1899 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Nach fünfjähriger Dauer der Ehe wird für: jedes an- | gefangene Ja fa ihrer weiteren Dauèr“ dèm* rztenBé S a des nah Maßgabe der N undi j Bi ittwengeldes so lange hinzugesegt/ ' bi

wieder erreicht ist.

8.

Keinen Anspruch auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Lehrer innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen und die Eheschließung zu dem Zweck erfolgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwen- geldes zu verschaffen. Í

Stirbt einex dét im 8-1 bezeichneten" Lehrer, „.welchèm, wenn er am Todestag! in 2 t Nühestand- verseßt wäre,- auf Grund des Artikels T § 1 M. 4 des G:seßes, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 (Gesez-Samml. S. 298). ein Ruhegehalt hätte bewilligt: werden: können,-so: kann der Wittwe: und den Waisen desselben vom; Unterxichts-Minister,:-in Ger: meinschaft mit dem Finanz-Minister Wittwen- und Waisengeld bewilligt werden. i at |

Stirbt einer der im: §1 bezeihneien: Lehrer, welchem nah Artikel T 88 10- und 11 des Gesehes, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen L ulei, vom 6. Juli 1885 (Gesez-Samml. 1885 S. 298,

éscb¿Samml. 1890 S. 89) im Falle seiner Verseßung in dén Rühéstand die Anrehnung gewisser Zèiten auf die in Betracht kommende Dienstzeit hätte bewilligt werden können, so ist der Untéreichts-Minister befugt, ein& solche Anrehnung auch bei Fesiseßzung des Wittwen- und Waisengeldes anzuordnen.

8-10.

Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes- beginnt mit dem Ablauf der Gnadenzeit, die Zahlung des in dem 8 4 Ziffer 2 bestimmten Waifengeldes nicht vor dem Beginn desjenigen Monats, welcher auf den Zeitpunkt des Eintritts der dort bezeihneten Vorausseßung folgt. :

Das Wittwen- und Waisengeld wird monatlih im voraus gean An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt ie Schulaufsichtsbehörde.

S: Dec Anspruch auf Wittwen- und Waisengeld kann mit rechtliher Wirkung weder abgetreten noch - verpfändet oder sonst übertragen werden. is

Das Recht auf den Bidg des Wittwen- und Waisen- geldes erlischt: :

1). für jeden Berechtigten mit Ablauf des Monats, in welchem er sich verheirathet oder stirbt; j

2) für jede Waise außerdem mit Ablauf des Monats, in welchem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet. ;

Das’ Recht auf den Bezug ‘des Wittwen- und Waisen- geldes ruht, wenn der Berechtigte die deutshe Staalts- angeubelgtelt verliert, bis zur etwaigen Wiedererlangung der- selben.

8 13.

Die Entscheidung darüber, ob-und welhes Wittw:n- und Waisengeld den Wittwen und Waisen ‘eines Lehrers zusteht, erfolgt dur die Schulaufsichtsbehörde. Gegen die Entscheidung der Schulauffichtsbehörde findet die Eide an den Ober- Präsidenten statt, welcher endgültig entscheidet.

Die Béschréitung des Rehtswegs gegén diese Entscheidung steht den Betheiligten offen, doch muß! die Entscheidung - dés Ober-Präsidenten der Klage“ vöorhergehen und leßtere sodann bei Verlust des Klagerèchts innerhalb sechs Monaten, nahdem den Betheiligten die Entscheidung des Ober-Präsidenten bekannt gemacht wordén, erhoben werden. :

Der Verlust des! Klagérechts tritt-auch dann ein, wenn vón'dén Betheiligten gegén die Entscheidung ‘der Schulaufsichts- béhórde über den Anspruch® auf Wittwen- und Waisengéld niht binnen gleicher Frist die Beshwerde an den Ober- Präsidenten erhoben ist.

Für die Hohenzollernschen Lande entscheidet an Stellé des Ober-Präsidenten der Unterrichts-Minister.

8 14.

Das Wittwengeld wird bis zur Höhe vón 420 #, das Waisengeld für Haldwaisen (8 4 Nr. 1) bis zur Höhe von 84 M6, für Vollwaisen. (S 4 Nr. 2) bis zur Höhe von 140 M jährlich aus der Staatskasse gezahlt. p

Diese Vorschrift findet auf die Hinterbliebenen derjenigen Lehrer keine Anwendung, welche zur Zeit ihres Todes oder ihrer Versezung in den Ruhestand an einer öffentlichen Volks- shule der Stadt Berlin angestellt wgren.

