1875 / 216 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

an die Handlung „Rhumbler und Bickerle", mit Vebernahme aller Aftiven und Passiven unter der Firma „Theodor BVickerle“ für seine alleinige Rechnung fort und bestellt die Herren G. D. Keßler und Ferd. Lausberg, beide hier wohnhaft Jeden für fich zu Prokuristen,

1721. Die Firma „S. B. Dann jun.“ (Jn- haber Samuel Beer Dann) is vom 1. Mai d. J. an erloschen. :

1722. Herr Peter Kroeger, Kaufmann, hier wohn- B hat eine Ds unter der Firma „Peter

rocger“ errichtet:

1723, Herr Friedr‘ch Bartel, Kaufmann, hier wohn- haft, hat eine Handlung unter der Firma „Friedrich Bartel“ errichtet.

Frankfurt a. M., den 13. September 1875. In Auftrage des Königlichen Stadtgerichts. I. Das Wechsel-Notariat, i. d. N. Justizrath Dr. Jucho.

Frankfart a. O. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O. In unser Firmenregister ijt bei Nr. 791, woselbst die Firma „C, L Pfeiffer“ zu Frankfurt a. O. und als deren Jnhaber Karl Ludwig Pfeiffer daselbst eingetragen steht, zufolge Verfügung vom 10. Sep- tember 1875 am selbigen Tage Folgendes vermerkt Worden : i; Die Firma ift auf den Handschuh œaarenfabri- kanten Sl Os Otto Pfeiffer zu Frank- urt a. O. übergegangen. j D hi ist unter Nr. 797 daselbft als Firmen- &Fnhaber der Handschuhwaarenfabrikant Karl Ludwig Otto Pfeiffer zu Frankfurt a. O., als Ort der Nieder- lassung Fraxkfurt a. D., unter der oben bezeichneten Firma eingetragen worden.

Frankfurt a. O. Sandel3register des Königlichen Kreisgerichts zu ¿Frankfurt a. O, Jn unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 52, wo- selbst die Handelsgesellschast „Zuckerfabrik Lebus E. von Gausauge zu Lebus“ und als deren Inhaber der Königl. Domänenpächter Oberamtmann Emil von Sanéauge zu Lebus und der Königl. Oberamtmann Amtsrath Karb Heinrich Richter zu Frauendorf eingetragen ftehen, zufolge Verfüaung vom 11. September 1875 am selbigen Tage Folaende? vermerkt worden : Die Firma ift geändert in „E. von Gansauge & Co. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der beiden Gesellschafter berechtigt. :

Frankfurt a. @ ODandelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Fraukfurt a. O. In unser Firmenregister if unter Nr. 796 als Firmeninhaber der Miehlhändler Johann Friedrich Leopold Neumann zu Frankfurt a./O., als Ort der Niederlassung Frankfurt a./O., als Firma Leopold Neumann zufolge Verfügung vom 10. September 1875 am selbigen Tage eingetragen worden.

Liiheck. Eintragung iun das Handelsregister.

Friedr. Rosienu. Unter dieser Firma wird der hiesige Kaufmann Georg Friedrich Rocksien als deren alleiniger Inhaber hieselbst kaufmännische Ge- schäfte betreiben.

Lübe, den 10. September 1875.

Das Handelsgericht, Zur Beglaubigung

(H. 0,2055 b.) Dr. Achilles, Aft.

Naumburg a./S. Befanntmahung. Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung, zu Naumburg a./S. ; I. In unjer Gesellschaftsregister ist bei der unter Nr. 79 eingetragenen Firma: Rudolphi & Henckmaun zu Weißenfels a. S. Col, 4 folgender Vermerk zufolze Verfügung vom 10, September 1875 an demselben Tage eingetragen

worden : : - Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Il, In unser Handeléregister ist unter Nr. 607

die Firma: H Hendckmann zu Weißenfels a. S.

und als deren alleiniger Jnhaber der Kaufmann Karl Hermann Hexmann zu Weißenfels a. S. ein- getragen zufolge Verfügung vom 10. September 1875 an demselben Tage.

