1832 / 190 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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e, An Jhre Etcellenzen die Herren Bevollmächtigten Defsterreichs, Frankreihs, Großbritaniens, Preu- ßens und Rußlands.

London, 30. Juni 1832. Mit der Note J. F. E. E. der Herren Bevollmächtigten der Höfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Ruß- land vom 11ten d. M. haben die Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs der Niederlande die Ehre gehabt, den Entwurf zu einem Uebereinkommen zwischen den fünf Höfen und Sr. Majestät und den Entwurf zu einem direkten Uebereinkommen zwischen Holland und Belgien zu empfangen. Sie haben darin zu gleicher Zeit die Frage awfgestellt gefunden, ob, vorausgeseßt, daß Belgien seine Zu- Aiisitaus zu dem eben erwähnten direkten Uebereinkommen zwischen beiden Ländern gäbe, dieser Entwurf, so wie der zu einem Ueber- einkommen zwisciren den fünf Höfen und dem Könige, die Zustim- mung Sr. Matestätk erhalten würde. E e _¿„Yachdem die besagte Note und die derselben beigefügten Af- tensiüke der Niederländischen Regierung zugesandt worden sind, findet sich der Unterzeichnete, Bevollmächtigte Sr. Majestät des Königs der. Niederlande, beauftragt, der' Konferenz Nachstehendes zu erwiedern: | ( | rar: F ¡Jene Entwürfe schließen die Unterzeichnung der 24 Artikel in sich, zu der sich nicht verstehen zu können die Niederländische Re- gierung bereits erklärt hat. Fn dem 2ten Artikel des Traktat- Entwurfes zwischen den fünf Hôfen und dem Niederländischen wer- den tin der That die 24 Artikel nebst den 3 erläuternden, als die Bedingungen der Trennung fesistellend, angeführc und wird gesagt, daß soiche dieselde Kraft und denselben Werth haben sollen, als ob sle cinen integrirenden Theil des Traktates zwischen Holland und den fünf Hôfen ausmachten, und demselben Artikel gemäß sollen ste sogleich in einen Traktat zwischen Holland und Belgien verwandelt werden. Die drei erläuternden Artifel sind keinesweges der Art, die Hindernisse, welche sich der Unterzeichnung der 24 Artikel ent- gegenstellen, zu heben.// s ¿Der erste bestimmt, daß, ungeachtet des zum Ausfausch der Rati- ficationen festgeseßten sechswöchentlichen LTermines, die Räumung der gegenseitigen Gebietstheile vor dem 20. Juli ftattfinden soll; diese Räumung ist ‘aber unzulässig, bevor mañ sich nit über die Trennungs - Bedingungen verständigt hat. Dem zweiten erläu- terinden Lirtikel gemäß, sollen sich Kommissarien in Antwerpen ver- sammeln, um daselbsi nach den gegenseitigen Konvenienzen der bei- den Länder ein gütlihes Arrangement in Bezug auf die Ausfüh- rung der Artikel 9 und 12 zu unterhandeln und abzuschließen; die Ausführung dieser Artikel soll bis nach Abschluß dieser Unter- handlung aufgeschoben bleiben. Aber die Ausführung iener Ar- tikel seßt ihre Existenz voraus, und die Aufschiebung derselben macht ihre künftige Anwendung möglich. Der Lraktat mit den fünf Mächten und der mit Belgien würden indeß ganz illu- sorisch werden, wenn Gegenstände, wie die in den Artikelu 9 und 12, bei denen es sich um all emeine Grundsäße und nicht etwa um augenbliclich schwer zu ldsende Details handelt, einer ander- weitigen Unterhandlung anheimgestellt werden sollen. Dieselbe in Belgien erdffnen, hieße noch dazu, wenn überhaupt die Rede davon scyn könnte, die Würde der Niederländischen Regierung verleßen. Dieser Artikel schließt mit der Bestimmung , daß die freie Schiff- fahrt auf den Strômen und Flüssen, welche das Holländische- und Belgische Gebiet trennen oder durchschneiden, vorläufig denselben Abgaben und Zöllen unterworfen bleiben soll, welche gegenwärtig von beiden Seiten erhoben werden. Diese Bestimmung liefert für Holland gar kein Resultat, da der Kdnig den Entschluß gefaßt hat, vorläufig müßiger Zuschauer der Schifffahrt auf der Schelde zu bleiben, als Fhm im Januar 1831 nur dicse Alternative, oder die, fich der Schifffahrt auf der Schelde durch die Gewalt der Waffen zu widerseßen, übrig blieb, ein Entschluß, der zur Folge gehabt hat, Las h jeßt keine Abgaben für die Schifffahrt auf der Schelde erhebt. A8 O ¡Dex dritte erläuternde Attikel betrifft lediglich die Kapitalisi- rung und nicht die Liquidation des Syndikates. Dié Verweisun dieser Gegenstände an eine künftige und ungewisse Unterhan

j ag if - ebenfalls EndNa, in Bétracht daß die Unterzeichnung eines Trak-

tates/ der eine solche Verweisung und die der Artikel 9 und 12 in sich schließt, Belgien den unmittelbaren Genuß aller ihm zugesi- erten Vortheile verschaffen würde, ohne Holland die geringste Bürg- (an für die seinerseits in Anspruch genommenen Bedingungen zu chen.