Zur Aufbringung des nicht dur: Stagatsbeitrag gedeckten MWittwen- und Waisengeldes sind die zur Aufbringung des nicht durh Staatsbeitrag. gedeckten Theils des Ruheaehalts "des Lehrers (der Ruhegehaltskassenbeiträge) im Fürstenthum 8 pas fie - Hechingen die bisher zur Unterhaltung des

ehrers während der Dienstzeit auf der leßten Schulstelle Verpflichteten verbunden. 14

Behuss gemeinsamer B étuia des dur den Staats- beitrag nicht gedeckten Theils der Wiitwen- und Waisengelder werden die zur Aufbringung verpflichteten Schulverbände (Schulsozietäten, Gemeinden, Gutsbezirke) in jedem Regie- rungsbezirk* zu Bezirks-Wittwen- und Waisenkassen verbunden.

Sind für die Mitglieder eines Schülverbändes, welcher keine widerruflihe Staatsbeihilfe zur Unterhaltung der öffent- lichen Volksschulen bezicht, mehr als 25 Schulstellen vorhanden, {0 ist der Schulverband einer Bezirks-Wittwen- und Waisen- asse niht anzuschließen, wenn er dies innerhalb sechs Wochen nah dem Jakrafttreten des gegenwärtigen Geseßes bei der Bzzirksregierung beantragt. Wird einem hiernah der Bezirkskasse nicht angeschlossenen Schulverbande

E seinen Antrag eine widerruflihe Staatsbeihilfe wird der Bêzirksrégièrung der

später

a

ewährt, so vón

Anschluß, desselben an die Kasse von dem nächsten mit dem

1. April beginnéndèn Rechnungsjahr ab“ angeordnet. Der ili, ges der Kasse angeshlossenen Schulverbandes ist unstattha]t. )

Währeyd-der Dauer des auf Antrag eines Schulvérbandes erfolgten Ausschlusses desselben aus der Kasse findet die Vor- schrift des § 14 Abs. 1 auf die Hinterbliebenen derjenigen

Lehrer keine Anwendung welhè zur“ Zeit ihrcs Todes oder ihréèr Detsegting in dén Rüuhestañd an einer Volksschule dieses Schulverbañndes angestéllt waren. |

Den Maßstab für! dié Verthéilung ‘des Kassenbedarfs a

die Schulverbände (Schulsozietäten, Gemeinden, Gutsbezitfe | E die Jahressumme des ruhegehaltsberechtigten Dienst: einkomnièns der zur Kasse gehörigen Léhrérstellen am 1. Oktober

Tahee. Voi diesem Diensi ck» Stelle ein Bêtrag bis zu 1200

lden öffentlihen Volksf{chu

fommen bleibt für jed außer Berehnung. Bei Dienstalterszulagen nicht in jeden Schulverband

eseßten- Stellen sind

rechnung zu bringen. Die

F ür D Gemeinde, GutSbezirt) sih ergebende Gesammt-

umme des Diensteinkommens wird im Vertheilungsplan nah unten auf Hunderte von Mark abgerundet. Der Vertheilungs- plan gilt ohne Rüsiht auf dié" inzwischen eingetretenen Ver- änderungen jedesmal für drei Rechnungsjahre.

Im übrigen finden auf die Einrichtung und Verwaltung der Kassen, die §S 2 bis 6, 8 bis 14 und 17 des Geseßes, be- _treffend«-Rühegehaltska e für die Lehrer und Léhrerinnen an

hulen, vom 23. Juli 1893 (Geseh: Samml:- S. 194) sinngemäßè Anwendung.

8 16.

Kein Lehrer einer öffentlichen Volksshule ist fortan ver- pflichtet, einer die Fürsorge für die Hinterbliebenen be- 'zdeckenden Veranstaltung beizutreten, „oder, sofern er einer folthen auf Grund einer ihm dahi# auferlegten Verpflichtung beigetreten ist, in derselben zu verbleiben. j

Scheidet er auf Grund dieses“ Geseges aus der Ver- anstaltung aus, so verliert er alle Ansprüche an dieselbe ohne Entschädigung.

