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/ C ) ) ch2 9 E Da A nußung der bereits vorhandenen Vouakbeitett,. eine neue den gegen“ wärtigen Verhältnissen angemessene Provinzial - Schul - Ordnung zu entwerfen und einzureichen, worauf Wir das Gutachten- des Pro- vinzial-Landtags darüber zu erfordern Uns vorbehalten. s
37. Arif den Antrag Unserer getreuen Stände, den Unterricht in der Polnischén Spkacie aufden Gymnasien zu Coniß und Thorn in deu Lehrplan aufzunehmen, finden Wix keine: Vevanlassung , von der bisherigen Einrichtung gbzugehen. : : :
Was den Antrag auf: die Welirdemng des Untevrichts in der Feanzösischen Sprache - auf den Gymnasien der dortigen Provinz bez trist, so is durch eine inzwischen unterm 19. Februar v. J. über die Aufnahme dieses Untervichts in den Lehrplan erlassene Verord- nung so weit fúr diesen Gegenstand gesorgt, daß die Wünsche Un- serer getreuen Stände dadu-ch ezledigt sind. ;
“3%. Wir ‘halten, in Uebereinstimmung mit. der vom Landtage cáufer en Ansicht, die Ermittelung von Stipendien für die katho- ischeit Studirenden des geiflichen und hbheren Lehrstandes in West- preußen, zur Befdrderung einer besserén wissenschaftlichen Bildung unter denselben, für ein dringendes Bedürfniß, und -werden , sobald fich bei den eingeleiteten Erörterungen die Mittel dazu in den vol- handenen geistlichen Fonds vorfinden, auf Befriedigung dieses Be- dúrfnisses Bedacht nehmen. ; E
34, Die. Modification des Mahl - und Schlachtsteuer- Gesetzes wegen Eindringung steuerfreier Quantitäten“ ist in der Provinz Preußcn bisher nur für Köntgsberg in Verfolg der von den dorti- gen (Sewerbetreibenden erhobenen Klagen über Beeinträchtigung hz ° res Gewerbes durch mißbräuchliche Benußung der früheren Steuer- freiheit grbßerer Quantitäten verfügt worden. Die Zurücknahme disser Maßregel würde die: Erneuerung der früheten Mißbräuche und der dadurch hervorgerufenen gegründeten Beschwerden der Ge- werbetreibenden zur Folge haben, daher Wir auf den diesfalisigen Antrag Unserer getreuen Stände einzugchen Bedenken finden müssen.
4). Den Antrag des Landtags, den Regierungen die Verwer- fung von Klassensteuer.- Reclamationen gegen das Úbereinsiimmende (Gutachten der Orts - Behdeden, der Landräthe und kreisskändischen Kommissionen ohne vorherige Autorisation des Finanz-Ministeriums zu: untersagen, können Wir, da ein solches Verfahren mit dem re- gelmäßigen Gange einer wohlgeordneten Finanz - Verwaltung un- vereinbar seyn würde, mcht gewähren. Wir habcn aber angeord- nct, daß in Fällen die An tsGliegungeu darüber von den Regierun- gen auf vorgängigen Vortrag in pleno gefaßt werden sollen.
egen des Antrages auf dffetitliche Bekanntmachung detaillir- ter Veranlagungs- Grundsäße, als die Justruction vom 25. August 1816 enthält, müssen Wir unter Beziehung duf den Landtags - Ab- schied vóm 9. Fanuar 1839 U. 26, þ und das Geseß vom 1. Juli 1523 §. 50 den früheren Bescheid wiederholen. Die kreisständischen
“Kommissarien sind aber von den Regierungen. mit dey angenomme- «nen speziellen Veranlagungs-Grundsähßen bekannt zu. machen.
41. Die in Folge ner besonderen Wntersuchung festgestellte Lage des städtischen Haushalts yon Königsberg hat es "nicht gestat- tet, die Abgabe von cingehenden fremden Produften und Waaren,
welche dort unter®dem Namen eines Handlungs - Unkosten - Geldes | mit Unfevrer «Genehmigung fürerst noch erhoben wird, schon jeyt
aufzuheben. Der Stadt if die Forterhchung unter mehreren den Berfkehr erkeichternden Modiftcationen noch bis zum 1. Januar 1533 géstattet worde. ¡40 È u
Dagegen werden Unsere Behdrden fortwährend" dahin wirken, alle sonstigs dem freien inneren Verkehr noch entgegeuskehende Hin- dernisse auf dem durch dke Gesche bezeichneten Wege zu bescitigen. Zu diesen Hindernissen kann aber diejenige Verbrauchs.- Steuer auf das Brennmaterial nicht gerechnet werden, deren Einführung unter gewisse" Umständen den Stadt - Gemeinden nach §. 7 Unserer De- claration vom ‘41. Juli 1522 zum Geseße vom 7. Sept, 1811 Über die polizeilichen Verhältnisse der Gewerbe nachgelassen ist.
