1875 / 252 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

[§420]

_JeS Deutschlauds gelesenste und verbreitetste Zeitung. “Zl Für die Monate November un ezemdver avonntrl man auf da bumoristisch.

Berliner Tageblatt 2% UL{ 25 Sonntagsblatt

zum Preise von nur «D Mark O Pf. für alle Drei Blátter zusammen bei allen Postämtern des Deutschen Reiches.

Die h ohe Abonnentenzahl, die bisher noch von keiner deutschen Zeitung erreiht worden ist, spriht wohl am Deutlichsten für die Ge- dicgenheit und Reichhaltigkeit des „Berliner Tageblatt“ und dessen Beiblättcr: „ULFC“ und „Sonntagsblatt“.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von offentlichen Papieren. [8421] Wochen-Uebersiczt | [8435]

Baltische Produkten- und Lombard-Bank in Berlin. |gitterschaftl. Privatbauk in Pommern | der

: In Gemäßheit des §. 17 des Statuts fordern wir hierducch die Inhaber der Actien-Certifikate j gemäß §. 40 der Statuten vom 24. August 1849 unferer Gesellschaft Nr. 1 bis 350 incl., 651 bis 750 incl., 1451 bis 1600 incl., 1651 bis 1725 incl, vom 23. Oftober 1875, 1986 bis 2010 incl., 2321 bis 2370 incl. und 2421 bis 2470 incl. auf, die rückständige 2, Einzahlung Aetiva. vor 15%, nebft der verwirften Conventionalstrafe von 10% bis zum 25. November a. e. an unserer | 1) Baarbestand Kafse, Unier den Linden 13, bierjelbst zu leisten. a, an gemünztem Verlin, den 26. Oktober 1875. [8402] Gelde b. an Reichs-

Die Direction.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. Berlin, Mittwoch, den 27. Oftober 1875.

L 2 Ito ichtli efant en Fintr: en und Löschungen in den Handels- und Zeichenregistern veröffeatliht: n dieser Beila en bis auf Weiteres außer den gerichtlicen Bekanntmachungen über Eintragung d J i Le gi ir ern e L A S 1) T E R pa U D ite Axwürten zu befegenden Stellen, 6) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden aus8geshriebenen Submissions

nebst illuftr. und der

belletriftishen Zeitschrift

nine ,

Cto. 796/X.)

Stand Badischen Zank

am 23. Oktober 1875. Activa.

2) di St für Nicht-Militär-Anwärter 7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eifenbabnen,

3) die Uebersicht E anitebeiden, E Tami 8) die Ueberficht der Haupt-Cisenbahn-Berbindungen Berlins, 4 n

4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine, : 9) die Uebersicht der bestehenden Poftdampfsciff-BVerbindungen mit tansatlantishen Ländern 5) die Verpachtungstermine der]Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter, 10) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au die im §, 6 des Gesetzes über den Markenshuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen verôffentlißt werden, erscheint au in einem besonderen Blatt uuter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. x: 26,

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des Jn- Das Central-Handels-Register für das Deutiche Reih erscheint in der Regel tägli,

Metallbestand . N Beichskasseuscheine . , Noten anderer Banken .

17,590,496/04 145,195|—

Á. 1,087,417 3,408,671 43

U

ECT2T7]

Jer 1575 Jauteuden Noten zu p!äsentiren

gereicht Haben, dergestalt, dass

Städtische Bank zu Breslau. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. Jani cr. und gemäss

Statuts vom 18. Mai 1863 fordern wir nunmehr die Inbaber der auf 100, 50, 20 und Noten unserer Bank, vom 1, Juli 1863, hiermit auf, dies

Vorschein kommen, von der Bank angehalten und vernichtet werden können.

Breslau, den 25. Augast 1875.

Städtische Bank zu Breslau. Der Vorstand.

Friedenthal.

Jon.

Stetter. FTárause.

Depositeuverkehr.

Bis .auf Weiteres werden für verzütet:

bei achitägiger Kündigungs- rit 3%,

bei cinmonatlicher qungsfrist 4°,

bei dreimonatliher Kündi- gungsfrist 4!°,

bei sech8mouatlicher Kündi- gungsfrist 5°,

bei zwölfmonatlicher Kündi- gungsfrist 5! |

Kündi- Ziufen

f franco

aller

Norddeutsche Grund-Kredit-

Bauk

Behreustraße Nr. 7A.

[8413] Bekauntmachung.

Spesen.

Depositen-Einlagen

pro Jahr

Bei der heute stattgefundenen se&sten Verloo- sung der Partial-Obligationen des Anlehens der Stadtgemeinde Wiesbaden bei dem Bank- hause M. A. von Rothichild & Söhne zu Frank- furt a. M. vom Jahre 1865 ad 500,000 Fl. sind

folgende Nummern gezogen worden: Littr. A, à 100 Fl. Rr. 83. 784. 996. 82,

B. à 200 Kl

350. 497. „S 000 Ml Se: 72.

298. 398. D. à 1000 Fl. Nr. 34. Die gezogenen Nummern werden am 1. Bbruar 1876 bei dem Bankhause M. A. Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M mach Wahl der Inhaber bei Wiesbaden zur Auszahlung

415. 200. 124.

205. 99.

123.

Nr.

kommen

j tatt. Wiesbaden, den 25. Oktober 1875. Der Bar Ar ge Eine. anz.

