1937 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Dec 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8: und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 13. Dezember 1937. S. 2,

rin

Kurt Wegener, Tetuan, Bronzene Kalifische Medaille von Marokko.

Kanzler Willi Wegener, Tetuan, Offizierkreuz des Mehedi- Ordens von Marokko. . Ministerialdirektor Ernst Freiherr von Weizsäcker, Großkreuz des Ordens der Krone von Jtalien. Direktor Dr. Ludwig von Winterfeld, Berlin, Groß- offizierkreuz des Ordens der Krone von Ftalien. General der JFnfanterie Erwin von Wißleben, Groß-

kreuz des Ordens der Krone von zZtalien. |

Ministerialdirigent Richard Wöllke, Königlich Jugoslawi- scher St. Sawaorden 2. Klasse.

Reichsbankrat Dr. Friß Wolf, Offizierkreuz des Groß- herzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone.

Legationtsrat 1, Klasse Gustav Wolf, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Assessor Dr. Fohannes Wrück, Berlin, Ritterkreuz des Großherzoglich Luxemburgishen Ordens der Eichen- krone.

«Fntendant des Staatlichen Schauspielhauses in Hamburg Karl Wüstenhagen, Hamburg, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens mit dem Stern.

Gesandter z. D. Dr. Kurt Ziemke, Königlich Afghanischer Hoher Führerorden.

Ministerialrat Dr. Kurt Zierold, Komturkreuz des König- lich Ungarischen Verdienstordens.

Staatssekretär Werner Z\chinv#\ch, Kreuz 1. Klasse des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Flugkapitän Hans Zywina, Berlin, Offizierkreuz des Königlih Bulgarischen Zivilverdienstordens.

Das dem Königlih Griechishen Wahl-Generalkonsul in Königsberg, Georg Ehlers, namens des Reichs unter dem 20. September 1933 erteilte Exequatur ist erloschen,

Das dem Litauischen Wahl-Konsul in Breslau, Alois Landerer, namens des Reichs unter dem 15. Dezember 1926 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Wahl-Konsul von Uruguay in Leipzig, Victor Webel, namens des Reichs unter dem 8. März 1927 erteilte Exequatur ist erloschen.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Veichsgesezbl. 1 S. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 13. Dezember 1937 für eine Unze Penaod . = 139 sh 11 4d, in deutsdhe Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 13. De- , ¿ember 1937 mit NM 12,405 umgerehnet = RM 86,7833, für ein Gramm Feingold demnah . . . = pence 53,9811, in deutsche Währung umgerechnet . = NM 2,79015,

Berlin, den 13. Dezember 1937.

T#atistische Abteilung der Reichsbank. Voinhardt.

S tmachung. Betrifft: Verbot einer ausländischen Drudschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im JFnlande die Verbreitung der in Prag erscheinenden Halbmonatszeitschrift

De De verboten.

Berlin, den 10. Dezember 19837. Der Reichsführer {j und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des JFnnern. D A: MUllEL

Anordnung über die Bildung einer Fachgruppe „Private Kraftfahrzeug- Überivachung““,

_Auf Grund des § 7 der Verordnung über den organischen Aufbau des Verkehrs vom 25. September 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1169) bestimme ih, daß bei der Reichsverkehrsgruppe Krasft- fahrgewerbe eine weitere Fachgruppe

„Private Kraftfahrzeug-Überwachung“ gebildet wird.

2 Fachgruppe umfaßt alle unter meine Verfügung vom 12. Dezember 1936 K S 19 BA 751/36 (Reichsanzeiger Und Preußischer Staatsanzeiger Ny. 294) fallenden gewerh- lihen Unternehmer und Unternehmen auf dem Gebiete der Kraftfahrzeug-Überwachung. Berlin, den 10. Dezember 1937. Der Reichs- und Preußische Verkehrsminister. J. A.: Brandenburg.

Anordnung

des Reichswirtschaftsministers, eveteus die Ueberführung des Deutschen Zementbundes G. m. . H. in die Fachgruppe Zementindustrie,

Vom 10. Dezember 1937,

_ Auf Grund des 8 6 der Ersten Verordnung zur Durch- führung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf- baues der deutschen Wirtschaft vom 27, November 1934 Reichsgeseßbl. T1 S. 1194 ordne ih die Ueberführung des Deutschen Zementbundes G. m. b. H., Berlin-Charlotten- burg, Knesebeckstr. 30, in die POorppe Zementindustrie, Verlin-Charlottenburg, Knesebeckstr. 30, an.

Berlin, den 10, Dezember 1937, Der Reichswirtschaftsminister. Fe Poss

Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft.

Um die Bildung volkswirtschaftlih gerehtfertigter Preise in der Spinnstoffwirtschaft herbeizuführen, wird auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 927) folgendes verordnet:

81

Die Preise für rohe oder be- oder verarbeitete Spinn- stoffe, soweit sie niht überwiegend unter Verwendung von Papier oder Metallfäden hergestellt sind, müssen auch unter die in § 17 Abs. 1 und 2 des Spinnstoffgeseßes vom 6. De- zember 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1411) bestimmten Preise um den Betrag gesenkt werden, um den sich der tatsächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, Halb- oder Fertigwaren oder der Hilfsstoffe ermäßigt hat.