42. Die von Unseren getreuen Ständen in Antrag gebrachte Bewilligung der bésteh:nden Steuer - Bonification für die Brannt- weinAusfuhr, an Jeden ohne Unterschied, der inländischen Brannt- wein Uber See exportirt, ohne belästigende Kontrollen für den Vevr- keh“ it diesem Gegenstand, wúrde den Staats-Kassen mehr kosten, als fiè an Steuer von dem exportirten Branntwein empfangen ha- ben, und dennoch dem davon erwarteten Zweck nicht entsprechen. Es liegt aber schon jeßt in den Befugnissen der Steuer - Behdrde, auch für denjenigen“ inländischen Branntwein, welcher durch Ver- mittelufig eines Großhändlers úbex See exportirt wird, die Bonift- cation zu gewähren, wenn nachgewiesen wird, daß er aus den Pack- hofs2Kredit-Lägern oder aus solchen Brennereien absiammt , die bei unmittelbarer Exportation, agen Erfüllung aller duxch das Regu- lativ vom 26. Dez. 1825 bestimmten Bedingungen, darauf Anspruch
aben wrden. : 0% ck
s 43. Dee wiedrholt®Antrag Unsérer getreuen Stände, auf Auf- hebung der fixirten Tranksteuer is aus den bercits. -im Landtags- Abschicde vom 17. August 1525 enth@tenen Gründen nicht zu ge- währen. s : £3 4
* Eben so wenig kann die Aufhebung der MÜhlen,- Contribution erfolgen. Auch dicse Steuer. wird in Ospreußen nicht minder als in Westpreußen entrichtet, und is in dem erstgedachten Theile der Provinz in «den Katastern gleichfalls nicht besonders ausgeworfen, Indem in dex Hufen -=(ontribution E. Fn heiden Landes- theilen=ruht sie eben sowohl auf den MüÜhleñt, welche als nußbare Grundsück&e Überall der Grundsteuer uhßterwovfen sind, als auf dem dazu gehödrigen Grund und? Boden, und da diese Thatsache allein entscheidet, so kann es* auf die Erdrterung des ursprünglichen Ver- anlagungs-Maßfstabes nicht ankommMcn.
Das Real - Schußgeld in Westpreußen, dessen Aufhebung ebet- falls nachgesucht worden , is in der Art, wée es seit 1829 regulirt worden it, eine Stcuer von Häusern und kleinca Grundstücken, und daher nicht unter die gufzuhebenden Personal - Abgaben zu ählen. N E enn mun aucl hiernach die Anträge im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen sind, so bleibt es -doch iedem Einzelnen Überlassen, bet der Behbdrde nachzuweisen, daß unter dez von ihm geforderten Abgaben solche begriffen sind, welche nach den Gesehen vom 2. N0- vember 1810 "und 39. Mai 1523 hätten wegfallen sollen. Es wird dann nah gehbriger Bescheinigung den Gesehen gemäß verfügt werden. E
44. Wir haben üm Landtags-Abschiede vom 17. August 1825 die vom ersten Landtage vorgeschlagene Einrichtung, nach welcher für die Natural-Verpflegung der Land-Armen durch die Kreès-Verbände gesorgt werden soll, provisorisch und bis zur Publication der beab- iichtigten Armen-Ordnung genehmigt. Der Entwurf zu diesem (He- seß if bereits Unseren getreuen Ständen zur Begutachtung vorge- legt gewesen; auch befahlcn Wir an, daß. die weitere Bearbeitung der Sache möglichst beschleunigt werde. Wir müssen daher Beden- fen finden, das auf Antrag der Stände getroffene Fnterimistikum, mit welchem, woie es nach dem beigefügten Separat- Vots scheint, nur cinige Kreise unzufriedeu find, vor. Erscheinung der Avmen- Ordnung wieder aufzuhehen/ und es für eine wahrscheinlich nur kurze Zeit durch eine andere Einrichtung zu erseßen, welche, da sich die deftnitive Einrichtung ersi nach Erscheinung des Gesches treffen lassen wird, wieder nur eiff Fnterimistikum seyn worde. n
Auch die Kosten für die Unterhaltung der Landarmenhau =Ge- bäude auf Staats - Kassen zu Übernehmen, müssen Wir Bedenken finden, da, wenn man auch die Provinz nur als Nießbraucherin die- fer Gebäude betrachtet, dersclben doch schon nach allgemeinen Rechts- (Hrundsáßen die nach §. 47 u. ff. Tit. 21 Thl. 1. des allgemeinen
“Kandrechts, näher. angegebenen Verbindlichkeiten obliegen, außerdem
aber nach dem Landarmen-Reglement vom 31. Oktober 1793.5. 112
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und 4129 dieselbe die Unterhaltung zu besorgen hat, und nach §. 113 und 117 auch die Einsassen Unserer Domainen Landarmen-Beiträge zu entrichten und die ihnen zugetheilte Quote Unter sich aufzubrin- en haben. ?
s 45. Was die verschiedenen in Beziehung auf das Landarmen- Wesen von Westpreußen ‘“geschehenett Anträge anlangt, #0 mus
“ad a aufden Antrag der Provinzial - Stände wegen Aufhebung der mit der Besserungs - Anstalt zu Graudenz verbundenen Zucht - und Haus-Schule eine-nähere der Provinzial- Behörde aufzutragende Erdrterung des: Sachverhältnisses vorbehalten, und bis dahin der Beschluß Uber “diescn Autrag ausgeseßt werdet. : : i
ad b. wollen Wir den Antrag der Stände dahin gOvaen daß
* die Regierungen. zu“ Danzig und Marienwerder, bevor sie
fortlaufende Unterstüßungen gus dem Westpreußischen Land- armen-Fonds bewilligen, die E Lug der ständischen Land- armen - Kommission, weléhe auf den. Grund der in den land-
… räthlichen Kreisen ‘von den Kreisständen, in. den Städten
Danzig, Elbing und Thorn aber von den Magisträten ein- uzlcyenden Gutachten abzugeben is, einzufordeen und sich es Einverständnisses derselben zu versichern, sonst aber, wenn die Kommission Einmvyendungen macht, welche die, Regierun- gen nicht für begründet halten, an das Ministerium des Jn- r und dex Polizei zur weiteren Entschließung zu berichten
' aben. |
ad e. bedarf der Vortrag dev Stände: ciger Berichtigung. i
