E E E E E T L I
teressen e
ziges Ganzes ohne Unterscheidung von Russischen und Polnischen Truppen ausmachen. Wir behalten Uns vor, durch ein besonderes Geseh später zu bestimmen, nach welchem Verhältniß und auf wel- hen Grundlagen das Königreich Polen an dem allgemeinen Bestand dieser Unserer Armee Theil nehmen soll. Die Zahl dev Truppen, welche zum inneren Schuß des. Königreichs dienen sollen, wird eben- falls durch ein besonderes Geseß besiimmt werden.
Art. 21. Diejenigen Unserer Unterthanen aus dem Russischen Kaiserreich, welche sich im Königreich Polen niedergelassen haben und in diesem Lande unbewegliches Eigenthum bereits besißen oder besißen werden, sollen alle den Landeseinwohnern zustehende Rechte genicßen, und eben so umgekehrt Unsere Unterthanen aus- dem Kd- nigreich Polen, welche in anderen Provinzen des Kaiserreichs an- fässig. sind und dasclbst unbewegliche Güter besißen. Wir behalten Uns vor, in Zukunft im Königreich auch anderen Personen, die noch nicht innerhalb seiñer Gränzen ansässig sid, sowohl Russett, ‘als Auslätidern, die Naturalisirung zu ertheilen. Unsere Unterthanen des Nussischen Kaiserreichs , die sich auf eine Zeit lang-{m Kdnig- reiche Polen gufhalten, so" wie auch. Unsere Unterthanen des König- reichs Polen, die in anderen Theilen des Katserreichs verweilen, unterliegen den Geseßén des Landes, in welchem sie fich-befinden.
I]. Von derx oberen und örtlichen Verwaltung.
__ Art. 22. Die Ober = Verwaltung des“ Königreichs Polen wird cinem Administrationsrath Übertragen, der in: Unserem Namen uu- ter dem Vorsiß cines Statthalters. des Königreichs regiexen soll.
Art. 23. Der Administrationsrath besteht aus dem Statthal= ter des Königrekchs, den Ober-Direktören, die in den Kommisstonen präsidiren, und unter welche die Funteressen der Verwaltung ver= theilt sind, aus dem General - Controleur, der in der Ober - Rech- nungs - Kammer präsidirt, und aus anderen Mitgliedern, die Wir durch Unsere besonderen. Befehle bezeichnen werden.
Art. 24. Die Mitglieder des Administrationsraths sprechen in demselben mit vollkommener Freiheit ihre Ansichten aus, und jedes
- von -ihinen hat das Necht- zu: fordern, daß seine Meinung én das
Sibungs-Prgotokoll eingetragen werde, Die Futeressen werden durch Stimmenmehrheit entschieden; „wenn aber ' die Stimmen! auf beiden Seiten gleich if, so gieht die-Stimme des Statthalters dés Kdnigreichs de Ausschlag. * y / : irt. 25. Wenn die Mehrheit dex Mitglieder mit der Ansicht des Statthalters des Königreichs. nicht einverstanden ist und Beier seinerseits hemexkt: hat, daß ihr Borschlag bedeutende Unzweckmäßtg- kesten- in sich, faßt, so is derselbe ermächtigt, die Vollziehung des Beschlusses der Mitglieder zu suspendiren,- und hat Uns unverzüg- lich del Gegensiand mit Beifügung -des Protokolls dex Maths- Sißungen zu Unsexer Prüfung vorzulegen. - y i _ Art. 26. Jun Gemäßheit ‘besonderer Vorschriften, die in dieser
* “Beziehung erlässen werden sollen; wird der Administrationsrath die Kaudidaten. fürdie erledigten Stellen dex Erz- Bischdfe, Bischdfe, : Obex-Direfkftoren/ Staats-Räthe,- Mitglieder. der: obersten. Gerichts-
Kammey und. anderer Beamten , dexen Ernennung zu Verwaltüigs« und Gerichts-Funetlonen von Uns abhängt, wählen und Uns durch Vermittelung des Statthalters des Königreichs. vorschlagen. Diese Kandidatenlisten werden geprüft und bei dex Ernennung der Uns
von dem Administrationsrath- vorgeschlagenen oder: anderer Unseres - Vertrauens würdiger Personen, sewobl unter den Einwohnern des : Königreichs Polen, als unter denen der añderen Provinzen: des Kai-
serreihs, zu den-erledigten Stellen, mit anderen eingezogehen Nach- richten verglichen werden
Art. 27. Im Fall des Todes, oder einer langwierigen Kratkhcit, oder einer-Abwesenheit: des Statthalters des Königreichs, oder auch cines anderen rechtsmäßigen Hindernisses an der Amtsführung geht die Gewalt des Statthalters einsiweilen auf das âlteste-Mitgliéd des Administrationsraths über, der sie so lange bekleidet, bis Unser weiterer Wille: in diefer Hinsicht verkündet „wird. 4
Art. 28... Für die im folgenden 29sen Artikel bezeichneten Interessen, auf welche die Befugniß des Administrations - Raths keinen - Einfluß ausübt, seßen Wir im Königreich Polen einen Staats= Rath, ebenfalls unte der Präsidentur des Statthalters des Königreichs, ein. Jn diesem“ Rath sollen Siß haben: 1) die Ober- Direktoren und der -General- Controleur, als beständige Mitglieder desselbén vermöge - ihrer - Stellung; 2) die mit. der Würde von Staats-Rätheu beliehenen Beamten und andere, welche Wir zu beständigem oder zeitweiligem Siß in den Staats-Rath be- rufen. Fm Fall der Abwesenheit des Statthalters präsidirt eines
- der Mitglteder im Staatsrath, welches von Uns besonders. dazu er-
mächtigt worden ist, bei solchen Vorfällen diefes Amt zu bekleiden. Art. 29. Zu den Pflichten des. Staats-Raths des Königreichs
Polen ‘gehören:
4) Die-Durchsicht und Entwerfung von Vorschlägen zu neuen
Geseßen und Verordnungen, die sich auf die allgemeine Verwaltung
des Königreichs beziehen. - : 2) Die Lösung von Streitigkeiten und Fragen, die sich zwischen Verwaltungs# „und Gerichtsbehörden über die zu deren Ressort ge- hörigen: Gegenstände erheben. / 73) Die Prúfung der Vorstellungen und Bitten von den Versamm-
lungen der Provinzial-Stände und von den Wojewodschafts-Räthen in
Bezug auf die Bedürfnisse und das Wohl des Landes, sowie der auf solche Vorstellungen und Bitten zu erthéilende Bescheid.
