1832 / 189 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ber die Prisidentschaft des Minister-Rathes mit einer gewissen Hast entfernt hat. Es waren aber noch keine vierundzwanzig Stunden verstossen, als er vom Könige eine Einladung ins Schloß erhielt. Es steht uns nicht zu, das ganze Geheimniß diejer neuen Unterredung zu durchdringen, nur so viel sagen wir, daß sie ohne Resultat geblieben is. Die Frage über die sofortige Zusammenberufung der Kammern, bie im vorgestrigen inister - Rathe unentschieden blieb, scheint auch in dem gestern gehaltenen noch nicht entschieden worden zu seyn. Der

Temps meldet, an dem Tage nach jener ersten lebhaften Un-

terha!tung zwischen dem Könige und Herrn Dupin habe der Marschall Gérard Lesterem einen langen Besuch abgestattet, und gestern sey" ein Courier mit einem Schreiben des Königs an Herrn Dupin abgefertigt worden, der sih in Nogent befun- den; in der Audienz, die hierauf gefolgt, sey Herr Dupin vom Könige äußerst freundlich aufgenommen worden. ‘/

Dera National zufolge, wären die Stimmen der Räthe der Kriminal- Kammer des Cassationshofes in folgender Weise vertheilt gewesen: Für die Zurückweisung des Cassations - Gesu- ces: die Nähe Gilbert des Voysins, Avoine de Chantereine und Olivier; für die Annahme desselben: der Präsident Bastard de l’Etang, und die Räthe Brière, Dupaty, Meytonnet de St. Marc, Rives, Chilhaud de la Rigaudie, Choppin d’Arnouvilte, Nocher und Fsambert. :

Dein ministeriellen Deputirten, Herrn Gellibert, ist in Angoulème eine Spottmusik gebracht worden. :

Der Bruch zwischen den General-Lieutenants Solignac und Bonner scheint immer entschiedener zu werden. Der erstere hatre nômlich in seinem (gestern erwähnten) Tagesbefehle dem ‘Mlaß-Kommandanten von Nantes, Obersten Simon Lorière, der einen mehermonatlichen Urlaub vom Kriegsminister erhalten hat, die Weisung ertheilt, sofort äbzureifen, und bereits seinen Stell- vertreter ernannt. Der genannte Oberst macht hierauf in der dortigen Zeitung ein Schreiben des General-Lieutenant Grafen Bonnet bekannt, worin jener Tagesbefehl des General Solignac für einen Jrrthum erklärt und der Oberst angewiesen wird, bis zur Entscheidung des Kriegs-Ministers auf seinem Posten zu bleiben.

Die zarten Verse, welche der Vicomte vön Chateaubriand nach seiner Verhaftung auf den Tod einer jungen Engländerin auf der Polizei- Präfektur gedichtet hat- sind von dem Kompo- nisten Romagnest in Musik geseßzt worden.

Es hat sih ergeben, daß der an der Spanischen Gränze verhaftete Flüchtling, der seinen Namen nicht angeben wollte, cin ehemaliger Zögling der Kriegsschule von Saumur, Namens Measlatric, ift.

In vielen Provinzialstädten haben am Frohnleichnamsfeste öffentliche Prozessionen ohne Störung der Ruhe stattgefunden.

Die hiesige Feuer - Versicherungs: Gesellschaft hat 3000 Fr. zur Unterstüßung der am 5. und 6. Juni verwundeten Natio- nal-Gardisten und Linientruppen beigetragen. 7

In Marseille is vor kurzem ein Schiff mit 150 Deutschen Auswanderern, ‘Elsassern und NRheinländern, angekommen, welche vor einiger Zeit sich in Havre nach Algier und Oran eingeschifft hatten, dort aber zurückgewiesen wurdén, weil mehrere Personen am Bord des Fahrzeuges gestorben waren. Die Unglücklichen, weichè den Zweck ihrer Reise gänzlich verfehlt haben, befinden sich in Marseille in der größten Dürsftigkeit.

Paris, 1; Juli. Seit vorgestern hat. hier der Sang der politischen Angelegenheiten cine ganz andere Wen- dung genommen; alle bisherige Combinationen für die Zusam- menstelung eines neuen Ministeriums sind durch das Urtheil des Cassationshofes úber die Kompeténz der Kriegsgerichte ver- nichtec worden. Die Minister waren auf diesen Schlag durch- aus nicht gefaßt; sie hatten vielmehr mit Bestimmtheit auf eine Majorität von mindestens 2 Stimmen zu Gunsten des Belage- rungs-Zustandes gerechnet. Um so tiefer war der Eindruck, den die unerwartete Nachricht von der nachtheiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes auf das Ministerium hervorbrahte. Es wurde sofort Rath gepflogen, und dieser hatte die Aufhebung des Velagerungs-Zustandes zur Folge. Es fragt sich nun, welche Maßregeln die Regierung ergreifen wird, um den Folgen des erlittenen Stoßes möglichst vorzubeugen. Das Wahrscheinlichste ist die Zusammenberufung der Kammern, um vor Allem zu er- fahren, ob man sih von Seiten- der beiden Staatsgewalten auch jebt noch derselben Majorität versichert halten dürfe, deren das Ministerium sich bei Lebzeiten des Hrn. Périer zu erfreuen hatte. Viele Leute sind hier der Meinung, daß die Ansiciten einer großen Menge von Deputirten sich seit dem Schlusse der leßten Session gar sehr geändert hätten, und daß sonach das Ministerium jedenfalls nur auf eine schwache Majorität würde rechnen können, die, wenn vollends die Regierung irgend ein Ausnahme -Geseß in Antrag bringen wollte, wie solches aus einem Artikel, den Sie im heu- tigen Blatte des Moniteur finden werden, nicht undeutlich her- vorgeht, vollends verschwinden würde. Eine andere Frage ist die, ob, nachdem der Cassationshof durch sein Urtheil die Schritte der Regierung für verfassungswidrig erklärt hat, die Minister es nicht vorziehen werden, den. Zeitpunkt, wo die Opposition ihnen mit einer Versecbung in den Anklage-Zustand für die Verle6ung der Charte droht, gar nicht abzuwarten, sondern sich {on jeßt von - den öffentlichen Angelegenheiten zurückzuziehen. Als am meisten kompromittirt erscheinen offenbar der Graf von Monta- livet und der Marschall Soult, der Ersterè für die Kontrasigna- tur der Verordnung, wodurch Paris in den Belagerungs-Zustand verseßt wurde, der Andere- dafür, daß er die Kriegsgerichte gleich- sam dirigirt uñd ‘ihnen alle erforderliche Instructionen ertheilt hat. Jch meinerseits glaube, daß, wie diè Sachen jekt liegen, jätnmtliche Minister, schon ‘der Ehre wegen, bis zur Eröffnung der Kammern zusammenbleiben werden; es muß ihnen Allen, insofern sie durch die von dem Cassationshofe annullirten Maß- regeln wirklich die Charte nicht zu verleken geglaubt hatten, darum zu thun seyn, von den Kammern eine JIndemnitäts:Bill zu erhalten, und wird ihnen, diese- zu Theil, wie, trob der Drohungen des Herrn Odilon-Barrot mit einer Anklage, kaum zu bezweifeln ist, so föônnen sie alsdann mit Ehren ihr Amt niederlegen. Sehr schwer möchte es im Uebrigen auch seyu, unter den gegenwärti- gen Umständen ein neues Ministerium zusammenzuseßen; denn wer in die neue Verwaltung ‘einträte, würde es sich wahrschein- lich zur Bedingung machen, daß von den Ministern, ‘die durch ihre Maßregeln in Bezug auf den' Belagerungs-Zustand, jeßt, wo solche von dem höchsten Gerichtshofe kondemnirt worden, ohne Zweifel an Popularität verloren habèn, fein einziger im

