1875 / 234 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

“pin

a RMR S T An

R IT

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Porteyee- Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Ver- feßungen. Jm stehenden Heere. Berlin, 26. September. v. d. Often, Rittm. a. D., zuleßt Escadr. Chef im Ulanen-Regt. Nr. 7, als Hauptm. der 6. Gensd'armerie-Brigade angestellt. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Berlin, 1. Oktober. Foß, Pr. Lt. vom Füs. Regk. Nr. 34, kommandirt zur Dienstleistung bei den Gewehr und den Munitions-Fabriken, ‘von der Gewehr- und Munitions-Fabrik zu Erfurt, zur Gewehr- Abnahme-Kommission in Suhl, Steegmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 112, kommandirt „zur Dienstleistung bei den Gewehr- und Munitions-Fabriken, von der Gewehr-Abnahme-Kommission zu Suhl, zur Gewehr- und Munitions-Fabrik in Ecfurt, verseßt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Berlin, 2. September. Schuberg, Overst à la suite des Fuß- Artill. Regts. Nr. 7 und Direktor der Artill. Werkstatt zu Straß- burg, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Major mit Pension zur Disp. gestellt. v. Uechtri ß, Major von der 6. Gens- d'arterie-Brigade, mit Pension und der Uniform des 4, Garde- Gren. Regts. der Abschied bewilligt. v. Busse, Pr. Lt. a. D,, zuleßt im Drag. Regt. Nr. 15, die Autésicht auf Anstellung in der Gensd'armerie ertheilt. Baden-Baden, 2, Oktober. v. Sper- ling, Pr. Lt. a. D., zuleßt Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 50, die An- Ztellungbberetigung für den Civildienst verliehen.

Königlich Bayerishe Armee. Offiziere, Portevyee- Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Ver- seßzungen. Im stehenden Heere. Durch Allerhöchste Ver- fügung. Den 27. Septe mber. BET- Pr. Lt. von der Feftungs- Jngen. Direktion Ingolstadt, zur 2. Ingen. Direktion, Thoma, Pr. Lt, vom 1. Pion. Bat., zur Ingen. Berathungs-Kommission, Zobel, Pr. Lt. von der 2. Jngen. Direktion, zum 1. Pion. Bataillon, Los- binger, Sec. Lt. von der Festungs-Jugen. Direktion Ingolstadt, zur 2. Ingen. Direktion verseßt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Durch Allerhöchste Verfügung. Den 26. September. Gruithuifen, Hauptm. à la suite des 2. Fuß-Art. Regts., verwendet beim Festungs- Art. Depot Germersheim, Niederreuther, Sec. Lt. zur Disp., idi Penfion und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform yverab-

iedet. Fn der Reserve und Landwehr. Den 19. September. Fus, char. Hauptm. zur Disp. und Adjut. beim Landw. Bez. Kommdo. Nürnberg, Schmiedigen, Scc, Lt, zur Disp., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet. Den 24. September. v. Harb, Landw. Pr. Lt. des 3. Inf. E bei zurückgelegter Gesammtdienstpfliht auf Nachsuchen verab- ledet.

Im Sanitätscorps. Durch Allerhöhste Verfügung. Den 19. September. Dr. Malbranc, Res. Assist. Arzt 2. Kl. vom Landw. Bezirk Würzburg, Behufs Uebertritts in die Königlich preuß. Armee, aus bayer. Diensten entlassen. Den 25. September. Dr. Leuf, Gen. Arzt 1. Kl. vom Kriegs-Ministerium, zum Gen, Stabsarzt befördert. Z

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchste Verfügung. Den 26, September. Bayer, Zahlmeister vom vom 4. Jäger-Bat., mit Pension und der Erlaubniß ¿zum Tragen der Üniform verabschiedet.

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 6. Oktober. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin hat dem hiesigen Magistrat folgendes Dankschreiden zugehen lassen:

„Der Magifirat Unserer getreuen Haupt- und Residenzstadt Berlin bat Mich zu Meinem Geburtsfest -mit seinen Glückwünschen um so mehr erfreut, als die Erinnerung an Meinen unvergeßlichen Großvater, dem Deulschland fo viel verdankt, in dem betreffenden Shreiben E-wähnung gefunden hat. Mit dem Ausdruck Meines aufrichtigen Dankes verbinde ih die Verficherung der Genugthuung, welche Jh jedesmal empfinde, wenn Jch auf dem städtischen Gebiet Zeichen jener Entwickelung wahrnehme, die nie rasten darf, weil sie zugleich den Ansprüchen der bürgerlichen Woßhlfahrt und der Nächsten- liebe gewidmet ist; eine Entwickelung, für welche unsere Zeit viel- fache Veranlassung darbietet und die in Deutschland allscitige Wür- digung und Betheiligung findet.

Baden-Baden, den 2. Oktober 1875.

Augusta.“

Hiefige Blätter veröffentlichen in der Rückübersezung aus dem Englischen einen Brief des Botschafts-Raths Frhr! von den Brincken, welchen derselbe unterm 26. August d. I. an Hrn. Edward Harper, Großmeister der „Loyal Orange Institation of Great Britain“, gerihtet hat.

Der authentische deutsche Text dieses Schreibens lautet fol-

gendermaßen: Geehrter Herr!

Die Adresse, welche von Ihnen Namens der Loyal Orange In- stitutior® dem Ren Grafen zu Münster mit dem Ersuchen über- fandt worden ift, dieselbe in die Hände des Kaisers und Königs, meines Allergnädigften Herrn, gelangen zu lassen, ift von dem Herrn Botschafter ihrer Allerhöchsten Bestimmung zugeführt worden.

