1898 / 60 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

stellen w ollte. Aber solhe Lohntarife sind in verschiedenen Gewerbe zweigen eingeführt, G bei der Bu(hdruckerei. Man kann den Arbei- tern die {önsten Reden halten über die Harmonie der Interessen, über das t und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt 2c., es wird immer Arbeiter geben, welhe daran niht glauben, welche den Versuch machen werden, einen höheren Lohn bei gegebener Gelegenheit zu erzieleh. Damit thut der Arbeitnehmer nihts Anderes als der Arbeitgebtr. Die Bauern {ließen fch zusammen zu Verkaufsgenossen- schaften, um bessere Preise zu erzielen. Das thun die Arbeiter auch.

, Die Fabrikanten thun sich auch zu Syndikaten zusammen, um bessere

Preise zu erzielen; sowohl in der Eisenindustrie wie in der Koblen- industrie, Die gemeinsame Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern ist ein alter Zentruwsgedanke, vielleiht wird er wieder lebendig Ich möchte Herrn von Heyl bitten, mit uns gemeinsam Arbeitskammern mit gewissen Kompetenzen zu schaffen; dafür werden sogar dite Sozial- demokraten zu haben sein. Herr von Stumm hat die englischen Ge- werkvereine sehr abfällig kritisiert; aber diese Gewerkvereine müssen doch nicht so übel sein, da selbit das konservative englische Ministerium sie hätschelt. Meine Herren! Was is Ihnen lieber ? Die englischen Gewerkvereine, oder die deutsche Sozialdemokratie? Das is die Frage. Der Unterschied zwischen beiden ist do sehr groß. Die Frage der Berufsvereine i feit Jahren immer wieder angeregt worden, aber sie wurde niemals gelöst. Endlich kam 1890 das erlösende Wort, und wir dürfen nun wobl hoffen, daß die Frage endli im Interesse der Arbeiter gelö wird.

Ein Vertagungsantrag wird angenommen.

Persönlich bemerkt

Abg. Freiberr von Stumm (Rp.): Ih habe von Herru Webb selbst ein in böflihen Ausdrücken abgefaßtes Schreiben erhalten, daß ch ein gewisses Mißverständniß, welches vorliegt, berichtigen sollte. Das hâtte ih auch ohne den Appell des Herrn von Elm gethan.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. Q Berathung des Geseßentwurfs über die freiwillige

erichtsbarkeit und zweite Lesung des Postdampfergeseßes.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

42. Sißung vom 9. März 1898.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts- Etats sür 1898/99 wird im Etat des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-An- gelegenheiten fortgeseßt.

e den ersten Theil der Debaite ist {hon berichtet wWOLrDEeN.

Bei dem Ausgabetitel „Evangelischer Ober-Kirchen- rath“ bringt i

Abg. Rickert (fr. Vgg.), wie hier kurz wiederholt sei, den Fall des Pfarrers Kößschke und dessen sozialvolitishe Thätigkeit zur Sprache. Der Ober-Kirchenrath habe die jungen Geistliben an-

ewiesen, die Arbeiter aufzusuchen, Versammlungen zu besuchen,

ereine zu gründen, um die vorhandenen Nothstände zu mildern. Pfarrer Kößschke in Sangerhausen sei indeß feines Amtes entseßt worden. Redner schildert das Disziplinarverfahren gegen denselben und bebt hervor, daß dieser in seiner Gemeinde ein großes Vertrauen besessen, daß ein Comité sich mit einer Eingabe an den Ober-Kirchen- rath gewendet und darauf hingewiesen habe, daß Pastor Kößschke die Sozialdemokratie mit Erfolg bekämpft habe.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D.Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich habe mir die äußerste Mühe gegeben, wie ih das immer thue, den Ausführungen des Herrn Abg. Riert genau zu folgen. Es ist mir nicht gelungen, die Gründe und namentli den Nechtsgrund zu entdecken, welcher ihn veranlaßt hat, diese, Frage und diesen Fall Kößschke hier im Landtage zur Sprache zu bringen. (Sehr richtig! rets.) Wenn der Fall Kößyschke überhaupt eine öffentliche Besprehung verlangt und in einer öffentlihen Versammlung, dann gehört er zweifellos in die General - Synode, aber nicht in den inter- konfessionellen Landtag. (Sehr richtig! rechts.) S

