1832 / 60 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

verfassungsmäßigen Censur untertoorfen. Fn demselben Theil aber, welcher den inneren Angelegenheiten Baierns gewidmet ift, wird sle die Eigenschaft eines offiziellen Organs der Staatsre- gierung annehmen. Sie wird in dieser Hinsicht an das Gesehz- und Regierungsblatt als ergänzender Bestandtheil {h anschli& fen und mit demselben unter eine gemeinschaftliche Redaction geftellt wreden.

Swe.

Basel, 20. Febr, Das Kantons-Blatt enthält mehrere

Seiten von Freveln und Unruhen, welhe an ruhigen Bürgern |

auf der Landschaft neuerdings verübt worden sind; die Regie-

rung hat angemessene Belohnungen auf die Entdeckung dec Thás- | | | dert, indem Fhr Meinen Wünschen und Meiner beftändigen

ter gesezt.

Nachrichten aus dem Kanton Waadt zufolge, haben Fischer |

an der Rhone kürzlich in diesem Fluß eine wihtige Entdeckung | der Opfer schlug, und Jhr zeigtet Euch Eurer selbs wür-

gemacht, nämlich eine warme Quelle, welcher Herr von Char-

pentier die gleiche Wirksamkeit, wie dem berühmten Wasser in |

Leuk, zuschreibt. Die Temperatur ift 33—35 Grad; bereits

sind einige Wasserfaden in einen Sammler geleitet und würden | | ren Neden und Handlungen Eure Existenz bis ins Funerfste

in 24 Stunden 240 Badewannen füllen können. Die Regie-

rung will die Benugung der Quelle an Particuliers Äberlassen. | Sie liegt im Kreise Bex, in der Gemeinde Morcles, auf dem | | des Schwindels zu den Waffen greifen :

reten Rhone-Ufer.

Schaffhausen, 21. Febr. Aus Luzern wird gemeldet : Anf einen Antrag des Hrn. C. Pfhffer, der große Rath möchte über die Beschwerden der Baseler Fnsurgenten als vorörtliche Behörde eintreten, hat derselbe mit großer Mehrheit entschieden, daß dem kleinen Rath der Auftrag zu ertheilen sey, die Herren

Repräsentanten (Tscharner und Massé) zu erinnern, daß sie nicht ; : Unordnung, die Freiheit liber die Zügellofigkeit.

weiter einzuschreiten befugt seyen, als die Tagsaßungs-Besch!üsse

ausdrücklich gestatten, vornehmlich aber niht Eingaben an eidge- }

nösslsche Behörden hindern sollen. Am 15teu d. M. war der dreifache Landrath von Zug ztut-

nächst wegen der Angelegenheit des Standes Basel außerordent- |

lih versammelt. Die nach langer Diskussion erfolgte Abstim- mung ergab 50 Votanten für den Majoritáts s Antrag der Tag- faßungs-Kommission, 48 für die Minorität, d. h. für unbedingte Garantie; 20 Landräthe hatten ihre Stimme nicht abgegeben. Da die Verfassung zu einem gültigen Beschlusse des dreifachen Landrathes eine absolute Mehrheit (82) verlangt, so hatte die Berathung also keine rechtsgültige Schlußnahme zur Folge.

Am 11lten d. M. wurden im großen Rath von Solothurn ; vier Gesandte nach einander gewählt, aber von jedem die Wahl |

ansgeschlagen, so daß nun der große Rath in einer folgenden Sigzung sein Heil versuchen muß. E e:

Rom, 16. Februar. Se. Heiligkeit hat durch ein Motu-

proprio vom 1ften d, M. in Belletri eine neue Legation errich: | | fnúpfen.

tet, welche aus der, die Bezirke Velletri, Sezze, Segni, Val- montone, Terracina und Cori umfassenden, Provinz Marittima

bestehen wird, und deren Bevölkerung slch auf 51,504 Einwohner | : | Euch selbst gleich bleiben und auf Eure Kinder die Trette des |

geleisteten Eides, den Gemeinsinn und die hochherzigen Geftihle |

beläuft. Der Kardinal- Bischof von Ostia und Velletri ist zum

Legaten dieser Provinz, mit allen damit verbundenen Ehren, | Die Stadt Osftia ift |

Vorrechten -und Befugnissen, ernannt. zum Bezirke von Rom geschlagen.