f ¡In einer Verbal-Note vom 11. Juni erwähnt die Konferenz ihrer Denkschrift vom 4. Fanuar 18327 worin sie sih Über mehrere der Artikel ausspricht, welche sie am 15. Oktober 1831 vorgeschla- gen hat. Es versteht sich, fügt sie hinzu, daß, im Fall sih Zwei- fel Über die Ausführung oder über den Sinn der in Rede steheyden Artikel erheben sollten, die in der Denkschrift vom 4. Januar 1832 enthaltenen Aufklärungen die Ansicht der fünf Hdfe Über die aus besagten Artikeln hervorgehenden gegenseitigen Verbindlichkeiten aussprechen. Die in jener Verbal-Note an den Tag gelegte An- sicht der Konferenz scheint nicht hinzureichen, um Holland Uber die Ausführung in dem Sinn der abgeschlossenen Artikel zu beruhigen, in Bezug auf welche die Denkschrift vom 4. Fanuar 1832 sich gün- stig ausspricht, nämlich die Artikel 7, 8, 10, 17, 23, 24, abgesehen von der Berichtigung des 9. Artikels und das Aufhdren der Servi- {ufe im Limburgischen, dem 11. und 12. Artikel gemäß. Man ‘er- aubt sich in dieser Beziehung, folgende Bemerkungen zu machen. //Da der Traktat zuleßt von Holland und Belgien ausgeführt werden soll, und da dieses nicht seine ausdrücklihe Zustimmung zu den verschiedenen Aufklärungen ertheilt hat, in welche die Konfe- renz in ihrer Denkschrift vom 4. Januar 1832 eingegangen . ist, so könnte es sich um dieselben aus dem einfachen Grunde nicht weiter bekümmern, daß es in dieser Beziehung keine Verbindlichkeit einge- sigen sey. Da die Konferenz freiwillig zu Erklärungen über bic {rtifel 7, 8, 10, 17, 23 und 24 geschritten is und das Haager Kabinet dieselben in seiner Denkschrift vom 30. Fanuar 1832 ange- nommen hat, so konstituirt dieses Uebereinkommen zwischen dém Haa- ger Kabinette und den Repräsentanten der 5 Mächte eine Verbind- ihkeit-die nothwendig, den üblichen diplomatischen Gebräuchen gemäß, cite legale Konsistenz erhalten muß. Die gegenseitigen Verpflich- tungen, welche aus den erklärten Artikeln hervorgehen, würden, wenn sie nicht eine legale Gestalt erhielten, in ihrer Anwendung eine unerschöpfliche Quelle von Streitigkeiten werden. Das Haa- ger Kabinet würde sih bei jedem Zwist an die fünf Hdfe wen- en müssen, um die Anwendung der Explicationen zu erlangen, welche, wenn sie niht in Artikel abgefaßt sind, selbs zu ciner Mei- nungs-Verschiedenheit zwischen den fünf Hbfen Anlaß geben könnten. Endlich findet sich die Ansicht der Konferenz, welche am 4. Jan. in Bezug auf ben leßten der 24 Artikel kund gegeben worden ist, und wanach sie nichts dagegen einzuwenden sah, ihre guten Diensie anzubieten, um den Termin zur gegenseitigen Räumung der Ge- bietstheile 14 Tage bis 4 Wochen nach dem Austausch der Ratifi- cationen zu verlängern, in förmlichem Widerspruch mit dem 1sten

. erläuternden Artikel, der cinen bestimmten Tag festseht.//

„¿¿Anabhängig von den durch das Haager Kabinet Über die 24 Artikel gemachten Bemerkungen, entsprechen die Daten im 14ten Artikel nicht mehr den zu bewirkenden Zahlungen, da Holland nicht allein s{oón das am 1. Fanuar verfallene Semester bezahlt, sondern auch schon die ndthigen Fonds angewiesen hat, um die am 1. Juli d. F. zum Verfall kommenden Zinsen zu zahlen.// /

¿Aus diesen Gründen fann die Antwort auf die. Frage, ob, im Fall Belgien sciñe Zustimmung zu dem oben erwähnten Entwurf cines direïten Uebereinkommens zwischen beiden Ländern gäbe , die- ser Entwurf , so wie der zu einem Uebercinkommen zwischen den fünf Hdfen und dem Könige, von Sr. Maj. angenomniett werden würde, nur vernecinend ausfallen; zu gleicher Zeit aber hat sich der Haager Hof bemüht / einen Weg aufzufinden , der geeignet seyn dürfte, in dem gegenwärtigen Zustand dev Unterhandlung die resp. Parteien zufrieden zu stellen.// i i

¿Das Haager Kabinet glaubt, daß ihm dieses durch den anlie-

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genden Gegen-Entwurf zu einem Traktat zwischett dem Kôttige und den Höfen gelungen sey, der dazu bestimmt ist, die Trennung Bel- giens von Holland zu reguliren, und der zugleich den zwischen Hol- land und Belgien abzuschließenden Traktat enthält; ein Gegen-Ent- wurf, den der Unterzeichnete beauftragt ist der Konferenz zu. Über- reichen, wie er es die Ehre hat durch gegenwärtige Note zu thun. Die Herren Bevollmächtigten der fünf Hôfe werden darin eincn neuen Beweis des bestimmten und aufrichtigen Wunsches der Nie= derländischen Regierung finden, den gegenwärtigen Schwierigkeiten, für die man in den diplomatischen Annalen vergebens ein Beispiel suchen würde, unverzüglich ein Ziel zu sehen, ohne den Gefahren der Ungewißheit künftiger Unterhandlungeû ausgeseßt zu seyn. Der Unterzeichnete hot, daß Fhre- Excellenzen, die versdhnenden Gesinnungen würdigend, welche in diesem. Enkwurf herrschen, thn so schnell mit einer günstigen Antwort bechren werden, als es thre Beräthungen nur immer zulassen.‘ s

„Er hak den Befehl erhalten, hinzuzufügen, daf der König dem Frieden zwar neue Opfer habe bringen können, daß diese aber zu drückend und schmerzhaft wären, um nicht die lebten zu seyn und auf die bestimmteste und förmlichste Weise zu erklären, daß, wenn die hohen Parteien sich nicht über den Fnhalt dieses Entwurfes verständigen könnten, derselbe als nicht geschehen und nichtig zu betrachten sey; daß der König sih alsdann ganz ausdrüccklich das Recht vorbehält, sich durch alle Mittel, welche die Vorschung zu Seiner Verfügung gestellt hat, auf dem Gebiet des Anhanges A um 12ten Protokolle zu behaupten, ohne, his er annehmbare Be- dingungen erhalten hat, die politische Unabhängigkeit Belgiens oder den Prinzen Leopold von Sachsen - Koburg anzuerkennen; daß der König die Verantwortlichkeit für die möglichen Verwickelungen, auf welche die Konferenz hindeutet, und die Se. Maj. nicht“ hervor- gerufen hat, zurückwei|t; und daß Er niemals weder die Ehre nocch

das erste Gescß unabhängiger Nationen antasten wird, ein nie

alterndes geheiligtes Geseß, das fein Staat ungestraft verleßt, und das feder Regterung eines freien Volkes vorschreibt , feinen anderen

Schiedsrichter, als ihren eigenen Entschluß, añzuerkennen. Wer.

