1898 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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N §) Von Stwiffsladungen, die aus Glitëin berschiebéner Larif- j kla a Hl find, wird die Abzabe nah Ladungsb-\tand- | theilen getrennt auf Grund dir Bilüge (tr. 1A, B, 0) erboben, Dabei ist jeder Bestandtheil auf 10 abzurunden, und zwar, wenn nur 2 Tariskíassen vertreten sind, der Antheil der böheren LTarifklasse nach oben, der der niedrigere». Klasse nah unten, während bei den aus 3 Tarifgruppen bestehendeèn Ladungen nur in der hö&sten Tarif- klasse nah oben, in den beïlden anderen aber nah unten abzurunben ist.

N übrigen ist Fn jeder Tarifklasse mindestens für 10 t zu xrheben.

4) In Ermangelung der vorgeschriebenen Beläge werden solche Schiffsladungen, welche aus Gütern einer Lariffklasse besteben, ledig- lich nah den aus der Aichablesung ermittelten Gewicht zur Schiffahrts abgabe herangezogen, während hinsitlich der Beschaffenteit der Ladung ktie Erklärung des Schiffers und die Einuahme des Augen- {eins zu Grunde gelegt werden. 5

Unvollständige Beläge, d. b, sol&e B:läge, welche ein um mehr als 39/9 hinter der Aichablesung zurückbleibendes Gewicht nahweisen, gelten als nit vorhanden.

5) Mischladungen im Sinne der Bestimmung unter Nr. 3 haben von nicht durch Beläge nachgewtesenen Gewichisthzilen den Saß der E Bal 1 zu entriten.

__6) Ausnabmsweise soll die VerpfliGßtung des Schiffers zur Bei- Bringung der hier geforderten Nahweise (Beläge) in kenjenigen e nicht eintreten, wo der Eigenthlimer der Ladung zuglei

igenthümer des Schiffs und Schiffsführer ist; aïêdann werden für die Abgabenerhebung sowohl bei einheitliden wie auch bei den nah Analogie von Nr. 3 zu behandelnten Mischlatungen nur die Er- klärungen ter Schiffsführer zu Grunde gelegt und gemäß Nr. 2 dur die Aichablesungen tontroliert.

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1) Bei der Aichablesung ist“ im Falle der ungleihmäßigen Ein- tauhung des Schiffökörpers ein Durlschnittstiefgang in der Weise zu ermitteln, daß die Maße der Gintauhung von. sämmtlilen Tiefgangé- anzeigern des Fahrzeugs zusarumengezählt und die fo erhaltene Summe dur die Anzahl der addierten Maße (Anzahl der Mae getheilt wirb. Liegt der Tiefgang zwischen zwei im Aichscein ver- merkten Stufen, so wird der Rbgabenberechnung das im Aichschein für die böbere Stufe angegebene Gewi®t zu Grunde gelegt.

2) Wird der Aichschein niht an Bord des Schiffes mitgeführt, fo ist daz Gewicht dec Ladung bei den Hcbestellen nach der Ablesung an den Tiefgang8anzeigern GUSEA dur Schäßung festzustellen.

Die nur Personen odex Personen und Güter befördernden und Hierfür einger!chteten Schiffe zahlen den Saß der Tarifklasse L von der Hälfte der Tragfähigkeit.

Für die Festsezung der der Abgabenbere@nung zu Grunde zu Tegenden Weglänge 1) ist der bei den Hebestellen autlicgerde amilie Een ider maßgebend. Beginnt odex endet eine Fahrt zwischen zwei in dem Entfernungszeiger aufgeführten Orten, so ilt als Anfang8punki die dem Abfahrtsorte nächst vorangehende n der Fahririctung rückwoärts liegende und als Gnbpunkt die dem Neiseziel zunätst folgende Station.

8. 1) Bei beladenen Loe rugen, wele nicht geaiht, wohl aber permessen sind, wird nach Ablauf der in § 2 erwähnten Uebergangs- geit der Abgabenberechnu#g gemäß § 1 Rr. 1A anstatt des Ladungs- ewicis die volle, auf 10€ aufwärts abzerundete Tragfähigkeit zu

runde gelegt. Steht au) diese nicht fest, so wird sie durch den

9) Die in § 14 Nr. 4 genannten SHhlepper habén die in § 9 und 13 vorges&riebenen Abgaben nit zy ablen - 3) Die in § 14 Nr. 6 erwößuren Schiffe mit Schlick haben die in § 11 festgeseßten Gebühren für Benugzung fiskalischer Liegestellen abgesehen von etwaigen für diese aufgestellten besonderen Tarifen nit zu entrichten. Dieser Tarif tritt am 1. April d. J. iu Kraft.

