1899 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

j Deutscher Reichstag. Außerdem wurden | | di ns “(Spalte 109. Sißung vom 25. November 1899, 1 Uhr. Tagesordnung: Fortseßung der zweiten Lesung des G e seß- ‘Stbâhung vet entwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe- dem | Doppelzentner ordnung. i (Preis unbekannt): Von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) liegt a der Antrag vor, folgenden neuen § 114c anzunehmen:

Qualität mittel gut Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner shnitts-

niedrigster | höchster niedrigster bödster | niedrigster | höchster [Doppelzentner preis M. Mh. ; M. Mh. M. M M. M M

Am vorigen Markttage

Durch-

d aber besheiden müssen, {hon jeßt diese Dinge zu regeln, weil die „Für bestimmte Gewerbe, in den

aterie zu verwickelt ist. Sie hat erkannt, daß au die verbündeten lihe Arbeiter neben ihrer Beschäftigung n er aco a A “d Regierungen von der Ueberzeugung durhdrungen sind, daß eine be- ge zu Hause beschäftigt werden, kann die Beschäftigung außer- sondere geseßlihe Regelung erfolgen muß, und es ist sebr dankens- alb der Fabrik durch Beschluß des Bundesraths fu folgender werth, daß die Vorbedingungen zu derselben, die Definition des Weise beschränkt werden : Werkstättenbegriffs, endlih jet erfolgen sollen. Dann wird auf 1) Den Arbeiterinnen und jugendlihen Arbeitern kann für die diesem Gebiete energisch vorgegangen werden können. Die Hausarbeit Tage, an welchen fie in der Fabrik die geseßlih zulässige Arbeits- worn wir niht beseitigen; im Landwirth\chaftsbetriebe ift si: einfah zeit hindur beschäftigt waren, Arbeit zur Verrichtung außerhalb unentbehrlich. der Fabrik vom Arbeitgeber überhaupt nicht übertragen oder für

bo \chnitts- 1899 g

Verkaufte Menge

* Verkaufs- roerth

für 1 Doppel-

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Bemerkungen. Ein liegender Strih (—) in den Spa

ten für Prei

Die verkaufte Menge wird auf vo

11,75

14,00 13,00 13,90 11,00 10,40 11/00

11,00 12,40

12,00 13,50 13,47

11,00 13,80

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14,50 13,50 16,25 13,25 15,00

12,00 17,00 12,80 14,23

13,00

15,00 15,20 14,00

13,00

11,80

9,95 11,60 13,75

12,40 12,20 12,80 12,20

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12,00 11/00

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14,00

12,40 10,79 12,90 12,90 12 40

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13,73 11,00 14,70 15,00 14,50 14,00 16,25 13,50 15,00

12,00 17,06 13,25 14,23

13,00

15,00 15,60 15,20

13,00

12,30

10/40 12,00 13,75

12,40 12,40 12,80 12,25

10,80 11,20 10,60 11,60

12,00 11,00

11,30 10,50 11,60 11,40

13,00 10,00 11/20

11,20 10,80 13,60 13,00 13,00 13,50 13,00 13,50 12,60 13,00

14,00

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13,00 13,80 13,80 14,00

12,00 13,80 12,40 13,00 12,00 13,20 14,00 13,50 14,00 13,50 14,00

15,60 16/00

14,10 1675 15 00

16,00 12/50

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16,00 16.00 12/80

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12,20 11,20 11,40 11,00

12,00 10,40 12,40 11,60 11,20 11,30 11,C0 12,00 11,60 12,50

12,00 11,60

13,00 11,40

14,00 13,40 13,80 13,60 13,33 14,00 13,00 13,50 13,50 14,50

16,00 14 00 13,75 14,52 13,10 13,40

12,80 12,80 13,40 13,20 15,29 12,00 12,50 13,80

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12,30

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12,50 13,80 12,40 13,40 12,00 13,69 14,00 13,50 14,00 13,50 14,40

15,60 16,00

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14,00 14,40 16,00 16,20

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14,40 14,00 14,20 13,30 13,03 13,20 13,00 14,00 14,40 13,59 13,00 14,00

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11,60 13/00 11/60

14,00 13,75 13,80 14,50 13,33 14,00 13,20 13,50 14,00 14,50 16,00 15,20 14,76 15,38 13,70 13,40

13,50 13.00 13,60 13,80 15,50 12,00 - 12,80 13,80 14,20 15,00 12,10

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15,00

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15,00 14,10

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18, 11, 18. 11. 16, 11. 17H, 18. 11, 18, 11. 22. 11. 22. 11.