Amte bliebe. Jch glaube hiernach, daß an cinen Ministerwech-

se! vorläufig nicht zu denken ist. Herr Dupin, dessen Ernen- nung zum Cónseils-Präsidenten schon \o ziemlich gewiß war, soll sich auch entschieden geweigert haben, jeßt diesen Posten zu úüber- nehmen; man behauptet, er habe dem Könige - ganz unumtwun- den geäußert, er könne sih unmöglich der Unpopüularität der Mi- nister anschließen. Nichtsdestoweniger sind ihm wiederholt An-

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erbietungen ‘gemacht worden. Nünmt er sie zulebt do noch- an, was zu bezweifeln ist, so kann man mit ziemlicher Gewißheit auf eine völlige Umgestaltung des Ministeriums rechnen.

Großbritanien und Jerland.

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus: Siz- zung vom 29. Juni. Lord Althorp trug darauf an; daß sich das Haus in einen Ausschuß verwandeln möge, um die Mittel in Erwägung zu ziehen, welche den Kolonisten von Ja- maika und anderen Westindischen Besizungen, die durh den Sklaven-Aufruhr, so wie durch den leßten Orkan, so sehr gelit- ten' haben, zu ihrer Aufhúülfe zu gewähren seyen. Herr Her- ries wollte zuvörderst wissen, welchen Weg der Kanzler der Schaßkammer mit Bezug auf die Russisch - Holländische Anleihe einzuschlagen gedenke? Lord Althorp erwiederte, daß er je6t noch nicht darauf vorbereitet sep, diese Frage zu beantworten, daß er jedoch das Haus zu gehöriger Zeit von dem in Kennt- niß seben werde, was er zu thun gedenke. Demnächst entwickelte der Minister im Ausschusse seinen Antrag zur Unterstúgung der genannten Kolonieen. Jm Jahre 1795, sagte er, habe-die Jnsel Grenada ein ähnlicher Unfall (nämlich eine Zerstôrung des Ei- genthums durch Sélaven-Aufruhr) betroffen, und da habe dée Regierung den Kolonisten durch einen Geld-Vorschuß beigestan- den. Er schlage demnach die Ausgabe von Schabkammerscheinen um Belaufe von Einer Million Pfund vor, die zu gleichen

heilen unter die Jnseln Jamaika, Barbadoes, St. Lucia. und St. Vincent vertheilt werden sollen, und für deren Rückzahlung binnen festgeseßter Zeit die genannten Inseln Bürgschaft zu lei- sten haben. Hr. Hume fand es bedenklich, öffentliche Gelder zu verleihen, wenn die Sicherheit, die dafür gewährt werde, nicht ganz hinreichend erscheine. Alderman Thompson und Andere nahmen jedoch den Vorschlag des Ministers sehr beifäl- lig auf, und dieser wurde demnächst vom Hause genehmigt.

London, 30. Juni. Vorgestern fand auf der Themse zur Feier des Jahrestages der Thronbesteigung Sr. Majestät ein großes Wettsegeln statt, dem auch Jhre Majestäten beizu- wohnen geruhten. “Die Königliche Segel - Gesellschaft hatte einen prächtigen silbernen Pokal als Preis ausgeseßt, der unter dem Zu- jauchzen einer großen Menschenmenge dem Sieger ertheilt wurde.

Der zum Gouverneur der Jonischen Jnseln ernannte Sir James“ Macdonald is gestern hier nach kurzer Krankheit mit Tode abgegangen.

Die Times enthält einen halb amtlichen Artikel über den Missethäter, welcher nah dem Könige den Stein geworfen; es geht daraus hervor, daß die Aussagen des Dennis Collins úber die Behandlung, welche er im Greenwich-Hospital und von Sei- ten des Sir R. Keats erfahren haben wollte, durchaus unwahr seyen; der gedachte Collins is ein Taugenichts, der bereits 5 Mal aus dem Greenwich - Hospital wegen unziemlichen Betra- gens entlassen und aus Mitleid wieder aufgenommen worden war. Seine Aufführung. war jedoch am Ende so schlecht, daß man ihm nicht noch einmal eine so oft verscherzte Gnade ge- währen wollte.

In dem Zuchthause der Grafschaft Middlessex (Coldbath- Fieds. bei London) wüthet jeßt die Cholera ‘und richtet bedeu- tende Verheerungen an.

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: Niederlande.

Aus dem Haag, 3. Juli. Vorgestern hat Sir Charles Bagot, nachdem er eine Abschieds - Audienz bei Sr. Majestät dem Könige gehabt hatte, seine Nüekreise nah London an- getreten. L ;

Die Staats- Courant enthält nunmehr auch sämmtliche (bisher noch nicht von ihr gegebene) Londoner Konferenz-Proto- kolle (bis zum 66sten), so wie außerdem noch die nachstehende Antwort der Niederländischen Regierung auf die Proto-

kolle Nr. 64 und 65 der Londoner Konferenz: ; : /„London, 30. Funi, 1832.