Das gleiche gilt für den Verarbeitungsverlust,

S2 Wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen Vorschriften vorsäßlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nach den Vor- schriften des § 22 des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1411) bestraft.

83

Die auf Grund des § 18 des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesebbl. I S. 1411) und § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 955) erteilten Aus- nahmebewilligungen: treten insoweit außer Kraft, als sie mit den Bestimmungen dieser Verordnung oder den auf ihr beruhenden Anordnungen in - Widerspruch stehen und s nichts anderes bestimmt wird.

Berlin, den 9. Dezember 1937.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Druckfehler-Berichtigung

der Bekanntmachung 12 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 7. Dezember 1937, abgedruckt im „Reichs- anzeiger“ Nummer 286 vom 11. Dezember 1937.

Jn der 5. Zeile des Abschnitts A Absay 1 muß es 11. statt 1, Dezember 1937 heißen.

Die Fnderziffer der Großhandelspreise vom 8. Dezember 1937.

1913 = 100

1937 1. Dezbr. | 8. Dezbr.

Ver- änderung in vH

Indexgruppen

L. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvieh 3. Vieberzeugnisse . . .. 4. Futtermittel ....,

115,0

86,9 111/2 1055

115,0

87;1 1111 105,5

S

_

OS ba R

Agrarstoffe zusammen « « 5. Kolonialwaren .. .. LIL. Fnudustrielle Nohstoffe und Halbwaren. C. 7. Eisenrohftoffe und Eisen « 8. Metalle (außer Eisen) . Tele o 10. Hüute und Leder 05S 11. Chemikalien 12. Künstlihe Düngemittel 13. Kraftöle und Schmierstoffe . 4 E T E « Papierhalbwaren und Papier . 16. Bälslosse a e Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen . ITI. Jndustrielle Fertig- waren, 17. Produktionsmittel . U C N Industrielle Fertigwaren zu- Ge L Gesamtindex. .. ..,

104/6 94,3

104,7 94/0

DDO o

114,3 103,0 52/5 81/4 74/9 1) 102/0 54/8 105,2 40/2 103/3 118,7

94,4

114,3 103,0 53,3 80,7 75,0 9) 1018 54,8 105,2 39,8 103/3 118,7

94,3

S. +0. 0 P S0. g + 1+ Dom | DSSSDS E O O ES

D

113,1 135/9

126,1 105,6

1) Monatsdur{\chnitt Oktober. vember.

Die Jndexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 8. Dezember, wie in der Vorwoche, auf 105,6 (1913 = 100). Die Jndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 104,7 (+ 0,1 vH.), Kolonialwaren 94,0 (— 0,3 vH.), industrielle Roh- stoffe und Halbwaren 94,3 (— 0,1 vH.) und industrielle Fertig- wvaren 126,2 (+ 0,1 vH.).

„Mm einzelnen lagen in der Fndexziffer für Agrarstoffe die Preise für Schafe höher als in der Vorwoche. |

Von den Kolonialwaren hat Kaffee weiter im Preis nach- gegeben.

An den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halhb- waren haben sich die Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, Blei, Zink, Zinn und der zugehörigen Halbfabrikate erhöht. Unter den Textilien sind Baumwolle, Baumwollgarn und Jute im Preis etwas zurückgegangen, während die Preise für italienischen Rohhanf gestiegen sind. Jm übrigen ist ein leichter Rückgang der Preise für Rohkautshuk zu erwähnen,

Berlin, den 11. Dezember 1937.

Statistisches Reichsamt.

E Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Rumänische Gesandte Nicolas P. Com - nen hat Berlin am 9, d. M. verlassen, Während seiner Ab- wesenheit führt Legationsrat Bra be heanu die Geschäfte

113,1 186,0 E de

1262 | - 105/6

2?) Monatsdur{\{nitt No-

-

DD _ m O

D S

Nr. 49 des Reichsministerialblatts vom 11. Dezember 1937 ;; | soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 4 Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt: 1. Heer- unk Marinewesen: Vertretung des Reichsfiskus im Bereiche Reichskriegsministeriums und des Reichsluftfahrtministeriumz Ergänzung der Festseßung des Begriffs „Militärbehörde“. 9. Kon: sulatwesen: Ernennungen. Exequaturerteilungen. 3. Maß- und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Erweiterung der Pri, befugnis des Elektrishen Prüfamts 37 in Bielefeld. 4. Steuer und Hollwesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Amtsbezirk des Oberfinanz. De Nürnberg. 5. Versicherungswesen: Zwischenfestsezung er Ortslöhne in der Reichsversicherung. “A

WVerkehrsivefcan.

Großer Erfolg der Fernsehsondersßau der Deutschen Reichspost auf der Pariser Weltausstellung.

