1899 / 282 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

S A E N

E

E

fr S Be

En

E E E T I E E E E E A T

h 4 A J 5 4 #

E E E L E E

E

E E

A Rer Kia E E e, De R T E

ifi pat verd A

L

ra menttnic®

A E E E I E E P E P E E E I E

S

‘rau v vei A A Gi G KMECIE I N

Me ui ri H E dara e Marl:

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 1. No- vember. Skripzik, Festung3bauwart von der Pert Dele zum Festungs-Oberbauwart, Finke, Wallmeister von der Fortifi- kation Metz, zum Festungsbauwart, ernannt.

2, November. Wutsdorff, Baurath zu Shwercin, Sonnen - burg, Garn. Bauinsp. zu Königsberg i. Pc. 1, Stuckhardt, Garn. Bauinsp., tehnischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des I. Armee- Korps, in die Lokal-Baubeamtenstellen nah Berlin [V bezw. Schwerin und Königsberg i. Pr. T versetzt.

3. November. Hagemann, Garn. Bauinsp. zu Plön, in die einstweilig einzurihtende Lokal-Baubeamtenstelle nah Altona Il zum 1. April 1900 verseyt. Schulze, Keul, Kafernen-Infpektoren auf Probe s Jüterbog bezw. Mülhausen i. E., zu Kasernen-Inspektoren ernannt.

4. November. Thoms, Kasernen-Insp. in Wittenberg, zum Garn. Verwalt. Kontroleur ernannt. i

6. November. Jankowfsky, Garn. Bauinsp. zu Lyck, als teGnisher Hilfsarbeiter zur Intend. des XV11. Armee-Korps, Ber g- haus, Garn. Bauinsp., technisher Hilfsarbeiter der Intend. des XVI1. Armee-Korps, in die Lokal-Baubeamtenstelle nach Lyck, Scchirmacher, Garn. Bauinsp. zu Rastenburg, Blaß, Garn. Bau- wart ebenda, Loock, Garn. Bauschcciber auf Probe ebenda, in- folge Verlegung dieser Lokal-Baubeamtenstelle nah Königsberg i. Pr. I[I zum 1; April 1900, verseßt. :

11. November. WMarx, König, Z1hlmîstr. Aspiranten, zu Zahlmfstrn. beim 1V. Armee-Korps ernannt.

13. November. Schleicher, Prozsiantamis - Direktor in Königsberg i. Pr., zum 1. Januar 1900 nach Münster, Knöwßeleiu, Rechrungsrath, Intend. Sekreiär von der Intend. der 4, Viv., zu der Korps-Intend. des VI. Armee-Korps, Vroschky, Intend. Se- kretär von der Korps-Jntend. des XVIL[. Armee-Korp3, zu der Intend. der 4. Div.,, Wittrin, Intend. Registrator von der Intend. des I. Armee-Korps, zu der Intend. des XV. Armee-Korps, Engelien, Intend. Negistrator von dec Intend, des XV. Armee-Korps, zu der Intend. des 1. Armee-Korps, zum 1. April 1909, verseßt. Köhler, Zahlmsfstr. von der 1 Abtheil, 1. Pomm. Feld-Art. Regts. Nr. 2, auf seinen Antrag mit Pz?nfion in den Nuhestand verseßt.

14. November. Niemann, Kasernen - Insp. auf Pcobe in Allenstein, zum Kasernen - Insp. ernannt. Tölle, Bekleidungsamts- Assist. auf Probe, beim Garde-Korps endgüitig angestellt.

15. November. Bansemer, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim Garde. Korps ernannt. :

Durch Verfügung der General - Jnspektion des Ingenieur- und Pionier - Korps und der Festungen. 11. November. Dessauer, Festun zs-Oberbauwart von der Forti- fikation Magdeburg, auf die Burg Hohenzollern kommandiert. Böhler, Festung8-Oberbauwart von der Fortifikation Wesel, zur Fortifikation Bitsch, Dertwig, Wenzel, Kramm, Festungsbauwarte von dec Fortifikation Neubreifach bezw. Posen und Bit, zu den Fortifikationen Posen bezw. Cuxhaven und Graudenz, Hartwig, Kramer, Feftung3- bauwarte von der Fortifikation Danzig bezw. Cuxhaven, zuc Forti- fifation Swinemünde bezw. Neubreis2ch, versetzt.

Königlich Sächsische Armee,

Offiztere, Fähnriche 2c., Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 19. November. Erzherzog Otto von Oesterreich Kaiserli: und Königliche E Gen. Major à la suite des Garde: Reiter-Regts.,, zum

en, Lt, befördert.

22, Novemöer. Dietrich, Hauptm. und Komp. Chef im 13, Inf. Negt. Nr. 178, vom 1. Dezember d. I. ab zur Dienstleistung in das Bekleidung?amt kommandiert. Frhr. v. Uslar-Gleichen, Hauptm. und Komp. Chef im 9. Infanterie-Rogiment Ne. 133, Wagner, Hauptm. im 11. Inf. Regt. Ne. 139 und Adjutant der 5. Jaf. Brig. Nr. 63, Patente ihres Dien'tarades verliehen. BOpye, Oberlt. im 6. Infanterie-Regiment Nr. 105 König Wilhelm 11, von Württemberg, unter Belassung in dem Kommando beim Königl. preuf, Großen Generalstabe, zum überzähl. Hauptm,, Hetzer, Oberlt. im Schützen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, zum Hauptm. und Komp. Chef, befördert. Kästner, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Nr. 134, vom 1. Dezember d. J. ab zur Diznst- leistung in das Bekleidungsamt kommandiert. v. der Decken, Li im 11. Inf. Rest. Nr. 139, v. Shönber g, Li. im Shüßen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Stablmann, Lt. im- Fuß-Art. egt. Nr. 12, zu Oberlts, v. Portatius, Fähnr. im 3. Jäger-Bat. Nr. 15, zum Lt, befördert. Die charakteri!. Fähnrihe: Steffens im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent . Luiipold von Bayern. Moering, Kannengießer im 4. Inf. Negt. Nr. 103, Gaupp, v. Goeße im 6. Inf. Regt. 5 - König Wilbeim I1. von Württembera, Sorge im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Rae v. Uslar-Gleichen Inf. Negt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Schweiniß, Thierig, Jungblut im Schüten-(Füs.)-Regt. nz Georg Nr. 108, Schreyer im 9. Inf. Regt. 400, Melzer i 19. Inf. Neat Ne. 134; Portins im h nf De: (177, Geünewäld im 13. Juf Reat.

