1899 / 240 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Oct 1899 18:00:01 GMT) scan diff

en enthalten; steht jedoch dem : egenheit eine andere Gebühr Soyh 1 bestimmte Gebühr zu Fen

i rtifel 10.

ür die Wahrnehmung eines Termins erhält der Nechts- erden in der- selben Angelegenheit mehrere Termine wahrgenommen, so be- trägt die Gebühr für den zweiten und für jeden weiteren

‘anwalt drei Zehntheile der vollen Gebühr.

Termin zwei Zehntheile der vollen Gebühr.

Der Gesammtbetrag der Gebühren in derselben An- gelegenheit darf in einer Jnstanz die volle Gebühr nicht über-

teigen. : / Artikel 11.

Ein Zehntheil der vollen Gebühr erhält der Rechts- anwalt, falls nicht eine der in den Artikeln 8 bis 10 be- stimmten Gebühren gen ist, für die Ertheilung eines Raths sowie für eine Besprechung.

Artikel 12.

Der Gesammtbetrag der in einer Angelegenheit nah den Artikeln 8, 9, 11 anzuseßenden Gebühren darf in einer Justanz die volle Gebühr nicht übersteigen.

; Artikel 13.

/ Auf die Anfertigung des Entwurfs eines Rechtsgeschäfts und die Vermittelung einer Auseinandersezung sowie auf den Empfang, die Verwahrung und die Auszahlung von Geldern und Werthpapieren in Angelegenheiten, die nicht zur streitigen Rechtspflege gehören, finden die für die Gebühren der Notare geltenden Vorschriften entsprehende Anwendung.

Der Betrag der Vergütung für die Anfertigung eines Entwurfs kann nur insoweit abweichend durch Vertrag be-

stimmt werden, als dies nah § 28 der Gebührenordnung für |

Notare zulässig ift.

__ Die Vorschriften der 9 20 bis 27 der Gebührenordnung

für Notare finden auf Rechtsanwälte keine Anwendung. Artikel 14.

Js für das dem Rechtsanwalt übertragene Geschäft eine Gebühr nicht bestimmt, so erhält er eine unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Deutshen Gebührenordnung und dieses Gesehes zu bemessende Gebühr. Das Gleiche gilt, soweit für die begonnene oder vorbereitete Ausführung eines vor der vollständigen Ausführung erledigten Auftrags eine Gebühr nicht vorgesehen ist.

Artikel 15.

Die Vorschriften der §8 2 bis 6, 8, 10 bis 12, 76 bis 86, 88, 93, 94 der Deutschen Gebührenordnung finden, soweit niht ein Anderes bestimmt ist, fin den Fällen der Artikel 4 bis 14 entsprehende Anwendung.

Jn den H der Artikel 4 bis 7 Aden auch die Vor- schriften der S8 7, 25, 26, 29 bis 32, 35, 36, 48 bis 51 der Deutschen Gebührenordnung entsprehende Anwendung. Steht dem Rechi8anwalt in derselben Jnstanz eine Gebühr ü den Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek zu, }o wird dieje auf die im Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1, im Artikel 5 Abs. 2 und im Artikel 7 Abs. 1 San bestimmten Gebühren angerechnet.

rtikel 16.

Allgemeine Vorschriften über die Vergütung für eine Thätigkeit, welche die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht vorausseßt, sind auch für die Rehtsanwälte maßgebend.

/ ; Artikel 17.

Die Vorschriften dieses Abschnitts treten gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesezbbuh in Kraft. Für die vor diesem

eitpunkt ertheilten Aufträge bewendet es bei den bisherigen

Vorschriften. Zweiter Abschnitt. Gebühven der Gerichtsvollzieher.

Artikel 18,

Dic Vergüiung für die Berufsthätigkeit der Gerichts- vollziehe: bestimmt fd, soweit sie nicht reihsgeseßlih geregelt ist, ausschließlich nah den nachstehenden Vorschriften.

Artikel 19.

Die Deutsche Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher

B Anwendung auf die nah den Vorschriften der Deutschen

rozeßordnungen auszuführenden ZwangsvollstreŒungen und Zustellungen in Angelegenheiten, welche vor besondere Gerichte gehören oder durch die Deutschen Prozeßordnungen nicht be-

troffen werden. Artikel 20.

Auf die Gebühren der Gerichtsvollzieher für freiwillige Versteigerungen, für Wechselproteste, für Siegelungen und Entsiegelungen, sowie für die Aufnahme von Vermögens- verzeihnissen finden die Vorschriften der 19 bis 21, 32, 47, 49, 50 des Preußischen Gerichtskoftenge)czes Anwendung; soweit verschiedene Gebührensäße für die Thätigkeit des Nich- ters und die des Gerichtsshreibers bestehen, sind die für Ge- rihts\{chreiber geltenden Vorschriften maßgebend.

Außer den im Abs. 1 bezeichneten Vorschriften findet auch die Vorschrift des Z 106 des Preußischen Gerichtskostengesezes Anwenduvg, soweit sie sich auf die Gebühr im Falle der

Zurücknahme bezieht. Artikel 21.

