1832 / 10 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Lannt werden wird, steht in Frage. Der Groß-Weslr hat sich nah Uedergabe der Forts von Skutari nah Monastir begeben ; vermuthlich werden die Kriegsereignisse in diesem Theile des Oémauischen Reichs für dieses Fahr ihr Ende erreicht haben; zit Eintritt des Frühjahrs wird der Feldzug gegen Bosuien be: ginnen, wenn es anders bis dahin der Pforte noch mögli ist, idre Kräfte zu theilen.“

China.

Englische Blätter theilen ein Schreiben des Kaisers von. Ch na an den Gouverneur von Cauton, als Antwort auf dess-n Eingabe in Bezug auf die Streitigkeiten mit der Briti- {heu Faktcrei, mit. Es lautet folgendermaßen :

¿Le ‘und Andere haben eine Denkschrift cingesandt, worin die alten Bestimmungen zum Schuß gegen fremde Barbaren und ge- wisse im Rathe vorgeschlagene Modificationen auseinandergescßt werden, und wünschen, daß denselben Gehorsam verschafft werden möôge. Die Enalischen fremden Kausseute haben kürzlich um cine Herabseßung des Zolles nachgesucht und auf diesen Grund hin ihr Einlaufen in den Hafen verzögert, Fm vergangenen Fahre haben sie wieder fremde Frauen heimlich n die Faftoreien gebracht und Fliuten und’ Gewehre in die Stadt Canton eingeshwärzt. Sie haven zwar unmittelbar darauf Reue empfunden

gen; aber die Gesinzungen der Barbaren sind verrätherisch und ichíau; es is daher unumgänglich nothwendig, die Verbote

und Befehle mit Strenge in Kraft zu seyen und die durch alte |

Bestimmungen angeordnete Vorsicht zu beobachten. Jetige und frühere Umstände sind sich nicht gleich; die Zeiten bestimmen, ob Etwas zwecknäßig sey, oder niht. Der besagte Gouverneur und Ändere sind über gewisse Hinzusügnngen und Verminderungen über- cingekommen, denen allgemein gehorcht werden soll, und haben den Civil - und Militair - Beamten, den Soldaten und der Polizei be- fohlen, getreu und thätig in Beobachtung ciner strengen Wachsam- keit zu scyn; auch sind die Hong - Kaufleute und Dolmetscher auf- gefordert worden, getreu und aufrichtig in Wahrnehmung der ge- hôdrigen Aufsicht zu scyn. Es wird Vlerburd befohlen, daß die Bestimmungen, welche in den im Rathe beschlossenen acht Para- graphen enthalten sind, in Wirksamkeit treten sollen. Die erwähnten fremden Kaufleute haben sh bei früheren Ge- legenheiten wiederholentlih den Verboten und Befehlen wi- derscht; da sie aber scitdem Reue darüber empfunden ha- ben, so werde ihnen aus Gnade die Strafe entlassen. Aber es is durchaus nothwendig, ihnen Gehorsam anzubefehlen und an den alten Beftimmungen fesizuhalten. Kaum sollte man es für mög- lich haltèn, daß sie sih aufs neue widerseßen und die Befehle Überschreiten würden. Sollten sie es sich, aber dennoch beikommen lassen, -täglih an Anmaßung und Unverschämtheit, an Verachtung der Gesetze zuzunehmen und ihren Stolz und Mangel an Selbst= Überwindung im vermehrten Maaße an den Tag zu legen, was

“würde sich in diesem Falle ereignen? Mögen der erwähnte Gouver-

neur und Andere streng in der Anwendung unserer einheimischen Gebräuche seyn und so die Verwirrung, welche die fremden Bar- baren herbeiführen wollen, mit der Wurzel ausrotten Zu gleicher p ist cs Pflicht, die achtungswürdîige Regierungsweise dieses immlishen Reiches: nicht außer Acht zu lassen. Dann wird das Verfahren Über alle Maaßen gut seyn. Erfülle dies Edikt und be- fichl, daß es bekannt gemacht werde. Verehre dieses.'/

Diesem fügte der Chinesishe Minifter, Gouverneur von Canton, binzu : ;

¡¿Sehorsam dem Kaiserlichen Befehl, erlassen wir diescs Schrei- hen. Da das Obenstchende mir, dem Minister und Gouverneur, zugotommen ist, so lasse ih sogleich Befehle ergehen, um Gehorsam für dasselbe in Anspruch zu nehmen. Sobald meine Befehle den Hong - Kaufleuten zugekommen seyn werden , sollen sie dieselben #v-

leich den fremden Kaufleuten der Englischen Nation und den remden Kaufleuten aller anderer Nationen mittheilen und thren ehrfurhtsvollen Gehorsam verlangen. Es hat wiederholentlih Un- gehorsam gegen Verbote und Befehle siattgefunden. Von jeßt an wird es unumgänglih nothwendig seyn, den Besiimmungen und Gesehen des himmiischen Reiches unbedingten Gehorsam zu leisten. Wenn es in der Folge irgend Jemand tagen sollte, sich zu wider- seßen, oder Verwirrung ju erregen, so wird sicherlich, in Folge des Kaiserlichen Befehls, eine strenge Untersuchung angeftellt, und ütrenge Strafen sollen auferlegt werden. Es wird ganz gewiß nicht die geringste Gnade oder Nachsicht gezeigt werden. Zittert davor ernfilich denn ernsilih sind diese Befehle erlassen worden. Fm 11ten Jahre, 4ten Monat, 11ten Tage. (gez) Taou-Kwang.//

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Botschaft des Präsidenten. Jn Bezug auf die au s- wärtigen Angelegenheiten heißt es in der (gestern abgebro- chenen) Botschaft ferner : :

