1899 / 304 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

061 822, Edelmetalle: 955 gegen 974. An der Zunahme find vor- viegend betheiligt: Erden, Erze 2c. (1 179 627), Kohlen (803 190), Eisen- und Eisenwaaren (305 114), Abfälle (164 888), Steine und Steinwaaren (99 262), Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge (46 423), Material- 2c. Waaren - (31 769), während Getreide 2c. mit 466 310), Drogeo, Apotheker- und Farbewaaren (123 2295), lahs 2c. (39 189) ele Ame erfehen lassen. 17 von 43 olltarifnummern zeigen geringere Ginfuhrmengen. B. Mugtubr Ius November in Tonnen zu 1000 kg: 2 711 143 gegen 2 673 513 im November 1898, daher mehr 37 630. Edel- mztalle: 33. 31 von 43 Zolltarifnummern zeigen eine stärkere Aus- fuhr, worunter vorwiegen: Kohlen 2c. (68 888), Material, 2c. Waaren (4451), Getreide und andere Landbauerzeugnisse (4110), Abfälle (3228), SFnstrumente, Maschinen 2c. (2243), Glas- und Glaswaaren (1793). Eine erheblice Abnahme erfahren Grden, Erze 2. (26 044), Eisen und A M De während 10 andere Zolltarifnummern etnen eringeren Ausfall zeigen. s Gesammtausfuhr in den 11 Monaten Januar bis November: 27 992 169 gegen 27 502 375 im Vorjahre, daher mehr 489 794. Edelmetalle: 331 gegen 4958. Hauptsächlich nahmen zu: Erden, Erze (250 956), Kohlen (185 777), Drogen (53 062), Getreide 2c E 223), Instrumente, Maschinen 2c. (45 783), während ein starker usfall bei Eisen und Gifenweaaren (107 519), Holz 2e. (38 228), Material- 2c. Waaren (31 676) und ein geringerer bei 6 andezren

Gruppen sich zeigt.

———

Die Bewegung der Bepatberunag in England und Wales

(Stat. Korr.) Das General - Registeramt von England und Walés zu London hat foezben die Zahlen über die während des Jahres 1898 vorgekommenen Geburten, Gheschließungen und Sterbefälle nebst den entsprechenden Verhältnißzahlen bekannt gegeben. Zur Vergleichung stellen wir diesen A E gleichartigen für den preußishen Staat

über. Es kamen 8 vor: : v agd Lehend- Ghe- Sterbefälle [tieynngen S England und Wales . 923 265 55 37 52 141 Stufen t E219 360 280 394 665 018.

Hiernach entfielen Sey A Einwohner der auf die Mitte des

abres 1898 berechneten Bevölkerung j Ee A cheschließende Sterbesälle

i Lebend- i: n geborene Perfoaen (ohne Todtgeb.)

England und Wales 29,4 16,3 17,6 1 16,9 20,1

Fn Preußen war die Bevölkerungëbewegung 1898 lebhafter, d. h. alle hiergenannten Verhältnißzabhlen waren größer als in Gngland mit Wales, und troßdem bei uns die Sterbeziffer höher war, batte England und Wales wegen seiner wesentlich niedrigeren Geburtsziffer doch einen geringeren Uebershuß der Geburten über die Stervefälle, nämlich 11,8 auf 1003 Bewohner gegen 16,7 im preußischen Staate.

in geturten

Zür Arbeiterbewegung. Aus Saint - Etienne meldet „W T. B.“, daß dort etwa 3000 Bergarbeiter ausständig geworden find. Sie fordern eine Erhöhung der Löhne, Verminderung der Arbeits\stunden sowie Aner-

Theater und Musik.

Königliches Schauspielhaus.

Am ersten Weihnachtsfeiertage ging als Novität „Otto Lange mann Ww R Schauspiel in vier Aufzügen von Adolf L'Arronge,

zum ersten Male in Scene. Auch

in diesem bietet der Verfasser der

beliebten Stüde „Doktor Klaus“ und „Mein Leopold“ einen Abschnitt aus dem bürgerlichen Leben, -der, mit ernsten und heiteren Episoden durhseßt, nach glückliher Ueterwindung etner den Haupt-

personen der Handlung gemein befriedigend endet.

drohenden Gefahr Im Ganzen trägt das Werk

{liclich all-

das gleide Gepräge wie die obengenannten erfolgreihen Arbeiten L'Arronge?s, muthet aber, da auch jene einer vergangenen Zeitepoce in der Theatergeschihte angehören, etwas veraltet an, zumal der Ver- fasser in seinem neuesten Schauspiel in der Erfindung nit so glüd- lich war wie in” feüheren Arbeiten. Die Vorgänge haben eine entfernte Aehrlickeit mit denen, welhe Björnson in feinem „Fallifse-

ment“ geschildert hat. Es handelt renommierten Firma, deren Geschäft

si rc den Zusammenbruch einer

c nach dern Tode thres Inhabers von

dessen Wittwe, der Kommerzienräthin Langmann, in geradezu leichtfertiger Weise weitergeführt werden. Schließli fommt es auf Veranlaffung

der einen, merfwücdigerweise sehr

geshäftskundigen Tochter der Ge-

nanuten, welhe die Ehre der Firma retten wtll, zum Konkurs.