Die Gebühr des Gerichtsvollziehers für die Beurkundung der Aufgabe des Geldes zur Post (Z 17 der Hinterlegungs- ordnung vom 14. März 1879, Gesez-Samml. S. 249) beträgt

achtzig Pfennig. 4 Artikel 22.

Auf die Gebühren der T welche nicht dur die Deutsche Gebührenordnung bestimmt sind, finben die §8 1

bis 23 der Gebührenordnung und der im 24 Nr. 2 der Gebührenordnung gemachte Vorbehalt ent)prehende An-

wendung. Die im § N d Deutschen Gebüh e im er Deutshen Gebührenordnung vor- behaltenen Bestimmungen erfolgen durch den Qustiz-Minister, Soweit den Geri tsvollziehern Geschäfte Übertragen sind oder in Zukunft übertragen werden, für welhe die Gebühren nicht dur Gese bestimmt sind, erfolgt die Bestimmung durch den Justiz-Minijter. Das Gleiche gilt in Ansehung der Ge- bühren für ZwangsvollstreŒungen und Zustellungen im Ver- waltungszwangsverfahren. : Zu den bem Gerihlvollzieher u den dem Gerichtsvollzieher zu pergütenden baaren Auslagen gehören auch die er p perligen Stempel.

Die Zustellungsurk a4: 7 : Geri i stempelfrei. gsurkunden der Gerichtsvollzieher find

Artikel 26. Die Vorschriften dieses Abschnitts

cht zu, so ist die Af 1

treten gleichzeitig mit |

Dritter Absnit. “Schlußbestimmungen. Aufgehob d n Beitpunkt des Jnkrafttretens d ufgehoben werden vom Zeitpunkte des Jnkrafttretens des Bürgerlichen G N an: 1) das Ausführungsgeseß zur Deutschen Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 2. Februar 1880 (Gesez-Samml. S. 43);

4 Deutschen Gerichtskostengesey und zu den Deutschen

A Ea en für D E für Zeugen un achverständige vom 10. r ésez-Samnil. S. 145) mit Ausnahme des § 42; 4 (Gele A 3) ves Get O E über Gerichts- osten und Gebühren der Gerichtsvollzieher, vom 21. Mär 1882 (Geseß-Samml. S. 129). y t

Im bisheri G tren cid des Rheinischen R

_Im bisherigen Geltungsbereih des einischen Rechts bleiben für die Gebühren der Gerichisvollzieher in cinem Ver- fahren nah der Subhastationsordnung für die Rheinprovinzen vom 1. August 1822 (Geseß.Samml. S. 195) die bisherigen Vorschriften maßgebend.

Artikel 29.

__ Der Justiz-Minister wird ermächtigt, die Artikel 1 bis 28 dieses Geseßes durch die Gesez-Sammlung in der Weise be- kannt zu machen, daß die Verweisungen auf die Vorschriften des reußischen Gerichtskostengeseßes und der Gebührenordnung für Notare durch Verweisungen auf die entsprehenden Vor- schriften der durch den Justiz-Minister bekannt gemachten Texte erseyt werden.

Bei der Bekanntmachung der Texte des Preußischen Gerichtskostengeseßes und der Gebührenordnung für Notare sind der § 180 des ersteren und der § 29 des lehteren Ge- seßes wegzulassen.

Urkundlich unter Unserer O Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Jagdhaus Rominten, den 27. September 1899.

(L. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen.

Freiherr von Le Schonstedt. Brefeld.

von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf vonBülow. Tirpig. Studt. Freiherr von Rheinbaben.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausführung des Jnvalidenversiche- rungsgeseßes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1899 (Neichs-Gesehblatt Seite 463).

Zur Ausführung des Jnvalidenversicherung8sgeseßes wird Folgendes bestimmt:

1) Weitere Kommunalverbände. Als „weitere Kommunatverbände“ gelten in den Fällen der SS 62, 82 Absaÿß 2 die Kreise und in den Hohenzollernschen Landen die Oberamtsbezirke, in allen übrigen Fällen die Pro- vinzialverbände, die Kreise, in den Hohenzollern- \hen Landen der Landeskommunalverband und die Oberamtshezirke.

9) Vertretungen weiterer Kommunalverbände. Als „Vertretungen weiterer Kommunglverbände“ kommen in Betracht fic die Provinzialverbände die Pro- N Ent Ee ür die Stadtkre:se die Magistrate, für die Landkreise die Kreisaus\schüsse, für den Landes- fommunalverband der Hohenzollernshen Lande der Landes- a und für die Oberamtsbezirke die Amtsaus-

hüsse.

3) Höhere Verwaltungsbehörden. Als „höhere Verwaltungsbehörden“ gelten die Regierungs-Präsidenten, für den Stadtkreis Berlin der Ober-Präsident.

