1898 / 61 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

43. Sißung vom 10. März 1898.

Ueber den ersten Theil der Sigung ist son berichtet worden.

Nach endgültiger Annahme des G seßentwurfs, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser des Sommers 1897 herbeigeführten Beschädi- fen folgt die dritte Berathung der Novelle zum An- ledelungsgeseß für West reußen und Posen.

Ia der Generaldiskussion pricht sich :

Abg. Im Walle (Zentr.), wie bier kurz wiederholt sei, in Konfequenz der früheren Haltung des Zentrums gegen dieses Gesebß aus. Es sei verfassungéwidrig und burhbrehe das Budgetrecht ; es führe ein Aeternat ein, da es die Verwendung des Fonds der Ein- wirkung des Landtages entziehe. Da eine Verfassungsänderung vor-

lege, beantrage er eine abermalige Abstimmung nach agen.

Ab T; » . » Landwirthschafts-Minister

. bat uns die Ae e E e die Verschiebung des Grundbesives zu Ungunsten des Deutschthums versprohen Ich bin auf diese Statistik gespannt. Die Katholiken sind bei der Ansiedelung nur in dem Verhältniß von 1:6 berücksihtigt worden. In der Diözese Kulm befindet Ls eine ganze Anzahl deutscher Geistlichen, sodaß die Kommission dort seher wohl national gesinnte katholische Deutsche ansiedeln könnte. Auch der Erzbischof hat sich bereit erklärt, eine genügende Zahl von Geistlihen für die Ansiedelungen herzu- geben. Der Finanz-Minister hat si bereit erklärt, dahin zu wirken, daß Katholiken bet der Ansietelung mehr berücksihtigt werden. offentlich wird dagegen aus dem Hause kein Widerspru erhoben. in Jahre 1886 hat auch der nationalliberale Abg. von Benda sich gegen ein Aeternat erklärt. Ih würde die Zurückweisung der Vor- lage an die Budgetkommission beantragen, wenn Herr Im Walle nicht die nohmalige Abstimmung wegen der Verfassungsbedenken beantragt hâtte. enn wir gegen das Geseß stimmen, so müssen wir dagegen protestiecen, daß uns deutsche Geitanung abgsprochea wird.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Jh bedaure, daß ich die beiden Herren Vor- rednec von diesem Play aus, weil die Herren jz genöthigt sind, nah vorn za sprechen, vielleiGt nicht vollständig verstanden habe. Jch könnte mich daher in der Widerlegung in dem einen oder anderen Punkt irren, wofür ih von vornherein um Entschuldigung bitte.

Herr Im Walle, glaube i, hat darzulegen versuht, daß das Gesetz versassungêwidrig sci mit Rücksicht auf die Verkümmerung der Gleich- berehtigung der Preußen. Auf diese Frage gehe ich nit weiter ein, fie ist längst entsdieden. Sie ist bei der Berathung des ersten Geseßes ausführlih erörtert. Landtag und Regierung haben verneint, daß in dem betreffenden Gesey eine Verfassungsänderung liegt. Dies vorliegende. Geseß is nichts weiter als die Fortführung dieses nach der Entscheidung des Landtages und der Regierung verfassungêmäßig bestehenden Gescßes. Es kann also diefe Frage nah meiner Meinung gegenwärtig überhaupt garnicht mehr aufgeworfen werden. Wir haben es mit einem verfassungsmäßigen Zustand zu thun, denn darüber, was verfafsungsmäßig ist, haben Landtag und Regierung zu entscheiden. Diese Entscheidung ift getroffen, wir brauchen also auf die Frage, die damals zur Erledigung gekommen ist, gegenwärtig überhaupt nicht mehr zurückzukommen.

