1899 / 275 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Herren die Sätze zusammenrehnen, werden Sie finden, daß, da die Grundgebühr 80 G beträgt und jedes Ferngespräh 20 4 kostet, als niedrigster Saß für das Land, wenn tägli nur ein Ferngespräch stattfindet, der Satz von 152 G herausfommt. Das ift also {on höher als der z. Zt. für Berlin bestehende niedrigste Saß. Die Rechnung wird noch s{chlechter für die ländlihe Bevölkerung resp. die kleineren Städte, wenn die Herren annehmen, daß statt eines mehrere Gespräche täglich geführt werden, und daß auch Gespräche über die geringste Entfernung von 25 km binaus gewünscht werden, die entsprehend mehr kosten.

Ih möchte daher glauben, meine Herren, daß es korrekt ift, bei der großen Zahl der Theilnehmer, die in den großen Städten vor- handen is, und bei dec Möglichkeit, mit allen diefen Perfonen wenn ih auch gern zugebe, daß jeder, der sich in Berlin anschließen läßt, nit die Absicht hat, mit allen Angeschlofsenen im Jahre sich zu unterhalten Gespräwe führen zu können, eine höhere Gebühr zu verlanaen. Ih möchte daher die Herren bitten, daß sie dem An- trag des Herrn Abg. Dr. Müller (Sagan) niht Folge geben. Denn, wie ich hon ausgeführt habe, würde er nur dazu führen, anscheinend eine Verbilligung in der Summe, aber in der That zweifellos eine Beschränkung in der Ausbreitung des Telephonnetzes8 herbeizuführen, und es gilt mir als vollständig sicher, daß wir niemals die Zu- stimmung bekommen würden zur Anlage von Geldmitteln nach diefer Richtung, sowie die Gelder sich nit nugen.

Abg. Dr. Oertel- Sachsen: Auch wir bitten um Ablehnung di-\cs Antrages. Wir haben in der Kommission das Menschen- möalihe gethan, um eine Verbilligung für die kleinen Nege zu erreichen; aber dieses Streben findet doch seine Grenze an demjenigen Einnahmerninimum, welches die Post berecktigter Weise daraus be- anspruchen muß. Die Säge für die größeren Nege in den Städten weiter herabzuseßen, sind wir absolut nicht geneigt. Die groß- städtishea Theilnehmer sind bisher viel zu billig weggekommen. Wir bleiben bei den Kommissionsvors&lägen; weitere Abminderungen würden das Zustandekommen des Geseges gefährden. Der Reichs- kanzler ist ja ermächtigt, die Gebühren später zu ermäßigen, und er

ird davon siher Gebrauch machen. : Ln (Zentr.) ersucht ebenfalls um Ablehnung

des Antrages Müller. Die Kommission habe sid auf den Mittelsaß von §0 Æ geeinigt, der gegen den bestehenden Zustand eine erhebliche D e Mütter Sagäst: Der große Ausfall, den uns

der Staatssekretär vorrehaet, berüdsihtict garziht, wie groß der

Ausfall sein wird, der daraus entftebt, daß die Theilnehmer

in den größeren Neten sh auf Grandgebühr ftellen laffen

und die geringe Gesprähsgebühr zahlen werden. In Dâne-

mark, Schweden und Norwegen, wo die Entfernung bloß bis

zu 2 km geht, ift das Verhältniß der Tarifizrung _ganz entsprehend

unserem Äntrage geordnet, ohne daß sid, obwohl es sih dort theils

um Privat-, theils um Staatsunternehmungen bandelt, etn Defizit

von ähnlicher Höte herausgestellt hätte. Der Hinweis auf London

und New Vork kann der abweichenden wirthschaftlihen Verhältnisse

weaen nit maßgebend sein.

Staatssekreiär des Reichs-Postamts von Podbielski:

Wenn ih auch Herrn Dr. Müller zugeben will, daß die von mir anceführten Beispiele New York und London vielleicht anormale Verhältnisse darstellen gegenüber Deutchland, so muß ih doch hervor- heben, daß in den beiden angrenzenden Ländern Frankreih und Dester- rei doch ähnliche wirthschaftlihe Verhältnisse vorliegen wie bei uns - 15d do sind auch sie theurer als toir. s

Herr Dr. Müller hat den einen springenden Punkt angeführt: wäßrend wir bis zu 5 km von der NBerrnittelurasftelle einen Preis haben, geht das in den nordishen Reichen nur bis zu Mai Aber gerade mit der wachsenden Entferzung kommen zweifellos erhebliche Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Anlagen. J stimme weiter mit Herrn Singer überein: was thun jene Verwaltungen für ihre Angeftelltea ? W4s müssen wir im Staatsbetrieb tragen für Wittwen- und Waisengeld und Pensionen ! Nahezu 20 Millionen Mark jährlich. Die Beaniten, die nicht mehr brauchkar sird, bekommen dort tagegen eine sogenanni?- Abfindungssummse, cine schr beseidene ich will die Summe nit nennen, Sie würden sh vielicicht über die Kleinheit wundern und der Staat ist jeoliher Verpflichtung gegen die Lzute los. Also es kann eine Staatsverwaltung nit so billig arbeiten wie eine Privatgesellshaft, die nah der Ausnußung der Arbeitskraft ihre Angestellten einfah bei Seite schiebt. Vergessen Sie doch ferner nicht, daß gerate in den nordischen Reichen scheinbar niedrigere Ge- bühren dadurch herbeigeführt sind, daß die Privaten eine Summe von Leistungen bei den Anlagen haben übernehmen müssen. Seben Sie ih cinmal die dortigen Verhältnifse an bezüglih der Lokale, der Heizurg und Beleuchtung, der Angestellten. Hierfür haben die Theil- nehmer theilweise besonders aufzukommen. Wenn eine Gemeinde dort eine ältere Dome hinsetzt, so ist die natürlich viel billiger, als wznn wir einen jungen Postassistenten hinstellen müssen. (Heiterkeit.) Man fkaun also da nicht so ohne weiteres Vergleiche arftellen, sondern muß die Verschiedcnartigkeit aller Berbältnifse in Betracit ziehen. Wir wissen nicht genau, wie das Finanzergebniß ist. In Schweden ist, wie ih {hon damals ange‘ührt babe, ein Systein vor- hanten, welches billiger arbeitet, und der Mann, der dort an der Spitze ht, haft UnendliŸes. Aber wir haben auch dort und das würde gerade Ihren Ansichten nicht entsprechen! eine Monopolisie- rung der Herstellung aller Fabrikate. Während bei uns die Telephozie alle ihre Apyarate von der Privatindustrie bezieht, hat dort ter Staat eigene Fabriken errihtet. Jch glaube, unter Umständen würden auch wir mit solchen Fabriketablissements viellei(t etwas billiger arbeiten können. Das Privatkapital will verdizrnen, wenn es fclche Anlagen f haft; aber immerhin glaube ih, daß, wenn Viele fch an der Herstellung solher vershiedenautiger Erzeugnisse betheiligen, wir dadurch an der Spiße marschieren und uns die besten Apparate be- hafen können, während, wenn in Zukunft dort vielleiht cinmal kein fo tüchtiger Mann an der Spiye der Verwaltung steht, bie ganze Einrichtung vielleicht nicht die Entwikelung nehmen wird als augen- blidcklid.