im 14. Inf Negt. Nr. 179, v. Portatius im 1. Jäg Frhr. v. Friesen im 2. Jäger-Bat. r. 13, v. V im Carab. Regt, v. Waßzdorf im 1. Köaigs-L v. der Decken, Beyer im 2. Köntgs- Huf. N-gt. wiß im 1. Ulan Negt. Nr. 17 Kaiser Fraoz Jof König von Unoarn, Graf zu Münster im Hielscher, Steinkopff, Quaas, v. Pflugk i Regt. Nr 12, Weste, Reichert, Gebra im 2; Nr. 23, Kirsten, Gutwasier, Deißner iz Nr. 32; die Unteroffiziere bezw. Oberjäzer: k

im 2, Gren. Regt. Nr, 101 Kaiter L

Scherel im 4. Inf. Regt Ne. 103, L

5, Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 1 1 ) im 6. Jf. Negt. Nr. 105 König Wilhelm Il. von Overbeck, Lindner im 7. Jaf. Regt. Prinz G20rg Nr. 106, Piehl im 8. Inf. Negt. Prinz Johanu Georg Nr 107, Weigel, Nicolai im Schügen-(Fü}.)Reaiment Prinz Georg Nr. 108, Teuscher im 9. Infanterie - Regiment Nr. 133, Bunde im 10. Inf. Regt. Nr. 134, Bracker im 14. Inf. Regt. Nr. 179, Graf Viyßthum v. Eckstädt im 2. Jäzer-Bat. Nr. 13, v. Stiegliy im Garde-Reiter-Regt.. v. Zehmen, Frhr. v. Uslar- Gleichen tm Carak. Negt., v. Lilienthal, Mörle-Heynisch im 2. Königin-Hus. Regt. Nr. 19, v. Römer im 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreih, König von Ungarn, Kretschmar im 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, Roennefahrt, Neu- mann, Lindig im 2. Feld-Art. Negt. Nr. 28, zu Fäharichen ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 22. November, Die Lts. der Nes: Babrmann des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen. Dr. Noßbach des 4. Inf. Regts. Ne. 103, Dr. Gewiese des 10. Inf. Neats. Nr. 134, Kluge des Carab. Regts., Haberland des 2. Feld-Art. Regts. Nr. 28, Stärker, Lt. der Iaf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Baußen, Lehmann, Lt. der Inf. 1, Aufgebots des - Landw. Bezirks Pirna, Beckmann, Lt, der Kavallerie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Küstner, Lt. der Feld-Art. 1. Aufgebots dessclben Landw. Bezirks, zu Oberlts. befördert. Sch{chätfer, Lt. der Inf. 1. Auf- gebots des Landw. Bezirks Dresden-Altft., ia die Res. und zwar des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm Il. voa Württemberg zurück- verseßt. Die Vue-Feidwebel bezw Vize-Wachtmeifter: Herschel des Landw. Bezirks Leipzig, Bessell des Landw. Bezirks Dretden- Neustadt, Dr. Bergmann des Landw. Bezirks Dresden-Altft., Wetzig des Landw. Bezirks Plauen, Raffelt de-s Landw. Bzzirks Großenhain, Dr. Asche des Landw. Bezirks Leipiúg, Köhler des Landw. Bezirks SchHneeberg, zu Lis,