Verschiedeue Bekanntmachungen. [841.9j Amtliche Bekanntmachung. E y Es L Die: Stelle eine: Ober-Polizeikommissars ist zun 1. Januar 1876 zu beseßen. Das Gehalt beirägt H 3500 und steigt von fünf zu fünf Jahren um „{ 390, bis zum Höchstbetrage von M 4550. Bewe xder baben ihre Gesuche nebst Zeugnissen im Stadthc use, Zimmer Nr. 13, einzureichen. Brem rä, den 26. Oftober 1875. Die Regicrauugs-Kanzlei,

[5410] a Kindeu lose Eheleute, welche geneigt sind,

einen 4 Wochen alten, vater- und mutterlosen Kvaben an Kindesstatt anzunehmen, wollen fi melden bei dem Magistrat in Angermünde.

eFe- von oder der Stadtkasse zu éb . Eine weitere Verzinsung vom 1. Februar 1876 an findet nicht

689, 306. 234.

| |

Ï

Grund- Kapital Méservesouda A Betrag umlaufender Noten . Sonstige täglich fällige Verbind- An Kündigungsfrist gebundene Sonstige Passiva E

8438] Wochen-Uebersicht

der Bank des Berliner Kassen-Bereins am 23, Ottober 15875.

Activa.

1) Metallbesand 2,227,605. 2) Preußische und Reichskassen- : 154,273.

11963,150. 9,455,908. 3,823,200, 50, 123. 592,379. 3,000,000.

450,000. 2,269,410.

E S Noten anderer Banken . Wechsel E Lombardforderungen . Effekten . k

Sonstige Aftiva ; Passiva,.

Grundfapital

Reservefonds

Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige Ver- bindlichkeiten B An eine Kündigungéfcist ge- bundene Verbindlichkeiten Sonstige Passiva .

Á. o LN

» 21,959,945.

6)

Wechsel #4 862,144. —. Die Direktion. j Delbrück. Arndt.

Hache.

Stand der Activa und Passiva

der Commnuvalständishen Bank für die Preußische Oberlaufiz, am 23. Okftover 1875,

Activa: Metallbestand 1,081,365 A Bestand an Reichskassenscheinen 1715 4 Noten anderer Ban- fen 90,498 Æ Wecbsel 11,286,794 (A Lombard vacat. Effecten 587,350 &# Sonstige Activa 4153,873 M

. Passlva : Grundcapital 4,500,000 A Reserve- j fond 1,125,000 M Umlaufende Noten 2,856,510 M4 |

Sonftige täglich fällige Verbindlichkeiten 574,614 4 Kündbare Schulden 7,426,116 A Sonstige Passiva 126,980 M

Weiter begeben sind 872,981 A Wechsel, sämmt- lih innerhalb 14 Tagen fällig.

Landtgr. Hess. conec. Landesbank Efomburg v. d. ETöhe.

Status am 23. Oktbr. 1875. [8440] Activa. (Fr. 286/X.) Metallbestand . A 92,301.

Reichékassenscheine L 36,648,

Noten anderer Banken Ï 33,668. Wechselbestand - 483,103. Lombard-Forderungen é O10: o o

Á

Effektenbestände . 856,049.

Sonstige Activa . R 1,673,929. Passiîva. e C UTIL G. —— SOTIL Ü 174,000,

lichkeiten

Verbindlichkeiten . 526,963.

897,623.

je Pas s E Zum Inkasso weiter begebene, im Inlande zahlbare ;

S. 11 unseres 10 Thaler lautenden e Noten =pütestens bis zum 31. Dezem- bei unserer Kasse zur Einlösung od-r zum Umtausch gegen unsere neuen, auf Mar , Unter der Warnung und mit der rechtlichen Wirkung, dieses Termins alle Ansprüche an die Bank aus den aufgerufeven Noten erlöschen. Schutze :gegen die Präclusion sind nicht zuläzsig; vielmehr tritt ‘diese Ablaufe des PräclusiorS-Termins gegen alle Diejenigen ein, welche die aufgebotenen Noten nicht ein- jeder Anspruch auf Einlösung oder Umtausch erlozchen ist, alle aufge- rufenen nicht eingelieferten Noten zu Gunzten der Bank werthlos sind, und, wenn sie etwa noch zum

kwährung , dass mit Ablauf Anmeldungen zum letztere unmittelbar mit dem

Kassenscheinen

e. an Kassen-An-( weisungen

d, Noten der S DINS

ank und an-

derer deutsheu Banken...

2) Wechselbestände.

3) Lombardbestände A

4) Staatspapiere und andere Bör- A

9) Verschiedene Forderungen und A

6) Staatsschuldscheine bei der König- lichen General-Staatskasselaut 8. 8 der Statuten . e

Passiva, 7) Grundkgpital . . 8) Reservefonds

8,812

21,725 M 1,117,954 , 15,244,177

« 1,957,869

843,000

9,697,000 ; 1,709,100

r AOITAOT|

, 483,144 | Täglich fällige Verbindlichkeiten*

Wechsel-Bestand . : Lombard-Forderungen , t Effecten des Reservefonds Sonstige Activa

.

23,535,393 62 3,480,937/15 97,192/02 1,248,22256 2,692,148/56.

M 152,198,256 38

Passtiva,

Grundecapital

Reservefonds . , L

Umlaufende Noten

An Ktiindigangsfrist Verbindlichkeiten

Sonstige Passiva .