Der im Jahre 1827 zur Abhülfe des Noxhsiandes in Weslpreußen aus laydesherrlichen Magazinen hergegebene Rogaen hat kach den dessalifsgen Besiimmungen überall nur als Vorschuß verabreicht, und beim Unvermdgen der Em- pfänger zur Erstattung von dew zur Armenpflege veapflichte- ten Kommunen und Fonds wieder eingezogen werden sollen. Diese Eitiziehung if Überall, woo ste zu bewi-êen gewesen, er- folgt. Demgemäß ist mithin auch damals von den Ministe- rien des Funexn und dee Finanzen versúgt worden, daß die an Landarme vkrabreichten UntersiÖßungen gus dem Land- armen- Fonds, welchex durch die KWegierung zu Marienwerder verwaltet wird, erstattet: werden soliten. i Skände Uühex das damalige Verfahren der Verwaltungs= Be- bôrde erscheint daher chen so wenig begrünèet, als der An- spruch derselben attf Zurückzahlung der aus dem Landarmcn- Fonds zur Decung déx an „Landarm? geleisteten VorschÜsse im Betcage von 3753 Rthle. 7 Sgr. 7 Pf. entnommenen Summe. Wir haben indesscn -aus landesherrlicher Gnade gie Finanz - Minister zur Zuräecfzahlung dieser Summe autorisirt. :
“ad d. soll dem Antrage wegen Trennung der Straf-Anstalt von der Besserungs- Anstalt zu Graudenz gewillfahrt werden, so» bald ein andecweites angemessenes Lokal zur Einrichtung einer Straf- Ansialt ermittelt und zur Aufnahme von Stcäfßlingen in Stand geseht seyn wird. :
ad @. endlith ift die Gewährung des Antxazes in Betreff der
Veranlagung der Landarmên.- Beiträge in Westpreußen nach dem Gesammt=-WVetrage der Klassen-Steuex, keiten Bedeuken unterworfen , daher das Weitere zu© desson Ausführung einge- leitet werden soll. ©
46. Was die wegen Aufstellung von-Denkmalen im®Schlosse zu Marienburg geschehenen Unträge anlangt, so muß dieses Schloß/©da es als ein zu evrhaltendes Dentmal des Alterthums hergefiellt wor- den, auch diésen Charakter bewahren, und if daher zur Aufstellung von Darstellungen, welche sich auf di® neueste Zeit beziehen, nicht ecignet. : i 4 47. Wir haben aus der Uns eingereichten Denkschrift exschen, daf Unsere. getreuen Stände im Anerkenntnisse dev Verdienste des Feldmarscizalis Grafe York von Wartenburg das Andenken dessel- ben durch Errichtung einer Statue zu_ ehren beschlossen-haben, fin- den jedoch zweckmäßig, daß die definitive Beschlußnahme dgrüber bis zum. nächsten Landtage vorbehalten werde, da die gegenwärtigen bei der Versammlung des vierten Landtages nicht vorausgesehenen Zeit - Verhältnisse die Aufbringung des erforderlichen Kösten - Auf- wandes fúr die Theilnei:üer zu scÿr- erschweren würden. Soweit es demnächst Úber die Modalitäten bei dex Ausführung Unserer, un- mittelbaren Entscheidung bedarf, werdet Wir die näheren* Vor- schläge erwarten.
Voñ demjenigen, was in Folge obiger Entschließungen weiter verfügt werden wird, werden Wir Unsere getreuen Stände bei ihrer näâchsfen Zusammenkunft benachrichtigen lassen, und verbleiben den- sclben in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 3. Mai 1832.
Friedrich Wilhelm. Fricedrih Wilhelm, Kronprinz. v. Altenstein. v. Schuckmann. v. Lottum. v. Bernstor f.
v. Hake. Maassen. v. Brenn. v. Kamph. Mühler.
A. Promemvorítéa E des Minifieriums des Fnunern und der Polizei.
Daß die Entschädigung für das, im Fall des wirtlichen Au3- bruchs der Viehseuche, auf Grund der Bestimmung des § 38 des Palents vom 2. April 1803 getbdtete erfranfte Vieh in den Pro- vinzen, wo keine Versicherung eingerichtet i, nach Maßgabe des §. 121 aus Königl. Kassen bezahlt werden soli, ist von Seilen des Ministeriums des Jnnern und der Polizei nie“ bezweifelt worden, anders aber verhält es sich mit der Entichädigung für dasjenige Vich, welches entweder nah ermittelter Existenz der Viehseuche, ungeachtet es noch gesund war, auf Grund des §. 33, oder aver zur Ausmittelung der cigentlichen Natur der Krankheit auf Grund des §. 34 getddtet worden. : m:
Diese Entschädigungen so wie viele andere durch die Vichseu- che und die Maßregeln zu ihrer Unterdrückung entstehende Koften, siad durch den §. 115 ausdrücklich auf die Kreis-Kassen gewiesen und nach der ganzen Fassung des 11. Abschnitis des 2tcn Kapitels des gedahten Patents und namentlich auch nah der Fassung der §8. 118 und 121 fann ih nicht bezweifeln, daß de! Geseßgeber un- ter den Kreis-Kassen keine Kbnigliche, sondern Kreis-Kommunal- Kassen gemeint und die Absicht gehabt habe, daß alle im §. 113 At gefbiite Kosten und Entschädigungen aus lehteren und bei deren Mangel oder Unzulänglichkeit aus den Beiträgen der Kreis - Einge- sessenen bcrichtigt werden sollten. Dafür spricht schon ganz deutlich die Verschiedenheit des Ausdrucks in den §Z. 118 und 121. Denn wenn der Geseßgeber unter den Kreis-Kasscn ebeufalls Kò nigliche Kassen verstanden hätte, so wäre gar nicht abzusehen, warum er fich vecschiedene® Ausdrücke bedient hätte; ia die- ganze Bestimmung des §. 121. wdre unn und folgte schon aus dem §. 115. Dafür spricht aber außerdem noch die Ueberschrift des Abschnitts, worin ausdrücklich von der Verbindlichkeit der Einwohner des Orts oder Kreises zur Ausführung der geordneten Maßregeln Geld- Beiträge aufzubringen, die Rede is. Nun handeln aber in dem ganzen Abschnitt nur die §§, von Geld - Entschädigungen, nämlich die §5. 114, 113 und 121, Der“ erstere weiset diese Entschädigung, wovon er spricht, auf die-Kommunal - Kassen, der lehtere aber auf die Königl. Kassen an, und dex Fall, daß von den Kreis - Einsassen
Die Beschwerde dev .
