1875 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jul 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Betheiligung an der dargebrahtea Dvation bethätigte. Die Musik spielte noch - mehrere Piecen, - worauf der wohlgeordnete Zug fh nach der Stadt zurückbegab, wo die ZUumination der Häuser inzwischen eine allgemeine geworden war. Der ganze Faelzug gestaltete sich zu einer der glänzendsten und großartigsten Ova- tionenpwelhe Coblenz je in feinen Mauern gesehen hat.

Da die Kissinger Kur, welche der Herr Reichskanzler in Varzin gebraucht, angreifend wirkt, und die Aerzte ihm eine völlige Enthaltung von Geschäften zur Pfliht gemacht haben, \o müssen diejenigen Personen, welche ungeahtet der Beur- laubung des Fürsten fortfahren, sich an denselben zu wenden, darauf gefaßt sein, ohne Antwort zu bleiben.

Der Bundesrath hat in seiner Sizung vom 25. v. M. in Betreff} der im - Verkehr zulässigen Fehlergrenze bei cylindrischen Hohlmaßen beschlossen, daß an Stelle der Vorschriften unter B. der Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maße, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit vom 6. Dezbr. 1869 (Bundes-Gesehbl. S. 698) folgende Bestimmungen treten: B. Größte zulässige Abweihung vom Sollinhalt bei Hohlmaßen (ausgedrückt in Theilen des Soll- inhalts): 1) bei Flüsfigkeitsmaßen: von 20 Liter bis 1 Liter 1/200, von 0,5 Liter bis 0,» Liter 1/100, von 1/3 Liter bis 0,01 Liter 1/;0, 2) bei Hohlmaßen für troene Körper: von 100 Liter bis 25 Viter 1/195, von 20 Liter bis 1 Liter 1/100, von 0,5 Liter bis 0,» Liter 1/59, von 1/3 Liter bis 0,05 Liter 1/95; ferner: (u. \. w. wie in der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1869).

In derselben Sißung hat der Bundesrath hinsichtlich der Tarifirung von Fleishmehl beshlofsen: auf Seite 73 des Waarenverzeichnisses hinter „Fleischextrakt“ einzuschalten : Fleishguano (Viehfutter - Fleishmehl), ein aus getrockneten und uer pee thierishen Abfällen unter Zusaß von Chlor- Talium und phosphorsaurem Natron hergestelltes Fabrikat Artikel 44 (zollfrei).

Das am 31. Mai d. I. vollzogene, am 3. Juni ver- fündete Gesetz, betreffend die geiftlihen Orden der katholishen Kirche, dessen Rehtskraft mit dem Tage der Verkündung begonnen hat, erklärt alle Orden und ordens- ähnlihen Kongregationen, außer den Orden für Krankenpflege, als von dem Gebiete der preußishen Monarchie ausgeshlo}sen. Die Errichtung von Niederlafsungen derselben if untersagt, die zur Zeit bestehenden Niederlassungen dürfen vom Tage der Ver- kündung des Geseßes neue Mitglieder nicht aufnehmen und sollen binnen \echs Monaten aufgelöst werden. Für Nieder- laffungen, welche sfich mit dem Unterrichte und der Erziehung der Jugend beschäftigen, kann der Minister der geistlihen An- gelegenheiten die Frist bis auf vier Jahre verlängern, um für A durch anderweite Anstalten und Einrichtungen Zeit zu lassen.

Niederla}sungen der Orden, welche fi} aus\{ließlich der Krankenpflege widmen, bleiben fortbeftehen; fie können jedoch jederzeit durch Königliche Verordnung aufgehoben werden; die Aufnahme neuer Mitglieder kann ihnen durch die Minister des Innecn und der geistlihen Angelegenheiten gestattet werden.

, Bur Ausführung des Geseßes sind, wie die „Prov. Corr.“ mittheilt, die Anordnungen Seitens der o-xuttnten- Minister vor

Kurzem getróffen worden: l Zie ff Jéoitomi arc lp Miohonrs

laffungen ban Oden am §8. Juni vorhlllioen geibs n URB: Niederlassungen, deren Errihtung nach diesem Zeitpunkte fällt, find von vorn herein nicht mehr gestattet. Hiervon machen auch ms n Krankenpflege gewidmeten Genossenschaften keine Aus- Es handelt \sich weiter um Feststellung des Personalbeftandes jeder Niederlaffung an dem bezeichneten Tae, E G

Später eingetretene oder aus einer anderen Niederlassung dorthin versezte Mitglieder werden sofort zu entlassen und die Wiederaufnahme derselben bei Vermeidung sofortiger Auflösung der Niederlassung zu untersagen sein. Falls von einer Genofsen- \haft, welhe fi aus\{ließlich der Krankenpflege widmet, die Aufnahme neuer Mitglieder beabsihtigt wird, so muß das be- Gee Gesuch an die Minifter zur Entscheidung eingereiht

Was den Zeitpunkt der Auflösung betrifft, \so bildet die im Gesegze bestimmte sechsmonatlihe Frist den äu L Termin, bis zu welchem die Auflösung der Niederlassungen, welche \ih nit mit dem Unterrichte und der u der Jugend beschäftigen, erfolgt sein muß, und beginnt ihren Lauf mit dem Tage der Verkündung des Geseges, also dem 3. Iuni d. I. Im Allge- E wird die Auflösung binnen kürzerer Frist zu erfolgen

Bei Bemessung der Frist wird als leitender Gesichtspunkt festzuhalten sein, daß den Betheiligten die nöthige Beit vertieie um ihre persönlichen Angelegenheiten zu ordnen und wegen ihres ferneren Unterkommens Vorkehrung zu treffen.

Niederlassungen, welche Unterrichts- und Erziehungszwecke verfolgen, können öôwar gleihfalls sofort oder binnen 6 Monaten aufgelöst werden. Mit Rücksicht auf den zur Zeit noch fühl- baren Mangel an weltlichen Lehrkräften, und um das Interesse zu wahren, „welches der Staat daran hat, daß jedem \{ul- pflichtigen Kinde der nothwendige Unterricht auch wirklihch ertheilt werden tann, ift indeß der Verwaltung die besondere Ermächti- gung ertheilt worden, für Niederlassungen der bezeihneten Art die Auflöfungsfrist bis auf 4 Jahre zu verlängern, und selbst nach Ablauf dieses Zeitraums einzelnen Genossenschaftsmit- gliedern die Ertheilung von Unterricht zu gestatten.

