1899 / 282 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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6) Falls die oben fellgclegte SUEROne Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlich-n Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete NVerzugistrafe eingezogen, sondern auch die ertheiltz Konzession durch landesherrlichen Gclaß zurückgenommen und die im 21 des Geseßes vom 3. Novemöer 1838 vorbehaltene Versteige- rung der vorhandenon Bahnanlagen eingeleit-t werden. So- En die Staatsregierung von tem Vorbehalt der Ver- teigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beobsitigt, foll jedo die Zurücknahme der Konzession niht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten BEULl erfolgen.

Für den Betrieb insbesondere g-lten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststelunz und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde, Dec Konrzessioaar fol nicht »derpflihtet sein, zur Vermittelung des Perfonenverkehrs mehr als zwei Wagenklassea in die Züge etnzustellen. Auch foll der- selbe, so lange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Er- messen der Aufsihtsbehörde vorwiegend von nur örtticher Bedeutung ist, niht angehalten werden können, mehr als zwei der M beförderung dienende Züge in j-der Richtunz zu fabren. Die Fest- stellung des Fahrblans derjenigen Züge, welche der Konzefsionar frei- willig über die Z1hl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der Gen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über- afen.

9) Für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1, Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Perfonen- als für den Güterverkehr über- lassen, Für die Folgezeit unterli-gt die Feststellung und die Abände- cung des Tarifs der Genehmigung der ftaztlihen Auffichts- behörde, In Betref\ des Güterverkebrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, fo lange die Bahn nah dem hieafüc allein entsheidenden Ermessen der Aufsichts- behörde vorwiegend von nur öôrtliher Bedeutung ist, wieder- kehrend boa fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäß- für die einzelnen Gütearkflassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter- nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reichs- und landes3- geseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen diefer Höchstsäße die Säße für die Tarifklassen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Er- böhungen wie Ermäßigungen der Tarifkflassensäte ohne die Zustimmung der Aussihtsbehöcde vorzunehmen. i

Auh ist der Konzessionar verpflihtet, das jeweilig auf den reußishen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin- sibtlià der Einrichtung dicekter Tarife die für die preußishen Staats- ahnen jeweilig bestehenden anan Grundsäge zu befolgen, wenn und soweit solhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar- tifeln 239þ und 185bþ des Handelsgeseßbuchs in der Faffung des Geseyes, betreffend die Kommanditgefellshaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Neichs-Gesetzblait Seite 123 ff.) vorgeschriebenen R-servefonds (Bilanz-Reservefonds) einen Spezial- Neservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Aufführung der leßteren unter Genebmigung des Ministers der Sffentlihen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziebenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl von “bs als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu alten,

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

Jn den Erneuerungsfonds fließen :

a, der Erlós aus den entfprehenden abgängigen Materialien ;

b, eine den Betriebseinnahmen alljährlih ju entnehmende Rüdck- lage, deren Hôhe durch das Regulativ festgeseßt wird ;

c, die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnlihe Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherbeit und in der, der Beftimmung des Unternehmens ent- \prechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Reservefonds fließen:

a, der Betrag der nah dem Gesell shaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenien Dividenden und Zinsen ;

b, eine im Regulativ festzusezznde, alljährli*ß den Betriebs8- einnahmen zu entnehmende Rückage ;

c, die Zinsen des Spezial-Re}ervefonds.

Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 100 000 A, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rüldlagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Fahreérücklage wieder vermindert ift. /

Die Werthpapiere, welhe- zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zuy Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

ißt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der NRücklagzn zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder nit voll- ftändig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgenden Betriebéjahre zu entnehmen. Abweihungen hiervon find mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Referve- fonds vor, L

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a, seine Betriebsrehnung nah den vom Mintster der öffentlihen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Negierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Rechtnungs- abs{luß einzureihen und seine Kafsenbücher vorzulegen ;

b, der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungéjahr zu Grunde zu legen; ;

c, die von den Aufsichtsbebörden zu ftatiftischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf feine Kosten zu beshaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen feft- geseßten Fristen einzureihen.

Als

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinfihtlih der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit ilitäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die füc die Staatseisenbahn-Verwaltung in diejer Beziehung und insbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und nochch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternehmens nach Maß- gabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß: des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staat3eisenbahnen bestanden haben, und für die Ar- beiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen beftehenden Grundsäße Pensions-, Wittwen- und Unterstüßzungskafsen einzurihten und zu denselben die erforderlihen Zuschüfse zu leisten.

L

Die Verpflihtungen des Konzessionars zu Leistungen für die ge des Postdienstes regeln sich nach dem Gisenbahn-Postgeseß vom , Dejember 1875 (Reiché-Gesetblatt für 1875 Seite 318) und ven dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Grlaß des Reichskanzlers vom 28, Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reih Seite 380) ge-

troffenen Bestimmungen treten. j A Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder

durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welhe nach der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgesep mit den dazu gebörigen Vollzugsbestimmungen E Einschränkung in Anwendung.

