1832 / 61 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Allgemeine

Preußische Staats-

Me E e Tr Ér ci liber mere Pri A Einl e 1832.

2

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages. Se. Königlihe Majestät haben den General - Prokurator

Eichhorn von dem Rheinischen Revisionshofe zum Mitgliede

des Staats:Raths Allergnädigst zu ernennen geruht.

- Se, Majestät der König haben dem Seconde - Lietttenant Grafen Eduard von Háäseler zu Blaukenfelde den St. Fo- hanniter:Orden zu verleihen geruht,

Des Königs Majestät haben den Dekan Wallenborn zu Bittdurg zum Ehren-Kanonikus am Dom zu Trier äu ernennen

geruht,

Angekommen: Der Königl, Schwedische General-Konsul von Lundblad, von Greifswald,

a gm

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

graufkreidc,

Pairs: Kammer. Sißung vom 21. Febr. (Nachtrag. ) Der Marquis von Dreux-Brezé, als zuerst eingeschriebener Redner für die Berathung über den Geseß- Entwurf wegen Ab-

T schaffung der Trauerfeier des 21. Jan., äußerte sch im Wesent- j lichen folgendermaßen: „Es sind jeyt beinahe 40 Fahre her,

daß Ludwig XVI, das Schaffot bestieg; weder seine Tugenderx, noch sein Muth, noch sein aufrihtiger Wunsch, scinem Lande alle die Freiheiten zu gewähren, wonach es geijte, vermochten die Wuth der Männer zu bezähmen, denen nah dem Blute ei- nes Königs dürstete, War dieser Tod ein Siegestag für dieje: nigen, die ihn verlangt hatten, so war er für das Waterland die Loosung zu einer Reihe von Trübsalen und Umwälzungen, deren Spuren sich noch jezt zeigen. Jh kann es wohl sagen: die Freiheit wurde mit der Königswürde geopfert. Won Dièsem ver= brecherishen Tage schreiben si alle unsere Unfálle her, und der spätere’ Nuhm konnte den früheren Frevel nie ganz verwischen. Welche traurige Erinnerungen weckt daher nicht der uns vorlie= gende Gesey-Entwurf? Es wird stets fern von mir seyn, irgend Jemanden Absichten unterzulegen, die niht die seinigen sind ; auch gestehe ich, daß ih niht habe begreifen fönnen, wie der Urheber der gegenwärtigen Proposition sch #}chmeieln konnte, daß er einen Beweis seiner Vaterlandsliebe ablege, indem er die Aufhebung des Gesebes vom 19. Fanutar 1816 ver=- langte; ich möchte eher in dem Geiste, der ihn geleitet hat, eine Verunglimpfung der Gesinnungen der Nation erkenucn, denn diese war niemals eine Mitschuldige des Verbrechens, dessen Ne= habilitirung man gleichsam von uns verlangt, wie s{on daraus hervorgeht, daß diejenigen, die slch die Richter Ludwigs AVI. nannten, eine Appellation an das Volk verweigerten. Mie würde dieses Berbrechen verübt worden sehn, wenn die Armee sich un- ter den Mauern der Hauptstadt befunden hätte; ich berufe mi dieserhalb auf das Zeugniß d vieler berühmter Generale, denen die Pflicht odlag, die National: Ehre, die damals nur noch inm Feldlager. zu finden war, unversehrt zu erhalten. Fc{z sage es laut, weil ‘es meine Ueberzeugung ift: die Sache der Freiheit muß sorgfältig von der einer blutgierigen Revolution geschieden werden; die Verwechselung beider Gegenstände ift an allen un-= seren Leiden Schuld, und wir werden Ruhe und Ordnung erft daun wiederfinden, wenn beide völlig von einander gesondert sind, Zu allen Zeiten hat es Männer gegeben, die man als die Beschüßer, Andere, die man als die Feinde ihres Landes.betrach= ten fonnte, Ludwig XVI1, wollte die Freiheit, Mirabeau aber führte uns dem abscheulichsten Despotismus entgegen. Das Gesey von 1816, unterstüßt von den autgezeichnetsten Redner dieser Kammer, einmüthig von ihr angenommen und v0 einem unserer Kollegen fontrasignirt, den ih eden aus die- sem Grunde, wenn sonst er gewöhnlih zu meinen Geg- nern gehört, diesmal zur Vertheidigung meiner Ansicht auf=- treten zu sehen hoffen darf, dieses Geses, sage ich, verfügte im Wesentlichen eine allgemeine Landestrarrer, einen feierlichen Gottesdienst in allen Kirhen und ein Denk- mal zur Sühnung des Verbrechens des 21, Fan. Gegen diese leßtere Bestimmung, die, meiner Ansicht nah, eine Proteftation des ganzen Landes gegen den begangenen Frevel ausdrückt, -hat sch vorzüglich die Deputirten: Kammer erhoben , die darin eine Beleidigung hat finden wollen.“ Der Redner bekämpfte hier diese Ansicht; er hob die Vorzüge Ludwigs XVTI. heraus und glaubte, daß es nie eine gerechtere Trauer uten, als diejenige, die man bisher dem Andenken des unglücklihen Monarchen ge- weiht habe. Nach einem Blicke auf ¡die Geschichte Englands, wo noch jeßt der Todestag Karls 1, als ein Tag der Wuße mit solher Strenge gefeiert werde, daß, wenn er arf einen Sonnu- tag falle, die Feier erft am folgenden Tage stattfinde, \{loß Hr. von Dreux-Brezé mit folgenden Worten: „Berhehlert wir es uns nicht, m, H,, es geht mit den slechten Grund säßen, wie mit den guten; ist ers einmal der Keim dazu ausgesät , so _wu- ert derselbe fort und fort, Was \scließlich auch das Schicksal der uns vorliegenden Proposition seyn möge, der Tag, an wels hem ein tugeudhafter Fürst zum Tode geführt wurde, wird dem ganzen Lande flir ewige Zeiten ein Tag der Trauer und des Schmerzes seyn.“ Der Marquis von Saint-Simon war der Meinung, daf diejenigen, die zu dem Gesege vomt 19. Fan. 1816 beigetragen, das Testament Ludwigs XVI, worin dieser Monarch im_ voraus allen seinen Feinden verziehen habe, s{lecht begriffen hätten ;

