1875 / 253 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

L A E une E ie A, R: E M M p 4 i Sit ani, 1 ALERO Le Met Bef E

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ihrer V-llendung entgegen. Die Arbeit an den Chorthürmen, zu Weid. Jon feit längerer Zeit die Steine behauen werden, - fann im nächsten Frühjzhr begonnen und dürfte nahezu bis zum Achteck im Jahre 1878 vollendet werden. Das Material wird durch eine auf dem nöôrdlihen Thurmaufiaß aufgestellte Gasfraftmaschine geho- ben und für den südlichen Chorthurm, welcher zunächst in Angriff genommen wird, vermitte!st einer das Dach durbrec{enden Nceklbahn südwärts dirigirt. Die Kosten des Aufbaues der Chorthürme über die Dächer hinaus bis zu einem proviforischen Abschluß sind auf 60,000 FI. veransd,lagt. Die in Aussicht genommene Neuherstellung der in Eisen zu korstruirenden Dachwerke mit entsprebender Beda- ung, Wasser: und Blitzableitung wird einen Kostenaufwand von 200,000 Fl. und die Restaucation des Innern einen solchen von 250,1 00 Fl. erfordern. Im Jahre 1873/74 betrug die Ausgabe für Müusterrestauration 48,631 Fl, während die Gesammtkoiten der in den vierziger Jahren begonaenen Nestauration sich am 1, Zuli d. J. auf mehr als 670,000 Fl. beliefen.

Die Sgra ffitodekoration des .¿Gewehrgalerie- gebäudes auf der Augustusstraße in Dreóden ist, wie das „Dresd. J." schreibt, auch in diesem Fahre von dem damit beauftragten Küustier Wilhelm Walther in fleißigster Weise gefördert und in der Hauptsache wenigsteas, in dem Fürstenzuge, der Vollendung ent- 5egengesUhrt worden. Jn den leßten Monaten wurden folgende Gruppen fertig gestellt : August 11 und sein Nachfolger August L, ferner Friedrich Christian und Friedrich August der Gerehte, Anton der Gütige und Friedrich August Il. und König Johann mit seinen beiden erlauchten Söhnen, dem König Albert und dem Prinzen Georg. Wie in den fürstlih-n Gestalten, so ist auch in den neben diefen shreitenden Kriege:n in Tracht und Waffen der Charak: tr der Zeit rehr glücklich zum Ausdruck gekommen. Die lebten Gcuppen wurden am 21. d. Mts. enthüllt und damit zugleich die Arveit für dieses Jahr beendet. Für nächsten Sommer erübrigt nur uo die Ausführung der Schlußgruppe der ganzen Darstellung ; Ver- treter des Nähr-, Lehr- und Wehrstandes werden diese Gruppe bilden. In dem Ganzen ecwächst der Residenz, wie sich {on jeßt klar er- kennen läßt, ein sinniger und wirfungsvoller künsftlerisher Schmuck.

Unter Bezuguahme auf § 4 der revidirten Vorschriften über die Puütung der Apotheker vom 5. März d. J. hat die Kuratel der Gesammtuniversität Jena von den betheiligten Ministerien Auftrag erhalten, die Anträge auf Zulassung zur Apothekerprüfung bei der in Jena bestehenden Prùfungskommission entgegenzunehmen.

Der „belgische Moniteur * vom 24. d. M. veröffentlicht eine Anzahl von Verleihungen des Leopold-Kreuzes, darunter vier an namhafte flämishe Schriftsteller: Désics Delcroix, Novellen und dramatischer Dichter (troß seines fronzssischen Namens ein echter Flamänder), Emmauuel Hiel, der hervorragendste der flämi- schen Lyriker, Dr. Jan Suieders in Turn gous, bekannter Romanecier, und Peter Willems, Pcofessor dec römischen Literatur in Löwen, nebenbei auch flämischer Philolog. Die 4 Dekrete sind in flämischer Sprache ausgefertigt.

Der Plan, eine geographische Monatss\ch{rift als uni- verselles Centralorgan zu gründen, dürfte zur Ansführung gelan- gen. Hr. Vion, Inhaber einer Lehranstalt in Amiens und Erfinder einer im Kongreß besprochenen, wissenschaftlich begründeten Universal- sprache „«ystème unsiphonograpbique unirversel*, hatte vorgeschlagen, in Paris oder soust eine Monuatsrevue zu gründeu, welche die wih- tigen Mittheilung:-n aus allen Ländern und je in ihrer Landessprache

veröffentlicht, jedoch in römischen Lettern, Dieser Vorschlag erlangte die Zustimmung und Empfehlung des Kongresses. Eine Pariser Ver- lagsbuchhandlung trifft Anftalten zu dem Unternehmen.

Land- und Forstwirthschaft.

Ueber den Vusfall der diesjährigen Ernte in Italien be- richtet der „Bollettino dell’agricoltura"“, daß das heurige Jahr in Italien im Allgemeinen niht zu den gesegneten gercechnet wird, in- dessen sind die Maisernte und die Weinlese im Ganzen befriedigend ausgefallen, Die anhaltende Treckenheit hatte für die rechtzeitige Saat des Weizens und für die Hutterkräuter befürchten lassen, doch wurden die Landleute durch die jüngsten ausgiebigen und allgeraeinen Regen vollkommen befriedigt, und die Saatarbeiten konnten seither in großem Maßstabe aufgenommen werden, während gleichzeitig ‘die Wiesen an Kraft und Wacksthum zunehmen.

Gewerbe und Handel.

Ueber das Ergebniß der Liquidation der Aktiengesell-

schaft Berliner Brauhaus (Fischer) wurde in der Schlußz-

eine Rate von 2/12 % zur Vertheilung unter die Aktionäre vecblie- ben fei. Die Versawmlung ertheilte den Liquidatoren Decharge. Magdeburg, 27. Ottober. (W T. B.) Der Prozeß gegen die Gründer der Sudenburger Maschinenfabrik ist heute von dem hiesigen Stadt- und Kreisgericht nah zweitägiger Verhandlung entschieden word-n. Sämmtliche Angeklagten wurden des Betruges

und des versuchten Betruges für nichts{huldig, dagegen die Angeklagten

Generalversammlung vom 26. d. M. dahin Bericht erstattet, daß .

berg des Vergehens gegen Artifel 249 Alinea 3 des Geseßes vom 11. Juni 1870 für \ch{uldig erkiäit und demgemäß die Angeklagten J. Levy, M. S. Meyer, Henuiges und Klusemann zu Geldstrafen von je 1500 M, event. 50 Tagen Gefängniß und die Angeklagten Oelkers und Stromberg zu Geldstrafen von je 300 4, event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt.