Auf der kürzlich geschlossenen Pariser Weltausstellung gab di Deutsche Reichspost im Deutschen Haus den Besuchern aus alls Welt einen umfassenden Ueberblick über den Hochstand der deut. en Fernsehtehnik. Die in Deutschland ausgeübten beiden Arten es Fernsehens der Fernsehsprehdienst und der Sernsehrund- funk wurden in ihrem technishen Aufbau und in der prafktischen Anwendung gezeigt. Die Fernsehvorführungen der Deut\chen Reichspost lockten einen ungewöhnlich starken Strom von Besuchern an. Fnsbesondere wiesen die Fernsehsprechzellen eine kaum no zu Uberbietende Besucherzahl auf, weil das „Fernsehsprechen“ wegen der Ergänzung der Sprache dur das Bild der Sprechenden beim Beobachter den tiefsten und nachhaltigsten Eindruck von dem Wesen und der Bedeutung des Ferusehens hinterläßt. Fn An- erkennung dieses außerordentlihen Erfolges wurde von dem Jnternationalen Preisgeriht dem „Deutschen Reich“ ein- Grand Prix in der Klasse 16 b (Kundgebungen) zugesprochen.

FÜr die Fernsehübertragung von Tonfilmen - benußte die Deutsche Reichspost einen von der Firma Telefunken entwickelten Filmabtaster, bei dem ein Kinoprojektor mit stetigem Filmvorschub und optishem Bildausgleih mit einer Bildfängerröhre so zu- sammenarbeitet, daß dieses Abtastgerät {nell und leicht mit einem anderen Bildfänger (z. B. für Freilihtaufnahmen) ohne Unter- brehung oder Phasennachreglung ausgetauscht werden kann. Die Hochwertigkeit dieses Spibengerätes, die u. a. in der über- zeugenden Bildgüte und in dem geringen Raumbedarf zum Aus- druck kommt, wurde durch Verleihung eines Grand Prix (in Klasse 15 b) an die Herstellerfirma Telefunken anerkannt.

Ein weiterer Grand Prix wuvde der Firma Telefunken auf dem Fernsehgebiet in der Klasse 1 (Entdeckungen, Erfindungen) für die geniale Erfindung ihres Oberingenieurs Mechau, den ¡„Linsenkranz“, zugesprochen. Dieser Linsenkranz bildet den wesentlihsten Bestandteil des von der Firma Telefunken ents wickelten Linsenkranzabtasters, eines mechanischen Bildzerlegers, der bei den Fernsehsprechvorführungen der Deutschen Reichspost auf der Pariser Weltausstellung benußt wurde.

Herabsezung der Luftpostzuschläge für Sendungen mit Luftpost ab New Bort.

Die Luftpostzuschläge für Sendungen, die mit den Luftposten ab New York übermittelt werden en sind zum Teil erheblich ermäßigt worden. Sie betragen k

bisher 60 Rpf.), nah Chile 55 Rpf. (95 Rpf.), Ekuador 45 Rpf. (60 Rpf.), Kuba, Republik 15 Rpf. (30 Rpf.), Curacao 45 Rpf. (70 Rpf.), Peru: a) mit Luftpost ab New York 45 Rpf. (80 Rpj.), b) mit Luftpost ab New York und in Veru 55 Rpf. (90 Rpf.), Venezuela: a) mit Luftpost ab New York 35 Rpf. (60 Rpf.), b) mit Luftpost ab New York und in Venezuela 55 Rpf. (80 Rpf.),

Tagung der Strombvauverwaltungen der Rheinuferfstaaten in Frankfurt/M.

Zur Beit findet in Frankfurt (Main) eine Tagung der Strom- bauverwaltungen der Rheinuferstaaten statt. Vertreten sind außer der deutschen Rheinstrombauverwaltung die Vertreter Hollands, Belgiens, Frankreichs und der Schweiz. Gegenstand der Beratun- gen, welche unter der Leitung des Rheinstrombaudirektors in Koblenz stehen, ist der Entwurf einer neuen Nheinschiffahrt- Polizei-Verordnung. Die Vorarbeiten für eine Revision der Rheinschiffahrt-Polizei-Verordnung waren in der Zentral- kommission für die Rheinschiffahrt in Straßburg schon ziemli eit vorgeschritten. Durch das Ausscheiden der Deutschen Regie- rung aus den Fnternationalen Stromkommissionen wurden die Arbeiten unterbrohen. Auf Einladung der Rheinstrombauver- waltung waren die technishen Vertreter der beteiligten Rhein- staaten im Oktober in Düsseldorf zusammengetreten. Die Be- ratungen, welche sich in freundshaftlihem Geiste abspielten, er- gaben weitgehende Uebereinstimmung. Einzelne Fragen, die offen geblieben waren, sollen nunmehr endgültig zur Klärung gebracht werden. Deutschland ist auch nach seinem Ausscheiden aus. der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gewillt und bereit, in den Fragen des Rheinstroms mit den anderen Staaten zusammen zu arbeiten. Die gemeinsamen Fragen, die alle Rheinuferstaaten berühren, werden in freier gleihberechtigter Aussprache der Strombauverwaltungen weit besser gelöst werden, als es in den Stromkommissionen mit den für DrutiGland diskriminierenden Bestimmungen mögli gewesen war.

nes ber Vertvaltung.