Se. Majestät haben Allergnädigst geruht, die Adresse entgegen zu nehmen, und folge ih dem Allerhöchsten Befehl, indem ih Ihnen und den Herren Unterzeihnern, für Sih Und alle Ihre Kommittenten, den aufrichtigen Dank Sr. Majestät des Kai- fers und Königs für eine Kundgebung ausspreche, welche durch Zweck und Inhalt Sr. Majestät nur in hohem Grade will- kommen sein konnte. Se. Majestät haben Sih herzlih gefreut, in einer Adresse so vieler ehrenwerther, der evangelishen Kirche treu er- gebener Männer eine so unzweideutige Anerkennung Allerhöchstihrer gerechten und nothwendigen, auf Sicherstellung der bürgerlichen und religiösen Freiheit gerichteten Politik aus einem Lande zu empfängen, welches durh-die besten Ueberlieferungen von jeher mit Deutschland eng verbunden gewesen ift.

Es freut mi, hinzufügen zu können, daß Se. Majestät dr Kaiser den Befehl gegeben haben, das durch seine künstlerische Aus- stattung ausgezeihnete Meisterwexk Allerhöhstihrer Handbibliothek einzuverleiben, um auch dadurch dem anerkennenden Danke Ausdruck zu verleihen, welchen Se. Majestät der Loyal Orange Institution für den in ihrer Generalversammlung am 13. Juli v. J. gefaßten Beschluß hierdurch gern zu erkennen geben laffen.

Ih habe die Ehre 2c.

Die Kommission zur Begutachtung von Fragen der Polarforshung, welhe am 4. d. M. hierselbst unter dem Vorsiß des Kaiserlihen Geheimen Ober-Regierungs- Raths und vor ragenden Raths im Reichskanzler-Amt Dr. von Möller zusammengetreten ist, besteht aus folgenden Mitglie- dern: Dr. Dove, Königlich preußischer Universitäts-Professor, Geheimer Regierungs-Rath in Berlin; Dr. W. Siemens, Fabrikbefizer, Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Berlin; Dr. Karften, Königlih preußisher Universitäts-Pro- fessor in Kiel; Dr. Bruhns, Königlich \ähsisher Uni- versitäts - Professor in Leipzig; Dr. Karsten, Großher- zoglih medcklenburg-{chwerinsher Universitäts - Professor und

‘Kreisordnung erachtet worden, daß die im

Direktor der Navigationëishule in Rostock; Dr. Winnecke, Kaiserliher Univerfitäts-Professor in Straßburg i/E.; Dr. Neumayer, Hydrograph der Kaiserlihen Admiralität, Pro-

fessor in Berlin; ümfker, Direktor der Sternwarte in Hamburg; Freiherr Dr. von Richthofen, Vorsitzender der Gesellshaft für Erdkunde in Berlin; Dr. Grisebach, Königlich preußisher Universitäts-Professor, Hofrath in Göttin- gen; Dr. Bittel, Königlih bayerischer Universitäts - Pro- fessor in München; Dr. von Quenstedt, Königlih würt- tembergisher Universitäts-Professor in Tübingen; Dr. Sch im- per, Kaiferliher Universitäts-Professor in Straßburg i./E. Als Schriftführer fungirt der Regierungs: Assessor Schroeder in Berlin.

Die Reihstags-Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs-Geseßes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß- Ordnung nebst Einführungsgesezen begann in ihrer Sizung vom 4. Oktober die Berathung der Bestimmungen des Gerichtsverfassungs-Geseßes und der Civilprozeßordnung über die Handelsgerihte auf Grund der Vorschläge der von ihr eingesezten Subkommission. Zunächst wurde für den Fall, daß der Reichstag sih für die Beibehaltung der Handelsgerichte ent- scheiden sollte, die Fassung des §. 1 des Entwurfs der Gerichts- verfassung wiederhergestellt. Bei dem sechsten Titel „Handels- gerichte“ wurde der §. 81 nit beanstandet. Zu 8. 82 hatte die Subkommission, abweihend von dem Entwurfe, welcher die Amtsrichter den Mitgliedern des Landgerichts völlig gleichstellt, vorgeshlchgen, daß die rehtsverständigen Richter der Handels- gerihte einem Amtsgerichte nur dann zuglei angehören dürfen, wenn sich am Sigze ‘des Handelsgerichts ein Landgericht nit befindet. Die Kommission entschied sih jed oh für Wieder- herstellung des Regierungsentwurfs. Sehr bedeutsame Aende- rungen hatte die Subkommission zu dem die Zuständigkeit der Handelsgerichte regelnden §. 83 in Vorschlag gebracht. Die erste ging dahin, die Bagatellsahen von der Zujständigkeit der Handelsgerihte völlig auszuschließen, ein Vorschlag, den die Kommission auch einstimmig annahm. Eine jehr lebhafte Erör- terung entspann \ich dagegen über den zweiten Antrag der Sub- fommission, den Absay 1 des §. 83 dahin zu ändern, daß vor die Handelsgerihte nur diejenigen Rechtsftreitigkeiten gehören sollen, in welchen durch die Klage ein Anspruch von einem Kaufmann gegen einen Kaufmann aus den Handels- geshäften des Leßteren geltend gemaht wird, während der Ent- wurf die Kaufmannsqualität nur auf Seiten des Beklagten er- fordert. Schließlih wurde nach Ablehnung mehrerer weiterer Abänderungsanträge die Fassung der Subkommission mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. Zu Absay 2 des §. 83, welhe alle Klagen aus einem Wechsel vor die Handelsgerichte verweist, Hatte die Subkommisfion einen Abänderungsantrag niht geftellt. Dagegen beantragte der Abg. Kloß, die Ziffer ganz zu ftreihen und alle Wehselsahen ausnahmslos an die ordentlichen Gerihte zu verweisen, der Abg. Bähr, die handels- gerihtlihe Zuständigkeit auf diejenigen Wechsel zu beschränken, welche von einem Kaufmann gegen einen Kaufmann eingeklagt werden. Nach längerer Erörterung wurde die Abstimmung vertagt.

