1937 / 258 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Nov 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Keichs- und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 8. November 1937. S. 4.

L 258 Erste Beilage ¿um Deutschen Reichs- und Preußischen Staat3anzeiger. Berlin, Moníag, den 8. November 1937

Gemeinden, die einen Stadtkreis im Sinne der Deut- {hen Gemeindeordnung bilden (vgl. § 11 Abs. 1 der Durch- führungsverordnung), müssen besondere Stande®beamte be- stellen. Der Leiter der Gemeinde ist durch die Fülle anderer Aufgaben an der Führung der Personenstandsgeschäfte ver- hindert. i es

Die Bestellung zum Standesbeamten bedarf in jedem Falle der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde. Fm Hinblick auf die neuen wichtigen Aufgaben, die den Standes- beamten durch die Geseßgebung des nationalsozialistischen Staates und nicht zuleßt durch den vorliegenden Entwurf übertragen sind, ist es notwendig, daß nur solche Beamte be- stellt werden, die sih zu diesem Amt besonders eignen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat vor Erteilung der Zustim- mung zu prüfen, ob die vorgeschlagene Person diesen An- forderungen entspricht.

Stimmt die höhere Verwaltungsbehörde nicht zu, so muß die Gemeinde einen neuen Vorschlag einreichen. Kann die höhere Verwaltungsbehörde auch diesem Vorschlag nicht zu- stimmen, so bestimmt sie, wen die Gemeinde zu bestellen hat.

Die höhere Verwaltungsbehörde kann ihre Zustimmung zurücknehmen. Alsdann hat die Gemeinde eine andere Person vorzuschlagen.

Zu § 55: Die in § 55 des Entwurfs für die Gemeinde- beamten ausgesprochene Verpflichtung, das Amt eines Standesbeamten oder seines Stellvertreters zu übernehmen, bestand bisher im Rahmen des § 6 Abs. 2 des Geseßes von 1875.

Zu § 56: § 56 des Entwurfs entspricht inhaltlich dem 8 3 Abs. 1 Sag 2 des Gesetzes von 1875.

Zu § 57: Da die Erfüllung der Standesamtsgeschäfte Aufgabe der Gemeinden ist, haben die Gemeinden auch die pexsonlihen und sächlihen Kosten der Standesamts=- verwaltung zu tragen. Zum Ausgleich hierfür werden ihnen sämtliche einkommenden Gebühren zugewiesen.

Abs. 2 trifft eine notwendige Sonderregelung für den Fall, daß eine Gemeinde mit der Führung des Standesamts für mehrere Gemeinden beauftragt worden ist.

Zu §& 58: § 58 des Entwurfs ermächtigt den Reichs- minister des Junnern, für Gemeinden, die einem engeren Gemeindeverband angehören, eine besondere Regelung zu treffen (vgl. auch § 120 der Deutschen Gemeindeordnung).

Zu §& 59: Durch § 59 des Entwurfs wird die Dienst- aufsicht einheitlih für das ganze Reichsgebiet der unteren und höheren Verwaltungsbehörde und in leßter Fnstanz dem Reichsminister des Fnnern übertragen.

Achter Abschnitt

Beweisklrafst und Benußung der Bücher

Zu § 60: § 60 des Entwurfs, der dem § 15 Abs. 1 des Geseßes von 1875 enlspricht, regelt die Beweiskraft der Ein- iragungen in den Standesbüchern. Die Eintragungen im ersten Teil des Familienbuchs, der an die Stelle des Heixats=- registers getreten ist, im Geburtenbucch und im Sterbebuch beweisen bei ordnungsmäßiger Führung der Bücher Heirat, Geht drn "d dip Dari ov, aomaghtau _ahovas ut. V ven, zu dere BeUrtundung die Bücher bestimmt stnd, hat zu zahlreichen Zweifeln Anlaß gegeben und ist des- halb im Entwurf vermieden worden. 5

Der Nachweis dex Unrichtigkei fundeten Tat- ba h tigkeit der beurkundeten Tat __Jn § 15 Abs. 3 des Geseves von 1875 w be- stimmt, daß nach freiem richterlichen Ermessen E sei, inwiefern durch Verstöße gegen die Vorschriften des Desetes Uber die Art und Form der Eintragungen die Vewweiskraft aufgehoben oder geschwächt werde. És ist nicht mehr erforderlich, dies heute noch besonders auszusprechen.