Unterzeichnete ergreift diese Gelegenheit u. s. w. Co, van Zuylen van Nyeveld.// In dem Badeorte Scheveningen hat sih die Cholera ge-

zeigt. Die Staats-Courant meldet unterm Zten Juli, daß man daselbst seit einigen Tagen mehrere Krankheitsfälle mit be-

denklichen Symptomen beobachtete, und daß die demnächst ange- i

ordnete amtliche Untersuchung das Daseyn der“ Cholera konstatirt habe. Es scheint sicher, daß die Krantheit nicht von außen ein- geschleppt worden, sondern daß sie sih an dem Orte selbst ent-

wickelt hat; sie brach an verschiedenen Stellen und bei verschie-

denen Personen, die in gar feiner Verbindung mit einander standen, zu gleicher Zeit aus. Die Erkrankten sind größtentheils Fischer, die eine unregelmäßige Lebensweise führen.

Brüssel, 3. Juli. Gestern hielt die Senatoren-Kam- mer eine Sibung, in welcher die von der anderen Kammer an- genommenen Geseß- Entwürfe über die Reserve - Armee über den Kredit der 4,400,000 Fl. und über die neue Gerichts -Ordnung vorgelegt und Kommissionen zur Prúfung derselben ernannt wurden. }

Jn der Repräsentanten-Kammer begann gestern die Berathung über den Geseg -Entwurf in Betresf des neu zu er- richtenden Militair- und Civil -Ordens. Mehrere Mitglieder, unter ihnen die Herren Vilain XIV., Liedts, Desmauet und Lardinois, hielten die Errichtung eines Civil - Ordens für verfassungswidrig, da dies der exekutiven Gewalt eine Aus- dehnung gäbe, welche sih durch die Constitution nicht recht- fertigen lasse. Herr A. Rodenbach dagegen sprach zu Gunsten eines solchen Ordens. Die Minister der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten vertheidigten das Verfassungsmäßige des Entwurfes damit, daß ein Still- schweigen über diesen Gegenstand fein Verbot ausdrúücfe, und daß, wenn die Central - Section des Kongresses allerdings gegen die Errichtung eines Civil-Ordens gewesen, dadurch nicht erwiesen sey, daß die Majorität des Kongresses diese Ansicht ge- theilt habe. Herr Dumortier sagte, daß, wenn man jeßt einen Civil-Orden errichte, es sich ereignen würde , daß Leute, die an der Revolution Schuld gewesen wären, jeßt ein goldenes Kreuz erhielten, während man denen, die den jetzigen Zustand der Dinge mit Aufopferung ihres Lebens herbeigeführt, früher ein eisernes verweigert hätte. Herr Gendebien bemerkte, daß der Kongreß die Absicht gehabt habe, dem Lande durch das Königthum alle Vortheile einer Republik zu gewähren und ihm dabei die Nachtheile einer Präsidenten - Wahl zu ersparen. Auf dem Wege aber, den man jet befolge, werde man bald zu einer eben so unumschränkten Monarchie gelangen, als die gewesen sey, die man umgestürzt habe; denn wenn die Constitution erst einer anscheinend unbedeutenden Frage halber verleßt werde, so würde man bald bei wichtigeren Gelegenheiten Hand an sie legen. Die Herren Chs. von Brouckere und van Meenen spra- chen sich ebenfalls noch gegen den Entwurf aus, worauf die Be- rathung bis zum folgenden Tage verschoben wurde.

Der General Desprez soll, unseren Zeitungen zufolge, nach- stehende militairische Dispositionen getroffen haben : Zwei Ba- taillone des 2ten Jäger-Regimentes zu Fuß und eine Eskadron des 2ten Jäger-Regimentes zu Pferde sind. bei Viseu über die Maas gegangen und sind in verschiedene Dörfer um Mastricht

erum auf dem rechten Maas - Ufer gelegt worden. Ein 3tes Bataillon des 2ten Jäger - Regimentes zu Fuß und

eine Esfadron des 2en Jäger - Regimentes zu Pferde sind !

auf dem linken Ufer der Maas von Liehe bis Reikem aufge- stellt; sie halten Rumpst, Lanaken u. \. w. besest. Ein Reserve-

Corps steht in Bilsen. Gestern sind zwei nach Mastricht be-

stimmte Transporte mit Lebensmitteln eine Stunde von der Stadt von den Belgischen Truppen angehalten worden. Man scheint entschlossen, alle Maßregeln einer vollständigen Blokirung streng in Ausübung zu bringen.

Hiesigen Blättern zufolge, soll der Baron von Loe Befehl erhalten haben, sich bereit zu halten, unverzüglich als außerorden ‘licher Gesandter und bevollmächtigter Minister nach Wien abzugehen. -

Deutschland. München, 4. Juli, Das Regierungs-Blatt enthält

eine Verordnung úber die Fixirung und Ablösung des Handlohns und anderer unständiger Besizveränderungsgefälle des Staates. Diese Fixirung fann zu jeder Zeit geschehen. Die Grundlage zu die- ser Festsezung liefern die jeden Orts nach Vertrag, Geseß oder rechtösgültigem Herkommen bestehenden Anfallsverhältnisse und Prozent-Maße (oder, mit anderen Worten, 'der bisherige Durch- schnitts - Ertrag). Dieser fixirte Handlohn is ablösbar durch dié Bezahlung des doppelten Betrags des fixirten Handlohns. Auch kann nur die eine Hälfte bezahlt und die andere als Bo- denzins - Jahrs - Rente angenommen werden. Dieser jährliche Bodenzins is selbst wieder durch die Bezahlung des 25fachen Betrags ablöôsbar. Mit der Ablösung, sie geschehe ganz oder theilweise, erlischt die Grundbarkeit des Gutes mit ihren Folgen, (insbesondere hinsichtlich der- Konsense zu Veräußerungen, Ver- pfändungen, Vertheilungen, Halbsezungen, Misllengeldern 4c), und das Eigenthum geht auf den Grundholden úber. Freistiftige

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Güter, oder solche, welche nah vorgängiger, zur vertragêmiß

,

Zeit geschehenen , Aufkündigung vom Grundherrn gegen Viger Sta

tung des Erwerbpreises der Laudemien und Meliorationen gezogen werden können, sollen wie die erbrechtbaren beh W werden. Die Verhandlungen Über diese Fixirungen und Fei I sungen sind von allen Taxen, Stempein und fonstigen Geh frei. Bei künftigen Heimfällen leibrechtiger., neustiftiger freistifter Güter soll eine weitere Verleihung auf Leib -, stifts: oder Freistifts- Gerechtsame nicht mehr, jondern nu

solche auf freies bodenzinsliches Eigenthum stattfinden. Darmstadt, 3. Juli.