¡És gereicht mir zu großer Befriedigung, Jhnen anzeigen zu Ednnen, daß die- Vorstellungen, welche auf meinen Befehl dem bei unserer Regterung beglaubigten Geschäftsträger Sx. Großbritani- [Bes Majestät gemacht wurden, den gewünschten Erfolg hatten, ndem sie die Freilassung gewisser Amerikanischer Bürger bewirkten, deren Verhaftung erfolgt war, weil dieselben an einem Ort des freitigen Gebiets, der sich faftisch unter der Gerichtsbar- keit Sr. Großbritanishen Majestät befindet, die Autorität des Staates Maine geltend machten. Hiernah und nah den Ver- sicheringen, die ich empfing, daß die Orts - Behörden jeden Anlaß zu einer Reibung zu vermeiden wünschten, hege ich die gewisseste Hoffnung, daß cin gutes Vernehmen aufrecht erhalten werden wird, bis eine definitive Regulirung dieses Ge- genftandes es vollständig befestigt. Die freundschaftlichen Ver- hältnisse, die gegenwärtig zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritanien obwalten, der wachsende Verkehr zwischen deren Ein- wohnern und das schnelle Verldschen feindseliger Vorurtheile, die aus früheren Ecegntses natürlicher Weise entstehen mußten, dies Alles zusammen läßt uns diesen Zeitpunkt als höchst geeignet be- trachten, um unsere Bemühungen zur Verhütung von Anlässen zu gegenseitiger Br Lrang die für den Fall eines Krieges zwi- \hen Großbritanien und einer anderen Macht unvermeidlich un-= seren Frieden gefährden würde, b erneuern. Beseelt von dem aufrichtigsten Wunsche, einen solchen Stand der Dinge zu verhüten und unter allen nur möglichen Verhältnissen - die Rechte und die Ehre unseres Landes auf friedliche Weise zu sichern, habe ich dem neuerlich an den Londöner Hof abgesandten Bevoll- mächtigten Fnstructionen ertheilt, welche geeignet sind, die Ueber- zeugung von diesem Wunsch zu verschaffen und, wenn ste, wie nicht zu zweifeln ift, entsprehenden Gesinnungen begegnen, jedem Anlaß zu einer Reibung ein Ziel seßen müssen; auch würde cine solche, ohne einer von beiden Parteien Vortheil zu gewähren, nur dahin führen, daß zwei Nationen, welche allen Grund haben, nicht nur in Frieden, sondern auch in einem Verkehr der freundschaftlichsten Art mit cinander zu verharren, Ft gegenseitig entfremdet würden. —— Bei Erbffnung der leßten Session des Kongresses gab ich in meiner Botschaft die vertrauensvolle Hoffnung zu erkennen, daß die Gerechtigkeit unserer Ansprüchean Fra n krei, in Folge der Beharr- keit uad bei dem ausgezeichneten Dalent, womit unser dortiger Mi- nister se geltend machte, endlich Anerkennung finden würde. Diese Hoffung if in Erfüllung E Ein Traktat wurde unter- eichnet; ex wird unverzüglich dem Senat zur Genehmigung vorge- egt werden, und da er Stipulationen enthält, zu denen Akte der Gesetzgebung erforderlich sind, so müssen beide Häuser sih darüber vereinigen, ehe-derselbe in- Kraft treten kann. Die Franzöfische Re- gierung verpflichtet sich dadurch zur Zahlung einer Summe, welche, wenn sle auch nicht ganz dem}enigen entspricht, was man als eine unseren Bürgern gebührende Schuld ermitteln mdehte, doeh gewiß

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; unter allen Umsiänden als den dabei Fniteressirtent genügend erach- tet werden wird. Das Anerbieten einer Summe in Bausch uünd Bogen, anstatt die Ansprüche eines Feden einzeln zu befriedigen, wurde angenommen; denn die einzige Alternative bestand i einer strengen Forderung der ganzen Summe, die sich aus den angeblichen Rechts- ansprüchen aller Einzelnen ergiebt, wobei jedoch in manchen Fällen absichtlèhe Ucbertreibungen, in anderen irrthümliche Ueherschäßun- en eintreten möchten, und worauf-man daher nicht ohne Mißhel- igfeit und Ungebühr würde haben; bestehen können, oder in der Erledigung durch cine aus beiden Parteien zusammengesezte Kom- mission, wogegen sih die Französischen Untcrhändler sehr abgeneigt bewiesen, und - die sich durch dic Erfahrung in andéren Fällen als sehr langwierig und dem Endzweck oft gar nicht entsprechend ge- zeigt hat. Zur Tilgung aller Ansprüche Französischer Bürger an unsere Regierung is unsererseits eine verhältnißmäßig schr geringe Summe festgescßt worden, und man ifi hinsichtlich einer Herab- scßung der Zölle auf unsere Baumwolle und ihre Weine überein- gekommen, als Entschädigung für das Aufgeben eines wichtigen Anspruchs auf Handelsprivilegien, nah dem Sinn, in welchein ran den Abtretungs - Traftat von Louisiana auslegt. Wenn dieser Traktat die gehörige Sanction erhielte, so würde man dadurch eine Quelle von Erbitterung verstopfen, die seit so vielen Fahren zwei Nationen, welche sowohl aus Fauteresse, als aus Erinnerung an ihre

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und vere ! früheren Verbindungen die freundschaftlichsten Beziehungen zu ein=