Der Konzessionar ift verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen

für militärifche Zwede bereits erlassenen oder künftig. für die Eisen- .

bahnen im Deut}hen Reich ergebenden geseßlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. e

Der Telegraphenverwaltung gegenüber bat der Konzessionar die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welhe für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. #

XV.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die E der Bahn ganz oder theil- weise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent- lien Arbeiten festzuseßende Ee Bahngeldsäte vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebs is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und foweit der Minister ver öffentlihen Arbeiten solches im Verkehrs- interesse oter im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglih im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, find die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Geseßzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden En dem Konzessionar zur Last.

E.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Voraussezungen weg- fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch- lands für statthaft erflärt ift (vergl. Artikel X11 am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflihtet, auf Erfordern des bezetchneten Ministers die baulihen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgab2 der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfalisizen Anordnungen des Ministers ent- sprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nah, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubeßör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b uind ce des § 42 des Eisenbahn- geseßes vom 3. November 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens aber aeg:n Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlage- kapitals an den Staat oder cinen von der Staatsregierung zu be- ¿eichnenden Dritten abzutreten.

XVIII.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an die Gesellschaft, sowie thre Veröffentlihung in Gemäßheit des Gefeßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) erfolgt erft, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals dur Vor- legung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minister der öffent- lihen Arbeiten nahgewiesen, und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeihner von ihm als genügend bescheinigt befunden ift, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nahdem ferner die Hinterlegung der unter Artikel VIIIl 5 vorgeschriebenen Kaution und Berpfändungs8urkunde stattgefunden hat, und nachdem endlih die Gesellshaft rechtzeitig und rehtsgültig errichtet ist. ;

In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden fechsmonatigen Auss{chlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellshaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden mvß, zu welhem Zwedcke dem Handelsgerichte eine beglaubigte Abschrift der Konzessions-Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung fai jener Uebereinstimmung vom Gründungs-Comité vorzu- egen find. : /

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeihneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückzegeben werden foll. E ,

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Weimar, den 19. April 1899.

(L. 8.) Wilhelm R. : Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. B. von Bülow. Tirpißt.

Kriegs-Ministerium.

Der Militär-Jntendantur-Referendar Debus von der Intendantur des XV. Armee-Korps is unter Ueberweisung zu der Jantendantur des VIIT. Armee-Korps zum etatsmäßigen Militär-Jntendantur-Assessor und

der Militär-Jntendantur-Registrator Albrecht pon der Intendantur des I1I[Tl. Armee-Korps zum Geheimen Registrator im Kriegs-Ministerium ernannt worden.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrath von Heyking ist das Landrathsamt im Kreije Pleß und

dem Landrath Hartmann das Landrathsamt im Land- kreise Hagen übertragen worden.

Die Personal-Veränderungen in der Armee befinden sich in der Ersten Beilage.

Uichtamiliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, den 29. November.

_ Jhre Kaiserlihen und Königlihen Majestäten find, wie aus Sheerness gemeldet wird, gestern Abend, von Sandringham bezw. Wolverton kommend, in bestem Wohlsein dort eingetroffen und haben Sich in Port Victoria an Bord der Yacht „Hohenzollern“ begeben, welche heute früh gegen 8 Uhr nah Vlissingen in See ging.

Ueber den Abschied Jhrer Majestäten von Jhren König- lichen Deren dem Prinzen und der Prinzessin von Wales sowie die areute Allerhöchstderselben nah Port Victoria liegen noch folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:

Wolverton, 28. November. Bei herrlihstem Wetter erfolgte heute Morgen die Abreise Jhrer Majestäten des Kaisers Wilhelm und der Kaiserin Auguste Viktoria. Zur Verabschiedung hatten sich am Bahnhof eingefunden Jhre

Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog und die Herzogin von York, der Prideg von Cambrid e, die Prinzessin Victoria von Wales undder Prinz und die Prinzessin Karl von Dänemark. An den Zugängen zum Bahnhofe hatten die Dorfbewohner und Leute aus der Umgegend Aufstellung ge- nommen, welche die deutschen Kaiserlichen Majestäten mit be- Ge urufen begrüßten. Jhre Majestäten verabschiedeten ih im Wartesaal in herzlihec Weise von den englischen Fürstlichkeiten. Sodann geleitete der Prinz von Wales Jhre Majestät die Kaiserin zum Salonwagen, Seine Majestät der Kaiser und die anderen Herrschaften folgten. Der Herzog e York geleitet Jhre Kaiserlihen Majestäten nah Port ictoria.