Begründung der Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft.

__ Zu der im amtlihen Teil der heutigen Ausgabe veröffent- lichten „Verordnung zur Preisbildung în der Spinnstoffwirt- schaft“ wird amtlich die nachstehende Begründung mitgeteilt:

__ Nach den bisherigen Preisvorschriften in der Spinnstoff- 1084 Me bildet der Preis\tand in der Zeit vom 1. bis 21. 3, 1934 für die A jene Grenze, unter die die Preise für Spinnstoffe auf Grund der geseßlihen Vorschriften nicht Menn werden müssen, felbst wenn dur Preisgefälle in den

ohstoffen, Halb- und Fertigwaren, den Hilfsstoffen oder auf Grund anderer Ursachen zur Erzielung des volkswirtschaftlih erehtfertigten Preises die Senkung der Verkaufspreise von

ârz 1934 erwünscht wäre. Es ist daher niht möglich, mit den Vorschriften des iSrrbbe m iBesebos und der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen eine Senkung der Verkaufspreise für Spinnstoffe unter den Preisstand vom März 1934 bet den Waren zu erzwingen, deren Rohstoffe gegenwärtig weniger kosten als diejenigen, die die Grundlage für die Verkaufspreise 1m März 1934 bildeten. Durch § 1 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen in Verbindung mit Abschnitt 2 der E Aus- führungsverordung sind die Preise der pinnstoffwirtshaft zu- nächst auf dem Preisstand vom 30. 11. 1936 festgehalten worden. Ab 12. 3. 1937 wurde mit Rücksicht der damaligen Rohstoff-

der Gesandtschaft,

steigerungen an den ausländishen Märkten eine odckerung des

E A i ünftig für je 5 g u. a. nah | Britisch, Französish. und Niederländish Guyana 45 Rpf. (statt

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 13, Dezember 1937. S. 3.

‘¿stopps durch den Runderlaß 65/37 dahin zugelassen, daß der A vom 30. 11. 1936 für rohe, be- und verarbeitete Spinn- im Julandsverkehr um den Betrag überschritten werden L um den sich der M aataus8preis der Rohstoffe, bs oder Fertigwaven, der Hilfsstoffe (nicht der Betriebs- Ÿ oder der Verarbeitungsverlust (Abfall) durch nicht zu ver- de Umstände erhöht hat. Der Runderlaß 65/37 ist eine ‘2 3 der Preis\toppverordnung vom 26. 11. 1936 gestüßte nahmebewilligung. Auf Grund „dieser Rechtsgrundlage ten nur Beschränkungen der Preisentwicklumg nach oben fert werden. Selbst wenn in diesem Runderlaß vorgesehen daß die Preise um den Betrag zu senken sind, um den sich tatjächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, der Halb- und Fertig- n, der Hilfs\toffe ermäßigt, so kann damit immer noh nicht ‘jene Preise vom März 1934 eingewirkt ‘werden, wenn sich Vorausseßungen bei den einzelnen Preisbildungs\aktoren der izpreise 1934 geändert haben. Da inzwischen sowohl die ije für Baumwolle und Wolle an den ausländischen Märkten ufen sind und die Preise L Kunstseide und Zellwolle herab- zt wurden, diese Rohstoffe somit heute teilweise im Preis riger sind, als jene Rohstoffe, die die U die faufspreise der aus ihnen hergestellten Waren im März 1934 cten, ist es notwendig, durch eine Verordnung den Senkungs- 1g flarzustellen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu

N,

rchführung der sozialen Vorschriften des Aktiengesegtzes.

Das neue Aktienrecht hat den Staatsanwaltschaften und den ichten die Aufgabe übertragen, die Einhaltung seiner aa schriften zu erzwingen 77 Abs. 3, § 98 Abs. 4 AktG., Act. 111 Ersten Durhsührungsverordnung). Sie werden M völlig rtigen und verantwortungsvollen Ridder um so besser ge- werden, je tiefer jeder einzelne Richter und Staatsanwalt Gedankengut der nationalsozialistishen Bewegung durch- gen ist und je eingehender er O mit allen wirtschaftlichen sozialen Fragen vertraut maht. Wenn man au hoffen , daß die Gesellschaften fast ausnahmslos ohne Zwang ihren ilen Pflichten nahkommen werden, so muß doh dafür gesorgt en, daß nôtigenfalls Mißstände rasch und gründlich abgestellt den, Jm einzelnen weist der Reichsjustizminister in einex in der eutshen Justiz“ Seite 1908 verö fentlihten Aus- ungsverordnung vom 3. 12. 1937 u. a. auf folgendes hin: Der Leiter der Staatsanwaltschaft soll, sofern dies ohne Be- ähtigung seiner Pee Dienstgeshäfte angängig ist, die beitung der anfallenden Sachen sih selbst vorbehalten oder in Abteilungsleiter oder besonders auserwählten Staats- alt übertragen. Wenn er die Bearbeitung überträgt, wird er Sachen seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden Und Vor- è dafür zu treffen haben, daß wesentliche Vorgänge nicht ohne e Weisung oder gun geschehen. Werden Gewinnbeteiligungen bei Gesellshaften beanstandet, denen die Bezüge der leitenden Personen der Angleihungs- ht unterliegen, so hat die Staatsanwaltschaft zunächst die zu- dige Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu Lan, ob der Be- andung nicht auf dem Wege der Angleihung der Bezüge ab- lfen werden kann. , Stellt die Aufsichtsbehörde fest, daß der leichungspfliht genügt ist, so wird in derx Regel nichts weiter