Die zum Incass6 deutschen Wechsel

9) Banknoten und Depositenscheine 0 G 2,520,485 j

10) Die sonstigen täglich fälligea j Verbindlichkeiten A2 1,369,473 |

11) Die an eine Kündigungefrist :

12)

13)

J

gebundenen Verbindlichkeiten . 7,690,735 ! Die sonstigen Passiva 2,039,134 i Vom Staate gegen obiges j Depot ad 6 realisirte Bank- Me A0 E 843,000 } Evenr. Verbindlichkeiten aus j weiter begebenen im Julande zablbaren Wechseln . . Stettin, den 23. Oktober 1875. Direktorium s

der RNittershaftlicheu Privatbank in Pommern, ! Hindersin. Pahbst. j

3,074,560 |

842 Leipziger Bank.

Gesehüfsfits-TUeberxzieht vom 23. Oktober 1875, Activa.

Cassabestände:

Gemünztes Gold und Silber Reichs - Kassen-

9,998,100.

Wechsel. Lombard Effekten E E Debitoren und sonstige Activa Grundkapital

Reservefonds Betrag

Guthaben ‘der Giroconto = To-

(8406] | Die sonstigen täglich fälligen Ver -

j

| Die an eine Kündigungsfrist (3 Mo-

Königlih Niederländische Dampf{chifff ahrts Gesellschaft.

Täglicher Wiuterdicust Aufang 15. Oftober (Souutags ausgenommen) mit dem großen Niederländ. Postdampfer

VLISSINGEN-SHEERNESS-LONDON.

Abf v. Cölu 2.45 Nm. Ank. w London 10.— Vin.

Diese Noute ist vie shnellste, billigste und bequemste i England.

Villetau8gabe von allen Hauptstationen Deutschlands, Oesterrei

l h Amfterdam und London, und deren

(Groof, Vliffinaen: I. P. Bef, General-Agent, 122 Cannonstceet,

Juformationen bei den Diz7ektionen,

London, Cöln, Brüssel, J. J. Niessen,

»

Cölu.

London - Chatham- Dover Eisenbahn - Gesellschaft,

zwischen

Abf. v. London 8.45 Ab. Ank. in Côlu 4.45 Nm. Verbindung des Continents mit

Agenten: Best & De! London; Th. Cook & Son,!

ch8 und der Schweiz, (v.

¡ Sonstige Passiva

kurzen Wechseln auf preussische Bankplätze :

[8411] Stand am 23. Oktober 1875.

5x. Wechsel L A T4. Lombard-Forderungen . V, Effeften . s V. Sonstige Activa.

L. Grundfaypital . Ix. Reservefoud . . , ETI. Umlaufende Noten FIV. Sonstige

V. An eine Kündigungsfrist t

! Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen [8072] ; im Julaad zahlbaren Wechseln: A 1,032,397, 52, 1

scleine Preuss. u. andere

Banknoten Staatspapiergeld

Q A

D 10,700. » 1,382,200. 95,800

Passiíva. : 800,000. | 21,473,700.

umlaufenden ; | 660,300. | Ï

der Noten

baber ,

bindlichkeiten 329,700, ! nate und länger) gebundenen

Verbindlichkeiten s 836,000,

SÍVa e LIUGLIOR I Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen

Á 4,496,300.

eingerufenen Gulden-Noten,

gebundene

h. gegebenen noch uicht fälligen betragen A 1,260,276. 26 S.

* Wovon M 1,800,771. 45 - in per 1. Oktober

. oh »

18,000,000’ 1,275,639 77 29,914,00!— 1,822,789 45

" | 1.185.827 16 52,198,256/38.

Bank für Süddeutschland.

[8412] Stand am 23. Oktober 1875.

Grundcapital ¡ Reservefond . E | Umlaufende Banknoten . .

A etiva: L} Casse:

3) Noten anderer - Banken

IT.| Bestand an Wechseln TIL| Lombardforderungen IV.| Eigene Effekten

V.| Immobilien

Pasaiva .| Actiencapital

1 Reservefonds

| Unkostenfonds

| Noten in Umlauf

4 Täglich fällige Guthaben

Guthaben

1) Coursfähiges deutsches Geld 2) Reichskassenscheine ..., deutscher

4) Deutsches Staatspapiergeld Gesammter Kassenbestand

{An Kündigungsfrist gebundene

M S

19,149,919 /79 23,740/—

815,473 14

55,005! 20,044,137/93 25,922.030/22 9,948,950 S 7,085,967 03

424,245 64 6,956,512 31 63,781,443|T3

22,389,000! 1,369,302/60 104,236 66 38,519,072'86 10,205'42

L 0 1,389,625'59 63,781,443/13

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begehe-

nen, im Inland zaklbaren Wechseln: Æ 1,762,903: 15.

[8437] Stand dex Weimarischen Vank

am 23. Oftober 1875. I. Activa.

Bestand an Gold- und Silber-

münzen L Reichs- und Staats- kfassenscheinen Noten anderer Banken Wechseln . Lombard rungen . Effekten .

- Forde-

Conto- Corrent- Debitoren und

r O e A I. Passiv

Württembergische Notenbank. | P Berbintlhkeite O fäligen

Activa. j

L. Kasse: | 1) Coursfähiges Deutsches | b M |11,748,404 76 |

2) Gold (Pfund fein à M 139d) ;

3) Reichs-Kafsenscheine 4) L Staatspapier- E 95) Noten anderer Deutscher i D. 4 6) Sonstige Kassenbestände E

33,700’ | 437143 314,100'—

21,141,43242 | 1,309,728 57 |

Daz.