Ich glaube, alle Erwägungen, die der Herr Abg. Müller ange: siellt hat, führen zu dem umgekehrten Resultat. Sie zeigen uns, daß bei den Verhältniffen, wie sie in Deutschland besteben, wir zweifellos zur Zeit einen zu billigen Tarif für die großen Städte und einen zu theuren für die mittleren Städte ur. das plaite Land baben. Hierin den Ausgleich lediglih nah unten zu fuchen, ift unmöglich; wir müssen die wirklichen Kosten zu Grunde legen und daher nach oben au erhöhen.

Ih möhte hier noh was ih vorhin vergessen habe die Frage aufwerfen: Was kostet z. B. in einer größercn Stadt Schwedens, selb in der Hauptstadt, ein Lokal für ein Fernsprehamt ? Mir baben hier in Berlin solhe Aemter noch zum theil in Privat-

bezablen. Das muß toch in ir;end einer Form aufgebradt werden! Die Mie! bskosten sind zweifellos heute in den großen Städten fo bhoch und bilden ein so erbeblihes Moment im ganzen Budget, daß sie nicht außer Anschlag gelassen werden können. : Der Antrag Müller wird abgelehnt, die Bauschgebühr nach dem Kommissionsantrage angenommen.

& 3 stellt die Grundlage für die Berechnung der Bausch- gebühr fest. Nach §' 4 wird an Orten ohne Fernsprehnet für

jeden Theilnehmeranshluß, welcher nicht mehr als 5 km von

der Vermittelungsstelle entfernt is, eine Bauschgebühr von 80 M6 für den Änshluß erhoben. Beide Paragraphen werden unverändert angenommen. E | Der Abg. Gamp (Np.) begründet einen Antrag auf Einfügung eines neuen § 4a, wonach der Bau und die Jn- standhaltung zum Anschluß an ein Fernsprechnez von nicht über 25 Fernsprehanschlüssen den Betheiligten auf deren Kosten überlassen werden, die Gesprächsgebühr für jede Bedieaung bei Benuzung dieser Leitung 5 S betragen soll. Redner führt aus, daß auf diesem Wege eine beträhiliche Ver- billigung des Tarifverkeßrs für das platte Land herbeigeführt werden könne, da den Privaten diese Anlagen sehr billig zu stehen kommen würden, während das Reich bei der Anlegung diefer Leitungen eine Menge von Ausgaben und Kosten habe. Bisker habe die Reiché- Postverwaltung an dem Grundsay festgehalten, Anschlußleitungen stets selbs zu bauen, und nur ganz ausnahmêweife dieselben den Interessenten überlassen. Es wäre deshalb gut, eine folche Fakultät im Geseßze selbs auszuspre@ben. Es sei eine Ver- geudung nationaler Arbeitskraft, die Telephonstangen nicht da zu nehmen, wo sie wirthschaftlich am entbehrlihsten seien. Weiter bemängelt Redner die neue Bestimmung, daß die Betheiligten einen Betrag von 109/69 der Anlegckosten garantieren müßten, wenn die Verwaltung über die Rentabilität einer Anlage zweifelhaft sei. Das sei doeh eine ganz außerordentliche Fisfkalität. Die Eisenbahnver- waltung sei auch sebr fisfalisch, aber sie habe do vielfa h Bahnen gebaut, deren Rentabilität in der Zukunft liege. Unter folcer Fisfalität müsse besonders das Ba Land im uis zua! s dort würden häufig die 1009/9 niht aufzubringen fein, und damit jet eine neue Schädigung diefer ohnehin so stiefmütterlih behandelten Wirthschafts- gebiete gegeben. Ï / Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski: Der Herr Präsident und das hohe Haus werden “ir vielleiht gestatten, wenigstens auf den leßten Theil der Ausführungen des Herrn Abgeördneten einzugehen, obwohl ih glaube, daß diese Aus- führungen mehr zum Etat gehört hätten. Es handelt sich um die rage wegen der 10 9/0, obgleih die meiner Ansicht nah hiermit auch in keinem Zusammenhang stehen. Alfo kurz zur Klarstellung, meine Herren. Es geht jährlich eine Unzahl von Anträgen zur Herstellung von öffentliten Fernsprehanlagen bei der Reichs - Post- verwaltung ein. Wie sollen wir nun materiell anders prüfen, ob ein Bedürfniß vorliegt, als daß man erörtert, fo und so viel muß einkommen, damit die Anlage ih rentiert? Das

ist meiner Arsiht r.ach wirthschaftlih cin ganz korrekter Standpunkt; denn die berühmten 10 %%, die mir entzegengehalten werden, find das Noherträgniß der erften Anlagekosten; demgegenübder steben für die Verwaltung not besonders die Kosten für die Unterheltung und den Betrieb. IH glaube, es giebt kein anderes Mittel, als zunächst nur da Axstalten zu bauen, wo die Betreffenden fagen, wir sind bereit, die geforderte Garantie zu Leisten. Wenn ße aber nicht dazu bereit sind, fo liegen immer soviel Anträge vor, daß die vom NReicze bes willigten Mittel aufgebrauht werden. In zukünftiger Zeit, wenn der bobe Reichstag noch weitere Miltel zur Verfügung stellt, werden wir au in. der Lage sein, vielleidt rit garantierte Anlagen und Lei- tungen zu bauen.

Direktor im Reis - Postamt Sydow: Der Herr Abg. Lamp will dur seinen Antrag der Telegraphenverwaltung die Befugniß einräumen, daß fie die Anlagen von kleinen Netten den Theilnehmern überläßt. Diese Befugniß bisigt die Verwaltung bereits. Im S2 des Telegraphengesetes ift autdrücklih vorgesehen, daß die Ausübung des Regals für einzelne Strecken uud Bezirke an Privatunternehmer übertragen werden kann und Gemeinden unter gewissen Be- dingungen überlassen werden muß. Wenn von diesem Recte in Bezug auf die Herstellung kleiner Fernsprehneze biéher im allgemeinen wenig Gebrauch gemacht wurde, fo lag das daran, daß das Bedürfniß dazu bisher so gut wie niht an unz berangetreten tit. Ich verkenne niht, daß mit der Ausdehnurg der Fernspr:hanlagen auf das platte Land der Standpunkt der Verwaltung ein etwas anderer wird, und daß es da in manchen Fällen zweckmäßig fein kann, die Ausführung solher Anlagen den Privaten zu überlaffen. Ich glaube allerdings, daß der Herr Abg. Gamp die Vortheile, die den Privaten im Vergleich zur Zahlung der Pauschgebühren von 80 M daraus erwachsen, übershägt. Es ist ja leiht eine betriebsfähige Anlage herzustellen, es ist aber nit so ganz leicht, eine haltbar abetriebsfähige Anlage herzustellen, und die Unterhaltungsfkosten werden nicht so niedrig fein, wie der geebrte Herr Abgeordnete glaubt. Wenn ihm beispielsweise auf einer solchen von ihm hergestellten Anlage draußen auf dem Land der Srechappparat entzwei geht, so imüßte er [edr cewandte Arbeiter haben, wenn einer darunter wäre, der das rihtig wieder berstellt. (Zuruf rechts.) Man kann eine elektrishe Anlage im stande halten und doch noch kein Mikrophon ¿u regulteren îm tande sein. Aber, wie g-sagt, die Verwaltung steht an si de-m Gedanken ni&tfern und istnicht abgeneigt, in gezignetenFällen auch folche kleine Neye Privaten zur Ausführung zu überlassen, in welden Fällen au die Fernsprech- gebühr von 5 Pfennigen di-eseits für angzwefsen erachtet werden würde. Allerdings erschöpft der Antrag die SaWe niht. Die Ver- waltung müßte noch weitere Bedingungen durch Reglement festsezen. Sie muß natürli dafür sorgen, daß die Leitungen und die Upparate gewissen Anforderungen an die Sprec{fähigkeit genügen; denn wenn auf der Leitung eine Verständigung nicht möglich t, so kann die Verwaltung sie nit ciaführen, ohne daß ihr von Dritten, die von weiter ber mit dem Eigenthümer d:r Privatanlage sprechen wollen und feine Verständigung erzielen, Vorwürfe deshalb gemacht würden, weil N? an ihre Linien Anlagen anschlieft, auf denen keine Verständigung möglich ift. Fn Summa, der Ärtrag giebt der Verwaltung Befugnisse, die fie schon hat, und zu deren Austührunz reglementarische Bestimmungen, die die Verralturg ebenfalls zu erlafsen hat, nôthig sind. Ich glaube nit, das es richtig ist, derartige Befugnisse im Gese feîtzulegen. Bielleicht begnügt sh der Hecr Antragsteller mit dieser Erklärung nd zieht den Autrag zurü. ; :

2 Abg. Dasbach: Es möchte sich doch mehr empfehlen, die bean- tragte Fakultät in das Gesch aufzunehmen. Diz Interessenten tozrden bessere Apparate verwenden, als fie vielfa die Verwaltung verwendet. Mir ift mitgetheilt worden, daß die Verwaltung die älteren Avparate auf das Land giebt, weil fie si? den Städtern nicht mehr bieten zu können glaubt; und daher mag wohl auch manhe Verdrießlichkeit stammer, welche sich bei Verbindung mit dem Lande hzrauéstellt. Durthshlazendes gegen den Antrag Gamp if nicht vorgebracht worden. Ib wünsche, daß man auch bei uns, wie man in London von jedem Zimmer eines Hotels für 50 S pro Tag sich mit allen telephonisch Anges{lossenen unterhalten kann, die Fern'prehanlage in solher Weise uudar e; der Neichstag wird das nöthige Geld dafür gewiß gern bewilligen

i Abg. De Müll et- Sagan: Die Anrezung des Antrags Gamp halte ih für durhaus angebracht und pcaftish, ich muß mi aber doch gegen denselben erflären, weil diese Befugniß s{chon bestebt. Etwas Anderes wäre es, wenn die Befiimmung dahin lautete, daß die

gebäuden, und da myß ih für cin soïches Lokal 409 000 „6 Miethe

Ver:valtung die Anlage in dem Falle den Privaten überlassen müßte,

wenn fe das Bedürfniß für dieselbe ihrerseits niht anerkennt. Von der Verneinung der Bedürfnißfrage kann do® überhaupt nit die Lea geln) es fann sih immer bloß um die Prüfung der Rentabilität andeln.

Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski:

Meine Herren! Mein Herr Kommissar hat vorhiu {on dem hohen Hause erklärt, daß die Reihs-Postperwaltung den Anregungen wohlwollend gegenübersteht, daß aber eine Aufnahme in das Geseg sich dech nit empfiehlt, da wir bereits jegt das Recht, folhe Anlagen zu genehmigen, besißen. Der- alciGen Vorschläge über Eventualfälle könnten ¿zudem noh viele gemaht werden, sie werden aber ein Gesch mehr belasten, als zur Klarstellung beitragen. Anders liegt aber die Frage, meiner Ansicht na, die von dem Herrn Abg. Dasbach bereits gestreift und von dem Herrn Abg. Möller aufgenommen worden ist, daß eine Verpflichtung für die Verwaltung vorliegen foll, die Herstellung folher Anlagen den Betheiligten zu überlassen. Ia, meine Herren, was bedeutet das? Durhbrehung des Regals! Und, meine Herren, wenn Sie den Weg gehen, dann, glaube ih, gehen Sie keinen ge- sunden Weg. Ih meine, wir müssen das Regal, welHes dur die Postnovelle für den ganzen Postverkehr festgestellt ist, aub hier wahren; wir dürfen nicht eine Durhbre&ung des Regals herbei- führen: und die liegt im Hintergrunde dieses modifizierten Antrags des Herrn Abg. Gamp.

Also ich bin bereit, auf die Sache einzugeben, in jedem einzelnen Falle die Sathe zu prüfen, aber darüber hinaus bedauere ih setr, auf den Vorschlag nit eingehen zu können, wenn auch zur Zeit cin direkter Antrag na dieser Richtung nicht vorliegt.

Abg. Gamp: Wenn die Verwaltung auch gegenwärtig das Ret hat, fo is mein Artrag dod nicht überflüssig, denn nach meinem Antrag soll die Gebühr bei Benußung derselben nur 5 betragen, während die Verwaltung schr wohl 10 4 nehmen köante, er involviert somit eine Verbilligung. Im Vertrauen auf die Zusage des Staats- sekretärs und des Direktors, und in der Erwartung, daß auch der zukünftige Reichskanzler sie ratihabieren wicd, ziehe ih den Antrag e S 4 wird darauf unverändert angenommen, Des: gleichen die 88 5 bis 8. : A

Nach § 9 werden die sonstigen Bedingungen für die Be- nußung der Fernsprecheinrihtungen und die Gebühren für den Fernsprechverkehr durch Anordnung des Reichskanzlers fest- geseßzt. Der Reichskanzler bestimmt unter andern 1) die Zu- \hläge zur Bausch- und Grundgebühr für Anschlüsse, welche weiter als 5 km von der Hauptvermittlungsanstalt entfernt sind; 2) die Zuschläge zur Ge:spräch8gebühr für Verbindungen zur Nachtzeit; 3) die Gebühren für Anschlüsse, welche mehreren Personen unter Benußung einer und derselben Anschlußleitung gewährt werden ; 5 e

Abg. Dr. Oertel-Sachsen beantragt, statt „die Zu- schläge zur Gesprächsgebühr“ zu sagen „die Gebühr“.

Auf eine Arfrage des Abg. Dr. Arendt (Rp.) erwidert der

Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski:

F fann nur erklären, daß die Hausan!chlüffe unter die Zusatz- erklärungen § 9 sub 3 fallen, und es wie auch in ven übrigen Fällen n meiner Absicht liegt, keincsweos mit einer Erhöhung nah diefer Richtung hin vorzugehen.

Décr Antrag Oertel wird angenommen , desgleichen er Rest des Geseßes ohne Debatte nah den Kommi}hions- eshlüssen. : e

Es folgt die zweite Verathung des Geseßentwurfs, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besiger von Schuldverschreibungen, auf Grund des Berichts der

X. Kommission. : O

Nach § 10 kann die Aufgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläubiger, insbesondere die Ermäßigung des Zins- fußes oder die Bewilligurg einer Stundung von der Gläubiger- versammlung nur zur Abwendung einer Zahlungseinstellung

oder des Konkurses des Schuldners beschlossen werden.

Abg. von Strombeck (Zentr.) erklärt, er könne diese Be- stimmung nit gutheißen, weil ihm tarin ein zu s{roffer Eingriff in die Nette der einzelnen Gläubiger dur& Mehrheitsbe\{luß zu liegen eine. " Die Kreditoren würden dadur ganz unverhältnißmäßig be-

chtbeiligt werden.

E: (fr. Vgg.) ist auŸH nicht ganz ohne Bedenken gegen diese Bestimmungen wie gegen einige andere Borschriften des Entwurfs, erklärt aber, er wolle keinen Antrag stellen. Durch die dem Gejes gegebene Fassung sei seine Anroendungsfähigkeit sehr ein- geschränfkt worden.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Wer wie der Herr Abg. von Strombeck auf dei Standpuakt steht, daß das vorliegende Gese ein Unheil für die betheiligten Gläubiger sei, mit dzm, glaube ih, ift eine Auseinander- segung noch ia diesem Augenblick sebr {wer Die Regierungen haben, als siz den Entwurf cinbrahten, niht auf dem Standpunkt gestanden, und fie müssen ihn auÿ jeßt noh gegenüber den Ausführungen des Hecra von Strombeck ausdrücklih ablehnen die Regierung ist der Ansihht, daß der vorliegende Entwurf eine Wohlthat für das wirthshaftlihe L:-ben im allgemeinen ist, iadem er es ermöglidit, gefährdete Unternehmungza zu sanieren. Sie ift der Ansicht, daß er eat Woßlthat für die ciner Sanierung zustimmende Majorität der Gläubiger ist, die unt-r Umständen ihrerseits Shuß bedürfen gegen eigen}innige und mit ibrem eine Sanierung ablehnenden Votum spekulierende Minoritáten, uad fie i der Ansiht, daß er auÿ eine Wohlthat üt für viele unter der Minorität b:findliZe Släubiger, die in Unkenntni® oder in falshzr Beurtheilung der Lage des Unternehmens, das ihnen schuldet, cin:m Beschlusse sih widersegen, der sahlich ia ihrem Inter- esse liegt. l

Wer \sich auf diesen Standpunkt ftellt, der wird mit Ds Herra Abg. Schrader zugeben müssen, daß die Shranten, die die Kommissionsbeshlüse der Bewegungsfreiheit : der Gläubiger ziehen, so weit gehen, wie es irgen» verträglid ist, wenn das Geseg überhaupt einen praktischen Zwes noch erreichen soll. Von diesem Gesichtspunkt aus haben auch wir Vertreter dec verbündeten Regierungen in ter Fommission die Gio- \Hrâ-fungzn, die in dem Abs. 1 des § 19 vorzeaommea worden und, in der ersten Lesung der Kommissionsverhandlungen entschieden X fämpft. Wic haben aber mit unseren Ausführungen dort apt Gegenlizebe gefunden und haben uns bei der zweiten L ata in Resignation füzen müssen, wic mußten uns überzeugen, das D Standpunkt der verbündeten Regierungen keinen Anklang mes finden würde. M

Auf der anderen Seite, ‘meine Herren, fann ich dem Herr (B Sghrader doÿ nicht zugeben, daß die Beschränkungen, die / der G in di-sem Punkte dur die Kommiisionsbeshlüsse erfahren

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weittragender Natur siand, wie er es meinte, indem er, wenn ich ihn recht verstanden, anführte, daß der Entwurf dur diese Aenderung den größten Theil feiner Anwendungsmöglichkeit verloren habe. Das ift nah unserer Meinung niht der Fall. Die Anwendbarkeit des Gesetzes ift eingeshränkt worden, aber immerhin wird das Geseß noch in vielen Beziehungen eine praktische Bedeutung gewinnen können. Wenn insbesondere der Herr Abg. Schrader meint, daß d1s Gesetz nur unter der Vorausseßung Anwendung würde finden können, daß cin Konkurs oder eine Zahlungs8einstellung des betheiligten Unter- nehmens thatsählih in Auésicht steht, so ist das niht zutreffend, Es fommt nur darauf an, daß die Gläubigerversammlung der Ansicht ift, daß ihre Beschlüsse nothwendig seien, um einem drohenden Konkurs abzuhelfen. Sobald diefe Vorausseßung in der subjekiiven Auffassung der Gläubigerversammlung vorhanden ift, so is den Voraussetzungen des Paragraphen Genüge geschebe.

Was praktisch aus dem Entwurf in der Faffung der Kommission

gegenüber dem Entwurf, wie die Regierung ihn vorgel-gt hatte, aus- geschieden ist, das ift die Möglichkeit für die Gläubigerversammlung, auf gewisse mehr nebensächliche Rechte, beispielsweise in der Weise zu verzihten, daß Entpfändungen einzelnec Grundsiücke, die zu Gunsten der Gläubiger mitbelastet sind, eintreten. Diese Frage der Exnexuation einzelner Grundflüdcke, um den Kredit oder die Aktionsfähigkeit des Unter- nebmens zu heben, auf Kosten der Ne(te der Gläubiger enthält denjznigen Fall, der hauptsächlich in Betra@t kommt, wenn es G bier um eine Beschränkung der Rechte der Gläubiger handelt: denn Verzichte auf Kapital kommen überhaupt nit in Frage und Verzichte auf einen Theil der Zinsen werden die Gläubiger voraussichtlich niemals eintreten lassen, wenn nit diejenigen Vorausseßungen vorliegen, die gegeben sein müssen, wenn die Beschlüsse der Kommission Gesetz werden. Nun wird aber in vielen Fällen, in denen es fich darum kbandelt, ein Grundstück auf Kosten der Gläubigerrehte von einer Hypothek zu entlaften, der 8 1189 des Bürgerlichen Geseßbußs in Anwendung kommen, dessen Wirkungskreis durch die Beschlüsse der Kommission niht berührt wird. Wo das zutrifft, also inallen denjenigen Fällen, in denen Schuldvershreibungen emittiert worden sind unter Deckung der Forderungen der Gläubiger durch Hypotheken, und in denen ein Vertreter außerhalb des Rahmens dieses Gesehes bestellt ift, bleibt die Möglichkeit gewabrt, auch auf Ret: der Gläubiger zu verzihten außerhalb der von der Kommission beshlossenen Voraussetzungen. ;

Wenn Sie das berücksihtigen, meine Herren, bann werden Sie die Bedeutung der Abänderungen der Regierungsvorlage turh die Kommission fo hoch nicht anf@lagen können, wie der Hecr Abg. Schrader es hier gemeint hat, und ich bin der Meinung, daß die Vorlage au in* dieser Form einen woblthätizgen Einfluß auf unser WVirtbschaftsleben ncch wird ausüben können.

Abg. von Strowmbeck: So weit mêichte ih vit geben, das Gesetz ein Urheil für die Kreditoren zu nennen; aber es muß doch mit der Möglichkeit gerehnet werden, daß auch weniger ehrenwertbe Leute als Herr Schrader oder Hcrr Büsing mit Emissionen vorgehen.

Abg. Büsing (nl.) dankt dem Vorredner für die gute Meinung, die er von ihm hakte, bedauert aber seinerseits, daß § 10 gerade auf Antrag des Abz. von Strombcck in der Kommisfion die eingeshränkte Fassung erhalten habe, die dem Abg. von Strombeck nun noch nicht genüge. Er (Redner) bätte unbedingt vorgzzogen, wenn im § 10 die ursprünglihe Fassung der Vorlage keibehalten worden wäre. Danach handelte es sich ganz allgemein um die Bes- fugniß der Gläubigerversammlung, Rechte der Gläubiger aufzugeben oder zu beschränken. Leider habe die Mehrheit der Kommission anders beshlofsen.

Nach § 14 werden die Befugnisse und Verpflichtungen eines Vertreters, dessen Bestellung gemäß § 1189 B. G.-B. oder auf Grund einer bei Ausgabe der Schuld- vershreibungen in verbindliher Weise getroffenen Festsezung erfolgt, dur die nach diesem Geseß vorgenommene Bestellung eines Vertreters niht berührt.

Abg. von Strombeck beantragt die Streihung der ge- sperrten Worte. Es fei höht gefährlih, durch den Emittienten cinen Vertreter bestellen zu lafsen mit unbeschränkten Nechten zum Nachtheil der Gläubigerversammlung. Redner erklärt, auf alle Fälle gegen das Gese stimmen zu wollen.

