1832 / 61 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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_Preußische Staats-Zeitung.

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Allgemeine

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Berlin, Donnerstag den 1fen M :

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Königliche Majestät haben den General - Prokurator Eichhorn von dem Rheinischen Revisionshofe zum Mitgliede des Staats-Raths Allergnädigst zu ernennen geruht.

- Se. Majeftát der König haben dem Seconde - Lieutenant Grafen Eduard von Häseler zu Blankenfelde den St. Fo: hanniter:Orden zu verleihen geruht,

Des Königs Majestät haben den Dekan Wallenborn zu Bittdurg zum Ehreu-Kanonikus am Dom zu Trier zu ernennen

geruht.

Angekommen: Der Königl, Schwedische General-Konsul von Lundblad, von Greifswald.

20) gge

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Frankrei,

Pairs-Kammer. S ißung vom 21. Febr, (Nachtrag.) Der Marquis von Dreux-Brezé, als zuerst eingeschriebener Redner für die Berathung über den Geseß- Entwurf wegen Ab- schaffung der Trauerfeier des 21. Jan., äußerte sich im Wesents lichen folgendermaßen: „Es sind jeßt beinahe 40 * Jahre her, daß Ludwig XVI, das Schaffot bestieg; weder seine Tugenden, noch sein Muth, noch sein aufrichtiger Wunsch, scinem Lande alle die Freiheiten zu gewähren, wona es geite, vermochten die Wuth der Männer zu bezáhmen, denen nah dem Blute ei- nes Königs dürftete. War dieser Tod ein Siegestag fúr dieje: nigen, die ihn verlangt hatten, so war er für das Vaterland die Loosung zu einer Reihe von Trübsalen und Umwälzungen, deren Spuren sich noch jevt zeigen. Fch kann es wohl ‘sagen: die Freiheit wurde mit der Königswürde geopfert. Von dièsem ver: brecherischen Tage schreiben sich alle unsere Unfälle her, und der spätere Ruhm fonnte den früheren Frevel nie ganz verwischen. Welche traurige Erinnerungen weckt daher nit der uns vorlie: gende Geseß-Entwurf? Es wird stets fern von mir seyn, irgend Jemanden Absichten unterzulegen, die nicht die seinigen sind;

j auch gestehe ih, daß ih nit habe begreifen fönnen, wie

der Urheder der gegenwärtigen Proposition sch \{chmeiheln konnte, daß er einen Beweis seiner Vaterlandsliebe ablege, indem er die Aufhebung des Geseßes vom 19. Fanuar 1816 ver: langte; ich möchte eher in dem Geiste, der ihn geleitet hat, eine Verunglimpfung der Gesinnungen der Nation erkennen, denn diese war niemals eine Mitschuldige des Verbrechens, dessen Re: habilitirung man gleichsam von uns verlangt, wie {on daraus hervorgeht, daß diejenigen, die sich die Richter Ludwigs XVI. nannten, eine Appellation an das Volk verweigerten. Nie würde dieses Berbrehen verübt worden seyn, wenn die Armee sich un- ter den Mauern der Hauptstadt befunden hätte; ih berufe mich dieserhalb auf das Zeugniß d vieler berühmter Generale, denen die Pflicht oblag, die National: Ehre, die damals nur noch im Feldlager zu finden war, unversehrt zu erhalten, Fch sage es laut, weil ‘es meine Ueberzeugung if: die Sache der Freiheit muß sorgfältig von der einer blutgierigen Revolution geschieden werden; die Verwechselung beider Gegenstände ift an allen un- seren Leiden Schuld, und wir werden Ruhe und Ordnung erst dann wiederfinden, wenn beide völlig von einander gesondert sind, Zu allen Zeiten hat es Männer gegeben, die man als die Beschüger, Andere, die man als die Feinde ihres Landes. betrach- ten fonnte. Ludwig XVI, wollte die Freiheit, Mirabeau aber führte uns dem abscheulihsten Despotismus entgegen. Das Gese von 1816, unterstüßt von den ausgezeichnetsten Rednern dieser Kammer, einmüthig von ihr angenommen und von einem unserer Kollegen fkontrasignirt, den ih eden aus die- sem Grunde, wenn sonst er gewöhnlich zu meinen Geg- nern gehört, diesmal zur Vertheidigung meiner Ansicht auf: treten zu sehen hoffen darf, dieses Gesey, sage ih, verfügte im Wesentlichen eine allgemeine Landestrauer, einen feierlichen Gottesdienst in allen Kirhen und ein Denkf- mal zur Sühnung des Verbrechens des 21. Jan, Gegen diese leßtere Bestimmung, die, meiner Ansicht nach, eine Proteftation des ganzen Landes gegen den begangenen Frevel ausdrückt , -hat sh vorzüglich die Deputirten - Kammer erhoben, die darin eine Beleidigung hat finden wollen.“ Der Redner bekämpfte hier diese Ansicht; er hob die Vorzüge Ludwigs XVI, heraus und glaubte, daß es nie eine gerehtere Trauer Heute, als diejenige, die man bisher dem Andenken des unglücklichen Monarchen ge- weiht habe. Nach einem Blicke auf ¡die Geschichte Englands, wo noch jeyt der Todestag Karls 1. als ein Tag der Buße mit solcher Strenge gefeiert werde, daß, wenn er auf einen Sonn- tag falle, die Feier erft am folgenden Tage stattfinde, {loß Hr. von Dreux-Brezé mit folgenden Worten: ,„Berhehlen wir es uns nit, m. H. , es geht mit den shlechten Grundsägen wie mit den guten; ist erst eiumal der Keim dazu ausgesät, so wu- ert derselbe fort und fort. Was \chließlich auch das Schicksal der uns vorliegenden Proposition seyn möge, der Tag, an wels hem ein tugendhafter Fürst zum Tode geführt wurde, wird dem ganzen Lande flir ewige Zeiten ein Tag der Trauer und des