der wahre Geist dieses Gesehes leuchte aus dem dritten Artikel

hervor, worin es heiße, daß zur Abbüßung des Verbrechens des

21. Januar im Namen und auf Koften der Nation ein Dénk-

mal errichtet werden solle; hieraus ergebe slch klar, daß man die

Absicht gehabt habe, der Nation eine Buße für ein Attentat auf

ilegen, das sle beweine, an dem sle abér unschuldig gewesen sey.

Berlin, Donnerstag den {fen Márz

Man berufe lch darauf, daß das monarchische Prinzip einen ge- waltigen Stoß etleiden würde, wenn man dur die Abschaffung des Geseßes vom 16. Fanuar gleichsam den Grundsaß der Un- verleßlichkeit der Person des Königs vernichten wollte; es seh in- dessen ein grober Jrrthum, wenn man eine Bürgschaft für die- sen Grundsaß in einem Buß - Gefeze zu finden glaube; für die Bewahrung desselben leisteten die unwandelbaren Grundsäße der Bernunft und der Billigkeit, so wie das ivohlverftandene FInter- esse des Velkes selbst, am meisten Gewähr, und diese Grundsäge wären in der Revolutions-Zeit verkaunt worden, ,„Sewisse Leute‘,

so endigte der Redner seinen Vortrag, „haben indessen eine sol-

che Vorliede für die Vergangenhcit, daß sle slch, sobald man Ar an dieselbe anlegen will, mehr oder minder aufrichtigen Zesorgnissen überlassen und uns die schrecklihften Trübsale ver- kündigen. Von dieser Seite missen wir daher auf einen fort- währenden hartnäckigen Widerstand gefaßt seyn, Was mich dagegen betrifft, der ich die Vergangenheit nur als einen ersten Schritt zu einer bessere Zukunft betrachte, so halte ih es für meine Pflicht, ihre Bande adzufstreifen, sobald diese einem weiteren Fortschreiten hinderlih sind, Es sind faum 40 Jahre verflossen, daß der tugendhaftefte und sanftmüthigste König eine augenblickliche Shwachheit und Unschlüssigkeit mit dem Leben büßte; und im Jahre 1830 hat eine ganze Königs-Familie nah blutigen Auftritten laugsam und ungestört das Land verlassen fönnen. Hierin, m, H:, müssen wir die mächtigfte Bürgschaft für das Prinzip der Unverleblichkeit des Monarchen finden. Fch ftimme für die einfache Aufhebung des Geseßes vom 19. Fan. 1816, Der Marquis von Malleville sprach sih etwa in folgender Weise aus: „Beide Kammern waren es, die im Na- men der Nation und auf den Antrag eines Larochefoucauld das Geseß vom Jahre 1816 verlangten. Die Regierung that nichts, als daß ste diesen Wunsch wörtlih erfüllte. Mir ift auch, ich geftehe es, niemals irgend eine Bestimmung des Geseyes anftós ßig gewesen, und ih hätte daher gewünscht, daß der 21. Fan. nah wie vor als ein Tag allgemeiner Trauer durch einen felers lichen Gottesdienst begangen worden, auch daß die dem Andens ken der gefallenen Opfer bestimmten Denkmäler wirklich errichtet worden wären. Da indessen die Kommisston der Meinung if,