4) Die Revidirung des von -dem Adminifirations- Rath ange- fertigten jährlichen Budgets der Einkünfte und. Ausgaben des Kd- nigreih&, sowie der Berichte des Genexal - Controleurs über die Nechnungs=Revision in den verschiedenen Verwaltun diwelger.
5) Die Æinsicht der von den Ober-Chefs der verschiedenen Ver- E OS Uber ihre Geschäfté in den ihnen anvertrauten Fn- ngejandten Berichte. :
6) Die Beslimmung hinsichtlih einer gegen Beamte, welche
unmittelbar von«Uns oder in Unserem Namen ernannt worden, we-
gen amtlicher Vergehen einzuleitenden gerichtlichen Untersuchuttg. Art. 30. Alle. in den obigen Artikeln 24 und 25 enthaltene Bestimmungen Über die bei den Sihungen und bei dem Vollzug von Beschlüssen: des Administrations =Rathes zu beobachtende Orkd- nung findet ihrer ganzen Ausdehnung nah auch auf die, Geschäfte des Staats=Rathes des Königreichs ‘Polen Nnwendutig. i Art. 31. Die quf die Geseß una bezüglichen Angelegenheiten und andere Vorschläge von großer Wichtigkeit, hinsichtlich. deren Uns eine vorgängige sorgfältige Kombinirung mit .den in den an- deren Theilen des Reichs bestehenden Geseßen und mit dem. âllge- meinen Wohl: desselben erforderlich. scheinen möchte, so wie auch das von dem Staatsrath des Königreichs Polen uns vorgelegte Fähres-
Budget, werden zu leßter Durchsicht und Bestätigung an den [
Staatsrath. des Russischen Kaiserthums gelangen, Zu diesem Ende wird in demselben ein besonderes Departement unter dém Namen cines „Departements für. die Jnteressen des Königreichs Polen/ ge: bildet ; -in diesem Departement werden von uns ernannte Mitglieder
aus Unseren Unterthanen des Kaiser= und Königreichs Sih haben.
Art. 32. Der bei Unserer Person befindliche Minister-Staäts-
Secretair des Königreichs Polen wird - Uns- Über dke Angelegehhei- ten, welche vermittelst des. Statthalters von: dem Administrätions- und Staatsrath an ihn gelangen „ Vortrag halten utid auch dem COMpe is des Königreichs Unsere Kaiserl. Königl. Befehle kund thun. : Art. 33. Alle von Uns fanctionîrte Geseße, Befehle und Vet- ordnungen, die sich auf das Kbuigreich Polen beziehen, werden von Unseren Minister-Staats-Secretair dieses Königreichs kontrasignirt und sollen in das Gesebbuch eingetragen werden. ]
Art. 34: Alle adminisixrative -und gerichtliche Angelegenheiten im Königreich Polen sollen in Polhischer Sprache verhandelt werden.
Art. 35, „Die Administrations - Angelegenheiten werden den
“Regierungs-Kommissionen übertragen, die unter der Präsidentschaft
dér Ober - Direktoren siehen. -Solcher Kommisssonen werden dret
angeordnet : eh y 1) Die Kommission sür die ttineren Angelegenbeltet und die geisilichen. Jnteressen, so wie für den National-Unterricht,
2) Die Zustiz-Kommission.
37A
3) Die Finanz- und Schaß-Kommission. |
Art. 36. AußeLë diesen Kommissionen wird eine Ober - Rech-" nungs-Kammer eingeseßt, um eine allgemeine Rechnungs-Revision Über die Einkünfte und Ausgaben des Kbnigreichs zu führen; dev General-Controleur führt den Vorsiß in derselben.
Art. 37. Dle Angelegenheiten, deren. Entscheidung den Um- fang der Befugnisse der Obex - Direktoren und der Kömmissionen Überschreitet, werden dèm Adminisirationsrath Übertragen ; diejeni- ge1r aber, deren Entwickelung niht der dem Rath und dem Statt- halter des Königreichs verliehenen Gewalt zukömmt, sollen durch den Minister-Staats-=Secretair Uns vorgelegt werden. i
Art. 33. -Die-Dbev- Direktoren, der General -Controleur , die Mitglieder des Adminisirations- und des Staatsraths des König- reichs, so wte _dicjenigen “der Regterungs - Kommissionen, sind für jedes Vergehen gegen ‘die Geseße, gegen Unsere Befehle und Ver- ordiutgen verantwortlich. -Sobald-ihre Uebertretungen-in der vor- geschriebenen Form dargethan und durch den Staatsrath des Kd- nigreichs erwiesen werden, soll dieser Rath Uns. unverzüglich zu Unsere? Entscheidung darüber Bericht erstatten, mit dem Gesuch um Unseren Béshluß hinsichtlich einer gegen dke Schuldigen ein- zuleitenden gerichtlichen Untersuchung. |
Art. 39. Dié jeßige Eintheilung des Königreichs in Wojewod- schaften, Distrikte, Kreise, Stadt- und Dorf-Bezirke (Gemeinden) verbleibt auf. ihren früheren Grundlagen,. und jeder dieser Theile behâlt seine alten Gränzen bei, bis“ in Zukunft für das Gemein- 11A des “ Königreichs Veränderungen für nothwendig erachtet werden. s Art. 40. Jn jeder Wojewodschaft wird cine Wojiewodschafts- Kommission angeordnet: sie besteht aus cinem Präsidenten und aus Kommissarien, welche mit Erfüllung der von den Ober-Regierungs- Kommissionen erlassenen Befehle in der durch cine besondere Verord- nung in diéser Hinsicht vorgeschriebenen Form beauftragt sind.
Art. 41. Die Verwaltung der Städte wird der durch dke Stadt-Versammlungen erwählten, Obrigkeit und in den Dorf-Be- zirken (Gemeinden) den Vögten übertragen. Jn: den Städten ha- ben die Bürgermeister, in den Ddrfern aber die Vögte für die Vollziehung der Regierungs-Befehle zu sorgen.
M... Von den Adels - Versammlungen, Bezirks- (Ge- meinde-) Versammlungen und Wojewodschaftsräthen.
Art. 42. Fn allen Wojeroodschaften werden nach der früheren Art und Weise Adels-Versammlungen, Versammlungen dex Stadt- und Dorf-Gemeinden und Wojewodschafts-Räthe besiehen.
Art. 43. Jn jedem Kreise besteht eine Versammlung aus dem grun elo enven Adel, unter dem Vorsiß eines von dem Statthalter n Unserem Namen exnannten Marschalls, um zwei Mitglieder für den Wejewodschafts-Rath zu wählen und eine Kandidaten-Liste -ein- reen welche von ‘der Regierung bei Beseßung von Vakanzen n den verschiedenen Verwaltungszweigen berücksichtigt werden joll.