35,169,009 96 Passiva. |

9,000,000/— ! 240 432/26 24,345 560|—

j 330,129/16 !

“K

lich fällige Berbindlichkcitee N aal

gebundene Berbinadlith- keiten . s Ö

Sonstige Passiva 7 | 1,252,888|54 M 135,169,009/96

: Die

: Metall-Bestand | P Ana L

- | Noten anderer Banken. 3,649/75 | Wochsel-Beetand . Lombard-Forderungen , 20 —_ { Effekten-Bestand 622,623 03 j Sonstige Aktiva Ä

j | Grundkapital, . , E e Umlanfende Noten . . . ., Sonstige täglich fällige Verbind-

i R ¡ An eine Kündignngsfrist gebun-

an eiue Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten

Sonstige Passiva

M

A.

1,196,775. —, 44,585, —.

668,060. —. 8,049,104. 39,

917,130. 10, 1,123,901. 90.

26,725,211. 89,

M 15,000,000, —.

1,062,767. 90. 2,963,290, —,

4,024,360, 41,

5,143,690. —. 10,172,927. 89.

Weiter begebene, im Inlande zahlbare Wechsel:

Á 1,399,808. 06

Braunschweigische Bank.

Activa.

Passiva.

dene Verbindlichkeiten . Sonstige Passiva

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. ,, , Eraunsehweig, 23, Oktober 1575,

| [8433] Stand vom 23. Oktober 1875. ¿aé 3404700

35,500: —. 714,800, —.

* 13,350,890. —.

2,318,282, 7,686,736.

é 10,500,000,

Die Direction.

Bewig.

414,502. 9,746,000.

4,231,268.

2,313,250. 155,224.

222,908, 75.

Stübel,

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgräßerstraße 109, und alle

Bachandlungen, für Berlin auch dur die Expedition! SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Eutscheidungen Rheinischer und Elsaß- Lothringenscher Gerichte.

Beireibt der Bauunternehmer ein Han- delsgeschäft und ist er deshalb als Kauf- mann anzusehen? i

1) In Bezug auf diese sehr bestrittene und in- teressante Frage entnehmen wir der Schrift von Dr. Schebeck „über das Handelsregister“ folger de Aus- führung.

Das Gzwecbe eines Bauunternehmers entweder darin, daß er i :

a Bauobjekte gegen einen gewissen Lohn in Gelde für Andere ausführt, oder A

b. Bauobjeïfte auf eigene Rechnun g ausführt, um sie wieder weiter zu veräußern.

ad a. Im ersteren Falle verrihtet der Bauunter-

besteht i

nehmer lediglich Dienstleistungen, auf welche : kein? der B-stimmungen der Art. 271 u. 272 Anwen- ; dung findet. _- Denn Ziff. 1 des Art. 272; hat der Begriss vou „Lohuarbell* auf bewegliche Sachen und zwar auf die vom | Besteller dem Lohnarbeiter zur Bearbeitung über- ; gebenen beweglichen Sachen Bezug, während der Bauunternehmer nicht blos bewegliche, sondern auch ; unbewegliche Sachen (Grund und Boden, Gebäude) ? zur Bearbeitung vom Besfteller (Bauherrn) üver- nimmt. Oft \chafff}t der Bauunternehm?r fi die zum Bauen erforderlichen beweglihen Sachen (Bau- materialien, Bestandtheile u. f. w.) selbst an. Jn diesem Falle übernimmt er vom Bauherrn blos eine | nnbeweglihe Sache zur Bearbeitung. ad b. Auch

nur j

auf diese Art des Betriebs von Bauunternehmungen ; zu vertreten.

ist keine der angefübrten Bestimmungen anwendbar, da auch na Art. 271 Ziff. 1 nur der Kauf und die Wiederveräußerung beweglicher Satben ein Han- delsgeshäft bildet. Durch die Bauthätigkeit werden aber die vom Unternehmer behufs der Ausführung der Bauobjekte angekauften oder ange)chaffien be- weglichen Sachen in unbewegliche verwandelt.

Obige Frage ift daher nach beiden Gesichtépunften zu _ verneinen. : : ,

2) Dagegen macht Rebling in Busch Archiv Bd. 31 S. 235 u. ff. nachstehende Unterschiede in Fenstellung der rechtlichcen Natur dieser Thä- tigkeit : S

a, Der Vertrag über Erbauung eines Hauses fällt unter Art. 275 H. G. B,, wenn der Erbauer auf eigenem Grund und Boden ein Haus erbaut. Ebenso liegt ein Jmmobilienvertrag vor, wenn der Vertrag die Erbauung eines H :uses auf dem Grund und Boden des Bestellers betr:fft, und die Gege n- leistung cin einheitlihes Ganze bildet. Dasselbe gilt von Verträgen üer Herftellung von Theilen des Gebäudes, wie Zimmerwerk, Gemäuer, Be- dahung, Tüncherarbeit, Wasserwerk an einer Mühle U. f. f., sowie auch bei Verträgen über Herstellung einer Eisenbahn, eines Weges, eines Kanals, eines Weh:s und anderer Wasserbauten, eines Gartens oder Parks. Jn keinem dieser Fälle kann von einem Handelsgeschäfte gesprochen werden.