Dagegen werden Niederlassungen derjenigen Orden und Kongregationen, welche fich aus\{ließlich der Krankenpflege widmen, von der allgemeinen Vorschrift des Gesetzes nicht be- troffen. Sie bleiben fortbestehen und können eintretenden Falls uur durch Königliche Verordnung aufgehoben werden. Diese Ausnahmestellung beruht auf der Erwägung, daß die rühmens- werthen Leistungen jener Genofser schaften, namentli in den legten Kriegen, eine besondere Berückfichtigung verdienen.

___ Nah der ausdrücklihen Bestimmung des Geseßes kommt indeß die obige na dns nur, den aus\{ließlich mit der Krankenpflege befaßten Orden und-Kongregationen zu. Genossen- schaften, welche - bisher andere Zwecke daneben verfolgen, haben sich daher, um der Vortheile der in Rede stehenden Bestimmung theilhaftig zu werden, - auf jene Thätigkeit zu beshränken. Nur fern eine Lehx- und ErzieKungswirksamkeit in- Betracht kommt, wu det der oben erwähnte Vorbehalt auch auf fie Anwendung, und ¿O fann demgemäß der Fortbestand ihrer desfallsigen Ein- rihtungen uh nach Ablauf von 6 Monaten bis auf 4 Jahre gestattet werden. Inwieweit hierzu ein Bedürfniß vorhanden, wird in jedem Falle f\peziell zu prüfen ein, Einer sorgfältigen Erörterung bedarf die rage, ob die bisherige Wirksamkeit der Niederlaffung auf dem ebiete der Krankenpflege denjenigen

Vorausseßuagen enispriht, von welhen der Gesehgeber bei der Ausnahwe-zu Gunsten E Orden ausgegangen is, oder ob Gründe vorliegen, welche die Auflösung der Niederlassung auf dem Wege Königlicher Verordnung gerehtfertigt eëscheinen lassen.

Der Ausdruck „Krankenpflege“ umfaßt niht blos die Wirk- samkeit der Orden und Kongregationen in den eigentlichen Krankenanstalten, sondern jede Thätigkeit, welche auf Pflege und Wartung von körperlich oder geistig kranken oder mit Gebrechen behafteten Personen, in besonderen Instituten oder unmittelbar in den Familien, gerichtet if.

Die fortbestehenden Orden und Kongregationen find nah dem Gesehe der Aufficht des Staats unterworfen, Diese Vorschrift be- zieht sich sowohl auf die Genossenschaften für Krankenpflege, wie auf diejenigen Niederlassungen, welche sich dem Unterricht und der Erziehung der Jugend widmen und noch auf die nüchften 4 Jahre erhalten bleiben können, Die Art und der Umfang der Staatsaufficht wird wesentlich von der Organisation und den verschiedenen Zielen abhängen müssen, auf welche die Wirksamkeit der Genossenschaften gerichtet is. Selbstverständlich wird es fih hierbei niht blos um Einfihtnahme der Statuten, um ftete Kenntniß der in den Niederlassungen aufgenommenen Personen und zeitweise Inspektionen der Lokalitäten, sondern vorzugsweise um Ueberwahung der gesammten von der Ge- nossenschaft in Erziehung, Unterrih: und Krankenpflege ent- wickelten Thätigkeit handeln, damit Ausschreitungen jeder Art verhindert und für die Beobachtung der geseßlihen Vorschriften Sicherheit gewonnen wird. Die Aufficht wird dagegen \elbst- redend jeden Eingriff in- das Ordensleben als \olches zu ver- meiden haben.

Was \{ließlich das Vermögen der aufgelösten Niedérlassun- gen anlangt, so fällt dasselbe nicht dem Staat als herrenloses Gut anheim, Fondern ift nur einftweilen von den Staatsbehör- den in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, während die Regelung seiner endlihen Verwendung einem \päteren Geseße vorbehalten ist.

Zur Verwahrung und Verwaltung derjenigen Güter, welche der vorläufigen geseßlihen Beschlagnahme unterliegen, soll für den Bereih jedes Regierungsbezirks (oder Landdrostei) ein Staatskommifsarius bestellt werden.

In denjenigen Diözesen, für welche ein Kommissar zur Ver- waltung des bischöflihen Vermögens eingeseßt ist, wird diesem auch der vorbezeichnete Auftrag ertheilt.

Zur Ausführung des Gesetzes über die kirchliche Vermögensverwaltung, welches am 1. Oktober d. I. in Kraft treten soll, find, der „Prov.-Corr.“ zufolge, jeßt nah erfolgter Publikation die erforderlihen Einleitungen getroffen. Es wird daher auch an die bischöflihen Behörden, insoweit die betreffen- den Aemter in gesezmäßiger Weise beseßt oder verwaltet find, Seitens der Ober-Präfidenten unverweilt die Aufforderung er- gehen, die im Geseße vorgeschriebene Erklärung, den Vorschriften des Géseßes in allen Punkten Folge leiften zu wollen, binnen 30 Tagen abzugeben. Wo dies geschieht, tritt die den bishöf- lihen Behörden im Geseße eingeräumte Mitwirkung bei der Ver- mögensverwaltung ein. Wird die Abgabe der Erklärung ver- weigert oder lautet dieselbe ablehnend, so gehen die Rechte der bishöflihen Behörde in Bezug auf die Vermögensverwaltung nach der Bestimmung des Gesezes ohne Weiteres auf die Staats- behörden über. Sollte bei denjenigen bishöflihen Behörden, ärtio fich weigern, -dem Geseße Folge zu geben, I L e E V anken 1

Ane ¿eger é v l 2 Lari.

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Überlassen bleiben -müssen, den Weg dér Rückehr zu dem Gesetze zu Vgg und eine dem entsprehende Erklärung an geeigneter Stelle abzugeben.