Nun, meine Herren, es Handelt kch hier Tediglich) um ein im gesezlih geordneten fkirchlicden Disziplinarverfahren ergangenes Urtheil des EvangelisGhen Ober- Kirchenraths. Wenn das nicht eine rein interne Angelegenheit der evangelishen Kirche ist, dann weiß ih nickt, ob es sele Interna der KirGe überhaupt giebt. (Sehr richtig!) Und, meine Herren, wenn ih versuchen wollte, auch nur versuchen, eine Einwirkung in dieser Beziehung zu üben, so bin ih überzeugt, daß der Herr Abg, Niert dcr erste sein würde, der über Gewalt {rie und mich fkorrigieren würde. Diesen Versu lehne ich vollständig ab. Gs fehlt der Staatsregierung an jeder geseßlihen Handhabe, hier einzuschreiten E wäre auß nach meiner Ueberzeugung garnicht erwünscht, daß der Staat und die Staatsbehörden in diese Dinge, die dur Gesetz der selbständigen Entscheidung der Kirche überlaffen find, ein- greift, und ih lehne einen solchen Eingriff dur&aus ab. .

Im übrigen, meine Herren, muß ih doch sagen, daß ih dem Gvangelisen Ober: Kirchenrath darin nur beipflihten kann, wenn er gegen Geisiliche, die nicht etva sozial, sondern sozialistich und sozial- demokratisch wirken, mit allem Ernst einsreitet. (Bravo! rechts.)

Damit thut der Ober - Kirchenrath einfach {eine Pflicht und Schuldigkeit. JG gebe Herrn Nickert vollkommen zu, daß es unter Umständen außerordentlih {wer scin kann, wenn ein solGes Einschreiten einem Manne gegenüber

geschchen muß, der persönli wohlwollend, persönli) von anständiger Gesinnung ist. Das kann dem Disziplinarrihter feine Aufgabe außerordentli erschweren, aber es kann ihn nit von der Pflicht entbinken, dafür zu sorgen, daß solche widernatürlihen Unordnungen vermieden werden in der evangelischen Kirche und in unserem Staate.

Meine Herren, ih habe auch den Eindruck gehabt, daß Herr Rickert selbst sh hat hin und ber winden müssen. Mit der einen Hand hat er Herrn Kößschke zu decken gesucht, andererseits hat er gesagt, daß er seine Anschauungen und Aussprüche nicht billige. Meine Herren, wohin sollen wir kommen, wenn wir diese Dinge, die nit hierher gehören, hier erörtern! Jh möchte vorschlagen, daß wir uns in dieser Beziehung die Zurückhaltung auferlegen, die ohnehin so nöthig ist bei unserem diesjährigen Etat. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Jrmer (konf.): Das formelle Recht, diese Dinge hier zur Sprache zu bringen, kann man Herrn Rickert nicht bestreiten; er unterliegt nur der Disziplinargewalt des Präsidenten. Aber daraus, daß wir Geld zu bewilligen haben, folgt doch noch nicht, daß wir über alle möglichen Dinge, z. B. die Verwendung der Kronfidei- fommißgelder, Rechenschaft fordern. Wir müssen die Gelder dem Evangelischen Ober-Kirchenrath bewilligen, dies beruht auf rehiliher Verpflichtung. Der Fall Witte is hier nicht anzuziehen, Stöcker geböct niht mehr unserer Partei an, wir könzen ihn alfo nit einmal reftifizieren, Ein Eingehen auf die Canisius-Encyklika und den Papst haben wir auddrücklich abgelehnt. Kirchenangelegenheiten gehören nit vor den Landtag.

Abg. Pr. Freiherr von Heeremän (Zentr.): Uns geht der materielle Inhalt dieser Debatte garnihis an. Vor dieses Parlament

