1937 / 223 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Sep 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum Reichs:

4. Der Verein ist berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn a) das Mitglied oder mitversicherte Personen aa) während der Dauer der Versicherung durch Handlungen oder Unter- lassungen, insbesondere durch Vorspiegelung einer Krankheit oder Vor- täushung von Behandlungsbedürstigkeit im Krankenhaus Leistungen erschleichen oder zu erschleichen versucht haben, oder Z bb) eine strafbare Handlung, die eine Verleßung der Versicherungsbedingun- gen in sich schließt, begangen haben oder sonstwie zum Nachteil des Vereins handeln, insbesondere wenn sie dabei mitgewirkt haben, daß die „Leistungen des Vereins unberechtigterweise in Anspruch genommen werden; b) die Vorausseßungen für den Rüdctritt gemäß Ziffer 1 vorliegen. :

Die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft durch den Verein gemäß Ziffer 4a Und b ist jedoch nur innerhalb eines Monats zulässig, seitdem der Vorstand von den Tatsachen Kenntnis erhalten hat, auf Grund deren fristlose Kündigung erfolgt.

5. Jm Falle des Rütritts kann der Verein die Rückzahlung der Leistungen, ver- langen, auf die sich die Tatsachen, die zum Rücdtritt geführt haben, beziehen.

6. Treffen die Vorausseßungen für den Rütritt oder die fristlose Kündigung der Versicherung oder die Kündigung nach § 41 des Reichsgeseßes über den Versicherungs- vertrag (Ziffer 3) nur auf mitversicherte Personen zu, so kann die Aufhebung des Ver- sicherungsverhältnisses auf diese beschränkt werden. Jn diesem Falle hat das Mit- glied das Recht, innerhalb zweier Wochen seit Empfang der Rüktrittserklärung oder der fristlosen Kündigung des Versicherungsvertrages mit sofortiger Wirkung, bei einer Kündigung nach § 41 des Reichsgeseßes über den Versicherungsvertrag zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem der Verein gekündigt hat, zu kündigen.

8 9. Versicherungsentgelt und Gebühren.

1, Das Mitglied ist verpflichtet, Monatsbeiträge und Gebühren nach Maßgabe des Tarifes zu entrichten. Die mitversicherten geschäftsfähigen Personen übernehmen durch Mitunterzeichnung des Versicherungsantrages die gesamtschuldnerische Haftung für die Beiträge, und zwar die Ehefrau mit Genehmigung ihres Ehemannes.

2. Der erste Beitrag is unverzüglich nah Zustellung des Versicherungsscheines zu zahlen. Die übrigen Beiträge sind jeweils am ersten Werktag eines jeden Monats im voraus an den Verein zu entrichten.

3. Der Monatsbeitrag ergibt sich aus dem Tarif. Der Zuschlag zum Monats- beitrag von 1,— RM ird von dem Monat nach Vollendung des 45. Lebensjahres ab erhoben. i

4. Das Mitglied ist verpflichtet, Beiträge und Gebühren an die vom Verein bezeichnete Geschäftsstelle oder Jnkasso-Agentur kostenfrei zu zahlen. Werden die Beiträge ‘durch Boten abgeholt, so ist für jeden Monatsbeitrag eine Gebühr von 20 Rpf zu entrichten. As

5, Mitglieder, die die fälligen Beiträge nicht bis zum 25. des Fälligkeitsmonats entrichtet Haben und gemahnt worden sind 10), haben eine Mahngebühr von 50 Rpf für jeden rüdständigen Beitrag zu zahlen.

8 10. Zahlungsverzug und dessen Folgen. :

1. Wird die Zahlung eines fälligen Beitrags oder einer Gebühr nicht recht- zeitig bewirkt, so kann der Verein das Mitglied unter Angabe der Schuld und unter Hinweis auf die Rechtsfolgen weiterer Säumnis schriftlich auffordern, die Schuld innerhalb einer Frist von zwei Wochen, vom Empfang der Aufforderung an gerechnet, an die vom Verein bezeichnete Stelle kostenfrei zu bezahlen. ; i:

2. Tritt der Versicherungsfall nah dem Ablauf der Zahlungsfrist ein, und ift das Mitglied zu dieser Zeit mit der Zahlung der Schuld ganz oder teilweise im Ver- uge, so ist der Verein von der Verpflichtung zur Leistung frei.

3, Der Verein is berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied mit der Zahlung von Beiträgen oder von Gebühren nah Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist im Verzuge ist 9). i

Der Verein kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist das Versiche- rungsverhältnis dergestalt kündigen, daß die Kündigung mit Fristablauf wirksam wird, wenn das Mitglied in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzuge ist,

Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn das Mitglied innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

4. Solange nicht gekündigt ist, bleibt der Verein zur Annahme der unmittelbar an ihn kostenfrei entrihteten Rüdstände mit der Wirkung verpflichtet, daß die Folgen des Verzuges beseitigt werden, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Dagegen is der Verein nicht berechtigt, über das beim Ablauf der Mahnfrist laufende Versicherungsjahr hinaus Beiträge zu fordern.

S 11. Wartezeiten.

1. Wartezeit is die Zeit, die vom Beginn der Versicherung an zurückgelegt werden muß, bis Anspruch auf Leistungen besteht.

2. Die Warttezeit wird von dem im Versicherungsschein angegebenen Tage des

Versicherungsbeginns an berechnet. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, |

die besondere Wartezeit bei Entbindungen und Fehlgeburten neun Monate.

Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten fällt fort:

a) bei Unfällen (siehe § 1 Ziffer 4);

b) bei folgenden akuten Jnfektionskrankheiten: Röteln, Masern, Windpoten, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Ziegenpeter (Mumps), spinale Kinder- lähmung, epidemische. Genickstarre, Ruhr, Paratyphus, Typhus, Flecktyphus, Cholera, Pocken, Wechselfieber, Rückfallfieber;

c) für neugeborene Kinder, wenn bei ihrer Geburt die Eltern mindestens drei Monate versichert waren und die Anmeldung des Neugeborenen zur Ver-

- sicherung innerhalb eines Monats nach seiner Geburt erfolgt;

d) für Ehefrauen, deren Versicherung in Ergänzung einer beim Verein bereits drei Monate bestehenden Versicherung ‘des Ehemannes spätestens einen Monat nach der Eheschließung beantragt wird;

0) wenn die Versicherung nahweislih innerhalb von einem Monat nach Be- endigung einer mindestens dreimonatigen Versicherung und Beitragszahlung bei einer Krankenkasse, bei einer Ersabkasse der reichsgeseßlihen Kranken- versicherung oder bei einer studentischen Pflichtkrankenkasse abgeschlossen wird. Dies gilt sinngemäß auch für Ehefrauen und Kinder nah Wegfall der Familienhilfe aus 205 Absay 1 und 3 der Reichsversicherung8ordnung;

f) wenn die Versicherung nachweislich innerhalb von einem Monat nach Weg- fall einer bisher beim Reich8arbeitsdienst, bei der Wehrmacht oder beim Polizeidiens bestandenen Krankenfürsorge abgeschlossen wird.

Daß die Vorausseßungen zu e oder f vorliegen, ist dem Vorstand durch Be- :

scheinigung der bisherigen Kasse oder Einrichtung oder durch sonstige goeignete Unter- lagen ausreichend darzutun. 8 12. Umfang der Leistungen.

1. Das im Tarif vorgesehene Tagegeld wird für die Dauer der Krankenhaus- behandlung, längstens bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses 5 Ziffer 6) und § 7 Ziffer 3), gewährt. Hierbei werden der Tag der Aufnahme im Krankenhaus und der Entlassungstag als ein Tag gerechnet.

2. Für mitversicherte Kinder wird Tagegeld nicht gewährt. An dessen Stelle tritt die Erstattung der durch einen Krankenhausaufenthalt an Kur und Verpflegung, also auch ärztlicher Behandlung, Arznei und Heilmitteln entstandenen Kosten bis zum tariflichen Höchstsaß.

Der im Tarif vorgesehene Kostenersaß für Krankentranspyort, Operationen, Radium- und Röntgenbehandlung wird nur gewährt, wenn für den gleichen Ver- sicherungsfall die Vorausseßungen für den Anspruch auf Tagegeld gegeben sind.

4. Für Art und Höhe der Leistungen eines Versicherungsfalles ist der Zeit- punkt des Eintritts des Versicherungsfalles maßgebend.

8 13, An- und Abmeldung des Versicherungsfalles zur Vegrüundung des Leistungsanspruches.

1. Feder Versicherungsfall is unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nah Aufnahme im Krankenhaus, unter genauer Bezeichnung der Anstalt und tunlichst auf dem dafür bestimmten Vordruck vom Mitglied oder seinem geseßlichen Vertreter zu melden.

Der Meldung ist ein ärztliches Zeugnis für die Notwendigkeit der Krankenhaus- ft raa lis Angabe der Diagnose entsprechend dem § 1 Ziffern 2 bis 4 bei- zufügen. Erfolgt die Anmeldung nicht vollständig oder nah Ablauf der Frist, und ist die unvollständige oder nicht rechtzeitige Anmeldung auf eine absichtliche oder grob- fahrlässige Unterlassung des Mitgliedes oder seines Vertreters zurüczuführen, so beginnt die Leistungspflicht des Vereins erst mit dem Tage, an dem die vorschrifts- mäßige Anmeldung eingeht.

Ó 2 Die Beendigung der Krankenhausbehandlung ist unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

§ 14. Voraussetzungen für den Anspruch. auf Leistungen.

1, Der Anspruch auf Tagegeld is durch Einreichung einer Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen, die den Namen des Erkrankten, die klinische Krankheits- bezeihnung sowie das Datum des Aufnahme- und des Entlassungstages ent- halten muß.

__ Bei länger dauernden Krankenhausbehandlung können für die rüdliegende eit bereits Leistungen gewährt werden, wenn für diese Zeit ein entsprechender achweis erbracht wird,

2. Der Ersahÿ dex Kosten für Operationen, Radium- und Röntgenbehandluüngen

und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 27, September 1937. S. 4..

kann nur gegen Einreichung der Originalrehnungen gewährt werden, sofern diese ärztlichen Verrichtungen bejonders in Rechnung gestellt sind und die Sonderberech- nung den Tarifen des Krankenhauses entspriht. Die Rechnung muß den Namen des Patienten, den Namen des Arztes, den Tag der Operation und die klinische Krankheitsbezeichnung enthalten sowie nah einer ärztlichen Gebührenordnung zer- liedert sein.

y Besteht an Stelle des Tagegeldes Anspruch auf Ersaß der Kosten für Kranken- hausbehandlung 12 Ziffer 2), so müssen die eingereichten Kostenrehnungen den vorgenannten Erfordernissen entsprechen. i

3, Die Leistungspflicht des Vereins entfällt, wenn die verlangten Unterlagen nit spätestens drei Monate nach der Entlassung aus dem Krankenhause eingereicht werden.

Der Verein kann sih auf diese Bestimmung nicht berufen, wenn die Frist- versäumnis nicht auf Vorsaß oder Fahrlässigkeit des Mitgliedes beruht.

4. Die zur Geltendmachung der Leistungsansprüche eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Vereins über.

5, Das Mitglied und die Mitversicherten sind verpflichtet, nah Möglichkeit den Eintritt eines Versicherungsfalles abzuwenden und nah seinem Eintritt für Minderung zu sorgen.

Handeln die Verpflichteten entgegen dieser Bestimmung, so ist der Verein insoweit von der Leistung frei, als sih die Heilungskosten durch die Unterlassung von Abwendungs- und Minderungsmaßnahmen vermehrt haben.