Nachdem dur den Pir Staatshaushalts-Etat zur

dauernden Verbesserung des Einkommens von Lehrer- oder Lehrerinnenstellen an Elementarschulen in er- weislih unterstüßungsbedürftigen Gemeinden noch 3,000,000 bewilligt worden find, hat der Minister . der geistlichen 2c. An- gelegenheiten der Regierung die erforderlichen Beträge überwiesen und dabei in Betreff der Verwendung und Verrechnung der- selben in einem Cirkularerlaß ‘vom 15. April d. I. Folgendes bemerkt: Es erscheint dringend nothwendig, daß jede Königliche Regierung bei Ausführung der beabsichtigten Gehaltsaufbesserungen hinfichtlih der zu Grunde zu legenden allgemeinen Normen mit den benahbarten Königlichen Regierungen in lebendiger Berüh- rung bleibe, um unmotovirte Differenzen in den Gehältern bei sonst gleichartigen Verhältnissen zu vermeiden. Dies hat insbe- sondere Bezug auf die Gehaltsnormen für die Lehrerftellen in den Städten, bei denen die wünschenswerthe Gleihmäßigkeit, soweit eine solche nah den maßgebenden Grundsägen überhaupt zu erzielen ist, nicht überall erreiht zu \ein \{heint, Den König- lichen Regierungen wird es daher zur Pfliht gemacht, mit den benachbarten Königlichen Regierungen in erneute Verbindung zu treten, um auf diese Weise Normen zu erlangen, welche berechtigte Klagen aus betheiligten Kreisen aus- \{chließen. Es muß erwartet werden, daß die Aufbesserung der Elementarlehrergehälter mit Hülfe des jet bewilligten Staats- zushusses zu einem einstweilen und vorbehaltlih der geseßlichen Regelung der Sache befriedigenden Abschluß gelange. Die Hoff- nung auf diesen Erfolg ist um o berechtigter, als einerseits die aus den Lehrerkreisen bis in die neueste Zeit vielfa wiederholten Klagen über fortdauernde Steigerung der Preise aller Lebens- bedürfnifse im Allgemeinen nicht mehr für zutreffend erachtet werden können, andererseits aber das Vertrauen gehegt werden muß, daß die Lehrer selber ihre Hoffnungen und Ausprücherihtig begrenzen werden. Aus dem bisher Gesagten ergiebt fih au, daß der bewilligte Zuschuß lediglich dazu zu benugzen if, die Stellengehälter bei Unzulänglichkeit der Kräfte der Nächstverpflichteten auf die ge- wünschte Höhe zu bringen und auf derselben zu erhalten. Darin liegt zugleich die Voraussezung und Nothwendigkeit, die Kräfte der Betheiligten gebührend in Anspru zu nehmen, wie dies der Königlichen Regierung in früheren Erlassen wiederholt zu erkennen gegeben ist. Wird aber somit ein wirksamer Schritt auf der seit 1867 betretènen Bahn vorwärts gethan, so wird fich das Bedürfniß zu anderweitigen Bez ülfen verhältniß- mäßig vermindern. Es darf daher us mit Beftimmt- heit darauf gerechnet werden, daß die zu persönlichen Zulagen bei früheren Zushüssen bewilligten Fonds mehr und mehr verwendbar werden, um zur Ergänzung der

Mittel zu Dien alterszulagen zu dienen, wie dies bereits in dem Cirkular-Erlaß vom 9. Iuli v. I. in Aussicht ge- nommen und unvermeidlich is, wenn die Anwärter der beteffen- den Altersklassen allmählich vermehren. Für besondere Fälle des Bedürfnisses wird, sofern die Fonds - zu persönlichen Zu- lagen erschöpft \séin sollten, auf die zu einmaligen Bewilligungen verwendbaren (&rsparnisse verwiesen.

Wie es einerseits unumgänglich erscheint, die beabsichtigte

Aufbesserung in jedem einzelnen Fall niht ohne Zuziehun der Nächstverpflichteten“ vorzunehmen, eil es eben um Er-

höhung der Stellengehälter handelt, für welche die betreffenden Gemeinden in éêrster Linie aufzukommen haben, und die Staats- beihülfe nur so lange und insoweit gewährt wird, als die Leistungsunfähigkeit der Verpflihteten andauert; \o ift es an- dererseits geboten, im Falle der beabsihtigten Aufbesserung das gegenwärtige Einkommen der betreffenden Stelle wiederholt in allen seinen Theilen festzustellen und dabei insbesondere die Na- turalien und Erträge aus den Dienftländereien einer erneuerten Prüfung zu unterwerfen, um mit den bisherigen An- nahmen niht etwa hinter angemessenen Sätzen, die als fiher in der Hand jedes Stelleninhabers gelten dürfen, zubleiben. zur Beeinträchtigung der Verpflihtêten oder zur unge=- bührlihen Inanspruchnahme des Staatsfonds. Es is} sofort ans Werk zu gehen, um die nöthige Aufbesserung der Lehrer- besoldungen herbeizuführen." Dabei hat der Minister, sofern die Königliche Regierung dies im laufenden Jahre nicht vollständig für den ganzen Umfang Jhres Verwaltungsbezirks vorschrifts= mäßig durchzuführen im Stande sein sollte, gestattet, den noch nicht definitiv verwendeten, aber doch für die Stellenverbesserung in Aussicht genommenen Rest des jeßt gewährten Zuschusses den betreffenden Lehrern, ohne Präjudiz für die \pätere endgültige Entscheidung, als einmalige Bewilligung zukommen zu lassen.

Die Wirksamkeit des Strafantrages is nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 16. Juni d. I. nicht davon abhängig, daß der Antragsteller die gerügte Handlung rechtlich ebenso qualifizirt habe, wie dies der Richter thut.

Der General-Major von Neumann, Kommandant von Berlin, hat fich vor einigen Tagen mit mehrwöchentlihem Urlaub nah Pommern begeben.

Der General-Post-Direktor Dr. Stephan kehrte am Sonnabend früh von St. Petersburg hierher zurück und begab sich bereits an demselben Tage nah dem Seebade Misdroy, wo derselbe mehrere Wochen Aufenthalt zu nehmen gedenkt.