Diese Tochter vertritt in dem Siücke gewissermaßen die Stelle, welche

ín dem Björnson’shen Schauspiel der Justizrath inne hat; aber -

man muß doh staunen, woher ein junges Mädchen, tas sih nie

zuvor um verwickelte geschäftliche Angelegeriheiten

bekümmert

hat, zu !o eingehender Kenntniß der bestehenden Verhältnisse und der

in Frage kommenden gefeßzliden

Vorschriften gelangt ist. Diese

Figur, welche niht nur die Rettain der Ehre des Hauses, sondern nach bem Zusammenbruch desselben auch die Ernährerin ihrex nod

immer vit z4 besserer Einsicht

gekommenen Mutter und leicht-

lebigen Schwester wird, muß dean auch im böchsten Grade unglaub- haft erscheinen, Unwahrscheinlich is au der befriedigende Abschluß des Ganzen, welcher dur glüdlid:e Heirathen der beiden Schwestern herbeigeführt wird. Weit besser als diefe erfindungsarme Haupthand- lung find dem Verfasser die Nebendinge gelungen, wo sein frischer,

harmloser Humor zur Geltung

fommen fann; befonders gut

dharakterifñert sind die Vertreter der unteren Volksklassen, namentli ein Portier - Ehepaar, das von Frau Schramm und Herrn Vollmer außerordentlich wicksam gel|ptelt wurde. Auch sonst stand die Darstellung auf der Höhe ihrer Ausgabe. In der Titelrolle gastierte Fräulein Betty LArronge, die Schwester des Verfassers. Sie traf

im Ganzen den reten Lon, im Wesen der Frau Langmann

als unbedingt nothwendig gewesen wäre.

brahte aber das Unsympathische

etwas \târkecx zum Ausdru, Die kluge Tochter wurde

von Fräulein von Mayburg mit großem Geschik gegeben, die andere fand in Fräulein Sperr eine geeignete Vertreterin. In kleineren Aufgaben zeihneten sih Fräulein Abih fowie die Herren Kraußnedck, Bôticher, Oberländer und Heryer aus. Der Beifall war nah den ersten drei Alten ret lebhaft, nah dem leyten aber nit ganz un-

bestritten. E EE Ein ftarker Heiterkeitsecfolg

Theater. war dem Schwank „Flotten -

Manöver“ von Kurt Kraaß und Heinrich Stobiger bei

seiner Erstaufführung am Sonnab-

nd beschreden. Die Autoren haben

mit Gl&ck und Geschick damit eine neue Gattung, den „Marine-

s{hroank*,

geschaffen, die den

befannten WMilitärschwänken

kFürlih als Name einer Villa im Grunewald S in wel{cher und in deren Umgebung ih die Pu abspielt. Von einer solchen fonnte freilih nur infoweit die Rede sein, als sie bei einer moteraen offse überhaupt üblich ist. Die abenteuerlihften Zufälligkeiten und cherzhastesten Zwischenfälle, welche man sih nur erdenken kann, stoßen den Hauptpersonen zu und verseßen sie, zur dauernden Erheiterung des Hauses , in komische Lagen, aus denen sie sh dann wieder in glei belustigender Weise zu befreiten wissen. Jn diese harmlos vergnüglihen Borgänge sind ferner noch Berliner Wißworte, gute und schlechte, zahlreihe Kuplets, lebende Bilder, Aufzüge und Tänze eingestreut, welhe dem Stück neue Netze veclethen follen, Bei der Ausstattung ist eine wahrhaft blendende Pracht entfaltet und mit künstlerishem Verständniß zur Wirkung“ gebrocht, Nach jedem Aktschluß wurden die Autoren-Direktoren, fowie die Hauptdaisteller hervorgerufen, um den Beifall fowie eine Fülle ven Blumenspenden entg?genzunehmen. Von den Trägerinnen weiblider Hauptrollen seen die Damen Schäffec, Arasep, Oser und Milani genannt; namentlich kam das flotte neckiiche Spiel der Letztgenannten vortheilhaft zur Geltung. Von den Dars- stellern erzielten, wie immer, die Herren Thomas, Paulmüller Thie! scher Helmerding und Junkermann dur ihre urwüchsige Komik starken Erfolg. Der Schluß der Vorstellung fand erst gegen 114 Uhr stätt. Ein etwas pünktlicherer Anfang und vielleiht auch etlihe Stretchungen dürften darin Abhilfe {afen ; namentlich fönnten einige allzu drastishe Stellen, unbeschadet der Wirkung, fortbleiben.

Im Königlihen Opernhause gehen morgen Leorcavallo's Oper „Bajazzi“ und Mastcagni's Oper „Cavalleria rusticana“ in der üblichen Beseßung in Scene. -—— Am Sylvester-Abend (Sonntag) wird zum ersten Male „König Drofselbart“, Märchenover in drei Akten von Axel Delmar, Musik von Kulenkampff, aufzeführt. Die Damen Herzog, Gradl, Pobl, die Herren Hoffmann, Lieban: und Stammer sind darin besäftigt. Kapellmeister Dr. Muck studiert das Werk ein, welches vom Over- Negisseur Teßlaff in Scene geseht wird.

