1875 / 176 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jul 1875 18:00:01 GMT) scan diff

T5721] Bekäuuntmachütiße Die Lieferung verschiedener Utensilien von Holz (Tischlerarbeiten) und 94 Wassereimeru von Zink joll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen, Zeichnung-n und Beschreibungen find ia unserem Geschäftslokal, Stresow-Kaserne Nr. Il, einzuseben und versiegelte Offerten bis zum Dienstag, den 3. August cr., L Bormittags 10 Uhr, daselb\t einzureichen. i Spandau, den 19. Juli 1875. Königliche Garuison-Berwaltuug.

[5971]

dd: ' nr “: Königliche Westfälische Eiscubahn. Neubaustrecke: Ottbergen-Nartheim.

Die Ausführung der Maurerarbeiten zu der Brücke über drn Holtenser Bach Stat. 280,7 und der Wegeunterführung in Stat. 281,8 soll im Wege der Submission vergeben werden.

Subnissionstermin ist am

7. Angust cr., Bormittags 10 Uhr, ïn dem Abtherlungsbureau zu Northeim anberaumt, woselbst auch die Eröffnung der Offerten in Gegen- wart der Submittenten erfolgt.

Die Zeichnungen, Bedingungen. und Submissions- formuvlare liegen zur Einsicht im Bureau aus. Letz- tere fköunen auch gegen Erfiattung von 1 4 Druck- Xosten käuflich von dort bezogèn werden. i

Eine vorläufige Kaution von 1000 # ift vor dem Termine bei der Haupikasse in Münster zu deponiren.

Northeim, den 26. Juli 1875.

Der Eisenbahn-Vaumeister. Hahn.

Bergisch - Märkische E Eiscubahn.

Die Herstellung des Oberbaues auf der Zweigbahn Kettwig- Mülheim nebst den Nebengeleisen der Bahn- bôfe Saarn und Broich, zusammen 15,9 Kilometer Geleislänge umfassend, soll ungetheilt im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen liegen in unserm hiesigen Cen- tral-Büreau zur Einsichtnahme aus. Abdrücke der- felben find gegen Kostenersaß von dem Rechnungs- Rath Clkemann hierselbst zu beziehen; jedoch wird deren Abgabe nur an Unternehmer erfolgen, welche ihre- Qualififation bei unseren Neubauten bewährt oder durch Atteste nachgewiesen haben.

Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift: „Abthcilung V1. Offerte auf Herstellung des Oberbaues auf der Zweigbahu Kettwig- Mülheim“ vis zum 13. August cr., an welchem Tage, Vor- mittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben stattfinden

ird, frankirt bei uns einzureichen.

Nor dem Termine i} eine vorläufige Caution von 1000 Mark bei unserer Hauptkasse zu hinterlegen.

Eiberfeld, den 23. Juli 1875.

Königliche Eisenbahu-Direktion.

E E E T Ri E I N

Vergish-Märkische Eisenbahn.

Die Herstellung des Oberbaues auf der Lennep- Wipperfürther Eisenbahn Strecke Lennep-Hües- wagen und - der Zweigbahn Born-Opladen von Born bis Wecmelskirchen, nebst den Nebengeleisen der Bahnhöfe Born-Hückeswagen und Wermels- firhen, zusammen 20,2 Kilometer Geleislänge um- fassend, soll ungetheilt im Wege der Submission ver- dungen werden,

Die Bedingungen liegen in unserm hiesigen Gentral-Baubureau zur Einsichtnahme aus. Ab- drüde derselben sind gegen Del etias von dem Rechnungs-Rath Elkemann hierselbst zu beziehen ; Lede wird deren Abgabe nur an Unternehmer er- olgen, welche ihre Qualifikation bei unseren Neu- bauten bewährt oder durch Atteste nachgewiesen haben.

Die Disposition über Vertheilung des Bettungs- Materials ist im Bureau des Eiseubahn-Baumeisters Awaterx in Lennep einzusehen.

Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift : „Abtheilung V, Offerte auf Her- stellung des Oberbaues der Bahulinien Ses PARRIMages und Boru-Wermels-

ren“

Ie Rat A N A2 C00 S E i Ph

bis zum 10. August c., an welchem Tage, . Vor- | s

znittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben stattfinden wird, frankirt bei uns einzureichen. Vor dem Termine ist eine vorläufige Kartion ‘von 1000 Mark bei unserer Hauptkasse zu hinterlegen. Elberfeld, den S1, ul: 1879, Königliche Eisenbahu-Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[5938] Aufkündigung / Kur- und Neumärkisher Pfandbriefe.