Geld - Bêiträge zu leisten wären, konnte daher gar nicht vorke men, wenn man nicht den §: 118 so erklärte, wie es von Sei des Ministeriums des Fnnern und’ der Polizei geschehen is. F dann entspricht dev Fnhalt des Abschnitts scinec Ueberschrift y nur dann is eine logische Ordnung in demselben vorhanden. Def, die §8. 112-und 113 handeln von der Verbindlichkeit einzelner F dividuen; der §. 114 bestimmt, daß in einzelnen Fällen den F viduen eine billige Entschädigung von den Kommunen gewäh werden soll;» die §5. 115 und 116 seßen die Verbindlichkeit-dev ej zclnei Orte und der §. 117 das Verhältniß der Obrigkeiten 1
Allgemeine
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Gemecinden in den einzelnen Orten fest; darguf folgen im §.
reußische Staats-Zeitung.
die Verbindlichkeiten der Kreise mit näheren Erläuterungen in i j : ES. 119 und 120; und im §. 121 i von der eventuellen Verb 09. / B erli n, Sonnecta g den 29ften Y i
lichkeit der Staats-Kasse die Rede, worauf etdlich im §. ; ; : C
zum- Schluß noch cinige nähere Vorschriften wegen der Sperrun(sem E E: N E M E T R T T T C S ENE N E D I R eORISO O M E S a I T S N N E
Wachen und die Licferung der Bedürfnisse für die Abgespeyy O: S L TIEE A Wo 2e ame E E E ee A Mm ms e amen s tw oe lin ra
oigen. A Dieser Auslegung des Patents und namentlich des §. 118 fy auch nicht füglich der Umstand entgegengeseßt werden, daß zur der Emanation in Preußen die Kreis - Kassen bloß landesherrsy Revenuen erhoben: denn theils liegt schon in der Ueberschrift f Abschnitts cin hinreichender Wink, Kreis-Kassen durch Beiträge | Kreis-Einsassen zu bilden, theils aber waren damals die Kreis-g sen in den übrigen Provinzen, namentlich in Pommern und Marken, wivrélih siändische Kassen, aus denen der Landeshekr.- bestimmte Abgaben - Kontingente erhob, und es is anzunehmen, der Gesebgeber, wenn er sich des Ausdrucks Kreis - Kasse bediess nur den Begriff damit verband, welcher gewdhnlich damit versi den war. Nach ift diese Auslegung keinesweges neu, vielmehr is wenigsiens in allen übrigen Provinzen von jeher zur -Anwendy Hebracht: ja in den Marken und in Pommern sind in den v ommetten Fällen sogar diejenigen Vergütungen, welche nach §, aus Königlichen Kaßen zu berichtigen wären, durch außerordentl; Beiträge von Seiten der Biehbesiper aufgebracht und bei den rathungen über den Gescß-Entwourf wegen Vergütung des zur 1 terdrückung ansteckcnder Krankheiten getddtctert Rindviches hat ( ger dem Preußischen- kein einziger Provinzial - Landtag eine wei Ausdehnung der Verpflichtung der“ Königlichen Kasse, als auf | im §. 121 ausdröcélèch hervorgehobenen Fall behauptet. j
Daß bis zum Jahre 1829 «auf solche Entschädigungen, wi nach §. 11ck auß die K-eis- Kassen gewiesen worden, in Preuße der Staagts-Kasse bezahlt worden, muß ich zwar hinsichtlich dér riode von 1525 at, wo die Anweisungen vom Mtnisterium des nern ertheilt worden, zugeben, indeß habe ich nicht ermitteln | nen, daß demselben etwas andoées als Verwechsclung dek in FS. 115 und 121 bezeichneten Fälle zum Grunde gelegen habe muß daher dieselben als irrthümlich geschehen betrachten. D Umstand kaun indeß, selbs wenn dargethan wtirde, daß in allen der Publication des Patents vorgekommenen Fällen in der Pro Preußen die auf die Kreis-Kasse angewiesenen Entschädigungen der Staats-Kasse geleisicet wären, der Provinz kein Recht geben, fernere Zahlung aus der Staats-Kasse zu verlangen, denn diese! vinz würde dadurch nur auf Kosten alias Úbrizen, welche diese gabe aus eigenen Mitteln bestreiten, auf eine der Gerechtigkeit ti entsprechende Art begünstigt werden.
Amtliche NahrtGten. Konf des Tags;
2e. Königl. Majestät haben den Justiz - Kommissarius und us von Vorréies zu Minden zum Justiz- Kommissions - u ernennen Allergnädigst geruhi. -
Im Bezirk der Königlichen-Regierung u Breslau ist der seitherige Prediger am Kranken-Hospi- slerheiligen, Uvrbatsch, zum Prediger ‘an der Hospital- e zu St, Trinitatis daselbst versetzt; B u Bromberg ist der bisherige Vikarius an° der Metro- n-Kirche in Posen, Joseph Kozlowski, zum Propst Follegiat - und Pfarv- Kirche in Czarnikau, der bisherige jendarius Lukas Kotkowski zum Pfarrer ‘der fatloli- Fire in Zabartowo, im Freise Wirsi6, und der bisherige endarius Ry \szkiewicz zum Pfarrer der katholischen Kir- Goscieszhn, Mogilnoer Kreises, befördert worden; & uGumbinnen isk der bisherige Präcentor Kiesewetter enau zum Pfarrer der Gemeinde Schirwindt berufen hestätigt worden ; 2 uKönigsberg ist zu der érledigten Pfarrstelle an der elischen Kirche zu Fricdenberg, bei Gerdauen, vom Pa- der bisherige Lehrer an der Töchterschule zu Makienwer- Predigt: Amts-Kandidat Karl Moris Kuhn, berufen und Pahl landesherrlich bestätigt worden ;
Magdeburg ist die durch Pensionnirung des Predi- Mevius erledigte evangelische Pfarrstelle in der Sudenburg- deburg dem Kandidaten des Predigt-Amts, Ferdinand elm'Rudolph- Otto; die erledigte evangelische Pfarr- in Breitenfelde,*Schwiesau und: Quaruebecck, Diöces Gar- n, dem “Prediger Mylius in Jeeße; die erledigte ¿weite igerstelle an der evangelisch Deutsch - reformirten Kirche zu deburg dem Divisions-Prediger Dr. Berger verliehen und Kandidat der Theologie und des Schul - Amts, Heinrich (fried Wikgelm Halsinger, zum Rektoy der Stadt- in Osterwieck ernannt und bestätigt worden.
