1921 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

sand auf der Hauvtbahn vollzieht.

Art und Steinkohlenbriketts.

gilt der gesamte Absatz als Landabsat.“

. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.

2 Berlin, den 24. September 1921. Der Reichskommifssar für die Kohlenverteilung. S tut.

BoElanntmaGuUng,

betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über den

Landabsaß von den Braunkohlengruben des Wester- ivalds, des Dillkreises, des Freistaats Hessen und derjenigen Teile der Provinz Hessen-Nassau, die im Absatz gebiete der Nheinischen Kohlenhandel- und Rhederei-Gesellschaft m. b. H. Mülheim/Mannheim

(Kohlenkontor) liegen, vom 2. Februar 1920.

Auf Grund der S8 1, 2 und 6 der Bekanntmachung des Bundesrais über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Neichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) wird bestimmt:

Die Bekanntmachung über den Landabsaß von den Braunkohlengruben des Westierwalds, des Dillkreises usw. wird mit Wirkung ab 1. Oktober 1921 aufgehoben. Berlin, den 24. September 1921. Der O ps die Kohlenverieilung. STUB,

BDerannt maun

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Landabsaz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Verteilungsstelle für den Mitteldeutschen Braun- kohlenbergbau in Halle vom 11. Oktober 1920

(Reichsanzeiger Nr. 234). Auf Grund der 88 1, 2 und 6 der Bekanntmachung. des

Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24, Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der 88 1, 4 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines E für die Kohlenverteilung vom 28. Fe- bruar 1917 (RGBl. S. 193) wird bestimmt:

1. § 1 Absag 1 der Bekanntmachung über den Landabsa Kohle im Gebiet der Amtlichen Verteilungsstelle für M fittel: deutschen Braunkohlenbergbau in Halle vom 11. Oktober 1920 (Neichs- anzeiger Nr. 234) erhält folgenden Wortlaut :

„Lndabsaß im Sinye dieser Bekanntmachung ist derjenige Absaß von Braunkohlehbriketts (einschließli Brikettspänen), der sich unmittelbar von der Zeche ohne Inanspruchnahme von Schiffen und ohne Versand auf vollspuriger Bahn vollzieht. Die Lieferung auf normalspurigen Neben- und Privatbahnen gilt nicht als Landabfaßk. Wenn im Nachfolgenden von Kohle die Nede ist, so sind damit durchweg nur Briketts eins{hließlich Brikettspäne gemeint; für Nohkoble, Naßpreß- steine und Grudekoks gilt die Bekanntmachung nicht.“

2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1921 tin Kraft, Berlin, den 24. September 1921.

Der Reichskommissar_ für die Kohlenverteilung. Stuß.

—_—

O O e betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Landabsaß von Braunkohlen und Braunkohlen- briketts im rheinishen Braunkohlenrevier vom

25. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 216).

Auf Grund der §88 1, 2 und 6 der Verordnung des Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBI. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines JReihskommissars für die Kohkenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) wird bestimmt:

1. Die Bekanntmachung über den Landabsaß von Brau und Braunkohlenbriketts im rheinischen Dea E 25. September 1920 (Neichsanzeiger Nr. 216) gilt mit Wirkung S l ree R ee k r ae guntoglenbritetts und i rieb, dagegen nicht mehr für Nobhbra ckch! 4 Tohle, Siltertoble, 1, dergl, Gal 2, Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1921 in. Kraft, Berlin, den 24. September 1921.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stugs.

Bekanntmachung,

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes vom 30. De- zember 1920 (Reichsanzeiger Nr. 298).

_ Auf Grund der 88 1, 2 und 6 der Verordnun Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Kohle, D 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Februar 1917 über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlen- verteilung (RGBlI. S. 193) wird bestimmt:

L

Die Bekanntmachung über die Brennstoffversorgung der 8-

baltungen, der LandwirtiBaît und des G verfora vom A

zember 1920 (Neichsanzeiger Nr. 298) erhält folgende

1, Der § 1 erhält folgenden Wortlaut: „Brennftoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle aus dem Bergbaubetrieb stammenden einheimischen und eingeführten Steinkohlen und die aus Steinkohle her- gglilen Briketts sowie Braunkohlenbriketts (eins{ließlich Jrifettspänen und Brikettabrieb), böhmische Stein- und

Braunkohle und Ersaßbriketts, Stoffen sie hergestellt sind.“

2. § 211 wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bedarf der Reihswehr und der Ordnungsvolizei fällt nicht s diese Bekanntmachung, auch wenn er den in T Ziffer 1—3 bezeichneten Zwecken dient.“

0, 02 R t Rae Zusatz:

_ „Vausbrandktohle im Sinne dieser Bekanntmachung sind die in § 1 bezeichneten Brennstoffe, soweit sie T Ziffer 1—3 erwähnten Zwecken dienen.“

4. In § 4 wird Ziffer 10 gestrichen.

D In fo T werden die Worte „Koksanstalt" und „Gaswerk“

gestrichen.

