1899 / 288 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Alle Post-Anstalten nehuien Bestellung au ;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 s.

Der Dezugspreis beträgt vierteljährlih 4 (A 50 9.

M: 288.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Amtsgerichtsrath a. D. von Kameke zu Potsdam, dem Seminar-Direktor Dr. phil. Malende zu Peiskretscham im Kreise Gleiwiß, dem emeritierten Pfarrer Leydhecker zu Auerbach in Hessen, bisher in Frankfurt a. M., dem Ober- Postsekretär, Rechnungsrath Specht zu Berlin und dem tehnishen Eisenbahn-Sekretär a. D., Rechnungsrath H ol §- hen er zu Erfurt den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, ___ dem Vorsteher des Zentral-Bureaus des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Kanzleirath Broese den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Superintendenten und Kreis-Schulinspektor a. D., Sue Max Vorberg zu Schöneberg bei Berlin den Eden Kronen-Orden dritter Klasse, em Ober-Jngenieur des Jakobinerwerkes in Meißen Richard Weber, dem Seminarlehrer Bernaßky zu Peis- kretsham im Kreise Gleiwiß, dem Steuer-Einnehmer zweiter Klasse Hauck zu Querfurt und dem Hegemecister ‘a. D. Mee zu Swinemünde, bisher zu Lüpzow im Kreise sedom-Wollin, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Ba chor zu Jonasdorf im Kreise Osterode i. Ostpr., Liebich zu Fenkau im Kreise Licgniß, Be zu Brostau im Kreise Glogau, bisher in Jätschau, chulz zu Binde im Kreise Ostèrburg und Kamteth zu Arendsee desselben Kreisés den Adler der Jnhaber des König- lihen Haus:Dédens von Hohenzollern, sowie dem Meierei-Jnspcktor- Adolph Peters zu Dünnow im Kreise Stolp, den Klaftermeistern Johann Rump zu Niekosken Abbau im Kreise Czarnikau, Johann Teske zu Kirchgrund im Landkreise Bromberg und Ferdinand Wendland zu Klein-Bartelsee desselben Kreiscs, den De Ern Een Spahr zu Wohlstedt im Kreise Segeberg und Thresten Jensen zu Süderho!z - bei Sosderburg, dem Wald - Vorarbeiter Hans Bahnsen zu Lüngeraufeld im Landkreise Flensburg, dem früheren Schaarschmiedemeister Paul Winkler gu Wengern im Kreise Oppeln, bisher in Königshuld, dem Maschinenwärter Eduard Ernst und dem Kesselwärter Joseph Turner, beide zu Laurahütte im Kreise Kattowiß, und dem Gutsarbeiter Karl Münchow zu Sitten im Kreise Bubliß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich italienischen Major Grafen Malingri di Bagnolo im Lancier-Regiment „Montebello“ den Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem Hof-Marschall Seiner Kaiserlihen Hoheit des Groß- fürsten Constantin Constantir owiish, Baron Rausch von Traubenberg zu St. Petersburg den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Kommandor in der Königlich rumänishen Marine Koslinsky zu Bukarest und dem. Geshihtsmaler, Profc sor Flat, zu Dresden den Königlichen Kronen-Orden zweiter

asse,

dem Königlich italienishen Kapitän Grafen Bulgarini Ze Fer Kavallerieshule den Königlichen Kronen-Orden dritter

asse,

dem Oberleutnant Fonck (Heinrich) in der Schugßtruppe für Deutsch: Ostafrika den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern, i

dem Königlih rumänischen Oberleutnant Stambulescu, kommandiert e Stabe der [V. Division Bukarest, dem bis- herigen Konsul, Kaufmann Carl Müller zu Middlesborough, dem Kaufmann Elias Herzberg g Odessa und dem Techniker Alexander Angerer zu Wien den Königlichen

Kronen-Orden vieiter Klasse sowie

dem Fußgendarmen a. D., jeßigen Steuerboten Nobert Deichsel zu St. Peter, Gemeinde O ee ' Deutsch-Oth im Kreise Diedenhofen, dem Wegçemeister a. D. Nikolaus Jost zu Straßburg i. E., bisher ju Gugenhcim im Landkreise Straßburg i. E., und dem Fabrikarbeiter Bar - tholomäus Schmitt zu Logélbah im Kreise Colmar i. E. das Allgemcine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Marine-Ober-Baurath und Maschinenbau-Belricbs- direktor Nott, kommandiert zur Dienstleistung im Reichs-

Marineamt, zum Geheimen Marine-Baurath und Maschinen-

den Marine-Baurath für Maschinenbau Thämer, bei der Kai erlichen Werft j Wilhelmshaven, zum Marine-Dber- Baurath und Maschinenbau-Betriebsdirektor, und j die Marine-:Bau hrer des Schiffbausahes Cleppien und Martens zu Marine-Sciffbaumeistern zu ernennen.

——

., bau-Direktor,

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Der Schiffbaumeister Martens ist Werft in Kiel zugetheilt worden.

der Kaiserlichen

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprehverkehr mit Biberach (Riß), Eßlingen (Ncckar), Gmünd (Schwäbish), Göppingen, Heil- bronn (Neckar), Ludwigsburg, Ravensburg, Reut- lingen, Rottweil, Tübingen/Bebenhausen, Ulm (Donau) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhn- lihes Gespräh bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark. -

Berlin C., den 2. Dezeinber 1899.

Kaiserliche Ober-Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprehverkehr mit Allstedt (Grhzgth. Sachsen), Altmorschen, Brandis, Burgdorf (Hannover), Gollub, Großtychow, Pee (ane Hofgeismar, Penzlin, Rügen- walde, Schönsee (Westpr.), Tiegenhof ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person

7 zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von

25 Z erhoben. Berlin C., den 3. Dezember 1899. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fcrnsprechverkehr mit Delft ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräh bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 3 (6

Berlif C., den 3. Dezember 1899.

Kaiserlihe Ober-Postdirektion. Griesbach.

Königreich Preufßen.

Privilegium

wegen Ausfertigung aufden Inhaber lautender Anleihe- [cheine des Provinzialverbandes der Provinz Branden- burg im Betrage von 12000000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Brandenburgische Provinzial-Landtag beschlossen hat, ¡um Zwecke der Förderung von Kleinbahnunternehmungen în der Provinz Brandenburg und zwar: i

a, durch Betheiligung des Provinzialverbandes an solhen Unter- nehmungen mittels Gewährung von Beihilfen an kommunale Verbände, welche sih dem Bax und Betriebe von Kleinbahnen unterziehen, unter Vorbehalt ciner Betheiligung am Rein- gewinn dieser Unternehmungen und mittels Uebernahme von Aktien. oder Geschäftsantheilen solcher Aktiengefelishaften oder Gesellschaften mit beshrärkter Hzftung, welch2 sich für den Bau und Betrieb gemeinnütziger Kleinbahnen bilden,

. durch Gewährung von Darlehnen an Gemeinden beziehung®-

weise Gutsbesitz.r (Gu1sbezirke) und Kreise bis ¿ur Höhe der

n denselben für Kleinbohnunternehmungen aufzuwendenden

osten,

die erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Provinzialyerwaltung, ;

zu diesen Zwecken auf jedea Inhaber lautente, mit ZinosGeinen

versebene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine ti

Betrage von 12 090 000 4 ausstellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im S der Gläubiger, noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleibesheinen im Betrage yon 12000 000 6, in Buchstaben „Zwölf Millionen Mark“, Uar m thg Privilegium Unsere landes- herrlihe Genehmigung ertbeilcn. Die änlethescheine sir.d nah tem azaliegenden Muster i Stücken von 5000, 1000, 590, 200 und 100 46 auszufertigen, in zwölf Reihen zu je einer Million zu begebén, mit 34 vom Hr ndert jährlih zu vetzinfen und —- L jede Reihe von ‘dem 1. April dez auf deren Ausgabe ‘folgenden Jahres ab: jährlich) mit mindesten3 4 vom Hundert des ursprünglihen Schuldkapitals be- ziehungswet)e der ausgegebenen

an Kleinbaknunternehmungen ‘dem Provinzialverbande über vier ‘vom undert des in denselben nariegten ‘Kapitals. binaus Ln M E Au m igung oder freihändigen An nen Anlethereihen zu tilgen. B N / "Die BOLRE Unserer Genehmigung erfolgt mit. der reht- T E Levoraebenins Molt, gelie 4 meen Mtaa A die darau orgebenden | j : i ohne zu dem Na(weise der Uebertragung des Pion ealidet

zu sein,

Rethen desselben sowie den. dur die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und dem aus der Betheiligung

aufs der

1899,

, Dur dieses Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Jnhaber der Ans» letheshéine eine G:währleistung des Staats nicht übernommen. ,

__Utkandlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrudtem Königlichen Insiegel.

Gegeben Windfor Castle, den 25. November 1899. (L. S) Wilhelm RKR.

von Miquel. Freiherr von Rheinbaben.

« «+46 Brandenburgische Provinzial-Anleihe .. .. M AUnleiheschein es Provinzialverbandes von Brandenburg (großes Siegel) Anleite vom Jahre 1899. über Anleihereihe ats A (Römische Zahl T—XI11.) Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihWen Privilegiums vom . . ten 1599 (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. Seite Gése8-Sammlung für 1899 Seite . . . ).

Der Provinzialverband von Brandenburg vershuldet dem Inhaker dieses Anleihesheins ein seitens des Gläubizers unkündbares Darlehn von (in Buchstaben) Mak, welches einem Theil der nah den Beschlüssen des Provinzial-Landtages vom 6 März 1893, 18, Februar 1896, 23. Februar 1898 und 4. Februar 1899 in Höhe von 12 000 000 A in zwölf Reihen zu je 1000000 Æ in Stüden zu 5000 6, 1000 M. 509 M, 200 6 und 10) 6 aufzunehmenden Anleihe bildet.

Die Verzinsung dieses Kavitals erfolgt jährli mit drei und“ etn- halb vom Hundert in halbjährlihen Terminen am 1. Oktober und 1. April und die Tilgung der Anleihe mit einhalb vom Hundert der Kapitalshuld uter Hinzucehnung der dur die fortschreitende Tilgung erspartea Zinsen und des aus der Berh:iligung an Klein- bahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom Hundert des in denselben angelegten Kapitals hinaus zufliß2nden Betriebs gewinnes nah Maßgabe der um}tehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des | Kapitol3 . und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und seiner Steuerkrajt.

Berlin, den . . ten 1899,

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Stegel des Landetdi: ektors.)

Mirgiteder des Provinzialaus\chu}es. (Faksimilierte Uaterschriften.) Kontrclbuh Seite . Kontrolbeamter (eigenhändige Unterschrift)

Landésdirektor.

Bedingungen für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe des Provinzialverbandes von Brandenburg in Höhe von 12000000 M

Die Zinsen we: den gegen Rück„abe der ausgefertigten Zinsscheine dur die Landes. Hauptkasse und die Kur- und Neumärkische Ritter schaftlihe L zu Berlin, sowie bei den Kreis-Kommunal- und Stadtkassen der Provinz gezahlt. i

, Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für “einen zehnjährigen Zittau und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei- „egeben.

Die Ausreichung neucr Zinsheinreiben erfolgt bei der Landes- Haup! kasse und bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschartlichen Darlehnskasse zu Berlin 4s Ablieferung des den älteren Zinsscheinen beigesügten Grneuerungsscheins, sofern niht vorher dagegen von dem Inhabec des Anleibescheins unter Vorlegung desselben bei dém Landet- direktor schriftlich Widerfpruh erhoben worden ist. Im Falle eines folhen Wivber/pruchs erfolgt die Uusreihung der neuen Zinèsheine an den Inhaber des Anleihe|cheins.

Werden Ecneuerungsscheine niht innerhalb Jahresfrist rom Taze ibrer Fälli„keit ab zur Echetung der neuen Zino!\cheine benußt, so erfolgt die Authärdizung der mun Zinzschheinceihz nebst dem Er- neuerungss{hein an den Juhaber des Anle.hescheins. E

Die Ti'gung der Anleihe erfolgt mittels Auflündigung| oder freihändigen Ankaufs der einzelnen Anteihereihen. Die Aujkündigung zur Nückzablung des Nennwerths v mit | ch2monatlihèr t Hs & en Reis ä Zuri ma 1s BvR G E achun m „Deutschen Reichs- un nig reu | E und in den Amtrtblättern der Königlichen Regierungen zu Potedam und Frankfurt a. D. in moratlicheu wischerräumen l bewirken. In tiejen Blättern geschehen au die so | machungen betreffs der Provinzial- Anleihe. |

Zum Zwccke der Tilgung werden die jährlichen Tilgung

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nstigen B

einem von andercn Fonds der Provinz getrennt zu vei Tilgungsfonds zugefütrt, dessen Bestände in mündelsihéren insbesondere dur Ankauf von Anleihescheinen des Provi y bandes anzulegen sind. S \ R

Mit dem Tage, an welh-a auf G Kapital mundcjuablen ist, tb. die Berne jedo die Rüdckgabe des auf jekür A von drei Jahren ncch d'.x Fälligkeit,

Bankzinsen vergütigt -- ; (f Pn SaeL De upttaße at "Gegen ! gs

kasse ‘and bei der Kurs u _lihên Darledndtos in Berlit a Wi