harcten nicht bis zu Ende in ihren wlderspensiigen Handlun- |

ander hegen sollten, gewissermaßen einander enttremdet hat; fúr die Beharrlichkeit in rechtmäßigen Forderungen wird in diesem neuen Beweise, daß diesclben Gehör finden, wenn man se nur mit Standhaftigkeit geltend macht, eine neue Aufmunterung licgen, und für diejenigen Mächte, wenn es deren giebt, die geneigt seyn möchten, denselben auszuweichen , wird er cine Erinnerung daran seyn, daß man diese Forderungen niemals aufgeben werde. Vor Allem aber werden unsere Mitbürger von der gerechten Zuversicht durchdrungen werden, daß ihre-Regierung alle Gewalt, womit sie dieselbe bekleidet haben, anwenden wird, um deren bes gründete Ansprüche an auswärtige Nationen zu unterstüßen ; wäh- rend zu gleicher Zeit die freimüthige Anerkennung und die getrof}e- nen Maaßregeln hinsichtlich Befriedigung derjenigen, die sich an unser Billigkeitsgefühl gewendet hatten, obgleich kein gesehlicher Bemweciögrund dieselben untersiüßte, ein glänzendes praftisches Bei- spiel gewährt, wie wir uns jener göttlichen Vorschrift unterwerfen, Anderen das zu thun, wovon wir wünschen, daß sie es uns thun mögen. Schweden und Dänemark haben für die von ihren Schiffen oder in. ihren Häfen begangenen Ungehörigkeiten einen Schaden-Ersaßz geleistet, der den betheiligten Parteien zu volikom- mener Genugthuung gereicht, und haben die mit ihnen abgeschlosse- nen Handels-WVerträge erneuert, so daß unsere politischen und kom- merziellen Beziehungen zu jenen Mächten auch für die Folge auf dem freundschaftlichsien Fuße verbleiben Die DifferenFn, in denen wir uns bis zum 22. Februar 1849 mit S panien befanden, wurden durch den unter obigem Datum zu Washington abgeschlosse- nen Traftat beigelegt ; aber in späterer Zeit erlitt unser Handel mit den Staaten auf dem Kontinent von Amerika, welche früherhin Spanische Kolonicen waren, von bewaffneten Staats- und Pri- vat - Schiffen Spaniens häufige Beeinträchtigungen- und Hem- mungen Man bemächtigte sich mehrerer von unseren Schif- fen, obgleich dieselben einen gescßlihen Handel trieben, ver- kaufte ste selbst und ihre Ladungen und stellte mit einemmale egen unsere Ansprüche auf Ersaß und Schadloshaltung die Be- Éalintang auf, daß diesclben wegen Verleßung der Blokade aller Häfen. in jenen Staaten in Beschlag genommen worden Diese Blokade war aber nur ein Vorwand und die Unzulänglichkeit der zu Handhabung derselben erforderlichen Macht \o offenbar, daß man die diesfällige Erklärung in eine Handelsbeschwerde in Bezug auf Kriegs- Contrebande umwandelte. Auch diese wurde jedoch als unhaltbar befunden, und der Bevollmächtigte, den ich mit Fnstruc- tionen absandte, um auf den unseren beeinträchtigten Mitbürgern schuldigen Schadenersay zu dringen, hat auf seine Forderung eine Aut- wort eingeschickt, wonach die Beschlagnahmen für geseßlich und recht- mäßig erklärt werden, weil die Unabhängigkeit jener Amerikanischen Staaten von Spanien niemals anerkannt worden und dasselbe dem- nach berechtigt sey, den Handel mit ihnen seinen alten Kolonialge- seßen mes zu verhindern. Dieser Vertheidigungsgrund siand nicht nur mit den früher angeführten , sondern auch mit einer gleichför- igen Handlungsweise und mit dem besiehenden Völkerrecht in Widerspruch und war von Spanien selbst in der Ucbereinkunft, durch die es Britischen Unterthanen für gleichzeitige und unter denselben Umständen erfolgte Beschlagnahmen nach denselben An- gaben, worauf wir unsere Beschwerden begründeten, Entschädigung bewilligte, aufgegeben worden. Fch hege jedoch die Hoffnung, daß fernere Erwägungen der Sache zu anderen Ansichten führen werden, und stehe in dem Vertrauen, daß, sobald Se. Katholische Maj. sich von der Rechtmäßigkeit unserer Ansprüche Überzeugt haben werden, Jhr Wunsch, zwischen den beiden Ländern freundschaftliche Verhältnisse aufrecht zu erhalten, auf deren Bewahrung mein etfrigsies Bestreben gerichtet ist, Ste zur Bewilligung unserer Forderung geneigt machen wird. Deshalb habe ich cinen außerordentlichen Gesandten mit Fn- structionen an unseren Bevollmächtigten abgefertigt, damit dekselbe den Gegenstand noch einmal zur Berücksichtigung vorlege, so daf, wenn auf derselben Entscheidung, die uur als eine feindselige Ver- weigerung der Gerechtigkeit angesehen werden kann, beharrt wer- den sollte, was ich jedoch unmdbglih glauben kann, diese Sache noch vor Fhrer Vertagung JFhnen, als den verfassungsmäßigen Rich- tern Über das, was für den Fall zu thun wäre, wenn die Unter- handlung wegen Ausgleichung der erfahrenen Unbill fehlschlüge, zur Beurtheilung übergeben werden könne. Die Abschließung ei- nes Entschädigungs - Traktats mit Frankreich schien eine günstige Gelegenheit darzubieten, um unsere Ansprüche ähnlicher Art an andere Mächte zu erneuern; und besonders hinsichtlich derjenigen an Neapel, da gerade in dem Verfolg unserer Unterhandlungen mit dieser Macht unser Mißlingen, indem wir Frankreich zu bewe- gen suchten, daß es uns Gerechtigkeit widerfahren lasse, als ein Be- weiêëgrund gegen uns gebraucht wurde. Es ist daher dem Gesuch der- jenigen Kaufleute, welche vorzugsweise hierbei betheiligt waren, nach- cgeben und eine Mission zu dem besonderen Zweck angeordnet wor- en, um die so lange verzögerte Schadloshaltung für dieselben zu erlangen. Sobald diese Maaßregel beschlossen war, wurde sie auch sogleich in Ausführung gebracht, ohne erst die Zusammenkunft des Kongresses abzuwarten, weil der Zustand von Europa Ereignisse be- fürchten ließ, die unser Anliegen leicht hätten erfolglos machen Ennen. Unsere Magen an die Regierung beider Sicilien sind von einer ganz eigenthümlichen Beschaffenheit. Die Beein- trächtigungen, worauf sich dieselben gründen, werden niht geleug- net; auch bemüht man sh" nicht, . die Schändlichkeit und Treulosigkeit, womit diese Beleidigungen uns zugefügt wurden, zu “verringern. Der einzige Grund, weshalb ein Schadenersaß ver- weigert wird. besteht in Anführung der Geseßwidrigkeit, kraft deren sh der Monarch, von welchem die Beschlagnahmen ausgingen, im Besiß der Krone befand. Diese Vertheidigung, durchaus auf kei- nen Grundsaß des Völkerrechts gegründet und jeßt gänzlich auf- sgeben, selbs von denjenigen Mächten, auf denen die Verantwort- ichkeit für die Akte früherer Regenten am schwersten lastete, wird zweifelsohne von Seiner Sicilianischen Majestät , auf deren Beschlüsse jenes erhabene Ehrgefühl und jene Gerechtigkeits- liede, welche, dem allgemeinen - Ruf zufölge, den König cha- rakëterisiren, sicherlih großen Einfluß ausüben wird, zurük- enommen werden, und ich hege das vollste Vertrauen, daß das Ta- ent des mit dieser Angelegenheit beauftragten Bürgers Demselben die gerechten Ansprüche unserer beeinträchtigten Mitbürger in einem

so glänzenden Licht darstellen wird, daß ih noch vor Fhrer Verta- gus im Stande seyn werde, Jhnen die Ausgleichung und Sicher- ellung derselben anzeigen zu können. Es sind genaue Fnfstructio- nen ertheilt worden, um die Unterhandlung hnell zum Schluß zu bringen, und man wird denselben Folge leisten. Während der