Staatssekretär des Reichs -Justizamts Dr. Nieberding:

Meixe Herren! Der Herr Vorredner bewegt sich zum theil in eirem mir unerklärlihßen Gedankengange. Der Herr Vorredner hat uns dargelegt, wie gefährliß es sei, einen Vertreter dur den Emittenten der S{huldverschreibungen bestellen zu lassen mit weit- gehenden Rechten gegenüber den Intcressen der Gläubiger, und hat deshalb vorgeschlagen, die Bestimmung, die in der Kommission in dem § 14 aufgenommen ist, wieder ¡u beseitigen. Gleichzeitig hat der Herr Vorredner uns aber vorhin erklärt, er würde unter allen Umständen çegen die Vorlage stimmen. Was wird nun die Folge sein, wenn sein Wuns ‘in Erfüllung ginge und der Entwurf nicht Geseg würde? Dann würde ja erst ret die Freiheit der Emittenten bleiben, derartige Vertreter zu bestellen, die zum Nachtheil, wie er meint, der Gläubiger ihre Befugniß aus- üben können. Also gerade durch fein Shlußivotum würde er dasjenige verhindern, was er durch sein Votum zu diesem Paragraphen zu erreihen \sucht.

Was den Antcag des Herrn Abg. von Strombeck betrifft, so muß ich ihm bestätigen, daß die Absicht der Regierungsvorlage dahin ging, neben dem Vertreter, den die Vorlage für die Gläubiger schafcn will, und neben demjenigen Vertreter, der für hypothekarishe Darlehne im Bürgerlien Geseßbuh vor- gesehen is, cinen dritten Vertreter, der bei der Emission eines niht bypothekarisch sichergestellten Darlehns von sciten des Emittenten gestelt werden könnte, niht zuzulassen. Darin hat der Herr Abg. von Strombeck Ret. Die Regierungsvorlage hielt es einmal nicht für ein praftishes Bedürfniß, neben dem Weg, den die Vorlage den Gläubigern giebt, einen Vertreter threr Interessen felbst zu bestellen, noch kinen zweiten Weg zu lassen, auf welhem ter Shuldner für die gleihe Vertretung sorgen könnte, und sie hielt es außerdem für einfacher und klarer, w?:nn die Gläubiger überhaupt nur in einer Form durhch einen Vertreter thren Willen kundgeben können.

Insofern kann ich nur sagen: im Sinn der Regierungsvorlage würde es liegen, wenn der in der Kommissicn aufgenommene Absay nah tem Antrage bes Herrn von Strombeck wieder gestrichen würde. Auf der anderen Seite muß ih aber doch hervorheben, daß, n0hdem im § 10 gegen den Wunsch der Regierung die Bewegungs- freiheit der Gläubigerversammlung und ihrer Vertreter einge|chränkt worden ist, hier durch den Zusaß der Kommission dte

öglihkeit gegeben wird, den daraus zu erwartenden Nah-

Denn der Vertreter, der auf Grund dieses Paragraphen in der Faffung der Kommission geschaffen werden kann, wird freier in feinen Entscließungen geftellt sein als die Gläubigervers sammlung und deren Vertreter nah Maßgabe des § 10, und das wird Herr von Strombeck vielleiht durch die Beschlußfassung zu § 10, die er so erfolgreih beeinflußt hat, erreihen, daß jeßt in manhen Fällèn ein Vertreter bei der Emission von Shuldpapieren bestellt werden wird, der nicht bestellt worden wäre, wenn das Geseß im übrigen genug Freiheit für die Aktion des Vertreters gewährt.

Ich muß aber dem Herrn Abg. von Strombeck do bestreiten, daß seine Besorgnisse, als ob ein derartiger Vertreter so bedenklih für die Interessen der Gläubiger sich erweisen müsse, zutreffend ist. Wenn diese Besorgniß zutreffend wäre, würde überhaupt der ganze § 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gefirihen werden müssen. Denn der Vertreter, der auf Grund des § 1189 des Bürgerlichen Gesctz- buchs bei hypothekarisch versicherten Darlehen bestellt werden kaun, hat ganz dieselben Rechte und könnte also ganz dieselben Nachtheile für die Gläubiger herbeiführen wie der Vertreter, der hier in diesem Paragraphen des Entwurfs vorgesehen ift, bei hypothekarisch nicht versiherten Darlehen.

Wenn im übrigen der Herr Abgeordnete von Strombeck meint, es wäre doch sehr gefährlich, einen Vertreter bestellt zu sehen, der sogar glei bei der Emission der Shuldobligationen mit der Voll- macht verseßen wäre, ohne Zustimmung der Gläubiger zu deren Nah- theil und zum Vortheil des Emittenten der Papiere eine Zinsreduktion eintreten zu lassen, so möchte ich das Bankhaus sehen, das es wagen würde, solhe Paviere auf den Markt zu bringen. Ein solher Ver- fu würde einfah ausgelacht werden, und die Unverkäuflichkeit der Papiere würde sofoct in -dem- Kurse derselben zu Tage treten ; darin sche ih also keine Gefahr. Auf der anderen Seite, wenn ein Vertreter es unternehmen sollte, zum Nachtheil der Gläubiger mit seinen Maßnahmen vorzugehen, so bietet das Gesez in § 14 Absaß 3 ja die Möglichkeit, auf dem Wege der Appella- tion an das Geriht in kürzester Frist die Absetzung des Vertreters herbeizuführen; dann if tabula rasa geschaffen. Der Vertietec, den der Emittent bestellt hat, ist beseitigt, ein anderer Vertrcter kann von dem Emittenten nit bestellt werden, und damit tritt die volle Freiheit der Gläubigerversammlung ein, auf Grund dieses Gesctzes ihrerseits cinen Vertreter zu berufen. Jh kann also nur sagen, es greifen nah meiner Meinung die Bedenken, die der Herr Vorredner betoit hat, gegen die Annahme der Kommissions- vorshläge niht durch, obglei ich einräumen muß, daß die Regierung die Bestellung eines Vertreters, wie er von der Kommission vor- gesehen war, für entbehrlich erad&tet hat.