Das hiesige Diario enthált eine Darftellung der blutigen Vorfälle in Ravenna, wonach diese dadurch herbeigeführt wur- den, daß Unruheftifter und Böswillige die Pápstlihen Truppen durch Verspottung und Beschimpfung aufs Aeußerfte reizten. Der Hauptmann Bernardini, der mit mehreren anderen Offizie- ren herbeieilte, um die entrüsteten Soldaten in ihre Quartiere zurüctzurufen, empfing drei tödtlihe Wunden von verschiedenen Waffen, in deren Folge er am anderen Tage starb. Auch viele Búrger wurden im Getümmel verwundet und einige derselben getödtet, Als Beweis, daß der Kampf sih auf diese Weise ent- \sponnen habe, führt das Diario eine Proclamation des dortigen Prolegaten, Grafen Arrigoni, an, worin dieser sich einen Tag vor jenem Ereignisse beklagt, daß einige Böswillige die Truppen der Garnison beshimpften und verächtlich behandelten, und worin er dieselben ermahnt, dieses strafsällige Benehmen einzustellen, widrigenfalls er sich zu Maßregeln der Strenge genöthigt schen werde, Fn einer außerordentlihen Beilage giebt das Diario eine Beschreibnng der Feierlichkeiten, mit denen die Thronbestei: gung Gregor’s XVI. in Bologna, Ankona und Subiaco be- gangen worden.

Am 13. d. M. wurden in Albano einige leichte Erdfiöße ge- fühlt. Fm Thal von Umbrien dauern die Erdershütterungen mit Unterbrechungen noch immer fort.

Bologna, 14. Febr. Der Kardinal Albani, außerordent- licher Commissair der vier Legationen, hat in Betracht, daß bloß durch Schuld der Feinde der Ordnung die Edifte und Notifica- tionen des Staats-Sekretariats, welche im Monat Oktober, No- vember und Dezember 1831 erlassen worden sind, nicht publizirt wurden, daß ferner der größte Theil der Bürgerschaft von Bo- logna an der Revolution keinen Antheil genommen hat, durch eine Notification vom 12. Febr. verfügt, daß das durch die No- tification des Prolegaten am 23. Dez. 1831 in Ferrara errichtete Appellations-Gericht mit dem 22ften d. M. aufhören soll und das am 23ften d. seit dem 20. Dez. 1831 in Bologna in Wirksam- keit getretene Appellations- Gericht seine Functionen fortzusezen habe. Der Prolegat von Bologna, Graf Camillo Grassi, hat in einer Bekanntmachung vom 13. Febr. d. F. in der Stadt 1nd Provinz Bologna das Maskentragen vom 15. Febr. bis Ende des Karnevals unter verschiedenen Vorslchts- Maßregeln und Beschränkungen erlaubt.

Bologna, 15, Febr. Die Entfernung der Unruhestifter und die Anwesenheit der Kaiserl. Oesterreichischen Truppen, de- ren Disciplin fortwährend musterhaft if , befestigen die wieder- hergestellte Ruhe immer mehr, Das Regiment „, Luxen‘/ und das Detaschement des Kavallerie : Regiments „„ König von Baiern ‘/ werden uns den 20ften d. M. verlassen, um in ihre früheren Garnisonen zurrücfzukehren.

E Ln,

Berlin, 28. Febr. Der Conftitutiounel Neucha- telois vom 19ten d. M. enthält in einem Supplemente fol: genden Allerhöchften Erlaß:

„„Neuchateller !

Seit länger als Ri sind die Könige von Preußen fraft der in dem Fürstenthum gültigen Thronfolge - Ge- seße Eure Fürsten geworden, und Euer Land wurde als ein be- sonderer und selbststäándiger Staat mit der Preußischen Monar- chie verbunden ; während dieser ganzen Zeit sind Euch unter dem Scepter Meiner Vorfahren, wie unter dem Meinigen, stets alle Mortheile der gesellschaftlichen Ordnung, es Euch Freiheit,

24A

Sicherheit und Aufrechthaltung Eurer alten Fnftitutionen, so tvie allmälige Entwickelung aller Zweige der öffentlichen Wohlfahrt ¿u Theil geworden. Unter einer väterlien Regierung wurde

die Religion beschübt; die Sittlichkeit kam der Autorität der ;

Geseße zu Hülfe, und unter ihrer shüyzenden Aegide waret Jhr | ger im vollen und gänzlichen Genuß ihrer bürgerlichen Rec

