1875 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jul 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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treibenden aufnahm, welche vorzugsweise für den örtlihen Bedarf und direkt für Kunden arbeiten, “in der Fabrikentabelle dagegen zwishen den Arbeitern innerhalb und außerhalb des Eta- blissements einen Untershied gemacht wissen, d. h. die Fabrikbevölkerung im engern Sinne getrennt von der Hausindustrie - Bevölkerung zur Darstellung bringen wollte. Diese Unterscheidung is heute nicht minder nöthig als vor 15 oder 20 Jahren. Fortwährend gehen Wandlungen in der einen oder anderen Rihtung vor sh. Handwerksmeister mit eigener Kundschaft verlieren dieselbe an größere, kaufmännis{ch betriebene Unternehmungen, wie z. B. die Damenkleidermacher meist nur noch für Konfektionsgeschäfte arbeiten, oder fie werden zu Fabrikarbeitern herabgedrückt. Hausindustriebetriebe verwan- deln \sich in Fabrikbetriebe, wie vielfah die sächsische Strumpfwirkerei. Nicht minder nehmen aber auch Fabrik- betriebe auch hausindustrielle Betriebsform an, wie etwa die Auflösung großer- Glasschleifereien in kleine häusliche Sqsleifwerkstätten. Auh manche Tabletteriezweige, ebenso die Cigarrenfabrifation find in dieser rückläufigen Be- wegung begriffen. In die Fragebogen, welche nur das Mi- nimum des zu Erhebenden enthalten, ift die Frage nach den in und außerhalb des Etablissements beschäftigten Arbeitern bei den Industriezweigen nicht mit aufgenommen, wo die Haus- industrie keine gleiGmäßig über alle Theile des Reichs verbreitete Betriebsform ist. Natürlih dürfen die Personalnahweise \ich niht blos auf die Angabe der Zahl der beschäftigten Personen be- i{hränken, sondern müssen die Stellung derselben zum Inhaber oder Ge- {häftsleitec, ferner Geshleht und Alter mit berüsihtigen. Allerdings wird man wegen der vorgeschlagenen Spaltung der Aufnahme diese Altersnahweise nur von den Gewerbebetrieben mit mehr als 5 Gehülfen erfahren und niht von Denen, welche nur mit 5 oder weniger Gehülfen arbeiten. Indeß für lehtere Betriebe \ind fie, obgleich ihre Zahl viel größer ist als die der ersteren, deshalb weniger von Belang, weil die Lehr- lings- und Gesellenshaft fas ausnahmslos ein Durh- gangsposten zum Meisterthum, d. h. zur wirthschaftlihen Selbständigkeit is, während in den Fabrikbetrieben die Arbeitnehmer eine von den Arbeitgebern und Unternehmern wirthschaftlich abhängige und darum mehr oder weniger ge- \hiedene soziale Klasse bilden, deren Heranwachsen und Familien- bildungen in positiven Zahlen vor fich zu haben, von größtem Interesse ist. Auch das Beharren in s\olcher Geiverbethätigkeit Wäre wichtig zu verfc!gen, und deshalb wohlinoch eine Frage nah den über 60 Jahre alten Arbeitnehmern wünschenswerth. VolUständig zu erschöpfen freilih is die Frage des Alters und der persönlihen Stellung der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber überhaupt nur in Verbindung mit einer Volkszählung. Stellt man ftatt der üblihen Fragen nach Haupt- und Neben- beruf und . Erwerb und Arbeits- oder Dienstverhältniß jeder einzelnen Person die Fragen, in welcher Eigenschaft die be- treffende Person den bezeihneten Beruf treibt, d. h. a. ob selbst- fländig (als Jnhaber, Mitbesißer, Pächter oder Geschäftsleiter) ; oder þ, als Vertreter für den abwesenden Inhaber ; oder c. an- gestellt als Verwalter, Prokurist, Buchhalter, Rechnungsführer, Ingenieur, Werkführer, Aufseher, Steiger u. #. w.; oder d. als Gehülfe, Kommis, Geselle, Knappe, Lehrling, Fabrikarbeiter, Tagelöhner u. \. w., so lassen \sih die für jede Person erhaltenen Angaben des Geschlechts, Alters, Berufs und der sozialen Stel- lung im Berufe sehr leiht zu einer Alters- und Berufstabelle verwerthen.

Nach dem Amtsblatt der Deutschen Reihs-T elo,

Ttirno Ens fu Sre 2OT+ fu GTEM Kie ügN "Depeschen befördert worden, und wor A8 innern Verkehr 7,820,500 gegen 7,905,510 im Jahre 1873. Diese Angaben gründen fich auf die für das Jahr für 3 Tage jedes Monats zusammengestellten statistischen Notizen; wirklich waren dagegen befördert worden 7,306,193, oder 205,574 weniger als 1873. Von obiger Zahl find Staats- depeschen 194,610 (+ 11,760), Telegraphen-Dienst - Depeschen 145,890 (+1170) Eisenbahn-Dienst-Depeshen 980 (—510) und Privatdepeschen - 7,479,020 (— 97,430); von letzteren fallen auf die erste Zone 4,327,830, auf die zweite 2,546,830, auf die dritte 945,840. Im äußern Verkehr, zunächst zwischen den Stationen des deutshen Reichs-Telegraphen- gebietes und den Stationen Bayerns und Württembergs sind beförder: worden 361,388 (—2593) Depeschen; hiervon gin- gen nach Bayern 248,481 (— 3682), nach Württemberg 112,907 (-+ 1089). Der Verkehr zwischen den Stationen des deutschen Reichs-Telegraphen-Gebietes und folgenden außerdeutshen Staaten stellte fich, wie folgt: Es wurden befördert nah Belgien 79,005 {— 1606), Dänemark 41,749 (— 40), Frankreih -177,864 (— 20,261), Griehenland 360 (+24), Großbritannien und Ir- land 154,187 (+7408), den Ionischen Inseln 46 (—61), Jtalien 28,112 (—1594), Luxemburg 11,307 (+859), Malta 173 (— 29), der Moldau- und Walachei (Rumänien) 3933 (— 990), den Nieder- Ianden 114,343 (+ 5431), Norwegen 18,191 (+ 1328), Oesterrei und Ungarn 296,903 (— 56,696), Portugal 1952 (+9), Rußland 101,127 (+8154), Schweden 22,030 (+399), der Schweiz 76,371 (+4625), Serbien und Montenegro 454 (—81), Spanien 3121 (— 302), der Türkei 3049 (— 35), Afrika 767 (+158), Amerika 10,257 (—825), Asien 2349 (+130), Australien 30 (— 13), zusammen also 1,147,680 (— 54,007) Depeschen. Demgemäß stellt sich die Zahl aller wirklih aufgegebenen Depeschen für 1874 auf 8,815,261 (— 262,174); im Transit-Verkehr liefen außerdem durch das deutshe Reichs - Telegraphen- Gebiet 294,139 (— 37,575). Die Gesammtzahl der Tele- graphenstationen belief sich am Schluß des Jahres-auf 1687 (+ 218); davon waren selbständige Stationen 352 (+ 16), mit Postanstalten vereinigte Stationen 1135 (+ 178), Privat- personen zur Verwaltung übertragene Stationen' 176 (+ 21), von Kommunen errihtete und unterhaltene Stationen 24 (+ 3). Das Personal der Telegraphenverwaltung betrug 6827 (+ 883), und zwar kamen auf das Personal der General-Direktion und der Telegraphen-Direktionen (ein\{chl. der Unterbeamten) 307 (+ 11), auf das Betriebspersonal bei den selbständigen Stationen: 1) Beamte 3701 ({+ 566), 2) Unter- beamte 816 (+ 3), das Betriebspersonal bei den nicht selbständigen Stationen (14 Beamte für je eine Station berechnet) 2003 (+ 303). Die Gesammtlänge der Telegraphenlinien und Leitungen endlih in Kilometern betrug am Schlusse des Jahres: a. der Linien 33,245,494 (+4 2,602,95), b, der Leitungen 120,779,063 (+ 16,338,76).