Br Promemoria ¿ i des Minisieriums der Geistlichen, Unterrihts- un! Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Religions Unterrichte in den Gymnasien, für welche der voxliegenden Denkschrift des 4ten Provinzial-Landtags der ) vinz Preußen Einheit und feste Mekhode, und die Anstellung wissenschaftlich ausgebildeten Lehrern, welche religids anerkat Geisiliche sind, gewünscht wird, habe? ich in Anerkennung {einer hen Mee und des heilsamen Eingusses, welchen ev auf, Gesammtkbildung der Jugend, wenn ex zweckmäßig. ertheilt u! ausüben “kann, fortwährend eine oor a e Ses aen met, und schon längst habe ich alle die Aordnungen “get 1ßelche ndthig schienen, um die Erreichung des dem Religions -| terrichte in- den Gymnasien zum Grunde. liegenden Zwecke sichern. Fn ieder Klasse sämmtlicher Gymnasien. sind für dit Uñtiterreicht wöchentlich zwei Lectionen besiimmt, und die Kdniglil Konsistorien und. Provinztal-Schul-Kollegien sid angewiesen, C binationen mehrerer Klassen in diesem Unterrichts=Gegenstande ti zu dulden. Der Stufengang, nach welchem der Religtons - Ui richt in den verschiedenen Kiassen der Gymnasien nach dem hegriffe der betreffenden Konfession ertheilt werden “soll, if vi schrieben und wird beobachtet, wie die in den jährlichen St Programmen abgedruckten Lehr-Pläne für die einzelnen Klas weiscn. Um zu verhindern , daß bei dem Religions - Utiterrich! den Gymnasien keine unzweckmäßige und mit dêm Lehrhegriff betoefenden Konfession nicht üb-reinstimmende Lehrbücher geht werden, ist eins Leviston aller in den Gymnasien vorhandencn l bücher für den Religions-Unterricht veranstaltet, und in Folg! selben sind die als unzweckmäßig anerkannten Lehrbücher enti! und ist- zugleich" den @dniglichen Provinzial-Schul- Kollegien al eben worden, die Eitiführung kéines neuen Lehrbuches für del igions-Unterricht in den Gymnasien, ohne vorherige Gettchm des meiner Leitung anvertrguten Ministeriums, zu gestatten. ist angeordnet, daß der Religions-Unterricht in den Gymnasiet solchen Lehrern übertragen werde, welche von einem leben) (Glauben an die Wahrheit des Christenthums erfüllt sind, dit lige Schrift, wenigstens das neue Testament, in der Grundst zu interpretiren versichen, init den allgemeinen Regeln der biblil Kritik und Hermcneutik und mit der Geschichte der biblischet cher und deren Verfasser hinreichend bekannt sind, die chtll Dogmatik und Moral in ihren Hauyt - Momenten zu ents wissen und sich von der Kirchen - Geschichte nicht bloß eine meine Ucbersicht, sondern auch eine nähere - Kenntniß deß Begebenheiten angecignet haben, welche. für die Gestaltu! kirchlichen Lebens und die Ausdildung des Lehrbegriffes del! fenden Kirche von entschiedenem Einflusse gewesen sind. 36 cherung dieser Anordnuitg ist auf meinen Antrag von Sr. M dem Könige genchmigt, daß den Königlichen wissenschaftlichen fungs - Kommissionen noch cin fünftes Mitglied bcigesellt welchem ausschließlich die Prüfung der Schul-Amts-Kandidäll der Theologie und in der Hebräischen Sprache obliegt. M katholischen Gymnasien in sämmtlichen Provinzen wird det 3 gions - Unterricht von wirklichen Geistlichen ertheilt, eben dite auch in mchreren cvangelischen Gymuasien der Fall. Jmm) ich Bedenken getragen, diese Einrichtung bei allen evang Gymnasien zu treffen und zu einer allgemeinen zu machen, 1 durch den Gömnastial - Lehrern das treflichste Mittel gen? wúvde, auch sittlich religids bildend auf ihre Schüler einzu in eine innere Seclen-Gemeinschaft mit ihnen zu teten, und ihr ganzes Leben einen segens-eichen Einfluß zu gewinnen/ davon abgesehen, daß nicht alle evangelische Orts - (Geistlich! Ertheilung dieses Untérrichts geschickt oder geneigt sind, ul nicht alle Gymnasien im Statkde sind, für den Religions-UnŸ einen besonderen Lehrer geistlichen Stgndes anzustellen. sind auch?üÜberall von mir die nöthigen Anordnungen getrof in der die Gymnasien besuchenden Fugend nicht nur det d) religidsen, sondern auch -den kirchlichen Sinn zu wecken 1°
ngekommen: Der Königl. Schwedische General-Major, von Stackelberg, von Karlsbad.
lbgereist: Der Kaiserl. Oesterreichische Kämmerer, außer- iche . Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Graf von Trautmannsdorff-Weinsberg, nah EFer.