b. Was die Anschaffung der Baumate- rialien in den sab a. aufgeführten Fällen anlangt, und geschieht diefe Seitens des Unternehmers in der Absicht, das herzuftellende Gebäude oder son-

stige Werk später zu verkaufen, oder aus den Ma-“

terialien ein solches in Akkord aufzuführen, so liegt keine Verarbeitung des angeschafften Baumateriais vor, es wird vielmehr eine neue besondere Sache er- zeugt, und die auf Herstellung solher Bauten ge- richtete (selbst gewerbêwäßige) Thätigkeit macht den Unternehmer nicht zum Kaufmann. ;

c. Hat hingegen der Besteller die einzelnen zur Anwendung kommenden Materialien, die Arbeits- lôöhne, den Bauriß und die Leitung des Baues oder einer sonstigen Anlage dur{ den Baumeister ein- zeln zu bezahlen, jo liegt kcin Jmmeobiliarvertrag, lond:ern es liegen vielmehr verschiedene Verträge über einzelne Objekte vor, und in solhen Fällen ift Art. 273 H G. B. anwendbar. Der Bauunternehmer und jonstige Uebernehmer einer Grundaalage wird in der Regel Anschaffungen von Materialien zu Bauten machen, und diese Anschaffargen find a b- folute Handelsgeschäfte und nach Art. 271 Ziff. 1 die Uebernahme von Lieferungen solcher Materialien nah Art. 271 Ziff. 2 H. G. B. zu be- urtheilen. Treibt der Bauunternehmer fein Geschäft gewerbsmäßig, so wird, da die Abschlicßung von Verträgen über Matcriallieferungen einen Haupt- theil seiner Thätigkeit bildet, er dadurch zum Kauf- mann und sein Gewerbe zum Handelsgewerve, auf welches Art. 273 H. G. B. „anwendbar ist.

d, Ist durch die zewerbsmäßige Uebernahme von Bauten und andern dergleichen Anlagen ohne einheitliche Gegenleistung ein Handels- gewerbe geschaffen, so fallen alle in Ausübung des Gewerbes unternommenen Bauten und Werke ohne Unterschied unter den Begriff der Handelsgeschäfte, selbst wenn sie die Ausführung von Bauten und Anlagen auf Grund und Boden der oben unter 8. erwähnten Art mit einheitliher Entgeltung be- troffen.

Du:ch die Unterschrift eines dem Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands entsprehenden Frachtbriefes unterwirft sich der Absender allen Bestimmungen dieses Reglements und auch des ge- hörigen pubtlizi1ten Zusaßtarifs vom 3. Juli 1872,

! Betrag.

| bene Nichtigkeitsbes{hwerde zurück.

C R L L e meianani

Eine spezielle Verabredung mit dem Güterexpeditor der betreffenden Eisenbahn, insoweit sie eine ander- weite Regelung der Tianêportgebühren bezweckt, braucht demnach von der Eijenbvahngesellshaft nicht berüdsihtigt zu werden. Ober-Handelsgerichts 1A

vom September

d. J.) Der Kaufmann K. überaab einem Güter- '

Niederschlesish-Märkishen Eisen- bahn ein Frachtgut mit Werthangabe in der Meinung, daz ein Spezialtarif für Geldsendungen nicht bestehe. Der Expeditor be- stärkie ihn in dieser Meinung und K. vereinbarte mit dem Expeditor die Fracht auf 1 Thlr. 11 Sgr.

expedienten der

! und eine Versicherungsprämie von 1 Thlr. 1 Sgr.

Diese Beträge wurden von K. gezahlt und der regle- mentsmäßig ausgestellte Frachtbrief von ihm unter- zeichnet. Nachiräglich itellte fich heraus, daß der Ercpeditor in der Annahme, für Geldsendungen bes stehe kein Spezialtarif, sich geirrt hat, und die Eisen-

: bahnverwaltung erhob in Folze dessen den fehlenden

K. klagte hierauf gegen die Eisenbahn- gesellsch aft auf Zurückerstattung der seiner Meinung

i nach zu viel erhobenen Gebühren, wurdz jedoch vom : Kammergericht mit seiner Forderung zurückgewiesen,

weil der Erpeditor nur innerhalb der bestehenden Tarife zum Abschlusse von Frachtverträgen ermächtigt gewesen sei. Durch tarifwidrige Frahtabmachungen be-

; ziehentlich durch falsche Angaben über den Inhalt

der Tarife aber kônne der Expeditor fich dem Kläger gegenüber selbst verantwortlich gemacht haben, die Verklagte aber habe derartige Vollmachtsüberschrei- tungen und derartiges Versehen ihres Beamten nicht t Dieser Auffassung {loß sich auch das Reichs-Oberhandelsgeriht an, und wies demgemäß die gegen das Erkenntniß des Kammergerichts erho- „Die Grundlage der Entscheidung des Appellationsrichters, * das Erkenntniß des Reiché-Obechandelsgerichts aus,

: ift in folgender Erwägung desselben zu suchen:

