1899 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs

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-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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T Der VBezugspreis beträgt vierteljährlich 4 A 50

j Alle Post-Anstalten nchmeu Bestellung anu ; | für | 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den §. November, Abends.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 „1. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W,, Wilhelmstraße Nr. 32.

1899.

Seine’ Majestät der König haben geruht: Seiner Majestät dem König Alfons XTIT. von Spanien den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

dem Obersten z. D. Weyer zu Schöneberg bei Berlin, bisher Kommandeur des Sonbmebciétiehs Hagen, den Rothen Adler-Orden. dritter Klasse mit der Schleife,

dem emeritierten Pastor prim. Karl Meyer zu Breslau, dem Bauinspektor, Baurath von Niederstetter zu Weimar, bisher zu Viarienwerder, und dem Land-Bauinspektor Adolf Köhler zu Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kataster-Sekretär a. D.,, Rechnungsrath Gloy zu Marienwerder den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Revierförster a. D. Harz zu Groß- Lichterfelde im Kreise Teltow, bisher zu Biebersdorf im Kreise Lübben, und dem Marine-Obermeisier a. D. Albert Gabrohn zu Oliva, bisher in Danzig, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Lehrer Herrmann an der Knaben - Bürgerschule zu Burg im Kreise Jerihow T den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Gemeinde-Vorsteher Höpfner zu Richnow im Kreise Soldin, dem früheren Kanzlei:Gehilfen Albert Ackermann zu Heiligenstadt, dem Dammausfseher Gottfried Storch zu Gör1g im Kreise West - Sternberg, dem Wirthschafisvogi Robert Häring zu Brodowze im Kreise Trebniß, dem Holzhauer- meister Friedrich Mroß zu Hartmanansd»rf- im Kreife Lübben und dem Gemeindediener und Nahtwäczter Wurzel zu Neuenburg im Kreise Soldin das Allgemeine Ehren- zeichen, sowie _

dem Sergeanten Bocs bei der Unieroffiziershule zu Weißenfels die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Mit der nächsten Schiffer-Prüfung für große Fahrt wird in Leer am 23. November d. J., mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen in Papenburg am 4. Dezember und in Geestemünde am 15. Dezember d. J. begonnen. Mit der Prüfung in Geestemünde wird M A Fer e YEREnag für große Fahrt verbunden werden.

BékaunntmaÑh ung.

In Gemäßheit des Artikels 14 Nr. 2 des Geseßes vom 6. August 1896 (Reichs-Ges.-Bl. Nr. 27 S. 685) und auf Grund des 8 28 des Reichs-Viehseuchengesezes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 ordne ih zur Verhütung der Weiterver- breitung der Maul- und Klauenseuhe Folgendes an :

1) Der Handel im Umherziehen mit Rindvieh, Schafen, Schweinen und Geflügel, sowie die Abhaltung von Nindvieh-, Schaf- und Schweinemärkten in den Kreisen Gostyn, Jarotshin, Kempen, Koschmin, Kosten, Lissa, Posen-Ost, Posen-Stadt, Posen-West, Schroda und Wreschen wird hiermit bis einschließli ch den 30. November d. J. mit der Maßgabe untersagt, daß im Stadtkreise Posen nur Schweinemärkte für gesunde fette Schweine abgehalten werden dürfen. Die aufgetriebenen Schweine sind spätestens innerhalb 48 Stunden nach Be- endigung des Marktes im Stadtkreise Posen abzushlachten.

2) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung untérliegen, sofern nah den bestehenden Geseßen nicht eine höhere Strafe verwirkt is, den Strafvorschriften in § 148, Ziffer 7 a der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichs: esezes vom 6. August 1896 (Reichs-Geseßblatt S. 685) ezw. in 8 66, Ziffer 4 des Reichs-Viéhseuchengeseßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894.

3) Diese Anordnung tritt am 1. November d. J. in Kraft.

Posen. den 27. Oktober 1899.

Der Regierungs-Präsident. Krahmer.

V der Ersten Beilage zur emen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der zweiten Hälfte des Monats Oktober und in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Oktober d. J.

veröffentlicht.