daß einige dieser Versügungen unt:r den gegenwärtigen Umstän: F

den Gefahren bieten könnten, so nehme ih feinen Anstand der Eintracht ein Zugeständniß zu machen. Doch fann ih für die unbedingte Aufhebung des Geseßes vom Fahre 1816 nicht stimmen, Diejenigen, die solches verlangen, ftüßen sich auf fols gende fünf Gründe: 1) daß e‘n- Veränderung oder gánzliche Bertwerfung der Proposition als ein feindseliger Aft gegen die andere Kammer betrachtet werden könnte ; 2) daß eine Gedächt- nißfeier des 21.. Jan. überflüssig sey, und daß eine Würdigung des Ereignisses, an das sie mahnen solle, der Geschichte gebühre ; 3) daß die Feier gefährlih und der Charte zuwider seh, welche Vergessenheit der während der Revolution gehegten politischen Meinungen gebiete; 4) daß sie eine Anschuldigung und Beleidis

gung der Nation selbft sey, die keine Schuld treffe und mithin

nichts abzudüßen habe; endlich 5) daß sle den jeyigen Gefählen des Landes twiderftrede, und daß die Aufhedung derselben eine Folge der Juli:Revolution sey.““ Der Redner widerlegte hierauf diese verschiedenen Einwendungen; in Bezug auf die erstere sagte er: „Es möchte vielleicht hinlänglich sehn, wenn ih in dieser Hinsicht bemerkte, daß die Pairs - Kammer sich dur die ihr zu- gemutheten und von ihr so großmüthiz gebrachten persönlichen Opfer auf die Achtung der übrigen Staats - Gewalten und des gesammten Landes Ansprüche erworden hat, die man nicht : so rasch vergessen sollte. Doch füge ich hinzu, daß wir, wie ganz Franfreih, dem unermüdlichen Eifer, womit die Wahl - Kam: mer die öffentlichen Laflen zu erleichtern sucht, so wie dem Muthe und der Festigkeit, die sle entwickelt, um subversive Grundsäge zurückzuweisen, Gerechtigkeit widerfahren lassen. Wenn aber die Anarchie an die Thüre aller Staatsgewalten klopft, wenn politishe Vorurtheile täglich neue Vorschläge ent- fleyen lassen, so fann die wahsamste Vorsicht zuweilen doch unvordereitet überrascht werden. Jn sfolchen Fällen ift es ein Glück, daß eine Ueberraschung durch die Revision der anderen Kammer wieder gut gemacht werden fann. Und wenn nun diese Kammer die Unpopularität des Widerstandes auf sich ladet, wie fönnte da die andere Kammer über eine so heilsame Siren- ge klagen? Nein, m. H., die Kontrolle, roelche beide Gewalten gegenseitig ansüben, wird die Einigkeit derselben nicht stören, ““ Nachdem Herr von Malleville auch. noch die übrigen Einwen- dungen zurtickgewiesen hatte, brachte er für die vorliegende Pros position folgende Abfassung in Vorschlag : / „Art. 1. Am 21. Fanuar jedes Jahres sollen die óf- fentlihen Verwaltungs- Behörden, die Köaigl. Gerichtshöfe und Zuchtpolizei: Gerichte, als ein Zeichen der Trauer, feiern.“ „Art. 2, Das Geseß vom 19ten Januar 1816 wird hiermit aufgehoben. ‘‘