Die auf den 26. cr. einberufene au erordentlihe Generals versammluna der Leipziger Bank war be chlußunfähiz, da nicht der dritte Theil sämmtlicher Aktien vertreten war. Gegenstand der Tagesordnung: Verzicht auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten und eventuell Statutenänderung“ konnte deshalb nit zur Ve: handlung gelangen und wurde nah Konsftatirung diefer That- lache die Generalversammlung ges{chlofsen. Es wird nunm?¿hr eine zwrite Generalversammlung einberufen werden, welche ohne die ers wähnte Beschränkung über den beregten Gegenstand beschließen kann.

Wien 27, Oktober. (W. T. B.) Die Börsenkammer hat angeordnet, doß bci Geschäften in Lombarden mit Rücsiht auf die Erhaltang der Lieferbarkeit an fremden Börsen der nicht zur Ein- lôjung gelangende November-Coupon, sowie der Coupon vom ver- gangenen Mai mitzuliefern sind. Fa Börsenkreisen wird lebhaft für die Wiedereinführung der Sonntagsbörse agitirt.

Verkehrs: Anstalten.

Das technische Bureau des Direktoriums der Magdeburg: Halberstädter Eisenbahngesellshaft hat am-15. Oktober d. J. eine neue bis auf die Gegenwart vervollständizte und berihtigte Auflage des bekannten „Norddeutschen Eisenbahn-Kursbuches*“ aus- gegeben. Dasselbe ist zum Preise von 50 5 durch die Hofbuch- druderei von Kari Friese in Magdeburg zu bezichen. Das vollständig für den Gebrauch auzreichende, übersihtlihe Kursbuh zeichnet fich überdem dur ein handlies Tascenformat vortheilhaft aus; für die Korrektheit bürgt der bewährte Ruf der Herausgeber.

New-York, 27. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „Wie- land“ von der Adlerlinie ift heute Nachmittag 3 Uhr hier ein-

getroffen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Dresden, Donnerstag, 28. Oktober, Nachmittags. Die \sälhsishen Kammern sind heute in Rücksiht auf den deutschen Reichstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Berlin, 28. Oktober 1875.

ZU dem Zwecke, den telegraphishen Verkehr zwischen Berlin und Mailand für die Zeit dér An- esenheit Sr. Majestät des Kaisers zu beschleunigen, war durch vorherige Versuhe die Möglichkeit festgestellt worden, zwischen beiden Orten, also auf eine Entfernung von etwa 200 Meilen, direkt zu \prehen. Für gewöhnlich findet eine Umtelegraphirung in Frankfurt a. M. und Mülhausen im Elsaß ‘statt. Zuerst fanden die Versuche mit dem Morse-, dann mit dem Hughes-Apparat statt und lieferten befriedigende Er- gebnisse. fim 16. Oktober wurden 105, am folgenden Tage 50 Depeschen gewechselt. Am 18., dem Einzugstage erhöhte fi die Zahl auf 148. Die längste dieser Depeschen enthielt 130 Worte ; sie war 22 Minuten nach der Aufgabe im Besiz des Adressaten. Eine Depesche von 123 Worten war 8 Minuten nach der in Mailand stattgehabten Aufgabe in Berlin vollständig aufgenom- m.n. Am 19. ftieg die Depeschenzahl auf 162, Die Staats- depeshen waren meistens innerhalb 10 bis 15 Minuten zwischen Berlin und Mailand befördert. Anz 20. wurden 100 Dep \chen befördert, darunter 6 zu je 100 Worten; in den Nachmittags- stunden dieses Tages verursachte die sehr ungünstige Witterung Schwierigkeiten; die längste Depesche (von 90 Worten) war in 1 Stunde befördert. Am 21. verringerte \sih die Depeschenzahl auf 94; die Verständigung war in den Morgenstunden langsam, verbesserte sich aber im Lauf des Tages dergestalt, daß z. B. ein Telegramm an Se. Majestät den Kaiser von 200 Worten 9 Minuten nach der in Berlin stattgehabten Aufgabe vollständig an Mailand abtelegraphirt war.

Die neue Vormundschaftsordnung und ihre Bedeu- tung für Berlin war das Thema cines Vortrages, welchen der Stadtrath Eberty am Mittwoch, den 27. d. M., im Bezirksverein „Alt-Gölln“ hielt. Der Redner beleuchtete zunächst den historischen Zufammenhang des Vormundschaftsge}cßz-s. Zur Vergleichung des neuen mit dem alten Gesetz hob er ‘nige der wichtigîten Gesichta- punkte hervor. Während d-r Vormund früher gewissermaßen nur als eine Maschine in der Hand des Richters betracbtet werden konnte, hat er jeßt bedeutend mhr Freibeit und Selbständigkeit in seinem Amte und unterliegt uur in ganz bestimmten Fallen der Aufsicht des Richters, Der Richter hat jeßt nicht mehr die Aufgabe, wie früher, sih in das Detail der Verwaltung zu mischen Damit nun aber dod der Bormund nicht ohne Kontrole daftehe, so ift in gewissen Fâllen ein Gegenvormund zu diesem Zwecke zu ernennen. Außerdem ist noch eine Zahl von 14 wichtigen Fällen, wenn es fi z. B, um preußisches Jndigenat, Adoption 2c. 2c. handelt, der Oberaufsicht des Gecichts unterstellt.