Blokade von Terceira bemächtigten sich einige Schisse von

der Portugiesischen Flotte verschiedener von unseren- Fahy gen und ließen si) noch andere Excesse zu Schulden kommen, für eine Entschädigung gefordert wurde; und ih war eben im Beg eine bewaffnete Macht abzusenden, um jeder Wiederkehr { cher Gewaltthätigkeiten vorzubeugen und unsere Mitbürger în d Betrieb eines geseßmäßigen Handels zu beschühen, als offizielle Vi sicherungen, auf die ih baute, das Absegeln der. Schiffe unndth machten. Seitdem wurden wiederholte Versprechungen ertheilt, j man einen vollständigen Schadenersaß für die jugetügtey Belei ungen und die erlittenen Verluste gewähren wolle. | [usführung hat zwar einiger vielleicht unvermeidlicher Vey stattgefunden ; doch hege ih das zuversichtlichsie Vertrau daß schr bald der dringende Wunsch hinsichtlich einfür maliger Beendigung dieser Angelegenheit, worauf unser Bey

habe zu dieser Hoffnung um so mebr Grund, als ich von | freundschaftlichen Gesinnung jener Regterung durch ckdie Thatsi Überzeugt worden bin, daß dieselbe den Zoll-auf-Reis, ein Prod unserer südlichen Staaten, herabgeseßt hat, welches zu der Vor seßung berechtigt, daß dieser wichtige Artikel unserer Ausfuhr h auf demselben Fuß, wie der von der begünstigtsien Natton pre) zirte, wird zugelassen werden.// (Fortießung folgt.)

Na n D.

Berlin, 8. Jan. Nus Köln von 2. d, wird gemeldet: Y einer äußerst glänzenden und über alle Erwartung zahlreichen sammlung rourden gestern tunisere „Karnevals - Feieriic;fkeiten““ dieses Jahr wieder eröffnet. ‘Der heitere Geist des Frohsi!ns y Scherzes war beglückend in unserer Mitte. Zu wiederho..eu Y len erschollen dabei die herzlichften Toaste auf das Wohl uusy vielgeliebten Königs und des Königl. Hauses; es schien, d wollte das Lébehoch kein Ende nehmen, denn die Nhbeinlän} empfinden zu tief, was sle dem edlen Herrscher, dem Vater s nes Volkes, verdanken, und vergessen ihn daher am wenigsten ihrer Freude, die unter dem Schuge seiner Regierung \o herr gedeiht. Das Fest an sich wird nach der gestrigen allgemei levhaften Theilnahme äußerst glänzend werden, denn die ausgesprochene Grund : Zdee: „die Kölnische Messe im Va 1932“ bietet den reichsien und maunigfaiti, sten Stoff dar. Die Hufelandsche Stiftung zur Unterstüßung-Nos

leidender Aerzte.

Die Uebersicht der Einnahme und Ausgabe bei der Hu lands{chen Stiftung zur Unterstüßung Noth leidender Verzte | Fahre 1831, dem ersten, welhes das Fnstitut vollendet, gi einen höchst erfreulichen Beweis von dem Wohlthätigkeitss der Aerzte. Es sind in diesem Jahre überhaupt eingeganz 5017 Rthlr. 19 Sgr., darunter 1100 Rthlr. in Preuß. Stadl s{huldscheinen, 142 Rthlr. in Golde und 3775 Rthir, 19 S in Courant. Davon waren zur Bilduna eines Kapitalfonds | stimmt: 1506 Rthlr. 20 Sgr. mit Eiaschluß vou 15 Réthlr, Golde mnd 1100 Nthlr. in Staatsschuldscheinen. Die Ausj ben betrugen: 687 Rtölr. 4 Sgr. Z Pf. zu Persionen und tersißungen und zur Geschäftefühzung. Das Vernögen Stifinna bestand am 31flen Dezember 1831 in 4200 Rthle, Staatsschuldscheinen, 142 Nthlr. in Goide und 207 Rth 18 Sar. 5 Pf. Cour. '

Möge eine Stiftung, die einem lebhaft gefühlten Bedi niß abgeholfen und bereits im ersten Jahre ihres Bi steht zehn hülfsbedürstigen Aerzten Unterstübuag gewähren Toni sich ferner einer regen Theilnahme erfreuen.

Das amtliche Verzeichniß des Personals und der S tudit den der hiesigen Friedrich-Wiihelms-Universität füc das lanfa MWinter- Semester, mit Angabe der Wohnungen, ist inm Du ershienen und in der Naucfshen Buchhandlung, Hausvoigt Play Nr. 1, so wie auf ‘der Universitäts: Regisiratur bei di Logis-Kommiss2r Wernicke, gehestet für 74 Sgr. zu haben,

Berlin, den 5, Januar 1832.

Der Nektor und der Richter hiesiger Friedrih-Wilhelms-Universll Dr. Marhetneke. Krause.

Æ *-

* Cholera. n der Nesidenzstadt Berlin waren

erfr, genes. geforb, Best bis zum 7. Jan. Mittags 2253 832 1419 4 Hinzugefk. bis zum 8. Jan. Mittags - z s 9 Bis zum 8. Fan. Mittags Summa 2253 832 ‘1419 9 Hierunter sind vom Militair 35 18 17 ;

Die beiden Kranfen befinden si{ch im Hospital.

SHOTEE Er Jn Hamburg find vom 3. bis 6. Fan. 7 Personen an l Cholera -erfranft und 4 gestorben; genesen feine, In Wien sind vom 30. Dez. bis 1. Fan, 2 erkrankt 11 2 genesen.

Nicht- Amtliche Cours- Notizen.

. Amsterdam, 83. Januar. Niederl. wirkl. Sch 407, Kanz-Bill. 1542: 68 Anl. 882. Oest. Met. 827. Russ. (v. 1883) 915, do. (v. 1831) 885. Neap. Fale. 727. arschau, 4, Januar, Pfandbriefe 85— 854. Part.-Obl. 345— 354. Russ. Assign. 18 Wien. 3. Januar. 58 Vetall. 85,7. 48 do. 752. Bank-Acticn 11541.