Dem von uns bereits erwähnten Jahresbericht der Kommission zur wissenschaftlihen Untersuhung der deutschen Meere in Kiel für die Jahre 1872 und 1873, herausgegeben im Auftrage des Königlih preußishen Ministe- riums der landwirth\{chaftlihen Angelegenheiten von Dr. H. A. Meyer, Dr. K. Möbius, Dr. G. Karsten, Dr. V. Hensen und

2 l Ic Fhephar-"dg h dieser Sléllung der betreffenden Bestimmungen

‘2. Jahrgang Sciffsjungen, die, im Frühjahr des vorigen Jahres

Befishung dér deutschen Küsten: Die Zahl der an der deutschen Küste einschließli der Haffe Fischerei treibenden Orte beträgt 733, ohne die Haffe 574; von diesen Orten is nur Helgoland nicht deutsch. 7174 Fischer mit 5281 Gehülfen be- treiben neben 5215 Gelegenheitsfishern in zusammen 8215 Fahr- zeugen dies Gewerbe. Von dieser Zahl kommen auf Preußen 671 Orte mit 15,930 Fischern u. #. w. und 7506 Fahrzeugen, wovon auf die Hafffisherei -in den- Provinzen Preußen und Pommern allein 159 Orte mit 5042 Fischern u. |. w. und 2860 Fahr- zeugen bei einer Größe des Fischereigebietes von 56,g Qu.-Meilen entfallen. Wirkliche Seefischerei wird in der Provinz Preußen (Kreise Memel, Fischhausen, Danzig und Neustadt) aus 86 Orten von 1113 Fischern mit 1135 Gehülfen und 727 Gelegen- heitsfishern in zusammen 1222 auf einer Meeresflähe von 90,¿ Qu.-Meilen betrieben. Die Provinz Pommern zählt in den Kreisen Lauenburg, Stolp, Schlawe, Cammin, Greiffenberg, Usedom-Wollin, Ueckermünde, Anclam, Greifswald, Grimmen, Rügen und Franzburg 217 Ortschaften, aus denen zusammen 2279 Fischer mit 1394 Gehülfen neben 1233 Gelegenheits- fishern auf 1906 Böten dem Seefischfang obliegen; ihr Fischerei- bezirk umfaßt 171 Qu.-Méilen. In Schleswig-Holstein find es 132 Ortschaften der Kreise Oldenburg, Plôn und Kiel, Eckernförde, Schleswig O., Flensburg, Apenrade, Sonderburg, Hadersleben, roëlhe von zusammen 1694 Fischern U. \. w. mit 1066 Fahrzeugen 67 Qu.-Meilen der Ostsee be- fischen lassen, während 491 Fischer u. \. w. mit 172 Böten aus 48 Ortschaften der Kreise Tondern, Husum, Eiderstedt, Schles- wig W., Norder- und Süderdithmarschen, Steinberg, Pinneberg und Altona vom Betriebe dieses Gewerbes in der Nordsee leben. Hannover weist nur 29 Orte in den Landdrosteien Stade und Aurich auf, in denen 465 Fischer mit 261 Gehülfen und 96 Ge- legenheitsfishern auf 208 Fahrzeugen den Seefischfang betreiben. Mecklenburg zählt in 35 Ortschaften 535 Fischer u. \. w. mit 298 Böten; ihr Fischereibezirk if 20,4 Qu.-Meilen groß. Aus Oldenburg befishen 3 Ortschaften mit 91 Fishern und 38 Kähnen 2,6 Qu.-Meilen der Oslsce, während die Nordsee zu diesem Zweck von 151 Fischern aus 14 Orten mit 80 Böten auf einer Fläche von 2,15; Qu.-Meilen befahren wird. Lübeck sendet aus 4 Ort- chaften 194 Fischer, darunter 58 Gehülfen und 42 Gelegen- heitsfisher, mit 114 Kähnen in die Ostsee; sein Bezirk umfaßt 11 Qu.-Meilen. In Bremen befassen sich 4 Fischer mit eben- soviel Gehülfen und einer gleihen Anzahl Fahrzeugen mit See- fishfang; die Größe ihres Fischereibezirkes beträgt 1 Qu.-Meile. Aus Hamburg endlih laufen von 4 Orten 145 Fischer mit 127 Gehülfen und 14 Gelegenheitsfishern auf 90 Böten aus, um ihrem Gewerbe auf 500 Qu.-Meilen der Nordsee obzuliegen,

Es ift wiederholt vorgekommen, daß bei Eheschlie- ßungen, der Vorschrift in §. 36 des Gesehes vom 9. März pr. entgegen, minderjährige Zeugen zugezogen worden find, und haben die betreffenden Bezirksregierungen folhe Eheshließungen für ungültig erachtet und eine Wiederholung derselben unter Zuziehung von zwei großjährigen Zeugen angeordnet.

