genofsen\chafts- ayerishen Notenbank Etwaige Gläubiger werden Vilanz für den Schluß des Geschäftsjahrs 1920. versammlung vom 19. Juli d. F. ge- vom 23, August 1921. aufgefordert, sich bei der Gesell nehmigt worden, doch war die Versamm: | Eta Q „Vet der Gesell. “ Betrag in Mark s Gr Saa gänderungen nicht be- Aktiva, n —| schaft zu melden Gegenstand E :\Glußfähig, weil bie hierfür erforderliche | Metallbestand . . . . . ,| 294183000 Hamburg, den10. August1921. im einzelnen im ganzen ‘Stimmenzahl nit vertreten war. Die | Bestand an: Die Liquidatoren: neue Ver]ammlung ist obne Rücksicht auf | Neichs- und Darlehns- August T i 9 Aktiva. die Zahl der vertretenen Stimmen be-| z„tassensheinen. . , . .| 9195000 g H o 0 L 11 I. Wessel der Aktionäre®*) oder Garanten . _— — \{lußtäbig. Noten anderer Banken . 5 120 000 W ilh elm os ch. L On R 35 731 794/25 “ Der En der Unfallverhütungsvor-| Wechseln . .. , . , ,| 92794 000 ÚL Qobetbein e C 700 383 958/80 riften für Laufkrane wird den Mit- Lom ardforderungen . 1 079 000 | (56158) Bekanntmachung. IV, Darlehen auf Wertpapiere . . 27 903 375|— g dern auf Wunsch durch die Genossen- ffekten . n G ck G q 1 901 000 Die Westdeutsche Neffel G. Un, b. Vi Wertpapiere 0-0 0/0/0250 M M0 20D S 2 562 627 792/40 shaftsverwaltung in Mainz zugesandt. sonstigen Aktiven . . . | 12654000 | D+ in Reue ist aufgelöst, Die] VL. Vorauszahlungen und Darlehen auf Policen 626 871 800/05 Mainz, den §3. August 1921, Passiva. Gläubiger der Gesellschaft werden auf- | VIT. Reichsbankmäßige Wechsel . » ._ _ Der Geuofsenschaftsvorstand. | Das Grundkapital. . . | 7500 000 | fordert, sih zu melden. VIT. Guthaben : 4 Nichard Blümck e, Vorsizender. | Der Reservefonds . . . .| 3750000 TRD den 17. August 1921. “1, bet Bankhäusern... .. ., , „| 42456463/21 Der Betrag der umlaufenden Der Liquidator: 2. beianderen Versicherungsunternehmungen 622 161 761 43 078 624/96 S S giioten E A 103 383 000 Schm i, Gerichtsassessor a. D, IX. Gestundete Prämien. „, . N j 8 974 768/52 R Ri | e age 00o B È Bea si s Mer fj S Si au O A a Bezugnehmend auf unsere Veröffent- | X77 Se j 4 521 037/29 9) Bankausweise, gebundenen Verbindlich: lung in Nr. 174, 175 und 176 dieses | Sonsiige Aa. «de ea 398 837/08 y s attes vom 28., 29. und 30. Suli-ds. Fs. Gesamtbetrag . . . [48691] Ueberficht Die sonstigen Passiven ; ; 1 2 000 fai wir bekannt, daß laut § 4 des Se: B) Pasfiva | dts 4 111 164 280/87 i y T 000 | seges, betreffend Abwicklung von Kriegs- L. Aktien-** F tofl der Verbindlichkeiten aus weiterbegeb esells 15. Juli “ Fllen) oder Garantiekapltal . . [e f : ; egebenen, | g aften, vom 15. Zuli 1921 die} Il. Reservefonds (§ 37 Pr. - V.-G. Sächsis chen Bank im Inlande zahlbaren Wechseln Sperrfrist für unsere Gesellschaft drei Q) o 4 D 209 D München, den 25. Auzust 1921,“ ab beträgt. Nah diesern Zoe entlihung | - IT1, Prämienreseren «eht 3011 135 824/75 zu reSden e O n ugu : ab beträgt. Nach diesem Zeitraum können | IV. Prämienüberträge . j 8 771 053/50 am 23, August 1921. a iLEe Nen tan Forderungen nit mehr anerkannt | Y. Reserven für s{webende Versiherungsfälle "31776 334/61 An Aktiva. A Hamburg, den 20. August. 1921. VI, Op Meeren der mit Gewinnanteil Ver- s Kursfähiges deutsches Geld 17 489 454,— | ms | Fishkonserven-Einfuhr Gesellschaft | VIL, Sonstige Resen f 11 Bois Feids- u. Darlehnskassen= En m. b, H. in Liquidatio / ‘ | 293 409 8 heine sie” teiiha 297%] 10) B 57404] —— 0 VITL Guthaben anderer Versiherungsunter- maten anten beth] T0) Verschiedene |L29 »cu66 ainename E.v.