Im Köntalichen Schau)ptelbause gelangt morgen Adoiph L'Arronge’'s Schauspiel „Otto Lançcmann Wwe." unter Vit wirkung der Damen Schramm, von Mayburg, Sperr, Abich, Tauma, L'Arronge uad der Hercen Vollmer, Christians, Oberlaender, Kraußned, Herter und Boettcher zur Auffübrung.

m Neuen Königlichen Opern-Theater findet mergen Nachmittag eine Kinder-Vorstellung statt Zur Aufführung gelangen Engelbert Humperdinck’'s Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ und das Ballet „Die Puppenfee“.

Im Berliner Theater gelangt der erfolgreih aufgeführte Shwank „Flottenmandver“ morgen, am Freitag (16. Abonnements- Vorstellung), Sonnabead und Sonntag zur Aufführung.

Herr Eugòne Ysaye spielt im nästen (sechsten) P hi l- harmonishen Konzert unter Arthur Nikiscch's Leitung am §. Januar außer dem Violin- Konzert Nr. 3 in H-moll von Saint- Saëns, cin Präludiuz1 und Fuge von Lach uzd die Romanze in G-dur von Beethoven.

Der bekannte Pianist Herr Ferruccio Busoni, welcher kürzli in London, Liverpool, Manchester, Glaëgow und Edinburg mit Erfolg konzerttert hat, wird in dieser Saifon hier sein erstes Konzert am 23. Januar im Beethoven-Saal geben.

Fn dem morgen, Donnerstag, Abends 7 bis 8 Ubr, îin der Heilig - Kreuz- Kirche (am Blücherplay) stattfindenden Kirchen-

kennung des Bundesausschusses seitens der Gesellschaften. Die Gruben

werden militärisch bewacht.

Verdingungen im Auslande.

Belgien. 3. Januar, 3 Uhr.

Pfarrerwohnung. 240 009 Fr. Dänemark.

3. Januar 1900, 12 Uhr. ) delingens Regnskabskontor) Aarthus: Lieferurg Zinn in Blöcken, 10 000 kg Blei in Blöcken, 500

Blöôdcken, 300 kg Phoëphorkupfec in Blöcken. Bedingungen an Ort

und Stelle.

MWetterberiht vom 27. Dezember 1899, 8 Uhr Morgens.

D ————— ———

ius

Stationen.

Wind. Wetter. |

Bar. auf 0 Gr

u. d. Meeres\p

red. in Millim “Temperatur in Cel

=J es 05

Blacksod. NNW 1 heiter Aberdeen . . | 749 |NW_ d°ö\wolkig Christiansund | 757 |O0SO 2wwolkenlos Kopenhagen . | 755 |SD 2 Dunst Stockholm . | 762 bedeckt Haparanda . | 771 ebet E 1 8L T9 bededt ork Queens- t s ol 0DO Cherbourg . | 748 elder. TA9 Ei o) TOL Hamburg . . | 793 Swinemünde | 758 Neufahrwasser| 763 Memel .. . | 764 Dee P LULSO ünster W\tf.| 749 Karlsruhe .. | 753 Wiesbaden. . | 793 München .. | 756 Chemniy .. | 757 2 C 2 Breslau... | 760 |SO Se d'Aix ..… | 751 |SW halh bed. MA eta 006 D Regen

? NUebersiht der Witterung.

Die Witterung West-Europas steht unter dem Eiufluß ciner flachen, umfangreichen Depréssion, deren Kern über der Nordsee lagert. Ueber Frankreich ist das Barometer stark gefallen. Das Hochdruckgebiet über Rußland zeigt wenig Aenderung. “Bei leichten bis frischen füdlichen und \üdöftlihen Winden ift das Wetter in Deutschland trüb2 und ziemli kalt; in Nord: und Mitteldeutshland ist vielfa Schnee ge- fallen. Thauwetter ist demnächst noch nit zu er-

warten, Deutsche Seewarte.

ÜETONE R R ERESI A E E E L KETEI A ETZ E Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern- haus. 271. Vorstellung. Bajazzi, (Pagliacci.) Oper in 2 Akten und eincam Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncayallo, deutsch von Ludwig

O D O

heiter sedeckt Schnee Schnee heiter bedeckt Dunst hededckt Schnee hededckt Dunst bedeckt Nebel halb bed. wolkig bedeckt

E

Mo D u C bi et Da DO en co ch0 M M A mi i D UTIMIOD D

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Gol DO S S D mk O D

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Presbyt!re de la paroisse Sainte- Julienne, rue de Namur 11, in Verviers: Vau einer Kirche nebst

Staatébahnanlagen (Maskinaf-

augenblickliÞ} den

gegenüber übrigen aber

besißt, im

gerade der leßte seiner drei Akte i punkt bedeutet. Gesptielt wurde zeidzneten sich die Damen Pahlen,

Schindler aus.

von: 3000 kg kg Antimon in

Der Titel hat auf den Inhalt des

Hartmann. Cavalleria rusticana. (VBauern-Ehre.) Ovcr in 1 Aufzug von Pietco Mascagni. LText na dem gleichnamigen Volksstück pon G. era, Anfang 7} Uhr.

Schauspielhaus. 294. Vorstellung. Otto Laug- minanun Wwe. Schauspiel in 4 Aufzügen von Adolvh L'Arronge. In Scene geseßt vom Ober- Regisseur Max Grube. (Vêinng : Fräulein Betty LArronge, als Gast.) Anfang 7} Uhr.

Neues Opern - Theater. Nachmitiags 3 Uhr: Kinder-Borstellung. Hänse! und Gretel. Märchen- spiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballct-Divertissement von Haßreiter und Gaul. Mvosik von Joseph Bay:r. Klein? Preise: Frembven-Loge 6 4, 1. Nang, Bal?o1 und Loge (Mitte) 4 K, Mitt-l- Parquet 1. bis 12. Reihe 4 M, 13. bis 22. Reihe 3 M. Seiten-Parquet 9 K, Geiten-Balkon 2 #, Tribüne 1 M 50 S, Stehplaßy 50 &§. Aufgeld wird nicht er- hoben. Der Billetverkanf findet von 9—10 und von 104-1 Ukr im Königal:hen Schauspielhause statt. Billets sind au im Jnyalidendank, Unter den Linten 24 1, und im Künstlerdank, Unter den Linden 69, zu haben. Billetreservesaß 84.

Freitaa: Opernhaus. 272, Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach . Karl Ludwig Gisecke von Emanucl Schikaneder. Anfang 74 Uhr

Schauspielhaus. 29%. Vorstellung. Die Juug- frau vonx Orleans. Eine romantische Tragödie in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrih von Schiller. (Leßtes Auftret-n der Frau Leopoldine Stollberg voc ihrem Abgang von der Königlichen Bühne.)- Anfang 7F Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Der Probe- kandidat. Anfang 7} Uhr.

Freitag: Der Probekandidat.

Sonnabend: Der Probekandidat.

Berliner Theater. Manöver. :

Freitag (16. Abonnements-Vorstellung): Flotten- Manöver.

Sonnabend, Nachmittags 3 Ukr: Frau Holle, Abends 75 Uhr: Flotten-Mauöver.

Donnerstag: Flotteu-

Schiller-Theater. (Wallner-Theater.) Don- nerstag, Nachmittags 3 Uhr: Dou Carlos. Dra- matishes Gediht in 5 Akten von Friedrich von Schiller. Abends 8 Uhr: Cyprienne. Lustspiel in 3 Aufzügen von V. Sardou und E. de Najac, bearbeitet von Oskar Blumenthal.

veren Vatec Gustav von Moser ist. Einer literarischen Würdigung bedarf das Stück nicht, deun es verfolgt allein den Zwe, unterhaltend zu sein und erreicht diejen vollauf, wobei nicht ¿u verschwetaen ist, daß

land, Pitt¡chau, Monard, Walden, Wehrlin, Bassermann und

Thalia-Theater.

„Im Himmelhof * heißt die dretaktige große Ausstattungsposse mit Gesang uad Tanz von Jean Kren und Alfred Schönfeld, welche am Sonnabend voriger Woche im Thalia-Theater zur crstmaligen Aufrührung gelangte. Max Schmidt hat die Musik dazu ges@rieben.

Vorzug größerer Attualität auf * den Traditionen fußt,

durdweg sehx gut. Namentlich

Matthias, Wenck, die Herren Nob- | großen Erfolg.

Stüdcks keinen Bezug. Er ist will-

Louzert ves Ocganisien Hercn Bernhard Irrgang werden mit wirken: Frau Marie Kornatis (Sopran), . Fräulein Wilma Enequist (Alt) und Fräulein Martha Drews (Violine). Der Eintritt ift \rei.

)T ¿U Verve! Ù Die Vorstellung, welche Agnes Sorma mit ihrer Truppe a der Situationsfomik den Höhe: |} gestern im Théâtre de la Renaissance in Paris gab, ver- lief, wie „W. T. B.“ meldet, ohne Zwischenfall und hatte einen

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten.

und Zweiten Beilage.)

Freitag, Abents 8 Uhr: Ju Behandlung. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das Käthchên vou Heilbroun.

Thegier des Westens. (Opernhaus.) Don- nerstag: Abschieds - Auftreten von Signorina Franceshina Prevosti. La Traviata. Freit g (15. Freitag-Abonnements-Vorstellung) : Gastspiel von Frau Olga Piccaluga. Mit gütiger Erlauvniß der Königlichen General-Jntendantur : Cavalleria rausticana. Hierauf: Die schöne Galathée. .

Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung zu halben Preijen : Undine.

Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Kinder-Borstellung. Schneeweißchen und Rosenroth. Abends 7 Uhr: Der Zigeunervaron.

Lessing - Theater. wiederkam . ..

Freitag: Der Tugendhof.

Sonnabeud: U18 ich wiederkam . ..

Donnerstag: Als ich

Reues Theatec. SHiffbauerdamm 4a. Don- nerstag: Ein unveschrieLenes Blatt. Lustspiel in 3 Akten von E. von Wolzogen. ‘Anfang 75 Uhr.

Freitag: Ein unbeschriebeues Vlatt.

Belle - Alliance - Theater. Gastspiel des | Schlierseer Bauern-Theaters“, Donnerstag: 's Liserl un MIEE Volksstück mit Gesang und Tanz n en.

Residenz-Theater. Diceïtion : Sigmund Lauten- burg. Donnerstag: Busch und Reichenbach. Schwank in 3 Akten von Heinrich Lee und Wilhelm Meyer-Förster. Regie: Hermann Werner. Vorher : Die Richtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von Trotha. Anfang 7# Uhr.

Freitag und ‘folgende Taæ: Bus und Reicheubach. Vorher: Die Riehtige.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen : Jugend.

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälste ermäßigken Preisen: Der Schlafwagen- Controleur.

Thalia - Theater. Dresdenerstraße 72/73, Donnerstag: Jm Himmelhof, Große Aussta!tungs-

posfse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean

Kren und Alfred S{önfeld. Musik von Max: Schmidt. Anfang 7&4 Ubr. Freitag und folgende Tage: Im Himmelhof.

Zirkus Alb. Schumann. Im eleganten, trenovierten Zirkus Re 1z, Karlstraße. Donnerstag, Abends präziie 74 Uhr: Elitc-Abend. Gala- Programm. Neue Debüts. U. A.: Die 3 Haydas- Araber, Springer. Vorführung ber neuesten Ortiginal-Schul- und Freihei s-Dr-fsuren des Dis rektors Albert Schzumann. Zum Sckchluß: Großes und interessantes Ritterschaustück aus dem 14. Iahrhundert: Der schwarze und der weiße Nitter mit neuen Einlagen.

Verlobt: Frl. Julia Lehmann mit Hrn. Land- gerihtsrath Paul Fiebeikorn (Berlin). Frl, Elisabeth Westpha! mit Hrn. Regierungsrath und Oder - Steuertnspektor Nay (Breslau—Oppeln). Frl. Flitha Heidrich mit Hra. Prediatamis- kandidaten Paul Kriebel (Berlin—Groß-Lichter- felde). Frl Wilheimine Luise Pyrkosch mit Hrn. Regierungs : Assessor Shöhl (Ratibor). Frl. Hildegard, Siegfried mit Hrn Gerichts- Assessor Franz Kö1ting (Fürftenwelde, Spree)

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Vollrath Frhrn, von Maltan (Berliz). Hrn. Oberleut. Schmidt von Schwind (Stental). Hrn. Landrath z. D. Kreth (z. Zt. Berlin). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann von Rège (Danzig).

Gestorben: Hr. Major ¿. D. Carl von Bredau (Berlin). He, Oberst a. D. Friedrih Graf von Bredow (Sha rtene g, Hr. Gebeimer Sanitätsrath Dr. Emil Steffen (Charlottenburg). Hr. Leut. Erih Schlabach (Sagan). Verw, Fr. General Minna Blume, geb. Munther (Georgenau b. Friedland, D.-Pr.).

Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin, ODrudck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags“ Anstalt Bérlin 8W., Wilbelmstraße Nr, 32, Elf Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilaze), (23868) sowie die Juhalt?angabe zu Nr. 6 des öffent-

lichen Auzeigers (Kommanditgesellschafteu auf Aktien und firciengetellshaften) für die Woche

vom 18. bis. 23, Dezember 1899.

Er fte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 304.

Amlliches..

Deutsches Reich. Terra En Wege Ge 68. Vom 18. Dezember 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnadèn Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Z ustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

SL

Die Telegraphen-Verwaltung ist befugt, die Verkehrswege für ihre zu öffentlihen Zwecken dienenden Telegraphenlinien zu benußen, soweit niht dadur der Gemeingebrauch der Ver- kehrswege dauernd beschränkt wird. Als Verkehrswege im Sinne dieses Gescßes gelten, mit Einschluß des Luftraums und des Erdkörpers, die öffentlihen Wege, Pläße, Brücken und die öffentlihen Gewässer arebst deren dem öffentlihen Ge- brauche dienenden Ufern.

Únter Telegraphenlinien sind die Fernsprehlinien mit- begriffen.

S2

Bei der Benußung der Verkehrswege ist cine Ershwerung ihrer Unterhaltung und eine vorübergehende Beschränkung ihrcs Gemeingebrauchs nah Möglichkeit zu vermeiden.

Wird die Unterhaltung erschwert, so hat die Telegraphen- Verwaltung dem Unterhaltungspflichtigen die aus der Er- s{hwerung erwachsenden Kosten zu ersetzen.

Nach Beendigung der Arbeiten an der Telegraphenlinie hat die Telegraphen-Verwaltung den Verkchrsweg sobald als möglih wieder in Stand zu seßen, sofern nicht der Unter- haltungspflichtige erkiärt hat, die Jnstandsezung selbst vor- nehmen zu wollen. Die Telegraphen-Verwaltung hat dem Unterhaltungspflichtigen die Auslagen für die von ihm vor- genommene J«standsezung zu vergüten und den durch die Arbeiten an der Telegraphenlinie entstandenen Schaden zu erseßen.

Ergiebt sih nah Errichtung einer Telegraphenlinie, daß sie den Gemeingebrauh cines Verkehrwegs, und zwar nicht nur vorübergehend, beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderlichen Arbeiten verhindert oder der Aus- führung einer von dem Unterhaltungspflichtigen beabsichtigten Aenderung des Verkehrswegs entgegensteht, so ist die Tele- graphenlinie, soweit erforderlih, abzuändern oder gänzlich zu beseitigen.

Soweit ein Verkehrsweg eingezogen wird, erlischt die Be- fugniß der Telegraphen-Verwaltung zu seiner Benußzung.

In allen diesen Fällen hat die Telegraphen: Verwaltung die gebotenen Aenderungen an der Telegraphenlinie auf ihre Kosten zu bewirken.

S 4.

Die Baumpflanzungea auf und an den Verkehrswegen sind nah Möglichkeit zu s{honen, auf das Wachsthum der Bäume ist thunlichst Rücksicht zu nehmen. Ausästungen können nur infoweit verlangt werden, als sie zur Herstellung der Telegraphenlinien oder zur Verhütung von Betriebs- stórungen erforderlich sind; fie sind auf das unbedingt noth- wendige Maß zu beschränken.

Die Telegraphen: Verwaltung hat dem Besißer der Baum- pflanzungen eine angemessene Frist zu seßen, innerhalb welcher er die Ausästungen selbst vornehmen kann. Sind die Aus- äslungen innerhalb der Frist nicht oder niht genügend vor- genommen, so bewirkt die Telegraphen-Verwaltung die Aus- ästungen. Dazu ist sie auch berechtigt, wenn es sih um die dringliche Verhütung oder Beseitigung einer Störung handelt.

Die Telegraphen-Verwaltung erseßt den an den Baum- pflanzungen verursahten Schaden und die Kosten der auf ihr Verlangen vorgenommenen Ausästungen.

S H;

Die Telegraphenlinien sind so auszusühren, daß sie vor- handene besondere Anlagen (der Wegeunterhaltung dienende Einrichtungen, Kanalisations-, Wasser-, Gasleitungen , Schienen- bahnen, elcktrishe Anlagen und dergleichen) nicht störend be- einflussen. Die aus der Herstellung erforderliher Schußvor- kehrungen erwachsenden Kosten hat die Telegraphen-Verwaltung zu tragen.

Die Verlegung oder Veränderung vorhandener besonderer Anlagen kann nur gegen Entschädigung und nur dann ver- langt werden, wenn die Benußung des Verkehrswegs für die Telegraphenlinie sonst unterbleiben müßte und die besondere Anlage anderweit ihrem Zmwecke enlsprehend untergebracht werden kann.

Nuch bcim Vorhandersein dicser Vorausseßungen hat die Benußung des Verkehrswegs für die Telegraphenlinie zu unterbleiben, wenn der aus der Verlegung oder Veränderung der besonderen Anlage entstehende Schaden. gegenüber den Kosten, welche der Telegraphen-V:rwaltung aus der Benußung eines anderen ihr zur Verfügung stehenden Verkehrswegs er- wachsen, unverhältnißmäßig groß ist.

. Diese Vorschriften finden auf solhe in der Vorbereitung befindliche besondere Anlagen, deren Herstellung im öffentlichen Interesse liegt, entsprechende Anwendung. Eine Entschädigung auf Grund des Abs. 2 wird nur bis zu dem Betrage der Aufwendungen gewährt, die durch die Vorbereitung entstanden sind. Als in der Vorbereitung begriffen gelten Anlagen, so- bald sie auf Grund eines im einzelnen ausgearbeiteten Planes die Genchmigung des Auftraggzebers und, foweit erforderlich, die Genehmigungen der zuständigen Behörden und des Eigen- thümers oder des sonstigen Nuzungsberechtigten des in An- spruch genommenen Wegs crhalten haben.

6.

Spätere besondere AnlaÎn sind nah Möglichkeit so aus- uführen, daß sie die vorhandenen Telegraphenlinien nicht siörend beeinflussen.

Dem Verlangen der Verlegung oder Veränderung einer Telegraphenlinie muß auf Kosten der Telegraphen-Verwaltung

Berlin, Mittwoch, den 27. Dezember

stattgegeben werden, wenn sonst die Herstellung einer späteren besonderen Anlage unterbleiben müßte oder wesent- lich ershwert werden würde, welhe aus Gründen des öffent- lichen Jnteresses, insbesondere aus volkswicthschaftlihen oder Verkehrsrücksichten, von den Wegeunterhaltungspflichtigen oder unter überwiegender Betheiligung eines oder mehrerer derselven zur Ausführung ua werden soll. Die Ver- legung einer nicht lediglih dem Orts-, Vororts- oder Nach- barortsverkehr dienenden Telegraphenlinie kann nur dann verlangt werden, wenn die Telegraphenlinie ohne Aufwendung unverhältnißmäßig hoher Kosten anderweitig ihrem Zwecke entsprehend untergebraht werden kann.

Muß wegen einer solchen späteren besonderen Anlage die hon vorhandene Telegraphenlinie mit Schußvorkehrungen versehen werden, so sind die dadurch entstehenden Kosten von der Telegraphen-Verwaltung zu tragen.

Ueberläßt ein Wegeunterhaltungspflichtiger seinen Antheil

einem nicht unterhaltungspflihtigen Dritten, so sind der Telegraphen-Verwaltung die durch die Verlegung oder Ver- änderung oder durch die Herstellung der Schußvorkehrungen erwachsenden Kosten, soweit sie auf dessen Antheil fallen, zu erstatten.

Die Unternehmer anderer als der in Abs. 2 bezeichneten besonderen Anlagen haben die aus der Verlegung oder Ver- änderung -der vorhandenen Telegraphenlinien oder aus der Herstellung der erforderlihen Schußvorkehrungen an solchen erwachsenden Kosten zu tragen.

Auf spätere Aenderungen vorhandener besonderer Anlagen finden die Vorschriften der Abs. 1 bis 5 entsprehende An- wendung.

T

Vor der Benußung eines Verkehrswegs zur Ausführung neuer Telegraphenlinien oder wesentliher Aenderungen vor- handener Telegraphenlinien hat die Telegraphen - Verwaltung einen Plan aufzustellen. Der Plan joll die in Aussicht genommene Richtungslinie, den Raum, welcher für die ober- irdischen oder unterirdischen Leitungen in Anspruch genominen wird, bei oberirdischen Linien auch die Entfernung der Stangen von einander und deren Höhe, soweit dies möglich ist, angeben.

Der Plan is, sofern die Unterhaltungspflichti an dem Verkehrsweg einem Bundesstaat, einem Kommunalverband oder ciner anderen Körperschaft des öffentlihen Rechts obliegt, dem Unterhaltungspflichtigen, andernfalls der unteren Ver- waltungsbehörde mitzutheilen; diese hat, soweit thunlich, die Unterhaltungspflichtigen von dem Eingange des Planes zu benachrihtigen. Der Plan is in allen Fällen, in denen die Verlegung oder Veränderung einer der im § 5 bezeichneten Anlagen verlangt wird oder die Störung einer solchen Anlage zu erwarten ist, dem Unternehmer der Anlage mitzutheilen.

Außerdem ist der Plan bei den Post- oder Telegraphen- ämtern, soweit die Telegraphenlinie deren Bezirke berührt, auf die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die Zeit der Auslegung soll mindestens in einer der Zeitungen, welche im betreffenden Bezirke zu den Veröffentlihungen der unteren Verwaltungsbehörden dienen, bekannt gemaht werden. Die Auslegung kann unterbleiben, soweit es sih lediglich um die Führung von Telegraphenlinien durh den Luftraum über den Verkehrswegen handelt.

S 8.

Die Telegraphen-Verwaltung ist zur Ausführung des Planes befugt, wenn nicht gegen diesen von den Betheiligten binnen vier Wochen bei der Behöcde, welche den Plan ausgelegt hat, Einspruch erhoben wird.

Die Einspruchsfrist beginnt für diejenigen, denen der Plan gemäß den Vorschriften des § 7 Abs. 2 mitgetheilt ist, mit der Zustellung, für andere Betheiligte mit der öffentlihen Aus- legung.

Der Einspruch kann nur darauf gestüßt werden, daß der Plan eine Verichung der Vorschriften dec 88 1 bis 5 dieses De oder der auf Grund des 8 18 erlassenenen Anordnungen enthält.

Ueber den Einspruch entscheidet die höhere Verwaltungs- behörde. Gegen die Enlscheidung findet, sofern die höhere Verwaltungsbehörde nicht zugteih Landes-Zentralbehörde ist, binnen einer Frist von zwei Wochen nah der Zustellung die Beschwerde an die Landes-Zentralbehörde statt. Die Landes- Zentralbehörde hat in allen Fällen vor der Entscheidung die Bentral - Telegraphenbehörde zu hören. Auf Antrag der Telegraphen-Verwaltung kann die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Wird eine für vorläufig vollstreckbar erklärte Entscheidung auf- gehoben oder abgeändert, so ist die Telegraphen-Verwaltung zum Ersaße des Schadens verpflichtet, der dem Gegner durch die Ausführung der Telegraphenlinie entstanden ist.

d 9,

Auf Verlangen einer Landes-Zentralbehörde ist den von ihr bezeichneten öffentlihen Behörden Kenntniß von dem Plane durch Mittheilung einer Abschrift zu geben.

8 10;

Wird ohne w:sentlihe Aenderung vorhandener Telegraphen- linien die Ueberschrcitung des in dem ursprünglichen Piane für die Leitungen in Anspruch genommenen Raums beahb- sichtigt und ist davon eine weitere Beeinträchtigung der Baum- pflanzungen durch Ausästungen zu befürchten, so ist den Eigenthümern der Baumpflanzungen vor der Ausführung Gelegenhcit zur Wahrnehmung ihrer Jnteressen zu geben.

8 11.

Die Neichs-Telegraphen-Verwaltung kann die Straßenbau- und Polizeibcamten mit der Beaufsichtigung und vorläufigen W'ederherstellung der Telegraph-uleitungen nah näherer An- weisung der Landes-Zentralbehörde beauftragen; sie hat dafür den Beamten im Einvernchmen mit der thnen vorgeseßten Behörde eine besondere Vergütung zu zahlen.

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Die Telegraphen-Verwaltung ist befugt, Telegraphenlinien durch den Luftraum über Grundstücken, die nicht Verkehrs: wege im Sinne dieses Geseßes sind, zu führen, soweit nicht dadurch die d des Grundstücks nah den zur Zeit der Herstellung der Anlage bestehenden Verhältnissen sentlich

1899.

beeinträchtigt wird. Tritt später eine solhe Beeinträchtigun ein, so hat die Telegraphen-Verwaltung auf ihre Kosten die Leitungen zu beseitigen.

Beeinträchtigungen in der Benugung eines Grundstücks, welche ihrer Natur nach lediglih vorübergehend sind, stehen der Führung der Telegraphenlinien durch den Luftraum nicht entgegen, doch ist der entstehende Schaden zu erseßen. Ebenso ist für Beschädigungen des Grundstücks und seines Zubehörs, die infolge der e der Telegraphenlinien durch den Luft- raum eintreten, Er}aß zu leisten.

Die Beamten und Beauftragten der Telegraphen- Verwaltung, welche sih als solche ausweisen, sind befugt, zur Vornahme nothwendiger Arbeiten an Telegraphenlinien, ins- besondere zur Verhütung und Beseitigung von Störungen, die Grundstüke nebst den darauf befindlihen Baulichkeiten und deren Dächern mit Ausnahme der ab„eschlossenen Wohn- räume während der Tagesstunden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu betreten. Der dadurch entstehende Schaden

ist zu erseßen. 8 13.

Die auf den Vorschriften dieses Geseßes beruhenden Ersaß- ansprüche verjähren in zwei Fahren. Die Verjährung be- ginnt mit dem Schlusse des Jahres, in* welchem der Anspruch entstanden ist. :

Et sazansprüche aus den S8 2, 4, 5 und 6 sind bei der von der Landes - Zentralbehörde bestimmten Verwaltungs- behörde geltend zu machen. Diese seßt die Entschädigung vor- läufig fest.

Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde steht binnen einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des Bescheids die gerichtliche Klage zu.

Für alle anderen Ansprüche steht der Rechtsweg so- fort offen.

8 14.

Die Bestimmung darüber, welche Behörden in jedem Bundesstaat untere und höhere Verwaltungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind, steht Ml N E zu.

S 15.

Die bestehenden Vorschriften ‘und Vereinbarungen über die Rechte der Telegraphen-Verwaltung zur Benußung des Eisen- bahngeländes werden durch L V Geseg nicht berührt.

16

Telegraphen-Verwaltung im Sinne dieses Gesehes ist die Neichs-Telegraphen-Ver waltung, die Königlih bayerische und die Königlich württembergishe Telegraphen-Verwaltung.

Q T:

Die Vorschriften dieses Gesches finden auf Telegraphen- linien, welche die Militärverwaltung oder die Marineverwaltung für ihre Zwecke herstellen läßt, enisprehende Anwendung.

8 18.

Unter Zustimmung des Bundesraths kann der Reichs- kanzler Anordnungen treffen:

1) über das Maß der Ausästungen ;

2) darüber, welche Aenderungen der Telegraphenlinien im Sinne des § 7 Abs. 1 als wesentlich anzusehen sind;

3) über die Anforderungen, welhe an den Plan auf Grund des 8 7 Abs. 1 im einzelnen zu stellen sind;

4) über die unter Zuziehung der Betheiligten vorzu- nehmenden Ortsbesichtigungen und über die dabei entstchenden Kosten;

j 5) über das Einspruchsverfahren und die dabei entstehenden Kosten ;

6) über die Höhe der den Straßenbau- und Polizei- beamten zu gewährenden Vergütungen für die im Juteresse der Reichs-Telegraphen-Verwaltung geforderten Dienstleistungen.

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Dieses Gesch tritt am 1. Januar 1900 in Kraft.

Auf die vorhandenen, zu öffentlihen Zwecken dienenden Linien der Telegraphen-Verwaltung (§8 16 und 17) findet dieses Geseg Anwendung, soweit nicht entgegenstehende be- sondere Vereinbarungen getroffen sind.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 18. Dezember 1899.

(Li 9) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Fernsprehgebühren-Ordnung. Vom 20. Dezember 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, * König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

S L Für jeden Anschluß an ein Fernsprehneß wird eine Bauschgebühr erhoben. 8 2. Die Bauschgebühr beträgt L in Neßen von nicht über 50 Theilnchmeranschlüssen ) ) g

bei mehr als 50 bis einfchließlich 100 Theil- nebmeratiGl S O bei mehr als 100 bis einschließlich 200 Theil- nehmen et e O S bei mehr als 200 bis einschließlich 500 Theil- nehmeranla O bei mehr als 500 bis einschließlich 1000 Theil- nehméeranshlüfen v U bei mehr als 1000 bis einschlicßlih 5000 Theil- nehmeransdlam A bei mehr als 5000 bis einschließlih 20000 Theil- nehmerarshlüsea „O bei mehr als 20 000 Theilnehmeranschlüssen . 180 jährlich für jeden Anschluß, welcher von der Vermittelung stelle niht weiter als 5 km entfernt ist. Jn Neyen mit meh- rcren Vermittelung: stell.n wird diese Entfernung von

Hauptvermittelungssteile gerechnet.

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