1899 / 291 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

r nuntag: Philharmo be zum V. Philharmonisdhen Ko

Í oven-Abend); Dirigent: Mihur R Solist: V'Albert; Saal Bechstein : Einzige Soirée des Humoriftisc fangs - Quartetts Beamt aus Brünn; Mitwirkung: Mo A Zander): Mitwirkung: Königliche Hof - Opern: A Be D ng: - « \ängerin Frau elen Lieban-Globig; Sing-Akademie : II. Liedér- “und Balladen-Abend von. Eugen Buen, Montag: Phil- i onle: V. Philharmonis onzert (Beethoven - Abend); trigent: Arthur Nikish; Solist: Eugen d'Albert ; Saal Bechstein : Klavier-Abend von Johannes Magendanz. Dienstag: Saal Bechstein: Konzert der Sängerin Nina Faliero; Mitwirkung Fer- dinando Frasnedi (Cello). Mittwoch: Saal Bechstein: Klavter- Abend von Joss Vianna da Motta; Beethoven-Saal: 11. Populäres Konzert (Brahms-Abend) von Glifabeth Ieppe ; gierung franz enry von Eon L Mana, Professor Waldemar Meyer (1. Violine), Max Heinecke (11. Violine), Dagobert Loewenthal (Viola), Albrecht LON Löffler (H und Ad. Littmann (Horn); Sing-Akademie: II. Konzert _desBiolin-Virtuosen Mieczyslaw Natrowski; Mitwirkung: Jeanne Golz . (Gesang). Donnerstag: Saal Bechftein: Lieder-Abend von Elza orring; Beethoven-Saal : Lieder-Abend von Emmy Palmar ; Sing-Aka- demie: Konzert des Violin-Virtuosen Alfred Wittenberg mit dem Phil- harmonishen Orchester; Mitwirkung: Vera Goldberg {elang ; Philharmonie: Konzert zum Besten der Volkskindergärten des erliner Fröbel-Vereins; Mitwirkung: Frau Jeanette Grumbacher- de JIong, Frau Dr. Hauser - Burska, der Frauen - Orchester- Verein, das Holländishe Trio und der Erck’she Männer- Gesangverein. retitag: Saal Bechstein: Konzert von lene Obronska (Klavier) und Ella Gerhardt (Gesang); eethoven - Saal: II1. Abonnements - Konzert des Böhmischen Streichquartetts der Herren Carl Hoffmann (1. Viol.), Joseph Suk (IT. Viol.), Otcar Nedbal (Bratshe) und Professor Hans Wihan {Cello); Sing-Akademie: Konzert des Cellovirtuosen Joseph Malkines. Sonnabend: Saal Bechstein: Konzert des Sängers Hjalmar Arlberg; Mitwirkung: Frau Norman-Neruda (Lady Halls) und Jo- hanne Stóckmarr (Klavier) aus Kopenhagen; Beethoven - Saal : IT. Konzert der Sängerin Cöcile Roesgen - Liodet ; Sing-Akademie : Konzert der Sängerin Wilma Sanda; Mitwirkung: Königlicher

Kammermusiker W. Herbort (Flöte). ;

Mannigfaltiges. Berlin, den 9. Dezember 1899.

Der Magistrat seßte in jeiner gestrigen Sihung die Bes rathungen zur Feftstellung des Stadthaushalts-Etats für das Jahr 1900 fort. Mit Rücksicht auf dite neue Gerichtsorganisation für Berlin und Umgebung hat der Magistrat eine allgemeine Verfügung an die einzelnen Verwaltungen exlassen, in welcher dieselben angé- wiesen werden, gemäß §8 38, 40 der Zivilprozeßordnung, bei Abs{luß von Verträgen durch ausdrücklihe Vereinbarung die Zufländigkeit des Amtsgerichts „Berlin-Mitte“ für Rechts\treitigkeiten der Stadtgemeinde Berlin festzusezen, soweit dies zulässig und ein ausschließliher Gerichts- stand nit begründet ist. Insbesondere sei eine folche Vereinbarung für alle auf längere Dauer berechneten ragene der Stadt- gemeinde von Wichtigkeit. Die städtishen Ginzelverwaltungen werden aufgefordert, dies bereits jeßt nicht nur beim Neu-Abs{hluß von Ver- trägen, sondern auch bei einer etwaigen Revision derselben zu beachten. Es foll hierdurch einer abweihenden Rehtsprehung mehrerer Gerichte über Angelegeuheiten der Stadtgemeinde entgegengewirkt werden.

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Wetterbericht vom 9. Dezember 1899, 8 Uhr Morgens.

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Celsius 5%. = 40%R,

Stationen. Wind. | Wetter.

von Schiller.

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nicht erhoben.

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Vebersicht der Witterung.

Ganz Nord- und Mittel-Euroya ist von einem Hochdruckgebiet überdeckt, während eine tiefe De- pression jenseits der Alpen liegt, welche zu Triest türmishe Bora hervorruft. In Deutschland ist das

ter bei nórdöftliher Luftbewegung kalt, im Nor- den trübe, im Süden heiter. An der Ostseeküste haben S{neefälle stattgefunden; an der Küste liegt die Morgentemperatur bis zu 64, im Binnenlande bis zu 147 Grad unter dem Gesrierpunkt. Auch in

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er. ortdauer des Fro ers zun noh wahrsGeinlig, ;

Deutsche Seewarte.