Kläger habe in dem voa ihm selbst produzirten und den §8. 4 und 5 sub B. des Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands genau entspre enden Frachtbriefe, si dur seine Namenéunterschrift allen Bestimmungen unterworfen, welche nach dem Reglement Fis tungen bezw. der dazu“ gehörigen auf diese Sendung zur Anwendung fkom- men, und hieraus folge, daß er au den gehörig publizirten Zusaßtarif vom 3. Juli 1872 als maß- gebend gelten lassen müsse. Hiermit in Verbindung steht die unmittelbar vorhergehende Erwägung, daß die Eisenbahnen au ohne ausdrücklihe Verabredung für jeden von ihnen ausgeführten Tranéport ihre tarifmäßigen Gebühren verlangen dürfen uad gegen diesen unmittelbar aus den Geseßen hergeleiteten Anspruch auch die Unbekanntschaft mit den Tarifen niht schüßze. Der Appellationêrihter spricht alfo aus, daß, falls sich Jemand in dem bei Aufgabe eines Frachtguts zur Bahn ausgestellten Frachtbriefe, allgemein den für die Bahn geltenden Reglements

; unterworfen habe und der Transport ausgeführt fei, ! die Babn kraft Gesetzes, auch ohne ausdrückliche be-

züglihe Verabredung, die tarifmäßigen Tranbport- gebühren zu beanspruchen habe. Diese Aussprache an sih ift unzweifelhaft richtig

In einem Erkenntniß des Reihs-Oberhan- delsgerihts vom 1. Oftober d. J. hat daffelbe folgende wehselrechtliche Entscheidungen gefällt : 1) War der mit dem Blankogiro des Klägers ver- sehene Wechsel, auf welches ein anderes Indossament nicht folgt, zur Zeit des Pcotestes niht im Besiß des Klägers, sondern einer anderen Person, fo folgt aus dem Besiß des Wechsels und Protestes in der Person des Klägers, das Zurückgehen des Wechsels auf den Kläger und dieser wird hierdurch und durch das seinem Blankogiro vorana2ehende Giro des Aus- irellers gehörig legitimirt, 2) hler dem Proteste inserirten Abschrift des Wechsels und der darauf befiadlihen Giros, welche als solche ohne W:i- teres zu eckennen sind, heben die weselrechtliche Wirk- samkeit des Proteftes niht auf. „Ein Fehler in der dem Protest inserirten Abschrift des Wechsels und der darauf befiadlihen Giros und Bemerkungen (§. 88 Nr. 1 der Wechsel-Ordn.: „Der Protest muß enthalten eine wörtlihe Abschrift des Wechsels oder der Kopie und aller darauf befiadlihen Indofsa- mente und Bemerkungen“) elidirt niht s{lechthin, sondern nur dann die wechselrechtliche Wirksamkeit

3 Protef , hler geeignet ift, die : : : E Mes, wein der Bey (dus * gehabte Sißung des deutschen Handelstages

Identität des protestirten und libellirten Wechsels in Zweifel zu stellen. Die Bedeutsamkeit einer Ab- weihung einer Wechselabschrift von dem Original muß demnach nicht nach allgemeinem Maßstab, sondern je nach der Besonderheit des Einzelfalles ge- würdigt werden. Der Appellationsrichter hat nun die Kopirung des „nicht gerade unleserlihen“ Gircos „D. Merner“ als „H. Werner“ für einen Schreib- fehler erklärt und aus besonderen Gründen für un- geeignet erachtet, jenen Jdentitätszweifel zu begründen. Mithin widerspriht seine Entscheidung dem richtig verstandenen Artikel 88 Nr. 1 der Allg. Wechsel- Ordnung nicht.“

Die statutenwidrige Feststellung der Jahresdividende für die Aktionäre einer Aktiengesellshaft begründet, nah einem Erkenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts vom 14.

(Eckenntniß des Reich s- !

führt nd_ age l nung es Rechts der Aktionäre auf jene bestimmte Dividende nur gegen dieselbe verpflichtete Persön- } ! likeit, d. h. gegen die Gesellshaft, angestrengt wer-

des Vereins deutscher Eisenbahnverwal- | Bahnen Ar 1 / i ¡Numerirung der Gespinnste, der in der Zeit | vom 12.—16. l. Mts. in Turin tagte, hat seine Auf- ; gabe auf der durch den ersten 1873 in Wien ftatt- | gehabten Kongreß beschlossenen Grundlage erledigt, !

2) Schreibfehler in der :

Abonn*-ment beträet L 50 „Z für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 4.

S

September d. I., für die sich verkürzt haltenden

! Aktionäre keinen Anspruch auf Entschädigung seitens

des Vorstandes und Auffichtsraths der Gesellschaft.

; Mehrere Aktionäre der Königsberger Hartungschen | Zeitungs-Aftiengesellshaft hielten sich dur die auf !

der vom Aufsichtérath unz Vorftand voll- Bilanz in der Generalversammlung vom

Grund zogenen

23. März 1874 erfolgten Feststellung der Dividende |

pro 1873 für verkürzt, erklärten diese Feststellung, weil dabei unstatthafter Weise ein als Extra- Reservefonds bezeichneter Betrag von 0 Thlr. mit in Betracht gezogen worden, für ftatutwidrig und beanspruchten die gerichtliche Ver-

urtheilung der Mitglieder des Vorstandes und Auf- | sihtsraths der Gejellschaft, zur Anerkennung, daß | ibnen, den Klägern, pro 1873 eine höhere, als jene !

bisher festgeseßte Dividende, zukomme. Das- oft- preußische Tribunal zu Königsberg wies diesen An-

