1921 / 227 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

271446

SAPHORA

22/3 1920. Max 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrik chemisch=technisher, phar- Waren: Kon- Fervierungsmittel_für Lebensmittel, chemische Produkte für industrielle, wisfenschaftliche und photographische Zwecke, Härte-= und Lötmittel, Abdruckmasse für Zahufüllmittel, mineralische Roh- Klebstoffe, Gerbmîttel, Brennmaterialien, Feueran- ätherische Öle.

mazeutisher und Tosmetischer Präparate.

Feuerlöschmittel, zahnärztliche Zwecke, produkte, Blattmetalle, Beizen, Brunnen- und Badesalze, ünder, Parfümerien, kosmetische Mittel, Beschr.

3h. 271447.

mo“

13/4 1921. Jherodt & Nolte, Köln. Geschäftsbetrieb: Ledergroßhandlung. Gummiabsäze.

4.

11/6 1921, Rheinische Maschinen- bau- Anstalt, Peter Dindels & Sohn, Mainz. 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: anstalt. Waren: apparate, Maschinenteile rungsmittelindustrie.

5. 271450. E T R Ei 12/5 1921. B. May, gie für jfdes S4;

Nahf., Frankfurt a. M. 7/9

1921. 7 Nf Geschäftsbetrieb:

Großhandlung in Solinger

Stahlwaren, Bürstenwaren,

Schuhriemen, Hosenträgern

und Druckknöpfen. Waren: Schutzmarke. Bürstenwaren, Schuhriemen;, Hosenträger

„Conta“

Hf.

5/3 1921. Continentale Handelsgesellschaft m. b. SH., Berlin. 7/9 1921. j (

Geschäftsbetrieb: Jmport- und Exportgeschäft. Waren: Drahtwaren (ausgenommen für die Shüh- industrie), Blehwaren, Hufeisen, Hufnägel, emaillierte und verzinnte Waren, Kleineisentwären, Maschinen und Maschinenteile (ausgenommen für die Schuh- industrie), insbesondere Milchzentrifugen, Haus= und Küchengeräte, Stall-, Garten- und landwirtschaftliche Ge- räte (ausgenommen sind Messer), Scheren und Schneiderwerkzeuge, Sensen, Sicheln und Strohmesser, Spachteln, Sägen, Beitel, Hobeleisen, Beile, Hauer, Häm- mer, Zangen, Kistenöffner, Gabeln, Löffel, Korkzieher und Nußbrecher.

C. 22042.

9h. 271458.

22/3 1921. MWalworth Manufacturing Company, Boston, Amerika. Vertr. : Pat.- Anw. R. H. Korn, Berlin 8W. 11. 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Werkzeugfabrik. Wa- ren: Schraubenschlüssel.

271459.

Jmpekoven“

27/6 1921. (/9/ L921

Geschäftsbetrieb: Theater-Kunstgewerbehaus. Wa- ren: Gewebe aus Draht und Jute oder ähnlichem Material.

Leo Jmnpekoven, Berlin, Schwedterstr. 9.

13. 271461. C. 21432,

Kohinoor

2/11 1920. Fa. Jul. Wilh. Conrad, Reinickendorf-West. 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrik für Leder, Farben, Lacke und dergl. Waren: Chemische Produkte für industrielle Zwecke, Schuh- und Reinigungscreme, Leder- und Huf- fette, Lederöl, Lederfarben, Lederlacke, Lederbeizen, Leder- aufpußmittel, Lederschwärzen, Lederkitt, Sattelseife, Ge- shirr-= und Sattelwichse, Bohnerwachse, Lederwaren, Me- tallpuß, Jmprägnierungsmasse, Rostschußmittel, Leder- konservierungsmittel, Gerbmittel, Lederpußmittel, Schmier-

Berlin-

Voigt & Co,, Hamburg-Lockstedt.

E 3. 9600. | [BALANCEW 2 San (7 N

D p Zes

7/9 1:921.

Waren:

und Apparate- G. m. b. H.,

Apparate- und Maschinenbau- Heizungs=-, Koch-, Kühl- und Trocken- und Apparate für die Nah-

M. 32393.

und Druck=

Dresden. “7/9 1921. und Vertrieb Schwämme, Zwecke.

Gummi,

9b.

s

0 30/5 1921.

7/9 1921.