Die in dem beigefügten Verzeichniß aufgeführten

Pfandbriefe sollen in dem nächsten Zinstermin

__ Weihnathten d, S. R Ritterschaftlichen Kredit - Institut eingelöst werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst Talons und denjenigen Zins- coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeich- neten Fälligkeits-Termin lauten, unverzüglich an ‘unsere Hauptkasse oder an eine unserer Provinzial- M Se einzuliefern. Ueber die Ein- lieferung ‘wird Rekoguition ertheilt und diefe dem- nächst im Fälligkeité-Termin bei derjenigen Kasse, Sei welcher die Einlieferung erfolgt ist, dur Berab- Folgen der Valuta eingelöst werden. Diejenigen In-

aber gelüudigter Pfandbriefe, welche dieselben nicht

is zunt 1. September d, I. einliefern, hen zu gewärtigen, daß alsdann diese Pfandbriefe auf hre Kosten nochmals- aufgerufen werden; diejenigen aber, welhe weiterhin die Ein- Ls bei einer dex Provinzial-Ritterschafts-Kassen is zum

i 14. Januar 1876

vder bei unserer Hauptkasse bis un | 14. Februar 1576

nicht bewirken, haven zu erwarten, daß sie nah Vor- {rift der Allerhöchsten Ordre vom 15. Februar 1858 und des Regulativs vom 7. Dezember 1848 (Geseß-Sammlung 1858 S. 37, 1849 S. 76) mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Rechten, insbeson- dere mit dem der Spezial-Hypothek präkludirt und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Kredit- S zu deponirende Valuta werden verwiesen werden.

Falls die zum Umtaush gekündigten Pfandbriefe bei der Haupt-Rittershafts- Kasse einge- liefert werden, wird die unterzeichnete Hauptdirektion von ihrer Befugniß, gegen die Einkieferung zunächst Rekognitionsschein zu ertheilen, zur Bequemlichkeit der Inhaber bis auf Weiteres keinen Gebrauch macen, vielmehr gegen Einlieferung der gekündigten Pfandbriefe sofort die Ersaß-Pfandbriefe aushändigen.

Auch erfolgt die Einziehung der auf Umtausch ge- kündigten Pfandbriefe und die Aushändigung der Ersatz-Pfandbriefe immer kostenfrei für den Pfand- briefs-Jnhaber, sofern er dabei nicht sélbst etwas versäumt.

Berlin, den 16. Juli 1375.

Kur- und Neumärkische Haupt-Nitterschafts- i Direktion. v. Klüßow. v. Tetteuborn. v. Pfuel. Verzeichniß gekündigter und einzuliefecuder Kur - und : Nenmüäürkischer Pfaudbricfe.

[ Betrag Nr. | s

Gut. Provinz. Ae Gihur

Durch Umtausch einzulösende Pfandbriefe.

34,921 [Klein Holßendorf Ukermark 1000 34.080 | Ravenslust ú 100

[5978] Bekanntmachung.

Von den zum Zwecke des Chausseebaues auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 17, September 1862 und 18. November 1863 ausgegebenen Obli- gationen des Kreises Locbau sizd am 20. Juli d. Is zum Zwecke der Amortisation ausgeloost

worden : I, Emission. Littr, B. Nr. 7 über 1500 Reichsmark, 5 . e 9 und 13 über je 300 Reichsmark, ë . 26 über 150 Meichsmark, é . „34 über 75 Reichsmark, II. Emission. Littr, B. Nr. 4 über 1500 Reichsmark, Ï 40900 ITI. Emission. Littr. C. Nr. 1, 2 und 10 über je 300 Reichsmark. Den Inhabern der gedachten Obligationen werden die b.zeichneten Kapitalien hierdurch mit der Auf- forderung gekündigt, die Beträge gegen Einreichung der Obligationen vom 1. Oïtober d. Is. ab bei der Ostpreußischen landschaftlihen Darlehnskasse, dem Bankhaus Samter in Königsberg und. unserer Kreis-Kommunalkasse hierselbst in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung - der MROeA Obligationen hört mit dem 1, Oktober d. I. auf. Neumark, den 21. Julí 1875. Der Kreis-Aunss{chuß des Kreises Locbaän,

Posen-Creuzburger Eisenbahn- [9697] Gesellschaft.

Die Aktionäre der Posen-Creuzburger Eisenbahn- Gesellschaft werden unter Hinweisung auf §8. 6 und 7 A Gesellschaftsstatuts hierdurch aufgefordert, die etten

0% auf die gezeihneten Stamm- und Prioritäts-Stamm- aktien mit 60 resp. 120 A abzüglich 3,5 # resp. 6,50 #. fünfprozentiger Zinsen für bereits eingezahlte 80% bis ult, August d. I. und fünfprozentiger Bau- zinsen für die vollgezahlte Aktie vom 1. bis ult. September somit 56 M. 75 S = 18 Mur 27 S 6 pf für jede s Sigmmanis v aan M O A = x pf/ für jede Prioritäts-Stammafktie O in der Zeit vom 15.—31. August d. Is. in Berlin und Breslan bei dem Baukhause Iacob Laudax, in Posen bei der Provinzial-Aktien-Bank gegen Vorzeigung oder Einsendung der Quittungss- bogen, bei Vermeidung der im §8. 7 cit, ange- drohten Konventionalstrafe und weiteren Nachtheile u zahlen. Bres!au, den 20. Juli 1875.

Der Aufsichtsrath.

Dr. Sonigmaun,

[5954] Bekanutmachung.