Die Ansicht der gedachten Regierungen hat der Minister des Innern, in Uebereinstimmung mit dem Justiz-Minister, in einem Cirkularerlaß vom 16. d. M. niht für zutreffend erachtet. Der §. 35 des allegirten Geseyes bestimmt:

Die Ebe wird dadurch ge\chlossen, daß die Verlobten in Gegen- wart von zwei Zeugen vor dem Standesbeamten persönlich ihren Willen erklären u. \. w,

und ex Zer 8. 36 fügt die Vorschrift hinzu : pu Sp wi ugen sollen nur großjährige Personen zugezogen wer-

?

würdr die BoSrahme nicht gerechtfertigt sein, daß die Zuziehung eines néiandeährigen Zeugen unter allen Umständen die Nichtig- keit des Eheschließungsaktes nah fih ziehen müsse. Es geht Überdies aber aus dem Berichte der X. Kommission des Herren- a Abs ei q Tia unmittelbar hervor, daß da- in die Absiht in der That nicht gegangen is. Es heißt näm- lih Ls 15: O E „ZU §. 34 (jeßt §. 35) wurde eine andere Fassung vorge- \{chkagen, um die Bedenken darüber zu beseitigen, e R A den in der Vorlage für die Eheschließung vorgeshriebenen Formen für wes entli ch zu erachten seien, und um den Zeitpunkt festzustellen, wann eine Ehe als geschlossen anzusehen sei.“

Da nun der §8. 34 (jeßt §8. 35) die Bestimmung, daß die Zeugen das Alter der Großsährigkeit erreiht haben müssen, nicht enthält, diese Bestimmung vielmehr erf in dem darauf folgenden Paragraphen Aufnahme gefunden hat, so“ muß angenommen werden, daß der Geseßgeber die Großjährigkeit der Zeugen nit als eine wesentliche in dem oben gedahten Sinne betrachtet hat, und daß vielmehr die Vorschrift des jezigen §. 36 nur eine instruktionelle Bedeutung hat.

Hiernah erscheint das Verfahren der betreffenden Regie- rungen als ein nit zuläsfiges, Die Existenz zweier unter ver- \chiedenem Datum aufgenommenen Akte über eine und dieselbe Eheschließung feht die Feststellung der Familienverhältnisse in niht zu übersehender Weise der Gefahr der Verdunkelung aus.

Beshimpfungen des Ehegatten, welche in der Aufregung und Verstimmung über fortgeseßte vermeintlihe \s{chlechte Behandlung oder im Verlaufe eines häuslihen Streits erfolgt sind, geben, nach einem. Erkenntniß des Ober- Tribunals (1. Senat), vom 5. Juli d. I., dem beshimpften Ehegatten kein Reht auf Scheidung der Ehe.

Kiel, 29. Juli. (Kiel. Ztg.) Gestern Abend hat die Kor- vette „Medusà“ ihre große Reise angetreten, welche fie bis zum September des nähsten Jahres aus ‘den hrzimischen Gez wässern entfernt halten wird. Sie geht zunäh|t nach Plymouth, macht dort, um Kohlen aufzufüllen 2c., eine Station von unge- fähr viertägiger Dauer, und. dann nah Madeira, von dort nach Brafilien, Westindien und Nordamerika. In Westindien wird fie sich während des Winters aufhalten und die verschiede- nen Inseln des Archipels besuhen. Die Korvette steht unter dem Kommando des Korvetten-Kapitän Zirzow, und gehören zum Stabe die Kapitän-Lieutenants Junge (1. Offizier), Graf von Schwerin, der Lieutenant zur See Kohlhauer, die Unter-Lieute- nants zur See Hellhof, Graf von Königsmarck,. Vüllers, Rinkmann, Freiherr von Diergardt, der -Afffistenz- Arzt Dr. Benda, der Unter - Zahlmeister Borowski und der Marinepfarrer Fromholz. An Bord befindet \sich- der

eingestellt, im leßten Winter in Friedrihsort kasernirt waren. In früheren Jahren wurden zur Heranbildung des Matrosen- corps nur Segelschiffe, die „Schiffsjungen-Briggs*, verwandt, neuerdings aber den Schulschiffen noch 2 Dampfschiffe, die eben genannte Korvette und die „Nymphe“, das Schwester\chiff der „Medusa*, hinzugefügt. Für diese Korvetten is auch ein anderer - Besaÿungs - Etat eingeführt, nach welchem jeßt 134

Dr, C. Kupffer, entnehmen wix nahstehende Angaben über die

des übrigen Unterpersonals, hauptsählich des Matrosencorps, entsprechend vermindert worden if. Die Armirung der „Medusg“ besteht aus 9 12-Cent.- und 1 8-Cent.-Bootskanonen. Jy der wycker Bucht (Kieler Hafen) werden zur Zeit von der Tors pedo-Prüfungs- und Versuhs-Kommission unter Lei tung des Präses der Kommission, Kapitän Heusner, größere Versuche mit Defensiv-Torpedos angestellt.

Swinemünde, 28. Juli. (Ostsee-Ztg.) Nah Beendigung der Beerdigungsfeier des Kapitäns zur See Grapow wurde heute der neuernannte Kommandant der Panzerfregatte , Kron=« prinz“, der Kapitän zur See Livonius, durch den Avisoz Dampfer „Falke“ eingeholt, und das ganze See-Offizier-Corps des Geschwaders begab sich mit diesem Schiffe um 105 Uhr Vormittags nach der Rhede zurück. Die Panzerschiffe Wilhelm“, Katser). Kronprinz“ Und „Dansq® mit dem - „Falke* seßen Mittag ihre Reise nah Danzig fort. Dem Vernehmen nach werden ihnen morgen die noch hier im Hafen liegenden beiden Schulschisffe „Mosquito“ und „Rover“ folgen.

Württemberg. Stuttgart, 28. Juli. Se. Hoheit der Erbprinz Leopold und Jhre Königlihe Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern find am“ 26. zum Bez suche der Königlichen Familie in Friedrihshafen angekommen.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 30. Juli. (W. T. B.) Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth von Oester- reich ist mit ihrer Tochter, der Erzherzogin Marie Va= leria, auf der Durchreise nach Safssetot mittelst Extrazuges heute Vormittag hier eingetroffen und nimmt hier einen mehr- stündigen Aufenthalt.

_Desterreich-Ungarnu. Wien, 30. Juli. (W. T. B.) Wie das „Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ erfährt, ift die von einem hiefigen Blatte gerühtweise gemeldete Nachricht, woa nah die Pforte für den Fall, daß in Kroatien und Dalima- tien öffentliche Sammlungen für die Aufständishen in der Her zegowina veranstaltet werden dürften, einen Protest oder eine Verwahrung in Aussicht gestellt haben sollte, um so unbegrün- bre als thatsählich f}olhe Sammlungen nicht stattfinden

ürfen.