Art. 44. Die Adels-Versammlungen kdnnen nur auf Berufung von Seiten des Statthalters des Königreichs zusammenkommen; dieser bestimmt den Tag der Zusammenkunft, den Gegenstand der Berathungen und die für dieselben erforderliche Zeit.
Art. 45. Kein Edelmann kann zur Theilnahme an den Beva- thungen der De Mana ngen zugelassen werden, wenn er nicht in das Kreis-Buch eingetragen is, nicht das Bürgerrecht im König- reich Polen hat , nicht a Rad 21 Fahr alt is und irgend ein unbeweglihes Eigenthum besitzt. i
Art. 46. Dée Adelshücher eines jeden Kreises sollen von dem Wojewodschaftsrath angefertigt und von dem Administrationsrath bestätigt werden. Y
Art. 47. Fn jedem Stadt - und Dorf- Bezirk (Gemeinde) soll eine Bezirks- (Gemeinde-) Versammlung bestehen -und ebenfalls guf den Ruf des Statthalters. des Königreichs und unter dem Vor- siß cines von ihm ernannten Marschalls zusammentreten. Eine solche Versammlung wählt ein Mitglied. für den Wojewodschaft s= rath und fertigt eine Kandidaten-Liste an, auf welche die Regierung bei Ernennung von Personen zu den verschiedenen Aemtern Rück- siht nehmen wird.
Art. 48. An ‘den Berathungen der Bezirks - ( Gemeinde-) Versammlungen sollen Theil nehmen dürfen : |
1) Jeder Bürger, der niht zum Adelssiande gehört , aber ein unbewegliches Eigenthum besißt, von dem er irgend eine Abgabe entrichtet.
2) Jeder Fabrikant und Gewerks - Eigenthümer, jeder Kauf- mant, der ein Lager oder Magazin von eigenen Waaren im Werth von wenigstens 10,000 Polnischen Gulden besißt. i y S Alle Vfarrer, Vorsteher geistliher Orden und Vikagrien er Kirchen. :
4) Die Professoren, Lehrex und andere Personen, welche in von der Reglerung geleiteten Unterrichts - Anstalten mit der Erzichung
der Fugend beschäftigt sind.
5») Jeder Künstler, der sich durch seine Talente und Kenntnisse }
einen Namen erworben oder zur Bereicherung der National-Fndu- strie, des- Handels oder der freien Künste beigetragen hat.
Art. 49. Niemand kann an den Bezirks- (Gemeinde -) Bera- thungen Theil nehmen, wenn er nicht in das Buch dieser Stadt - oder Dorf-Gemeinde eingetragen ist, nicht die Civilrechte im König- reich ‘Polen genießt und nicht wenigstens 24 Jahr alt ist. i
Art. 50. Die Listen der Eigenthúmer von unbeweglichen GÜ- tern/, die in Folge dessen zur Theilnahme an den Berathungen der S und Bezirks-Versamml]ungen berechtigt sind, werden von den Wojewodschaftsräthen angefertigt, und die Listen der Fabrikanten, der Gewerks-Eigenthümer, der Kaufleute und der durch ihre Talente in freien Künsten oder durch ihren dem Gemeiu- wohl geleisteten Nußen ausgezeichneten Bürger, #0 wie die Listen der Pfarrer, Vorstehér von Kldflern und Vikarien von Kirchen, und diejenigen der mit Erziehung der Jugend in dentlichen Unterrichts- Anstalten beschäftigten Personen, von der Kommission für die inne- ra M ge geno fúr die geisilichen Jnteressen und den Natio- nal-Unterricht. } :
Art. 51. Jn jeder Wojewodschaft wird ein Wojewodschaftsrath angeordnet, dessen Mitglieder von den Adels- und Bezirks - Ver- sammlungen gewählt werden; eines derselben, welches von dem Statthalter des Königreichs in Unserem Namen zu diesem Amt er- nannt wird, führt darin den Vousiß.
n 52, Die hauptsächlichsten Pflichten dieses Raths sind fol- gende: : ¡
1) Die Richter für die gerichtlichen Jurisdictionen der beiden ersten Fnstanzen zu wählen. 2 :
2) An der Anfertigung und Verifizirung der Kandidaten - Liste, welche von der Regierung bet der Eknennung von Personen zu den verschiedenen Aemtern berücksichtigt werden soll, Theil zu nehmen.
3) Fúr die Erhaltung des Wohls und Vortheils ‘der Wojewod-
durch eine besondere dies gewählt werden. Die von Uns ernannten Richter verble in ihren Amtspflichten, bis sie, wenn Wir es für nd davon entbunden, oder wegen eines Vergehéns durch
entfernt, oder endlich in ein anderes Amt verseßt werden. I i so lange im Amt, als es in der ves jeruig anderen Sinnes gewesen sey, und {on jevt einen be-
iben so lo thi , j big R ransitorishe Maßregel zu ergreifen und sih das definitive Geseg
wählten Richter bleiben Verordnuug bezeichnet ist. Art. 58. Die Richter unterliegen einer E Aemtern wegen Mißbrauchs ihrer Gewalt und erwiesenen ders, als- in Folge eines Ausspruchs- der betreffenden hd E J Di A uf chterhalt der Ord d rt. 59. e. Aufrechterhaltung der Ordnung an den ¡ ; ten erster und zweiter Fnstanz, so wie die Lèsung G rwarten ließen, den Vorzug. „Fh hoffe daher auch,‘ so {loß Welse sich erhebenden Streitigkeiten und Fragen zwis, sichtlih des Umfangs Kammer übertragen. i Axt. 60. Das Geseß in Bezug auf die F
bestehen; ihre Pflicht béi der Schlichtun sircitenden Parteien zur Vercinigung zu f rozeß kann vor das Civil- Gericht erster 4 stanz gebracht werden, wenn er“ nicht vorher dem betreffenden F densrichter zur Schlichtung vorgetragen roorden ist; doch sind hi ; rozesse ausgeuommen , deren leßte Entschcidung jheidiger der Brot-Steuer aufwerfen. Wer sich darin gefállt, in
von solche seßen nicht von der Ausgleichung des Fried(WSchrift und Nede ttnaufhörlih der besißenden Klasse die nicht-
den bestehenden Ge S E Proze} lche den Werth 500 Pol!
rt. 62. Für Prozesse, welche den Werth von 500 Polni(n, daß jene dieser zu Hülfe komme. ivied / Gulden nicht Übersteigen, sind die Civil - und Polizeirichter in j i Regieruna kamn bei dieser G tlratei A T
Stadt und jedem Dorfbezirk (Gemeinde) bestimmt.
und Termin-Gerichte bestimmt.