_ZU § 61: Nah § 16 Abs. 2 des Geseves v müssen die Standesregister E Seblang A Gobühret und. Auslagen jedermann zur Einsicht vorgelegt, und es mussen auf Verlangen beglaubigte Auszüge erteilt werden. le „Oeffentlichkeit“ der Register hat in manchen Fällen zu Mißbrauch Anlaß gegeben. Die Standesbeamten und Gerichte sind einer mißbräuchlichen Benußung schon bisher nah Möglichkeit entgegengetreten. Es war aber doch zu prüfen, ob an dem Prinzip der Oeffentlichkeit überhaupt festzuhalten [Ei M Entwurf ist die Frage verneint worden. Da der Umfang der Eintragungen in den Standesbüchern gegenüber dem geltenden Recht erweitert worden ist, ist das Bedürfnis für eine Einschränkung der Oeffentlichkeit noch stärker geworden, Nach dem Entwurf haben einen Anspruch auf Gestattung der Einsicht und Durchsicht und auf Erteilung vollständiger Abschriften nur die Behörden, die Dienststellen der NSDAP. und ihrer Gliederängen sowie Personen auf die sich die Eintragung bezieht, ferner deren Ehegatten Vor- fahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein be- rehtigtes Juteresse glaubhaft machen. Im übrigen kaun nur die Ausstellung standesamtlicher Urkunden, die den in den

Urkunde nur der berichtigte Name. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich aus der Eintragung im Geburtenbuch exg'ot, daß ein Kind durch die Eheschliezung seiner Eltern ehelich ge- worden ist. Es ist nicht erforderlich, daß in folchemi Fall die Tatsache der unehelichen Geburt aus der Geburisurkunde ersichtlich ist.

Sonstige Aenderungen der Eintragung (z. B. Anuahue an Kindes Statt) müssen am Schlusse dex Eintragung ver- merkt werden.

Zu § 66: § 66 des Entwurfs regelt die Beiveisfraft der beglaubigten Abschriften aus den Familienbüchern und der standesamtlihen Urkunden. Sie sollen grundsäßlih dieselbe Beweiskraft haben wie die Bücher selbst.

Neunter Abschnitt, ; Strafbestimmungen.

Zu § 67: § 67 des Entwurfs ist an die Stelle des § 67 des Gesehes von 1875 getreten. Nur ist dem Gedanken, daß das materielle Unrecht und nicht der mangelnde Nachweis be- straft wird, Rechnung getragen.

Zu § 68: Die Strafvorschrift des § 68 des Entwurfs ist an die Stelle der entsprechenden Vorschriften in § 68 Abs. 1 des Gesetzes von 1875 getreten.

Zu § 69: § 69 des Entwurfs ist an die Stelle des § 68 Abs. 3 des Gesetzes von 1875 getreten.

Zehnter Abschnitt. Schlußbestimmungen.

Zu §88 70, 71: Die erforderlichen Ueberleitungsvor- schriften werden in der Ausführungsverordnung getroffen iverden.

Es sei noch erwähnt, daß zahlreihe Bestimmungen des Geseyes von 1875 in dem vorliegenden Entwurf nicht ent- alten sind. Das bedeutet aber nicht ohne weiteres, daß ent- Grete C ibe für entbehrlih gehalten werden. Fm Interesse der Entlastung des Geseßes von Einzelheiten ist vorgesehen, sie, soweit erforderlich, in die Ausführungsver- ordnung aufzunehmen,

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Anordnung zur Aenderung der Anordnung 5 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung vom 27. Dezember 1934 (Ver- arbeitungsgenehmigung für die Lack-, Oelfarben-, Druk- farben-, Kitt-, Linoleum-, Wachstuch-, Kunsttuch-, Ledertuch-, * Kunstleder-, Linkrusta- und Tapeten-Fndustrie),

Vom 6. November 1937,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 816) in der Fassung der Ergänzungsverordnung vom 28, Funi 1937 (Reichsgeseßbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. Sep- tember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Der § 1, Absay 2, Saß 1 der Anordnung 5 vom Freu peger rut Rv E uh Oentbet 1934) erhält die folgende Fassung:

„Einer Verarbeitungsgenehmigung bedarf nicht der leßte Verbraucher und ebenso nicht derjenige

Betrieb, der monatlih weniger als 100 kg O Fette verarbeitet.“ 9 g Vele und

Berlin, den 6. November 1937,

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. Rietdorf.

—————

Die Fndexziffer der Großhandels3preise vom 3. Iîovember und im Monatsdurchschnitt Oktober 1937. 1913 = 100.

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3. Vieherzeugnisse . . . . „.| 1117 4. Futtermittel... 104/6

5. Kolonialwaren . . . ., 96,5 L. Fndustrielle Rohstoffe

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Agrarstoffe zusámmen . . 105,0

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und Halbwaren.

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Jm einzelnen wirkte sih in der Fndexziffer für A stoffe vor allem die monatliche Stafselung der Preis; Brotgetreide, Weizenmehl und Futtergetreide aus; da haben sich die Preise für Schafe erhöht.