le Ernährungsschlacht eine Gemeinschaftsausgabe von unerhörtem Ausmaß.

Presseempfang bei Reichsminister Darré.

Der Reichs- und eelide Minister für Ernährung und dvirtschaft, Reichsbauernsührer R. Walter Darr é, hatte treter der deutschen Nit am 10. Dezember abends zu einer [prache über agrarpolitishe Fragen gebeten.

Jn seiner Begrüßungsansprache brachte der Reichsminister „Ausdruck, daß er eine vertrauensvolle Fühlungnahme und prache mit der deutschen N in diesem Augenblick für nders dringlih halte, weil der urch die Maul- und Klauen- he erzwungene Ausfall des diesjährigen Reichsbauerntages t nur hg eine Möglichkeit genommen habe, das deutsche olf auf die wichtigsten Aufgaben der Erzeugungs\hlacht im hlen Fahre auszurichten, sondern au der deutschen Presse irh die übliche Gelegenheit entgangen sei, sich einen um- enden Ueberblick über den Stand der nationalsozialistischen arpolitifk und Ernährungspolitik und ihre nächsten Ziele zu haffen. Der Ausspracheabend mit der Presse solle dazu bei- jen, diese Lücke zu schließen. Zur Sicherung der Ernährung tres Volkes sei es notwendig, daß nicht nux jeder Bauer und wirt, sondern auch jeder Landarbeiter, ja das ganze deutsche l über die vordringlichen Aufgaben der Erzeugungsshlacht trrihtet werde.

Der NReichêbauernführer bezeichnete es als einen unmöglichen and, daß Teile unseres Volkes aus Unkenntnis der \hweren ) harten Arbeit an der deutschen Scholle völlig uninteressiert den Erzeugungssorgen der Landwirtschaft sind, sich aber zu le melden, wenn einmal irgendwelhe Ernährungswünsche l qcwohnheiten nicht in vollem Umfange befriedigt werden. ° [el besonders in einem Augenblick unmöglich, in dem das dolf im weitesten Sinne dieses Wortes zum Teil is unter Ueberbeanspruchung seiner Kräfte um das tägliche \t des deutschen Volkes ringe. Reichsminister Darré bezeichnete ils eine wichtige Aufgabe der deutschen Presse, den Wert der wirtschaft, seine Nöte, Arbeit und Sorgen dem Städter recht- q nahezubringen und damit erst die Vorausseßungen für die vendige ernährungswirtschaftliche Verbrauchslenkung einer- * und Mithilfe des ganzen Volkes andererseits zu schaffen. inge z. B. nicht an, daß in der Reisezeit und in den Sommer- n Wetterberihte auch in Wochen vernichtender Dürre, f der Bauer sorgenvoll nah Regen aus\chaue, nur unter dem htswinfel der Ferienreisenden geschrieben werden. Derartige thte wirkten auf dem Lande verbitternd, Der Reichsbauern- e betonte weiter, daß die Ernährungs\shlacht des deutschen 6 nicht befohlen oder vom Staat durchgeführt werden könne, {n eine Gemeinschaftêaufgabe von unerhörtem Ausmaß sei. 1 der Aufklärungsarbeit der deutschen Presse hänge demnach lich viel ab. Die für das nächste Jahr wichtigsten Aufgaben „Eyeugungsshlacht werde er in seiner Rundfunkrede am j, 09, dem 12. Dezember, vovmittags- um 11,30 Uhr heraus-

„Om weiteren L des Ausspracheabends nahmen neben “minister Dar r6 selbst au Staatssekretär Ba ck e und „eweils zuständigen Mitavbeiter des Ministers aus dem *rnährungsministerium und dem Reichsnährstand ausführ- ind eingehend zu den von den Schriftleitern gestellten Fragen hi0 die alle Gebiete der nationalsozialistishen Agrar- und \rungspolitik berührten.

S

Maatosé eeue0 Wissenschaft.

Spielplan der BVecliner Staatstheater Dienstag, den 14. Dezember.

Staatsoper: Der Ring des Nibelungen, Voxabend: Das Rheingold. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Michael Kramer von Gerhart Hauptmann. Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Die Kameliendame von A. Dumas Sohn. Beginn: 20 Uhr.

Aus der Preußischen Akademie der Wissenschaften.