Der General-Adjutant Bar. Goffinet und der Di- rektor der Civilliste Sr. Majestät des Königs der Belgier, Kitels, find hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen,

Der Kaiserlih russishe Gesandte am A Ee A hesfishen Hofe Graf Osten-Sacken hat sich heute früh na St. Petersburg begeben.

Kiel, 7. Juli. (Kiel. Ztg.) Wie verlautet, werden fih die Panzerfregatten „König Wilhelm“, „Kaiser“, „Kron- prinz“ und der Aviso „Falke“ in diesen Tagen nah Eckern- förde begeben und dürften in der dortigen Bucht Landungsver- suche mit Böôten gemacht werden. Heute fand ein solches Ma- nôöver in unserm Hafen ftatt. Die Briggs „Rover“/ und „Musquito“ find gestern Morgen von Warnemünde nah Kiel in See gegangen.

Bayern. München, 6. Juli. Se. Majestät der König Ludwig ist heuteNacht, aus der Riß zurückkehrend, im Schloß Berg eingetroffen. Am 7. d. begeht Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Bayern zu Tegernsee seinen 80. Ge- burtstag. Mit dem heute Vormittag halb 12 Uhr von hier ab- gelassenen Zuge haben \sich die \sämmtlihen zu dessen Familie gehörigen Anverwaridten nah Schaftlah begeben, um in Tegern- Je diesen Tag O zu können. Im Staats-Ministeriun

er Finanzen is die Frage einer . Reform der Steuergeseß

geoung nanmehr in Angrif} genammen worden. Unter dem Vorfiße des ‘Kultus-Ministers Dr, Luß wurde heute Vormittags 11 Uhr von den hiefigen Mitgliedern des oberste Sculrathes die Schlußberathung über die Reorganisation der Gewerbes\chulen gepflogen.

8, Juli. (W. T. B.) Se. Majestät der König - hat den Commandeur der 1. Division des 2, bayerishen Armee Corps, General-Lieutenant von Orff, mit dem Kommando desselben Armee-Corps betraut und den Inspektor der Artillerie, General-Lieutenant Grafen Bothmer, zum Inhaber de 1. bayerischen Artillerie-Regiments zu Fuß“ ernannt, Das Wahl-Comité der bayerischen Partei veröffentlicht im „Vaterland“ und. im „Volksfreund*“ einen Wahlau fruf welcher unter anderen heftigen Angriffen auf die liberale Partei derselben vorwirft, daß sie den konfessionellen Frieden gestört habe und gegen die fatholishe Kirche einen Vernichtungskrieg beabsichtige.

Württemberg. Stuttgart, 6. Juli. Der „St. A f. W.“ meldet aus Friedrichshafen, 9, Juli: Gestern, nad eingenommenem Diner hat der Königliche Hof mit seinen Hohen Gästen auf dem Dampfboot „Eberhard“ einen Ausflug nach delt Insel Mainau unternommen. Heute früh 9 Uhr haben di Königlichen ch sishen Majeftäten Friedrichshafen wieder verlassen, um fich zunähst nah Krauchenwies zum Besuch det Fürstlih Hohenzollernschen Familie und von da nah der Schwei) zu begeben. Der Präsident von Dillenius is unter Be/ lassung als erster Vorstand der Eisenbahndirektion, sowie unte! Belassung von Titel und Rang eines Geheimen Raths, zum Generaldirektor der Beckebrsantattan ernannt worden

Vaden. Karlsruhe, 6. Juli. Die „Karlsruher Ztg.“ meldet: Zu den Festlichkeiten, welhe aus Unlaß der Feier des neunzehnten Geburtstages Sr. Königlihe! Hoheit des Erbgroßherzogs stattfinden, erwartet die G: herzoglihe Familie den Besuch Höhfter und Hoher Gäste. Se Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, wirt morgen, Mittwoch, den 7. Juli, Nachmittags 1 Uhr, hier ein treffen, von der Großherzoglichen Familie am Bahnhof begrüßl und mit aller Feierlihkeit empfangen werden. Der Kaiser wird an der Station Weinheim im Namen Sr. Königlihen Hoheit des Großherzogs von Sr. Excellenz dem Herrn Staats-Minister Dr. Jolly ebcfutchtonoll bewillklommnet und nah der Residenz} geleitet werden. Auf allen Stationen, die einem Amtssize naht find, findet festlihe Begrüßung Sr. Majestät statt.

Donnerstag, den 8. Juli, ficht die Großherzoglihe Familit dem Besuche Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit Los Deutsche Kronprinzen entgegen, esen gedentt, Nachmittags 2 Uhr an die

sem Tage hier einzutressen gedenkt.

Auch Ihre Königli en Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen, sowie Se. Hoheit der Prinz Herrmanr von Sachsen-Weimar werden Donnerstag, den 8. Juli, zum suche e ‘Profe: ;

e Großherzoglihe Hoheit die Prinzessin Marie von Baden, Fürstin von Leiningen, trifft am “lis des 7. Juli ler ein, Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Zaden ift bereits Montag den 5. Juli, von Kirchberg kommend nah Karlsruhe zurückgekehrt. Der Ankunft Ihrer Großherzog lihen Hoheit der Prinzesfin Elisabeth von Baden, sowie des Fürften und der Fürstin von Hohento e-Langenburg wird eben falls entgegengesechen.

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Eine größere Anzahl von Deputationen, zunähst die der beiden Landes-Universitäten, sowie vieler Städte, welche ihre Glückwünsche darzubringen beabfihtigen, haben fich angemeldet und werden am 9. Juli empfangen werden.

Dldenburg. Oldenburg, 7. Iuli. Die Großher- zogliche Familie wird dem Vernehmen nach in der ersten Hälfte des Monats August zunächst zu einem mehrwöchentlichen Aufenthalt auf dem Jagdshlosse Güldenstein eintreffen und für die Monate September und Oktober Refidenz auf dem Schlosse in Eutin nehmen.

Sachsen- Altenburg. Altenburg, 8. Iuli. Die heut ausgegebene Nummer der Gesez-Sammlung enthält: Höchste Verordnung, die Veröffentlihung der Einträge in das Han- delsregister betreffend, vom 17, April 1875. (S. Central-Hans- delsregister.)