Eine f hr glücklihe Einrichtung des neuen Gefeßes sei diejenige, |

daß die Standesbeamten bei hoher Ordnungéstraîe ve: pflichtet siad, jeden betr. Todesfall zu möglichst \{hleuniger Einleitung der Vor- wuundshafît dem Gerichte sofort anzuzeigen. Dies ist zur Sicher- stell-ng der Hinterlassenschaft ebenso wichtig, wie die neue Einführung

des Familienrathes, und der Sinn aller dahin gehenden Bestimmungen |

ist der, daß ein Vermögen besißender Erblasser eine gewisse Garantie hat, daß das von hm Erworbene auch dauernd erbalten bleibe und möglicherweise v-rarßßert wird. Die beiden wichtigsten Punkte einer Vormundschaftso: duung betrcffen erstens die Auffindung der geeigneten Persou zur Vormundschaft und zweitens die Frage: Wie wird der Pflegebefochlene in seiner Erzichung wirklich überwacht? Jn Bezug auf beide hat das Geseß den Gedauken eingeführt, daß hicran der Staat ein weiteres und die Gemeinde ein engeres Interesse habe, und daß also hier die Mitarbeite: {aft und Mitthätigfkeit der Bürger, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zum Ginzen mit eirtréten müsse, uud es ist zu diesem Behufe die Organisation des Waisen- rathes der wichtigsten Institution des ganzen Gefeßes angeord- net worden. Es sollen für jede Gemeinde oder jeden Gemein e- theil ein oder mebrere Personen zum Wuaisenrath designirt werden.

Nach der Ansicht tes Vortragenden dürfte es sih daun empfehlen, in kleineren Städten oder Gemeinden dicses Amt an bereits best& tende Kommunaleinrihtungen anzuschließen, Aber in großen Kom- munen, wie z. B. Berlin, wäre es ein Fehler, wena man den be: eits bestehenden lokalen Behörden dieses Amt überweisen wollte. Da räm- lih der Schwerpunkt vorwundschaftlicher Thätigkeit, insofern es sich um Erziehung handelt, in die Hände des Gemeinde-Waisenraths, de-n tein unbisoldctes Ehrenamt auf gleiche Stufe mit den Armex-Kom- misfions: Mitgliedern 2c. stellt, gelegt ift, so findet sich hier Gelegen- heit, aus den Bestimmungen des Geseßes heraus so viele noch s{we- bende Fragen, wie die praftishe Lösung des Leh1lingswesens, die At- fassung guter Lehz:kontrake u. s. w., durch gemeinsames Handeln aller Klassen der Gesellschaft zu lösen. Gerade indem der Gemeinde - Waisenrath in großen Städten, wie Berlin u. A, cin Kollegium bildet, in dem alie Anschauungen und Klassen ver- treten sind, wird er, in Zukunft neben der Schule einher-

geheud, die Zukunft der heranwasenden Generation überwachen,

und sih fowohl den Vormündern wie dem Gericht gegenüber eine selbständige Stellung wahren, immer auêégehend von dem Sage, daß | Vildung und Gesjit:ung eine große Macht ist. Die bis jeßt in unjse- |

rer Hauptstadt bestehenden Waisenämter, wele von den 70,000 Mis- norennen etwa 1700 arme Waisenkinder beaufsichtigeo, entwickeln bis- her als Organe der Armenverwaltung eine segensreiche Thätigkeit, sie werden au in dem neuen Kollegium in unabhängiger Stellung meist einen prächtigen Stamm bildzza fönnezn, sorald nah den Vor- schriften der Städte-Ordnung das Institut des Gemeinde-Waisen- rathes orgavisi:t werden wird. Wir bemerken hierbei, daß diese An- gelegenheit der heutigen Stadtverordnet nversammlung zur Becathung vorliegt, wodurch wir Gelegenheit erbalten, auf diesen Gegenftand morgen noch ausführlicer zurückzufkommen, Auch erinnern wir daran, daß die Bormundschaftsordnung als Gesetesbeilage dieses Blattes in der Expedition dieseë Blattes, wie in Carl H:ymanns Verlag zum Preise von 20 5 zu haben ist.

Der Berliner Hausfrauenverein hielt unter Vorsiß der Frau Lina Morgenstern seine Monatsversammiurg am 27. d. M. im Bürgersaale des Rathhauses, Nachmittags voa 5 —7 Uhr, ab. Wir erwähnen daraus zwei Gegenstände, die ein allgemeines Interesse beanspruchen und welche zur Debatte gestellt waren. Die NVersamm- lung beschleß nämlich aaf Antrag der Frau Blumenfeld, durch frai- willige Sammlungen armen Schulfindern freien Mittagstischh, wenn si? folchen beanspruchen und die Bedürftigkeit nachgewieten ift, in den Volksküchen für den femmenden Winter zu gewähren. Der Antrag zu diesem Beschlusse hatte seine Begründuag dur die vielfachen, sih täglih roiederholeuden Bitten armer Kinder in den Bolksküchen, ihnen etwas Essen zu geben, welches die Volksküchen aus sich selbft heraus aberc nit fönnen, da ihre Mittel für diefen Zweck nicht ausreichen. Die sofort aufgelegten Listen für diesen Zweck hatten bereits einen recht ecfreulichen Erfolg. Ferner wurde trotz leh- hafter Opposition beschlossen, daß der Hausfcauenverein gesellige Zu- jammenfkfünfte, als Mittel zur sittlichen Hebung der we.blichen Dienst- boten, für weibliche Dienstboten einrichte.

Die Enthüllung des Siegesdenkmals in Altona hat gestern Nachmittag in feierlicher Wrise stattgefunden, Nachdem der Choral „Allein Gott in dzr Höh? sei Ehr“ gesungen war, hielt der Oberpfarrer Huhsen die Weihrede. General v. Tretèkow brachte darauf ein Hoh auf Se. Majestät dea Kaiser aus. Die Um- gebung des Monumentes, sowie die umliegenden Häuser waren reich mit Flagaen ges{müdckt.

In Coblenz herrscht seit einigen Tagen auf dem Scloßplaßze ein sehr reges Leben; man sieht dort unter persörlicher Theilnahme des Ober-Bürgermeisters die Aufstellung des zur Feier der 2ojährigen Hofhaltung Ihrer Majestätendes Kaifers und der Kaiserin von der Stadt angekauften Springbrun- nens rüstig vorwärts schreiten. Mittels einer böchft einfachen BVor- rihtung werden die {weren Sockelstücke und \{snen Figuren mit Leicotigkeit gehohen und in die für fie bestimmten Stellen eingefügt. Wie der „Cobl. Ztg.“ mitgetheilt wird, sind sämmtliche Theile in Eisen gegossen und durch Hrnu. Ingenieur Meß in Frankfurt a. M. geliefert.