Bei der im Monat Juli cr. in öffentliher Sißung der Stadtverordneten - Versammlung stattgehabten Ausloosung der zu Folge Allerhöchsten Privilegii vom 6, August 1869 emittirteu Stadtobli- gationen über 100,000 Thlr. sind nahstehende Obligationen zur Ausloosuug gekommen:

a, Litt, B, Nr. 48 über 500 Thlr.

E. 59 500 ,

C. 137 200 W. 161 100 D. 237 100 D. 239 100 D. 162 100 E. 551 50 E. 461 50 F. 628 25 F. 561 25

S .- j Summa 1750 Thlr. Die ausgelooften Obligationen werden deren Cigen- thümern hierdurch zur Zurückzahlung der desfallfigen Kapitalbeträge Ende Dezember d. I. gekündigt, mit dem Bemerken, daß gegen Einsendung der Ob- ligationen nebst Talons und Coupons die Zahlung der betreffenden Kapitalbeträge durch unsere Käm- mereikasse angeordnet ist und daß mit Ende De- ember d. I. die Verzinsung der geküudigten bligationen aufhört. Staßfurt, den 22. Juli 1875. Der Magistrat.

Fr E hs O Lr U UUUURUAR U-U n ïu U == UUAUAVUN

Göldner-

(B, M.Mgd. 983,) l

Verschiedene Bekanututrahungen-

net geit 15, Juni 18

Flôtel ersten Ranges, auf das Comfortabelste eingerichtet, in schönster Lage, um- 1 M geben von Anlagen mit prachtvoller Aussicht auf See und Alpen, Der Direktor: : B (M. 2247 2.) F. Weinmann.

d er I E es D A 1 A A i ck dos e U Gaz Ad

D ect E 2 A T S E E

S S E E Er M R E T E S R L L D C - LaanC=u

Kisenbaltn.

Jn Gemäßheit des în der Geueralversammlung am 21. Juni d. I. gefaßten Beschlusses beehrt si der Unterzeichnete die Herren Aktionäre zur außerordentlichen

Generalversammlung

am Montag, den 1D. September d. J+,- Vormittags Uhr,

in den Saal des hiesigen Casino-Gebäudes ergebenst einzuladen.

Die Gegenstände der bis jeßt festgestellten Tagesordnung sind:

1) Antrag des Aktionärs Dr. Reinganum zu Frankfurt a. M.: Daß den Mitgliedern des Ausschusses Adolf Böcking, Victor Sahler, Georg Vollmar und Peter Engelmann das ihnen früher ertheilte Mandat auf Grund der Bestimmungen des Han- delsgeseßbuchs, der Statuten und des Rheinischen Civil-Geseßbuchs entzogen und an deren Stelle neue Ausshuß-Mitglieder gewählt werden.

2) Antrag des Aktionärs Ri chard Kumbruch zu Kösen: Die Mitglieder des Verwaltungs- Ausschusses müssen in Abänderung des §. 38 der Statuten nicht füaf, sondern fünfzig Aktien der Rhein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft hinterlegen.

3) Antrag des Aktionärs Davidsohn zu Berlin: Die in Z. 46 der Statuten vorgesehene Entschädigung für die Mühewaltung des Ausschusses von 9000 Mark wird so lange sué- pendirt, bis das Aktien-Unternehmen eine Dividende für die Aktionäre abwirft; bis dahin A die Auss{hußmitglieder nur Ersaß ihrer Auslagen in der Form von Diäten und

eisekosten.

4) Artrag des Aktionärs Berger zu Kreuznah: Die Mitglieder des Verwaltungs-Aus\{usses haben freie Fahrt auf der Eisenbahn, jedoch nur für ihre Person, und erhalten außer dem

Ersaß der durch ihre Funktionen herbeigeführten Auslagen als jährlihe Entschädigung für

ihre Mühewaltung einen Betrag von 9000 Mark zu ihrer Disposition gestellt. Dieser Be-

trag soll nah dem Ermessen des Verwaltungs-Ausschusses im Juteresse und zur Aufbesserung . der Bahn verwendet werden. M

5) Antrag des Aktionärs Reul zu Frankfurt a. M. :

a, Auf Vorlage und Vorlesen der Situngs-Protokolle des Verwaltungs: Auss{chusses aus den legten vier Jahren, unter weiterer Angabe des Orts der Auóschußsißzungen und der für dieselben vom 1. Januar 1874 bis zum 1. Juli 1875 von den Mitgliedern liqui- dirten Kosten.

. Unter Bezugnahme auf Art, 225 und 195 des Handelsgeseßbuchs Bevollmächtigte aus der Zahl der Aktionäre zu erwählen, um- das Verhalten der bis zum 21. Juni d. J. und auch später noch in Funktion gestandenen Mitglieder des Verwaltungs-Aus\chusses ‘einer Prüfung zu unterziehen und in der nächsten ordentlichen Generalversammlung über das Resultat ihres Auftrags B richt zu erstatten,

6) Wahl eines Ausshußmitglieds an die Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Geheimen Regies

rungs-Naths a. D. Dr. Reinhard zu Berlin. (§. 39 des Statuts.)