¿Die Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs der Nieder- lande haben die Ehre gehabt, die Note zu empfangen, welche Jhre Excellenzen die Herren Bevollmächtigten Oesterreichs , Frankreichs, Großbritaniens, Preußens und Rußlands die Güte gehabt haben unterm 11. d. M. über den Gang der Unterhandlungen in Betreff der Q Belgiens von Holland an sie zu richten, und sie ha- ben sich beeilt, dieselbe zur Kenntniß ihrer Regierung zu bringen. Das Haager Kabinet ist der Meinung gewesen , daß jene Note, so weit sie den Gang der Unterhandlungen bis zum heutigen Tage be- trifft, folgende Erélärungen verlangt : i / j

,_//Sie beginnt mit der Bemerkung, daß die Niederländische Re- gierung in ihrer leßten Mittheilung der Konferenz alle Zögerungen, welche die Unterhandlungen erlitten haben, zur Last legen zu wollen scheine. Wenn man indessen die Niederländische Note vom 2. Juni durchliest, so scheint dieser Vorwurf unverdient. Die Niederländi- schen Bevollmächtigten erwähnen darin eines bestimmten Zeitpunk- tes, nämlich desjenigen, der unmittelbar auf die Uebergabe der Ver- bal-Noten an den Grafen Orloff gefolgt ist, aus denen diejenige cnfnommen wurde, welche der Niederländischen Mittheilung vom 29. Mai beigefügt worden ist. Fn diesem beschränkten Sinne hat man geglauöt und glaubt noch, daß die Berathung der in jener

Note enthaltene Mittheilungen von der Konferenz aus dem Grunde

verzögert worden is, weil die Konferenz glaubte, daß, bis zum Ein- trefen aller Ratificationen, die Niederländischen Bevollmächtig- ten nicht mit Nußen gehört werden könnten. Die Konferenz ih- rerseits erwähnt neuer Verzögerungen, welche so vielen anderen gefolgt wären und für Holland die alerbedenklichsten Folgen nach sich ziehen würden. Es scheint außer Zweifel , daß man Holland diese Zogerungen zur Laft legen will, während es doch in der mög- lichst kürzesten Zeit den Anhang A. zum 12. Protokolle angenommen hat und man nicht den Wunsch hegte, die Niederländischen Bevoli- mächtigten anzuhbren , als sie sih bereit erklärten, s{ch über die 24 Artikel, welche jenem Anhange in mehrfacher Beziehung geradezu entgegenlaufen, zu verständigen.

„Was die Erklärungen des Grafen Orloff und der Gesandten Oesterreichs und Preußens im Haag betrifft, so wurden sie lediglich durch die Weigerung des Niederländischen Kabinettes, den 24 Ärti- keln beizutreten, und nicht dur den Fnhalt der Verbal-Note her- vorgerufen, über deren größeren Theil man in der Unterhandlung mit dem Grafen Orloff einig geworden war, während die aiuderen Gegenstände jener Note nicht im Haag erörtert worden sind.// Eine wichtigere Behauptung verlangt. eine Widerlegung. Es ist in der Note von der beständigen Weigecung der Niederländischen Negierung, sih den Rathschlägen und Wünschen der fünf Höôfe zu fügen, die Rede. Diese Los ist nicht gegründet. Solite die Konferenz es vergessen haben, daf fie selbst es war, die nach einer wet und ein halh monatlicher Erwägung in einem feierlichen Aft die „„Trennungs-Grundlagen-/ fesistellte, und daß es der König war, der dieselbe durch seine förmliche Zustimmung am 18. Febr. 1831

ohne Verzug annahm und nicht aufgehdæt hat, die Ausführung der .

selben zu verlangen? Als die Konferenz im Monat Juni vorigen Jahres und später auf anderen Wegen mit dem Haager Kabinette zu den gewünschten Resultaten gelangen zu kdnnen glaubte, hat dieses Kabinet keinen Anstand genommen, ihr auf jenen Wegen zu folgen, und sich dabei beständig und ausörücklich vorbehalten, immer zu den Trettnungs-Grundlagen zurückkehren zu können, wenn es den ander- weitigen Versuchen der Konferenz nicht gelingen sollte, die gegrün-

deten Rechte des Königs und der Niederländischen Nation zu h den Trennungs-Akt- unterschrieben in in eine feindselige Stellung ge Fhr Feind angesehen werden müssen.//// ¡Die vorerwähnten Umsiände- trugen si de des .Monats Juni 1834 zu; aber ste ung mit dem späteren Gang. der 1 Stillschweigen übergangen werden könnten, dômmt, das Verfahren des Haager Kabinettes ' in i e aufzuhellen. Üebrigens ung des Niederländischen Ministers der au en vom 12, Juli 1831, und also nach dem cifel, der in dieser Beziehung troch obwalte in: ///,-Die neu gewählte z- Traktates schließ ge in sich, welche durch eruhrt gelassen worden ift nnung handelt.

digen. ; G Die Beweise sind eben so shlagend als häufig, und di ziellen Aktenstücke vom 18, Februar 1431 bis zum Monat Juni Erkläcungen des Haager Kabinettes vom 12. Zuli und vom Y August, die Unterhandlungs- Versuche der Monate Septembey Offtoöber, die Erôrterung der 24 Artikel in der Denkschrift vo Dez.- die unterm 30. Jan. d. F. ertheilte Antwort und die ( Noten der Niederländischen Bevollmächtigten thun zur augens lichsten Genüge dar, daß die Niederländishe Regierung nj das Gebiet. aufgegeben hat, welches ihr durch die Trenn Zrundlagen zugesichert wurde, daß fie dieselben vielmeh

1 ihr Recht und als das Band“. betrachtet, welches seit

Insurrection die fünf Höfe und die tiederlande gegenseitig h daß ste aber zu gleicher Zeit, so viel ‘in thren Kräften stand/

Kouferenz bemüht gewesen ist, eine den Wünschen der Mäch mäße Lösung aufzufinden. Da dies das offene und loyale Bej des Haager Kabinettes gewesen ist; da es eine so unwandelbar tung vor geheiligten Verpflichtungen hat; und da solches die gen Verbindlichkeiten sind, welche seit dem 18. Febr. 1831 a dem Könige und den fünf Höfen bestchen, und zwar gegen Verbindlichkeiten, deren Bedingungen zu erfüllen Se. Mal. j bereit war und noch ist, so hat Holland das Necht, die so

wartete als unbegründete Beschuldigung, sich beständig geweig

haben , den Rathschlägen und Wünschen der Konferenz Geh) schenken, weit von sich zu weisen. Noch eine andere hat die ferenz in ihrem Protokolle vom 10. Junt 1832, Nr. 64, q sprochen, einem Protokolle, das, da es augenscheinlich zu blizität bestimmt ist, um so mehr bei dieser Gelegenheit eine wort der Niederländischen Regierung erfordert und verlangt, nicht die Absicht der Konferenz seyn kann, dem Haager Kah

Uber sein politishes System Vorwürfe zu machen, ohne ihu|

Antwort darauf zu gestatten.“

//Das 64ste Protokoll betrifft den am 30. Januar von dey derländischen Bevollmächtigten überreichten Tvraktats-Entwurf, ser Entwurf, wird darin gesagt, wäre nur dazu bestimmt, di minislrative Trennung und Ünabhängigkeit Belgiens festzu während alle seit dem Monat Juni 1531 mit dem Haager Kal gepflogene Unterhandlungen zum Zweck hätten „„ Hollands 3 mung zu der politi)chen Trennung und Unabhängigkeit des 9 shen Staates und die Anerkennung seines ‘neuen Souy zu erlangen. ,,„„Der Niederländische Entwurf vom 30, nuar ////, fügt man hinzu, „„„„wollte mit einem Mal Grundlage aller Arbeiten der Konferenz um ein Ans hes verrücken, und zwar nah Verlauf von stebenmo! chen Berathungen, während deren Se. Maiestät der Köniz Niederlande nicht sowohl gegen die Einseßung einer neuen S rainetät in Belgien, als lediglich gegen einige Handlungen des Souverains dieses Landes protesicte; keinerlei Art von _Vorste wurde von demselben gegen den Umsiand erhoben, daß sich ein vollmächtigter dieses neuen Souverains bei der Konferenz hat kreditiren lassen, und selbsi von den Niederländischen Bevoll tigten wurden die Mittheilungen entgegengenommen, welch Londoner Konferenz ihnen in Bezug auf die Vorschläge und merkungen des Belgischen Bevolimächtigten, der im“ Name Königs der Belgier handelte, gemacht hat. Da sie sahen , daf Majestät der König der Niederlande solchergestalt zu einer Zei der man solches am wenigsten erwartet hatte, allen Unterhandl

die seit sechs Monaten mit Holland angeknüpft waren , eine

Gestalt gab, und diese demnach nicht fortgeseßt werden konnte waren beinahe alle in der Londoner Konferenz versammelte B mächtigte genöthigt, von ihren Höfen neue Instructionen zu langen./? /, i ;

Obgleich bei dem gegenwärtigen Zustand der Unterhandly die vorstehende Frage größtentheils nux historisch ist, so würde die Niederländische Regierung ihre Pflicht gegen sich selbst un) gen die fünf Höfe zu vernachlässigen glauben, wenn sie die ov wähnten Behauptungen mit Stillschweigen überginge , und hi her den Unterzeichneten beauftragt, Euren Excell. die nachfoly Bemerkungen vorzulegen.“ | i

Das Protokoll Nr. 1 vom 4. Nov. 1830 erwähnt einet| forderung des Königs an die fünf Mächte, um in Uebereinstin

mit Sr. Maj. die besten Mittel zu berathen, den Unruhen, 1

in scinen Staaten ausgebrochen waren, ein Ende zu machen. Demarcations - Linie, sagt das Protofoll vom 17, Nov. , thu politischen Fragen keinen Eintrag. Da im 5ten Protokoll sagt wurde, daß, was die Frage wegen der Flagge beträfe, Ubereingekommen sey, daß dieselbe Gegenstand einer fernerwd Berathung seyn solle, erklärte der Gesandte des Königs in Note, daß diese Phrase Sr. Mai. eben so viel Erstaunen als mer verursacht habe, und daß der König nicht begriffe, was daz laß gegeben haben könne, ein Schreiben der Insurgenten zu emyfi und zu berathen, worin von einer andercñ Slagge in Belgi von der Niederländischen die Rede sey, und daß Se. Majestät solche Flagge kenne noch anerkennen würde. Fn dem Pro Nr. 7. vom 20. Dez. 1830 sprach die Konferenz zum erstenmal! Wort: künftige Unabhängigkeit Belgiens, aus. Zwei Tage protestirte der Gesandte des Königs förmlich gegen dieses Prot in so weit es durch JSUe Bestimmungen oder durch seine Aut den Rechten des Königs Abbruch thäte. Später ließ der | noch auf dasselbe Protokoll durch eine Erklärung antworte welcher Ev der Konferenz die Befugniß bestritt, das Königrä zerstückeln, und sih ausdrücklich Seine und die Rechte Seines ses auf Belgien vorbehielt.//

¡Der leßte Paragraph des Protokolles Nr. 12 vom 2, 1831 lautet folgendermaßen: „„Ohne irgend etwas úbd Frage wegen der Souverainetät Belgiens entscheiden zu n xdmmt es doch den Mächten zu, zu erklären, daß in thren 1 der Souverain jenes Landes nothwendig den Grundsäßen det sienz des Landes selbs entsprechen, dur ) seine persönliche Sk der Sicherheit der benachbarten Staaten genügen, zu dem E in dem gegenwärtigen Protokolle verzeichneten Arrangements 1 men und im Stande seyn muß, den Belgiern den friedliche nuß derselben zu sichern.//// Der Anhang zum 12. Pro trägt die Ueberschrift: „, „Grundlagen, welche dazu bestimmt die Trennung zwishen Holland und Belgien festzustell! Es ist darin weder von Souverainetät noch von poli Trennung die Rede. Da außerdem der Prinz Leopold Sachsen-Koburg die Souverainetät Belgiens angenommen hat das Protofoll Nr. 12 oder den Anhang vom 27. Fanuar 1:31 nehmen, #0 findet sich der König dadurch allein Bezug auf! Prinzen von jeder Verpflichtung befreit, welche man gus sein nahme des besagten Anhanges herleiten könnte. Das Pri Nr. 24, vom 21. Mai 1831, spricht zum erstenmale davon, di Prinz Leopold von Sachfen-Koburg. zur Souverainetät über Y berufen werden könne. Unter demselben Datum erklärten dit vollmächtigten des Königs, daß Se. Majestät sih ‘an das 12 toïxoll und an den Anhang desselben \#V4en. An 6. Jun! protestirten dieselben Bevollmächtigten Sen die von Lord Po in Brüssel vorgebrachten Beschlüsse in Hetref einer Abtretu! Großherzogthumes Luxemburg.“

¡Da Belgische Deputirte nah London gekommen ware dem Prinzen Leopold die Souverainetät Belgiens anzubiett überreichten die Niederländischen Bevollmächtigten unterm 22. 1831 eine Note, worin es unter Anderem hieß: ,/ ¿Aber sie bl gen sich mit dem Gedanken, daß das Anerbieten einer solchen verainetät , die Annahme oder die Weigerung des erwählten zen, mit oder ohne Bedingungen, Sachen sind, die aufierha Protokolle liegen, welche sich darauf beschränkt haben, die Ÿ gungen fesizustellen/ die sich an die Anerkennung des Soubl

núpfen. Es ist indeß nicht weniger gewiß, daß ste dem fremd sind, den Arrangements zwischen den Belgiern und Dritten nicht betreffen können; und wenn selbst die anderen v! Konferenz verlangten Bedingungen erfüllt würden, so würd! die Person, welche die Souverainetät Belgiens annähme, ohl!