Schmerzes sehn.“ Der Marquis von Saint-Simon war

der Meinung, daß diejenigen, die zu dem Gesetze vom 19. Fan. 1816

beigetragen, das Testament Ludwigs X VI., worin dieser Monarch im_ voraus allen seinen Feinden verziehen habe, s{hlecht begriffen hätten ;

der wahre Geist dieses Geseßes lente aus dem dritten Artikel hervor, worin es heiße, daß zur Abbüßung des Verbrechens des 21. Januar im Namen und auf Koften der Nation ein Dénk- mal errichtet werden solle; hieraus ergebe si klar, daß man die Absicht gehabt habe, der Nation eine Buße für ein Attentat auf: zulegen, das sie beweine, an dem sle abér unschuldig gewesen sey,

Man berufe \lch darauf, daß das monarchische Prinzip einen ge- waltigen Stoß eêleiden würde, wenn man durch die Abschaffung des Geseßes vom 16. Januar gleichsam den Grundsas der Un- verleglihfeit der Person des Königs vernichten wollte; es sey in: dessen ein grober Jrrthum, wenn man eine Bürgschaft für die- sen Grundsaß in einem Buß- Gefeße zu finden glaude ; für die Bewahrung desselben leisteten die uwandelbaren Grundsäge der Bernunft und der Billigkeit, so wie das ivohlverstandene Jnter- esse des Volkes selbst, am meiflen Gewähr, und diese Grundsäge wären in der Revolutions-Zeit verkaunt worden. ,„Bewisse Leute‘“, ‘so endigte der Redner seinen Vortrag, „haben indessen eine sol: che Vorliede für die Vergangenhcit, daß sle sih, sobald man B an dieselbe anlegen will, mehr oder minder aufrihtigen

desorgnissen überlassen und uns die shrecklichsten Trübsale ver- kündigen. Von dieser Seite missen wir daher auf einen fort: währenden hartnäckigen Widerstand gefaßt seyn. Was mich dagegen betrifft, der ih die Vergangenheit nur als einen ersten Schritt zu einer besseren Zukunft betrachte, so halte ich es für meine Pflicht, ihre Bande adzustreifen, sobald diese einem weiteren Fortschreiten hinderlih sind, Es sind faum 40 Yahre verflossen, daß der tugendhafteste und sanftmüthigste König eine augenblicklihe Schwachheit und Unschltissigkeit mit dem Leben büßte; und im Jahre 1830 hat eine ganze Königs:-Familie nach blutigen Auftritten laugsam und ungestört das Land verlassen fönnen. Hierin, m, H:, müssen wir die mächtigfte Bürgschaft für das Prinzip der Unverleßlichkeit des Monarchen finden. Jch ftimme für die einfahe Aufhebung des Geseßes vom 19, Yan. 1816,// Der Marquis von Malleville sprach sich eta in folgender Weise aus: „Beide Kammern waren es, die im Na- men der Nation und auf den Antrag eines Larochefoucauld das Geseß vom Jahre 1816 verlangten, Die Regierung that nichts, als daß sle diesen Wunsch wörtlich erfüllte. Mir ist auch, ich geftehe es, niemals irgend eine Bestimmung des Gesetzes anstös- ßig gewesen, und ih hätte daher gewünscht, daß der 21. Jan. nah wie vor als ein Tag allgemeiner Trauer durch einen felers lichen Gottesdienst begangen worden, auch daß die dem Andens ken der gefallenen Opfer bestimmten Denkmäler wirklich errichtet worden wären. Da indessen die Kommisston der Meinung ift,