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen wünschen, werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §Z. 29, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf besoû- ders aufmerksam gemacht, daß nur solhe Besißer von Aktien zur Theilnahme berechtigt find, welche ihrew Besitz in die Bücher der Gesellschaft bis spätestens 8 Tage vor dem Tage der Geueralversammlung haben eintragen lassen, und welche sich über das Fortbestehen des Besißes bis spätestens einen Tag vor der Generalversammluug entweder selbst oder durch ihre legitimirten Bevollmächtigten ausgewiesen haben. Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besiß der Aktien, resp. zur Entgegennahme der An- meldungen für die Einschreibung in die Gesellshaftsbücher find zur Erleichterung für die auswärtigen. Herren Aktionäre

die Direktion der Disconto-Gesellschaft in Berlin,

die Bank für Handel und Judustrie in Berlin und

die Filiale E Vank für Handel und Judustrie in Frank- furt a: M.,

und zwar bis zum 4. September d. J. incl. zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher und bis zum 9. September d, I. incl. nur noch für den Ausweis über den Fortbesiß. ermächtigt worden. :

_Die für die Theilnahme an der Generalversammlung auszugebenden Eintritts-Karten, welche zuglei für die nach §S. 30 und 31 Stimmberechtigten als Freibillets für die Her- und Nückf ahrt auf der Bahn gelten, können an den vorbezeichneten Stellen vom 5, bis 9, September d. J. incl,, im Bureau des Rerwaltungs-Aus\{usses jedo vom 5. bis 12. September incl. gegen Einlieferung des Ausweises über den Fortbesiß der Aktien in Empfang genommen werden.

Anstatt der Präsentation und der Deponirung der Aktien genügen die Depositenscheine der niglichen Hauptbank in Berlin.

Kreuzuath, den 26. Juli 1875.

io Se S E 2)

Der Vorfißende des Verwaltungs-Auss{usses de Ene Es A ?

B. Engelmann.

BÆDEKER'S REISEHANDBÜCHER,

Belgien und Holland. 13. Aufl. 1875. 5 # Miittel- und Noerd-Deutsekland. 16. Aufl. 1824. 6 6. Süd-Deutschland und Oeasterreleh. 16. Aufl. 18783. 6 M. Deutsecbland und Oesterreickh complett in einem Bande, 15, Aufl, 1872. 10 M Oesterreich-Ungarn. 16. Aufl. “1823. 4 Südbaierm und die oesterr. Alpen=- Inder: Tirol, Salzburg etc. 16, Aufl, 18724. 5 ( Ober-Italien. 7. Aufl. 1874, 6 M Mittel-Italien. 4 Aufl. 1874. 6 A Unter-Italien. 4. Aufl, 1874. 6 M London. 5. Aufl. 1875. 5 M Palaestina und Syrien. 1875, 15 # Paris. 7 Aufl. 1870. 4 A 80 4 Rheinlande. 18. Aufl, 1874. 4 80 §4 Sehweize 16. Aufl. 1875. 6 A Conversationébuch in 4 Sprachen. 22. Aufl, 3 Æ

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[5981]

[Die Waarengattungen

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußis

46 176.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu beseßenden Stellen,

1) die

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 29. Juli

2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter, 3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs-Termine, 4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-

Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

| 9) die Uebersicht der bestehenden

6) die von den Reichs-, Staats-

hen Staats-Anzeiger.

1875,

und Löschungen in den Handels- und Zeich euregistern veröffentlicht t und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine ,

7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 8) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins,

10) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Postdampfschiff-Verbindungen mit tansatlantischen Ländern,

Dec Inhalt diejer Beuage, im welcher auch die im §. 6 des GSeseyzes über den Markenschuÿß,

egister für das D

einem besonderen Blatt unter deu Titel

Sentral-Handels-R

Das Cenical - Handels - Register für das Dents®e Reih kann durch alle Post-Anstalten des Zn-

und ‘Luslandes,

Bu “b

sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrä erstraße 109, und «fle ndlungen, \úr Berlin aud dur die Expedition: 8W, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

vom 30, November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

eutsche Reich. x: 19)

Das Central - Handels-Register für das Deutsche Reich erscheiut in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1# 50 4 für das Vierteljahr.

r den Raum einer Drué@zeile

Einzelne Numuiern kosten L@ 4 80 S.

Vom Central-Handelsregister für das Deutsche Reih werden heut die Nrn. 179 und 180 aus- gegeben.

E

im Zeichen- und Handelsregister.

Nah §. 2 des Markenschußgeseßes vom 30, November 1874 muß bekanntlih der An- meldung eines Zeihens ein Verzeichniß der Maarengaitungen, für welhe das Zeichen be- stimmt ist, beigefügt sein. Nah den Aus- führungsbestimmungen des Bundesraths wird die Waarengattung im Zeichenregister vermerkt und auch dur den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ bekannt gemacht.