en einzelne Schulverbände besondere Veranstaltungen getroffen, durch welhe unter Aufwendung-, von Mitteln der Schulverbände dèn Hinterbliebenen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen an Stelle dér, oder nebèên dèn ihnèn nah den Geseßzen vom 22. Dezember 1869 (Geseß-Samml. 1870 S. 1), 24. N ebêuar 1881 (Geseß-Samml. S. 41) utid 27. Juni 1890 (Gesez-Samml. S. 211) zustehenden Bezügen besondere Vor- theile zugesichert ‘sind, so sind die Schulverbände berechtigt, zu verlangen, daß diése Vortheile zu Gunsten einer Ekt- mäßigung ihrer eigenen Aufwendungen insoweit gekürzt wrden, als die den Hinterbliebenen näh dem gegenwärtigen Geseße zustehenden Wittwen- und Waisengelder die T P näch der seitherigen Gesetzgebung“ zustehenden Bezüge Übersteigen. Eine Kürzung findet nicht statt, ei diese Vortheile als Entgélt für diejenigen Beiträge anzusehen sind, welche von den Léhrern u diesen Veranstaltungen nah dem Jnkrafttreten dieses Gesehes rteleistét werden. Bei Streitigkeiten der Betheiligten über die Höhe der hiernach den Hinterbliebenen zustehenden Vortheile trifft die Bezirksregierung eine im Verwaltungswege vollstréck- bare einstweilige Entscheidung. Gegen diese Entscheidung steht den Betheiligten binnen sechs Wochèn- die Beschwerde an den Ober-Präsidenten, in den Hohenzollernshen Landen' an den Unterrichts-Minister zu.

Gegen die Entscheidung des Ober-Präsidenten oder des Unterrichts-Ministers steht den Betheiligten innerhalb einer weitéren Aus\hlußfcist von sechs Wochen die Beschreitung des

Réchtswegs offen. S

Dén Mitgliedern der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkässen und“ den Mitgliedern der nach! S 11 des Gesetzes vom 22. Dézember 1869 (Gesez-Samml. 1870 S. 1) an deren Stelle getretenen Veranstaltungen steht frei, binnen ses Wochen nah dém Jnkrafttreten dieses Geseßes bei der Bezirks- regierung des Bezirks, in welhem sie an einer öffentlichén Volksschule angestellt sind.'oder angestellt waren, die \chriftlihe Erklärung abzugeben, daß sie in der Kasse oder Veranstaltung ver- bleib:-n und auf die Vortheile dieses Geseßes für ihre künftigen Hinterbliebenen verzihten. Erfolgt die Erklärung, so behalten ihre Hinterbliebenen alle Ansprüche an die Kasse oder Ver- anstaltung sowie alle nach besonderer geseßlicher Vorschrift oder nah dem Geseß vom 27. Juni 1890 (Gesez-Samml. S. 211) ihnen zustehenden Ansprüche.

Erfolgt eine solche Erklärung nicht, so scheiden sie gus der Kasse odèr Veranstaltung aus uñdo es erlischt auch der Anspruch ihrer Kinder aùf Waisengeld* aus: dem Geseh, vom 27. Zuni 1890 (Gesez:Samml. S- 211) sowie derjemge“ ihrer Hinter- bliebenen auf die ihnén sonst nah besonderer geseßliher Vor- chrift zustehenden Bezüge. 4

Mit dem Jykrafitreten dieses G seßes werden die Elementar- lehrer-Wittwen- und Waisenkassen für jeden neuen Beitritt geschlossen.

Sobald sämmtliche Vecpflichtangen einer Elementarlehrer- Wittwen- und Waisenkass? erloschen sind, ist das etwa noch vorhandene Kapitalvermögen zur Deckung des Aufwandes dec Sqculvecbände desjenigen Bezirks zu verwenden, für dessen Schulverbände es angesammelt ist. Die Verwendung erfolgt zur Deckung der Belastung dieser Shulvérbände mit Ausgaben ifür Wittwén- und Waisengelder dec Volksschullehrer.

Die nähere Ausführung dieser Vorschrift erfolgt durch den Unterrichts - Ministér in Gemeinschaft mit dem Finanz- Minister. Dieselben können, auch {hon vor dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt eine der dort getroffenen Vorsthrift ent- sprechende Verweadüng von Mitteln der Kassen insoweit an- ordnen, als dies bei voller Sihérung einêr Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kassen möglich ist.

8 19.

Die nah §4 des Geseßes vom 22. Dezember 1869 (Gesez-Samml. 1870 S. 1) und nah § 7 Nr. 3 des Geseßes vom 8. April 1856, betreff-nd die Ecrichtung “einer allgemeinen Schullehrer:Wittwenkasse für das Herzogthum Holstein (Geseßz- und Ministerial : Blatt S. 116) den Gèméinden (Guts- bezirken 2c.) obliegenden Beiträge für Lehrerstellen an öftentlichen Volksshulen werden vom 1. April 1901 ab von Jahr zu Jahr um eine Mark jährlich hérabgesezt. Bei denjenigen Kassen, welche auch bei einer weitergehenden Herab- sezung dieser Beiträge - voraussichtlich eines Staatszuschusses (8 5 des Gesehes vom 22. Dezember 1869, Geseß-Samml. 1870 S. 1) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht bez dürfen, fann vom Unterrichts-Minister in Gemeinschaft mit dem Finanz-Minister schon der. frühere Fortfall der Gemeinde: beiträge genehmigt werden, sobald mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die bezeichnete Voraussézung Gurt ,