N A Theater.

_ Königliche Schouspiele. Sonntag: Opern- Haus. 258. Vorstellung. Die Grille. 3 Aufzügen unter Benußung einer Grundidee der | Die

Georges Sand von Erich Speth, Sudermann, Doebber. Ballet von Emil Graeb.

ohannes Fu Scene geseyt vom Ober-Regisseur Tehlaff. orative Einrichtung von Ober-Inspektor B us Dirigent: Kapellmeister Shalk. Anfang 74 Uhr:

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oder: zügen von

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als Gast. (Lucia: #

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Der Aentralo * | alassen bielt aste nzert } Vorsiß

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Schauspielhaus. . 277. Vorstellung. Sehlaraffen- land. Märchenschwank in 3 Aufzügen von Ludwig M m Fulda. Die zur Handlung gehörende Musik von | 229 Ferdinand Hummel. i

Neues Opern-Theater. Kabale und Liebe. Ein bürgerlihes Trauerspiel in 5 Aufzügen von In Scene Georg Droescher. Anfang 74 Uhr. Aufgeld wird Der Billetverkauf findet von 9—10 und von 12—1{ Uhr im MEA Schauspiel- Billets sind auch Unter den Linden 241, und im Künstlerdank, Unter den Linden 69, zu baben.

Montag: Opernhaus. der Königlichen Kapelle. meister Felix Weingartner. Mittags 12 Uhr: Billet-Verkauf hierzu bei Bote u. Bock und Mon- tag von 11——12 Uhr im Opernhause. Die Theater- Billetkafse bleibt geschlossen.

Schauspielhaus. 278.Vorstelung. Die Brautfahrt,

L Los der Nosfen. Lustspiel in 5 Auf- uftay Freytag. Regisseur Georg Droesher. Anfang 74 Uhr.

Opernhaus. Dienstag: Auf Allerhöchsten Befehl : Don Giovaunui. (Don Giovanni: Herr d’Andrade,

Mittwoch: Lucia von Lammermoor. | Drei rau Nellie Melba, Lord Asthon: Herr d’Andrade, als Gâste.) tag: Zur Erinnerung an 14, Dezember 1849: Das Nachtlager in Grauada. Vergifßmeinnicht. Freitag: Siegfried. (Alberich : Herr Friy Uriedrilis, als legte Gastrolle.) Anfang 7 Uhr. onnabend :

Sonntag: Rigoletto. (Gilda: Frau éllie Melba, als leßte Gastroll:; Rigoletto: Herr d’Andrade, als Gast.) -

Schauspielhaus. Mittwoch: Ein Sömmernachtstraum. Donners- tag: Zur Grinnerung an Konradin Kreußzer: Der Verschwender. Freitag: Die Journalisten. Soun- abend: Julius Caesar.Sonntazg: Schlaraffenland.

Neues Opern-Theater. Sonntag: Uriel Acosfta.

Dentsches Theater. 24 Uhr: Fuhrmanu Henschel. Abends 74 Uhr: Der Probekauvidat.

Montag: Der Probekaudidat.

Dienstag: Der Probekandidat,

Berliner Theater. 24 Uhr: Romeo und Julia. Abends 74 Uhr: Das verlorene Paradies.

Montag: Das verlorene Paradies.

Dienstag: Dolly.

Schiller-Theater. (Wallner-Theater.) Sonn- El afmittags 3 Uhr: Der Richter von Zalamea, ausptiel in Oper in | bearbeitet von Adolf ie Ehre, Schauspiel in 4 Akten von Hermann 000i Abends 8“ Uhr: Viel Lärmen um | tun

Diens!ag, Abends 8 Uhr: Die Richtcxrin.