Nun aber der zweite Punkt, den namentli Herr Stephan jeßt noch erörtert hat. Diese ganzen Ausführungen beruhen allerdings auf ciner weitgehenden Verkennung der Natur des Etazts- rechts und der betreffenden Bestimmungen des Artikels 99, welche alle Einnahmen und Ausgaben jährlich auf den Etat zu bringen vor- schreiben. Meine Herren, diejenigen, welche unfern Etat kennen, müssen mir doch zugeben das hat früher einmal der Abg. Gneift herausgerehnet —, daß mindestens vier Fünftel aller Einnahmen und Ausgaben, die in unserm Etat stehen, ‘dauernder Natur sind. Die Vorschrift der Verfassung, daß alle Einnahmen und Ausgaben auf den

Etat gebracht werden _follen für cin Jahr, und daß dann die Gesammtheit der Einnahmen und Ausgaben zusammen- gerehact und zum Abschluß legalisiert wird durch das

Gtatsgeseß, hat mit der Frage, ob diese Einnahmen, die für ein Jahr in ihrer Hdhe normiert, bemessen sind, dauernde Natur haben, eine dauernde Qaelle haben oder nit, niht das Geringîte zu thun.

__Das ift der Grundirrthum, den ih in den Zeitungen Monate lang, bis zum Ueberdruß, gelesen habe bei Gelegenheit der Flotten- frage, wo es immer hieß: dauernd ducch Geseß solche Aus- gaben zu bewilligen, ist eine Beschränkung des Etatsrechts des Reichs- tages. Ni@ts kann irrthümlicher sein wie das.

Wenn Sie etatsmäßige Stellen bewilligen, so ermähtizen Sie die Staatsregierung, diese etatsmäßigen Stellen zu beseßen, und zwar dauernd zu besezen, so lange nit eine Uebereinstimmung zwischen Staatsregierung und Landtag vorhanden ist, welche diese etatsmäßigen Stellen wieder beseiti;t.

Meine Herren, alle Autgaben und Einnahmen, die auf Geseben beruhen, sind dauernder Natur: bei uns in Preußen z. B. die ge- sammten Steuern; sie werden nur itedes Jahr in der Jahreshöhe berechnet. Aber Sie find niht in der Lage, die Steuern VerIvetgern . “Zu können. Alle Ausgaben, die durch Gesetze erwadhfen, sind dauernder Natur: Sie sind ebenso gut verpflichtet zu N wie die Staatsregierung verpflichtet ist, sie auf den Etat

en. Also diese Grundidee, daß alle Einnahmen und Ausgaben nur ür ein Jahr rechtsgültig da seien ohne die Zustimmung des Land- tages, ist gänzli irrig, Die Zusammenstellung muß allerdings für elu Jahr geshéhen aus wicthshaftlihen und Bilanzgründen. Aber n diesen Gesammtautgaben fstccken neben wiiklih nur auf einen ein- lhrigen Termin bewilligten ebenso gut andere Ausgaben und Ein- nahmen, die dauernder Natur sind. E

Meine Herren, das ist niht bloß beim Ordinarium der Fall, foudern auch beim Extraordinarium. Wenn Sie uns eine Anleihe bewilligen und es laufen jeßt gegen 500 Millionen Anleihen —, so - werden sogar die jährlihen Beträge, welche aus den Anleihen flüssig gemaht werden, niht einmal in den Etat aufgenommen. Darüber kann man ja streiten, ob das zweckmäßig wäre; aber daß das verfassungswidrig ist, daß solche cin- für allemal bewilligten großen Summen nicht ratenweise jedes Jahr dur den Etat laufen, das ist hier im Landtage noh nie behauptet worden,

Was thun wir aber hier? Die betreffenden Einnahmen laufen hier wirkli durch den Etat; wir haben sie ja stets in den Etat ein- geftellt. Also, wenn Sie sagen : das ist verfafsungswidrig, weil wir hier durch ein Gescß dauernde Ausgaben bewilligen oder dauernde Einnahmen zur Disposition stellen, diese aber niht durch den Etat

Was damals für 20 Jahre bestimmt wurde,

laufen, so trifft das hier garnicht zu, denn hier laufen diese dauernden Einnahmen dur den Etat; sie werden aber auch wieder verausgabt. Daß sie aber zu einem bestimmten Zwecke au wteder verausgabt werden müssen, beruht auf Gesetz, ebenso wie auf Gesey beruht, daß wir die Nichtergehälter bezaßlen müssen.