Zeitungs-Nachrichten. M La D
S aner e
aris, 21. Juli. Der König empfing gestern, nach seirer nft aus Saint -Clous8, den Dokto® Halma - Grand, der Mnarchen \einen Bevicht über den- Verlauf der Cholera ndon zu Überreichen die Ehre hatte. Me Verhandlungen in dem Pröôzesse gegen die Theilneh- an dem, Fomplotte der Pxouvaires-Straße wurden gestern dem hiesigen Afsisenhofe fortgesest. Acht Advokaten hielten heidigungsreden für funfzehn unter den Angeklagten. Die Kriminàal-Section des Cassationshofes beschäftigte sich n mit dem Gesuche des jungen Geofssroy um Annullicung lehtéspruchs der Anklage - Kamme? des Königl. Gerichts- ), das ihn als Theilnehmer an den Ereignissen des 5. und juni vor den Assisenhof verweist. Geoffrop war nämlich verschiedener Anklage-Punkte von dem Kriegsgerichte zum verurtheilt, jedoch von der Beschuldigung, daß er cine rothe è getragen und dadurch ein Zeichen zur Rebellion gegeben 1 sreigesprochen worden. Dessenungeachtet hatte die An- Kammer des Königl. Gerichtshofes auch dieses leßtere Fak- Wieder unter die Anklage-Punkte mit aufgenommen. Der le Gerichtshof kassirte jekt, als eine Verlezung der abgeur-
ahe, denjenigen Theil des oberwähnten Rechtsspruchs, das Tragen der rothen Fahne betraf, und verwies den 0) wegen der übrigen Anklage-Punkte vor den Assisenhof. fraß, der von dem Kriegsgerichte zum Tode vertirtheilt i jeßt ebenfalls von der Anklage-Kammer des Königlichen ttöhofes dem Geschwornen Gerichte überwiesen worden. thl diese Sache als die des Geoffroy dürften in den ersten igen des künftigen Monats vot den hiesigen Assisen ver- elt werden. E n der gestrigen Sißung des Cassationshofes verwarf die- u das Gesuch der Herren Bascans und Sarrut (resp. häftsführers und Redacteurs- der Tribune) um Cassation des ils* des Assisenhofes, das Beide wegen Beleidigung der n dos Königs zu 1jähriger Haft und einen“ jeden besonders ee Geldbuße von 60009 Wr. condemnirt. Ver Courrier de ("E urope “meldet, der Herzog von fauy sey am l4ten d., nachdem er. einige: Tage in Jnverary eilt und alle malerische Punkte der Umgegend besucht, von frzogin von Guiche und deren Kindern, dem Herrn von Sd dem Marquis v. Foresta begleitet, nach Holyrood
‘folge von Artikeln den politischen Zustand sämmtlicher Eu- mor Staaken betrachtete, enthält heute sbenfalls einen sol- De in es in Bezug auf Deutschland heißt : Schließen wir
utschland, diesem“ gelobten Lande des Französischen Libe- v ohne Zweifel werden dort wie anderwärts, und viel- , ibe mehr wie anderwärts, die unruhigen und ehrgeizigen re Brüder in Frankreih um den Beistand ihres Gol- Mer Intriguen und Unordnungen bitten; aber die Massen
kirchliche Element zum Bewußtseyn zu bringen.
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le Quotidienne, welche seit einigen Tagen in einer
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nehmen an diesen Speculationen keinen Antheil, Jedes Volk will für sih bleiben; Niemand kümmert sich um unsere Bajo- nette, noch um die Freiheit, die sie angeblich verschaffen; Alle
| wissen, daß an dem Tage, wo Flaminius im Namen Roms die
Zreiheit Griechenlands proklamirte, die Griechen aufhöôrten , frei zu seyn. Die Völker in Deutschland werden im. Allgemeinen gut regiert, und. während. wir, jenem Pilgrim ähnlich, der das sonderbare Gelübde that, auf seiner Reise nah Jerusalem immer zwei Schritte vorwärts und eínen rückwärts zu thun, in unse- rem Streben nach einer falschverstandenen Freiheit Hoft Rúck- schritte machen, gehen die Deutschen Völker unter der Leitung ihrer Fürsten und von dem-revolutionnairen Schreckgespenst be- freit, langsamen, aber sicheren Schrittes den Institutionen ent- gegen, die, der Entwickelung ihrer Wohlfahrt günstig sind.“
Der Courrier francçais’enthäit heute einen Artikel, wor- in er behauptet, das Ministerium suche im Bewußtseyn der von ihin bégangenen Fêhler die Zusammenberufung der Kammern so lange wie möglich hinauszuschieben. „Die Belgischen Kammern“/, heißt es in diesem Artikel, „sind geschlossen; von dex Züsammen- berufung der unsrigen ist weniger denn jemals die S und wenn es möglich wäre, dafür einen späteren Termin anzusebßen, als den November, so würde man nicht ermdgeln, es zu hun. Constitutionnelle Regierungen nehmen gewöhnlich unter schwieri- gen Umständen den Beistand der Kammern in Anspruch; bei uns ést das Gegentheil der Fall, man ließt und vertagt sie gerade dann, wenn ihre Gegenwart durch die Ereignisse am unentbehr- lichsten gemacht wird. Nichts beweist besser als dieser Umstand, wie sehr: das Ministerium sih seiner Fehler bewußt ist und die Schwierigkeit, sich zu rechtfertigen - fühlt» Man sucht den Au- genblick dffentlicher Widerlegung so weit als möglich hinauszuschieben und beharrt a dem falschen Wege, was auch für das Land daraus entsteheu möge. Das Ministerium hofft, daß binnen drei Mo- naten seine Skellung besser seyn werde, daß die unangenehmen Eindtticke sich verwifchen und im-den Konjunkturen, von denen es bedroht wird, einige günstige Aenderungen vorgehen werden; sieht es.aber nicht, däß iw Gegentheil die Zeit ihm ungünstig ist, und daß keine Woche verfließt, welche die Schwierigkeiten seinex Lage nicht “noch verwickelter machte % Nach“ Périer's Tode war die Lage des Ministeriums keinesweges glänzend, aber es hatte doch noch* den Zauber Fer Geseblichkeit für sich , den der verstor- bene Conjeils- Präsident nicht vork sich YGeworfen haben würde, den die jeßigen Minister aber durch den Belagerungszustand für immer verloren haben. Während der Zeit bis zum Zusammen- treten der Kammer wird die Zahl der F-hler zunehmen, die Um- stände. werden s{chlimmer, die Gefahren 2xdßer werden, und den- noch wird der Tag eintréten, wo mae gezwungert seyn wird, Rede-zu stehen.? :