Hamburg, 5. Juli. Heute fand die Beeidigung des neu- erwählten Senators F. Th. Stahmer ftatt. Bürgermeister Kirchenpaur gab in der Einführungsrede zunähst dem Schmerz, den die Familie, die Amtsgenofsen und das Gemein- wesen über den Verlust des Senators Eiffe, an dessen Stelle der Neuerwählte eintritt, empfunden und nachdem er dessen ver- dienstvolles Wirken gewürdigt, \prach erx sich über Hamburgs Aufgabe im Deutschen Reiche aus.

Desterreich-Ungarn. Wien, 6. Iuli. Die Kaiserin ift gestern um 5} Uhr Nachmittags von Is{chl in Penzing an- gekommen und sogleih nach Schönbrunn gefahren.

8, Juli. (W. T. B.) Wie das „Neue Fremdenblatt* meldet, is Kronprinz Rudolf in Folge einer Erkältung seit gestern an leihten Blattern erkrankt; indeß sei der Zustand des Kronprinzen nach dem Ausspruche der Aerzte völlig ungefährlih und dürfte derselbe hon in wenigen Tagen genesen sein.

Peft, 6. Juli. Gestern Vormittags 11 Uhr hat eine De- putation der Wähler der inneren Stadt Pest das Wahlprotokoll der am 1. Juli stattgefundenert Wahl, wobei Deak mit Accla- mation zum Abgeordneten gewählt wurde, überreiht. Deak drückte den Wählern seinen Dank für ihr Vertrauen aus, er- kTlärte jedoch, daß er wegen seiner Kränklichkeit das Abgeordneten- mandat nicht annehmen könne und deßhalb die Ablehnung des Mandats dem ‘Reichstage anzeigen werde.

Triest, 7. Juli. Das englishe Mittelmeer-Ge- \chwader, bestehend aus dem Kasemattschiff „Hercules*“, dem Thurmschif} „Devaftation“ und den Panzerkorvetten „Pallas“ und „Rapid“, if heute Náchmittag 2 Uhr hier eingetroffen. Bei der Ankunft wurde der Flaggensalut von 21 Kanonen- \{hü}ssen vom Kastel erwidert.

Schweiz. Bern, 5. Iuli. (C. Ztg.) General-Lieutenant v. Röder, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mi- nister des Deutschen Reiches bei der Eidgenossenschaft, hat behufs einer Reise nah England in Familienangelegenheiten auf mehrere Wochen Urlaub genommen. Während seiner Abwesen- heit wird die diplomatishen Geschäfte der Gesandtschaft Graf v. d. Goly besorgen, welcher vorgestern zu diesem Zweck in Bern eingetroffen ist.

Großbritannien und Frlaud. London, ?6. Juli. Die Großfürsten Alexis und Constantin von Rußland verließen gestern Abend London und begaben fich nach Graves- end, wo fie si{ch an Bord der Kaiserlihen Yacht auf der Reise nah dem Mittelländishen Meere einschifften. Der Herzog von Connaught (Prinz Arthur) wird in Kurzem in seiner Privatyaht „Alex“ eine Reise nah der \yrishen Küste antreten. Der Sultan von Zanzibar kam geftern von Birmingham in Liverpool an und wurde am Bahnhofe von dem Bürgermeister und den städtishen Behörden empfangen. Im Rathhause wurde ihm von der Korporation eine Willkommen- Adresse überreiht,. In Dublin wurde gestern Dr. Owens, ein Protestant und Konservativer, zum Lordmayor der Stadt für das kommende Amtsjahr gewählt.

Frankreich. Versailles, 7. Juli. (W. T. B.) Die Nationalversammlung begann in der heutigen Sißung die zweite Berathung des Gesezentwurfes, betreffend die Beziehungen der öffentlihen Gewalten. Der Deputirte Marcou (radikal) brachte ein Amendement ein, welches für die National- versammlung die Permanenz fordert. In der Rede, durh welche der Deputirte sein Amendement begründete, beklagte er den vorwiegend monarchischen Charakter der Konstitution vom Februar dieses Jahres. Der Vize-Präfident des Konseils, Buffet, hielt darauf eine Rede, in welcher derselbe nahwies, daß es gefährlih sein würde, der Nationalversammlung den Charakter der Permanenz zu verleihen. Er konstatirt ferner die Nothwen- digkeit einer starken Exekutivgewalt und fügte hinzu, daß die beste Garantie der Nationalvertretungen in der Stärke liege, welche fie aus der Unterstüßung durch die öffentlihe Meinung \chöpften. Schließlih wurde das Amendement Marcou mit 604 gegen 25 Stimmen abgelehnt.

Im weiteren Verlaufe der Sizung wurde das Amende- ment, wonach / zur Einberufung der Nationalversammlung die Stimmen eines Drittels der Mitglieder ftatt der Hälfte genügen follten, von der Dreißiger-Kommission zurückgezogen. Darauf wurde das Amendement des Herzogs von La Rochefoucauld mit 433 gegen 177 Stimmen abgelehnt. Dur dasselbe sollten dem Marschall-Präsidenten, um mit den fremden Souveränen verhandeln zu können, die Rechte eines Souveräns verliehèn werden und zwar aus dem Grunde, weil die Republik unver- mögend sei, sich die Allianzen zu verschaffen, welhe der Mon- arie zu Gebote ständen. Sodann verlas der Deputirte Ker- drel eine Uns der Anhänger der konstitutionellen erblichen Monarchie. - Dieselben wollen nicht für die Konstitution vom 2. Februar d. I. stimmen, da fie von der Ansicht ausgehen, daß die Monarchie allein Frankreih fördern könne. Dagegen werden sie für die gegenwärtige Gesehvorlage stimmen, da die- selbe die Konsequenzen des republikanishen Prinzips wesentlih abschwäche. Endlich beshloß die Versammlung mit 546 gegen 97 “geg zur dritten Lesnng des Gesezentwurfes über- zugehen.

- Das linke Centrum hat \sich in der Frage der Auf- [lôfung der Nationalversammlung dahin ausgesprochen,

._ daß es nit angezeigt erscheine, augenblicklich einen Antrag auf

Auflösung einzubringen. In Folge dessen ist der von den Bureaus der Linkèn beabsichtigte Antrag anf Auflösung der Nationalversammlung im Oktober vertagt worden.