| X Beim f D Wechselbestände nnd dis- / Bet ; Der Verein is durch Beschluß der X. Sonstige Passita „eo, 50 501 910/20 fontierte Schaßzanwet- d Ungen. Generalversammlung aufgelöst, Etwaige RL Gent eei Coin a d Ï 130 898 992141 sungen . . . « « « « 76305 677,— |[66852) Forderungen sind binnen 4 Wochen Gesamtbetr N [7111 164 280/87 € x Bp ' L O bei der unterzeihneten Vorsißze Mag » 6 4B “ 4111 164 280/87 Gffekte rbeltine é 816424—| Wasserkraftanlagen G. m. b. H., | Auflöftngsaus\chusses R S “A Di ; fta i ‘vid L: nstige 9904 547,— | Hamburg, Etwaige Gläubiger wollen| BVeelin-Friedenau, Wielandstrafße 20, s) Die Gesellschaft f eine eger usen, in Nüddeckung übernommen. “Mitiue q 186 734 850,— ih melden beim Liguidator Dr. Base- | den 15. August 1921. Lu lichkeit ie Gesellschaft ist eine Gegenseitigkeitegesellschaft ohne Nachschußverbind- iva «aaa, a s 106 784860, ow, Hambuxg, Jungfernstieg 8, 1 Frau Geheimrat Else Becker, /
4 Una,
Erste Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Ir. 200.
Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen über 1. rechts-, 6. Vereins:, 7. Genofsenschafts-, 8. Zeichen-, 9. Musterregister, 10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter dem Titel
der Eijenbahnen enthalten sind,
Berlin, Sonnabend, den 27. August
1921
Eintragung 2c. von Patentanwälten,
2. Patente, 3. Gebrauchsmuster, 4. aus dem Handels-, 5; ‘Güter- über Konkurse und 12, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen
GZentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral - Handelsregister für das Deutsche Reih kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durh die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers, 8SW. 48, Wilhelm-
straße 32, bezogen werden,
enan
„ Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — i beträgt 18 M f. d. Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 50 Pf. — Si L O 5 gespalt. Einheitszeile 2.4. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszus{lag v. SO v. H. erhoben.
nzetgenvreis "d. Naum einer
Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 200 A, 200B unò 200C ausgegeben.
E Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “2
Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.
1. Schenkungsfteuerpfliht einer ohne Erfüllung der vorgeschriebenen Formvorschriften vorgenommenen Grund- stücksübertragung. Wie sih aus § 80 der Reichsabgabenordnung ergibt, hat dies Geseß neben den Begriff des bürgerlih-rechtlichen Eigentümers einen solchen des Eigentümers im Sinne der Steuer- geieße geschaffen, und zwar nicht in der Weise, daß der leßtere den ersteren in allen Fällen ausschließt, sondern im Hinblick auf § 4 der Reichsabgabenordnung nur dann zur Anwendung kommt, wenn nah den Umständen des Einzelfalls an Stelle des rechtlichen Eigentümers eine andere Person nach rein wirtschaftlichen Merkmalen-den Gegenstand beherrscht wie der rechtlihe Eigentümer. Die wirtschaftliche Beherrshung eines Grundstücks ist im wesentlihen darin zu finden, daß jemand, der nicht rechtliher Eigentümer ist, das Grundstück, wenn auch ohne Erfüllung der vom bürgerlichen Nechte für die Cigentumsübertragung erforderten Formen, als Eigentümer besizt. Eine formlose freigebige Zuwendung eines Grundstücts kann unter diesem Gesichtspunkte shenkungssteuerpflihtig sein, ohne daß es darauf ankommt, daß die für den Erwerber eingetretene Bereicherung niht auf rechtlicher, sondern auf tatsähliher Grundlage beruht. Für die Annahme einer solchen Uebertragung müssen aber bestimmte Tatsachen dargetan werden, aus denen sih ergibt, daß nah dem Willen und der Absicht der Vertragschließenden der Erwerber das Paus wie ein Eigentümer innehaben foll. (Urteil vom 15. Juli 1921, Ta A 54/21.)