Königliche Schauspiele. Montag, 9. Fan. Im Schauspielhause: Freien nachz V \chrift, Lustspiel in 4 Abtheilungen. Hierauf: Demoiselle Bs Lustspiel in 1 Aft. 2

Königstädtisches Theater. Montag, 9, Fan. Der Hagelschlag, Lufispiel in 1 M Hierauf, ziim erstenmale: Die Bierstube, Lokal-Posse in 1 M von Ad. Glaßbrenner. Zum Beschiuß, zum erstenmale; Rall plan, der fleine Tambour, Vaudcville in 1 Aft, nach dem Fr zösischen, von Ferd. Pillwit. A A E e, I ATT/ U K 2A AR T AF FErM Wt 14 7 ha T 26 derr V aa D WEDESTE BOORGEM N ACGERIOTL E. Paris, 2, Fan. 5proc. Rente pr. compt. 95. 40. cour. 953. 75. 3proc, pr. compt, 66. 75. fin cour. 5proc. Neap. pr. compt. 76. 20. fin conr, 76. 40, 5p Span. perp. 537. conp. dét. 5proc. Belg. An'eihe 751, Frankfurt a. M., 5. Jau. Oefterr. 5proc. ttetall, 861 86. 4proc. 77. 765. 24proc. 451, 1proc. 201. B, Bai ' Actien 1394, 1392. VPartial- Obl, 1243. Loose zu 100 Fl. 17 B. Poln. Loose 58. 571.

Redacteur Fohn. Mitredacteur Cottel. «o IRD Dim: Gedruckt bei A, W. Hay

mächtigter eifrig zu bestchen beauftragt ist, erfüllt seyn wird. ues

Allgemeine

Preußishe Staats-Zeitung,

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. DnrchHhgereist: Der Königl. ‘Niederländische Kabinets-Cou-

Wir Hooger, von Str. Petersburg kommend, nah dem Haag.

Der Königlich Französische Kabinets:Courier Mauny, von

Mt, Petersburg kommend, uach Paris.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland. Rußland. St, Petersburg, 31, Dezember. Der Kommandirende der lsieú Wrigade der 1sten Division der Baltischen Flotte, Contre-

dmiral Ricord, 1st zum Vice-Admiral, und der General-Ad- utant, Artillerie-Generallieutenant Suchosanet I1., zum Ober-Di- eftor der Actillerieshule ernannt. Dec Generalmajor Solodikow, Mitglied des Feld: Auditoriates der 1sten Armee , ‘ist zum stell- vertretenden General-Futendanten derselben ernannt worden.

Am 28. Dezember sind Fhre Königlichen Hoheiten die rinzen Alexander und Ernst von Würtemberg aus Bialhstock in dieser Residenz angelangt.

Die St. Petersburgische Zeitung enthält im heutigen Blatte folgendes Allerhöchste Manifest :

„Von Gottes Gnaden Wir Nikolaus der Erste, Kaiser und Selbstherrscher aller Reussen 2c. 2c. 2c. Unter den vielen Unserem iehen getreuen Adel zuerkannten Privilegien ist eines der wichtig- sten das Wahlrecht, durch welches derselbe zur Erhaltung der all- gemeinen Ordnung und Handhabung der Gerechtigkeit wesentlich nitwirkt. Kraft dieses Vorrechtes bilden die Körperschaften des Adels in den Gouvernements Versammlungen, nicht nur zur Be= athung Über ihre Bedürfnisse und Fnteressen, sondern auch um us threr Mitte die würdigsten Beamten für verschiedene Fächer der Rechtspflege und Administration zu wählen. Der Zweck und die Wirksamkeit jener Versammlungen, die Ordnung der Wah- len und der daran gefuüpften Dienste sind hinsichtlih ihrer Hrundyrinzipien durch die Gouvernements-Verordnung von 1775 nd die Abels - Privilegien von 1785 näher bestimmt. Diese Berordnungen sind îm Laufe der Zeit durch besondere Be- ehle und Verfügungen “ergänzt worden. Ergänzungen dieser aber, welche allmalig vorkonimende einzelne Schwierigkeiten nd Mißverständnisse lösten, konnten keinesweges anderen allgemei- wen, bet Wenige hervorleuchtenden, Fnkonvenienzen / vorbeugen. Diese leßteren sind nicht sowohl in dem Wesen der Grundgeseße be- dingt, als vielmehr durch den natürlichen Wechsel der Umstände, be- onders aber durch die häufige Zerstückelung adeliger Güter mittelst

erfaufes und Erbtheilungen. Dieser Umstand vergrößerte auch nverhältnißmäßig die Anzahl der Wähler. Die Adelsversamm- lungen bestehen schon nicht immer aus lauter solchen Fndividuen, deven eigene Vortheile auf den Besiß eines zureichenden , ihre ge- hdrige Ausbildung begünstigenden, Vermögens begründet wären und als Bürgschaft für thr Streben nach Gemeinwohl dienen könnten ; daher auch Klagen úber parteiische, dem Vertrauen und den Er- wartungen der Regierung nicht genügende, Wahlen sich erhoven haben. Wir erachten darum sür dienlich, diesen Klagen abzuhelfen, in- dem Wir die nüßliche Anordnung der Adelswahlen auf ihxe ur- sprüngliche Kraft und Wirksamkeit zurückführen und selbigen, ohne Verleßung des Grund-Prinzipes, mehr Festigkeit verleihen. Zu die- sem Ende war es ndthig : 5 nach Zusammenstellung der verschiede- nent scit 1785. erlassenen Verfügungen hinsichtlich der Adelswahlen, selbige mit dem Zweck und Geist der verliehenen Privilegien zu ver- gleichen und dabei alle darin bemerkte Mängel abzustellen und zu erseßen; 2) unbeschadet der Wesenheit des Wahlrechtes, dennoch die Ordnung bei Ausübung desselben dem gegenwärtigen Stande der gen Güter angemessener zu organisiren, auch zugleich den Kreis der Wahl-Kandidaten zu erweitern und dieselben durch Verleihung ähnlicher Belohnungen und Vortheile, wie der öffentliche Staatsdienst sie mit sich bringt, zu den durch die Adelswahlen auferlegten Lokaldiensten auf- zumuntern. Dieser Vorjaß geht in Erfüllung. Fn Grundlage der von Uns angegebenen Prinzipien ist der Entwurf zu einem „neuen Statut in Betreff der Adelswahlen und der damit verknúpften Dienste// zu Stande gebracht und im Reichsrathe geprüft worden. Fndem Wir diese Verordnung, als dem Staatswohl und den Adels- Privilegien voll- tommen entsprechend, genehmigen, beschließen Wir zugleich, dieser Körperschaft neue Merkmakte Unseres vorzüglihen Wohlwollens zu geben. Fortan sollen nicht nur einige Mitglieder, sondern auch die Präsidenten der Gouvernements- Tribunale vom Adel erwählt und die Bestätigungen der von ihm erforenen Gouvernements-Marschälle Unserem eigenen Ermessen anheimgestellt werden. Wir zweifeln kei- nen Augenbli, däß der Russische Adel jederzeit, auf dem Felde der Ehre. nicht minder als in den übrigen Fächern des Staatsdienstes, eingedenk seines hohen Berufes, eine Stühße des Thrones zu seyn, = auch gegenwärtig in vollem Maße Unser Vertrauen rechtferti- gen werde. Geleitet von den ihm aufs genaueste vorgezeichneten Regeln, wird derselbe mit erneutem Eifer nah der Erfüllung einer seiner wichtigsten Obliegenheiten streben, welche in der Wahl von Yeamten besteht, die des Namens der Hüter der gesellschaftlichen Ordnung und Gerechtigkeit vollklommen würdig sind.

St. Petersburg, am 6. (18 ) Dezember 1831. i Nikolaus.‘/

Einem zu Mosfau am 28. Oktober Allerhöchst bestätigten Gutachten des Neichsrathes zufolge, soll zur Aufnahme nund ermessung aller in Kurland befindlichen Kron- Güter und Län- dereien, für welche Zins gezahlt wird, eine Messungs- Kommission nd für die Durchsicht der schiedsrichterlichen Entscheidungen in

téwanigen Gránz- und Servitut: Streitigkeiten zwishen Kron- (Fund PBrivatgütern, ein Ober- Schiedsgericht errichtet werden.

Se. Majestät haben an den Minister des öffentlichen Un- terrichts einen Allerhöchsten Ufas erlassen, worin demselben, in Berücksichtigung, daß häufig junge Leute ohne die nöthigen BVor- fenntnisse die Universitäten beziehen und daher, niht im Stande, den Vorlesungen zu folgen, ihre Zeit unnúg verbringen , anbe- ohlen wird, die erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, damit in Zukunft Niemand auf den Universitäten zugelassen werde, der nit den völlftändigen wissenschaftlichen Kursus in: den Gyin- nasien beendigt und ein Zeugniß darüber erhalten oder, wenn êr den Unterricht in Pensions: Anftalten und zu Hause genossen,

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Berlin, Dienstag den 10tn Januar

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vorher ein strenges Examen in allen Gegenständen des Gymna- sial- Unterrichts bestanden hat. G

Zur Erleichterung der Rekrutirung bei der gegentvärtigen 97fien Hebung wird Lllerhöchst anbefohlen, Leute mit körperlichen Gebrechen, wie sie bei der 96sten Refkcutirnng zugelassen wurden, auch diesmal als Rekruten anzunehmen, den Freigelassenen, wenn sie hen dreijährige Freibriefe besizen, anch in Gemeinden, wo sie nicht eingeschrieben slud, die Berdinguug zum Militair-:Dieuft für Bürgerfamilien, Kron: - und Posi-:Bauerna zu gestatten; den Bürgergemeinden, Kron und Appanage-Dorfschäften zu erlauben, daß sie Leute, die sich bei ihnen eingeschrieben haben, wenn auch noch kein Jahr seit deren Einschreibung verflo}sen is, und Frei- g-lassene cin Fahr nach deren Freilassung als Rekruten ftellen, den Gutsbesizern aber zu bewilligen, daß sie auch Lente, welche sie mit der ganzen Familie oder einzeln erworben haben, ein Fahr nach abgeflossenem Kauf- Kontrakt zu Rekruten abgeben dürfen, und endlich die bis zum 1. Januar 1832 rückständigen Réifkiuten nah Grundlage des Rekruten - Reglements ocm 10. Juli 1831 anzunehmen.

Den deftehenden Verordnungen zufolge, ist es nur erlaubt, Einwohner von Finnland, die bereits das 21ste Fahr erreicht haden, als Nekruten zu miethen;, da nun aber bereits mehrere Russische Bürger und Bauern aus Unkande dieser Verordnung auch solche gedungen haben, welche dieses Alter noch uit er- reicht hatten, und diese das bercits auf Abschlag empfangene Miethsgeld nur durch vieljährige Dienste bei ihren Mieths- herren wrden abarbeiten können, auch die Lesteren in Verlegen- heit sehn würden, ftatt ihrer zur rechteu Zeit andere Rekruten zut erhalten, so haben Se. Majestät, auf Vorstellung des Staats- Secretairs des Großfürstenthynums Finnland, &eheimenraths Graf Nehdinder , zu gestatten geruht, daß es denjenigen, welche bis jeyt Refruten von 18 bis 21 Fahren gemiethet haben, wenn weiter teine Hindernisse im Wege stehen, erlaubt- schn soll, die- selben ausnahmsweise für dieses eine Mal bei der Refrutirungs- behörde abzuliefern, ohne daß. jedoch diese Dispensatien für die Zufunst Anderen zum Vorwande dieuen möze.

Nach Allerhöchst bestätigte: Gutachten des Reichsraths kön- nen Zöglinge des Findlingshauses, Hofsleute, deren Gutsherr- schaften bei ihcem Absterben keine Erden hinterlassen, und natür- lihe Kinder, deren Mütter zu feinem steuerpflihtigen Stande gehören, nach erlaugter Volljährigkeit iu eine selbft gewählte Ge- meinde, ohne deren Einwilligung zu bedürfen , eintreten und ge- nießen eine fünfjährige Steuer: und Abgaben - Freiheit.