E 18. 1

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bgerundeten Zahlen hereänet.

prehender Bericht fehlt.

der sich findet in dem Bericht der Kommission für Arbeiterstatistik

„Zwischenmeister dürfen nur in eigenen Arbeitsräumen Arbeiter- personal beshäftigen. Die Heimarbeiter stehen rechtlich im unmittel- baren Arbeitsverhältniß zu dem Hauptunternehmer. Gewerbetreibende, in deren Auftrag und für deren Rechnung von Haus8gewerbetreibenden (Gewerbetreibenden, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerbliher Erzeugnisse beshäftigt sind) gearbeitet wird, sind rücksihtlich der Hau8gewerbetreibenden und ihrer Gehilfen, Gesellen und Lehrlinge Arbeitgeber im Sinne dieses Geseßzes und Dienstberehtigte im Sinne des Bürgerlichen Gesezbuhs. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Verzeichniß der von thnen be- shäftigten Heimarbeiter an einer für Jedermann sihtbaren Stelle. in threm Geschäftslokal auszuhängen.“

Abg. Albrecht: Nah dem Gang der gestrigen Verhandlungen über unseren Antrag wegen der Hausindustrie und nah dem Ergebniß der Abstimmung ift es ja sehr s{wierig, für unseren neuen § 114c die Neigung des Hauses zu gewinnen. Auch mit diesem Paragraphen wollen wir einen Au8wuchs der Hausindustrie, eins der vielen Uebel, welche dieses nationale Unglück erzeugt hat, bekämpfen. Nicht un- möglich machen wollen wir die Hausarbeit, wie Herc Hiße meinte; wir wollen sie unter Ae stellen, unter denen die Arbeiter vor der Ausbeutung eintgermaßen ge[{chütßt sind. Aus diesen Erwägungen sind die einzelnen Vorschläge unseres Antrags hervorgegangen. Wir wollen vor allen Dingen hintertreiben, daß fernerhin Zwischenmeister sich die Arbeit vom eigentlihen Unternehmer holen und dann die Arbeiten in einem „Schwißsystem“ sondergleichen außer dem Hause herstellen lassen, wte es namentli in der Konfektion der Fall ist; will Herr Jacobskötter auch diesen \{limmsten Mißbrauch beshönigen? Es giebt weiße und s{warze Juden, darüber wird uns gerade er die beste Auskunft geben. Vielleicht stammen die eigenen Häuser der Hausindustriellen, auf die er hinwies, gerade aus diesen Kreisen. Der Staatssekretär warnt vor Veberstürzung; es müsse für jede Branche gesondert und überhaupt sehr vorsichtig vorgegangen werden. Aber die Heimarbeiter, die doch heute {hon fast alle s{windsüchtig sind, können dann lange warten, bis thnen irgend welche helfen werden. (Der Präsident Graf von Ballestrem ersucht den Redner, auf einmal abgeschlossene Debatten nicht wieder zurückzukommen.) Nach der Haltung der anderen Parteien des Hauses diesen brennenden Fragen gegenüber ift es diesen offenbar garnicht ernst mit ihren arbeiterfreundlihen Erklärungen.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Herr Redner darf ni@t sagen, daß es seinen Kollegen im Hause nicht ernst sei mit ihren Erklärungen; das verstößt gegen die Ordnung des Haufes.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herrn! Ih möchte mih gegenüber den Ausführungen des Herrn Vorredners nur darauf beschränken, zu erklären, daß die Vor- chrift des § 114c meines Erachtens auch unter die Spezial- berordnungen oder Spezialgeseße gehören wird, von denen ih gestern gesprochen habe, als in Zukunft zu erlassen, um die Verhältnisse im Hausgewerbe zu verbessern.