Meine Herrea, bei dem Extraordinarium haben wir ja für längere Bewilligungen dreierlei Methoden. Haben wir ein bestimmtes, ein- heitlihes Unternehmen, wollen wir sagen ein Gebäude, fo bewilligen Sie die erste Rate, nahdem Sie ten Plan des gesammten Gebäudes bewilligt haben, nahdem Landtag und Regierung einig sind: wir wollen ein Gebäude herstellen, welches so und so viel kosten kann und so und so beschaffen ift. Dann bewilligt der Landtag für ein Jahr nur eine Rate, und diese Nate ist bemessen nach dem Jahresbedarf. Thatsächlih können Sie aber die zweite Rate au nit ablehnen; son würden Sie eine Nuine schaffen. Thatsächlib, sage ih, und das Gegentheil is noch nie vorgekommen. Wenn Sie zweitens eine Anleihe bewilligen für ein großes Unternehmen, dann können Sie garnicht einwirken auf die jährlihen Liquidationsbeträge der Anleihe; diese laufen bei uns garniht durch den Etat. Bei jeder Eisenbahn, für welhe Sie die Anleihe bewilligen, überlassen Sie es der Staats- regierung, welche Beträge nah Maßgabe des fortshreitenden Bedarfs der Bauten verwendet werden sollen.

Dann giebt es nun die dritte Methode, und das ist diejenige Methode, die dem bewilligenden Körper am günstigsten ist, und eingeschlagen is bei der gegenwärtigèn Flotten- vorlage, wo durch Gesey der Plan festgestellt wird, der also nicht mehr geändert werden kann in einer bestimmten Zeit, durch Uebereinstimmung von Reichstag hier und Regierung das Unternehmen durchzuführen, aber die Art und Weise der Ausführung, die Höhe der Raten, die in den einzelnen Etats eingestellt werden, welhe Schiffe zuerst und welche später gebaut werden sollen, wie viel man innerhalb der gegebenen Frist auf das einzelne Jahr bringen will, doch der Mit- wirkung des Reich:tages vorbehalten bleibt. Diese Methode, wenn man überhaupt si verständigt hat über ein einheitlihes Unternehmen, ist diejenige, welche der jährlichen Einwirkung des Reichstages noch den größten Spielraum läßt. Würde der Reichstag eine Anleihe bewilligt haben gleih den Gesammikosten der herzustellenden Slotte, fo würde die Einwirkung des Reichstazes eine viel geringere fein; das liegt ganz klar auf der Hand. Ich glaube daher, die An- träge, die sih darauf stüßen, hier cine Verfassungsänderung anzu- nehmen und nach 21 Tagen noch einmal abzustimmen, wird das hohe Haus. ganz unbedenklich" ohne irgend einen juristischen Zweifel ablehnen können, und ich beantrage das namens der Regierung.

Meine Herren, was die Frage wegen der Stellung der deutschen katholischen Geistlihen in den Anßsedelungen betrifft, so habe ih mich schon früher darüber ausgesprohen. Ih bin immer der Meinung und die Staatsregierung theilt diese Auffassung —, daß die Konfessionalität nur unter dem Gesichtspunkt in Betracht kommen kann, ob der eigentlihe Zweck der Ansiedelungen : den deutshen Bauernstand zu kräftigen und zu vermehren, auf die eine oder andere Weise am besten erreiht wird. Darum ist es au rihtig ih habe es schon angedeutct —, daß katholische Anstedelungen zweckmäßig und nah meiner Meinung auch gegenüber dem Hauptzwedl der Ansiedelungsthätigkeit völlig unbedenkiih sind, wo

sie den Stühpunkt finden an deutshen älteren katholischen Gemeinden. Ich glaube, solhe sind mehrfach vorhanden, namentlich in Westpreußen, und auch neuerdings sind drei Anträge der Anfsiedelungskommission bei mir durchgelaufen,

nah welchen sie solhe Güter mit fatholishen Ansiedlern zu beseßen beabsichtigt, und zwar felbst in der Provinz Posen ; die An- siedelungskommission führt hierbei auch an: es sei in diejem Falle eine genügende feste Anlehnung vorhanden.