Am Mittwoch, dem 15. Dezember 1937, findet abends, pünkt- lih 7s Uhr, der dritte öffentliche Vortrag dieses Wintersemesters im Festsaal der Preußischen Akademie der Wissenschaften statt.

Herr Hans Geiger spriht über das Thema: „Natürliche und künstlihe Radioaktivität“ (mit Lichtbildern).

Eintrittskarten (RM 1,— und RM 0,50) sind beim Pförtnerx der Akademie (Unter den Linden 8) erhältlih.

Handelsieil.

u veranlassen sein. Der Angleichungspflicht unterliegen Gesell- fen, deren Grundkapital sich zu mehr als der Hälfte in der Hand von Körperschaften des öffentlichen Rechts befindet. Außer- dem unterliegen der Angleichungspfliht Gesellscha ten, denen das Reich, ein Land oder eine Gemeinde eine finanzielle Beihilfe zu- wendet oder zugewendet hat. e hat die Staatsanwaltschaft bei Gesellschaften, an denen Körperschaften des öffentlihen Rechts beteiligt, jedoch nit so s beteiligt find, daß die Angleichungs- vorschriften anwendbar sind, zunächst mit den beteiligten is lichen Körperschaften wegen der A enI der Mißstände in Ver- bindung zu treten. Bei anderen Gesells haften, die aus irgend- einem Grunde der öffentlichen Aufsicht unterstehen (z. B. Versiche- rungsunternehmen, Kreditinstitute, gemeinnüßige Wohnungs- unternehmungen usw.), hat die Staatsanwaltschaft mit der Auf- N in Verbindung zu treten. Ein Antrag auf Entschei- ung der Spruchstelle wird in allen diesen Fällen regelmäßig erst dann zu stellen sein, wenn die Mißstände auf anderem Wege nicht abgestellt werden können.

Jn der Regel wird es angezeigt sein, dem zuständigen Reichs- treuhänder der Arbeit Gelegenheit ur R Aeußerung zu eben. Unter Umständen empfiehlt es sich auch, die zuständigen Finanzämter zu hören und um uis Aeußerung zu ersuchen, namentlih wenn der Verdacht besteht, daß Mitgliedern der Ver- waltungsSträger Bezüge verschleiert gewährt worden sind.

Niemals werden Staatsanwaltschaft und Spruchstelle das öffentliche Fnteresse an beshleunigter Durchführung des Verfahrens aus dem Auge verlieren dürfen. Nötigenfalls müssen die Be- arbeiter von anderen a angemessen entlastet werden. Namentlih wird genauestens darüber zu wachen sein, daß das Verfahren von keinem der Beteiligten vershleppt wird. Es kann R unter Umständen empfehlen, U C iQtldon Personen ür die Beschaffung der Aufklärungen und der Be ege eine an- inweis zu seyen, daß nach

emessene Frist mit dem ausdrücklichen verhalt der Entscheidung

ristablauf der ihnen ungünstigere Sa werde zugrunde gelegt werden müssen.

Neues Wettbewerbsrecht.

Ein Vortrag von Prof. Dr. Ulmer, Heidelberg, in Frantfurt a. M.