zu haben, sich schon dadurch Se. Maÿi. ‘verseßen und

ch ‘allerdings vor dem stehen in zu enger Ver- gen, als daß sie wenn es dax Bezug auf die Hebt auch die Er- wärtigen Angelegen- Monat Funi, ieden

Unterhandlun

verainetäts-

Form von Prâäliminarien eine scheidung über die Souverai zum 12tefi Protoftoll ) darin nur um die ausseßen wollte, daß diese wichtigé Lösung in Holland und Belgien i t doch nur unter billi- 4ngungen, wie sie die gute dazu, verstehen

tet mit Zuversicht das ob man deutlicher ausdrücken r Belgien nicht Ver- s je thun sollte, es nur chen würde; und ob die Be- zur jeßigen Stunde gegen die Errichtung n nur gegen einige e. Die eben erwähnte

t cine Ent den Anhang A

, indem es sick ) _Und wenn man auch voraus Majestät darein willigen könn j Waagschale des Arrangemcuts jen ofen würde, so würden sich Se. Majcstä Entschädigungen, d. h. unter Béd die Jutevessen Hollands

verlangen,

„Die Niederländische "Regierung erwar arteiische Urtheil der Geschichte, te, daß man auf die S : t geleistet habe, und daß, wenn man die r billigen Entschädigungen gesch ptutiig gegründet is, nals von diesem Wege r neuen Souverainetät in Belgieit, sonder des neuen Souverains protestirt hab lärung schließt mit folgenden Worten: /7,-Was die Wahl eines ‘Souverains aßt sich der König auf die Erklärun n und 19ten Protokoll, daß in ihr g Landes den Grundsäßen der Etiste chen, durch seine persduliche Ste en Staaten- genügen, demzufol g die in den Protofollen Nr. its anttehmen und sich im Sta friedlichen Genuß derselbe che gegen den König, nachdem er di enommen hat, eine Verpflichtung jestät einen Prinzen, der die S me, ohne vorher die besagten en, nur als sich in einer feindseligen St end betrachten.//// „Die Note 1nd die Denfkschr htigten vom 14. Dez. 1831 ent n Grundsäßen, und der Niede 2 war in demselben Sinne entworfen d eine Grundlage umzustoßen, w fes der Unterhandlung. Die Souverainet / sich mittelst Entschädig en, und wenn d

ouverginetät über

der König, der bis abgewichen ist, nicht

für Belgien betrifft, so g der fünf Pôfe in dem Augen der Souverain 15 des Landes selb cnt- llung der Sicherheit der benach- ge ohne irgend eine Beschrän- 11 und 12 enthaltenen Arran nde befinden müsse, den Belgiern Nach dieser Erklärung, e Trennungs-Grundlagen geworden sind, könnten Se. ouverainetät über Belgien an- gements angenommen zu elung gegen Se. Maj. be-

n zu sichern.

ift der Niederländischen Bevoll- ferncn sich auf keine Weise von sche Entwurf vom 30. Fan. Weit davon entfernt, ir- gelmäßige Folge des ‘Frage blich darin ungs-Bedingun= renz den Nieder- gegeben hätte, sich über re es möglich und wahr- fang Februar in Bezug elche jväter in der besonderen t wurden, dei welcher leßteren man en konnte, daß man im Beispielen von Unterhand- Provinzen Seitens die Lösung die- en werden und erzicht zu ngt zu ha- Weg unzulässig Frage nur erst berühren, ie Juitiative einiger gün-

ar er die re

erührt, mit Vorbehalt daruber zu verständig dischen Bevollmächtigten Gelegenheit besagten Entwurf auszusprechen, so w inlich gewesen, daß mar schon im An diese Frage die Resultate erlangt hätte, 1 erhandlung im Haag erlang ver voraussehen noch vermut allen Lurch die Geschichte g gen über die Anerkennung s legitimen Souverains verl yräjudiziellen Frage a König damit anfangen sollte en, ohne vorher billige Bedin „— Da eine weife und fl hte, so ließ ‘fich der Russische Unterhändler n Bedingungen ergriffen ha ¡Was die Protestationen des Nied t, so vervielfältigten fich diese Ünterhandlung; sie konnten f der Niederländischen Regieru / ungeachtet so hâäuftger schungen hingegeb ¡liche Alleinstehen, zu dem die Nie eit verurtheilt geschen haben, gischen Agenten haben dieses sung derselben zur- Konferenz f unter Dritten b Folgen seyn, als die Ab atdten nach Brüssel. // lm Schlusse des 64sten Protokoll der Konferenz repräsentirte Hd rennen gegeben hätten, uar 1832 verursacht habe, haus unzulässta sey.

Widerspruch

von insurgirten verlangen würd ls eittverstanden angenomm , auf Seine Rechte V gingen für Holland erla uge Politik diesen verainetäts- im Haag d

erländischen Kabinette lben zu den verschiedenen Ey weifel über die Gesinnun- 1g übrig lassen, und wenn man er Gesinnungen, einigen / 0vhne das fast Bevollmächtigten bald gehoben wor- Alleinstehen nicht ge- ann übrigens nur als und eben so wenig und Französischer |

cinen Zwei

Darlegungen d en hat, so ‘würden derländischen in der leßten Z seyn; die Belgi lt; die Zula etrachtet werden sendung Englischer

es wird gesagt, daß mehrere fe dem Könige direkt das Bedguern Entwurf vom 30fen ihren Augen ragt, zu er- _ZUf1 i zu erkennen Initiative ergriffen habe; , und daß keitte

welches ihnen der cin Entwurf, Der Unterzeichnete if beauft einer jener Hdfe seine Zusriedenheit damit daß Holland die ere sich nicht exvlizirt haben der Entwurf sey in seinen schwer gewesen seyn, en, da ein großer Theil der Artik l Kontroverse Anlaß gegeben ha jheit der Antwort der Konfere Jeßt die Verhbal-

r die Ansicht ausge- unzulässig. and zu evr-

Augen gan

sich den leßten Unt Entwurfes niemals zu r und mehrere andere in Ge- - Fanuar 1832, worauf Junt bezieht, ent- t der Unterhandlung

h würde es

Note der Konfer fen worden sind, und da andere Artikel mi fen Orloff. im Haag übereinstimmen.// : olle gemäß, wäre der in Rede stehende doner Konferenz am: 31. chtigten mitgetheilt wor , daß das Schr er Konferen; den Entwu e die Niederl

enz vom 411.

cen “Protok -Entwu f der Lo1 ländischen Bevollmä ch hierbei die 2 ‘vollmächtigten d t Datum führt, wi vollmächtigten die Ehre hatten,

und die Antwort am Monta m. dem Herrn Viscoun dhafk verdient, herau ederländische Seiten Grof ing vor fich, ohne egettheit fa!

Fan. durch die

ciben, durch welches rf übersandten, das- / und daf die tben,. den Ent- Januar um t Uhr Dieser Um- hervorgeht, daß Austausch, der Ratiftcationen sv ging; dieser Um- erländischen Bevollmächtig- Traktats-Entwur obgleich sie sich, der ihnen n Ende am 39, Fan. um ingefunden hatten.//

Bevollmächtigter Se. Maje- Befehle seiner Regierun edigt hat, ergreift ev diese

das besagte Schre g Den SU. t Palmerston zu übe Sachoben zu werden, weil daraus Mittheilung dem britaniens und Frankreichs voran _daß die Nicd den, sich Über den n, aussprechen zu fönnen, ig gemäß, zu de! auswärtigen Anite e r Unterzeichnete, Niederlande, der en Exrxplicationen entl

enen Einladu1 achmittags im ¡Rachdem sich de 5 Königs der die vostehend

Zuylen von Nyeveld.//

Bevollmächtigten, ir uns noch vor- 5stten Protokoll ropositionen der Anderem, ¡daß eine vor des gegenseitigen Grund- unannehmlich

gti zweite Note der alls vorn 30. Juni (deren alten), geht auf die in den W: Nr. 186 der Staats-Zeitun ferenz näher ein und erklär 20. Juli zu bewitkende R

icderländischen

Mittheilung w Anhängen zum g) enthaltenen P

fles (der Citadelle von sich nicht über die Be nächst wird diesseits ein neuer Entwurf n dem Könige der Niederlande und den f

Antwerpen)

ist, so lange dingungen der E g

ng verstanden hat.“ zu einem Traktate zwi- uns Höfen, in Bezug auf

759 die Trennung von Holland und Belgien, in Vorschlag gebracht, jedoch mit der Erklärung, daß dieses Öpfer das leßte sey, daß, wenn man sich darüber nicht sollte einigen können, das Anerbieten als nicht gethan anzusehen sey, und würde sich dann der König der Niederlande bloß an den Anhang A. zum 12ten Protokoll halten, ohne von der politischen Unabhängigkeit Belgiens oder von der Regierung des Prinzen Leopold Notiz zu nehmen, und daß

“Se. Majestät nicht - verantwortlih wären fär die Verwickelun-

gen, die daraus entstehen könnten, so wie Sie auch niemals- gegen die Ehre und gegen das höchste Geseß des Völkerrechtes handeln würden. Durch den eben erwähnten neuen Ent- wurf wird die Unabhängigkeit und die Neutralität Belgiens anerkannt; das Grundgebiet desselben soll ganz so bleiben, ivie es in den 24 Artikeln umschrieben worden; die Schifffahrt auf der Schelde wird vorläufig mit der auf dem Rheine gleich- gestellt, doch wird der freien Fahrt auf den Binnen - Gewässern, so wie der Verpflichtungen zur Echaltung der Kanäle u. \. w., nicht erwähnt; hinsichtlich einer Kapitalisirung der Schuld wird jedoch bestimmt, daß darúber in Utrecht unterhandelt werden soll, und daß, wenn sih die Kommissarien dieserhalb binnen zwei èonaten nicht geeinigt haben sollten, alle Disfferenzien bei der Liquidation des Syndikats und der Bank als ausge- glichen angesehen werden sollen, wenn der Belgische Antheil der Schuld - auf Belgien übertragen * worden ist; auch wird bestèmmt, daß binnen 4 Wochen nach Abschluß des zwischen Hol- land und Belgien zu entwerfenden Traktates die Räumung des gegenseitigen Grundgebietes geschehen soll, während für die Ra- tification jenes Uebereinkommens mit den Mächten ein Zeitraum von 6 Wochen festgesest ist. i Von den durch die Staats - Courant publizirten diplomati- schen Aktenstücken ist jedem Mitgliede der Generalstaaten ein

Abdruck zugesandt worden.

Herzogenbusch, 1. Juli. Se. Königl. Hoheit der Prinz Feldmarschall ist nah Soestdyk abgegangen und wird am Dien- tag über den Loo nach dem Hauptquartiere zurückkehren.

Brüssel, 2. Juli. Gestern hat der König dem Sir Robert Adair und dem Französischen Geschäftsträger, Herrn von Tallenay, Privat - Audienzen ertheilt.

Die Emancipation enthält Folgendes: „Wir erfahren aus der achtungswerthesten Quelle, daß am 29. Juni in Paris die Dispensation des Papstes angekommen ist, wodurch die Ver- mählung der Prinzessin Louise von Orleans mit Sr. Majestät dem König der Belgier in ihren religidsen Wirkungen genehmigt und legitimirt wird.‘ g

Der König hat dem Bürgermeister von Brüssel, Herrn Rouppe, feine ganz besondere Zufriedenheit mit den Anordnun- gen und Vorsichtsmaßregeln in Betreff der Cholera zu erftennen gegeben. Von gestern auf heute ist hier kein neuer Cholera- Fall vorgekommen. Jn Gent sind vom 29sten zum 30. Juni 35 Personen erkrankt und 8 gestorben. Seit dem Ausbruch der Cholera sind daselbst im Ganzen 935 Personen erkrankt und 334 gestorben. i

Deutschland.