daß einige dieser Versügungen untcr den gegenwärtigen Umstän: 1

den Gefahren bieten könnten, so nehme ih feinen Anstand , der Eintracht ein Zugeständniß zu machen, Doch kann ich für die unbedingte Aufhebung des Geseßes vom Fahre 1816 nicht stimmen, Diejenigen, die solches verlangen, flüßen si auf fols gende fünf Gründe: 1) daß eiy- Veränderung oder gänzliche Bertoerfüng der Proposition als ein feindseliger Akt gegen die andere Kammer betrachtet werden könnte; 2) daß eine Gedäht- nißfeier des 21.. Jan, überflüssig seh, und daß eine Würdigung des Ereignisses, an das sie mahnen solle, der Geschichte gebühre ; 3) daß die Feier gesährlich" und der Charte zuwider seh, welche Vergessenheit der während der Revolution gehegten politischen Meinungen gebiete; 4) daß sle eine Anschuldigung und Beleidis gung der Nation selbft sey, die keine Schuld treffe und mithin nichts abzubüßen habe; endlih 5) daf sie den jesigen Gefühlen des Landes widerftrebe, und daß die Aufhebung derselben eine Folge der Yuli:-Revolution sey.“ Der Redner widerlegte hierauf diese verschiedenen Einwendungen; in Bezug auf die erstere sagte er: „Es möchte vielleicht hinlänglich seyn, wenn ih in dieser Hinsicht bemerkte, daß die Pairs - Kammer sich dur die ihr zu- gemutheten und von ihr so großmüthig gebrachten persönlichen Opfer auf die Achtung der übrigen Staats - Gewalten und des gesammten Landes Ausprüche erworben hat, die man nicht so rasch vergessen sollte, Doch füge ih hinzu, daß wir, wie ganz Franfreih, dem unermüdlichen Eifer, womit die Wahl - Kam: mer die öffentlihen Lafien zu erleichtern sucht, so wie dem Muthe und der Festigkeit, die sle entwickelt, um subversive Grundsäge zurückzuweisen, Gerechtigkeit widerfahren lassen. Wenn aber die Anarchie an die Thüre aller Staatsgewalten klopft, wenn politische Vorurtheile täglich neue Vorschläge ent- fleyen lassen, so kann die wahsamfste Vorsicht zuweilen doch unvorbereitet überrascht werden, Jn solchen Fállen ift es ein Glück, daß eine Ueberraschung durch die Revision der anderen Kammer wieder gut gemacht werden kann, Und wenn nun diese Kammer die Unpopularität des Widerstandes auf sich ladet, wie fönnte da die andere Kammer über eine so heilsame Siren- ge klagen? Nein, m. H., die Kontrolle, roelhe beide Gewalten gegenseitig ausüben, wird die Einigkeit derselben nicht stören,“ Nachdem Herr von Malleville auch. noch die übrigen Einwen- dungen zurückgewiesen hatte, brachte er für die vorliegende Pros position folgende Abfassung in Vorschlag :

„Art, 1. Am 21, Janttar jedes Jahres sollen die df- fentlichen Verwaltungs- Behörden, die Köaigl. Gerichtshöfe und Zuchtpolizei: Gerichte, als ein Zeichen der Trauer, feiern,“