gehören solhe Dinge absolut nicht. Wir halten uns stets fern von

den Angelegenheiten der evongelisden Kirche. Von diesem Prinzip

nd wir nit abgewihen. Ich hoffe, daß die Herren diesen Grundsaß nd A fernetbin anwenden werden. Zur Zeit des Kultur- kfampfes bat die Mehrheit einen anderen Standpunkt eingenommen. Ein Theil dec damals beschlossenen firdlihen Gefeße besteht noch fort, und ich hoffe, daß die Herren rechts uns unterfiüßen werden, um diese Ueberreste zu beseitigen. Abg. Dr. Friedberg (nl.): Was Herr von Heereman in die Debatte hineingezogen hat, is etwas ganz Anderes. Es handelt sich bier um die staatsbürgerlihen Rechte der Geistlichen, das Staate- firWenrecht ; hier muß der Staat durch seine Geseße regelnd ein- greifen, und ih muß dagegen pröôtestieren, daß innere Angelegenheiten der Kirche verwecselt werden mit dem Staatsfirchenrecht und seinem R E von Heereman: Die Auffassung des Vor- redners ist cine ganz pertond Ne fen E 5 as Gl atsfirhenrecht, sondern ein Singr nnersten An- Sit s Ruhe, Ist die Beichte, die Spendung von Sakra- menten etne innere fkirdlide Angelegenheit? Das nennen Sie Staats- firhenrecht. Dann ist es mit unserer ganzen Kultur in cristli@er Auffassung zu Ende. Fürst Bismarck war zu schr Staatsmann, um nit einzusehen, daß der Staat früher auf einer falshen Bahn war, und doch halten die Herren an der Auffassung fest, die Biemarck nicht getheilt hat. Ich protestiere desbalb dagegen, daß man hier als Staatskirhenreckt hinstellen wikl, was in die inneren kirchlichen N Se: (nl.): Solche Bestimmungen sind ja bereits aufgehoben; die Grenzen zwischen Staat und Kirche müssen doch fest- geleßt werden, und diesen Rest wollen wir uns allerdings nicht nehmen lassen, er hemmt durchaus nicht die freie Entwickelung der

irche. s ;

ibe. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.): Auf den Kulturkampf wollen wir nicht weiter eingehen. Ueber die Grenz- linie zwishen Staat und Kirche kann man verschiedener Meinung sein, aber das Ret, die Grenzlinie zu ziehen, kann man dem Staat nicht bestreiten.

Aba. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir lehnen es ab, innere firchlide Angelegenheiten der Beschlußfassung des Landtages zu unterstellen. Gine Zahl der früheren Kulturkampfgeseße hat ja eine erhebliche Rückwirkung auf die inneren kirhlihen Angelegen- heiten gehabt. Meine Partei ift damit einverstanden gewesen, eine große Anzahl dieser Geseße abzuändern, und wir werden auch in Zukunst dem Wunsche unjerer katholishen Mitbürger fo weit entgegen- Fommen, wie es die Interessen des Staates zulassen. Wie weit dies gesehen kann, darübzr müfsen wir uns die Entscheidung vorbehalten ; ein bestimmtes Versprehen haben wir niht abgegeben. :

Abg. Dr. Freiherr von Heereman: Die Anstellung der Geist- lichen, der Bischöfe, die ganze Disziplinargewalt gehören doch zu den inneren Angelegenheiten der Kirhe. Der Staat kann die Grenze zwischen sich und der Kirche niht nah seinem Gutdünken -ziehen. Beide Kirchen haben das Recht, na ihren Glaubensvorschristen zu leben. Die Kirche muß frei sein, wenn sie ihre heilige Aufgabe er- füllen soll. Die christliche Kirche hat eine höhere Aufgabe als der Staat, he war früher da. Die Staatsoberhoßeit ist die von Gott geseßte Autorität ; streihen Sie diese Grundlage, so ershüttern Sie auc) die Monarchie. Die Regierung sollte erkennen, daß fie sich selbst die beste Unterlage saft, wenn fie die Kirche a läßt. Am meisten schädigt sie dadur den Staat und das öffentlihe Wohl. Die einzelnen Kirchen müssen nah thren Organisationen verschieden be- hondelt werden. Wir verlangen ja nit, daß die evangelishe Kirche ah katholishen Grundsäßen geleitet werde. Auf einigen Gebieten, die nit zu den inneren ängelegenheiten gehören, müfsen Staat und Kirce si einigen; das wird, wenn man bona voluntate und bona fide handelt, leiht zu erreichen sein. Hat die Kirhe das Recht be- halten, zu lehren, fo hat fie auÿ das erste Net auf die Schule, das muß in einem christlihen Staate anerkannt werden. Der Religions- unterriht darf ihr nit entzogen werden.