In § 20 TT wird die Ziffer 5 gestrichen.

Abschnitt E erhält die Ueberschrift „Ersatbriketts“.

, Der § 27 erbält folgende Fassung: H

Aenderungen :

gleichviel aus welchen

o 5R

if de t Als Hauptbahn gelten alle normalîpurigen Bahnen, als Kohlen gelten Steinkohlen ieder Bei Gruben ohne Bahnanschluß

amt gemeinschafilih werden folgende Preise bekanntgegeben :

Brauntwein, der erhebliche Verunreinigun is i Bra / gen aufweist, ganz oder teil- weise außer Ansaß gelassen werden. E f

10 4 für 1 hl Weingeist erhöht, wenn Branntwein in einer Stärke

werden, unter die gemäß 8 9 festgesetzte Hausbrandjahres- menge. Die Cutnahmwme darf, auh wenn es sich um Ab- gabe im Landabsay handelt 9 L Ziffer 2), nur auf Hausbrandbezugscheine erfolgen. Dies gilt jedo nur für den Bezug aus Brikettfabriken, die in fremden Ver- lorgungsbezirken liegen. Aus innerhalb des Versorgungs- bezirks gelegenen Brikettfabriken dürfen Ersaßbriketts für Hausbrandzwecke ohne Reichéhausbrandbezugschein bezogen werden S : 9. § 28 Abschnitt T wird wie folgt neu gefaßt: „Die Versorgungsbezirke haben Grundsätze für die Unter- verteilung der Hausbrandkohle 2 111) an die Verbraucher festzuseßen. Zur Festseßung von Grundsäßen für die Unter- verteilung folher Brennstoffe, die der Bezugsscheinpflicht nicht unterliegen, find sie nicht befugt.“

i IT. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.

Berlin, den 24. September 1921. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stußg.

Wer1MVtlguna.

Die Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers der Finanzen vom 21. April 1921 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 95 vom 2 April 1921) bezieht sih niht auf schwefligsaures Natron (Na, 80s), sondern auf Schwefelnatrium (NasS). Es muß hiernach statt: „aus 3178s Natron, \hwefligsaures . .... 1“ lauten: „aus 317p Scheel. S ä Für S Nr. 8 ps dagegen eine Srmaßlgung nicht ein, vielmehr bleibt der Ausfuhrabgaben} it 5 vH bestehen. / : i e as Berlin, den 24. September 1921. Der Reichswirischaftsminister. J. A.: Dr. Trendelenburg.

*

Bekanntmachung

über die vom 1. Oktober 1921 ab geltenden Sätze des Branntweinmonopolausglei cs.

Vom 28. September 1921.

Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über Erhebung eines Branntweinmonovolaus- gleihs und über Ergänzung des Geseßes über das Brannt- weinmonopol vom 12, Mai 1920 (RGBl. S. 975) werden nachdem am 22. September 1921 von der Monopolverwaltung in gemeinschaftliher Beschlußfassung mit dem Beirat der Branntweingrundpreis und die Branntweinverkaufspreise ander- weit festgeseßt sind, die vom 1. Oktober 1921 ab geltenden Säße des Branntweinmonopolausgleichs für aus dem Ausland eingeführten Branntivein, eingeführte weingeisthaltige Erzeug- nisse, eingeführten Aether und eingeführte ätherhaltige Erzeug- nisse nachstehend bekanntgegeben: : I. Regelmäßiger Branntweinmonopolausgleich:

a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist 4

(4 Mos, 1 der Vero S 8800 sür das Hektoliter Weingeist.

b) wenn er von dem Gewichte zu berechnen ist (§8 4 Abs. 2 der Verordnung) 1, bei Likören und anderen weingeisthaltigen Er- e E a e E E 1690 Zu De V U B a 0999 3, bei anderem Branntwein e C 8800 4 D ee a e N e 2060 O) Det aIbevbaligen Gren L 9980

für den Doppelzentner. _ 11. Grmäßigter Branntweinmonopolausgleich: kommt nicht in Trage. Berlin, den 283. September 1921. Reichsmonopolamt für Branntwein. Steinkopff.

n m S

BDoranntmaGung über die Uebernahme- und Verkaufspreise für Branniwein im Betriebsjahr 1921/22, Auf Grund des am 22. September 1921 vom Monopol- mit dem Veirat gefaßten Beschlusses

I. Branntweingrundpreis 1000.4 für 1 bl Weingeis ___ Zuschläge zum Branntweingrundpreis : lie Li m O Me E n Brennrehts aus\{ließlich aus den im es Geseßes über das Branntwei bezeichneten Stoffen erzeugt ist : S . 7000 4 für 1 ll Weing.

