1898 / 60 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

: der Frage des

ende Aufklärung Lokalbehörden und ohne eîne eingehende Volkslebens ein-

des Bedürfnisses eine tief in wichtige Interessen E greifende Neuerung geseßgeberisch zu formulieren. Die Ea mir so wichtig, daß ih sie damals vor das Königliche Staats:

inisterium brachte, und ih habe demnächst im Namen des Staats- S N tictims D der Kommissionssigung vom 27, März 1895 die Erklärung abgegeben, daß die Staatsregierung beabsichtige, die von dem Herrn Abg. Dr. Bachem angerecte Regelung des Begräbnißwesens für die Lantestheile, für welhe ein Bedürfniß besteht, mit aller nur thunlichen Beschleunigung in die Hand zu nehmen und sobald als mögli das Ergebniß der angestellten Ermittelungen, und zwar womöglich in der Form eines ausgearbeiteten Geseßzentourfs L Ee reeflebt sich ganz von selbst, daß ich troß dieses Vorbehalts mi verpflichtet fühlte, alles zu thun, um diese in Aussicht gestellte Vorlage zur Existenz zu bringen. Dieser Aufgabe hat fiŸ nun die Staatsregierung alëbald mit dem größten Eifer zu ent- ledigen gesucht. Wir haben die vorgesehenen Ermittelungen in der That angestellt; wir haben den Versuch . gemacht, im Sinne des Bachem'schen Vorschlages eine Regelung des Begräbniß- wesens in den Landestheilen, in denen jeßt Zivilkirhhöfe geseßlih vor- gesehen sind, herbeizuführen. Wir haben von den Provinzial- und Lokalbehörden Berichte eingefordert. Mit 2 vereinzelten Ausnahmen, bei denen aber nit einmal warmes Eintreten für die Sache vorliegt, haken die Provinzialbehörden sich dahin ausgesprochen , daß jede Aenderung des bestehenden Zustandes eine {were Gefahr - für den fonfessionellen Frieden bedeute. Es is infolge desscn der Staats- regierung im Interesse des friedlihen Zusammenlebens der Glieder beider Konfessionen, also auch im Staatsinteresse selbst, nicht mögli gewesen, einen entsprechenden Geseßentwurf vorzulegen.

Ich muß hierbei auf einige Einzelheiten noch näher eingehen. SFch mate darauf aufmerksam, daß der Vorschlag, wie ihn der Herr Abg. Bachem gemacht hatte, von dem landrehtlihen NRechts- zustand, der ja fonfessionelle Kirhhöfe zuläßt, erheblich abweicht. Das Allgemeine Landreht giebt zwar den Kirchengemeinden die Mögli&äkeit der Anlegung konfessioneller Friedhöfe, aber unter Einräumung des Rechts für Andersgläubige auf ein Be- gräbniß auf diesen konfessionellen Kirchhöfen, in Westfalen und Slesien sogar unter ausdrüc@licher Konzession der Zuziehung eines Geistlichen und Vornahme aller liturgishen Verrichtungen. Meine Hexren, wenn wir das am Rhein einführen wollten, so würden un- zweifelhaft die Organe der katholischen Kirche damit nit zufrieden sein. Die Pflicht zur Aufnahme der Leichen der incertae personae, der cxkommunizierten, der zensurierten Personen und dergleichen, würden nach dem Bachem’schen Antrage auss{ließlich- die Zivilgemeinden be- halten und infolge dessen müßte der Zivilfriedhof als ein Friedhof geringerer Ordnung angesehen werden; der Zwiespalt der Konfessionen würde über den Tod hinaus fortdauern.

Es kommt hinzu und das wird von ten Prorinzialbehörden besonders hervorgehoben —, daß sich seit einem Jahrhundert in der Rheinprovinz, Nassau u. #. w. die jeßige Sitte eingebürgert hat, und daß Klagen außerordentli selten vorgekommen sind. Einstimmig be- zeugen die beiden Ober-Präsidenten, sämmtliche Negierungs-Präsidenten, beinahe alle Landräthe und Ober-Bürgermeister der größeren Städte, daß ein Verlangen in der Bevölkerung, konfessionelle Friedhöfe zu bekommen, nicht vorhanden ist, sondern nur in kleinen Kreisen zu Tage tritt. Sie rathen alle dringend, do an dem Grundsay fest- zuhalten: quieta non movere; fie bezeugen, daß die fatholische Bevölkerung überwiegend zufrieden sei, sowohl in den Städten wie auf dem Lande.