Oesterreich, 1 Regt Nr. 18,

der Nes. des 1. (Leib-) Grenadier - Regiments Nr. 100, -Zweigler des Landw. Bezirks Plauen, Stroschein, Krämer des Landw. Bezirks Dre3den-Neust., zu Lts. der Nef. des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Tobias des Landw. Bezirks Baußen, Stübner des Landw. Bezirks Zittxzu, zu Lts. der Neserve des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Künzel des Landw. Bezirks Dresden-Neusft., Dr. Briße des Landw. Bezirks Baußen, Richter des Landw. e¡irks Oresden-Altst.,, Mey des Landw. Bezirks Baugen, “— zu Lts. der Res. des 4. Inf. Negts. Nr. 103, Zettler, König des Landw. Bezirks T Chemnig, Dr. Wilsdorf des Landw. Bezirks Borna, Riedel des Landw. Bezirks T Chemniß, zu Lis. der Res. des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 10€ Thorade des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm I1. von Württemberg, Eckenbrecht des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Müller des Landw. Bezirks Freiberg, Heinerth, Sculze, Raßow, Holfeld des Landw. Bezirks Leipzig, zu Lts. der Res. des 7. Inf. Negts. Prinz Georg Nr. 106, Favreau, Sieler, Schaper, Grahl, Dr. Sachse des- selben Landw. Bezirks, Hemmann des Landw. Bezirks Wurzen, Zobler des Landw. Bezirks Glauchau, Kuhlemann, Dr. Oertel des Landw Bezirks Leipzia, zu Lts. der Ref. des 8. Jaf. Negts. Prinz Johann Georg Nr. 197, Sey fert des Landw. Bezirks Dresden-Altst., Thumb des Landw. Bezicks Döbeln, Reinhardt des Landw. Bezicks Dresden-Altit., Höfer des Landw. Bezirks Frei- berg, zu Lts. der N-f. des SHüyen- (Füs.) Negts. Prinz Georg Nr. 108, Nathusius des Landw. Bezirks Zwvickau, Dr. Hase des Landw. Bezirks T Chemni, zu1 Lts. der Reserve des 9. Inf. Regts. Nr. 133, Roehling des Landwehr-Bezirks Swneeberg, Dr. Hahn, Dreßner, Hartung des Landwehr - Bezirks Leipzig, Bräcklein des Landw. Bezirks Plauen, zu Lis. der Res. des 10. Iaf. Regts. Nr. 134, Kästner des Landw. Bezirks Pirna, Dr. Yblig, Roux des Landw. Bezirks Dresden-Altst , zu Lts. der Ms. des 11. Inf. Negts. Nr. 139, Merz desselben Landw. Be- zirfs, zum Lt. der Res. des 13. Inf. Regts. Nr. 178, Wünsche dcs- jelben Landw. Bezicks, Peglau, Dr. Lange, Dr. Störk des Landw. Bezirks Leipiig, zua Lts, der Res. des 14. Jaf. Regts. Nr. 179, Dr. Kobhlschütter dcs Landwzhr-Bezirkz Meißen, zun Leutnant der Reserve des 1. Jäger - Bataillons N-. 12, Eck des Landwehr - Bezirks Glauhau, zum Leutnant der Reserve des 2. Jäzer-Bats. Nr. 13, Krus des Landw. Bezirks Leipzig, Sch{önfelder des Landw. Bzzirks Dre3den-Altst.,, Müller des Landw. Bezirks Wurzen, zu Lts. der Nef. des 3. Jäzer- Bats. Nr. 15, Kabiz\ch des Landw. Bezicks Wurzen, Lehmann des Landto. Bezirks Dresden-Altst.,, Schulz des Landw. Bezirks Leipzig. Dr. Lehmann des Landw. Bezirks Bautzen, zu Lts. der Res. de Carab. Regts., Marthaus8 des Landw. Bezirks Wurzen, zum Lt. der Res. des 1. Königs-Hus. Regts. Rer. 18, Becker, Nöthig des Landwehcbezick3 Leipzig, zu Lutnants der NReserv2 des 2. Köntgia- Husaren-Regiments Nr. 19, Zschille de?s Landwehrbezirks Großen- hain, Nette des Landwehrbezirks Wurzen, zu Leutnanis der Res. des 1. Ulan. Regts. Ne. 17 Kaiser Fcanz Joseph von Oesterreich, König von Uagara, Dr. Gutknecht, Shmidt des Landw. Bezirks Leipzig, zu Lts. der Res. des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, Huth desselben Landw. Bezirk3, Kammel des Landw. Bezirks Baußen, Kießling des Lzndw. Bezirks Dresden -Alift.,, Lüthe des Landw. Bezirks Leipziz, zu Lts. d:r Ref. des 1. Feld-Art. Regts. Ne. 12, Krauß desselben Landw. Bezirks, W olf des Landw. Bezirks Zwickaxu1, Schm idt des Landw. Bzzirks Großenhain, zu Lts. der Res. des 2. Feld- Art. Negts. Nr. 28, v. Carlowiß des Landw. Bezirks Meiñsen, zum Li. der Res. des 3. Feld-Act. Regts. Nr. 32, Lenk des Landw. Bezirks Schneeberg, Pürckhauer, Siefert des Landw. Bezirks Dresden-Aitit, zu Lts. der Res. d2s Fuß-Art. Regts. Nr. 12, Dr. Seidel desfelben Landw. Bezirks, zum Lt. der Ref. des 1. Pion. Bats. Nr. 12, Dehlschblegel des Landw. Bezirks Leipzia, zum Li. der Res. des 2. Pion. Bats. Nr. 22, Hirsch des Landw. Bezirks Wurzen, Merz des Landw Bezirks Plauen, zu Lts. der Res. des 2. Traiz-Bat3. Nt. 19, Brussig, Reymann des Landw. Bzzicks Dresden - Alt, Bieler des Landw. Bezirks Zittau, Frauenftein des Landw. Bezirks Baugea, Dr. Wagner des Landw. Bezirks Pirna, Thöômel, Haadck, Süss38, Probst, Dr. Gröpvel des Landw. Bzzirks Leipzig, Gro ße des Landw. Bezirks 1 Chemniß, Dr. Gündel de3 Landw. Bezirks Annaberg, Ible des Landw. Bezirks Zwickau, zu Lis. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Winkler des Landw Bezirks Leivzig, zurn Lt. der Landw. Jäger 1. Aufgebots, Oppermann desselben Landw. Bzzirk3, zum Lt. d:r Landw. Feld-Art. 1. Aufgebots, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 22. No- vember. v. Schubert, Haupim. und Komp. Chef im Schüten- (Füs.) Reat. Priaz Georg Nr. 108, in Genehmigung seines Abschieds- gefuhs mit Penfion er Erlaubniß zum Forttragea der Regts. Uriform mit de! iebenen Abzeichen, von Hey dendorff, Oberlt, im 12. Inf. . Nr. 177, in Genebmiaung feines Abschieds- gesau3 mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der ‘Armee- Uniform, zur Disp. gestellt. Pienißt, Lt. im Schügen- (Füf.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, der Abschied bewilligt.

Im Beurlaabtenftande. 22. November. Duckart, Hauptm. der Res. des Schügen-(Ff.)Neats. Prinz Georg Nr. 108, mit der Erlaubniß zum Tragea der Uniform der Res. Offiziere dieses

2 vorgeshrizvenzn Abzeichen, Dr. Stobb®, Lt. der er-Bats. Nr. 15, bezufs Uebectritt3 tn Könial. preuß. a Oberlt. der Jaf. 1. Aufgebots des ¿hufs Usterfüßhrung zum Landsturm 2. Auf- v. Armee-Uniforzn, Inf. 2. Aufgebots3 Lufgebots des Lantw. Oberlt. der chmann, 08 Gebriel

4

de

Die Unterärzte r. Heinze des v. Bezirks Frei- Berg des

Dr. Hud,

der Etlaubniß

cs

E 0

tor O y s c

E He

ilitär-Verwaltung. rizgs-Ministeriums. 13. No- vember. Kichter, Ober-Feuerwerker vom Stabe des 1. Bats. Fufß- Art. Regts. Nr. 12, als Re bei der Munitionsfabrik angestellt. 17. November. tüller. Zablmstr. vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18, unterm 1. Dezember 1899 zum Intend. Registrator bei der Intend. des XIX. (2. K. S.) Armee-Korps ernannt.

Deutscher Reichstag. 111. Sißung vom 28. November 1899, 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsezung der zweiten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.

Artikel 7 a, gegen den Widerspruch der Vertreter der ver- bündeten Regierungen von der Kommission eingefügt,

.