In Betreff der Erneuerung des Zoll- und Han- delsbündnisses zwishen den beiden Reihshälften bemerkt des „Prag. Abendbl.“, daß es fih bei der bevorstehen den Revision der handelspolitischen Abmachungen mit Ungarn niht etwa um eine vollständige Erneuerung des ganzen staats rechtlihen Ausgleichs vom Jahre 1867 handelt. Es muß aber zwishen dem politishen und dem wirthschaftlihen Ausgleiche unterschieden werden. In politisher Beziehung kann und wird weder einze Revifion noch eine Erneuerung der Abmachungen vom Jahre 1867 stattfinden, da die Abgrenzung dcr beiderseitigen Macht- \sphâre, die Festseßung der als gemeinsam geltenden und gemeinsam zu behandelnden Angelegenheiten, endlich die Fixirung der Bei- tragsquote zur Verzinsung der allgemeinen Staats\{huld ein für allemal erfolgt find. Wohl aber ift eine Revision jener An- gelegenheiten in Ausficht genommen, welche fich auf den Bei- trag Ungarns zu den gemeinsamen Ausgaben, sowie auf das für zehn Jahre abgeschlossene Zoll- und Handelsbündniß be- ziehen. In Betreff der Banktfrage aber wurde keinerlei Verein- barung getroffen, sondern die Regelung der ganzen Angelegen- heit jenem Zeitpunkte vorbehalten, wo das Privilegium der Nationalbank abläuft, was bekanntlich im nächsten Jahre der Fall sein wird.

Hieraus if ersihtlich, daß von einer Ershütterung der ge- sammten ftaatsrechtlihen Grundlagen der Monarchie, wie manche Blätter befürhten, keine Rede sein kann, sondern daß es sih [ediglih darum handelt, die wirthschaftlihen und finanziellen Beziehungen beider Reichshälften zu einander neu zu regeln. Da aber in dieser Hinsicht beide Theile vollkommen gleih- berechtigt neben einander stehen, wenn auch Ungarn kaum ein Drittel der gemeinsamen Reichslasten trägt, \o is die Möglich- keit einer Vergewaltigung des einen oder des anderen Theiles vollständig ausgeschlossen, und man wird auf österreichischer Seite jede etwaige Forderung Ungarns, die eine Benachtheili- güng der diesseitigen Interessen zur Folge haben könnte, sofort dur entsprehende Gegenforderungen, namentlich in der Quoten= frage parallelifiren können.

Pest, 27. Juli. Der Kommandirende der Militärgrenze, Feldzeugmeister Freiherr v. Mollinary, isst hier angekommen, um mit dem Finanz - Minister über einige wichtige Angelegen- heiten und zwar in erster Reihe über den Ausbau der Grenz- bahnen und die damit verbundene Verwerthung der Grenzwälder zu konferiren.

Niederlande. Haag, 27. Juli, Die Hauptmanöver der in diesem Sommer zu größeren Uebungen konzentrirten niederländischen Truppentheile werden vom 18. bis 26. August zwischen Asten, Someren, Heeze, Eindhoven, Oirschot und Best stattfinden. Die Reichsmünzstätte in “Utrecht hat von dem Finanz-Ministerium die Weisung erhalten, die seit vorigem Montag begonnene Prägung der neuen niederländischen goldenen Tientjes möglihch| rasch zu fördern. Gestern wurden von der Münze zum ersten Male solhe neue Zehnguldenstüe an Private abgegeben.

Großbritannien und Jrland. London, 28. Juli, Der Herzog von Coïmbra, Bruder des Königs von Por- tugal, triff am näâchften Sonnabend mit zahlreihem Gefolge von Lissabon hier ein. i

29. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sihung des Unterhauses bat Plimsoll wegen seines Verhaltens am vergangenen Donnerstag das Haus um Entschuldigung und nahm rüdchaltlos die von ihm gebrauchten nicht parlamentarischen Ausdrücke zurück, beharrte dagegen bei seinen Erklärungen über die von - ihm angeführten Thatsahen. Der Premier Disraeli erklärte hierauf, daß er von der Aufrichtigkeit der Entshuldigung Plimsolls überzeugt sei und zog den von ihm gestellten An- trag, Plimsoll durch den Sprecher einen. Verweis ertheilen zu lassen, zurück. Obgleih Bentinck und Newdegate dur die Er- klärungen Plimsolls nit zufrieden gestellt waren, lehnte es das Haus s{ließlich doch ab, Plimsoll einen Verweis zu ertheilen. 80. Juli. (W. T. B.) An dem vóm Lordmayor zu Ehren des Besuchs der Vertreter verschiedener Städte des. Kontinents gegebenen Banket nähmen 650 Personen Theil. Der Präfekt des Seine-Departements hielt eine Rede, in welcher er dem englishen Volke den Dank des franzöfischen Volkes aus\sprach für die Unterstüßungen, welche England Frankreich sowohl während des lezten Krieges, #ls auch neuerdings an- läßlih der Uebershwemmungen habe zu Theil werden lassen.

Sciffsjungen eingeschifft werden können, wohingegen die Zahl

Der Bürgermeister von Brüssel brahte einen- Toast auf das Wohl des Lordmayors aus, y y M

(W..T. B.) Bei der gestern’ stattgehabten Grsaß- wahl eineséDeputirten für Hartlepool an Stelle Richard\ons wurde Isaac Lowthian Bell (liberal) mit einer Majorität von 498 Stimmen gewählt.

Frankreich. Paris, 28, Juli. Der Vize-Admiral Ba- ron La Roncière le Noury ist von der Exkurfion, die er mit dem Mittelmeergeshwader nah der Levante unternahm, nah Paris zurückgekehrt, um in seiner Eigenschaft als Präsident der Geographishen Gesellshaft den Vorsiy in dem geographischen Kongresse zu übernehmen, welcher am 1. Auguft hier zusammen- tritt. Der Marschall Leboeuf, der sich gegenwärtig in Bailleul, im Departement der Orne, aufhält, kehrte gestern aus Argentan nach sciner Residenz zurück, als plößlich das an feinem Wagen eingespannte Pferd {heu wurde und \{chlißlich umwarf. Der Marschall ist \{chwer verlegt worden, do sollen seine Wun- den nit lebensgefährlih sein. Das vom „Journal officiel“ veröffentlihte Geseh über den höheren Unterricht enthält folgende Bestimmungen:

Titel 1. Die freien Vorträge und Anstalten des höberen Unter- richts. Art. 1. Der höhere Unterricht ist frei. Art. 2. Jeder Fran- ose, der 25 Jahre alt ist und sich in feinem der in Art. 8 dieses

esetzes aufgezählten Unfähigkeitsfällen befindet, sowie die nach ge- sezliher Vorschrift behufs Ertheilung des höheren Unterrichts) ge- bildeten Vereine, sollen frei und nur unter den in den nachstehenden Artikeln ausgeführten Bedingungen höhere Lehrkurse und Lehranstalten eröffnen dürfen. Doch sind für den Unterricht der Medizin und der Pharmazeutik noch die für die Ausübung der ärztlichen oder pharma- zeutishen Praxis nöthigen Ausweise erforderlich. Die einzelnen Bor- träge, deren Publizität sich nicht auf die regelmäßig eingeschriebenen Zuhörer beschränkt, bleiben den Vorschriften des Vereinsgeseßes unter- worfen. Ein Verwaltungsreglement wird die Formen und Fristen der durch vorstehenden Paragraphen erforderten Matrikeln näher bestimmen. Art. 3. Der Eröffnung jedes Lehrkurses muß eine von dem Dozenten unterzeichnete Anmeldung vorausgehen. Diese wird Namen, Stand und Wohnort des Unterzeichners, das Lokal, wo die Norträge gehalten werden sollen, und den Gegenftand oder die Gegen- stände derselben angeben. Sie soll in den Departements, die einen Vorwort der Akademie beherbergen, dem Rektor, in den anderen Departements dem Inspektor der Akademie gegen einen Empfangschein übergeben werden. Die Eröffnung des Lehrkursus darf frühestens 10 volle Tage nach Ausstellung des Empfangscheines stattfinden. SFede Aenderung in den- in der ursprünglichen Aumeldung enthaltenen Punkten wird zur Kenntniß der bereits bezeichneten Behörden gebracht. Diese Aenderungen dürfen demnach erst fünf Tage nach Ausstellung des Empfangscheines erfolgen. Art. 4, Die sreien Lehranstalten für höheren Unterricht sollen von mindestens drei Personen verwaltet werden. Die in Art. 3 angeordnete Anmeldung muß von den drei angedeuteten Administratoren unterzeichnet sein und ihre Namen, Ständ und Wohnorte, den Siß und die Statuten der Anstalt, sowie die anderen in Art. 3 erwähnten Angaben enthalten. Wenn einec der Administratoren mit Tod abgeht oder gar von seinem Amte zurück- tritt, soll ec binnen sech3 Monaten erseßt und dem Rektor oder JInspektor der Akademie davon Anzeige gemacht werden. Das Perzeichniß der Professoren und das Programm der Vorlesungen soll alljährlich den eben genannten Behörden mitgetheilt werden. Abgesehen von den eigentlichen Lehrkursen dürfen in den betreffenden Anstalten ohne vorgängige Ermächtigung Spezialvorträge gehalten werden. Die übrigen im Art. 3 vorgeschriebenen Formalitäten sind auf die Eröffnung und Verwaltung der freien Lehranstalten anwendbar. Art. 5. Die höheren Lehranstalten, die nach den in Art. 4 enthal- tenen Vorschriften eröffnet worden find und mindestens so viele mit dem Doktortitel verschene Professoren umfassen, als die mit der ge- ringsten Zahl von Lehrstühlen ausgestatteten Staatsfakultäten, dürfen, wenn fie Privaten oder Vereinen gehören, die Benennung: freie Fakul- täten der |chönen Wissenschaften, der Naturwissenshaften, des Rechts, der Medizin 2c. annehmen. Die Vereinigung von drei Fakultäten be- rechtigt sie, sich „freie Universitäten“ zu nennen. Art. 6. Für die Fafultäten der \{önen Wissenschaften, der Naturwissenschaften und des Rechts müssen die von den Administratoren unterzeichneten An- meldungen die Erklärung enthalten, daß diese Fakultäten über Lehr- und Arbeits\äle für mindestens hundert Studenten, sowie Über eine Spezialbibliothek Ven Eine naturwissenschaftlihe Fakultät muß sich Überdies über physikalishe und chemishe Laboratorien, ein phy- fikalishes Kabinet und eine seinen Bedürfnissen entsprehende natur- wissenshafttihe Sammlung ausweisen können. Wenn es fich um eine medizinische Fakultät oder um eine gemis{te Fakultät oder Schule für Medizin und Pharmazeutik handelt, so muß die Anmel- dung feststellen: daß besagte Schule oder Fakultät in einem ihr zu eigen gehörenden oder von der öffentlihen Armenpflege ihr zur Ver- fügung gestellten Hospital über mindestens 120 Betten verfügt, in welehe die medizinische, die chirurgishe und die Geburtsfklinik sich gewöhnlich theilen können, daß sie 1) mit anatomischen Sälen, welche Alles enthal- ¿en, was für die anatomishen Uebungen der Zöglinge nothwendig ist, 2) mit den für das Studium der Chemie, Phsiyk und Physiologie uner- läßlichen Laboratorien, 3) mit Studiensammlungen für die normale und pathologishe Anatomie, einem physikalishen Kabinet, einer Sammlung von Arzneistoffen, einer Sammlung chirurgis{her Jnftru- mente und Apparate versehen find; daß fie einen Garten mit“ Heil- pflanzen und eine Spezialbibliothek zur Verfügung der Zöglinge stellt. Bei einer Spezialshule für Pharmazeutik ist Seitens der Ad- ministratoren derselben die Ecklärung erforderlich, daß die Anstalt Laboratorien für Physik, Chemie, Pharmazeutik und Naturgeschichte, die nöthigen Sammlungen für den Unterricht in der Pharm«zeutik,

einen Garten mit Heilpflanzen und eine Spezialbibliothek besißt.