Auch in Toulon Uund° der Umgegend haben die Anhänger der vorigên Dynastie das St. Heinrichsfest durch Freudenfeuer, Naketen u. \. w, gefeiert. G E
Einige Compagnieen der hier ín Garnison liegenden Regi:
einigen Tagen-in der Handhabung dieser neuen Waffen. -
Der im Departement Rr Vaucluse kommandirende General- Major Aymar hat unterm .5ten d. M. folgendes Schreiben an den Obersten des in Avignon befindlichén Depots Polnischer Zlüchtlénge erlassen: „Herr Oberst! Der Kriegs-Minister hat
| den die aht Division kommandirenden General- Lieutenant be-
nachrichtigt, daß ein neues Bätaillon der Fremden-Legion orga- nillyt und ganz aus denjenigen Polnischen Flüchtlingen zusammen- gesebt werden soll, die in Danzig eingeschifft worden, «um nach Toulon und von dort nah Algier gebracht zu werden. Die- jenigen Polen, die zu den in Frankreich befindlichen Depots ge- hören und in die Fremden - Legion einzutreten wünschen, können auf ihr Verlangen in dieselbe aufgenommen werden.‘ — Nach Briefen aus Rochefort wurden auf der dortigen Rhede Preu- ßische Schisse mit mehreren hundert Polen am Bord erwartet. Das Schif} „„Thisbe// hatte sich aus dem Hafen auf die Rhede bygeben, um eine Kommunikation jener Fahrzeuge mit dem festen Lande zu verhindern, da die Polen „unmittelbar auf Französische Schiffe gebracht werden sollten.
__ Der “Messager des Chambres macht darauf aufmerk- sam, daß nah der neuen Englischen Reform-Bill Großbrita- nien neunmal mehr Wähler als Frankreich haben ‘werde; dort kämen nämlich etwa 24 Einwohner auf 1 Wähler, während ' das Französische Wahlgesez nur 1 Wähler auf 213 Einwohner bewillige.
Jin zweiten Quartale d. J. sind 796,651 Fr. 5proc. Rente zu dem Durchschnitts-Course von 96 Fr. 90 C. niit 15,438,542 r. 27 C.; 7196 Fr. 41procent. Rente zu dem Durchschnitts- Eourje von 89 Fr. 72 C, mit 143,476 Fr. 87 C.; 22,072 Fr. 4proc. Rente zu dem Durchschnitts-Course von 82 Sr. 7 C. mit 452,896 Fr. 27 C.; endli 271836 Fr. 3proc. Rente zu dem Durchschnitts - Course von 69 Fr. 45 C. mit 6,281,350 Fr. 9 C. aufgekauft worden. :
Binnen Kurzem wird hier von einen ehemaligen Adjutanten des General Lafayette, Herrn Sarrans, ein Werk unter dem Tifel: „Lafayette Und die Revolution von 1830, Geschichte der Ereignisse und der Männer des Juli//, im Buchhandel exrschei- nen. Der Verfasser war eine Zeit lang erster Redacteur des Courrier des Electeurs.
Gestern wurde in mehreren Theilen der Hauptstadt und namentlich an der Börse ein untergeschobenes* Gedicht Bérengers vertheilt, worin dieser, von Gram niedergebeugt, seinen nahen Tod verkündet und seinem Paterlande, nebst der Dichterharfe, das Kind‘ vermacht, „das an“ den Seen Schottlands weile.‘ Der Constitutionnel macht die Bemerkung, man müsse nie ein Bérengersches Lied gelesen haben, um ein in obigem Geiste ab- gefaptes Gedicht für ächt halten zu können. |
Großbritanien und Jrland.
London, 20. Juli. Se. Königl. Hödheit der Prinz Adâl- bert von Preußen kam am vorigen Fréitage nach York, nahm die dortige Kathedrale in Augenschein und setzte dann seine Reise
nach Edinburg fort.
menter haben ‘Perkussions-Gewehre erhalten und: üben sich seit /
Der Globe meldek: „Ganz ohne Mord und -Todschlag i doch die Jahresfeier des 12. Zuli in Jrland nicht Ga Das Opfer war ein Orange - Mann Namens George Barclay, der in dem Distrikt Donaghmore nahe bei Newry wohnte. Er fehrte Abends mit einem Freunde, George Jrwin, von einer Prozession nach seiner Wohnung zurück. Auf dem Wege be- gegneten* sie einem Katholiken, Namens Hugh O'Neill, der în einem -herausfordernden Ton fragte, ob George Jr- win sih bei “der neulihen Aer -Wette als ein rechtlißer Mann benommen habe? Jrwin, der jeden Streit vermeiden wollte, sagte, daß er jeßt von einer Sache, úber* die sie sich früßer gestritten hätten, “ hichts wissen wolle. Da Barclay
lih ‘dazwischen, nahm ihn beim Arm und “führte ihn fört, Jr- win bemerkte keinen Streit zwischen ihnen und hörte keinen Wortwechsel, als sie-sih aber trennen wollten, sah er, wie O'Neill einen Dolch oder ein Messer, das er bisher verborgen hatte, Se aeos und es dem Barclay in die Brust stieß, dex mit dem lusruf: „Mörder! Jch bin erschlagen! ‘/ zu Boden stürzte und sogleich den Geist aufgab. ‘“O’Neill floh, wurde aber von Irwin und einigen Hinzugeëommenen verfolgt, denen es gelang, seiner
Außerdem meldet der Newry Telegraph noch einen anderéèn Todschlag, dessen nähere* Details aber" noch nicht bekannt sind.