2. Kohlensteuerpflicht bei Zentralifierung des Absaues der Kohlenförderung der einem Verkaufssyndikate au- gehörenden Zechen. Wenn Zechen sich unter Vereinheitlihung der Absatztätigkeit zu einem Verkaufssyndikat zusammenschließen, sind bereits die Zechen mit ihrer dem Syndikat zur O gestellten Kohlenförderung und nicht erst das Syndikat mit dem Absaß dieser Kohlen an Dritte mene Maßgebend ist § 3 Abs. 1 des Kohlensteuergesetzes, der die Steuerpflicht an zwei Tatbestandsmomente knüpft; nämlich wer die Kohle gefördert hat, muß sie auch aut Grund Kauf- vertrags geliefert oder sonst abgegeben, und, wer sie verkauft oder fonst ab- gegeben hat, muß sie au gefördert haben. Im wirtschaftlichen Er- gebnis ist nun das Verhältnis zwischen Zeche und Syndikat binsicht- lih der Kohlenlieferungen und ihrer Bezahlung das gleiche wie beim Kaufe, so daß der Verkehr diese Geschäfte als Kaufgeschäfte ansieht. Das Kohlensteuergese folgt dieser Verkehrsauffassung. Selbst wenn diese Lieferungsverhäl n daher im bürgerlih-rechtlichen Sinne als Geschäfte gesellschaftsrehtliher Natur anzusehen sein sollten, find fie doch steuerrechtlich als auge ite anzusehen. Weiter kommt in Betracht, daß nah § 3 des Kohlensteuergesezes sieuerpflihtig ist, wer die Kohle gewinnt, Als Gewinner gilt nur der Betriebsunternehmer. Das sind die Zechen, wenn nah dem Syndikatsvertrage der Betrieb der Zechen für deren Rechnung und nicht für Rechnung des Syndikats geht. Sind die Zechen steuerpflichtig, so umfaßt nah § 8 des Kohlen- steuergesezes ihre Steuerpflicht alles das, was sie auf Grund ihrer Keferungsverpflichtungen als Gegenwert für ihre Lieferungen erhalten haben, also neben den Verrechnun spreisen au die Nachvergütungen und die sonst daneben gewährten Vorteile, insbesondere die auf Grund des bestehenden Gesell schaftsverhält nisses erfolgten Ausshüttungen (Gewinnverteilungen) aus Syndikatsve rkäufen, die von Kohlen der Zeche herrühren. (Urteil vom 2d. April 1921, Gr. S. 6/20.) a
3. Zum Begriff der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Erwerbszwecke verfolgt, im Sinne des Reichsstempel- geseßes. Eine Gesellschaft m. b, H. hat mit einer Anzahl Fabriken eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gebildet, durch deren Zwecke — Förderung der Warenerzeugung und Regelung des Absaßes der von den Fabriken hergestellten Waren —, die auf eine Beherrshung des Warenmarkts hinzielen, und durch die diesem Zwecke dienende Mittel — Kontingentierung der beteiligten Fabriken und Festseßung von Mindestpreisen — wirtschaftlihe Vorteile für die einzelnen 5esell- schafter erreiht werden. Eine derartige Gesellschaft des bürger- lihen Rechts is eine solhe, die Erwerbszwede verfolgt und die daher dem erhöhten Reichsstempel der Tarif- nummer 1 A c Ziff. 1 unterliegt, da es gleichgültig ist, ob die wirt- \Mhaftlichen Vorleile, die eine Gesellschaft bezwedt, erst der Gesell- dai zufließen und dann von ihr an die Gesellschafter ausgekehrt werden oder ob diese Vorteile unmittelbar den Mitgliedern zu- fließen. Der Stempel kann aber nit zu ‘/19 vH von den geleisteten Beiträgen gefordert werden, da durch diese kein Gesell scha\tsvbermögen gebildet wird, sondern nur die Verwaltungskosten der Gesellschaft m. b, H. gedeckt und die 5 vH Zinsen auf das eingezahlte Stamm- kapital an die Gesellschafter der G. m. b. H. aufgebracht werden. Da kein Gesellsha{tsvermögen gebildet wird, kommt nur der Mindest- stempel von 20 .4 in Ansaß. (Urteil vom 10. Mai 1921, I[ A O