Art. 7. Die freien Lehrkurse und Anstalten find den Be- vollmächtigten des Unterrichts-Ministers stets offen und zugänglich. Die Beaufsichtigung des ‘Unterrichts hat sich einzia und allein damit zu beschäftigen, ob er niht der Sittlichkeit, der Berfassuag und den Gesetzen zuwiderläuft. Art. 8. Außer Stande, einen Lehrkurs zu er- ôffnen oder dem Amte eines Administrators oder Professors in einer freien Anstalt für den höheren Unterricht vorzuftehen, sind 1) die Jn- dividuen, welche ihrer bürgerlihen Rechte verlustig sind; 2) E en, welhe wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen die Red- ihfeit oder die guten Sitten verurtheilt worden find; 3) diejenigen, die in Folge einer Verurtheilung ganz oder theilweise ihrer bürger- lichen, staatsbürgerlichen und Familienrehte, wie das Strafgeseßbuch sie in Nr. 1, 2, 3, 5, 7 und 8 des Act. 42 aufzählt, beraubt sind ; 4) diejenigen, über welche die Unfähigkeit kraft Art. 16 des vorliegenden Geseßes verhängt ist. Art. 9. Die Ausländer können unter Beobachtung der im Art, 78 des Geseßes vom 15. März 1850 vorgeschriebenen Bedingungen zur Eröffnung von Lehrkursen und zur Leitung höherer Lehranstalten aae werden. Titel Il. Die behufs Ertheilung höheren nterrihts gebildeten Vereine. Art. 10. Der Art, 291 des Straf- geseßbuhs ist niht anwendbar auf die behufs Gründung und Fort- seßung höherer Lehrkurse oder Lehranstalten nach den Vorschriften des gegenwärtigen Geseßzes gebildeten Vereine. Eine Anmeldung wird eingereiht werden müssen, enthaltend die Angabe der Namen, des Berufs und Wohnorts der Gründer und Administratoren der be- sagten Vereine, des Lokals, wo fie ihre Zusammeukünste halten, und der in Aussicht genommenen Statuten. “Die Anmeldung ist zu rihten: 1) an den Rektor oder Juspektor der Akademie, welcher sie. dem Rektor übermitteln wird; 2) im Seinedepartement an den Polizei- Präfekten und in den übrigen Departements an den Präfekten; 3) an den General-Prokurator des Appellhofes des Sprengels und an den Staatsanwalt. Die vollständige Liste der Vereinsmitglieder mit An- gabe ihres Domizils muß im Situngalckale aufliegen und dem Ge- richte auf jede Forderung des General-Prokurators mitgetheilt werden. Art. 11. Die höheren Unterrichtsanstalten oder die kraft des vor- liegenden Gefeßes gegründeten Lehrvereine können auf ihr Verlangen

in den Formen des Geseßes und ¡N megngiaer Zustimmung des- Ober - Unterrichtsrathes für gemeinnüßige Anstalten erklärt werden.

Sind fie einmal ancrkannt, so können sie erwerben und lästige Ver- träge eingehen ; sie können ebenfalls unter den von dem Geseße vorher- geschenen Bedingungen Schenkungen und Vermächtnisse empfangen. Die Vemelnnüuig ernen kann nur durch ein Geseß aufgehoben werden. Art. 12. Im Falle des Erlöschens einer anerkannten höheren Lehranstalt, sei es, daß der Verein eingegangen oder durch Widerrufung der Gemeinnüßigkeitserklärung aufgehoben worden ist, gehen die dur Schenkungen zwischen Lebenden und durch leßtwilliges Vermächtniß er- worbenen Güter an die Geber und an die Nachkommen der Geber und Erblasser, wie das Geseh darüber verfügt, und in Ermangelung von Erben, an den Staat zurück. Die durch lästigen Vertrag er- worbenen Güter fallen ebenfalls dem Staate anheim, wenn die Sta- tuten darüber feine Bestimmung enthalten. Dieses Vermögen soll den Bedürfnissen des höheren Unterrichts durch im Staatsrathe be- \{lossene und von dem Oberunterrichts - Rathe genehmigte Erlasse zugewandt werden. Titel IIl. Die Verleihung der Grade. Art. 13. Die Zöglinge der freien Fakultäten können sich zur Prüfung bei den Staatsfakultäten melden, indem fie sih darüber ausweisen, day sie in den von ihnen besuhten Fakultäten die vor- geschriebene Zahl von Matrikeln eingelöst Haben. Die Zög- linge der freien Fakultäten fönuen, wenn sie es vorziehen, sich bei einer nach Vorschrift des Art. 14 gebildeten Spezialjury mel- den. Der bei einer Staatsfakultät durchgefallene Kandidat kann sich aber niht bei der gemishten Jury melden und umgekehrt, obne dazu von dem Unterrichts-Minister ermächtigt zu sein. Eine Perleßzung dieser Bestimmung würde die * Annulirung des er- langten Diploms oder Zeugnisses na si ziehen. Die Baccalau- reatsprüfungen für {ne Wissenschaften und Naturwisseuschaften sind aus\cließlich Sache der Staatsfafultäten. Art. 14. Die Spezialjury wird zusammengeseßt sein aus Professoren oder Hülfsprofessoren der Staatsfafultäten und aus Professoren der freien Fakultäten, die \ämmtlich Doktortitel haben. Sie werden für jede Session von dem Unterrichts-Minister bezeichnet, und wenn die Zahl der Kommisstons- mitglieder eine gerade ist, so werden sie zu gleicher Zahl in den Staats- fakultäten und in den freien Fakultäten, denen die zu prüfenden Kan- didaten angehören, genommen. Jt die Zahl eine ungerade, so fällt die Majorität der Mitglieder auf den Staatéunterricht. Der Vorsiß wird in allen Fällen von einem Staatsprofessor geführt werden. Eine Ver- ordnung des Unterrichts-Minifters wird in Uebereinstimmung mit dem Ober-Unterrichtsrath alljährlich den Ort und den Zeitpunkt der Prüfungssession festsezen. Art. 15. Die Zöglinge der freien Univer- fitäten bleiben denselben Regeln unterworfen, wie diejenigen der Staats- fakultäten, namentlich was die vorgängigen Bedingungen des Alters, der Grade, der Matrikeln, der Probezeit in den Hospitälern, die Zahl der für die Erlangung jedes einzelnen Grades vor der gemischten Prüfungsjury zu bestehenden Proben, die obligatorishen Fristen zwischen den Graden und den zu entrihtenden Gebühren betrifft. Ein Beschluß des Ober-Unterrichtsraths wird die Bedingungen bestimmen, unter welhen ein Student von einer Fakultät zur andern übergehen fann. Titel IV. enthält die Strafbestimmungen. |

Versailles, 29. Juli. (W. T. B.) Die Nationalver- sammlung wählte heute die Mitglieder für die Permanenz- kommission gemäß der gestern unter den verschiedenen parlamen- tarishen Gruppen vereinbarten Liste. Sodann wurde das Ge- seß über die Fabrikation des Zukers ohne Diskussion an- genommen und die Berathung des Marinebudgets zu Ende geführt. Der Deputirte Raoul Duval verlangte von dem ‘Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herzog Decazes, Auskunft über die Gründe der Verzögerung, welche die Erledigung der von der französischen Regierung wegen des im amerikanischen Unabhän gigkeitskriege fran- zösishen Unterthanen zugefügten Schadens geltend ge- machten Ersazansprüche erleide. Der Minister theilte dem- selben hierauf mit, daß die übrigen Regierungen bezüglich ihrer Entschädigungsansprüche den Vereinigten Staaten von Nord- amerika gegenüber fich in keiner besseren Lage befänden. Die Ursache hiervon bildeten geseßgeberishe Schwierigkeiten, welche der Präsident Grant in dem Kongreß vergeblich bemüht gewesen sei, zu beseitigen. Nachdem noch das Budget für das Kultus- Ministerium genehmigt worden war, beshloß die Versammlung \hließlich die Berathung des Berner Postvertrages auf die Tagesordnung zu seßen.

Marseille, 29. Juli. (W. T. B.) Der Sultan von

Zanzibar isst heute von hier nah Aegypten abgereist.

Spanien. Madrid, 29, Juli. (W. T. B.) : Der Regierung is} die amtliche Mittheilung zugegangen, daß Don Carlos drei Offiziere an seinen Bruder, den Infanten Al- fonso, abgesandt hat, um denselben zu bitten, das Kommando über die carlistishen Streitkräfte in Katalonien zu übernehmen. Der Infant Alfonso hat darauf geantwortet, daß er das ihm angetragene Kommando zu übernehmen bereit sei, wenn der Ge- neral Saballs seiner Stellung enthoben würde. Die drei car- liftishen Offiziere haben auf ihrer Rückreise Brüssel passirt und der dortigen spanischen Gesandtschaft ihre Unterwerfung angezeigt.

Portugal. Der finanzielle Vertreter der portugiefischen Regierung in London, Sennor da Cofta Ricci, dementir1 aus offizieller Quelle die jüngste Nachriht der „Daily-News“, daß Portugal in Folge großer Dürre am Vorabend einer Hungersnoth stehe; daß in vielen Distrikten die Steuererhebung Schwierigkeiten verursahe, und daß der Ausbruch einer Revo- lution befürhtet werde. „Es wird“ \{hreibt er „keinerlei Furcht vor aufständishen Bewegungen in Portugal gehegt und ift überhaupt niemals gehegt worden; es is keinerlei Dpposition gegen die Zahlung der Steuern, die fortwährend mit der größten Regel- mäßigfkeit erhoben werden, vorhanden, und endli bedroht keine Hungersnoth die volkreihe Provinz Minho. In der Provinz Algarve hat eine Dürre einigen Nothstand erzeugt, aber die Re- gierung hat unverzüglih Maßregeln für dessen Abstellung er- griffen, indem sie die Inangriffnahme von öffentlihen Bauten anordnete, um der Bevölkerung Beschäftigung zu gewähren.

Türkei. Belgrad, 28. Iuli. Der Fürs empfing den neu ernannten österreichisch - ungarishen General - Konsul Fürsten Wrede. Auf die begrüßende Ansprache des Leßteren erwiderte der Fürst, er fühle sich glücklich, ihn seines vollkom- menen Zutrauens zu versihern. Die Ansprache und die Ant- wort wurden heute offiziell veröffentlicht.

Numänien. Bukarest, 25. Juli. Die landesherrliche Botschaft, womit die außerordentliche Session der beiden rumänischen Kammern am 23. d. M. ge\chlossen wurde, lautet:

„Meine Herren Senatoren! Meine Herren Deputirten! Da der Termin der verlängerten auser e n Session heute zu Ende geht, bin ih glücklich, Ihnen für die sehr bedeutenden Arbeiten danken zu können, die sie im Laufe derselben vollendeten. Sie waren in der shwersten Zeit berufen worden, Ihre Privatinteressen verlassen und sich nur mit den öffentlichen dringenden Angelegenheiten- zu be- schäftigen. Allein das Opfer, das Sie gebracht, ward deshalb gebracht, um das Land -mit Gesetzen von der höchsten Wichtigkeit auszustatten. Insbesondere hat der von Ihnen angenommene Handelsvertrag zwi- Juen Rumänien und Oesterreich-Ungarn, die Konzessionirung des

aues der Eisenbahnlinie Plojest-Predeal , die Konyention mit den französishen Staatsangebérigen Lemaitre und Vergman und das Geseß über den Rüdckauf eines Theiles der Eisenbahnlinie Roman-Verciorova von neuem bewiesen, mit welcher Klugheit und mit welchem erleuchteten Patriotièmus Sie die Bedürfnisse des Lan- des im Innern und in seinen internationalen Beziehungen zu beur-

theilen wissen. Fragen dieser Art find immer mit großen Sckwie- rigkeiten verknüpft, und die Menge der Juterefsen, die dabei berührt werden, sowie die Vielfältigkeit der unausbleiblihen Konsequenzen, die sie hervorrufen, tragen nicht wenig zu dieser Thatsache bei. Bald wird jedo die Zeit kommen, wo Alle einsehen werden, wie bedeutend und wie wohlthuend Ihr Werk in dieser Richtung hin gewesen, und Sie werden stolz darauf sein, an der wirklichen Befestigung der volks- wirtbschaftlihen und politishen Zukunft Rumäniens mitgewirkt zu haben. Ich danke Ihnen nochmals und erkläre kraft Artikel 95 der Verfassung die verlängerte außerordentlihe Session der geseß- gebenden Kammern für geschlossen,“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Juli. Wie der „Grashdanin“ hört, wird der Kaiserliche Hof seine Residenz am 11. August von Peterhof nah Zarskoje-Sselo ver= legen. Die Reise des Hofes nah der Krim über Moskau steht Ende August oder Anfang September zu erwarten, nachdem Ibre Königliche Hoheit die Herzogin von Edinburgh nah Eng= land zurückgekehrt sein wird. Der rumänische Kriegs=- Minister is am 13. Iuli mit der Warschauer ‘Bahn hier ein- getroffen.

Nr. /30 des Justiz - Ministerial - Blatts für die Preußische Gesehgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, enthält: Allgemeine Ver- fügung vom 27. Juli 1875, betreffend die Einlösung der auf 25 Thaler lautenden Noten der Preußishen Bank. Bekannt- machung des Herrn Reichskanzlers vom 22. Februar 1875 und allge- meine Verfügung des Justiz-Ministers vom 14, Juni 1875, betreffend die Ausführung der §8. 101 bis 108 des Militär-Penf.onsgeseßes vom 27. Suni 1871 und der 88. 15, 16 und 22 der Novelle vom 4. April 1874.

Statistische Nachrichten.