Allerdings hat ja Herr Freiherr von Eynatten soeben gesagt, es Fönnte uns in der Auffassung, die ich vertrete, wohl der Umstand irre madlen, daß soviel kirhen- und religionsfeindliße Glemente si gerade gegen diese Forderung der konfessionellen Friedhöfe auê-

- sprechen. Ich will das nicht bestreiten, aber es sind doch niht bloß solche Kreise; ih erinnere an einen Artikel des „Reichsboten“, der do gewiß, von unserem Standpunkt aus angesehen, auf abfolut positivem, thristlihem Boden steht, Auch dieses Blatt hat seine {weren Be- denken, und diese selben Bedenken sind auh an uns von evangelischer Seite in der Rheinprovinz herangetreten, namentlih von den fleinen Gemeinden in der Diaspora, ih komme auf diesen Punkt später noch zurüdck.

Ein einziger Einwand, den der Herr Abg. von Eynatten nicht so scharf erhoben hat, wie er? uns beschäftigt hat, würde dahin führen Xônnen, selbst gegen das Votum der Provinzialbehörden die Sache in die Hand zu nehmen; ih bin lange zweifelhaft gewesen, ob er nit begründet sei. Wenn die kirchlich katholishen Vorschriften es für das Gewissen eines Katholiken unmögli machen, daß er sich auf einem

Fommunalen Friedhof begraben läßt, oder wenn es für die Geistlihen unmöglich wäre, dort den durch die Gebote der Kirhe vorgeschriebenen Zeremonien und Pflichten zu ge- nügen, wein mit einem Worte die Beibehaltung des

Zwanges der Zivilkirhhöfe ein wirklicher Gewissenszwang für die Katholiken wäre, so würde ih das in unserem Vaterlande allerdings nicht für zulässig halten und würde sagen: es muß ein Weg gefunden werden, um diesem Zustande ein Ende zu machen. So liegt die Sade aber nit; so kann sie nit liegen. Wir haben in der Rhein- provinz beinahe 109 Jahre die Zivilfriedhöfe gehabt, und die katho- Lishen Geisfilihen haben auf ihnen ihres Amtes im Einverständnisse und mit Billigung der Bischöfe gewaltet; in Frankreih baben wir die Zivilkirhhöfe ebenfalls, und ¿zwar ganz anstandslos.

Ich muß zugeben: ein Uebelstand is mit diesem Zustande ver- bunden. Die katholishe Geistlichkeit ist nämlih genöthigt, nicht den Friedhof als Ganzes zu weihen das kann sie niht, wenn er ein gemischter, au für andere Konfessionen bestimmter Friedhof ist; das darf sie nah den kirchlichen Vorschristen nit —, fondern sie muß Jedes einzelne Grab weilen. Das ift allerdings eine gewisse Umständ- Tichkeit, aber sie is zu überwinden und ist hundert Jahre lang über- wunden worden.

Ich habe noch vor kurzer Zeit mit einem hoæXgestellten katho- Tishen Manne der außerhalb meines Ministeriums steht gesprochen, der vollkcemmen den Standpunkt des Zentrums vertritt und der, nachdem wir die Sache erörtert hatten, mir sagte: Sie Fônnen ruhig die beabsichtigte Erklärung abgeben, ih stehe auf Jhrem Standpunkt, cs heißt den Bogen überspannen, wenn man den Bachem’ schen Antrag in der Rheinprovinz mit Gewalt durch- führen will; ich bin in der Rheinprovinz sehr bekannt, es ist richtig, daß cin allgemeines Verlangen auch der katkolishen

Bevölkerung auf Abschaffung der Zivilfriedhöfe und Zulassung konfessioneller Friedhöfe in der Rheinprovinz nicht besteht. Die Persönlichkeit, von der i spreche, wird auch von Ihnen als ein voll- kommen forrefter Katholik betrahtet. Bei der Einführung kon- fessioneller Friedhôfe müßten die Zivilgemeinden auch auf ihre finan- ziellen Interessen schen und Sicherungen verlangen; denn wenn sie das nicht thäten, würden sie in Anbetracht der großen Auslagen für ihre Begräbnißstellen bedeutenden vermögensrechtlihen Schaden crleiden. Dieses finanzielle Interesse mag auch mit auf die Stimmung in den