4, Grunderwerbsteuerpflicht beim Ausscheiden eines Teils der an einem Grundstück zur gesamten Hand be- teiligten S Scheidet von mehreren Gesellschaftern
ciner Gesellshaft des bürgerlichen Nechts, denen ein Grundstück zur s i 8s, so findet \teuerrechtlich ein gesamten Hand gehört, ein Teil aus, so fi statt, da nach § 80
rbsteuerpflichliger Eigentumsübergang
A 1 Raa aabanarbnung die Gesellschafter als Be- teiligte zur gesamten Hand so zu besteuern find, als wenn. sie nah Bruchteilen am Grundstücke berechtigt wären. Mit dieser Borschrift ist cin von den Formen des bürgerlihen Rechts unabhängiger Steuer- an\pruch geschaffen. Da das Anteilsrecht des Miteigentümers nach Bruchteilen wirkliches Eigentum istund als ein selbständigesMNecht in gleicher Art wie das Recht als Ganzes behandelt wird und dem- nad wenn es A um Miteigentum nach Bruchteilen handeln würde Eigentum übergegangen und die Grunderwerbsteuer zu erheben wäre "so sind nah dem angeführten § 80 Abf. 2 der Reichsabgaben- ordnung die an dem Gesamthandelsverhältnisse Beteiligten ebenfo zu besteuern. (Urteil vom 30. März 1921, 1I A 91/21.)
¿ lässigkeit der Berichtigung der Veranlagung zur Besile- A oñener 1916 bei Berichtigung des AnfangS-
vermögens auf Grund des Steuernachsichtgeseßes. Nach § 2 des Steuernachsichtgeseßes vom 3. Januar 1920 wird für die Kriegs- abgabe vom Vermögenszuwachse das Anfangsvermögen, das der Ver- anlagung zugrunde zu legen ist, berihtigt, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß Vermögen, welches er oder sein Erblasser bereits am 31. Dezember 1913 gehabt hat, bei der Veranlagung zum Wehrbeitrage nicht berücksihtigt worden ist. Mit der Kriegs- abgabe ist allein die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse 1919 ge- meint. Unter ihr alle bis zum Erlasse des Steuernachsichtgeseßzes zur Hebung gelangten Reichsabgaben vom Vermögen 8szuwachse zu verstehen, ist nach Wortlaut und Zweck des Gefeßes ausgeschlossen. Die Besißsteuer kann schon deshalb nicht darunter fallen, weil sie keine Kriegsabgabe ist. Sie kann aber ebenso wie die Kriegs\teuer 1916 auch deswegen niht in Betracht kommen, weil eine solhe Be- günstigung früherer Steuersünden über den Zweck des Gesetzes hinaus- A würde. Dem Bedürfnis nach einer allgemeinen Verzeihung für rüher begangene Verstöße gegen Steuerpflichten ist dur den im §1 des Steuernachsichtgeseßes gewährten Generalpardon bereits Nechnung getragen worden. (Urteil vom 31. März 1921, IIT A 28/21.)
6. Voraussetzung für die Erhebung der Grundertwerb- fieuer bei Uebertragung cines GrundstüXs an einen Zwecck- verband oder eine juristische Person. Nach § 1 des Grund- erwerbsteuergeseßes wird die Grunderwerbsteuer beim Uebergange des Eigentums von inländischen Grundstücken erhoben. Ist ein Zwed- verband oder eine juristishe Person, an die das Grundstück übertragen wird, nit zur Entstehung gelangk, so ist kein Eigentum übergegangen. Die Auflassung ist nichtig und das Grundbuch unrichtig geworden. Daran ändert S 8 4 nichts, da er vorauss\eßt, daß in das Grund- buch eine tatsächlich stattgehabte Rehtsänderung eingetragen ist, woran es bei der Nichtigkeit der Auflassung fehlt, und für diesen
all den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerpflicht bestimmt. Die
ihtigkeit der Auflassung kann auch noch im Veranlagungs- und Nechtsmittelverfahren geltend gemacht werden. (Urteil vom 17, Juni 1921, II A 218/21.)