ur ‘Deckung der den einzelnen Elémeñtarlehrer-Wittwen- aisenkassen obliegënden Verbindlichkeitèn sïnd vor einer Jhnanspruhnahme des im § 5 des Geseßes vom 22. Dezember 1869 (Gesez-Samml. 1870 S.-1) bestimmten Staatszuschusses außer den sonstigen Einnahmen der betreffenden ae au die: angesammelten Kapitalien zu verwenden, soweit sie nicht (stiftungsmäßig/ besonderen Zwecken dienen. Sind die Kapitalien der Kasse vollständig verbraucht und stehen ihr auch sonstige Einnahmen. nicht zu, so werden ‘die ber ran obliegenden Ver- bindlichkeitèn unmittelbar aus der Staatskasse gédeckt.

‘und

20. Die Einführung des Ges in die Stolberg’shen Graf-

schaften bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.

Freiherr von

.

a 8 N, | Allé diesem Géseß entgegenstehenden Vorschriften, ing-

besondere das Geseh vom 27. Juni 1890 (Geseß-S S; 2141), R (Geseß-Samml.

dessen Bestimmungen nicht entweder aus- drücklih aufreht, erhalten sind oder die {on zahlbaren Waisengelder betreffen, werden aufgehoben.

Das Geseß tritt am 1. April 1900 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un und S been onialiben Se E Ae Gegeben Neues Palais, den 4. Dezember 1899.

(L. S.) : Wilhelm; Fürst zu Hohenlohe. von Miquel! Shtejen. ammerstein: Schönstedt. Brefeld. raf von Posadowsky. Tirpiß. Studt. Freiherr von Rheinbaben. -

__ Auf Jhren: Bericht: vom 2. Dezember d. J. will

dem- Kreise: Brieg, im Regierungsbezirk Breslau, welcher den Bau. einer Chausseè S E nach Konradswaldau beschlossen hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes auf dieser nah den Bestimmungen des Chausseegeld- tarifs vom 29. Februar 1840 (Gesez-Samml.- S. 94 ff.) ein- schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften vorbehaltlih der Abänderung der N, voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Au

ollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 184 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen aut die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die ein- gereichte Karte erfolgt anbei zurü.

Berlin, den 6. Dezember 1899. Wilhelm R,

Thielen. An den Minifter der öffentlihen Arbeiten.

Auf Jhren Beriht vom 1. Dezember d. J. will Jh dem Kreise Zeiß im Regierungsbezirk Merseburg, welcher den Vau einer Chaussee von Zeiß über Trögliß, Könderißz, Wade- wiß, pa und Minkwiß bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Auligk beschlossen hat, das Enteignungs- recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigen- aje verleihen. Die eingereichte Üebersichtskarte erfolgt anbei zurü.

Berlin, den 6. Dezember 1899.

Wilhelm R, Thielen.

von Goßler.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche- rung find nachfolgende Beamte zu Vorsigenden bezw. stell- vertretenden Vorsißenden ernannt worden :

der Amtsrichter Nahgel in Treptow a. R. zum Vor- sizènden und

_ der Gerichts-Assessor Brandt ebenda zum stellvertretenden Vorsißenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Regierungs- Assessor von Stumpfeldt in Stolp i. Pomm. zum Vorsißenden der Schiedsgerichte der landwirth- shaftlihen Unfallversiherung daselbst ;

der Amtsrichter Splettstößer in Reppen zum stellver- tretenden Vorsißenden des Schiedsaerichts der landrirthschaft- lihen Unfallversiherung für den Kreis West-Sternbetg ;

der Amtsrichter Groethuysen in Heinsberg zum stell- vertretenden Vorsißenden des Schiedsgerichts der landwirth- shaftlihen Unfallversiherung für den Kreis Heinsberg ;

der Amtsrichter Boldt in Ueckermünde zum Vorsißenden des Schiédsgerichts* der landwirthschaftlichen Unfallversicherung für den Kreis Uecckermünde;

der Amtsrichter Dr. Grote in Meldorf Vor- sißenden und

der Amtsrichter Ras ch in Meldorf zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts der landwirthschaftlihen Un- fallversiherung füc die Kreise Norder- und Süúder - Dith- marschen ; i der Amtsrichter Schmidt in Züllichau zum Vorfsigenden des Schiedsgerichts der landwirthschaftlihen Unfallversiherung für den Kreis Züllihau-Schwiebus ;

der Regierutigs - Assessor Grütter in Nienburg a. W. zum Vorsißzenden des Schiedsgerichts der landwirthschaftlichen Unfallver sicherung für den Kreis Nienburg ;

der Oberförster Werner in Westerburg zum Vorsißenden des Schiedsgerichts der landwirthschaftlichen Unfallversicherung für den Kreis Westerburg;

der Amtsrichter Bollfraß in Sorau N.-L. zum Vor- sißènden der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Unfäll- versicherung für den Kreis Sorau und den Stadikreis Forst L L. und für Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Sorau.