Im deutschen Ges-h if nicht ausdrücklih aus- gesprochen, was das österreihishe Geseh ganz unzweifelhaft bestimmt, daß das Zeichen nur für die dabei benannte Waarengattung geschüßt ist, dergestalt, daß dasselbe Zeichen, für eine an- dere Waarengattung von Iedem beliebig benußt werden kann. Indessen unterliegt es nah den Motiven des Markenshußgeseßes keinem Zweifel, daß auch im Deutschen Reich das Zeichen nur in der Beschränkung auf bestimmte Waaren ge- shügt ist, und au der Abgeordnete Dr. Dppen- heim hat es bei der zweiten Berathung des Ge- sezes im Deutschen Reichstage für selbstverständ- li erklärt, daß die Aus\hließlihkeit einer Marke s{ch nur auf einen einzelnen Industriezweig beziehen kann.

Hiernah hat die Angabe der Waarengattung bei den Anmeldungen und in deren Bekannt- machun „en eine Wichtigkeit, die von manchen Gerichten anscheinend noch untershägt wird. Es dürfte z. B. niht mit dem Gesehe übereinstim- men, wenn statt für bestimmte Waarengattungen eine Marke allgemein „für die Fabrikate“ einer Firma eingetragen wird, zumal wenn aus dem Handels- und Zeichenregister nicht einmal zu er- A ist, welher Geschäftsbranche die Firma an- gehört.

Aber auch, wenn die Bedeutung der Angabe über die Waarengattung vollständig gewürdigt wird, \o fällt doch den Gerichten die Prüfung, ob dem Geseß in dieser Beziehung Genüge ge- \{hehen, oft sehr \{chwer.

Die Waarengattungen beruhen nämlih“ niht

} auf gesetzlich feststehenden oder auch nur allge-

mein anerkannten Merkmalen, sondern zum Theil auf kaufmännischer, \{chwankender Uebung, wie in Manufakturwaaren, Kurzwaaren, zum Theil auf

technischen, dem Laien oft unverständlichen Grund- ; lagen. Im Allgemeinen herrscht deshalb rücksicht- :

lih der Eintheilung der Waaren in Gattungen wenig Uebereinstimmung, und es wird vorkommen, daß ein und dieselbe Waare in verschiedenen Gerichts- bezirken ganz verschiedenen Gattungen zugezählt

wird, Gesegzt, ein Gericht trüge ein Zeichen für Werk- ; zeuge ein, so könnte ein anderes Gericht dasselbe |

Zeihen einem Anderen für Eisenwaaren \chügzen, später aber würde ih herausstellen, daß das Zeichen in beiden Fällen® nur für Feilen; bestimmt war, also nur von Einem benußt darf, Da \ich dem andere anreihen ließen, so Waarengattung zu zesse werden, wenn die Gerichte diesem Punkt niht ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. Es

dürfte

N ist auch, abgesehen von Prozessen, hon im In- / teresse der betheiligten Gewerbetreibenden er- j wünscht, die Waarengattung, für welche das :

Zeiten geschüßt ist, möglichst präzise ausgedrückt zu sehen, weil sons der Industrielle aus den

Vekanntmachungen nicht beurtheilen kann, in wieweit seine eigenen Interessen etwa gefährdet * find. Beiläufig wollen wir hierbei bemerken, daß auch die Solidität des Gewerbebetriebs dur klare und scharfe Klassifizirung der Waaren ge- fördert wird, sofern es dann nit mehr so leit ;

möglich ift, ‘dem Publikum unter allerhand Phantasienamen zu theuren Preisen Waaren in die Hände zu spielen, die unter ihrem richtigen Gattungsnamen viel wohlfeiler zu beziehen sind.

Das Bedürfniß einer ershöpfenden mäßen Klassifizirung der Waaren nah Gattungen ist natürlich in statistisher Beziehung am frü- hesten und am dringendsten hervorgetreten.

Der statistishen Centralkommission gebührt das ; Verdienst, eine \ystematische Uebersicht der Gewerbebetriebe entworfen zu haben, welche die Gewerbe in 19 große Gruppen mit Unter- eintheilungen in Klassen und Ordnung sah-

gemäß zusammenfaßt. Obwohl diese Uebersicht nur für die am 1. Dez. d. I. stattfindende ftati-

stische Aufnahme bestimmt ist, (weshalb einzelne Ge- werbe, die von der Aufnahme ausgeschlossen find, darin fehlen), \o bildet fie doch au für die hier besprohenen Zwecke eine geeignete Grund-

branhen, zu

deren Veröffentlihung \ich erfreuliher Weise

immer mehr Gerichte

Uebersiht aufgezählten Klassen erfolgte. Es würde für die Handels- und Gewerbestatistik \{chon ein großer Gewinn sein, wenn als Geschäftsbranhe wenigstens nur die betreffende Gruppe angegeben würde,

Nur dadur, daß \sich der Handels - und

werbe nach übereinstimmenden Merkmalen zu

gegenüber erfüllen. dem Handels- und ganz besonders in dem Zeichenregister ein Mittel, au ihrerseits darauf hinzuwirken, daß jene wünschenswerthe Ueberein- stimmung erreicht wird, wodur gleichzeitig die

tralkommission entworfene Uebersicht der Ge- werbebetriebe hiernach ein sehr willkommenes Material bietet, werden wir dieselbe in einer der nächsten Nr. d. Bl. abdrucken.

gischer Gerichte.

werden ; einem Beispiel viele : die ; einer Quelle vieler Pro-

sachge- ;