Die Steigerung der Jndexziffer für Kohle ist haup lih durch den Fortfall der Sommerpreisabschläge Er Nj lausißer Braunkohlenbriketts bedingt, An den Märktey Nichteisenmetalle haben die Preise für Kupfer, Blei, und die zugehörigen Halbfabrikate angezogen; die Zinn haben nachgegeben. An den Textilrohstoffmärkten lage Preise für ausländische Wolle, Baumwolle, Baumivoly Rohseide und Jute etwas niedriger als in der Vorwoche, der Gruppe e tr Düngemittel kommt die jahreszej Staffelung der Stickstoffpreise zum Ausdruck.

Für den Monatsdurchschnitt Oktober l die Großhandelsindexziffer 105,9 (— 0,3 vH.). Hauptgru Agrarstoffe 105,0 (— 0,4 vH.), Kolonialwaren 0,4 vH.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 0 0,8 vH.) und industrielle Fertigwaren 125,9 (+ 0,3|

Jn dex Jndexziffer für pflanzlihe Nahrungsmittel mit Vent Uebergang zu den Preisen des neuen Zuery \chaftsjahres die Preise für Verbrauchszucker zurügegay daneben lagen auch die Preise für Hopfen niedriger ali Vormonat, während Roggen und Weizenmehl e. im Rah der monatlichen Staffelung im Preis erhöht haben. A Schlachtviehmärkten sind vor allem die Preise für Schy (jahreszeitliche Staffelung) und Schafe zurückgegangen, der Gruppe Vieherzeugnisse kommt hauptsählih die V ged ung der Preise sür Kühlhauseier zum Ausdru, en Aiittbeniiteln sind im Rahmen der monatlichen Y staffelung Preiserhöhungen für Futtergerste, Hafer und eingetreten; daneben haben sih auch die Preise für He höht, während Trockenschnißel im Preis zurücgegangen |

Jn der Jndexziffer für Kolonialwaren wirkte sich 1 Preisabschwächungen für Tee, Pfeffer und Vanille vor 1 die Ermäßigung der Preise für Margarineöle aus. Die f für Zigarettentabak haben etwas angezogen.

Die Erhöhung der Fndexziffer für Kohle ist jahres; bedingt. An den Märkten der Nichteisenmetalle sind die } ür Kupfer, Blei, Zink, Zinn und die zugehörigen l prifate zurückgegangen. Von den Textilien lagen ländische Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn und Roh niedriger, Weichhanf und Jute etwas höher im Preis ali Vormonat. Jn der Gruppe Häute und Leder ist neben (l weiteren Rückgang der Preise für ausländische Rindé| eine Abshwächung der Preise für Treibriemenleder zu wähnen; für Unter- und Oberleder wurden zum Teil l Preiserhöhungen gemeldet. Bei den künstlichen Düngemi stand einem jahreszeitlichen Rückgang der Preise für Tho mehl (Fnkrafttreten der Frühbezugsvergütung) eine ja zeitliche Erhöhung der Preise für Stickstoff und Kalidi mittel gegenüber. N

Unter den Fertigwaren haben sih die Preise für M Textilwaren und Ledershuhwerk zum Teil etwas erhöht,

Berlin, den 6. November 1937. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung.

Reichsgesetblatts, Teil I, enthält:

Geseß über erbvehtlihe Beshränkungen wegen gemein widrigen Verhaltens. Vom 5. N oanber 1937. 5 M L d mge a Mea Wey e des Wehrdienstverhälti der noch nmckcht ersaßten Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgän bis ins s D EAR 1937. , ns

erordnung über die Neugestaltung der Reichshaup| Berlin, Vom 5. November aas : N

O % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postve dangsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 8. Novembex 1937. Reichsverlagsamt. Dr. Hubridch.

Preußen.

Viehfseuchenpolizeiliche Anordnung über die Ein- und Durchfuhr von frischem Fleisch, Rauhsul und Stroh aus Holland, Luxemburg und Belgien, Auf Grund des § 7 des Viehseuchengeseßes vom 26. J 1909 (Reichsgeseßbl. S. 519) bestimme ih füx das Preuß Staatsgebiet folgendes:

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1 Die Ein- und Durchfuhr von frishem Fleisch, Ra futter und Stroh aus Holland, Luxemburg und Bel sojvie über diese Länder is verboten,

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Die am 6. November 1937 ausgegebene Nummer 1