__ Soweit es sih um die Genchmigung statutarischer Be- stimmungen eines Provinzialverbandes A 24, 148) handelt, tritt an die Stelle des Regierungs-Präfidenten der Ober- Präsident. 4) Untere Verwaltungsbehördes sind: in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern und in denjenigen Städten der Provinz Hannover, auf welche die revidierte Hannoversche Städteordnung vom 24. Juni 1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der im § 27 Absay 2 der Hannoverschen Kreis- ordnung vom 6. Mai 1884 bepyannten Städte die Gemeinde- behörden, im übrigen die Landräthe, in den Hohenzollern- chen Landen die Oberamtmänner. __ 5)Gemeindebehörden. Unter , Gemeindebehörde" ist der Gemeindevorstand, in selbständigen Gutsbezirken der Gutsvorsteher zu verstehen. 6) Stellen für die Ausstellung, den Umtausch und die Erneuerung der Quittungskarten. Die Ausstellung und der Umtaush der Quittungskarten (Z 134) sowie die Ecsezung verlorener, unbrauchbar gewordener oder lere Quittungskarten durch neue (8 186) erfolgt durch ie Ortspolizeibehörden. Jn Ortspolizeibezirken, welche mehrere Gemeinden oder selbständige Gutsbezirke umfassen, sind die Ortspolizeibehörden mit Genehmigung des Regierungs- Präsidenten befugt, die Wahrnehmung der bezeichneten Obliegenheiten den Gemeindevorständen (Gutsvorstehern) zu übertragen. _ Sofern für die Verwaltung der Ortspolizei besondere örtlihe Bezirke (Polizeireviere) bestehen, sind die Vorstände dieser Bezuke zur Ausstellung u. st. w. der Quittungskarten für die in ihr.n Bézirken beschäftigten oder wohnenden Ver- sicherten verpflichtet. Bildet der Gemeindevorstand ein Kollegium, so hat er, wenn ihm die Ausstellung u. st. w. der Quittungskarten über- tragen ist, hierfür einen Kommissar zu bestellen. Auf Ge- meinden, für deren Verwaltung befondere örtlihe Bezirke (Distrikte) errichtet i findet die Bestimmung des vorher- gehenden Absaßes ent prechende Anwendung. : Die Gemeinden (Gutsbesiger) sowie die Kreisverbände (bera ee sind befugt, für ihre Bezirke auf ihre osten, an Stelle der vorbezeichneten Behörden oder neben denselben, für die LOITA N des Kartengeschäfts besondere Beamte zu bestellen. Der Besch bedarf der Gcnehmigung des Regierungs-Präsidenten, für den Stadtkreis Berlin des Ober-Präsidenten. Diese Beamten sind befugt, ein Siegel zu sühren, das den preußischen Adler und die mshrift: „Aus- gabestelle für Quittungskarten in enthält.

Sofern bei Durchführung der git gge ven der §S 135,

163 die Ausstellung, der Umtausch oder die Erneuerung von

2) die noch geltenden Vorschriften des Ausführungsgeseßes

f di,

1 stellung, den Umtausch ‘und die Erneuerung der Quittungs- |

A p E end i b i n Gemcinden mit mehr als 10 000 Einwohnern si die Geschäftsräume der Ausgabestellen für O ata äußerlih durch Anbringung von Tafeln mit der Aufschrift a Subflba dec AUTE skarten“ fkenntlih zu machen; die Buchstaben der Aufschrift müssen eine minbesitns Y em N | î Döhe von ahlen der Vertreter der. Arbeitgeber

Arbeiter bei den unteren Verwaltun behörde und der Beisißer der Rentenstellen. Für diejenigen Versicherten, welche einer der im 8 62 Absaß 1, §82 Absaß 2 bezeichneten Kassen und Vereinigungen nicht angehören, wird die Betheiligung an der Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter bei den unteren Verwaltungsbehörden sund der Beisißer der Rentenstellen den Kreisausshüssen, in Stadtkreisen den 2) Gatte, n é

) Entscheidung von Streitigkeiten 1655 ffff. Ist bei Streitigkeiten der von dem Landrath 28 dem G2 meindevorstand vertretene Kommunalve: band als Arbeitgeber betheiligt, B wird von dem Regierungs-Präsidenten, in Berlin von dem Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg eine andere Behörde (Landrath oder Gemeindevorstand) mit der Enischeidung der Streitigkeit beauftragt.

Auf Stadtgemeinden, in welchen für die Angelegenheiten der Jnvalidenversicherung eine besor dere Abtheilung (Deputation Ausschuß) des Gemeindevorstandes bestellt worden ist, findet diese Bestimmung keine Anwendung.

Handelt es sih bei Strei igkeiten um die eigenen Lohn: arbeiter des als untere Verwaltungsbehörde berufenen Beamten, so erfolgt die Entscheidung dur S inen Stellvertreter.

Berlin, den 26. August 1899.

Rer Der Minister für Handel

Minister des Jnnern. und Gewerbe.

Freiherr von der Re cke. Brefeld.

Finanz-Ministerium. Königliche General-Lotterie-Direktion.

Bekanntmachung.

Die Erneuerungsloose sowie die R: zur 4. Klasse 201. Königlich preußischer Klassen-Lotterie sind nah den §8 6, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor- legung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 16. Oftober, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Die Ziehung der 4. Klasse dieser Lotterie wird am 20. Oktober, Morgens 8 Uhc, im Ziehungssaale des Lotterie- Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 11. Oktober 1899.

