1898 / 59 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Großhandels - Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen-Pläßeu für die Woche vom 28. Februar bis 5. März 1898 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für prompte [Loko-] Waare, foweit nit etwas Anderes bemerkt.)

Woche 28,/2.bis R

î 1898 | woche Wien. L ea „| 161,66| 162,43 Dee lig o N 928,88| 231,31 Eifer: "ungari Wer E R E Se s O30 2e erste, slovakishe - . ch « «e ooo oa os 180,38| 180,2 D it E 150,60| 151,08 0: D000 0D T D D G 1 , Wie e S E 227,45] 227,91 fer, - N 118.27| 115,65 Boese, Ia T T 7 1} 136;14| 136,06 St. Petersburg De S L e iet ao e E E 99,77| 101,17 MGLIEN SarOntal s atis e S E Es E So LOIELO T6 A ps pee E e S Ca Rae 103,44| 106,67 Odessa. M R vos N E E S Be 101,68} 101,39 Ra E es E ae Sas 155,82] 155,50 Riga Ma Ee A f O Ee O Ez s 103,00} 102,71 Me aat es O E LOO 1G 109:90 Paris

Roggen } lieferbare Waare des laufenden Monats { 140,09) 139,59

Weizen 231,62| 233,80 Antwerpen. Donau L A E 169,78] 170,34 Weizen \ Red Winter Nr. 2 7 L 181/48 181,73 Af Amsterdam. Ba Wee a E aaen Cs D209 1 Roggen | St. Petersburger L L s 116,53 Seen non Le s tue eits e 160,53 ondon. 2. Progurtenhdrse (Mark Lans). E E o ; engl, Wel e S le E Ea A j 7 Weizen L ib S 167,72) 169/88 S b, Gazette averages. I Eten englisches Getreide ce ' ' afer : f 129,45} 128,78 Boitie | Miittelpreis aus 196 Marktorten 157,79| 154,90 Liverpool. Gir E E S G37 L611 Oregon: f Ba e E L a 189,64 Californier E La E ERCS 178,93] 183,07 Weizen Chicago Spring R 14180/347184 48: d Northéri (Dulith 2193/16 |5185;89 Mäüitoba Spring L E L SUIEL88:80/ 189/64 Q Pa O es « «178,46 Kurrachee, weiß, ordinär „......…, 170,48} -— Hafer | enal Weil E e E849 L292 enge GÉLDeER A E S Es eil L23141 L41841 Californ. Brat «e. »_«| 143,40| 143,33 Weste 4 Ganadisdie E A L ¿e 1 102/53/ 100,92 Shwärie Meer E E . «| 99,03] 96,63 Chicago. 1 Weizen, Ser Mare E senen Monats , | 162,47 162,10 ew-York. Weizen, Lieferungs-Waare bes laufenden Monats , | 164,45] 161,81

Nur an zwei Tagen notiert.

Bemerkungen.

1 Tschetiwwert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ift für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; e die Gazette averages, d. h. die aus den Umfäßen an 196 Marktortèn des Königreichs ermittelten Durschnittepreise für einheimisches Ge- treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Psd. engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg.

Bei der Umcewnung der Preise in Reichswährung sind. die aus den einzelnen Tages:-Notterungen im „Deutshen Reichs- und Staats- Anzeiger“ ermittelten wöchentlißen Durhschnitts-Wechselturse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, sür London und Liverpool die Kurse auf London,

ür Chicago und New-York die Kurse auf New-York, für St. etersburg, Odessa und Niga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, ntwerpen und Amsterbam die Kurse auf diese Pläße.

Deutscher Reichstag. 57. Sißung vom 8. März 1898, 2 Uhr.

Ueber den Ansang der Sizung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Die erste Berathung des Gesegentwurfs, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen, wird fortgeseßt.