Auf einer Veranstaltung der Bezirksgruppe Südwest der Deutschen t Bee alte M für gewerblihen Rechtsshuß und Urheberrecht behandelte Prof. Dr. Ulmer, Heidelberg, das neue Wettbewerbsrecht. Die Generalklausel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die auf die guten Sitten verweist, habe den Grund zu einer s{höpferishen Rechtsprehung gelegt, wie an Beispielen dargelegt wurde. Auch die Entwicklung des internatio- nalen Wettbewerbsrechts zeige die führende Rolle, welche die deutsche wettbewerbsrehtlihe Rechtsprechung spielt. An dem Ge- danken, daß die Lauterkeit des Wettbewerbs an dem sittlich-recht- lichen Bewußtsein des Volkes zu ela ist, müsse, wie der Vor- tragende ausführte, festgehalten werden. Dennoch erscheine auch in diesem Kerngebiet eine Verbesserung und Neugestaltung mög- lich, wofür hon wichtige Anregungen vorliegen. Die Falle des unlauteren und des nur ordnungswidrigen Wettbewerbs bei den Fragen des Ausverkauf-, Rabatt- und Zugabewesens müßten ge- chieden werden. Auch O bleibe eine Ueberwindung des eutigen ungeordneten Nebenecinander von Generalklausel und Sonderregelung erstrebenswert. Eine Frage, die dabei notwendig neu zu stellen ist, sei die nah dem geshüßten Rechtsgut. Das Wettbewerbsrecht diene nicht allein dem Schuße der Mitbewerber, es müsse vielmehr dem Fnteresse des Volksganzen an der Lauter- keit der Wirtschaftsordnung und dem Schutze der Abnehmer gegen unredlihe Geschäfts- und Werbemethoden eingereiht werden. Grundsäßlich neues Recht sei mit der Einrichtung des Werbe- rates und mit seinen Bekanntmachungen geschaffen worden. Die Richtlinien des Werberates seien rechtlich zwar nicht als „Schutz- geseße“ zu betrachten, wohl aber stellen sie bedeutsame Faktoren sür die Auslegung der Generalklausel dar. Möglichkeiten der lebershneidung stunden im Parenhang mit der Durchdrin- Lng des völkischen Lebens durch Organisationen, die ihre eigene aßungsgewalt und z. T. auh Rechtsprehung haben. Entscheidend für die Lösung sei dabei nicht in erster Linie die formale Abgren- gung, als vielmehr die Sorge dafür, daß troß solcher Aufgliederung ie Einheit des Rechts und des Rechtswahrerstandes gesichert wird. Der Natur der Sache nah werde dabei im Mittelpunkt stets die ordentliche Gerichtsbarkeit zu stehen haben. Der Begriff des Wett- bewerbsrechts werde heute mitunter hon mit demjenigen des Marktordnungsrechts gleichgeseßt. Fn Wahrheit seien die Be- riffe aber zunächst zu unterscheiden. Das Ret vom unlauteren ettbewerb sei nicht notwendig mit einer bestimmten Wirtsehafts- struktuxr und Marktform verbunden. Die Regeln der Lauterkeit gelten gleihermaßen in den Sektoren der freien Verkehrswirtschaft wie in denjenigen der gebundenen und geordneten Wirtschaft. Sie stellen ein festes, von der Struktur der Märkte unabhängiges Ge- meinreht dar. Fmmerhin gebe es wichtige Fälle, so der Sperre und der Preisunterbietung, in denen auch das L ettbewerbsrecht zu Grundfragen der Wirtschaftsverfassun vorstößt. Dem Richter erwachse hier im Gegensay u dem frlbecen vielfah unsicheren Tasten die Aufgabe klarer Entscheidung aus bestimmter ivirt- shaftspolitischer Grundlinie heraus.

Als unansfiündig würde der gelten, der sih dem 0pser zum Wintechilsowerh ent- ziehen wollte.

(Der Führer über das Wintechilsswerk)

Berliner Börse am 13. Dezember. Sehr stilles Aktien- und Rentengeschäft.

Die Aktienmärkte seten zu Beginn der neuen Woche mit sehr bescheidenen Umsäßen ein. Vom Publikum sind vielfach Kauforders mit Limiten eingereiht worden, die noch unter dem heutigen Kursstand liegen und daher nicht vollzogen werden konnten. Die vorhandenen Bestensorders ließen meist nur Min- destshlüsse zu. Andererseits waren aber auch Abgaben kaum zu beobachten, so daß die Kürsfestsezung in verschiedenen Fällen nur auf Grund von Kompensationen vorgenommen werden konnte. Politische und wirtschaftliche Ereignisse, wie der Austritt Ftaliens aus dem Völkerbund oder die Verlängerung des Anleihestock- eseßes, blieben unter diesen Umständen ohne jeden Einfluß auf ie Tendenzgestaltung.

Am Montanmarkt waren Harpener auf kleinstes Angebot um 1, Rheinstahl um 54 und Hoesh um % % \{chwächer, während Klöckner und Ver. Stahlwerke je 4 % gewannen, Von Brauns- fohlenaktien erhöhten Erdöl einen Anfangsverlust von 4 auf 1 %. Jn der chemishen Gruppe eröffneten Farben 4 % höher mit 15414, besserten sih dann aber weiter bis auf 154143, Auch Koks- werke waren 14 % höher, während von Heyden und Rütgers etwa im gleichen Umfang zurückgingen. Von Eleftro- und Versorgungs- werten sind HEW. mit 1%, Deutsche Atlanten mit %, Siemens und Schles. Gas mit je + 14 % zu erwähnen. Kabel- und Drahtwerte waren in kleinem Umfange gefragt, insbesondere e Draht, die in Nahwirkung der Dividendenerhöhung noch- mals 4 % gewannen.

Von den an den übrigen Märkten gehandelten Papieren sind mit über Prozentbruchteile hinausgehenden Veränderungen nur noch Berliner Maschinen (+1) und Feldmühle (— 14 % hervorzuheben. Reichsbankanteile erhöhten einen Änfangsverlust von % % im Verlauf auf*12%4 %.

Auch im Verlauf konnte sich keine Belebung des Aktien- eshäfts durhseßen. Reichsbankanteile gaben weiter nach und agen zuleßt mit 2034 % um 214 2% unter dem Vortagsshluß. Von Montanwerten waren Rheinstahl gegen den Eröffnungsfkurs um 7s und Ver. Stahlwerke um 4 % [chwächer.

Da gegen Schluß der Börse vereinzelt weitere Abgaben, andererseits aber auch Rückäufe in mäßigem Umfange erfolgten, war die Kursgestaltung uneinheitlich. Braubank befestigten sih gegen den Eröffnungskurs um 4 %, Farben gegen den Verlauf um 14 auf 15374 %.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien wurden fast durhweg Sonnabendkurse zugrunde gelegt. Lediglih Dt. Ueberseebank und Deutsh-Asiatishe Bank waren um 114 % bzw. 1 RM gedrückt. Bei den Hypothekenbanken fielen Westboden mit einer Einbuße von 1!4 % auf. Judustriewerte waren kaum verändert. Zu erwähnen sind Köhlmann Stärke mit 314 und Magdeburger Straßenbahn mit + 214 %, dagegen Dresdner Chromo mit 3 und Nordd. Eis mit 214. Bei den Kolonial- werten ermäßigten sich Kameruner Eisenbahn um 54, Doag und Schantung um je 14%.

«Fm variablen Rentenverkehr war. die Reichsaltbesizanleihe um 21s Pfg. auf 129,90 O Die Gemeindeumschuldungsanleihe

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gab dagegen bei kleinsten Umsäßen um 5 Pfg. auf 94,85 nach.

Am Geldmarkt blieben die Säve für Blankotagesgeld mit 24 bis 314 % unv.

Sehr still blieb es auch am Kassarentenmarkt. Weiter an- altenen «nteresse beanspruchten von landschaftlichen Goldpfand- riefen Westpr. Ritterschaftliche, die erneut 4 % gewannen, sowie Westfalen (früher 8 %ige) mit + 4 %. Stadt-, Länder- und Provinzanleihen blieben ohne Veränderung. {Fndustrieobligationen waren eher etwas leichter.

Mix und Genest gaben bei kleinen Verkäufen um 4 und Farbenbonds um 14 % nach.

Bei der amtlichen Berliner Devsennotierung stellte ih das Pfund auf 12,4014 (12,41), der Dollar auf 2,482 (unv.), der Gul- den auf 138,06 L der Franc auf 8,43 (8,44), der Franken auf 57,40 (57,42) und die Peseta auf 14,75 (15,00).

Am Geldmarkt waren die Blanko-Tagesgeld-Säße mit 24 bis 314 % unverändert.

BOAD L E R s Sts A E R E IREE N C A E E R E N E M 5 C P E VBüroschluß der Neichsvankt am Heiligen ÆAbend.

Die Büros und Kassen der Reichshauptbank werden am Fret- tag, dem 24, Dezember d. F., um 12 Uhr für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen.

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Einheitlichkeit der praktisGen Wirtschafts- ausbildung hergeftest.

Um eine zweckmäßige Gestaltung auf dem Gebiete der prak- tischen Wirtschaftsausbildung herbeizuführen, ist zwischen dem Leiter des Fnstituts für angewandte Wirtschaftswissenschaft, Reichshauptamtsleiter Dr. von Renteln, und dem Leiter Der Arbeitsgemeinschaft für die praktische Ausbildung der Volkswirte im Nationalsozialistishen Rehtswahrerbund, Reichsgruppenwalter Dr. Möndckemeier, ein Abkommen geschlossen worden, das im wesentlichen folgendes enthält:

Beide Einrichtungen gehen ein enges Arbeitsverhältnis ein. «hre Geschäftsführungen unterrichten einander fortlaufend itber ihre Maßnahmen und führen bei allen Schritten von grundsäßt liher Bedeutung eine vorherige Uebereinstimmung herbei. Das «Fnstitut für angewandte Wirtschastswissenshaft hat zur engeren Aufgabe die praktische Ausbildung des wirt[haftswissenschaftlichen Nachwuchses vor und während des Studiums und führt die für das wirtschaftêwissenschaftlihe Diplomexamen geforderte sehSmonatige praktishe Grundausbildung durch. Die Arbeitsgemeinschaft für die praktische Ausbildung der Volkswirte im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund erstrebt auf freiwilliger Grundlage eine drei- jährige praktishe Berufsausbildung des wirtschaftswissenschaft lichen Nachwuchses, der das Diplomexamen erfolgreich bestanden hat und den Volkswirteberuf im öffentlichen und parteidienstlichen Bereich sowie bei den Selbstverwaltungskörpern der Wirtschaft er greifen will. Für die Betreuung und praktische Berufsausbildung desjenigen Teiles des wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses, der nach Bestehen des Diplomexamens sich einer einjährigen prak tishen Ausbildung unterziehen will, bilden das Jnstitut und die Arbeitsgemeinschaft einen Arbeitsaus\{huß, in dem die beiden Ge shäftsführungen im Einvernehmen mit ihren Leitern gemeinsam alle erforderlichen Schritte zur Betreuung und Ausbildung unter- nehmen. Die Geschäftsführung des Ausschusses liegt beim Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaft. Die in der praktischen Grundausbildung vor oder während des Studiums und in der einjährigen Diplompraxis nah Bestehen des Diplomexamens ab geleistete Ausbildungsgeit wird jeweils von der Arbeitsgemein- schaft für die dreijährige praktische Berufsausbildung angerechnet. Mit diesem Abkommen ist nunmehr eine feste Grundlage für eine den Anforderungen der Wirtschaftspraxis entsprehende Ausbil dung des Nachwuchses geschaffen.

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