Berlin, den 16. Dezember 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Vertretung : j Lohmann.

zum

-_

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

i Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe X Nr. 1 bis 3 zu den 4prozentigen Potsdam-Magdeburger Eisenbahn- Obligationen Litt. A. über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1900 bis 30. Juni 1901 werden vom 92. Januar 1900 ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, geöffnet Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der [eßten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zins|cheiné sind entweder bei der Kontrole selbst: am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Negierungs-Hauptkassen sowie in Fran k- furt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.

¿Wer die Em fangnahine bei der Kontrole selbft wünscht, hat. derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berehtigenden Zinsschein-

Anweisungen mit einem Verzeichnisse zu Übergeben, zu. Aen Foriulare ebénda und in Vambita bei dem Kaise:

lichen Postamt Nx. 1 unentgeltlih zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerierte Marke als Empfangsbeschein ung, so ist das Verzeichniß einfah, wünscht er eine ausdrüd- liche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

Durch die Post sind die Zins\schein-Anweisungen an die Kontrole nicht einzusenden.

Wer die Dn Aene durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichniß ein ureichen. Das eine Ver- zeichniß wird, mit einer Emp i escheinigung versehen, so- gleich zurückgegeben und ist bei Aus ändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den König- lichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlih zu haben.

Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur Er- sangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsschein- Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 15. Dezember 1899.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Soffiann,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42 der „Geseßz-Sammlung“ enthält unter

Nr. 10146 das Gese, betreffend die PRA für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlihen Volksschulen, vom 4. Dezember 1899.

Berlin- W., den 19. Dezember 1899.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Attt. Weberstedt.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Allerhöchste Ordre vom 6. Dezernber d. J., betreffend dié Neue Saßung des land- shaftlihen Kredit-Verbandes für die Provinz Schleswig-Holstein, sowie der Wortlaut dieser Saßung veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preufseun. Berlin, den 19. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke und des Chefs des Admiralstabes der Marine, Vize-Admirals Bende- mann.

Die vereinigten Aueshüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sißung.

Die im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellte Uebersicht der Betricbs-Ergebnisse deutscher Eisenbahnen im Monat November 1899 ergiebt für 68 Bahnen, die {hon im No- vember 1898 im Betriebe waren, Folgendes:

Gesammtlänge: 42 931,52 km.

im | gegen auf gegen Ganzen \das Vorjahr| 1 km | das Vorjahr

M t: M M | %

für alle Bahnen im November 1899

aus dem Per- | sonenverkehre |31 566 907|+1 444 4391 751+ 20+ 2,74 aus dem Güter- verkchre . . ./100126435/+83 507 076| 2341|+ 38|+ 1,65

für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. April—31. März in der Zeit vom 1. April. bis Ende November 1899 aus dem Per-| sonenverkehre (295549114/+15528100| 8 305+ 256/+ 3,18 aus dem Güter- | | verkehre . . .|653280494/4-35008677] 18 029|+ 597|+ 3,42 für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre l. JFanuar—31. D SLAMIeT in der Zeit vom 1. 6 bis Ende November 1899

Per- sonenverkehre | 69408371|+43 685 813] 11 317+ 447+ 4,11 aus dem Güter-

verkehre . . .[130450190|+3 150 970] 20 935/+ 123|+ 0,59

Eröffnet wurden: am 1. November Fentsch—Aumeß 9,40 km (Reichseijenbahnen in Elsaß-Lothringen), Lauenburg i. Pomm. —Leba 32,37 km (Direktionsbezirk Danzig), Lohne Old.— Neuenkirhen Old. 22,32 km (oldenburgishe Staatsbahnen), 2, November die selbständige Nebenbahn Oscherslebèn— Schöningen 27,85 km, 15. November Heilsberg—Rothsließ 36,98 km (Direktionsbezirk Königsberg), 25. November Beil- stein—Jlsfeld 56,61 km und 30. November Warthausen— Ochsenhausen 18,98 km (württembergishe Staatsbahnén).

Einnahme

aus dem

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Staatsrath Freiherr von Stengel ist von Berlin abgereist.