„Art, 2, Das Geses vom 19ten Januar 1816 wird hiermit aufgehoben,‘

Der Graf von Courtarvel widersegte sich der Aufhebung des Geseßes vom Yahre 1816, indem er eine solche Maßregel für unpolitisch und unmoralish hielt; er erklárte daher, daß er dem Antrage der Kommisslon beitrete, Der Herzog von Bassano war der Meinung, daß jenes Geseg bereits durch die Juli-Revolution faftisch aufgehoben worden seh; die Deputirten: ‘Kammer verlange sonach nichts weiter, als daß man dieser Auf: hebung noch die gesezlihe Bestätigung gebe; die Kommission der Pairs - Kammer tolle dagegen das frühere Gesek nur modi- ficiren, indem sle, wo Andere die Wünsche des entrüsteten Lan: des gegen ein beleidigendes Geseb erkennten, nur einzelne Stim- men zu vernehmen glaube. „Was die Deputirten: Kammer“/, fügte der Redner hinzu, „Fhnen als eine Genugthuung für die beleidigte National : Ehre vorschlägt, müssen Sie aber überdies

auch in dem Juteresse der bedrohten öffentlichen Ordnung, vor- '

zúglih aber in demjenigen des- monarchischen Prénzipes thun, dessen vornehmste Hüterin die Pairs- Kammer ift. Eilen Sie daher, den Vorschlag der anderen Kammer anzunehmen, damit die gegenwärtige Berathung ein für allemal die leste in dieser Sache seh, Der Graf von Sesmaisons ließ ch zu

Gunsten des Antrages der Kommission vernehmen, während der Graf von Tournon sich vorbehielt , nach Umständen entweder für diesen oder für das Amendement des Marquis von Malle- ville zu ftimmen. Der Graf. M. Dumas erklárte sich da- gegen für die unbedingte Aufhebung des Geseges vom Fahre 1816... Der Graf von Ségur theilte zwar diese Meinung, jedoch nur insofern jenes Geseg „in einer unangemessenen Form abgefaßt sey. „Wenn wir indessen““, fügte er hinzu, „diese Form verwerfen, so muß es uns nicht minder wichtig seyn, das vor 40 Jahren im Namen des Volkes verübte Verbrechen für ewige Zeiten zu brandmarken. Lassen Sie uns daher das An- denken an jene trúbe Drit nicht ganz verwischen; lassen Sie uns vielmehr den Äbscheu, den sle uns einflößt, wie ein Heiligthum bewahren, damit derselbe Zeugniß gebe von un- serer tiefen Achtung vor der Unverlezlichkeit der Person des Kö- nigs. Jch stimme für das Amendement des Herrn - v. Malle- ville,‘/ Der Graf Simeon ließ sich für den Antrag der Kommission und der Graf Cornet fúr den der Deputirten- Kammer vernehmen. Der Herzog v. Broglie war der Meis nung, daß Mancher die Abschaffung der Feier des 21sten Fa: nuar bloß verlange, um einen zweiten 21ften YFanuar herbeizu- führen ; wenn sonach die Pairs: Kammer einerseits ihre persöns lihen Ansichten dem allgemeinen Beften zum Opfer bringen müsse, so müsse sle andererseits auch dem Geiste der Anarchie, der sich im Lande offenbare, Widerftand zu leisten wissen; bei: den Bedingungen habe die Kommission durch ihren Antrag genügt : er {be es silch gewiß eben so zur Ehre, als irgend Einer, die Juli - Revolution zu vertheidigen ; wollte die Kammer indessen das von ihr verlangte Opfer bringen, so würde sie es nicht der National : Ehre oder der öffentlihen Nuhe und Ordnung, son- dern einer Partei bringen , die der Xuli- Revolution völlig fremd seh, und nur deshalb einen Groll hege, weil diese Revolution sih bisher so máßig und uneigennügig bewiesen habe. Der Marquis v. Barbé-Marbois trug auf die einfache Annahme der von der Deputirten- Kammer ausgegangenen Resolution an, obgleich er selbsi das Geses von 1816, als damaliger Großslege!- dewahrer , kontrafignirt hatte. Als der Graf Portalis dieser Umstand besonders heraushob , erwiederte der Marquis, daß, als D Ae Juftizminifter gewesen, er ohne Zweifel auch manches

esev: kontrasignirt haben werde, das nicht seinen Beifall gehabt habe. “Die erathung wurde hierauf ges{chlo}en. Als der Prásidenat das obige Amendement des Marquis v. Malleville vorlas, erflárte der Graf Bastard, daß die Kommission demselben beitrete. Da mehr als 20 Pairs über den 1ften Artikel mittelst Kugelwahl abzustim- men verlangten, so wurde der Namensatifruf veranfialtet, wor- auf dieser 1fte Artikel mit §2 gegen 59 Stimmen durchging. Der QAte Artikel wurde durch bloßes Handaufheben. und der ganze Gesep: Entwourf demnächst mit 89 gegen 46 Stimmea an- genomrnen. :