Nun hat der Herr Abg. von Strombeck einen Zweifel angeregt, zu dem ih einige Worte fagen muß, um keine Unklarheit bestehen zu lassen bezügliÞh der Tragweite des § 14 in der Kommissiontformulierung, wonach ein Vertreter bestellt werden darf auf Grund einer Lei der Ausgabe der Schuldverschreibung in ver- bindliher Weise geiroffenen Festseßung des Schuldners. Herr von Strombeck meint, das stände im Widerspruch zu § 18 des Entrourfs, wonach bei der Emission eines Papiers keine Bestimmungen getroffen werden können, wodurch die Befugnisse der Gläubiger bes&Hränkt werden. Aber die einzelnen Paragrapben eincs Gesetzentwurfs sind doch nit ifoliert für sich auszulegen, sondern in ihrem Zusammen- bange zu einander; die Bedeutung des § 14 ergiebt sih aus einer Bergleihung mit § 18, und die Tragweite des § 18 wird naturgemäß eingeshränkt dur den Inhalt des § 14, Die Bedenken, die Hrr von Strombeck angeregt hat, als wenn ein Vertreter auf dem Wege, den der § 14 eröffnet, überhaupt nicht ge- stellt werden könnte, weil das im Widerspru stehe mit § 18 des Gesetzes, sind unbegründet. Der Vertreter auf Grund des § 14, wenn § 14 angenommen werden sollte, kann bestellt werden troß der Bestimmungen, die § 18 enthält, und seine Beschränkungen heben die Verbindlichkeit der Festfezungen nicht auf, die nah § 14 getroffen sind. Nachdem noch die Abgg. Büsing und Schrader für den Kommissionsbeshluß eingetreten sind, wird dex Antrag von Strombecck abgelehnt und der Rest des Geseßes ohne wesentliche Diskussion nach der Kommissionsfassung angenommen. Auf eine Anregung des Abg. Schrader, sofort die dritte Berathung vorzunehmen, geht der Präsident nicht ein. Schluß 5 Uhr. Nächste Sißung Montag 1 Uhr. (Zweite Lesung des Gesehentwurfs, betreffend den Schuß des gewerblichen Arbeitsverhältnisses.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten „Nachrichten für Handel und JFndustrie“.)

Export französishen Champagners.

Im Jahre 1898 hat Frankreich dem Auslande 19 682 000 Flaschen Champagner für die Summe von 91 327552 Fr. verkauft. Unter den Champagner kaufenden und trinkenden Ländern steht weitaus an erstere Stele England, das im genannten - Jahre 10 599 300 Flas@en, also über die Hälfte des exportierten Weins, fonsumierte; €s folgen Belgien mit 2778700, Deutschland mit 1 859 200, die Vereinigten Staaten von Amerika und Canada ¡usammen mit 1 419 400 Fla‘chen. Rußland nahm den Franzosen nur 486 400 Flaschen ab, was sich dadur eintgerinaßen ausgleiht, daß es meist die besten Marken bevorzugt. Auffallend wenig Cham- pagner wird in Oesterreih getrunken, wo 152,300 Flaschen, in der Schweiz, wo 141 100 Flaschen, in Jtalien, wo 129 700, und in Australien, wo 125 000 Flaschen in einem Jahre konsumiert werden. (Vas Handel9-Museum.)

Ein- und Ausfuhrhandel von Nagasaki im Jahre 1898. Nagasaki gehört zu den bedeutendsten Handelspläten Japans; es wird nur übertroffen von Yokohama uad dem an der Spitze stehenden Kobe.

Der Gesammtwerth der Einfuhr ausländisher Waaren nah Nagasaki betrug im Jahre 1898 19684588 Yen gegenüber 13 594 673 Yen im Zahre 1897 (1 Y2n nah dem Dur(hschnittskurfe = 2,06 M6); die Ausfuhr japanisher Waaren aus Nagasaki ftieg von 5 014 886 Yen im Jabre 1897 auf 5 705 023 Yen im Jahre 1898. Diese Ziffern weisen eine erheblihe Zunahme 1m Gesammtverkehr auf, namentlih in der Einfuhr.

Besonders auffällia i} die Steigerung bei folgenden wichtigeren Einfuhrartikeln Nagasakis. : |

Der Werth der eingeführten Dampfschiffe betrug im Jahre 1898 9 400 000 Yen gegenüber 280 000 Yen im Vorjahre; der Einfuhr- werth vou Lol'omotiven und Theilen davon stieg von 137 876 Yen im Fahre 1897 auf 623 935 Yen im Jahre 1898,

Die eingeführten Lebenömittel bewerthen sih im Jahre 1898 auf

heil, wenigstens in gewissen Grenzen, wieder zu reparteren,

Drogen und Medikamente stiegen auf 80729 Yen gegenüber 48 049 Yen im Jahre 1897. /

__ Eine besonders starke Zunahme zeigte der Import von Reis; der Einfuhr von 2 008 456 Yen im Jahre 1898 steht eine solhe von 916 339 Yen im Jahre 1897 gegenüber.

Verdoppelt hat sich ungefähr die Einfuhr von Zucker und Me- lasse; im Jahre 1898 gingen ein für 4163 172 Yen, im Jahre 1897 für 2085 100 Yen. Eine verhältnißmäßig noch erheblihere Steiges rung weisen Tabak und Tabakfabrikate auf; 28856 Yen im Jahre 1897 stehen 689 922 Yen im Jahre 1898 gegenüber.

Der Import von Spirituosen und Getränken aller Art f\tieg von 98 717 Yen im Jahre 1897 auf 236 293 Yen im Jahre 1898.

Die haupt\ächlichsten Ausfuhrgegenstände bildeten: Papier aller Art (1897: 106717 Yen, 1898: 106660 Yen), Mebl (1897 : 141 660 Yen, 1898: 180 078 Yen), Reis (1897: 227 105 Yen, 1898: 215 006 Yen), Tintenfische (1897 : 577 912 Ven, 1898: 616 301 Yen), Rohbaumwolle (1897: 164 000 Y?n, 1898: 127 107 Yen) und nament- lich Steinkohlen (1897: 2 120 129 Yen, 1898: 2986 665 Yen).

Konkurse im Auslande.

i / Galizien.