Kirschen,

Tite aus Beuthen O. S.

94 Gewichtshundertteilen abgeliefert wird. Dagegen wird der Ueber, nahmepreis für Branntwein aus Brennereien mit einer Jahres erzeugung von mehr als 100 hl Weéingeist um 16.4 für 1 h1 Wein, geist gemindert, wenn Branntwein in einer Stärke von weniger gls 80 Gewichtéhundertteilen abgeliefert wird.

Für Branntwein, der aus verschiedenen Nohstoffen hergestellt if oder dec aus einem Gemish von Branntwein aus verschiedenen Noþ: stoffen besteht, wird in der Negel nur derjenige Uebernahmepreis 98: währt, der dem niedrigst bemessenen Stoff ent)pricht.

IL. RNegelmäßiger Verkaufspreis 4800.46 für 1 hl Weing

IIT. Ermäßigte Verkaufspreise: 5

1. für den zur Speifeessigbercitung abzugebenden Branntwein

a) für Nohbraantwein . . . . « + 1000.4 für 1 hl Weing. b) U Dat n eie S 4000 L 2. für den in öffentlihen Kranken-, Ent- bindungs- und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissenshaftlihen Lehr= und Forschungsanstalten zu verwenden- den und unvergällt abzugebenden Brainen 3. für den zu gewerblihen Zwecken ver- gällt oder unvergällt und für den in Kleinhandelsbehältnissen abzugebenden vollständig vergällten Branntwein. . 70 „, „L, ,

Die Monopolverwaltung ist ermächtigt, Branntwein für Antriebszwecke (Motorbranntwein) zu einem Preise unter 700 4 für 1 hl Weingeist abzugeben.

Berlin, den 24. September 1921.

Neichsmonopolamt für Branntwein. Steinkopff.

000 e Es

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 96 des Neichs-Geseßblatts enthält unter Nr. 3811 eine Verordnung, betreffend das ÎInkrafitreten des Geseßes über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 in Preußen, vom 8. September 1921, unter Nr. 8312 eine Verordnung üher den Ausgleich von Härten bei der Einkommensteuer nah dem Einkommensteuergeseß vom 29. März 1920 (RGBl. S. 359) in der Fassung des Geseßes E 24. März 1921 (RGBI. S. 313), vom 20. August 1991, unter Nr. 8313 eine Bekanntmachung, betreffend den Juter- nationalen Verband zum Schuße des gewerblichen Eigentums, vom 9. September 1921, unter Nr. 8314 eine Veroronung über Aenderung von Tara- säßen, vom 10. September 1921, unter Nr. 8315 eine Bekanntmachung über die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes in der Jnvalidenversicherung, vom 13. September 1921, und unter Nr. 8316 eine Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wert- papiere, vom 19. September 1921. Berlin W., den 28. September 1921.

Postzeilungsamt. Krüer.

é‘

\ Preußen. Finanzministerium.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden sind dem Dirigenten, Geheimen Oberfinanzrat Müller die Amts- bezeichnung Vizepräsident und

dem Mitglied Dr. Schulßenstein die Amtsbezeichnung Staatsfinanzrat beigelegt worden.

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Bütow, Regierungsbezirk Köslin, ist sofort zu beseßen (Besoldungs- gruppe 8 mit Aufstieg in 9 nach dem Besoldungsdienstalter). Meldungen bis zum 15, Oktober 1921 dur den vorgeseßten Regierungspräsidenten. 5

Ministerium des Funexn.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des S 28 des Landesverwaltungsgcsezes vom 830, Juli 1883 (G.-S. S. 195) den Geheimen Regierungsrat Freiherrn von Nößing in Marienwerder zum Mitglied des Bezirls- ausschusses in Marienwerdev und zum Stkellvertreter des Negierungspräsidenten im Vorsiß dieser Behörde mit der Amts- bezeichnung Verwaltungsgerichtsdirektor ernannt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst And Woltab di !

Der bisherige Lehrer und \chultehnishe Hilfsarbeiter

ijt zum Kreisschulrat in Grottkau

a) für Branntwein aus Wein _QSOOO

Pfirsichen und Aprikosen

, «C L Die vorstehend unter 1 und 2 genannten Zuschläge können für

bzüge vom Branntweingrundpreis 1, für Branntwein aus Melasse 150 4 für 1 h] Weing Der Abzug für Melassebranntwein, gilt auch für Brannt- wein, der in Hefebrennereien ohne oder unter Mitverwendung von Melasse hergestellt ift. G 2. für außerhalb des Brennrechts hergestellten Branntwein a) für Branntwein aus Obst- ; Ee e 200 6 1 Wei b) für Branntwein aus anderen E Dee ck54 L j Der für die Brennereien maßgebende Vebernalmepreis wird um