Aber auch wenn man hiervon aksicht, so müßte auf dem konfessionellen Friedhof jedenfalls ein besonderer, nickt geweihter Theil für Anders- gläubige hergestellt werden. Was heißt das aber anders, als den Zwieipalt der Konfessionen über den Tod hinaus fortseßen ? Das muß für die konfessionelle Minderheit etwas Verleßendes haben. Nun kann man ja einwenden: die konfessionelle Minderheit kann sih ja auch einen konfessionellen Kirhhof aen ; meine Herren, der Einwand greift niht überall durch. Das können die Kirchen- gemeinden in ¿roßen Städten sehr wohl durchführen —, aber die kleinen konfessionellen Mindecheiten, die zum theil in der Diaspora liegen, wo eine einzige -Kirhengemeinde über den ganzen Kreis, ja noch über die Grenze eines Kreises hingus- reiht, haben weder die Mittel, noch sind sie in der Lage, sih einen konfessionellen Friedhof in der Mitte ihres Gemeinde- bezirks gründen zu können. Die Folge ist, daß die wohlhabenden umliegenden großen katholischen Gemeinden sich ihre konfessionellen Friedhöfe anlegen, und daß die kleinen Diasporägemeinden nunmehr auf den Zivilkirhhof auéschließlich angewiesen find, und daß sie dort nun in der Gemeinschaft derjenigen, die die ftatholishe Kirche auf ihrem konfessionellen Friedhof niht begraben will, der Zensurierten, der Exkonmunizierten, der Selbfimörder 2c. ihre Grabstäite finden müssen; das muß zu einer konfessionellen Verstimmung führen.

Ich will dies garniht weiter auétführen. Jh habe mich nur darauf beschränken wollen, Ihnen zu zeigen, daß wir die Gründe, die für urd wider den Vorschlag sprechen, eingehend erwogen haben. Ich habe, entsprechend der von mir abgegebenen Erklärung, dicse Gründe im Staats-Ministerium in Gemeinschaft mit dem Herrn Minister des Innern zur Sprache gebracht, und das Staats - Ministerium hat uns einstimmig ermächtigt, zu erklären, daß dasselbe unter den gegebenen Verhältnissen es für besser halte, diese Sache jeßt nicht in die Hand zu nehmen; das Staats-Minist:rium sieht darin die Gefahr, daß das friedliche Zusammenleben der Konfessionen in den betreffenden Pro- vinzen gefährdet wird. Dieses Staatsinteresse muß für uns im Vordergrund stehen. (Bravo !)

Akg. Pleß (Zentr.): Der Regierungékommissar sagte neulich: Die Juden haben die Pflicht, konfeisionelle Friedhöfe anzulegen, die Anderen nur ein Recht dazu. Das ist eine bureauftratishe Auffassung, wie sie nit s{limmer sein kann. Wenn die Juden einfah sagen: wir müssen und wollen das haben, so genügt das für die preußische Regierung, es zu gestatten. Manche Gemeinden in der Rheinprovinz a [Non konfejsionelle Friedhöfe, ohne daß der Friede dadur) ge-

ört wird. Abg. Fretherr von Eynatten ist durch die Erklärung des Ministers nicht befriedigt, zumal diefer nit cinmal eine Untersuchung und Entscheidung von Fall zu Fall in Auésicht geftellt habe. Abg. Dr. Pors ch (Zentr.): Wir halten die Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens au für nöthig, aber diese wird {chließlich zu einer spanishen Wand, welche vor allen unseren Forderungen auf- gepflanzt wird. Wie durch die Anlegung konfessioneller Kirhhöfe der konfessionelle Friede geftôrt werden kann, ist mir gänzlich unverständlich. Man kann do hier nit gleih vom chCtandpunkt des Gewissens- zwanges auêgehen, sondern jede Neligionsgemeinschaft muß einfach) das Recht haben, nah thren Glaubensvorschriften leben zu fönnen. Der Kirchhof ist do eine Dependenz der Kirhe. Der Minister sollte nochmals Erwägungen veranlassen. - j Abg. Knebel (nl,) bemerkt, daß nur in einem ganz kleinen ultraorthodoxen Theil der protestantisthen Bevölkerung im Rheinland eine Aenderung des jeßigen Zustandes gewünscht werde, daß im übrigen aber die Protestanten mit demselben zufrieden seien. Er bitte den L dringend, auf die Wünsche des Zentrums nicht ein- zugeben. :