Meine Herren, bei dieser Frage kann aber das werden Sie mir zugeben doch nit allein in Betraht kommen, ob der betreffende Geisilihe die deutshe Sprahe zu handhaben weiß. (Abg. Dr. Sattler: sehr rihtig!)) Ift er doppelfpracig, aber ein entschiedener Pole, so liegt doch eine erheblihe Gefahr vor, während, wenn von Nationalität deutsche katholische Geistliche einer solchen Pfarrei vorstehen, diese Gefahr nah meiner Meinung ebenso gut wegfällt wie in den Fällen, wo ein deutscher evangelischer Geist- liher in Betrat kommt

Die Praxis wird beweisen, daß die Staatsregierung in Beziehung auf die konfessionelle Frage si durchaus objektiv stellt und nicht ent- fernt eine ‘einseitige Begünstigung, gewissermaßen cine protestantische, vôllig unzulässige Propagand1z beabsichtigt wird.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herrzn ! Als Vertreter des Justiz-Ministeriums will i mir erlauben, dem ersten Theil der Ausführungen des Herrn Finanz: Ministers noh ein paar Worte hinzuzufügen.

Der Herr Finanz-Minister hat beretts hervorgehoben, daß die Anfechtung der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Geseges unter dem Gesichtspunkt, daß damit die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit aller Preußen verleßt werde, {on ihre Erledigung finde in der Existenz des Geseyes von 1886, welches ja gleichfalls nicht in den Formen einer Verfassungsänderung verabschiedet worden ist, Damals kat weder dieses hohe Haus noch ter zweite Faktor des Landtages es für nothwendig gehalten, die Form einer Verfassungsänderung beobachten zu lassen; und es ift damit für diesen Gesichtspunkt gewissermaßen ros judicata geschaffen.

Meine Herren, ich glaube aber, derselbe Saß gilt au be- züglih ber jept angefohtenen Aufhebung des § 8 des Ansiede-

lungsgeseßes von 1886. Denn was will die Nr. 2 des neuen Geseßes? Sie will die Fristbestimmung, die bezügli des Rüdlfließens der Einnahmen der Ansiedelungskommission

in den Arsiedelungéfonts 1886 auf 20 Jahre bestimmt war, aufheben, eine sol{e zeitlihe Grenze beseitigen. Meine Herren, wenn der Art. 99 der Verfafsungsurkunde einer derartigen Bestimmung entgegengestanden hätte, dann würde er ebenso {on auf den §8 des Ansiedelungsgesezes von 1886 Anwendung haben finden müssen. (Sehr rihtig! rets.) soll jeßt ohne Zei bestimmt werden. Das ist nicht ein aliud, flvéit Pes E E dessen, was früher als verfassungsmäßig angenommen ist.

Der innere Erund dieser Aenderung ergiebt si aus der Begrün-

dung dieses Gesezes. Wenn man bei Einbrin gung des Gesetzes von 1886 davon ausgegangen ift, daß innerhalb eines dite 20

Müßt. Herr Gerlih hat weder die

Jahren die Zwecke desselben im wesentlichen erreicht sein würden, daß alsdann eine gewisse Ruhe eintreten könne, so haben die inzwischen gemachten Erfahrungen gezeigt, daß diese Erwartung der Berechtigung entbehrt, und daß, wenn die Zwecke des Gesegzes erreiht werden sollen, in absehbarer Zeit nit davon die Rede sein kann, dasselbe außer Wirksamkeit zu seßen. Eine solhe theilweise Außerwirksamkeitseßung würde aber darin zu finden sein, daß vom Jahre 1907 ab die Einnahmen nicht wicder in den Fonds zurüdckfließen sollen. Damit die Verwendung des nunmehr verstärkten Fonds, folange als die gesetzgebenden Faktoren es füc nothwendig erachten werden, diefe Zweck- auf dem beschrittenen Wege weiter zu verfolgen, ohne Beschränkung erfolgen könne au - mit dem verstärkten Fonds —, deshalb ift diese Aenderung des Geseyzes vorgeshlagen. Eine Verfassungsänderung kann hierin nah meiner Ueber- zeugung ebensowenig erkaunt werden wie in der früheren Bestimmung. Die verfassuagémäßigen Rechte des Landtages finden ihre volle Wah- rung in den Bestimmungen des § 11 des Gesches von 1886, der ja in Kraft bleibt, da der neue Entwurf ihn garnicht berührt, und nah welhem über die ganze Verwaltung, über die Einnahmen und Aus- gaben alljährlich Rechnung zu legen ift. Damit ist dem Landtage voll- kommen Gelegenheit geboten, auch bezüglich der Verwendung der Rückeinnahmen die Interessen der Volksvertretung in vollem Maße zu wahren. Also glaube ih, daß von einer Verfassungéverlezung oder einer Verfassung{änderung, die in diesem Geseh liegen soll, nah ketner Richtung die Rede sein kann.