L

A

__ „SExrsaßbriketts fallen, au wenn sie fuhrenweise oder in noch kleineren Mengen für Hgusbrandzwecke abgegeben

bon wenigstens 93 Gewichtshundertteilen, und um 2 ür , wen Vewitchlshundert! n 20 M, für 1 11 Weingeist, f |

betreffend _ (NGBl. S. 603), habe ih den Eheleuten Händler Adolf

in Dortmund Eis vom heutigen Tage den

c) für Branntwein aus Zwetschgen, S 7 O. S. ernannt worden, Pflaumen, Mirabellen,Schlehen, Vogelbeeren, Holunderbeeren und Wachholderbeeren . O ey d) für Branntwein aus H Him 4 Bekanntmachung. eeren, Brombeeren, Heidel- Das am 17, Juli 1920 gegen den Hän tnd beeren und Enzian O A L Fuchs, Berliner Straße 29 S e b ot e) für Branntwein aus Topinam- abe ich heute zurü dckge burs (Roßkartoffeln) 1 | ie T8 G n o) fe D s ea O o Barmen, den 16, September 1921. im §4 des Gesetzes bezeichneten Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Bragard, C J : 2, tor A E L der innerbalb des S \ Bekanntmachung Brennrechts ledigli aus Roggen, y Wein Bu H A O _Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Gerste hergestellt und nit im perlonen vom Handel vom 23, September 1915 ( GBl. S, 603) Würzeverfahren gewonnen is. . 516 abe O dem Metallauffäufer Eduard Endemann, 3. für Branntwein aus landwirt- S Berlin N., Borsigstraße 1, dur Verfügung vom heutigen Tage schaftlichen Kleinbrennereien, soweit deu Handel mit Alkmetall aller Art wegen Unzuverlässigkeit er als innerhalb des Brennrechts in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Bergestellt al 300 S Berlin, den 19. September 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. F, V.: Froißheim.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915, die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel

auMstein und der Verkäuferin Lydia Schneider Kampstraße 82, wohnhaft, durch Verfügung 1 ( Handel mit Lebensmitteln aller rt fowie mit fonstigen Gegenständen des täg-

lichen Bedarfs weaen U :¿uverläii : . E Handelsbetrieb g nzuverlässigkeit in bezug auf diesen Neichégebiet.

untersagt. Die Untersagung wirkt für das

Dortmund, den 19, September 1921,

wenn Branntwein in einex Stärke von mindestens

Wucherslelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Polizeiverwaliet.

BoeorauntmaGunaga, Dem Kohlenhändler Karl Wieder i auf Grund Bekanntmachung vom 23. September 1915 NGBl. S. 603 der Handel mit Nen, Mol) Und [amilien Brenn materialien mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 ab wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden, Frankfurt a. Oder, den 21. September 1921. Die Polizeiverwaltung. Dr. Trautmann.

BekranntmaPUng Gem Händler Paul Dehl untersage îichG den andel .und Aufkauf von Kartoffeln gemäß § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger Perfonen vom Handel vom 28. September 1915. Diese Untersagung gilt für das Reichsgebiet. Melle, den 21. Seytember 1921. Der Landrat. von Bar.

SIEAS L S R R E 2

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der bayerische Ministerpräsident Graf von Lerchenfeld stattete vorgestern vormittag dem Herrn Reichspräsidenten und darauf dem Reichskanzler einen Besuh ab. Jm An- hluß an die Besuche wurden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die Verhandlungen über die zwischen dem Reih und Bayern \{hwebenden Fragen über den Aus- nahmezustand und die Verordnung des Reichspräsidenten vom 99, August 1921 beim Reichskanzler aufgenommen. Die Verhandlungen, an denen auch der Reichsminister des Jnnern und der bayerishe Minister des Junnern teilnahmen, wurden im Geiste der Versöhnung und des Ausgleichs geführt. Die bayerishe Delegation wird M unverzüglich mit dem bayerischen Ministerrat und den zuständigen Stellen des bayerischen Land- tages in Verbindung seßen, um sich über das Ergebnis der Verhandlungen endgültig zu verständigen. Der Reichskanzler wird am Mittwoch im Reichstag von dem Ergebnis der Ver- handlungen Mitteilung machen.

In dem Geseß über die Feslseßung von Entschädigungen und Vergütungen für Schäden aus Anlaß des Kriegs- und des Friedens\chlusses (Entshädigungsordnung) vom 30. Juli 1921 (RGBl. S. 1046) ist die Errichtung eines Roichsentschädigungs- amts füx Kriegsschäden vorgesehen. Die ‘grundlegenden Ver- fügungen über die Organisation dieses Amts, seiner Zweig- stellen und detachierten Spruchïkammern, sind im Reichs- ministerium für Wiederaufbau getroffen. Nunmehr ist zur praltishen Durchführung der Einrichtung des Reichs-

entschädigungsamts und der Ueberleitung der im Vor- entshädigungsverf ahren tätigen Behörden in das Amt

die Geschäftsstelle für Errichtung des Reichsent- shädigungsamts für Kriegsschäden eingerichtet, deren Diensträume sich in Berlin §W. 68, Charlottenstraße 18, befinden. Der Geschäftsstelle sind auch die Aufgaben der bis- her bei dem Neichskommissar für Auslandsschäden in Zehlen- dorf-Mitte eingerichteten Zentralauskunftsstelle für Krieg sschäden übertragen. Sie erteilt in allen Angelegen- heiten, welche das Arbeitsgebiet des Reichsentschädigungs- amts für Kriegsschäden 11 der Entschädigungs- ordnung) betreffen, Auskunft. Sie entscheidet fernex über Anträge auf Genehmigung der Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen auf Grund des Verdrängungsschäden-, des Kolonialschäden- und des Auslandsschädengeseßes. Anträge auf Entschädigung sind nicht bei der Geschäftsstelle, sondern bei den von den Junteressenvertretungen der Ge- shädigten s einzu- reichen, welchen gemäß § 14 der Entschädigungsordnung die Vorprüfnng der Anträge überiragen werden soll. Die Vor- arbeiten für die Errichtung der Vorprüfungsstellen sind im Gange. Nach ihrem Abschluß wird nähere Bekanntmachung über die Zuständigkeit der Stellen und die Form der Anträge erfolgen,

a ——

Aus dem Reichsjustizministeriuum erfährt „Wolffs Tele- grayhenbüro“: :

Der Wunsch, an der Rechtsprehung der Straf- gerihtie Laien in weit größerem Umfange als bisher zu be- teiligen, erscheint berehtigt und so dringlih, daß er s{leunig und A Vor Der During der großen Proc reform erfüllt werden muß. Dabei kommt es darauf an, daß einerseits der Kreis der Personen, die zur Mitwirkung an der Strafrechtsprehung berufen sind, andererseits der Kreis der Ge- rihte, bei denen eine solGe Mitwirkung stattfindet, möglichst er- weitert wird. Diese Erwägungen haben vor einiger Zeit dahin eführt, die Tagegelder der Schöffen und Ges- (6 worenen zu erhöhen, um dadurch allen Kreisen der werktätigen Bevölkerung, namentlich der Arbeiterschafl, die Teil- nahme an der Rechtsprechung mehr als bisher zu ermöglichen. In gleicher Richtung bewegt sich ein zurzeit dem Reichsrat vorliegender Geseßentwurf, wonach den von den Selbstverwaltungskörpern in den Ausshuß für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen entsandten Vertrauensmännern Tagegelder gewährt werden follen. Ein Gesetzentwurf, der den Frauen den Zugang zum Schöffen- und Gescworenenamt eröffnet, liegt, wie bekannt, bereits dem Reichstag vor, In Vorbereitung befindet ih ein Geseßentwurf, der eine Umformung der Strafgerichte bringt. In den Sachen, in denen bisher die aus\s{licßlich mit Be- rufsrichtern beseßten Strafkammern urteilten, sollen künftig Schöffen mitwirken, Außerdem soll in diesen Sachen, ebenso wie es schon beute gegenüber den Urteilen der Schöffengerichte der Fall ist, die Berufung zugelassen werden und auch die Berufungsgerichte sollen mit Schöffen beseßt. werden. Dic Wahl der oben erwähnten Ver- trauensmännex soll künftig nah) dem gleichen und geheimen Wahlrecht und nach den Grundsäßen der Verhältniswahl gesehen. Die Mit- wirlung des Landgerichts bei der Aufstellung der Jahresliste der Ge- s{worenen foll wegsallen; die Jahresliste soll vielmehr unmittelbar N dem zur Auswahl der Schöffen berufenen Ausschusse aufgestellt werden. i

Auf dem Gebiete des materiellen Strafrechts liegen zurzeit dem Reichsrate der Entwurf eines Jugendgerichtsgeseßes und der Entwurf eines Geseßes vor, der eine Erhöhung der Geldstrafdrohungen, eine Ausdehnung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und im Zusammen- ang damit eine wesentlihe Einschränkung der kurzzeitigen Freiheits- strafen vorsieht. Beide Entwürfe werden voraussihtlich in kürzester eit im Reichsrat zur Beratung gelangen. In der Ausarbeitung begriffen ist fernex ein Entwurf, der die politischen Strafvorschristen des geltenden Strafgesehbuchs den neuen staatsrehtlichen Verhält- nissen anpaßt. Dabei wird auf cinen wirksamen Schutz der ver- fassungsmäßigen Staatsform und ihrer Repräsentanten Bedacht ge- nommen werden. :

Neben diesen Geseßzentwürfen gehen die Ar-

eiten an der allgemeinen Reform des S1LvLa]- rechts weiter. Dex im Anfang dieses Jahres veröffentlichte

Entwurf zu einein neuen Strafgeseßbuhß lat Anlaß zu einer Reihe mehr oder minder eingehender Kritiken gegeben; gleichzeitig sind die Landesregierungen ersucht worden, zu den Vorschlägen des Entwurfs Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der öffentlichen Kritik und die Acuferungen der Landeésregierungen werden die Grundlagen für die Aufstellung der Regierungsvorlage bilden, die mit größter Be- \{leunigung fertiggestellt werdeu wird.

Vom Vom 11. Sept. | 1. April 1921 bis 1921 bis

. | 20.Septbr. 1921

Taus end Mark

_____ Einnahme. Allgemeine Finanzverwaltung:

Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 769 754| 19 627 158 (darunter Neichsnotopfer) . ..... _ (5 797 827) COWIMebeNE U «c E 2002 680! 41 201 798 Fundierte Schuld O20 C D E 0 0 C 04 E 44 974 Summe der Einnahme . | 3522 234| 60 923 925 Ausgabe. Allgemeine WVerwaltungs8ausgaben unter GegenreGnung der Einnahmen . . . . .| 2880 426/44 228 892 SOUMBIeNIE U i a 1 382 Schuldenzinsen für die {chwebende Schuld . 283 M 9 644 535 Schuldenzinsen für die fundierte Schuld . . 565 000 B j; 3730 40ó| 53 873 427 Betriebsyerwaltungen. Neichs8-Post- und Telegraphenverwaltung : Aera 2 «6. « 4 000:006 Neichseisenbahnverwaltung : Zuschuß 97 393 R Ablieferung .. 207 613 mithin E A L 7 0 024 Summe der Ausgabe . | 3 522 792| 60 924 351

Die \ch{chwebende Schuld betrug an dis- fontierten Schaßanweisungen am 10. Sep-

tember 1921... . . . . 204828 500 Œs traten hinzu . 19 381 590 Es gingen ab . 16629 110 mithin zu . 92 752 480

ergibt . 207 580 980

Oesterreich.

Nach einer amtlichen, von „Wolffs Telegraphenbüro“ ver- breiteten Meldung haben ungarische Banden, unterstüßt von bewaffneten ungarischen Eisenbahnern, vorgestern die österreihishenSicherungstruppen bei Bruck a. d. Leitha

angegrisfen. Diese mußten. ihre Verteidigungslinien an den Leithafluß zurückverlegen. Nach Tagesanbruch

gelang es ihnen, die ungarishen Banden zurückzuwerfen. Wie die „Politishe Korrespondenz“ ferner meldet, ist der

Eisenbahnverkehr östlich von Kiraly Hida durch Auf- reißung von Schienen durch ungarishe Eisenbahner

gestört worden. Das gesamte ungarische Eisenbahnpersonal in Bruck ist verhaftet und nah Niederösterreih Übergeführt worden. Die österreichische Negierung hat sofort nah Bekanntwerden Des Ra auf Bruck unter Protest die Vorfälle der Bot- schafterkonferenz zur Kenntnis gebracht und sogleih bei der ungarischen Regierung die entsprechenden Schritte unternommen.

Im Ausschuß des Nationalrats für Aeußeres beantragte vorgestern der Abg. Seipel die Annahme nach- stehender Entschließung:

Der Aus\{chuß für Aeußeres nimmt den Bericht des Bundes- fFanzlers über den Stand der burgenländishen Frage zur Kenntn?s und billigt das Verhalten der Regierung. Der Aus\huß ermächtigt die Megierung, auh weiterhin alle ihr erforderli erscheinenden Schritte zu unternehmen, damit endlich der von Ungarn unter den Augen Europas verleßzte Nechtszussand hergestellt, das Burgenland von seinen Qualen erlö\t und der \sländigen Beunruhigung der öster- reichischen Grenzbevölkerung ein Ziel gefeßt werde.

Der Passus über die Billigung ‘des Verhaltens der Re- gierung wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Übrige Teil derx Entschließung einstimmig angenommen.

Vorgestern erschienen im Parlament zahlreiche 8 linge aus dem Burgenlande und protestierten bei den Ab-

geordneten gegen eine eventuelle Abtrennung Dedenburgs vom Burgenlande. Das ganze Burgenland müsse, den Bestimmungen des Fricdensvertrages entsprechend, als eine Einheit an Oester- reih angegliedert werden. Ohne Oedenburg gebe es kein Burgenland,

Ungarn.

Nach einer Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ wurden vorgestern von der Galerie der Nationalversammlung auf den ehemaligen Präsidenten der Versammlung Rakovszky fünf Revolversehüsse abgegeben, die jedod niemanden trafen. Der Täter, der geistesgestört zu sein scheint, heißt Jbrahim Koever. Er wurde festgenommen.

. Großbritannien und Jrland.

Der Kolonialminister Winston Churchill hielt vor- gestern in Dundee eine Rede, in der er dem „Reuterschen Büro“ zufolge u. a. ausführte:

Die Negierung sei durch de Valeras Ablehnung des Dominion Home Nule tief enttäusht worden, da die Inter- essen des britischen Reichs und der Welt durch dauernden Frieden mit dem irishen Volk in hohem Maße gefördert würden. Das britishe Angebot sei edelmütig, osfenherzig und von allgemeiner Zu- stimmung. getragen gewesen; wenn es a gelehnt würde, so würde die Negierung das Reich und die öffentliche Ms der zivi- lisierten Welt auf ihrer Seite haben. Man müsse auf die Treue zum König größtes Gewicht legen. Die Errichtung etner unab- hängigen irischen Republik sei weit davon entfernt, Frieden zu bringen, sie werde vielmehr mit Bestimmtheit zum Bürgerkrieg in JFrland führen. Bei Besprehung der gegenwärtigen industriellen Lage {rich Churchill diese dem Zusammenbruh des internationalen Wechselkurses und der sozialistischen Propaganda zu und drüdkte die Hoffnung aus, daß die Washingtoner Mt Gan mrens sich zu einer Konferenz zur Festseßung eines normalen Wechselkurses entwickeln würde. Churchill erklärte ferner, die bolshewistishe Agitation habe dazu beigetragen, das Vertrauen zu zerstören und Arbeitsl1osigkeit zu schaffen. Als Ergebnis der Mißregierung der Bolschewiki würden in diesem Winter mehr Meuschen in Rußland als in fünf Kriegsjahren

sterben. Frankreich. Der rumänische Minister des Aeußern Take Jonescu ist gestern in Paris eingetroffen. Der Finanzausschuß der Kammer hat die Prüfung des Budgets des Finanzministeriums beendet.

Auf Antrag des Berichterstatters wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ein Kredit von 840 Millionen Franken zur Bezahlung der Zinsen de Bons für die

nationale Verteidigung bewilligt, und zwar mit Nüclsicht auf die Veränderungen des Wechselkurses und andere Gründe, die seit der Aufstellung des leßten Budgets eingetreten sind.

Die Staatsbeamten Frankreichs, die sih gewerkt- \chafilih organisiert haben, sind in Varis zusammengetreten, um über die Frage des Streikrechts zu entscheiden, das ihnen die Negierung zu entziehen gedenkt.

Nufßland.

Nach Moskauer Nachrichten ® hat das allrussische Zentralecrxekutivkomitee den Präliminarfrieden mit Norwegen am 19. September ratifiziert. Das Volks- fommissariat des Aeußern ersucht die norwegishe Regierung, einer sowjetrufsishen Abordnung unter Leitung von Michailoro zwecks wichtiger Ankäufe in Norwegen die Einreiseerlaubnis nach Norwegen zu erteilen. «

“_ Schweiz.

In der vorgestrigen Sizung der Völkerbunds8- versammlung erstattete Hymans in seiner Eigenschaft als Mitglied des Völkerbundrates gemäß einem Beschluß des Rates der Versammlung den Bericht über die Vorgeschichte, Entwic- lung und den gegenwärtigen Stand der polnisch-litauischen

Frage.

Y Lai Bericht des „Wolffs{hen Telegrapbenbüros" leste er die Gründe des vom Rat angenommenen Abkommens dar: Autonomie des Wilnagebietes nah Schweizer Vorbild innerhalb des litauiichen Staates mit enger militärisher, wirtschaftlicher und politischer Kohäsion beider Staaten. Nach seinen sehr ausführlichen Mit- teilungen, die mit großer Spannung aufgenommen wurden, forderte er die Versammlung auf, ihre moralische Autorität in die Wagschale zu werfen und die vom Nat einstimmig angenommene Fassung den beiden Staaten zur Annahme zu empfehlen. Er wies darauf hin, daß in der Fassung selbst günstige Abänderungen vorgesehen seien, und daß troß aller Einwände, die von beiden Staaten erhoben würden, das Wesentliche die Einigung sei. Nach einem Appell an die beiden Delegationen betonte Hymans, daß sie ihre Freiheit und Selbständig- feit den Mächten verdanken, die 44 Jahre für die Gerechtigkeit ge- fämpft hätten, und daß dieje Mächte daher das Necht hätten, an der Lösung der beide Länder interessierenden Fragen mitzuarbeiten.

Hierauf gab im Namen der litauischen Delegation, die zum ersten Male das Wort ergriff, Milos eine kurze Erklärung über die Haltung Litauens ab. Ev hob noch einmal die litauischen Abänderungsvorschläge zu Hymans Projekt hervor und wies vor allem darauf hin, daß eine Eint- gung erst erzielt werden könne, wenn General Zeligowsfi, der Urheber alles Uebels, das litauishe Gebiet ge- räumt habe. Nach dieser mit Beifall aufgenommenen Rede fragte der Präsident der Versammlung die polnische Delegation, ob f das Wort ergreifen wolle. Askenasy antwortete von seinem Plaß aus, daß es an der Zeit mangele, um die polnische Auffassung darzulegen. Hierauf wurde die Sißung abgebrochen und die Fortsezung der Debatte auf den Nachmitiag vertagt.

Die ungarische Delegation hat vorgestern das Gesuch Ungarns um Aufnahme in den Völkerbund für die diesjährige Tagung zurückgezogen. Das Schreiben, in dem der Führer der ungarischen Delegation, Graf Appouyi, dem Präsidenten der Völkerbundsversammlung diesen Entschluß mitteilt, hat folgenden Wortlaut:

Da troß des festen Willens der ungarishen Regierung, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, über Auslegung und Ausführung8modus des Art. 78 des Vertrags von Trianon Meinungs- verschtiedenheiten entstanden sind, die noch niht beigelegt werden fonnten, und da, folange diese Meinungsverschiedenbeiten bestehen, ein Beschluß über das Gesuch um Aufnahme in den Völkerbund \{wierig wäre, beehre ih mich, auf Grund der mir von der ungarischen Regierung erteilten Vollmachten die Versammlung zu bitten, daß sie die Entscheidung über dieses Gesuch auf die nächite Tagung anseten möge.

Dem Schreiben ist eine Vollmacht der ungarischen Re- giecung beigefügt, die dem Grafen Apponyi die Entscheidung Über die Zurückziehung des Gesuches überläßt. i

Nach dem „Journal des Débats“ hat der griechische Delegierte beim Völkerbu1d, Frangulis, erïlärt, Griechen- land habe nicht die Vermittlung des Völlerbundes in feinem Konflikt mit der Türkei angerufen. Griechenland sci nah Klein- asien mit einem Mandat der Mächte gegangen. Da uian es in dev Erfüllung seiner Mission verlassen habe, seße es allein das Werk fort, das es glaubte, mit der Unterstüßung der Mächte erfüllen zu können. Das griechishe Unternehmen in Kleinasien habe den Hauptzweck, nicht nur die Griechen in Kleinasien, sondern auch die Armenier und Kurden, mit einem Wort alle von den Türken unterjochten Völkerschaften vom osmanischen Joch zu befreien. Der Völkerbund habe im vorigen Jahr das Problem der Jntervention in Kleinasien geprüft und erklärt, daß jeder Eingriff unmöglich sei.

Dänemark.

Am 27, September findet in Kopenhagen eine Konferenz von Vertretern der deuischen Regierung mit dänischen Dele- gierten über den Abschluß einer deutsh-dänischen Luft- Fa hrtkonvention statt, durch die die Luftverbindung zwischen Dänemark und Deutschland gesichert werden foll. Von dänischer Seite nehmen laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen- büros“ an den Verhandlungen u. a. teil: der Vorsißende der Luftfahrtkommission Generalsekretär Hollnagel-Fensen und ein Vertreter des Außenministeriums. Der deutschen Delegation gehören u. a. an: Wirklicher Legationsrat Dr. Köpke und Geheimer Regierungsrat von Lewinsky.

Litauen.

Laut Meldung der „Litauischen Telegraphenagentur“ wurde die Debatie über die Jnterpellation der Sozialisten be- üglih der litauish-polnishen Verhandlungen am Freitag beendet und mit 37 gegen 34 Stimmen folgende Entschließung der christlichen Demokraten angenommen: 1. Das Hymans-Projekt vom 83. September ist für Litauen unannehmbar. 2. Bei der Festseßung der Beziehungen zu Polen kann Litauen nicht Bedingungen annehmen, die direkt oder indirekt Litauens Souveränität beschränken würden. Gegen die Entschließung stimmten die Volkssozialisten, Sozialdemokraten und Juden. N

Türkei. Nach dem amtlichen türkischen Heeresberiht haben die

türkishen Truppen die Höhen von Kirghiz Vag, ungefähr 30 km östlih von Esfkischehir, besezt. Kavallerie und

fliegende Kolonnen sind vorgerückt und konnten die CEisenbahn- linien zerstören.

Wie die „Agence Havas“ meldet, soll Nachrichten aus femalistisher Quelle zufolge in der Gegend von Eskischehir- eine große Schlacht im Gange sein. Die Griechen sollen ver