In einem Spezialfall hat der Minister des Innern durch Erlaß vom 10. v. M. fih dahin ausgesprochen, daß ein durch Allerhöchsten Erlaß vom 10. Dezember 1873 ernannter stellvertretender Vorsißender des Verwaltungs- gerichts die Stellvertretung des Vorsizenden auch nach dem 1. Oktober d. I., dem Tage des Inkrafttretens des Gesehes, be- treffend die Verfassung der Berwaltungsgerichte 2c., vom 3. Juli d. I., bis zu dem Zeitpunkte fortzuführen hat, wo die ander- weite Organisation des dortigen Bezirksverwaltungsgerih!es nah i Ses des 3. Titels des gedachten Gesehes erfolgt ein wird.

Zwischen einem Kreisaus\chuß und dem Vermwal- tungsgerichte des Regierungsbezirkes war in der Angelegenheit, betreffend die von N. nachgesuhte Konzession zum Be- triebe der Gafiwirthschaft, hinsihiliG der Frage eine Meinungsverschiedenheit entstanden, welche Frist dem N. bei feiner ersten Zurückweisung für die Anbringung des An- trages auf mündliche Verhandlung zu stellen war.

Der Kreisaus\{huß hatte dem N. in seiner ersten Entschei- dung vom 8. Juli 1874, durch welche der Antrag desselben auf Konzessionirung zum Betriebe der Gastwirthschaft zurückgewiesen wurde, eröffnet, daß ihm gegen diese Entsheidung der Antrag auf mündlihe Verhandlung vor dem Kreisaus\{chuß oder der Rekurs an das Vermwaltungsgeriht binnen 14 Tagen zustehe, wogegen das Verwaltungszgeriht diese Bescheidung für unrichtig erflärte, weil dem N. für diesen Antrag nur eine Frist von zehn Tagen hätte bewilligt werden dürfen.

Der Minister des Innern is in einem Spezialerlaß vom 4. Iuli d. I. der von dem Kreisaus\hufse vertheidigten Ansicht beigetreten und hat diese Entscheidung, wie folgt, begründet:

Die Kreisordnung vom 18. Dezember 1872 bestimmt zwar im §. 142 allgemein, daß gegen einen ohne weiteres Verfahren

; erlassenen zurückweisenden Bescheid des Kreisaus\{chu}ses binnen

10 Tagen nah Zustellung desselben der Antrag auf mündliche Verhandlung gestattet sei; diese Vorschrift gilt jedoh nach 8. 140 ibid, für das Verfahren in streitigen Verwaltungsfachen nur insoweit, als dieses nicht für einzelne diefer Angelegenheiten besonders geregelt ist. Letzteres ift nah §. 135, V. 2 der Kreis- ordnung hinsihtlich aller Anträge, welche fih auf Ertheilung der Konzession zur Gast- oder Shankwirthschaft, sowie zum Kleinhandel mit geistigen Getränken be-iehen, der Fall.“ In Be- tref des Verfahrens in diesen Angelegenhciten is daher auf die Vorschriften der Gemeindeordnung vom 21. Juni 1869 und auf die zu deren Ausführung erlassenen Vorschriften zurückzugehen. Die Anweisung vom 4. September 1869 enthält die hierauf be- züglihen Bestimmungen in den 88 durh den §. 17 Nr. 4 des Regulativs vom 20. No- vember 1873 über den Geschäftsgang bei den Kreisausshüssen theils aufrecht erhalten theils, insoweit als es der Anshluß än die Kreisordnung nothwendig erforderte, modifizirt worden find. In diesem Paragraphen ist sub 4a, bestimmt, daß für das Ber- fahren in Schank-Konzessions-Angelegenheiten der Kreisaus\{chuß an die Stelle der Bezirksregierung und das Verwaltungsgericht an Stelle des Ministeriums getreten ist; auch sind einige andere Modifikationen dieses “Verfahrens als durch das Gesey (die Kreisordnung) begründet ausgesprohen; unter leßteren hat aber eine Abänderung der ober. erwähnten 14tägigen" Frist keine Er- wähnung gefunden.

Wäre es als eine legale Konsequenz der Einführung der 8. 142 der leßteren normirte 10tägige Frist für die Beantragung der mündlichen Verhandlung resp. für den Rekurs an das Verwaltungsgericht gegen die erste zurückweisende Entscheidung des Kreisausshusses

. 55—99, welche wiederum

auh für Schank-Konzessions-Angelegenheiten an Stelle der in der Gewerbe - Ordnung bestimmten 14tägigen Frift zu treten habe, so wäre ohne Zweifel eine

entsprechende ausdrücklihe Hinweisung hierauf in den §. 17 des Regulativs vom 20. November 1873 aufgenommen worden, was \chon daraus zu entnehmen ift, daß derselbe Paragraph sub 44, für einen anderen Fall (Nr. 46 der Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 4. September 1869) die bis dahin geltende 14tägige Frist ausdrüdcklih als aufgehoben und die im 8. 160 der Kreisordnung bestimmte Frist, als an Stelle der ersteren tretend, bezeichnet hat.

Wenn das Verwaltungsgericht entsheidendes Gewicht darauf legt, daß die Vorschrift des §. 57 der Anweisung vom 4. Sep- tember 1869 überhaupt nur unter der Vorausseßung gelte, daß die erste zurückweisende Entscheidung von einer oberen Behörde (Regierung, Landdroftei, Ober-Bergamt) ergangen fei, daß dagegen, wenn eine untere Behörde diese Entscheidung erlassen habe, der Antrag auf mündlihe Verhandlung vor der- selben Behörde nah den Beftimmungen der Gewerbeordnung und der Anweisung zur Ausführung derselben überhaupt nicht zulässig gewesen sei, daß daher im vorliegenden Falle der An- trag auf mündliche Verhandlung nur in den §8. 142 und 143 der Kreisordnung seine Begründung finde, und daß deshalb au nur die in diesen Paragraphen angegebenen Fristen dabei in Anwendung kommen könnten: \o ist der Minifter au dieser Ausführung nicht beigetreten. Indem der §. 17 ad 4 des Regu- lativs vom 20. November 1873 ausdrücklich bestimmt, daß der Kreisausshuß in den Schank-Konzessions-Angelegenheiten an die Stelle der Bezirksregierung getreten sei, gebe er eben dadurch deuilih zu erkennen, daß bei dem Verfahren in folchen Sachen der Kreisaus\s{huß nicht die früher den unteren Behör- den zugewiesene Stellung, sondern in allen diesen Fällen die der Regierung einnehmen solle, woraus sodann folge, daß auh nicht mehr der Art. 56 der Anweisung vom 4. September 1869, der von dem Verfahren auf Rekurs gegen die abweisende Ver- fügung einer unteren Behörde handelt, sondern der Art. 57, welcher das mündlihe Verfahren vor der oberen Behörde nah erfolgter Zurückweisung durch dieselbe obere Behörde regelt, in Anwendung kommen könne. Bestätigt werde dies da- durch, daß der §. 17 ad 4 des Geshäftsregulativs vom 20. No- vember 1873 wohl den Art. 57 der Anweisung vom 4. Sep- tember 1869, niht aber den Art. 56 aufrecht erhält.