Berlin, den 1. März 1898. Der Finanz- Minister. Dr. von Miquel.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten. Thielen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. V. e Tame am U n

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche- rung sind nachfolgende Veamte- zu Vorsißenden bezw. stell- vertretenden Vorsißenden ernannt worden : der Regierungs-Asscssor von Below in Cassel zum Vor? fißenden der Schietsgerichte in Schlüchtern; j der Amtsrichier Haußmann in Groß - Strehliß zum stellvertretenden Vorfißenden der Schiedsgerichte daselbst; der Amtsrichter Schülgen in Wipperfürth zum Vor- sißenden des in Lindlar besichenden Schiedsgerichts der Jnva- liditäts- und Altersversicherung und des Schiedsgerichts der landwirthschaftlichen A Ge für den Kreis Wipper- fürth, dessen Siy von Lindlar nah Wipperfürth verlegt worden ist;

der Bürgermeister Goldau in Kalau zum stellveriretenden Vorsißenden der Schiedsgerichte bas:1bst;

der Regierungs-Assc}sor Dr. Graf von Moerner in Weilburg zum Vorsißenden der Schiedsgerichte dajelbs;

der Amtsrichter Le ndel in Jnowrazlaw zum Vorsißgenden

«der in Znin bestehenden Schiedsgerichte der Fnvaliditäts- und

Altersversicherung und der landwirihschaftlihen Unfall- versicherung für die Kreise Schubin und Znin; der Amtsrichter von Bennigsen in Syke zum Vor- sißenden der Schiedsgerichte daselbst; ;

der Amisrichter Dr. Merkens in Sonderburg zum stellveriretienden Vorsißenden der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 9. März 1898.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung: Lohmann.

Uchiamlliczes. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. März.

Abgabenerheber gesGäßt. Wenn soldje Schiffe Mischlavungen führen, haben sie ben Saß der höchsten darin vertretenen Tarifgüterklasse von dez Gesaumimttragfähigkeit zu zahlen.

2) Ungeaichte Schiffe, wel&e niht mehr als eine halbe Tonne geladen haben und nit tiefer als 2 om über die Leerlinie eintauchen, gelten als leer und werden von ihrer dur Vermessung, nöthigenfalls dur) Schäßung festgestellten Tragfähigkeit gemäß § 1 Nt. 1B zur Kanalabgabe herangezogen.

8 9. 1) Fahrzeuge, welchen das VBorschleusereßi eingeräumt wird, aben, wenn sie hiervon Gebrauh machen, cine Zuschlagsabgabe von é für jede SHleuse zu zahlen.

2) Dieselbe Zuschlag8abgabe is von solchen Fahrzeugen zu ent- richten, die auf Wunsch ihrer Führer außerhalb der festgeseßten Be- triebsstunden ges{chleust oder mit dem Hebewerk befördert werden {Nachtschleusungen).

§ 109. :

Für die Benußung des Seitenkanals Oldersum—Emden ist von denjenigen Schiffen, deren Fahrt oberhalb der Schleuse Herbrum weder E lnden hat noch endet, die nach § 1 bis 9 berechnete Abgabe zu zahlen.

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Für die Benußung der fiskalischen Liegestellen ist soweit nicht Für einzelne derselben besondere Äbgabentarife aufgestellt werden Von jeder angefangenen Tonne ein- und ausgeladener Güter eine Gebühr zu erheben, welhe bei Gütecn der Tarifflasse L 6 4, Tarif- Elasse 11 4 4 und Tarifflafse IIT 2 4 beträgt. Dies gilt auch von allen Swhiffen, welche Liegestellea auf der Strecke S Vecfninn (mden ¿zum Ein- und Ausladen beruten, gleihviel ob fie für die Befahrung dieses Seitenkanals eine S agane entrichten oder uit.