Abg. Wellstein (Zentr.) bemerkt, daß nur die lokale Bureaukratie es sei, welhe si den Wünschen des Zentrums entgegenstelle. Bis zu den actziger Jahren habe die Verwaltungêpraxis nichts gegen die Einrichtung der konfessionell getrennten Kirhhöfe einzuwenden gehabt.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) meint, „daß es si hier nit um eine prinzipielle Angelegenheit handele, sondern um eine solche, in der man den Wünschen des Zentrums entgegenkommen könne.

Geheimer Ober - Regierungs - Rath Dr. Renvers weist dem Abg. Wellstein gegenüber nach, daß die Verwaltungépraxis in dieser Frage stets dieselbe gewesen fei. s

Abg. Schaffner (ul.) {ließt sich den Ausführungen des Abg. Knebel an.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ih will nur mit zwei Worten dem Herrn Vorredner erwidern. An Muth würde es mir niht fehlen, das Geseß zu machen. Wenn uns aber sämmtliche Instanzen in dem Bezirk, in der Provinz und im Kreis, und zwar nicht bloß die protestantischen, sondern auch die katholischen sagen: es ist nicht der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, daß an den be- stehenden Zuständen geändert wird, wir rathen auf das dringendste ab, laßt es bei dem jeßigen Zustande, der sich bewährt und in den ch die Bevölkerung eingelebt hat, dann allerdings, glaube ih, hat die Staatsrezierung allen Gründ, es sh sehc zu überlegen, che sie etwas Neues auf diesem Gebiet einführt. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Plettenbex g (fkons.): Wir stehen prinziviell auf dem Standpunkt, daß jede Kirche ihren konfessionellen Kirchhof haben foll. Im preußischen Landrecht ist aber auch für den Fall ge- sorgt, daß einer, der zu feiner Konseision gehörte, weder auf dem einen, noch auf dem anderen konfesfionellen Kirhbof ein Begräbniß findet, Für das Gebiet des rheinishen Rechts besteht in dieser Hinsicht eine Lite im Code Napoléon, die erst aut gefüllt werden müßte. :

Das Kapitel der Bisthümer wird bewilligt, ebenso ‘die Ausgaben für katholische Geistliche und Kirchen. Lz

Bei dem Titel „Prüfungskommissionen“ kritisiert

Abg. Pr. Dittrich (Zentr.) die an die Oberlchrerinnen ge» stellten Anforderungen. Diese gelehrte Vorbildung entspreche nit dem praktishen Bedürfniß. Es fei zu erwauten, daß das Prüfungs- reglement in Preußen entsprehend abgefaßt werde; denn sonst set zu befürhten, daß wir niht genug Schulversteherinnen haben würden, von denen verlangt werde, daß sie ein solhes Oberlehrerinnen-Examen bestanden haben. Am besten wäre cs, über eine folche Prüfung ein- fach zur Tagesordnung überzugehen und ähnlichen Bestrebungen, die P agdeR Damen geistig und közrperlih ruinierten, ein quos ego - Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath D. Dr. neider: Zu weit gehende Forderungen stellen S nicht. Une Sie, fücbi Dp: cebung ist nicht Gelehrsamkeit, sondern Bildung. Der Forderung der

erlehrerinnen-Prüfung haben wir lange genug widerstanden. Das

Städten gegen die Einführung konfessioneller Kirchöfe einwirken.

‘wollte sie niht in den oberen Klassen zulassen, wir wollen a Unterricht nicht auëf{ließlich den Männern überlassen. Der Mien will nun eine neue Prüfung8ordnung erlassen in dem Sinne, daß die Lehrerinnen sich auch an dem Unterricht in den oberen Klassen be- theiligen können, ohne daß die Anforderungen an sie überspannt werden, Um 41/5 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag

11 Uhr vertagt. (Vorher dritte Lesungen der Nothstandsvore -lage und des Ansiedelungsgesezes.)

Maßregeln.

Gefundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserltden Gesundheitsam1s*, Nr. 10 vom 9. März) .

: : Cholera. British-Ostindien. Kalkutta. Vom 23. bis 29. Fanuar

sind 9 Personen an Cholera, 3 an Podcken und 98 an Fiebern

gestorben. In P e SENlaler, i n Para wurden den „Public hoalth reports“ zufolge, vom 9. bis 15. Januar 11 Todesfälle angezeigt, in Rio de ata tos vom 12. Dezember bis ‘8. Januar 4, in Santos vom 2. bis 8. Januar 1, ferner auf Cuba vom 28. Januar bis 3. Februar in Havanna 1, vom 23 bis 29. Januar in Sagua la Grande mehrere ‘und in Santiago 2. E CTp t S A lea B e beirid | ten. In Alexandrien herrscht zur Zeit eine beftige Blaiternepidemie. Die Seude wurde von T dba Dörfern aus eingesleppt, deren aus Beduinen bestehende Bevölkerung nit regelmäßig geimpft zu werden pfl-gt. In der Stadt wurden namenf- lih die Guropäer und unter diesen vorzugsweise die Griechen ergriffen, unter denen viele niht geimpft sid; dagegen trat die Krankheit unter der gut durchgeimpften einheimischen Bevölkerung seltener- auf. Von 180 jeit dem Jahreébeginn bis zum 24. Februar festgestellten Er- krankungen (68 Todesfällen) betrafen 46 (17) Griehen, 20 (5) Ita- liener, 21 (9) sonstige Europäer, 2% (5) Syrier und Ärmenter, 47 (20) Fellawen und Araber, 2 (2) Sudanesen, 16 (10) nomadi- fierende B-duinen. Deutsche sind bisher nicht erkrankt. Berscbiedene Krankheiten.

Podcken: Odessa, 'St. Petersburg je 2, Warschau b Todesfälle ; Paris 8, St. Petersburg 30 Crkrankungen; Flecktyphus: Moskau 2 Todeéfälle; St. Petersburg 9 Erkrankungen; Rückfall - fieber: 2 Todesfälle; Genickstarre: Reg.-Bez, Minden und New-York je 4 Todesfälle; NReg.-Bezirke Minden 6, Säleëwig 2, Kopenhagen 3 Erkrankungen; Keuchhusten: London 52 Todesfälle; Influenza: Berlin 7, Elberfeld und Erfurt je 2, Amsterdam 5, London 81, New-York 5, Paris 22, St. Petersburg und Rom je 3 Todesfälle; Nürnberg 17, Stockholm 40 Erkrankungen; Tollwuth: St. Petersburg 1 Tcdesfall; Milzbrand: Wien 1 Erkrankung;- epidemische Ohrspeicheldrüsfen-Entzündung: Wien 104 Er- krankungen, Mehr als ein. Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchichnitt aller deutsh:n Berichtsorte 1886/95: 1,15%): in Bielefeld und Mainz Erkrankungen kamen vor in Berlin 53, Breslau 165, in den Neg.-Bezirken Arnsberg 99, Düsseldorf 155, Königëberg 444, Marienwerder 408, Posen 170, Sdleswig 115. Wiesbaden 201, in München 99, Hamburg 77,

Budapest 49, St. Petersburg 85, Prag 50, Wien 282 an Schar l a ch (1886/95: 9,91 9/0): in Krakau Grkrankungen wurden ge- meldet in Kopenhagen 39, London (Krankenhäuser) 199, Paris 52, St. Petersburg 65, Stockholm 27, Wien 57 an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 9/0): in Koblenz Erkrankungen sind angezeigt in Berlin 100, Neg.-Bez: Düsseldorf 103, München 69, Kopenhagen 41, London (Krankenhäuser) 125,. Paris 60, St. Peters- burg 141, Stockholm 44, Wien 78 desgl. an Unterleibs- typhus in St. Petersburg 267. / :

Sterbefälle im Monat Januar 1898.

Im Monat Januar (für die deutschen Orte) find nachstehende Todesfälle gemeldet worden : Po cken : Charlottenburg 1, Bukarest, Belgrad je 2, Kairo 3, Alexandrien, Bombay je 2, Mexiko 5, Buenos Aires 4, Rio de Janeiro 5; Cholera, Pest und Gelb - fieber : (vgl. die fortlaufenden Miitheil.); Flecktyph us: Mexiko 46 ; Rüdfallfieber (eins{l. biliösen Typhoids) : Alexandrien 2; Genick- starre: Brooklyn 1, Cincinnati, St. Louis je 2; Lollwuth: Bu- karest 1; Influenza: Berlin 19, Altona 4, Barmen 8, Elberfeld 5, Erfurt 2, Frankfurt a. M. 6, Halle 2, Köln 5, Magdeburg 3, Leipzig 4, Braunschweig 2, Hamburg 5, Cincinnati 2, Buenos Aires 7, 12 deutsche Orte je 1; Lepra: Bombay 5. n Im übrigen war in nadstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleiß zur Gesammtsterblihkeit eine besonders große, nämlih höher als ein Zehntel: an Masern (1886/95 erlagen O 1,15 von je 100 in fämmtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Mühlhausen i, Th., Schwelm, Witten- berg, Zerbst, Linz; an Scharlach (1886/95 : 0,91 9/9 in allen deutschen Sten : in Giebichenstein, Lipine, Wattenscheid; an Diphtherie un dorf, Eizleben, Hörde, Kolberg, Gmünd. Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen is ferner natstehenden Krankheitèn erlegen: der Lungenshwindfucht (1886/95: 12,38% in allen deutshen Orten): in Bocholt, Buer, Göttingen, Goslar, Kottbus, Malstatt-Burbah, Neunkirchen, Rem- -sheid, Sorau, Wald, Kaiserslautern, Nürnberg, Löbtau, Ludwigsburg, Baden-Baden, Freiburg, Pforzheim, Bremerhaven, Oldenburg, Bel- grad; akuten Erkrankungen der Athmungs8organe (1886/95: 11,98% in allen deutshen Drten): in 80 deutshen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel: in Beeck, Weißensee, Bielefeld, Borbeck, Eschweiler, Gelsenkirchen, Hildesheim, Oberhausen, Schalke, Ansbach, Erlangen, Bernburg, Zerbst, ferner in Pilsen; akuten Darm- ranftheiten (1886/95: 11,720%/6 in allen deutschen Orten): in «Burg (mehr sogar als ein Drittel), Linden, Döbeln (mehr fogar als ein Drittel), Glauchau, Gera, Haag, Le Havre (mehr sozar als ein Drittel), Marseille, Nancy, Alexandrien, Kairo. k : Von den 272 deutshen Orten hatte im Berichièmonaïi nicht einer eine verhältnißmäßig hohe Sterblichkeit (über 39,0 auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet); am höchsten war dieselbe mit 32,9 9/00 in Buer. “Im Vormonat betrug das Sterblichkeits- maximum 33,7 °/oo. s R j; S Die Säuglingssterblihkeit war in 2 Orten eine beträht- lide, d. h. höher als ein Drittel der Lebendgeborenen : Ansbach und Werdau je 361 (Gesammtsterblichkeit 18,7 und 24,3 0 : Die Gesammtsterblihkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 100 Einwohner und_ aufs Jahr be- rechnet) in 35 Orten. Unter 12,0 9/00 blieb dieselbe in Frankenthal 11,9, Wismar 11,8 (1886/95: 20,3), Söneberg 11,7 (1891/95: 29,2),

Wilhelmshaven 7,8 (1891/95 : 15,1). h e

Die Säuglingssterblichkeit blieb in 29 Orten untet einem Zehntel der Lebendgeborenen. Weniger _als ein Siebentel derselben starb in 76, weniger als ein Fünftel in 94 Orten. z

Im Ganzen scheint sich der Gesundheitszustand gegenüber dem Vormonat wenig geändert zu haben. Eine höhere Sterblichkeit als 35,0 °/0o fand si, wie im Vormonat, in keinem Orte, eine geringere als 15,0 9/0 in 35 gegen 33. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 2 Orten gegen 4, weniger als 200,0 in 199 gegen 192 im Vormonat.

bisherige Examen gab den Lehrerinnen nicht das nöthige Ansehen, man

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-

rouy (1886/95 : 4,27 9/9 in allen deutschen Drten): in Alten- -

Hagenau 10,7, Geestemünde 9,7 (19,9), Stegliß 9,0 (1886/95: 18,2,