C

Vie Stadtgemeinde Antwerpen hat unlängft die berüßmt? ebemals Plantinsche Buchdruckerei für den zamhaften Betrag von 1,202,000 Francs angekauft. Es ist dies etne Erwerbung, die von der höchsten Bedeutung für die Kunst- und Literat urgeschichte ift, in Bezug auf die Geschichte der Buchdruckerkunst aber geradezu als ein Unikum dasteht; denn während von den Alden, den Elzeviren, den Estienne’s u. A. nichts mehc übrig is als die auf ihren Drucker- pressen entstandenen Meisterwerke, besißt Antwerpen von den Plan- tinen fortan Allcs, was irgendwie Interesse zu erregen vermag: deren Haus, eine architeftonische Perle aus dem 16. Jahrhundert, ferner deren Pressen, die Letterngießerei u. f. w. Der Genter Bibliothekar Ferd. van der Haeghen hat aus dicsem Anlafse ein interessantes, mit dem heliographischen Porträt des Christoph Plantin geschmüdcktes Büchelchen: „Musée P antin à Anvers. Notice sur la Bibliotbhéque Plantinienne,“ (Gand, C. Vyt, 1575) herausgegeben, worin man einen Theil der in dem Museum aufgehäuften Schâtze verzeichnet findet Dasselbe umfaßt: 1) zahlreiche Porträts und andere Werke meist be- rühmter Künstler; 2) die alte Buchdruckerei und die Schriftgießerei der Plantinen mit allem Zubehör; 3) alte Möbelstücke und Gegen- tände aus Thon und Porzellan: 4) die Bibliothek; 5) Kupferstiche, Holzshnitte und Zeichnungen ; 6) das Archiv der Druckerei. Nach van der Haeghens Angabe zählt die Biblicthek 8- bis 9000 Bände, worunter mehrere sehr jeltene Drucke, uzd enthält außer- dem über 200 Manuscrivte vorwiezend fklassishen Inhalts, darunter einige fostbare Miniaturhandscriften. S hr werthvoll ist aub die mehr denn 10,000 Stüdcke umfassende Sammlung von Holzblöcken, welche bei den verschiedenen Eo1ticnen der Plantine ge- dient hatten; eimelne davon {ein indeß noch ungebrauht zu sein; ferner find 2000 Kupferplatten vorhanden, die zu gleiden Zwecken verwendet wurden. Was endlich das Archiv anbelangt, so ift es voll- ständig und reiht obne Unterbrechung von der Mitte des 16. bis weit ins 18. Jahrhundert hinein. Nebst den Registern und Ge- \châftsbüern enthält es über 11,6000 Briefe von den hervorragend- sten, meift niede:ländishen Gelehrten an einzelne Mitglieder der

&Siuma Piantin. Ju di«ser Vriefsammlung liegt unzweifelhaft ein

großer Werth für die europäische und speziell niederländische Literatur- und Kunstzgeschichle des 16. und 17. Jahrhunderts.

Zwei Pariser Velocipede-Fahrer hatten es unternommen, den Weg von Paris nach Wien per Velcocipede in 12 Tagen zurück- zulegen. Der eine derselben, Lau maillé, hat diese Leistung iebt wirklich zu Stande gebracht und seine am 12. d. begonnene Reise mit seiner am 24, d. erfolgten Ankunft glücklich beendet.

Aus London, 26. Oktober, meldet die „A. A. C‘: Während in einigen Bezirk-n die Fluthen im Abnehmen begciffen sind, wie in Nottinghamshire, Cambridgeshire u. \. w., rihten sie in anderen noch immer viel Unglück an. Jn der Umgegend von Windsor und Eton ftieg gestern Abend das Wasser um weitere drei Zoll, und der Hom Park, in dessen unmittelbarer Nähe das Windfor- Schloß steht, hat das Aussehen eines ricsigen Sees. Unweit Gainsborougßh hat ein plößlicher Ausbruch des Flusses Trent unberechenbaren Schaden angerichtet. Jn einigen Ortschaften ift die Eisenbahnverbindung noch immer unterbrohen. Jn ODoncaster wurde das Hauptgeleise der großen Nordbahn weggeschwemmt. Die Seestürme sind vorüber, und die in Zufluchtshäfen eingelaufenen Schiffe wagen sih wieder in das offene Meer hinaus.

Das Riesengeb irge war, wie aus Hirschberz gemeldet wird, am 25, Oktober früh bis zum Fuß der Berge herab mit Sch{nee- bedeckt.

Aus Kasan meldet die „Juntern. Telegr.-Agentur“ vom 10. Ok» tober, daß die Flüsse Kama und Wjatka mit Treibeis bedeckt

sind. Die Dampfschiffahrt hat aufgehört. In Kasan fährt man schon mit Schlitten.

Der Schaden, welcher durch die Feuersbrunst in der Stadt Virginia angerichtet worden ist, wird, na einem Wolff- schen Telegramm aus New-York, 27. Oktober Nachmittags, auf eine Million Dollars geschäßt. Der größte Theil hiervon ist durch Ver- sicherungen bei auswärtigen Gesell\haften gedeckt. Die Zahl der augenblicklich obdahlos gewordenen Personen beläuft sich auf ca. 10,000,

Theater.

Auf der Kroll’schen Bühne geht am Sonuabend die neueste Posse von Julius Rosen, „Das gestohlene Ge= jiht“ zum ersten Male in Scene.