Königliche General-Lotterie-Direktion. S trauß. Ulrich.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats - Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein, nah Hannover.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preuftishe Armee.

Offiziere, Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. Im aktiven Heere. Marienburg, 6. Oktober. v. Rudno-Rudzinski, Lt. im Inf. Negt. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, in das 3. Oberschle). Inf. Regt. Nr. 62 verseßt. Graf v. Schlieffen, Oberlt. im 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), unter Stellung à la suite des Regts., auf sechs Vonate zur Dienstleistung bei des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit kommandiert. v. Dallwißy, Ritt- meister im 2. Großherzoglih WMecklenburgishen QVragoner- Negiment Nr. 18, als Eskadron - Chef in das Dragoner- Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Graf v. Korff gen. Schmising, Lt. im O epdueg, Drag. Regt. Nr. 19, in das Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Ir. 4, verseßt. v. Franßius, Oberlt. im 1. Leib- Hus. Regt. Nr. 1, von seinem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsshule in Nate enthoben. Kalau v Hofe, Oberlt. im 2. Leib-Hus. eat. Kaiserin Nr. 2, als Insp. Oisfiziec zur Kriegsschule in Neisse komman- diert. v. Redei, Lt. im Hus. Regt. König Fa von Jtalicn (1. Hess.) Nr. 13, in das Thüring. Hus. Negt. Nr. 12, v. Jena, Fähnr. im Jäger-Bat. von Neumann (1. Schlef.) Nr. 5, in das Inf. Regt. Großherzog Friedrih Franz Il. von VMecklenburg- Schwerin (4. Bandenburg.) Nr. 24, Gebl, Fähnr. im Lauenbarg, Jäger-Bat. Nr. 9, in das Inf. Regt. Nr. 175, verseßt. v. Bosse, Lt. à la suite des Hus. Negts. Landgraf Friedri IT. von Hessen- Homburg (2. Hess.) Nr. 14, von dem Kommando zur Dienstleistung S der Rats in Konstantinopel enthoben und in das Regt. wieder- eingereiht.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Danzig 97. September. v. Wrohem, Mojor a. D., zuleßt Eskadr. Che im Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Kürmärk. Drag. Regts. Nr. 14 ertheilt.

JFagdhaus Rominten, 30. S?eptenber. Mehmed Bakir, Kaiserl. türk. Hauptm., am 13. September d. J. als Lt. à 1a suits der Armee angestelt und vom 1. Oktober d. J. ab dem Westfäl. Fuß-Art. Regt. Nr. 7 zur Dienstleistung überwiesen, aus der Armee wieder ausgeschieden.

JFagdhaus Rominten, 2. Oktober. Pfeiffer, Lt. im Füs. Regt. Königin (Schleswig- Holstein.) Nr. 86, scheidet mit dem 3. Ok- tober d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 4, Oktober d. I. als Ll us seinem Patent in der Shußtruppe für Deutsh-Ostafrika angestellt.

Marienburg, 6. Oktober. Ahmed Nashid Bey, Oberlt, , am 15. September 1896 à la suits der Armee an estellter und zur Dienstleistung beim Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83 kom- mandierter Kaiserlich türkisher D,fizier, aus der Armee wieder aus-

geschieden. Beamte der Militär-Verwaltung. Dur Allerhöchsten Abschied. 18. E éptembev: Funke, Zahlmstr. vom Kür. Negt. Kaijer Nikolaus 1. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, midt, Zahlmstr, von der Unteroff. Schule in Potsdam, bei threm Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungérath verliehen. 97. September. Petermann, Zahlmftr, yom ‘Jäger-Bat. von Neumann (1. S@hles.) Nr. 5, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat verliehen. Dur ch llerhöhste Bestallung. 27. September. Wollert, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 10. Divo.,

ium Fnd ertügung des Kriegs - Mknisteriums ur ersugun e e o er . elan “Shmid (Friedrich),

i Gesebbuch in Kraft und finden auf alle zu pur g Papuntie L i beendigten Geschäfte, auch hin-

sichtlich der bereits geleisteten Arbeiten, Anwendung.

Quittungszkarten erforderli wird, sind die Vorstände der Ver- sicherungsanstalten und die Kontrolbeamten befugt, die Aus-

19, August. Hardeland, Dehbl, Spangenberg, Intend. Sekretäre von der Intend. des X. Armee-

Wahlstatt, unter Belassung bei die

Korps bezw. Garde-Korps, XL1. und XV1. Armee-Korps, zu der Jntend, der 34

ble,

bezw, der 2. Garde-Inf. Div., 22. und Streih, Fishmann, Mos- fre von der Sntendantur

X1V. und VII. Armee-

19. Div.

Hoffmann Dee re Á E Intend, Sekret

bezw. XYVI,, XVIII.,

gon, p der Intend. der 10. bezw. 33., 21., 28. und 13. Div., o gt,

Wienskowski, Braun (Alfred), Intend. O K oa d ¿ A P et A I

ec-Korps, zu der Intend. der 36. bezw. 1., 11. und 7, Div., O, Grunert, Albath, Braun (Paul), Intend. Bureau: Diätare von der Fntend. des 11. bezw. XV. Armee-Korps, Garde-Korps und XV. Armee-Korps, zu der Intend. der 3. bezw. 30. Div., 1. Garde-Inf. Div. und 31. Div, zum 1, Oktober

h t. d, S, E A erber, Kliegel, P beim Kadettenhause in er Anstalt, zum Oberlehrer des Kadetten-Korps ernannt.