. 7. Befugnis zur Einlegung von Nechtsmitteln gegen die Veranlagung zur Grunderwerbstener. Wenn der Grund- erwerbsteuerbesheid nur den Erwerber als Steuerschuldner in An- \spruch nimmt, i} nur dieser und nicht der Veräußerer .zur Ein- legung von Rechtsmitteln befugt (§ 229 der Neichsabgabenordnung). Daran ändert der Umstand nichts, daß nach § 20 des Grunderwerb- steuergeseßes der Veräußerer neben dem Erwerber gesamts{uldnerisch verpflichtet ist, wenn gegen den Veräußerer ein Steuerbescheid nit ergangen ist. (Urteil vom 17. Juni 1921, IT A 218/21.)
8, gus Umsaßtsteuerpflicht des Lotteriekolletteurs. Nach dem Umsaßsteuergeseße sind Umsäye der in Tarifnummer 9 des Reichs- stempelgeseßes bezeichneten Gegenstände, d. i. von Losen öffentlicher Lotterien sowie Ausweisen über Spieleinlagen bei öffentlih ver- anstalteten Ausspielungen von Geld- oder anderen Gewinnen, umsaß- steuerfrei. Diese Befreiung ist im Hinblick auf die Sondersteuer des Lotteriestempels eingeführt; sie muß sih also, wenn mit ihr eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll, auf die erste Ausreichung der Lose beziehen. Befreit ist dana das Entgelt, das vom Erwerber des Loses gezahlt ist, gleichviel, was in den Lospreis sonst noch ein- gerechnet ist ; gleihviel insbesondere, ob es die Provision des Kolleîteurs enthält oder nicht und ob der Lospreis an den Lotterieunter- nehmer unmittelbar oder an seinen Kollekteur gezahlt ist. Für die Frage, ob der Lotteriekollekteur für die Provisionen, die er für den
bsaß der Lose vom Lotterieunternehmer bezieht, umsaßsteuerpflichtig ist, kommt folgendes in Betraht: Vertreibt der Kollekteur die Lose für den Lotterieunternehmer in der Stellung eines Agenten, also
war’ als selbständiger Gewerbetreibender, aber als Vermittler, oder indem er die Geschäfte im Namen des Lotterieunternehmers ab- ließt, dann ist diese Leistung der Besorgung des Losabfaßzes im Verhältnis zwischen Lotterieunternehmer und Kollekteur kein Umsaß von Lotterielosen, überhaupt kein Umsaß von Gegenständen, sondern je nahdem ein Dienst- oder Werkvertrag. Das Entgelt für dessen Ausführung, die Provision, fällt aber niht unter die Be- O S mun, Ft der Kollekteur Agent, so hat er seine Pro- vision nah dem Umsaßsteuergeseß zu besteuern. Hat dagegen der Lotteriekollekteur die ganze Lotterie für eigene und feste Rechnung gekauft, ist das gesamte Risiko des Unternehmens auf ihn über- gegangen, muß er insbesondere die niht abgeseßten Lose für eigene Rechnung spielen, dann ist der fernere Losab)aß durch ihn keine Ausführung eines mit dem Lotterieunternehmer geschlossenen Werk- oder Dienstvertrags, und der Nachlaß, den der Lotterte- unternehmer dem Kollekteur gewährt, is niht die Aus- fehrung einer Provision, sondern eine Ermäßigung des Preises, den der Kollekteur dem Lotterieunternehmer für die Ueberlassung der Lose zu eigener Verwendung s{huldet. Eine Umsaßsteuerpflicht kommt hier niht in Frage. Denn die Befreiungsvorschrift bezieht sih nicht nur auf die erste Ausreihung der Lose vom Lotterieunternehmer an den ersten Erwerber, sondern umfaßt au den ferneren Umsaß von Losen seitens eines Erwerbers an Dritte. Das fre gilt auch, wenn der Kollekteur die Stellung eines Kommissionärs einnimmt. Nechtlich liegen zwei Umsaßgeichäfte vor: eins vom Lotterie- unternehmer an den Kommissionär und ein zweites vom Kommissionär an den Dritten, beide aber sind umfaßsteuerfrei, und, da der Kom- missionär die Stellung eines Zwischenhändlers hat, ist au seine Provision umsatsteuerfrei. (Urteil vom 15. April 1921, I A 19/21.)