Deputirten-Kammer. VXn der S igung vom21. Febr. begannen die Berathungen über das Budget des Ministeriums des Innern. Nach der Annahme der beiden erften (gestern er- wähnten) Kapitel verlangte Hr. Comte auf das Zte Kapitel im Betrage von 178,000 Fr. für diverse Ausgaben der Centrals Verwaltung eine Ersparniß von 104,000 Fr. mit Einschiuß von 90,000 Fr., die der Marschall Lodan als Befehlshader der Pa- riser National - Garde bezieht. Hr. Comte war námlich der Meinung, daß alle Ausgaben für die Pariser National - Garde der Stadt zur Last fallen müßten. Der Graf v. Lameth be- hauptete, das gedachte Gehalt sey keine fiädtishe, sondern eine National - Ausgabe. Der Graf Faubert unterftüßte diese An- sicht; die Pariser National - Garde, meinte er, habe nit bloß der Hauptstadt, fondern dem ganzen Lande Dienste geleistet ; auch dürfe man nit vergessen, daß, als der General Lafayette das Kommando gehabt , derselbe eine fast eben so starke Summe als Tischgelder bezogen habe. Die Herren Auguis, Havin und Eschafisériaux äußerten, die Summe sey niht an sich zu hoch, nur müsse man sie von der Stadt und nicht von dem gan- zen Lande fordern. Auch Hr. Mauguin theilte diese Anficht. Hr. Dupin d. Aelt. behauptete dagègen, daß der Marschall Lobau umfassendere Befugnisse habe, als der General Lafayette, der bloß dem Namen nah Ober - Befehlshaber der sámmti:chen National - Garden des Landes gewesen sey, ihnen aber niemals Befehle ertheilt habe; wie denn dessen ganze Ernennung zu die- sem Posten mittelst bloßer Königlicher Verordnung cine ungeseg: liche gewesen sey. (Unterbrechung. ) Der Graf Lobau dagegen führe nicht bloß das Ober - Kommando úber die Natio- nal : Garde, sondern in allen Fállen, wo Linien - Truppen zugezogen würden, ständen auch diese noch unter seinen Befehlen ; wenn man es sonach für billig gefunden hate, dem General Lafayette für ein bloßes Ehrenamt eine Subven- tion zu bewilligen, so sey es noch bei weitem billiger ,

Grafen Lobau zu belassen, da derselbe wirklihe Nepräsentations- Kosten zu bestreiten habe und man unmöglich verlangen könne, daß er sle aus seiner Tasche zahle. Herr Odilon - Barrot meinte, daß, wenn der Marschall Lobau ein militatrischer We- fehlshaber wäre, er sein Gehalt aus dem Bud et des Kriegs- Ministeriums, wenn er dagegen bloß Ober - efehlshaber der National : Garde wáre, er dasselbe aus der ftädtishen Kasse be- ziehen müßte, Der Präsident des Conseils erinnerte dar: an, daß die Stadt schon eine Summe von 800,000 Fr. an Aus- gaben für die Municipal - Garde zu tragen habe. s guin bemerkte, daß man aus der Natur des Komman- do’'s des Herrn Lobau nicht recht flug werden fönne; man wisse nicht, sey es ein militairishes, oder ein ftädtisches, oder ein gemischtes, gleichsam ein Kommando von der rechten. Mitte; in keinem alle glaube er aber, daß dessen Gehalt. auf das Budget des Ministeriums des Junern gehöre. Es wurde hierauf über die Neductions: Vorschläge des Herrn Comte ein- zeln abgestimmt, und zwar über denjenigen, der das Gehalt des Mar- scalls Lobau betraf, mittelst Kugelwahl ; 169 Deputirte stimmten für die tg des Gehalts und 190 dawider, so daß der Ans trag mit einer Majorität von 24 Stimmen verworfen wurde,