E E AUN f E O LENE in im NReihs-Versicherungs8amt unte des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Herzog seine General - | | er u. A. der Präsident ana des validenfonds, Dr. Röfing, der Direktor Dr. Sarrazin und. der eheime Regierungsrath Dr. Zacher vom Reichs- ersiherungs- amt, der Geheime Ober-Regierunasrath, Professor Dr. Poft ‘von der Gewerbeabtheilung des Ministeriums für Handel und Ge- werbe sowie der Worsißende der s\tädtischen Armendirektion, Stadtrath Dr. Münsterberg beiwohnten. Aus Dreöden war der Geheime Rath Böhmert ershienen, Der Verein hat im leßten Jahre 40 Mitglieder durch Tod und Austritt verloren und 89 Mitglieder neu gewonnen; er zählt jeßt deren 1126. Darunter befinden {ich 234 Behörden, Körperschaften und Vereine, 202 Aktien- und industrielle Gesellschaften, 6 Tee und 684 Passizmitglieder, und zwar 215 in Groß-Berlin, 264 in den preu en Provinzen, 198 in den übrigen Staaten Deutschlands und im Auslande, Den Ein- nahmen aus Beiträgen und Zinsen “in Höhe von 16 696 #4 standen 12 660 6 Ausgaben gegenüber. Das Haäuptorgan des Vereins, „Der S T aper der in 1245 Exemplaren abgeseßt wurde, verursachte eine Aufwendung von 6309 6. Die „Socialcorrespondenz” wurde mit 2000 ( unterftüßt. Zu den Kosten der Zentralstelle für Wohlfahrts- einrihtungen zahlte der Verein 2000 4 Auch die hiesige öffentliche Lesehalle îin der Neuen Schönhauserstraße erhtelt eine Subvention. Der Zentralverein verfügt z. Z. über ein Vermögen von 96 423 4, wovon 20 000 A unveräußerlihe Legate sind. Die Thätigkeit des Zentralvereins war im wesentlihen darauf gerihtet, ein Zusammen- wirken aller das Arbeiterwohl bezweckenden Vereine und Gesellschaften zu fördern und eine Uebersicht über die Leistungen und Re- sultate dieser Vereinsthätigkeit zu gewinnen. Eine besondere Kommission if mit der Aufgabe betraut worden, eine Enquôte über die Aufroendungen zu veranstalten, die von Unternehmern zu Gunsten ihrer Arbeiter gemacht sind. Die Kommission hat zunächst die Provinz Hannover nah diefer Richtung hin bearbeitet; die Enquôte dur Nrage ogen ist abgeschlossen und die s\tatistishe Bearbeitung im ange. Von dem Ergebniß derselben soll es abhängen, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Bet der Neuwahl zum Vorstand wurden der Wirk- liche Geheime Rath Dr. Herzog, der Staats-Minister Herrfurth und der Geheime Regierungsrath Dr. Becker wieder», der Geheime Ober- Negterungsrath, Professor Dr. Post neu gewählt. Neu in den Aus- {uß traten Dr. Martius, Stadtrath Dr. Münsterberg, Lanvesrath Brandts-Düsseldorf und Fabrikbesißer Louis Simons-Glberfeld.

Im wissenschaftlichen Th eater der „Urania“ wird in der nächsten Woche noh allabendlih der Vortrag „Transvaal“ wiederholt werden ; vorher findet jedesmal eine Aufführung des dekorativen «Ausstattungs- stücks „Der dunkle Erdtheil“ statt. Im Hörsaal werden folgende Vorträge gehalten : Montag: Herr G. Witt „Bewohnbarkeit der

Himmweleékörper“; Dienstag: Herr Dr. G. Naß „Gold und Silber“;

Donnerstag: Herr Profeffor Dr. C. Müller „Das Urtheil über den Speisezettel“; Freitag: Herr Dr. P. Spies „Licht und Farbe“; Sonnabend: Herr Dr. P. Spies „Wärme und Arbeit“.

Im Zirkus Albert Schumann beginnen die nächsten Sonntage Nachmittagvorftellungen, wie früher, um 4 Uhr. In der morgigen Vorstellung treten sowohl die Buren als auch die neu- engagierten „Wunder-Menschen* „halb Pferd, halb Mensch" und der Zwergboxer „Major Page“ auf. Zu der Nachmittagsvorstellung hat jeder Erwachsene das Recht, ein Kind frei einzuführen. Die morgige

Nachmittags 3 Uhr:

Anfang 7# Uhr. baron. riedri

egisseur | Der Zigeunerbaron,

Dienstag : La Traviata.

geseßt vom

m Inbvalidendank,

Billetreservesai 78.

4, Symphonie-Abend Dirigent : Herr Kapell- Anfang Uhr. Oeffentliche Hauptprobe.

In Scene geseßt vom

Der Nee: Wilbelm v.

Melans 8 Uhr. Donners- | in 3 Akten von E. von

adin K , “gest. onradin Kreuger, ‘ges Blatt.

g b L Beethoven's Geburtstag unbeschricbeues Blatt.

Dienstag: Emilia Galotti. „Schlierseer Bauern- Theaters“. mitiags 3 Ubr: Almenraush: und

Gesang und Tanz in 4 Akten.

Sonntag, Nachmittags

Bus en von Regie:

burg. Sonntag: S(hwank in 3 Meyer-Förster. Dié

ermann

Sonntag, Nachmittags

Sonntag,

Montag und folgende

Gesangsposse in 23 Akten von aen von Calderon de Barca, Sönf

ilbrandt. Abends 8 Uhr: | 74 Uhr. Montag: Der Plaßmajor. Freita

Emil Thomas.)

Theater des Westens. (Opernhaus.) Sonn- Zu halben Preisen: Der Freischütz, Abends 74 Uhr : Der Zigeuner-

Montag (13. Montag-Abonnements-Vorstellung) : Gaftspiel von Signorina Prevosti.

Mittwoh, Nathmittags 3 Uhr: Erste Kinder- Vorstellung: Schueeweiß,cen uud Nofeuroth, oder: Der verzauberte Prinz. Großes Weih- nahts-Ausstattungsmärhen mit Gesang und Tanz in 5 Bildern. Abends: Der Zigeunerbarou,.

Donnerstag : Dex Zigeunerbaron.