Spanien. Aus Hendaye, 7. Iul, Abends, wird tele- graphirt: Der Vater des Prätandenten Don Carlos, Infant Johann, der in Folge eines Mißverständnifses kurze Zeit in Behobie verhaftet war, reist Abends nach England und begiebt fich von dort nach Norivegen.

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Italien. Mailand, 8. Iuli. (W. T. B.) Wie die yPerseveranza“ erfährt, wird der Kronprinz Humbert von Italien nach München gehen und \sich von dort wahrs{heinlih auf einige Tage nah London begeben.

Türkei. Konstantinopel, 7. Juli. (W. T. B.) Nach- dem Charles von Lesseps auf seine im April bezügli des Suez-Kanals gemachten Vorschläge von der Pforte noch keinen definitiven Bescheid erhalten hatte, zeigte derselbe Safvet Pascha an, daß er seine Vorschläge nunmehr zurückziehe. Lefseps begiebt sich nähsten Freitag nach Paris.

Durch die bereits gemeldete Abtretung von Port Zeyla an den Khedive erhöht sch der Tribut Aegyptens um 15,000 Pfd. Sterl. Port Zeyla wurde bisher dur einen eigenen Scheifkh verwaltet, ohne daß ih die Pforte in die Ver- waltung einmishte. Der Scheikh war thatsählich unabhängig von der Pforte, erkannte indessen die Suzeränität des Sultans an und zahlte demselben einen Tribut im Betrage von 800 Pfd. Sterl.

Numänien. Bukarest, 8. Iuli. (W. T. B.) Das amtliche Blatt bezeihnet die Meldung auswärtiger Zeitungen, daß die Pforte gegen die Unterzeihnung des Berner Welt- postvertrags durch die rumänishe Regierung Einspruch er- hoben habe, als unbegründet.

Nußfßland und Polen. St. Petersburg, 5. Juli. Der „Reg. Anz.“ veröffentlikt die folgenden Telegramme: Warschau, Sonnabend, den 21. Juni (3. Juli): Se. Majestät der Kaiser wohnte gestern dem Zielschießen der Infanterie und Artillerie bei. Heute wurde im Beisein Sr. Majestät ein doppel- seitiges Manöver ausgeführt und um 6 Uhx fand bei Sr. Ma- jestät Mittagstafel statt, zu welcher die Spißen vom Militär und Civil geladen waren. Warschau, Sonntag, den 22. Juni (4. Juli). Se. Majeftät der Kaiser besuchte heute den Gottes- dienst in der Lazienkishen Hofkirhe und wohnte dann den Schießübungen der Shügßenabtheilungen und der Kavallerie bei. Um 4Uhr Nachmittags trat Se. Majestät die Weiterreise nah Grodno an. Se. Majestät der König von Shweden wird, wie der „Rigasche Bote“ meldet, am 25. Juni /7. Juli auf der Rhede von Riga eintreffen, an Bord übernachten und am 26. Juni /8. Juli die Stadt besuchen, und noch an demselben, spätestens am nächsten Tage über Dünaburg und - Ssmolens? nach Moskau weiter reisen. Ihre Kaiserlihen Hoheiten die Großfürsten Alexej Alexandrowitsch und Konstantin Konftantinowitsh sind, wie die „Times" meldet, am 16. (28.) Juni, empfangen, von dem Grafen Schuwalow und dem Vize-Admiral Lichatschew in London eingetroffen. Großfürft Alexej Alexandrowitsh wird für die Dauer seines kurzen Aufenthalts daselbst bei dem Herzog und der Vio von Edinburgh in Clarence-House, St. James, Wohnung nehmen. Großfürst Konstantin Konstantino- witsch is im Sia befinde abgestiegen. Im Gefolge Ihrer Kaiserlichen Hoheiten befinden sch Baron Schilling und Dr. Kudrin. Se. Majestät der Kaiser hat unter dem 1. Iuli an den Minister des Innern ein Reskript gerichtet, in welhem den Bemühungen des Ministers und des General-Gouverneurs von Warschau, Grafen Koßebue, um die Angelegenheiten der griehisch - unirten Bevölkerung der früheren Cholmer Eparchie die Allerhöchste Anerkennung ausgesprohen und dem Mi- nister die Sorge um \{leunige und ausreihende Befriedigung aller Bedürfnisse der mit der rechtgläubigen Kirhe wieder ver- einigten Gotteshäuser, insbesondere um ihre Ausstattung mit allen goitesdienftlihen Utensilien empfohlen wird. z

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Juli. „Posttidn.“ hat erfahren, daß die Reise Ihrer Majestät der Königin-Wittwe von Mailand wegen einer leihten Krank- heit derselben hat aufgeschoben werden müssen. Am 30. Iuni verstarb în Ems der Rittmeister beim Leibgarde - Regiment ‘zu Pferde, Carl Alfr. Sterky, Sohn des General-Konsuls G. L. Sterky' in St. Petersburg, im Alter von 35 Jahren.

Asien. China. Aus Shanghai wird am 3. ds. ge- meldet, daß heftige Regengüsse die Seiden-, sowie die zweile Thee-Ernte beschädigt haben.

Landtags- Angelegenheiten.

Am 5. Juli Morgens starb auf Reichertêwalde Otto Burggraf und Graf zu Dohna-Reichertswalde, Senior der- Ge- sammt-Familie, erblihes Mitglied des Herrenhauses und des Provin- zial-Laudtages der Provinz Preußen, Kreis-Deputirter und Landschafts- rath a. D., Rechtsritter des Johanniter-Ordens u. \. w. Der Ver- ftorbene wac am 26. April 1802 zu Reichertswalde im Kreise Moh- rungen geboren, durch Verordnung vom 3. Februar 1847 wegen seines Antheils an der Grafshaft Dohna zur Herrenkurie des vereinigten Landtages und demgemäß mit erblichem Rechte durch Verordnun vom 12. Oktober 1854 in das Herrenhaus berufen. Graf Otto ist unvermählt gestorben.