Der Herr Abgeordnete hat \ich in ziemlich abfälliger Weise über

die Zwischenmeister im Konfektion8gewerbe geäußert, und gegen diese Zwischenmeister ist hauptsächlih der von den Sozialdemokraten vor- geshlagene § 114c gerichtet. Jch glaube, es wird genügen, meine

Herren, wenn ich Ihnen in dieser Beziehung einen Passus vorlese,

über die Erhebungen, betreffend die Arbeitsverhältnisse der Kleider- und Wäschekonfektion. Auf diesen Judustriezweig hat ja au der Herr Vorredner bereits hingewiesen. In jenem Bericht heißt es:

„Als ein Hauptergebniß der Erhebungen ist festzustellen, daß ih die bisher vielfah verbreitete Anshauung, es set das Vor- handensein von „Zwischenmeistern“ als das Grundübel der Kon- fektion anzusehen, als unzutreffend erwiesen hat. (Hört, hört! rehts.) Die Zwischenmeister sind in fehr seltenen Fällen bloße Arbeitsvermittler (Faktore, Fergen), die ohne eigene Mitarbeit einen Theil des Lohns der Arbeiter in Anspruch nehmen. Soweit über- haupt folhe Mittelspersonen zwischen Konfektionär und Arbeiter treten, haben sie fast alle cigene Werkstätten (Arbeitsstuben), in denen entweder das ganze von thnen beschäftigte Per- sonal oder ein mehr oder weniger großer Theil desselben thätig ist. Der Zwischenmeister felbst besorgt zum mindesten den Verkihr mit dem Konfektionär (Abholen und Liefern der Waare), die Vertheilung und Leitung der Arbeit und gew e Schlußarbeiten, wie Bügeln, Verknöpfen u. st. w. Sehr häufiz ist auh ‘das Zu- \{hneiden Sache des Meisters, und in kleineren Werkstätten be- theiligt er sich auch an den übrigen Arbeiten. Sein Verdienst ist also in der Regel durch die eigene Arbeit begründet.

Bezüglih der Ordnung des Betriebs in den Werkstätten der Zwischenmeister haben die Erhebungen nachtheilige Thatsachen nicht ergeben, mehrfach wurde vielmehr hervorgehoben, daß die Meister und Meisterinnen meist verheirathete und ältere Personen auf die Aufrechterhaltung von Ordnung und Anstand besonderen Werth legten.“

Und weiter :

„Die Erhebungen haben Anhaltspunkte für die Berechtigung

| der Behauptung, daz das Zwischenmeistersystem als solches Lohn- kürzungen für “die Arbeiter mit sich bringe, niht ergeben, insbesondere ist gegen die Behauptung, daß gerade die Zwischenmeister die Löhne drückten, mit Recht geltend gemacht worden, daß da, wo der Kon- fektionär die Arbeiter direkt beschäftige, die Löhne keineswegs höher seien, Geseylihe Bestimmungen zur Beseitigung des Zwifchen- meiftersystems und zur Einführung von Unternehmerwerkstätten hielt daher die Kommission bereits aus diesem Grunde nit für rathsam.“

Meine Herren, das ist der Bericht einer Kommisston, der auch braftionsgenossen des Herrn Vorredners angehören. Es ergiebt sich varaus, wie vorsichtig diese ganze Frage behandelt werden muß, daß b tin großer Fehler wäre, sie hier, sozusagen, ab irato in diesem eseß gelegentlih zu behandeln, und daß es sich deshalb empfichlt, en Weg zu gehen, den ih mir {on gestern erlaubt habe, zu npfehlen. (Bravo ! rets.)

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Die wesentlichen

Sthäden, unter denen die Heimarbeiter leiden, werden durch den An- ag, wie er gefaßt ist, gar niht getroffen. Der Antrag hätte den

ishenmeistern auch verbieten sollen, den Arbeitern vorzuschreiben, si erien anzuschaffen, die Geräthschasten zu stellen u. |. w. Das ift Dee as Schlimmste, daß die großen Konfektionäre sowohl wie die Pwischenmeister die Arbeiter dazu verpflichten, ja sie sogar dazu anhalten,