Wenn das Mitglied oder ein Mitversicherter den Versicherungsfall vorsäßlich herbeiführt, so kann der Verein unbeschadet dessen, daß er in diesem Fall von der Verpflichtung zur Leistung völlig frei ist von seinem Recht nach § 8 Ziffer 4a) aa) Gebrauch machen. s

S 15. Prüfung der Anspruhsberechtigung.

Zum Zwede der Nachprüfung der Anspruchsberechtigung ist der Verein be-

rechtigt, auf seine Kosten den Erkrankten durch einen von ihm beauftragten Arzt unter-

behandlung nicht oder nicht mehr für notwendig im Sinne des § 1 Ziffer 2, so ist sein Gutachten für die Beurteilung der Leistungspflicht des Vereins maßgebend, sofern das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen durch das Gutachten eines nicht mit der Behandlung betrauten beamteten Arztes, dessen Kosten der unter- liegende Teil trägt, eine gegenteilige Feststellung herbeiführt. Auf diesen Recht3- behelf ist das Mitglied bei Bekanntgabe des vertrauensärztlichen Gutachtens hin-

zuweisen. S 16. Leistungs3ausshluß.

1, Versicherungsschuß ist ausgeschlossen bei Krankheiten, sowie deren Folgen:

a) wenn die Krankheit, der körperliche Fehler au ohne Kenntnis des Mit- gliedes vor Versicherungsbeginn oder vor Beendigung der Wartezeit bestanden ‘haben;

b) wenn die Krankheit, der körperliche Fehler mit den unter a) bezeichneten Krankheiten usw. in unmittelbar ursächlihem Zusammenhang stehen;

e) wenn die Krankheit usw. innerhalb dreier Monate nach Beendigung der Wartezeit eintritt und das Mitglied den Nachweis schuldig bleibt, daß die Leistungsausschlußgründe zu a) und b) nicht gegeben sind.

Nach zweijähriger Versicherungsdauer können Einwände nach Ziffèr ‘1 a)

körperlichen Fehlern

L 2, und b) vom Verein nicht mehr erhoben werden, es sei denn, vorliegen:

Lues, Tuberkulose, Herzleiden, Geschwulstbildungen, Steinleiden, Erkran- kungen des Knochenmarks, Zuckerharnruhr und solche Krankheiten, die im Zusammen- hang mit einer früheren Operation stehen.

3, Krankheiten, Unfälle und Verleßungen, die auf Vorsaß oder auf miß- bräuchlichen Gebrauch von Senuß-, Rauschgiften und Betäubungsmitteln (Alkohol, Morphium, Kvkain usw.) zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruh auf Ver- sicherungsleistungen.

4. Die Leistungspflicht ist weiter ausgeschlossen, wenn die Krankenhaus- behandlung vorwiegend zum Zwedcke einer Siechenbehandlung oder Verwahrung erfolgt, ferner bei Entbindungen, es sei denn, daß zur Herbeiführung oder Beendigung einer Entbindung ärztliche Leistungen nah den Positionen 68, 70b oder 72b 2 der Preußischen Gebührenordnung notwendig waren.

Eine Krankenhausbehandlung zum Zwecke der Beseitigung von Schönheits- bedingt gleichfalls keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

5, Während eines Aufenthaltes in Badeorcten und Sommerfrishen werden Versicherungsleistungen nur dann gewährt, wenn der Krankenhausaufenthalt unab- hängig von der die Kur bedingenden Krankheit erforderlich wird und seine Not- wendigkeit bei Antritt der Kur noch nicht bestanden hat.

Bei Aufsucher einer Heilstätte oder eines Sanatoriums werden Versicherungs- leistungen nur dann gewährt, wenn auf Grund eines vorher begründet gestellten Antrages der Vorstand seine Genehmigung erteilt hat.

6, Werden Krankenhäuser aufgesucht, die von jüdischen Non unter- halten werden, sich im Besiß von Juden befinden oder unter jüdischer Leitung stehen, so ist ein Anspruch auf Leistungen nicht gegeben.

17. Abtretung und Aufrechnung von Leistungsansprüchen.

1. Die Verpflichtung des Vereins zum Ersaß der Kosten für Krankentransport, Operationen, Radium- und Röntgenbehandlung ermäßigt sih um den Betrag, den der Versicherte für die gleichen Leistungen von Dritten erhalten hat.

Sind vom Verein Versicherungsleistungen für Krankentransport, Operationen, Radium- und Röntgenbehandlung gezahlt worden und kann das Mitglied wegen dieser Kosten Entshädigungsansprüche gegen dritte Personen erheben, so geht der Anspruch auf den Verein über, soweit dieser dem Mitglied die Kosten erseßt hat.

fehlern

öffentlich- oder privatrechtlicher Versicherungsverträge hat, wenn es nicht aus diesen Versicherungsverhältnissen den Ersaß der gleichen ihm entstandenen Kosten für den Versicherungsfall zu beanspruchen hat.

2. Gibt das Mitglied seinen Anspruch gegen Dritte oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Vereins auf, so wird dieser insoweit von der Ersaßpflicht frei, als er aus dem Anspruch oder dem Rechte hätte Ersah ver- langen können.

3, Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen können vom Mitglied weder ver- pfändet noch abgetreten werden.

4. Gegen Forderungen des Vereins kann das Mitglied weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

8 18. Doppelversicherung.

1, Wenn für ein Mitglied oder für eine mitversicherte Person auch noch eine iveitere Krankeuversicherung genomuwnen ist, so hat der Doppelversicherte davon un- verzüglich Mitteilung zu machen. Ju.derx Mitteilung ist der Versicherer, bei dem die andere Versicheruug genommen worden ist, anzugeben. ;

2. Besteht für das Mitglied oder eine mitversicherte Person gleichzeitig eine weitere Krankenversicherung mit Kostenersab (Doppelversicherung), so a die Ver- sicherer hinsichtlich der Leistungen, soweit sie im Kostenersaß bestehen, in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, daß jeder von ihnen für den Betrag haftet, dessen Zah- lung ihm nach seinen Versicherungsbedingungen und Tarifen obliegt, das Mitglied aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.