Neu-Ruppin. SBefanntmachung. i In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 2. September 1875 unter

Nr. 376 eingetragen worden: die Firma „H. Stressig“ und als deren Jnhaber: - Kaufmann stadt a. D., mit der Niederlassung in Vicustadt a. D. Neu-Ruppin, den 2. September 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Neu-Ruppin. Befauntmachung.

Jn unserm Firmenregister ift zufolge Verfügung |

vom 2. September 1875 bei der Firma „A. Streisig“ ad Nr. 354 Colonne G vermerkt worden : Die Firma ift erloschen. Neu-Ruppin, den 2. September 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Neu-Ruppin. Sefanntmahung.

In unser Firmenregister ift zufolge Verfügung !

vom 2, September 1875 unter

Nr. 377 eingetragen worden : die Firma Ferdinand Moldenhauer und als deren Inhaber Bäckermeister Ferdinand Molderhauer zu Lindow, mit der Niederlassung in Lindow. Neu-Ruppin, den 2. September 1875. Königliches Kreiägericht. Abtheilung I.

i Osterede.

Vekanntmahung- ; In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung von heute a, unter Nr. 143 die Firma Carl Raitig, als deren Inhaber der Kaufmann Carl Raißig in Hohenstein, und als Ort ihrer Niederlaffung Hohenstein,

. unter Nr. 144 die Firma George Kusch, als deren Inhaber der Apotheker George Kusch in Hohenstein, und als Ort ihrer Niederlassung Hohenitein, |

c, unter Nr. 145 die Firma L. Abrahamsohn, als deren Inhaber der Kaufmann Levin Abra- hamsohn in Hohenstein, und als Ort ihrer Niederlassung Hohenstein

eingetragen. Ofierode, den 5. September 1875. Königliches Kreisgericht.

Posen. Handelsregister. In unser Firmenregister ist eingetragen : bei Nr. 1593, woselbst die hiesige Firma E. Weyl und als deren Inhaberin die Kauffrau Ernestine Weyl, geborne Prausniß, hier aufgeführt steht, in Colonne 6: Die Firma ist mit sämmtlichen Activis und Passivis der Kauffrau Henriette Kantorowicz, geborenen Weyl, zu Posen \{enkungsweise über- eignet, vergleihe Nr. !607 des Firmenregisters; unter Nr. 1607 die Firma E. Weyl, Ort der Niederlassung Pofen und als deren Inhaberin die Di Henriette Kantorowicz, geborene Weyl, zu Posen ; zufolge Verfügung vom 8. September 1875 am heu- tigen Tage. Posen, den 9. September 1875. Königliches Kreisgericht.

Rothenburg O.-L. Berihtigung. In der in Nr. 220, Beilage zu Nr. 214 des Deutschen Reichs: und Preuß. Staats-Anzeigers abgedruckten Bekanntmachung des Königlichen Kreisgerichts zu Rothenburg vom 11. September d. J. muß die

& Sohn heizen und ebenso ift dahin der Name der Inhaber zu becichtigen.

des hbiesfieen Handelsregisters, woselbst die Firma : Gebr. Redelmeier vermerkt stebt, bewirkte Eintrag :

Nr. 3 den 13. September 1875: Die zwischen den Gebrüdern Moses und

des Handelsgeschäfts auf Hermann Redelmeier

1875. Bl. 4b. der Firmenakten. wird biermit zur öffentlicwen Kenntniß gebracht.

Fürstlich Schwarzb. Justizamt. Th. Klang.

Zeichen - Negister.

(Die ausländischen Zeichen weden unter Lei pzig veröffentlicht.)

Barmen, Als Marke ift eingetragen beim Könid- lichen Handelsgerichte in Barmen unter Nr. 215 zu der Firma: „Schiieper Wülfing et Söhne“ in Barmen, nach Anmeldung vom 3. tember 1875, Nach- mittags 5 Uhr 50} Minuten, für sei-}2 dene und halbseidene j| SUS Stoffe oder Stük- kf A Zl zeuge, seidene und f F halbseidene Tücher R und seidene und halb- fz seidene Westen stoffe 3 das Zeichen : zur Anbringung auf den einzelnen Stücken und der Verpackung.