9. Reichsstempelpflicht einer Genossenschaftsbank e. G. m. b. H. Eine Genossenschaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit be\schränfter Haftpflicht ist zur Versteuerung der Habenzinsen gemäß Tarifnummer 10 des Nail e ctnes verpflichtet, wenn ihr Ge- {äftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht. Eine folche Ueberschreitung liegt dann vor, wenn Geschäfte des Scheck- und Ueber-
weisungsverkehrs, An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die Ein-
lösung von Zinsscheinen und Besorgung neuer Zins\{heinbogen auch mit Nichtmitgliedern betätigt werden und ein Kontoktorrentverkehr auch mit Nichtmitgliedern stattfindet. Die Steuerpfliht wird dadurch nicht G daß die mit Nichtmitgliedern abges{chlossenen Bank- geschäfte geeignet find, der Genofsenschaftsbank die alten Kunden zu erhalten und neue zuzuführen. Auch ist bei diesen Geschäften regel- mäßig das Vorliegen von Gegenge|chäften ebenso zu verneinen wie beim Kontokorrentverkehr mit den Nichtmitgliedern. Denn dieser {ließt die Kreditgewährung in si, ist also ungeeignet zur Bez schaffung der für das Kreditbedürfnis der Mitglieder erforderlichen Geldmittel. (Urteil vom 29. April 1921, IL A 162/2L.)
10. Reichsstemvelpflichtiger Einbringungsvertrag bei Uebernahme eines Geschäfts durch eine Aktiengesellschaft. (Tine Aktiengesellschaft hat i5r Aktienkapital erhöht und ein von einer Privatperson betriebenes Geschäft übernommen. Der Uebernahme liegt niht ein reiner Veräußerungêvertrag zugrunde, sondern es handelt fich um einen Einbringungsvertrag im Sinne der Tarif- nummer 1A d des Reichsstempelgeseßes, da der Inhaber des Ge- chäfts Aktien übernommen hat und der Gegenwert nit durch Be- zahlung, sondern durch Verrechnung auf den vereinnabmten Ueber- nahmepreis geleistet ist. Daß die Kapitalerhöhung nicht zeitlih mit dem Uebergange der Rechte an dem eingebrahten Ge]chäfte zu- sammenfällt, {ließt die Möglichkeit einer Einbringung nicht aus. (Urteil vom 18, Juni 1921, 11 A 418/20.)
__ 11. Voraussetzung für vie Erhebung des NReichsstempels
für Gesellschaftsverträge der Aftiengesellschaften. Nach Tarifnummer 1A 4 des Neichsstempelgeseßes find stempelpflichtig Beurkundungen von Gesellshaftsverträgen, wenn sie das Einbringen von nicht in Geld bestehendem Vermögen in eine Aktiengesellschaft bei deren Gründung oder Kapitalerhöhung betreffen. Voraussegung der Stempelpflicht ist ein Gesellschaftsvertrag, d. h. ein rechtswirk- samer Gesellschaftsvertrag; wegen Formmangels nihtige Urkunden lösen eine Stempelpfliht nicht aus. Kavitalerhöhungen, Sacheinlagen auf das erhöhte Grundkapital und die Vergütung dafür können, wie jede Aenderung des Gesellschaftsvertrags, nur durch die Gegeral- versammlung der Aktiengesellschaft rechtéswirksam bes{chlossen werden (S8 182, 186, 274, 279 des Handelsgeseßbucchs), und jeder Beschluß der Generalversammlung bedarf zu seiner Gültigkeit der Beurkundung durch ein über die Verhandlung gerichtlich oder notariell auf- genommenes Protokoll. Den Gesellschaftsverträgen find die sie erst rechtéwirfsam machenden Beschlüsse der Generalversammlung in der geseßlichen Form gleicchzustellen. Der Inhalt von Briefen, die die etwaigen mündlichen Abmachungen bestätigen, führt für fich allein nicht zur Bejahung der Steuerpflicht. (Urteil vom 18. Juni 1921, IL A 418/20.)