1) Wechsel. Kompetenz. Am Zahlungsorte des Wecsels kann nach französischem Rechte

judizirt ergiebt, so verliert das Handelsgericht nicht Art. 83 W. O. zu erkennen. U. A. G. Celmar 19,

12. 74. Puchelt Bd. 5, S. 707 u. ff 2) Ausländer.

deutschen Reichsverfassung als Inländer zu betraten sind, belangt werden. (Art. 14 B Gericht als Ort der Beschlagnahme is dem aus- ländishen Schuldner gegenüber zur Entscheidung über die Hauptsache und zur Gültigkeitserklärung Ae kompetent. U. A. G. 5. 11.74 I. e,

3) Provisorishe Beshlagnahme dur Ordonnanz des Handelsgerichts - Präsi- denten. (Art. 417 B. P. D.)

Der Handelégerichts-Präsident kann in Handels- sahen auch die Beschlagnahme von Mobilien des Schuldners, die \sich in den Händen Dritter befinden, gestatten, da Art. 417 B. P. O. nicht unterscheidet und der Act. 558 a. a. O. den genannten Beamten

nicht von der Befugniß hierzu ausschließt.

Ueber mangelnde Veranlassung zum Erlasse dieser | Ordonnanz haben die Handelsgerichte nicht zu er- kfenuen, da der Präsident in Ausübung der ihm ver- liehenen besonderen Gewalt handelt, und in dieser Hinsicht nah den Grundsäßen der Gerichtsverfassung selbständig neben dem Handelsgerichte steht.

Bei Verurtheilung in der Hauptsache bedarf es einer Gültigkeitserklärung nicht.

Wenn auf Grund der Beschlagnahme zum Ver- kaufe geschritten werden soll, bedarf es der Gültig- erklärung, welhe niht von den Handelsgerichten, : sondern von den Civilgerihten auszusprechen ift. U. A. G. Colmar 5. 11. 74. 1. c,

4) Eisenbahnrecht.

a. Zerstörung der Waare durch Brand befreit die Eisenbahn als Frachtführerin niht ohne Weiteres | von ihrer Haftpflicht, da eine Feuersbrunst an und | für fih nicht als ein Fall höherer Gewalt ini Sinne i H. G. B. angesehen werden kann, vielmehr anzunehmen ift, es werde derjenige, welcher ein Gebäude im Besiße hat, bei Anwenduna der Sorgfalt eines guten Hausvaters dasselbe vor Feuer bewahren.

b, Die Eisenbahn kann bei dem von ihr zu ver- ' tretenden Verluste der Waare sich auch den zum Zweck ! der Schadensberechnung im Voraus bestimmten | Normalsaß ihres Reglements dann nicht berufen, - wenn sie selbst nicht ihre bezüglih der Ablieferung | der Waare yach demselben Reglement übernommene Verpflichtung erfüllt hat und bei Erfüllung der- selben der Verlust voraussichtlih nicht eingetreten { wäre. U. Landgericht Meß als H. G. Nov. 1874 S ;

5) Frachtgeshäft der Eisenbahn, Liefe- rungsverzug, Fracht. Unter der Fracht, deren Betrag eine Eisenbahn

: des Art. 395

des durch Ver\äumung der Lieferungsfrist entstande- nen Schadens zu vergüten hat, ist nur diejenige *SFracht, welche die Gegenleistung für den von der Eisenbahn als solcher bewirkten Transport bildet,

lage. Ganz besonders würde die Statistik aus | derselben Nuyen ziehn, wenn die Vermerke in / den Handelsregistern über die Geschäfts-:

entschließen, mit Berücksichtigung der in der '

Gewerbestand überall daran gewöhnt, die Ge-

klassifiziren, kann die Statistik ihre Aufgabe ihm : Die Gerichte aber haben in :

Quellen mancherStreitigkeiten abgeschnitten werden. : In der Ueberzeugung, daß dem Handelsstande ' undoden Gerichten die von der statistischen Cen- .

Entscheidungen rheinisher und elsaß-lothriu-

\ e gegen den ; Aussteller die Wechselregreßklage angestellt werden. : Wenn auch im Verfahren der Wechsel sich als prä- :

die Zuständigkeit über die Bereicherungsklage aus -

1 Kompetenz. Vor den Elsaß- : Lothringischen Gerichten können Ausländer auch von | Angehörigen anderer deutscher Staaten, die nach der |

G. B) Das

im Falle des Art. 427 Nr. 2 des H. G. B. als Ersaß ;

A RCHLLES N

und nicht au der Kostenbetrag zu verstehen, welcher ! für die über die Eisenbahn hinauêgehende Weiter- ' befürderung an einen anderen Bestimmungsort ent- | richtet wird. Rh. Arch. Bd. 66. 11. S. 15.

