1898 / 59 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Wißbegierde der Polizei sei au jeßt noh immer sehr rol, und sogar die Steuerbehörde solle fich wegen der Steuer um die Postsendungen be- fümmert haben. Das Mißtrauen gegen die Post beruhe auf diesen Erfahrungen der früheren Zeit. Wenn der Staatssekretär das Brief- geheimniß ernstlih wahren wollte, so wäre das sehr erfreulich.

Abg. Lenzmann: Daß die Privatanstalten kein privatrectlihes jus quaesitum haben, is selbstverständlich; dazu braucht man aber fein Nechtsgutahten einzuholen. Dem Minister von Miguel habe ich nicht eine Aenderung seiner Anschauungen vorgeworfen: ih habe ihn nur als Autorität zitiert, denn ih kenne seine heutigen Anschauungen über diese Xrage garnicht. :

Staatssekretär des Neichs-Postamts von Podbielski:

Meine Herren! Die große Mehrheit dieses Hauses wird mir darin zustimmen, daß, welche Erklärung ih auch betreffs des Brief- geheimnisses abgebe, sie doch auf der linken Seite einem Mißtrauen begegnen wird. Meine Herren, wenn ih erkläre: die Wahrung des Briefgeheimnisses is meine vornehmste Pflicht, so glaube ich, wird die Mehrzahl des Hauses zu diesem Ausspruch wohl volles Vertrauen haben.

Daß es aber auch meine Pflicht war, meinen Vorgänger zu vertheidigen, wird mir gegenüber den Angriffen, die von jener Seite ihm entgegengebraWt wurden, wohl zugegeben werden. Dies war für mich um so mehr eine vornehme Pflicht, als ih aus den Akten des Reichs-Postamts, aus einer ganzen Reihe von Verfügungen klar be- weisen kann, daß seit 40 Jahren die Reichspostverwaltung \ich immer und immer wieder dagegen gewehrt hat, den Polizeibehörden auf ihr Ansinnen hin Briefe herauszugeben.

Ja den strafgerichtlihen Untersuhungen hingegen ist der Richter und der Staatsanwalt befugt, jede Auskunft über Postsendungen von der Post zu verlangen. (Zuruf links.)

Nein, den Polizeibehörden darf eine solche Auskunft in \traf- gerihtlihen Untersuhungen nur dann ertheilt werden, wenn der Richter oder der Staatsanwalt die Post ausdrücklich ersuht haben, der Polizeibehörde eine derartige Auskunft zu geben.

Außerdem hat die Polizei der Presse gegenüber noch eine andere

Stellung, aber in Betreff des Briefgeheimnisses das ist ja auch dur die Erkenntnisse des Reichsgerihts klargelegt worden haben nur die ordentli@en Gerichte und der Staatsanwalt ein Rehti auf die Herausgabe solcher Postsendungen. Nach diesen Grundfäßen werde ih verfahren, und ih kann nur konstatieren, daß es auch in

“früherer Zeit so gewesen ist. Meine Herren, Sie würden

mir gewiß noch eine viel reihere Blüthenlefe entgegenhalten, wenn Sie es könnten. Ih bitte zu bedenken: diese Sache ist im Januar 1873, also vor 25 Jahren passiert, unmittelbar nah dem Kriege. Herr von Stephan ist - im Jahre 1870 General-Postmeister geworden. Ih habe heute zum ersten Mal von diesem Erkenntniß gehört, und ich kann thatsäcklid nah eingehender Prüfung aller Ver- hältnisse konstatieren, daß * das Briefgeheimniß von Herrn von Stephan unbedingt ho gehalten und jeder Zeit ver- theidigt worden ift. Fch stehe auf demselben Standpunkt, daß ich es als meine vornehmste Pflicht ih kann es nur wiederholen betrahte, dieses Briesgeheimniß zu wahren, und gegen jeden Beamten vorzugehen, der eine Verleßung detselben begeht.

Jch bin dann weiter gefragt worden über meine Stellung zu den Hamburger Versammlungen. Ob an diefer Versammlung Beamte theilgenommen haben, ist eine Frage der Feststellung, und ih werde

vielleicht bei der dritten Lesung darüber Auékunft gebéèn können. Die Fragen, wie sie gestern der Herr Abgeordnete Wurm erwähnt hat, habe weder ih noch - das Reichs-

postamt gestellt. Ih habe nur verfügt, nachdem die Sache zu meiner Keuntniß gekommen war, daß die Angelegenheit aufgeklärt werde. Das ist meine Pflicht, und dana werde ich auch handeln. (Beifall.)