Abg. Dr, Sattler: Herr von Heereman hat eben fein kirhen- politisches Programm entwickelt; dasselbe muß dcch unseren Wider- spruch bervorrufen; damit verlängert er aber die Debatte, wie ih es mir nit \{chlimmer denken kann. Die Sache gehört garnicht hierher. Daß die religiöse Kultur auch die Grundlage fein muß, auf der unsere Gefete sih bewegen müssen, wer leugnet das? Wir haben uns ja das Bismarck’sche Wort ven dem praktischen Christenthum angeeigret. Etwas. anderes aber is es, wie sich der Staat verhält zu den einzelnen Kirden. Sie werden doch von Menschen geleitet, cte Leiberschaften und Schwächen spielen da cine Rolle, und deshalb kann der Staat der Kir@e nicht freie Hand lassen. Die Kirchen bewegen ih auch nicht im leeren Raum. Die Kirche kommt tagtäglih in Konflikt mit anderen Personen und anderen religiösen Anschauungen. Darum muß der Staat dafür sorgen, daß diefe Konflikte nit über- handnebmen. In anderen Ländern mit lediglich katholischer Konfession haben die Regierungen viel weitergehende Rechte als wir. Der Unter- riht in der Schule gehört durchaus nicht allein. der Kirche, das Gegen- theil läßt fi durch die E rechtfertigen. Die Souveränität des Staats verlangt, daß die Grenzregulierung zwischen Staat und D dur Staaisgesete erfolge, wenn auch auf Grund von Verein-

arungen. :

Abg. Dauzenberg (Zentr.): Die einzelnen Organe der Kirche éönnea fehlen; thun sie etwas, was nicht recht und in der Ordnuag ist, so könnea sie ja bestraft werden. J kann mih in dieser Be- ziehung nux auf Herrn von Heereman beziehen. Die konfervative Partei bat zur Zeit ves Kulturkampfes einen anderen Standpunkt ein- genommen, als sie jet erfreuliherweise einnimmt.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neuktirch: Der Staat hat das NRect, die Grenzlinie mit der Kirche selbst zu ziehen. Die preußische Schule des Hohenzollernstaates ist eine christlihe, nit eine heidnisce. Erst als die Kirche nicht mehr in ber Lage war, die all- gemeine Schulpflicht dur(zuführen, hat er die Schule übernommen, um sle mit den Forderungen der Zeit in Einklang zu bringen.

Damit schließt die Debatte.

Bei den Ausgaben für die evangelischen Konsistorien beschwert sich S i

Abg. Brütt (fr. kons.) über die Entscheidung des Konsistoriums in SgPteswtg-Holstein hinsichilih der Beschlüsse der Gemeinde- vertretung. Die Hesammtsynode von Schleswig-Holstein habe empfohlen, daß die Beschlüsse der Gemeindevertretungen berücksichtigt werben möchten.

Abg. Dr. Lotichius (nl.) tritt dafür ein, daß dem Bezirks- Synodalauéshuß in Wiesbaden das Recht gewährt werde, für die Beseßung der Dekanate Vorschläge zu machen, und daß das Amt des Direttors des Konsistoriums in Wiesbaden in ein hauptamtliches ver- wandelt werde, er also von der Regierung unabhängig werde, im Interesse der evangelishen Kirhe in Nassau. i :

Ministerial-Direktor D. Dr, von Bartsch: Die erste Frage ift, streng genommen, au eine innere Angelegenheit der evangelischen Kirche. Indessen will ich zur Beruhigung mittbeilen, daß wir eine geseßliche Revision der Kirhengemeinde- und Synodal-Ordnung für Nafjau vorbereiten, wobei dieser Punkt eventuell mitgeregelt werden könnte. Bis jeyt is die Nothwendigkeit dazu nicht hervorgetreten. Ob die Sache auf dem Wege adminisirativer Anordnung erfolgen kann, ist eine Frage, für die -ich nur eine wohlwollende Erwägung versprehen kann. Aus der Vereinigung der Stellung des Konsistorial-

räsidenten mit seinem Hauptstaatsamt im Schulwesen haben \ih is jeßt Unzuträglihkeiten niht ergeben.

„Bei den Ausgaben für evangelische Kirchen und S pen i

bg. Haace (fr. kons.) eine anderweitige Regelung der Bureau- und Neisekosten- Entschädigung und der Funktionszulagen für die evangelischen Superintendenten.