Der verabschiedete Korner des Chevalier - Garderegiments, Fürst Sangtschks, und der Gutsdeslpet S.rumillo von Wolhy- nien sind durch Allerhöchft besiätigte Seutenzen des Kriegsge- richts zum Verluft ihres Ranges, Titels und Adels, zur Ver- weisung nach Sibirien und Confiscation ihres Vermögens ver- uctheilt worden, der Erfiere, weil er den Sr, Majestät dem Kai: ser geleisteten Eid der Treue gebrochen, unter -den Truppen der Poluishen Jnsurgenten gedient und mit ihnen gegen die Russi: \che Armee gefochten, der Letztere, weil er die geseßwidrigen An- {läge der Aufrührer gekannt und sie der Regierung nicht an- gezeigt, ach Andere zur Vereinigung mit den Rebellen verführt und sh geweigert hat, auf Forderung des Militair-Konmimandos die Waffen auszuliefern. :

Tante

Deputirten - Kammer. Sitzung vom 30. Dez. (Nachtrag.) Nachfiehendes ift der Schluß des Berichtes des Herrn Thiers über das Ausgabe-Budget flir 1832:

Rachdem der Berichterstatter die verschiedenen Ersparnisse worauf die Kommission - bei den einzelnen Ministerien antrage, nam- haft gemacht hatte, bemühete er fich zu beweisen, daß es unmöglich seyn würde, noch größere Reductionen vorzunehmen, ohne die Staats-Vexwaltung zu desorganisiren, und daß selbsi dann, wenn man sich dieser Gefahr ausseßen wollte, die Ersparnisse sich nicht bis auf 15 Millionen bringen lassen würden. Die Kommission habe bei den Gehalten aufs strengste darauf gesehen, daß den Beamten nirgends Luxus, sondern nur eine ihrem Stande angemessene Etxi- stenz gesichert werde. Ohnehin liege das Uebel nicht in den starken Besoldungen; die Gehalte der gesammten höheren Civil -, Militair - und Justiz - Beamten betrügen nur etwa 20 Millionen, und mit 3 Millionen - die mán zu den Besoldungen dieser Beamten hinzufüge oder davon abziehe, hebe man entweder den Luxus des Kaiserreichs oder die Einfachheit der Nordamerikanischen Freiitaaten. Hr. Thiers beleuchtete demnächst die gegen die Centralisation der Verwaltung erhobenen Beschwerden aus dem finanziellen Gesichtspunkte und suchte darzuthun, daß erstere keinesweges so theuer sey, wte man gewöhnlich glaube; die Kosten sämmtlicher aht in Pa- ris befindlichen Central - Verwaltungen betrügen noch keine 13 Millionen , wovon sechs allein auf dîe Finanz-Verwaltung kämen. Die Centralisation trage also nicht die Schuld des hohen Budgets. Hierauf ging der Berichterstatter die cinzelnen Ministerien noch-= mals durch, um die Unmöglichkeit weiterer Abzüge darzuthun. Bei ciner Vergleichung ‘des Budgets des Kriegs-Minisiertums mit denen anderer Länder, behauptete er hier, die Englische Armee kofte im Verhältniß ihrer Stärke wenigstens doppelt so viel, als die Franzô= sische, und in dem seiner Militair-Organisation wegen so gerühmten Preußen betrügen die’ Ausgaben für die Armee, nach glaubwürdigen Aktenstücken, mindestens eben so viel, als in Frankreich (?). Nur tin Oesterreich scheine das Heer dem Staate weniger zu kosten, was aber daher komme, daß dort eine Menge von Ausgaben, als Trans- porte, Quartier und verschiedene Natural - Lieferungen den Orts- Behörden zur Last fielen. Nachdem der Berichterstatter eingeräumt, daß gleihwohl in dem Französischen Militair-System noch manche Verbesserungen möglich wären (namentlich die Einführung der Be- urlaubungen), dagegen der Plan, die Armee zu verringern und einen Theil ihres Dienstes der National-Garde aufzubürden , als völlig unftatthaft mbbs v e rige hatte, ging er zu dem See-Ministerium über, um einerseits die Ansicht derer zu widerlegen, die da glau- ben, daß Frankreich sich darauf beschränken sollte, eine Konti- nental-Macht zu seyn, andererseits aber die für die Marine ver- langten Geldbewilltgungen in Schuß zu nehmen. Er {loß sodann diese Recapitulation mit folgenden Worten: „Jm Jahre 1789, als das Lehenswesen vernichtet werden sollte, im Fahre 1800, als man aus den Trümmern desselben ein neues Gebäude errichten wollte, konnte man eine Veränderung des Systems- für nothwendig halten ;

aber heutiges Tages, nach 0 vielen Umwälzungen, nach einer Re-

volution, nach Napoleon, nach einer 15jährigen Repräsentativ- Regierung würde man die Ansirengungen so vieler Geschlechter, dic alle ihre Kräfte ershöpften, um unsere Verfassung neu aufzu-- bauen, verkennen, wenn man eine abermalige Veränderung des Systems verlangen wollte. Nein, m. H, das alte muß vervollkomm=- net und zwar langsam vervollflommnet werden, und hierin liegt der Grund, weshalb gewissenhafte Männer nach monatlanger Arbeit Jh- nen nur zehn Millionen an Ersparnissen vorschlagen konnten./ Ueber den Tilgungs-Fonds äußerte sih endlich noch Hr. Thiers in nachstehender Weise: „Es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß sich hier gar leiht eine Ersparniß von 30 bis 40 Mill. erzielen lassew würde. Erlauben Sie mir, daß ih diese wichtige Frage noch in aller Kürze beleuchte. Der Tilgungs-Fonds if von allen Lasien die- jenige, die am beschwerlichsien erscheint. Bei einem oberflächlichen Anblicke hat es das Ansehen, als ob Frankreich sich abmühbe, jährlich §0 Mill. zu zahlen, bloß um das Bôörsenspiel damit zu unterhalten; dem Rückkaufe der Rente scheint man gar keinen Glauben beizu- messen und meint, daß es hinreichend sey, die Staatsschuld zu ver= zinsen. Den Einfluß des Tilgungs-Fonds auf den Cours der Staats=- Papiere hält man für cinen bloß vorübergehenden , der z- B. mit demjenigen, den das bloße Gerücht eines Krieges übe, auch nicht im Entferntesten zu vergleichen sey. Man verle sich endlih auf das dringende Bedürfniß einer Ermäßigung der Steuern. Auf alle diese T danges erwftedern wir folgendes. Wir sind zunächst der Meinung, daß Niemand bei dem Tilgungs - Fonds weniger in- teressirt ist, als die Bdrsenspieler. Diese pariren bloß auf die Be= wegung der Fonds; ob leßtere fleigen oder fallen, gilt ihnen gleih= viel: eine Wette ist in beiden Fällen möglich. Wir müssen hier Überhaupt eine wichtige Bemerkung machen, nämlich die, daß die Börse ungleich bewegter is, wenn die Fonds niedrig, als wenn sîe hoch stehen. Sobald die Fonds eine gewisse Höhe erreicht haben, so stellen fie sich, und alles Stillstehen bringt dem Börsenspiele dem Tod. Nicht für diese Spekulanten also arbeiten wir, wenn wir den Werth unserer Fonds zu erhalten suchen. Das Geld, das Frank- reich zur Einlösung der Rente zahlt, fließt nicht den Bdrsenspielern u; es geht vielmehr in die Hände des Rentiers über, der, nahe em er sein Bermiget dem Staate anvertraut hat, dasselbe jept von ihm zurückerhält. Es is| von Wichtigkeit „. daß wir uns vor dem wahren Zwecke des Tilgungs-Fonds einen deutlihen Begriff machen. Dieser Zweck ist keinesweges bloß der, den Cours der Rente zu heben und dem Lande einen anscheinenden Kredit zu erhalten; dies is nur ein RNebenzweck; der eigentliche Zweck des Tilgungs=- q ist, die Schulden des Staats zu bezahlen. Der Staat darf ich eben so wenig wie der Privatmann seinen Verpflichtungen ent- ziehen; daß er mächtiger als dieser, darf fúr ihn keinen Grund ab= eben, minder rehtlich zu seyn. Wer geborgt hat, muß- auch zah=- en Allerdings darf der Staat dies niht an cinem Tage thun; aber er muß seine Sczuld immer in gewissen Gränzen halten und sie nie zu einer Hôhe anwachsen lassen, die ihn hindert, sih frei zu bewegen. Wir behaupten nun aber, da ein Land, das bereits den vierten Theil seines Ginkommens us die Bedienung der fundirten Schuld verschlungen sicht, genug Schulden hat/ und an die Zukunft denken muß. Unsere konsolidirte Schuld kostet uns jährlih 253 Mil. und mit Hinzufügung der schwebenden, der immerwährenden und der Cautions- Verzinsung, 288 Mill. oder den dritten Theil unseres ganzen Einkommens. Wir möchten behaupten, dies sey [hon zu viel; mindestens lehrt uns die Geschichte, daß die Hälfte des Staats-Einkommens zur Verzin=- sung der Schuld noch nie verwandt worden ist, ohne den betreffen den Staat irgend einer Katastrophe bloß zu stellen. Vergessen wir Überdies nicht, daß der Friede uns in diesen Zustand verseßt hat, daß wir in diesem Augenblicke bei jeder Verlegenheit zu dem öffent- lichen Kredite unsre Zuflucht nehmen müssen und daß, wenn wir so=