Damit \chließt die Diskussion. Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die dritte Lesung des Geseßentwurfs über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Jn der Generaldebatte wendet sih der

Abg. Stadthagen (Sozj.) gegen die Beschlüsse der Kommission und der zweiten Lesung im Plenum, die seinen Wünschen nicht ent- egen und empfiehlt eine Reihe von Anträgen, die er für die

pezialberathung gestellt babe.

_ Abg. von Czarlinski (Pole) erklärt sich einverstanden mit einem Antrage des Vorredners wegen der Verwendung der fremden Sprachen, insbesondere der polnischen Sprache, vor Gericht. eitdem viele Richter sich dem H. K, T.-Verein angeschlossen hätten, hätten die Richter vielfa bei den Polen, die nit deutsch sprehen könnten, bösen Willen vermuthet.

Abg. Wellstein (Zentr.): Man konnte eine längere Debatte heute nit erwarten, weil die Vorlage in zweiter Lesung bereits en bloe angenommen worden ist. Herr Stadthagen hätte wohl vorausfehen Fönnen, daß sein Antrag keinerlei Aussicht auf Annabme habe. Aehn- lie Abänderungs8anträge sind auch in der Kommission {hon vorgelegt, aber nah eingehender Berathung abgelehnt worden.

Kommissar des Bundesraths, Ober - Landesgerichts - Präsident Dr. Küngel: Meine Herren! Ih will nur mit einem Paar kurzer Worte dem Herrn Abg. von Czarlinski erwidern. Der Unterschied zwischen den Kommissionsbeshlüssen und den Anträgen zu § 175 be- teht imm wesentlichen darin, daß na den Kommissionsbeschlüfsen der

iter in denjenigen Fällen, in welchen vor ihm die Kenntniß der deutschen Sprache sälschlih verleugnet wird, in denen der Richter weiß, daß rin Betheiligter der deutshen Spracde mächtig ist, befugt fein soll, es abzulehnen, in fremder Sprache unter Zuziehung cines Dolmetschers zu_v-rhandeln, während er nah den Anträgen in diesem Fall nicht befugt sein soll, die Verhandlung in fremder Sprache abzulehnen ondern verpflichtet sein soll, mit der Person, von ‘der er weiß, da

e Deutsch kann, unter Zuziehung eines Dolmetschers in fremder praie zu verhandeln. Ich glaube, man braucht nur den Gedanken herauezushälen, der die Differenz wishen den Koms- missionsbeschlüssen und den Anträgen bildet, vm ch von der Unannehmbarkeit der Anträge zu überzeugen. Mon den einzelnen Fällen, die der Herr Abg. von Czarlinski erwähnt hat ‘und die dafür îprehen sollen, daß das geltende Gese von den Gerichten nit richtig gehandhabt wird, is mir zufällig hier aus meinen Akten der eine Fall bekannt, nämli der zuerst angeführte vom Amtsgeriht Kulmsee. Darüber ist berihtet worden, daß in der S6ßbffengerichtössipung am 7. Dezember 1897 die Angeklagte, eine 16jährige Arbeiterin, threm mitangeklagten 14jährigen Bruder, welcher die an ihn gestellten L deuts beantwortete, zurtef, er solle nur poluisch sprehen, und infolge dessen if sie in eine Ordnungsstrafe genommen worden. in diesem Falle der mitangellagte Bruder in der That nit der deutschen Sprache gewesen sei, is in den Akten nicht festgestellt. Ein

tig ( S ismittel ist nah Lage der Aften nit cingelegt worden; es ist in

diesem Falle bei der Entscheizung des Amtsgerichts verblieben. Es versteht sh aber von selbst, daß zu unterscheiden sind, und ih be- baupte, daß au in der Praxis die Gerichte wohl unterscheiden werden diejenigen Fälle, in welchen Angeklagte oder Zeugen, weil sie sih nicht hinreichend sicher der deutshen Sprache mähtig fühlen, nit hinreihend ficher fen daß sie die deutshe Rede richtig verstehen, und wenn fié deutsch antworten, überall den rich: tigen Ausdruck treffen , . sh der polnishen Sprache bedienen,

und diejenigen Fälle, in welchen in chikanöser und frivoker Weise die Nichikeuntniß der deutschen Sprache vorgegeben wird. Nur in den leßteren Fällen behaupte ih, daß . die Gerichte Ungebührstrafen eintreten lassen, und diese Ungebührstrafen sind in ‘den meisten Fällen auch in der Beschwerdeinstanz aufrecht erbalten. Wenn das die Praxis der Gerichte ist, so meine ih, daß dagegen nihts eingewendet werden kann. ;