Die „Nat. Z.* veröffentliht eine Reihe von Aufsäßen über die europäischen Heere und ihre Statistik. Wir entnehmen der- selben die folgenden Uebersichten: Im Frieden kommt bei der JInfan- terie in Rußland 1 Offizier auf je 35, in Deutschland 1 Dffizier auf je 32, in Italien 1 Offizier auf je 25, in Desterreih 1 Dffizier auf je 23, in Frankreih 1 Offizier auf je 21, in Großbritannien 1 Offizier auf je 16, in der Türkei 1 Offizier auf je 12 Mann; bei der Kavallerie: in Deutschland 1 Offizier auf je 33, in Oesterreich 1 Offizier auf je 28, in Jtalien 1 Offizier auf je 22, in Rußland 1 Offizier auf je 21, in der Türkei 1 Offizier auf je 13, in Frank- reich 1 Offizier auf je 12, in England 1 Offizier auf je 12 Mann; bei der Artillerie kommen in Rußland auf 1 Ges{üß im Frieden 1,35, in Oesterreich auf 1 Geschüß 1,3, in Frankreih auf 1 Geschüß 1,21, in Großbritannien auf 1 Ges{hü8 0,83, in der Türkei auf L Geschüß 0,83, in Italien auf 1 Geshüß 0,75, in Deutschland auf 1 Geschüß 0,6 Offiziere; Deutschland unterhält im Frieden 17,033, Rußland 25,652, Oesterreih 13,644, Frankreich 25,103, Jtalien 12,421 Offiziere.

Was die Unteroffiziere anbetrifft, so kommt im Kriege in Frank- reich bei der Infanterie 1 Unteroffizier auf je 21, in Desterreih auf je 11, in Deutschland auf je 11, in Rußland auf je 10, in L britannien auf je 9, in der Türkei auf je 6, in Jtalien auf je 5 Mann; bei der Kavallerie in Frankreich auf je 18, in Deutschland auf je 9, in Oesterreich auf je 8, in Rußland auf je 8, in Jtalien und der Türkei auf je 4 Mann. Bei der Artillerie kommen in der Türkei, in Jtalien und in Frankreih auf 1 Geshüß mehr als 3 Unteroffiziere, in Rußland auf 1 Geschüß etwas weniger als 3 Unteroffiziere, in Großbritannien und Deutschland etwas mehr wie 2, in Oesterreich nur 1,6 wirkliche Unteroffiziere. Die bei der französi- schen Infanterie und Kavallerie hervortretende sehr geringe Anzahk der Unteroffiziere erklärt sich dadur, daß hierbei die sog. Korporale, welhe als Vorgeseßte der Soldaten fungiren, nicht als wirkliche Unteroffiziere mit in Anschlag gebraht find, während die italienischen Korporale den Unteroffizieren zugezählt worden find.

Im Laufe des Monats Juni wurden in Rußland 2259 Feuerschäden gezählt. Der durch dieselben angerichtete Schaden beziffert sich auf 11,479,085 Rbl. Böswillige Brandstiftungen wur- den 297 konstatirt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Zur Vorfeier des Geburts- und Namensfestes Sr. Majestät des Königs von Bayern hielt die Königlich bayerische Akademie der Wissenschaften zu München am 28. d. M. eine öffentliche Sitzung, welcher die Staats-Minister v. Luß uud v. Fäustle, Mini- fterial-Rath v. Völk u. a. mit einem zahlreihen Auditorium bei- wohnten. Stiftspropst Dr. v. Döllinger eröffnete die Sißung mit einer Anrede und spra in sehr eingehendem Vortrag über den Kampf des Deutschen Reichs mit dem Papstthum unter Kaiser Ludwig dem Bayer. Die zahlreichen Zuhörer folgten dem Vortrage mit großem Snteresse. Nachdem dann durch die Klafssensekretäre die Namen der neugewählten Mitglieder verkündet waren, hielt der Professor der Akademie, Dr. L. A. Buchner, einen Vortrag: „Ueber die Beziehungen der Chemie zur Strafrechtspflege.

In der am 28. d. în der Univerfitäts-Aula zu Leipzig ab- gehaltenen Professoren-Versammlung wurde Hr. Prof. Dr. Overbeck zum Rektor der Universität für das nächste Studienjahr und als D der Universität auf dem Landtage Hr. Prof. Dr. Fricke gewählt.

Die zahlreihen Urkunden, welche die Baugeschichte des Straßburger Münsters betreffen und sih im Besiße des Frauen- werkes befinden, von denen viele bis in das dreizehnte Jahrhundert zurückgehen, werden gegenwärtig von Professor Kraus in Straß- burg geordnet und durchgesehen und demnä@hst veröffentlicht werden.

Sn den Laibacher Morästen wurden, wie man der „N. fr. Pr.” anzeigt, von dem Oekonomen Peruzi großartige Pfahl|l- bauten entdeckt, Der Landesausshuß von Krain bewilligte die für die Auêëgrabung nöthigen Gelder.

Bei einem näheren Einblick în den Strabo-Palimpsest in der BasilianerabteiGrottaferrata hätte man, der „Allg. Zig." zufolge, auch unedirte Verse des Tyrtäus darauf gefunden. Der erwähnte Palimpsest ist niht, wie es anfänglich hieß, - ein Volumen, besteht auch nicht aus mehreren mit einander zusammen- hängenden Bänden, sondern aus kürzeren und längeren Bruchftücken der 17 Bücher von Strabo's Geographie auf einzelnen Pergamenten von bedeutender Größe. Das wichtigfte ift, daß diese Pergamente

Bru(stücke von nicht kleinem Umfang des verlorenen siebenten Buchs

wie au des achten, außerdem aber einen fo korrekten Text darbieten, daß die vorhandenen Ausgaben nah ihm zu einer neuen Konstituirung des Textes heranzuziehen find.

Sn Florenz hat sich ein Comité gebildet, um im Mai 1876 in würdiger Weise das Andenken des Bartolomeo Cristofori, des Erfinders des Klaviers, zu feiern, dessen leßte Reste, bis dahin unbeachtet und vergessen in der ehemaligen Kirche 8. Jacobo. tra fossi bestattet lagen. Hr. Letio Puliti hat die Lebensgeschichte dieses Mannes dec Vergessenheit entrissen, wobei er zahlreiche Dokumente des galetinischen Archives- in Florenz zu Rathe zog.

Dr. Edmund Naumann aus Meißen, welher eine paläon- tologishe Abhandlung über die Fauna der | V agr im Starn- berger See veröffentliht hat, ist zum Professor der Geologie und Patäontologie an der japanischen Reichs8universität ernannt worden und hat seine Reise nah Japan bereits angetreten.

Gewerbe und Sandel. Der heutigen Nummer d. Bl. liegt eine Extrabeilage, betreffend

Vorsorge gegen Verbreitung von Infektionskrankheiten, ein Beitrag zur Nothwendigkeit der Luftreinigung von Constantin Schwarz bei,