¡ befinden; unter der Bedingung jedoch, daß ihr Betragen wik,

ein um so glückliheres Volk, als Fhr Euer Glück fühltet und erkanntet. Auch sind die Verhältmsse, in denen Jhr seit län- ger als einem YJahrhundert zu Euren Fürsten gestauden, mild, gleihförmig und friedlich gewesen; es waren Verhältnisse des Wohlwollens und des Schntzes von Seiten dieser Leßteren Verhältnisse der Treue und Erkenntlichkeit von Eurer Seite. Als Erbe der Gesinnungen und Rechte Meiner Vorfahren, habe Jch Euch stets geliebt; und Fhr habt fiets Meine Liebe erwie-

Bj

Sorge für Euch entsprachet. Die ZJeitumftände erheischten nichts

Ï Í ¡ [j Ô ü

Anderes und geboten kein außerordentliches Opfer, Die Stunde |

dig. Jn neuerer Zeit haben falsche Begriffe und verderb-

lihe Grundsäße bei den Einen, \cchimpflice und strafbare Leiden- |

schaften bei den Anderen eine Bande von Aufrührern, durch de: gegen die rechtmäßige Behörde gewafsf- darauf gegen den Geist treue Völkerschaften ch mit den Gewalt eines

angefochten wurde, net. Der Gemeingeist hieß Euch

vereinigten

fliegen von den Bergen herab, die

treten Bewohnern der Ebene und seßten

eseblihen Widerftandes den Ausschweifimgen der Anarchie ent- ! | g

gegen; freiwillig und einmüthig fteliten sie sich, um unter ihren j

Panieren für Fürst und Vaterland zu fehten. Die Pflicht und das Recht slegten über die Ungerechtigkeit, die Ordnung über die Durch Euren hochherzigen Entschluß habt Fhr Alles, was Euch das tbeuerste auf dieser Wélt war, gerettet, und Fhr könnt Euch mit Recht sagen, daß Fhr Euer Heil Euch selbst vecdanket, Neuchateller ! Fhr müßt wünschen, das Andenken dieser s{chönen Tage, an de- nen FJhr Euch Alle die Bürgerkrone erworben, zu verewigen. Es liegt Mir nicht minder als Euch am Herzen, die Erinnerung

| dieser rühmlihen Epoche auf Eure Kinder zu verpflanzen und

Euch ein Zeichen Meiner Erkenntlichkeit zu geben, das zugleich

ein Zeichen der Eurigen sey. Da Jhr Alle dieselbe Treue und | | dieselbe Hingebuug bewiesen, so habe Jch geglaubt, daß es an- |

gemessen seh, durch ein gemeinsames Ehrenzeichen diese Mei- nem Herzen eben so theure als für Euch rühmliche Thatsache zu bestätigen; es soll von allen denen getragen werden, die zur Ver- theidigung des Fürsten und des Vaterlandes die Wäffen ergrif- fen haben. i

tigen väterlichen Anrede beigefügt und sollen mit derselben publi: zirt werden. Wackere und treue Neuchateller! möge dieser feier- lihe Beweis der Gesinnungen Eures Fürsten die Bande, die Euch an Jhn fesseln, erhalten und wo möglich noch enger Bewahret Eure Sitten, Eure Grundsäße, Eure Euch überlieferten Lehren, Eure Ehrfurcht vor unserer heiligen Neli- gion, und der Himmel wird Euch segnen. Möchtet Ihr stets

libertragen, die Euch so vortheihaft auszeichnen.

Berlin, 18, Januar 1832. Friedrich Wilhelm.“

Die Statuten dieser Justitution slnd der gegenwär-

„Wir Friedrich Wilhelm 1kl,, von Gottes Gnaden, |

König von Preußen, souverainer Fürst von Neuchatel und Valangin 2c, 2c. thun kund und zu wissen: Da Wir beschlo}en haben, zura Andenken an die

des Fürftenthums Neuchatel von den Rebellen, welche im zeichen zu ftiften, so befehlen und verordnen Wir:

8, T daille, welche an einem die vereinigten Farben von Preußen und

Dieses Ehrenzeichen besteht in einer silbernen Me- |

Neuchatel enthaltenden Bande im Knopfloche getragen wird, j

Diese Medaille enthält auf der Vorderseite Unseren Namenszug mit der Juschrist: „Treue gegen Pflicht und BVater- land“ und auf der Rückseite das Wappen des Fürftenthums Neuchatel und Valangin.

§. 2, Dasselbe ift zu Gunften derjenigen Neuchateller gesiif- tet, welche an den militairischen Operationen gegen die Rebellen von 1831 thätigen Antheil genommen oder zur selbigeu Zeit, zur Aufrechthaltung der Ruhe in ihren Gemeinden, die Waffen er- griffen haben.

&, 3. Die Militair-Kommandanten und die Municipal-Be- hörden werden ein Namens - Verzeichniß aller derjenigen Perso uen anfertigen, welche in dem Falle sind, dieses Ehrenzeichen zu erhalten.

! do. T0

§. 4. Dieses Verzeichniß soll in allen Gemeinden des Für- |

flenthums bekannt gemacht und die Reclamationen 14 Tage lang von dem Tage der Bekanntmachung an zugelassen werden,

Die Reklamanten haben slch ‘über ihre Ansprüche durch die Zeug: | nisse ihrer Vorgeseßten oder durch die Maires ihrer Gemeinde j oder des Orts, wo sle Militairdienfte verrihtet, auszuweisen. |

Die zugelassenen Reclamationen sollen dem ursprünglichen Ver- zeichnisse hinzugefügt und mit diesem dem Staats - Rathe zur Revision vorgelegt werden.

§. 5. Das General-Verzeichaiß wicd vou dem Staats-Rathe bestätigt werden, und, nachdem diese Formalität vollzogen wor- den, erhalten die Berechtigten das Ehrenzeichen, mit dem De- krete des Staats-Rathes, welches sie zur Tragung desselben er- mächtigt, aus den Händen ihrec Oberen oder der Maires ihres Wohnortes.

§. 6. Da dieses Ehrenzeichen nur zu Gunsten der Neucha- teller, welche im Jahre 1831 zur Vertreibung der Rebellen bei- getragen haben, gestiftet worden is, so wird dasselbe zu keiner N Zeit und für keine andere Auszeichnung mehr verliehen werden.

§. 7. Wenn das Ehrenzeichen unberechtigterweise von Fe- manden getragen würde, so soll derselbe dafür mit sechswöchent- licher und im Wiederholungsfalle mit dreimonatlicher Gefängniß- flrafe belegt werden.

§. 8. Da diese Medaille ein Zeichen der Ehre ift, so kann dieselbe niht von solchen Personen getragen werden, die in ih- rem öffentlichen oder Privat-Leben gegen die Ehre gefehlt haben. In dem Fall, daß ein Juhaber des Ehrenzeichens mit einer Corrections-Strafe belegt werden sollte, werden ihm die richter- lichen Behörden das Ehrenzeichen, während der Dauer der Strafzeit, entziehen.

§. 9, Die entehrenden Verbrechen und Vergehen haben den Berluft der Medaille zur Folge; und die Civil: und Mili- tair - Gerichtshöfe, welche sich in dem Fall befinden, eine ent- ehrende Strafe aussprechen zu müssen, sind gehalten, zu glei- cher Zeit den Verlust des Rechtes zur Tragung der Medaille zu verhängen; und diese wird durch den Staats: Rath mit eipem Busgzuge des gtfálslten Urtheiles zurüEgesandtz

¡ Grosshz. Pos.

' | Hamburg Kurz 1531 | Befreiung |

R: ; a 7 É , i D, n s Pp Fahre 1831 dessen Regierung umzuftürzen versuchten, ein Ehren- | Paris... 300 Fre.

§. 10, Es können jedo dur eine Verfügung des Sta Rathes diejenigen wieder in das Recht, die Medaille zu aen : eingesegt werden, die, nachdem sie die Strafen, zu denen s + urtheilt waren, überftanden haben, sich ein Jahr lang oder ie

rend dieser Zeit durchaus vorwurfsfrei gewesen ift, das Zeugniß zwroeier Eigenthümer und des Maire?s der in welcher sie wohnen, bescheinigt werden muß.

Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Statuten e, P händig unterzeichnet und mit Unserem Königlichen Inslege| 9 i schen lassen. Y

So geschehen Berlin, den 18. Jan. 1832.

(gez.) Friedrich Wilhelm (contrasign.) Ancillon,

Gemeinh,

Aus Nauen vom 27ften d. M, wird gemeldet. 9, 92ften d. M. Morgens 2 Uhr brach hier nahe am Rathhqy, ein Feuer aus, welches noch am 23sten bis Abends fortwäh, | und der ausdanerndften Anstrengung ungeachtet Z4 Wohnhäys, j 64 Gebäude und 62 Scheunen in Asche legte. D u j 180,000 Thaler berechnete Schaden ift für die Bewohner Nu | um \o empfindlicher, als erft am 17. Oft. 1830 84 Sche ein Raub der Flammen wurden; 58 Familien oder 220 Vei, neu sind von diesem Unglücke betroffen und haben zum Il nichts gerettet. “F

Metcorologishe Beobachtung.