\pruch zurück, unter Anderem, weil der erhobene Ans |

spruch seiner Natur nah überhaupt nur gegen die betreffende Aktiengesellschaft selbst, niht aber gegen deren Vorstand und Auffichtsrath werden fönne.

in feinem Erkenntniß ausführt :

statutenmäßi:e

Schuldnerin gegenüber. 1 Dividende nur von, d. h. aus dem Vermögen der Gesellschaft, niht von den Organen der Gesellschaft, dem Vorstande und dem Aufsichtsrathe, beziehenilih den cinzelnen Mitgliedern derselben, zu Mie deshalb der durch Klage geltend gemachte An-

\spruch auf Zahlung bestimmter Dividenden nur ;

gegen die Aktiengesellschaft selbst gerihtet werden muß, so faunn selbftredend die Klage auf Anerken-

Der Vorstand handelt überall nur als

Den s

Vertreter der Gesells i-aft, diese und nicht die Or- j

gane werden persönlich dem Dritten gegenüber be- rechtigt und verpflichtet.“

Der dritte Kongreß für die cinheitliche

wonach Gespinnste allgemein nach Meter und Gramm zu messen und zu numeriren sind. Die Beschlüsse des Turiner Kongresses lauten: E

1) Die Nummer der gezwirnten, gefärbten, ge- bleichtenGarne wird bestimmt(vorbehaltlich gegentheili-

ger Abmachung) durch die Zahl der Meter in ein Gramm, ;

2) Die Nummer der Grègeseide unv moulinirten Seide wird bestimmt durch die Zahl der Gramme, welche ein Faden von 10,090 Metern wiegt. 3) Die geseßliche Basis der Titrage der Garne ist die Kon- ditionnirung. Sie darf stets gefordert werden, ist aber fakultativ. 4) Die Konditionnirung geschieht l’absolu sec) bis zum absoluten Trocknen ohne Denaturation des Fadens und mit Zuschlag einer passenden Reprise zum Trockengewiht. 5) Die Titrage muß nach einer exaften Methode ausgeführt werden. 6) (Avis.) Der Kongreß hält es nicht für opportun, die geseßlichen Vorschriften zu virfassen, nah denen die Ausführung der uniformen Numeri-

rung durgeseßt werden muß, aber er glaubt fein | Mandat dadurch vervollständigen zu müssen, daß er '

feierlih die Erwartung betont, daßz alle Gouver- nements im Interesse des internationalen Handels die Maßnahmen treffen werden, welche die prin- zipiellen Beschlüsse des Kongresses in die Praxis und zum allg:zmeinen Gebrauch einführen.

Berlin. (Nat.-Ztg.) Die in das hiesige Han- delsregister eingetragenen Aktiengesellschaften, welche am Plaß keinen «Geschäftsbetrieb haben, find

bekanntli von dem hiesigen Stadtgericht aufgefor- |

dert worden, ihren Siß dorthin zu verlegen, wo das Geschäft betrieben werde. Die Mehrzahl der Gefell- ihaften sind im Laufe der Zeit dieser Aufforderung efolgt. ; rat erhoben worden, und hat das Kammergericht die an die Gesellschaften erlassene Strafverfügung aufgehoben.

In der am 21. Oktober d. J, hierselbst sftatt- stellte der Vorsißende den Antrag des Hrn. Baare

zur Diskussion, einen Handelstag zur Berathung der Eisenzollf:age einzuberufen.

Hr. Baare erklärt, er habe ursprünglich bean- :

tragt, einen Handelétag ad hoc zu berufen. difizire diesen Antrag jeßt dahin, einen Handelstag

einzuberufen, dem unter Anderen die Eisenzollfrage |

zur Berathung vorgelegt werde.

In der Diskussion Über diesen Antrag wies Hr.

eimendahl darauf hin, daß der Standpunkt des E Baare von e i

Rheinprovinz und Westfalens nit getheilt werde; es sei erwünscht, auch diese zu hôren. Die Kom- mission für die Handelsverträge habe ein Cirkular-

\hreiben an die deutshen Handelskammern entwor- |

fen, dessen Verlesung er beantragte. Er knüpfte an den Antrag der Kommission auch den weiteren Vor-

3400 ?

geltend gemacht Dieser Rechtsan)chuung {loß sich | auch das Reich?-Over-Handelsgericht an, indem es j „Bezüglich des ! Rechts der Aktionäre einer Aktiengesellschaft auf die | Dividende stehen sich lediglih die ; Aftionäre als Gläubiger und die Gesellschaft als | Die Aktionäre haben die ;

fordern. |

Von einigen Ge}ellshaften ist dagegen Ein- ;

Er mo-

einzelnen Eisenindustriellen der !

Insertionspreis für den Raum einer Drudckzeile 80 4,

\{lag, den Antrag Baare hierdurch für vorläufig erledigt zu halten, bis die Aeußerungen der Han- delskammern eingegangen find. E

Hr. Baare beantragte das von der Kommi]sion entworfene Schreiben niht anzunehmen, fondern die | Frage der Erneuerung der Verträge vor das Plenum i des Handelstages zu bringen : Der Antrag Baare, die Erneuerung der Handels- | verträge vor das Plenum zu bringen, wurde abge- | lehnt, das Schreiben der Kommission angenommen und nach Hrn. Hammachers Antrag beschlossen, den Ausschuß zusammenzuberufen, sobald das Material von den Handelskammern eingegangen sei. Der Kommission werden redafktionelle Aenderungen des Schreibens anheimgegeben. O

In dem erwähnten Cirkularschreiben werden nach vorgängiger Motivirung den Handelskammern | folgende Fragen vorgelegt: 1) welchen Einfluß hat das System der Handelsverträge auf die Entwicke- | lung der in Ihrem Bezirk vertretenen Jndusftrie und | aur die des Handels in Jhrem Bezirk gehabt ? 2) Auf welche Tarifpositionen ist im Interesse der bei Ihnen vertretenen Industrie und Ihres Handels beim Abschluß von Handelsverträgen die Aufmerk- samkeit der Reichsbehörden besonders zu rihten?