In der That wäre es auh unmotivirt, wenn das Gefeß beabsichtigt hätte, das vor dem Kreisaus\chusse {chwebende Ver- fahren in folhen Konzessionsangelegenheiten“ in zweifacher Weise zu ordnen, je nahdem anzunehmen wäre, daß der in erster Instanz eutscheidende Kreisaus\chuß an die Stelle einer oberen oder einer unteren Behörde getreten sei. In diesem Falle würde für ein und dasselbe Verfahren lediglih zur Be- stimmung der verschieden bemessenen Fristen bei jedem einge- leiteten Verfahren vorab festgestellt werden müssen, ob nah den älteren Bestimmungen zunächst die untere oder alsbald die obere Behörde zu entscheiden haben würde, was in vielen Fällen ganz unzuträglihe und für die Zwecke des Geseßes nußlose Weiterungen mit fich führen würde.

Sließlih weist der Minister noch darauf hin, daß die vor- stehend entwickelte Ansicht auch von anderen BVerwaltungs- gerichten getheilt und auf besondere Anfrage als die richtige an- erkannt worden sei.

Der Königliche Gerichtshof für kirchliche An- gelegenheiten erkannte heute Vormittag in dem Verfahren gegen den Fürst-Bishof Dr. Heinrich Förster zu Breslau wegen wiederholten {hweren Verstoßes gegen die Maigeseße auf Amtsentseßung.

Der Verfasser eines Zeitungsartikels, welcher in demselben in Beziehung auf einen Anderen herabwürdigende Thatsachen verbreitet, ohne diese beleidigenden Behauptungen als die seinigen hinzustellen, ist nah einem Erkenntniß des Dver- Tribunals vom 16. September d. I. wegen Beleidigung resp. Verleumdung zu bestrafen. Der Redacteur H. hatte in der politishen Uebersicht der N.-Zeitung einem Landrath Mißbrauch des Amtes und Willkür vorgeworfen. Aus dem Zusammen- hange und Sinne des Artikels war jedoch zu ersehen, daß der Verfasser die bezüglihe Behauptung nicht als eigene Behauptung aufgestellt hatte. Gegen H. wurde in Folge dessen eine Anklage wegen verläumderischer Beleidigung wider besseres

Wissen erhoben. Aber sowohl das Gericht erster In- stanz als auch das Appellationsgeriht \prahen H. von der erhobenen Anklage frei, weil nah dem Zuüsammen-

hange und Sinne des Artikels die bezüglihen Behauptungen nit als eigene Behauptungen des Verfassers anzusehen seien. Auf die Nichtigkeitsbeshwerde der Staatsanivaltshaft vernichtete das Ober-Tribunal die vorinstanzlihen Erkenntnisse und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Appellationsgeriht zu N., mit der Motivirung, daß „Artikel 186 und 187 des Strafgeseßbuches auch denjenigen mit Strafe bedrohen, welcher herabwürdigende Thatsachen ver- breitet, ohne zugleich das Erforderniß aufzustellen, daß der- jenige, welher solhe Thatsachen verbreitet, die bezüglichen belei- digenden Behauptungen \ich aneigne“. ;

Die Wahlen zu den Provinziallandtagen in denjenigen Provinzen, in welchen mit dem 1. Januar 1876 die neue Provinzialordnung in Kraft tritt, haben nah der „Prov. Corr.* theilweise bereits begonnen und werden in den nächsten Wochen fortgeseßt werden. Die Abgeordneten der Landkreise werden von den Kreistagen, die Abgeordneten der Stadtkreise von Magistrat und Stadtverordneten in gemeinschaftliher Sißung gewählt. :

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Wirk- lihe Geheime Rath v. Jagow, veröffeniliht im Amtsblatt folgendes. Schreiben:

Während der eben beendigten Herbstübungen haben die Truppen des Garde-Corps in Marschquartieren wie in Kantonnements durch- weg eine so freundliche und gastfreie Aufnahme gefunden, daß ich mich gedrungen fühle, den Bewohnern der von den Manövern berührten Kreise meinen Dank in um so angelegentlicherer Weise auszusprechen, als der Gang der Uebungen zum Theil eine ungewöhnlich starke Be- legung der Ortschaften nöthig machte. Das Königliche Ober-Prâä- sidium würde mich durch eine sehr gefällige Vermittelung dicses met ne2 Dankes an die betreffenden Kreise sehr verpflichten. -

Berlin, den 23, September 1875,

Augufk, rinz von Württemberg. An das Königliche Öber-Präfidium der Provinz Brandenburg.

S. M. Brigg „Undine“ iff am 4. d. Mis. in Kiel außer Dienst gestellt.

S. M. S. „Augusta*® ist am 21. August cr. in Saba- nilla (Columbien) angekommen. An Bord Alles wohl.

Wilhelmshaven, 4. Oktober. (Kieler Ztg.) Der Aviso „Falke“ ist am 1. Oktober, die Panzerfregatte „Kaiser“ am 3. Oktober, beide wohlbehalten, in Wilhelmshaven eingelaufen. Der „Kaiser“ hatte bei dem {weren Wetter ‘am Anfange der vorigen Woche, wie der „Kronprinz“, einen norwegishen Hafen angeiaufen.

_ Hannover, 5. Oktober. (N. Han. Ztg.) Der Ministe der landwirthschaftlihen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal passirte gestern Naht Osnabrück, um sih über Lingen nach den Moordistrikten des Landdrosfteibezirks Osnabrück und dann nah den Niederlanden zu begeben. Der Zweck der Reise is die Besichtigung der Kanalanlagen, resp. der niederländischen Kanäle und Kulturen. In Begleitung des Ministers werden \ich unter Anderen Landdroft v. Quadt, Regierungs- und Baurath Grahn und Regierungs-Assessor Wiesmaun befinden.

Wiesbaden, 4, Oktober. Nachdem gestern Mittag 12 Uhr die feierlihe Eröffnung des 8. Kommunallandtags statt- gefunden hatte, wurde in der heutigen ersten Sizung zunächst die Wahl von 2 Schriftführern vorgenommen und sodann Mit- theilung über die Seitens der Staatsregierung und Seitens des fommunalständischen Ausschusses eingegangenen Vorlagen gemacht.

Es wurde sodann die Wahl von 6 Kommissionen beschlossen und in der 2., Nachmittags 5] Uhr stattfindenden Plenarsizung die Wahl der Kommissionsmitglieder vorgenomaien.

(L A E E E E:

as mei at Laas ti e Lg E T P E B E I I E T a “aayernr. München; 3. Oktober. (Korresp. v. u. f. D.) Bei fühler Witterung und umwölktem Himmel ift heute der Haupttag des Oktoberfestes vorübergegangen. Die Zahl der zugereisten Fremden, meist Landleute, steht der der vorausgegangenen Jahre niht nah, Da Se. Majestät der Köniz dem Feste niht an- wohnte, so war auch vom Hofe Niemand erschienen. Im Königs- zelte halten sich der Königlihe Staats-Minister des Innern, v. Pfeufer, die beiden Bürgermeister, die Referenten der ein- zelnen Kreisregierungen für Landwirthschaft und FJn- dustrie u. \. w. eingefuriden. Die Trioünen waren voll- Ftändig beseßt , auh viele Abgeordnete hatten \fich da- selbs niedergelassen. Gegen 21/4 Uhr vertheilte Minister v. Pfeufer die Preise (Diplom und Fahne) an die Landwirthe, während wahre Prachtexemplare von Thieren vorgeführt wurden. Um 34 Uhr begann das Pferderennen. An demselben bethei- ligten fich 19 Rennmeister (im Vorjahre 18). Die ganze Dauer des viermaligen Umrittes war 11 Minuten 2 Sekunden (im Vorjahre 8 Minuten 40 Sekunden). Um 4, Uhr war das Rennen zu Ende; ein Unglücksfall auf der Wiese ist_niht vor- gekominen. Wie vorauszusehen, übte auch diesmal wieder die große landwirthschaftliche Ausstellung im Glaspalaste eine bedeu- tende Anziehungskraft auf die Oktoberfestgäste.

6. Oktober. (W. T. B.) In der gestern Abend stattgehabten Sihung des Adreßaus\chusses der Abgeordnetenkammer wurde der Adreßentwurf von dem Referenten Jörg noch nicht vor- gelegt. Die ultramontane Majorität des Aus\ckusses beshloß auf den Aritrag Iórgs mit 8 gegen 7 Stimmen, daß die künftigen Aus\huß- fizungea geheime sein sollen. Der Antrag wurde von Jörg mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Veröffentlihung des Adreß- entwurfs durch die Presse motivirt. Der Adreßentwurf dürfte nunmehr kaum vor dem 14. d. M. an das Plenum der Ab- geordnetenkammer gelangen. Die Kaiserin von Dester- rei is gestern Abend nah Wien zurückgereist.

Hessen. Darmstadt, 5. Oktober. Heute is der Land- tag von dem Minister - Präsidenten eröffnet worden. Der größte Theil der Abgeordneten der Zweiten Kammer hat seine Plätze bereits belegt. Eine wesentlihe Veränderung wird der Landtag gegen den früheren bezüglih der Parteistelung kaum Hieten. Auf dem vorigen standen den 41 Mitgliedern der (national-liberalen) Fortschrittspartei 3 Ultramontane gegenüber; die übrigen 6 hatten fich keiner Partei angeschlossen. Jeßt ist das Verhältniß wie folgt: 40 national-liberal, 5 ultramontan, 5 vereinzelt, Auch das Bureau und die Aus\chüsse werden #o ziemlich dieselbe Physiognomie zeigen. Das jährliche Defizit in der Finanzperiode 1876/78 soll auf etwa 4 Millionen Mark veranschlagt sein.

Braunschweig, Braunschweig, 1. Oktober. Heute find hier und im Herzogthume die Wahlmänner zusammengetre- ten, um für die Stadt- und Landgemeinden die Neuwahlen zum 15. ordentlichen braunshw- igishen Landtage vorzunehmen. Die Betheiligung an dea Wahlmännerwahlen war äußerst \{chwach, ja, rehnet man die anwesenden Wähler, welche zu Wahlinän- nern auserkoren wurden, ab, gleich Null. In der Residenz haben gewählt: von 120 Wählern 32 in erster, von 500 Wäh- lern 45 in zweiter, von 5330 Wählern 129 in dritter Klasse, d. h. von etwa 6000 Wählern 200. Diese Zweihundert wähl- ten dann etwa 50 Wahlmänner. In Wolfenbüttel haben von 868 Wahlberechtigten nur 77 sch an der Wahl der Wahlmänner betheiligt.

__ Anhalt. Dessau, 5. Oktober.” Der „A. St. A.* ver- öffentliht cine neue Prüfungsordn ung für die Volks- \chullehrer im Herzogthum Anhalt, vom 23. September 1875, welche zum ersten Mal im Frühjahr 1877 Anwendung finden wird.

Lippe. Detmold, 5. Oktober. Der regierende Für st| traf gestern Abend im besten Wohlsein hier wieder ein.

_ Elsaß-Lothringen. Mülhausen, 2. Oktober. Mi- nisterial - Direktor Herzog, welcher gestern Mo:gen um 9 Uhr von Kolmar ankam, besuhte hier im Laufe des Tages tas Gymnasium, die Gewerbeschule, die Cen- tral- und höhere Töchtershule und wohnte mehrere Stun- den dem Unterriht in den städtishen Anstalten bei. Auch das von der Induftriegesellshaft unterhaltene hemishe Labora- torium wurde besichtigt. Später wachte derselbe einen Besuch in Rixheim und besichtigte die Tapetenfabrik des Hrn. Zuber. Die Abreise von Mülhausen erfolgte heute Morgen 8; Uhr.

Desterreih-Ungaru. Wien, 5. Oktober. Zur Feier des Namensfesies Sr. - Kaiserlihen und Königlichen Apostolishen Majestät wurde gestern 11 Uhr Vormittags in der Metropolitankirhe zu St. Stephan von dem Kardinal Fürst-Erzbishof von Rauscher unter zahlreicher Assistenz ein feierlihes Hochamt celebrirt, welzem die Minifter, die Mitglieder der Delegationen, die Spizen der Behörden 2c. beiwohnten.

__ Die sämmtlichen Truppen der Garnison waren theils in ihren Kasernen, theils in die denselben zunächst gelegenen Pfarr- tirhen zu einem feierlichen Gottesdienste ausgerückt. In der O versammelten sich vor 9 Uhr Vormittags die dienst- freien Generale, Stabs- und Ober-Offiziere \2 wie die Militär- beamten und erwarteten die Ankunft der Mitglieder des Kaiser- hauses. Kurz vor 9 Uhr erschienen die Erzherzoge Wilhelm, Leopold und Rainer, und nah entgegengenommener Begrüßung,

während welcher tie Musikkapelle die Volkshymne spielte, begann der Gottesdienst.

Auch in den anderen Städten der Monarchie wurde das Namensfest mit großer Feierlichkeit begangen.

Die Erzherzogin Vale rie if gestern von Schönbrunn nach Gödöl1s abgereist.

Bei der - gestern stattgefundenen Huldigungsfeier im Regierungsgebäude zu Czernowiß brachte der Landes- Práäfident folgendes Kaiserlihe Handschreiben zur Verle- sung, welches die Versammelten mit begeisterten Hohrufen auf Se. Majestät den Kaiser aufnahmen:

„Lieber Fürst Aueréperg !

Die einmüthigen loyalen Kundgebungen, mit welchem die-Bevöl- kerung Meines Herzogthums Bukowina und insbesondere die Landess hauptstadt Czernowiß die Gedenkfeier der vor 100 Jahren erfolgten Vereinigung der Bukowina mit dêèn Erblanden Meines Hauses t'egeht, erfüllen Mich mit freudiger Genugthuung. Ich erkenae es dankbar an, daß die Söhne der Bukowina im Laufe dieser Jahre stets treu und tapfer zu Kaiser und Reich gestanden find, und Jh empfaoge mit Wohlgefallen das erneuerte Gelävniß der Treue, welches das Land Mir bei dem Anlasse des Erinnerungsfestes en gegen bringt. Jch beauftrage Sie, d:r gesammten Bevölkerung des Landes die Versice- rung Meiner fortdauernden Kaiserlichen Huld und Miiner landes- väterlichen Fürsorge für die Wohlfahrt ihres geliebten Heimathlandes verkünden zu lassen.

Schönbrunn, am 1. Oktober 1875. A

Franz Joseph. *

Nach der Huldigung wurde das Austriadenkmal auf dem Austriaplaßz eathüllt, worauf die jeierlihe Eröffnung der Univer- sität stattfand. Hieran {loß sich das Festbanket im Bankhause.

6. Oktober. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse“ meldet, wird heute das -handelspolitische Rothbuch er- \heinen. In dem Vorworte zu demselben wird die Publikation als eine Folge der lehten von den Delegationen gefaßten Be- \chlü}se bezeihnet. Von-Korrespondenzen des auswärtigen Amtes mit den fremden- Regierungen enthält das Rothbuch nur eine Depesche betreffs Kündigung des österreichisch - italienishen Han- delsvertrages und eine Depesche nah Brüssel über die inter- nationale Sanitätskonferenz.

Niederlande. Luxemburg, 5. Oktober. (W. T. B.) Die Feier des fünfundzwanzigsten Jahrestages der Statthaltershaft des Prinzen Heinrih der Nieder- lande hat heute unter zahlreiher Betheiligung der Bevölkerung begonnen. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm hat durch den Flügeladjutanten, Grafen von Arnim, dem Prinzen ein eigen- händiges Glückfwunshschreiden überreihen laffen. Der Groß- herzog von Sachsen-Weimar hat den Grafen Egloffstein, der König der Belgier den Senator von Labeville und der Marschall-Präsident Mac Mahon den Grafen Reincour zur Be- glückwünshung des Prinzen abgesandt. Außerdem find die Re- gierungs-Präsidenten von Trier und Meß, der Gouverneur von Arlon, der Präfekt des Ardennen-Departements und viele andere Notabilitäten zur Begrüßung anwesend.

Sroßbritannien und Frlaud. London, 4. Oktober. Der Herzog von Connaught if zu einem Besuche der Königin in Balmoral eingetroffen. Der Minister für Indien, Marquis von Salisbury, kehrt heute von Dieppe, wo er seine Villegiatur verbrahte, nah London zurück. Der russische Botschafter Graf Shuwaloff ist von S1. Petersburg zur Wiederaufnahme seiner diplomatischen Funktionen zurückgekehrt. Lord Cafilereagh, der älteste Sohn des Marquis von Lon- donderry, wurde am 2. d. M. in der Privatkapelle in Alton Towers mit Lady Theresa Talbot, der ältesten Tochter des Earls von Shrewsbury, getraut.

(K. Z.) Die Nachrichten über den Stand der Be- ziehungen zwishen England und China und die Nothwendigkeit, umfassende Vorkehrungen für den Fall zu treffen, daß ein friedliher Ausgleich nicht zu Stande kommen sollte, ver- anlassen mehrere Regierungs-Departements, namentlich auch die Admiralität, zu einer um diese Jahreszeit son ungewöhnlichen Regsamkeit. Das Geschwader in den chinesischen Ge- wässern steht unter dem Befehl des Vize-Admirals Ryder und zählt im Ganzen 21 Fahrzeuge mit zusammen 112 Geschüßen und 2003 Mann Bemannung. Es befeht aus dem Panzerschiffe „Auda- cious* (Flaggenschif), den Kriegsschiffen, Charybdis“ und, Modeste“ (Schraubenkorvette) und den Kanonenbooten „Thalia“, „Egeria“, „Ringdove“, „Curlew“, „Lapwing“, „Dwarf“,„Hornet“, „Midge“, „Thiftle“/, „Hart“, „Frolic“, „Fly“, „Kestrel“, „Mosquito“ und „Swinger““. Dazu kommt das Sraubenlinienschiff „Victor Emanuel“ und der Avisodampfer „Vigilant“. Von den Kanonen- booten führen alle, mit Ausnahme der „Thalia“, 4 Geschüße. Der „Audacious“ iff mit 14 Geschüßen ausgerüstet, eben»so die „Modeste“, während die „Ckarybdis“ an Zahl die stärkere Ar- matur von 17 besißt.

Glasgow, 5. Oktober. (W. T. B.) Die angekündigte antivatikanishe Versammlung hat heute Abend im hie- sigen Stadthause unter dem Vorsiß des Earl of Galloway stattgefunden; dieselce war sehr zahlrei besucht. Es gelangte ein Brief Gladstone's zur Verlesung, in welchem derselbe be- merkt, er könne jedes Anzeichen davon, daß die öffentliche Mei- nung zur ernstlizen Erkenntniß und Erwägung der dur das fortdauernde Auftreten der päpfilihen Kurie hervorgerufenen Fragen erwache, mit um so größerer Genugthuung begrüßen, als dieses Vorgehen der Kurie leider von der weit überwiegenden Mehrzahl der katholischen Geistlichkeit unterstüßt werde. Er hoffe, die Gefinnungen einer großen Zahl von Katholiken wür- den trog alledem gegen Handlungen und Akte, die sie doch nur mißbilligen könnten, angeregt werden, und er werde hoch erfreut sein, wenn die gegenwärtige Versammlung dazu führe, die Auf- merksamkeit der Katholiken auf die gerechten Ansprüche hinzu- lenken, die Seitens ihrer Mitbürger gegen fie erhoben würden. Der Earl of Galloway erklärte hierauf, daß die Versammlung nicht etwa eine Verunglimpfung der Katholiken beabsichtige, sondern ein Protest scin folle gegen die Intoleranz der römischen

Kirche, eine Kundgebung von dem unerschütterlichen Festhalten }-

an den Prinzipien der bürgerlihen und religiösen Freiheit, eine laute Erklärung dafür, daß man nur Gott als das geistige, die Königin als das weltlihe Oberhaupt anerkenne, daß die Ver- sammlung endlih gegen Grundsäße, wie sie der päpstlihe Nun- tius kürzlih Spanien aufzuzwingen versuht habe, protestiren solle. Nah weiteren Reden von Chambers, Newdegate und Dr. Thompson, welcher leßtere auf den Kampf Deutschlands um Religionsfreiheit hinwies, wurden hierauf die bekannten Re- solutionen gegen die vatikanishen Dekrete und die Uebergrisfe des Papstthums einstimmig angenommen,

Frankreih. Paris, 4. Oktober. Bekanntlich hat, schreibt der „Siécle“, die Constituante am 2. November 1789 die Aufhebung der Klö fter beshlossen. Paris zählte damals in feinen Mauern 3 Abteien für Männer, 6 für Frauen, 43 Mönhs- und 65 Nonnenklöfter, 39 Kirhen hingen von den

geisilihen Orden ab, und diese besaßen überdies noch 108 Ka- pellen und 53 Schulen (Colleges), welche leßteren großentheils nur zehn bis fünfzehn Stipendiaten mit einem Thürhüter und einem Vorsteher beherbergten und nihcht unterrihteten. Jener Beschluß der Constituante entzog der todten Hand 1800 Doma- nialgüter, die nahezu 4500 liegende Gründe ausmahhten. Aus den fkirhlihen Dokumenten, welche dieses Iahr veröffentliht worden sind, erhellt, daß die geistlihen Genossen- schaften im Iahr 1875 zu Paris mehr Anstalten zählen, als gegen das Ende des alten Regimes. In der That weist Paris nicht weniger als 70 Manns- und 120 Frauenklöst-x aller Orden auf, denen noch sech{chszig Gruppen von Brüdern der chriftlichen Lehre und Schwestern von Saint Vincent de Paul beigezählt werden müssen, die in den Volksschulen für Knaben und Mädchen zer- streut wirken. Mehrere dieser Orden besißen in Paris oder dessen nächster Umgebung je drei oder vier Klöster. So na- mentlih die Jesuiten, welhen außer dem großen Mutterhause in der Rue des Postes die Shule Saint Ignace, die Lehr- anstalt zu Vaugirard und die der Rue de Naples gehört. Der Pfarrkirchen erster und zweiter Klasse sind in Paris 30; der Hülfskfirhen 26; endlih ftehen die geistlihen Orden in Paris 46 Unterrichtsanstalten für Kinder und Erwachsene vor.

Spanien. Wie mah „W. T. B.“ in Bayonne am 5. Ofk- tober verlautet, befestigten fih die Carliften in ihren Positio- nen bei Castro Urdiales. Alle Dampfschiffe im Hafen von Santander sind von der Regierung requirirt, um HüÜlfs- truppen nah San Sebastian zu schaffen. Das Bom- bardement- von San Sebastian dauert fort.

_— Aus Bayonne wird der „Republique francaise“ ge- schrieben, daß die Regierungstruppen sich in Folge eines der jüngsten zwishen ihnen und den Banden Dorregarays statt- gehabten Gefechte einer beträchtlihen Anzahl Dokumente be- mächtigt hätten, welche die Carlisten im Stiche ließen. Diese Dokumente sollen sich auf einen Briefwechsel beziehen, welchen französi"che Grenzbeamten in einem gewissen Augenblick mit den Führern der Carliftenbanden unterhielten. Darunter sollen \fich Antworten an Carliften, die Auskünfte zu haben wünschten, Notizen über einflußreihe Persönlichkeiten der franzö- sischen Verwaltung und Mittheilungen über die militärischen Operationen der spanishen Truppen befinden. Es heißt, alle diese Schriftstücke seien wohl geordnet und inventarifirt der Re- gierung nah Madrid gesandt worden,

Türkei. Konstantinopel, 5. Oktober. (W. T. B.) Von amtlicher Seite wird die Nahricht, wonach die Bforte die militärishe Besezung der bisher zwischen der Türkei und Serbien streitigen Insel im Drinaflusse angcordnet haben follte, a!s unbegründet bezeihnet. Die Pforte habe vielmehr, um die gegenwärtige pclitische Lage niht shwieriger zu gestalten, gegen die Beseßung der Insel Seitens Serbiens nur durch die Erklärung protestirt, daß die türkishe Regierung sich bezüglich des Besißes der Insel alle ihre Rechte vorbehalte. Der Statthalter von Bosnien hat unter dem 3. d. an die Regierung die telegraphische Meldung gelangen lassen, daß die zur Verproviantirung der in Duga und Nifkschic belagerten tür- fischen Truppen am 23. v. M. nah Nik\chic dirigirte Division von 6 Bataillonen unterwegs von den Jnsurgenten angegriffen worden fei. Die Insurgenten seien indeß nach vierstündigem Kampfe vollständig geschlagen worden. Nachdem die türkischen Truppen alsdann das Blockhaus von Krstac genommen hätten, seien fie am 25. v. M. in Nikschic eingetroffen und von dort nah Gaczko zurückgekehrt. Chevkei Pascha ist mit 3 Ba- taillonen und Ali Pascha mit 4 Bataillonen nah Trebinje dirigirt worden, um die Straße von Trebinje nah Ragusa frei zu machen.

Die „Politische Korrespondenz“ bringt ausführlichere Mittheilungen über die Motive der Ministerkrisis in Bel- grad. Siernah soll dieselbe durh den Verdacht des Fürsten gegen die Aufrichtigkeit einzelner Minister herbeigeführt fein. Ver Mangel an Ehrlichkeit in dem Verhalten des Ministeriums gegenüber den {chwebenden politishen Fragen dürfte den Fürstert bestimmt Haben, in der Skupschtina Erklärungen gegen die ver- derbliche Politik des Ministeriums und Andeutungen über die Stellung Serbiens gegenüber den Großmächten abzugeben, welche den Rücktritt des Ministeriums zur Folge hatten. Die Erklä- rungen des Fürsten Milan seien von der Skupschtina mit leb- haftem Beifall aufgenommen worden.

Dänemark. Kopenhagen, 6. Oktober. (W. T. B.) Die aus 52 Mitgliedern bestehende vereinigte Linke des Volksthings hat gestern ein Manifest an die Wähler erlassen, worin gegen das Ministerium, das ten Reichstag, ohne das Budget vorzulegen, vertagt habe, das Mißtrauen der Partei ausgesprohen und zugleih erklärt wird, die frägere Majorität der Linken sei - nunmehr wieder unter ciner gemein- aftlichen Fahne vereinigt.

Afien. Wie der „Times“ aus Shanghai vom 4. Okiober gemeldet wird, veröffentlicht die Zeitung von Peking ein Kaiser- lihes Dekret, durh welhes der Austausch diplomati- \her Mittheilungen zwischen den Chefs der einzelnen Departements der chinefishen Regierung und den diplo- matishen Vertretern der- auswärtigen Mächte ge- stattet wird.

Die Nr. 75 des „Amts-Blatts der Deutshen Reichs- Post-Verwaltung"“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 30. September 1875. Prüfung der zurückgegebenen Post-Paketadressen in Bezug auf Vollzähligkeit und Vorhandens.in der aufgeklebten Frei- marken; Verfügung vom 2. Oktober 1875. Verstärkung von Brief- bunden dur Beipackung von Pappkarten; Verfügung vom 2. Oktober 1875. Ecmahnurg zu erhöhter Sorgfalt bei Anwendung der Tarif- bestimmungen; Verfügung vom 30. September 1875, Telegraphise Postaoweisungen; Verfügung vom 3, Oktober 1875. Posi-Dampf- \hiffverbindung Roftock-Nykjöbing.

Statistische Nachrichten.

Nach den Aufftellungen des Kaiserlichen statistishen Amts in dem jeßt herausgegebenen Heft Il. Abth. 1 der Vierteljabréhefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1875 belief sih der Werth sämmtlicher im Jahre 1873 im Deutschen Reiche geförderten Bergwerksprodukte auf 177,295,183 Thlr. gegen 137,406,620 Thlr. in 1872. Hieran partizipiren: Mineralkohlen und Bitumen mit 146,238,060 Thlr. (1872: 108,803,662 Thlr., Erze mit 29,058,839 Thlr. (1872: 26,306,101 Thlr.) und Mineralsalze mit 1 998,284 Thlr. (1872: 2,296,857 Thlr.). Von den wichtigeren Bergwerksprodufkten find folgende namentlih hervorzuheben: Stein- kohlen 727,845,597 Gtr. füc 134,548,432 Thlr. (1872: 666,128,366 Ctr. für 98,889,500 Thlr.), Braunkohlen 195,058,282 Ctr. für

11,542,187 Thlr. (1872: 180,360,964 Ctr. für 9,831,874 Thlr.), Eisen- erze 96,916,660 Ctr. für 13,164,951 Thlr. (1872: 94,494,692,Ctr. für