En 2 Haarschneidemaschinen und

271452.

u IKO'

3/3. 1920. Wikö-Werke, Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Herstellung 19

méedizinischer Gummiersaßstoffe für technische

J U E ER NWÜPERFECTO

Fa. C. Friedr. Ern, Wald, Rheinland.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Rasiermessern, Scheren, Streichriemen und Etuis. Waga- Messershmiedewaren,

W. 25490. [ 11. 271463.

Plattina

1/18 1920. ‘Ernst Platt, Boum, Neustr, 15. 7/9

Geschäftsbetrieb: Ol- -und Lakffarbenfabrik. -Wa- ren: Farben (außer Malfarben und Tinten), Kleb- i stoffe, ‘Wichse, streichfertige Rostschußfarbe.

E. 14196. | 13. 271464.

LCISCDULU 2

13/4 1921. - Deutshe Sensenleinmfabrik Nerger &

Kramer, Leipzig-Plagwiß. 7/9" 1921. / Geschäftsbetrieb: Herstellung von Malerleim und

verwandten Prodükten. Waren: Malerleim.

P. 18105. 271466. B

CRESCENT BRAND |

19/7 1920. Brunner, Mond & Co. Limi nington, Northwich, Cheshire (Engl. ). V t ted, anwalt M. F. Bärwinkel, Leipzig. 7/9 199 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrior Alkalien. Waren: Alkalien für Fabrikatig, e Photographie und wissenschaftliche Untersuchung, saures Ammoniak, unterchlorsaures Natron s Natron, shwefligsaures Natron, doppelte l Natron, untershwefligsaures Natron, lend saures Ammoniak, schwefelsaures Ammoniak ohe Ammoniak, doppeltkohlensaures Ammoniak, salp n Ammoniak, shwefelcyansaures Ammoniak, Chloe fohlensaures Kalcium, unterhlorsaures Kalcium 4 ligsaures Kalcium, unterschwefligsaures Kalcium. Í shwefligsaures Kalcium, \hwefelsaures Kalciu kalien für landwirtschaftliche, gärtnerische und N

Dr. Hentschel, G. m. b. H.,

Apparate. Waren?

D. 18036.

ALO.

&/

L

zwecken.

Rasierapparate, E. 14159. | 13. 271467.

Streichriemen.

Scheren,

9b.

13/6 1921. Lohmann, Remscheid. 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung schinen. Waren:

Metall,

Teile.

271454.

Fa. Hugo 7/9

und Vertrieb von Werkzeugen und Ma- Werk- zeuge zur Bearbeitung von Holz und Stein, für das Handwerk, die Land- wirtschaft, den Bergbau und den Schiffbau, für Holzbear- beitung8maschinen und deren

L. 23135.

Cepalo

16/3 1921. Gustav Guinpéel, Fabtik und Groß chemisher Produkte für Hausbedarf und Industrie 9 BVlücherstr. 12. 7/9 1921. :

Geschäftsbetrieb: Fabrik und Großhandlung j scher Produkte für Hausbedarf und Industrie. V, Pharmazeutishe Drogen und Präparate, Pflaster mische Produkte für industrielle Zwede, arb Farben, Wichse, Appretur- und Gerbmittel, Bohnerj Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Fleckenentfernungsmit

271468. H. 40

6/6 1921. Nettus 7/9 1921. Geschäftsbetrieb: Säge-Schränkzangen.

Geschäftsbetrieb: Ma bauanstalt.

Nasierseife, Scheren,

3/5 1921. (England). denberger,

Vertr. :

Pfannen, Kessel, Töpfe, Becken, Eimer, Kannen,

J. 9955.

13/7 1921. London. Vertr. : Berlin SW. 11.

Geschäftsbetrieb: fabrif.

Pat.-Anw

11. 271462.

2/4 1921. Nhenania, Düsseldorf-Oberkassel. 1921.

G. m. b. H., 7/9

Geschäftsbetrieb: Lack- und Lakfarbenfabrik, Waren: Chemische Produkte für industrielle Zwede, pharmazeutische Präparate, Lacke, Lackfarben, Rostschugz-

mittel, Metalkpuzmittel.

Verlag der Expedition (Mengering) {n Berlin,

mittel. Beschr.

9b 271455.

Garanvo“

Schmidt, Zella-Mehlis I (Thür.). 113.

9b. 271456.

66 „„Optatus ie 1921. Vücner-Werke Akt.-Ges., Berlin. 7/9

schinenfabrik und Apparate- 3 Waren: Messershmiedewaren, Werkzeuge, Rasiermesser, Rastierapparate, Klingen für Rasierappa- rate, Rasierpinsel, Rasierspiegel, Rasierseife, Behälter für Nasie: Streichriemen, antiseptishé Steine, Schleifapparate für Rasiermesser und lingen, Abzieh- apparate für Rasierapparate,

9e. 271457.

JUDGE C

Ernest Stevens Limited, Pat.-Anw. Dipl.-Fng. Dr. Berlin SW. 61. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Emaillierte, verzinnte und lackierte Metallgefäße, nämlich Schalen, Schüsseln, Wannen, Kübel, Platten.

John J. Thornycroft & Co., Limited, . Dr. Richard Geißler, 7/9 1921.

( Fahrzeugwerke und Maschinen- Waren: Kraftfahrzeuge für Handel3zwecke.

Farbenfabrik

meren Si / 13. D | i _0 DIRIGENT : Algarrobin 17/5 1921. Georg Eihmüller Nachf. Chem.-tehn. Industrie, München. 7/9 1921.

Sh. 27975. |" Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb chemisch- technisher Produkte. Waren: Chemische Produkte für | 17/7 1920. Oskar Helmrih, industrielle Zwecke, Lederpuß- und Lederkonservierungs- | Lauterstr. 38. 7/9 1921. mittel, tehnishe Öle und Fette, Schmiermittel, Seifen, Geschäftsbetrieb: Einfuhrgeschäft. Wasch- und Bleichmittel. stoffextrakte und Farbstoffextrakte. 271470.

Berlin-Fried

Waren: (

L, 23

Werkzeugfabrik. Waren:

B. 40559.

20/5 1921. Lüneburger Wahsbleiche J. Börstling Aktiengesellshaft, Lüneburg. 1/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Wachsbleiche und Ceresinfabrifk. Waren: Bohnérwachs, ins-

besondere für Parkett, Linoleum und Möbel.

für Rasierklingen.

St. 10814.

271469.

Da Da

Y Heimann, Dresden, Bischofs-

S. 40867. 271473.

Athen A

18/12 1920. Gütermann & Co., Guta (Y gau). 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Nähseidenfabrik. Waren: seide, rohe und ‘gefärbte Seidengarne. Beschr.

M. : 30746. 114. S. 19

21) Staffordshire 7

Lan= 7/9 1921.

Waren: 21/8 1920. MW. iveg 102. ‘7/9 192

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik, Vextrieb von Schuhleisten. Waren: Pugmittel für Lederwaren, Gummiwaren für chirurgishe und tehnishe Zwede, Gummischuhspanner, Gummischuhleisten.

i Triumph

16/8 1920. Müller Mainz. 7/9 19821.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Gummilösung und Schuhkitt, Waren: Gummilösung und Schuhfkitt. 14

271472. N. 10565.

W. 27335.

„Risal“

31/12 1920. Richard Saleck, Kreuznach, Hofga straße 64—68. 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Bindfadengroßhandlung. Wa Garne, - Seile, Nee, Drahtseile, Gespinstfasern, Po material, Packmaterial.

& Shhneider, Schwabenheim b.

2 271475.

T. 11863.

15/6 1921. Wollfärberei Fulda G. m. b. H., Fulda. 7/9 1921. L it

Geschäftsbetrieb: Fär- berei und Handel mit Garn und daraus hergestellten Ar- L A 4g _ R | 1 4 tifeln. Waren: Wollgarne.

Schuhcreme

ilsparsamim Gebr E T anae) gibtein en schn ellen

Hochglanz.

271476. B. 400

s | Bibra 8/3 1921. Bier u. Branntwein G. m. b. §-

ford. 7/9 1921. |

Geschäftsbetrieb: Herstellung alkoholfreier_ tränke, Bier- und Spirituosenhandlung. A foholfreie Getränke, Branntweine, Spirituosen, all!

lische Auszüge, Fruchtessenzen.

F. 19331.

10/3 1921. Norddeutsche Schuhcremesabrik glanz“ J. Ludwig Heike, Bremen. 7/9 1921. Geschäftsbetrieb: Schuhcrèmefabrik. Waren: Le tene, Bohnerwachs, Möbeltvachs, Lederschwärze, erzen. / ;

Druck von P. Stankiewicz" Buchdruckerei G. m. b. H, Berlin 8. 11, Bernburger Straße 14.

„Weser-

4 L

(Schluß in der folgenden Beiläge.)

liche Zwede, doppeltkohlensaures Natron ¿u Nahrf

G. 2

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 42 M, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Bostanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

a Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- geile 2 ML, einer 8 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs- zuschlag von 86 v die Geschäftsstelle f Berlin SW 48, Wilhelmstraße Ir. §2.

H. erhoben. Anzeigen nimmt an: des NReichs- und Staats8anzetgers

Ir. 227, NReichsbankgirokonto. Berlin, Mittwoch, den 28. September, Abends. Poftscheætonto: Bertin41821. 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

—_———————— ——-

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Bekanntmachung, betreffend ein Zeitungsverbot. Erteilung von Flaggenzeugnissen.

M V K I D S M IEI T I T E P In Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Regierungsrat beim Versorgungsamt Dresden Rietschier ist der erbetene Abschied aus dem Reichsdienste mit dem geseßlichen Ruhegehalt bewilligt worden.

Das Thüringer Tageblatt „Der Deutsche“ in Sonders- hausen - (Sondershäusener Anzeiger) ist auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 wegen eines in der Nr. 220 vom 20. September 1921 erschienenen Artikels „Wie lange noch“ vom 24. September bis einschließlih 7. Oktober 1921 verboten.

Weimar, den 283. September 1921. Thüringisches Ministerium des Innern. Dr. Heydenreich.

Flaggenzeugnisse sind erteilt wörden:

1. von dem Botschafter des Deutschen Reichs in London unter dem 12. September 1921 dem ‘im- Jahre -1897 in Ham- burg aus Stahl erbauten, bisher unter britischer Flagge: und unter dem Namen „Scandia“ gefahrenen Dampfschiff nah dem Uebergang in das aussließlihe Eigentum der Firma Schröder, Hölken & Fischer in Hamburg, welhe Hamburg als Heimats- hafen des Schiffes angegeben hat;

2. von demselben unter dem 15. September 1921 dem im Zahre 1894 in Hamburg aus Siahl erbauten, bisher unter britischer Flagge und unter dem Namen „Fricka“ früher eUhlenhorst“ gefahrenen Dampfschiff „Fricka“ nah dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Firma Emil Rudolf RNeblaff in Stettin, welche Stettin als Heimatshafen des Schiffes angegeben hat.

E S “Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Vorsißende der Juteralliierien Militärkontroll- fommission General Nollet Hat, wie „Wolffs Telegraphen- büro“ meldet, an das Auswärtige Amt nachstehende Note erichtet: j Nach dem Schreiben der Interalliierten Militärkontrollkommission bom 12, Mai mußte die Durhführung der auf die Polizei bezüglichen Bestimmungen der Note von London bis zum 15. Juli beendet sein. Es ergibt si nun aber aus den Fest- stellungen der Kontrollorgane nach dem Stande „bom 1. September, ah 4 einem Aeu ano noch nicht einmal mit der urchführung begonnen ist. h : | i : HinstGtli der Organisation ist keinerlei Verände- fung an der Zentralisation der Verwaltung vorgenommen, obwohl die Pariser Note auédrüdcklih jede Zentralisation „auf irgendeiner Stufe oder in irgendeiner Weife“ ancun degré „et d’aucune manière) untersagt hat. Andererseits ist die gegenwärtige Sts polizei in taktishen Cinbeiten organisiert, die militärisch eingeteilt, instrufert, auêgerüstet, kaserniert und im Ren El mit technischem Gerät und Material auëgestattet sind. Sie hat den Charafter einer mobilen Streitkraft gewahrt. Sie wird von einem Orte des Reichsgebiets nah einem anderen in eigens aufgestellten Einheiten und mit feldmäßigem Material ganz wie die Reichswehr verlegt. Die gegenwärtige Polizei hat also aus den in der Note von Boulogne gemachten Zugeständnissen Vorteil gezogen, ohne den Verpflichtungen unter- worfen worden zu sein, die als formelle Bedingungen an die zuge- andenen Verstärkungen ' geknüpft worden sind. Die alliierten egierungen haben aber einer Vermehrung der Stärken und einer Verbesserung der Bewaffnung der Polizei nur unter der ausdrücklichen Bedingung zugestimmt, daß sie ihren alten Charakter unter Ausfluß jedes militärischen Charakters wahren müsse. : i Hinsichtlich der Stä rken hat die deutshe Negierung tine allgemeine Verteilung unter die deutschen Länder vorgenommen, die mit den Bestimmungen der Note von Paris übereinstimmt. Die Echwierigkeiten aller Art jedoch, mit denen die Kontrolle zu kämpfen hatte, haben sie verhindert, festzustellen, ob diese Verteilung von den einzelnen Ländern au genau innegehalten worden ist. Uebrigens ist seit der Note von London keine Verminderung der Polizeistärken fest- Bee worden, obwohl diese damals die zugelassenen Zahlen über- legen. /