Geheimer Ober - Regierungs - Rath Sachs: Die versprochene Statistik ist von den Landräthen aufgestellt worden; sie ergiebt, daß die Zahl der deutshen Großgrundbesiter in den Regierungsbezirken Marienwerder, Posen und Bromberg gestiegen, aber der polnische

kleine Grundbesiß in allen vier in Frage kommenden Regierungs- bezirken in weit s{hnellerem Wachsen begriffen ist, was im höchsten Grade bedenklih ist.

Abz. Jaekel (fr. Volkèp.): Daß mein Standpunkt in der tbe v Unwillen erregt hat, muß ih hinnehmen; ich habe meine iche Ueberzeugung ausgesprohen und nur gesagt, daß der

. K. T.-Verein nit die Interessen aller Devtschen vertritt. Dieser Verein stürzt \sich auf alles Polrishe wie auf ein rotbes Tuch. SECi habe ih niemand vom H. K. T.-Verein angegriffen. Die

eschäftswelt in Posen hat die Absicht gehabt, einen Anti - H. K. T-

erein zu gründen, ih habe sle aber bekämpft, um die Ge ensäße niht noch mehr zu vershä-fen Mein Streben gilt dem Frieden im Tre und dafür habe ih die Zustimmung von Versammlungen erhalten.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Unsere Unterhaltungen baben nah den Debatten von 1886 etwas Epigonenhaftes, Ich darf mi also

kurz fassen. Die politisch- Stellung des Herrn Faeckel habe i früher {hon gewürdigt; ec will im Interesse des gas nichts für die Deutschen thun, darauf kommen seine Ausfü Da ist

rungen hinaus.

mir der offene Kampf lieber. Der H.-K.-T.- Verein it eifrig bemüht, au die Interessen der Ge)chäftswelt in den Städten zu vertreten. Herr Gerli hat sih in seiner Lebhaftigkeit etwas im Ausdruck vergriffen. Er meinte, daß, wenn man die Güter parzelliere und kleine Bauern affe, diese kleine Nullen seien, Dagegen muß ih protestiecen. Ec hat nur sagen wollen, daß, wo Parzellierungen vorkommen, es wünschenswert ist, daß au größere Güt: r geschaffen werden. Herr von Benda ha 1886 nur gesagt, die Verfassungsfrage müsse ernstlich erwogen werden. Nachdem dies in der Kommission geschehen war, hat Herr Enneccerus ausgesprochen, daß di:se Bedenken vollkommen zerstreut seien. 2h selbst war \chon 1886 der Meinung, daß man überhaupt keine 5 Sp E gas folle, um ein dauerndes Werk für das Deutscht zu [hafen.

Abg. von ois (konf.): Für einen Agitator habe i Herrn Jaeckel uit gehalten. Ec hat sich aber der polnischen Interessen angenommen. Scin Mißtrauen gegen den H.-K.-T.-Verein entspringt nur daraus, daß dessen Mitglieder nit P sind. Herr von Staudy ist dem Verein nicht beigetreten, weil er an der Spiße der Landschaft steht, der au Polen angehören. Den Charakter des Herrn Jaekel hat niemand angegriffen. Eine Verfassungsänderung liegt nah unserer Auffassung nit vor. Feindliche Absichten gegen die Katholiken wird das Zentrum nah seiner Haltung im Reichstage chwerlich bei der Regierung vorausseßen. Wenn Katholiken bis jeßt in Posen oiht in größerer Anzabl angesiedelt sind, fo liegt dies nur daran, daß nit genügend nationalgesinnte deutsche Geiftlihe von den kirchlihen Behörden bereitgestellt worden sind.