i 6) Handelsschulden, Einzelkaufmann, Handelsgesellschaft, Kommanditist. “Der- jenige, welcher in das Geschäft eines Einzelkauf- manns mittelst Errichtung einer Kommanditgesell- \chaft eintritt, haftet mit seiner Einlage nicht ohne Weiteres für die vor Eingehung der Gesellschaft von | seinem Gesellschafter als Einzelkaufmann kontrahir- ten Schulden, wenngleich das frühere Geschäft un- | ter detselben Firma von der Gesellschaft fortgeführt | wird. U. A. G. Cöln 9. 12. 74, 1. e. I. S. 119. | 7) Bürgschaft eines Nichtkaufmanns für eine Forderung aus Handelsgeschäften, | Schuldschein, Art. 1326 B. G. B. E

| Der Schein, wodur ein Nichtkaufmann die Bürg- schaft für eine Forderung aus Handelsgeschäften übernimmt, unterliegt nicht der Vorschrift des Art. 1326 B. G. B., wonach derselbe entweder ganz von der Hand des Unterzeichners geschrieben oder ; von ihm wenigstens die Worte „gut“ oder „geneh- migt* beigefügt sein müssen. U, A. G. Cöln 19. 174 L o S. 113;

8) Wechsel, Wirkung eines dem Accep- tanten bewilligten Zahlungsausftandes auf den Zieher. Der Zieher eines Wechsels kann fi der gegen ihn erhobenen Wechselklage gegenüber nicht auf einen dem Acceptanten bewilligten Zahl ungs- aus\tand berufen, da nach den Art. 23, 41, 44, 49, 80 u. 82 W. O. die Wechselverbindlichkeit des Aus- stellers, Acceptanten und Indossanten eigenartige und selbständige Obligationen bilden, der Inhaber | eines Mangels Zahlung protestirten Wechsels die | Wecbselklage nah seiner Wahl gegen alle Wechsel- | verpflichtete und gegen Einzelne anstellen kann, der Wechselshuldner fich nur solcher Einreden bedienen | kann, die aus dem Wechselrechte selbst hervorgehen ! oder ihm unmittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen, endlich der Wechselinhaber durch die dem einen Wecselvetyflihteten gewährte Fristbewilligung sih seines Wechselrehts gegen die anderen Verpflich- teten nicht begiebt, vielmehr die Prolongation auf * andere Wechselpersonen als die ursprünglichen Kon- trahenten niht wirkt und durch diejelbe der Wechsel- \{uldner einen Einwand nur gegenüber feinem } Kontrahenten erwirbt. U. R.-O.-H.-G. 9. 9. 74, l, e. II. S. 11—15.

| Die „Prag. Ztg.“ schreibt über österrei- Gische Marken in Rußland: Da nah dem Vertrage vom 5. Februar 1874 österreichische Mar- fen ia Rußland geschüßt werden können, fo ist es für die Industriellen und Kaufleute, welche ihre Marken in dem genannten Staale geshüßt haben wollen, von Wichtigkeit, dieselben s{leunigst registriren ! zu lassen, weil bei der früheren Registrirung ähn- ! licher deutscher Marken die Priorität für uns ver- loren ginge und die mit den bezüglichen österrei- chischen Marken versehenen Waaren in Rußland 10- gar außer Handel gesezt werden würden. Nach einer der Prager Handelskammer zugekommenen Mittheilung hat sich das Kaiserliche und Königliche Generalkonsulat in St. Petersburg bereit erklärt, eine etwa gewünshte Markenregistrirung gegen Zu- sendung der Marken und einer Vollmacht durhzu- führen. Die - Vollmacht muß von einem Kaiser- lih Königlichen Notar legalisfirt und die Legalisirung vom Gerichtshofe des betreffenden Sprengels, dann vom Kaiserlichen und Königlichen Ministerium des Aeußern beglaubigt sein.

Die (Sächs.) Industrie-Ausstell.-Z. schreibt : Unter dem Titel „Fabrikanten - Adreßbuh des Ksnigreihs Sachsen“ wird noch 1m Laufe dieses Jahres ein umfangreiches Werk erscheinen, das eine bei dem blühenden Stande der sächsischen Industrie hôch|st| empfindliche Lücke auszufüllen be- stimmt ist. Der Herausgeber L. Badt în Dresden beabsihtigt damit, dem gesammten Handelsstande des In- und Auslandes einen treuen und zuverlässigen Führer durch alle Fabriketablissements des König- reis Sachsen zu geben. Das Buch wird der Ueber- sihtlihkeit wegen in 6 Serien getheilt: 1) Gisen- und Metallindustrie, 2) chemische Industrie, 3) Textil- und Bekleidungsinduslrie, 4) Leder- und Kautsc{uk- industrie, 5) Holzindustrie, 6) mathematische, physi- falishe, chirurgishe und musikalishe Instrumente. Daß dieses Werk der sächsishen Industrie von wesentlichem Nutzen sein und manchem Industriellen neue Absaßwege ersließen wird, ist zweifellos. Die e N daran ift schon jeßt eine außerordentli lebhafte. i

Die Zeitschrift „Der Welthandel“ (Stutt- gart, Verlag von Sulius Maier) bringt in ihrer leßten Nummer unter der Rubrik „Revue der Ent- deckungen und Erfindungen“ u. A. folgende Mit- theilungen: Professor R. Böttger in Frankfurt a. M. hat ein Verfahren ausfindig gemacht, Kupfer- und Messingwaaren mit. einem spiegelglän- zenden Zinküberzuge zu versehen. Die zu ver- zinkenden Gegenstände werden gut gepußt in eine stedende Zinkoxyd-, Kali- oder Natronlösung (die