arbeiter zu bezahlen. Das Prinzip der Krankenversiherungspflicht

Abg. Neißhaus (Soz.): Der Vorredner sollte doch einmal eine Tour durch das Meininger Oberland machen; da wird er finden, daß der landwirthschaftlihe Betrieb dort, wo früher rein agrarische Dörfer waren, vollständig verschwunden ift, und ih nur noch Haus- industrie der elendesten Art vorfindet. Unser § 114c is ein in sich abgeschlossenes, für sh bestehendes Ganzes, welches ohne Bedenken angenommen werden kann und die Lage der Hausindustriellen wesentlich verbefsern würde. Die Quintessenz desselben geht dahin, daß die Hausarbeiter überhaupt nur von den wirk- lichen Unternehmern sollen beschäftigt werden dürfen. Der Versuch, die Zwischenmeister besser darzustellen, als se in Wirklichkeit sind, scheint mir mißglückt; aber allerdings sind wir weit entfernt, die e als Personen für die s{eußlichen Zustände in der

ausindustrie verantwortlich zu machen; wir bekämpfen nicht die Person, fondern das Syftem. Nach all den vielen Versprehungen, die man den Heimarbeitern seitens der geseßgebenden Körperschaft gemacht hat, würde durch die Annahme unseres Antrages für dieselben endlich einmal etwas geschehen.

Abg. Jacobskötter (d. kons.): Der Hinweis arf s{chwarze und weiße Juden kann mich aus meiner Ruhe nicht stören. Im übrigen ist in dieser t U Herr Reißhaus viel sahverständiger als Herr Albrecht und noch mehr Herr Singer, der uns aus seinen Erfahrungen manches mittheilen könnte. Ein Mangel der Geseßgebung is es allerdings, daß die Hausindustriellen bisher der Krankenversiherungs- pflicht nicht unterstehen. Aber dafür, an si gesunde Industrien deshalb zu bekämpfen, weil möglicherweise Mißstände darin vorhanden sind, n wir L E en, Ee n S auch v Mißstand ift,

a e Herren Sozialdemokraten dafür érklären nenne nur die landwirth\chaftliche Hausarbeit. s

Abg. Stadthagen (Soz.) vertheidigt vor allem diejenige Vor- {rift im § 114c, wona die cigentlihen Unternehmer auch als Arbeitgeber der Hausgewerbetreibenden zu gelten hätten; eine Menge der ärgsten Mißstände sei gerade aus dem Umftand erwachsen, daß die Arbeiter sih ledigliÞ an die Zwischenmeister zu halten hätten, wele als Unternehmer angesehens würden, obwohl sie selbst nichts Anderes als Arbeiter wären. Auch im Schneidergewerbe, welches Herr Jacobskötter so O in Schuß nehme, beständen Miß- stände, gegen welche die Gesetzgebung die Pflicht habe, einzuschreiten, solange au dort die _fozialpolitishen Lasten der Unternehmer auf Zwischenpersonen abgewälzt würden, Und fo liege es in den meisten Gewerben, wo Hausindustrie üblich sei. Sobald dem eigentlichen Unternehmer diese Lasten nach dem dritten Saß des Antrages auf- Ges, D würden die meisten Uebelstände beseitigt. Das sei der ernpunkt. __ Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Die Herren übershäßen do gar zu sehr die Tragweite des Antrages, und so geht denn auch die Beredsamkeit mit ihnen durh. Mit der vom Abg. Stadthagen empfohlenen Be- stimmung soll also den Zwischenmeistern eine Wohlthat erwiesen werden. Das stimmt niht mit den Thatsahen. Für die Kranken- versicherung wollen wir ja gerade jeßt den Unternehmer zahlungs- pflichtig machen; etwas weiteres bringt der Antrag den Zwischen- meistern niht. Es fragt sich lediglich, wem man mehr Vertrauen schenken dars, den Großkonfektionären oder den Zwischenmeistern. Früher bin ich auch mit Vorurtheilen gegen Leßtere behaftet gewesen ; in der Kommission für Arbeiterstatistik bin ih eines Besseren belehrt worden. Die sittliGen Verirrungen, von denen man auch oft esprochen hat, kommen doch mehr bei den Großkonfektionären als ei den Zwischenmeistern vor.

