1832 / 269 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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säßen Zemäß, die Manufakturen hätten in den Stand seßen sollen, der anfangs angeordneten Zdlle entbehren zu können, haben nur da= zu beigetragen, ihre Forderungen zu steigern. - Zum Alter der Reife gelaugt, hat sich das Kind, dessen Schwäche man hochherzig utiter- übte, in ckn Ungeheuer verwandelt, das sich auf seine Wohlthäter ürzt, ihr Hab uæd Gut verschlingt und, jemehr es an Wuchs zu- nimmt, um so unersättlicher wird.“ Fn einer Reihe von Betrach- tungen und Argtmenten suchen die Unterzeichneten sqdann zu bes wetjen, daß, während die ndrdlichen Staaten sich einer positiven Cr- leichterung um 4 bis 5 Mill. Doll. erfreuten, und noch Úberdies den bisher ihren Fabriken bewilligten Schuß fast ganz beibehielten, die súdli- chen Staaten da egen eine um mehr als eine Million vergrößerte Las auf die Einfuhravtikel, gegen welche sie ihre Produkte aus- tauschten, zu tragett hätten. Nachdem ste endlich den genehmigten Tarif für ein verfassungswidriges Geseß erklärt, welches auf einem Theil der Unton mit zu Boden drückender Schwere lafte und den anderen Theil mit Übermäßigem Reichthum Überschütte, ließen sie ihre Adresse folgendermaßen: „Die Unterzeichneten legen Jhnet

dicse kurze Auseinänderseßung von der gegenwärtigen LageFhrec theuer

ien Finkeressenund Fhrerheiltgsten Rechte vor, damit Sie selbst zu beur

thetlen imStande find, welche MaßregelnSieunter so kritischenWerhält-

men zuergretifen haben, um ihren Ruin zu vermeiden und Jhre Rechte

vor etner verfassungswidrigen Verleßung zu bewahren. Sie wollen ich mtcht anmgßen, die Mittel gegen dieses Uebel anzugeben; aber agchdem ste Jhnen ihre feste Ueberzeugung kundgethan, daf man von nen an das Schuß - Syllem als die ausgemachte Politik des Landes betrachten und jede Hoffnung auf Gerechtigëeit von Sciten des Kongresses aufgeben muß, “Überlassen sie es: JFhnen, in deren

Dänden- die souveramne Staatsgewalt ruht, darüber zu entscheiden,

oh Sie die Ihnen von Fhren erlauchten Vorfahren als das ktost-

varse Gut übermachten Rechte ohne Widerstand aufgeben oder die-

selben unangetastet Fhren Nachkommen Überliefern wollen.“

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Berlin, 26. Sept. Am 23sten v. M. wurde in Pyriß, Regierungs - Bezirk Stettin, das sunfzigjährige Bürger-, Amts- schäßen- und Che- Jubiläum des Stadt-Wundarztes Brunnarius gefeiert. Vormittags 11 Uhr begaben sich der Magistrat, die Stadtverordneten und die SchÜbengilde in Prozession nach der Wohnung des Jubilars, brachten ihm und seiner Ehefrau ihre Glückwünsche dar und führten ihn, nahdem der Bürgermeister Pick ihm das von Sr. Majeftät dem Könige ihm huldreichst verliehene allgemeine Ehrenzeichen, ein Gratulationsschreiben des errn Staats-Ministers Freiherrn von Altenstein Excellenz und einen Ehrenpokal; der Commandeur der Schüßengilde aber ein Ehrenschitd übergeben hatten, nah der Kirche und nah Been- digung der kirchlichen Feier in seine Wohnung zurück. Um 2 Uhk wurde der Jubilar mit den Seinigen zu einem ihm zu Ehren veranstalteten Festmahle abgeholt, bei welchem vor Allem der Toast auf das Wohl Sr. Majestät des Königs ausgebracht wurde. Zum Schlüsse dieses durch das Zusammentreffen einer dreifachen Jubelfeier gewiß sehr seltenen Festes war ein Ball veranstaltet worden.

Choleta.

Neun 20e anen

Uberau E wovon 2 genasen, 1 aber starb. Es blieb

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T g S “. ———--

Jn Achen blieben am 20. Sept. Mittags in der Behandl. 11

. . . 9 en mithin am 21sten noch 10 in Bestand: 7 im Spitale und 3 in ihren Wohnungen.

|

Landtags - Abschied

| für die zum dritten Prövinzial-Landtage zu Mänster | versammelt gewesenen Stände der Provinz

| Westphalen.

| Wir Fricdrih Wilhelm, von Gottes Gnaden König von | Preußen 2c. Entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage zu MÜn- | fler versammelt gewesenen getreuen Ständen der Provinz Wesipha

len Unsern gnädigen Gruß. Mit Wohlgefallen haben Wir den ut ermüdeten Eifer erkannt, mit dém Unsere getreuen Stände das Wohl des Landes berathen haben und ertheilen thnen auf die Uns vorge- tragenen Erklärungen und Anträge den-nachfolgenden Bescheid

l Af die Evtlavutgen deu Stande wber die thnen

vorgelegten Propositionen.

1) Die gutachtlichen Bemerkungen und Vorschläge ünseret ge- treuen Stände wegen der in der Kretseintheilung der Provitrz vor- zunehmenden Verätiderungen , haben Wir bei der inzwischen bereits erlassenen und in Auzführung gebrachten diesfälligen Entscheidung nacy Möglichkeit berücksichtig:. :

. 2) Die Unseren getreuen Ständen vorgelegte Proposition wegen Abänderung der Bessimmungen im §. 4107 dec Allgemeilien Justruc tion uder das Verfahren bet Aufnahme des Grundsteuer - Katasters, ift lediglich durch die früheren ständischen Verhändlungen über die Abschäzung des steuerbaren Nein-Ertrages der gewerblichen Anlagen veranlaßt worden. Wir nehmen daher um so weniger Anstand, dem Antrage Unserer getreuen Stände gemäß, zu bestimmen , daj es het den Vorschriften des §. 107 verbleiben soll, als an@) die getreuen Stände Unserer Rhein-Provinz über die Annahme der vorgejchlage- nen Abänderung getheilter Meinuñg gewesen lind, und sich bei dem Schlusse des Kataster- Geschäfts noch Gelegênheit tzuden wird, die sen Gegenstand im Zusammenhange nit der ganzen Grutidsteuer- Geseßgebung in Erwägung zu ziehen. Eine Abschreibung eines Theiles der Steuer vom Kontingent kann jedoch wegen dieser, ledig» lih die Steuer -Vertheilung anzêhenden Bestimmlikgen aus den Gründen, welche in der dem.Landtags-Abschiede vom 31. Dezgmber 1529 beigefügten Denkschrift Unseres Finanz - Ministers ausgeführt sind, nicht stattfinden.

3) Nachdem Unsere getreuen Stände sh mit dem Entwurfe zu einem Statut und Reglement für “die zu excichtende Provinzial= Hülfs=Kasse einverstanden ertlärt haben, ifi die Errichtung derselben von Uns angeordnet worden, und idrx Wixksamtcit hat mit. dem 1. Januar d. F. bereits begonnen.

4) Wegen der, das Feuer-Societäts-Wesen- betreffenden Geseh- Entwürfe, behalten Wir Uns die weitere Entschließung vor, die bis-

Aus Halle schreibt man unterm 21sten d. M.: „„Trob6 der mannigfachen Noth, welche die Cholera úber unsere Stadt gebracht hat, sind doch die Verschdnerungen in derselben und ih- ren nächsten Umgebungen eifrig fortgeseßt worden. Unter den ersteren verdient besonders die Anlage der neuen Promenade, welche von dem inneren Steinthore nach dem inneren Ulrichs- thore geführt ist, eine besondere Erwähnung. Die Erd- Arbeiten find threr Vollendung nahe, und geschmackvolle Häuser sind be- reits an derselben aufgeführt worden, auch hofft man die unan- sehnlichen und schmubigen Häuser, welche noch neben jenen Häu- sern stehen, bald entfernt zu sehen. Der vor den Franke’"schen Stiftungen belegene Plak, der Franken :- Plaß genannt, ist auch aufgeräumt worden und nur auf der einen Seite entstellt den- selben noch altes Mauerwerk. - Es ist zu bedauern, daß Franke's Bildsäule, die im inneren Hofe der Stiftungen steht, nicht hier hat aufgestellt werden fônnen. Vor dem zunächst belegenen Ran- nischen Thore sind v dem Herrn Stadtrath Schmidt bedeu- tende-Garten-Anlagen gemaht worden, wodurch die Gegend sehr gewonnen hat und das üntew dem Namen Ludwig el celera Allen, die je in Halle waren, bekannte Garten- Häuschen nun nicht mehr so vereinzelt dasteht, als früher. Auch vor dem Leip- ziger Thore ist die Gegend durch einen angelegten Garten be- lebter gewoêKn, in cinem noch hdheren Grade aber die Chaussee, welche die Stragen nach Magdeburg und Berlin mit einander verbindet. Hier hat der Herr Stadtrath Wucherer aus einem AeA Hause ein niedlihes Wohnhaus mit Garten-Anlagen hergeftellt und weiter hin der Herr Stadtrath Dürking an der Stelle eines in einige Unordnung gerathenen Gartens ein Gebäude aufgefd#rt, welches ganz in der Art einer Jtaliänischen Villa durch seine edlen Formen eine wahre Zierde der Gegend ist und von keinem Vorübergehenden unbemerkt bleiben fann. Der Weg nach Giebichenstein, bekanntlich die s{dönste Partie in der Ge- gend um Halle, ist schon seit längerer Zeit mit Landhäusern ge- ziert, deren Besißer, die Herren Geh. Justizrath Mühlenbruch, Prof. Dzondi und Buchhändler Eberhard, ihren guten Geschmack bei Einrichtung derselben bewährt haben. Jn Giebichenstein selbst sind neben den großartigen Anlagen des Herrn Amtsrathes Bartels, dem die Umgegend von Halle viele Verschönerungen verdankt, auch andere {dne Punkte durch neue Bauten noch anzichender gemacht worden, wie das ehemalige Reichardt’sche Haus durch die Verschdnerungen des Herrn Geheimen Justiz- rathes Schmelzer, und eine andere reizende Aussicht durch das fieu erbaute Haus des verstorbenen Prof: Düffer. Alle diese Anlagen rühren. von Privat-Personen her, welche durch die ih- res Nitbürgern gegebene Erlaubniß, selbige nah Gefallen zu besuchen, zugleih ihren Gemeinsinn bechätigt haben.//