3, Hat das Mitglied den Vertrag, durch den eine Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von der anderen Versicherung geschlossen, so ist es berechtigt, seine Versicherung unter Einhaltung einex Frist von vier Wochen auf den Schluß eines

Monats zu kündigen. S 19. Au3schlußfristen und Verjährung.

1, Die Rechtswirksamkeit von Entscheidungen des Vorstandes wird durch das etwa eingelegte Rechtsmittel nicht aufgehoben. Sind Ansprüche auf Versicherungs- leistungen abgewiesen, so muß die Klage auf diese innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Wochen, vom Zugehen des Abweisungsbescheides an gerechnet, erhoben werden, da sonst der Anspruch untergeht. Jn dem Abweisungsbescheid ist auf die mit dem Ablauf der geseßlichen Frist verbundene Rechtsfolge hinzutoeisen.

2. Die Ansprüche auf e German ngen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluß des Kalenderjahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.

Der Tarif „K“ nebst Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist vom Reichs- ausfsichtsamt für Privatversicherung durch Verfügung vom 14, Aug. 1937 (Tgb.-Nr. IIT F 3151/139) mit Wirkung zum 1. September 1937 genehmigt worden.

ITL, Aenderung des Zusaßtarifes „Z“: § 6b wird dur folgenden Sah érgänzt: Me Oele mg für zahnärztlihe Behandlung erstreckt sih nicht auf ahnersaßz“, § 6e wird durch folgenden Sah ergänzt: \ „(Bei Fehlgeburten besteht die Zusaßleistung im Kostenersaß bis RM 50,—)“, Diese Aenderungen, die gemäß § 14 Absay 1 der Saßung auch für alle bereits bestehenden Versicherungsverhältnisse Wirkung haben, sind vom Reichsaufsichtsamt flir Privatversicherung durch Verfügung vom 1. Sept, 1937 (Tgb.-Nr. IIlI F 3151/155) genehmigt worden und treten zum 1. Oktober 1937 in Kraft. Hamburg, den 6, September 1937, er Vorstand.

Schneider, Kratochwwill,

suchen zu lassen. Hält der mit der Untersuchung beauftragte Arzt Krankenhaus- 6

daß folgende Krankheiten

Unter diese Bestimmung fallen aber nicht die Ansprüche, die ein Mitglied auf Grund

10. Gesellschaften m. b

* *

[29040] ) :

Schreyner G. m. b, H., Jserlohn.

Durch Beschluß vom 22. 10. 1935 ist die Gejellshast aufgelöst. Liquidator ist der Fabrikant Ernst Meißner, Jser- lohn. Die Gläubiger werden auf- gefordert, sih zu melden.

Der Liquidator.

[38175 -

In der außerordentlichen Gesellschaf- terversammlung' dexr Gebr. Lüngen Gesellschaft mit beschränkter Haf: tung zu Erkrath am 21. Juli 1936 ist durch Beschluß ‘der Gesellschafter die Gesellshaft aufgelöst und ihre Firma umgeändert worden in „Vermögens- verwaltung Lünugen““ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Erkrath,

Gemäß § 65 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beshränkter Haftung, achen rir Hiernit die Auflösung der Gesellschaft bekannt und forderi die Gläubiger der Geséllshaft auf, ihre Ansprü bei der Gesellschaft anzu- melden.

Vermögens®svertivaltung Lüngen Gesellschaft mit beschräukter Haftung in Liquidation.

Die Liquidatoren:

Carl Lüngen. Röbert Stinshoff.

[38789] Einkaufs-Zentrale für Deuische Glas - Versicherungs - Gesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Hafiung. Berlin W 35, Viktoriastr. 23.

Durch Beschluß der Gesellshafterver- js vom 7, September 1937 ist as Stammkapital der Gesellschaft um 100000 Reichsmark herabgeseßt ivovden. )

Die Gläubiger der Gesellschaft wer- den aufgefordert, sich bei diejer zu melioien,

Verlin, den 23. September 1937.

Der Geschäftsführer: Brüge l.

[36667] Dittmayer «& Meißner G. m. b. H. i. L., Hellendorf i. Sa.

Duxch Se Mui vom 19, Mai 1937 ist die Liquidation der Gesellschaft beschlossen worden. Zum Liquidator wurde bestellt und zum Handelsre ister angemeldet der Wirt- shaftstreuhänder Dr. Zwick, Berlin- Wilmersdorf, e Str. 16.

An alle unbekannten Gesellschafts- gläubiger ergeht hiermit die Aufforde- rung, ihre Ausprüche bei dem unter- zeihneten Liquidator anzumelden. Den aus derx laufenden Geschäftsverbindung bekannten Gläubigern ist die Auflösung der Gesellschaft bereits angezeigt worden. , Hellendorf i. Sa., 10. Sept. 1937.

Der Liquidator: Dr. Zwi ck.

11. Genofsen- chaften.

Vilanz am 31. März 1937.

RM . 100 699 3 177 5 092 8 724 19 200

Aktiva. Beteiligungen . , ° Kohlenbestand . . Ï Halbfabrikate z Fertigwaren. ... . ., Schuldner in lfd. Rechnung Bankguthaben Posten, die der Rechnungs-

abgrenzung dienen . . „,

. . e. 0

997 37 990

140 217

7 900 24711

Reservefonds . . Darlehnsgläubiger . . Verbindlichkeiten . ... Posten, - die der Rechnungs- abgrenzung dienen . . ., Rae e o aa

Passiva. Geschäftsguthaben .