_ Der Age Atesior von Krogh zu Danzig ist der Königlichen Regierung zu Königsberg, der Regierungs-Assessor Dr. Rodewald zu Köslin der Königlihen Regierung zu Gumbinnen, der Regierungs-Assessor von Borke zu erl :

j berg der Königlichen Regierung zu Marienwerder, der Re- gierungs-Assessor Dr. Namslau zu Kosel der Königlichen Regierung zu Stettin, der Regierungs-Affsessor Dr. Magnus

zu Cassel der Königlihen Regierung zu Köslin, die Regierungs-Assessoren“ Heegewaldt zu Elbing, Parthey, j Zt. in Berlin, und Schmid zu Saarlouis sind er E Fre Regierung do Posen, der Regierungs-

Assessor Freiherr von odenber g zu Bromberg der Königlichen Regierung dajelbst, die egierungs-Assessoren einrichs zu Glaß und von Lucke-zu Trebnig der König- ihen Regierung zu Breslau, .die Regierungs- Assessoren Jordan zu Altena und Kilburger zu Minden der König- lichen Regierung zu Oppeln, der Regierungs-Assessor Freiherr Dn Dae R Lten zu Hannover der Königlichen Regierung daselbst, der Regierungs - Assessor Lutterbeck zu Münster i. W. der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und der Regierungs-Assessor Dr. Neumeister zu Zserlohn der Königlichen Regierung zu Köln zur weiteren dienstlichen Ver- wendung überwiesen worden. Der Regierungs-Assessoc Dr. jur. Mischke zu Berlin ift bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Gelsenkirchen zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist der Chef des Kreuzer- Geschwaders, Vize-Admiral Prinz Heinrich von Preußen, Königliche Hoheit, mit S. M. SS. „Deutschland“, Kommandant: Kapitän zur See Müller, und „Gefion“, Kommandant: Fregatten - Kapitän Rollmann, am 17. De- zember in Bangkok eingetroffen. Seine Königliche Hoheit seßt mit S-M: S, „Deutschland“ am 30. Dezember die Reise nah Singapore fort; S. M. S. „Gefion“ geht an dem- selben Tage von Bangkok nah Hongkong in See.

G. Me: S. „Gneisenau“, Kommandant: ae Kapitän Kretshmann, ist am 16. Dezember in affa ein- getroffen und geht am 20. Dezember nah Beirut.

S. M. S. „Stosch“, Kommandant: Fregatten-Kapitän Ehrlich, ist gestern von Port of Spain nach St. Christophers in See gegangen. i

S. M. S. „Habicht“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Kutter, ist am 17. Dezember in Loanda angekommen und gestern nah Swakopmund gegangen.

_ Der Transport der abgelösten Besaßzungen S. M. SS. „Deutschland“, „Kaiserin Augusta“, „Hertha“, Jene Uld „Gefion“ ist unter Führung des Fregatten- Kapitäns Obenheimer mit dem Dampfer „König Albert am 17. Dezember in Singapore eingetroffen und hat gestern die Reise nah Colombo fortgeseßt. :

Der Transport der abgelösten Besagungen der Schiffe der westafrikanishen Station (S. M. SS. „Habicht“ und „Wolf“), Transportführer: Korvetten- Kapitän Graf von Oriola, ist am 16. Dezember mit dem aria „Gertrud Woermann“/ in Las Palmas (Canarische Jnseln) angekommen und hat an demselben Tage die Reise nah Wilhelmshaven fortgeseßt, wo die Ankunft am 27. De- zember erfolgen wird.

S. M. Torpedoboot „8. 97“ ist am 16. Dezember in Elbing vom Stapel gelaufen.

Bayern.

Das Ministerium des Jnnern hat, dem „W. T. B.“ zufolge, die bayerischen Handels-und Gewerbekammern aufgefordert, sih thunlichst bald darüber zu äußern, ob die vom Reichstage beschlossenen Bestimmungen über den Ladenshluß ohne s{chwere Schädigung insbesondere des Kleinhandels und ohne namhafte Belästigung des Publikums sih durchführen lassen würden.

Schwarzburg-Sondershausen.

Seiner Durchlaucht dem Fürsten wurde, wie „Der Deutsche“ meldet, aus Anlaß des =S0jährigen Militär- Jubiläums, welches Höchstderselbe morgen begeht, von dem OÖffizierkorps des 3. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 71, dessen Chef Seine Durchlaucht ist, am 16. d. M. ein Ehren- degen überreicht. :

Neuß ä. L.

Seine Durchlaucht der Fürst ist aus Böhmen wieder nah Greiz zurüdckgekehrt.

Deutsche Kolonien.

Aus Apia aufSamoa wird dem „W. T.[B.“ unter dem 1. Dezember berichtet , daß daselbst 13 der einflußreicsten Häuptlinge dem Vertreter des Deutschen Reichs den Dank ihrer Anhänger für die Lösung der Samoafrage durh die drei Vertragsmächte ausgesprochen und sich feierlih für die fried- liche Haltung ihrer Distrikte verbürgt haben.

ODefterreich-Ungarnu.

Im Ausgleihs - Ausshuß des österreichischen Abgeordnetenhauses entspann sih gestern zunächst eine längere formale Debatte bei der Verlesung des Protokolls der leßten Sißgung. Gegen 12 Uhr Miitags begann dann die Debatte über das Ueberweisungs8g(sez. Der Abg. Kulp (Czeche) ergriff das Wort, um gegen den Entwurf zu sprechen, und seßte, nah einèr zweistündigen Unterbrehung der Sißung, Po pen bis zum Schluß der Sigzung, der um 8 Uhr er- olgte, fort.

Großbritannien. und Frland,

Der Erste Lord der Admiralität Goschen wohnte gestern der Vertheilung von Prämien an die Freiwilligen bei und hielt dabei eine Ansprache, in der er, wie „W.TL. B.“ meldet, unter Bezug- nahme auf den laut gewordenen Wunsch, daß die Marine- mannschaften an dem Kampfe in Süd-Afrika theilnehmen möchten, sagte: „Wir haben unsere Augen nicht nur auf Süd- Afrika p richten, sondern auch auf die gesammte Weltlage und auf die Eventualitäten rings um uns; und ohne Lärm schlagen I wollen, möchte ih doch betonen, daß wir der gebieterishen Pflicht, jedes Schiff bei voller Bemannung zu erhalten, große Opfer bringen müssen.“

Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain wohnte gestern in Dublin der Sißung des Senats des „„Trinity College“ bei, in welher er zum Ehrendoktor der Rechte ernannt wurde. Jn Erwiderung auf die Zurufe der Studenten sagte Chamberlain: Großbritannien habe größeres Mißgeschick im Krimkriege und während des indishen Auf-

standes tragen und. er zweifle nicht, daß die Nation jept wie damals sich wieder erheben werde. Nach: der Sihung des

Senats kamen etwa 150 loyale Studenten auf die Straße

und sangen patriotische; Lieder, Sie- trugen den- Union Jack vor sih her, den die Polizei jedoch wegnahm, um einem mög- lichen, Zusammenstoß mit irischèn Nationalisten vorzubeugen. Später machten diese Studenten einen Angriff auf das “Mansion House, auf dem die irishe Flagge wehte, nahmen dieselbe herab und zerrissen fie.

Aus verschiedenen Theilen des Landes haben sich, dem „W. T. B.“ zufolge, Freiwillige erboten, in den aus- ländischen Dienst zu treten.

‘Die „Daily News“ melden, daß der Oberbefehlshaber in Indien, General Lockhart auf eine Anfrage des Kriegsamts geantwortet habe, vier Regimenter acclimatisierter Truppen und eine Artillerie-Brigade ständen zur sofortigen Abfahrt

nah dem Kap bereit. Frankreich.

Der Kolonial-Minister Decrais hat der Deputirten- kammer eine außerordentliche Kreditforderung von 6107000 Fr. [0e militärishe Ausgaben vorgelegt, die im Frühjahr d. J. nfolge der Faschoda - Angelegenheit zum Schuße gewisser Kolonien verwendet worden sind.

In der gestrigen Sipung des Staatsgerichtshofs sagten die Deputirten Lasies und Drumont sowie mehrere andere Zeugen zu Gunsten Guérin's aus und versicherten, daß zwischen Guérin und Déroulède kein Einverständniß be- standen habe. Nach der Vernehmung einiger von den Royalisten vorgeladenen Zeugen wurde dann die Sizung aufgehoben.

Rußland,

_ Aus Anlaß des Namenstages des Kaisers wurden, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, gestern in allen Kirchen feierlihe Gottesdienste abgehalten. Dem Tedeum in der Jsaaks-Kathedrale wohnten das diplomatische Korps. und die chsten Staatswürdenträger bei.

Amerika.

‘Aus Ottawa meldet „W. T. B.“, daß die britische Regierung das Anerbieten, eine zweite Hilfstruppe in Canada aufzustellen, angenommen und daß das canadische Ministerium das Kriegsdepartement angewiesen habe, dieses Kontingent sofort zu mobilisieren.

Das Repräsentantenhaus in Washington hat das Geseß, betreffend den Münzumlauf, mit 190 gegen 150 Stimmen angenommen.