Statistische Nachrichten.

Nach der handelsamtlichen Statistik über die Unfälle auf britishen Eisenbahnen im vorigen Jahre wurden im Ganzen 1424 Personen getödtet und 5041 verleßt. Von den Getödteten waren 211 und von den Verleßten 1981 Passagiere, währèênd 788 Todte und 2815 Verleßte- dem Personal der Cisenbahngesellshaften oder Bauunternehmern angehêörten. 425 der Getödteten und 215 der Ver- wundeten waren entweder SelUbstmörder oder hatten durh Fahrlässig- keit oder andere Ursachen ihr Leben oder Gliedmaßen eingebüßt.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Zu den in diesem Frühjahr bewilligten Ausgaben des Staats- aushalts-Etats gehörten auch 144,000 Æ zum Ankauf der Privat - Ae E L nig des verstorbenen Dr, August Kranz für die Universität Bonn. Die Sammlung hat seit Kurzem als eine Abtheilung des naturhistorishen Museums der Friedrih-Wil- helms- Universität zu Bonn im dortigen Poppelsdorfer Schloß ufstellung erhalten. Sie umfaßt ca. 14,000 Stück nebst einer groben Anzahl Seltenheiten und einer werthvollen Metcorolithen- und

erolithen-Sammlung. / /

Der Verein für hessische Geschichte und Landes- funde in Cassel hält seine Generalversammlung am 21. Juli in Marburg ab. Derselbe hat auch alle Mitglieder des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen zur Theilnahme eingeladen,

Bezüg!'ih der Restauration der Oppenheimer Kas tharinenkirche vernimmt die „Darmst. Ztg.“, daß die Herren Prof. Lübke, Schmidt und Dombaumeister Cuypers eingeladen worden find, das Werk zu begutächten. Die Genannten haben die Einladung angenommen und werden zu Ende Juli zusammentreten.

Die Jahrespersammlung der Allgemeinen \ch{chweizer geshichtsforschenden Gesellschaft wird am 13. und 14. Sep- tember im Rathhaus in Luzern stattfinden.

Laud- und Forstwirthschaft.

Aus Anlaß einer Vorstellung des deutschen Landwirthshafts- rathes wegen allgemeiner Einführung des Gewichtshandels für landwirthschaftliche Produkte und Abänderung des gegenwärtigen Verfahrens der Marktpreisnotirungen fand eine Sitzung

der statistischen Central-Kommission am 10. Februar d. J. statt, welche die beiden Fragen und zwar: „1) follen von den Marktbehöcden in Zukunft noch wie bisher Monatédurchschnittspreise berechnet und dem statistishen Bureau, sowie den übrigen betheiligten Behörden Preisberechnun;en mitgetheilt werden, oder follen mit Rücksicht darauf, daß bei dergleichen Bercchnungen nachgewiesenermaßen zahlreihe FJrrthümer unterlaufen, nit vielmehr an li Markttage lediglich die Notirungen der wirklich e lten sten und niedrigsten Preise stattfinden, und diese an die raglichen Behörden eingereiht werden? und 2) wäre es in Er- wägung des Umständes, daß von 157 Marktorten gegenwärtig in 121 bereits nach dem Gewichte und nur in 36 noch M nach dem Maße gehandelt wird und die Zahl der Orte mit der Verkaufs- usance nach dem Maße sich ohnehin mit jedem Jahre vermindert nicht vorzuziehen, daß die Preisnotirungen künftig lediglih nach dem Gewicht gefordert und die bisherigen doppelten Angaben nah Maß und Gewicht gänzlich fallen gelassen werden?“ dahin beantwortete, daß 1) das neue Formular in einer einfachen Form so einzurichten sci, daß nur die höchsten und niedrigsten Preise sämmtlicher vorher {hon verzeichneten Marktartikel und zwar für Getreide nach 3 Kategorien, 1,, 2. und 3. Qualität, von jedem Markitage in dasselbe eingetragen und- auch die Monatsdureh\nitte aus diesen Einzeleintragungen ge- zogen werden könnten. Die Menge der zu Markte gebrachten Artikel wird summarish in einer Spalte angegeben, eine Berehnung der Quantitäten mit dem gezahlten Preise findet dagegen nicht stat. Jn Bezug auf die zweite Frage gab die Kom- misfion ihr Votum in bejahendem Sinne ab. Ueber diese Vorschläge der statistishen Centralkommission {weben jeßt die Ver Lapaingen zwischen den hierbei interessirten Ministerien; es wird sch{ ierbei auch um die Frage handeln, ob ‘diese Angelegenheit reihs- geseßlich zu regeln sei und ob fich n'cht für die amtliche Notirung der Marktpreise der landwirthschaftlißen Hauptprodukte die aus- \chließlihe Anwendung des Einheitssaßes von 100 Kilogr. statt 100 Pfd. empfehle, wie fa auch die für den Verkeh: mit Naturalien und anderen Lebensbedürfnissen so A Eisenbahnen ihren Fracht- berechnungen den Einheitssaß von 100 Kilogr. zu Grunde legen.

Jm Regierungsbezirk Wiesbaden hat is das Winter- getreide sehr gut entwickelt, nur in einigen Distrikten steht der Roggen dünn. Die Sommersaaten und Futterkcäuter sind vortrefflich gedie- hen, auch die Wiesen liefern reihen Ertrag. Die Obsterate verspricht eine sehr reihlihe zu werden. Der Weinstock zeigt ungemein zahl- reiche Gescheine.