rungs - Behörden betreffend. ‘/ und 37 Artikel. | vinzen Starkenburg und Oberhessen, die

Behörden besonderen Beamten, welche als erste Beamte der neuen Verwaltungs - Bezirke, den Titel Kreis - Rath führen werden.

delt von der Regierung der Provinz Rheinhessen. ist nicht aufgehoben, sondern wird für die Folge dem * Titel Provinzial - Direction fortbestehen. Mach

98 werden dem Staats - Ministerium zwei Beamte beige werden, welche die Provinzial - und Bezirks-Verwalcungs- Zufolge Art. 31 erhalten die vinzen Starkenburg und Oberhessen eine gemetn[haftliche Er h

den zu beaufsichtigen haben.

Behörde unter dem Titel: Administrativ-Justizhof. jenigen Entscheidungen zu ertheilen, welche nur auf dem kollegialischer Geschäftsverhand{ung bewirkt zeither von den beiden aufgehobenen Regie Da sowohl die eine als die andere dieser be

laut Art. 36 des Edikts, alle

eine Ausnahme stattfinden.

Am 28, Juni hat die hiesige Provinzial-Regierung ‘e nerale, „die durch Ereignisse der neueren Zeit nöthig gew geschärfre Aufsicht über die Fremden betreffend“/, an die räthe erlassen, in welchem es heißt: „Aus Veranlassung 1 rer, in Frankreich und in verschiedenen Deutschen Bundes

vorgefallener , der dentlichen Ruhe und Sicherheit. gefä Ereignisse der neueren Zeit weisen wir Sie, in Folge erh hôchsten Auftrags, hierdurch gemessenst an, auf alle Fr

zumal solche, welche anderwärts ausgewiesen oder entflohen sin| welche aus Orten oder aus Gegenden kommen, wo sich Verbind

zum Umsturze der Deutschen Re dere Aufmerksamkeit zu wenden. auch wandernde Handwerksbursche.

linge, welche sih über die Motive zu ihrem Aufenthalt in}/ daß man nur mit Vorbehalt der

nicht genügend legitimiren können, is jedesmal Bericht statten, damit wegen deren etwaiger Ausweisung das Ge verfügt werden kann.

in gleichem Sinne gehörig zu instruiren. Auch haben & bestehenden Paßvorschriften aufs strengfte zu handhaben.

* nige Vernachlässigungen sollen mit Strenge geahndet

Ihre Untergebenen werden Sie in dieser Hinsicht vot überwachen.“/ ;

Mannheim, 3. Juli. Am 30. Juni und 1. Fuli hier unruhige Auftritte stattgefunden. Der Anlaß und Hi der Sache war, nah der Mannheimer Zeitung, fol) Der als Verfassex eines Aufsaßes im „Wächter am Ÿ der Beschimpfung des Ministeriums beschuldigte und zu monatlicher Haft verurtheilte Kameral- Praktikänt Strd hatte, vorgeblich zum Behuf einer Familien - Reise, um Paß nachgesucht. Die Justizbehörde, hiervon in Kenntniß verweigerte denselben, da Strohmeier noch wegen 14 d Klagepunkte in Untersuchung gezogen werden wird, a ihm Hausarresk. Hierauf sollte ihm am 30.

(bends von einigen Schwindelköpfen ein Ständchen q! werden, welches von der Polizei, um etwaigen Exzessen beugen, verweigert wurde. Nus Besorgniß aber, daß dit tirten sich niht an den Polizeibefehl binden würden, etl die Oberbehdrden Befehl an das Militair, sich bereit zu! Einige Freiheitsschwindler, unter Anführung eines Betrut umstellten, als man ihnen im Wirthshaus um 11 Uhr Fein geboten hatte, das. Haus des Strohmeier und brachten i Lebehoch, Angesichts des Stadt-Kommandanten und der vorstände, die zur Abwehrung sih eingefunden hatten. È lang es erst, die Ruhe wieder herzustellen und die Menschen au derzutreiben. Am 1. d. wiederholten sich diese Ausftritce auf denklichere Weise. Abends 9 Uhr durstrômte schon eine Menyl schen die Straßen längs der Planken und der Querstti Strohmeiers Wohnung vorüber. Gegen 91 Uhr rottdl sih vor der Wohnung Strohmeiers zusammen , schrie lärmten, und brachten Vivats aus; noch später gegen ! fingen sie an, Freiheitslieder zu singen, und höhnten d Abwehren herbeigekommene Polizei und Bürger - Vo Endlich des Schreiens , müde, fingen sie an, mit Stein Haus zu bombardiren, in welchem Strohmeier wohnt, u! ren im Begriff, die Hausthüre zu sprengen, um ihn zu b worauf das Militair anrückte; bald gewahrte man, daß! Infanterie allein nichts ausgerichtet werden konnte; nl deswegen die Kavallerie einige Chargen unter sie |! worauf sie sih zerstreuten, aber bald wieder zusammet und neuerdings anfingen, zu lármen und zu schreien. Steinwürfe, womit sie rid gegen das Militair stellten, sie das Zeichen zum eigentlichen Angriff; mit gefälltem drangen die Soldaten auf sie ein, trieben sie aus einandt wundeten Etliche, worunter Einer, welcher einem Drago! Säbel entwinden wollte, von demselben durchstochen wu! tödtlich danieder liegt, und machten gegen 40 Gefangen! unter sih vier vértriebene Polen befinden sollen, die. im zettelbuche auf der Polizei gar nicht eingetragen waren.

In Folge dieser Vorgänge wurde von dem Groß! Stadt-Amt zu Mannheim unterm 2ten d. M. folgende machung erlassen :

„Die in den leßtvergangenen Nächten von cinem Haufl gesinnter, theils fremder theils einheimischer, Personen unte! nen und gestern mit strafbarer Widerseblichkeit gegen die is Macht begleiteten Störungen der dffentlichen Ruhe verd die höhere Behdrde zu folgenden Anordnungen, welche hie Warnung und Nachachtung dfentlich bekannt gemacht wet!

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Das morgen erscheinende 6 Regierungsblatt enthält das „Edikt, die Organisation def Ministerium des Jnnern und der Justiz untergeordneten y Es zerfällt in fünf Abs Nach Art. 1 sind die Régierungen dey Polizei -Deputa zu Darmstadt und Gießen, die Waisenhaus - Deputation endlich die Stellen der Landräthe, jedoch mit Ausnahme d gen, rücksichrlich welcher ein Präjentationsrecht ausgeübt wir) gehoben. Art. 2 überweist die Attributionen dieser verschi le Adminis Kreise ge Artilkel 27

werden könne rungen aus iden ‘Proviny gierungen zugleich auch als Lehnhof konstituirt war, fo n darauf Bezug habende Gi dem vorhin erwähnten Justizhof überwiesen. Das bit Beamten-Personale wird, in so weit es das Bedürfniß erh bei der neuen Verwaltung wieder verwendet werden; nur h Subalternenstellen dürfte hin und wieder in dieser Bezi

j Die Ihnen untergebenen Polizei zianten (Bürgermeister, Polizei - Commissaire ) sind von f

ellten Nu

Jede Versammlung auf Strafen und dfentlicheu Plâhen int

dt und deren Umgebungen nach Eintritt der Dämme-

g is verboten und wird, wo solche bemerkt wird, nach erfolglo- Warnnng mittels Aufrufs der bewaffneten Macht zerstreut und Feder, der sich widerseßt, verhnftet und den Gerichten über- n werden. : / M : : Die Polizeistunde is von heute an bis zur gänzlich wiederher-

he auf 10 Uhr fesigeseßt und wird mit unnachsichtlicher

‘enge gehandhabt werden.

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dern auch nuschaft sgngehdr

werde.“ Gestern gangenen h, Um

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In der

wieder. eine Menge Mens se und städtischen Gefängnisse, worin die Gefangenen der aufbewahr: wurden, anderen Theils vor rohmeiers Wohnung, und schrie mitunter noch

le Protestation des (in dem obigen inten) Strohmeier gegen die von dem Großherzogl. Hofge-

ichen zu wollen, Nach einem, vom hiesigen T

Hannover, 6. rsammlung wurde am 30. Juni und 2een d. über die Regu-

s Staats -

Man versieht sich zu der achtharen hiesigen Bürgerschaft, aus n Zahl auch nicht Einer bei diesen tumultuarischen Auftritten

merkt worden ist/ daf sie sich diesen zur Erhaltung der

he und Sicherheit und ihres so oft bewährten Rufes der Loyali- und Ordnungsliebe nöthigen Maßregeln nicht nur willig fügen,

die Behôrden und dere mit dem Vollzug heauftragte nöôthigensalls unterstüßen und ins igen, Gehülfen, Lehriungen und Gesinde ein wachsames

ze richten, auch die thnen zur Kenntniß kommenden Beweise von Freizung und Verführung derselben der Behdrde sogleich anzei-

ging Alles ziemlich ruhig ab; zwar versammelte hen, eines Theils vor dem Rath-

Nacht ein Lebe- 10 Uhr gingen starke Bürger - Patrouillen , worauf ige zerstreute, ‘und um 11 Uhr sah und. hôrte man als die in gemessenen Schritten einhersch{reitenden

formirten Bâürgèr - Corps. Man M0 U

Der Ober Post -Amts-Zei- , enthält der „Wächter am Rhein‘/ vom Zten d. M. Artikel Mannheim er- er Mannheimer Polizeibehörde wider ihn verfügten indem er schließlich erklärt, nur der offenen Gewalt

è Journal mitge- reiben aus Mannheim vom Zten d. M. wäre Stroh- ¡ge der von ihm vorx Gericht eingelegten ‘Protestation

gen das Berfahren wider ibn, aus seiver Haft entlassen wor-

eitó abgereist, um eine tódtlich kranke Schwester zu

Ín der ersten Kammer der Stände-

ZUli,

% J

ing des Münzwesens debattirt und der bereits an ersterem ge gefaßte Beschluß wegen Annahme des 21 -Guldenfußes be- igt. Bei der demnächst am p das Staats-Grundgeseßz wurde der am Zsten geschehene An- g: „dieses GBesez nur mit dem Vorbehalt anzunehmen, daß es ht eher in Kraft trete, bis cs auch von sämmttichen Provinzial-Land- aften angenoramen worden, damit diesen Gelegenheit gegeben

Gy:

2ten'd, fortgeseßten Berathung

ihren bisherigen Rechten entgegenstehenden Bestims

ngen durch besondere Verhandlungen mit der Regierung auf fassungsmäßigem Wege auszugleichen“, nicht minder auch der trag: ¿daß das Staats - Grundgeseß nicht cher zum Gese gierungen gebildet haben, ‘ihr oben werden möge, bis solches den Provinzial - Ständen zum Dahin gehören nan hsamen Gutachten mitgetheilt worden“/, ve Wegen folcher Anh genchmigt , sich im Protokolle im All

rworfen und dage- gemeinen zu verwah- Rechte der Provinzial- Berathung des fraglichen Gesetzes schreicte.

Sißung vom Zten d. wurde die Berathung über Grundgeseß fortgeseßt und namentlich über das 7te von den Finanzen, als das wichtigste, disfutirc §., vom Krongut, angenommen. i zweiten Kammer wurde am Lten und Zten d. eben-

§ mit der Diskussion des Staats-Grundgesebes und nament- h) des 7ten Kapitels fortgefahren.

Konstantinopel, 9. Juni. uen Scherifs von Mekka meldet

blgendes :

e Verwaltung von Mekka anvertraut wurde, hatte

SUr bel

Ueber die Ernennung des der Moniteur Ottoman ,¡Scherif Jahya, dem vor einer Reihe von Jahren sich in

lge einiger unbæsonnener Schritte genöthigt gesehen, Arabien

verlassen

und sih nach Aegyvten zurückzuziehen. Der ver-

)tbene Galib Sadeh Scherif Abdul Matlab war hierauf ein-

nmig von den Seids und Scherifs

ine Stelle eilt, und [tatthalter

der heiligen Stäten an gewählt worden. Aber er wurde bald vom Tode die Einwohner von Mekka ersuchten nun den Ey- von Aegypten, Mehemet Ali, sich bei der hohen

forte dafür zu verwenden, daß sie den Sohn des Galib Sa-

h, Abdul

li hatte damals {on Privatzwecke vor Augen, die

)elegenheit

Mehemet l er bei jeder Er machte der hohen Pforte bemerk-

Matlab, zu seinem Nachfolger ernenne.

vet'folgte.

) , daß die Zwistigkeiten in Mekka nicht aufhóren würden, so nge die Person, welche jenen Posten bekleide, von dem tamme Suseid sey, zu dem Scherif Jahya gehörte; und er it daher, daß die Regierung den Scherif zu diesem hohen Po- n aus einem anderen Stainm erwählen möge. Dabei ließ er

rchbliccken , nnte,

daß man wohl ihm selbst diese Wahl überlassen

insbesondere auf ihre

Die Pforte schenkte den Bitten Mehemet Ali's geneig- |

763 gebüßt. Der Sultan hat daher befohlen, daß ihm dieser Posten wieder zu Theil werde. Jn Folge dieser Entscheidung wurde. ein Beamter des Palastes nah Brussa abgefertigt, um den Scherif mit allen feinem Rang gebührenden Ehrenbezeugungen nach Kon- stantinopel zu geleiten. Jn dieser Hauptstadt angelangt, fand er seine Gemächer bei dem Direktor der Tabackszôlle, Kapidschi- Baschi Hadschi Mustapha Aga, in Bereitschaft. Nach mehreren Zusammenkünften, wobei die mit dieser Ernennung in Ver- bindung stehenden Anordnungen verabredet wurden, wurde der Oberst vom Zten Garde - Kavallerie - Regiment, Re- shid Bey, am 22, Mai abgesandt, um ihn von Seiten des Sultans nach dem Serail einzuladen. Er ward in Ge- genwart des Groß - Mufti, des Kaimakam und, des Seraskier Pascha zur Audienz vorgelassen. Se. Hoheit empfing den Abdul Mattab mit der größten Freundlichkeit , kündigte ihm seine Er- nennung zu dem wichtigen Amt eines Scherifs von Mekka an und nam. sogleich seine Jnvestitur vor, indem er ihn mit einem prächtigen grünen Harvani-Mante! bekleidete, dessen Kragen mit Gold und Perlen gestickt und mit brillantener UAgraffe versehen ivar. Nach dieser Cerenionie erlaubte ihm der Sultan, sich zu seketz, und ertheilte ihrn mündlich seine Instructionen. Zum Be- weis seiner Achtung und als hdcchse Gunstbezeugung schenkte ihm der Großherr sein in Brillanten gefaßies Portrait, und in dem Augenbli, wo der Scherif sich empfahl, ließ er, ihm zur Deckung der "Reisekosten eine beträchtliche Summe aus seiner Schatulle verabreichen. Ats Abdul Matlab den Palast verlassen hatte, wurde er zu Schiffe nach dem Stapelplat von Baktsche-Kapisi gebracht, wo ihn ein reich beschirrtes Roß, ebenfalls ein Geschenk Sr. Hoheit, erwartete. Ein zahlreiches Gefolge begleitete ihn dis nah seinem Palast. Der Scherif beschäftigt sich jeßt mit den Vorkehrungen zu seiner Abreise; er wird sich unverzüglich zur Armee an die Seite des Feldmarschalls begeben, der {on den Austrag erhalten hat, ihn in seiner neuen Eigenschaft anzu- erfennen. Diese von solchen Avszeichnungen begleitete Ernen- nung hat in den Annalen des Osmanischen Reichs kein Beispiel ; sie beweist, daß der reformirende Monarch alle Beamten , die in die verschiedenen Zweige der Verwaltung die Verbesserungen eines neuen Systems einführen, und all: Personen, die dur ihr Beispiel die Ehrfurcht für Religion und Glauben aufrecht ¿l’halten, mit den höchsten Achtungs-Bezeugungen beehrt.“

Das 4te und {ste Bataillon des 1Z3ten Regiments, bestehend

| aus Cwladi-Fatihans oder Söhnen der Sieger, sind aus Salo-

s Gehör, weil sie hoffce, auf diese Weise endlich Ordnung und ! | Die Einnahmen von Connecticut betrugen im vorigen Jahre

uhe in jenem Theil ihrer Staaten hergestellt zu sehen; sie

‘etjandte ihm den Großherrlichen Befehl unausgefúllt und er-

âchtigte ih!

1, den Namen des Scherifs, den er an die Spike

r Verwaltung von Mekka stellen wolle, in den ofen gelassenen

aum einzutragen.

Mehemet Ali übertrug dieses Amt dem

herif Mehemet Bin Awn vom Stamm der Abadileh, der sich Aegypten aufhielt und von diesem Augenblick an sein Geschöpf Urde, Der provisorische Scherif Abdul Matlab, wohl voraus-

hend , daß

-Meheniet Ali ihm dieselben Schlingen legen und

eselben Jntriguen gegen ihn anzetteln würde, die er angewandt

itte, um de

* verdränge

.

ssen Vater Galib Sadeh zu quälen und aus dem Amc n, enischloß sih, Arabien zu verlassen, und wies

Insinuationen zurück, womit der Statthalter ihn nach Aegyp- n zu locken suchte. Den Absichten Mehemet Ali's mißtrauend,

90d er sich úber Bagdad

nach Konstantinopel. Bei seiner

unft hierselb ward Abdul Matlab mit den seinem Charak-

t gebühren

den Auszeihnungen empfangen, erhielt reiche Ge-

ente und wählte dann Brussa zu seinem Aufenthaltsort. Seit-

m hôrte d

er Sultan nicht auf, abgesehen von dem ihm aus-

sebten regelmäßigen Gehalt, ihn mit besonderen Wohlthacen beehren, um ihm eine ruhige und freundliche Frens zu ver- Y

hafen, Je

li zu neuen Anordnungen.

leatur; ent l nach den racht, die pie Urbanen

zt nôthigt das Benehmen des Rebellen Ttehemet Der Scherif Mehemet is seine weder gezwungen oder qus Neigung wird derselbe Plänen desjenigen sich richten, der ihn auf die Stelle er einnimmt, und ihn von sich abhängig er an Zas und die Bewohner von Hikßas haben die treffliche Ver-

altung Abdu{ Matlab's beständig gelobt ; er stammt von Scherifs

V, die man oh verehrte

ihrer Bildung und musterhaften Sittlichkeit wegen , und er hat den heiligen Stuhl von Mekka nur

rch treulose Machinationen, welche die Regierung täuschten , ein:

| 82,567 Dollars.

nichi hier angekommen. Zum Chef des lekteren ist Hussein Aga, ehemaliger Präfekt des Bezirks von Tikwesch, an die Stelle des wegen eines groben Disziplinar - Vergehens degradirten Kontur Sadeh Mustapha Bey, ernannt.

Vereinigte Staaten von Nord-Amcrika,

New-York, 19. Mai: Jn der Sizung vom Zten d. M. empfing der Senat eine Botschaft des Präsidenten, welcher zwei zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko abgeschlossene Verträge beigefügt waren. Hierauf wurde der Antrag des Aus- schusses für den Distrikt Columbien auf Konstituirung eines aus 2 Senatoren und einem Repräsentanten bestehenden Comités zur Abfassung eines Civil- und Kriminal-Kodex für den genann- ten Distrikt angenommen. ,

Im Repräsentantenhause erhielt am Zten d. M. die Bill, wodurch den noch nicht pensionirten Kriegern aus der Re- volutionszeit Unterstüßungen bewilligt werden, ihre dritte Lesung und. wurde demnächst mit 128 gegen 46 Stimmen angenommen.

In der Sihung des Repräsenta ntenhauses vom 9ten d. M. trug Hr. Verplan ck darauf an, daß das Haus die nöthigen Gelder bewilligen möge, um deu Indianischen Stäm- men die stipulationsmäßigen Zahlungen für die Abtretung ihres Gebiets und ihre Auswanderung machen zu können. Die des- fallsige Bill wurde zweimal verlesen und an den Ausschuß ver- wiesen. . Dasselbe geschah mit einer von Hrn. Newton einge- brachten*Bill, wonach eine gewisse Summe zum Bau von Leucht- thürmen, Feuerbecken, Warnungs-Zeichen und dergleichen bewil- ligt werden soll. ¿

Am 10ten d. M. stattet Herr Ellsworth Bericht über eine Bill ab, wodur die Strafen für das Nachmachen fremder Münzen und fär die Verbreitung solcher falschen Geldstücke be- stimmt werden. Die Bill erhielt die zweite Lesung und wurde in den Auss{chuß gebracht.

Die geseßgebende Versammlung des Staats Connecticut eröffnete ihre Sikungen am 2. d. M. zu New - Haven. Die Botschaft des dortigen Gouverneurs, Herrn Peters, wird von dem American als ein klares, einfaches und den blühendsten Wohlstand des Staats bekundendes Aktenstúck bezeichnet. Jn Bezug auf die Tarif-Frage heißt es darin : ¡Das Gedeihen und Aufblühen der Fabxiken und Manufakturen ist so sehr mit den Lebensbedingungen unseres Staats verwachsen, daß eine Beein- trächtigung derselben das größte Opfer für uns seyn und die schönsten Theile unseres Landes mit Noth und Verheerung be- drohen würde.“ Die Finanzen des Staats sind in einem sehr günstigen Zustande und seine Ausgaben gering. Der feststehen- de Fonds für die Staatsbedürfnisse beträgt 435,101 Dollars, mit deren Zinsen alle Ausgaben der Regierung gedeckt werden.

Das Staatsgefängniß bietet sehr erfreuliche Resultate dar, indem es dem Staat noch 8,613 Dollars einge- bracht hat. Mit Hinsicht auf den dffentlichen Unterricht sagt der Gouverneur in seiner Botschaft: ¡Durch eine kräftige T O der in Bezug auf die Erziehung der Jugend beste-

enden Gesebe könnte das einzige Brandmal, womit der Staat noch behaftet ist, indem nach offiziellen Berichten 30 unserer Mitbürger nicht lesen können, ebenfalls getilgt werden.“ Der American macht hierzu die Bemerküng, daß man nicht recht wisse, ob dies ironisch oder im Ernst gemeint sey, denn wäre das Leßtere der Fall, so kônne sich der Gouverneur immer- hin úber dieses Brandmal des Staats Connecticut trôsten und überzeugt seyn, daß es feinen Staat in der Welt gebe, der sich nicht glücklih fühlen würde, wenn er sich eines so „kleinen“ Brandmals zu rühmen hätte.

Jn Bezug auf die Armee der Vereinigten Staaten liest man Folgendes im hiesigen American: „Ein großes Hinderniß, das sih in Amerika dem Eintritt in die Armee entgegenstellt, ist die Unsicherheit und Hoffnuugslosigkeit, im Greisenalter, wenn der Soldat durch Strapazen und Krieg zuin aktiven Felddienst untüchtig geworden ist, eine Zuflucht zu finden. Daher kömmt es, daß die Armee meistentheils aus Individuen besteht, die nichts zu gewinnen und nichts zu verlieren haben. Und ehe jenes Hin- derniß nicht gehoben ist, wird es umsonst seyn, durch milde Ge- seße die Disciplin zu bessern ; im Gegentheil, es sind die schärf- sten Strafen nothwendig; nur erst wenn man dafür gesorgt ha- ben' wird, ehrenwerthen Personen den Eintritt in die Armee annehmlich zu machen, kann man an eine Milderung des Straf- Kodex denken. “/

Dem Albany Argus zufolge, hat die geselgebende Ver-

4

sammlung des Staats New-York in ihrer lehten Session 24 Privilegien auf Eisenbahnen mit einem Gesammt - Kapital von - 24,775,000 Dollars und 7 Privilegien auf Banken mit einem Kapital von 1,450,000 Dollars bewilligt; auch würden zu dem Kapital der Hudsons-Bank noch 50,000 Dollars hinzugefügt.

Nördlich von dem Maumee-Fluß, der den Staat Ohio von dem Gebiet Michigan trennt und sich in dem Erie-See inün- det, wurde vor einiger Zeit von mehreren Einwohnern der Stadt New-York der Grund zu einer „die Weichsel‘ genannten neuen Stadt gelegt. Sie soll eine Station für die zwischen Buffalo und Detroit fahrenden Dampfboote werden. Schon ist daselb ein Werft angelegt, und es werden große Waaren-Ma- gazine und Vorrathshäuser gebaut. Die Umgegend ist meisten- theils von unternehmenden Auswanderern aus den östlichen Staaten bebaut worden. Man hat auch \chon Anstalten zur Anlegung von Kanälen und Eisenbahnen getroffen.

Brafilien.