Port Victoria, 29. November. Jhre Majestäten der Kaiser Wilhelm und die Kaiserin Auguste Viktoria sowie Seine Königliche Hoheit der Herzog von (reis trafen mittels Sonderzuges heute Nachmittag, kurz nah 11/5 Uhr, hier ein und begaben Sich an Bord E „Hohenzollcrn“; der Herzog von E geleitete Jhre Majestät die Kaiserin. Die Sdife im Hafen waren festlih geschmüdckt, die Mann|chaft der Yacht salutierte. Kurz nah der Einschiffung nahmen Jhre Mazestäten mit dem Herzog von York das Frühstück ein.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und V?r- kehr hielt heute eine Sißung.

Der hiesige Königlih griehische Gesandte Rangabé hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen. Während finer Abwesenheit wird der hierher berufene Ecste Sekcetär der Königlich griehishen Gesandtschaft in Paris Criégis als interimistisher Geschäftsträger fungieren.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli is in Berlin ein- getroffen.

Sachsen-Meiningen. Der Landtag ist zum 4. Dezember einberufen worden.

Oesfterreih-Ungarn.

Der Vorsißende im österreichishen Ministerrath Graf Clary hatte, wie das „Neue Wiener Abendblatt“ meldet, gestern Vormittag Besprehungen mit Vertretern aller Parteien der Linken, bei denen derselbe neuerdings er- klärte, die Lösung der Sprachenfrage werde nur mit Zustim- mung der Deutschen erfolgen.

Die Konferenz der Landeshauptleute sämmtlicher Kronländer, welhe gestern in Wien zusammengetreten ist, unterbreitete, wie „W. T. B.“ meldet, der Negterung

einen den Landtagen vorzulegenden Geseßentwurf, nah

wclchem von jedem Hektoliter Alkohol eine Landeszulage von 10 Gulden neben der Staatssteuer erhoben werden joll, Der Ertrag soll je nach dem effektiven Branntweinverbrauh der einzelnen Länder unter leytere vertheilt werden. Die Landeshauptleute begrüßten die Anregung als ersten Schritt ur Besserung der Landesfinanzen, die jedoch nach überein- E innditer Ansicht nur durch Betheiligung der Länder an den Erträgen der anderen Konsumsteuern oder durch Ueberlassung der Nealsteuern an die Länder möglich sei.

Ein Communiqué über die gestrige Sißung der parla- mentarishen Kommission der Rehten besagt, daß sich bei der Berathung volle Uebereinstimmung in allen prinzipiellen Fragen gezeigt habe. Die Verhandlung habe mit der Einsezung eines Subcomités behufs Redaktion der vorliegenden Anträge geendet.

Ueber eine gestern abgehaltene Dbmänner-Konferenz der Linken berichtet-die „Neue Freie Presse“, die Linke sei niht geneigt, die Jnitiative zur Einberufung einer Ver- ständigungs-Konferenz mit den Czehen zu ergreifen. Auf deutsher Seite werde man Verhandlungen mit den Czehen nicht ablehnen, unter der Bedingung, daß die Czehen die Obstruktion aufgäben und die regel- mäßige parlamentarishe Thätigkeit niht störten. Jm Klub der Fortschrittspartei sei auf eine Anfrage vom Vor- stande konstatiert worden, daß die Meldung, die Regierung habe einzelne Führer der Partei mit dem Fnhalt ihres Sprachen- geseßentwurfs bekannt aemacht, soweit dies die Vorstands- mitglieder betreffe, unrichtig sei.

Das österreichishe Abgeordnetenhaus seßte gestern die Debatte über die Ausgleichsvorlagen fort. Zunächst hielt der Gencralredner für dieselben, Abg. Mastalka, eine längere Rede in czechisher Sprache. Sodann führte der Abg. Kaiser aus, die deuishe Volkspartei werde geshäftsordnungsmäßig für Ueberweisung der Vorlagen an einen Ausschuß stimmen. Gegen das Zustandekommen des Ausgleichs auf Grund des § 14 der Ver- fassung habe die Partei bereits früher Stellung genommen, sie stehe auch jeßt auf dem Standpunkt entschiedener Verurtheilung des gege gen Ausgleihs mit Ungarn und werde gelegentlich

er Aus\hußberathung auf die politishe Lage und die Stellung der Regierung zu den Jateressen der Deutschen näher eingehen. Der ÄÂbg. Breznovsky sprah czehish, der Abg. Dyk (Jungcezehe) protestieree gegen die Behauptung, daß die Czehen ihre Stimmen zu Gunsten des Ausgleichs für irgend welche politishen oder nationalen Vortheile verkauft hätten. Der Abg. Türk sprahch sih für eine Personalunion mit Ungarn und für den Anschluß Desterreihs an Deutsch- land aus und erklärte, seine Partei werde gegen die Ueber- B der Ausgleihsvorlagen an den Ausschuß stimmen. Der bg. Horica (Czehe) bemerkte gegenüber dem Abg. Türk, daß das offizielle Deutschland von der Angliederung einzelner Theile Oesterreihs an Deutsch- land nichts wissen wolle. Nah thatsählihen Be- rihtigungen weiterer Abgeordneten wandte sih der Abg. Cingr gegen eine ehrenrührige Beschuldigung des Abg. Breznovsky, welche dieser im Verlaufe seiner Rede erhoben hade, worauf dieser aus einer Broschüre nochmals dieselbe Beschuldigung vorbrachte. Großer Lärm, Rufe bei den Sozial- demokraten: „Schamloses Subjekt! Niederträchtiger , elender Lügner! Scuftiger Kerl!) Unter anhaltendem Lärm verlangte der Abg. Breznovsky wegen dieser Rufe die Einsezung eines Mißbilligungsausschusses. Der Präsident Dr. von Fuchs erklärte, er werde das Erforderliche

veranlassen. Der Abg. Stransky beschwerte fich darüber, daß die Regierung dem Hause die Ee noch nicht vollständig habe zugehen lassen. Die Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Ausgleichsvorlagen, wurden sodann einem Aus-

schusse überwiesen. Großbritaunien nud JFrland.

Der Erste Lord des R bang Balfour hielt gestern in Dewsbury in einer Konferenz der konservativen Ver- einigungen eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“ zufolge, ausführte: ;

Er hoffe, daß die Lösuna des Dramas, welhes augenblicklich in der Kapkolonie und Natal ih abspiele, in den Ländern fih vollziehen möge, welche jeßt noh nit der englischen Kcone unterworfen seien. Der Redner wandte sich sodann gegza die Meinungsäußerungen, namentli der autlänvishen Presse, welche dahin gingen, daß Greß- britaanten in diesem Kriege von dem Verlangen beseelt sei, fh der Goldminen zu bemähtigen. Eine derartige Auschalbigung sei entweder vom Haß eingegeben oder eine Folge unentshuldbarer Unwissenheit. Ec stelle auf das entschiedenste n Abrede, daß Großbritaanien irgend einen pekuniären Zweck im Auge habe, und bemerke, Großbritannien habe seit hundert Jahren niemals von den Koloaien Steuern zum Vortheil des Mutterlandes erboben. Es sei lächerlih, einen Vergleich zwishen Transvaal und FJrland ziehen zu wollen, wo das Ber- fammlungsrecht ein unbeshränktes und die parlamentarishe Ver- tretung eine sehr weitgehende fei, während die Ausländer in Transvaal weder ein Versamtmnlungsrecht, noch das N-cht einer Ver- tretung im Parlament besäßen, obwohl fie chwer mit Steuern belastet seien. Großbritannien könne nicht dulden, daß inmitten einer feiner Dependenzen seine eigenen Söhne wie untergeordnete Wefen behandelt würden. Ein derartiger Zustand vertrage sid weder mit der Ehre und Würde des Lande3, noch mit den Interessen von Angebörigen derselben Raff: und desselben Blutes, noch mit den Interessen der weißen Naße überhaupt. Ganz Afrika weise die Behauptung zurück, daß der Krieg durch britishe Staatsmänner heroorgerufen worden set. Es würde für Transvaal bis zum leßten Augenblick möglih ge- wesen sein, den Krieg zu vermeiden, wenn man den Ausländern das Wahlrecht zugestanden bätte. Großbritannien habe 1896 oder 1897 sich erboten, die Unabhängigkeit Transvaals zu garantieren, das An- erbieten fei jedoch von der Regierung in Pretoria mit Verachtung zurückgewiessn worden. Ec glaube, die Keciezserklärung seitens der beiden Mepubliken stelle keinen verzweifelten Freiheitskampf, sondern ein kühnes Streben nah Herrschaft dar. Es sei ihnen bekannt gewesen, daß der Feldzug eine noch nicht dagewesene Heeresexpedition erfordern werde und daß fie eine ungeheuer üÜberlegene strategishe Position einnähmen. Sie hätten, und das sei glückliherweise eine falsche Annahme gewesen, eint europäishe Inter- vention zu ihren Gunsten angenommen und hätten, jedoch vergeblich, auf das britische Rae malen gerehnet, ohne si zu vergegenwärtigen, daß die Parteien \ich mit wirkliher Einmüthigkeir zusammenschlöfjen, sobald die Jateressen des Reichs bedroht seien. Es sei jeßt niht die Zeit, die Zukunft vorherzusagen oder Maßnahmen zu erörtern, die nah erfolgreiher Beendigung des Krieges nöthig fein könnten. Nie aber werde Großbritannien es wieder zulaffen, daß inmitten seiner Besitzangen ein von ibm selbst geschaffenes Gemeinwesen erwachse, das in der Lage sei, die von Großbritannien zugestandenen Freiheiten dazu zu ver- wenden, um fein Land in ein Lager von Waffen zu verwandeln, die gegen Großbritannien gebrzuht werden sollten. Gr wisse nit, wie lange dieser Streit andauera könne, aber er wisse, was dessen Schluß sein werde. Wenn die Zeit gekommen sein werde, um zu entscheiden, wel? Politik die Sieger verfolgen sollten, boffe er, daß man die Groß- muth nicht vergessen werde, die den Engländern als Eroberern ansftehe, si aber auf der anderen Seite erinnern werde, daß die Zwischzafälle der lezten paar Monate sih nit mehr wiederholen dürften. Balfour {loß mit Lobeserhebungen für die in den Kolonien kämpfeaden Soldaten und spra die Erwartung eines niht fernen Friedens aus, der die dauernde Beruhigung aller feindlihen Elemente in Süd- Afrika zur Folge haben möge.

Die Kreuzer „St. George“, „Juno“, „Cambrian“ und „Minerva“, welche das für den Spezialdienst bestimmte Geschwader bilden, werden von Port Victoria nah dem Haupt- quartier Portland und dann am 5. Dezember nah Gibraltar in See gehen. : :

Ein gemischtes Regiment der Garde-Kavallerie ging heute zur Einschiffung nah Süd-Afrika von Windsor nah Southampton ab.

Frankreich. ;

Die Deputirtenkammer fuhr gestern mit der Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen fort. Der Minister des Auswärtigen Delcassé verlangte die Wiederherstellung des von der Kommission gekürzten Zuschusses von 800000 Fr. für die französischen Niederlassungen im Orient. Der Minister wies nah, wie M es sei, das französische Protektorat über die Christen in China aufrecht- uctbälten: legte die von den Missionen geleisteten Dienste dar und meinte, man müsse die Zuschüsse eher vermehren als herab- seßen. Die verlangten 800 000 Fr. wurden hierauf bewilligt.

In der gestrigen Sißung des Staatsgerichtshofes

sagte der Zeuge Peretti, es der Antisemitenliga, aus, Guérin habe am Abend, an welhem die Kundgebung vor der Kaserne Neuilly stattgefunden, seiner Unzufriedenheit darüber Ausdruck ZuidDen. daß der Versuch, die Truppen zu einem Marsh nah dem Elysée zu veranlassen, niht gelungen sei. Der Zeuge versicherte, Guérin habe Beziehungen zu den Noya- listen io Guérin behauptete dagegen, Peretti habe 6000 Fr. erhalten, um gegen ihn auszusagen. Es wurde sodann der Polizei-Jnspektor vernommen, welcher die Ausgänge des „Fort Chabrol“ zu überwachen hatte. Derselbe sagte aus, er sei von Guérin beshimpft und bedroht worden. Ein Architekt berichtete, daß das „Fort Chabrol“ in seinen Kellern zwei Zellen enthalten habe, welche anscheinend dazu bestimmt seen seien, zemanden aufzunehmen. Der Zeuge gab Er- äuterungen hinsihtlich der von Guérin hergestellten Ver- theidigungsmaßregeln. Guérin bemerkte, die Gitter- stangen der Zellen des „Fort Chabrol“ seien garnicht fest ewesen, und man habe sie mit bloßen Singer losschrauben önnen. Ein N als Sachverständiger vernommener Waffenfabrikant sagte aus, er könne nicht bestimmt feststellen, daß der Revolver, mit dem Guérin auf die Polizeibeamten oß, scharf geladen gewesen sei. Der Ne Fallières ordnete eine ie Untersuhung über diesen Punkt an. Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

Jtalien.

Jn der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte, wie „W. T. B.“ meldet, der Schaß-Minister Boselli das Finanzexposé für das Rechnungsjahr 1900/01 ein.