Der Handelsgerihts-Sekretär. Danercs.

Blumenthal. Als Marfen find eingetragen zu der Firma: „Steingutfabrik Witteburg“ zu Farge bei Bremen nah Anmeldung vom 24 August 1875,

1 für fei-

uuter r. M | bedruckte / F My

nere und Fabrikate :

Hermann Stressig zu Neus- j

Firma A. Ellezinguer & Sohn ftatt A. Ellezingner !

Sondershausen. Der nach'ichende zuFol.XVIII, ;

Samuel Redelmeier bestandene Handelégesell- | schaft ist mit dem Zeitpunkte der Uebertragung !

aufgeiöst, laut Anzeige vom 13. September |

Soudershausen, den 13. September 1875.

Sep-

Nachmittags 6 Ubr, für Steingutfabrikate und zwar: :

Stmutigart. Als Marke ist eingctragen unter Nr. 28 zu der Firma: Schicdmayer, Piauoforte-

fabrik in Stuttgart, ÿ nach Anmeldung vom 25. \__= August 1875, Nachmittag - 9 Uhr, für Flügel, Pianinos, Pianos, Harmoniums, Con- certinas, Harmoninas und Orgelzungen - Register, das Zeichen:

Stuttgart, den 27. August 1875.

Königliches Stadtgericht.

K onk urse. [7178]

Der Kaufmann Conradi hierselb if in dem Konkurse über das Vermögen des Maschineu- und Waffenfabrikanten Reinhold Simon, in Firma Kirchhoff et Simon, zum definitiven Ber- walter der Masse bestellt worden.

Berlin, den 9. September 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Zu dem Konkurse über das Vermögen des immerpoliers C. Rogge hat der Kaufmann irich Cohn hierselbst nachträglih eine Forderung von 495 # 30 - nebst 6% Zinsen seit dem 29./5. 74. angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ift auf den 22. September 1875, Bormittags 11} Uhr, im Stadtgericht8gebäude, Portal IIL., 1 Treppe hoc, Zimmer Nr. 12, vor dem unterzeichneten Kommissar, anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre For- derungen angemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden. Berlin, den 9. September 1875. f Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Der Kommissar des Konkurses. Wilmanns. [7180]

[7179]

Der Kaufmann Herr Rosenbach hierselbst ift in dem Konkurse über das Vermögen dés Kaufmanns uud *chueidermeisters Leopold Simon in Firma L. Simon zum definitiven Verwalter der Masse be- stellt worden.

Verlin, den 9. September 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

(6813) Konkurs-Eröffuung. ! Königliches Kreisgericht zu Guben, Erste Abtheilung, den 30. August 1875, Mittags 12 Uhr. Neber das Vermögen des Tuehmachermeisters * Emil Zschiesche zu Guben ist der kaufmännische | Konkurs erôffnet und der Tag der Zahlungseinstellung i auf den 27. August 1875 feftgeseßt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Maffe ist der | frühere Apotheker Albert Fiicher von hier bestellt. i Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge- | fordert, in dem ! auf deu 11. September 1875, Vormittags 11 Uhr, j in unserm Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 13, ! vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath von ! Trebra, anberauxzten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwal- ters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Í Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an : Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder } Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- | \chulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Be- | fiß der Gegenstände bis zum 13. Oktober 1875 cinschließlich | dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige | zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen ! Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. : Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben | von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken ! nur Anzeige zu machen. | Zugleih werden alle Diejenigen, welche an die | Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, | hierdmch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben | mgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem * dafür v-rlangten Vorrecte bis znm 13. Oktober 1875 einschließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und { demnächst zur Prüfuzg der sämmtlichen innerhalb | der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie : nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- : waltungspersonals / auf deu 2. November 1875, Bormittags 10 Uhr, | in unserm Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 13 vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Ï

|{ Wer seine Anmeldung s{riftlich einreiht, hat eine i

i Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

| Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- : | bezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung ?

| seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften

S | oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be-

& j A unter Nr 2 für andere Fabrikate:

Blumenthal, 6. September 1875.

Königliches Amtsgericht.

Hoe ck.

| Elberfeld. Als Marke if eingetragen unter } Nr. 107 zu der Firma: Robert Hartkopf in So- ¡ lingen, nah Anmeldung vom 10, September 1875, s 9 Ubr Er Minuten, für HUDSON j alle Stahl- und Eisenwaaren da | Zeichen: * KNIFE. ¿ welches auf den Waaren und deren Verpackung an- ! gebracht wird, Elberfeld, den 10. September 1875. Königliches Handelsgericht.

i Göppingen. Als Marke ist j ingetragen unter Nr. 2 zu der ' Firma: D Rosenthal & Comp. i zu Göppingen nach Anmeldung ; vom 6. September 1875, Vormit- ! tags 11 Uhr, füc Corsetten das i Zeichen: j K. Württ, Oberamtsgericht Söppingen. ê Fefter.

! vollmä&htigten bestellen und zu den Akten anzeigen. | Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, | werden die Rechtsanwälte Gerédorf, Franz und ¡ Sander zu Sachwaltern vorgeschlagen.

| [7152] Bekanntmachung

i des Erörterungs8-Termins bei Einleitung des ¡ Afkfordverfahrens. : Nachdem in dem Koskurse über das Vermögen | des Kaufmanns Elkau Levy zu Samotschin der | Gemeinschuldner die Schließung eines Akkords be- * antragt hat, so ift zur Erörterung über die Stimm- | berechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen | in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin ! auf deu 27. September cr., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtélokal, Nr. 14, vor dem unter- 7 zeichneten Kommissar, Kreisrichter s Dr. | Friedlaender anberaumt worden. Die Betheiligten,

¡ welche die erwähnten Forderungen angemeldet oder :

| bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt. Schneidemühl, den 10. September 187d. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Friedlaender.

Bekanutmachung.

| In dem Konkurse über den Nachlaß des Schiffbanmeisters Hellmuth Wilhelm Piecfke

: hierselbst ist der Rechtsanwalt Geißler hi-x zum | definitiven Verwalter der Masse ernannt worden, Zugleich ift zur Anmeldung der Ferderungen der onfurêgläubiger noch eine E rxrist bis zum 15. Oktober 1875 einschließli festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche -ihre An- sprüche noch nicht angemeldet haben, werden auf- L dieselben, sie mögen bereits rechtshängig ein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedahten Tage bei uns s{riftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. Juli 1875 bis einscließlich der obigen Anmel- dungsfrist angemeldeten Forderungen ist auf

den 1. November 1875, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichts-Rath Engländer, im Terminszimmer Nr. 47, im I1. Stock des Stadt- erichtsgebäudes anberaumt. Zum Erscheinen in die- em Termin werden die sämmtlihen Gläubiger auf- gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung s\hriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmel- dung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohn- haften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rechtäanwälte Freund und Loewe und die Justiz-Räthe Fischer und v. Dazur zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Breslau, den 7. September 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[7169] Bekanntmahung

des Termins zur Prüfung der ers nach dem Ab-

lauf. der bestimmten Fristen angeme1deten Forderungen.

Zu dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft H. Carstaedts Erben zu Mittelwalde hat die Firma Verbeke et Borrmann zu Gand eine Waarenfordezung von 1467 Francs v t oder 1203 51 § nachträglih ange- meldet.

Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 9. Oktober 1875, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Kommissar im Termins- zimmer des Gericht8gebäudes anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.

Habelschwerdt, den 11. September 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[6996]

leber das Vermög-n des Kaufmaun3 Emil Wichmann zu Hirschberg is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstel-

lung auf den 2. September 1875 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann Louis Schulß zu Hirschberg bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf dea 18. September 1875, Bormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminéëzimmer Nr. T, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts - Rath Fliegel anberaumten Termine ihre Erklärungen und Borschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver- walters, sowie über die Bestellung eines einstweiligen Verwaltungsrathes abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welhe ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den- selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 2. Oftober 1875 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer U Rechte, ebendahin zur Konkurémasse abzu- liefern.

Pfandinhaber und andere „mit denselben glei- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol- len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 16, Oktober 1875 einsthließlich

bei uns s{riftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst Ju Prüfung der sämmtlichen, inner- halb der gedachten Frift angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungépersonals

auf den 6. Vovember 1875, Vormittags 9 Uhr, in unserem Serichtélokale, Terminszimmer Nr. [., vor dem Kommissar, Herrn “Kreisgerichts - Rath Fliegel, zu erscheinen. s

Nach Abhaltung dieses Termines wird geeigneten- | falls mit der Verhandiung über den Akkord verfah- ! ren werden. E : j Wer seine Anmeldung \{riftlich einreicht, hat eine ! Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. | Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amts- ! bezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Änmeldung ; seiner Fordcrung einen am hiesigen Orte wohnhaften : oder zur Praxis bei uns berechtigten auéwärtigen { Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welhen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Bayer und die Rechts- anwälte Aschenborn, Wiester und Wentzel hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Hirschberg, den 4. September 1875.

Königliches Kreiégericht. Erste Abtheilung.

[7168] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf- mauns Adolf Elborg bier, is der Kaufmann : Guftav Baron hier zum definitiven Verwalter { der Masse bestellt : Magdeburg, den 6. September 1875. | Königliches Stadt- und Kreisgericht. 1. Abtheilung.

| l j | Ï ¡ | - !

j | Berlin: Beriag der Druck

___ Redacteur : F. Prehm. Expedition (Kes se l.) : W. Elsner.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und

Y

Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 15. September 1875.

Das Postblatt erscheint monatlich einmal, in der Regel am 15. des Monats, und kann durch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung

von 3 Mark jährlich,

sowie zum Preise von 25 Pf. R. M. für das Exemplar bezogen werden.

E A vi

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen etc.

Versendung von offenen Geschästskarten.

Nach den Vorschriften der Postordnung dürfen die gegen das ermässigte Drucksachenporto zu befördernden offenen Geschäftskarten, gleichwie die Postkarten und Bücherbestellzettel, auf der Vorderseite nur die Adresse enthalten, die Mittheilungen und Anzeigen selbst müssen auf die Rückseite gedruckt sein. Bestimmung ist beim Neudruck von Geschäftskarten wohl zu achten. Die etwa noch in den Händen des Publikums befindlichen Vorräthe von solchen ofenen Geschäftskarten, bei welchen die Mittheilungen noch in früherer Weise auf der Vorderseite stehen, dürfen bis 1, Oktober d. J. aufgebraucht werden. Von diesem Zeitpunkte ab werden dagegen nur solche offene Ge- schäftskarten zur Beförderung gegen die Drucksachen- taxe zugelassen, welche den Bestimmungen der Post- ordnung entsprechen, mithin nicht allein die Grösse und Form der gewöhnlichen Postkarten haben, sondern auch auf der Vorderseite nur die Ádresse tragen und die gedruckten Mittheilungen auf der Rückseite enthalten.

Bestellung-von Postaufträgen.

Zur weiteren Erleichterung der Einziehung von Geldern mittelst Postauftrags sind die im S. 34 der Postordnung vom 18. December 1874 unter III. enthal- tenen Bestimmungen über die Bestellung gewöhnlicher Briefe etc. an dritte Personen in solchen Fällen, in welchen der Adressat oder dessen Bevollmächtigter von dem bestellenden Boten nicht angetroffen wird, auch auf die den Postanstalten im Postauftragsverkehr zugehenden Schriftstücke in der Weise ausgedehnt worden, dass dieselben gegen Zahlung des dafür einzuziehenden Be- trages auch an die in den obigen Bestimmungen bezeich- neten dritten Personen ausgehändigt werden dürfen. Als Zahlungsverweigerung im Sinne des S§.- 20 der Post- ordnung unter X. gilt jedoch nur eine desfallsige Er- klärung des Adressaten selbst oder dessen als betechtigt sich ausweisenden Bevollmächtigten.

Post- und Telegraphenanstalt in dem Ausstellangs- raume der Gartenbaugesellschaft „Flora“ in Cöln am Rhein.

In dem Ausstellungsraume der Gartenbaugesellschaft „Flora“ in Cöln am Rhein ist für die Dauer der internationalen Gartenbauausstellung, bis Ende September, eine vereinigte Post- und Telegraphenans talt eingerichtet worden.

Postsendungen, welche bei der genannten Post- anstalt in Empfang genommen werden sollen, müssen mit der Bezeichnung: „postlagernd Ausstellungs- feld bei Cöln am Rhein“ versehen sein.

Postanweisungsverkehr mit Niederland.

Bei Postanweisungen nach Niederland kommt zur Zeit das Umrechnungs - Verhältniss von 1 Gulden niederländisch- gleich 1 Mark 74 Pfennig in Anwendung.

Post- und Dampfschifl-Verbindungen nach den Inseln Föhr und Sylt.

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) ge- stalten sich bis Ende September wie folgt:

A. Nach Föhr (Wyk):

1) von Husum mittelst der DampfschiffÆff „Nord- friesland“ und „Sylt“ am 16., 18., 21., 23., 25., 28. und 30. September.

An den Tagen: 16., 18., 21., 283. und 30. Septem- ber ist Wyk bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.

2) Ueber Dagebüll:

a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 Uhr 30 Minuten Abends, (nach Ankunft des um 5 Uhr 10 Minuten Nachm. aus Hamburg abfahren-

Ane abo.) Jos PAhrechifsod von Dagebüll.

Î

des Kaiserlichen General - Postamts.

e ECED T I

avi Gr SCUR N L ERA Ie ma

A E

den Eisenbahnzuges); in Dagebüll 7 Uhr 25 Minnten früh.

b. Von Tondern über Deetzbüll nach Dagebüll, Privat-Personenfuhrwerk täglich 2 Uhr Nachm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges); in Deetzbüll 5 Uhr Nachm. Die Weiter- fahrt von Deetzbüll richtet sich nach dem Abgange

Von Dagebüll nach Wyk zweimal täglich mittelst Fährschiffes, dessen Abgang vom Eintritt der Fluth ab- hängt.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 1'/, Stunden.

B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer:

Von Tondern nach Hoyer Personenpost täglich 1 Uhr 15 Minuten Nachm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfabrenden Eisenbahnzuges). Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Der Abgang des Schiffes ist von dem Eintritt der Fluth abhängig.

An den Tagen: 17. bis 22. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem FEisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Postverbindung mit Helgoland.

Die Postverbindung zwischen Hamburg und Hel- golan d, welche während der diesjährigen Badezeit durch die der Hamburg-Amerikanischen - Packetfahrt-Actien- Gesellschaft gehörigen Dampfschiffe „Cuxhaven“, „Hel- goland“ und „Hoboken“ unterhalten wird, gestaltet sich wie folgt:

Von Hamburg:

Donnerstags und Sonnabends um 8 Uhr Vorm. Von Helgoland:

Montags und Freitags in den Morgenstunden.

Mit den gedachten Dampfschiffen erhalten sämmt- liche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförde- rung, welche am Abend vor dem Abgange der Schiffe in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weiterher ein- getroffen sind, sowie die am Morgen des Abgangstages in Hamburg eingelieferten und die mit den Courierzügen von Berlin, Hannover und Osnabrück (Cöln) nach Ham- burg gelangenden Briefpostgegenstände.

Postdam pfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden.

Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff- verbindungen mit Dänemark und Schweden ge- stalten sich bis auf Weiteres wie folgt:

Linie Kiel-Korsoer.

Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt.

Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach

Ankunft des Schnellzuges aus Hamburg. j Ankunft in Korsoer: am nächsten Morgen gegen 7

Uhr, zum Anschluss an den ersten Zug nach Ko-

penhagen; Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Mi-

nuten Vormittags.

Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends nach An- kunft des letzten Zuges von Kopenhagen.

Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluss an den ersten Zug nach Hamburg.

Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.

Die Fahrten finden täglich statt.

Abgang aus Lübek: gegen 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges von Berlin.

Ankunft in Kopenhagen: am folgenden Tage gegen 8 Uhr Morgens.

Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluss an den Schnellzug nach Stockholm.

Abgang aus Malmoe: Vormittags.

Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags.

Ankunft in Lübeck: Morgens zum Anschluss an den

ersten Zug nach Berlin bz. Hannover.

Linie Stettin-Kopenhagen. Die Fahrten finden einmal wöchentlich statt,

und zwar:

| Abgang aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags 1 Uhr. j n. « - a E: qo 7 Ankunft in Kopenhagen: Sonntag, Morgens 5 Uhr.

Abgang aus Kopenhagen: jeden Mittwoch Nachmit- tags 3 Uhr.

Ankunft in Stettin: Donnerstag, Morgens 9 Uhr.

Linie Rostock-Nykjöbing. Die Fahrten finden dreimal wöchentlich statt, und zwar:

Abgang aus Rostock: am Montag, Mittwoch und Frei- tag, Vormittags gegen 9 Uhr, nach Ankunft der Züge aus Berlin, Bamburg ete.

Ankunft in Nykjöbing: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluss an den Eisenbahnzug nach Kopenhagen.

Abgang aus Nykjöbing: am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittags, nach Ankunft des Eisenbahnzuges von Kopenhagen.

Ankunft in Rostock: an den betreffenden Tagen Abends zum Anschluss an den Eisenbahnzug nach Hamburg, Berlin ete. .

Postpacketverkehr mit Ostindien,

Nach sämmtlichen Orten des Festlandes von Vorde r- Indien und nach Britisch-Birma können Packete ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 22 Kilo- gramm abgesandt werden. Die Länge jeder einzelnen Sendung darf ?/, Meter, die Breite und Höhe !/, Meter nicht überschreiten. :

Sendungen, welche Gefahr oder Nachtheil bringende Gegenstände, ferner Flüssigkeiten oder Opium, sowie solche Gegenstände enthalten, deren Einfuhr in Indien etc. verboten ist. werden nicht befördert.

Jede Sendung muss, der Weite der Land- und See- beförderung entsprechend, in Holz- oder Zinnkisten, Leinwand oder starken, wasserdichten oder anderweiten festen Stoff verpackt und sicher verschlossen, ausserdem mit der vollen Adresse des Empfängers und der ge- nauen Bezeichnung seines Wohnortes versehen sein.

Die Packetadresse muss den Vermerk ,Ueber Triest“ tragen; auf derselben darf aber ebensowenig, wie auf. der Sendung selbst, ein Werth angegeben sein.

Jeder Sendung ist eine Inhaltserklärung beizusügen, welche in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden kann. Die Inhaltserklärung muss den Inhalt und den Werth jeder einzelnen Sendung, die Adresse des Empfängers, sowie die Unterschrift und den Wohn- ort des Absenders genau ergeben.

In Verlust- oder Beschädigungsfällen wird dem Ab- sender der erlittene Schaden bis zum Betrage von 3 Mark für jedes halbe Kilogramm ersetzt. Für Verluste oder Beschädigungen, welche durch Seegefahr, höhere Gewalt oder durch die eigene Fahrlässigkeit des Ab- senders herbeigeführt sind, findet eine Ersatzleistung nicht statt.

Das Porto muss vom Absender stets bis zum Be- stimmungsorte vorausbezahlt werden. Dasselbe beträgt allgemein ohne Rücksicht auf die Entfernung 1 Mark für je 500 Gramm oder einen Theil von 500 Gramm.

Umwandlung der Postanweisungsbeträge aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika.

Seitens der Empfänger von Postanweisungsbeträgen aus den Vereinigten Staaten von Amerika wird öfter an- genommen, dass die Beträge an den Abgangsorten in Amerikanischem Golde eingezahlt worden seien, und dass mit Rücksicht hierauf höhere Beträge in deutscher Währung ausgezahlt werden müssten, als thatsächlich ge- schieht. Diese Annahme ist nicht richtig. Die Ein- zahlung der Beträge in den Vereinigten Staaten erfolgt allgemein in Amerikanischem Papiergelde. Die solchergestalt eingezahlten Beträge werden in New- York nach dem jeweiligen Tageskurse in die Amerika- nische Goldwährung umgerechnet und anus dieser ersolgt die Umrechnung in die Reichsmarkwährnng unter Zu- grundelegung des festen Verhältnisses von 71 Cents Gold = 83 Mark.