Die Vorstellungen der Posse „Huckebein®“ im Wolters- dorff-Theater fahren fort, ibre Unziehungskraft zu bewähren. Sie erfreuen sich eines lebhaften Besuchs und anhaltenden, von Akt zu Aft fi fteig-cuden Beifalls, der zumeist auf Rechnung des vor- trefflihen Gesanzsvortrages des Frl. Preuß und des draslischen Spiels des Hrn. Emil Thomas zu bringen ist, wodurch die komi- schen Situationen und trefflich komponirten Musiknummern des Stüdes ganz und roll zur Geitung fommen, Inzwischen wird an dieser Bühne ein neues größcres Gesangs ück eines namhaften hicfigen Anitors vozbereitet, in welchem in der nächsten Woche Frl. Fo- sephine Gallmeyer, die, voi ihrer Meraner Kur neu gekräftigt, hier eingetroffen ist, zuerst auftreten wird. Neben dieser Künstlerin find Frl. Preuß, Hr. Direktor Thomas und das neu engagirte Mitglied Hr. Adol fi mit hervorragenden Rollen in dieser Novität bedacht, zu der der talentvollez Kapellmeister Hr. Adolf Mohr abermals die Musik komponirte.

Hr. Dr. Hugo Müller ist gestern von Dresden hier einge- troffen, und sind die Vorbereitungen im Stadt-Thearer soweit gedtchen, daß die Eröffnung in den ersten Tagen des November stattfinden kann. Außer den bereits erwähnten Darstellern find noch folgende in Berlin bereits bekannte Kräfte für das Stadt-Theater engagirt : Hr. L, Dahn vom KZniglichen Hoftheater, Frl. Ebert vom Wallner Theater, Frl. Savary vom Fried:ich - Wilhelmsstädtischen und Hr. Stein vom Stadt: Theäter.

Die mimisch-pbysiognomischen Soiréen des Hrn. Ernst Schulz indem prächtigea großen Saale deé Hotel deRome erfreuen si fortdauernd der Gunst des Publikums. Den meisten Beifall finden stets die Vorführungen aus der eNaturgeschichte der Bärte“ uno das Tuatti frutti von Gesellschaftélypen, Darwinischen Studien und Porträts bckanuter Pe1föulichkeiten. In der lebten Abtheilung : „mimisch-physicgnomisch- Erinnerungen an alte Bekanut- schaften" findet Hr. Schulz, in wohlgelungenen Maéken, als 8oëco und als Japanese Gelegenheit, auch seine überrasGende Fertigkeit als Taschenspieler und Jongleur zu bekunden, wofür ihm ebenfalls die alls seitige Anerkennung nicht fehlt.

Redacteur! F. Prehm,

Veriag der Expecition (Kessel). Druck W, Eltaer,

Drei Beilagen (einschließli Börjen-Beilage).

Berlin:

J, Levy, M. S. Meyer, Henniges, Klusemaun, Oelkers und Strom-.

N 258.

Der einzige:

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Donnerstag, den 28, Oktober

Erste Beilage

schen Staats-Anzeiger. 1875.

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vid (Omi

m D eme —— Neichstags - Alugelegenheiten.

Berlin, 28. Oktober. Der dem Reichstage vorliegende Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung des 4 des Geseges über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, [hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. . | E verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Einziger Paragraph. L

An die Stelle des §. 4 des Geseßes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oftober 1871 (Reichs-Geseßbl. S. 347)

en die nachfolgenden Bestimmungen: | Ï i Ad Art. 1. Der Eisenbahnbetrieb ist, soweit es die Natur und die Erfordernisse desselben gestatten, M die Le Dige Uebereinstimmung it den Bedürfnissen des Postdienstes zu bringen. : 7 ‘Die Einlegung besonderer Züge für die Zwecke des Postdienstes kann jedo voa der Postverwaltung nicht beansprucht werden.

Bei Meinungsveischiedenheiten zwischen der Postverwaltung und den Cisenbahnverwaltungen über die Bedürfnisse des Postdienstes, die Natur und die Erfordernisse des Eisenbahnbetriebes entscheidet, so- weit die Postverwaltung sich bei dem Ausspruche der Landesaufsichts- behörde nicht beruhigt, der Bundesrath, 4 0

Art. 2. Mit jedem für den regelmäßigen Beförderungédienft der Babn bestimmten Zuge ist auf Verlangen der Postverwaltung ein von dieser gestellter Postwagen unentgeltlih zu befördern. Diese unent-

iche Beförderung umfaßt: . A E die Briefpostsendungen, Zeitungen, Gelder mit Einschluß des ungemünzten Goldes und Si. bers, Juwelen und Pretiosen ohne Ua- terschied des Gewichts, ferner sonstige Poststücke bis zum Einzeln- gewichte von 10 Kilogramm einschließlich, i N

b, die zur Begleitung der Postsendungen, fowie zur Verrichtung des Dienstes unterwegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn die-

m Dienste zurückehren, E E Vie Geräthsaften, deren die Postbeamten unterwegs bedürfen.

Für Poststüe, welhe nicht unentgeltlih zu befördern sind, hat die Postverwaltung eine angemessene Frachtvergütung zu zahlen, welche für die Gesammtmenge der auf der betreffenden Eisenbahn fih bewe-

genden zahlungspflichtigen Poststücke und ohne Rücksicht darauf bere- net wird, ob die Beförderung eines Theils derselben in Eisenbahn-

‘mitteln erfolgt. O : Ge ran ie Mitbe Zrderung solcher Pâckereien, welche nicht zu den Brief- und Zeitungspacketen gehören, kann bei Zügen, deren Fahrzeit beson- ders kurz bemissen ist, beschränkt oder ausgeslossen werden, wenn ‘dies von der Eisenvahn- Aufsichtsbehörde zur Wahrung dex pünft- lichen und sicheren Beförderung der betreffenden Züge für nothwendig erachtet wird, 4 L | D Zas auf der betreffenden Bahn eingerichtet find.