Hannover, 4. Juli. Gestern Vormittags um 11 Uhr hatte eine zahlreiche Deputation beider Kammern der allgemei- nen Stände-Versammlung die Ehre, Sr. _ Königlichen Hoheit dem Vice-König die von derselben beschlossene Adresse an des Königs Majestät zu Überreichen; sie ist (Ba een Inhalts :

L //Allerdurchlauchtigster, C Oa er König! Allergnädigster König und Herr! Während Ew. Majestät getreue Stände, unter dem Schuße des Friedens und des Rechts, dem hochwichtigen Werke obliegen, dessen Vollendung die große Aufgabe ist, welche thres Königs Allerhdchster Wille und die dringenden Wünsche des Landes ihnen geen haben, war nichts vermdgend, einen so tief ershütternden Ztndruck auf ihre Versammlung - wie guf das getreue Herz jedes Einzelnen, hervorzubringen, als die Kunde von dem verruchten At- tentat, welches die freche Hand eines Elenden gegen die geheiligte Person Ew. Majestät zu richten im Stande gewesen is. Wenn schon die angeerbte unverbrüchliche Treue und in- nige Liebe der Hannoveraner zu ihrem Könige Ew. Majestät eine sichere Bürgschaft für die tiefe Trauer Allerhôchs-Fhrer gesammten Deutschen Unterthanen über Jenes beflagenswerthe Ereigniß sind, so haben eben in dem gegenwärtigen Augenblicke diese Gefühle ‘in unjer Aller Brust um so lebhafter sih erheben müssen, als das un- erschütterliche Vertrauen zu dem Adel Ew. Majestät wahrhaft Kò- niglichen Gesinnungen die getreuen Stände vor allem Anderen bei so schwerem Beruf, bei so ernstem Wirken und Streben stets mit neuem Muthe belebt und zu fester unermüdlicher Ausdauer gekräf- tigt hat. Je fester, je unerschütterlicher bei Allen der Glaube steht, daß das Gelingen des begonnctien Werks und mit ihm die Wohlfahrt , die Freiheit und der Friede lebender und kommender Geschlechter unzertrennlich sind von Ew. Majestät allererhabenster

| Person, um so unmittelbarer hat das drückende Gefühl des Ab-

scheus vor jener fluchwürdigen That der hohen Freude weichen

| müssen, welche uns Alle beseelt, indem wir dem allmächtigen Herrn

der Welt mit ‘heifier Fnhrunst unseren innigen Dank darbringen für die Errettung Ew. Majestät aus so drohender Gefahr, für die Erhaltung eines Lebens, an dem so heilige, so unschäßbare Güter hangen. Jndem die getreuen Stände diesen Ausdruck ihres wärm- sten Gefühls und der sie belebenden reinen Gesinnungen zu den Stufen des Thrones in tiefster Unterthänigkeit niederlegen, erheben ste ihre Bitten ju Gott, daß er ihres theuren Königs Leben bis zum fernsten Ziele menschlicher Kraft gnädig fristen wolle, und er- sterben als u. #. w.//

Diese Adresse ward Sr. Königl. Hoheit mit einer Anrede übergeben, worauf Höchstderselbe zu erwiedern geruhten :

¡Fch theile mit Jhien, meine Herren, den Schmerz, den Sie

- empfinden, daß eine ‘verbrecherische Hand das Leben des besten der

Könige hat bedrohen können, so wie den Dank gegen die göttliche Vorschung , welche das theure Haupt -beschüßt und durch gnädige Abwendung der Gefahr den Anschlag eincs Ruchlosen zu Schan- den gemacht hat. Daf solche Empfindungen das Herz jedes

| Hannoveraners erfüllen würden, dessen war Jch zum voraus ge-

wiß; denn ‘aus langer und vielfältiger Erfahrung kenne Jch den redlichen und treuen Sinn, der die Einwohner dieses Landes be- seelt. Als Ausdruck dessen enipfange Jch daher mit Vergnügen die Adresse, welche Sie Mir im Namen des Landes überreichen. Jh werde Mich beeilen, sie dem Könige vorzulegen, denn Jch weiß, daß Jch Meinem erhabenen Bruder keine frohere Stunde bereiten

“kann, als diejenige, welche Jhm Zeugniß von ‘der Licbe und der

Treue seiner Unterthanen bringt. Dieses. Zeugniß Meinerseits

bekräftigen zu Éönnen, ist Mir aber eben so erfreulich, als ih Fh-

nen für die bei dieser Veranlassung mir dargebrachten Glüctkwän-

sche, so wie dafür dankbar bin, daß Sie hiermit die Gelegenheit

Mir vLerschaft haben , diese Empfindungen Meines Herzens gegen

eie so wie gegen das ganze Land dffenflich hierdurch aussprechen zu inen.

München, 2. Juli. Se. Majestät der König haben vor- gestern früh um 4 Uhr die hiesige Nesidenz verlassen, um sich nah Brückenau in das Bad zu begeben.

Nürnberg, 4. Juli. Bei der am 30. Juni erfolgten An- kunft des Königs an der Donaubrúücke - bei Donaustauf wurde Se. Majestät von dem Fürsten von Thurn und Taxis Durchl. empfangen, in dessen Begleitung Höchstdieselben den Berg erstie- gen, um den Walhallabau zu besichtigen. Eine große Menschen-

menge war versammelt und begrüßte Se. Majestät mit Freuden- ruf. Der König machte hierauf einen Besuch bei dem Fürsten Taxis ea langte unter Cre G t ade o enl das Absteigequartier im. Gasthof zum goldenen Kreuz geno

n h n R Se. Majestät nach ange- eise úber Nürnber ! zeichnung zu Theil,

Am folgenden Mor höôrter Messe im Dom die

Herrn Weihbischof Wittmann wurde die Aus | jestät der König selbst ihm die Ernennung zum Bi-

daß Se. Ma : : , an des verstorbenen chrwürdigen Sailers

\chofe von R Stelle, zu notifiziren Wie aus dem Zweybrücker war unterm 20sten Juni an de ators am Bezirksgerichte zu ergangen: „Ew. Wohlgeboren eben eingetroffenen Nach eines der hiesigen Mitgl Geseßbuchs ber das peinliche meur publique ersucht, untersuchungen und alle ein welche zu Konstatir nöthig sind, Sávoie beschuldigt ist.

egensburg

allgemeinen Anzeiger zu ersehen, n Substituten des Staats - Pro- Zweybrücken folgende Zuschrift werden auf den Grund der so rihten von dem Comité in Paris an in Gemäßheit des Art. 41. des Verfahren flagrant delit. cla- bei dem Advokaten Savoie Haus- s{lägige Handlungen vorzunehmen, ung der Verbrechen des Hoch - und Staats- deren Theilnahme der erwähnte Advokat

Schenkl, Staats - Prokurator. ‘/ Gegen den Redacteur der Speyerer ei Anklagen erhoben worden. Zeitung in dem Artikel g und: Empdörung gegen die Re- 2) in Nr. 120 eine aufráhrerische g des Königl. Gesammt - Ministe-

Se. Majestät der König sind heute um daselbst einige Wochen lang die See-

Speyer, 1. Juli. Zeitung sind gleichzeitig zw 1) in Nr: 114 der Speyerer ¿Rheinbayern“/ - zur Bewaffnun gierungsgewalt aufgeteizt und Protestation und Verleumdun riums verbreitet zu haben.