9%. September. Die Nahrungsmittel-Cbemiker: Dr. Crato, Dr. Giese, Unter- Apotheker der Res, Dr. Weigt, Sigwalt, Ober-Apotheker der Res. , Dr. Strunk, Oberjäger der Res, Pr. Devin, Over- Apotheker der Res, Dr. Amort, Unter-Apotheker der Res., zu Garn. Apothekern in Frankfurt a. M. bezw. Stettin, Breslau, Metz, Berlin (G. L. 1), Berlin (G. L. 11) und Königsberg

nnt. :

26 96, September. Hehelmann, Gerichts-Referendar, zum Intend. Referendar bei der Intend. des V11. Armee-Korps ernannt.

99. September. Schumann, Zahlmstr. vom Garde-Jäger- Bat., auf seinen Antrag. zum 1. Oktober 1899 mit Pension in den Ruhestand verseßt.

9 Oktober. Voigt, Wegener, van Gülick, Intend. Bureau-Viätare von der Futend. der 36. Div. bezw. der 35. und der 99, Div., zu Intend. Sekretären ernannt.

X11. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Abschiedsbewilligungen. 7. Oktober. Stieber, Major z: D., zuleßt Bats. Kommandeur im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Stein, Mai

V Kohn, Bureau-Diätare von

ajor a. D., zuleßt Bats. Kommandeur im 4. Inf, Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Jojeph von Oesterreih, König voa Ungarn, den Charakter als Oberstlts. erhalten.

s rem

Uichlamitliches. Deutsches Rei ch.

Preußen. Berlin, 11. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König gaben heute den Niederländischen Majestäten bei Allerhöchstderen Abreise das Geleit zur Bahn und nahmen, nah dem Neuen Palais zurückgekehrt, daselbst den Vortrag des Chefs des Zvilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll- und Steuer- wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für

Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten

heute Sißungen.

Jm Monat August d. J. sind auf deutshen Eisen- bahnen ausschließlich der bayerischen 6 Entgleisungen auf freier Bahn (davon 4 bei Personenzügen), 9 Entgleisungen in Stationen (davon 5 bei Personenzügen), 2 Zusammen- stôße auf freier Bahn (beide bei Personenzügen), 16 Zu- sammenstöße in Stationen (davon ö bei Personenzügen) vor- gekommen. Dabei wurden 2 Bahnbedienstete getödtet, 19 Reisende und 18 Bahnbedienstete verleßt.

äpstlichhen Stuhle, Wirk-

Der Königliche Gesandte beim / otenhan ist von dem

lihe Geheime Rath Freiherr von i i i ihm Allerhöchst ges Urlaub auf seinen Posten zurük- gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über- nommen.

Der Spezial - Kommissar, Regierungs - Affsessor von Borries in Olpe ist in gleicher Amtseigenschaft nah Dort- mund versczt und mit der Verwaltung der Königlichen Speziai-Kommission daselbst beauftragt. : : ;

Dem Regierungs-Assessor Bügelmann in Olpe ist die einstweilige Verwaltung der dortigen Spezial-Kommission übertragen.

Laut Mittheilung des „W. T. B.“ is S. M. S. e Nixe“, Kommandant: Fregatten-Kapitän von Bas se, gestern in Porto Cabello eingetroffen.

Potsdam, 11. Oktober. Jhre Majestäten die Königin und die Königin-Mutter der Niederlande fuhren, wie W. T. B.“ berichtet, gestern Nachmittag von dem Stadt- loß nah dem Pfingstberg und von dort durh die Gärten nah Sanssouci und der Friedenskirhe, wo Allerhöchstdieselben das Mausoleum Kaiser Fciedrih's besuchten. Abends nahmen die Majestäten an der Abendtafel im Neuen Palais theil. Heute Vormittag verabschiedeten Jhre Majestäten die Königin und die Königin-Mutter der Niederlande Sich im Stadtschloß von Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin und fuhren alsdann, von Seiner Majeslät dem Kaiser und König geleitet, um 9!/2 Uhr zum Bahnhof, worauf die Ab- fahrt Jhrer Majestäten nah Arolsen erfolgte.

Sigmaringen, 10. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Prinz Ferdinand von Rumänien hat, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, gestern von hier die Rückreise nah Bukarest angetreten. Das S Zhrer Königlichen Hoheit der Fürstin-Mutter hat sich nicht verschlimmert.