Lessing - Theater. Sonntag: Josephine. Montag: Als ich wiederkam .

° renovierten Zirkus Nenz, Dienstag: Als ih wiederkam Nacmittags 4 Uhr vnd Abends 74 Uhr: Zwei

Ueues Theater. S@iffbauerdamm 4a. Sonn- tag, Mittags 12 Uhr: Matinée der Sezessionsbühne. Sagendrama in 1 Aufzuge von holz. Hierauf: Der Kammersänger. Scenen von Frank Wedekind. 74 Uhr: Ein unbeschriebeues Blatt. Lustspiel Wolzoaen. i Montag: Zum 50, Male: Ein unbeschriebenes

Dienstag: Zum ersten Male: Gegen den Strom. Mittwoch und Freitag: Gegen den Strom. Donnerstag, Sonnabend und. Sonntag:

Belle - Alliance - Theater. Gastspiel des Sonntag, Zu bedeutend ermäßigten Preisen : Edelweifße, 8 Uhr: ’s8 Liserl. von Schliersee. Volksftück mit

Montag: 's Liserl von Schliersee.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- und Reichenbach. einri Lee und Wilhelm Werner. chtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von Trotha. Regie: Gustav Rickelt. Anfang 74 Uhr. achmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen : Der R ARGE A EOLeUE, age: : Linsingen (Hamburg Reichenbah, Vorher: Die Richtige. Dans L (Dau B obenfriedeberg),

Thalia-Theater. Dresdenerstr. 72/73. Vorlegte

Sonntags-Aufflührung. Sonntag: Der Platmajor. h y Li Kren an Alfeeb

eld. Musik von Gustav. Wanda. Anfang

den 15. d. M,: Zum Bestew der Stif- „Mationaldank für Veteranen“. Aufführung von Der Millioneubauer.

A bent vorftellung mit besonders reichaltigem Programm beginnt um

‘Als 16, Blatt s en Straube’ schen Uebersi@hts- ylans von Berlin (im Verhältniß von 1: 4000) erschien soeben im Landkarten-Verlage des Geographischen Pusitnis von Jul. Straube in Berlin SW. (Gitschinerftrae 109) Blatt 1V F, auf welchem in detaillierter Darstellung“ die Gegend im Norden Berlins ¡wischen Elfasser- und Stralsunderstraße, Stettiner Bahnhof und Choriner- straße veranshauliht wird. Genauigkeit in der Wiedergabe der ein- zelnen Grundstücke mit ihren Gebäuden in den richtigen Größenver- hältnissen, Uebersihtlihkeit dur wirkungsvollen Farbendruck jeihnen

* auch das in Kupferstich ausaeführte Blatt aus. Im Ganzen wird der

Uebersihtöplan 45 solher Blätter zum Preise: von je 2 4 umfassen,

London, 8. Dezember. (W. T. B.) Das Trans8port\chiff „Tyne“ ist wieder flott gemaht worden und in Portsmouth ein- getroffen. (Vgl. Nr. 290 d. Bl.)

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Var day d 9. Dezember. (W. T. M SeineMajestät der Kaiser ist, von Bückeburg kommend, heute Mittag um 12/4, Uhr hier eingetroffen und hat Sich alsbald in offenem Zweispänner nah der Kaserne Seines Ulanen-Regiments be- geben, um daselbst mit dem Offizierkorps das Frühstück einzu- nehmen. Auf dem Wege dorthin wurde Seine Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelher die een Seines Ulanen- Regiments trug, von dem die Straßen füllenden Publikum lebhaft begrüßt.

Kopenhagen, 9. Dezember. (W. T. B.) Gestern wurde der diesjährige Parteitag der Rechten in ge- wohnter Weise hier abgehalten; 600 Theilnehmer aus allen Gegenden des Landes waren anwesend. Zu dem nachfolgenden Festmahl war das Ministerium vollzählig eingeladen. Jn einer Rede führte der Minister-Präsident aus: „Wir Mitglieder der Rechten versprehen der Regierung, ihr eine Stüße zur Durchführung aller guten und nüßlichen Reformen zu sein.“ Der Minister bemerkte ferner, daß die Partei der Rechten darauf vorbereitet sein müsse, einen Kampf wegen der

sozialen Fragen aufzunehmen, und daß dieser Kampf un-

zweifelhaft einmal kommen müsse. Der Minister {loß mit einem Hoch auf die Partei der Rechten.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Konzerte.

Philharmonie. Sonntac, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum V. Philharmoui- schen Konzert.

Montag, ang 74 Uhr: V, Philharmonisches f a Dir.: Arthur Nikisch. Sol.: Eugen

"Albert.

Saal Bechstein. Sonntag, Anfang 74 Uhr: Soirée des Quartett Beamt: Siegm. Beaut, Aug. Klang, Heiur. Bydlo, Herm. Neuber. Mitwirkung: Alfred Holy, Kammervirtuose (Harfe).

Montag, Anfang 7F Uhr: Klavier-Abeud von

Johannes Mageudanz.

ZBirkus Alb. Schumann. Karlstraße.