_JIn Glasgow will ‘man die Bewerkung gemachk haben, daß, so hefti auch die Cholera daselbst gewüthet hat, feine Per- - son von denen, die in dêèn -Baumwollen- Spinnereien avbeiten, davon ergriffen worden ist.
Niederland @
+ Aus dem Haag, 23. Juli. Der Königl. Preuß. Ge- sandte Graf von Waldburg - Truchseß wird binnen furzem die Ache Residenz verlassen und. trifft bereits Anstalten zu ‘seiner Abreise. ; j ; Vom 21sten bis zum 22sten d. Vormittags sind hier 5 Pex- sonen an der Cholera erfranft, 2 gestorben und 1 genesen. Seit dem Ausbruche der Krankheit bis zum Wten Juli sind im Gan- zen 58 Personen erkrankt, 17 gestorben und 10 genesen: — In Scheveningen erkrankten vom 21sten zum 22sten d: 25 Personen, starben 6 und genasen 2. Im Ganzen- sind -dort bis gestern 209 erfrankt, 74 gestorben und 58 genesen; 77 Perfonen befin- den sich noch in ärztlicher Behandlung. i i Brüssel, 22, Juli. “ Der hiesige Moniteur enthält heute in seiner nicht-amtlichen Rubrik nachstehenden Artikel: — „Ein Jahr ist verflossen, seit ein Prinz, der durch den Wunsch so der Nation berufen wurde, den Belgischen® Thron bestiegen hat. Uysere Justitutionen haben sih stufenweise befestigt , unsere Ar- mee ha® sich gebildet, unsere Nationalität konsolidirt. Dem re volutionnairen Gewirre entronnen,- ist es der Regierung Leo- pold's gelungen, die Furcht zu beseitigen, die Industrie neu zu“ beleben, und an Die Stelle der trúben Aussicht, welche ei- nige Feinde der guten Ordnung uns bereiteten, die Hoffnung auf eine heitere Zukunft zu erdffnen. — Einige leiden\chaft- liche Gemüther, die unsere Stellung den fremden Mächten gegenüber nicht begreifen wollen, hätten gewünscht, daß Bel- gien eine Lanze mit ihnen bräche, und sein Schicksal den ungewissen Chancen - eines Kampfes unterwürfe, der Europa in Flammen seßte. Die Weisheit der Regierung wußte einen passenderen Weg einzuschlagen. Unsere Rechte wurden auseinandergeselt, und mit Festigkeit vor dem Tribunal der Ks- nige vertheidige. Es wurden Schiedsrichter erwählt; sie suchten die aufgeregten Parteien zu beruhigen, und s{hlugen Arrange- ments vor, die Belgien vertrauensvoll und ohne Rückhalt an- nahm. — Wenn diese Arrangements von Seiten Hollands Zö- gerungen erlitten haben, wenn der König Wilhelm es fortwäh rend zu A a ducht, daß das Resultat der Unterhandlunacn nicht den gêwbünschten Erfolg erlange, können wir dann aber nicht dagegen behaupten, daß unsere Lage in Bezug auf Hollatd sich seit einem Jahre gänzlih verändert hat? — Die der That „und dem Rechte nah von den Mächten anerkannte und gebilligte Trennung, ist ein ungeheurer Vortheil für Belgien, welches das Band zerreißen konnte, das eine Nation an eine andere knüpfte. Ohne Armee, ohne Finanzen, ohne in nere Verwaltung, einzig durch die Kraft seines Muthes, hat ich Belgien frei gemacht. Die Konferenz erkannte diese Freiheit an. Die innere Verivaltung, die Finanzen, die Armee, — Alles hat sich jeßt organisirt, Alles verspricht ein immer gedeihlicheres Aw- sehen zu gewinnen. Die Nation vergißt die leichten Meinungs Verschiedenheiten , welche einige ihrer Kinder trennten. Xlle Wünsche, alle Bestrebungen richten sich auf ein gemeinschaftliches Ziel: Wohlstand des Landes4 Stabilität des Thrones. — Umage- hen von der Liebe der Belgier wacht der König über ihre theuer sten Fnteressen. Er hat geschworen, sich ganz der Vertheidigung seines neuen Vaterlandes zu weihen. Wir haben seine Eide empfangen, er die unsrigen; seine Jnteressen und die der Nation sind unzertrennlich, und Belgien, indem es dieselben vertheidigt, würde nöthigenfalls den Beweis zu führen wissen, däß es wür dig ist, die Stelle“ einer freien und unabhängigen Natton einzu nehmen.“ l s Im hiesigen Court ier liest man: „Vorgestern hat im Hotel der auswärtigen Angelegenheiten ein Minister-Rath. att gefunden. Er dauerte ziemlih lange und war der Prüfung des leßten Protokolles der Londoner Konferenz gewidmet, wel: ches die neuen dem Könige von Holland gemachten Vorschl25e ênthäle. Dieses Protokoll so wie einige andere Depeschen des Generals Goblet sind von dem Hrn. von. Beaulieu, Adjurcantez des Generals, nah. Brüssel gébracht. worden. Es scheint, das unsere Minister sowohl den Jnhalt der AktenÆücke, welche üe von London erhalten haben, als die Berathungen, die dadurch veranlaßt worden sind, in das tiefste Geheimniß hüllen wollen. “/ Dasselbe Blatt macht seine Glossen darüber, daß bei dem gestrigen Abfeuern der Kanonen, die davor gespanuten Pferde so scheu geworden wären, daß man e größtentheils hätte
abspannen müssen / so daß manche Kanone, die mit 6 Pferden
die Streitsucht O’'Neill's bemerkte, so legte er sh freundschaft--
habhaft zu werden und ‘ihn in's Gefängniß abzuführen.‘/ —
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