1832 Morgens | Nachmitt. | Abends Nach einmalig | 27. Februar 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtun,

339,6” par. | 339,2” Par. |339,3”” par. ] |—3/,5°R.|4-41°R.|— 14° Ry Quelly a 0/40 Vis 3,1° R.|— 3,3 °® R.

—— E ata ——

GUFLOLUA 0 Luftwärme . . Thaupunkt . .

eUwdrme 6/2°R

Flußwärme 1,6° R,

Dunfisättigung| 87 pCt. 54 pCt. 85 PpCt. Wettev..| Wwublt), heiter. sternhell. Wind O. SO. SO. Wolkenzug . .

Ier Borg e

Den 28, Februar 1832,

———— ——————————— M

Amtl. Fonds- und Geld - Cours- Zettel. (Preufss. Cour)

| Zf.| Brief, Geid, : 4 | 991 | 991 M

4 11054 |l05

| Z/ |Brief.|Geld. j 94 932. TUstpr. Pfandbrt. 102 [1014 [Pomm. Pfandbrf. [10114 JKar- u. Neum. do.| 4 [1052 {051 877 | 873 FSechlesische do. | 4 1106 | 05 ikst. C.d. K.-u. N | _— | be 93 Z. Sch. d. K.- u. N.| | 99 | [s j |

St.-Schuld- Sch S, At S5 Ano An 20 5

Pyr. Engl. Obl. 30| 4

Kurm. Obl.m.1.C.| 4

Neum. Int. Sch. do.| 4

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Berl. Stadt- Obl. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr.

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O L O Breslau 4100 Thl. Leipzig 100 Thl. Frankfurt a. B, 4150 FI. FOLeTADUTE D 109 Rb]. Warschau 600 Fl.

Waen 10 D Ar Augsburg

1034 1033

30,

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Nicht- Amtliche Cours- Notizen.

28. Februar. (Ende der Börse, Oest. 52 Met. 902. 42 do. 80. B.-Aclien 787. Russ. Engl, 100z

do. Holl. (1831) —. Poln. Plbr. —. do. Part. 571. Nied. vvirkl, Sch E

394, do. 65 Anl. 915. Neap. Engl. 834, do. Falc. 745. V

Berlin,

Amsterdam, 23. Februar. Nied. wirkl. Sch. 3811, Kanz-Bill. 143, 68 Anl. 893 Disconto auf Staats-Papiere 6 bis 7 g.

53 nens

London, 18. Februar. 35 Cons. 822. Bras. 452,46. Dün. 66. Griech. 254.265. Niederl 407. uss. 995. Lil

RoutagliGt ScGauspiele Mittwoch, 29. Febr. Fm Schauspielhause : Der Gefangtll, Lustspiel in 1 Aft. - Hierauf: Donna Diana, Lustspiel in 3 theilungen. h Sonnabend, 3. März. Fm Konzert-Saale des Schauspi hauses: Subscriptionsball. RontgftadtisGes Theater : Qi Mittwoch, 29, Febr. Zum erstenmale: Doktor Faust's 2 ter, burlesker Faftnachts-Galimathias von L. Angely. Jm t! (l Akte ziemlich albern, im zweiten sehr überrashend, im din F recht ergöglih. Die dazu gehörige Musik ift vom Herrn a i zertmeifter Léon de Saint Lubin; die neuen Decorationen, #— \chinerieen und Arrangements sind von Herrn Roller. m9 f Donnerstag, 1. März. Aschenbrödel], komische Opet M“ } Akten ; Musik von Nosfsini. anu [i NEUESTE BŒRSEXN - NACHRICETEN,

Paris, 22. Febr, proc. Rente lin cour, 98, 80, proc 7 cour. 67, 40. 5proc. Neap. fiù cour. 78, 25, 5proc, Sp Nente perp. 531. Z5proc. Belg. Anl, 753. qu

Frankfuct a. M., 25. Febr. Oefterr. 5proc. Metall, L 0 872, A4proc. 772, 7712, 24proc. 451, 1proc. 197, V. 00 f Actien 1370, 1368. Part. - Obl. 123, 1223, Loose zu 100 PF 183, 1822, Poln, Loose 58. 572,

Redacteur John. Mitredacteur Cottel. @edrucckt het A. W. Ha?!