Im eleganten, Sonntag

grofßie aufszerordentliche Gala. Vorstellungen. In beiden Vorstellungen: Zum ersten Male auf dem Kontinent: Halb Mensch, halb Pferd und Major Page. In beiden Vorstellungen: Auftreten der Origiual-Trausvaal-Buren. Nach- mittags 4 Uhr: 1 K|ind frei auf allen Plätzen. Jedes weitere Kind bis zu 12 Iahren : Halbe Preise (außer Galerie). Abends jedoch volle Preise, Zum Schluß: Großes Nittrrschaustück aus dem a Jahrhundert: Der schtarze und der weiße tter.

Montag, Abends präzise 7} Uhr: Gala-Sport- Vorftellung. Ganz exquisites Programm. Zum ersten Male auf dem Kontinent: Halb Mensch, halb Pferd und Major Page. U. S. À. Championboxer of the world, Auftreten ber Original - Trausvaal - Buren. Zum Schluß: Großes Nitterschauftück aus dem 14, Jahr- hundert: Der schwarze und der weiße Ritter mit sämmtlichen Einlagen.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Adòle von Francois mit Hry. Legationsrath und Kammerherrn Dr. jur, Ernst Frhrn. von Heinte-Weißenrode (Berlin—Hamburg). Frl. Marie Edle von der Planiß mit Hrn. Harptmann Ernst von Wrisberg (Berlin). Frl. Amélie von der Osten mit Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. E. Sobotta (Berlin—Netboldsgrün). fl Kunigunde Tummes mit Hrn. Friß von

erne (Ruhrort—Duisburg).

Vereheliht: Hr. Hauptmann Urban Cleve mit Frl. Martha von Kowalkowska (Spotendorf). Geboren: Ein Sohn: n auptmann von

. Eine Tochter: Hrn.

Abends

Ein

Nach- Abends

Borher :

Busch und

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Vetilag der Expedition (S{holz) in A:

uck der Nordd Buchdruckerei und Verlags- Dre ftelt Berlin A Wilhelmftraße Nr. 32, : Acht Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage), j und einen Prospekt des Verlags von Greiner

«& Pfeiffer in. Stuttgart, betr. hervorragende neuere Werke.

Einmalige (Köpke:

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

M 291.

Erfte

VBeilage

Berlin, Sonnabend, den 9. Dezember

Amlliches.

Deutsches Reich,

Geseg, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besizer von Schuldverschreibungen.

Vom 4. Dezember 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Neichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: /

1.

Sind von jemand, der im Julande seinen Wohnsiß oder seine gewerblihe Niederlassung hat, im Inlande Sthuldver- schreibungen mit im voraus bestimmten Nennwerthen aus- gestellt, die nah dem Verhältnisse dieser Werthe den Gläubigern gleiche Rechte gewähren, und betragen die Nennwerthe der ausgegebenen Schuldverschreibungen zusammen mindestens dreihunderttausend Mark und die Zahl der ausgegebenen Stücke mindestens dreihundert, so haben die Beschlüsse, welche von einer Versammlung der Gläubiger aus diesen Schuldverschrei- bungen zur Wahrung ihrer gemeinsamen Jnteressen gefaßt werden, nah Maßgabe dieses Gesezes verbindliche Kraft für alle Gläubiger der bezeichneten Art.

Die Versammlung kann insbesondere zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter für diese bestellen.

Eine Verpflihtung zu Leistungen kann für die Gläubiger durh Beschluß der Gläubigerversammlung nicht begründet werden.

2

QD.

Sinkt der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen unter einhunderitausend Mark oder sinkt die Zahl der im Umlaufe befindlihen Stücke unter einhundert, so ijt dies von dem Schuldner unverzüglih im Deutschen Reichs-Anzeiger bekannt zu machen. Von dem auf die Bekannt- machung folgenden Tage an können Gläubigerversammlungen auf Grund dieses Geseßes niht mehr abgehalten werden; mit dem bezeichneten Zeitpunkt erlischt das Amt eines von der Gläubigerversammlung bestellten Vertreters der Gläubiger.

3. ;

Die Versammlung wird A den Schuldner berufen.

Die Verfammlung ist zu berufen, wenn Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen den zwanzigsten Theil des Gesammtbetrags® der im Umlauf befindlichen Schuld- verschreibungen erreihén, oder ein von der Gläubiger- versammlung bestellter Vertreter der Gläubiger die Berufung [gro unter Angabe des Zwecks und der Gründe ver- angen.

Die Kosten der Berufung und Abhaltung der Ver- fammlung trägt, soweit nicht in diesem Geseß ein Anderes vor- geschrieben ist, der Schuldner.

S4.

Wird einem nah § 3 Abs. 2 gestellten Verlangen nit entsprochen, so kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schulòner seinen Wohnsiß oder seine gewerbliche Niederlassung hat, die Antragsteller ermächtigen, die Versammlung zu be- rufen. Hat in dem Zeitpunkt, in welhem der Antrag gestellt werden soll, der Schuldner im Jnlande weder einen Wohnsiß noch eine gewerbliche Niederlassung, so ist das Amtsgericht zu- ständig, in dessen Bezirk er zuleßt seinen Wohnsiß oder seine gewerbliche Niederlassung gehabt hat.