ändert das Krankenversicherungsgeseß dahin ab, daß Ga dem Bundesrath die Befugniß zu}tehen soll, die Kranken- v Un AEn Tat auf die Heimardbeiter auszudehnen. Die bezügliche Verordnung kann auch für bestimmte Gewerbszweige und. für örtlihe Bezirke erfolgen. Ein Antrag de3 Abg. Frei- herrn Heyl zu Herrnsheim (nl.) enthielt nur den Vorschlag einer entsprecheiden Resolution.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsbeim: Die jeßt im Entwurf enthalten? Beftimmung ift auf Antrag der fozialdemokratishen Mit- glieder von der ganzen Kommission einstimmig angenommen worden. Die Fassung, die die Kommission gewählt hat, ift eine solche, daß ibr auch die verbündeten Regierungen zustimmen könnten, Die Behauptung des Berliner Großkonfektionärs Manheimer, daß für die Krankenversiherung der Heimacveiter {hon gesorgt sei, hat sich in dieser Allgemeinheit als niht zutreffend er- wiesen. Auch die Frage, ob und wie weit die Hauvtunter- nehmer, die si der Zwischenmeistec bedienen, für die Einzahlung der Beiträge und Eintrittsge"der der Hausgewerbetreibenden und ihrer Gehilfen aufzukommen und ein Drittel davon aus eigenen Mitteln zu entriÿten haben, is durch die Kommission beantwortet worden. Redner sucht auszuführen, daß sih im allgemeinen die materielle Lage der Arbeiter seit 25 Jahren erhebli® ge- befsert und daß es mit der fozialdemokratisch2n Vereiendungs- theorie garnidts af fich habe. Die Versicherungspfl'{t aber für diese Heimarbeiter, die am allershlimmfien daran seien, müsse als eine der dringendfien Nothwendigkeiten so {nell wie mözlich ein- geführt werden ; fie könnten nicht darauf warten, bis ein neues KcankenversiWerungbgefeß ergangen fei. Seine Freunde würden ein- stimmig für diesza Artikel 7a stimmen. Das Gefeß von 1897 hätte ja diese Pfl'cht {on ausgesprochen, und da es niŸt zu stande gekommen fei, Ane die erste Gelegenheit benugt werden, dies Verfäumniß nach- zuholen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Den faclichen Ausführungen des verehrten Herrn Vortedners kann ich mich in alen Punkten anschließen. Auch wir wü«schen, die Lage der Heimarbeiter zu verbessern; und ih babe ja bereits in Aus- sicht gestellt, daß die Verhältnifse der Heimarbeiter Gegenstand einer späteren geseßlihzn Regelang sein sollen. Die Grüade, welche für die verbündeten Regierungen in der Kommission dafür maßgebend waren, ih geg?n diesen Paragraphen auszusprehen, und wel:he auh gegenwärtig noch mzßgebend find, liegen niht auf sa@lihew, fondern auf staatsrechtlihem Gebiet. Das unter der Verwaltung metnes Herrn Amtsvorgängers zum Besten der Konfektions8arbeiter aus- gearbeitete Spezialgeseß kann für diesen Vorgang nicht angezogen werden; es war eben ein Speztalgeseß nur für die Konfekltion8arbeiter, damit war auch die Möglichkeit gegeben, au die Krankenversicherung derselben gleichzeitig zu regeln. Hier handelt es si dagegen um eine Novelle zur Gewerbeordnung, und es ift mindestens ungewöhnli&, in einer solhen Novelle zur Gewerbeordnung theilweise ein großes, zu- sammenbängendes Gesey wie das Krankenversiherung8oesez einer N-eform oder Ergänzung zu unterziehen. (Sehr richtig! rechts.) Wir halten aus ftaaisrechtlichen Gründen den Vorgang, in cinem Geseßz Materien, welze in ein ganz anderes gefchlides Gebiet fallen, gelegentli*) zu regeln, für einen außerordentlih bedenklihen (sehr rihtig!), und deshalv müssen wir uns gegen diesen Paragraphen auësprehen. Aber außerdem liegt keine sahlite Nothwendigkeit vor, jegt diesen außerordentlichen Weg zu beschreiten. Noch vor Ihrem Wiederzusammentritt im neuen Jahrhundert verzeiben Sie, die Frage ift eine streitige (fehr rihtig ! Heiterkeit) —, also im nächsten Jahre werden Ihnen fünf Novellen zur Unfaliversichecungs- Geseßgebung zugehen, einsHließlih der vom Reichstage so fehr ge- wünshten Unfallentshädigung der in den Gefangenenaunftalten ver- unglüdckten Personen. Wie ih bercits im vorigen Jahre angezeigt habe, soll, falls diese Novellen verabschiedet werden, in der nächsten Session eine Novelle zur Reform der Krankenversiherung vorgelegt werden, Diese Frage also, die hier von Jhnea jeßt \chon geregelt wird, dürfte meines Erachtens organisch zu: der in der nähsten Session vorzulegenden Novelle zur Krankenversiherung gehören.

Sachlih haben wir gegen die Versicherung der Hrimarbeiter niht3 einzuwenden, obgleih immerhin noch das Bedenken besteht, ob es niht, ehe man den Heimarbeitern, diesen mit fo {weren Ver- bältnifsen Tämpfenden Leuten, eine reue Last auferlegt, rihtiger wäre, die Beitragélaften zur Krankenverfiherung anders zu regulieren, man also nit, ehe man den Heimarbeitern diefe Laft auferlegt, eine Regulierung der Krarkenversiherunçsbeiträge dahin eintreten ließe, daß die Unternehmer die Hälfte und die Arbeiter auch nur die Hälfte stait zwei Drittel zu bezahlen hätten. Ih möchte deshalb dringend bitten, diese beiden GBegenftände niGt miteinander zu verbinden Glauben Sie aber, daß man in der That die Regelung dieser Frage nit aufshieben kann bis zur Berathung der Krankenve:sihcrungs- novelle im nächsten Jahre, so bitte ih dringend, den ftaatörechilihen Auffassungen der verbündcten Regierungen dahin entgegenzukommen, daß Sie diesen Paragraphzn hier streichen und als IJnitiativantrag ¡ur Krankenvzrsiherung einbringen. Jh würde meinerseits nichts da- gegen haben, daß Sie dann in diese Novelle au hineinsegen : dieselbe triti alcihzeitig in Kraft mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Ge- werbeordnung. Dann ift Ihrem sahlihen Wunsch vollkommen ge- nügt und unscr2 ftaatsrehtlihen Bedenken sind gleichzeitig erledigi. (Bravo! rechts.)

Abg. Singer (Soz) führt aus: Daß eine Aeuderung. des Krankenkasscageiezes nit in die Gewerbeordnung pafie, könne do nidts vzslagza; es wäre s{chlimmfsten Falls ein Schönheitsfehler. Die weitere Fcage, ob man vorweg eire antere Veitheilung der Krankenkassenbeitrôgz vornehmen folle, sei nebensähiih Was der Abg. von H:yl ausgeführt hate, beweise nur, daß er die Verelendungstheocie niht fenne. Daß UArtifel 7a überhaupt nothwendig geworden sei, liege allerdings an der Läffigkeit der städtischen Gemeinden, von der ihnen im Gefeß gegevenen Befug- niß Gebrauch zu machen. Aber tie Städte hätten vielsaW, and nicht ohne ein Gefühl der Beshämung müsse er es ausspred)en gerade auh die Reichsbauptstadt Berlin, in di-sera Punkte nichts gethan. Die Gewerbedeputation der Bziliner Stadtoe:walturg habe einstimmig ein folches Ortéfstatut befürwortet, aber von dem Augen- blick an, wo die Agitation der Unternehmer dagegen begonnen babe, sei iz Durchsezung desfelbea bei den städtischen Behörden niht mehr möglich gewesen. Die #Fragz, wer die Beiträge zu zahlen habe, sei ja gewiß von Bedeutung. ec Kom- missionévorshlag halte daran fc, daß auf bunbesräthlitze Ver- ordnung die Baur faciicitzobés gezwungen werden fo.inten, lelbft diz Beiträge zu eclegen und sich voa den Arbeitzzn resp. von den Zwischcameistern zwei Drittel der Beiträge erftatten zu lafen. Nach seiaer (Redaers) Meinung müßte ohne weiteres die generelle Verpflichtung der Hauptunternehmer ohne Rügriff auf die Zwischenmeist-er ausgesprohen werten; sie müßlen die [op politishea La\ten, die sonft jever Industrielle tragen muhe, ebenfalis tragen, und tem Viißbrauch, kaß sie diese Lafien und dazu won Le Lieferung ven Arbeitéräumen und vielfah au von Arbeitsgerat auf Zwischenpersonea abgewälzt hätten, müßte endlih gründlich gt

fteuert werdén. Die Gesehgebung müsse eingreifen, în die Hände der Kommunen dürfe man die Entscheidung über solhe sozialpolitishen Fragen niht mehr legen.