unächst warf“ der Minister cinen Rückblick auf das udgetjahr 1898/99, welches das günstigste der leßten 10 Jahre gewesen sei, da es mit einem Ueberschusse von méhr als 15 Millionen abgeschlossen habe. Jn Bezug auf das Budgetjahr 1899/1900 begründete der Schaz-Minister seine Auffassung, daß es niht mit dem von seinem Amtsvor- Palee veranschlagten Fehlbetrage von 31 Millionen ab- ließen werde; vielmehr werde sich infolge der von ihm (Boselli) geplanten Maßnahmen unter Zugrundelegung der

in den abgelaufenen vier ersten Rechnungsmonaten festgestellten Mehreinnahmen von 15 Millionen (gegenüber dem gleichen Zeitraume des Vorjahres) ein Gleichgewicht ergeben. Den im leßten Budget enthaltenen ungenügenden Ausgabeposten für Kriegsschiffbauten gedenke ¿r ohne Vornahme irgend welher Krceditoperationen dadurch zu erhöhen, daß für vier Budgetjahre aus den Beständen des Schaz- amts ein Jjährliher Vorschuß von 10 Millionen geleistet werde, der später aus geseßlih festzulegenden Ersparnissen im Marine - Etat zurückzuzahlen sei. Das Budget für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1901 weise rechnungémäßig einen Fehlbetrag von nicht ganz 14 Millionen Lire auf, da, ähnlich wie im Vorjahre, einem Ueber- \chuß von 150 000Lire bei dem Kapitel „Wirkliche Einnahmen und Ausgaben““ und den Eisenbahnbauten ein Fehlbetrag von nahezu 14 Millionen infolge der Tilgung einlösbarer Schulden gegen- überstehe. Es müsse aber auch für dieses Jahr angenommen werden, daß die zu erwartenden Mehreinnahmen gegenüber dem vorsichtig aufgestellten Voranschlag das Gleichgewicht im Staatshaushalt hecstellen würden. Von einzelnen Vorlagen seines Ressorts kündigte der Ministec solche, betreffend eine Reform der Fabrikationsabgabe auf Zucker, Einschränkung der Ausgaben für Pensionen und Begrenzung der Ausgaben für Schiffsbauprämien und Schiffahrtsprämien bei der Handels- marine auf jährlich 10 Millionen Lire, an. Andere Vorlagen beträfen die Abschaffung der Gemeindesteuern auf mehlhaltige Nahrungsmittel, eine Revifion der Gebäudesteuerveranlagung und ähnliche nicht fiskalishen Zwecken dienende, sondern auf Milderung von Härten und Ungleichheiten im Steuerwesen gerichtete Maßnahmen. Der Minister legte alsdann dar, daß der Stand des Staatsschaßes sich infolge der guten Er- gebnisse des leßten Betriebsjahres um mehr als 16 Millionen Lire gehoben habe, also günstiger sei als am Schlusse irgend eines der leßten zehn Jahre, und besprah weiter die Verhältnisse der konsolidierten Schulden sowie der sich vortrefflich bewährenden „Depots- und Anleihenkasse“. Der Minister betonte, daß auch die Lage der Emissionsinstitute infolge der günstigeren Wirthschafts- verhältnisse des Landes eine wirklihe Besserung aufweise. Die das Bankwesen betreffenden Bestimmungen sollten nicht abgeändert, aber deren genaue Einhaltung im FJnteresse eifies gesunden Kreditwesens unverrükt im Auge behalten werden. Mit dem Hinweis auf eine Reihe wirthshaftliher Thatsachen, die als zweifellose Anzeichen des forischreiten- den volk3wirthshaftlihen Aufshwungs in Jtalien anzu- sehen seien, {loß der Minister feine aeg Nach- dem der Minister, dessen Rede wiederholt von Beifall unter- brochen wurde, sein Exposé unter erneuten Beifallsrufen b:- endet hatte, nahm die Ka.nmer das Abkommen mit der „Jtalienischen Handelsgesellschaft Benadir (Ftalienishes Somali- land)“ über die Verwaltung der Städte und Territorien in Benadir und dessen Hinterlande an.

Rumänien.

Der König und der Prinz Ferdinand sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von Bukarest nach S inaia zurückgekehrt.

Beide Kammern wählten gestern ihre Bureaux. Der Senat wählte Boeresco gegen den Junimisten Rosetti mit gegen 22 Stimmen zum Präsidenten und Kogalniceano, Severeano, Theodor Vacaresco und Ghika-Deleano zu Vize - Präsidenten. Die Deputirtenkammer wählte Constantin Olanesco mit 110 Stimmen zum Präsi- denten und Alexander Catargi, Pano und Nicolas Fil ipesco zu Vize-Präsidenten. Jn allen Bureaux siegten die Konseroativen mit großer Mehrheit.

Amerika.

Nach ciner dem „W. T. B.“ zugegangenen Meldung ist das neue chilenische Kabinet jolgendermaßen gebildet worden: Premier-Minister Elias Fernandez Albano, Auswärtiges Rafael Errazuriz Urmeneta, Finanzen Manuel Salinas, Justiz Francisco Herboso, Krieg Ricardo Matte, Judustrie Florencio Valdes.

Afrika.

Ein in Lon don eingetroffenes amtliches Telegramm aus Kapstadt besagt, .dem „W. T. B.“ zufolge: Der Oberst Kekewich, welcher den Oberbefehl in Kimberley führe, be- richte, daß vom 18. bis zum 25. d. M. mehrere unbedeutende Scharmügel mit den Buren stattgefunden hätten, bei denen 2 Offiziere und 3 “Mann verwundet worden seien. Die Gesundheit der Gefangenen sei gut, das Wasser reihlich. Die Buren seien aus der Umgebung von Kimberley verschwunden.

Ein anderes amtlihes Telegramm aus Kapstadt besagt: Der General Gatacre habe am Montag Bushmansholk mit einem Bataillon Jnfanterie und berittener Jnfanterie dbe- seßt. Seine Hauptmacht stehe bei Putters Kral. Der Feind habe sich auf Molt eno zurückgezogen.

Ucber ‘das Gefecht bei Graspan 1vird dem „Reuter- hen Bureau“ aus Orange River Station vom 27. November weiter gemeldet: Als die Buren von den Anhöhen bei Graspan vertrieben gewesen, hätten sie sih in guter Ordnung zurückgezogen. Das 9. Lancers-Regiment habe den Versu} gemacht, sie abzuschneiden, und es sei ihm auch gelungen, den Feind zu erreichen; doch sei das Regiment genöthigt gewesen, sih zurückzuziehen, da von einem Hügel ein heftiges Feuer auf dasselbe eröffnet worden sei. Während des weiteren Rückzugs seien die Buren, welche unter dem Befehl des Generals Cronje gestanden hätten, mit Granaten beschossen worden.

__ Eine Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Pietermarißzburg vom gestrigen Tage besagt: Nachrichten aus Ladysmith vom 24. d. M. zufolge befinde sich dort alles wohl. Die Verlustliste des Gefechts bei Graspan, welches amtlih das Gefecht bei Enslin genann}, ‘werde, beziffere die Verluste, einschließlich der bereits gemeldeten der Marine-Brigade, auf inégesammt 198 Mann. Die Liste enthalte auch die Verluste der 9. Lancers. Einer weiteren amtlichen Verlustliste zufolge sind zwei bei Enslin als ver- wundet gemeldete Marineoffiziere gestorben, ferner wurden drei Offiziere des Yorkshire-Regiments verwundet; bei einer Rekognoszierung am Sonntag wurde ein Leutnant der 9. Lancers verwundet.

Der Transportdampfer „Bavarian ist mit den fremden Militär-Attahés an Bord gestern in Kapstadt eingetroffen.

Parlamentarische Nachrichten,

Der Bericht über die gestrige Sigung des Rei chs- tages befindet sih in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (112.) Sißung des Reichstages,

welcher der R T des Reichs-Justizamts Dr. Nieber- dir.g beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die Berathung des Antrags der Abgg. Agster und Genossen (Soz.): die verbündeten Regierungen zu ersuhen, dem Reichstage bis zur nächsten Session den Entwurf eines Reihs-Berggeseße 3

vorzulegen, in Verbindung mit der Berathung eines den--

selben Gegenstand betreffenden Antrags der Abgg. Lenz- mann und Dr. Müller-Schaumburg (fr. Volksp).

Den sozialdemokratishen Antrag begründete zunächst der Abg. Sachse (Soz.) in längerer Rede, die bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.

Statistik und Volkswirthschaft.

Arbeitsnachwe is,

Im Regierungsbezirk Liegniß hat die Ecrichtung allgemeiner Arbeitsnachweisstellen weitere Fortschritte gemacht. Zu der Liegnitzer Arbeitsnachweisstelle sind im Laufe des Sommers gleichartige An- stalten in den Kreisen Landeshut, Hirschberg, Lauban, Goldberg - Haynau und Sprottau getreten, und auch diese haben bereits recht erfreulih+ Grfolge zu verzeichnen. Es liegt in der Absicht, alsbald, nachdem die in der Bildung begriffenen Nachweis- stellen in Glogau, Freystadt, Görliy, Löwenberg und Hoyerswerda ihre Thätigkeit begonnen haben werden, die Gründung eines Zentralverbandes der Arbeitsnachweisstellen des Regierungs- bezirks herbeizuführen.

Fürsorge für A rbeiter, Das Kuratorium der Kreissparkasse zu Bolkenhain hat 30 Arbeitern, wel? mindestens |eit 5 Jahren Spareinlagen be- sißen und wenigstens 5 Jahre hintereinander bei demselben Arbeit- geber treu gedient haben, Prämien von 10 bis 15 #4, im Gesammt- betrage von 65) M bewilligt.

Zur Arbeiterbewegung,

Eine C zwishen den Berliner Steinsehmeiftern und ihren Gesellen hinsihtlih des Budenrechts ist, der „Staatsb.-Ztg. zufolge, erzielt worden. Auf Grund des Budenrehts, einer alt- hergebrahten Einrichtung im Steinseßgewerbe, haben die Gesellen das Recht, Sonnabends nach dem Frühstück auf eine kurze Zeit zusammen- zutreten, um über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu berathen. Nach dem neuesten Tarif sollte das Budenrecht jedoch in Fortfall kommen. Eine Versammlung der Gesellen faßte folgende Resolution: „Die Gesellen- versamnlung nimmt den Vorschlag der Jnnungsmeister an, wonach das Budenrecht in der althergebrahten Weise bis 1. März beizubehalten und von da ab wegen der verkürzten Arbeitszeit des Sonnabends nah dem F:ühstück {stündize Versammlung abzuhalten ist, und daß diefe Viertelstunde in den Sommermonaten von der Mittagspause gekürzt wird. In den Wintermonaten jedoch darf die Mitragspause nicht gekürzt werden.“

Aus Havre meldet ,W, T. B.* unterm 29. d. M.: Tausende von Do ckarbeitern sind in dena Ausftand getreten und verlangen eine Lohnerhöhung.

Kunft und Wissenschaft,

Die Ausstellung der modernen Tapeten und Teppiche im Königlihen Kunstgewerbe - Museum wird morgen, Donnerstag, Nachmittag geschlossen. Jn Vorbereitung is eine Aus- stellung altflandrisher Wandteppiche aus dem Besiß des Grafen von Tiele- Winckler sowie eine Ausstellung von Schüler - arbeiten der Unterrihtsanstalt.

Bauwesen,

Der Technischen Hochschule in Darmstadt ist, wie das „Centralbl. d. Bauverw.“ meldet, bei dem aus Anlaß der Doppel- Geburtstagsfeier Ihrer Königlihen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Hessen am 23, November d. J. in der Aula der Hochschule veranstalteten Festakt nah preußishem Vorgange das Promotionsrecht verliehen worden.

In dem Wettbewerb für Pläne zu einem Siehenhause in Pirna i. Sahsen waren 22 Entwürfe eingegangen, Das Preis- geriht erkannte der Arbeit des Architekten Richard Wolf in Dresden den ersten Preis (500 4) und der Arbeit der Architekten Rust u. Müller in Leipzig den zweiten Preis (300 4) zu. Die Entwürfe mit dem Kennzeichen „Armen-Schlößchen* und „Vierblättriges Klee- blatt“ wurden zum Ankauf vorgeschlagen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrung8s Maßregeln.

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter Ueber- ständerindern ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Sc{hlacht-Viehhofe zu Nürnberg am 28. November.

Malta.

Durch Government notice bom 21. d. M sind die früheren Bestimmungen bezüglich der in Malta eintreffenden Passagiere dahin abgeändert worden, daß leytere vor ihrer Landung eidlih versihern müssen, daß sie während der leßten 21 A nicht in Portugal oder während der leßten 7 Tage niht în Egypten gewesen sind. Andernfalls haben sie fih einer 21- bezw. 7 tägigen Quarantäne auf dem Schiffe zu unterziehen. (Vergl... „Reichs-Anzeiger“ Nr. 232 vom 2. Oktober d. J.)

Kiel, 28. November. (W. T. B.) Von dem hiefigen Kreiss- physikus wurden, wie die „Kieler Zeitung" mittheilt, zwei Fälle von \chwarzen Blattern festgestellt, der erste Fall bei cinem: russishen Matrosen, der zweite Fall bei cinem roahr)}cheinlih von iesem infizierten Kinde. Alle sanitären Vorsichtsmaßregeln sind ge-- troffen; ein Theil der Marinemannschaften ist einer Nahimpfung. unterzogen worden.

Theater und Mußk.

Im Königlihen Opernhause wird morgen BeelZovens Oper „Fidelio" unter Kapellmeister Str-1uß* Leitung gegeben. Zu Be- inn wird die Ouverture „Leonore“ Nr. à gespielt. Die Leonore fingt räulein Hiedler, den Florestan Herr “Syl)a. Jun der am Soantag \ attfindenden Aufführung der „Walküre“ von e i Wagner fing die Königlich preußishe Kammersär gerin Frau Lili Lehmann dre Brünnkhilde, den Siegmund Herr Kraus, die Sieglinde Fräulektn Hiedler, die Frida Frau Goeze. Als Wotan gastiert Herr van RNooy. Das Abonaement ist chufgehoben. Preise der Pläve:

Î 1, Rang und Parquet 12 #6, 1". Rang 8 . Frau Melba 4 in Berlin

Mr und wird, wie {hon mitgetheilt, am Montag,

den 5, Dezember, als Lucio, in. „Lucia von Lammermoor“ auftreten.

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