__ Ministerial-Direktor Dr. von Bart\ch: Für die älteren Pro- vinzen stehen uns zu diesem Zwecke 78 C00 Æ, für die neuen 46 180 4 zur Verfügung. Diese Summen sind bestimmt zu Funktionszulagen und Entschädigungen für Bureaukoslen. Vielleicht wäre es wünschens-

werth, diese Ausgaben zu erhöhen, aber der jeßige Augenblick ift am wenigsten dazu geeignet, da uns ja ein Besoldungêgeset für die evan- gelishen Geistlihen beshäftigen wird. - i

Bei den Ausgaben für die Bisthümer beschwert us

Abg. Brandenburg (Zentr.) darüber, taß ein für das katholische Krankenhaus im Bisthum Münster bestimmtes Legat von 9000 4 nicht diesem, sondern der politischen Gemeinde bebufs Gründung etnes Krankenkauses übergeben worden sei. Auch die Annahme einiger anderen Legate hake die Regierung dem katholishen Krankenhause nicht gestattet.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ih möchte wirkli glauben, daß diese Sache über das Maß ihrer Bedeutung hinaus behandelt wicd. Jh bin aber gern bereit, wenn die Sahe noch einmal an mi herankommt, fie au unter dem von dem Herrn Vorredner hervorgehobenen Gesichts- punkt anzusehen. Jeßt möchte ich mir nur die eine kurze Bemerkung an den Herrn Vorredner erlauben, daß ich do glaube, daß die von uns getroffene Entscheidung niht aus\{ließlich unter kirchlichen Gesichtépunkten angeschen werden darf. Bei der Entscheidung sind in erster Linie Gesihtspunkte der Kommunalverwaltung entscheidend gewesen. Es handelte sich um die Frage, ob eine Zivilgemeinde in der Lage ist, ihr Vermögen geschenkweise an eine kirchlihe Gemeinde zu überlassen, und zwar zu einem Zwecke, von dem wir allerdings, ih glaube mit gutem Grunde, behauptet haben, daß er nicht in erster Linie ein kirchlicher is. Denn in erster Linie dient das Vermögen der Kirchengemeinde den Kultuszwecken, wie aus § 4 des Vermögens- verwaltungsgesezes sih \chließen läßt, und erst in zweiter Linie stehen die charitativen Aufgaben, die sonstigen kirhlichen Zwie, Wohlthätig- feitszwede u. |. w.

So haben wir die Sache angesehen, und lediglih der kommunale Gesichtspunkt oder der Gesichtspunkt, den die Aufsichtsbehörde der Kommunalverwaltung geltend gemacht hat, den auch die Provinzial- regierung uns gegenüber in den Vordergrund gestellt, hat uns be- stimmt, anzunehmen : es sei nicht zulässig, daß eine Zivilgemeinde ihr Vermögen an eine Kirchengemeinde verschenkt, damit diese ein Kranken- haus baue, während doch die Krankenpflege auch nach unferen zivilen Gesetzen in erster Linie der Zivilgemeinde obliegt. So ist die Ent- scheidung entstanden. Nun find da kirhlihe Gesihtspurkte hinein- gebraht, und uns kirhlihe Tendenzen oder vielmehr antikirhliche Tendenzen untergeschoben, die uns ganz fern gelegen haben. Ich habe, als ich die Verfügung unterschrieben habe, garnicht daran gedacht, daß in dieser Beziehung au nur ein Zweifel obwalten könnte. Ih bin eut darauf aufmerksam geworden dur einen sehr heftigen Artikel eines westfälishen katholischen politis&en Blattes, der in dieser Ver- fügung allerhand kirchenfeintlihe Tendenzen sah, die uns gänzli fern gelegen haben. Kommt die Sache nohmals an mich heran, so will ih fie unter dem kirchlihen Gesichtspunkte prüfen, den der Herr Abg. Brandenburg hervorgehoben hat.

Abg. Cahensly (Zentr.) beklagt die ungenügende Pastorierung der Katholiken in Frankfurt a. M. infolge der geringen Zahl ver Kirchen und bittet, in der Abtei Lahnstein eine Niederlassung der Prämonstratenser zu genehmigen.

Abg. Freiherr von Cynatten (Zentr.) kommt wiederum auf die Frage der konfessionellen Kirhhöfe zurück, in welcher er bei Be- rathung des Etats des Ministeriums des Innern keine genügende Antwort erhalten habe. In früheren Diet habe die Regierung auf dem Standpunkt gestanden, daß die Friedhöfe konfessionell getrennt sein sollten; diesen Standpunkt habe sie leider verlassen. Der „Reichsbote“ habe kürzlih einen Artifel darüber gebracht, auf dessen Verlesung er im Interesse einer ruhigen, sachliGen Erörterung ver- zichte; solde Artikel könúten dem Frieden nicht dienen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. B osse:

Fch möchte vorausschicken, daß ih es dem Herra Abg. Fretherrn von Eynatten und seinen Freunden keinen Augenblick verdenken will, wenn sie eine geseßgeberishe Forderung, die fie für berechtigt halten, von der sie glauben, daß sie nüßlich im kir(lihen und im staatlichen Interesse sein werde, hier mit allen Kräften vertreten; -das ist ihr gutes Recht, dagegen werde ich auc keine Silbe sagen. J will au, indem ih auf die Behantlung der Frage bei der Debatte des Ministe- riums des Inrvern zurückgreife, das noch hinzafügen: sehr böfe würde ih niht gewesen sein, wenn mir damals die Antwort auf die Frage

des Herrn Freiherrn von Eynatten abgenommen wäre; in- dessen es is allerdings nach dem Verlaufe, den diese Verhandlung im Hause genommen hat, meine Pflicht,

daß ih die Antwort übernehme auch dann, wenn es mir wenig an- genehm ist. J muß, um unfere Antwort fie ift eine ablehnende zu begründen, zurückgreifen auf den Verlauf, den die Angelegenheit hier genommen hat. :

Der Herr Abg. Dr. Bachem und Genossen hatten im Februar 1895 in diesem hohen Hause einen Gesetzentwurf aus ihrer Fnitiative eingebraht, dessen einziger Paragrapó. dahin lautete :

Die Kicchengemeinden der anerkannten NReligionsgesellsckchaften haben im ganzen Umfange der Monarchie tas Recht, auf ihre Kosten Begräbnißstätten für ihre Konfcssionsangcehörigen zu er- richten.

Dieser Vorschlag fand hier im hohen Hause bei der ersten Lesung zwar einigen Widerspru, wurde aber toch in cine Kommission ver- wiesen; er fand auch in dieser Anklang und erschien prima vista vielen Mitgliedern des Hauses ziemli unbedenklih und in manter Hinsicht einer gewissen Billigkeit entipcehend. JIch mache gar kein Hehl daraus, daß ih damals theoretisch denselben Gindruck gehabt habe. Ih habe dem Antrage nicht - seindselig gegenübergestanden und feindselig stehe ih ihm auh heute nit gegenüber —, aber ih habe damals nicht auf dem ablehnenden Standpunkt. gestanden, den ih heute hier zu vertreten babe.

Die Königliche Staatsregierung batte einige Jahre vor demn Bachem’schen Antrage aus Anlaß von ein paar einzelnen Fällen, die in der ‘Rheinprovinz hervorgetreten waren, bereits in dieser Frage Ermittelungen angestellt. Wir waren von den Provinzial- behörden darauf aufmersam gemaht worden, daß die Sache im Gebiete des französischen Rechts, in welhem die kommunalen Kirchhöfe die geseßliche Regel bilden, dech nicht so einfa liege, wie es auf den ersten Anbli& erscheint. Namentlich batten in 46 reichen Fâllen konfessionelle Minderheiten darauf hingewiesen, daß bei der Freigabe der fonfessionellen Friedböfe die kommunalen Friedhöfe nur zu leiht zu Friedhöfen minderer Ordnung herabsiaken, und vaß die konfessionellen Minderbeiten dadurch verleßt und dec tonfessionelle Frieden ges{hädigt würde. Die kommunalen Kir&höfe bestehen üter- A s s im vormaligen Herzogthum Nassau und Frank- V, und es erschien uns dem Bahhem'sen Antrage gegenüber

nit unbedenklich, ohne genaue Ermittelung ver thatsählihen Ver- hältnisse, ohne nohmalige Befragung der Provinzial-, Bezirks- und