Abg. Reißhaus: Hält denn Herr Hitze die Kontrole, welcher die Zwischenmeister nah unserem Antrage unterworfen werden sollen, für werthlos? Er scheint das Zwischenmeistersystem unter allen Um- Es zu wollen; auf diesem Standpunkt stehen wir eben nicht. Abg. Jacobskötter bemerkt noch, daß in der Schuhmacherei die Hausindustrie neuerdings durch die Einführung des mechanischen und Fabrikbetriebes ganz außerordentlich zurückgegangen sei. Anderer- seits seien andere Zweige der Fabrikarbeit wieder in erhebliherem Maße zur Hausindustrie zurückgekommen, ein Beweis, daß in den Fabriken nicht alles geleistet werden könre. Abg. Molkenbuhr (Soz): Gerade die Verbindung der Land- wirthschaft mit der Hausarbeit habe zu etner unglaublihen Herab- drückung der Preise beigetragen. Im Taunus würden Röcke für 70 4 gemacht, ein Verdienst, von dem auch der Entbehiungslustigste nicht leben könnte, wenn er allein darauf angewiesen wäre, Eben solche verderbenbringende Erscheinungen hätten sich in der westfälischen Tabacksindustrie gezeigt und aus denselben Gründen. Die von dem Staatssekretär verlesfene Stelle aus dem Bericht der Kommission für Arbeiterstatistik sei etwas willkürlich gehalten und gebe datjenige, aps in der Kommission wirkli verhandelt, worden sei, nit genau wieder. Direktor im Reichsamt des Innern Dr, von Woedtke: Meine Herren ! Der Herr Abg. Molkenbuhr i} der Meinung gewesen, die Stelle, die mein Herr Chef vorhin aus dem Bericht der arbeiter- statistishen Kommission vorgelesen hat, und die sich im Ganzen günstig über das System der Zwischenmeister ausgesprochen hat, wäre etwas willkürlich festgestelt und gäbe nicht sorgfältig und genau das wieder, was in den Verhandlungen der arbeiterstatistishen Kommission dar- gelegt sei. Jch habe darauf zua erwidern, daß die Feststellung des Berichts in einer Berathung der Kommission stattgefunden hat, und ih glaube mich nicht darin zu täuschen, daß ver Herr Abg. Meolkenbuhr auch an dieser Sitzung, wie ftets, mit lebhaftem Antheil theilgenommen hat. Jch glaube also, wenn er da gegen die Fassung des Berichts Bedenken zu erheben gehabt hätte, würde er es wohl niht unterlassen haben, wie es auch in anderen Fällen der Fall ge- wesen ist, sich gegen diese Fassung zu wenden und dieselbe durch etwas Anderes zu erseßen. Es ist das meiner Er- innerung nach nit geshehen, und ih glaube, darin liegt der beste Beweis, daß auch der Herr Abg. Molkenbuhr nah dem frischen Eindruck, den die Verhandlung der arbeiterstatistishen Kommission auh auf ihn gemacht hat, der Meinung gewesen, daß das, was im Bericht stand, in der That der Wahrheit entspriht. Und das, meine Herren, is denn au wirklich der G In den ein- gehenden Verhandlungen der arbeiterstatistishen Kommission is auch bier ausführlih Bro und contra verhandelt worden; dasjenige, was zu Gunsten der Zwischenmeister spricht, und dasjenige, was ihnen vor- geworfen wurde, 1} alles sine ira et studio ins rehte Licht gerüdt worden, und dann zog nahher der Beriht die Quintessenz, das Fazit aus der Verhandlung und kam —, ih meine, auch im Sinne des Herrn Abg. Molkenbuhr zu der pflicht- mäßigen Ueberzeugung, daß das, was man den Zwischenmeistern mit Vorliebe vorgeworfen hat ich will die tinzelnen Punkte nit wiederholen —, mit Unrecht thnen vorgeworfen wird, und daß in der That dem System der Zwischenmeister, den Zwischenmeistern in ihrer Gesammtheit nicht entfernt diejenigen Vorwürfe gemaht werden dürfen, welche man ihnen auch heute zum theil gemaWt hat. Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim weist dem sozial- demokratishen Antrag gegenüber auf die Verhältnisse in der Sia hin, wo derartige Einshränkungen au nicht gälten. Abg. Molkenbuhr bemerkt gegen die Ausführungen vom Bundes- rafhstishe, daß er in der Kommission für Arbeiterstatistik fich, wie so oft, in der Minderheit befunden habe.

Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Antrag- steller abgelehnt. : Der neue § 137 a betrifft die Mitgabe von Arbeit nah

r Heimarbeiter haben wir ja bereits acceptiert. Die Kommission hat

R E O Î Ur die Tage, an welchen die Arbeiterinnen oder jugendli Arbeiter in der Fabrik kürzere Zeit beschäftigt werden, 4s die Uebertragung oder Ueberweisung annähernd nur in dem Umfange zu- gelassen werden, in welhem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussihtlich in der Fabrik während des Restes der gesetz- e E Ae abi vid a aen, und für die nn- und Festtage nur soweit, als die Beschäfti diese 9 sonen in Fabriken gestattet ist.“ O eNe Veo

Der Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) beantragt die Streichung dieses aragraphen. Die Abgg. Albrecht und Genossen wollen die T des 8 137 a in eine rein obligatorische verwandelt und auf alle Gewerbe ausgedehnt wissen, welche Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigen.

Abg. Fishbeck: Wir müssen direkte Nachtheile für die Arbeiter aus einer derartigen Regelung der Frage befürchten, wie sie hier vor- gesehen ist. Dem Arbeitgeber ist es ganz unmöglich, zuverlässige Be- rechnungen darüber aufzustellen, wieviel Arbeit jeder Arbeiterin für die ihr noch zu Hause zur Verfügung stehenden Stunden mitgegeben werden „darf, Höchst fragwürdig ift auch die Einführung eines „Durch- schnitts“ Arbeiters in die Gesetzgebung. Der Arbeitgeber kann doch auch nicht z, B. den Mantel zershneiden und ihn der Arbeiterin stüdweife mitgeben, weil er noh mehrere Tage Arbeit erfordert. In der Schuhwaarenbranche, in der Schäftefabrikation werden sich ähn- liche Schwierigkeiten wie in der Konfektion herausstellen. Vielfach liegt garniht den Arbeitgebern, sondern gerade den Arbeitern und noch mehr den Arbeiterinnen daran, die Arbeit mit nach Hause zu be- kommen, [E es um gewisse“ Vorarbeiten daran vorzunehmen oder dergleichen. Sehr leiht wird au eine Umgehung da- durch herbeizuführen sein, daß niht die Arbeiterin, sondern die Mutter, die Schwester derselben die Arbeit mit nah Hause nehmen. Es sollen diese beschränkenden Bestimmungen doch au nur für bestimmte Gewerbe vorgeschrieben werden; auch daraus ergiebt fich die Unausführbarkeit der Vorschrift; denn jugendliche Arbeiter oder Arbeiterinnen brauchen \sich von der Konfektion nur zur Düten- [leberei oder einem anderen Geschäftszweige zu wenden, wofür die in nicht vorgeschrieben ist. Und wie soll es mit der Kon- trole gehandhabt werden? Sollen Schußleute sih damit befassen ? Es „würden unglaubliche Zustände entstchen, Die Vertreter der verbündeten Regierungen haben in der Kommission selbst zugestanden, daß die Kontrole sehr {wer sein würde. Mit einem bloßen s\ittlihen Moment, wie es hier zu Grunde liegt, kommt man in der Geseßgebung nicht sehr weit. Die Leichtig- keit der Umgehung würde geradezu die Arbeiter demoralisieren und Verachtung des Gefeßes erzeugen. Man kann ein sehr vorgeschrittener Sozialpolitiker sein und doch diesen Antrag ablehnen. Auch Herr Bebel hat in der Kommission von dieser Bestimmung gesagt, sie washe den Pelz, ohne ihn naß zu machen. Die übermäßige An- spannung der_ Arbeiterinnen findet hauptsählich ftatt in den sogenannten Saifons; für diese aber wird man bald Ausnahmen gewähren müssen, und dann steht die Sache auf dem alten Fled.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Diese Bestimmung verdankt ihre Entstehung den Forderungen, die bei dem bekannten Strike dex Konfektions- arbeiter seitens dieser Arbeiter gestellt sind. Demzufolge wurde be- kanntlih dem hohen Hause ein Gesetzentwurf vorgelegt, welher dabin ging, daß den Heimarbeitern Arbeit nicht mit nah Hause gegeben werden dürfe, sobald sie länger als sechs Stunden in der Fabrik oder der Werkstatt beschäftigt gewesen sind. Gegen diese Bestimmung wurde damals im hohen Hause sofort der Einwand erboben, daß hier die Möglichkeit der Umgehung offen zu Tage läge: man brauche einen Arbeiter oder eine Arbeiterin nur 54 Stunden ¿u beshäftigen, so sei der Unternehmer in der Lage, ibnen scviel Arbeit mitzugeben, wie er wolle. Das Geseg kam aus diesen Gründen und aus anderen Bedenken, die noh gegen einzelne Theile desselben ers hoben wurden, damals bekanntlich nit zu ftande. Darauf baben wir nun, um den damaligen Forderungen der Konfektion8arbeiter be, züglih der Ueberbürdung der Arbeiter mit Hausarbeit gegenzukommen wie nur mögli, diese neue