__— Ueber die Ernte-Ausstichten in verschiedenen Ländern ent- hält die „Nat. Ztg.“ folgende Nachrichten: Im Königreich Preußen

: hat während der mit dem 3. Juli beendeten Woche die Temperatur

im ganzen Lande einen hoben Grad erreicht und haben, besonders im westlichen Theile der Monarchie, ftarke Gewitter mit trockcnen Tagen abgewecselt. Wenngleih diefe Witterung binsihtlich der Futtergräser, des Sommerkorns und der Kartoffeln nur als eine erwünschte zu bezeihnen ist, so hat doch andererseits die H-u- Ernte eine Verzögerung erlitten. Roggen steht gegenwäctig üm Norden besser als im Süden. Weizen dagegen umgekehrt. Jn Po- sen glaubt man eine ergiebige Roggenernte erwarten zu können, da- gegen wünscht man dort für Sommergetreide noch viel Regen. In Pommern hat man mit der Rübsenernte den Anfang gemacht und ist mit der Qualität seither zufrieden, auch in der Provinz Preußen hat die Rübsenernte bereits begonnen. In der Umgegend Ham- burgs8/liefert die Heuernte ein mittelmäßiges Resultat, welches ih jedo in der Marsch günstiger als auf der Geest stellt, wo ein erheb- liher Ausfall an Koppelgras zu erwarten ist. Auch der Hafer kann sich auf den hohen Geestfeldern von den ungünstigen Ein- flüssen der kälten Nächte noch imm:r nicht ganz erholen und wächst durchweg niht ganz lang in Stroh, wäh- rend derselbe in den Marschgegenden üppig wächst und ge- deiht. Der Weizen verspricht eine gesegnete Erntè, der Roggen cine Mittelernte, und die Kartoffeln stehen gut. Aus Süddeut\ch- land lauten die Berichte recht günstig und glaubt man z. B. in den meisten Theilen Ober- und Niederbayerns bei fortdauerndem guten -Wetter- in laufender Woche mit dem Roggenschnitte beginnen zu kön- nen. In Schweden laufen aus den Länsbezirken Gothenburg, Bohus und Elfsborg sehr erfreuliche Berichte über den Stand der Saaten ein. Der in den leßten Wochen gefallene Regen hat cin überrashendes Wachsthum herbeigeführt. Namentlich versprechen Hafer und Roggen eine reiche Ernte.

Aus St. Gallen meldet man der „Züricher Ztg.": Im Rheinthal macht fich gegenwärtig ein neues, der Landwirthschaft drohendes Uebel bemerkbar. Das Gemeindeamt Sevelen berichtet von Heuschreckenschwärmen, die im Werdenbergischen über den Rhein gekommen seien und da, wo fie fich. niederlassen, alles Gras, dem Boden eben, abfressen. Sie vertheilen \ihch auf verschiedene Par- zellen von’ 10 bis 15 Ruthen Umfang und so massenhaft, daß Alles davon wimmelt und man fie auf sonnigen Pläßchen zu Hundert- tausenden s{häßen müsse. Sie packen auch die Kornäcker- an und könnte die Sache ernstlichere Folgen haben, wenn man kein Mittel zu deren Bertilgung ausfindig machen könnte.

__ Gewerbe und Handel.

In der Sißung des Verwaltungsrathes der Allgemeinen Berliner Omnibus-Aktien-Gesell schaft vom 6. d. M. wurde von der Direktion eine vergleichende Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ersten Semesters 1875 gegen dieselben des ersten Semesters 1874 vorgelegt, nah welcher das Resultat des Geschäftes pro 1875 mindestens niht ungünstiger erscheint, als das pro 1874, Die Betriebs-Gesammteinnahmen betrugen für diese Zeit im Jahre 1874 384,665 Thlr., 1875 368,871 Thir., also Mindereinnahme 1875 15,794 Thlr. Die Betriebs-Gesammtausgaben betrugen für das erste Semester - 1874 378,896 Thlr., für das erste Semester 1875 339,977 Thlr., also Minderausgabe 1875 38,919 Thlr.

Wie man aus München meldet, wird mit der Vertheilung der Spißeder’shen Gantmasse am 20, August d. J. unter Beobachtung der alphabetishen Reihenfolge bei den Gläubigern be- gonnen werden. Von 108 Fl. werden 15 Fl. 362 Kr., mithin 14197/,3, % ausgezahlt.

: Verkehrs-Anstalten.

Die Bexlin-Dresdener Eisenbahn wversendet' einen für die heutige außerordentlihe Generalverfammlung bestimmten Berichz dcs Aufsichtsraths und der Direktion. Derselbe giebt eine eingehende Darlegung der statistischen Verhältnisse des Unternehmens und er- ôrtert sodann die finanzielle Lage der Gesellschaft, Wie früher mit- getheilt, fällt der heutigen Genexalversammlung die Ausgabe zu, sich über dic Aufnahme eines prioritätischen Anlehens im Betrage von 134 Millionen A \{chlüssig zu machen. Dem erwähuten Bericht liegt eine interessante Beschreibung der Elbbrücke bei Niederwartha nebst Zeichnung, eine 'Karte der Berlin-Dresdrner Eisenbahn nebft graphischer Darstellung ihrer Höhenverhältnisse bei.

Versciedene Zeitungen enthalten in ihren leßten Nummern einen Artikel über cine von der Großen Berliner Pferde- Eisenbahn gewährte Erleichterung bei der Benußung ihrer Bahnen, der. theils unvollständig ist, theils Irrthümer enthält. Nur Schüler unter 14 Jahren erhalten auf Grund eines Attestes ihres Schul- vorstehers, welches ihre Schulpflichtigkeit und ihr Alter bescheinigt, bei den Depotverwaltugen auf dem Gesundbrunnen, in Pankow, in der Königgräßerstraße Nr. 120, (gleichzeitig für Tempelhof) und in Rixdorf fogenannte Schülerkarten, gegen deren Vorzeigung sie an den Wochentagen bei ihren Schulbesuhen auf allen Touren nur die Hälfte des Fahrpreises, soweit diese Hälfte niht weniger als 10 Pfennige beträgt, zu entrichten haben ; sie haben aber nur An- recht auf cinen Sißplaß, wenn solcher nach Placirung der Fahrgäfte, die den gauzen Fahrpreis bezahlen, vorhanden ift.

Rom, 7. Juli. (W. T. B.) Der „Agenzia Stefani" zufolge entbehrt die von hiesigen Blättern gebrachte Mittheilung, wonach die Gesellschaft der Südbahnen die Konventionen mit der Regie- rung gra hätte, der Begründung.

New-York, 7. Juli. (W. T. B.) . Der Hamburger Post-

dampfer „Klopstock“ von der Adlerlinie ift gestern hier eingetroffen.

E Ae e A L E a r I I Bn Ea: