1921 / 234 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Oct 1921 18:00:01 GMT) scan diff

. TT. Mesldepflichtige Verbraucher des beseßten Gebiets haben außer den in Ziffer 1 genannten Meldekarten eine sech{ste Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9, zu senden, auch wenn sie keine Brenn- stoffe aus dem rheinischen Bezirk verwenden.

IV. Mesldepflihtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sacser! eder SaŸsen-Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke an Stelle der in § 5, I, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe- aufsihtsamt zu senden. Die von dem Sächsischen-Landeskohlenamt bzw. von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhbefte enthalten dementsprechend sechs Meldekarten, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Mesldekarte.

V. Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.

VI. Gämtliche Meldekartèn sind gleihlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Das bezieht sih auch auf die Bezeichnung der Sorten* und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso auf etwaige beigefügte Bemerkungen.

VIT. Für Rüdstände und aus diesen gewonnene Brennstoffe sowie daraus und aus Abfällen hergestellte Briketts Ersatbttert ist die unter Abs. T, Ziffer 3 genannte Karte niht an die Amtliche Verteilungsstelle, fondern an die Abteilung V des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19, zu senden. __ VIIL. Bezieher von ausländischer Kohle (wegen böhmischer Kohle fiche § 5, Ziffer 4, 2. Absatz, wegen Saarkohle folgenden Satz) haben den Bedarf, die Zufuhr und den Bestand dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu bemerken, die dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung eingereiht werden. Bezieher von Saarkohle haben die Meldungen an den Kohlenausgleich Mannheim zu erstatten. Ueberdies gelten für diese Brennstoffe die Vorschriften über die Mel- dung, die von der Abteilung Einfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen sind. :

§6. Amtliche Verteilungsstellen; Amtliche Verteilungsstellen sind: 1, Für

R Steinkohle*) aus Ober- und Nieder- \chGlestien: :

Amtliche Verteilungsstelle für \chGlesis{e Steinkohle in

Berlin NW. 52, Alt Moabit 118, 2 On Me " Vertelhcacat y

Amtliche Verteilungsslelle für Ruhrkoßhle, Essen, Frau-

Bertha-Krupp-Straße 4. R O 3. Für Steinkohle*®) aus dem Aachener Nevier:

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des

Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

__4. Für die Braunkohlenbriketts aus dem Ge- biet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischen Braunkohlenbriketts:

Amlliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rets der Elbe in Berlin NW. 7, Neichstagsufer 10.

, 9. Für die mitteldeutschen Braunkohlenbriketts (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 ge- Enten

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutshen Braun- toblenbergbau in Halle a. S.,, Magdeburger Straße 66.

6. Für Braunkohlenbriketts aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen-Altenburg sowie für böh- mische, nach Deutschland (außer Bayern) ein- geführte Kohle und für sächsische Steinkohle®*):

Fohlenausgleich Dresden, Dresden-A. 24, Bismarlplaß 1,

T. Für rheinishe Braunkohlenbriketts:

Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9 **), e

Ta. Für Braunkohlenbriketts aus dem Dill-

gebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohlenausgleichß Mannheim, Parkring 27/29.

8. Für Steinkohle, PechkohleundBraunkohlen- ßrifetts aus demrechtsrheinischen Bayern und für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle: i

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts- rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16.

9. Für Steinkohle*) des Deisters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Fbben- büren usw.):

Amtliche Verkeilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1. 10. Für Saarkohle: : Kohlenau2gleiß Mannheim, Parkring 27/29. __ 11. Für die Ersabbriketts gilt als Amtliche Verteilungs- stelle Abteilung V des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19. 12, Für andere als böhmische Auslandsbrennsioffe siehe § 5, VII.

9 VWUnlerlyblen,

“1, Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden.

2, Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Sanletoien oder die Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen- ager.

3, Die Meldungen sind zu erstatten: an den Neichskommissar in doppelter Ausfertigung, an die Amiliche Verteilungsstelle, siehe § ò, 1, Ziffer 3, an die für den Betriebsort zuständige Landeskohlen- bezw. Kohlenwirtschaftsstelle, siehe § 5, I, Ziffer 2, an pen Vorlieferer des nnmittelbaren Lieferers von Bunker- ohlen,

9. an die Bunkerkohßlenstelle.

S 8, Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens- unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Novembermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts-, Kreis- oder Bezirks- Yfoblenstelle, beim Fehlen einer solhen bei der zuständigen Kohlen- wirtschasts\telle na § 5, I, 2 beziehen kann. Diese Stellen sind be- rechtigt, für die Meldekartenblocks und Einzel!karten eine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß § 5, 11, 111 und 1V- find Hefte zu fieben Karten vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlihen Meldekarten (siche § d, 1, 3 und 4) sind dort erhältlich. ' 2. Hat ein Meldepflihtiger Betriebe an vershicdenen Orten oder in persczedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt- lih zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines ge- werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, is maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlihste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom E eine Ver- braucergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durhkreuzen. Es ift unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durhkreuzen.

§ 9, Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner

Meldekarte bereit findet, so hat ex neben der für den Neichskommissar

rata

r

*) Au Briketts.

weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird. S 10. Die Lieferer und dîe-Meldung.

tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.

Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben,

Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (V hat, dieser Dritte.

geführten Brennstoffe von mehreren

Tommen. : Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zu

Mesldekarte hat: : æ) die auf die Karte entfallende Menge,

urs{riftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und

und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen.

aufzubewahren.

4. Jeder Liferer (Händler), der von einem

um Meldekarten handelt, die von in

andernfalls an den Kohlenausgleih Dresden 6, 6) zu senden. §11. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

verboten.

zulässig.

halb der or

an den Neichskommissar zulässig.

oder Genehmigung für Nuhrkohle an die Stelle der Amtlichen Ver- teilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim.

Auf § 383, Ziffer 1, und § 10 wird. hingewiesen.

d, Aushilfslieferungen in meldepflihtigen Brennstoffen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aushilfslieferungen eines Plaßhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind nur zuläfsig, wenn neben ‘dem Einverständnis der Parteien die Ge- nehmigung der Landeskohlen-, bezw. Kohlenwirtschafts\stelle nah S 5, I, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Eisenbahn- wagen benußt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge- nehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6).

4. Ein Hauptlieserer 10, 2) darf ausnahmsweise beim Vor- liegen cines wihtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Haupllieferer gemäß § 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver- zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf leßteren findet in diesem e die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß 1, pier 1 und 2), feine Anwen- dung, Es genügt die einshlägige Mitteilung des Hauptlieferers.

9, Die nahträglihe Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt- findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt. l

§ 13. Anfragen und Anträge.

1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Koßlenverteilung, Berlin, zu richten.

2. Besitwecsel, Firmenänderungen und Erlöschen einer Firma sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlentwirtschaftsflelle umgehend mitzuteilen.

S 14, Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwede.

Es ist verboten, meldepflihtige Brennstoffe, die für den Betrieb

eines gewerblichen Verbrauchers bezogen sind, eins{ließlich der Bunker-

kohlen, ohne Genehmigung des Reichskommissars in den Handel zu

bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.

§ 15. Nihtmeldepflihtige Betriebe. Verbraucher, die keine meldepflihtigen Brennstoffe beziehen, find zum Einreichen von Meldekarten nicht verpflichtet. Neue meldepflihtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen- wirtschafts\telle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind. S 16. Strafen.

„1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nah S 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Gerne bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12, Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu e a ally io b : . Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlichen Zuwider- handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt wer E 1 die sich die Zuwiderbhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge- hören oder nicht.

§ 17. Wirkung unterlassener Meldung.

_ Ein Mesldepflichtiger, der seiner Meldepflilßt niht oder nit fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben ua hat neben der Bestrafung gomäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.

818. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1921 in Kraft. Die Bekanntmachung vom 1. Oktober 1921 wird aufgehoben.

Berlin, den 6. Oktober 1921,

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stus.

*) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen foll d diese Bestimmung nicht begünstigt werden, g2beziehungen soll durd

Die in Braunschweig erscheinenden „Neuesten Nach-

rihten“ werden für die Zeit vom 5. bis zum 11. Oktober ein\hließlich ,

auf Grund des § 1 der Verordnung vom

__") Wegen der Meldepflicht in den besezten Gebieten verg!

D 9

28. September d. J. verboten, da in ihrer Nr. 232 vom 4. d. M. in den Glossen zum Reichstagshericht und in ihrer Nr. 238 vom

bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben is, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer

1, Die Leferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlohung muß das Zeichen! derjenigen Kohlenwirtschafts\telle

2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne / bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk ( ee, ausss- fartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen

3. Falls der Leferer (Händler) die in einer Meldekarte auf- stoff Vorlieferern bezieht, so gibt er nit die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Jn- halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage Lehtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben.

l i singen nicht mehr ergeben als die der urschriftlißen Karte. Jede neue

b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der er von jedem bezogenen Cinzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk e

ie e thi 1 Karte ist bis zum 1. Juti 1922 sorgfältig

; ( im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten niht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich 2640 Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6, 8),

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind

S 12, Ausnahmebe stimmungen-(Ausbilfslieferung). 1. Aushilfslieferungen sind nur an nieldepflihtige Verbraucher

2, e und Bezug von meldepflihtigen Brennstoffen außer-

ronungsmäßigen Monatsmeldekarte 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Ver- teilungsstelle (siche § 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung ì j Die Genehmigung wird nur aus- nahmêweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. Für die Abgabe und den Bezug von meldepflihtioen Brenn- stoffen, welchè für das Absaßgebiet der Rheinischen Kohlenhandels- _Und Reederei-Gesellschast m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absaßz 1 erforderlichen Anweisung

Organe verächtlih gemacht worden sind. Braunschweig, den 5. Oktober 1921.

Staatsministerium. Oerter.

Preuf;en. Finanzministerium.

vorgeseßten Regierungspräsidenten,

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Den Einbecker Kalkwerken, Jnhaber Wille in Einbeck, wird auf Grund : 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) hiermit das Rech

und dem Zementverbande in Hannover gehörigen parzellen 17, 18 und 19, die sür die 1 becker Kalkwerke erforderlich sind, nötigenfalls im Wege de

einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 3. Oktober 1921.

Namens des Preußischen Staatsministeriums, Dex Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Gerbaulet,

und Forsten.

Ritterschaftsrats von Alvensleben auf Falkenberg

mäßigen sechsjährigen Zeitraum bestätigt.

Ministerium für Wissenschaft, Kun | S E S k

Der Präsident des Landeskonsistoriums in Hannove

mit der Amtsbezeichnung Kurator beigeordnet worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Verwaltung

Sigzungen.

Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.

5, d. M. in den Artikeln „Und Derter sprah“ und „Wird die braunshweigische Oberpostdirektion aufgehoben“, staatliche

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Grimmen, Regierungsbezirk Stralsund, ist sofort zu beseßen. Besoldungs gruppe 8. Meldungen bis zum 20. Oktober 1921 durch den

Paul des Geseßzes vom

t

verliéhen, die in der Gemarkung Volksen gelegenen, der Ge- meinde Volksen gehörigen ‘Wegparzellen 166 und 274/164 f Land- Fortsührang der Ein-

V

Enteignung zu erwerben oder, emei dies ausreiht, mit

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

Das Preußische Staatsministerium hat die Wahl des zum Mittelmärkischen Ritterschaftsdirektor bei dem Kux- und Neu- märkischen Ritterschaftlichen Kredit-Jnstitut für den verfassungs-

P

Lohmann ist dem Kloster Loccum als weltlihes Mitglied

N T E L S N C I C N S T I A E T C E R E

o

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll sigung. Vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere V g ‘und für Verfassung und: Geschäftsordnung, der- Ausschuß für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen

Vom Vom 21. Sept. | 1. April 1921 bis | 1921 bis 30. Sept. | 30. Sept.

1921 1921

_____ Einnahme. Allgemeine Finanzverwaltung:

Tausend Mark

Caudieela i E L A S Len für die {chwebende Schuld .

Summe der Ausgabe . Die \{chwebende Schuld betrug an. dis- kfontierten Schaßanweisungen am 20. Sep- tember 207 580 980 Es traten hinzu . 33 261 197

Es gingen ab , - 30 483717,

mithin zu. 2827 480 ergibt . 210 408 460

ini inet arien

Nach Abschluß der Waffenstillstandsverhandlungen trat in London ein internationales Komitee zusammen, das ein Zusammenarbeiten aller an der wiederherzustellenden Minenfreiheit der Meere interessierten Staaten be- wirken, die Arbeit3gebiete auf die verschiedenen Nationen verteilen und für einen lüdckenlosen Minennachrichtendienst in der ganzen Welt Sorge tragen sollte. Anläßlich der kürzlih erfolgten Beendigung der durch die deutsche Marine ausgeführten Minenräumarbeiten in der Nord- ee die englischerseits mit Recht als ein ganz be- onders s{hwieriges und wichtiges Unternehmen angesehen wurden, hat sih die englische Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, veranlaßt gejehen, in einer Note an die beteiligten Regierungen das vortreffliche Z der von diesen in das Komitee entsandten Delegierten hervor- zuheben und die hierdurch erzielten großen Erfolge dankbar an- zuerkennen. Die englische Regierung weist darauf hin, daß die

3 669 595 64 592 995

mit geringen Ausnnhmen- nuch ‘das Mittelmeer jezt frei

von verankerjen Minen seien und daß kein Fall zu ihrer

Steuern, Zóôlle, Abgaben, Gebühren . . 842 403] 20 469 561 (darunter Reichsnotopser) „.«... —— (5 797 827) Schwebende Schuld. «e. .| 2827 480| 44079 273 Fundierte Schuld . 0.0.0 0 00 6 S S E 43 933 Summe der Einnahme 3 669 883| 64 592 767

Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben unter i Senn a: der Einnahmen . . . , „| 1373365] 45 602 257

390 386 l10 504 425

Schuldenzinsen für die fundierte Schuld . . 469 504 Betriebsverwaltungen. L O Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung : E 2,6 a A D Neichseisenbahnverwaltung : QUMNB s e L B21 108 mithin Zuschuß... .| 1435299 8486223

usammenarbeiten

gesamte Nordsee, die Gewässer um “die britischen Jnseln und

| Autonomie im Nahmen eines ungeteilten Oberschlesiens mit

| große Arbeitslosenproblem.

Kenntnis gekommen seï, in dem ein Schiff bei Befolgung der vom Komitee herausgegebenen Instruktionen einer veranterten Mine zum Opfer gefallen R

Die deutsche Regierung ist in dem internationalen Minen- räumfomitee durch den von der Reichsmarine dem Komitee zur Verfügung gestellten Kapitänleutnant Glimpf vertreten.

Nach den bisherigen internationalen Vereinbarungen wird das Komitee weiterhin zusammenbleiben, bis die Minenräum- arbeiten auf allen Kriegsschaupläßen definitiv beendet sind. Als die wichtigste noch zu erledigende Aufgabe darf hierbei die jet von Deutschland und den übrigen Ostseeuferstaaten gemeinsam betriebene Minenräumung der nördlichen Ostsee angesehen werden.

Preußen.

Von seiten der Oberschlesischen Berufs vereini- gung ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehendes Telegramm an den Völkerbundsrat in Genf gerihtet worden:

Die in der Oberschlesishen Be1rufsvereinigung, Siß Kattowitz, vereinigten Arbeiter, Beamten und Angestellten aller Berufsklassen hitten den bohen Völkerbundsrat, bei der Entscheidung der ober - \chlesischen Frage die Nehte und Interessen der Oberschlesier mit Rücksicht auf die völkishe und \prahlihe Zusammensegung Oberichlesiens zu vertreten. Ferner bitten wir, seine eigenartige fulturele und wirtschaftliche Entwicklung durch eine weit eee erblei hei Deutschland zu gewährleisten und der Oberschlesischen Berufs- pereinigung Gelegenheit zu geben, die Wahrnehmung ihrer Interessen zu vertreten,

Vadeu. Der Reichskanzler Dr. Wirth is gestern in Karlsruhe eingetroffen.

Oesterreich.

Gegenüber der Darstellung des „Ungarischen Correspondenz- Büros“, daß die jüngsten Vorgänge in Westungarn ein Merk unverantwortlicher Elemente seien, daß aber die öster- reichische I durh Nichtunterzeihnung des Oedenburger Protokolls die Schuld daran trage, erfährt das „Wiener Correspondenz-Büro“/ von zuständiger Seite, es sei überflüssig, neuerlih auf die allgemein bekannte Entwicklung der burgen- ländishen Bandenbewegung Game, Gegenüber dem Vor- wurf der Nichtunterzeihnung des Protokolls müsse auf die Me m und die Beschlüsse der en ingewiesen werden, die Oesterreih das Recht auf die Ueber- gabe des von Banden gesäuberten Burgenlandes und dessen ruhigen Vesiß gewährleisten.

Im oberösterreichishen Landtag erwiderte der sozialdemokratische Landeshauptmann - Stellvertreter Gruber auf die jüngsten Ausführungen des christlich-sozialen Landes- hauplmanns Hauser, die sih mit den Verhältnissen der Länder zu dem Bunde befaßt hatten,

Die Sozialdemokraten betrachten, fo führte er dem „Wolffschen

Telegraphenbüro“ zufolge aus, den Bund als eine Einheit, die sie zu

verteidigen gewillt sind. Auch die Sozialdemokraten seien für den Anschlußgedanken, aber cin Ans{chluß, der 0 länderweise vollziehe, widerspreche ihrer Auffassung. Wir find sür den -ungeteilten Bund Deuisch Oesterreich, solange wir niht im allgemeinen Deutschen Reich,

in dex allgemeinen Nepublik aufgeben können. Lieber österreihis{h

sterben, als bayerisch verderben! Lieber noch einige Jahre Oester- reichs Unglück mitmachßen, als in dieser Reaktion, die sich jenseits des Inn breit macht, zu versinken.

Ungarn.

Nah einer Entschließung des Reich3verwesers wurden die ungarishen Außenvertretungen in Paris und London zu Gesandtschaften umgestaltet. Mit der ständigen Leitung der Pariser Gesandtschaft wurde der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Jvan von Praznovs8zky in der Eigenschaft als Geschäftsträger, und mit der provisorischen Leitung der Londoner Gesandtschaft wurde der Legationsrat erster Klasse, Dr. Stephan von Hedry in der Eigenschaft als Geschäftsträger betraut.

Im T ozeß wurde gestern das Urteil ver- kündet. Der Gerichtshof hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Keri der Anstiftung zum Morde und Gärtner der Mit- {huld an dem Verbrehen des Mordes s{huldig befunden. Keri wurde zum Tode, Gärtner zu 14 Jahren Zucht- haus verurteilt, Fenyes und Vago wurden freigesprochen.

Großbritannien und Jrland.

In seiner hauptsächlich dem Arbeitslosenproblem gewid- eten Nede, die der Premierminisler Lloyd George vor- gestern im Rathause in Juverneß gehalten hat, erklärte er nach einem ausführlichen Bericht des „Wolffshen Telegraphenbüros außer dem bereits Gemeldeten noch: :

Das Kabinett sehe sich mehreren Riesenproblemen gegenüber. Dabon seien die drei hauptsächlihsten die Vorbereitungen für die Vashingtoner Abrüstungskonterenz, die irishe Konferenz und das

Wenn die a anen Kon- ferenz in einem umfassenden, mutigen Geiste getührt werden follte, so werde fie eines der hervorragendsten Greignisse in der Geschichte der Menschheit sein. Soweit die englische Regierung in Betracht fomme, werde sie bestimmt alles tun, um die Washingtoner Kon- ferenz zu einem Erfolg zu machen. : f

Bezüglich ter irischen Fra ge-erklärte Lloyd George noch, es seien früher bereits zahlreiche Versuche unternommen worden, die irische Frage zu lösen, die aber alle fehlgeshlagen seien. Er sehe sich daher gezwungen, seiner angeborenen Hoffnungsfreudigkeit angesichts der Mißerfolge der Vergangenheit Einhalt zu tun.

as Arbeitslosenproblem erörernd, fragte Lloyd George, wie der gähnende Abgrund der Arbeitslofigkeit überbrlickt werden solle. Er sagte, cbenso wie jedes andere große Reich in Guropa, habe au England im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit Riesensummen ausgegeben... Diese Neiche hätten ihre Ginkünfte ver- vfänden und ihre Zukunft in Pfand geben müssen, indem sie ihre Industrien hypothekarisierten, um die in diesem Kampfe eingegangenen Schulden zu bezahlen. Der Erfolg sei, daß sie alle verarmte.

le, die von “ihnen abhängen, Kaufleute, Unternehmer und Arbeiter seien für Jahre hinaus verarmt. Die Euwerbslosigkeil, unter der man augenblicklih leide, set- niht auf die gefährlichen Schwankungen im Handel zurückzuführen, sondern auf jene schr anormalen Verhältnisse. Die Arbeitslosigkeit habe einen be unrubigenden Umfang angenommen, die ganze Welt leide dauunter, und es sei bemerkenswert, daß die Länder, deren Kredit am höchsten stehe, am ernstesten in Mitleidenschaft gezogen seien : die BVereiniglen

taaten und Großbritannien. Die Zahl der Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten betrage etwa sechs Millionen. A

Diese Verhältnisse hätten den Handel gelähmt, und sie spiegelten sh in den Valutashwankungen der verschiedenen Länder wider, Es lohne si, die Wechselkurslisten Europas Tag für Tag V be‘rachten, dann würde man Ae mit ler ite e ¡Qû iben. aris, wo das Pfund S Gâfte zu treiben. In Paris, L L A auf

dem Kriege % Franken wert gewesen sei,

92 Franken, in Nom am 23. September auf 90 und am 30. Sep- tember auf 94. In einer einzigen Woche also ein Unterschied von vier Punkten. Man nehme Berlin. Vor dem Kriege war das Pfund Sterling 20 .4 wert, vor einem Jahre konnte man für das Pfund Sterling 212 Reichémark und vor einer Woche 437 .4 fauten. Man nebme Polen. Vor einem Jahre stand das Pfund auf 900 polnische Mark, vorigen Sonnabend auf 22 000, gestern auf 20- bis 21 000. Die Valuta \{chwankte danah zwisd en 22- und 20 000 polnische Mark im Verlauf einer einzigen Woche und shwankte an einem Tage um tausend. Man nehme Wien, wo man früher 24 Kronen für das Pfund Sterling erhielt. Vor einem Jahre stand das Pfund auf §20, vor einer Woche zwischen 5100 und 5500, d. h. ein Unterschied von 400 Kronen an etnem einzigen Tage. Lloyd George erklärte, man könne feine Ge- äfte treiben, folange folhe Zustände herrschten. Wenn das Pfund auf 20 000 oder auf 5000 oder auf 90 bleiben mürde, dann fönnte man Geschäfte treiben. Wenn man in jenen Ländern kaufe oder verkaufe, dann müßte man Kontrakte abschließen für Wochen, Monate und manchmal für Jahre. Wie könne man da die Preise berechnen, fei es als Käufer oder als Verkäufer, wenn die Schwankungen innerhalb eines einzigen Tages fo riesenbaft seien ? Es sei genau fo, als wenn man bei bewegter See auf einem Ozean- dampfer Billard spielen wollte. Man wisse nit, wohin die Billardkugel treffe; man wisse nit einmal, ob die Kugel ih nit überhaupt vom Tische herunterbewege, was am allerwahrscheinlichsten sei. Was Nußland betreffe, jenes Paradies des Marxismus, so werde das russische Papiergeld auf keiner irdischen Börse notiert. Personen, die sagten, man müsse nur jedermann sein Eigentum nehmen und es zum Eigentum aller Personen erklären, könnten in dem Stand des Papiergeldes in Nußland keinen Trost finden. Tatsächlih könne man mit einem einzigen englischen Pfund ungeheuere Mengen von Nubeln kaufen und die shlechte Straße von Achnasheen nach Gairloh zupflastern,

Diese Schwierigkeiten (infolge der Schwankungen der Wechsel- kurse) seien anormale und äußerst {wer zu behandeln. Leider sei dies auf Umstände zurückzutühren, über die England nur eine teilweise Kontrolle habe. Die Regierung könne ihre eigenen Finanzen kon- trollieren, und würde sie das nit tun, dann habe die Nation das Necht, zu diesem Zwecke eine andere Regierung an ihre Stelle zu seßen. Dasselbe gelte für die auswärtige Politik. Die englische Ne- Pes könne jedoch nicht die auswärtige Politik anderer Nationen ontrollieren, und die Wöährungsverhältnisse hingen von der Finanzpolitik und der auswärtigen Politik aller Nationen der Welt ab und nit allein von einer Nation. Er glaube, daß die Lage sich bessere, die Verhältnisse würden aber erst stabilisiert werden, wenn die Nationen in Eintracht zusammenwirkten mit ihren Nachbarnationen, was die einzige wirklih feste Grundlage für ihre nationale Wohl- fahrt bilde. Die Nationen begännen, dies zu erkennen. Die Auf- wiegler unter den Nationen fänden niht mehr in dem gleilhen Maße Gehör wie vor einem Jahre, und die Latsahe, daß ihre Schreie gellender würden, sei nur ein Zeichen dafür, daß sie selbst nit mehr so an ihren Nuf glaubten. Die Verhältnisse würden sich auch bessern, wenn die Nationen einsähen, daß sie durch fortwährende Papiergeldausgabe ihren Nationalreihtum nicht ver- mehrten. Die einzig wahre Bedingung für Stetigkeit im Handel sei die Stabilisierung der Währungen. Eine Stabilisierung könne jedoch nicht eintreten, bevor sowohl die auswärtige Politik, als auch die Finanzpolizik \tabilisiert wäre. Die Lage, die gebessert ves had müsse, sei anormal und rechtfertige daher anormale Maß- nahmen,

Zur Bekämpfung der Arbeitsklosigkeit erklärte Lloyd George, alle Vorschläge würden dem gesamten Kabinett in London unterbreitet, und die Pläne würden sodann dem Unterhause vorgelegt werden. Es müsse für ein dauerndes Heilmittel der anormalen uny ungesunden Verhältnisse im Handel und in der Industrie gesorgt werden. Das unmittelbare Problem sei, vorläufig dafür zu sorgen, daß der Not entgegengetreten werde, bis die Welt wieder zu normalen Verhält- nissen zurückgekehrt sei. Zum Schlüsse seiner Nede sprah Lloyd George für eine erhöhte Produktion, für strengste Sparsamkeit und für ein Zusamrkenarbeiten aller Klassen imi Staate. .

Frankreich,

Die Reparationskommission verbreitet durch die „Agence Havas“ folgende Note: i j s

Im Verlaufe der leßten Sißung hat die Neparationskommnission eine Entscheidung über die Umrechnung in Goldmark der Besatzungskosten vor dem 1. Mai 1921 getroffen. Sie be- \{chloß, die Umrechnung zum Durchschnittskurse der Vierteljahre vor- zunehmen, in denen die Auëgaben geleistet wurden.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, hat Loucheur gestern abend Paris verlassen, um sich nah Wiesbaden zu begeben, wo er mit Dr. Rathenau zusammentreffen wird.

Spanien. Der Kriegsminister hat dem „Wolffshen Telegraphenbüro“

zufolge vom Oberkommissar in Marokko die Meldung er-

alten, daß gestern früh die Truppen die Kampfhan dlungen T S men haben. Mehrere starke Abteilungen haben sich gegen verschiedene Zielpunkte in Marsch geseßt. Die Abteilung Sanjurjo brach den heftigen Widerstand des Feindes und bemächtigte sh des Ortes Atlanen.

Schweiz,

Die Völkerbunds versammlung seßte vorgestern noch die am Montag «abend unterbrochene Debatte über die wirt- \chaftlihe Blockade fort. Laut Bericht des „Wolssschen Telegraphenbüros“ zog die holländische Delegation auf Wunsch des Berichterstatters der Blockadekommission Schanzer (Jtalien) ihren Antrag auf Vertagung der gesamten Blokadefragen auf die nächste Völkerbundsversammlung zurück. Auf Grund des angenommenen. neuen Absiimmungsmodus für Pakt- abänderungen wird die Abstimmung artikelweise vor- genommen. Die Versammlung nahm verschiedene Kom- missionsanträge über die neue Fassung des Artikels 16 an. Danach steht dem Rate das Recht zu, ein Gutachten darüber abzugeben, ob ein Bruch des Paktes vorliegt oder nicht, wobei die des Paktbruches angeklagten Völkerbundsmitglieder und die Mitglieder, gegen die si die kriegerische Aktion richtet, nicht mitstimmen dürfen. Der Rat hat die Zwangsmaßnahmen mitzuteilen, fann jedo gewissen Mitgliedern eine Ver\chiebung der Maßnahmen gestatten, falls damit der Zweck besser erreicht wird. Schließlich wurde der Kommissionsantrag angenommen, in dem der Abbruch der Beziehungen nicht mii den Staat3ange- hörigen des paktbrüchigen Landes überhaupt, gleichviel in welchem Lande sie leben, sondern nur mit den Bewohnern des be- treffenden Staates gefordert wird, entgegen dem Aeeoe des französiichen Delegierten Regnault. Vor der Ab- stimmung wies besonders eindringlih der schweizerische Delegierte Motia auf die Unmöglichkeit hin, dem franzö- sischen Antrag Folge zu leisten. Der französische Delegierte Regnault legte zwar von neuem die grundsäßliche franzd- ische Auffassung dar, betonte aber in einer vielvemerkten

endung seine vollständige Uebereinstimmung mit der großen Rede Noblemaires vom leßten Sonnabend. Bei der leßten Absiimmung enthielt sih dann die französische Delegation der Stimme, Nach der neuen Fassung. sind die Beschlüsse der Versammlung nah der spätestens innerhalb 22 Monate vorzunehmenden Ratifikation gültig. Bis dahin sollen die wirtschaftlichen Sanktionen im Geiste der heutigen Beschlüsse gehandhabt werden. Nach Erledigung des Blockade- artikels nahm die Versammlung den Antrag der 1. Kom-

- denen der Völfkerbund gesckaffen wurde.

mission (Nechts- und Verfassungsfragen) an, der die Beratung des argentinischen Antrages auf Abänderung des a ztifels 1 des Paktes auf das nächste Jahr verschiebt.

In der Debatte sprachen die Delegierten von Uruguay und aus? von Spanien. Sie drückten der argentinishen Republik ihre Sympathie und die Hoffnung aus, daß Argentinien künftig wieber an dem Völkerbundwerke teilnehmen werde. Gleichzeitig ver- liehen sie ihrem Verständnis für das Ideal Ausdru, das dem argentinis®en Antrage zugrunde liege, und bekannten sih zu dem Gedanken der Universalität des Völkerbundes. (s wurde jedoch hervorgehoben, so von Blancos- Uruguay, daß man nicht die besonderen Umstände vergessen dürfe, unter Im Zusammenhang mit dem Fernbleiben Argentiniens berührten die Delegierteu der -füd- amerilanischen Staaten au die Frage des Beitritts der Vereinigten Staaten, der, gleichviel in welcher Form, ein erstrebenêwertes I eeal sei. Diese Verschiebung des argentimscen Antrages auf Streichung des Artikels 1 zeigt, wie Blanco-Uruguay weiter ausführte, faum ein Hindernis, da es offenbar den Vereinigten Staaten nicht auf irgend- einen Artikel des gegenwärtigen Paftes ankomme.

Jn der gestrigen Vormittagsfizung verschob die Versammlung hauptsählich infolge des Widerspruchs Lord Robert Cecils, Moïitas (Schweiz) und unter Zustimmung Balfours (England) die endgültige Veratung über die Kommissionsanträge zum Artikel 18 auf das nächste Jahr. Die Kommissions- anträge zielen auf eine Abschwächung des Artikels 18 hin, der die Eintragung aller internationalen Verträge zwischen den Völklerbundsmitgliedern fordert; fie wollen Ausnahmen vor allem für unpolitishe Abkommen, zulassen. Darüber, daß Artikel 18 nicht praftish anwendbar ist und au nicht von allen Staaten beachtet wurde, waren sih die meisten Redner einig, wobei betont wurde, daß es tatsächlich Verträge gebe, die nicht ver- öffentliht werden dürsen. Man befürchtete aber durh An- nahme der Anträge, in erster Linie aus Rücksicht auf die öffentlihe Meinung, in leßter Stunde überstürzie \chwer- wiegende Beschlüsse zu fassen, die als Anerkennung der Ge- heimdiplomatie aufgefaßt werden fönnten. Trog Ablehnung der Kommissionsvorschläge soll aber zum nächsten Jahre eine abschwächende Auslegung des Artikels 18 für die Eintragung von internationalen Verträgen Anwendung finden.

__JIn der Abendsizung der leßten der diesjährigen Tagung, nahm die Versammlung . einen Abänderungsantrag des Artikels 6 des Völkerbundpaktes an, der die Verteilung der Kosten für den Völkerbund auf die einzelnen Mitglieder regelt und über den der englische Vertreter Rennel Ro dd in der Vor- mittagssißung Bericht erstattet hatte, sowie eine Reihe anderer Anträge uber Einzelheiten der Beitragszahlung und Verrechnung. Ferner stimmte die Versammlung einer Abänderung der Geschäftsordnung zu, wonach sie nur nach erfolgtem Gutachten der Finanzkommission Beschlüsse fassen kann, die neue Ausgaben nah sich ziehen. Zum Schluß nahm die Ver- . sammlung einen Abänderungsantrag zu Artikel 4 des Paktes an, wonach die Bestimmung über die Wahl der nicht O Mitglieder und insbesondere die Bestimmungen über ie Amtsdauer und Wiederwählbarkeit nur mit Zweidrittel- mehrheit getroffen werden können. Aus der Sigung is noch zu erwähnen, daß nach einer neuen Aussprache nachträglih der in der Morgensißzung gefaßte Beschluß über die vorläufige Auslegung des Artikels 18 nicht als angenommen gelten joll, da er nicht die noiwendige einstimmige Annahme gefunden hat. Hiermit war die zweite Tagung der Völkerbundsversammlung, nachdem sie genau einen Monat gedauert und neben zahlreichen Kommissionssißzungen 33 Vollsizungen abgehalten hatte, beendet. Der Präsident der Versammlung, Jongherr Dr. van Karne- beef, holländisher Minister des Aeußern, hielt in französischer

Sprache die Schlußrede.