Sachsen. Bei den gestern in 30 Landtagswahlkreisen vorgenommenen ahlen N, weiten Kammer wurden, wie „W. T. B.“ meldet, gewählt: 20 Konservative, 7 Nationalliberale, 1 Liberaler, 1 Mitglied der Fortschrittspartei und 1 Mitglied

des Bundes der Landwirthe.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser gedenkt, wie dem „W. T. B.“ aus Wien gemeldet wird, sich am Sonnabend früh nah Wallsee zu be- geben, um dort der Taufe des am 9. d. M. geborenen Sohnes

des Erzherzogs Franz Salvator beizuwohnen. Am Sonnabend Ven wird der Kaiser zu längerem Aufenthalt nah Buda pe st reisen. z Das Präsidium des Abgeordnetenhauses theilt mit, daß der Reichsrath durch S Patent vom 9 Oktober für den 18. Oktober einberufen worden ist. Wiener Blättern zufolge hat der Vorsißende des Minister- raths Graf Clary für heute den böhmischen Landtags- Abgeordneten Schlesinger, das Mitglied des Tiroler' Land- tages Wackernell und die jungczehishen Abgeordneten Stransk und Zacek zu ciner Besprehung eingeladen. Wie die „Neue Freie Presse“ mittheilt, beabsichtigen auch die czechishen Abgeordneten Engel, Herold, Kramarz und Pacaf, einer Einladung des Grafen Clary Folge zu leisten.

Großbritannien und JFrland.

Dem Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain ist, wie das „Reuter'she Bureau“ aus London berichtet, gestern eine Depesche des Gouverneurs der Kapkolonie Sir Alfred Milner zugegangen, in welcher n den Empfang einer Depesche des britischen Agenten in Pretoria Conyngham Greene mittheilt. Diese Depesche des britischen Agenten be- sage, daß er von dem Staatssekretär Reiß eine Note erhalten habe, in welcher die Regierung von Transvaal verlange:

1) daß alle zwishen Großbritannien und Tranevaal s{webenden streitigen Angelegenbeiten dur Shieds\pruh oder auf andere freund- schaftliche, zwischen Großbritannien und Transvaal zu veretnbarende Weise geregelt würden ; 2) daß die britishen Truppen sofort ven den Grenzen Transvaals zurückgezogen würden; 3) daß alle kritischen Verstäckungstruppen, die seit dem 1. Juni 1899 in Süd-Afrika an- gekommen seien, in einem angemessenen, zwischen Großbritannien und Transvaal näher zu bestimmerden Zeitraum wieder aus Süd-Afrika zurückgezogen würden, während Transyaal seiner- seits fd verpflichte, sich jeden Angriffs auf irgend eine britische Besißung während der einzuleitenden neuen Unter andlungen zu enthalten. Werde diese Bedingung angenommen, fo werde au die Regierung von Transvaal bereit sein, die bewaffneten Buren von dea Grenzen zurückzuziehen ; 4) daß die englischen Truppen, die auf dem Meere unterwegs seien, an keiner Stelle iz Süd-Afrika gelandet würden. Die Regierung von Transvaal fordere dringend von der british-n Regierung eine fofortige zustimmende Antwort bezüg- lih der obigen vier Punkte, und zwar solle sie diese Antwort bis Mittwoch, den 11. Oftober, Abends b Uhr geben. Die Regierung von Transvaal füge noch hinzu, daß sie für den unerwarteten Fall, daß sie innerhaib der festgeteßten Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten sollte, sich zu threm großen Bedauern gezwungen sehen werde, die Handlungsweise der britishen Regierung als eine formelle Kriegserklärung anzusehen, und sich für die weiteren Folgen nit für verantwortlih halten werde, daß sie ferner, falls neue Truppen- bewegungen nah den Grenzen von Transvaal innerhalb der fest- geschten Frift ftattfinden sollten, genöthiat sein werde, auch diese Truppen- bewegungen als eine formelle Kriegserklärung anzusehen.

Diesen Forderungen gehe eine längere Einleitung voraus, in welher auf die Konvention von 1884 Bezug genommen und erklärt werde, daß nur eine Verlezung der in dieser Kon- vention den Uitlanders zugesiherten Nehte Großbritannien das Recht geben könne, diplomatische Vorstellungen zu machen oder zu Gunsten der Uitlander einzuschreiten. achdem dann an die jüngsten Verhandlungen erinnert worden sei, heiße es in der Depesche weiter, die britishe Regierung habe zuleßt auf eine baldige Regelung gedrungen und schließ- lih auf Ertheilung einer Antwort innerhalb 48 Stunden bestanden, was allerdings später geändért worden sei. Hierauf seien die Verhandlungen abgebrochen, und Transvaal sei be- nachrihtigt worden, daß ein Vorschlag zur endgültigen Rege- lung binnen kurzem erfolgen werde; ein solcher Vorschlag sei Transvaal aber noch nicht zugegangen. Die Depesche verweise sodann auf die militärischen Vorbereitungen Großbritanniens und füge hinzu, daß Großbritanniens unrechtmäßige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik eine unerträgliche Sachlage geschaffen habe, welcher die Transvaal-Regierung jo bald wie möglih ein Ende machen müsse. _

Der Kanzler des Herzogthums Lancaster Lord James of Hereford hielt gestern in Aberdeen eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“ zufolge, sagte, augenscheinlich habe die Diplomatie ihre Hilfsmittel ershöpffft, und die Hoffnungen auf Frieden seien durch die Ueberre.chung des Ültimatums seitens Transvaals thatsächlich zerstört. Nach der Nede beschloß die Versammlung, der Regierung ihr Vertrauen auszudrücken. Lord James of Hereford bemerkte darauf, das Kabinet werde am Freitag über die Erklärung Transvaals berathen, die den Krieg beschleunige und denselben un-

vermeidlih mache. Frankreich.

Der Kriegs-Minister, General de Galliffet hat die Schließung aller militärischen Cercles angeordnet, in denen die eringste politische Kundgebung stattfinden sollte. N hat der- felbe, wie die „Agence Havas“ meldet, eine Untersuchung bezüglich der Kunogebung veranlaßt, welche einige Offiziere während des jüngsten Aufenthalts des di ager n Loubet in Montélimar veranstaltet haben sollen (f. die gestrige Nr. d. Bl.). Der „Aurore“ zufolge hat diese Untersuhung damit abgeschlossen, daß ein einziger Offizier, ein Unterleutnant, cingestanden hat, „Nieder mit Loubet !“ gecufen zu haben; derselbe is fest- genommen worden. :

Der Senator Bérenger vernahm gestern Buffet in Gegenwart des Anwalts desselben. Buffet weigerte A zu antworten, mit dem Bemerken, daß er sich seine Ausführungen für die öffentlihe Sißung des Staatsgerichtshofes vorbehalte, und verlas eine lange Ecklärung, 1n welcher er seine Weigerung begründete. Der hierauf vernommene Graf Chevilly beantwortete sämmtliche Fragen, welche Bérenger an ihn richtete.

Bulgarien.

Nach einer Meldung der „Agence Bulgare“ aus Sofia ist eine Ministerkrisis ausgebrochen. Das Kabinet Grefkow hat indessen seine Demission bisher nicht überreicht.

Amerika.

Dem „New York Herald“ wird aus Washington gemeldet, die ri NGS Re Lan habe am Montag die Vereinigten Staaten ersucht, für den Kriegsfall die Vertretung der britishen Jnteressen in den südafrikanishen Republiken u übernehmen. Man glaubte, daß der Präsident McKinl ey bereit sei, diesem Wunsche nachzukommen. Das Gesuch der Vereinigten Staaten, daß ein amerikanischer Offizier die britischen Truppen auf dem Feldzug begleiten dürfe, sei von der britishen Regierung bewilligt worden. Der Militär- Attaché bei der amerikanischen Botschaft in Wien sei mit dieser Mission betraut worden.

Die „Agence Havas“ erfährt aus Havanna, daß der

efohlen habe, den

amerikanische Gouverneur der Polizei

Spaniern gegenüber Vexationen zu vermeiden. rung in Washington hat auf eincn otest des o) Konsuls gegen das Verbot der Einfuhr gewisser spani]che Waaren keine Antwort ertheilt. N Der amerikanische Gesandte in Ven egues hat, dew „W. T. B.“ zufolge, gestern telegraphisch nach dashington gemeldet, daß die Unterhandlungen zwishen dem General Castros und dem von dem Präsidenten Andrade an diesen abgesandten Unterhändler Matos abgebrochen worden seien. Die venezolanischen Streitkräfte sollten gestern vorrücken. Die Entscheidungsshlacht werde in dieser Woche erwartet. Jn

Puerto Cabello sei alles ruhig. /

Afrika.

Das „Reuter she Bureau“ meldet aus Kapstadt, daß den „Southafrican News“ ein Telegramm aus Pretoria zugegangen sei, in dem es heiße: General Joubert habe die verschiedenen Lager der Buren angewiesen, sich für den sofortigen Vormarsh bereit zu halten. Man rechne, daß seit dem Beginn der Krisis 45 000 Flüchtlinge das Nandgebi et verlassen hätten. Am Sonnabend und Sonnta seien allein 1800 Personen in Kapstadt eingetroffen. Lokale Untersiägunggaumn seien Tag und Nacht mit der Hilfe- leistung beschäftigt. Man habe beschlossen, im ganzen Reiche Aufrufe zur Leistung von Hilfsbeiträgen zu erlassen. Von dem Johannesburger Hilfscomité seien in den leßten Monaten ungefähr 20 000 Pfund Sterling vertheilt worden, 3000 Per- sonen hätten Unterstüßungen empfangen.

Wie der Londoner „Daily Mail“ aus Kapstadt vom gestrigen Tage berichtet wird, wäre dem britiszen diplomatischen Agenten Conyngham Greene von dem Gouverneur der Kapkolonie Sir Alfred Milner eine kurze und sehr würdevoll gehaltene Anwort auf - das Ultimatum Transvaals übersandt worden. Dieselbe werde heute der Regierung in Transvaal überreiht werden.

Aus Newcastle (Natal) meldet dasselbe Bureau, daß daselbst gestern ein Telegramm der Regierung eingegan ge sei, in welchem es Hue: der Krieg mit Transvaal werde Bn einlih in der folgenden Nacht beginnen, und der Premier-Minister halte es für seine Pflicht, die Bevölkerung davon zu benachrichtigen. Hierauf sei eine öffentliche Versammlung abgehalten worden, in welcher man beschlossen habe, der Stadtverwaltung zu über- lassen, welche Maßregeln zu treffen seien. Es herrsche keine Panik ; der Bevölkerung stehe es frei, die Stadt zu verlassen.

Nr. 40 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- sundheitsamt3* vom 4. Oktober hat folgenden Inhalt: Gesund- heitsftand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Aus dem Ungarischen statiftishen Jahrbuche 1896/97. Gejeßtzgebung u. st. w. (Deutsches ra Pest. Lungenkranke. (Preußen. Oppeln.) Untersuchungéanstalt sür Nahrungsmittel 2c. (Reg.-Bez. Minden.) Ansteckende Krankhciten. (Schluß.) (Reg-Bez. Köln.) Rindviehhändler. (Oldenburg.) Hebammen. (Hamburg.) Gebeimmittel. (Schweden). Pest. Gang der Thierseuchen in Bayern 1898. Desgl. in den Niederlanden, 2. Vierteljahr 1899. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußen, Reg-Bez. Posen, Düsseldorf; Württemberg, Oesterreich.) Verhandlungen von Kongressen u. \. w. (Italien.) Kongreß für Elektrobiologie und Elektrotherapie. Ver- mishtes. (Preußen. Oppeln.) Untersuhung2amt, 1895/98. (Ham- burg.) Fleishbeschau und Viebmärkte, 1898. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auss landes. Uran en in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. itterung.

Statistik und Volkswirthschaft. Die Dampfkessel und Dampfmaschinen in Preußen 1879—99.

(Stat. Korr.) Eine allgemeine Aufnahme der Dawpfkessel und Dampfmaschinen im preußischen Staat hat gleichzeitig mit einec solhen im Deutschen Rei) in den Jahren 1877/78 für den Stand am Ende des leßteren Jahres bezw. zu Beginn des Jahres 1879 ftatts- gefunden. Ausgeschlossen wurden die Dampfkessel und Dampf- maschinen in den Betrieben des Landheeres und der Kriegsmarine, für welhe eine besondere Erhebung vorbehalten war, sowie die Lokomotiven, deren Zahl und Eigenschaften alljährlich von der Eisenbahnverwaltung festgestellt werden. Seit jenem Zeitpunkt nun wird die Statistik der Dampfkessel ‘und Dampfmaschinen in Preußen auf Grund der von den Dampffkessel-UebermaGungwgm enn an das Königliche Statistiihe Bureau über die Zu- und Abgänge von Kesseln und Maschinen zu erstattenden Berichte alljährlich fort- geschrieben und das Ergebniß in der „Statistishen Korrespondenz“ veröffentliht. Während als Zeitpunkt dieser Statistik bis 1898 der Beginn des Kalenderjahres maßgebend blieb, wurde dur Nerfügung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 93 Februar 1898 aus Verwaltungsrücksihten an Stelle des Kalende: jahres das Etats jahr geseßt. Die Folge if, da _die Mittheilungen, welche über die Zahl und die sonstigen Eigenschaften der Dampfkessel und Dampfmaschinen in Preußen bisher alljährlih an bezeichneter Stelle veröffentlicht wurden, sich in Zulunft nihht mehr auf den 1. Januar, sondern den 1. April eziehen werden. Wir lassen zunächst die bisherigen Erhebungen über die Zahl ter Dampf- fel und Dampfmaschinen in Preußen für das Kalenderjahr und sodann die neuesten Ermittelungen für den Beginn ‘der Etatsjahrce 1898 und 1899 folgen. Es waren in Preußen vorhanden

feststehend A tr Shifff eststehende ampfkesie iffs- aut Dampf- Dampf- ;

davon mit Dampf- Vampf- l. Januar “fessel maschinen Ganzen cinerMaschine kessel maschinen 32411 29895 5 536

verbunden

5 442 39646 836747 8 229

1885 ... 41421 838830 9191 8 990

1886... 42956 40308 10101 9 900

1887 .…. . 44207 41736 10891 10619

1888... 45575 43370 11571 11311

1889 ... 47151 45192 12177 11916

1890 ... 48538 46554 12822

1891... 49914 48440 13769

1892... 51470 50491 14706

1893 ... 53024 5309 2 1725

1894... 55605 57224 14880

1895 ... 57824 60488 15637

1896 ... 58945 62611 15975

1897 .…. 60849 65078 16450

1898 .…. 63482 67923 17213

am1.April j

1898 ... 63725 68223 17404 M

1899 ... 65889 70813 18701 A

Aus vorstehender Zusammenstellung geht hervor, wendung der Dampskraft in Preußen

1879 ..…. 1884...

seit zwarzig I ordentliche Fortschritte gemacht hat, was cinerieits als e