1921 / 204 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezug3prels beträgt vierteljährlich 42 Mt. Anzeigenpreis för den Raum einer 5 ges tôs 7 paltenen Einhe(

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer N zeile 2 ML., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 M

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer P L Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs-

auch die Geschäftsstelle SW 4 uschlag von 80 v. Ÿ. erhoben. Angzet t ¿ d UGIGERILE 8, Wilhelmstraße Ne. 32, die Geschäftsstelle Li mate Pur gege g azaiactan eri

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Einzelne Nummern kosten 1 Drt. 4 4 R Berlin SW 48, Wilhelmstraße ITr. 32.

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Ir. 204. Reiwsbantgirotonto. Berlin, Donnerstag, den 1. Geptember, Abends. Poitschectkonto: Bertina1821. 192A

Einzelnu

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen des Reichs- räsidenten vom 29, und 30. August 1921 auf Grund des rtikels 48 der Reichsverfassung.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 89 und 90

des Reichs-Geseßblatts. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechis an die Ueberlandzentrale Ostharz, A.-G. in Dessau.

Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Landgemeinde Frimmersdorf.

N a e A T

Amtliches.

Deutsches Neich.

Ausführungsbestimmungen

u den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 9. und 30. August 1921 auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung.

Vom 30. August 1921.

(Veröffentlicht in der am 81. August d. J, ausgegebenen. Nr. 92 des RGBl. S. 1250.)

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 4 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 (RGBIl. S. 1239) und des Artikels 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 30. August 1921 (RGBl. S. 1249) bestimme ich hiermit olgendes: ! ui Für die Befugnis zum Verbote periodisher Drudckschriften ge-

mäß § 1 Abs. 1 und 2 und zur Beschlagnahme von Druck- schriften gemäß § 2 der Verordnung vom 29. August 1921 find außer dem Reichsminister des Innern au die Orts- polizeibehörden und die ihnen vorgeseßten Polizeibehörden uständig.

, Das ausgesprochene Verbot und die Beschlagnahme find spätestens binnen 24 Stunden schriftlich zu begründen und mit fo Begründung sofort dem Verleger der Druckschrist mit- zuteilen. A

, Für das Verbot von Versammlungen, Vereinigungen, Auf- zügen und Kundgebungen gemäß § 4 der Verordnung vom 99, August 1921 sind außer dem Reichsminister des Innern auch die Ortspolizeibehörden und die ihnen vorgeseßten Polizei- behörden zuständig. s :

Das ausgesprochene Verbot ist spätestens binnen 24 Stunden zu begründen und mit der Begründung sofort dem Veranstalter mitzuteilen. j |

. Von jedem Verbot und jeder Beschlagnahme, die auf Grund der Verordnung vom 29. August 1921 stattfindet, hat die Be- hörde, die das Verbot erlassen oder die Bes lagnahme verfügt Yat, sofort dem Reichsminister des Innern unter Begründung der von ihr getroffenen Maßnahme Anzeige zu machen.

Nei einem Verbot oder einer Beschlagnahme von Druck- {riften sind zugleih 10 Stüde der Druckschrift, die Grund zu der betreffenden Maßnahme gegeben hat, dem Reichsminister des Innern einzureichen. / ;

_ Die Beschwerde gegen das Verbot ‘oder gegen die Beschlag- nahme ist in allen Fällen beim Reichsminister des Innern einzureichen. Abschrift der Beschwerdeschrist ist dec Behörde zu übersenden, die das Verbot erlassen oder die Beschlagnahme verfügt hat. Y

. Von den Vergehen gegen §8 3 und 5 der Verordnung vom 99, August 1921 haben die Polizeibehörden alsbald dem Reichsminister des Jnnern und der Staalsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.

Berlin, den 30. August 1921.

Der Reichsminister des Jnnern. J. V.: Dr. Lewald.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nurimer 89 des Reichs-Gesepblatts enthält unter U

Nr. 8283 die Fernsprehordnung, vom 25. August 1921, unter 0 s Nr. 8284 eine Bekanntmachung, beire end den Beitritt Polens zu dem am 4. Mai 1910 in Paris unterzeihneten Internationalen Uebereinkommen zur Bekämpfung des Mädchen- handels, vom 22. August 1921, und unter E

Nr. 8285 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Polens zu dem am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Ab- fommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Ver- öffentlichungen, vom 99. August 1921. -

Berlin W., den 30. August 1921.

Postzeitungsamt. Krüer. ern rah

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 90 des Reichhs-Gesepblatts enthält unter Nr. 8286 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung, vom 29, August 1921. Berlin W., den 30. August 1921.

Posizeitungsamt. Krüer.

Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe,

Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund is der Bergrat Meyer in Recklinghausen vom 1. September d. J. ab unter Ernennung zum Stellvertreter des Vorsißenden mit dem stell- vertretenden Vorsiß der Kammer West-Recklinghausen dieses Gerichts betraut worden.

Der Ueberlandzentrale Ostharz, Aktiengesell- haft in Dessau, wird hierdurh auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Recht ver- liehen, das zum Bau einer elektrischen Hochspannungsleitung von Nachterstedt nah Thale a. H. erforderliche Grundeigentum, soweit es auf preußischem Gebiet liegt, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstückde und staatliche’ Rechie an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 31. Zuli d. 3. (Geseßsamml. S. 485) über Abänderung der Verordnung, betreffend ein' vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau der elektrishen Hochspannungsleitung Nachterstedt— Thale Anwendung findet.

Berlin, den 23. August 1921.

Jm Namen des Preußischen Staatsministeriums:

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dönho ff.

Ministerium für Volkswohksahrt.

Auf Grund des Gesezes vom 11. Juni 1874 (6G.-S. S, 221) wird der Landgemeinde Frimmersdorf im Regierungsbezirk Düsseldorf hierdurch das Recht ver- liehen, zu der von ihr geplanten Erweiterung des Gemeinde- friedhofs das hierzu erforderlihe Grundstück Gemarkung Frimmersdorf, Kartenblatt (Flur) J, Parzelle 690/285, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus- reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 26. August 1921.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Zugleich für die Minister des Jnnern und für Handel und Gewerbe.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. V.: Bracht.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat mit Wirkung vom 1. Sep-4, tember den noch verbliebenen Teil des Ausnahme-

_zustandes in Ostpreußen aufgehoben.

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Der Reichsrat versammelte si heute zu einer Vollsizung.

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Der \{hwedishe Gesandte Frhr. v. Essen ist nach Berlin zurücgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder Übernommen.

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Die englische Regierung hat nunmehr miigeteilt, daß auf den cnalisBen Reparationsgutsheinen, denen eine ee in Mark zugrunde liegt, der ursprüngliche Marf- eirag oder der Umrechnungskurs angegeben wird. Die „Friedensvertragsberechnungsstelle G. m. b. H.“ wird, laut "W. T. B.“, daher in den Fällen, in denen diese Angaben auf den Reparationsgutscheinen enthalten sind, für die Aus- e hs des Markbetrages in Zukunft nicht mehr den Kurs es Tages der Ausstellung der Reparationsgutscheine, sondern entsprehend den Angaben des vorläufigen H gee den auf den Reparationsgutscheinen angegebenen Mar betrag oder Umrechnungskurs zugrunde legen,

mmerxrn oder einzelne Veilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einfendung des Betrages

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Oesterreich.

AMES vie mel:

Die österreihishe Negierung hat im Laufe der leßten 24 Stund zu wiederholten Malen den Verjuch gemacht, mit der pur alliiertenGeneralskommission in Oedenburg in Ver- bindung zu treten, um sie über die durch die leßten Vor- gänge geschaffene Lage in Westungarn zu unterrichten andererseits um Mitteilungen über die Haltung der Generals- fommission und die dadurch bedingte Stellung der öster- reichischen Regierung zu erbitten. Diese Bemühungen dec österreichishen Regierung erwiesen sich längste Zeit hindurch als fruchtlos, da die telephonischen Verbindungen immer wieder abge- schnitten wurden. Erst am 30. August früh, 1 es gelungen, in einem längeren telephonishen Gespräch der interallfierten Generalsfommission den Standpunkt der österreihischen Regierung zur Kenntnis zu bringen, worauf im Laufe des Vormittags telephonisch folgender von General Gorton unterzeichneter Beschluß ein- getroffen ist:

it Vebereinstimmung mit dem Beschluß der Botschafterkonferenz in Paris hatte die interalliierte Generalsfommission in Dedenburg Westungarn am 29. August um 4 Uhr Nachmittags von Ungarn zu übernehmen und den Oesterreichern zu übergeben. Ungarn hat West- ungarn nicht übergeben, und es ftann nit die Aufgabe Oesterreichs sein, Westungarn durch militärische Kräfte zu beseßen, sondern Dester- reih_ muß warten, bis Ungarn feinen Verpflichtungen nabkommt und die Generale in der Lage sein werden, Oesterreißh das Land zu übergeben.“

__ Schließlich hat der General Gorton noch den Standpunkt der interalliierten Géneralskommission dahin präzisiert, daß die öster- reihische Gendarmerie ¡hren Standpunkt in dem von “Ungarn als Zone 1 bezeihneten Gebiet behaupten und fich nur in dem Falle, wenn sie von überlegenen Kräften angegriffen würde, zurückziehen solle. Eine Verstärkung der Gendarmerie wäre erwünscht.

Der Bundeskanzler Scho bex hat diese telephonishe Be- sprehung zum Anlaß genommen, die Ententegenerale neuerlih darauf aufmerkiam zu machen, daß - die öfterreichishe NReaierung fich genau an die Uebergabebedingungen gehalten und im Vertrauen guf die Autorität der Beschlüsse der Entente von vornherein davon abgesehen habe, die bewaffnete Macht zu einer von der Entente als friedlich 2- zeichneten Besitzergreifung heranzuziehen. Der Bundeskanzkler hat weiter die Ententegenerale neuerlih auf die Größe der Verantwortung für den Fall hingewiesen, daß auch angefihts der vorgetommenen tüdislhen Üeberfälle noch immer an der bisherigen Uebergabemethode festgehalten würde.

Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, erhob die Jniter-

alliierte Generalsfommission in Budapest gegen die Vorkommnisse in Westungarn fowie gegen die Haltung der ungarischen Regierung Einspruch.

1 DEL Ministerrat beschloß laut „W. T. B, -Déile der österreichischen Reichswehr zur Unterstüßung der Gendarmerie in Westungarn marschbereit zu halten.

Ungarn.

Das „Ungarische Telegr.-Korr.-Büro“ meldet:

Die Räumung Westungarns ist bereits beendet, bis auf die kleinere zweite Zone, die einstweilen noch dur die ungarifche Gendarmerie und Grenzwache besegt wird. Vollständige Ruhe und Ordnung herrsGen in der zweiten Zone, von der ersten Zone werden hingegen Ruhestörungen gemeldet, die ih na dem Ausmarsch des ungarischen Militärs ereigneten. Die Arbeiterschaft des Grenyortes Brennberg und der Umgebung hat infolge der Aufwiegelung durch österreichishe Kommunisten die rote Fahne gehißt, Arbeiter- und Sol- datenräte gebildet und die Direktoren und Ingenieure der Koblenbergwerke verjagt. Da Zusammenstöße zu befürchten waren, ist auf Ersuchen der Ententemission die ungarische Gendarmerie zurüdckgekehrt und hat die Ordnung wiederhergestellt. Die österreichifche Gendarmerie stieß vor Pinkateld aut bewaffneten Widerstand der Ortsbewohner. Es entstand ein Feuergefecht, wobei auf beiden Seiten Opfer zu beklagen waren. Die österreihisWe Gendarmerie foll den Rückzug angetreten baben. Die ungarishe Regierung bemüht sich, auch fernerhin dic Ordnung zu sichern. Die alliierte Kommission drückte dem ungarischen Regierungskommissar Grafen Sigray für sein korrektes und energisches Auftreten ihre Anerkennung aus.

Vorgestern nahmiitag wurde der Friedensverirag

zwischen Ungarn und den Vereinigten Staaten von A merika unterzeichnoî.

Großbritannien und JFrland.

Die Einfuhr aus Deutshland nah dem Ver- einigten Königreich zeigte für den Monat Juli eine Zus nahme von fast 83 000 GD Sterling gegenüber dem Vor- monat. Der Wert der Kohleneinfuhr betrug 19 560 Pfund, d. h. gegen Juni ein Mehr von 8108 Pfund.

Nach einer Havasmeldung aus Belfast sind dort gesern morgen neue Unruhen ausgebrochen. Mehrere tausend Personen wurden verhindert, sich zur Arbeit zu begeben. Bis- e find 4 Tote und 30 Verwundete festzustellen. Das Militär at die Kontrolle über die Stadt übernommen. Jn den Straßen patcrouillieren Panzecrwagen. Nachmittags war die Siadt ruhig.

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