Königreich Prenfen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Landrath von der Groeben aus Lyck

zum Polizei-Direktor in Rixdorf, : L den Kriminal - Kommissar Boesel in Berlin

: ¿um Polizeirath und

den bisherigen außerordentlihen Professor Dr. Friedrich André zu Gottingen zum ordentlihen Professor in der bder Fakultät der Universität zu Marburg zu ernennen, owie

den Geheimen Sanitätsräthen Professor Dr. Morißtz Schmidt-Mezßler und Professor Dr. Carl Weigert zu Frankfurt a. M., ordentlichen Ehrenmitgliedern des dortigen Königlichen Jnstituts für experimentelle Therapie, den Charatter als Geheimer Medizinalrath,

den Geheimen Registratoren im Kriegs - Ministerium, Kanzleiräthen Schleg und Symanowski den Charakter als Geheimer Kanzleirath,

den Geheimen exrpedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Kriegs - Ministerium Heidenblut und Brewiß den Charakter als Rehnungsrath und

den Geheimen Registratoren im Kriegs - Ministerium Scheer und Ehlenbeck den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 18. September d. J. bestimme Jch, daß die Forfibeamten der Kommunalverbände und offentlihen Anstalten, deren Waldungen unter Staatsaufsicht stehen, soweit sie a. auf Lebenszeit angestellt sind, b. zu den für den Forstdienst bestimmten cder mit dem Forstversorgungsschein entlassenen Anwärtern aus dem Jägerkorps gehoren, eine Walduniform nach dem Muster der der Staats - Forstbeamten mit folgenden untersheidenden WMerkmalen zu tragen haben: 1) an dem Rode sind Achselshnüre von grauem Kameelgarn anstatt der grünen der Staatsforstbeamten und grüne Knöpfe nach dem anbei zurücfolgenden Muster, 2) an der Kopf- bedeckung (Hut oder Müßte) vorn über der Kokarde anstatt des fliegenden Adlers der Königlihen Beamten ein Wappenadler von Messing mit dem Königlichen Namenszuge (V) und der Krone, wie er für die städtishen Polizeibeamten des Etrekutivdienstes vorge- schrieben is, anzubringen. Sämmtlihen zum Tragen dieser Uniform berechtigten Kommunal- und Anstalts-Forsi- beamten ist auch das Tragen der Litewka, wie Jch fie für die Staatsforftbeamten zugelassen habe, gestattet, jcedoch mit der Maßgabe, daß auch bei der Litewka an die Stelle der rünen Achselstücke und der Wappenknöpfe der Staatsforft- eamten graue Achselstücke und grune Knöpfe-treten. Den nicht zum Tragen der Uniform berechtigten Beamten, die aber nah S 23 Ziffer 2 des Forstdiebslahl-Gesczes vom 15. April 1878 doch ein für alle Mal gerichtlih beeidigt werden können, d. h. solhen Personen, die keine Anzeiaegebühr erhalten und nah bescheinigter dreijähriger tadelloser Forstdienstzeit auf mindestens drei Jahre mittels shriftlihen Vertrages mt dem Waldschugze betraut find, will Jh das Tragen der Litewka ohne Achsel- stücke und des Diensthutes oder der Dienstmüße gestatten. Im übrigen bestimme Jh, daß denjenigen Beamten, denen seither das Tragen einer Uniform geftaitet war, das Auftragen der bisherigen Uniformen ohne Zeit- beshränfung erlaubt bleibt, sowie, daß denjenigen zur Zeit im Dienst befindlihen Beamten im Regierungsbezirk Wies8- baden, welhen nach dem Allerhöchsten Erlasse vom 21. Juli 1869 das Recht verliehen worden is, die Walduniform der Königlichen Forstshußbeamten zu tragen, dies Recht bis auf weiteres zu belassen ist. Für die übrigen Beamten, ins- besondere für diejenigen, die auf Grund des Gesehes vom 12. Ofiober 1897, betreffend die Forsischußbeamten der Gemeinden und öffentlichen Anstalten im Regierungsbezirk Wiesbaden (Gesez-Sammlung Seite 411), angestellt werden, haben die vorstehenden allgemeinen Uniformvorschriften ohne weiteres in Kraft zu treten.

Neues Palais, den 11. Oktober 1899.

Wilhelm R. Freiherr von Hammerstein. Freiherr von Rheinbaben. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Minister des Jnnern.

Als „Kommunalverbände“ im Sinne dieser Bestimmungen haben nicht nur die Stadt- und Landgemeinden, die Kreise und Provinzen zu gelten, sondern auch die in den alten Pro- vinzen noch bestehenden kommunalständishen Verbände und die landschaftlihen Verbände in der Provinz Hannover, die Bezirksverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, der Hohenzollernshe und der Lauenburgische Landeskommunal- verband, die Hohenzollernshen Amtsverbände, die Bürger- meistereien in der Rheinprovinz und die Aemter in der Provinz Westfalen. - h

Das in dem Allerhöchsten Erlasse erwähnte Muster für die Knöpfe ist ein dunkelgrüner, an der Oberflähe mäßig gewölbier, fein geriffelter Hornknopf von 25 cm Durchmesser mit metallener Oese an der Unterfläche.

Berlin, den 2. November 1899. Der Minister für Landwirthschaft,

Domänen und Forsten.

Jn Vertretung: Sterneberg.