Wird der Antrag von Gläubigern gestellt, so haben diese ihre Schuldverschreibungen bei der Reichsbank, bei einem Notar oder bei einer anderen dur die Landesregierung dazu für geeignet erklärten Stelle zu hinterlegen.

Wird die Ermächtigung zur Berufung der Gläubigerver- sammlung ertheilt, so kann das Gericht zugleich über den Vorsiß in der Virsammlung Bestimmung treffen. Das Gericht entscheidet darüber, ob die durch den Antrag sowie die durch die B rufung und Abhaltung der Versammlung entstehenden Kosten von den Antragstellern oder von dem Schuldner zu tragen find.

Vor der Verfügung, durh welche über den Antrag auf Ermächtigung zur Berufung der Gläubigerversammlung oder über die Tragung der Kosten entschieden wird, ist, soweit thun- lich, der Schuldner und, wenn ein Verireter der Gläubiger bestellt ist, auch dieser zu hören. Gegen die Verfügung findet die sofortige Beschwerde statt.

8 5.

Steht der Geschäftsbetrieb des Schuldners unter staatlicher Aufsicht, so hat das Gericht vor der im § 4 Abs. 4 bezeichneten Verfügung auch die Aufsichtsbehörde zu hören.

Die Aufsichtsbehörde kann die L Net aung auf Kosten des Schuldners berufen oder die Berufung durch den Schuldnec anordnen.

Sie hat das Recht, einen Vertreter in die Versammlung zu entsenden. Á

)

S 6.

Die Berufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch mindestens zweimalige Bekanntmachung im. Deutschen Reichs - Anzeiger und in den sonstigen Blättern, dur welche für den Bezirk des im § 4 bezeichneten Gerichts die Eintragungen in das Handelsregister bekannt gemacht werden. An die Stelle der leßteren Blätter treten, wenn der Schuldner cine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellshaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine eingetragene Genossenschaft ist, die für de Beröffentlihungen der Gesell- schaft oder der Genossenschaft bestimmten Blätter.

Die Frist zwischen der legten Bekanntmahung und dem Tage der Versammlung ist so zu bemessen, daß mindestens zwei Wochen für die im § 10 Abs. 2 vorgesehene Hinterlegung der Schuldverschreibungen frei: bleiben.

__JJn dem Falle des § 4 muß bei der Berusung auf die gerihtlihe Ermächtigung Bezug genommen werden.

eine Abschrift der Anträge

nicht gefaßt werden.

wendung.

mit Angabe ihres Namens der von jedem vertretenen

handlung, der Name des Art und das Ergebniß der

Die Beifügung der Belege lung kann unterbleiben, w

Das Protokoll muß vollzogen werden. fordexlih.

Stimmen. verschreibungen berechnet.

geübt werden. forderlich und genügend.

rechts, dem

Bewilligung versammlung nur zur Ab

Dritttheile des Nennwerths

Ansaß.

nichtig.

erforderlich.

Befugnisse bestimmt werden.

Bei dem Beginne der der erschienenen Gläubiger

Das Verzeichniß ist sofort nah der Aufstellung, späte vor der ersten Abstimmung, zur Einsicht aufzulegen; es ist von dem Vorsißenden zu unterzeichnen.

A 8 7. Der Zweck der Versammlung soll bei der Berufung be- kannt gemaht werden. Jedem Gläubiger ist auf Verlangen

zu ertheilen.

Veber Gegenstände, die niht gemäß 8 6 Abs. 1, 2 ihrem wesentlihen Jnhalt nah angekündigt sind, können Beschlüsse

Die Vorschriften der §8 3, 4, des 8 5 Abs. 1, 2 und des § 6 Abs. 3 finden auf die Ankündigung von Gegenständen zur “Beschlußfassung einer Versammlung entsprehende An-

8. Versammlung ift ein Verzeichniß oder Vertreter von Gläubigern und Wohnorts sowie des Betrags Schuldverschreibungen eten tens aber

S 9. weder Beschluß der Versammlung bedarf zu seiner Gültig- keit der Beurkundung durhch ein über die Verhandlung ge- rihtlih oder notariell aufgenommenes Protokoll. Jn dem Protokolle sind der Ort und der Tag der Ver-

Richters oder des Notars sowie die Beschlußfassungen anzugeben.

Das nah § 8 aufgestellte Verzeihniß der Theilnehmer der Versammlung sowie die Belege über die ordnungsmäßige Berufung der Versammlung sind dem Protokoll beizufügen.

über die Berufung der Versamm- enn die Belege unter Angabe ihres

Jnhalts in dem Protokoll aufgeführt werden.

von dem Richter oder dem Notar

Die Zuziehung van Zeugen ist nicht er-

8 10. Die Beschlüsse bedürfen, soweit nicht in diesem Gseß cin Anderes vorgeschrieben ist, Die Mehrheit wird nach den Beträgen der Schuld-

der Mehrheit der abgegebenen Bei Gleichheit der Stimmen ent-

scheidet die Zahl der Gläubiger.