Stuttgart, 1. Juli. nach Livorno abgereist, bäder zu gebrauchen. j

Karlsruhe, 3. Juli. meldet worden) bereits früher Erklärungen aus verschiedene gegen den Mißbrauch der eine solche aus dem Neckck heißt: „Die Grundsäke unserer sogenannten M t geblichen Volksbeglücker sind längst kein Geheimniß sie liegen offen zu Tage und würden sicher noch keinen spruch in politischen Blättern erfahren müssen, wenn man olgen derselben bereits fühlte.

Jm Verfolg der (wie von uns ge- in der hiesigen Zeitung erschienenen n Gegenden des Großherzogthums Presse theilt dieses Blatt heute auch arkreise mit, worin es unter Anderem ánner des Lichts, unserer an

Es giebt Zeit so geltend Überredet, man

nicht die schädlichen F einen politischen Fanatismus, der sich noch zu keiner zu machen wußte, als eben jest, und der sich könne mit gewissen Kraftworten, als da sind: Licht, : Welt regieren und beglücken, der jede Geister unter dem Geschrei úber Ver- finsterung, Schwärmerei, Geistesknechtschaft 2c. verdammt und eine shändlihe Tyrannei úber Alle ausúbt, die mit den Ver- besserungs-Schwindlern nicht gemeinschaftliche Sache machen und sich nicht mit ihrer Weltanschauung befre gen können. “/ Darmstadt, 1. ; wird morgen ihr Landhaus auf dem Klo an der Bergstraße be in dieser Woche (am

Geistesmündigkeit 2c. die solidere Richtung der

unden und befrièdis

H. die Großherzogin sterberge bei Jugenheim ziehen und der Großherzog gleichfalls noch nthalt in dem neu-

5ten) seinen Sommeraufe j n, unweit Jugen-

erbauten Hause auf dem Berggut bei Seeheir

n starke Verzeichniß der Staats- ihre Steuerverpflichtung, ihr Alter und die Pensionen zu Landtags- ist nun im Reg. - Bl. erschienen. tan ist (heißt es in einem von einem Frankfurter Blatte mit- ) sehr auf den Ausgang der demnäch- annt, die hoffentlich im Geiste einer vernünf- eiheit und des wahren Jnteresses des so auf Männer fallen werden, die nur und leßteres genau fennen.

Am Morgen des 28sten d. die regierende Frau Großher- Se. Königl. Hoh. Damme und kehrte zurück. Heute traf der Erbgroßherzog nah dem Seebade Wangeroge hier Hotel de Russie ab und wird, dem Ver- ontage wieder abreisen.

Das heutige Amtsblatt

heim, nehmen.

Das etwa 1900 Nummer bürger, welche durch Größe ihrer ständigen Besoldungen und Pe Abgeordneten wählbar- sind,

getheilten Privatschreiben stigen Wahlen gesp tigen und gesezmäßigen Fr Landes vor sich gehen, al füv erstere begeistert sind

Oldenburg, 30. Juni. M. reisten Jhre Königl. Hoheit, zogin, mit Suite von hier nach d der Großherzog begleitete Höchstdieselbe bis den folgenden Tag hierher von Weimar auf der Reis ein, stieg im Gasthofe nehmen nah, am M

Frankfurt a. M., 4. Zuli. publizirt folgende Verordnung : y ermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt ver- gen Beschluß der geseßgebcn- 2, zur Vervollständigung der ohne Staatsgenehmigung n und Gesellschaften sich Folgendes: 1. Die

Bad Ems.

¡Wir Bür D ordnen hierdurch, auf verfassungsmäßi den Versammlung vom 27. Funi 183: bestehenden Gescßgebung über unerlaub neben den im Staate anerfannten Vereine Verbindungen und Zusammenkünf | stehen von Gesellschaften, Vereinen und Ver- Stadt und deren Gebiet, welchen nicht ein ssenschaftlicher Zweck zum Grunde liegt , sind i usdrückliche Gench- smäßigen Stagatsöbehörden- erhal- en bestchen oder

ndung oder das B bindungen in hiesiger rein geselliger oder wi unerlaubt und verbot migung der betreffenden verfassun ten haben, oder mit deren Vorwissen bestehe zlich unerlaubt und verboten sind in hiesiger Sta Gesellschaften, Vereine, politischen Zwecken, namentlich Z der Gesellschafts-Angelegenheitemr erwählt hoben oder votirt, oder Unterschriften dgl. vereinbart oder gesämmelt , oder Verabredu oder wenn Zeit und Ort abermaliger Versa l oder Statuten errichtet werden. Es versteht sich, vorübergehende Zusammentritt hiesiger Bürger, woria ord- gsgemäße Vorstellungen in städtischen Angelegenheiten an die gen Staats - Behörden beschlossen oder vereinbart, oder Unter- unter obigem Verbot uicht be- 2) Volks-Versammlungen zu politischen Zwecken und Reden, welche an versammeltes Volk dfentlich gehalten werden t Jemand vermöge seines Amtes dazu berufen if; 3) die Theilnahme hiesiger Angehörigen an dergleichen aus- wärtigen Versammlungen, Gesellschaften, Vereinen und Verbin- en, welche von der betreffenden Staats-Beh as Tragen von Abzeichen und Erkennungs sie mögen in Bändern, Kokarden, oder was bestehen, mit alleiniger Ausnahme ehl chens des Landes, dessen Angehöriger derjeni Polizei- Behörde ift nicht ux ‘eine, Gesellschaften, Verbindungen und Zu sich, vorstehenden Verbotes ungeachtet anstaltet werden, zu schließen und fernere Ver hindern, sondern dieselbe kann auch alle und iede b ten, Vereine u. dgl., welche, Entstehung zuwider, lichelegale?

en, sofern sie nicht die a

errichtet werden dt und deren Ge- Verbindungen und Zusammenkünfte zu selben Vorsteher oderLeiter / oder Geld - Beiträge er- zu Adressen und öffentlichen

wenn in den

Erlassen u. hierüber getroffen, lungen festgeseßt,

schriften hierzu gesammelt werden , griffen ist;

sollen, wenn nich

drde verboten sind; - Zeichen aller Art, es auch immer sey, anerkannten Abzei- ge ist,’ der cin solches solche Ver- sammenkünfte, welche konstituirt haben und ver- sammlungen zu ver-* estehende Gesellschaf- lche/ dieser Verordnung und dem Grunde ihrer politische Zwecke verfolgen, wenn hierüber hinläng- vorliegen, provisorisch schließen und fernere Zusam- u erfolgternäherer Untersuchung und Entscheidung, un- leUebertretung vorstehender Verbote wird vorbehält- hen weiteren Bestrafung, wenn nach Maßgabe der da-

des geseßlich aner

lich der gescßlic