1 992 3 029/46 37 9904: Gewinn- und Verlustrehuung. RM |, 52 284

5 419 i ¿ 3 519 é : 71 252 j 3 029

135 504 133 815 4

1 685 135 504

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben . Be isr 6 Aufwendungen . Reingewinn „.

04 70 66 46

93 65 05

Ca 6 L Erträge aus Beteiligungen Gewinnvortrag aus dem

Vorjahr 23

93

MUgl ene ewo gnng, Hahl der Anzahlder Haft- Mitgl. Geschäfts- summe anteile RM 4 14 280

Anfang 1936/37 Zugang 1936/37 Abgang 1936/37 Zu Ende 1936/1937 14 14 Ziegelei A YELSSaRsen

e. «m. . . Wöltje. Elsner. Alb, Lieben.

280,

r. 223

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E T

Sentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Monta

g, den 27. Geptembor

E

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 ÆK ‘einshließlich 0,30 ZAÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Anzeigenstelle 0,95 Æ# monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 A. Sie werden uur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben.

1. Handelsregister.

4nnaberg, Erzgeb. [38801 Auf Blatt 25 des Handelsregisters des vormaligen Gerihtsamts Anna- erg, betr. die Firma Carl Ferd. Höffer, ejellsihaft mit beshränkter Haftung in annenberg, ist eingetragen worden: Die Prokura des Fohannes Kempe in annenberg ist erloschen.

Prokuva ist erteilt dem Guido Boh- ann in Tannenberg. Er darf die irma nur in Gemeinschaft mit einem indeven Prokuristen vertreten. Umtsgeriht Annaberg, 21. Sept. 1937.

Arnswalde. [38802] Bei der Abt. B unter Nr. 2 des Handels- egisters eingetragenen Firma Kalksand- teinwexf A. G., Arnswalde, ist am 7, d. M. folgendes eingetragen: Die ejsellschaftsfirma ist erloschen. Arnswalde, den 17. September 1937.

Amtsgericht.

Arolsen, [38803] Jn das Handelsregister A ist zu sr. 62, zu der Firma Dircksen & ollenkopf, Fnh. Rudolf Dircfsen in etterburg, folgendes eingetragen: Die Firma ist erloschen.

Avolsen, den 20. September 1987.

Das Amtsgericht.

Bad Münder, Deister. [38804] Jn unser Handelsregister Abt. A ist eute unter Nr. 126 die offene Handels- ejellshaft in Firma „Carl Mey Nac- olger, JZnhaber Gebrüder Steg, amenzuhßt und Samenhandel“ mit em Siß in Lauenau am Deister ein- etragen worden. Die Gesellschafter nd die Kaufleute Ernst Steg jun., beinrih Steg, Friß Steg und Georg teg, sämtlih in Lauenau am Deister- r. 133. Die Gesellshaft hat am . Juli 1937 begonnen. Zur Vertre- ung der Gesellshaft sind alle Gesell- yasder berechtigt mit der Einschrän- ung, daß je zwei Gesjellshafter ge- einjam die Gesellschaft rechtswirksam ertreten.

Amtsgeriht Bad Münder (Deister),

den 17. September 1937.

Bad Münder, Deister. [38805] In das Handelsregister Abteilung B i am 17, September 1937 unter ir, 19 des Registers bei der Firma arl Mey, Nachf., Samenguht und amenhandel, Gesellshaft mit be- hränkler Haftung, in Lauenau am ns Spalte 8, folgendes eingetragen orden; i Durch Gesellshafterbeshluß vom . August 1937 ist die Umwandlung er Gosellshaft auf Grund des Gesetzes om 5. Juli 1984 in eine offene Han- lsgefell)haft mit der Firma „Carl Nes Nachfolger, JFnhaber Gebrüder teg, Samenzucht und Samenkhandel“ nd dem Siß in Lauenau am Deister urch Uebertragung ihres Vermögens nter Aus\hluß der Liquidation be- lossen worden. Die bisherige Firma t erloschen. „Als nicht eingetragen wird noch ver- fentliht: Den Gläubigern derx Gesell- hast steht es frei, soweit sie nicht Be- ledigung erlangen können, binnen chs8 Monaten jeit dieser Bekannt- ahung Sicherheitsleistung zu ver- ingen. Amtsgeriht Bad Münder (Deister), den 17, September 1937.

perlin, . [38806] In das Handelsregister Abt. A des unter- ihneten Gerichts ist heute eingetragen \orden: Unter Nr. 85 786 Ernst Jauert, derlin. Juhaber: Ernst Jauert, Tischler- ister, Berlin, Nr. 85 787. Heinrich einzendorf, Verlin. Juhaber: Hein- ch Heinzendorf, Handelsvertreter, Berlin, Nr. 85 788. E. Kobosil & Söhne, verlin. Offene Handelsgesellschaft seit Januar 1937. Persönlich haftende Ge- ll\chafter find: Emma Kobosil geb. Scheel, ‘rivitivete Kauffrau, Siegfried Kobosil, ausmann, und Werner Kobosil, Kauf- ann, sämtlih in Berlin. Vertretungs- rechtigt für die Gesellschaft sind: Die Ge- llchafterin Emma Kobojil geborene eel allein, die Gesellschafter Siegfried obosil und Werner Kobosil nur gemein- m. Nr. 85 789, Verliner Metall- aren-Fabrik „VBemefa“ Jakob tapoport, Verlin. Jnhaber: Jakob ¿\poport, Kaufmann und Fabrikant,

‘erlin, Dr, med. Henriette Rapoport,

in

Berlin, is Einzelprokura erteilt. Das unter der Firma Berliner Metallwaren- Fabrik Bemefa, Gesellschaft mit be- schränkter Hastung, Sih Berlin, betriebene Geschäft ist nah Umwandlung auf Jakob Rapoport übertragen worden (vgl. 563. H.-R., B 41 148). Erloschen: Nx. 11 575 H. Goldstein & Co., Nr. 12 464 Georg Geschfat, Nr. 15981 Herrmann «& Hinzelmann und Nr. 57081 „Ebe“ Ernst Blesing. Berlin, den 18. September 1937, Amtsgericht Berlin. Abt, 551,

Berlin. . [38807]

In das Handelsregister Abteilung A des unterzeichneten Gerichts ist heute ein- getragen worden: Unter Nr. 85790 Rosenapotheke Eberhard Brun, Verlin-Wilhelmshagen, Wilhelm- straße 52. Ort der Niederlassung: Ver- lin. Fnhaber: Eberhard Brun, Apotheker und Apothekenbesizer, Berlin. Nr. 85 791, Dsfar Riehl, Berlin. Jn- haber: Oskar Riehl, Schlossermeister, Berlin. Bei Nr. 3617 Karl Siegis- mund: Der Verlagsbuchhändler Paul Schmidt is aus der Gesellschaft ausge- schieden. Gleichzeitig ist der Kaufmann Hans Dallmeyer, Berlin, in die Gesell- schaft als persönlih haftender Gefell- schafter eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur beide Gesellschafter gemeinschaftlih oder jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen er- mächtigt. Die Prokura des Willibald Luck ist erloschen. Nr. 3637 Weidmanusche Buchhandlung: Zur Vertretung der Gesellschaft is fortan jeder Gesellschafter allein ermächtigt. Nr. 39 142 Emil Wuthe: Jnhaber jeßt: Herbert Wuthe, kaufm. Angestellter, Berlin. Nr. 84 151 Neue Graphische Gesellschaft Paul Menunicch & Co. Kommanditgesell- schaft: Ein Kommanditist ist aus der Ge- jellschast ausgeschieden. —. Nr. 12 425 Carl Lemcke und Nr. 40 918 Philipp Wollenverg: Die Gesellschaft is auf- gelöst. Die Firma is erloschen. Er- loschen: Nr. 38 012 Caspar Shmitz un Nr. 72 421 Josef Sa.

Berlin, den 18. September 1937,

Amtsgericht Berlin. Abt. 552,

Berlin. . [38808] Jn das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen: Nr. 17948 Deutsche Kredit- und Handelsgesellshaft Aktiengesell- schaft: Kurt Richter, Bankier, Berlin, istt zum Vorstandsmitgliede bestellt. Nr. 50 160 Deutsche Sachversicherung Aktiengesellschaft: Der Gesellschafts- vertrag ist durch Beschluß der General- versammlung vom 28. Juni 1937 ge- ändert in 1 und 2 Abs. 1. Der Siß ist nah Hamburg verlegt. Gegenstand des Unternehmens ist: „Il, Der Betrieb sonstiger Schadensversicherungen.“ Berlin, den 20. September 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 561.

Berlin. . [88809]

Jn das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen: Nr. 13795 „Niag“ Nahrungsmittel- Judustrie Aktiengesellshaft: Die Generalversammlung vom 11. Juni 1937 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 20 000 RM beschlossen. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jeßt 100 000 RM. Der Gesellschasts- vertrag isst durch Beschluß der General- versammlung vom 11. Juni 1937 geändert in § 3. Als nicht eingetragen wird noch veröffentliht: Auf die Grundkapitals- erhöhung werden 20 Jnhaberaktien zu je 1000 RM zum Nennbetrage ausgegeben. Das Grundkapital zerfällt jeßt in 100 Jn- haberaktien zu 1000 RM.

Berlin, den 20. September 1937,

Amtsgericht Berlin. Abt. 562.

Berlin. . [38810]

Jun das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen ivorden: Bei Nr. 17917 Gravhischer Vedarf Gesellschaft mit beschräunk- ter Hastung: Durh Gesellschafter- beshluß vom 26. Juni 1937 ist die Um- wandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesebes vom 5. Juli 1934 in eine Kom- manditgesellschaft mit der Firma Gra- phischer Bedarf Elsa Mießner Komman- ditgesellschaft und dem Sive in Berlin

durch Uebertragung ihres Vermögens | die

unter Ausschluß der Liquidation beschlos- sen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschast steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlan- gen können, binnen sechs Monaten seit

Anzeigenpreis für den Raum einer

fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile

1,10 ÆÆ. Anzeigen nimmt die An-

zeigenstele an. Befristete Anzeigen

müssen 3 Tage vor dem Einrückungs-

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

O

dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 25737 „Dia- mant“ Keks-Fabrikation Gesell- schaft mit beshränkter Haftung zu Verkin: Durch Gesellschafterbeschluß vom 12. April 1937 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Geseßes vom 95. Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquida- tion auf die alleinige Gesellschafterin, die Ehefrau Franziska Diatnant, geborene Feuchtwanger, zu Berlin, beschlossen wor- den. Die Firma i} erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie niht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 46731 Hutfabrik Grotehenn & Co. Geselishaft mit beschränkter Haftung: Durh Gesell- schasterbeshluß vom 16. August 1937 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des CGeseßes vom 5. Zuli 1934 in eine offene Handelsgesellschaft mit der Firma Hutfabrik Grotehenn & Co. und dem Siße in Berlin, durch Uebertragung ihres Vermögens unter Auss{chluß der Liquidation beschlossen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschast steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 48973 Frit Engel Kohlen und Koks, Gesellschaft mit beshränkter Haftung: Kaufmann Horst Bösel in Ber- tin ist zum Geschäftsführer bestellt. Berlin, den 20. September 1937. Amtsgericht Berlin, Abt. 563.

