1899 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich

e D Bd M— Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 ( 50 S. d O ] Alle- Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;

und

01),

Preußischer Staats-Anzeiger.

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Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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F 300.

Berlin, Mittwoch, den 20, Dezember, Abends.

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

19D.

Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußishen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr

nehmen sämmtliche Post-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32 Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königlich

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hauptmann von Specht, à la suite des Jnfanterie- Regiments Prinz Friedrih der Niederlande (2. Westfälisches) Nr. 15, und dem Standesbeamten Friedrich Flörke zu Hannover den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem außerordentlichen Professor in der philosophischen akultät der Friedrich - Wilhelms - Universität in Berlin, eheimen Regierungsrath Dr. Robert Schneider den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Oberstleutnant Grafen von Bünau, Kommandeur des Westfälischen Jäger - Bataillons Nr. 7, den Königlichen __ Kronen-Orden dritter Klasse, i dem Oberleutnant von der Grocben und dem Leutnant von Franke im Wesifälishen Jäger-Bataillon Nr. 7, dem Militär - Musikdirigenten Mielke im 8. Ostpreußischen M Nr. 45 und dem Stadtförster Albert chuchardt zu Forsthaus Friedriehswunsch ini Kreise Friede- berg N.-M. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem emeritierten Lehier und Küster Peter Smith zu Wiesby im Kreise Tondern den Adter der Jnhaber des König- lichen Haus-Ordens von Hohenzollern, dem Hofoerwalter Eduard Ulrich zu Groß-Münche im Kreise Birnbau-ck, dem Eisenbahn-Nachtwächter a. D. Christian Blunk zu Flensburg und dem Fabrikarbeiter Hubert Schiffer zu Bruch im Kreise Schleiden das AUgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Sergeanten Modrow im 2. Garde-Regiment z. F. und dem früheren Einjährig-Freiwilligen, Gefreiten im Garde- Pionier - Bataillon , jeßiaen Studierenden des Hochbaufachs Eckehard Meyer zu Berlin die Rettungs-Medzaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nahbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An-

legung der ihnen verliehenen niglih württember gischen Orden 2. zu ertheilen, und zwar:

des Ehrenkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone:

dem Oberstleutnant von Görne, Kommandeur des 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner - Regiments (Garde- Dragoner-Regiments) Nr. 23;

des Ritterkreuzes mit den Löwen desselben Ordens:

dem Major von Gureßzky-Corniß im Generalstabe des XVIII. Armee-Korps;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Friedrichs- Ordens:

dem Rittmeister von Nathusius im Magdeburgischen Dragoner-Regiment Nr. 6, t

em Hauptmann von Stockhausen im Feld-Artillerie- Regiment Nr. 70, ird

dem Rittmeister von Jeinsen im Thüringischen Ulanen- Regiment Nr. 6, j

dem Oberleutnant von der Groeben, Adjutanten der 25. Kavallerie-Brigade (Großherzoglich Hessischen),

dem Oberleutnant von Bosse im Leib-Garde-Husaren- Regiment, E ots ;

dem Oberleutnani von Quast im Kürassier-Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2, kommandiert zur Leib- gendarmerie, i # da :

dem Oberleutnant von Mutius im Kürassier-Regiment Kaiser Nikolaus 1. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6;

der silbernen Verdienst-Medaille:

dem Vize-Wachtmeister Mönke im 1. Garde-Dragoner- Regiment Königin von Großbritannien und Jrland, dem Vige-Wachtmsisiter Krüger im 2. Garde-Dragoner- Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland, ; __ dem Vize-Wachtmeister Verrin im Kürassier-Regiraent Königin (Pommersches) Nr. dem Vize-Wachtmeister von Zieten (

2, i Klaush im Husaren-Reziment randenburgisches) Nr. 3, und i E dem Vize-Wachtmeister R uwe im Husaren-Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinisches) Nr. 7; i sämmtlich kommandiert zur Leibgendarmerie.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marine-Bauführer des Maschinenbaufahs Pophanken zum Marine-Masch:-nenbaumeister zu ernennen, den Marine-Jnt: ndantur-Sckretären Mau undS ch neider den Charakter als Nehnungsrath zu verleihen, sowie dem Marine-Jntendanturrath Donalies die nachgesuchte Entlassung aus dem NReichsdienst mit Pension zu ertheilen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst gerußt -

dem Präsitenten des Ober - Konsistoriums Und des Direktoriums der Kirche Augsburgischer Konfession Petri in Straßburg den Rang der Räthe erster Klasse,

den Kaiserlihen Ministerialräthen Jacob, Roth und Mandel den Rang der Räthe zweiter Klasse zu verleihen,

dem Direktor der direkten Steuern, Geheimen Ober- Regierungsrath Geiseler in Straßburg den erbetenen Ab- \chied mit der geseßlichen Pension zu bewilligen, sowie dem- selben aus diesem Anlaß den Rothen Adler-Ordèn zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen, ferner

den Geheimen Regierungsrath Na be in Straßburg zum Direktor der direkten Steuera in Elsaß-Lothringen und

den Kreisdirektor Jlling zu Altkirh zum Kaiserlichen Regierungsrath in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen, unter Beilegung des Charakters als Geheimer Regiecungsrath zu ernennen.

Der bisherige bayerische Regicrungs-Accessist Dr. Schramm, der bisherige braunshweigische Regierungs - Assessor Reuter und der bisherige baycrishe Regierungs-Praktikant Gr sind zu Marine-Jntendantur-Assessoren ernannt worden.

Bekanntmachun, beireffend die Handelsbeziehungen zum britischen Neich. Vom 16. Dezember 1899.

Fn Abänderung des in der Bekanntmachung vom 7. Juli 1899 (Reichs-Geseßbl. S. 364) enthaltenen Beschlusses hat der Bundesrath beschlossen, daß den Angehörigen und den Erzeug- nissen dec britishen Kolonie Barbados diejenigen Vor- theile nicht ferner einzuräumen sind, die seitens des Neichs den Angehörigen und den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden.

Berlin, den 16. Dezember 1899.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 49 des „Neihs-Gesehblatts“ enthält unter Nr. 2631 die Bekanntmachung, betreffend die Handels- beziehungen zum britischen Reiche, vom 16. Dezember 1899. Berlin W., den 19. Dezember 1899. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rittergutsbesißer, Oekonomierath Wendorff in Zdziehowo, Kreis Gnesen, auf weitere drei Jahre, vom 1. Ja- nuar 1900 bis dahin 1903, zum Mitgliede der Ansiedelungs- Kommission für Westpreußen und Posen zu ernennen.

Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb vyollspuriger Neben-

eisenbahnen von Cranz nah Neukuhren und von Cranz

nach Cranzbeek durch die Königsberg- Cranzer Eisen- bahngesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König voi Preußen 2c.

Natdem die Königsberg-Cranzer Eisenbähngesell schaft darauf an- getrazen hat, ihr die Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Bau

Gesezbl. S. 166

und Betrieb vollspuriger Nebeneisenbahnen ron Cranz nah Neukuhren und von Cranz nah Cranzbeek zu gestatten, wollen Wir der gedachten Gesellsha}t zum Bau und Betriebe dieser Bahnen Unsere landesherr- ih? Genehmigung unter den nachstehenden Bedingungen und mit der Wirkung hierdurch ertheilen, daß spätestens mit der Betriebs- erôffnung der Bahn von Cranz nah Neukuhren die auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatans{hlußbahnen vom 28. Juli 1892 (Geseß-Samml. S. 225) zur Herstellung und zum Betriebe einer Kleinbahn von Cranz nah Cranzbeek ergangene Genehmigung8- Urkunde vom 11. Mai 1895 nebst Nachträgen vom 6. und 27. Värz 1899, vorbehaltlich der Rebte Dritter, außer Kra t tritt.

Auch wollen Wir der Gesellschaft, welher bereits durch landes- herrlihen Erlaß vom 18. Junt 1895 für die Herstéllung jenec Klein» bahn das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigen- thums nach Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen verliehen worden ift, dieses Recht auch für die vorgenannten Bahnen ertheilen.

15 Die Eisenbahnen von Cranz nach Neukuhren und von Cranz nah Cranzbeek bilden wesentliche Bestandtheile des Gefammtunter- nehmens dec Gesellschaft und sind einheitlich mit der Stammbahn zu betreiben. Die für diese geltenden ftatutarishen und fTonzeffions- mäßigen Bestimmungen, insbesondere die in der Konzessionzs-Urkunde vom 25. Juli 1884, betreffend den Bau und Betrieb einer Gisenbahn von Königsberg nah Cranz durch die Königöberg-Cranzer Eisenbabn- gesellschaft, enthaltenen Bedinguzgen follen auf die vorbezeichneten Bahnen gleihmäßig Anwendung finden, insoweit sie nit durh diese Urkunde abgeändert werden. I Das zur plan- und ans{lagtmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn von Cranz nah Neukuhren erforderiihe Baukapital wird auf den Betrag von 700090 A festgeseßt. während es für die ‘aus laufenden Mitteln der Gesellschaft und Baukosteazusüfsen Betheis- ligter gebaute Bahn von Cranz nah Cranzbeek einer folhen Festiegung nit mehr bedarf. Das gemäß der Koazessions-Urkunde vom 25. Zuli 1884 fi auf 1 4412000 4 belaufende Grundfapital der Gefellshaft erhöht sh um das im Wege der Aktienbegebung zu beshafftnde Bau- favital zum Neanwerthe von 5583000 4 auf den Betrag ‘von 2 0C0 (00 M bés

Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn von Cranz nah Neukubren muß längstens binnen 14 Jahren nach Ertheilung der Konzession erfolgen. Sollte nah dem Ermessen des Ministers * der ¿ffentlihen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Scsellschaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Grund» erwerb, niht eingehalten werden können, jo ift der Ministec ermächtigt, die Baufrist entiprehend zu verlängern.

EE:

Der nah Artikel 1X, 3 der Konzessions-Urkunde vom 25. Juli 1884 zu bildende Reservefonds (Spezial-Reservefonds) soll mit" der Eröffnung des Betriebs der Bahn von Cranz nach Neukuhren von 15 000 A auf 30000 # erhöht werden.

F,

Die Artikel 1V, VI und VIl der Konzessions-Urkunde vom 25. Juli 1884 erhalten folgende Fassung:

1) Die Mitglieder des Aufsichisratbs und des Vorstandes, sowie sämmtliche Beamte der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs tein und, soweit nicht vom Minister der öffentlihen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Jnlande ihren Wohnsfig haben.

9) Alle tie juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Koniession als ein an ihre Person ge- bundenes Recht ertheilt ift, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überbaupt alle Abärderungen - thres Gesellschaftsvertrags, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entsheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausfegüngen nicht: entsprehen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur dur die Genehmigung der Siaatöregterung Gültigkeit.

Die Gesellshast hat älle ihren Gesellschaftsvertrag betreffénden Generalversammlungsbes{lüfe, bevor sie etne Abänderung des Ge- sellshaftévertrags ¿ur Eintragung in das Handeléregister anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vocbezeihnete Prüfung und Genehmigung vorzulegen und die Gntsheidung der Staats- regierung ter Anmeldung zur Eintragung in das Hanbelsregister bei- zufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Ueber- nahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahnen az andere, die Auflösung der Gesell- schast oder die Verschmelzung mit einer anderen Gefellshaft aus- sprechen, oder dur% welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb. aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König- lihen Staatsregierung. :

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beshlüfse früherer Generalversammlungen erforderlih, welhe vom Staat ge- nehmigt waren.

3) Für den Bau und Betrieh der Bahnen sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlaads vom 5. Juli 1892 (Heide Geseybl. S. cen mit den Aenderungen vom 24. März 1897 s 8e

und vom 23. Mat 1898 (Rcihs-Geseßbl. S. 355) sowie den dazu ergebenden ergänzenden und abändernden Bestimmüungen

(vergl. § 55 der Bahnordnung) maßgebend. Die Spurweite der Bahnen joll 1,435 m betragen.

N

! I. Diese Urkunde ist in Gemäßht des Gesces vom 10. 87 (Geld Samml, G. 357) zu verb leped vom 10; Ryeih 1079

entlichen.