Was die Schulen anbeTkangt, so hat ih seit der Note bon London ebenfalls keine Veränderung feststellen lassen, weder hin- sihtlih ihrer Zahl, noch hinsichtlich ihrer Organisation.

Bei dieser Sachlage beehrt sich die Kommission darum zu er- suchen, daß ohne neuen Verzug die notwendigen Veränderungen vor- genommen werden, um die Organisation der Polizei in Einklang mit den Bestimmungen des Friedengvertrags und den ergänzenden Ent- scheidungen der alliierten Regierungen zu bringen.

Sie verlangt ferner:

a) daß ihr die Uebersichten der vollständigen Stärken nach Orten übersandt werden, wobei die verschiedenen Kategorien der Polizei auseinanderzuhalten sind,

b) daß ihr die Listen der kommunalen und der staatlichen Polizei- schulen nah dem Stande von 1913 und 1921 übersandt werde.

Sie dringt endlih darauf, daß alle Maßnahmen getroffen werden, um der Kontrolle der Polizei (für Stärken, Schulen und Depots) völlig freie Ausübung zu ermvoglichen.

Sa da va Rat wam

Der deutsche Delegierte bei der Internationalen Donau- kommission, Gesandter Dr. Arthur Seeliger, hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ am 19. d. M. die neue Donau-Akte unterzeihnet. Das Deutsche Reih war durch den Artikel 349. des Friedensvertrags zur Anerkennung dieser Akte zwar verpflichtet, sie entspriht abe im großen und ganzen auch den deutschen Wünschen, und durch die formale Unterzeichnung ist das Reich in die Reihe der Signatarstgaten eingetreten, Es teilt mit diesen niht nur Pflichten, sondern auc alle Rechte. Jnsbesondewt können Aenderungen des Statuts nur noch mit Zustimmung des Reichs vorgenommen ‘werden, und dieses lann innerhalb der in der Akte vorgesehenen Grenzen -auf Aenderungen hin- wirken. Der Wortlaut der neuen Konvention wird alsbald veröffentlicht werden.

Die deutshch-dänischen Verhandlungen, an denen die deutsche Delegation unter dem Wirklichen Geheimen Rat von Körner teilnimmt und in denen seit Mitte Juni eine Pause eingetreten war, sind nunmehr in Kopenhagen wieder aufgenommen wörden und dürften fih bei dem reichhaltigen Arbeitsstoffe eine Zeitlang hinziehen.,

m ——————-

Bayern. Vor der Eröffnung der gestrigen _Sigung des Ver- fassungs ausshusses wurde dem Ausschuß eine Vorlage der Regierung unterbreitet, die laut Meldung des „Wolffschen

Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut hat:

Am 24. September 1921 fanden in Berlin zwischen dem Neichs- kanzler und dem Reichsminister des Jnnern einerseits und dem aer en Ministerpräsidenten und Minister des Innern andererseits neuerlite Verhandlungen wegen derAufhebung der Verordnungen des Neihspräfidenten vom 29. und 30. August 1921, betreffeid den sogenannten A u 8nahmezustand in Bayern, statt. Die Verhandlungen wurden bayerischerseits auf der Grundlage des Beschlusses - des Ständigen Landta Saus\husses vom 11. September 1921 geführt. Vorbehaltlich der Zustimmung des bayerischen Gesamtminisieriums und des bayerishen Landtags wurde vereinbart:

1. Die Verordnungen des Reihsprästidenten vom 29. und 30, August 1921 werden zur ückgenommen und durch eine neue Verordnung erseßt. Die neue Verordnung

foll die aus dem Entwurf, der gleichzeitig dem Landtag vorgelegt

wird, exsichtliche Fassung erhalten und spätestens am 29. September 1921 erlassen werden. L

92, Die bayerishe Staatsregierung wird die Verordnun q über Gen A M Ee mezu and (pätestens am 6. Oktober 1921 mit Wirkung vom 15. Oktober 1921-außer Kraft setzen.