Berlin. . [38811]

Jn das Handelsregister B des unter- zeihneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 11492 Neue Jacob- straße 18 Grundstüc3gesellschaft mit beshränkter Haftung: Durch Gesellschasterbeschluß vom 13, September 1937 ist die Gesellschast aufgelöst. Zum Liquidator ist bestellt: Kaufinann Louis Helkenberg, Düsseldorf. Bei Nr. 20382 Sandbläserei-Gesellshaft mit be- schräukter Haftung: Durch die Gesell- ichafterbeschlüsse vom 10. Juni 1937 und 20. August 1937 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Geseßes vom 5. Juli 1934 in eine offene Handelsgesell- schaft mit der Firma Sandbläserei-Gesell- schaft Heimlich & Starke und dem Siß in Berlin durch Uebertragung ihres Ver- mögens unter Auss{luß der Liquidation beschlossen worden. Die Firma ist er- loschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Ge- sellschaft steht es frei, soweit sie niht Be- friedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 45352 Pan-Verlags gesellschaft mit beschräuïter Haftung: Kurt Meßner ist niht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Rudolf Birnbach in Leipzig ist zum Geschäftsführer bestellt. Bet Nr. 48359 JFuternational Mortgage Hypotheken-Treuhaud Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Pro- kura des Olaf Rasmussen ist erloschen. Bei Nr. 48774 Primus Traktoren Gesellschaft mit beshräukter Hafz- tung: Durch Gesellschasterbeschluß vom 8. September 1937 is die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Geseßes vom 5. Juli 1934 in eine Kommandit- gesellschast mit der Firma „Primus“ Trak- toren-Gesellschast Johannes Köhler & Co. Kommanuditgesellshaft und dem Siß in Berlin beschlossen worden. Die Firma der übertragenden Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffent- licht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie niht Befriedigung ver- langen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 49716 Steru= berg & Hamlet Gesellshaft mit beschränkter Haftung: Carl Sternberg ist nicht mehr Geschäftsführer.

Berlin, den 20. September 1937,

Amtsgericht Berlin, Abt. 564,

[38812] Bischofswerda, Sachsen, Auf Blatt 587 des Handelsregisters, Î Fivma Salvium-Gesellschaft Roch «& Co. in Neukirch (Laufitz) betr., ist am 20. September 1937 oin- getragen wovden: / Frieda Roch geb. Richter ist @us- geschieden. Die Gefellschaft ist au gelöst. Der Drogist Gerhard Friedri

1937

T

—O

Junhaltsüberficht, 1. Handelsregister. 2. Güterrechtsregister. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrehtseintrags- rolle. 7. Konkurse und Vergleichssachen. 6. Verschiedenes,

in Rähnißz-Hellerau führt das Handels- geshäft und die Firma als Allein- inhaber fort. nah Dresden verlegt,

Die Niederlassung ist |

Amtsgericht Bischofswerda, 20, 9, 1937, |

Bitterfeld.

Im Handelsregister B ift Bei der unter Nr. 91 verzeihneten „Leopold“ Braunkohlen- und Brikett-Vertriebs- gesellshaft m, b. H. heute folgendes ein- getvagen worden :

Dem Kaufmann Dr. Fohannes Weh- ner, Bitterfeld, ist Prokura erteilt in der Weise, daß er berechtigt sein soll, die Gesellschaft gemeinshaftlich mit einem Geschäftsführer oder mit einem anderen Prokuvisten zu zeihnen.

Bitterfeld, den 19, September 1937.

Amtsgericht. Blankenburg, Harz. [38814]

Jn das Handelsregister A ist am 13, September 1937 eingetragen: Firma „Werner Scheffers Witwe, Heizungs- u. Sanitäre Anlagen, Bauklempnerei“ mit dem Siß in Blankenburg a. H. und als Fnhaber Witiwe Gertrud Scheffer in Blankenburg a. H.

Amtsgeriht Blankenburg a. H. Breisach. [38815]

Handelsregistereintrag A Band 1 O.-Z. 204, Firma Hermann Weil, Jhvingen: Die Firma ist erloschen. Breisach, 18. Sept. 19837. Amtsgericht.

Bremen, . [38816] (Nr. 77.) Jun das Handelsregister ist eingetragen: Am 18. September 1937.

Friedr. Garves & Co., Bremen: An Stelle des verstorbenen Komman- ditisten ist eine Kommanditistin getreten. Die an K. Hollenberg erteilte Proküra ist erloschen.

Focke-Wulf Flugzeugbau Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, Bremen: An Hans Holle in Berlin, Hans Walter Schubert in Bremen und Rudolf Schubert in Berlin is in der Weise Pro- fura erteilt, daß jeder von ihnen berechtigt ist, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem der Geschäftsführer zu vertreten.

Bremer Schlachtviehversilßerung, Versicherungsverein auf Gegen- seitigkeit, Bremen: Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 31. März 1937 in Verbindung mit dem Beschlüß des Aufsichtsrates vom 12. Juli 1937 ist der § 5 der Sazung geändert (Mitglied- schaft).

Automobilhaus Vremen Lütgert «& Co., Bremen: Der Kaufmann Kurt Albert Lütgert in Bremen is als Gesell- schafter eingetreten. Seit dem 1. Januar 1937 offene Handelsgesellschaft.

NArps & Co., Bremen: Das Geschäft ist unter Ausschluß der Verbindlichkeiten auf die hiesigen Kaufleute Paul Gustav Wilhelm Fangmann und Elimar Paul Heinrih Precht übergegangen. Seit dem 1, September 1937 offene Handel3gesell- schaft unter unveränderter Firma.

Hansa-Lloyd u. Goliath Werke Vorgward «& Teäleuborg i. Liquid., Bremen: Die Gesellschafter haben am 9. September 1937 die Fortseßung der Gesellschaft und die Rückverwandlung in eine offene Handelsgesellshaft unter Aenderung der Firma in VorgwarD & Teckleuborg beschlossen. C. F. W. Borgward und W. Tecklenborg sind nur berechtigt, die Gesellschaft gemeinschaftlich oder jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu vertreten. Das Amt der bisherigen Liquidatoren C. F. W. Borgward und W. Tecklenborg is beendet.

Richter & Jgel, Bremen. Offene Handelsgesellschaft, begonnen am 16. Sep- tember 1937. Gesellschafter sind die hiesigen Kaufleute Friß Alfred Richter und Her- mann Walter Herbert Jgel. Als nicht ein- getragen wird veröffentlicht: Rohkaffee- und Tee-Großhandel3geschäft. Anschrift: Altenwall Nr. 20,

Bremer Ziegelei-Gefellshaft mit E Haftung, Bremen: Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 6. September 1937 ist in den Gesell- schaftsvertrag ein neuer § 5 (Aufsichtsrat) eingefügt und die Paragraphenfolge ge- ändert. Als nicht eingetragen wird ver- Zu Mitgliedern des ersten Ausfsichtsrates sind bestellt Senator Hans Haltermann, Präsident Dr. Richard Duek- wiß und Direktor Karl Dase, sämtlich in Bremen.

Ed Voliats Werke Ak=- tiengesellsehaft, Bremen: Ju der Ge-

öffentlicht:

« | nerxalversammlung vom 16, September

1937 ist gemäß Geseß vom 5, Juli 1934

|în Bremen, b

38813] |

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und den Durchführungsverordnungen die Umwandlung diejer Aktiengesellschaft durch Debertragung ihres Bermögens auf den icieilihaîter, den Rauf- “H ilhelm Borgward ien, ber bas Geschäft Sonia-Lilogb-Goliath- Sorcmarb mit bem

alleini

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unter Der Firma Werle Corl F. 6, Sie in Bremen fort

W. Bi, A. Bode, O. Eylers, H. Grim- berg, Fr. Kynast, B, Otte, H. Scarisbrik und W, Schindelhauer erteilten Erofuren sind erloschen. Die Firma der Aftien- gesellschaft if erloschen. Als nicht einges tragen wird veröffentliht: Den Gläu bigern der Gesellschaft, die fi binnen sechs Monaten na der Betfanntmahung der Eintragung des PUmwandlungsbe- \chlusses in das Handelsregister zu biesem Zwede melden, iff Sicherheit zu leisten, soweit fie nicht Befrievigung verlangen fönnen.

Hanjsa-Lloyd-Goliath-WerfeCarl F. W. Vorgward, Bremen: . Jnhaber is der hiesige Kaufmann Carl Friedrih Wil helm BVorgward. An Wilhelmine Bick, August Bode, Otto Ehlers, Hermann Grimberg, Friedrich Kynast, Bernhard Otte, Herbert Scarisbrick und Wilhelm Schindelhauer, sämtlih in Bremen, ist in der Weise Gesamtprokura erteilt, daß je zivei von ihnen berechtigt find, die Firma zu vertreten.

Haate-Veck Brauerei Aktiengesells schaf}t, Bremen: Johann Georg Graue ist nicht mehr Vorstandsmitglied.

Amtsgericht Bremen.

Burg, Bz. Magdeb. [38817]

Jn das Handelsregister Abt. B Nr. 13 ist heute bei der Stärkefabrik Burg, Ge- britder Boye, Gesellschaft mit beshränk- ter Haftung, Eingetragen: Dem Ge- schäftsführer von Pradzynski ijt durch die Sicherung3anordnung des Ober- finanzpräsidenten in Magdeburg vom 26. 5. 1937 untersagt worden, als Ge- schäftsführer tätig zu sein; an seiner Stelle ist Walter Krell zum treuhände- rishen Geschäftsführer bestellt worden.

Buvg. am 8. September 1937.

Das Amtsgericht.

Celle. . [38818] Ins Handelêregister i|st eingetragen: Am 10. September 1937:

Unter A 28 das Erlöschen der Firma Ch. Aug. Hund, Jnhaberin L. Bidenharn

in Celle. Am 11. September 1937:

Unter A 205 zur Firma Gödeck & Mittelmann, Celle. Dem Buchhalter Alfred Morr in Celle is derart Gefanrt- prokura erteilt, daß er ermächtigt ift, in Gemeinschaft mit einem anderen Lro- kuristen die Firma zu vertreten. Die Lro- fura des Kaufmanns Paul Eldagsen is dahin geändert, daß er ermächtigt ift, in Gemeinschaft mit einem anderen Pro- kuristen die Firma zu vertreten.

Am 15. September 1937:

Unter B 144 zur Firma Georg Dretwvfen Feinpapierfabriken Lachendorf und Celle, Aktiengesellschaft, Celle: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. Junt 1937 is die Bezeichnung der Firma ge- ändert in Georg Drewsen Feinpapier- fabrik Aktiengesellschaft. Der Siß i| Lachendorf.

Am 18. September 1937:

Unter B 138 zur Firma A. Schilling Aktiengesellschast in Celle : Durh Beschluß der außerordentlichen Generalversamme- lung vom 30. August 1937 ist das Grund- kapital von 60 000 RM um 40 000 RM auf 100 000 RM erhöht worden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurse von 100%. Die Erhöhung isstt durch- geführt.

Unter B 190 zur Firma Deutsche Pes troleum-Aktien-Gesellschaft Berlin, Mines ralölwerke Wieße in Wieße: Der Gefello schafts8verirag 1i|st durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Jum 1937 geändert durch Streichung .von Abf. § des F 4 (Genußscheine), von Abs. 1 Saß 2 und 3 des §18 (Mehrstimmrecßt), von Ziffer 6 des §26 (Gewinnverteitung), Umbezifferung von Ziffer 7 des §26 in Ziffer 6 sowie in §28 (Verteilung des Liguidationserlöses).

Am 21. September 1937:

Unter B 187 zur Firma Seidenwerk Spinnhütte Aktiengesellschaft in Celle: Ju doraußerordentlichenGeneralversammkung vom 27. August:1987 ist beschlossen: 1. Die Saßungen werden geändert und neu ge- faßt. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verarbeitung .von Seidenkokons

u Garnen, Herstellung von Flechd-,

inlt- und Wedbwaren aus Seiden»