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on As des Entwurfs bezeichneten Fnhalt haben, ver- | 8. Metalle (außer Eisen) .| 577 gt werden. O Nein ao) T 900 Zu §8 62, 63, 64: Die standesamtlichen Urkuaden (Ge- | 14. Féute und Leder... .] 744

burtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden) werden, 12. Küasilidte Düaonitiel" i; d

wie bereits zu § 61 des Entwurfs ausgefü i ¿ ó j

14 5 D ! geführt, in Zukunft | 13. Kraftöle und S

B auft der Eintragungen in den Se 14. Kautschuk Vuterstofse 680 en un nicht mehr in der heute üblichen Protokollform | 15. Papierhalbwaren u, Papier |2) 103,1

gehalten sein. Die Urkunden werden nur den wesentlichen 16, Baustoffe 118,8

Ov 4 Önhalt der Eintragungen wiedergeben. So wird die Gebux urkunde etwa lauten: Se Ot P N Vie Basuntds

Zutwviderhandlungen gegen diese Anordnung unterlic! den Strafbestimmungen der §8 74 f. des Viehseuchengese|

§3 Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihr v ffa liung in Kraft, q age ihrer Veröff

Berlin, den 5. Novembex 1937,

Der Reichs« und Preußische Minister des Junern. J. A.:! Dr. Weber,

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55,4 82,4 74,4 1) 102,0 54/1 105/2 34/2 103;1 118,7

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Hessische Landes-Hypothekenbank . . «.-

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waren. 17. Produktionsmittel . 113,1 18, Konfumgüter 135,6 | 1 io Fertigwaren ¿usammen . . .., .| 125,9 126,0 Gesamtindex . .. .…. 105,9 E 105,9 | + 01 Verantwortlich:

Mutter ist die Ehefrau Karoline Henriett Schulze geb. Schmidt in Berlin, katholis“ 2, Monatsdurhscnitt Oktober, ® Gilt unter Berüfsihti für Schriftlei i i i j La i: B : ), Véona tober. i gung riftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigent! Der Inhalt der Urkunden ergibt sich im einzelnea aue ff Moa C dga naener Preiêmeldungen für Holzstoff au für den ; Ie Tag) Ch 8 ° Präsident Dr, Schlange in Potsdam;

62 bis 64 des Entwurfs.

Zu § 65: Der Neuge i j Die Fndexziffer der Großhandelspreise stellt fi für den ür den Hc i i ; ¡7 M ral tengestaltung der ftaudesamilichen Ur- | 3. November auf 105,9 (1913 = 100), ei Oa | A C E Teil: den standesamtlichen Urkunden nicht al agung m | der Vorwoche (105,8) wenig verändert. Die Judexziffern der ; N 0A has Bietionbe fit e ie D Mid ai solche erscheinen; | Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 105,1 (+ 0,2 vH,), | Buck der Preußischen Druterei- und Verlags-Aktiengesellscch| S Gen 6 des duns f d A rur. ap Pg eva erd N Ea es 96,5 (unverändert), industrielle Rohstoffe und Peri, Wilhelmstraße 08,

G, Ó Vermevrten. „Jl etiva dex | Halbwaren 94,5 (unverändert industri i 3 Name berichtigt worden, so erscheint in derx standesamtlihen | 126,0 E ibeA, E O (einshl aaa L O delsrégisterbeilagt e ( ralhandelsrégisterbeilagel

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Landeskreditkasse Kassel .

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ist in Berlin am 23. September 1901 geboren. Vater isst der Regierungsrat Karl Eduard Schulze in Berlin, evangelisch.

rt Posen-Westpreußen . . Württ. Landeskommunalbank .

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Hypothek bank A.-G..

Fortsetzung des Amtlichen Teils in der Zweiten Beila Seite 2

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Außerdem: Bayerische Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H.)

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Landeskommuna giiche Kredit- und Hypothekenbank

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Sächsische Landeskulturrentenbank . .

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Preußische Landesrentenbank .

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Deutsche Schiffsbeleihungs-Bank Akt.-Ges., Hamburg

Umschuldungsverband deutscher Gemeinden . Deutsche Boden-Kultur-Aktiengesellschast, Berlin

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Deutsche Schiffspfandbriefbank Aktiengesellschaft, Berlin . Fe

Bayerische Landeskulturrentenanstalt (alte). «e «oooooo Deutsche Schiffskreditbank A.-G., Duisburg

zentralen ohne Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt Württembergischer Kreditverein, Aktiengesellschaft S Frankfurter Baukasse A.-G., Frankfurt a. Main

Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank . Württembergische Hypothekenbank

Communal-Bank für Sachsen, Leipzig rankfurter Hypothekenbank, Frankfurt a.

Lübecker Hypothekenbank A.-G. Süddeutsche Bodencreditbank

Thüringen und Anhalt DoneiE Dona e #6 e oos

Thüringische Lande

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650 | Nassauische Lande

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