Die Hamburger Börsenhalle giebt nach einer Reihe von Blättern des in Rio-Janeiro erscheinenden Jornal do Commercíio bis einschließlich 1. Mai Nachrichten über die im Laufe des Monats April daselbst stattgehabten (von uns bereits gemeldeten) -Ereignisse. Nach dem Blatte vom 1. Mai, hatte am 24. April der Adjutant des Polizei-JIntendanten eine Nach- suchung im Kaiserlichen Lustschlose Set. Christoväo gehalten und mehrere Waffen, Patronen und ingleichen 1 Faß Pulver daselbst in Beschlay genommen. Der (mehrerwähnte) angebliche Ba- ron Bülow soll, jenen Nachrichten zufolge, eigentlih Hoizer heißen.

L i Jof a8 d,

Berlin, 9. Juli. Ja der vorgestrigen Sißung der geo- graphischen Gesellschaft gab Herr Geh. Rath Engelhardt meh- rere geographischè und topographische Beinertungen, die ev auf seiner Reise úber Hamburg nach Kopenhagen gemacht hat. Herr Professor Ritter trug eine Abhaudlung vor: über Gebirgs- entdeckung, und legte eine darauf bezügliche Karte vor. Herr Professor Zumpt theilte Reisebemerkungen über Jtalien mit. Herr ‘Professor Ritter übergab mit einem Schreiben des Herrn Chev. Graberg de Hemsò als ein Geschenk desselben dessen Le- çons de Cosmographie, Géographie et de Stalisfique, so wic dessen Nolice biographique sur le Cliev. J. Graberg de Hemsò. Herr General - Auditeur Friccius schenkte die Pfausche Karte von Polen, welche Geschenke, so wie einige andere, mit Dank empfangen wurden. Mehrere neu erschienene Werke wurden. zur Ansicht vorgelegt.

Aus Tepliß sind nachstehende den dasigen Gesundheits- Zustand betreffende Kundmachungen für die Badegäste hier ein- gegangen, welche wir, in Verfolg der gestern aus dem Dresdener Anzeiger entlehnten Bekanntmachung, hier mitzutheilen uns beeilen :

¡Nach einer so eben eingelangten Eröffnung der Königl. Immediat - Kommission zu Dresden ist von Seiten der Königl. Sächsischen Regierung verordnet worden, daß den @aus Tepliß kommenden Reisenden und Badegästen die Begünstigung zukom- men soll, wenn sie durch ihre Reise-Papiere nahweisen , daß sie in einem krankheitsfreien Hause gewohnt haben, bis zum 9ten d. M. ungehindert und fontumazfrei die Königl. Sächsische Gränze passiren können. :

Da jedoch für den vorausgeseßten Fall einer Epidemie die Kontumaz-Anstalten am 9. Juli t. J. in Wirksamkeit treten sol- len, so wurde die Königl. Sächsische Immediat - Kommission so- gleich in die Kenntniß geseßt, daß in der Badestadt Tepliß und ihrer Umgebung keine Besorgnisse für das Vorhandenseyn einer epidemischen Brechruhr vorkommen, und es wird bis morgen zur Beruhigung des verehrten Bade - Publikums öffentlich bekannt gemacht werden, inwiefern es von dem für den 9. Juli d. J. festgeseßten Eintritte einer Kontumaz- Anstalt wieder abkomnien werde.

Teplik, am 5. Juli 1832.

Von der K. K. Bade-Jnspection./

¡Die gestern bekannt gemachte Anzeige an die Königl. Säch- sische Jmmediat-Kommission zu Dresden hat bereits den günsti- gen Erfolg gehabt, daß der interimistische Chef dieser Königl. Kommission, Herr B. von Falkenstein, jene Anzeige mit dem gefälligen Schreiben erwiederte: diese werde sogleich zur Kennt- niß der Behörde gebracht und bei dem so beruhigenden Gesund- heitszustande der Badestadt und ihrer Umgebung noch heute Abend die Bekanntmachung über diejenigen Maßregeln - erfolgen, welche zur Beruhigung und Erleichterung für die Reisenden und Badegäste dienen sollen.

Da der obigen Anzeige gestern noch das ärztliche Gutachten über den vollkommenen beruhigenden Gesundheitszustand und über den Umstand, daß auch nicht die geringste Besorgniß einer hier: ausgebrochenen bedenklichen Krankheit vorhanden sey, mit Estaffette nachgesendet wurde, so hofft die gefertigte Bade - Jn- spection nach dem Eintreffen dieser zugesicherten Bekanntmachung die Herren Badegäste vollständig beruhigen zu können.

Teplib, den 6. Zuli 1832. Von der K. K. Bade-JInspection:“/

B ECLLLA Er 8p Den 9. Juli 1832.

und Geld-Cours- Zettel. (Preufs. Cour.)

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| f. Brief .| Geld.ÿ

L Schuld- Sch. 4 | 94 93% LUstpr. Ptandbrt. | 4 14002 990 Pr. Engl. Anl. 18 5 | [1025 f Pomm. Pfandbrf. | 4 1052 11052 Pr. Engl. Anl. 22| 5 | [1022 fKur- u. Neum. do.| 4 (106 1051 Pr. Engl. Obl. 30/ 4 |/871 | 871 Schlesische do.| 4 | [1061 Kurm. Obl. m.1.C.| 4 | 922 | [IRkst. C.d.K.-u. N —| =— | Neum. Int.Sch. do.| 4 | 922 | FZ.-Sch. d. K.- u. N.|— 56 q Berl. Stadt-Oblig.| 4 | 948 |

Königsbs. do, 4 | 944 | ; Elbinger do. * | 43| | 944 Holl. volkwv. Duk.|— | 18 Danz. do. in Th.|— | 34 n. BUE dito. |— | 183 Westpr. Pfandbr.| 4 | 98 JFriëedriched’ór 2444 135 Grösülia, Pas. do.! 4 995 | P1Disconto. . L H

N U T A E B A MMNNAC TARA Ge gr ALTI T I NNeT: 00D 6D K nAWENCTTSNTEE Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 4. Juli. Nied. wirkl. Schuld 423. 52 nene do. 8045. Anl. 95. Oest, 55 Met. 835, Russ. (x. 1838) 951,

Kanz-Bill. 151. 62 do. (v. 1831) 84.

Wien, 4. Juli. 55 Met. 86/5. 212 do, 441, Loose zu 4100 FI. 1757.

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