1) Die zur Einziehung kommenden Abgabenbeträge werden auf volle 10 9 aufwärts abgerundet. Bleibt die tarifmäßige Abgabe für ein beladenes Schiffefahrzeug hinter vem Betrage zurück, der sür das- felbe Fahrzeug in leerem Zustande zu entrichten wäre, fo kommi der leßtere Betrag zur Erbebung.

2) Die Abgaben sind für die ganze zu durchfahrende Strecke im voraus und gleizeitig mit den Gebühren für die Benußung fiskalischer Liegestellen zu entrichten. 5

8-13; :

Für die Ocffnung der Drehbrücken bei Lingen und Meppen ist von jedem durchfahrenden Schiffe eine Abgabe von 50 4 § bei Tage und 1 4 bei Nacht (außerhalb der für den Schlcusenbetrieb fest- geseßten Stunden) zu entrichten.

4.

Von der cigenilihen Kanalabgabe sind befreit :

1) Schiffsgefäße und Ladungen, welche dem Könige oder dem Saiten von HohenzoYern gehören oder ausfchließlich für Rechnung des

öóntgs, des Fürsten von Hohenzollern und der preußischen Wasserbau- verwaltung befördert werden;

2) Leichterfahrzeuge, wenn sie auf dem Kanal von anderen Schiffen, welche die Abgabe entrichtet haben, in Fällen der Noth oder wegen nicdrigen Wasse: standes die Ladung übernehmen mußten ;

3) Fischerkähne, Gondeln, Handkähne und ähnliche kleine Fabr- geuge, deren Tragfähigkeit dret Tonnen nicht übersteigt, sowie ferner die von abgabenpflihtigen Fahrzeugen mitgeführten Beiboote. Er- fordern ie jedo einen besonderen Schleusenaufzug oder eine be- fondere Bewegung des Hebewerks, fo entrichten fie hierfür eine Ab- Le O 2 Mb, Nachts, d. h außerhalb der festgeseßten Tageshetriebs-

4 Sthlepper, wenn sie Anhang haben;

5 Schiffe, die sich beim Ablafsen oder Füllen des Kanals an

reinen von der Verwaltung angewi ä den e Liegeplaßz Een as

fande belt n fit: mit Schlick in nassem oder trockenem Zu- alle die Schleuse Herbrum zu Thal und Sie A A dvlscben Herbrum und Gmb, “glei en Seitenkana 2 „geei 8) alle die Schleuse erfum—Gmden benußen oder nit;

erbrum niht dur{fabrenden Schiffe hin- sichtlich der Strecke zwischen Herb d f Seitenkanal Olberfam Ente, A O

15. bezeihneten Schiffe und Ladungen und 13 erwähnten Abgahen befreit,

1) Die in § 14 unter Nr. î sind au von den in § 9, 10, 11

Seine Majestät der Kaiser und König wohnten, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend der geen Erinnerungsfeier in der Kaiser Wilhelm - Gedächtnißkirche bei, welche der Hauptoerband derx Kriegervereine von Berlin ver- anstaltet hatte.

Heute Morgen besuhten Seine Majestät das Denkmal der Hochseligen Königin Luise im Thiergarten und hörten, nah dem Schlosse A von 91/, Uhr an die Voriräge des Kriegs-Ministers, General-Lieutenanis von Goßler und des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke. Um 11 Uhr begaben Sich Seine Majestät der Kaiser nah Potsdam, um der Besichtigung des Offizier-Reitens der Potsdamer Kavallerie- Regimenter beizuwohnen.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu ciner Plenar- sizung- Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie die ver- einigten Ausschüsse für Justizwesen und für die Verfassung.

Der Bevollmächligte zum Bundesrath, Fürstlih s{aum- burg-lippishe Staats-Minister Freiherr von Feilißsh ist in Berlin angekommen.