Der Handelstagsausshuß hat eine Kommijtion er- nannt, bestehend aus den Hrn. Heimendahl Cre- feld, Baare Bochum, Bahse Chemniß, Ham- macher Berlin, Liebermann Berlin, Meckel -— | Elberfeld, Mosle Bremen, Roß Hamburg, | Schlumberger Mülhausen i./E. und Stephan | Berlin, welche das eingehende Material ordnen und zur Berichterstattung für den Ausschuß und das | Reichsfkfanzleramt vorbereiten wird.

FriedrichGeorgWiecks „DeutscheJilu-

| strirte Gewerbezeitung“", herausgegcben von Dr. A. Lachmann, (Verlag von S. Berggold | in Berlin W., Linksstraße Nr. 10), Nr. 41, hat | folgenden Inhalt: Gewerblich-industrielle Berichte: ! Resultate von Verdampfungsversuchen. Zur Theo- | rie leubtender Flammen (Schluß). Die Küchler- i hen Apparate zur Leuchtgasbereitung. le j deutsche Flachssp'unerei und die auswä tige Konkur- ! renz. Die neuesten Fortschritte und technische Um- i schau in den Gewerben und Künsten: Patente vom | Monat August. Neue Riemeascheibe (Patent L. Start). Neuer Kondensator für Quedcfilber- däâmpfe. Blutlaugensalz aus dem Sticksto}s der Steinkohle. Sperrklinken-Mechanismen bei Re- | gulatoren, Industrielle Notizen und Rezepte: Vie | Einfuhr von fremdem Zinn nah Europa. Lei- : tangsrohre für Branntwein. Erglühen einer | Mischung von Chlorkalk und Terpentinöl. Mu- cyline, ein Mittel zum Einshmalzen der Wolle. Baumwollspiunereien in Indien.

Busc{ch's Archiv Band 32, Heft 3, hat fol-

| genden Inhalt: Abhandlungen. Der sogenannte ' Kontraprotest. Von Kammergerichts-Rath Neumann in Berlin. Die Haftung des Firmenübernehmers für die Firmenschulden und die Behandlung dieser | Kontroverse Seitens des Leipziger Ober-Handels- | gerihts. Von Dr. jar. Agapetus Mommsen in | Sdleswig. U?ber die dingliche Wirkung der über- | gebenen Konnossements. Von demselben. Einige Bemerkungen zu der Kodifikation der ehelichen Güter- | rechte. Von Dr. Ladenburg in Mannheim. Zur

| Abhandlung über die Beweislast beim Kaufe nah | Proben. Von Or. juc. H. Oswalt in Frankfurta. M. Î

Heft X. des Jahrgangs 1875 der Zeitschrift für Kapital und Rente, begründet von A. Moser, fortgeseßt von Freiherr von Danckelman. Berlin (Weidmannshe Buchhandlung 1875), hat folgenden Inhalt: I. Das Versicherungswesen, ins- besondere die Versicherungen auf Aftiea. 11. Finan- | zielle Chronik des Monats Juni 1875: A. Neue Emissionen und sonstige Modifikationen, B. Allerlei. ITT, Restantenlifte pro Monat Juni 1875, Zuhalts- register zur Restantenli ste. IV. Miscelle: Das eng- li\he Parlament und die südamerifanischen Anlehen. V. Auszüge aus den im Jahre 1875 veröffentlichten Geschäftsberichten von Aktiengesellschaften. 1. Banken. (Fortseßung.) VI. Literatur.

Die „Zeit\schrift für Gewerbe, Hande! und Volkswirthschaft, Organ des Ober- \chlesischen berg- und hüttenmännijchen : Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Franß zu | Beuthen O.-S., enthält in Nr. 41 v. 9. Oktober

d. J.: Geseßgebung, Verwaltung (Personalverände- rungen im Bezirk des Königlichen Ober-Bergamts

zu Breslau. Zeitschrift für Bergreht). Vie | Bergwerks-Jndustrie Preußens i J. 1874. Rechte- | Oder-Ufer-Eisenbahn: Erklärung der Direktion. : Einsenbahn: Ausschuß und Uer E 0

Vom österreichishen Kohlenmarkte. Frankreich : * Montanbericht. Belgien: Montanbericht | Remorqueur-Wagen. Revue Universelle des | mines, -— Herr v.- Kardorff zur Handelspolitik.

Anzeigen.

Nr. 1254 des „Bremer Handelsblatt", Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft u.Statistik, | hat folgenden Jnhalt: Wochenshau. Der Verein | für Sozialpolitik über gewerbliche Lehrlinge. Frauenarbeit in Fabriken. Statistik Bremens. Bermischte Mitheilungen. Marktberichte. An- zeigen.