1921 / 222 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Derlin SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

erhoben. Anzeigen nimmt an: und Staatsanzeigers.

Tr. 222. Reitzsbantgirotonto. Berlin, Donnerstag, den 22. September, Abends. Pofticheæronto: Bertin41821. LDAA

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Junhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. N i Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Herstellung einer Mischfutterart.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote,

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Ministerialamtmann Lamann ist zum Regierungsrat im Bereiche des Reichsarbeitsministeriums ernannt worden.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin, Polizeirat Mildner, ist zum Regierungsrat ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- futter vom 8, April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 19. September 1921 J.-Nr. V/3 M. 1327 die Herstellung fo l- gender Mischung genehmigt worden:

Bezeichnung : Bergtnanns gewürzter kohlensaurer Futterkalk. Handelsüblihe Bezeichnung der Gemeéngteile : Netner gemahlenex kohlensaurer Kalk, Fenchelsamen,

ochjalz. Name des Herstellers : Firma Dr. Fischer & Bergmann, Chemische Fabrik, Wernigerode (Harz). Berlin, den 19. September 1921: Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.

Preußen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und G Der Pastor Sommer in Schleswig-Friedrichsberg, Re- gierungsbezirk Schleswig, ist zum Propst ernannt worden. Ihm ist als solhem die Propstei Schleswig, Regierungsbezirk Schleswig, übertragen worden,

Bekanntmachung.

Dem Obst- und Gemüschändler Karl Dörr, ge- boren am 24, April 1890 in Biebrich a. Rh., wohnhaft in Fran k- furt a. M.,, Börnestraße Nr. 20, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Natur- erzeugnissen, Heiz- und Leu chtstoffen vom heutigen Lage ab w ieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 15. September 1921.

Der Polizcipräsident. Ehrler.

Bekanntmachung. ;

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGB!. S. 603), habe ih den Eheleuten Häudleur Wil- helm Weißenhagen in Dortmund, Wilhelmftraße Nx. 7, und deren Kindern Toni, Paul, Maria und Willi Weißenhagen in Dortmund, Wilhelmstraße Nr. 7, und der Ehefrau Regina Müller, geb. Weißenhagen, in Dort mund, Lange Straße Nr. 20, wohnhaft, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Leben 8mitteln aller Art fowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs weger Unzuverlässigkeit in bezug auf ‘diésen Handels- betrieb untersa gt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.

Dortmund, den 14. September 1921. ° WVucherstelle der Polizeiverwaltung, v on Cosel, Polizeiverwalter.

Bekanntmachung,

Auf Grund der Bundesratsyerordnung vom 23, September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel [NGBl. S. 603), habe ih den: Eheleuten Händler 2 lbert Heiningk in Dortmund, Krautstraße Nr. 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens-

teln aller Art fowie. mit. sonstigen

Gegen-*

einschließlich des Portos abgegeben.

ständen des täg lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb ‘untersagt. Die Untersagung wirkt für das Neichsgebiet.

Dortmund, den 14. September 1921.

Wugherstelle der Polizeiverwaltung. von Cos sel, Polizeiverwalter.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), babe ich den Eheleuten Händler Julius A Rhode in Dortmund, Auf dem Berge Nr. 9a, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegen- ständen d es täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Neichsgebiet.

Dortmund, den 16. September 1921.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Polizeizerwalter.

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Bekanntmachung.

Auf. Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel (NRGBl. S. 603), Habe ich der Ehefrau Händlerin Helene Betder, geb. Kreft, in Dortmund, Kuefelke Nr. 24, und den Eheleuten Jnvalide Gustav Sack in Dortmund, Kukelke Nr. 24, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuvetrläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter- sagt. Die Untersagung wirkt für das Neich8gebiet,

Dortmund, den 16. September 1921.

. Wucherstelle der Polizeiverwallung. von C oss el, Volizeiverwalter.

Bekanntmachung.

Dem Geschäftsführer Erwin Vettin in Banti- kow, Kreis Ostprignit, is wegen Unzuverlässigkeit die Fort- führung des Gastwirtshaftsbetriebes bis auf weiteres untersagt.

Kyritz, den 16. September 1921,

Der Landrat. J. V.: Meyer, Regierungsreferendar.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

__ Der Reichsrat versammelte sih heute zu einer Voll- sißung.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung ga! im Verfolg einer Sißung, bei der auch der Reichsrat, der eihsfohlenrat und der Deutsche Städtetag sowie die Landes- und Kohlenwirtschaftsstellen vertreten waren, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge beschlossen, die Brennstosiforten, die zurzeit bereits flüssig sind und von denen zu erwarten ist, daß fie auch flüssig bleiben werden (RNohbraunktohle, Naßpreßsteine, Grude- fohle, Zechen-z, Gas- und Lesckoks sowie die Abfallbrennstoffe aus der Steinkohle, wie z. B. Schlammkohle, Koksgrus, Gene- ratorenrückstände, Schlake, Waschberge, Mittelprodukte u. dergl.) insofern aus der Zwangswirtschast freizugeben, als für sie in Zu- kunst die Meldepslicht und die Bezugsscheinpflicht aufgehoben wird. Für die vorsiehend nicht erwähnten Brennstoffe, ins- besondere für Steinkohle jeder Art und die daraus hergestellten Briketts, für Braunkohlenbriketts, bayerische PoQtoyie und böhmische Stein- und Braunkohle bleibt es bei der bisherigen Regelung, da in diesen S eine entsprehende Flüssig- teit noh nicht eingetreten ist. Jnsbesondere muß im bevor-

Gra Winter bei Steinkohle aa Le der Anforderungen

es Feindbundes und des Wegfalls großer Knapyheit gerechnet werden. Der Reichskommissar für die Kohlenverieiluug verzichiel jedoch mit der Freigabe der oben angegebenen Kohlenjorten nicht auf die Rechte, die ihm durch § 2 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Be- stellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 übertragen worden sind. Er behält si vielmehr vor, erforderlichenfalls jederzeit auch über diese Brenn- stoffe zu verfügen und sie für bestimmte Zwecke zu beschlag- nahmen, fowie in verkehrs\{hwierigen Zeiten Versandbe- schränkungen eintreten zu lassen. Die Freigabe aus der Melde- und Bezugsscheinpflicht für RNohbraunkohle, Naßpreßsieine, Grudekohle, Zechen-, Gas- und Lesekohle und die - obengenannten Abfallprodukte wird - mit

er Ueberschichten mit

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Wirkung ab 1. Oktober d. J. erfolgen. Die Veröffentlichung der einzelnen hierfür nötigen Bekanntmachungen steht unmitte! bar bevor.

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Bayern.

_JIn der gestrigen Vollsißuna des Landtags fand

Nachmittags die Wahl des neuen bayerishen Minister- präsidenten stati. Der Abgeordnete Stang (Bayerische Volkspartei) {lug im Namen dieser Partei den Grafen Lerchenfeld, Gesandten in Darmstadt, vor. Die geheime Abstimmung haite, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Ergebnis: Graf Lerchenfeld 86 Stimmen. Die Bayerische Miitelpartei hatte mit 20 Stimmen für den bis- herigen Ministerpräsidenten Dr. von Kahr gestimmt. Die sozialistischen Parteien gaben 39 weiße Zettel ab. Der Präsident stellte fest, daß Graf Lerchenfeld zum Ministerpräsidenten ge- wählt sei. Graf Lerchenfeld, der unmittelbar nah der Wahl im Saale erschien, erklärte, daß er die Wahl annehme. __ Vor der Wahl des Ministerpräfidenien gab der Aba. Hilpert im Namen und im Auftrag der Bayerisch ein Mittelpartei und der Deutschen Volkspartei folgende Erklärung ab:

Bei der schweren Krise, ‘in die das Vorgehen der Reichs- regierung den bayerishen Staat gestürzt hat, bandelt es fich darunx, dem’ bayerischen Staat die von der Weimarer Verfassung ihm noch übrig gelassenen Reste seiner staatlichen Hobeit zu erhalten. Zu- gleich aber dürfte es die Absicht dex unter \chärfitein fozialistischen Dru? stehenden Reichsregierung gewesen fein, die anders aeartete bayerische Regierung aus dem Sattel zu heben. In ter Tat haben die Verhandlungen über die Verordnung der Reichäregierung vom 29, August zu Verwicklüngen geführt, die den Rücktritt dex bisherigen bayerischèn Negierung zur Folge batten. Das Ministerium Kahr hat durch 15 {were Jahre die Politik des baverishen Staates so geführt, daß Nuhe und Ordnung aufrechterbalten nnd feine stetige friedlihe Entwicklung gewährleistet und die Rechte Bayerns gewahrt wurden. Der weitaus überwiegende Teil des bayerif{en Volkes sicht dasselbe in Herrn von Kadr, nämlih die Bürgschaft für eine ziel- sichere Durhführung der bisherigen Politik. Fn zahllosen Kunde gebungen ist der Wille des Volkes zum Ausdruck ackommen. Wir glauben, diesetn Willen dadur entsyrechen zu sollen, daf wir unsere Stimmen aufs neue auf Herrn von Kahr vereinigen.

Nach der Wahlhandlung nal dás Haus die Dringlich- keitsanträge, betreffend die Hilfsaftion für Lndwigs- hafen, an, Der Sozialminister Oswald teilte mit, daß die Regierung sofort den bedauernswerten Hinterbliebenen und den Verleßten das herzlihste Beileid ausgesprochen habe. Er, der Minister, und der Landesgewerberat würden noch heute ab- reisen, um sich persönlich von dem Sachschaden zu überzeugen. Die Regierung werde ferner unverzüglih die entsprechenden Mittel anweisen, um den Beteiligten vorläufig Zuschüsse ae- währen zu können.

Als eine seiner legien Amtshandlungen hai der Minister- präsident von Kahr an die Bevölkerung folgenden Au fruf erlassen:

Die politische Hochspaunung uud die Erregung der lezten Tage darf nicht zu Unbejonnenheiten verleiten. "Ich warne dringend ale Teile des Volkes vor unbesonnenen Schritten und etwaigen Ver sucen gewaltsamen Eingreifens in den verfassungamäßigen Gang der politischen Ereignisse. Die Polizeibehörden werden etwaige Störungen der Ruhe und Ordintûg, von welcher Seite fe auch kommen mögen, mit allen zu Gebote stekenden Mitteln unterdrücken,

S

Großbritannien und Jrlaud.

Die afghanishe Abordnung ist von London nach einem Aufenthalt von wenigen Wochen abgereist. Wie das „Neutersche Büro“ meldet, habe fih die Abordnung aeweigert, mit dem Jundian Office in Fühlung zu treten. Lord Curzon hätte den Mitgliedern der afghanishen Abordnung auseinander- geseßt, daß die Verhaudlungèn über die politischen Bezichungen der britishen Regierung mit Afghanistan vam Sekretär für Indien geführt würden, und daß die Annahme irgendeines afahanishen Abgesandten in London vom Abschluß des jeßt in Kabul verhandelien Vertrages zwischen Großbritanuien und Afghanistan abhänge.

Die „Preß-Association“ meldet, daß der Erste Minister Lloyd George augenblicklich damit beschäftigt ist, eine Formel zu finden, die von den Sinnfeinern angenommen werden kann, mit Rücksicht auf die heikle Lage, die durch de Valeras letztes Telegramm geschaffen worden ist. Lloyd George hat den Wunsch, daß kein Mittel unversucht bleibt, um eine Kon- ferenz. zustande zu bringen, wolle jedoh vermeiden, daß, wenn die Verhandlungen fehlshlagen, die Verantworlichkeit für den Mißerfolg auf ihn falle.

Der gemischte Ausschuß ‘dex Arbeiterpartei des Ge-

-werkschaftskongresses hat eine. Entschließung angenommen und