/ Art. 3. Auf Grund vorangegazgener Verftändigung kann an

Stelle eines besonderen Postwagens eine Abtheilung eines Eifenbahn-

wagens gegen Erstattung dcr für Herstellung und Wiederbeseitigung

der für die Zwecke des Postdienstes U “adt (er von

er Eisenbahnverwaltung aufgewendeten Selbstkosten, sowie gegen : d ; E R

D lnt cines Filligen Miethe für Hergabe und Unterhaltung benußt | zu nehmen. Ueber den Umfang dieser Dienstwohnungésräume ( i j -—- 7 i

werden.

beauftragten Postbeamten der erforderliche Plaß in cinem Eisenbahn agen unentgeltlich eingeräumt werde. L E Bs Art D, “Reicht der eine Postwagen (Art. 2) ober Vie AN Stell für Postzwecke bestimmte Wagenabtheilung (Art. 3) für die Bedürf nisse des Posftdienstes nicht aus, so sind die Eisenbahnen auf ret zeitige Anmeldung oder Bestellung gehalten, nach Wahl der Post verwaltung L U mehrere Postwagen zur Beförderung zuzulassen,

oder der Postverwaltung zur Befriedigung des Mehrbedü fnisses Aut. 8.

geeignete Güterwagen oder cinzelne geeignete Abtheilungen solche Personenwagen, dexen übrige Abtheilungen in dem betreffenden Zug für Eisenbahnzwecke verwendbar sind, zu gestellen,

oder endlih die ihnen von der Postverwaltung überwiesenen

Postseudungen zur eigenen Beförderung zu Übernehmen,

Bei Zügen, auf denen die Beförderung von Postpäckezeien aus

»7 a 27

Staats-Anzeiger, das Central- Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Iuserateu- Expedition des Deutsczen Reichs-Anzeigers und Königlich L Preußishen Staats-Anzeigers: 3. Ver

Berlin, 8.W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Ste

24

Subhastationen, Uufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[8408] Nothwendiger Verkauf.

stens in dem melden,

legene, im Grundbuche der genannten Orischaft | im Geschäfts! eingetragene, der Frau Catharina von Rudnicka, ge- gebäudes anbe borenen Szaykowséka, gehörige Grundstü, dessen | werden.

Besitztitel auf den Namen der Subhastatin berichtigt Kosten, den steht, und weiches mit einem Flächen-Inhalte von 57 Hektaren 92 Aren 20 Quadratstab der Grundsteuer unterliegt mit einem Grundsteuer-Reinertrage von 400 M 14 S und zur Gebäudesteuer mit einem

Nußzungswerthe von 54 K veranlagt ist, soll im | [7208] Subhastations-Patent.

Das dem Rechtsanwalt a. D. Bernhard Schmidt | [8436] gehörige, in Paukow an der Flora-Strasße belegene, im Grundbuch von aao ee Le 382

er Aué 3 der Steuerrolle, der Hypotheken- ! verzeihnete Grundstück nebst Zubehör fo N S Grundstäcke und alle sonstigen das- | den 17. November 1875, Bormittags 11 Uhr,

treff tachri ie von den | an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25 Zimmer | vo ( selbe betreffenden Nachrichten, sowie die von Mr 1s im Wege der nothwendigen Subhastation | seine 4 Geschwister, als:

öffentlih an den Meistbietenden versteigert, und dem-

Rege der nothwendiaen Subhastation

dia 28 Iauuar 1876, Bormittags um 10 Uhr, im Lokale des hiesigen neuen Gerichtsgebäudes ver- steigert werden

i 4 tellenden Interefsenten bereits gestellten oder noh zu ste deren Verkaufsbedingungen können im Bureau T des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts | nächst das Urt während der gewöhnlichen Dienststunden eingesehen | den 18. Nov werden. i iejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte, oder u v wb Mi chacil@ nicht eingetragene Realrechte, zu steuer bei eine deren Wirksamkeit gegen Dritte jedo die Eintragung

und andere zur Mitnahme der Pätckereien geeignete

Art. 4. Bei solchen für den regelmäßigen R E der Babn bestimmten Zügen, welche nicht in der in den A

und 3 bezeichnetea Weise zur Postbeförderung benußt werden, En die Postverwaltung entweder, insoweit dies „na Jem Ee en er Eisenbahnverwaltung zulässig ist, der Eisenbahu T riefbeutel, E Brief- und Zeitungèpackete zur unentgeltlichen Beförderung dur ter Zugpersonal überweisen, oder verlangen , daß „einem nur 4 der Beförderung von Briefbeuteln, sowie Brief- und Zeitungspacketen

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Lf u. s, Ww. von öffentlichen Papieren,

werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche \päte- | das Jahr 1877 vera

Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags ¿ wird in dem auf Das in dem Dorfe vicuguth uater Nr. 3 be- | den 24. Iaauuar 1876, Vormittags um 11 Uhr,

Der Subhastations-Richter.

ebenda verkündet werden. S Das zu versteigernde Grundstück i} zur Grund-

geschlossen oder beschränkt ist (Art. 2 Abfat 3), darf die Gestellung außerordentliher Transportmittel Seitens der Postverwaltung nicht beansprucht werden. Die Ueberweisung von Postsendungen an die Eisenbahn ist nur insoweit zulässig. als leßtere sih bei dem bet."e}ssen- den Zuge mit der Beförderung von Gütern (Eil- oder Frachtgü.tern) befaßt und die zu überweisenden Poststüke niht in Geld- oder Wet th- sendungen bestehen.

Für die Beförderung eines zweiten oder mehrerer Postwaga1t- sowie für die Gestellung und Beförderung der erforderlichen Eisenbahn- Transportmittel ist von der Postverwaltung eine für den Wagen oder für die Wagenabtheilung und den Kilometer zu. berechnende angemes- jene Vergütung, für die Beförderung der überwiesenen Poststücke aber die tarifmäßige Eisenbahn-Eilfrachtgebühr zu zahlen. Für die Mits- beförderung des etwa erforderlichen Postbegleitungspersonals und der Geräthschaften für den Dienst wird eine Vergütung nicht gezahlt. Art. 6. Die für d.n regelmäßizen Dienst erfordalihen Eisen- fahnpostwagen werden für Rechnung der Postverwaltung beschafft. Die Eisenbahnen sind verbunden, die Unterhaltung, äußere Reini- gung, das Schmieren und das Ein- und Ausrangiren dieser Wagen gegen eine den Selbstkosten en'sprehende Vergütung zu bewirken.

Wenn die im regelmäßigen Dienst befindlichen Eisenbahn-Post- wagen während des Stilllagers auf den Bahnhöfen der Endstationen im Freien stehen bleiben, fo ift dafür eine Véêrgütung nicht zu zahlen. Leßter-8s gilt auch für die Pläße auf den Bahnhöfen, welche ‘der Postverwaltung zur Aufbewahrung der Perronwagen und sonstigen Geräthschaften für das Verladungsgeschäft angewiesen werden.

Unbeladene Postwagen sind auf denjenigen Bahnlinien, für welche sie bestimmt sind, unentgeltlih, auf anderen Bahnlinien gegen Er- stattung der für Eisenbahn-Güterwagen tarifmäßig zu entrichtenden Hrachtgebühr zu befördern, Für die Beförderung zur Eisenbahn-Re- paratur-Werkstatt und zurück findet eine Vergütung nicht statt.

Wenn Eisenbahnpostwagen beshädigt oder laufunfähig werden, find die Eisenbahnen gehalten, der Postverwaltung geeignete Güter- wagen gegen billige Miethe zur Aushülfe zu Überlassen. .

Die gleiche Verpflichtung liegt den Eisenbahnen ob, wenn die theilweise von der Post ‘benußten Eisenbahnwagen (Art. 3) lauf- unfähig werden; jedoch darf der Postverwaltung außer der laufenden Miethe für solche Wagen eine Entschädigung für die Ersatßwagen nicht in Anrechnung gebracht werden. S i :

Art. 7. Bei Errichtung neuer Bahnhöfe oder Stationsgebäude find auf Verlangen der Postverwaltung die durch den Eisenbahn- betrieb bedingten, für die Zwecke des Postdienstes erforderlichen Dienst- räume mit den für den Postdienst etwa erforderlichen besonderen bau- lichen Anlagen von der Eisenbahnverwaltung gegen Miethsentschädi- gung zu beschaffen und zu unterhalten. :

Dasselbe gilt bei dem Um- oder Erweiterungsbau bestchender Stationégebäude, insofern dur die den Bau veranlassenden Verhält- nisse eine Erweiterung oder Veränderung der Postdiensträume be- dingt wird. 2: h h 2

Bei dem Mangel geeigneter Privatwohnungen in der Nähe der Bahnhöfe find die Eisenbahnen gehalten, bei Aufstellung von Bau- plänen zu Bahnhofsanlagen und bei dem Um- oder Ecweiterungsbau von Stationszebäuden auf die Beschaffung von Dienftwohnungs- räumen für die Postbeamten, welche zur Verrichtung des durch den Eisenbahnbetrieb bedingten Postdienstes erforderlih find, Rüefsicht

wird sich die Postverwaltung mit der Eisenbahuverwaltung und er- forderlichen Falls mit der Landes-Auffichtsbehörde in jedem einzelnen Falle verständigen. Für die Beschaffung und Unterhaltung der Dienst- wohnungsräume hat die Postverwaltung eine Miethsentschädigung nach gleichen Grundsäßen wie für die Diensträume auf den Bahn- höfen zu entri#ten. : 6 :

_ Das Miethsverhältniß bezüglich der der Postverwaltung über- wiesenen Dienst- und Dienstwohnungsräume auf den Bahnhöfen kann nur durch das Einverständniß beider Verwaltungen aufgelöst G derden, y E :

A Werden bei Errichtung neuer Bahnhofsanlagen, sowie bei dem e | Um- oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude zur Unter- - | bringung von Dienst- oder Dienstwohnungêräumen auf Verlaugen - } der Postbehörde besondere Gebäude auf den Bahnhöfen hergestellt, so : | ist der erforderliche Bauplatz von den Eisenbahnen gegen Erstattung der Selbstkosten zu beschaffen, der Bau und die Unterhaltung. der- artiger Gebäude aber aus der Postkasse zu bestreiten. S Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein im Dienst r | béfindlicher Postbeäamter getödtet oder körperlich verleßt worden ist e | und die Eisenbahnverwaltung den nah den Geseßen ihr obliegenden Schadensersaß dafür geleistet hat, so ist die Postverwaltung ver- pflichtet, derselben das Geleistete zu erseßen, falls der Schade durch

Postverwaltung verursacht wird, in Folge deren die Ausübung des

Eisenbahn-Postdienstes mit erhöhter Gefahr verbund. n. ist.

Art. 9. Der Reichskanzler is ermächtigt, für C1, enbahnen mif

\hmalerer als der Normalspur und für Eisenbahnen, „ei welchen wegen ihrer untergeordneten Bedeutung das Bahn-Polizei-Je, "lement für die Eisenbahnen Deutschlands nicht für anwendbar eratez ist,

die vorstehenden Verpflichtungen für die Zwecke des Postdienstes zu.

die iür die Zwecke des Postdienstes getroffenen besonderen inneren Einrichtungen der Postwagen, oder durch folche Anordnungen der

ckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Gro shandel,

. dergl 6. Verschiedeno Bekanntmachungen,

käufe, Verpachtungen, Sutmissionen ete, | 7, Literarische Anzeigen,

4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | 8, Theater-Anze igen,

9. Familien-Nachrichten, j

zk F Deuts Vf al Vreuß | § c eutlicher M9 EIger. “Inserate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Expedition Fnserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. D 7 von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnis,

In der Börsen- beilage, R R

ermäßigen oder ganz zu erlassen,

Art. 10. Durch die von dem Reichskanzler unter Zustimmung

Ves Bundesraths zu erlassenden Vollzugsbestimmungen werden die naheren Anordnungen Über die Ausführung der vorstehenden Leistun- gen, fowie über die Festseßung und die Berechnung der Vergütung für die gegen Entgelt zu gewährenden Leistungen getroffen.

Art, 11. Auf die bei Erlaß dieses Gesetzes bereits konzessionir-

ten Eisenbahnunternehmungen uxd deren zukünftig konzessionirte Er- weiterungen Lurch Neubauten finden die vorstehenden Vorschriften in- soweit Anwendug, als dies nach den Konzessionsurkunden zulässig ist. Im Uebrigen bewendet es für die Verbindlichkeiten der bereits kon- zessionirteèn Eiscnbahnge sellschaften bei den Bestimmungen der Kon- zessionsurkunden, und bleiben insbesondere in dieser Beziehung die bis dahin zur Anwendung gekommenen Vorschriften über den Umfang des Postzwanges und über die Verbindlichkeiten der Eisenbahnen zu Lei- stungen für die Zwecke des Postdienstes maßgebend.

Die bereits konzessionirten Eisenbahnunternehmungen find jedoch

berechtigt, an Stelle der ihnen konzessionsmäßig obliegenden Ver- pflichtungen für die Zwecke des Postdienstes die durch das gegenwärtige Geseß angeordneten Leistungen zu übernehmen.

Art. 12, Die vertragsmäßige Vergütung, welche an das Groß-

herzogthum Baden für Leistungen seiner Staatsbahnen zu den Zwecken des Postdienstes zu entrichten is, wird, sofern nicht eine anderweite Vereinbarung erfolgt, bis zum Ablauf des Jahres 1879 weiter ge-

zahlt, Bis dahin bleiben für die Leistungen der badischen Staatîê-

bahnen zu Zwecken des Postdienstes die Bestimmungen des Reglements

über die Verhältnisse der Post zu den Staatseisenbahnen vom 1. Januar 1868 maßgebend.

Im Uebrigen kommen die Vorschriften dieses Gesetzes auf die m Eigenthum des Reichs oder cincs Bundesstaates befindlichen, sowie auf die in das Eigenthum des Reichs oder eines Bundesstaates über- gehenden Eisenbahnen mit dem Jukrafttreten dieses Gesetzes zur An- wendung.

Art. 13. Dieses Geseß tritt mit dem 1. Januar 1876 in Krast. Dasselbe findet auf Bayern und Württemberg keine An- wendung.

Urkundlich 2c.

Gegeben c.

Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Ge- setes, betreffend die Gobühren der Advokaten, An- wälte, Gerichts\chreiber und Gerichtsvollzieher in Elsaß-Lothringen lautet:

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, für Elsaß-Lothringen was folgt:

S. 1. Die für die Gebühren der Advokaten und Anwälte na den gegenwärtig bestehenden Geseß:n und Verordnungen geltenden Säße werden in der Weise erhöht, daß überall an die Stelle von Franken oder Brucbtheile eines Franken eben fo viel Mark oder Bruchtheile einer Mark treten.

Bei allen Laydgerichten sind fortan ohne Nücksicht auf die Ein- wohnerzahl der Städte, in welchen sie ihren Siß haben, die Ge- bühren der Advokaten und Anwälte nach den gegenwärtig bei dem Landgerichte zu Colmar geltenden Sätzen in der dur Absatz 1 be- immten Erhöhung zu berechnen. :

S. 2. Die für die Gebühren der Gerichtsvollzieher in Civil- sachen nach den gegenwärtig bestehenden Geseßen und Verordnungen geltenden Säße werden in gleicher Weise erhöht, wie turh §. 1 Ab- jaß 1 bestimmt ift. e

F. 3. Gerichtsshreiber und Gerichtsvollzieher erhalten bei frei- willigen Verkäufen beweglicher Sachen dieselben Gebühren, wie die Notare.

Diese Bestimmung findet insbesondere au Anwendung bei dem

erkauf von Früchten auf dem Halm und von Holz auf dem Stamme.

F. 4, Die Gebühren für Prozeßhandlungen oder Geschäfte, welche, bevor dieses Geseß in Kraft tritt, vorgenommen find, kommen na den bisherigen Vorschriften in Ansaß, und zwar in \{webenden Rechtsstreitigkeiten auch wenn die Jnstanz noch nit beendet ift.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

—— G na an —————— ——————— ———————— Em ce. TEA

Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M,, Halle a, S,,

Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straße burg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Aunoncen-Bureaus,

nlagt. Auszug aus der Steuerrolle, | na seiner leßten. Nachriht im Jahr? 1857 aus

obigen Versteigerungéter:aine gnzu- ; und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßun- | Pittsburg fich verheirathet hat. so werden alle Die

serm Bureau V. einzusehen.

gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisun- jenigen, welche nähere Erbansprüche an den Nach- gen und besondere Kaufbedingungen find in un- | laß desselben zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre

Ansprüche bis zum 16. Februar 1876 bei uns

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- | anzumelden, widrigenfalls nah Ablauf dieser Frist

okale des hiesigen neuen Gerichts- | weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung | die Ausstellung der beantragten Erbbescheinigung für

raumten Termine öffentlih verkündet

18, Oktober 1879. Königliches Kreisgericht.

I. Abtheilung. melden.

A Der Subhastations-

heil über die Ertheilung des Zuschlags ember 1875, Bormittags 12 Uhr,

m derselben unterliegenden Gesammt-

in das Grundbuch gefseßlih erforderli ist, auf das | von 3,66 & und vorläufig zur Gebäudesteuer mit | biz jeßt legitimirt.

oben bezeihnete Grundstück geltend machen wollen, | einem jährlihca Nußungswerth von 1800 A für

Verlin, den 6. September 1875, Königliches M

Bekanntmachung. 82 fle 1 Als Erben des Vanführer Christian Fried- | kasten soü im Wege der öffentlichen Submission rich Theodor Proehl von hier, welcher durch | vergeben werden, und ist hierzu ein Termin auf

rechtskräftiges Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts / embe (O vei 20, Meine 1875 für todt erklärt, haben sih } Bor;mittags 10 Uhr, im diesseitigen Bureau,

1) Frau Lehrer Richter, Emma Marie Sophie, geborene Prochl, in Zörbig ; :

2) der Fabrikant Wilhelm Gustav Proehl hie", ;

3) die unverchelihte Christiane Emilie Pceoehl

hier; i 4) der Schmied Johann Friedri Proehl zu Arn- Flächenmaß von 15,60 Aren mit einem Reinertrag stadt;

Da der Christian Friedrich Theodor Prochl indeß ! ftraße 88 1. [7535]

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein- die obengenannten 4 Geschwister Proehl erfolgen getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- | wird den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- flufion spätestens im Versteigerungstermin anzu-

Merseburg, den 19. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. IL. Abtheilung.

idt. Verkäufe, Verpachtungen, ichter. Submissionen 2c.

[8456] Die Beschaffung von 1582 kleinen Patronen-

Sonnabend, den 6- November 1875,

Srauenstraße Nr. 53, angeseßt.

Die Bedingungen sind im genannten Bureau, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, einzusehen. x

Stettin, den 27. Oktober 1875.

Artillerie-Depot,

WUŒ” Gelegenheit 1 Pianino für 150 Thlr, [®" g z- v. Dorotheen- Ct. 1147/9)