1937 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 21. Dezember 1937. S. 2,

fu

egangen. Der Raum zur Rechtseßung durch die Länder ver- S aéce Mh mit der Erweiterung des Bereichs der Aae leie gebung. Schon aus diesem Grunde kann darauf verzi J werden, dem Reichsstatthalter die Gesebßgebung (im ens en Sinne) zu übertragen. Auf der anderen Seite aber R aur in Hamburg sowohl auf dem Gebiet des Landesrechts M bei der Ausführung der Reichsgeseßze ite gerade auch in U Uebergangszeit der Erlaß vielfacher Rechtsvorschriften s wendig sein. Abgesehen davon, daß auf die Initiative es Reichsstatthalters bei dieser Rechtsezung nicht ven tes ver- den kann, wäre es nicht zu vertreten, wenn der Er, der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften bei der Reichsregie- rung gzentralisiert und das ohnehin schon man Reichsgeseßblatt mit nur für Hamburg geltenden rech a normen übermäßig angereichert würde. Deshalb T a Entwurf dem Reichsstatthalter ein „allgemeines L CTOL Y nungsrecht, soweit nicht dem Erlaß von i any nungen durch den Reichsstatthalter Reichsrecht entgegensteht. Dadurch, daß in die Rechtsverordnungen des Ali l GA halters sowohl die fachlih beteiligten Reichsminister wie V Reichsminister des unen eingeschaltet werden, ist sicher- gestellt, daß die Rechtseßung durch den Reichsstatthalter e Verordnungswege im Einklang steht mit den O ev Reichsregierung und der sonstigen Rechtseßung im Reit j,

Das Verordnungsreht des Reichsstatthalters wird auf Tommunalem Gebiet E das den Gemeinden allgemein ingeräumte Saßzungsrecht ergänzt. : E d 4 Fällt sonach das im Retchsstatthaltergeseb vom E nuar 1935 den Reichsstatthaltern übertragene Recht der Mit- wirkung an der Landesgeseßgebung für Hamburg fort, indem es durch ein umfassendes Berordnungsrecht erseßt wird, so bleiben im übrigen die aus dem Reichsstatthaltergeseß fließen- den Zuständigkeiten des Reichsstatthalters in A e rührt. Ex hat insbesondere gegenüber sämtlichen Dienststel en, joweit ihr räumlicher Wirkungsbereich die Hansestadt Hamburg erfaßt, die im § 2 des Reichsstatthaltergeseßes vorgesehenen Rechte. ,

ZU § 5: Jm F 2 sind die bisher durch die hamburgische Verwaltung für Land und Stadt einheitlich wahrgenommenen Aufgaben ausdrücklich aufgeführt, die der staatlichen Ver- waltung zugeteilt werden. Damit ist umgekehrt bereits fest- gelegt, daß alle übrigen Aufgaben der Gemein de VEL wal- tung zuzuteilen sind. Offen bleibt hier nur die Frage, ob diese Aufgaben im gemeindlichen Bereich als Aufgaben der Selbstverwaltung oder als Austragsange- legenheiten durchgeführt werden sollen. Es empfiehlt sich nicht, diese Frage im Gesebß zu klären, Die hier notivendige Ausfteilung erfolgt vielmehr zweckmäßig außerhalb des Geseßes entweder durch den Reichsminister des Fnnern im Einver- nehmen mit den beteiligten Reichsministern oder durch den Reichs\tatthalter mit Zustimmung des Reichsministers des Jnnern und der beteiligten Reichsminister.

ZU § 6: § 6 wiederholt zur Klarstellung des Aufbaues der Gemeindeverwaltung die allgemein schon im § 1 Abs. 3 vorgesehene Regelung, daß der Reichsstatthalter neben den Geschäften der staatlichen Ver waltung auch die Ge- meindeverwaltung der Hansestadt Hamburg führt.

S 6 Abs. 2 gibt dem Reichss\tatthalter in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung als allgemeinen Vertreter einen Ersten Beigeordneten (Bürgermeister) bei, der, wie § 7 ergibt, grundsäßlich die Stellung des Ersten Beigeordneten nach der Deutschen Gemeindeordnung hat. A

Zu § 7: Schon. im-§ 2 Abs. 1 des "Gesehes über Groß- Hamöurg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. ar 1937 (Reichsgesehbl. T S. 91) ist festgelegt, daß die zum Lan Hamburg hinzutretenden preußtishen Gemeinden mit der Stadt Hamburg und den dem Lande Hamburg bereits ange- hörenden Gemeinden zu e iner Gemeinde gusammen- geschlossen werden sollen. Damit ist gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, daß die Verwaltung dieser Gemeinde sih nach den Vorschriften zu richten hat, die für alle deutschen Gemeinden gelten. § 7 erklärt demgemäß die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Fanuar 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 49) auf die Hanse- stadt Hamburg für anwendbar. Die Anwendung. dieses Ge- seßes begegnet grundsäglich keinen Schwierigkeiten. Nux in einigen wenigen Punkten ist es erforderlich, Abweichungen vorzusehen. Diese Abweichungen werden zum Teil shon im Geseßentwurf selbst festgelegt. Aus Zweckmäßigkeits- gründen ist jedoch daneben die Möglichkeit offen gehalten, alls erforderlich, weitere Abweichungen in den Dur ch- r Cd Li mungen zu regeln.

Zu § 8: Die Zahl der Ratsherren ist in Anlehnung an das Gesetz über die Verfassung und Bertwaltung der Reichs- hauptstadt Berlin vom 1. Dezember 1936 (Reichsgesebbl. | S. 957) auf 45 festgeseßt. Die Ueberschreitung der in der Deutschen Gemeindeordnung vorgesehenen Höchstzahl (36) ist bei der Größe der Hansestadt Hamburg ohne weiteres gerecht- ertigt. Dagegen empfiehlt es sich nicht, über die für die Haupt- ftadt Berlin festgeseßte Zahl hinauszugehen. |

Zu § 9: Der Entwaurf sieht abweichend von dem Geseß über die Verfassung und Verwaltung der Reichshaupistadt Berlin davon ab, die Gliederung des Stadtgebiets in Ver - waltungsbezirke ausdrüdcklich festzulegen. Die Ban derartiger Verwaltungsbezirke ist an sich ein geeignetes Mittel für die Dezentralisation der Berwaltung einer Großstadt; sie gibt auch reichere Möglichkeiten der Betätigung ehrenamtlicher Vüxger in der Verwaltung. Troßdem erscheint die Uebertra- gung des Berliner Vorbilds äuf Hamburg nicht ohne weiteres angebracht. Abgesehen von dem erheblichen Größenunterschied beider Städte hat die Bildung der Berwaltungsbezirke in Berlin besondere, mit dem Werden der Reichshauptstadt zu- sammenhängende Gründe, die in Hamburg nicht in gleicher Weise vorliegen. Ein praktisches Bedürfnis für eine Gebiets- untergliederung besteht deshalb in Hamburg in erster Linie nur für die zur Zeit noch vorwiegend ländlichen Gebietsteile der Stadt. : E

Aus diesen Gründen ist im § 9 nur die Möglich- keit ciner Gliederung in Verwaltungsbezirke vorgesehen; sie soll durch die genehmigungspflichtige Hauptsabzung On die bei der Besonderheit des vorliegenden Falles zweckmäßig auch die Verwaltung der p Zeit noch vorwiegend ländlichen

bietsteile der Stadt regelt. : iw Zu 8 10: a) Die À ufsicht über die Gemeindeange- Éegenheiten der Hansestadt Hamburg ist bereits im § 2 des Geseßes vom 26. Januar 1937 (Reichsgeseßbl. 1-S. 91) ge- regelt. § 10 Abs. 1 Say 1 wiederholt aus Gründen der Uebersichtlichkeit diese Regelung. Daneben überträgt § 10

‘ochen sind, auf den Reichsminister des Fnnern, da sie in je Ge des eit ditatibatera, der für Hamburg gleich- zeitig die Gemeindeangelegenheiten führt, nicht belassen De den fönnen. Bei diesen Zuständigkeiten handelt es sich um e Verleihung oder Aenderung besonderer Bezeichnungen, um E Verleihung oder Aenderung des Gemeindenamens, um die Verleihung oder Aenderung von Wappen und Flaggen e um die Zuständigkeit zur Berufung der Beigeordneten der L 8 10 Abs. 1 des Entwurfs liegt die Aufsicht über die Gemeindeangelegenheiten der Hansestadt Hamburg ad Reichsminister des Jnnern. Schon aus Gründen der f zentralisation ist es geboten, die „Hen ns A Beschwerden weniger bedeutsamer Art möglichst zu ent E ; Das wird durch die Vorschrift des § 10 Abs. 2 in der n erreicht, daß an Stelle dex Beschwer t E Ds scheidungen der en N E 2E {pru ch tritt, der nah dem Wesen dieses Rechts e fs 0 an den Reichsminister des Fnnern, sondern nochma E L Reichsstatthalter zu richten ist. Der E att hatter D e an Stelle der Aufsichtsbehörde entscheidet, bei Der O über den Einspruch an die Weisungen der E L d, î. des Reichsministers des Fnnern, gebunden. Durch i Weisungsrecht ist der Einfluß der Aufsichtsbehörde auf die Einspruchsentscheidungen sichergestellt.

ede Genn Dee

ür die Hansestadt H e

ee che P ri fung dexr Hau sha [ F V es - nung und der Verwaltung S R E O Prüfung wesentliche Vorausseßung der von der z S y behörde auszusprechenden Entlastung ist (Z 99 E Ä e Da das Prüfungswesen für die Gemeinden eine a O f e Regelung bisher noch nicht gefunden hat, empfieh] E die Prüfung vorläufig durch die gleiche A 8 und nach den gleichen e as durchführen zu lassen ür die Reichshauptstadt Berlin. A | Zu § 12: E Die Vorschrift des Abs. 1 folgt aus der E sonderen Rechtsstellung der Hansestadt Hamburg Q F E Gesebes und die Allgemeinbegründung oben zu I und H aa nah gehen auf die Gemeinde „Hansestadt Pautyueg s e i mögensrechte und -pflihten des bisherigen Landes und er pr Einheitsgemeinde Hamburg zusammengeschlossenen C (Gemeindeteile, Gemeindeverbände), ferner auch sowei O anderes bestimmt wird das Eigentum an den Grundstü E über, die in den bisher preußischen Gebietsteilen dem Lan e Preußen gehörten 12 20 E A Geseßes vom 26. Januar

Reichsgeseßbl. T S. 91 —). j | L Da e tlcnn Neuordnung der finanziellen Be- ziehungew zwischen dem Reich und der Hansestadt L e im Rahmen der endgültigen Neuregelung des Finanzausg L die wiederum von der endgültigen Neugliederung des Reich abhängt, möglich ist, muß die Hansestadt Hamburg auf C biet des Finanzausgleihs im Verhältnis zum Reich Vor ans noch wie bisher als „Land“ behandelt werden. Daraus folgt, daß die Hansestadt Hamburg nach wie vor die Einnahmen er- hält, die thr nah dem derzeitigen Finanzausgleich als Land A stehen. Da aber nach § 2 des Geseßes die staatlichen Aufgaben durch das Rei ch wahrgenommen werden, müssen diesem bis zur Neuregelung des Finanzausgleichs die hierdurh entstehen- den Kosten von der Hansestadt Hamburg erseßt werden Q soweit die Kosten nicht bisher schon vom Reich getragen wer B ——-- 38 §43: Bur Vermeidung von Zweifeln über die Anwénd- barkeit der Vorschriften des Kap. V des Gesebes vom 30. Funi 1933 auf die gesamten beim Fnkrafttreten dieses Gesebes im Bereich der hamburgischen Verwaltung tätigen Beamten wer- den diese Bestimmungen ausdrüdcklih für anwendbar erklärt. ;

ZU § 14: Fm Fnteresse der Dezentralisation und zur Er- möglichung der Fnitiative des Reichsstatthalters wird auch der Reichsstatthalter in die Durhführung und Ergänzung dieses Gesebßes (unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Reichsregierung beim Erlaß G O Durchführungs- und Frgänzungsvorschriften) eingeschaltet. : é T 15: "Das Geseh nts zum 1. April 1938 in Kraft geseßt werden, da dies. nah § 15 des Groß-Hamburg-Gesebes der späteste Termin ist, zu dem die „Einheitsgemeinde Groß- Hambung“ verwirklicht sein muß. Damit die Ves organisatorischhen Maßnahmen schon frühzeitig ergehen un Ne Durchsührungsvorschriften alsbald erlassen werden können, be- darf es aber einer vorherigen Fukraftseßung der diesbezüglichen Bestimmungen.

Deutschen Gemeinde- macht eine besondere

Verordnung

über Erwerbslosenunterstüßung nah Wehr- und Arbeitsdienst im Saarland,

Vom 13, Dezember 1937.

Auf Grund des Gesebes über die vorläufige Verwaltung des Sis vom iet 1935 (Reichsgeseßbl, T S. 66) wird folgendes verordnet:

8 1:

Die Verordnung, betreffend Neuregelung dexr Erwerbs- losenfürsorge, vom 16. Funi 1933 (Amtsbl. d. Regierungskomm. d. Saargeb, S. 266) in der Fassung der Verordnung vom 11, Juni 1934 (Amtsbl. d. Regierungskomm. d. _Saargeb. S. 257), der Anordnung vom 20. September 1935 (Amtsbl. d, Reichskomm. für die Rückgliederung des Saarlandes S. 325) und der Verordnung vom 29, Oktober 1936 (Reichsgeseßbl, T S. 935) wird, wie folgt, geändert:

. Dem § 12 wird folgender Abs. 5 angefügt:

E G Eriveetslose, die aus dem aktiven deutschen Wehrdienst oder dem Reichsarbeitsdienst ausgeschieden sind, haben eine Wartezeit bis zur Erwerbslosenunter- stüßung nur dann zurückzulegen, wenn sie zwischen threm Ausscheiden und der Arbeitslosmeldung mehr als 13 zusammenhängende oder insgesamt 26 „Wochen als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt waren. c

2. Jm § 15 wird dem Abs. 3 folgender Saß 2 angefügt:

„Hierbei wird diejenige a nicht mitgerehnet, während deren der Erwerbslose im aktiven deutschen Wehrdienst odex im Reichsarbeitsdienst gestanden hat.

8 2,

Jn der Verordnung zur Durchführung der Verordnung, be- ivelenb Neuregelung der Erwerbslosenfürsorge, vom 29. Juni 1933 (Amtsbl, d. Regierungskomm. d. Saargeb. S. 284) in der Fassung der Verordnungen vom 11. Funi 1934 (Amtsh[.

1936 (Reich8gesebbl. I S. 935) erhält Artikel 2 Abs. 2 Nr. g

folgende Fassung: : s

63. im aktiven deutshen Wehrdienst oder im Reichs- arbeitsdienst gestanden hat; die Fristen verlängern sih dann im Höchstfall auf 6 Fahre.“

8 3. 1) Erwerbslose Arbeiter und An estellte im Saarlande,

die Ls Erfüllune der aktiven Dienstpflicht in Ehren aus dem aftiven deutshen Wehrdienst ausgeschieden sind und eine Arbeitnehmertätigkeit im Sinne des § 6 der saarlän- dischen Verordnung, betreffend Neuregelung der Erwerbs- losenfürsorge und des Artikels 2 der Verordnung zur Durh- ührung dieser Verordnung innerhalb der dort bezeichneten Sat nicht ausgeübt haben, erhalten Erwerbslosenunter- tüßung unter denselben Vorausseßungen und in der gleichen Weise wie wenn sie eine solche Arbeitnehmertätigkeit aus- eübt hätten. : ; i s (9) Der Anspruch auf Unterstüßung nah A ist er- {öpst, wenn die Unterstüßung für insgesamt 26 Wochen ge- ahrt ist. . O (3) rb. 1 und 2 finden entsprehende Anwendung auf erwerbslose Arbeiter und Angestellte, die nah Erfüllung der Dienstpflicht in Ehren aus dem Reichsarbeitsdiensst ausge- schieden sind, sofern sie nicht im Anschluß an E Ausscheiden aus dem Reichsarbeitsdienst zum aktiven Wehrdienst einbe-

en werden. - / : M (4) Ausführungsvorschriften erläßt der Reichsarbeits- minister im Einvernehmen mit dem Reichskriegsminister, für Arbeitsmänner im Einvernchmen mit dem Reichsminister des Fnnern. : 8 4. Es treten in Kraft: i 1. die §S 1 und 2 dieser Verordnung mit Wirkung vom

1. Oktober 1935, 2. 8 8 mit Wirkung vom 1. Oktober 1937.

(Großes Reichssiegel) Berlin, den 13, Dezember 1937.

Der Reichsarbeitsminister. J Bt DLEKNLo9 h

Der Reichsminister des Jnnern. J. V.: PfundtneL.

ŒWierte Anordnung

über die Beschränkung der Herstellung von Zinkwalz- erzeugnissen.

Vom 21. Dezember 1937.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs- tartellci vom 15. Fuli 1933 Reichsgeseßbl. T S. 488

ordne ih an: S L

(1) Bis zum 31. Dezember 1938 ist es verboten,

a) neue E Herstellung von Zink- alzerzeugnissen zu- errichten,

b) dia I eno p tabtiteie bestehender Unternehmungen zur Herstellung von Zinkwalzerzeugnissen zu erweitern,

c) den Geschäftsbetrieb bestehender Unternehmungen auf die Herstellung von Zinkwalzerzeugnissen zu erweitern,

d) Betriebsstätten zur Herstellung von Zinkwalzerzeug- nissen, die länger als 6 Monate ununterbrochen still- gelegen haben, wieder in Betrieb zu seßen.

(2) Als Zinkwalzerzeugnisse (Absay 1) gelten Zinkbleche,

HZinkplatten, Zinkbänder von mindestens 5 mm Breite, soweit

diese Erzeugnisse mindestens 96 % Zink enthalten.

S2 z Fh behalte mir vor, Ausnahmen von den Beschränkungen des L i S bewilligen und die Anordnung jederzeit aufzu- heben. Ausnahmebewilligungen können mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

83 Wer einer Vorschrift des 8 1 oder Auflagen 2 Saß 9) zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang nach Mafßp abe der Landesgeseße zur Beachtung der Vorschriften ange halten werden, Er wird vom Kartellgericht mit einer Ord- nungsstrafe bestraft, wenn ih es beantrage. Die Ordnunzgs- strafe wird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist unbegrenzt.

84 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1938 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1937. Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. D. Ves, DLi P 9 [;[æ.

Vieríe Anordnung

über die Beschränkung der Herstellung von' gepreßten und gewalzten Bleifabrikaten,

Vom 21. Dezember 1937,

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwang farteller vom 15. Juli 1933 Reichsgeseßbl. T S. 488

ordne ich an: ch g1

(1) Bis zum 31. Dezember 1938 is} es verboten,

a) neue Unternehmungen zur Herstellung von gepreßtel und gewalzten Bleifabrikaten zu errichten, d b) den Geschäftsbetrieb bestehender O die M von gepreßten und gewäalzten fabrikaten zu erweitern, 4 c) die Leistungsfähigkeit bestehender enau zur Herstellung von gepreßten und gewalzten abrikaten zu erweitern, u d) Betriebsstätten zur aa von gepre u i gewalzten Bleifabrikaten, die länger als L ununterbrochen stillgelegen haben, wieder in Be zu seßen. E l ei 2) Als gepreßte und gewalzte Bleifabrikate im dieser Atiordiuae Lia Bleirohre, Bleitrapse, Bleibleche und

Profilblei. g 2

Sah 2 eine Rei n Zuständigkei ie i ¿ DGO, Abj. 1 Sah 2 eine Reihe von Zuständigfkeiten, die in der D gêgenüber sonstigen Gemeinden dem Reichs\statthalter zuge-

d. Regierungskomm, d, Saargeb. S, 258) und vom 29, Oktober

kungen des § 1 zu bewilligen und die Anordnung jederzt!

Jch behalte mir vor, Ausnahmen von den Beschrä!F

Neichs-

aufzuheben. gungen oder Auflagen versehen werden.

S3

Wer einer Vorschrift des § 1 oder aaen 2 Sas 2)

aß- Vorschriften ange- Er wird vom Kartellgericht mit einer Ord- Die Ordnungs-

zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen

gabe der Landesgesetze zur Beachtung der halten werden.

nungsstrafe bestraft, wenn ih es beantrage. strafe wird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist unbegrenzt. S 4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1938 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1937. Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. J. V.: Dr. Posse.

wang nach

Seite Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Herstellung von Metallguß. Vom 18. Dezember 1937,

Auf Grund des Geseßes über die Errichtung von HZwangskartellen vom 15. Du 98S Reichsgesehbl. I S. 488 ordne ih an:

Der § 7 meiner „Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Herstellung von Metallguß“ vom 11. September 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 213 vom 12. September 1936) erhält folgende Fassung:

„Der Anschluß nah § 1 verliert mit Ablauf des 30. Funi 1938 seine Wirkung.“

Berlin, den 18. Dezember 1937.

Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. J. V.: Dr. Pose.

Bekanntmachung, betreffend ZulaffungsSktarten, Folgende Zulassungskarten sind ungültig: 1. Nr. 44 632 vom 5. Februar 1937, „Reineke Fuchs“, I. Teil (unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 16. Oktober 1937. Gültig nur Nr. 46357 vom 2. Oktober 1937, Mit neuem Haupttitel; „Reineke FUchs“ (unterlegte deutsche Sprache).

2. Nr, 44 853 vom 26. Februar 1937. II. Teil (unterlegte deutshe Sprache). Verfalltag: 16. Oktober 1937. Gültig nur Nr. 46357 vom 2. Oktober 1937, Mit neuem Haupttitel: „Reineke Fuchs“ (unterlegte deutsche Sprache). 3. Nr. 46 070 vom 27. August 1937. “Siemens die Welt der Elektrotechnik“. Verfalltag: 9. Oktober 1937. Gültig nur Nr. 46 295 vom 25. September 1937. 4. Nr. 43 773 vom 826. Oktober 1937, „Unsere deutsche Ostmark“ (Schlesien) Schmalfilm. Verfalltag: 19. Oktober 1937. Gültig nur Nr. 46 370 vom 5. Oktober 1937. 5. Nr. 82 645 vom 1. Dezember 1932 und Neuzulassungs- vermerk vom 13, Dezember 1935. „Deutsche Meere“ die Ostsee“. Verfalltag: 26. Oktober 1937. Gültig nur Nr. 46 453 vom 12. Oktober 1937. 6. Nr. 32 657 vom 3. Dezember 1932 und Neuzulassungs- vermerk vom 13. Dezember 1935, „Deutsche Meere“ Die Nordsee“. Verfalltag: 26, Oktober 1937. Gültig nur Nx. 46 454 vom 12. Oktober 1937, 7. Nr. 35171 vom 1. Dezember 1933. „Bayerische Heimat“, vom Frankenland bis zu den Alpen. Ver- falltag: 26. Oktober 1937. Gültig nux Nr. 46 455 vom 12, Oktober 1937. 8. Nr. 45 591 vom 17. Juni 1937. Vorspann: „Patrio- ten“. Verfalltag: 4. Novembex 1937. Gültig nur Nr. 46 553 vom 21. Oktober 1937.

9. Nr. 45 655 vom 26. Juni 1937. Sohn, der Herr Minister“. Verfalltag: 4. November 1937. Gültig nur Nr. 46 554 vom 21. Oktober 1937.

10. “r. 45 703 vom 6. Juli 1937. Vorspann: „Wenn Frauen schweigen“. Verfalltag: 4. November 1937. Gültig nur Nr. 46 558 vom 21 Oktober 1937.

11. Nr. 38 498 vom 11, Februar 1935. „Jm Lande der Dolomiten“, Verfalltag: 5. November 1937, Gültig nur Nr. 46 564 vom 22. Oktober 1937,

12. Nr. 42 287 vom 24. April 1936. „Der Kampf um den Rhein“ (Schmalfilm). Verfalltag: 14. November 1937. Gültig nur Nr. 46 634 vom 30, Oktober 1937,

Berlin, den 20, Dezember 1937. Der Leiter der Filmprüffstelle, Du Vir Do! Bacmeister.

„Neineke Fuchs“,

Vorspann: „Mein

Bekanntmachung

der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft (Allgemeine Einkaufsgenehmigungen sür das 1. Halbjahr 1938).

Vom 20. Dezember 1937,

„Gemäß § 18 Absaß 1 der Anordnung 34 vom 7. Zuni 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 128 vom 8. JFuni 1937) wird folgendes bekanntgemacht:

81 Den für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1938 zu ertcilenden allgemeinen Einkaufsgenehmigungen werden öUgrunde gelegt: 75 % des halbjährlichen Normalbedarfs für die Gruppe F chaf- und Ziegenfelle), 70 % des halbjährlichen Normalbedarfs für die übrigen im S 17 Abs. 4 der Anordnung 34 genannten Gruppen.

S 2. Die Verarbeiter sind bis zum Erhalt des schriftlichen Vescheides über die allgemeine infkaufsgenehmigun befugt, n jedem Kalendermonat 13 % des halbjährlichen Mot ar

pedarfs einzukaufen oder zur Lohnveredelung in Auftrag zu men,

Ausnahmebewilligungen können mit Bedin-

der Ministerpräsident Hermann Göring grundsäßliche Aus- führungen wirtschafts- und sozialpolitisher Art zur Jahres- wende macht.

Sachlichkeit zum Wesen des Wirtschaftens ebenso gehören wie die Tiefe des Erlébens des künstlerischen Schaffens. Jedoch von den der Wirtschaft als dienendem Glied der Volksgemeinschaft gestellt sind, von den Zielen her, tommt ein Me ver, ein politischer und ethischer Zug in die

chaft. Fn

Bekanntmachung KP 453

der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 20, Dezember 1937, betr, Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Fuli 1935) werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen anstelle der in den Bekanntmachungen KP 451 vom 14. Dezember 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 289 vom 15. Dezember 1937) und KP 452 vom 16. Dezember 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 291 vom 17. Dezember 1937) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt:

2 Blei (Klassengruppe LIT) lei, nit legiert (Klässée A RM 18,50 bis 20,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse 111 B), . aa E 2:

Zinn (Klassengruppe X X) Zinn, nicht legiert (Klasse XX D M 234,— bis 244 Banka-Zinn M B N .. y 246,— , 256,— Mischzinn (Klasse N e n 234,— , 244 je 100 kg Sn-Jnhaît RM 18,50 bis 20,50 je 100 kg Rest-Jnhalt RM 234,— bis 244,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 18,50 bis 20,50 ie 100 kg Rest-Jnhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrex Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft /

Berlin, den 20. Dezember 1937.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinnex.,

m N Nichtamtliches. VBerfehrstvesen.

Großer Erfolg der Reichsbahnschau auf der Fnternationalen Ausstellung Paris 1937. 40 Preise.

__ Abseits vom Bentrum derx Nationalen Pavillons um den Eiffelturm, im JInvalidenbahnhof, war bekanntlich im Rahmen der Jnternationalen Ausstellung Paris 1937 die Futernationale Eisenbahnschau aufgebaut. Dort hatte auch die Deutsche Reichs- bahn auf Gleisen und in einer Galerie Spizenleistungen dex deutschen Eisenbahntechnik zusammengestellt, soweit der verhältnig- mäßig knappe Raum dies zuließ.

Dem Gesamtergebnis dex Preiszuerkennung an Deutschland auf der Pariser Weltausstellung stehen die auf der Reichsbahnschau errungenen Auszeihnungen wUrdig zur Seite. Nicht weniger als 21 Große Preise (die höchste Auszeihnung, die verliehen wurde), 5 Ehrendiplome, 12 Goldene und 2 Silberne Medaillen fielen in diese Abteilung. ;

Zunächst ist der Deutschen Reichsbahn selbst für die Aus- gestaltung ihres Standes ein Großer Preis verliehen worden. Ein weiterer Großer Preis entfiel auf die Reichsbahndirektion Berlin mit der Darstellung der Bauarbeiten der Nordsüd-8-Bahn, und n Goldene Medaillen waren der Lohn für die beiden Reichs- ahnfilme „Um das blaue Band der Schiene“ und „Die Neichs- bahn unterfährt Berlin“. An der Spite der Lieferfirmen stand die AEG, die mit A elektrishen Lokomotive (Baureihe E 18) nebst Motor allein drei h Preise und ein Ehrendiplom er- ringen konnte. „Zwei Große reise trugen die Knorr-Bremse mit ihren : Bremseinrichtungen sowie die [ Wagenbau- vereinigung mit ihrem Schnellzugwagen 1. und 2. Klasse (AB 4 ü) und dessen sanitären Einrichtungen davon. Auf die Jnnen- einvihtung dieses Wagens entfiel noh ein Ehrendiplom. Weitere Große Preise entfielen an die Ausstellungsgemeinschaft Krauß- Maffei, Brown-Boveri Und MAN für eine Diesellokomotive sowie an die Maybach-Motorenbau G. m. b. H, Daimler-Benz, Trieb- wagen A.-G. Kiel, MAN und die Ausstellungsgemeinschaft Deutsche Werke, Kiel, Humboldt-Deugz, Daimler-Benz und MAN jeweils für ihre ausgestellten Motoren. Schließlich errangen diese höchste Aus-

Lötzinn (Klasse XX D) s S eo.

und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 21, Dezember 1937.

S. 3.

der elektrishen Lokomotive, Voith (Heidenheim) mit dem Flüssig- keitsgetriebe, Voith-Schneider mit dem Schiffsantrieb, die Ver- einigten Eisenbahn-Signalwerke mit ihren Sicherungsanlagen und die Firma Deuta mit Krauß-Maffei für die Einrichtungen der Führerstände der Diesellokomotiven. Mit dem Ehrendiplom wurden die Peizung der AB 4 ü von Pintsch und die Geschwindig- keitsüberwahungsapparate der Vereinigten Eisenbahn-Signal- werke und Deuta bedaht. Goldene Medaillen erhielten die Aus- stellungsgemeinschaften Linke-Hofmann, Wumag und Westwaggon [ur ihr Drehgestell des AB 4ü, Schaltbau Hannover, Pintsch, Ge{ell- [haft für elektrische Zugbeleuhtung und Fahrzeugbeleuhtungs- A.-G. für die Beleuchtung des AB 4 ü, Pintsh, Hagenuk, Siemens- Schuckert und Birke für die Automatische Heizungsregelung des AB sowie Humboldt-Deug, Fung, Krauß-Maffei, Orenslein & Koppel und Schwarbkopff für Kleinlokomotiven, “ferner Pintsch für die Heizung des AB 4 ü, Talbot für einen Selbstentladewagen sowie Maybah und Brotn-Boveri, Daimler Benz, Triebwagen A.-G., Kiel, und die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Werke Hums- boldt-Deut, Daimler-Benz und MAN für je einen Motor. Die beiden Silbernen Medaillen wurden hließlich der Gea . m. b. H. in Bochum für die Kühlanlagen der Diesellokomotiven und der Herzog-Jndustrie-Ofenbau für die automatische Heizungs- regelung der Diesellokomotive zuerkannt. i

Alles in allem ein Ergebnis, auf die die Deutsche Reichsbahn

und die mit ihr verbundene Industrie stolz sein können.

e

Sonderstempel zu der Großen Antibolschewistischen Ausftellung »Bolfchewismus vßne Maske“,

Die anläßlih der Großen Antibolschewistischen Ausstellung eBolschewismus ohne Maske“ bei dem Postamt Berlin NW Reichstag geführten 3 Sonderstempel erhalten infolge Verlänge- rung der Dauer der Ausstellung vom 20. 12. 1937 ab die ent- sprechend „Heäanderte FJnschrift „„VBerlin-Reichstag Große Anti- e Ausstellung Bolshewismus ohne Maske 6. 11. 37— . D 6

; Weihnachts- und RNeujahrsgespräche

mit den britischen BVefizungen in Ueberfee,

Aus Anlaß des Weihnachtsfestes und des Jahreswesels iverden vom 23. Dezember bis 4. Januar 1938 mit Australien, Britisch Indien, Ceylon, Kanada, Kenya, Neuseelaûd, Nord- undo Südrhodesia, der Südafrikanischen Union und Südwestafrika Weihnachts- und Neujahrsgespräche zu ermäßigter Gebühr zugelassen. Die Gesprächëdauer ist “nicht beschränkt. Anmeldungen für solche Gespräche nehmen die zuständigen Ver- mittlungs- oder Fernämter entgegen, die über Gebühren und sonstige Einzelheiten gern Auskunft geben.

Posftfendungen nach französischen und britischen Kolonien,

In Deutschland herausgegebene und von den Verlegern unmittelbar vevsandte Zeitungen und Zeitschriften können nah Französisch Guyana jeßt zur ermäßigten Drucksachengebühr von 5 Rpf. für je 100 g eingeliefert werden. Zur gleichen Gebühr können auch Bücher, Druthefte und Musiknoten versandt werden; bei ihnen ist jedo Borausseßung, daß sie abgesehen vom Auf- druck auf dem Umschlag uñd den Schußblättern keinerlei An- kündigungen oder Anpreisungen enthalten.

Tis assen sind ferner nah der Goldküste Warenproben mit Rad tigem cFnhalt. ,_ Solche Warenproben müssen auf der orderseite mit dem grünen Zollzettel (Zoll-Douane) beklebt sein; auf ihm sind die Art, das Reingewicht und der Wert der in der O enthaltenen Warenmuster genau anzugeben. _ Nicht mehr zugelassen sind nah Französisch Guyana Ge- Sb e bei Briefen und Waarenproben mit zollpflichtigem Önhalt.

Kreaasst 22316 WiüssenscHaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Mittwoch, den 22. Dezember. Staatsoper: La Traviata Musikal, Leitung: Schüler. Be- ginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Michael Kramec von Gerhart Hauptmann. Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Die Kameliendam e von

zeihnung auch noch die Firmen Seyinghaus mit dem Achslager

Die neue Folge „Der Bierjahresplan“,

Göring zur Zahßreswende. Soeben erscheint die neue Folge „Der Vierjahresplan“, in

Der Ministerpräsident stellt u. a. fest, daß Nüchternheit und und Uebershwang ldes Gefühls zum Wesen Aufgaben her, die

die der Staat dex Wirtschaft Qi

Der Blick des einzelnen Unter- b Arbeiters müssen zuerst den eigenen Betrieb gerihtet sein. Nur dort, wo FUhrer haft des Betriebes in echter Arbeitsgemeinschaft ver- werden dauerhafte Leistungssteigerungen erzielt und aftlich notwendige oder erwünschte Betriebsums-

nteilnahme am Werk verleiht, vorgenommen werden können:

n das vevantwortungsbewußte deutshe Unter-

roßer ermann Göring aus, „daß diese e aum gewinnt. Dabei

so Tite H

M antwortung aufgenommen und durchgeführt wird. Nie wären die Verlin, den 20. Dezember 1937, großen Erjolge die wir bereits nad Ablauf des ersten Jahres Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. es Vierjahresplanes zu verzeichnen aben, 7K worden, hätten

Steinhbedck.

sih niht auch in diesem Fahre schon der deut werker, Bauer und Unternehmer sowie alle in Frage kommenden

he Arbeiter, Hand-

Organisationen mit größtem Eifer und Nachdruck für das Gelingen dieses großen

Planes eingesegßt. keine Zeit. sicherheit die vorhandenen Kräfte noch besser und noch geordneter um Einsatz zu bringen. Jn verstärkter Einheit und Geschlossen-

der Vollendung ontgegenführen. jahresplan verlangt eine ebenso kristallfklare Zusammenarbeit aller jener Stellen, die die Wirtschaft zu tragen haben.

werde t1ch beseitigen. Wirtschaftsführung so organisieren, daß für alle kein Leerlauf und vor allen Dingen kein tehen kann. Jch bin mir mit dem neuen Reich8wirtschaftsminister arüber einig, daß das wortlihes Exekutivorgan die Aufgaben des Vierjahresplanes aus- führen und so die reibungslose Durchführung des währleisten wird. Und zivar des Wortes, sondern getragen von jenem Verantwortungsbewußt- sein, wie ih es au von den Männern der Wirtschaft und ihrer Organisation verlange. neue e und durchglüht werden von dem Kraftstrom, der sie zur at ihrer Der uflay befaßt sich weiter mit dem Wert ri tiger Zu- | die #\

sammenarbeit, de nehmertum schon zeitig erkannt hat. „Fh verzeihne mit Genugtuung“, kenntnis in der Wirt haft immer m an R unterscheide ih allerdings schavf zwi

die mehr oder weniger gvuppenegoistishen Fnteressen dient, und jenen Ansäßen echter Gemeinschafstsarbeit, die von vornherein als Dienst an einem größeren Ganzen und dabei doch in eigener Ver-

irt-

d diesent Zusammenhang beleuchtet der Aufsaß Grund- l dhe der Gemeinschaftsarbeit,

E, der Eifer und die Einsicht des au

und Gefolg bunden sind esamtwirts ltellungen mit der erforderlichen Elastizität, wie sie nur die innige

aber niht nur voraus, da: Sorgen und Nöte der Wir chaft kennt und abzu Weit wichtiger noch ist, daß sie wirkliche Fühvung ausübt und der Wirtschaft und ihren i

hen jener Zusammenarbeit, grouen politischen, de und gesamtwirtshaftlihen Zielen des

A. Dumas Sohn. Beginn: 20 Uhr.

aus eigenem Antriebe jeweils in ihrem Bereich eseßt. Zum Ausruhen auf Lorbeeren ist indes noch vom kommenden Jahr gilt es, mit der gleichen Ziel-

eit wird die oberste Wirtschaftsführung das Werk fortseßen und Die klare Hielsezung im Vier-

oberste Vevantwortung für die deutsche : Hemmnisse, die hier bestanden, weil ie Organisation nah anderen Gesichtspunkten ausgerichtet war, Jch werde in diesen Wochen die staatliche Zukunft hier Doppellauf mehr ent-

Reichswirtschaftsministerium als verant-

: K Ung Planes ge- nicht bürokratisch im üblen Sinne

Daß diese noch immer wieder aufs Hroßen “Aufgaben befähigt, dafür trägt aftsführung die Verantwortung. Das seßt die staatliche leo fügung die

tellen sih bemüht.

taatlihe Wirts

Organisationen Aufgaben zuweist, die den

ierjahresplanes entsprehen. Die Wirtschaft muß si

darüber

flar sein, daß auch sie selbst leßtlih nur von der Erfüllung der ihr übertragenen großen A den Ueberschüssen auf den einzelnen Gewinn- und Verlust- onten. nehmerishen Geschicklichkeit die Plussalden bald wieder in Minus- salden verwandeln. es als ihre höchste

Gemeinschaftsaufgaben lebt und nicht

Werden jene nicht erfüllt, so werden sich troß aller unter-

Die staatliche Wirtschaftsführung aber muß Aufgabe ansehen, alles davanzuseßen, daß die

w.