Nach einer Meldung aus Carácas haben die Regierungs- truppen Maracaibo wieder beseßt.

Afrika,

Wie das „Reuter'she Bureau“ aus Kairo meldet, wird Lord Kitchener heute Omdurman verlassen. Derselbe ge- denkt, am Freitag in Kairo ei gutreffen, und wird sich von dort sobald als möglich nah Süd-Afrika begeben.

Der Kommande ur der 5. Division, General Sir Charles Warren, ist am Sonnabend mit seinem aus 4 Offizieren bestehenden Stabe von Kapstadt nah De Aar abgereist.

Eine Depesche der „Jndépendance Belge“ aus London zus folge ist dort das Gerücht verbreitet, der Präsident Krüger habe mit Unterstüßung des Afrikander- Kabinets der Kapkolonie Schritte bezüglih der Ein ftellung der Feindseligkeitèn und der Abschließung eines Friedensvertrages gethan. Jn derselben Depesche wird weiter gemeldet, die ganze Gegend zwishen Queenstown und dem Oranjefluß im Aufstand begriffen sei.

Australien. Das neue australishe Kontingent, tausend Mann berittene Truppen und eine Batterie Artillerie, wird, wie dem

„W. T. B.“ aus Melbourne gemeldet wird, vor dem 10. Januar nah Süd-Afrika abgehen.

Handel und Gewerbe.

Der Zentral-Ausshuß der Reichsbank war auf heute Vormittag 10 Uhr zu einer Sißung berufen. Jm Anschluß an die gestern veröffentlihte Wochenübersicht führte der Vor- sizende, Präsident des Reichsbank - Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch aus, daß die Lage der Reichs- bank so ungewöhnlih gespannt - wie nie zuvor um diese Sei: Nach der gewaltigen An}pannung im Herbst dieses

ahres sei der Rückfluß seit November ein ungenügender ge- wesen troß der {on am 3. Oktober erfolgten Diskont- erhöhung auf 6 Prozent; die Anlage sei vielmehr schon seit dem 7. November weiter gestiegen an 1072 Millionen, in der lezten Woche um 39 Millionen, während fie im vorigen Jahre in derselben Woche um 7 Millionen gefallen sei. Sie sei jeßt 213 Millionen größer als 1898, 352 Millionen größer als 1897 und nur 21 Millionen kleiner als am 31. Dezember v. J.; damals habe sie sich in der Zeit vom 15. bis zum 31. des). Mts. noh um 234 Millionen erhöht. Ständen wir jeßt vor einer gleichen Erhöhung, so sei beim Jahres\shluß eine Anlage von 1306 Millionen zu erwarten. Dem gegenüber habe sich der Metallvorrath troß der erheblihen Goldeingänge vom Auslande stark vermindert. Er sei 57 Millionen kleiner als 1898, 127 Millionen kleiner als 1897. Ungeachtet der Steigerung der fremden Gelder sei nah 12 Wochen einer Ueberschreitung der steuerfreien Notengrenze hinter einander noch immer eine solhe um 50 Millionen vorhanden, ‘während im Vorjahre eine Notenreserve von 36 727 000 M angesammelt gewesen sei. Am offenen Markte habe der Privatdiskont die Höhe des Bank- saßes seit mehreren Tagen erreicht. Ultimo - Geld werde an der Berliner Börse zu 8/4 Proz. genommen. Dazu komme, daß die fremden Wechselkurse, insbesondere Kurz-London, bis zu einer Höhe gestiegen sind, welche den allerdings bisher nicht in irgendwie erheblichen Beträgen wahrnehmbaren Goldabfluß nah dem Auslande ermöglichte. Die Bank von England habe ihren Zinssaß seit Ende November auf ein Minimum von 6 Proz. erhöht; der Privatdiskont in London sei etwa 1/4 Proz. höher. Von den deutschen Notenbanken sei die Sächsische Bank bereits bei cinem Diskont von 61/2 Proz. angelangt. Unter diesen Umständen sei eine weitere Erhöhung des Reichsbankdiskonts, und zwar um wirksam zu sein, um ein volles Prozent, nicht zu vermeiden. Nachdem diese Auffassung auch aus der Mitte der Versammlung mehrfah unterstüßt worden, stimmte der Os einstimmig der beabsichtigten Erhöhung des Bankdiskonts auf sieben, des VLombardzinsfußes auf acht Art zu. Außerdem wurde noch eine Stadt-Anleihe zur eleihung- im Lombardverkehr zugelassen.

(Weitere Nahhrichten über „Handel und Gewerbe" \. i. d. Ecften

Beilage.)