Gezählt werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger, welche ihre Schuldverschreibungen spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Reichsbank, bei einem Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung dazu für geeignet erklärten Stelle hinteriegt haben.

Das Stimmrecht kann dur einen Bevollmächtigten aus- Für die Vollmacht if die shriftlihe Form er-

Der Schuldner isst für die in seinem Besiß befindlichen Schuldverschreibungen nicht stimmberechtigt. den Schuldverschreibungen ein Pfandrecht oder ein Zurük- behaltungsret zusteht, ist er auf Verlangen des Eigenthümers verpflichtet, die Schuldverschreibungen bei einer der im Abs. 2 ‘bezeihneten Stellen in der Weise zu hinterlegen, daß, un- beshadet der Fortdauer des Pfandrechts oder Zurübehaltungs- ; igenthümer die Ausübung des Stimmrechts cr- möglicht wird; die Kosten der Hinterlegung hat der Eigen- thümer zu tragen und vorzuschießen.

Soweit ihm an

S'1B __ Die Aufgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläu- biger, insbesondere die Ermäßigung des Zinsfußes oder die einer Stundung,

kann von der Gläubiger- wendung einer Zahlungseinstellung

oder des Konkurses des Schuldners beschlossen werden. Der Beschluß, durch welhen Rechte der Gläubiger auf- gegeben oder beschränkt werden, h mindestens drei Viertheilen der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit muß mindestens die Hälfte des Nennwerths der im Umlauf befindlihen Schuldvershreibungen und, wenn dieser niht mehr als zwölf Millionen Mark beträgt, mindestens zwei

bedarf einer Mehrheit von

erreichen; beträgt der Nennwerth

der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen weniger als sehzehn Millionen, aber mehr als zwölf Millionen Mark, so muß die Mehrheit aht Millionen Mark erreichen.

Jn diesen Fällen bleiben bei der Berehnung des Nenn- werths der umlaufenden Schuldverschreibungen die im Besitze des Schuldners befindlihen Schult verschreibungen, für welche das Stimmrecht nah § 10 Abs. 4 ausgeschlossen ist, außer

Der Schuldner ist verpflichtet, in der Gläubigerversamm- lung Auskunft über den Betrag der im Umlaufe befindlichen, zum Stimmen berechtigenden Schuldverschreibungen zu ertheilen.

12

S 12. Ein Beschluß der im § 11 bezeihneten Art muß fer alle Gläubiger die gleichen Bedingungen festseßen. Die Fe ungleicher Bedingungen ist nur mit ausdrücklicher Einwilli- gung der zurückgescßten Gläubiger zulässig. Jedes sonstige Abkommen des Schuldners oder eines Dritten mit einem Gläubiger, durch welches dieser begünstigt werden soll, ist Fin Beschluß der Versammlung, der durch Begünsti- qung einzelner Gläubiger zu stande gebracht ist, hat den übrigen Gläubigern gegenüber keine verbindliche Kraft.

Der Schuldner hat den Beschluß in der im § 6 Abs. 1 bezeichneten Weise bekannt zu machen.

Auf die dem Nennwerthe dec Schuldverschreibungen ent- \sprehenden Kapitalansprüche kann durch Beschluß der Ver- sammlung nicht verzichtet werden.

tsezung

8 13. Steht der Geschäftsbetrieb des Schuldners unter .staat- liher Aufsicht, so ist zu einem L der im § 11 be- zeihneten Art die Bestätigung dur

die Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde hat die Ertheilung sowie die Ver- sagung dec Bestätigung öffentlich bekannt zu machen. 14

Beschließt die Grana die Bestellun treters der Gläubiger, jo muß -zugleih der. Ümfang. seiner.

eines Ver-

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Staats-Anzeiger. 1899.

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Soweit der Vertreter zur Geltendmahung von Rechten der Gläubiger A ist, kann durch Beschluß der Gläu- bigerversammlung die Befugniß der einzelnen Gläubiger zur selvständigen Geltendmachung ausgeschlossen werden. Der Besch!uß unterliegt den Vorschriften des S 11 Abs. 2 bis 4, des S 12 Abs. 2 und des § 13.

Zum Verzicht auf Nechte der Gläubiger ist der Verireter nur auf Grund eimes ihn hierzu im einzelnen Falle besonders ermächtigenden Beschlusses dec Gläubigerversammlung big Der Beschluß unterliegt den Vorschciften der S8 11 bis 13 _ Führt der Vertretec für“ die Gesammtheit der Gläubiger einen Rechtsstreit, so hat er in diesem die Stellung eines geseßlichen Vertreters. Für die Kosten des Rechtsstreits, welche den Gläubigern zur Last fall:n, haftet der Schuldner, unbe- schadet seines Rückgriffs gegen die Gläubiger.

__ Sind mehrere Vertreter bestellt, so können sie, falls nicht ein A bestimmt ist, ihre B-fugnisse nur in Gemeinschaft ausüben.