bg. Freiherr von Zedliy und Neukirch (fr. konf.) führt aus, daß es verfassungsmäßig ganz gleich sei, ob die Einnabmen des Ss andauern oder auf Zeit wieder zufließen ollen, Im Reichstage abe bei der Flottenvorlage das Zentrum Bedenken niht erboben. Auf die Echaltung des bestehenden deutschen Bauernstandes solle die Regierung ihr Azgenmerk ebenso richten, wie auf die Swhaffung R A Pr Pole): J s g. ott v (Pole): Ih sehe mich veranlaßt, die Angriffe Abg. Gerlich auf die polnische Partei und die valnisde Steen mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen. Herr Gerli& hat unser Volk in S A A f e D er seine Worte zurücknimmt. î ul, 10 wird er di q ei f o A A dba ie Folgen seiner Handlungsweise

_ Abg. Dr. Stephan will den inwei inanz- die Beamtengehbälter nicht 9 S n E die angezoyene ret des Zentrums in der Flottenfrage betreffe, so liege da ein Votum der Zentrumsfraktion noch garnicht vor. Für ewige Zeiten habe auch Herr Enneccerus den Fonds nit bewilligen wollen. Die von dem Regierungsvertreter gegebene Statistik sei so dürftig, daß daraus bestimmte Schlüsse nit gezogen werden fönnten. Für die Deutschen handle es si nur um cine Differenz von 3937 ha, or dem Erlaß des Gesctes babe der Großgrundbesiß in Posen in rapider Weise abgenommen, und so sei anzunehmen, daß erst dieses Gesetz diese Entwickelung gehemmt habe. Geheimer Ober-Regierungs-Rath Sachs: Der Zuwachs deg polnischen Besißes um 3937 ha bezieht sih auf ein cinziges Jahr. ist der polaische

Durch die Parzellierung größerer polnischer Güter U E r P Ih log. von Czarlinsfki (Pole): habe Herrn Gerlih ni beleidigen wollen er kann mich nit beleidigen. Ert in der A Gerichtsverhandlung bin ich dahinter gekommen, wer eigentlih die Beleidigungen gegen uns e auf c die Regierung ristenz dieses Briefes best

noch seinen Inhalt. Ob der Brief in der Gerichiöverkunbse H lesen worden ist oder nicht, ift Nebensache; mir ist werthyoll, daß er Sér Gri Dri Po Trio Unterredung mit tir hat

rr Gerlich nicht genau wiedergegeben, i sagt: Pie uns beleidigt, und ich hab va A O O e

abe dabei auf einen Zeitungs t - wiesen und gefragt, ob er das wirkli gesagt 2:4 Ec G

ja, das habe ih gesagt, aber es sollte diéfret bleiben. Sol{e N- leumdungen (Glode des Präsidenten) ih spreche ja v E

i s ; L i dig Taisident von Krôcher: Ih sage ja garnichts!) werde

Abg. Gerlich (fr. kons.): Von der Caarlinéfi, daß er mih niht habe beleidige woll i dankend Akt. Ih habe ihn au nit beleidigen wollen. ‘Dab tee as

Briefe etwas stand, was manchem vielleicht niht y

hierher, daß er aber dur die Indiskretion ei aßte, gehört nit iTidbfet S eines B Deffenlichteit gekommen ist und baß gewisse Leute diese Ant U

zu ihrem Nutzen ausgebeutet haben, babe ih als Verrath bezei

und dieses Wort werde ih auh beute nicht giriduden Def id vor den Polen im Ganzen eine große Lobaiians habe, bedarf nit der uo Rik Ich habe persönliche Freunde unter den Polen gehabt und säße sie hoh wegen ihrer guten Eigenschaften. tr M hat genat: wenn ih den Vorwurf nicht zurücknehme, fo werde die Folgen zu tragen haben; nun ih nehme nihts zurück und werde

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Erklärung des Abg. von