Der Graf von Courtarvel widersezte sich der Aufhebung des Geseßes vom Jahre 1816, indem er eine solche Maßregel für unpolitisch und unmoralish hielt; er erklärte daher, daß er dem Antrage der Kommission deitrete, Der Herzog von Bassano war der Meinung, daß jenes Geseg bereits durch die Juli-Revolution faftisch aufgehoben worden seh; die Deputirten- “Kammer verlange sonach nihts weiter, als daß man dieser Auf- hebung noch die gesepliche Beftätigung gebe; die Kommission der Pairs - Kammer wolle dagegen das frühere Gesek nur modi- ficiren, indem sie, wo Andere die Wünsche des entrüsteten Lan- des gegen ein beleidigendes Geseb erfennten, nur einzelne Stim- men zu vernehmen glaube. „Was die Deputirten- Kammer“, fügte der Redner hinzu, „„Fhnen als eine Genugthuung für die beleidigte National: Ehre vorschlägt, müssen Sie aber überdies

auch in dem Jnteresse der bedrohten öffentlichen Ordnung, vor- '

züglich aber in demjenizen des monarchishen Prinzipes thun, dessen vornehmste Hüterin die Pairs-Kammer ift. Eilen Sie daher, den Vorschlag der anderen Kammer anzunehmen, damit die gegenwärtige Berathung ein für allemal die leßte in dieser Sache sey, Der Graf von Sesmaisons ließ sch zu

eitung.

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[s Ra I T L E L T B E t Lp E m E L _ ———————————————-

Gunsten des Antrages der Kommission vernehmen, während der Graf von Tournon sich vorbehielt, nah Umständen entweder für diesen oder für das Amendement des Marquis von Malle- ville zu ftimmen. Der Graf M. Dumas erklärte sih da- gegen für die unbedingte Aufhebung des Geseges vom Fahre 1816.. Der Graf von Ségur theilte zwar diese Meinung, jedoch nur insofern jenes Geseg „in einer unangemessenen Form abgefaßt sey, „Wenn wir indessen“/, fügte er hinzu, „diese Form verwerfen, so muß es uns nicht minder wichtig seyn, das vor 40 Jahren im Namen des Volkes verúbte Ver rechen fúr ewige Zeiten zu brandmarken. Lassen Sie uns daher das An- denken an jene trúbe Fei nicht ganz verwischen; lassen Sie uns vielmehr den Äbscheu, den sle uns eirflóßt, wie ein Heiligthum bewahren, damit derselbe Zeugniß gebe von un- serer tiefen Achtung vor der Unverleßlichkeit der Person des Köe nigs. Ic ftimme für das Amendement des Herrn v. Malle- ville,// Der Graf Simeon ließ sich für den Antrag der Kommission und der Graf Cornet für den der Deputirten- Kammer vernehmen. Der Herzog v. Broglie war der Meis nung, daß Mancher die Abschaffung der Feier des 21sten Fa: nuar bloß verlange, um einen zweiten 21ften Yanuar herbeizu- führen; wenn sonach die Pairs - Kammer einerseits ihre persóns lihen Ansichten dem allgemeinen Beften zum Opfer bringen müsse, so müsse sie andererseits auch dem Geiste der Anarchie, der sich im Lande offenbare, Widerstand zu leisten wissen; bei- den Bedingungen habe die Kommission durch ihren Antrag genügt : er {be es slch gewiß eben so zur Ehre, als irgend Einer, die Juli - Revolution zu vertheidigen ; wollte die Kammer indessen das von ihr verlangte Opfer bringen, so würde sie es nicht der National - Ehre oder der öffentlihen Nuhe und Ordnung, son- dern einer Partei bringen , die der Xuli - Revolution völlig fremd seh, und nur deshalb einen Groll hege, weil diese Revolution sich bisher so máßlg und uneigennügig bewiesen habe. Der Marquis v. Barbé-Marbois trug auf die einfache Annahme der von der Deputirten- Kammer ausgegangenen Resolution an, obgleich er selbst das Gesey von 1816, als damaliger Großslege!- bewahrer , ontrafignirt hatte. Als der Graf Portalis diesen Umstand besonders heraushob , erwiederte der Marquis, daß, als H « Portalis Justizminister gewesen, er ohne Zweifel auch manches

eon rasiguiet haben werde, das nicht seinen Beifall gehabt habe. “Die erathung wurde hierauf ges{lo}en. Als der Präsident das obige Amendement des Marquis v, Malleville vorlas, erflárte der Graf Bastard, daß die Kommission demselben beitrete. Da mehr als 20 Pairs über den 1ften Artikel mittelst Kugelwahl abzustim- men verlangten, so wurde der Namensatfruf veranstaltet, wor- auf dieser 1fte Artikel mit 82 gegen 59 Stimmen durchging. Der 2te Artikel wurde durch bloßes Handaufheben und der ganze Gese: Entwurf demnächst mit 89 gegen 46 Stimmea an- genommen. '

Deputirten-Kammer. Fn der Sigzung vom 21. Febr. begannen die Berathungen über das Budget des Ministeriums des Innern. Nach der Annahme der beiden erften (gestern er: wähnten) Kapitel verlangte Hr. Comte auf das Zte Kapitel im Betrage von 178,000 Fr. fúr diverse Ausgaben der Centrals Verwaltung eine Ersparniß von 104,000 Fr. mit Einschluß von 50,000 Fr., die der Marschall Lodau als Befehlshader der Pa- riser National: Garde bezieht. Hr. Comte war námlich der Meinung, daß alle Ausgaben für die Pariser National: Garde der Stadt zur Laft fallen müßten. Der Graf v. Lameth be- hauptete, das gedachte Gehalt seh keine ftädtische, sondern eine National - Ausgabe. Der Graf Faubert unterstüßte diese Anz sicht ; die Pariser National : Garde, meinte er, habe nicht bloß der Hauptstadt, sondern dem ganzen Lande Dienfte geleiftet; auch dürfe man nicht vergessen, daß, als der General Lafahette das Kommando gehabt, derselbe eine fast eben so ftarfe Summe als Tischgelder bezogen habe. Die Herren Auguis, Havin und Eschaf\ssériaux ättßerten, die Summe sey niht an sich zu hoch, nur müsse man sie von der Stadt und nicht von de gan- zen Lande fordern. Auch Hr. Mauguin theilte diese Anficht. Hr, Dupin d. Aelt. behauptete dagegen, daß der Marschall Lobau umfassendere Befugnisse habe, als der General Lafahette, der bloß dem Namen nah Ober - Befehl8hader der sämmti:hen National - Garden des Landes gewesen seh, ihnen aber niemals Befehle ertheilt habe; wie denn dessen ganze Ernennung zu die- sem Posten mittelst bloßer Königlicher Verordnung eine ungeseg- liche gewesen sey. ( Unterbrehung. ) Der Graf Lobau dagegen führe nicht bloß das Ober - Kommando über die Natio- nal - Garde, sondern in allen Fállen, wo Linien - Truppen zugezogen würden, ständen auc diese noch unter seinen Befehlen; ‘wenn man es sonach für billig gefunden habe, dem General Lafayette für ein bloßes Ehrenamt eine Subven- tion zu bewilligen, so sey es noch bei weitem billiger , sie dem Grafen Lobau zu belassen, da derselbe wirklihe Nepräsentations- Kosten zu bestreiten habe und man unmögli verlangen könne, daß er sie aus seiner Tasche zahle. Herr Odilon -: Barrot meinte, daß, wenn der Marschall Lobau ein militatrischer WVe- fehlshaber wäre, er sein Gehalt aus dem Budget des Kriegs- Ministeriums, wenn er dagegen bloß Ober - efehlshaber der National : Garde wáre, er dasselbe aus der städtischen Kasse be- ziehen múßte. Der Präsident des Conseils erinnerte dar: an, daß die Stadt schon eine Summe von 800,000 Fr. an Aus- gaben für die Municipal: Garde zu tragen habe. Herr Mau- guin bemerkte, daß man aus der Natur des Komman- do’s des Herrn Lobau nicht recht klug werden fönne; man wisse nicht, sey es ein militairishes, oder ein ftädtisches, oder ein gemischtes, gleichsam ein Kommando von der rechten. Mitte; in keinem alle glaube er aber, daß dessen Gehalt auf das Budget des Ministeriums des Junern gehöre. Es wurde hierauf über die Reductions: Vorschläge des Herrn Comte ein- zeln abgestimmt, und zwar über denjenigen, der das Gehalt des Mar- \challs Lobau betraf, mittel Kugelwahl; 169 Deputirte stimmten für die L reaRg des Gehalts und 190 dawider, so daß der An- trag mit einer Majorität von 24 Stimmen verworfen wuxds,