12, VereGnung dexr Grunderwerbsteuer; Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung aus fteuerrechtlichen Ver- hältnissen. Nach § 12 Ab}. 2 des Grunderwerbsteuecrgeseßes be- stimmt sich der steuerpflihtige Veräußerungspreis nah dem Gesamt- betrage der Gegenleistung, eins{ließlidh der vom Erwerber über- nommenen oder ihm sonst infolge der Veräußerung obliegenden Leistungen. Der Gesamtbetrag der Gegenleistung ist gleihbedeutend mit dem Kaufpreis. Von diesem Kaufpreis find die Leistungen zu unterscheiden, die sich als eine Folge der Käuterverbindlichkeit, die gekaufte Sache abzunehmen, darstellen ; diese Leistungen gehören nit zum Veräußerungspreis im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes. So gehören niht zum Veräußerungêpreis die vom Käufer übernommenen Kosten der im § 449 B. G.-B. bezeichneten Art, einfch{ließlic offentlih-rechtlißer Gebühren und Auslagen. Dagegen gehört zum Beräußerungspreis die vom Käufer im Kaufvertrag über- nommene Grunderwerbsteuer zur Hälfte, da der Käufer nach bürgerlilhem Recht nur zur Hälste zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist und die von ihm vertragsmäßig übernomnience Entrichtung der anderen Hälfte als Zahlung eines Teils des Ver- äußerungspreises anzusehen ift. Hat der Käufer im Kaufvertrage die Grunderwerbsteuer neben vem Kaufpreis übernommen, so ist die Grunderwerbsteuer na einem Betrage zu berechnen, der nah Abzug
der davon zu entrichtenden Grunderwerbsteuer den Betrag des Kauf- 100. C
preises ergibt. Dieser Betrag wird nah der Formel x A
gefunden, wobei x den Kaufpreis + übernommene 1/4 Steuer, K den Kaufpreis und p den Prozentsaß der Abgabe bedeutet. Der Grund- saß des Bürgerlichen Rechts (§ 426 B. G.-B.), daß, foweit 1tchts anderes bestimmt is, die Gesamtshuldner im Verhältnis zueinander zu gleihen Anteilen verpflichtet find, gilt auch für die gesamt- \huldnerishe Haftung aus steuerre{tlihen Verhältnissen. (Urteil vom 8. Juli 1921, IL A 205/21).
13. Anrechnung der Kriegssteuer auf die Kriegs8abgabe vom Vermögenszuwachs8 1919, Unzulässigkeit der Rück- zahlung des die Kriegs8abgabe übersteigenden Betrags der Kriegsfteuer. Durch die Vermögenszuroachsabgabe 1919 wird derx vom Abgabepflichtigen in der Zeit vom 1. Januar 1914 bis 30. Juni 1919 erzielte und nah den S8 4 ff. des Gesezes zu berehnende Ver- mögenszuwachs getroffen. Soweit in diesem Zuwachs ein schon in der Zeit vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1916 exlangtier Zu- wachs enthalten ist, würde dieser nit bloß mit der Kriegésteucr samt dem Zuschlag nah dem Geseß vom 9. April 1917, sondern auch mit der Kriegsabgabe belastet. Zur Vermeidung dieser Doppel- besteuerung sind die Vorschriften im § 8 Nr. 6, § 9 und § 17 des Gesetzes gegeben. Leßtere Vorschrift ist dahin zu verstehen, daß die Kriegssteuer und der Zuschlag als Abschlagézahlung auf die Kriegê- abgabe angerechnet werden, also die Erhebung der Kriegsabgabe ein- schränken oder ausschließen, niht aber, daß sie auh für den die Kriegsabgabe übersteigenden Betrag zurückbezahlt werden sollen. (Urteil vom 13. Juli 1921, IIT A 130/21.)