Der Minifter des Innern. Jn Vertretung: Braunbehrens.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Geheimen Sanitätsräthe Professor Dr. Moriz Schmidt-Meßler und Professor Dr. Carl Weigert zu Frankfurt a. M. find auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs zu ordentlichen Ehrenmitgliedern des dortigen Königlichen Jnstituts für experimentelle Therapie ernannt worden.

Am Schullehrer - Seminar zu Friedeberg N.-M. bisherige kommissarishe Seminarlehrer Braune dôbern und

am Schullehrer - Seminar zu Pölig der bisherige Rektor Passarge in Zanow als ordentliher Seminarlehrer angestellt worden.

ist der in Alt-

Ministerium des Jnnern. Dem Polizeirath Boesel ift die Stelle eines Polizeiraths

bei der Polizei-Direftion in Nixdorf übertragen worden.

Bekanntmachung.

46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Gesez-Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betrieb3jahr 1898/99 bei der Neuhaldensleber Eisen

bahn auf 70 875

Gemäß S É S

festgestellt worden ist. : Magdeburg, den 7. November 1899. j Der Königliche Eisenbahn-Kommissar. Taeger,

Präsident der Königlichen Eisenbahn-Direktion.

Personal-Veränderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche. Grnennungen,Beförderunge: Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palats November. v. Hochwaechter, Lt. im Westfäl. Ulan. Regt. r. 5, in das Leib-Garde-Hus. Regt. versezt. S{röder gen. vor: chirp, früberer Kadeit, in der Armce und zwar als charakteris. im Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14 angestellt. Grimfebl, cjor und Kommandeur des Heff. Pion. B D

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Bats. Nr. 11, unter Ver- 2. Ingen. Insp., zum Ingen. Offizier vom Plat îtn erding, Major in der 2. Ingen. Jusp. und Jngen. zier vom Play in Küstrin, zum Kotmr j ts. Nr. 11, ernannt. Cofste, Lt. ima Inf. Regt. I nf. Reat. von Lüßow (1. Nein.) Nr. 25S verseßt.

Neues Palais, 4. November. Gr Großen Generalstabe, zur Vertretung des schaft in London kommandiert.

In der Gendarmerie. Neues Palais, 4. November. Stöôcker, Major ¡¿. D. und Bezirks-Offizier beim Landw. Beiirk Neustreliß, unter Gntbebung von dieser Stellung und unter Erthei- lung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform dcs 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67, in die Reibe der mit Pension verabschiedeten Offiziere übergetreten; gleihzeitig kommiffarish zum inspizierenden Offizier der Gendarmerie in den Fürftenthümern Waldeck und Pyrmont bestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 2. November. Strey, pens. Feldw., bither in der Schloß-Garde-Komp., der Charakter als Lt. verliehen,

In der Gendarmerie. Neues Palais, 4. November. v. Studnit, Oberlt. a. D., zuleßt im Kür. Regt. Graf Gefßler (Rhein ) Nr. 8, unter Verleibung des Charakters als Nittm., von dec Stellung als inspizierender Offizier der Gendarmerie in Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont enthoben.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, Oftoker. La Hauptm. der Landw. a. D., zuleßt in der Fuß-Art. 2. Aufgebots d-e Landw. Bezirks Potédam, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der E Offiziere des Fuß-Art. Regts. von Linger (Ofipreuß.) Nr. 1 ertheilt.

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Beamte der Militär-Verwaltung.

Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 9. Ofk- tober. Engel, Proviantamts-Aspir.,, als Proviantamts-Assist. in Diedenkefen angestellt.

12. Oktober. Graewe, Garn. Verwalt. Kontroleur Allenstein, als Verwalt. Insp. nach Bischofsburg verseyt.

16. Oktober. NRaffegerst, Unter-Roßarzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 36, zum Roßar¡t, Miltbaler, Unter-Roßarzt der Ref., ¡um Roßarzt des Beurlaubtenstande?2, ernannt. Müller, Reß- arzt vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, zum 3. Garde-Feld-Art. Regt, Suder, Roßarzt vom Ulan. Negt: Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, zum Feld-Art. Regt. Nr. 37, verseßt.

17, Oktober. Gehrt, Proviantamts - Kontroleur auf Probe in Lifsa, ¡zum Proviantamts-Kvntroleur ernannt.

18, Oktober. Glaubiz, Garn. Verwalt. Ober-Insp. in Braunschweig, als Direktor auf Probe nach Spandau, Graeßner, Garn. Verwalt. Insp. in Perleberg, nah Braunschweig, Heinrich, Garn. Verwalt. Kontroleur in Meiningen, als Verwalt. Insp. nah

erleberg, Keutbe, Engel, Lange, Kasernen-Infpektoren in Halber- adt bezw. Magdeburg und Hagenau, nach Meiningen bezw. ber- ftadt und Magdeburg versezt. Schulz, Garn. Verwalt. Insp. in

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