9. Die Zustimmung des bayerisGen Gesamtministeriuums und des Verfassungéaus\husses des bayerishen Landtags zu dem vereinbarten

Entwurf der neuen Reiehsverordnung und zur Aufhebung des Aus-

nahmezustandes in Bayern wird dem Reichskanzler rechtzeitig zum 28, September 1921 mitgeteilt werden.

4. Zwischen der Meichsregierung und “der bayerischen Staats- regierung besteht Uebereinstimmung darüber, 28 die Landes- regierungen nach Artikel 48 Abfay 4 der Reichsverfassung n a ch wie vor berechtigt sind, bei Gefahr im Verzug auh weiterhin einstweilige Maßnahmen zu treffen, die über den Inhalt der neuen Verordnung hinausgehen Die Neichsregierung wird folhen Maßnahmen gegenüber eine lovale Haltung einnehmen. |

9. Die bayerischen Volksgerichte stechen mit dem auf Artikel 48 Absaß 4 der Reichsverfassung gestügten bayerischen Aus- nahmezustand niht in Zusammenhang und werden - daher dur die hierüber geführten Verhandlungen n iht berührt.

Das Gesamtministerium hat den Vereinbarungen am

, 27. September 1921 zu gestimmt.

Der Vorlage der Regierung is der Entwurf der Ver- ordnung des Neichspräsidenten, wie er aus den Vereinbarungen hervorgegangen ist, beigelegt. Die Aenderungen bezichen ih auf die §8 1, 4 und 7, ° :

| erwartenden Antrag im Neichstag.

§ 1 hat die Abänderung erfahren, daß statt der Worte „Ver- treter der republikanis{-demokratischen Verfassung* gesagt worden ist: oPersonen des öffentlichen Lebens“.

Í 4 lautet in der neuen Fassung: Zuständig für Verbote na den SS 1 und 3 und für Beslagnahmen nah § 2 sind die Landes- gentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden. Der Reichsminister des Innern kann die Landeszentralbebörden um den Ausspruch eines Verbotes oder ciner Beschlagnahme ersuchen. Glaubt die Landeszentralbehörde, cinem folhen Ersuchen nicht entsprechen zu können, fo teilt sie dies svätestens am 1weiten Tage nah dem Empfang des Ersucßens dem Reichsminister des Innern mit und ruft gleichzeitig die CGntscheidung des im § 7 vorgesehenen Aus\{usses an. Entscheidet ich der Aus\{chuß für das Verbot oder die Beschlagnahme, so bat die Landeszentralbehörde die erforderlichen Maßnahmen sofort zu treffen.

§ 7 lautet in der neuen Fassung: (Segen ein Verbot nach den SS 1 und 3 und eine Beschlagnahme nah & 2 ist die Beschwerde zu- lâssig, Sie hat keine aufshieben-e Wirkung. Die Beschwerde ist bei der Lanteszentralbehörde einzureiden. Diese kann ihr außer inr Falle des § 4 Absag 2 abhelfen. Andernfalls hat fie die Beschwerde unverzüglich dem vom Neichsrat bestellten Aus\{chuß zur Ent- scheidung vorzulegen. Der Reichsrat wählt die Mitglieder des Au8- schusses und ihre Stellvertreter aus seiner Mitte. Der Aus\{uß entscheidet in der Besetzung von sieben Mitgliedern, die na eigener freier Ueberzeugung erkennen. Den Vorsiz führt ohne Stimmrecbt der Reichsminister des Innern oder cin von ibm bestimmter Stell- vertreter. Wird Beschwerde erhoben gegen Verbote oder Beschlag- nahmen, die auf Grund etner Gntscheidung des Aus\chusses gemäß: S 4 Absatz 2 erlassen sind, so vürten diejenigen Aus\chußmitglieder, die an dieser Entscheidung mitgewirkt baben, an der Gntscßeidung über die Beschwerden nicht teilnehmen.