Art. 64. Die Einrichtung der besonderen verbleibt in ibren eren N Deo radelt eie Für minalsachen un ngelegenheiten , die Wissen bereits r war und -der Saal  Ut pot gehören , werden in jeder Wojewodschaft Grodgerd e so brach er bald seine Rede ib led PIE I 8 eia ( e . {
As Art. a Fus die Revision n Mgen der Un Termin - rod- und Handelsgerichte werden Appellationsgaet A / angeordnet. Ÿ S 1 E d Ln Paris, 23, Márz, Der Herzog. von Broglie machte ge-
Art. 67. Außerdem wird in Warschau eite oberste Geri kammer errichtet, deren Zusammenseßun besonderes Geseß bestimmt werden sollen, ; r Pie 3 esem organDen Statut cuNattenean ehen, E von O bis 1100 Persouen besucht. riften sollen dur besondere Verordnungen, je nachdem dz er Kriegs - Mini N 7
nis es erbeisa „näher entwidel und ergénjt werden D s inister hat folgenden Tagesbefehl an die Ar- rt. 69. e den Vorschriften gegenwärtigen organischen 6) 9, und 13. d. Mets. in Grenoble A Í
L 02, und 13. d, ° gestört worden. Das mit der
fut Atevoben. 1 dltere Gesche und Verordnungen werden (p; déher stellung derselben beauftragte 35ste. Linien: Reziment hat Dieses organische Statut haben Wir eigenhändig unterzeih
und mit Unserem Kaiserlichen
g und Befugnisse dur
Úrfniß es erheischt,
nsiegel versehen la
a (get E t wid urch den Kaiser und Kdnig. e, Maj. haben kein:sweges gebilligt, daß dieses Regiment
K G Luther Staatssectelts Jrenoble entfernt worden ift, Dit Oba Bricbtone E Tau (unterz.) Graf Stephan Grabowtti/Wnilitair : Division, General - Lieutenant Baron Delort, hat Be-
Frankrei. Pairs: Kammer.
dagegen einzuwenden,
Akte ‘vom - 7, August bildet Staats - Rechts : Da die Deputirten - Kammer hält, dieses Su M6 n i vorliegenden Dea no ders zu erwähnen, so willfahren wir gern diesem Wunsche, Mündesen Fuße d: ;
einzige Artikel, fúr den wir einen Augenbli Fhre Aufmetlsu N ind Feankeeic dente uta euBans M A aa UEtT keit in Anspruch nehmen müssen, ift derjenige, worin vo! De Kriegs-Minister Marschall Herzo R Dl A: ez.) C A0 a a Ar as A A / g atrmatien. Ung sollte dieser Verkauf für den Fa aß er in der v\hefehle q ; Ir oeles N eia von Leo Eigenthümern A u leangeordnete Maßregel folgende Bemerkungen: „Ein neuer
ege der öffentlichen Licitation stattfinden. Dieser Vors\|hartete Mo; : = ; :
schien uns zu hart; wir hielten es für besser, daß für dent Weise. Das 35fle Negiment hatte die Stadt verlassen ; erwähnten Fall das Grundeigenthum von dem Staate unte tinitniß der Thatsachen und Lokalitáten dazu beftimmt worden ; des Di Det ; hatte diesen Schritt ‘mit dem Präfekten veräbredet und auch “Ties iti Es, Gaspalin zu Rathe gezogen, der noch vor Kurzem Präfekt 2 Sa At L e oar, und die Verhältnisse kannte, Die Maßregel gehörigen Grundeigenthums \{chon jeßt zu beträchtlih ( \‘gimenter , fdie e bid N Vi tes M er und daß die öffentlichen Ausgaben dadurch nur unnüß t l waren, die Garnison verlassen. Das Regi f 8 v werden würden; sle beharrt daher bei ihrem ersten Antrage, Wit allen militairishen Ehren unter Anfüh Pa ¿li Gene dem sie jedoch den Verkáufern einen neuen Vortheil dadurch ! : rung des Gene-
räumt, daß sie ihnen das Recht zugesteht, bis zu dem Tagt, Whergeben worden; man hatte. die Ehre des Soldatcn und
seres jeßigen
Exmittirungen in dem Interesse fen geltenden Formen angekauft werde. Kammer if auf diesen Gedanken ist der Meinung,
Gegenftand Konteftation
schaft zu sorgen, indem er sich zu diesem Zweck mit den gehörigen Vorstellungen und Bitten durch Vermittelung der Wojewodschafts- Kommission an die Regierung wendet und sich in Allem nach den Vo"schriften ciner diesfälligen besonderen Verordnung richtet. IV. Von den Versammlungen der Provinzialstände.
Art. 53. Zur Berathschlagung Über Angelegenheiten , welche das Gemeinwohl des ganzen Kbnigreichs Polen: betreffen, werden Versammlungen von Provinzialständen angeordnet. Diese. Ver- sammlungen sollen in den ihrer Prüfung vorgelegten Gegenständen eite bérathende Stimme habet. i
A rt./54. Dex Umfang unddie Form der Geschäfte dieser Ver- sammlungen der! Provinzialstände werden durch cine besondere Ver- ordnung vorgeschrieben werden. |
V. Von der Gerichtsordnung. Art. 55. Jede, Gerichtsbehörde im Königreich Polen ist Aller- nâdig| von Uns eingeseßt und soll in Unscrem Namen handeln. as Recht der Begnadigung und der-Strafermäßigung hängt aus- \chließlich von Uns" ab. i Y :
legislativem Wege
lben gelangt, |W esiyer hat also ‘Wis in f
lihen Maßregel rift ihn nit. ägt Fhre Kommisslon Fhnen einmüthig vor, lution der Deputirten-Kammer in ihrer gegenwärtigen anzunehmen.“ (Daß die gemeldet.) Deputirten-Kammer.
Sigung vom (Nachtrag.) Nachdem. in dieser Sigung der G
das il
‘“—" Art. 56. “Die gerichtlichen Jurisdictionen bestehen aus Rîich- tert; die von Uns ernannt werden, und. aus Nichtern, die in der
fällige Verordnung vorgeschriebenen Fung; daß es bei der {on so sehr vorgerückten Session, die ei . il ! n t ne rúndliche Erörterung dieser hohwichtigen Augelecenit faum ;
nehr erwarten lasse, vielleicht besser gewesen wáre, vorläufig eine «lbst für die nächste Sesston vorzubehalten;. da indessen die Re-
immten Eatshluß fassen wolle, so halte er ‘es mindeftens für
ntfernung von ieine Pflicht, den Gegenstand von allen Seiten zu beleucbte
wegen aller ander Redner ließ sich hierauf in eine sehr ausführliche r
ebertretungen der festgeseßten Formen, jedoch nit, hung der beiden von der Regierung und von der Kommission heren M Borschlag gebrachten Shfteme ein und gab unbedingt dem er-
eren, von dem sich niedrigere Korn-Preise als von dem leßteren
der mögli | 7 ; chen ibnpdli seinen Vortrag,‘ daß die Proposition der Regierung sich des
ihrer Gewalt, wird der obersten Geri Beifalls der gesammten Kammer, namentlich desjenigen Theiles
erselben zu ecfreuen haden werde, der seit 6 Monaten kanm
Friedensrichter si Minen Tag vorübergehen läßt, ohne anf die Fol j Einwohner aller Stände bleibt in seiner früheren Art und V Revolution zurückzukommen, / Di nie et Wilen Aus g von Prozessen ist es, Mer meines Erachtens wohl diejenige sehn, daß das Getreide
em Konsumenten nicht viel mehr koste, als es dem Produ en n zu ftehen fommt. Wer fich beständig liber die Wine e Balz - Steuer beklagt, der wird sich doch gewiß nicht zum Ver-
eslpende gegenüber zu stellen, der wird gewiß nit hindern: wol:
Beitéitt der Opposition rechnen.- Sollte diese nichtsdestoweniger
A Fr Prozesse, deren Werth. die Summe von 500 ; p U nischen Gulden fberliciat, sind in jeder Wojewodschaft die L hre Zustimmung verweigern, so würde sie daducrch dem Lande as rechte Mäß ihrer Aufrichtigkeit und ihres Mitgefähls für
Handels - Gerzsüidie Drangsale des Volkes geben,“ Hr. Pataille ließ sih da:
egen für das Shstem der Kommission vernehmen. Da es in- Phluß derselben auf deu folgenden Tag vor,
ern dem Könige seine Aufwartung. Das vorgestern Abend in den Tuilerieen flattgefundene Kon- et, in welchem die Sänger Rubini und Lablache sich hören
te erlassen: „„ Die öffentliche Nuhe if in den Tagen des 11,,
ollfommen seine Pflicht ersüllt; sein Verhalten war von der
] sen. — Get, wie man es von dem guten Geiste und der treffl chen zu St. Petersburg am 14. (26.) Februar im Fahre der Geburt Nannézucht, wodurch sich alle Regimenter der inie its Herrn 1232, Unserer Regierung
ihuen, erwarten durfte, Der König hat. befohlen, daß mau «n 35ften Regimente dieserhalb Seine Zufriedenheit bezeintge.
hl erhalten, dasselbe mit den anderen dahin beorderteu Truppen jeder in die Stadt einrücken zu lassen, Keine Art von Unter:
Sipung vom 22, März, F ding in Bet 2 |
z : j des 35sten Regiments hat zwisch b- Herzog v. Broglie motivirte seinen Antrag äuf die Anm, 9 1 De ey g weten ange der Propofition wegen der Verbannung der vorigen Dye hen Abgeordneten vou Grenoble und der oberen Militair : Be-
wie solche zuießt von der Deputirten-Kammer verändert wotden i A ; in nachfiehender Weise : „Die S6 dés Wahl-Kammer vou dit Begüinflizer der Anarchie, welche den Aufruhr des 11.,-12. menen Aenderungen sind ohne irgend eine besondere Wit 4 Dem ersten Artikel zufolge, soll die Ausschließung Karls X,u n E rid A E L L Ee S A Sen EDiR F für evi von Grenoble hat die Untersuchung dieser Sache ‘liber: Ze R L Theis ir ftl n orte als üderflússiz Wannen und wird die Gesellschaft und das Geset für die ihnen zuge- sirichen, denn alle Gesege sind ihrer Natur nah auf immt WiztenVerlegungen rächen. Des Königl, Vertrauens würdig, hat die rechnet; uns sien jener Zusay daher unnüß; indessen kan Wülniee bewiesen, daß sle nie aufhören wird dasselbe dur ihre eben so wenig schaden, Die Dipütittes Mütimee bai c lamszucht und Pünktlichkeit in Erfüllung ihrer Pflichten zu epuli - etn iecdienen; sle wird -slets bereit eyn, die ie di - Le Namen Karls X. an die Afte vom 7. August erinn bhängigkeit des Vaterlandes E G E n ros wollen, wodnrch dieser Fürst der Krone für verlustig erklärt (Wimpfen, welche die Gesebe umzustoßen und die öffentliche Ruhe den ift, Die Entthronung Karls X. ift eine add A M flöcen versuchen möchten, “ Soldaten! seit dem koa an einen Theil Welchem die National:Fahne Euch wiedergegeden worden ift, ‘habt
Grundlage Wie nicht anfgebs i i 4 N gehört, dieselbe dur angenMuth und Eters Afta s ch Euere Hingebung, Eueren
ide stattgefunden; diese desavouirt eine solhe ausdrücklich.
id 13. März ongeftiftet haben, werden von der Fustiz-Behörde
i E nuszucht zu ehren. Fhr habt den Thron bend die Einricztungen des Juli mit einem Bollwerke Ae A
Der Temps macht in Bezug auf die in diesem Tages- msaud verwickelt die Grenobler Angelegenheit auf eine uner-
l Maßregel war verstáudig, ‘der General Hulot war durch die
* (usgerückt: der Hauptposten der Stadt war ihm vorher
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welchem der Zuschlag erfolgt, noch selbs einen Käufer zu stelle sfentli lére ai : 7 i A halten Y für überflüssig, auf ai uns in Borch] ia be Nuhe mit gleiher Rücksl{cht behandelt. Diese rachten Systeme noch weiter zu bestehen, denn wenn wil M deè Antwort - y i # unterrichtet worden, # sind alle, der vorigeit Königl. Fa Wen getadelt, Gd Vel Ariece gs as uth Gen M iat zugehörigen Güter bereits verfauft, mit alleiniger Ausnahme "Wut den Befehl übersandt, das 35e Regime FaieLteltenaut betráchtlihen Masse von Waldungen, wovon das bloße Wn ju lassen. Was lad ble Gab beinli O) Tolne, Kun dhe, thum dem Herzoge von Bordeaux gehört, die Nutnießunz hlusses seyn ? Wovon handelte es si in Grete? Bou N A Hhereitè Bud ‘t j zwischen den G * d x sferade, an welcher einige hundert junge Leute Theil ge- den Bevollmächtigten Karls X. a1? Vmnen hatten und die ziemli allgémein getadelt word seits ist, So lange dieser Streit - nicht auf richterlichem ‘Erinnerung d g getadelt worden war ; Geunbélgeithiani In dio SAen Ca Desiäkiene H i jenes Grundeigenthum in den Händen der Domainen: Bst Herr 9ariop d i tung, und erst von dem Tage ab, wo eines oder das andere or erier dur seine Masiregel ‘nicht Gefahr, sch die der entthronten Familie in den Besiy de . das zum Verkaufe dewilligte Jahr. | i Zeit, sich nah einem Käufer umzusehen, a i ilt rette den König und Frankreich! Wir machen fkei- A Uen De RiWnw4 rauf, Propheten zu sehn, aber der ge-
den Zorn des Prásidenten des Conseils erregt;
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aran wíírde bald vershwundcn sehn; es war kein imliher Bruch zwischen der Regierung und den Grenoblexn.
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je Finwohnerschaft der Stadt zu entfremden? Befürchtet er , (e Gebirgsbewohner, jene eifrigen Patrioten, die be- einer Anzahl herbeigekommen waren, aufzureizen ?
die h ; AbfasW.i Zustand kan unmöglich von Dauer seyn; ein
der Erkaltung greift immer weiter um sich; überall
Annahme erfolgt ift, haben wir 5 G s Abneigung gegen das, was is , und es zeigt sich 22, Miffiuiß na öffentlichen Meinung {on ein unbestimmtes- Be-
einer Veránderung, die eine höhere Sphäre als das
ese : Enti ‘lifterlum betrifft. Dieses betrübende S ó i liber das Avancement bei der Armee nebst einigen völlig 1 Fs (M jeden Preis beseitigen, denn wir find L Mouatdle des
mehr
sentlichen Aenderungen mit 175 gegen 101 Stimmen angen! ergeben, als irgend Jemand, weil men worden, begannen , noch die Berathungen - über einzige / gend J weil sle nah dem Sturme Korn-Gese§, Hr, Duvergier de Hauranne war
| Schuß und die einzt j 6 1 d die einzige Grundlage if, auf die et- der 9 bauen láßt, Wir wünschen, daß fle f Vize, Sea
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, dings mangelt ihr etwas und man sieht vielleicht bereits den Feh- ler ein, der Verfassung: und der Monarchie des 7. Angust feine öffentliche Sanction ertheilt zu haben. Fn der Stellung, die der Prásident des Minister- Raths der Regierung gegeben, hat derselbe weder die Kraft der Revolution, noch - die Macht der Restauration; die- Legitimisten werfen ihr die Usurpation, dié | Unter dex Nestau- ration wollten die Minifter die Religion und die Monarchie befestigen; sie haben den Tempel ers{chüttert nd den älteren Zweig der Bourbonen um den Thron gebracht; - jest will man eine fráftige Regierung auffiellen ; es wäre grausam, denjenigen Recht zu gebeu, die uns mit demselben Resultate bedrohen.‘ ; — Der Courrier français hofft, daß die Einwohner von
Grenoble das 35fte Regiment mit der Ruhe werden einrícken
sehen, welche das Gefühl der Kraft einflöße, glaubt aber, daß
sie die Strafe, die man ihneu auferlegt, lange in ihrem Gedächt-
Liberalen die Bourbonishe Abkunft vor.
niß: bewahren werden.
Tuilerieen.
gestellt, auf das glänzendste widerlegt habe.
¿zum Berichterstatter ernannt.
Felix, Musiklehrer; Baudot, Weinhändler
Aufsicht stehen.
der netten Ordnung der Dinge.
Es werden jeden ‘Tag die abgeschmacteften
bin, so bin ich auch besser als irgend Eine
auf betrubende Austritte is sofort die größte men, des vollflommensten Friedens, und weh
waren dies einzelne Thatsachen, die ihre beso ten. Wenn seit einigen Tagen in Straßburg
\{chmerzlichen Ereignissen zusammentreffend , higen fonnten, Diese Maßregeln, die- dazu
fürliche Handlungen niemals unwürdig ma versuchen möchten.
Geither, Legions-Chef der hiesigen National: lösung derselben gegeben habe. Der General
Kenntniß der National: Garde gebracht.
gebrochen, Aus der Proclamation des Herrn wir, daß die in Straßburg und der Umgegend kräfte bloße Vorsichts- Maßregeln zur
breitet, so ist es erst von dem Augenblick an
unsere, öffentlichen Pläge mit Militair flillten
Das Journal des Débats bemerft, Kammer durch die Annahme der Proposition wegen Verbannung Karls d und seiner Familie diejenigen, welche d lih gegen die Regierung und die Institutionen des YFuli dar-
ehentaliger Steuer: Controleur in Vannes, und L mann aus dem Departement des Morbihan, zwar von der An- klage des Komplotts und der Falschwerberei frei gesprohen, aber der Berheimlichung eines Komplotts zum Umsiurze der Regie: rung fär sckuldig erklárt und demzemáß der Delapelin zu 5 jh: rigem Gefängniß und einer Geldbuße von 5000 Fr. , Dubois ¡u 5 jährigem Gefängniß und 1000 Fr., Baudot und 1500 Fr., Farner, Volfart, Wild und Felix zu 3jährigem Gefängniß ud 500 Fc., Lemartelot zu 2 jährigen und einer Geldbuße von 500 Fr. verurtheilt. | lassunz werden sle für einen gleihen Zeitraum unter polizeilicher
i Dem Messager des Chambres zufolge, wäre der Ge: neral : Lieutenant Hulot, der die sicbente Militair - Division, zu welcher Grenoble gelört, kommandirt, aus dem aktiven Dienste entlassen worden, — Den gestern hier eingegangenen Nachrichten aus Grenoble zufolge, herrschte dort fortdauernd die größte Ruhe.
“ Durch eíne Königl, Verordnung vom 15. d, Mts. ift das i
Wahi-Köllegiun1 des erften Bezirks des Departements des Tarn : und der Garonue auif den 10. April nâch Montauban jusam- menberufen worden, um statt des ausgeschiedenen Herrn Thierry: Poux zur Wahl eines neuen Deputirten zu {reiten
Herr Vatout ist dur eine Königl, Berordnung vom 18, d. M. | zum ersten Bibliothekar des Königs ernannt worden und behält ; in seinem Ressort die Bibliothekea des Pala1s - Royal und der
daß. die Pairs-
Die mit der Untersuchung des Keßnershen Defekts beauf- tragte Kommission der Deputirten : Kammér hat Herrn Martin
__ Der hiesige Assisenhof beendigte gestern die Verhandlungen in dem Prozesse der für die Vendée angeworbenen Schweizer ; von den 42 Angeklagten wurden 34 ganz frei gesprechen, übrigen ader, nämlih Delapelin, Farner und VBolkart, ehema- lige Garde du Corps; Wild, gewesener Schweizer: Gardift : hierselbsi; Dubois, emartelot, Land -
___Die hiesigen Anhänger der vorigen Negierung ‘werfen jet nicht mehr nur einzelne Blätter, fondern ganze Karlistische Bro: shüren, wie l’Emeraude, le Pelerinage d’ Holyrood, les Soirées Ecossaises, la Vie de la Duchesse de Berry, heimlich in- die Häuser und ztoar vorzugsweise bei den bekfannteften Anhängern
Straßburg, 24. März. Der hiesige Präfekt bat ge ern die nachftehende Proclamation erlassen ae Stadien
Gerüchte verbreitet,
und die beständigen Widerlegungen der Erfindungen der Bosßeit durch die Thatsachen bleiben oft ohne Erfolg, “beil es Anni leichtgläubige Menschen giebt, die anch den seltsamften Neuig- feiten Glauben \chenken und sle ohne böse Absicht verbreiten, Da ih von Allem, was sih zuträgt, immer zuerst unterrichtet
r im Stande, von
Allem, was ein Interesse für die Bürger haben könnte, soglei
Nachricht zu geben, und ih verpflichte mich feierlich ea Unruhen, wovon die meisten feinen politischen Grund haben, sind, wie Fhr wisset, in einigen Städten Frankreichs ausgebro- hen; doch if diese Unordnung nur momentaù getvesen, und
Nuhe gefolgt. Pa-
ris und ganz Frankreich genießen, mit sehr geringen Ausnah-
n ar einigen Orten
die geseßliche Ordnung einen Augenbli verkannt worden O
udere Ursachen hat- einige aßerordent-
lihe Verfügungen getroffen worden sind, fo founten es bloße BVorslchtsmaßregeln sehn , die von der Klugheit in einem Augeu- bli geboten wurden, wo eine Masse falscher Gerüchte, mit
die Bürger beunru- dienen sollten, die
öffentliche Ruhe zu sichern, dürfen bei Niemand Besor niß erre
Sie sind vielmehr ein Beweis der Sorge, iboitili die Bebide: lider die theuersten Jnteressen der Einwohnerschaft wacht. Möge dieses Vertrauen also gegenseitig seyu. Wenn die Obrigkeit und die. Militair - Chefs in den Bewohnern Straßburgs nur gute Bürger erblicken, \o können diese auch ihrerseits überzeugt seyn, daß die Verwahrer der öffentlichen Macht, eifersüchtig auf die Namen eines Französischen Bürgers, sich desselben durch will:
hen werden. Frei
von jedex Leidenschaft, werden sie nur gegen diejenigen mit Strenge verfahren, die die öffentliche Ordnung zu stören und alf solche Weise unsere verfassungsmäßigen Freiheiten zu verleßen
Der Práfekt des Niederrheins, ; _Cgez.) Choppin d’Arnouville,‘‘ Jn einem Schreiben ‘des Präfekten an den General:Major'
Garde, widerspricht
derselbe dem Gerlichte, daß die Regierung den Befehl zur Auf-
hat dieses Schrei-
ben (gleichfalls vom 23.) durch einen Tagesbefehl sofort zur
Der Nieder - Rheinische Courier findet sich durch die obige Proclamation zu folgenden Bernerkungen La ® Di: Behörde hat endlich ihr seit zwei Tagen beobachtetes Schweigen
Präfekten erfahren entivicelten Streits Sicherung der
öffentlihen Ruhe sind, Woraus hat man denn aber ge- \chlo}en, daß die öffentliche Ruhe in Straßburg bedroht weine i Haben slch mancherlei Gerüchte in dieser Beziehung hier ver-
geschehen, wo sich ;z diese Verfügung
ieselbe als feind-
die acht
zu 4 jähriger Haft
Gefängniß Nach ihrer Frei-
zu, da
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allein hat Besorgnisse verbreitet und zu den verseziedenflen Aus: legungen Anlaß gegeben. Angenommen aber M us Vors slchtsmaßregeln nothwendig gewesen, hätte man nicht zuvor die Bürger davon in Kenntniß seyen sollen, - ftatt sie. zwei : zwei Tage lang in der peinlichsten Ungewißheit darüber zu lassen ? Der Herr Práfeft, der uns alle ihm zugehende interessante Nachrichten mitzutheilen verspricht, hätte wohl. damit anfangen sollen, uns zu sagen, weshalb es plöglih nöthwendig geworden ist, uns, ruhige und friedliche Bürger, durch einige Tausend Bar | Jonette bewachen zu lassen. Diese Frage iff noch nit gelöst, ! und wir rechnen daranf, daß der Herr Bráfeft, seinem Verspre- chen gemáß, diese unsere Zweifel heben werde,“
Großbritanien und Frlan d,
Parlaments-Verhandlungen, Unterhaus, Sie zung vom 22, März. Wir theilen ¿abi noch Einiges aus den Borträgen der Reduer beider Parteien mit, welche in der Debatte über die dritte Lesung der Reform- Bill zuleyt das jedes genommen haben. — Sir Rob. Peel sagte unter An- Dle vorgeschlagenen Veränderungen würden es {wer ma en j fn der Folge irgend „cine exekutive Regierung in Aathead zu bringen, und sollte dies Überhaupt mdglich gemacht werden, so wird es wenigstens keine gute Regierung seyn. Hadurch, daß man alle nur durch die Volksroahl zugängig machen will, wird eine praktische Revolution in unscrer Verfassung bewirkt werden. Wie sollen die richterlichen UnterstÜßer der Krone künftig erwählt werden? Man ; wird sehr viel. geschiäte Rechtsgelehrte, Vertheidiger moderner Theo-
rieen, erwählen, um der Regierung zu opvoniren, aber wo will diese ; Advokaten hernehmen, ihnen zu antworten ? Sollen die Rechtsgelehrten kein anderes Mittel haben, ins Parlament zu kommen, als durch l[äppisehe Reden, die sie vor dem Pbbel úbér Preßfreiheit und ähnliche dem Haufen zusagende Gegenstände halten müssen? Die Zeit würde es nur zu schr lehren, welche große Verlegenheiten in dieser Beziehung die Reform-Bill mit sich bringen müßte. — Man hat viel von der Französischen Revolution, von ihrem Einfluß auf die Bildung und den Wohlstand der Völker gesprochen und mannigfache Vergleiche mit England angestellt. Jch behaubte, daß alle die Hoffnungen, welche die Anhänger der Franzdsischen Revolution in dieselbe gee seßt hatten, nicht in Erfüllung gegangen sind. Es werden noch inmmmer Expeditionen aufgesucht, um den militairischen Geist einer ruhelosen Demokratie zu befördern. Frankreichs Finanzen befinden sich in einem zerrütteten Zustande. Es besigt keine dfentliche Ordnung, feine Sicherheit, keine Ruhe — keine Aussicht auf Ruhe. (Beifall. ) Ehbrenwerthe Mitglieder haben selbft in diesem Hause zu Gunften einer Nationalgarde gesprochen. Mögen ste jet ihre Blicke auf Grenoble richten. Mit einem Worte, die Lage jenes Landes ist beklagenswerth ; und wenn uns bie Wir- fungen nicht gefallen, so wúrde es Tollheit seyn, dem Beispiele zu folgen. — Jh fürchte, daß durch dic beständige Bewegung der Wahlen der Frieden der Gesellschaft gänzlih auf's Spiel geseht werden wird; daß der freie und heitere, der offene und rechtliche Charakter der Engländer durch das allgemeine Verfolgen der Mittel und nicht des Zweckes entstelle und. verdorben werden wird. (Lauter Beifall.) Mich verläßt der Gedauke nicht, daß, wenn in späteren Zeiten aufgeklärte und liberale Personen auf die Segnungen schauen werden, deren wir jeßt genießen, seldige in bittere Vorwürfe gegen diejenigen ausbrechen müssen, die ihnen ihr s{chdnes und kostbares Erbtheil entzogen haben, Den so dbochgepriesenen Grundsaß des demokratischen i pagnses tugegeben/ go eben, daß die beabsichtigten Reductionen in der dfentiiïchen Ausgabe stattfinden, daß die Laf der Abgaben erleichtert werden wird, daß endlich die bedeutenden Bor- theile, womit man “dem Publikum \{chmeichelt, eintreten sollen — werden unsere Nachkommen nicht doch fragen: Hat man deshalb, dafur , für Alles, was mdglicher Welse daraus hervorgehen konnte, Groll und Haß in die Herzen gepflanzt, wo solche früher nie eine bleibende Stelle fanden? ‘(Lauter Beifall.) Habt Jhr deshalb die harmonische Thdtigkeit einer emishten Regierung gesidrt, die das große Problem elôst hatte, Sicherheit mit Freiheit und Macht zt verschmelzen? Hat man deshalb die alte Monarchie desorganisirt, welche das, was die jeßige Zeit Schäbenswerthes hat, mit dem ver- band, was aus den Zeiten des N als nüßlich erschien? Hat man deshalb durch eine rastlose Neuerungssucht alle unsercalten, un- scre theuren Institutionen umgestürzt? Habt Jhr deshalb die Herrschaft sener Religion vernichtet, die rein in ihrer Ledre und duldsam in threm Grandsaße war, und alle jene traurigen Sekten an ihre Stelle ge seßt, vor denen das Christenthum geflohen ist und nichts als ihren unreinen Bodensaß — Aberglauben — jurüdgelassen hat? — Jch trage Nas Mee Ma Garden ale (Lebhafter a, So wird díe ten; und dam nicht vor ihren Ri - gen werde, stimme ich gegen die Bill“ Ia T S Herr Stanley glaudte zuvörderft einen Gegenstand berüh- ren zu müssen, der auf eine höchst unregelmäßige Weise in die Diskussion verflochten worden seh; er meinte die unbezweifelte Prärogative der Krone, die Zahl der Mitglieder des anderen Haus ses zu vermehren.
¡Es hat mich úberrascht//, fubr der Redner fort, „die e Prâro- gative von einem ehrenwerthen Mitgliede (Sir C etbeilt Zweifel dejogen zu sehen. Jh leugne nicht, daß jeder Minéster, der eine solche Maßregel anräth, cine schwere und große Vers- antwortlichkeit auf sich nimmt; und eben so räume ih ein, daß ein Minister, der einen solchen Rath giebt, sch nux durch dringende Zeitumstände und durch die cinzige ihm übrig ge- bliebene Alternative, um Fkere Uebel zu vermeiden, rechtfertigen kann. Jch balte es aber für thdricht , ju behaupten, daß kein Mi- nifter bet irgend einer Gelegenheit, selbst wenn die beiden Häuser des Parlaments in ofenbarem und beständigem Streit mit einander wären , die Verantwortlichkeit auf sch nebmen könne, dem Monar- chen zu elner Maßregel zu rathen, die allein einem so gefdhrlichen Zustand der Dinge ein Ende machen kann. Was die Minister auch immer thun mögen, so viel. erkläre ich bier, daß sie vor der Ver- antwortlichkeit nicht zittern.// ( Beifall.) - Nachdem Herr Stan- ley das Recht der Krone, Pairs zu creiren- ausführlich dar- zuthun gesucht hatte, erklärte er, zu den trügerischen und |n- steren Prophezeiungen des sehr „ehrenwerthen Baronetsé (Peel) Übergehen zu wollen. Es sey, fuhr er fort, schr viel von den Ue- beln gesprochen worden, die: entstehen würden, wenn es mit der Bestechung ein Ende habe, und wenn diejenigen, die Nuzven daraus gezogen, mit Bedauern auf „die Fleischtdpfe in Aegypten“// zurück- ehen würden. Der sehr ehrenwerthe Baronet habe gesagt, daß die Bill keinem Uebel abhelfe; er (Herr St: frage aber, ob es kein abgeholfenes Uebel sey, wenn man ein Volt mit einer guten Ne- Gras bekannt mache und es dieselbe zu \häben lehre? Er gebe die Bill nicht direkt ieder Noth abhelfen könne, aber das Volk würde dieselbe leichter ertragen, wenn es die Ueberzeugun babe, daß es vollfommen uhd wirklich repräsentirt werde: „Wir habenjeßt/,‘/sagte der Redner am Schlusse, „die leßte Station der Bill er- reicht, und indem ich Abschied von ihr nehme, muß ih es noch ein- mal aussprechen, daß die Wohlfahrt und das Geschick der Nation auf lhr ruhte. Feterlich fordere ih Alle auf, die mich bdrett, fcch mit unszu verbinden, um den glücklichen Erfolg einer Maßregel zu sichern, dée vielleicht cine der schwierigsten, eine der wichtigsten, cine der gefähr- lichsten is von allen, welche jemals angeregt worden sind. (Beifall von der Opposition.) Dennoch, wenn die Annahme der Bill Ge=-
‘fahren nach sich ziehen kann, so würde die Verwerfung derselben
ei weitem gefährlicher seyn. (Beifall von allen Seiten. tes 4, Enns Gefahr pflückten wir die Blume Slcberbélt; uns Lis
une wird am leichtesten evfluûct, wenn man dée Dornen kühn ergreift. Jh hoffe zuversicht ih, daß der andere Zwelg der Gesetzs
gebung sich mit diesem Hause zu einer Maßregel vereinigen von dem die künftige Ruhe und das künftige Gld dieses Rer,