| nach unseren Tilgungs-Fonds noch vermindern wollten, wir uns zulegt

an dem Tage, wo uns ein neuer Krieg drohte, mit Schulden úber- laden sehen würden. Gedenken wir stets jenes gewichtigen Grund= saßes, daß man im Frieden p müsse, um im Kriege ausgehen zu kdnnen. Es läßt sih nicht leugnen, daß die Wirkungen des Tilgungs-Fonds auf den Cours der Papiere mit denen einer Nach- richt Úber Krieg oder Frieden nicht ju vergleichen find. Wenn in= zwischen eine solche Nachricht täglich ein konvulsivishes Steigen oder Fallen erzeugt, so veranlaßt der Tilgungs-Fonds ein allmäli- ges und fortschreitendes Steigen. Aber noch ein anderer mächtige- rer Grund muß uns bewegen, diesen Fonds unangetastet zu lassen. Jedermann wird mir zugeben, daß eine Verminderung desselben so- fort ein beträchtliches Sinken der Rente herbeiführen würde. Js nun aber wohl der gegenwärtige Augenblick, wo wir des Kredits so schr bedürfen, dazu angethan, denselben zu ershüttern? Wir müssen in diesem Jahre abermals zu einer Anleihe unsere Zuflucht nehmen ; wie könnten wir uns also absichtlich in die Nothwendigkeit versez=- zen, um 7, 8 oder 10 pCt. niedriger zu kontrahiren, als uns solches mit Hülfe des Tilgungs-Fonds möglich seyn wúrde? Wie könnten wir auf solche Weise abermals 15 dis 20 Mill. an Kapital aufopfern ? Man spricht uns von Ersparnissen. Allerdings sind wir es dem Lande schuldig, deren möglichst viele zu bewirken; wir müssen sie aber in einer festen und gewandten Verwaltung suchen, und eine solche er= heischt, daß wir unter den gegenwärtigen kritischen Zeit-Umständen den Tilgungs - Fonds unberührt lassen. Die Früchte dafür werden wir zu Millionen an dem Tage einernten, wo wir eine neue An=« leihe machen müssen. Was is überhaupt der Grund unserer jetzi- en Bedrängniß? Etwa die Steuern? Aber im Fahre 1828 waren fie eben so hoh, und Niemand fklagte. Der Besorgniß über die Zukunft also und dem Mangel an Kredit müssen wir das Uebel beimessen. Seit einiger Zeit shwankt dieser Kredit, sowohl der dfe fentliche, als der Privat-Kredit, hin und her. Sollen wir ihm noch muthwillig einen neuen Stoß verseßen? Hierzu kommt noch

eine Betrachtung. Der ungewisse Zustand, worin Europa sih befindet, kann nicht von Dauer seyt: er wird, bof- fentlih mit dem Frieden endigen: jedenfalls is er nahe

bevorstehend, denn Europa kann so wenig, als wir, eine solche Un- gewißheit länger ertragen. Geseht nun aber es käme zum Kriege, wie müßte es uns dann nicht leid seyn, daß wir unseren Kredit selbsi erschüttert haben. Behalten wir dagegen den Frieden, wer vermöchte alsdann zu bezweifeln, daß, bei einem Tilgungs- Fonds von 84 Millionen, unsere 5procentige Rente den Part- Cours bald übersteigen wird? Alsdann kann eine wahrhafte Ersparniß. einge : führt werden, indem, man nämlich den Zinsfuß herabseßzt. Dies sind die Betrachtund- die ih JFhnen im Namen der Kommission vorlegen sollte. Dur die vorgeschlagenen Ersparnisse stellt sich un- ser gewöhnliches Budget auf 945,320,930 Fr. und mit Einschluß der kürzlih verlangten 2,800,000 Fr. für den Festungsbau auf 948,120,939 Fr. Man wird uns vielleicht fragen, ob dem Lande keine bessere Zukunft winke? ob die Steuerpflichtigen stets dieselbe Last ertragen sollen ? Wie erwiedern hterauf Folgendes : Ersparnisse sind allein beider Staatsschuld und bei der Landes-Verwaltung möglich. Bet der leßteren dürfen sie nur allmälig eingeführt werden; bei der Stgatsschuld werden