1875 / 218 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

vershiffen weden, unter- liegt keinem Zweifel, ob aber diese Verschiffungen den Ex- porteurs großen Nußen bringen werden, ist fehr Die Belebung des legitimen Geschäfts ist noch zu unbedentend, um den bisherigen Charafter des Geldmarktes wesentlich zu beein- flufsen; da ferner auch die Börsenspekulation sich mehr auf Abwicke- lung früherer Eagzgements beschränkte, bleibt die Abundanz unge- \{chwächt. Wenn denno die Diskontoraten im Laufe dieser Woche jeweilig etwas angezogen haben, ]o ist als Ursache dieser Verände- rung die größere Vorficht zu bezeihnen, welhe Seitens des Kapitals sowohl bei call loans als bei Plaßwechseln geübt wird. Die Be-

Berlin, den 17. September.

Die III. Versammlung des deutschen Vereins für ¿ffentliche Gesundheitspflege in München hielt am 14. September ihre zweite Sißung. An Stelle des erkrankten ersten Präsidenten übernahm der erste Bürgermeister Dr. Erhardt den Vorsitz. Dr. Heusner (Barmen) seßte sein abgebrochenes Referat fort, und besvrah die Trichinenkrankheit und die Mittel zu deren NVerhütung. Redner betonte; daß die Zunahme des Verkehrs, nament- li seit Einführung der Eisenbahn, zur Verbreitung dieser Krankheit viel beigetragen habe. In Nordamerika sei die Trichinenkrankheit am häufigsten. Referent empfahl folgende Säße zur Begutachtung : Das erfolgreihste Mittel zur Verhütung der Trichinenkrankheit ift die obligatorisch eingeführte mikroskopische Untersuchung der Schweine. Als wichtige Hülfsmittel sind zu erachten: a. Belehrung, daß selbst bei bestehender Trichinenshau das Schweinefleish stets gut gekocht und gebraten werden muß, daß die Schweine nicht mit Fleischabfällen gefüttert werden dürfen, und daß die Ratten aus den Schweine- ställen ferngehalten werden müssen; b. Verbot für Ab- deer und FSleisher, Schweine zu züchten; c. namhafte Belohnungen für das Auffinden eines trihinösen Schweines. Die allgemeine Trichinenschau ift einzuführen, sobald in einem Orte trihinôse Schweine vorkommen. Zur Kontrole hierüber soll in allen

emeinschaftlihen Schlathäusern regelmäßig ein bestimmter Prozent- fas der geshlachteten Schweine mikroskopish unterjuht werden; ferner ist die Trichinose unter die Krankheiten aufzunehmen, für welche An- zeigepflicht befteht. Die aus Amerika importirten Schinken und Speck|eiten erfordern sämmtlich die mikcoskopische Untersuchung. ¿Iu der über diese Sätze si entspinnenden Diskussion beantragte zunächst Dr. Wasserfuhr (Straßburg) statt der beiden erften NOEe log Fassung anzunehmen: „Als zweckmäßigste Mittel zur Verhütung der Trichinenkrankheit empfiehlt fih eine bessere Fürsorge für Ernährung, Stallung und Reinhaltung der Schweine." Antragsteller geht von der Ansicht aus, daß eine obligatorishe Einführung mikroskopischer Untecsuhung der Schweine abgesehen von deren Kostspielig- feit absolnt undurchführbar sei, daß aber die Haupt- ursache der Trichinose die mangelhafte Pfleae der Schweine sei. Dr. Gobbin (Görliß) e:flärte, daß hier die Einführung der obliga- torischen Fleishbeschau, bezw. L Untersuchung, das einzige und beste Korrektivmittel biete, und stellte einen hierauf bezüglichen Antrag. Ueber dieses Thema sprachen noch Dr. Röôbl (München), Staudy (Posen), Dr. Sendter (Magdeburg), Dr. S a ch s (Halber- stadt), Hoffmeister (Remscheid). Schließlich erfolgte Abstimmung über die angeführten Thesen des Referenten, welhe sämmtlich mit überwiegender Mehrheit angenommen wurden. Am Schlusse ward dem Hrn. Referenten für seinen Bericht durch den Vorsißenden unter allge- meinem Beifall der Dank der Versammlung ausgesprochen. L

Hierauf erstattete Hr. Ober-Bürgermeister Gobbin (Görliß) Bericht über den weiteren Gegenstand der Tagesordnung, nämlich über öffentlihe Schlachthäuser und die Einführung des allgemeinen Schlachtzwanges, sowie der obligatori- \hen Fleishbeschau mit besonderer Berücksichtigung der Entschädigungspflicht der Gemeinde gegenüber den Schlächtern. Refereut erklärte, daß vom Standpunkt der Gesundheits-, der Nah- rungs- und der Verkehrspolizei die Errichtung öffentlicher Schlacht- häuser dringend geboten sei; auch vom volkswirth]chaftlichen Gesichts- punkte sei dieselbe nur zu empfehlen, da weniger Fleisch zu Grunde gehe und alles eine bessere Verwendung finde. Nach ausführlicher Auseinandersezung wurden folgende Säße der Versammlung zur Be- \{lußfafsung vorgelegt: : i: A

Der deutsche Verein für öffentlihe Gesundheitspflege wolle be- \chließen: bei dem Reichskanzler-Amt auf Grund Art. 4 der deutschen Reichsverfassung zu beantragen, daß im Wege der Reichsgeseßgebung verordnet werde: 1) In allen Gemeinden über 10,000 Einwohner ift Seitens der Gemeinde ein öffentlihes auss{ließlich zu benüßendes Schlachthaus zu errichten, demnächst 2) in demselben der allgemeine Sch'achtzwang einzuführen 3) Eine Entschädigungspflicht der Ge- meinde den Privatshlächtern gegenüber, wie solche noch in dem 8§. 7 des preußischen Geseßes vom 18. März 1868 zugelassen wurde, ist verworfen. 4) a. Nach Einrichtung eines ¿ffent- lien SchWhlachthauses und des damit zu verbindenden Schlachtzwangs ist die betreffende Gemeinde zur Einführung der obligatorischen Fleisch- beichau zu verpflichten. b. Leßtere hat sich auch auf das von au?- wärts eingeführte fris geshlahtete Fleis zu erftreckn. 5) Sobald Gemeinden unter 10,000 Einwohnern fich vorstehenden Bestimmungen unterwerfen und von denselben Gebrauch n haben sie Anspruch auf die Vortheile derselben. 6) Durch eine Ordnung dieser Motive im Wege der Reichsgeseßgebung im Sinne der Thesen zu 1—4 soll die Sanitätspolizei über die Nahrungêmittel im übrigen nicht prä- judizirt werden. j J i

An der hierüber folgenden Diskussion betheiligten fih die HH. Kell er (Duisburg), Dr. Helbig (Dresden), Lent (Cöln), Cleß (Stuttgart), Biermann (Bielefeld), die fih theils für, theils gegen die Entschädigungspflicht der Gemeinde aussprachen. Sthließlich wurden sämmtliche Säße nach Antrag des Referenten nahezu ein- stimmig angenommen. (Halbstündige Pause.)

Nach einer h«lbftündigen Pause wird die Beratbung der Gegen- stände der Tagesordnung fortgeseßt und wird zunächst folgender An- trag der Herren v. Pettenkofer und Genossen en bloc angenommen:

Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege erklärt die Emanirung eines Leichenshau-Geseßes für dringend nothwendig und bält die von der Kommission zur Vorbereitung einer Reichs-Medizi- nalftatistik entworfene Skizze eines Leichenshau-Geseßes den allseiti- gen Wünschen entsprechend: §. 1. Eine Leiche darf erst dann bestattet werden, nachdem eine Leichenshau in Gemäßheit dieses Gesetzes statt- gefunden hat. §. 2. Jede Gemeinde hat die erforderliche Anzahl von Personen, welche die Leichenshau vorzunehmen haben, mit Zustimmung des zuständigen Medizinalbeamten anzuftellen und zu verpflichten. 8. 3. Jeder Todesfall ist thunlichst bald nach tingetretenem Tode, jedenfalls im Laufe des Ta- ges, oder wenn der Todesfall bei Nacht eingetreten ift, am folgenden Morgen dem Leichenshauer zu melden. §. 4. Der Leichenschauer hat durch Prüfung an Ort und Stelle sich von dem wirkli erfolgten Tode zu überzeugen und, sofern niht der Verdacht einer gewaltsamen Todesart vorliegt, Über den Todesfall einen Leichenbeftattungs-Schein nach dem vorgeschriebenen Schema auszustellen. Das Schema für den Leichenbestattungs - Schein if von der Ortsbehörde feftzustellen, muß aber mindeftens folgende Angaben enthalten: 1) Sterbeort 2) Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, 3) Geburtsjahr und Tag, 4) Familienstand, 5) Beruf, 6) Tag und Stunde des erfolgten Todes, 7) Todesursache, 8) ob diese ärztlih beglaubigt, 9) Ort, an dem die Leichenshau vorgenommen, 10) Namen des Leichenschauers.

. 5. Hat der Verstorbene in ärztlicher Behandlung gestanden, fo at der betreffende Arzt die Todesursache in den T hein E en; andernfalls hat der Leichenshauer nah Erkundigung ei den Angehörigen des Verstorbenen oder andern glaubwürdigen H arúgwis die Todesursache einzuschreiben. §. 6. Der Leichenschauer at den Leichenbestattungsshein in 2 Exemplaren auszustellen und

verfahren. §8. 7. fhangebühren bleibt

treide, Baumwolle, Petroleum 2c

damit nach näherec Anordnung der Behörde Wegen Feststellung des Tarifs für die Leichen jeder Bundesregierung die Bestimmung überlassen.

Hierauf folgt Berathung über die hygienischen Anfor- derungen an Neubauten, zunächst in neuen Quartieren größerer Städte, über welches Thema Referent Dr. Var-

fraglich. -

wegungen des Agios im dieswöchentlihen Goldmarkt wurden hauptsählich durch die mehr oder minder große Knappheit des flottanten Materials bedingt. Nachdem die starken Contanten- Verschiffungen während der Monate Juni und Juli den Metall- vorrath des Landes bedeutend reduzirt hatten, mußten fich die Transferirungen von Gold nach San Francisco, welhe durch die dortigen Banksuspensionen nöthig wurden, sofort fühlbar machen. Das Agio erôffnete am vergangenen Sonnabend zu 137 und avancirte bis Mitte der Woche auf 143. Erst als später Gold fih etwas minder knapy zeigte, auch beruhigendere Nachrichten aus San Fran- ciôco eintrafen und die Kündigung von Liv. Sterl, 13,000,000 Fünf-

rentrapp-Frankfurt und Korreferent Burkli - Ziegler - Zürich ein- gehend berichten. Es sind im Ganzen 32 Thesen von denen folgende besonders erwähnenswerth sind: 1) Um die nothwendigen hygienischen Anforderungen an neue Stadttheile und neue Wohnungen rechtzeitig und vollständig zur Geltung zu bringen, erscheint es nothwendig, daß in ‘den verschiedenen mit Entwerfung, Begutachtung, Geneh- migung und Ueberwahung von Stadtbebauungsplänen und Einzekgebäuden berrauten Gremien sich neben Verwaltungsbeamten und Bautechnikern ein stimmberechtigter Arzt befinde. 2) Zur Er- füllung der hygienishen Anforderungen an die Wohnungen in neuen Stadttheilen ist die frühzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes er- forderlich. Bei dieser Projektirung ist neben der Feststellung der Grundzüge aller Verkehrsmittel (Straßen, Lokomotiv- und Pferde- babnen, Kanäle) vor Allem der Gesichtépunkt festzuhalten, daß durch Zahl, Breite, Richtung und Höhenlage der Straßen und Pläße dem hinreichenden Zutritt von Luft und Licht., sowie einer vollständigen Entwässerung und Wasserversorgung möglichst Vor- {ub geleistet werde. Bei Feftstellung des Bebauungsplanes ift, wenn man in dieser Hinsicht freie Hand hat, Rücksicht auf die Boden- beschaffenheit und in Betreff der Richtung der Straßen auf die geeig- neten Weltgegenden Rücksiht zu nehmen; am meisten empfehlen si Südost-Nordwest-Straßen und Nordoft-Südwest-Straßen. Für Westost-Straßen ist im Allgemeinen eine größere Breite erforderli als für Nordsüd-Straßen. 6) Zur Erfüllung desselben Zweckes empfiehlt es sich, einzelne Bezirke oder Straßen vorzusehen, in welchen die offene Bebauung mit beiderseitigem Fußsteig (von mindestens je 3 Metern) oder Vorgärten (von mindestens 3,5 M.) oder beides vereint, als die Regel in Ausficht genommen werde. 7) Von vornherein is der ganze zu bebauende Stadt- theil gleichzeitig mit der Ziehung der Straßenlinien in seiner zukünf- tigen Nivellirung festzustellen mit besonderer Berücksichtigung auf Schuß gegen Ueverschwemmung, auf möglichst geringe Steigungen und zweckmäßigste Entwässerungsanlage (Dränirung und Entfernung des Shmußzwassers), leßtere wiederum mit Beachtung möglichst er- leihterten Anschlusses der Grundstücke. 9) Eine reihlihe Wasser- versorgung des in Aussiht genommenen Baubezirks, wo möglich durch eine Quellwasserleitung, ist exforderlich. Privatbrunnen find möglichst wenig in Aussicht zu nehmen. 10) Für alle einzelnen Bauten i|st die Genehmigung der Pläne einzuholen, welche auf Grund einer vorgängigen Prüfung, ob in den vorgelegten Plänen neben den Begriff der Solidität und Feuersicherheit erlassenen Vorschriften auch den hygienischen Ge- núüge geleiftet ist, ertheilt wird. Die Genehmigung if für alle Bauten sowohl des Staates und der Gemeinde wie der Privaten er- forderlich. 12) Der Boden des einzelnen Grundstückes ist einer sorgfältigen Untersuchung zu unterziehen. Ist der Untergrund sumpfig oder sonft der Gesundheit nicht entsprechend, so ift derselbe, soweit nöthig, auszuheben und dur einen reinen tronen Grund, Sand, zu erseßen. Im Allgemeinen wird es sich empfehlen, vor der Be- bauung die Vegetationsschiht des Bodens abzuheben. 15) Ein regelrechtes Schwemmsiel-System erfüllt die Aufgabe rasche- ster, vollständigster und gesundheitsgemäßester Entfernung jeden Verbrauchs8wassers am besten. Wo die menshlihen Exkre- mente diesen Sielen nit gleihfalls überwiesen werden, find Ein- rihtungen zu treffen, welche sowohl jede Aufspeicherung derselben als auch jede Verunreinigung des Bodens und der Luft aus\{ließen. In dieser Beziehung ist vorzugsweise die Aufftellung bâäufig zu weselnder Tonnen, für größere Gärten auch das Erdkloset zu empfehlen. Alle Gruben aber, au gut gemauerte und cementirte, sind zu verwerfen. 20) Die zu Wohnungen bestimmten Gebäude oder Gebäudetheile müsseu im Ganzen und in ihren einzelnen Wohnräumen jo angelegt, vertheilt, wie aach in folhem Material ausgeführt werden, daß fie hinlänglich Luft und Licht haben, trocken und der Gesundheit nit nachtheilig find. Dar- nach is Wohn- und Sclafzimmern möglichst eine südlihe Lage zu geben, während für Treppen, Küche, Eßzimmer, Waschräume, Ab- tritte eine närdliche Lage zu reserviren ist. 26) Jedes Wohngebäude soll unterkellert sein. Wo aus besonderen Gründen (Bodenbeschaffen- heit) dies nit der Fall ist, soll wenigstens auf dem ganzen Erd- boden eine Konkretlage ausgebreitet werden und von dieser der höl- zerne Fußboden durch eine Luftschichte von mindestens 0,30 M. Höhe getrennt sein. 28) Dachwohnungen oder einzelne heizbare Lokale im Dachraume sind nur in Gebärden von nicht mehr als 4 Stockwerken (einshließlich des Erdgeschosses) und nur unter folgenden Bedingungen zulässig: Sämmtliche Räume der Dahwohnungen dürfen nur im ersten Dachraume, nicht über den Kehlgebälken eingerichtet wetden, sie müßen von massiven oder doch ausgemauerten Fach- und Riegelwerk- wätden ums(lossen sein, eine lichte Höhe von mindestens 2,5 Meter und zwar mindestens für die Hälfte der Fläche jeder einzelnen Räum- lihkeit haben, durch Frolter hinreichenden Zutritt von Luft und Licht erhalten. 32) Stallungen und Futterkammern sind in Seitengebäude zu verweisen. Wenn Wohnungen sich über ihnen befinden, müssen sie gut wventilirbar fein. Schweineställe find aus dem Bereih der städtischen Wohnungen überhaupt zu verbannen.

An der Spezialdiskussion betheiligen sich außer den beiden Re- ferenten die Herren v. Winter-Danzig, Dr. Roth-Dresden, Dr. Wal- lichs-Altona, Prof. Baumeister-Karlsruhe, Dr, E Tg, Golß- Berlin, Veitmeyer-Berlin u. A. Die erste Hälfte dieser 32 Thesen, von denen die hauptsächlichsten mitgetheilt find, gelangten noch in einzelner Berathung zur Diskussion und wurden Thesis 1—17 mit einigen redaftionellen Abänderungen angenommen.

Heute feiert das Domgymnasium in Magdeburg sein zweihundertjähriges Jubiläum.

Am 12. d. M. begann in Florenz die Michel-Angelo- Feier. Es war ein s{öner Tag ; jeder Eisenbahnzug brachte neue Gäste ; die Menge auf den Straßen und Pläßen war sehr groß. Alle Mee find mit Fahnen oder Teppichen geschmüdckt; vom Palazzo Vecchio weht die Nationalfahne; auf dem hifstorishen Hügel von S. Miniato, wo Michel-Angelo die Befesti fungawete leitete, das alte Banner der Republik von Florenz. Um 21 hr Nachmittags seßten sich von ver- schiedenen Punkten der Stadt 12 Mufikcorps in Bewegung, um die verschiedenen Repräsentanten und Gesellschaften nah dem gemeinsamen Sammelpunkt, den Loggien Vasaris, auf der Piazza Signoria, zu ge- leiten; gleihzeitig vereinigten sich die Vertreter der Universitäten, der Akademien, der wissenschaftlichen Institute, des Heeres, der Obrigkeiten, der Diplomatie, der Regierung, der ge- seßgebenden Körper in den sogenannten Zimmern Leos, wo sie vom Präfekten der Provinz, dem Sindaco der Stadt, von allen bürgerlihen und militärischen Obrigkeiten, den Ministern Spa- venta und Finali, den Deputirten Scialoja und Piroli, Vicepräst- denten des Senats und des Parlaments, und zahlreiher Damen empfangen wurden. Dann begaben alle nach dem großen Hof. Unter den Uffizien ordnete sich indefsen der Zug. Um 3/4 n verkündete ein Kanonenschlag das Zeichen zum Aufbruh. Der große Festzus seßte sich vom Hauptthor des Palastes della Signora nah der Via dei Gondi zu in Bewegung. Das 20. Infanterie-Regiment eröffnete denselben; dann folgten 30 verschiedene Vereine mit ihren Fah- nen, diefen die af. dis a vaiehg dn und Kunstinstitute, die Vertreter in- und ausländischer Zeitungen, dann unter Vortritt von vier Munizipal- dienern in Gala alle Vertreter der auswärtigen Länder, Offiziere der verschiedenen Waffengattungen, die Akademiker der Crusca und end-

Zwanziger (darunter ca. Liv. Sterl. 6,000,000 registrirte Bonds, welche größtentheils diesseits gehalten werden) dem Markte einen Fusluß von Gold in Ausficht stellte, {lug das Agio eine weichende ichtung ein. Mit 13} hatte das Agio gestern den niedrigsten Punkt der Woche erreicht; die starken Offerten für das Regierungs-Gold sowie das Anziehen der Wechselcourse riefen einen abermaligen Avanz bis 147 bervor, zu welchem Course das Aaio heute \{chloß. Verkehrs-Anstalten. Trieft, 16. September. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Castor* ist heute Nachmittag 6 Uhr mit der oftindishen Ueber- landpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

lich die Fahne des florentinischen Munizipiums inmitten der Civici Pomvieri und deren Offiziere. Hinter der Fahne folgte der Sindaco Ubaldino Peruzzi. Ihm zur Rechten General Dezza in Galauniform als Vertreter des Königs von Jtalien, und ihm zur Linken der junge freiwillige Soldat Hektor Buonarotti, der leßte Sprößling aus der Familie, die der Welt den unsterblihe# Michelangelo geschenkt hat. Darauf folgte das Komité für die Michelangelo-Feier , die Minister Finali und Spaventa, eine Menge florentinisher Bürger ; eine Kompagnie Soldaten {loß den Zug, der inmitten einer sehr großen Volksmenge nah der Via Michel-Angelo-Buonarotti sih bewegte. Im Michel-Angelo-Haus wurde die Bronzebüste des aroßen Künstlers feierlihst enthüllt; der berühmt?2 Dichter Aleardo Aleardi hielt die Sette die mit stürmischem Beifall des ganzen Volkes aufgenommen wurde.

Darauf begab sich der Zug nach Santa Croce zum Besuch des Michel Angelo-Grabes. Neben dem Grab erhob fich eine kleine, \{öône Säule aus s{warzem Marmor, umschlungen von langen Eichen- Aesten und Eichenblättern, ges{chmückt mit verfilberten Zweigen, die von cinem filbernen Band zusammengchalten wurden, auf dem die Namen der Akademien und Institute Deutschlands geschrieben waren, die das Geschenk dargeboten hatten. Auf dem Marmorpiedestal des Michel Angelo-Grabes lag cin Lorbeerkranz. Darunter befand sich folgende Inschrift:

„Zur 400jährigen Jubelfeier von Michel-Angelo Buonarotti in den Tagen vom 10. bis 15. September zu Florenz sendet diese Lorbeeren die deutsche Künstlergesellshaft von Stutt- gart. Stuttgart, den 5. Sept. 1875. Der Präsident C. Kurß, Rector und Profeffor der polytechnischen Schule.“

Der Graf Fabbroni, C-nservator von Santa Croce, hielt eine furze Rede, in der er die Uebertragung Michel Angelo’'s aus de: Kirche St. Apostoli von Rom im Jahre 1564 erwähnte.

Prof. Flôrke, Sekretär der Kunstakademie in Weimar, über- reite einen großen filbernen Kranz. Prof. v. Lüßow hielt dar- auf folgende Rede, deren Applaus nur die Ehrwürdigkeit des Ortes verhinderte :

Das freie deutshe Hochstift für Wissenschaft, Kunst und allge- meine Bildung hat von vielen berühmten Afademien, akademischen Gesellschaften, sowie von Künsilern und Kunstliebhabern, von allen seinen Mitgliedern und Lehrern den ehrenvollen Auftrag erhalten, im Namen aller Deutschen dem italienischen Volk zur vierten Jubelfeier Michel Angelos seine herzlichsten Glückwünsche darzubringen. Gleieh- zeitig übersendet es diesen Kranz und diesen Gratulationsbrief an den Sindacus und an das Munizipium der Stadt Florenz:

„Vom nebelhaften Norden brachen vor mehr als tausend Jahren über die mit Schnee bedeckten Alpen germanishe Horden; nah Licht begierig und neidisch um den s{önen Himmel Italiens, Verheerung bringend, vernichteten fie sih selbft, ohne dem Vaterland das Heil zu bringen, dessen es bedurfte. Aber das verwüstete Jtalien, das in seinem Edelmuth Böses mit Gvtem vergalt, ließ in ihr Vaterland das Licht des Glaubens, der Wissenschaft, der ste dringen; und [e ee es gab, desto reicher wurde es. Und als ein neuer Geistes- rühling sih zeigte und Michel-Angelo seine vorzüglihen Werke schuf, wie man seit Phidias nichts Besseres gesehen hatte, da sproß der Same des Schöuen nicht für Ftalien, fondern für die ganze Welt. Euer Buonarotti wurde auch für die deutshe Kunst vom Himmel gesandt. Von innigster Dankbarkeit für ihn durchdrungen, haben wir heute beshlessen, seinem Bilduiß einen Ehrenplaß in dem Geburtshause Goethe's, dem heiligen Hause der Deutschen, anzuweisen. Möchten doch die Völker sorglos die Geistes\häßze genießen können, die in Folge von Mittheilung immer mehr zunehmen; möchten sie brüderlih die Hand si reichen fönnen in gemeinsamer Verehrung ihrer großen Meifter und Vorbilder! Das wünschen wir von ganzem Herzen, indem wir Euch von jenseits der Alpen grüßen mit dem Ruf: Ein Vivat dem Andenken Michel-Angelos! Es lebe die Stadt Florenz, es lebe das italienische Volk!

Gegeben zu Frankfurt a. M., am 126. Geburtstage Göthe's 1875.

Gez. G, G. Otto Vogler, Senkenberg.“

Demnächst wurde der Gruß der Wiener Künstler gelesen, welchen Comm. Peruzzi mit einer Rede beantwortete. Um 5 Uhr verließen die Repräsentanten den Tempel, und der Zug seßte sich nah dem Viale dei colli in Bewegung.

Ein Zufall hat es fo gefügt, daß, während in Jtalien zur 400 jährigen Geburtsfeier Michel-Angelo's großartige Feste gefeiert werden, an der Hamburger Kunsthalle die Statue „Andreas Schlüters“ aufgestellt wurde, den man den deutschen Michel Angelo genannt hat. Der in Hamburg 1662 geb. Schlüter war unstreitig der mächtigste Künstlergenius seiner Zeit, als Architekt wie als Bild- hauer gleich bedeutend und bewundernswerth; sein Reiterstandbiïd des großen Kurfürsten und sein Entwurf zum Königlichen Schlosse ge-

hören zu den mächtigften und greßartigsten künstlerishen Schöpfungen .

jener Epoche. Die Statue Schlüters ist ein Geschenk des Hrn. G. v. Koch, welcher dieselbe dem Bildhauer Hrn. Engelbert Peiffer in Bestellung gegeben hat. Jhre Aufstellung hat die Statue über dem weftlihen Eingang in der Nische des rechtsseitigen Risalito gefunden. Die linksseitige Nische ist zur Aufnahme einer Statue Schinkels be- stimmt.

Theater.

Das Wallner-Theater hat die. beabsihtigte Aufführung des Moserschen Lustspiels „Der Veilchenfress er" noch bis Aus- gang nächster Woche hinagusgeschoben, da die Vorstellungen des Schweitßershen Schwankes, „Großstädtish“ von Tag zu Tag eine stärkere Anziehungskraft bekunden. Seit langer Zeit hatte fih keine Novität des Wallner-Theaters eines so vollftändigen und andauernden Erfolges zu erfreuen wie „Großftädtish“. Die luftigen Situationen und die drollige Charakteristik der Hauptpersonen erregen stets die Heiterkeit des zahlreichen Publikums und bringen den Darstellern leb- haftesten Beifall. Aus diesem Grunde und aus Rückficht auf die überaus günstigen Kassenresultate wird „Großstädtish“ noch bis nächste Woche das Repertoir beherrschen. ;

Im Woltersdorff-Theater begann geftern das Gastspiel der Wiener Kinder-Theater-Gesellshaft. Die Wahl des übrigens recht gut aufgeführten Stückes , Das Weihnachtsglöckchen dürfte jedoch als eine glückliche nicht zu bezeichnen sein, da dasselbe, am heiligen Abend resp. in der Chriftnacht spielend, mehr für die Weihnachtszeit geeignet ist. Die Kräfte der jugendlihen Künstler ind theilweise sehr anerkennenswerthe und kargte das zahlrei er- chienene Publikum, unter welchem insbesondere die Kinderwelt stark vertreten war, niht mit seinem Beifall. Jn den nächsten Tagen soll das Repertoir übrigens, wie wir erfahren, ein anderes Stück bringen, dem dann ein noch größerer Erfolg nicht fehlen wird. Der Nah- mittagsvorstellung der Kinder-Theatergesellshaft wird am Sonntag Abend die erste Aufführung der neu einstudirten Posse: „Die Bummler von Berlin“ von Weirauh und Kalisch folgen. Als „Finger“ debütirt darin der Komiker Hr. Max, dem ein guter fünstlerisher Ruf vorausgeht.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel).

Drei Beilagen (einshließzlich Börsen-Beilage).

Berlin: Druck W. Elsner

Erfte Beilage heu Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1875,

Æ@ V Suserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das Postblatt nimmt ant die Inseraten - Eppeditiou

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr, 32. 2

1, Steckbriefe und Untersuehungs-BSachen,

2. A, Aufgebote, Verladungen u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.

4, Verloosung, Amortisation, Zinszabhluag 1, 6, Ww, von öffentlichen Papieren,

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen» |

7174] [ Der im Dienste der Gebrüder Düvel hierselbst als Commis und Reisender bisher beschäftigt ge- wesene August Grotebrune hierselbst ist der Unter- schlagung für seine Dienstherren eingehobener Gelder zum Theile geständig, zu einem anderen Theile in hohem Grade verdächtig, am Mittwoch, den 8. d. M., von hier abgereist und hat seitdem von fi nichts vernehmen lafsen. Auf den Antrag der Be- \hädigten ist daher seine steck#brieflihe Verfolgung erfannt und werden hiermit alle Polizeibehörden er- sucht, den hier folgend signalisirten Flüchtigen, im Falle er betroffen würde, zu arretiren und hierher gefänglich einzusenden. Signalemeut.

Alter: p. p. 35 Jahre.

Größe: mittlere Mannsgröße.

Statur: unterfeßt.

Gesichtsfarbe: blaß.

Gesichtsform: rund und voll.

Haare: dunkelbraun.

Stirnue: breit.

Augen: grau.

Nase: gewöhnli.

Mund: breit.

Bart: dunkelbraun, Backtenbart.

Kinn: rund und voll, mit einer Vertiefung in

demselben. Gesundheitszustand: im Allgemeinen gut. Besondere Kennzeichen: das rechte Bein ist ver-

fürzt. Lage im Fürstenthume Lippe, den 14. September 1875. Das Stadtgericht,

Subhaftationen, Aufgebote, Vor: ladungen u. dergl.

[71201 Nothwendiger Verkauf.

Das zum Nachlasse des Rittergutsbesißers Oscar v. Koséielski gehörige im Kreise Lubliniß gelegene

Rittergut Ponoschau

soll, auf Antrag der Benefizial-Erbin, im Wege der nothwendigen Subhastation

am 13. November 1875, Bormittags 9 Uhr, vor dem Subhastations - Richter, Kreisrichter Dr. Faeckcl, im Terminszimmer IIL, verkauft werden.

Zu dem Rittergute gehören 1152 Hektar 57 Ar 60 Qu. Meter der Grundsteuer unterliegende Lände- reien und is dasselbe bei der Grundsteuer nah einem Reinertrage von 3315 Æ 45 S, bei der Gebäude- steuer nah einem Nußungswerthe von 2118 F ver- aulagt.

Der Auszug aus der Steuerrolle, resp. ans dem Flurbuche, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblat- tes, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- itück betreffende Îtachweisungen können in unserem Bureau 11. während der Amtsftunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung | in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine an- zumelden. ? :

Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlages wird am 16. November 1875, Bormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Terminszimmer 111, von dem Subhastations-Richter verkündet werden.

Lubliniß, den 5. September 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.

[71831] Nothwendiger Verkauf.

Die zum Nachlasse des Rittergutsbesißers Oskar von Kescielsfi gehörigen, im Grundbuche der Ritter- guter Lublinitzer Kreises Bl. 31 zusammengeschrie-

enen

Rittergüter Gliniß und Sorowskfi

mit Bogdalla, sollen auf Antrag der Benefizial-Erbin im Wege der nothwendigen Subhastation

am 13. November 1875, Bormittags 11 Uhr, vor dem Svbhastationsrihter, Kreisrichter Dr. Jaeckel, im Terminszimmer 111. verkauft werden.

Zu diesen Rittergütern gehören 3217 Hektar 0,5 Ar 90 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Ländereien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nah einem Reinertrage von 7819 # 2 S, bei der Ge- bäudesteuer nach einem Nußungswerthe von 1722 M4 veranlagt.

Der Auszug aus der Steuerrolle, resp. aus dem Flurbuce, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, können in unserem Sieean IT. während der Amtsstunden eingesehen werden. Í

Alle s, ‘welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirkfamkeit gegen Driite der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra-

ene Realrechte geltend zu machen haben, werden iermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der BEEULon spätestens im Versteigerungstermin anzu- melden.

Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlages wird am 16, November 1875, Vormittags l Uhr,

in unserem Gerichtsgebäude, Terminszimmer IIL,, von dem Subhastationsrichter verkündet werden.

Lubliniß, den 5. September 1875,

Königliches Kreisgericht. Der Subhaftationsrichter. [7261] Ediktalladung.

Der Ackermaun Friedrich Furcht zu Bischhausen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-Kredit-Anftalt in Hannover zu be- willigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be- zirke des unterzeihneten Amtsgerichts belegenen Grundbesiß zu beftellen beabsichtige.

Namentlih soll verpfändet werden: der Ackerhof, Haus Nr. 43 zu Bischhausen nebst den dazu ge- hörigen, in dem Vertheilungsregister dieser Ortschaft unter der Lit. a. d,, Haus-Nr. 43, Nr. 39, 83, 211, 212, 218, 219 und 340 mit 105 Morgen 48,2 Qu.-Ruthen näher beschriebenen Grundstücken, sowie nebst allen sonstigen Zubehörungen an Gebäuden, Berechtigungen 2c. 2c.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger

Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesißes fi aut 26 Mai 1818, welder in Fabre 1857, von

| Tressin nah Amerika ausgewandert ist, seitdem aber | keine Nachricht von sich gegeben und ein Vermögen

12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die { von etwa 240 Æ zurü@Ægelassen hat, sowie dessen

allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §8, 25 und 26 der Verordnung vom 18, Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom

bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben,

thekarishen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts-An- sprüchen oder anderen Verhaftungert und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, folche Ansprüche in dem dazu auf Mittwo@®h , den 17. November 1875, Morgeus 10 Uhr, angeseßten Termine anzumelden. L

Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes-Kredit-Ansialt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes - Kredit - Anstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden sokl.

Von der Anmeldungspflicht find nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes-Kredit-Anstalt Certifikate ausgestellt worden,

Die bekannten Gläubiger werden durch Zuferti- gung von Abschriften dieser Ediktalladungen be- jonders benachrichtigt.

Der Ausfschlußbescheid soll lediglich mittelst An-

\{lag an die Gerichtstafel bekannt gemacht werden. |

Reinhausen, den 8. September 1875. Königliches Amtsgericht IT.

W. v. Goeben.

[7262] Ediftalladung. f

Der Ackermaun Heiurich Furcht zu Bischhausen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-Creditanstalt in Hannover zu be- willigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be- zirke des unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Grundbesiß zu bestellen beabsichtige.

Namentlich soll verpfändet werden der Kothhof Haus-Nr. 27 zu Bischhausen nebst den dazu ge- hörigen, in deri Vertheilungsregister dieser Ortschaft unter Littr, a, d. Haus-Nr. 27, Nr. 29, 98, 107, 151, 179 und 375 mit 46 Morgen 41,9 Qu.-Ruthen näher beschriebenen Grundstücken, sowie nebft allen sonstigen Zubeßörungen an Gebäuden, Berechtigun- gen 2c. 2.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesißes fich allhier vorläufiz ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die §8. 25 und 26 der Ver- ordnung vom 18. Juni 1842 und den S. 18 des Geseßes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche ir- gend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und font bevorzugten Forde- rungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts-Ansprüchen, oder anderen Verhaftungen und Belaftungeu bestehen, hiérdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu

Mittwoch, den 17. November 1875, Morgeus 10 Uhr, angeseßten Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son- dern nur im Verhältnisse zu der der Landes-Credit- anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Borzugsrecht der der Landes-Creditanftalt zu beftellenden Hypothek nicht eirgeräumt werden \oll.

Von der Anmeldungsfrift find nur Diejenigen be- freit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes-Creditanstalt Certifikate angene worden.

Die bekannten Gläubiger werden durch Zuftellung Ae ¿Natan in Abschrift besouders ver- abladet.

Der Aus\{lußbesheid wird nur mittelst Anschlags an die Gerichtstafel bekannt gemacht.

Reinhausen, den 8. September 1875,

Königliches Amtsgericht, I. W. v. Goeben.

[4681] Oeffentliche Bekanutmachung.

Der Bürgermeister Carl Elias Georg

ODesfentliher Anzeiger

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6, Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen,

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9, Familien-Nachrichten, beilage.

ÆM Inserate nehmen ant die autorisicte Annoncen-Expedition von Ludolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemniy, CólIn, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straf- burg i. E., Stuttgart, Wien, Züri und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Ce E

: Christian Boigt aus Schildau, auf dessen Todes3-

erflärung angetragen ift, qut dessen etwaige unbe- kannten Erben und Erbnehmer werden aufgefordert sid E neun Monaten, spätestens aber in em au

den 26. April 1876, Bormittags 11 Uhr,

; gerichts- j lih oder persönlich zu melden, widrigenfalls der | vorgenannte 2c. Voigt für todt erklärt, und sein ¡ Nachlaß den nächsten bekannten Erben mit den

an diener Gerichtsftelle vor dem Herrn Kreis- ath Kühnas anberaumten Termine schrift-

Folgen der 88. 834 segq. II. 18 Allgemeinen Land- rechts zuerkannt oder andernfalls der landesherrliche Fisfus für den rechtmäßigen Erben angenommen werden wird, Torgau, den 12. Juni 1875. Königliches Kreisgericht, T, Abtheilung.

[1793] Proclama. Der verschollene Carl Friedrich Wilhelm

mögen diese in j Eigenthums- oder Ober-Eigenthumsrechten, in hypo-

Breudemühl, Sohn des früheren Bauern, spätern Altfitzers Friedrich Brendemühl, geboren zu Tressin

i unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufgefor- i dert, vor oder in dem | am 22. Dezember cr., Vormittags 113 Uhx, ¿ vor dem Kreisgerihts-Nath Heck an hiesiger Ge- | richtsftelle anstehenden Termine sich sriftlich oder i pern tes zu melden, widrigenfalls der Verschollene ' Jelbst für todt erklärt und jein Vermögen den näch- sten Erben mit den Folgen der §8. 834 folg. Th. IT. | Tit. 18 Allg. Landrechts zuerkannt werden wird. Greifenberg in Pommern, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

(6859) Domäneu-Verpachtung. Die im Kreise Königsberg N.-M. belegene

, fSy Domäue Selchow, welche an Fläche 253,132 Hektare, darunter 243,904 Hektare Acker, enthält, soll auf 18 Jahre, von Jo- hannis 1876 bis dahin 1894, im Wege des öffent- lichen Meistgebots anderweit verpachtet werden.

Hierzu ift ein Termin auf

Vioutag, den 18, Oktober cr., früh 11 Uhr, im Regierungsgebäude, Wilhelmsplaß Nr. 19 hier- N vor dem Regierungs-Rath Schaube anbe- raumt.

Das Minimum des sährlihen Pachtzinses ift auf 9600 M festgeseßt und zur Uebernahme der Pach- tung ein disponibles Vermögen von 66,000 „f er- forderlich, über dessen Besiß sich die Pachtbewerber vor dem Termin auszuweisen haben.

Die Verpachtungs-Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domänen-Registratur und bei dem jeßigen Pächter, Hrn. Ober-Amtmann Schöppenthau zu Selchow, eingesehèn werden.

Die Besichtigung der Domäne nah vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet.

Frankfurt a. O., den 26. August 1875.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Bünger.

[6871] Bekanntmachung.

Der dem Domainen-Fiskus gehörige, bei Senften- berg im Kreise Calau in der Feldmark Hörlißz be- legene, zur Karpfenzucht eingerichtete und bisher be- nußte sogenannte Skyro-Teich, im Flächeninhalt von 117,032 Hektaren joll nebs Zubehör öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Hierzu ift ein Termin

auf Freitag, den 15. Oktober cr., Bormit-

tags 10 Uhr, auf dem Rathhause zu

Senftenberg vor dem Regierungs-Rath Fischer anberaumt. Das geringfte Kaufgeld beträgt 13,040 4. Die Zahlung des Kaufgeldes erfolgt mit eizxem Viertheile vor der Uebergabe, mit dem zweiten Viertheile binnen Jah- resfrift und mit der leßten Hälfte binnen 3 Jahren nah der Uebergabe. Ueber seine Zahlungs fähigkeit hat sih jeder Bieter im Termin vor der Zulassung zum Gebote auszuweisen, auch der Meistbietende auf Erfordern den zehuten Theil seines Gebotes baar oder in inländischen öffentlichen Papieren nach dem Courswerthe als Kaution zu deponiren. Die Ver- äußerungsbedingungen und Regeln der Lizitation, von welchen wir auf Verlangen gegen Kopialien Ab-

[7260]

Unter Bezugnahme auf unsere Be

Magdeburg, den 11. September 1875.

Der Aufsichtsrath.

Neubauer.

{rift ertheilen, können in unserer Domainen - Re- gistratur hierselbst eingesehen werden. Frankfurt a. O., den 26. August 1875. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Bünger.

Pferde-Auftion. Sonnabend, den 25. d. Mts,, Bormittags vou 9 Uhr ab, sollen in Perleberg vor dem früher Burgschen Gasthofe circa 40 aus- rangirte Dienstpferde öffentliß meistbietend gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden,

C.-Q. Templin, den 13. September 1875. Königl, 2. Brandeub. Ulaueu-RNegimeut Nx. 11,

Pferde-Aukftion. Am Montag, den 20. Sep- tember cr.,, Bormittags von 9 Uhr ab, findet auf dem Paradeplaß in Schwedt a./O. der Ver- fauf von circa 60 ausrangirten Königlichen Dienst- pferden, meistbietend und gegen nur in Reichswäh- rung erfolgen dürfende sofortige Zablung statt.

1. Brandenburgisches Dragoner-Negiment Nr. 2,

Zur Versteigerung von circa 521 Rm. Birken- floben, 34 Rm. Birken-Spaltknüppel, 243 Rm. Erlenkloben, 45 Rm. Erlen-Spaltknüppel, 25,373 Rm. Kiefernkloben I. Klasse, 4710 Rm. Kiefern- Spaltknüppel 1. Klasse, 1581 Rm. Kiefernkloben II. Klasse, 2538 Rm. Kiefern-Spaltknüppel ILI. Klasse, auf dem Holzhofe zu Przehowo, wird hier- durch Termin auf den 28. September cr., Vor- mittags 11 Uhr, in dem Quast’schen Gasthause zu PraeGowo bei Schweß anberaumt. Die wesentlih- ten Verkaufsbedingungen sind folgende: 1) Die An- forderungspreise sind festgeseßt auf: 5 (# pro Rm. Birkenkloben, 3 4A 60 - pro Rm. Birken-Spalt- knüppel, 4 pro Rm. Erlenklobeu, 3 pro Rm. Erlen-Spaltkuüppel, 3 4 60 -Z§ pr. Rm. Kiefern- floben I. Klasse, 3 A pro Rm. Kiefern-Syalt- fnüppel I. Klasse, 3 A 20 pro Rm. Kiefern- floben II. Klasse, 2 Æ 50 «5 pro Rm. Kiefern- Spaltknüppel IL. Klasse. 2) Bei kleineren Holz- quantitäten bis einsließlich 130 Raummeter ift der ganze Steigerpreis sofort an den im Termine an- wesenden Kassenbeamten zu erlegen. 3) Bei größe- ren Holzquantitäten ist der vierte Theil des Kauf- preises sofort, der Restbetrag späteftens bis zum 31. Dezember 1875 bei der Königlichen Kreiskasse zu Schweß einzuzahlen, Die weiteren Verkaufs- Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht.

Marienwerder, den 13, September 1875.

Der Oberforstmeister.

La) Bekauntmachung.

Die Lieferung von 56 Stück schmiedeeisernen Gittern zu den Kellerfenstern der neuen Kaserne für das Elifabeth-Regiment in der Köpnierstraße soll im M der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen find in unserem Geschäftslokale, Michaelskirhplaß 17, Offerten bis

__ zum 22. d. M,, Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Berlin, den 16. September 1875.

Garnisfon-Verwaltunug.

[7214] Königlich Niederschlesish- Märkische Eisenbahn.

Die für den Neubau eines Beamtenwohnhauses mit Nebengebäude auf dem Bahnhofe zu Arnsdorf erforderlichen Arbeiten, einschließlich der Lieferung von sämmtlihen Baumaterialiea (mit Au3s{luß der Ziegel- und Bruchsteine) sollen im Wege der öffentlichen Submission an einen geeigneten Unier- nehmer in Entreprise vergeben werden.

Die Koftenanschläge, Zeichnungen und Bedingungen liegen im Bureau der unterzeihneten Betriehs- Inspektion im Bahnhofsgebäude zu Breslau im Sekretariat während der Dienststunden Vormittags von 8 bis 12 und Nachmittags vou 3 bis 6 Uhr zur Einficht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien von dort bezogen werden,

Der Submissionstermin ift auf

Montag, deu 27. September 1875,

: _ Bormiittags 10 Uhr,

in vorbezeihnetem Bureau anberaumt worden, und

werden Unternehmungslustige eingeladen, ihre Offer-

ten versiegelt, portofrei und unter der Aufschrift: „«Submissionsofferte für den Neubau eines Veamtenwohnhauses mit Nebenu- gs auf dem Bahuhofe zu Arnus- or

an die unterzeihnete Betriebsinspektion einzureichen,

Breslau, den 13. September 1875.

Königliche Betriebs-Iunspektion AxCx,

einzusehen und versiegelte

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Ma deburger Privatbank.

; 2 nntmahung vom 16. Juni c. bringen wir hiermit in Er- innerung, daß die Einlieferung unserer sämmtlihen auf Thalerwährung lautenden Noten \spätcstens am 31. Dezember d. J. bei unserer Kasse erfolgen muß, widrigenfalls alle Ansprüche au die Bank aus diesen fusgerufenen Noteu erlöschen und lehtere mithin alsdann werthlos inde

Magdeburger Privatbank,

Die Direktion.

J. V.: Humbert,