Konkurs is eröffnet über das Vermögen des nihcht proto- follierten Kaufmanns Chaim Danger in Peczeniéèiyn mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abtheilung 1V, in Kolomea vom 21. Oktober 1899 No. cz. S8. 5/99, Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Szarkiewicz in Peczeniéyn. Wakhltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasse- verwalters) 21. November 1899, Vormittags 10 Uhr. ie Forderungen sind bis zum 30. November 1899 bet dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung if ein in Peczeniiyn wohnhafter N evo gane namhaft zu machen. Liquis- dierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 13, De- zember 1899, Vormitiags 10 Uhr.

: Bukowina.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der niht proto- kollierten Lederhändlerin Lea Wolf in Czernowiß mittels Beschlusses des K. K. Landesgerihts in Czernowitz vom 15. No- vember 1899 No. S. 9/99. Proviforisher Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Perl in Czernowiß, Wakhltagfahrt (Termin zur Wahl des Kfinitiven Konkursmasseverwalters) 5. Dezember 1899, Vor- mittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 28. Dezember 1899 bei dem genannten Geriht anzumelden. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 29. Dezember 1899, Vor- mittags 10 Uhr.

Serbien.

___ Ljubomir Stoschitch, Kaufmann (Materialwaarenhandlung) in Belgrad. Anmeldungstermin: 2./14. Dezember 1899. Ver- handlungstermin: 4./16. Dezember 1899.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht T1 Berlin ftand das Grundstück Krautstraße 35 a.,, dem H. Bey ersdorff gehörig, zur Versteigerung. Für das Meistgebot von 118 000 A wurde Hans von Westernhagen, Französisczestr. 11/12, Ersteher. Aufgehoben wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung der nah- benannten Grundstücke; Stralauer Allee 17a., dem Maurermeister Eis gebörig. Hochstraße 44, dem Kaufmann Osk. Zöffel gehörig.

Täglihe Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberscchlesien An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 16 028, nit reht- zeitig geftellt 539 Wagen. _In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 6258, nicht reht- zeitig gestellt keine Wagen; am 18. d. M. sind gestellt 6179, nicht recht- etrig gestellt keine Wagen.

Der Minister für Landwirthshaft, Domänen und Forsten, dessen spezieller Aufsicht die preußishen Hypothekenktanken unterstehen, hat den Geheimen Ober-Negierungsrath Wesener und den Geheimen Regierungsrath Dr. Müller, vortragende Räthe im Ministerium für Landwirthschaft 2c, zum Treuhänder bezw. Stell- vertreter desselben bei der Preußischen Pfandbrief-Bank bestellt.

Berlin, 18. November. Marktpreise nah Ermittelungen des Königlihen Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Leppel-Ztr. für: *Weizen 15,00 4; 13,80 4 *Roggen 14,49 4; 13,50 “Futtergerste 14,00 4; 13,00 A Hafer, gute Sorte 15,20 M; 1450 A Mittel-Sorte 1440 4; 13,70 M geringe Sorte 13,60 (6; 13,00 A —, Richtstroh 4,00 X; 3,90 M —- Heu 6,70, M; 4,20 Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 M; 25,00 A. —- **Speisebohnen, weiße 50,00 M; 25,00 A *Linsen 70,00 4; 30,00 A Kartoffeln 7,00 M; 5,00 A Nindfleish voa der Keule 1 kg 1,60 X; 1,20 K dito Bau§fleisch i kg 120 A; 1,00 A Sáweinefleish 1 kg 1,60 (A; 1,10 A Kalbfleisch 1g 1,80 M; 1,00 A Hammelfleish 1 kg 1,60 ; 100 A Butter 1 kg 280 (A; 200 A Eier 60 Stüd 5,69 M; 2,40 A Karpfen 1 kg 2,20 M; 1,20 A Aale 1 kg 2,80 M; 1,20 A -— Sander 1 kg 2,40 M; 1,00 A Sedte 1 kg 1,80 M; 1,00 Æ Barsche 1 kg 1,80 A; 9,80 A Süleie l kg 2,80 4; 1,20 M Vlete 1 kg 1,20 (6; 0,80 (A Krebse 60 Stud 12,00 A; 3,00 M

* (Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Lands æwitrtbsdaftskanmern Notierungsftele und umgereHnect vom Polizet-Prâsidium für den Doppelzentner

* Kleinhandeispceise.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 18. November. Zum Verkauf standen: 3548 Rinder, 1128 Kälber, 7619 Schafe, 8606 Schweine. Markt- preise nah den Ermittelungen der P Rg Na o: Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlahtgewiht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): Für Ninder: Ochsen: 1) vollfleisig, ausgemästet, höchsten Schlahhtwerths, höchstens 7 Jahre alt, 62 bis 66; 2) junge fleischige, niht ausgemästete und ältere ausgemästete 58 bis 61; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere 55 bis 57; 4) gering genährte jedes Alters 50 bis d4. Bullen: 1) voll- fleischige, höchsten Schlachtwerths 59 bis 63; 2) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 55 bis 58; 3) gering genährte 49 bis 53. Färsen und Kühe: 1) a. vollfleishige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerths bis —; b. vollfleishige, aus- gemästete Kühe höchsten Schlahtwerths, hö{stens 7 Jahre alt, 959 bis 56; 2) âltere ausgemästete Kübe und weniger gut ente widelte jüngere 53 bis 54; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe H bis 53; 4) gering genährte Färsen und Kühe 48 bis 50. Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilhmast) und beste Saugkälber 76 bis 80; 2) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 72 bis 74; 3) geringe Saugkälber 58 bis 62; 4) âltere gering genährte Kälber (Fresser) 44 bis 50, Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 62 bis 65; 2) ältere Masthammel 54 bis 58; 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe) 46 bis 52; 4) Holsteiner Niederungs- shase bis —, au pro 100 Pfund Lebendgewiht 22 bis 32 Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 9/6 Tara-Abzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Massen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr alt: a. 48 bis 49; b. (Käfer) bis —; 2) fleisdige Schweine 45 bis 47; gering cutwick&elte 42 bis 44; Sauen 42 bis 44

Berlin, 18, November. (Wochenbericht für Stärke, Stärke- fabrilate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlîn W.)

450 179 Yen gegenüber 316 197 Yen im Jahre 1897,

Ia. Kartoffelstärke 19§—20} A, Ia. Kartoffelmebl 192—207 ,