Novelle gesucht. Daß dieselbe, meine H i7 Ne in ihrem Erfolge zweifelbaftr if und vielfah umaanzen werden kann, das finden Sie in den Motiven selbft zugestanden, und selbi die anderen beute geäußerten Bedenken finden Sie vollkommer gelegt. Wir waren aber der Ansicht: befser wie n

hier eine gewisse fittlihe Regel, wenn ih einmal fo sagen dar Anftandsregel aufzuftellen, von der man erwarten kann, das F

alle anständigen Unternehmer fügen werden. Sade nicht viel zu erreidben, denn den Einwand. daë auf denen der Herr Vorredner das angedeutet hat gangen werden kann und eine {lüffige

garniht mögli ift, muß ih freimüthig zugestehen.

Abg. Hoch (Soz.) Ffübrt aus, eine wirklihe Hilfe habe nur in den Vorschlägen seiner Freunde zu § 114b gelegen, da dieser aber vom ganzen Haufe abgelehnt worden fei, so sei thatsä§lid mit dem § 137a allein nihts anzufangen. Daß die Kontrole ungemein \Swer jein werde, gebe er dem Vorredner vollständig zu. Was egte vorgeschlagen habe, sei ein Versu mit gänzlih untauglichen Mitteln. Die Vorschrift müßte zum mindesten auf alle

welhe Arbeiterinnen und jugendlihe Arbeiter au e

der Fabrik beschäftigten, ausgedehnt und durGwega obliagator gemacht werden. Die Arbeitszeit von 11 Stunden für Fabrik- arbeiterinnen würde von keinem unparteiishen Beurtheiler, von keinem Gewerbeinspektor sür zu kurz erklärt werden; der badishe Fabri?- inspektor erkläre sie im Gegentheil für zu lang. Die Vorlage gehe dem gegenüber von der Annahme aus, daß eine Ausdehnung der Arbeitszeit für Frauen über die 11 Stunden hinaus not fein erheb- licher Mißstand sei. Darauf, daß die Unternehmer aus Sittlicbkeits- gefühl freiwillig den Anforderungen dieses § 137 a entsprehen würden. möchte er (Nedner) niht warten, denn er glaube überhaupt nit daran. Nur wenn die von den Sozialdemokraten vorgesdlagenen Abänderungen angenommen würden, könnten diese dem Kommiffionte vorschlage zustimmen.

Abg. Freiherr von Stumm (Np.): Thatsäthlich ift die Kontrole einer folhen Bestimmung abfolut unmögli, und kein Richter wird zu einer objektiven Würdigung der bier in Betraht kommenden Ver- hältnisse in der Lage fein. Die Ausführungen des Abg. Fishbeck find in dieser Beziehung durhaus ershöpfend gewesen. Es ließe si ja garnicht einmal der Nahweis führen, daß der Arbeitgeber den bezüge lichen Auftrag gegeben hat. Es würde eine unglaubliße Rechts unsihherheit entstehen und die Umgehung des Gesetzes zur Regel werden. Der Staatssekretär sieht die Sache nicht für fo s@limm an. Das Gefährliche liegt aber gerade darin, daß sch wohl der anftändige, nicht aber der unanständige Konfektionär nah diesen Bestimmungen richten wird, und für den leßteren wird geradezu ein Privilegiem gegenüber dem erfteren gegeben. Wir werden einstimmig den § 137

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Hause und bestimmt in der Fassung der Kommissionsvorschläge :

ablehnen.

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