Abg. von Czarlinski führt aus, er erkenne an, daß die Be- \{lüsse der Kommission eine kleine Besserung gegenüber der Vorlage enthielten; aber es sei nicht festgestellt, wie ermittelt werden solle, ob Jemand genügend Deutsch verstehe. Ï

Abg. Szmula (Zentr.) {lit sich den Ausführungen des Vorredners an. E

Damit ist die Generaldiskussion beendet.

Schluß nach 5/4 Uhr. Nächste Sigung Mittwoch 1 Uhr (Forlsezung der Berathung der Anträge, betr. die ein- getragenen Berufsvereine).

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 41. Sihung vom 8. März 1898.

Die zweite Berathung dés Staatshaushaälts- Etats für 1898/99 wird im Etat des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-An- P e eht dem Ausgabetitel „Gehalt des

r ortgeseßt.

E en Theil der Debatte ist {hon berichtet wor. Dr. Böttinger (nl.) bespriht, wie hier kurz wiederholt sei, die Aus- und Weiterbildung der Chemiker. Die Chemie fei cine wesentli deutsche Wissenschaft, und die chemische Industrie sei in Deutschland am allerweitesten vorgeschritten. Lroß dieser großen Bedeutung der Chemie fehle es an den nöthigen Lehrkräften zur Aus- bildung von Chemikern. Redner \{ildert eingehend den Bildungs- ang der Chemiker, erwähnt die dazu vorhandenen Mittel an den niversitäten und verlangt die Errichtung eines Ordinartats für chemishe Tebnologie. Es handle sih darum, die wissenschaftliche Forshung für das praktische Leben nußbar zu machen. Nedner wünscht \chließlih die Einführung eines Staats- und Doktorexamens für Chemiker.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Die Unterrichtsverwaltung ist dafür sehr dankbar, daß auch hier in diesem hohen Hause die Interessen der hemischen Wissenschaften und der Industrie, die ja in unserer Zeit ganz be- sonders in den Vordergrund treten, eine so lebhafte Unterstüßung“ finden, wie das durch den Herrn Abg. Dr. Böttinger geschehen ist. Ih kann dem Herrn Abg. Dr. Böitinger versichern, daß wir bestrebt sind, nach allen den Richtungen hin, die er hervorgehoben hat, dem Bedürfniß der Industrie wie der Wissenschaft auf diesem Gebiete gerecht zu werden. Ih will nur auf zwei Punkte eiwas näher eingehen. Wenn Herr Dr. Böttinger ein Examen für die chemishen Techniker als ganz unerläßlich erklärt hat, so muß ih doch hervorheben, daß eine ganze Neihe sehr hervor- ragender Techniker, sowohl von Universitäts « Professoren wie in der Industrie uns händeringend gebeten haben, wir möchten von diesem Staatsexamen vorläufig die Hand lassen, welhe dankbar dafür sind, daß es doch noch ein Gebiet in der Welt giebt, wo man nit bloß dur Examina gequetscht wird. (Sehr wahr!) Jch lasse dahin- gestellt sein, ob die Forderung eines Cxamens richtig ist oder nicht; die ganze Entwickelung unserer Zeit drängt ja dahin, daß man Legiti- mationen fordert, und das ist auch auf diesem Gebiete der Fall. Aber ob die Legitimation nicht anders zu erreichen ist, als dur diese Examina, und ob es richtig ist, für diese Examina nun auch Diplome auszustellen natürli knüpft sich daran au glei wieder die leidige Titelfrage -—, das alles möchte ich zur Zeit noh dahingestellt fein lassez. Wir sind sehr dankbar dafür, daß der „Verein deutscher Chemiker“ sich mit uns in Verbindung gefeßt hat, und daß wir dadur@ eine sehr lebendige Fühlung haben mit denjenigen Interessen, die hier in Frage kommen, und wir sind fortwährend sehr lebhaft im Gange, durch Verkehr und durh Rückfragen an die betheiligten Herren uns darüber zu ver- gewissern, welchen Weg wir zu gehen haben. Diese Verhand- lungen“ {weben noch, und es läßt sich augenblicklich noch nit fagen, ¡u welchem Ergebniß sie führen werden; aber das kann ich dem Herrn Abg. Hr. Böttinger als gewiß versprechen das weiß er auh —, daß wir, was in unsern Kräften steht, thun, um diese Interessen zu fördern. Und er hat es ja felbst erfahren, unser elektro-Gemisches VJnstitut Göttingen \teht einzig in der Welt da und kann mit jedem anderen in der ganzen - Welt die Konkurrenz aus- halten. (Sehr rihtig!)) Ebenso steht es auch mit unserem elektrolytischen Laboratorium in Aachen, was ganz eminente Resultate gezeitigt hat. Dem entspriht auch der Ruf, den unsere Anstalten haben, und wir können wtirklih im ganzen Großen, glaube ih, sehr dankbar sein, daß wir die Kräfte im Universitätsdienst und im Dienst der technischen Hohschulen haben, die der chemischen Wissen- schaft und der chemischen Technik bei uns den Glanz verliehen haben, dessen sie sich erfreuen. Meine Herren, wir werden fort- fahren, unser ganzes Interesse diesen Dingen zuzuwenden, und ih zweifle garniht daran, daß wir auch zu immer besseren Resultaten kommen werden. (Bravo!)

Abg. Johannsen (Däne) beklagt die Unglei \{ulpflichtizen Alter ia Nordscleswig und bitt a RaTlan dieser Materie. Der Minister habe {hon einmal die Erfüllung dieses Wunsches zugesagt, - aber darüber seien inzwischen vier Jahre ver- flofscn, ohne daß die Neuregelung in Angriff genommen sei.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Die Frage des Herrn Abg. Johannsen möchte ich mit zwei Worten beauiworten. Ih kann nicht gerade sagen, daß die Sache ad acta geschrieben wäre zur sorgfältigen Beachtung in vorkömmenden Fällen, sondern wir sind dieser Frage in der That näher getreten, Aber die Sache licgt nicht so, wie der Herr Abg. Johannfen annimmt, daß etwa die s{chleswigshe Bevölkerung überhaupt mit dem jeßigen Zustande unzufrieden wäre. Im Gegentheil: die Bevölkerung ist mit dem gegenwärtigen Zustand außerordentli zufrieden. Das haben uns die \{leswig - holsteinishen Abgeordneten und unsere Behörden aus- drücklih gesagt. Die Unzuträglichkeiten, von denen der Herr Abg. Johannsen spricht, existieren garniht. Nun, meine Herren, wenn das richtig ist und nach unseren Informationen ist es rihtig —, giebt es nur eine einzige Klasse von Leuten in Nord - Schleswig, die {ch dieser angeblichen Unzuträglihkeiten bemähtigt haben, das And die Leute, die für die dänishe Agitation thätig sind (hört! hört); denen ist das ein ganz willkommener Grund, um damit Unzuträglithe keiten hervorzurufen, und daß wir diese Bestrebungen nit fördern

können, sondern daß wir in Nordschleswig alles Mögliche thun, um

die Bevölkerung in Frieden zu erhalten, liegt, glaube ih, auf der Hand. Deshalb kann ich dem Herrn Abg. Johannsen nit in Aus- siht flellen, daß ich nun sofort mit einem Geseg über die Schulpfliht in Nordshleswig hier vor das Hohe Haus treten würde, und zwar um so weniger, als das Eesey für die Schul- pfliht nah manchen Richtungen au für andere Theile der Monarchie sehr nöthig wäre. Aber es is auch ein sehr heikles Geseß, an welches sih außerordentlih s{chwierige und heikle Fragen anknüpfen, und des- halb möchte ich Ihnen dies Gese gerade jeßt nicht in Aussicht stellen. Ih kann nur sagen, ich bin sehr gern bereit, noch einmal in Sleswig anzufragen bei unseren dortigen Behörden und bei sonftigen Vertrauensmännern, die wir dort haben, ob die dortige Bevölkerung im allgemeinen unzufrieden is mit den Zuständen in Bezug auf die Sgulpslicht. Ich glaube das nit, und wenn das nicht der Fall ift, meine Herren, dann lassen wir es so, wie es jeßt ist. (Bravo!)

Abg. Jürgensen (nl.) bestätigt, daß besondere Unzuträglich- keiten fich nicht ergeben haben. Wenn aber ein Geseg vorgelegt werde, dann E das shulpflihtige Alter für den ganzen Staat gleihmäßig festgeseßt werden. |

Abg. Dr. Por (Zentr.): Herr Stöcker sagt, von Döllinger habe später scine Ansicht über die Reformation geändert. JIch- kann das nicht als riÿtig anerkennen. In von Döllinger's späteren Sgriften ist keine Stelle zu finden, in denen er seine früheren Aeußerungen über die Reformation zurückgenommen hat; er nimmt - sogar in seinen späteren Vorträgen auf diese Aeußerungen Bezug- Jh habe Freiheit für die Kirche verlangt zum Kampf gegen den Umsturz, aber ih habe die Aufhebung der Maigeseße n r als Vorbedingung für diesen unseren Kampf hingestellt. N bei den Wahlen wird dieser Kampf ausgefohten. Das if nur ein kleines Kapitel in dem großen Kampf gegen den Umsturz; aber die Kirhe bedarf noch größerer Freiheit, um ihre Le egen den Umsturz voll entfalten zu können. Ueber die Frage des Verhaltens bei den Stichwahlen haben wir im vorigen Jahre bis zum Veberdruß verhandelt; wir haben s{chon im vorigen Jahre auf die Unterstüßung sozialdemokratisher Wahlen durch die Nationalliberalen hingewiesen. E von Eynern will bei den neuen Stichwahlen einen Zentrums-

andidaten unterstüßen und will abwarten, wie wir uns stellen. Ih habe {hon früher unserer Auffassung darüber Ausdruck gegeben, die Herrn von Eynern vollkommen besriedigen kann. Wenn die Zahl der geetgneten Kandidaten für Staatsämter si vermindert hat, so sind die jungen Leute eben dur die Zurükseßung der Katholiken zurückgesheucht worden. Herr von Hertling hat erst außerhalb Preußens Professor werden müssen und wird uns nun immer als Autorität vorgehalten. Herr von Eynern hält die Redemptoristen nicht für harmlos. Hat er {hon jemals einen Redemptoristen geschen? Die Ausweisung der Redemp- toristen aus Frankreich kann nns nit vorgehalten werden, denn nit alles, was Frankreich in kirchliher Hinsicht gethan hat; is anzu- erkennen. Die Redemptoristen find durchaus harmlose Leute, deren Niederlassung nicht den Frieden ören wird. Kann mir Herr von Eynern Beispiele von Frtedensftörungen durch die Orden nennen? Viele Gegner der Orden haben, als sie sie erst kennen lernten, ihre segensreihe Thätigkeit aner!annt. Noch nit einmal die Kranken- pflegeorden können eine genügende Thätigkeit in unserem Lande ent- falten. In Belgien bin ih au gewesen und habe niemanb über das Ordenswesen klagen hören. Fürst Bismarck hat die Aufhebung der Verfafsungsartikel damit begründet, daß die Bildung eines katho- lischen Staates im Staate verhindert werden müsse. “hes er damit Necht hätte, dann nilißte sich doch auch in katholishen Ländern ein Staat im Staate gebildet haben, das ist aber nicht der Fall.

Abg. Dr. Friedberg (ul.): von Döllinger ist keine unanfehtbare Autorität, denn er hat seine Ansichten wiederholt gewechselt. Die Aus- druckswei]e des Papstes in der Canisius-Encyklika hat weite Kreise des deutschen Volkes auf das ärgste erregt; er hat dabei die internationale Höflichkeit außer Acht gelassen Das steht in großem Widerspru mit bder Empfindlichkeit der Katholiken bei Angriffen gegen die katholishe Kirche. Ich erinnere nur an die Prozesse gegen den Pfarrer Thümmel und gegen diejenigen, welche den „Trierer Nock“ fritisiert haben. Das Zen- trum ift in dieser Beziehung nit bereit, Se S nach der anderen Seite zu üben. Von den Maigesepen ist außerordentli wenig noh übrig. Die Freiheit der Kirche ist in Preußen am allergrößten von allen Staaten der Welt. Der moderne Verfassungsstaat kann verlangen, daß die Kirche sich ihm unterwirft; das Zentrum verlangt aber cine n Freiheit der Kirche, die ihr nicht gegeben werden kann,

ie Verfassung der Orden geht über das hinaus, was unsere Vereinsgeseßgebung zuläßt. Die Orden wollen sich aber nit dem Vereinsgesez unterwerfen, sich nicht in den modernen Verfassungs- staat einordnea. In Bezug auf den Kampf gegen den Umsturz stehen die Thaten des Zentrums mit seinen Worten im Widerspruch. Seit 25 Jahren gebt dur die Zentrumspresse das Gerücht, daß der Erz- bischof Melchers im Gefängniß mit Strohflechten beschäftigt worden sei. Der Justiz-Minister hat das neulich rihtiggestellt, und trogdem geht dieses Gerücht noch weiter dur die katholische Presse” die sich diese Sache nicht entgehen lassen will. (Rufe im Zentrum: Wo denn ?) Erst neulih habe ih in der „Kölnischen Volkszeitung® wieder einen solchen Artikel gelesen. Die Parole: „Der Erzbishof Melchers als Strohflehter“ wird noch lange in der katholischen Bevölkerung fortleben. Mit seinea Paritätébeshwerden hat uns das Zentrum diesmal wohl nur verschont, weil ihm nah der vorjährigen Debatte das Pulver ausgegangen ift. Was die Anstellung von Beamten, Lehrern 2c. be- trifft, so haben bei der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung der Konfessionen Staatsanstalten überhaupt keinen konfessionellen Charakter. An der Universität Halle haben wir viele katholische E wir evangelishen Professoren nehmen daran keinen Anstoß, wir frägen nur nah der wissenschaftlichen Tüchtigkeit. Aber die Staatsregierung nimmt bei ihren Anstellungen leider noch immer eine ängstlihe Rück- sicht auf die: Katholiken, und es ist eine berechtigte Paritätsbeschwerde der Evangelischen: der Katholik kommt immer dur. Für die Freiheit der Kirche treten wir auch ein, aber nur innerhalb der Staatsgeseßze.

Abg. Neubauer (Pol9 bestreitet, daß in Posen und West- preußen polnische Winkelschulen bestehen, und sucht nachzuweisen, daß die polnischen Privatshulen auf Grund der bestehenden Geseße und Kabinetsordres nit als s Schulen, die der behördlichen Ge- nehmigung bedürfen, betrahtet werden können, da ein Vertrag zwischen Eltern und Lehrern nit vorliege, der Unterricht unentgeltli ertheilt werde und somit jede Vorausfezung fehle, daß der Unterricht gewerbs- mäßig ertheilt werde. Diese Auffassung fei bisher au von der Recht- sprechung getheilt worden. Der Ministerial-Direktor. Dr. Kuegler habe sich also neulih mit seinen Ausführungen über den Charakter der polnishen Schulen im Irrthum befunden.

Ministerial-Direktor Dr. Kuegler: Die Verordnung von 1894 ist mit gutem Grunde auf Posen beschränkt worden; für Westpreußen war sie niht erforderli, Db der Unterricht gewerbêmäßig ertheilt wird, darauf kommt es hier niht an. Die angezogene Kabinetsordre bezieht sih auf den Privatunterriht, die Polen haben aber Schulen errichtet. In diesen sind Lehr- und Lesebücher eingesührt, deren Ge- brauh wir unseren Kindern erfa gestatten dürfen; es würde da-

durch ein scharfer nationaler Gegensaß in diese Schulen bineinge den wir niht dulden können. m Kreise Se, Ra vir Leoikia deulsche Kinder in den polífshen Unterricht gebraht worden. Wir E Pie De nicht dulden.

g. reiherr von Pletten berg (kons.): Der Abg. dem Evangelischen Bunde Heyerei Ee Das O m Mitglied des Bundes zurückweisen; wir stehen grundsäßlih auf dem Boden der Gleihberechtigung und Toleranz. Wir wollen uns aber nicht zurückdrängen und übertrumpfen lassen. Wir bedauern, wenn jemand von uns #\ch von seinem Lemperament hinreißen läßt, aber wir bedauern au, daß das evangelishe Gefühl von autoritativer katholi- her Seite gekränkt wird. je Entrüstung der Protestanten über die Canisius-Encyklika zeigt, welche gewaltige evangelische Kraft in

unserem Lande herrsht. Halten wir Fri meinsam gegen den Umsturz! 7 Lrict 40 4E DRIE