Zu der Vorlage der Negierung hat der Abg. Dr. Wohl- muth (Bayer. Volkspartei), der Vorsißende des Verfassungs- g folgenden Antrag eingebracht: „Der Ausschuß wolle beschließen, der Vollversammlung zu empfehlen, es sei gegen die Vereinbarung der bayerischen Staatsregierung vom 24. September 1921 feine Erinnerung zu erheben. Was jedoch den Zeitpunkt der Aufhebung des bestehenden bayerischen Aus- nahmezustandes anlangt, so bleibe es dem pslihtmäßigen Er- messen der bayerishen Staatsregierung überlassen, zu be- urteilen, wann sie den angemessenen Zeitpunkt für gegeben er-

achtet“.

Der Vorsigende Dr. Wohlmuth bemerkte einleitend, es handle sich nicht darum, ob der Aus\Guß den Vereinbarungen zus stimmen solle oder niht. Er habe ledigli zu entscheiden, ob die Staatsregierung ermächtigt werden soll, die Bereinbarung endgültig abzuschließen. An si wäre die (Entscheidung des Plenums notwendig. Die Reichsregierung ist aber mit der Zustimmung des Verfassungs- ausschusses zusrieden. i

Der Ministerpräsident Graf Lerchenfeld exflärte: E8 ist einer der Programmpunkte, zu versuchen, - die zwischen derx Reichsregierung und der bayerischen Negterung seit längerer Zeit aus Anlaß der Verordnung des Reichspräsidenten * bestehende Span- nung auf dem Wege von Verhandlungen, wenn möglich, zu bes seitigen. Es war auch tatsächlih eine meiner ersten Amtshand- lungen, nach Berlin zu fahren und dort mit dem Reichskanzler zu verhandeln. Wir sind auf Grund zweimaliger Rücksprache zu dem beute vorliegenden Ergebnis gekommen. Die Berichterstattung der Staatsregierung wird in zwei Teile, eine juristische vurch den Minister Dr. Shweyer und eine volitishe dur mich zerfallen.

Minister des Innern Dr. Schweyexr: Der Ausnabmezustand in Bayern ist eine Ausnahmeerscheinung. Die bayerische Negierang hat wiederholt den Abbau oder die Aufhebung erwogen. Zweimal find Milderungen eingetreten. Der mitteldeut)che Aufstand “und die Beunruhigung ‘nach der Ermordung Gareis? und Erzbergers haben die Aufhebung unmöglih gemalt. Trotzdem war beabsichtigt, noch vor Zusammentritt. des Neichsrats die. Frage neuerlich zu ‘prüfen. Bevor dies möglich war, erschien die Verordnung des Reichspräsidenten, in der wir eine“ besondere Spitze gegen Bayern erblickten, weil hier {on ein Ausnahmezustand bestand, der weiter ging als die Verordnung. Die Verordnung- stellte einen für Bayern unerträglichen Ein- griff in die polizeiliße Landeshoheit dar. - Die daraufhin einge- leiteten Verhandlungen hatten den Zwet, die Aufhebung des bayerishen Ausnahmezustandes über den Kopf Baverns hinweg zu verhindern. Dieser Zweck wurde erreiht. Die weiteren Ver- handlungen find bekannt. Für ‘die leute Aussprache in Berlin waren die Beschlüsse tes Ständigen Ausschusses Richts@uur. Wir haben verlangt, daß unsere erste Fassung gewählt wird, da sie besser ‘dem föderativen Prinzip ecntipriht. Die Reichsregierung erklärte diese Fassung für unannechmbar. Das NReichskabinett habe einstimmig einen dahingehenden Beschluß gefaßt. I finde die neue Fassung, auf die wir uns einigten, annehmbar, da der Neichs- minister des Innern aus dem weiteren Verlauf der Dinge aus» zuschalten is und lediglih ein Ersuchen _an_ die Landes- regierung. richten kann. Alles andere vollzieht sich durch die Landeszentralbehörde und den Reichsratsaus\{chuß. Zu § 7 wünschten wir eine geritlihe Instanz im Hinblick “auf das bayerishe Vorbild. Die Herren in Berlin wollten aber wegen des raschen und einheitlihen Vollzuges nur ein einziges deutsches Gericht ins Auge fassen. Der Aufhebung des Ausnahme- zustandes wollte, wie, gesagt, die bayerische Regierung von sich aus näher treten. .Die Reichsregierung hat zunächst die fotortige Auf- hebung des Ausnahmezustandes verlangt, im Hinblick auf einen zu Wir haben erklärt, die sofortige Aufhebung fei unmögli, da die Spannung bei uns noch nit ge- nügend gemildert sei, Wir - würden- aber in kürzester Zeit der Auf: