1899 / 291 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. Inserate nimmt an: die Königliche Expeditiou des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Verlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berli

niglich Preußischer Staats-Anzeiger. 4

S909,

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M 291.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Erbkämmerer in Hinterpommern, Regierungsrath a. D. von Somnig auf Charbrow im Kreise Lauenburg, ; bisher in Stettin, dem Pastor D. Theodor Woltersdorf | Ziffer 2,148 Absay 4 Stlußsaß, 155 Absay 1, 162 und 178 zu Arnstadt, bisher in Greifswald, und dem Kapitänleutnant durh das Landesversicherungsamt, im“ übrigen durch das Ritter von Mann Edler von Tiechler den Rothen Adler- | Ministerium des Jnnern: ; Orden vierter Klasse, 3) die der unteren Verwaltungsbehörde im Falle des -_ dem Kapitän zur See von Dresky, Kommandanten 67 Ziffer 1 bei Anträgen auf Beitragserstattung, sowie im S. M. Linienschiffes „Kaiser Friedrich 111“, den Königlichen | Falle des § 57 Ziffer 4 des Gesehes dur den Bürgermeister, Kronen-Orden zweiter Klasse im übrigen dur das Bezirksamt; i

dem Stadtältesten Karl Müller zu Lieberose im Kreise 4) die der Ortspol N im Falle der 88 131 Lübben und dem Kirchenältesten, Rentner Neeßke zu Stolp- | Absaß 2 (153), und 189 Absaÿ 3 des Geseßes in den Städten münde im Kreise Stolp den Königlichen Kronen-Orden vierter | mit staatlicher Ortspolizei durh das s 0 161 A im übrigen

Es sind Klagen darüber geführt worden, daß den Empfängern von Vergütungen für die durch Truppenübungen verursachten Flurshäden durch die Abholung der Vergütungsbeträge von ‘der oft weit entfernten Kreiskaße Zeitversäumnisse und Un- bequemlichkeiten erwachsen. Die nöthige Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, daß die Gemeinden die uszahlung der Beträge für Rehnung der Kreiskasse übernehmen. Den hierzu bereiten Gemeinden sind die zu den Zahlungen erforderlichen Geldmittel, soweit solhe nicht den für die Staatskasse erhobenen Einnahmen entnommen werden können, von der Kreiskasse zuzuführen, auch ist ihnen zu gestatten, ihre desfallsigen Brief: und Pacet- sendungen an die Kreiskasse unfrankiect ab ulassen. Die Buchung der darnah den Gemeinden aus der Fe

egebenen Vorschüsse ist bei leßterer nah Maßgabe der Be- idudrdae in der Verfügung des Finanz-Ministers vom 29. Juli 1897 e E aus der Verwaltung der direkten Steuern Hest 35 Seite 68) zu bewirken.

Sie werden ersucht, den Gemeinden die Uebernahme der in Rede stehenden Auszahlungen im Jnteresse der zahlung- empfangenden Gemeindeangehörigen dringend anzuempfehlen, au dafür zu sorgen, daß die Kreiskassen mit entsprechender Weisung oben werden.

Berlin, den 1. Dezember 1899,

Der Der Minister des Jnnern;

Finanz-Minisier: Jn Vertretung:

von Miquel. Braunbehrens. An die Herreri Regierungs-Présidenten, mit Ausnahme desjenigea in Sigmaringen.

2) die der höheren Verwaltungsbehörde im Falle des § 24 R zweitleßter Saß durch das Bezirksamt, geeignetenfalls nach O Bezirksraths, im Falle der §8 104 Absatz 5

Klasse, sowie durch den Bürgermeister ; im Falle des 8 161 Absfaß 2 dur

dem Eisenbahn - Lademeister a. D. Radtke zu Kol- | das an und an Orten, woselbst die Ausübung der berg, bisher“ zu Rudzinip im Kreise Gleiwiß, dem | Octspo Gerichtsvollzieher a. D. Giesselmann zu Pyrmont, dem Privatförster Ernst Mücke zu Schönborn im Kreise Breslau, bisher zu Ulbersdorf im Kreise Oels, dem Polizei- diener Odenthal zu Hubbelrath im Landkreise Düssel dorf, dem Gutsnahtwächter Heinrich Lehmkuhl zu Schön- weide im Kreise Plôn und dem früheren Gemeinde-Nachtwächter Gottfried Shöpke zu Peterkashüß im Kreise Militsch das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

¿polizei dem Bürgermeister übertragen ist, auch durch diesen, der ivo nur Geldstrafen bis zu 10 #4 androhen und er- kennen kann ;

5) die der Gemeindebehörde, soweit niht nachstehend etwas Anderes bestimmt ist, durch den Bürgermeister.

Für abgesonderte Gemarkungen werden die nach dieser Verordnung den Gemeinden zukommenden Obliegenheiten von der Behörde Crlemgen Gemeinde wahrgenommen, welcher die abgesonderte Gemarkung in Pee ces Hinsicht zugetheilt ist.

Wo für die abgesonderte Gemarkung ein besonderes Ver- waltungs8organ (Stabhalter, ere U. f. f.) besteht, kann mit egn Lit L R ganns em gane oder einem : j von - demjelben bestellten Beamten die Wahrnehmung iener adi egen E Weh tinter Dec Ee Obliegenheiten für die abgesonderte Gemarkung Sai ati und dem Landgerichts - Präsidenten q, D., Geheimen Ober- theilweise übertragen werden. 9

; L 8 2. B rafe An Ei Ci, E B OIVEN und Ten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte insbesondere. dem Post-Bauinspektor Buddeberg zu Straßburg i. E., Die Verwaltungsgerihte in erster Jnstanz, der Bezirks- rath, in zweiter Jnstanz der Verwaltungsgerihtshof ent-

dem Pastor der deutsch-evangelishen Gemeinde in Bordeaux Od, L L ; Reinhold Lindenbein, dem Kapitän des Passagier: | scheiden die Streitigkeiten über Ce rEe im Fall des auf Ueberweisung von

dampfers „Pretoria“ der Hamburg - Amerika - Linie Rudolf 2 Absag 2 und über den Anspru Ls Mes R A Nin R au er zu Geb- L L G Egen im Falle der §8 50 Absag 3 und 51 weiler den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, es Geseßes. verfassung der evangelischen Kirhe im Konsistorialbezirke dem Landgerichts - Präfidenten a. D Arey zu Aachen, Karlsruhe, den 28. November 1899. O rt a. M., mea E ads Wh dieses SubrcaE (N bisher in Saargemünd, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Großherzogliches Minifterium des Jnnern. Sa S. 457), mit dem Amtssiße in Frankfurt a. M

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Minisierium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlihen Kenntniß gebraht, daß das gemäß Artikel 20 des Geseges, betreffend die Kirchen-

Klasse,

dem Bildhauer Johannes Riegger zu Straßburg i. E., dem Ersten Offizier von Hoff und dem Ober-Maschinisten Korte, beide von der Besaßung des Passagier-Dampfers „Pretoria“ der Hamburg- Amerika- Linie, den Königlichen Kronen-Ocden vierter Klasse, s i

dem Maurerpolier Jako Schneider zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. und“ dem T nen olier Georg Dericle zu Straßburg i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Von dem Kaiserlihen Konsulat in Lourenço Marques ist der Kaufmann Friedrich Woerner zum Konsular- Agenten in Jnhambane bestellt worden.

Der Postinspektor Pfißner in Berlin ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Reichs-Postamt ernannt worden.

Vollzugsverordnung des es Aa 9 badischen Ministeriums des Jnnern

zum Jnvalidenversiherungsgeseß vom 13.Juli 1899. Vom 28. November 1899.

um Vollzug des Reichsgeseßes über die Invaliden- versiherung vom 13. Zuli 1899 ur - Gesegzblatt Seite 463) wird, und zwar zu den 78 1, 2, 6, 6, 8 Avsah 5, 10, 11, 15 leßter Absag und 21 der ‘nachstehenden Be- stimmungen, auf Grund der dur Staats-Ministerialentschließung vom 21. November 1899 ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung verordnet, was. folgt :

Zuständigkeit und Verfahren der Behörden. 8 1. Zuständigkeit der Behörden im allgemeinen.

s Die im Reichsgeseß vom hördlichen Verrichtungen sind Mena erman wahr inen: i 1) die der Landeszentralbehörde und der in § 562 A und 3 des Geseßes N ian Landesbehörde und Au _ behörde durch das Ministerium des Innern, welches in den eten Fällen mit den andern betheiligten Ministerien sih | enehmen zu segen hat;

183. Juli 1899 erwähnten be- | ay 2 is

Eisenlohr.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummex 46 des A Dea enthält unter

Nr. 2627 die Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des Jnvalidenversicherungsgeseßes errichteten Schiedsgerichten, vom 6. Dezember 1899: und unter

Nr. 2628 die Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den ACUIOR des Reichs-Versicherungs- amis in den R er Jnvalidenversicherung, vom 6. Dezember 1899.

Berlin W., den 9. Dezember 1899.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47 des „Reich8-Gesehblatts“ enthält unter Nr. 2629 das ‘Gese, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besißer von Schuldverschreibungen, vom 4. Dezember 1899. Berlin W., eis n Ves Nose Beitun j aiserliches Post-Zeitungsamt. eb erstedt.

Jn der Ersten Beilage zur Jeuligen Nummer des „Reichs und Staats-Anzeigers“ wird das Geseß, betreffend di gemeinsamen Rechte der Besißer von de vershreibungen, vom 4. Dezember 1899, veröffentlicht.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht : dem Oberlehrer bei der Haupt - Kadettenanstalt Karigzky den Charakter als Professor mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen. L ;

Seine Majestät der nig haben Allergnädigst geruht : , infolge der von der bedienen zu Bur arelenen Wahl den Aerigan Gerichts-Neferendar Richard Schmelz daselbst als besoldeten Beigéordnéten n Bürgermeher der Stadt Burg für die geseßliche mtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. ff

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wie dem „W. T.

errihtete Königliche Konsistorium am 1. Dezember dieses Jahres seine amtlihe Thätigkeit begonnen hat. Berlin, den 7. Dezember 1899. Der Minister i der geistliGen, Unterrihts- und Mediziral-Angelegenheiten2 Auftrage: Cart aA ff.

Der bisherige Seminarlehrer Karl Jünger aus Oden- firhen ist zum Kreis-Schulinspektor ernannt worden.

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Am Schullehrer-Seminar zu Sagan ist der bisherige

Pastor und Schulinspektor Fischer zu Klein-Kniegniß g Seminar-Oberlehrer angestellt worden. G as

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die am 1. Zuli 1900 Ét tilgenden 4 prozentigen Potsdam - Magdeburger Eisenbahn - Obligationen Litt. A. werden am s Mittwoch, den 3. Januar 1900, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sißungszimmer, N 92/94, 1 Tre in Gegenwart eincs Notars öffentlich verloost. : Berlin, den 6. Dezember 1899. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann. (

Die Personal-Veränderun

befinden sich in der Ersten Beilage.

en in der Armee 2.

Nicfamisices. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, den 9, Dezem Seine Maren der Kaiser und Könic Mo g e g L gem en um 9 Uhr mit Zhren | ry rinzen Adolf zu Schaumburg révier nad: Bamboos, und I Jagdschloß Brandshof das Früh