Nah dem Abg. Dr. Maxrcour (Zentr.) nimmt das Wort der

Abg. Lenzmann (fz. Volksp.): So sehr wir die Verbesserungen, welche die Vorlage bringt, mit Freuden begrüßen, fo sehr müssen wir uns gegen den Artikel 11 erlären, den wir für undurchführbar halten, weil er nicht bloß den bestehenden Privatansftalten die Beförderung von s, Briefen verbietet, sondern das Verbot auf jeden einzelnen Privatmann ausdehnt. Expreßboten können zwar zur Briefbestellung verwendet werden, aber es darf dieser Bote nicht für mehrere Auftraggeber zusammen thätig sein. In früherer

eit war man nit ver Meinung, daß das Monspol der

oft ausgedehnt werden sollte. Dieser Ansicht war auch der eßige Finanz-Minister von Miquel als Abgeordneter; - jeßt freilich mes er anderer Ansicht geworden sein. Man hat die Lücke damals atfihilih geschaffen, um den Privatverkehr zuzulossen; man känn also nicht davon [precen, daß die Privatanstalten . sich wie Parasiten darin eingenistet hätten. Es wird den Privatanstälten vorgeworfen, daß sie Erwerbsinftitute seien. Welche der Oeffentlichkeit dienenden Institute sind denn nicht Grwerbsinftitute ? Der Mittelstand besonders wird durch die Aufhebung der Privatposten geschädigt. Es wird gesagt, daß sogar die sächsische Hofhaltung in resden fich dieser E nteroedaungen bediene. Wenn sie unzuverlässig wären, o würde ‘das Publikum bald das Zutrauen zu ihnen verlieren. Unzuverlässigkeiten kommen au bei der Poft vor. Ich bekam neulich einen na Berlin an Eugen Richter Me Brief zurück mit dem Poftvermerk : Ohne nähere Angabe der dresse nicht zu bestellen. Vezüglih dexr Wahrung des Briefgeheimnisses bei der Post ist mir aus Sozialistenprozessen bekannt, daß die Polizei die Post zur Herausgabe von Briefen gezwungen hat. Das Mitleid, welhes der Staatssekretär für die s{chlecht besoldeten Ar- beiter ter Privatansialten bewiesen hat, sollte er seinen eigenen Unter- beamten gegenüber üben. Sehr [{chwierig wird die Entshädigungsfrage zu ordnen sein. Daß die Angestellten der Privatposten in den Reichs- dienst übernommen werden follen, wäre eine Ungerechtigkeit gegen die vorhandenen Postbeamten, die dadurch bei Seite gedrängt würden. Die Ausdehnung des Poftregals ift ledigli aus fiskalischen Gründen

e Reichapost im Lokalverkehr die in Ausficht genommen n Süddeutschland f estehen, so würde die Konkurrenz den Privatanstalten fehr {wer fein. - / Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski:

Meine Herren! Bloß einige thatsählicke Berichtigungen, da ih zunächst nicht die Veranlassung habe, mich in die Diskussion einzus mischen, um so weniger, als ja die Auseinanderseßzungen über ben wirth\chaftlichen Werth, den die Vorlage für unsere gesammte Bee völkerung bringt, besser in der Kommission durchgeführt werden können als im Plenum des Hauses. Dakßer also nur einige thatsä{hlihe Be-

iti en! N Aan haite i gestern diese Zusammenstellung den Herren zur Verfügung gestellt,“ als mich Herr Lenzmann um die Einsicht bat; ih sagte aber, was die Bemerkungen anbelangt, so mache ih darauf aufmerksam, daß diese Bemerkungen allgemein gefaßt seien und nit alle Einzelheiten enthalten. Er hat nun eine Sache herausgegriffen. Er hätte aber es viel leichter, glaube ih, gehabt, wenn er in dem von ihm viel benußten braunen Büglein, welches einen Roman von den deutschen Privatposten enthält, auf Seite 18, wo es deutlih geschrieben steht; nachgesechen hätte. Meine Herren, es ist ganz naturgemäß: der Haushalt Seiner Majestät des Königs von Sachsen hat eben nah den Bestimmungen des Neichs- poftgesetzes freie Beförderung. Es ist also wohl keine Veranlassung, wenigstens nit zu der Unterstellung, die von dort aus gemacht ift, daß man glaubte, diese Privatanstalt würde sicherer befördern als die Reichspost. Nach dem braunen Buch ist es lediglich die Hofkafsen- verwaltung Seiner Königlihen Hoheit des Prinzen Georg von Satsen, die in Betracht kommt.

Was nun die Bemerkungen beirifft, die ich geftern betreffs der Beamten, die in den Privatbeförderung8anstalten beshäftigt sind, gemacht haben soll, so glaube ich nit zu irren, daß ich das Wort gebraucht habe: vorübergehende Beschäftigung. Ih meine also eine vorüber- gehende, nit eine dauernde Beschäftigung. Ih habe, glaube i, gesagt: die Leute schen in dieser Anftellung nicht eine dauernde, sondern eine vorübergehende Beschäftigung. So ist der Ausdruck ge- fallen, ih habe also nit, wie der Herr Abgeordnete verstanden haben will, eine wegwerfende oder falsWe Kritik an die Sache geknüpft.

Nun wird auch wiederum Süddeutschland uns hier vorgeführt mit dem Dreipfennigs-Larif. Wie steht es mit dem nun thatsächlich? Für 3 4 werden Briefe bis zu 15 g im Ortsverkehr und die Briefe über 15 g für [6 befördert, während wir hier eine einheitliche Taxe festsegen wollen. Weiterhin ist aber auch für Briefe, die un- frankiert sind, in Süddeutschland das Porto erhöht; es trifft also dort nicht das Gleiche zu, was hier bei uns zutrifft, da die Neichs- postverwaltung eine einheitliche Taxe ohne Unterschied des Gewichts für den Ortsbriefverkehr festsegen will.

Nun will ich hier nit etwa als Ankläger erscheinen es liegt mir das vollständig fern, ih babe deshalb au gestern gegen die Privatbeförderungsanstalten nicht ein Wort des Tadels ausgesprochen und bin nit in die Einzelheiten der Sache eingetreten; auch glaube ih, daß der Herr Abg. Lenzmann, wenn er meine ganze gestrige Rede durchliest, nicht ein Wort finden wird, wel{es etne abfällige Kritik enthalten hätte, weil ich es für ein gefährliÞ Ding halte, namentli von seiten der Verwaltung aus, gegen Institute vorzugehen, die sich nit wehren können und nachher in der Presse dagegen remonstrieren. Ich halte mich aber für" verpflichtet, ohne Namen zu nennen, Ihnen hier einige Zahlen vorzusührea. Dieselben erstrecken fh natürlich über die verschiedenen Jahre.

Es wurden in einer Anstalt, als sie ihren Betrieb einstellte, 4300 unbestellte Briefe gefunden. Von dem Inhaber “einer anderen Anstalt wurden 6000 Briese verbrannt. Jn diesem Fall hat auch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben; es war aber ein eigenthümliher Fall. Der Mann hatte die Briefe niht erbrochen, sondern unaufgebrochen verbrannt, es lag also nicht eine Untezshlagung vor und das Gericht fand daher keine Veranlassung, dagegen einzuschreiten. Der Staatsanwalt hat da- mals sein Bevauern ausgespro@en, daß die bestehende Geschgebung feine Handhabe biet2, um einen derartigen \{nöden Ver- trauensbruch zu ahnden. Das ist doch ein Zustand, der gerade nicht

Gutachten ausgeführt, daß die Privatgesellshaften kein jus quae- situm, tein woblerworbenes Recht, auf Entschädigung hätten; der Herr Abz. Lenzmann sagt hierüber, daß dies, anders ausgedrüdckt, eine vollständige Ignoranz auf juristisGhem Gebiet gewesen wäre die Ausdrücke waren vielleiht etwas anders, aber der Siun war derselbe. Ich glaube nun, daß der Herr Abgeordnete doch zugeben wird, daß die Reichépostverwaltung nicht fo thöricht ist, nicht zu wissey, daß es au jura quaesíta im öffentlihen Recht giebt. Es fragt si eben nur, ob hier ein jus quaesitum des óffentlichen Rechts oder ein solches des Privatrechts vorliegt. (Fs kann nun aber gar fein Zweifel scin, daß es si hier lediglih handelt um ein jus quae- situm des Privatrecht s; denn es handelt sich einfa darum, ob die Privatgesellschaften ein R echt haben, Geld zu bekommen, und die Frage, ob eine Gesellshaft das Neht hat, Geld zu bekommen, ist doch ganz gewiß eine Frage ‘des Privatrehts. Wenn in dem Eutachten ausgesprochen ist, daß die Privatgesell- schaften Fein jus quaesitum auf Entshädigung hätten, fo ist das ebea der Ausdru: es liegt hier nit vor ein jus quaesitum des Privatrechts und lediglich um diese Frage hat es sich. im Gutachten „gehandelt. Also ich glaube auch heute noch mit Sicherheit sagen zu können : ein jus quaesitum des Privatrechts haben die Privatgesellschaften nit. Von dieser Frage if ja nun selbstverständlich ganz getrennt die andere Frage, ob eine Billigkeit für die Ent- [chädigung spricht; über diese Frage habe ih mich garnicht auszusprehen, sondern ich habe eben nur das Gutachten in S@uß zu nehmen, welhes der Herr Staatssckretär vorgelesen hat, und welches dahin geht, daß in der That die Privataefellshaften unter keinen Umständen ein jus quaeositum haben Soweit mir bekaunt geworden, if in all den Streitsyriften und Petitionen von keiner Seite aus behauptet worden, daß die Privatgesellscaften ein Recht hätten, entshädigt zu «werden. Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt, welcher von dem Herrn Abg. Dr. Barth und au von dem Herrn Abg. Lenzmann vorgebracht ist, betrifft die See über den expressen Boten, ob also künftig, wenn das eseß angenommen werden follte, nicht ganz unkbaltbare Folgen für das Publikum entständen in Bezug auf die Beförderung von Briefen im Ort durch expr es} e Boten. Ja, wenn das richtig wäre, was die beiden Herren vorgebraht haben, dann müßte in der That die Postverwaltung geradezu ein thörihtes Geseg vorgelegt haben, daun wäre es allerdings so, n man gar kéine Bricie mehr in Berlin anders als durch die Post vers{icken könnte. Die Sache liegt aber retlid absolut anders, und zwar ist dur Art. 2 in Bezug auf die Beförderung von Briefen dur Boten in Berlin um das mal hervorzuheben absolut - gegen füher keine Aenderung eingetreten. Die Sache liegt folgendermaßen: S 2 des Postgeseßzes sagt: es ift erlaubt, durch exprefse Boten gegen Bezahlung Briefe zu kefördern auf andere Weise als dur die Poft (Zuruf) von einem Ort nach einem anderen Orte. Wenn also das Regal ausgedehnt wird auf die Ortsbriefe, dann kommt genau dasselbe heraus für den Ortsverkehr. Nun fragt es sich: wie ge- staltet si die Sache jeßt in der Praxis? Cs ist nöthig zunächst, daß der Brief abges@ickt wird von einem Absender. In dieser Be- ziehung hat gestern der Herr Abg. Dr. Barth gesagt, es könnten dann ja niht mehr Vereine dur ihre Boten Briefe in der Stadt befördern. Das ist nicht der Fall. Es muß allerdings ein Absender sein; ob das aber eine Privatperson ist oder ein gewöhnlicher Verein, oder ein Verein, dec juristishe Persönlichkeit hat, ob es eine eingetragene Genossenschaft ist oder was sonst, das ift ganz egal. Es kommt bloß darauf an, daß es ein Absender, ein Verein ist. Cs kann also infolge dessen jeder Verein Briefe durch einen expressen Boten abscicken und den expressen Boten bezahlen. Zweitens, És wird nun gesagt: wenn aber ein solcher Verein seinen gewöhnlichen Boten u. s. w. abschickt, der niht in die Kategorie der expressen Boten fällt, dann darf er es nit thun. Das is auch nicht richtig ; denn, um bestraft zu werden, gehört nah § 1 des Postgeseßes dzau, daß der Bote bezahlt wird. Wenn aber ein Verein einen

gewöhnliden Kassenboien u. dgl. hat, und er {chickt seine Briefe durch A Kassenboten ab, so ist dies erlaubt, denn der Kassenbote wird nicht besonders bezahlt. Man könnte nun einwenden: in der gewöhn- lihen Bezahlung, die er sonst bekommt, liegt die Bezahluvg für den Brief mit. Es is von der Reichspostverwaltung aber schon wieder« holt ausgesprochen worden, daß es eine expresse Bezahlung für den expressen Gang sein muß. - Es kann also jeder Verein dur seinen Kassenboten ohne weiteres unter den sonstigen Bedingungen seine Briefe abschicken. Ic glaube infolgedessen, daß irgend eine Besorgniß, daß dur die Ausdeßnung des Regals in dieser Beziehung eine Aenderung oder Beunruhigung des Publikums entfliehen könnte, nicht vorliegt, und ih kaun nur ‘in Bezug auf diese beiden Punkte die Reichspost- verwaltung in Schuß nehmen gegen den etwaigen Vorwurf, daß fie das Publikum dur die Novelle irgendwie habe eins{chränken wollen. Uba. Freiherr von Stumm (Rp.): Wenn aber ein Bureau- diener ausgeshickt wird mit 100 Briefen und er soll die Antwsrten bringen, so liegt die Sache doch so, daß nicht mehr ein Absender vor- handen ist. Ein \olches Verfahren muß aber au mögli fein. Herr Lenzmann beruft fh auf den Minister von Miguél. Der Leßtere ist ein praftischer Mann, der lernt; das ift der Unterschied zwischen ihm und

sehr erfreulich ift, Seitens einer anderen Ansialt wurden Tausende von Briefen im Keller aufgespei@ert. J nenne keine Namen. Aber es ist thatsähliches Material, welhes mir zur Hand liegt, und welches immerhin zeigt, wie die Verhältnisse sind, wenn man auch natürlich unterscheiden muß zwischen gutgeleiteten und nihcht gutgeleiteten Anstalten. Seit Januar sind mehrere Justiiute eingegangen; in einer Stadt hat si eine Anstalt, wêle 8 Jahre bestanden hat, aufgelöst. In einem anderen Falle hat ein Mann, der wegen Unterschlagung verurtheilt is, ein neues Jnstitat eingerihtet; in einer Stadt geht der Direltor weg, weil er verfolgt ist, und sein Bruder, ein junger Mann von 18 Jahren, übernimmt die Sache; in Gelsenkirchen ist ein Konkurs zu verzeichnen gewesen. Also s{cheiden wir zwischen Justituten, die thatsêchlih etwas Gutes leisien, und denen, die als Eintagéfliegen erscheinen. Es ist doch ein eigenes Ding: überall im Reich ist es verboten, Werthzeichen auszugeben. Diese Institute ver- faufen aber dem Publikum Werthzeichen, das Publikum kauft solche Dinger ‘au, und wenn naher recht viele davon verkauft sind, weg sind die Leute. Es wird Gelegenheit sein, die Details in der Kommission noch näher zu erörtern.

Abg. Dr.“ F oerfi er - Neustettin (b. k, F.) spricht die Hoffnung aus, daß die Vorlage au ohne den Artikel Il zu stande kommen werde. Wenn der Artikel TL angenommen werden sollte, so sollte die Pesiverwaltung dabin streben, ten gemeivnüßigen Unternehmungen so ertgegenzukommen, wie dies die Privatanstalien gethan hätten. JIdealismus gebe es bei der Reichépost nit; fie sei ein Erwerbs- institut wie àllé anderen und daher von der Fisfalität beherrscht. Wenn der Artikel IT angénowmen werden sollte, dann müßte eine Entschädigung aus Billigkeitsgründen gezahlt, und die Beamten der Priratanstalten müßten von der Post, foweit es geht, übernommen

werden.

Kommissar des Bundesraths, Wirkliher Geheimer Rath Dr. Dambach: Meine Herren! Jch will über die Ausdehnung ‘des NRegals kein Wort verlieren; ih möchte nur die Reichsposiverwaltung s{üßen gegen einige herbe Angriffe seitens der Herren Abgg. Lenz- mann und Dre. Barth: Angziffe rein juristisher Natur, die aber so s{chwer waren, daß, wenn sie begründet wären, man in der That der Reichépostyerwaltung die ersien Kenntnisse der Jurisprudenz ab- sprehen müßte. Ih ergreife diese Abwehr um fo nothwendiger, weil der Herr Abg. Lenzmann die Güte gehabt bat, mi selbft zu erwähnen, und zwar in Betreff cines Buches, welches ih über das ose geschrieben babe. Es sind zwei Angriffe, die gemacht worden find, und die ih, wie gesagt, gern widerlegen möhte. Der erste An-

riff ist gegen das Gutachten geridtet, welhes der Herr Staats- ekretär geftern dem hohen Hause vorgelesen hat. Es wied bi Lea

den Herren vom Freisinn, die nichts lernen wollen. Es handelt sich bet der Vorlage um eine ausgleichende Gerechtigkeit, die jeßt nit vorhanden ist, wenn den 84 Millionen Städtern billigere Beförderung der Brief- sendungen gestattet wird, ‘als den Bewohnern ‘des platien Landes. Wenn wix die großen Strecken Berlin—Hamburg, Berlia—Köln x. den Privatbahnen überlassen wollten und dem Staat nur die Nebenbahnen so wäre das ganz dasselbe, wie der jeßige Zustand auf dem Gebiet des Posiwesens. Durch solche künstlihen Mittel wird nur die Gni- völkerung des platten Landes zu Gunsten der Städte noh mehr befördert. Der Artikel Il ist nit ein nothwendiges Uebel, sondern er ist die Hauptsache. Mir ist Artikel 11 ohne Artikel T viel lieber als das Um- gekehrte. Wenn die Privatposten direkte Verluste erleiden, was nicht leicht festzustellen sein wird, so wird eine Entschädigung gezahlt werden können. Aber nothwendig ist eine Entishädigung nicht. Man hat die Versicherung8gefellshaften au nicht entschädigt, als die Unfall- versicherungen 2c. eingerihtet wurden. Solche Anschauungen haben durchaus nichts Sozialistisches. Die Arbeiter der Privatposten haben auch keinen Auspruh auf Entsckädigung, denn sie sind nicht feft an- gestellt. Wenn man ihnen, soweit sie längere Zeit im Dienst waren, ci i fei Entschädigung gewährt, so wird das auch vit be- trächtlich sein. j Kommissar des Bundesratbs, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Dam ba ch: Ich wollte blos dur eine thatsächlihe Berichtizung den Herrn Vorredner beruhigen über einen Punkt. Wenn ih recht ver- landen habe, so bemerkte der Herr Vorredner, daß es allerdings nad ineinen Autsührungen auHß nah dem neuen Artikel 2 erlaubt sei, durch expressen Boten jemandem Sendungen hinzuschi&en, aber es sei zweifelhaft, wie es mit dem Rückschicken wäre. Zun der Beziehung ist. nun die Sache ganz einfa. Der jehige Päragra Y 2 des Postgesctes, der also dann Anwendung finden würde auf die Fälle, lautet: „Es darf der Expresse nur von Einem Absender abge[chickt sein, und. dem Postzwang unterworfene Gegenstäude weder von Anderen mitnehmen, noch für Andere curlidbringis: Also, wenu eine Gesellschaft, ein Verein einen exprefsen Boten nimmt gegen Be- zablung, so darf dieser expresse Bote an den Verein 2c., der ihn ab- geshickt hat , unzweifelhaft postzwangspflihüige Sachen zurück- bringen, nur niht etwa für Andere. Ist es aber im geseßlichen Sinne kein expresser Bote, [sondern der gewöhnliche Kassenbote (wenn ich ihn einmal 9 nennen will), welchen der Verein gebrauWt, der die Briefe 2c. hin- befördert, jo ist das überhaupt nicht strafbar, weil die Strafbarkeit nur anfängt, wenn die Beförderung gegen Bezahlun greeg wird. Da aber der Bote in einem solchen Falle na der Auffassung des Reichspostamts keine besondere Bezahlung für die Beförderung bekommt, fo kann er hinbringen und mitnehmen, was er Lust hat. I oIdude, damit werden die Bedenken des Herrn Vorredners {i erledigen. Abg. Wurm (Soz.) behauptet, daß in früherer Zeit die Polizei vielfa vor dem Briefgeheimniß wenig Respekt bewiesen habe, Die