Zinkgrau oder Zinkstaub mit einer heiß konzentrirten

REBEn:

Auflösung von Kali oder Natron behandelt) ein- | getauht, so daß sie den Metallstaub berühren ; es | bedeckt sich alsdann das fih negativ verhaltende | Kupfer oder Messing {nell mit einer spiegelglän- ! zenden Zinkschicht. Besonders interessant ist die ' fernere Beobachtung Böttgers, daß eine nachträg- | liche Erhißung des Gegenstandes auf 120 —140° eine

Verschmelzung der Zinkoberfläche mit dem darunter liegenden Kupfer zu Lyoner Gold oder Tombak hervorbringt.

Das Bestreben, eine Druckerschwärze darzu- stellen, welche sich durch chemishe Agentien voll- | fommen und derartig vernichten lasse, daß das so | behandelte Papier aufs Neue Verwendung finden könne, hat nunmehr zu einem günstigen Resultat ge- führt. Ebner in Stuttgart und Kirchner in Cann- statt haben die entstehende Frage dahin gelöst, daß sie ein unserer Dinte chemisch gleiches Material (gerbsaures Eisen) in trockenem Zustande darstellen und die mit Leinölfirniß angemachte tiefshwarze Masse als Druckerschwärze verwenden. Wird ein mit Dinte oder derartiger Druckershwärze „ver- dorbenes“ Papier eingestampft, so läßt fich aus dem Papierbrei durch aufeinanderfolgende Behandlung mit zehnprozentiger Aebkali oder Kalklauge und ver- dünnter Salzsäure die Schrift wieder vollkommen entfernen und die Papiermasse in ihrer ursprüng- lichen Weiße wiedererhalten.

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober- \chlesischen berg- und hüttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Franß zu Beuthen O.-S,, enthält in Nr. 30: Personal- nachrihten. „Katastrophe“ auf dem von

Krugshacht der Königsgrube. Zur Ge- \hihte des Freihandels. Produktion, Handel, Verkehr (Beuthen: Jahresbericht der Stadt. Essen: Jahresbericht des Vereins für die bergbau- lihen Interessen. Belgien, Frankreich, Groß: britannien, Japan: Montanberihte. Handels- bewegung Rußlands in den ersten vier Monaten d. J.) Anzeigen.

Nr. 1241 desBremer Handels bl att,Wechen- {rift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. Mitthei- lungen aus der Bremischen Handelskammer (Schluß). Statistishe Notizen über das Fässertabakgeschäft in Bremen. Zuschriften aus dem Leserkreise, Vermischte Mittheilungen. Marktberichte (mit Schiffsfrachten). Anzeigen.

Nr. 30 des „Gewerbeblatts aus Würt- temberg*, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel (Stuttgart, 95. Juli 1875), hat folgenden Inhalt: Die Er- rihtung einer Reichsbankhauptstelle für Württemberg. Schwarzer Eisenlack. Benutzung des Chrom- alaun. Herstellung von kaltem Email, Kühs lung der Krankenzimmer. Hausiren mit Erdöl. Stand des Eisenmarktes in England. Neues im Lesezimmer. Literatur. (Das Paraffin und seine Mineralöle.) Ankündigungen.

Handels-Register.

Die Handelsregistereiniräge aus dem Königreich

Sachsen und aus dem Herzogthum Anhalt wer-

den Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp.

Dessau veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die leßteren monatlich.

Arnstadt. Jn das Handelsregister des unter- zeichneten Gerichts ist Folgendes eingetragen worden: Fol, VII Firma.

Den 21. Juli 1875. / | Die Firma: Chr. Schönherr in Arnstadt rmirt künftig Chr. Schönherr Nachfolger laut Anzeige vom 20. Juli 1875 Fol, 63, Vol, VII,

der Firmenakten. Inhaber.

Fol. VII, Den 21. Juli 1875.

Die Inhaberschaft der Frau Johanna von Zittwißz ist erloshen. Inhaber der Firma ist Kaufmann Friedrich Theodor Richard Bülow hier, lt. Anzeige vom 20. Juli 1875 Fol, 63, Vol. VII. der Firmenakten.

Arustadt, den 21. Juli 1875. : Fürstl. S. Justizamt das. A, Stunnius.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 27. Juli 1875 find am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Bei der unter Nr. 3269 des Gesellschaftsregisters vermerkten Aktiengesellshaft in Firma: Deutsche Trausport-Bersicheruugs-Gesellséhaft ist eingetragen: i R Durch am 19. Juli 1875 ministeriell geneh- migten Beschluß der Generalyersammlung vom 29. April 1875 sind die §S. 22 und 23 des Statuts abgeändert, demgemäß wird fortan in

Berlin.

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man erhält, wenn man einen großen Uebershuß von

Behinderungsfällen der Direktor durh ein vom Aufsichtsrath aus seiner Mitte ernanntes Mit- glied oder einen vom Aufsichtsrath ernannten Gesellschaftsbeamten vertreten. Die Stellyer-