Er nahm in herzlihen Worten Abschied von .der gastfreien Sch{hweiz, von der Stadt Genf, von den Mitgliedern der Versamm- lung, deren fruchtbare Arbeit er feierte, und von den Vertretern der Presse, denen er besonders herzlihe Worte- widmete. In großen Zügen entwarf er sodann ein Bild der vollbrahten Arbeit. Die Abschiedsstunde, so fagte er, sei auch die Stunde der Gewifssens- prüfung, der Verantwortlichkeit vor den Regierungen und vor den Völkern. Zweitellos würden diejenigen enttäusht sein, die ein Wunder erwarteten, aber die besten Absichten müßten \ich vor der Wirklichkeit beugen und vor den Hindernissen, die die Völker selbst schaffen. Nichtsdestoweniger müsse zugegeben werden, daß der Gedanke der internationalen Vereinigung und Zusammenarbeit, gleichviel wie seine gegenwärtige konkrete Form sei, ein endgültiges Gut der Menschheit geworden, daß der Völkerbund8- gedanke tonfolidiert und daß fruchtbare Arbeit geleistet worden sei. Unter den Ergebnissen der diesjährigen Tagung zählte der Präsident die Maßnahmen zur Bekämpfung des Opiumgenusses, des Mädchens und Kinderhandels und die Verfassungsarbeit der ersten Kommission auf, die oft bedeutsame politische Fragen berührte. Außerdem hat feiner Mitglieder vermehrt und offen gehalten, die zu gegebener Stunde sh ihm anschließen und das - Haus der Völker -- ver- vollständigen werden Auch in der Rüstungsîrage will Herr van Karnebeek Fortschritte verzeichnen können. Er will ihre Be- deutung allerdings nicht übertreiben, denn der Weg sci lang und das Problem verwidckelt. Aber die dokumentarischen und- statistischen Arbeiten, die geteistet wurden, die Anregung sür Kontrolle des Waffens handels und die Einforderung formeller Vorichläge von der temporären gemischten Kommission bezeugten, so meinte der Präsident, ten Millen zur allmählichen Pflichterfüllung im Rahmen des Mög- lichen in einer noch unruhigen Welt und in einem noch nicht universellen Völkerbund. Endlih sei die Errichtung Futernationalen Gerichtshofes zu erwähnen. „Und wissen wir," fuhr der Redner fort, „daß in der oberschlesishen Frage die Arbeiten der bier NRatsmitglieder, denen die Vorprütung dieses wichtigen Problems anvertraut wurde, sih auf gutem Wege befinden, auf so gutem Wege, daß man voraussehen darf, daz in kurzer Zeit der Nat die Lösung, die er empfiehlt, mitteilen kann?“ Zum Schluß betonte Herr van Karnebeek, daß das wesentlihsie Ers gebnis aber der Geist sei, der die Arbeiten beherrs{te, die Junyons- derabilien, die den Glauben in die Zukunft des Völferbundes rets fertigen. Diese Botschaft möge der treue Gefährte des Völkerbundes, die Presse, in die Welt hinaustragen.

Die Versammlung, die wiederholt die Rede mit Beifall8- kundgebungen unterbrochen hatte, bereitete Herrn van Kärnez beek lebhafte Ovationen.

Zu der am 25, Oktober in Genf zusammentretenden dritten internationalen Arbeitskonferenz sind 52 Staaten, welche Mitglieder der internationalen Ärbeiis- organisation sind, eingeladen, darunter auch Deutschland, Nach Artikel 389 des Versailler Vertrags darf jeder eingeladene" Staat vier Vertretec entsenden, nämlih zwei NRegierung3- vertreter und - je einen - Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, die von technischen Beiräten begleitet sein können. Die deutshe Abordnung joll 40 Mitglieder zählen. Die Tageszordnung ist jezt endgültig festgeseßt, wie folgt:

1. Neform der Zusammenseßung des Verwaltungsrats des Inter- nationalen Arbeitsamts. 2. Anwendung des Washingtoner Beschlusses, betr. die Negelung der Arbeitszeit auf die Landwirtschaft. 3. An- wendung der anderen Washingtoner Beschlüsse auf die landwiutschaft- liche Arbeit, und zwar: a) Maßnahmen zur Verhütung der Arbeits- losigkeit, b) Schuß der Frauen und Kinder, 4. Besondere Schugz- maßnahmen für die landwirtschaftlichen Arbeiter: a) Landwirtschaftlicher

der Völkerbund die Zahl

die Tore für die

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