Abg. Dr. von Leveßow (d, kons.): So sehr wir die Ausdehnung der Krankenversiherangspflich&t wünschen, jo sind wir unter keinen Umständen in der Lage, für diesen Artikel inuerhald ter Gewerbe- ordaungsnoyelle zu stimmen. Es sollen hier die verschWiedeuartigsten Materien zusammengebracht werden, man will auf diesem Wege den anderen Faftor der Gesetzgebung zu etwas zwingen, worauf er freiwillig einzugehen aus gewitigen Gründen verhindert ist. Schon heute wifsen vnsere Verwaltungsbeamten in- den Gesegen, ganz befonders in der dur 25 Novellen kompliziertea Gewerbeordnung, kaum noch Bescheid; wir kommen bei der Berathung dieser Novelle shon zu einem § 139 h h h. Der Staatssekretär hat ja den Weg gezeigt, auf dem alle Theile in befriedigender Weise zum Ziel gelangen.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Wenn die verbündeten Regierungen die Angelegenbeit auf dem Wege des JInitiativ1ntrags regeln wollen, so {ließen wir urs den Ausführungen des Herrn von Leveßow an, indem auch wir dasselbe Vertrauen zu den verbündeten Negierungen haben, wie die Deusc(konservativen. Der Marxismus iff widerlegt in allen seinen Hauptpartien; das eherne Lobngesey is aufgegeten, die Verelendungétheorie ist aufgegeben. Bleibt nür noch übrig das dem Kapitalismus angeb- lich immanente Geseß. Aber auch die Krisentheorie kat bis jut keine praktishe Probe bestanden. Nicht die Gelehrten der Sozialdemokratie entscheiden darüber, sondern die praftiswea Erfahrungen des Lebens. D jt ganzen Marrxistischen Theorie 1st danach nichts mehr übrig geblieben. L A

Abg. Dr. Hîiye (Zentr.): Die Sozialdemckraten behaupten aller- dings alle, daß sie auf dem Boden des Marxisnus stehen, aber in Wirflichleii fommen dabei die verschiedensten Anschauungen zu Tage. Herr Bernstein und Herr Kautsky vertreten ganz ver'chiedene Stand- punkte. Herr Bebel bat sich aufs äußerste öffentli dag-gen gewehrt, daß PE Bernstein der Resolution Bebel auf dem Hannoverschen Parteitage

eistimmte; Herr Bernstein konnte ihr nach Bebel’s Anschauungen,

garnicht bestimmen. So si:ht es mit der Einigkeit dec Partei aus. In der Sache handelt €s8 sib nur um die Zweckmäßigkeitéfrage, ob dies? Bestirnmung in die Gewerbeordnungsr ovelle aufzunehmen set. Da sich die Regierung ausdrücklich für die Nothwendigkeit der Neges- lung erflärt bat, so find auch wir gern bereit, auf den voa Herrn von Heyl acceptierten Weg iu treten.

Präsident Graf von Ballestrem: Auf der Tagesordnung steht die Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung und nit die Be- sprehung des sozialdemokraiishen Parteitag-8 in Hannover. Nachdem die Grörterung eine Wendung genommen hat, die mit dem eigent- lichen Berathung8gegenstande nux in lofest- m Zusammenhange stebt, bitte ih do, es entli damit genug sein zu lasen und zur Gewerbe- ordnung zurückzukebren.

Abg. Noesicke-Defsau (b. k. F): Die von den verbündeten Regierungen 1897 gemachte Vorlage trug den Titel „Eniwarf eines Gesetzes zur Abänderung der Geroerbeordnung und des Kranken- versicerungsgesezes". Nichts Anderes hat au die Kommission beschloffen, und es ist vecwundeclid, daß jeßt dieser Standpunkt so großen Bedenken begegnet. Mein Vectrauen auf die Zu- fage des Staatssekretärs ist zwar nicht ganz so unbedingt wie bei Herrn von Leveßow, aber in der Annahme, daß er namens der verbündeten MRegierungea gesprochen hat, will ih mich besh?iden. Die Absiht, die Beiträge auf die Arbeit- geber und Urbeiter gleih zu vertheilen, wird ja gewiß zu Erörterungen führen; es liße sih damit vor allem eine leihtere Verbindung zwischen Kraunken- und Javalidenkasse berstellen. Ueber diese letztere Frage roâre mir eine Aeußerung des Staatesekretärs sehr erwünscht. In der zweiten Lesung könnte man übrigens unbedenklich für Art. 7a stimmen.

Abg. Freiherr von Stumm (Npy.) spricht sh ebenfalls im Sinne der Aaregung des Adg. Dr. von Levezow aus und meint ferner, daß es besser sei, ihr \Gon j-ßt nachzugeben, dz fonft in dritter Lesung leicht die Abstimmung dem Zufall anheimfallen köunt?,

Abg. Singer: Ich will dem Abg. von Heyl kurz erwidern (Präsident: Jh kann das nicht hindern, mache den Redner aber darauf aufa1:rksam, daß er dann wieder anderen Herren Gel-genheit zur Ecwiderung geben und die Dekatte abshweifen lassen wird.) Jch glaube, meine Erwiderung wird so schlazend fein, daß eine weitere Debatte sich erübrigt. Hecr von Heyl hat ange- fangen, nicht wir. Die Sozialdemokratie steht weder gesell- {aftli noch wissenshaftlich so da, daß .man sih mit ihr ke- schäftigen muß, hat Herc voa Hey! gesagt. Daz mvß ih ganz entschicden zurüdweisen Was das Gesells@zaftlichz anbetrifft, so be- rubt das auf Geger.seitigkeit, und vie Frage des Wissenscha2ftlichen zu beleuhten, würde id Stunden lang reden und der Zensur des Präsi- deuten verfallen müssen. Jch begnüge mich also mit dieser Abwehr.

Jn der Abstimmung wird Art. 7a. gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.

Im Artikel 7b. soll der lezte Absaß des § 138 a. folgende neue Fassung erhaiten :

„Die untere Verwaltungsbebö:de kann tie Besäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahre, welhe tein Hauswesen zu besorgen haben und eine Foitbildungt schule niht besuchen, bei ten in § 109 c als nothwendig bezeineten Arbeiten an Sonnabendén und Vor- abenden von Festtagen Nachmittags nach 54 Ukr, j do niht über 84 Uhr Übends hinaus, gestatten. Die Erlaubniß ift s{chiftlich zu ertheil:n und vom Arbeitgeber zu verwahren. Eine Abschrift der- selben ift an einer den Arbeiterinnen zugängiichen Stell: auszubängen.“

Auf Antrag des Abg. Kirsch (Zentr.) wird der leßte Saß geftrihen. Artikel 7b im übrigen ohne Debatte angenommen.

Artikel 8 fügt dem Titel VII einen neuen Abschnitt VI (SS 139c—139i) hinzu, welcher bestimmt ist, die Arbeits- verhältnisse in den offenen Verkaufsstellen zu regeln, und die Ueberschrift tragen sol: „Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen.“ Bezüglich der Arbeitszeit dieser Per- sonen enthielt auch ein Antrag des Abg. Freihercn Heyl zu Herrnsheim einige Bestimmungen. Zu Grunde liegen die Er- hebungen der Kommission für Arbeierstatistik. Hauptsächlich in Betracht kommen die Verkürzung der Arbeitszeit bezw. die Festseßung einer Minimal-Ruhezeit und einec Laden- s{lußstunde. Die Gast- und Schankwirthschaften fallen unter diesen Titel nicht. :

8 139c lautet nah den Kommissionsbeschlüssen:

„In den offenen BerkaufsstelUen und den dazu gehöcenden Schreibftuben (Komtor) und Lagerräumen ist den Gehilfen, Lehr- lingen und Arbeitern nah Beendigung der täglichen Arb-i1szeit eine ununterbrohene NRuhezeit von mindesteas zehn Stunden zu ge- währen.

In den Gemeinden, w lhe naÿh ter j:wiligen lctca Volls- zäßlung mehr als 2000 Einwoßÿner haben, muß die Nuhezeit für offene Verkaufsstellen, in denen zwei oder mehr Gehilfen und Lehr- linge P werden, mindestens 11 Stunden betragen, Für kleinere Dctschaften kaan diese Ruhezeit durh Orisstzitut etnzeführt werden, (Abs, 2 i} Zusay der Kommission.)

úInnerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Acbeitern eine angemessene Mittagöpause gewährt werden, Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die thre H1uptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes eianchmen, muß die Pause mindestens 14 Stunden betragen, thre Daunec kann jedoch durch die Gemeindebehörve allgemein ober für cinzelne Geschäfts- zweize verlängert ober einhettlich festgesezt werden."

Dazu liegen mehrere Abänderungsanträge vor. Der Abg. Freiherr von Stumm will den leztea Absaßz gänzlich streichen. Die Deutschlonservativen beantragen die Streichung des zweiten Absayes und im dritten Absah die Herabsegung des Minimums für die Mittagspause von

- -

11/4 Stunden auf 1 Stunde. Ein Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) geht auf allgemeine Fel sezung einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens 12 Stunden, einer Mittagspause von 2 Stunden, und will die Verpflihtung der Verkaufsstellen- und Komtorinhaber statuieren, dem Personal Sigzgelegenheit zu gewähren.

Abg. von Tiedemann (Rp.): Wir werden sür die zehnftündige Minimalruhezeit, aber gegen die Absäße 2 und 3 stimmen. Die Grenze von 20000 Personen if von der Kommission ganz will- kürlih gewählt. Wundertar" ist au, wie die Kommission kem Ge- hilfen eine längere Mittagspause nicht gönnen will, wenn er im Ge- \châft der einzige ift, sondern diese längere Pause erst dann eintreten lassen will, wenn mebrere Gehilfen da sind. Die Gesetzgebung sollte fih nit so fehr in Einzelbeiten verlieren, eine Frage wie die Vtittags- pause regelt sih do& praktisch von selbst. Will man hier überhaupt reglementieren, dann foll man hier nach dem Antrage der Deutsch- konservativen nur eine Stunde als Norm geben. Öringend möchte ich davor warnen, die ung!ücklihe Gemeindebehörde mit befonderen Befugnissen in dieser Materie auszustatten. Der Bürgermeister und Gemeinde-Voirsteher ift dabei den wunderbarsten Beeiuflussungen aus- geseßt; man follte fie in eine so gefährliche Lage garnicht bringen. In benachbarten Vororten könnten dadurch die verschiedensten Rege- lungen eintreten und die größten Mißstände hervorgerufen werden,

Abg Nosenow (Soz.) führt aus: Die Forderung der Sozial- demokraten gebe sehr viel weiter als die Kommissionöbeschiüsse. Ste wollten zwölfStunden Nuhezeit, zwei Stunden Mittagöpause und erhöben {li ßlich die auch von bürgerlichen Kreisen gestellte Forderung von Sitzgelecenheiten für die Verkäufer und Verkäuferinnen. Diese ihre Forderungen seien abex nur Mindestforderungen, auf welche sie sich beschränkten, weil sie die Frage des Normalarbeitstages bei dieser Gelegenheit nah dem Gang der Verhandlung in der Kommission nicht aufrollen wollten. Die Erhebungen derx Kommission für Arbeiterftatistik bâtien ergeben, daß 4409/9 der Gehilfen und 509/69 dec Lehrlinge mehr als 14 Siunden täglih in den offenen Verkaufélokaäalen arbeiten müßten. Nicht nur die Bequemlichkeit des Publikums fei der Grund für diz mißbräuchli®ß lauge Arbeitszeit; sie habe ihren Grund auch in der langen Arbeitszeit in den Engroësgeschäften. Deshalb hätten die Sozialdemokraten zuerst diese Bestimmung auf das ganze Handelts gewerbe ausdchnen roollen. Die Regierung selbsi habe ja auch auf diescim Stundpunkte gestanden; die Throurede habe ausdrücklich von der Regelung der Arbeitszeit „im Handelsgeschäft“, also ganz allgemein, gesprochen. Yan habe also von vornherein den Anschein erweckt, als ob es sich um eine solche allgemeine Regelung handele, während man ih jeßt auf die offenen Verkaufs- tellen beschränke. Geld- und Kredithandel, Spedition, Kommission, Buchhandel, Zeitungéverlag, alle diese Geschäftszweige hätten hier mit in Betracht gezogen werden müssen, wenn ein wirksamec Schuß der Handelsangestellten erreiht werben sollte. Jasbesondere aber seien die Verhä!tnisse der Handelshilfsarbeiter reformbedürftig. Der Ver- band der Hiifsarbeiter habe auf seinem Vtrbandstage von 1898 statistish feitgestellt, daß der größte Theil 14, 15, 16, 17, ja, daß 58 Mitglieder sogar 18 Stunden tägli Arbeitszeit gehabt hätten. 701 Mitglieder hätten übechzupt nur angeben können, wann ihre Arbeitszeit beginne, nit aber, wann sie zu Ende wäre. Bei den großen Spedit:oobficmen, beim Berliner Spediteurvereia würden \ystemaiisch Kinder noch in den spätesten Abendstundea veræwrndet, und zwar hätten sie, troßdem sie bloß 1,50 «6 ¿ro Woche Lohn bekämen, fast ebenso schwer zu arbeiten wie die Erwachsenen. Ebenso sei das Bureaue und Lagerpersonal der Fabriken und Gagros- Konfektionäre gänzlich ungeschügt und müsse namentlich in der Saison bis in die Naht, bis nah 11 Uhr, und in unausgeseßzter Thätigkeit sein. Die \ächsisch: Textilindustrie biete ein 1ypisches Muster dec Ausbeutung der Ängeitellten. An ben Liefertagen müsse der Handelsgehilfe undbeshränki bis in die tiefe Nacht hinein arbeiten. Die Nesolutioa, die der Kommission beliebt habe für die Handelsangestellten zu beschließen, werde seine Partei ja annehmen müssen, aber es wäre sehr zu roûnschen, daß die Ausführung nicht so lange auf fich warten lassen möchte, wie dieser Artikel 8 erwartet worden sei. Die Beschlüsse der Kommission bedeuteten einen guten Anfang, aber nur einen Anfang. Die eingegangenen Petitionen gingen ja vielfah auch viel roeiter, und zwar niht n4c die von Angestellten herrührenden, sondern auch die von Handelsf1mmern. Die Berliner Kolontalwaarenbändler freilih wollten es nicht recht Wort haben, daß auch in ihren Geschäften zurn theil mißliße Zustände herrschten, die Thatsachen sprächen aber eine zu beutlih:2 Spraze. In den Kon- traïten werde direkt eine 14\tündige Arbeitszeit ausgemacht, und in diingenden Fällen müsse diee verlängert werden; die Räume seien vielfah nicht gehezzr und die Löhae sehr niedrig. Die Behauptung der Kolontial-vaarenßändler, daß Geschäftszeit und Urbeitszeit nit das!elbe fei, treffe auch für die meisten Fälle nicht ¡u Beständig steige die Ziffer der Krankheit:fälle in dea Kreisen dieser in offenen Verkaufsstelicn thätigen Personen. Die Berliner Oritkrankenkasse und die Münchener Kasse für das kaufmänzische Personal bâttea festgeseßt, daß necvôse Erkrankungen, Bluütarmuth, Tuberkulo|e vorzüglich auf die Nachtheile dieses Berufs, üdrmäßize Arbeitszeit und damit verbundene s{chlechte Ernährung sowie auf das Sitverbot, das vielfach beftehe, zurückzuführen scien. Ja manchen Geschäften bestehe ncken dem Sißverbot au) noch tas Verbot, im Laufe der ganzen Nachmittagé- und Abendöbeschästigung einen Jmbiß einzu- nehnien. (Nedner bringt eine große Zahl solcher Geschästöoconungs- bestimmungen zur Verlesung.) Um diesen Zuständen zu fteueri müßten die Handelzgchilsen durhweg unter die Gewerbeordnung gestell? werden. 71% aller Handeléangestelten sei in offcnen Laden- geshäften in Hamburg bis 9 Uhr, 3209/6 sozar bis nah 10 Ubr bescäftigt. Die Sozialdemokraten glaubten ja. niht, daß durch die Festiezung einer täzlihen Ruhezeit von 12 Stunden die Stellealosi,keit aufgehoben würde, aber du feine Acbeitsflass2 unter diesen Auéwühsen so zu leiden habe wie der Stard der Vandeld- angestellten, so würd! durch die Fixierung etner zwölfstündigen Nukbe- zeit wenigstens etwas gegen dite Srellenlosigkeit ausgerichtet werden. Was die Mittagspaufe betreffe, so läçen die Verhältnisse niät allge- mein so, wie der bz. von Tiedemann es dargestellt habe, Gebiifen bew. Gehilfinnen gingen ers dann zum Mittazetish, nahdem der Prinzipal gespeist hätte, und an Tagen, wo viel zu thun sei fei die Tischzeit eine sehr beichcränkte namentli für diejenigen, die in tea G.- schäften lbst speisten.

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) beantragt, cine 11 stündige Nußezeit einzufüyren.

Vbg. Bassermann (nl.): Gegen die Höbe der Konventional- strafen wendet sih ein Beschluß der Kommission, der später zur Berbandlung aelargen wird. Auch über die Arbeirszeit der Handels an „estellten jollen ja nah dem Beschlusse der Kommission Echebungen vorgenominen werden. Die Frage der Sitzzelegenheit baben wir bei dec Berathung des Handesge]eßbuhes sehr gründlich erörtert. (Fyentuel würden wir bereit stin, auf eine bezüglihe Vorschrift hier in der Gewerbeordnung einzugehen. Die Zunahme der Ver- fäuferinnen ift in den leßten Jahren eine ganz außerordentliche gewe!en ; es fönnen bet zu langer Arbeitszeit Gesundbeits!hädigungen nicht aus- bleiben, und muß bei dea verheicatheten Frauen das Familienleben empfin lih leiden, Andererseits steht die Thatsae etnes großen Angebots weiblicher Personen fest auf diesem Gebiet Jn der Kom- mission sind sowohl 12 wie 11 Stunden empfohlen worden, aber nicht durhgedrungen; man hat si) {ließli auf die 10 Stunden dec Vorlage geetntzt. Ein Theil meiner Freunde if auch bereit, ich auf dea Boden der Vorlage zu stellen, weil es sich uin eine Neuerung hanvelt, die das Ladengeschäft wenigstens tim Añfange empfindlich treffen wird. Jh möchte meitinerjeits die Annahme der Kommissonsbeschlüsse empfehlen. Jn größeren Städten ist die Audnugung der Arbeitökräfte bei dem größeren Angebote viel größ-r a!s auf dem Linde, Die Mittazavause hat die Kommission \chließilid auf 1} Stunden festgesegt. Das i nicht zu viel, wenn man erwäzt, daß die Angestelkten in Komtoren u. |. w. durhweg etne zweistündi,e Pause haben, Die Petition des Vereins für weibliche

' Angestellte hebt mit Recht hervor, daß die längere Pause shon des-

wegen gewährt werden muß, damit dieselben die Zeit gewinnen, ihr Mittagsmahl ohne Uceberstürzung außerhalb des Hauses cinzunehmen.

Staatssekretär des orts Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Die großen Mißstände, die im Handelsgewerbe bestehen, haben die verbündeten Regierungen veranlaßt, Jhnen diese Vorlage zu unterbreiten, Die hierauf bezüglichen Bestimmungen ent- halten eigentliß den Hauptkern der gesammten Novelle zur Gewerbe- ordnung. Wir wollen vor allen Dingen die Verbhältnisse ter Hand-

[ungsgehilfen in kaufmännischen Geschäften einer gründlichen Besserung

unterziehen. Jch möchte aber do bitten, bei Ihren Berathungen einen Gesicht: punkt nicht zu vergessen. Es handelt ih auch hier um langeingewurzelte Verhältnisse. Wir müssen den Wunsch haben, daß, wenn wir Bestimmungen erlassen, fiz auch wirklih durchgeführt werden, und wir etwa nicht, wie dies beispielsweise bei einer bekannten anderen Verordnung der Fall ist, 1m ihre Durhführung zu kämpfen haben mit dem passiven Widerstand eines großen Theils der Pcinzipale, und wenn irgend wie der Einwand begründet ist, daß sich solhe Vor- riften zwar leiht geben, aber {wer fontrolieren laffen, fo ift er hier begründet bei dem engen Verhältniß, in dem in kaufmännischen Ladengeschäften der Prinzipal zu seinen Untergebenen steht. Ich würde also den Wunsch haben, daß das hohe Haus ntcht Bestimmun- gen trifft, die augenblicklih einen gar zu scharfen Gingriff in bestehende Verkbältnisse mit sih bringen und geeignet find, den passiven Wider- stand eines großen Theils der betheiligten Pcinzipale hervorzurufen. Meine Herren, Sie haben ja wahrscheiniich die Petitionen, die von den verschiedensten Seiten gegen zu \trenge Bestimmungen auf dicsem Gebiete eingereicht find, ebenfalls gelesen. Persönlich bin ih der An- sicht, daß für die allermeisten Geschäfte, mit Ausnahme vielleiht der Geschäfte, welche Nahrungsmittel verkaufen, der Acht-ÜUhr-Laden- \chluß praktisch durchaus durchführbar sein würde. (Sebr richtig! rechts.) Ich glaube aber, man muß hier zunächst einmal mit der Minimalruhezeit beginnen, man muß abwarten, ob fich die Be- theiligten selbst entschließen werden, in ihrem eigenen Interesse und dem ihrer Angestellten vernünftigerweise den Ladenshluß zu regeln, und ob ih daraufhin nicht eine gewisse allgemeine Sitte bildet, auch unterstüßt durh die Forderungen, die bie Handlung®gehilfen selbft in dieser Beziehung stellen werden. (Sehr richtig!)

Ih meine überhaupt, man unterschäßt do die Bestimmungen, die wir Ihnen hier vorgeschlagen haben. Ih gestatte mir zunächst nur darauf hinzuweisen, daß, wenn eine Minimalrubezeii von 11 Stunden verlangt wird, diese Nuhezeit in vielen Geschäften längst schon übecholt ist. Nach der Statistik haben von je 100 Betrieben mit männlichen Gehilfen eine Arbeitszeit bereits von 12 Stunden und weniger, allerdings mit Einshlnß der Pausen, in den Großstädten 30,4 9/0, in den Mittelstädten 18,49%, in den Klein- städten 89/0 und in den Landstädten 69%. Ich bitte tiese Statifik zu beackten, auf die ich bei meinen weiteren Ausführungen zurü» fommen werde, weil daraus hervorgeht, daß die g der Handlungsgehilfen nicht în dea großen Städten feftgestelit ift, sondern in den kleinen und den Mitielftädten. Aber roelch großen Fortschritt doch die allgemeine 10ftündige Miaimalrube:zit bedeutet, mag si daraus ergeben, daß von je 100 Betrieben ä lihen Gehilfen eine Arbeiiszeit von 15 bis 16 Stu Städten 13 9% der Geschäfte, in den Mittelstädten städten 30 in den Landstädten 322 und in wohnern 33,2 9% haben. Auch hier zei»

JInanspruchnahme der Arbeitszeit oder, wen

Kommission gebrauchten Ausdrucks bedienen

Präsenzzeit, in den kleinen und mittleren

sächlich aber grenzt fi die Arbeit8ze kleinen Städten sehr verschieden na Geschäfte ab. Es giebt in den fliinen einzelnen Tagen, namentli an Markttagen, zum späten Abend ganz nt sind , | ß die ;

wissen,

aber in gro!

Geschäfte ecinner!

\{châste, von denen

legen zu können, daß id

daß ein Kunde ia

berausgefommen wäre.

solche Geschäfte mi

nur Erport- oder Vecfandgcschäfte ?

oder Präsenzzeit f artigen Geschäft, w

v0 5 So 11 gegen Uit

S

—— G =

A An ch d

17

geno rmen Y T0044 15 04 Cy schâ!tzett 1 1

zum Aben

Städten von über

Seelen, und zwischen Geschäften

soldhen, die nur einen Gehilfen hergehenden Ausführungen,

einzelnen Geschäfte niht darnad) bem einer Stadt von über oder unte

Es kommt vielmehr auf die Natur de Act der Waaren, die ia einem

In einem Geschäft dbespielêsweise , Stoffe zu \olhen verkauft werden , ¿ viel geringerer Verkehr sein als in cincin Kolonialwaaren» ode waarenges{häft, und auf diesen inneren Unters@ted Ÿ

des Geschäftéortes meines Era@tens keinen Einfiud, Es gegen diesen Bes(hluß der Kommission nod cin anders Bode Macht inan eine solche Zweitdeilung, fo männischen Arbeitékräfte suchen werden ,

wo eine 11fiündige Rubezeit besteht, d. b beschäftigt sind, und in größeren und mittlo notoris®d, daß es son jet ganz außerorde kleinen Ges(äftêprinzipal, derbaup

4 i a)

N î Pa nal m ammen,

Orr R E O 0A E A E: Se H E R: O? M 1E E ch ra T. An - Lar

d

S

S2 n pft 4 “fa eh g Ed D G T H rät ch rata d auci rintmaAi E E A P T T a