Ein Vertreter kann, unbeschadet des Anspruhs auf die vertragsmäßige Vergütung, von der Gläubigerversammlung jederzeit abberufen werden. Der Beschluß vedarf einer Mehr- heit von drei Viectheilen der a»gegebenen Stimmen; die Mehr- heit muß, w:nn dem Vertcetec nah Maßzabe des Abs. 2 die aussließlihe Geltendmachung voi Rechten der Gläubiger über- tragen ist, mindestens die Hälfte des Nennwerthes der im mlaufe befindlichen Schuldverschreibungen betragen; die Vorschriften des 8 11 Abs. 3, 4 und des B Abs. 2 finden Anwendung.

8 15. Ist der Schuldner eine Gesellschaft oder juristishe Person deren Mitglieder in Versammlungen Beschlüsse fassen, so ift jeder nah Maßgabe dieses G-seßes bestellte Verireter der Gläubiger befugt, den Mitgliederversammlungen beizuwohnen und sih an den Berathungen zu betheiligen.

Sow:it nah den Gesezen Schriftstücke, die sih auf die Verhandlungen in der Mitgliederversammlung oder auf die Vermögenslage oder den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft be- ziehen, den Gesellschaftern mitzutheilen sind, hat die Mitthei- lung in gleih:r Weise auch an den Vertreter der Gläubiger zu erfolgen.

16.

Die Befugnisse und erpflihtungen eines Vertreters, dessen Bestellung gemäß § 1189 des Bürgerlichen Geseßbuchs oder auf Grund einer bei Ausgabe der Schuldverschreibungen in verbindliher Weise getroffenen Festseßung erfolgt, werden durch die nah diesem Gesey vorgeaommene Bestellung eines Vertreters nicht berührt.

Die Rechte, welhe nah den Vorschriften des § 3 und des § 7 Abs. 3 einem von der Gläubigerversammlung be- stellten Vertreter hinsihtlih der Berufung der Versammlung und der Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zustehen, können au von einem Vertreter der im Abs. 1 be- zeihnteten Art geltend gemacht werden.

Auf Antrag von Gläubigern, deren Schuldverschreibungen zusammen den fünften Theil des Gesammtbetrags der im Um- lauf befindlihen Schuldverschreibungen erreichen, kann das Gericht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den Vertreter abberufen. Zuständig ist das im S 4 bezeichnete Amtsgericht. Vor der Verfügung, durh welche über den Antrag entschieden wird, sind soweit thunlih der Vertreter und der Schuldner u hören. Gegen die Verfügung findet die sofortige Be- M auee statt.

S: Ti

Die Vorschriften des § 16 finden auch auf einen Ver= treter Anwendung, der für die Besizger von Schuld- verschreibungen vor dem Jykrafttreten des Bürgerlichen Geseh- buchs in Gemäßheit des bisherigen Rechts bestellt worden ijt. oder nah dem Jnkrafttreten des Des G:seßbuchs bis zu dem Zeitpunkt, in welhem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, in Gemäßheit des Landesrechts durch Ein- tragung ia das Hypothekenbuch oder ein ähnlihes Buh bestellt wird.

Ein solcher Vertreter steht im Sinne des § 44 Abs. 2 der Grundbuchordnung einem nah §8 1189 des Bürgerlichen Geseß- buchs bestellten Vertreter gleich. Dasselbe gilt in Anfehung eines durch die Moe anang bestellten Vectreters.

___ gst über das Vermögen ‘des Schuldners der Konkurs er- öffnet, so gelten in Ansehung der Versammlung der im 8 1 Ne En Gläubiger die folgenden besonderen Vorschriften.

ie Versammlung wirò von dem Konkursgerichte berufen und geleitet.

Unverzüglih nah der Eröffnung des Konkurses ist eine Versammlung der Gläubiger zu berufen, um über die Be- stellung eines gemeinsamen Vertreters im Konkuréverfahren zu beschließen; die Berufung kann unterbleiben, wenn schon vorher von einer Versammlung über die B-stellung eines solchen Vertreters ibi b gefaßt worden ist.

Das Konkursgericht hat außer den Fällen des § 3 Abs. 2 eine Versammlung der Gläubiger zu berufen, wenn dics von dem Konkursverwalter, dem Ausschusse der Konkursgläubiger oder der Aufsichtsbehörde verlangt wird.

Die Stelle, bei welcher die Gläubiger die Schuldver- schreibungen zu hinterlegen haben, wird durch das Konkurs- gericht bestimmt. j ;

Die ‘Abt gn des 2 5 Abs. 1, 2, des 8 11 Abj. 1, des 8 12 Abs. 3 und des C keine Anwendung.

Werden im Konkurse die Forderungen aus den Schuld- verschreibungen durch den von der Gläubigerversammlung bestellten Vertreter der Gläubiger angemeldet, so b l Beifügung der Schuldverschreibungen niht. Zur E der bei einer Pertheilung auf die Schuldverschreibungen f den Beträge “4 die Vorlegung der Schuldverschreibungen erforderli; auf die Echebung findet die Vorschrift des 8 14 Abs. 2 keine Anwendung. : N

Die in diesem Gesehe der Gländigivalirmien und der Vertreter der Ma eingeräumten Befugnisse kör du

estsepungen in den uldverschreibungen nicht a: Nb) beschränkt wee Q S V ;