Stettin, 9. März. Der Provinzial - Landtag be- willigte in der heutigen zweiten Sißung eine Beihilfe von 5650 A zur Herausgabe “eines Verzeichnisses der Vitae Pomeranorum, ferner auf weitere 4 Jahre den Zuschuß zur Verzinsung und Tilgung * des der Stadtgemeinde Rummelsburg zum Bau einer Weberei - Lehrwerksiätte bewilligten Provinzial - Hilfskassendarlehens, ferner zur Unterstüßung der durh Da geschädigten Wiesen- besißer an der Oder in den Kreisen Greifenhagen und Randow 42566 6 unter der Voraussezung, daß diese Summe 1/; der vom Staat zu gewährenden Beihilfe darstelle und 1/; der zu erseßenden Schäden nicht übersteige, und endlih zur Unter- haltung der in Stettin zu errichienden Baugewerkschule die Hälfte der -von der Stadt zu tragenden Unterhaltungs- kosten im Höchstbeirage von jährli 6000 Dec Beschluß des Provinzial - Landiages vom 7. März 1895, nah welhem die durch die Körung der Privatdelhengste er- wachsenden, niht dur die Körgebühren gedeckten Kosten bis zum 1. Oftober 1900 auf Provinzialfonds übernommen werden, joll unbeschadet der dur die Verhältnisse bedingten Abänderung der Körordnung in Kraft bleiben. Zu dem Reglement, betreffend die Kürsorge für die Wittwen und Waisen der Provinzialbeamten, vom 7. März/4. April 1883 wurde anläßlich der neuen Bestimmungen für die Hinterbliebenen der Staats- beomten ein zweiter Nachtrag beschlossen, Entsprehend den veränderten Bestimmungen über die bei Dienstreisen der Staatsbeamten zu gewährenden Reisekosten und Dagegelder wurde ein neues Regulativ für die in Angelegenheiten der Provinzialverwaltung gemachten Dienstreisen ilebinigt: Für die Zwecke der Provinzialverwaltung soll zur Erweiterung der Geschäftsräume das Grundstück Luisenstraße 25 zum Höchstbetrag von 200 000 erworben werden. Schließlich erklärte der Ma sih mit dem von dem Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten gemachten Anerbieten bezüglih des der Provinz

zuzuwendenden Oelgemäldes einverstanden und beschloß, einen Goldrahmen dafür anfertigen zu lassen. S6

Bayern.

Der Aus\chuß der Kammer der Abgeordneten für Berathung E urt, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Gejezes vom 26. Februar 1850 über die Versammlungen und Vereine, hat ein- stimmig den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf ge- nehmigt.

Baden.

Jn der gesirigen Sihung der Zweiten Kammer erklärte, wie W. Di A de der Präsident des Ministeriums des Junneru Dr. l m1 daß die Anträge der Mehrheit auf Einführung der direkten Wahl unannehmbar scien. Nur wenn cin Weg, entsprechend dem Antrage der Nationalliberagien, beschritten würde, d. h. wenn zu den aus direkter Wahl hervorgehenden Abgeordneten Vertreter der Selbstverwaltungsorgane hinzuträten, würde die Re- gierung das direkte Verfahren acceptieren. Die Abgg. Dreesbach und Water griffen diese Erklärung scharf an. Der Abg. Water kündigte eine Mißtrauenserklärung speziell gegen Dr. Eisenlohr an. Der Präsident des Ministeriums des ZJunern Dr. Eisenlohßr wies darauf hin, daß das Gesammt-Mini- sterium in der vorliegenden Frage einig sei und eine verz fassungsmäßige Mehrheit für die direkte Wahl in der Zweiten Kammer garnicht bestehe; aber auch wenn sie bestehen sollte, würden die Erste Kammer und die Krone ihre Rechte wahren. Die Nationalliberalen erklärten sich mit diesen Worten einverstanden. Das Zentrum brachte folgende Reso=- [lution ein: ) £R Die Kammer wolle in Erwägung der ablehnenden Haltung der Regierung gegenüber der direkten Wabl und in Erwägung, daß der Präsident des Ministeriums des Innern bei den Wahlen eine Yarter unterstüß2, die im Widersyruß mit dem größten Theile des Volkes ih befinde, ihr Bedauern über die Stellungnahme der Regierung auésprehen und den Wunsch ausdrücken, es möhie die dirette Wahl eingeführt werden und dite Regierung in ibrer Gesammtheit wie in ibren einzelnen Nessorts über den Parteten stehen.

Sachsen-Weimar-Eisenacch.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing estern den bisher am Großherzoglihen Hofe accreditierten sischen Gesandten, Wirklichen Gehetmen Rath von Minckwiß. und nahm von demselben das Schreiben Seiner Majestät des Königs von Sachsen enigegen, durch welches der es von seinem bisherigen Posten abberufen wird. Unmittelbar darauf empfing Seine Königliche Hoheii den neuernannten sächsischen Gesandten Freiherrn von Reißenstein, welcher sein Bes galaubigungsschreiben überreichte.

Anhalt.

_ Der Landtag hat vorgestern die Geseßeniwürfe, betreffend die Zuständigkeit des Ober-Verwaltungsgecrichts für die Ent- [NROe Über die Beschwerden in Steuereinschäßungs\sachen,

ie Abänderung des provisorishen Geseyes über die Ver- hütung eines die geseglihe Freiheit und Ordnung störenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinsrechts und die Ab- änderung des Geseges über die anderweite Feststellung des Diensteinkommens der Verwaltungsbeamten, in zweiter Lesung angenommen.

Elsaß-Lothriugenm. Der Landesausschuß erledigte in der Sißzung vom

8. d. M. den Etat der Wasserbauverwaltung in zweiter Lesung.

Oesterreich-Ungarxu.

Der Kaiser stattete gestern dem Fürsten und der Fürstin von Bulgarien cinen Besuch ab.

In einer gestern abgehaltenen Ve A mmlung der ODb- männer des verfassungstreuen Großgrundbesißes sprach sih die Mehrheit für den Eintritt Bärnreither's in das KabineiThun aus. Es wurde indessen konstatiert, daß der Eintritt Värnreither's nur im Hinblick auf die kritische Lage und das ernstlih gefährdete Staatsinteresse gebilligt werde, damit sih der A none Großgrundbesiß sowohl im österreichischen als in3be}ondere im deutschen Juteresse an der Herstellung ge- ordneter Verhältnisse aktiv betheiligen könne. Selbstverständ- lih fônne daher keine Rede davon sein, daß der verfassungs: treue Großgrundbesiß zu dem Kabinet Thun in das Ver- hältniß einer Regierungspartei trete, vielmehr behalte sih diese Gruppe ihre vollkommene Aktionsfceiheit vor. Eine Minorität der Versammlung \sprach sich troßdem gegen den Eintcitt Bärnreither's in das Kabinet aus und erklärte: dieser Sqhritt sei nicht zu billigen und politisch nicht zu recifertigen, da dur diese bereits vollzogene Thaisache die Aktionsfreiheit des Großgrundbesizer-Klubs gelähmt und scine Verbindung mit der deutschen Fortschritts- und Volkspartei zerrissen werde.

Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, bzriethen die Vor- stände der deutschen Fortschrititspartei und der deut-

Parteien erklärte, daß auch die neucn Sprachenverordnungen für die Deutschen unannehmbar seien, und daß nah wie vor auf eine den Rechten des deutschen Volkes ent- sprechende geseßliche Regelung der Sprachenfragen mit allen Mitteln zu dringen sci. Gegenüber dem Kabinet Thun er- scheine sowohl nach seiner Aa ihnisebina als auch nah der Parteien, auf die es sih zu stüßen beabsichtige, das volle Mißtrauen und entschiedene Gegnerschaft berehtigt. Der Gw tritt Bärnreither's in das Kabinet erscheine um so bedauerlictr, als au dur die geänderte Stellungnahme des veran treuen Großgrundbesißes die bisherige Einigkeit der deutschen Parteien durchbrochen sei. Die beiden Parteien würden der rußigen Konstituierung des Abgeordnetenhauses kein Hinderniß bereiten, aber {hon in der ersten Sißung einen Antrag auf gesebliche Regelung der Sprachenfrage fowie einen Antrag auf rhebung der Anîïlage gegen den Grafen Badeni wegen des Eindringens der Polizei in das Parlament und wegen ge- waltsamer Handlungen an Abgeordneten einbringen.

Großbritannién und Jrland.

__ Aus Windsor ist, wie „W. T. B.“ meldet, die Nach: rit in London eingetroffen, daß sih die Königin des ge- wohnten Wohlbefindens erfreue, die Abreise nah dem Kontinent aber des ungünstigen Wetters wegen bis auf weiteres ver- hoben worden sei.

Bei der gestern in Stepney vorgenommenen Ersaß- wahl zum Leo. für den verstorbenen Konservativen A wurde Steadmann Ge) mit 2491 Stimmen ewählt. Der konservative Kandidat Gordon erhielt

71 Stimmen.

Eisenlohr im Namen der Gesammt-Regierung, -

\chen Volkspartei gestern über die Lage. Die Leitung beider