Auf die in Lateinischer Sprache den 1. Februar 1829 be- kannt gemachte Preis - Aufgabe, welche die Erforschung de? zu den thêologischen, juristischen und medizinischen Berufs - Arten erforderlichen Anlagen zum Gegenstande hatte, sind drei Abhand- sungen, gingegangen Und Einem Kdniglichen Preußischen Meini- sterium dex geistlichen, Unterrichts- und Medtzinal-Angelegenhei- ten vorgelegt worden. Wiewohl nun Hochdasselbe nach ausführ- licher Beurtheilung dieser Arbeiten zu dem Resultate gelangt ist, daß: feine derselben im Sinne des Preisstelbers erledigt, so ist doch die Abhandlung, welche mit der Devise 1. Korinth. K. 12, V. 4 versehen ist, weit sorgfältiger bearbeitet und weit inhalt- reicher als die beiden anderen erschienen, und es hat daher, so- wohl mit Rücksicht hierauf, als auf die anregende Kraft, die manche Jdeen darin haben können, dem Verfasser derselben, dem Herrn Theodor Frit, Professor am protestantischen Seminar in Straßburg, der ausge\eßte Preis von zweihundert Reichsthalern zuerkannt werden fônnen.

Groß-Glogau, den 10. September 1832.

Dy, Vogel,

Königl, Medizinal - Rath. |

her durch die gleichzettige Vorbereitung dieser Angelegenheit für die Übrigen Provinzen Unserer Bionarchie verzögert worden is, 1edoch nach Möglichkeit beschleunigt werden soll.

5) Das von Unsern getreuen Ständen über den ihnen vorge- legten Gese-Entwurf, wegen Beschränkung des Provocationsrechts auf Gemeinheits - Theilungen, abgegebene Gutachten wird het der von Uns befohlenen Prúfung des gedachten Geseiz-Entwurfes durch das Staats-Ministerium und den Staats-Rath in Erwägung gezo gen werden, und die Prüfung der bei dieser Gelegenheit gemnehten Anträge wegen Beschränkung der Waldtheilungen wird bei den, be reits auf andere Veranlassung eingeleiteten WBergthungen Unserer Behdrden über die Conservation de Waldungen in Wejiphalen ex- a 5 6) Mit besonderem Wohlgefalléw haben Wir die Erklärung Un- serer getreuen Stände vernommen, wonach dieselben bei jedem der beiden Haupt-Seminagrien der Provinz, zu Soest und Büren, eine Taubstummen-Schule zu dem Zwecke, daß die Zöglinge der genant- ten Seminarien mit der Methode des ¿Taubstummen-ünterrichts be- kannt werden sollen, zu errichten und nach den, von Unserem Minti- ster der geisilichen, Unterrichts- und Medicinckl Angelegenheiten guf- gestellten Vorschlägen, aus Provinzial-Mitteln zu unterhalten gencigt ind. Wir genehmigen demnach auf die diesfälligen Anträge Unserer getreuen Stände: à) daß für die beiden Fahre 1831 und l8532 das Gehalt des beim Seminar zu Büren angeftellten Taubstummen-Leh- rers auz Staats-Kassen gewährt und das von den Ständen zu Über- nehmende Gehalt des Taubsiummen - Lehrers bei dem Senänar zu

Soest vorläufig auf 200 Nthlr. bestimmt werde; daß die Zahl |

der von der Provinz zu dotirenden Fueischliler - Stellen bei je der Taubstummen -= Schule vorerst auf acht beschränkt bleibe, die Kleidung der Fkeischüler von den Eltern, „bei deren Unfä- higkeit von den Orts - Armen -Kgassen beschafft werde, und in Soec| vorzugsweise“ evangelische, in Büren katholische Freischüler Auf- name finden sollen7 ©) daß die Dauer des Aufenthalts der Frei shúler in der Schule, für jeden, auf hdchstens 6 Fahre beschränkt werde; d) daß die zur Unterlsaktung dieser beiden Freischulen erfor derlichen Geldmittel aus den Ueberschüssen des Land-- Armenhaus- Fonds, vom Fahre 1831 anfangend, entnomme@ckn und im Betrage von 800 Rthlrn. zur Disposition des Provinzial-Schul-KoUegiums zu Münster, Behufs der weiteren Verwendung gejtellt werden. Außerdem soll e) jedes taubstumme Kind nach zurückgelegtem bten Lebensjahre, sofern die Eltern zur Bestreitung-der Bildungskosien un vermögend stnd, durch den Landrath zur Aufnahme in eine dex Pro= vWwzial-Anstalten bei dem Provinzial-Schul- Kollegium angemeldet wer den, welche Behdrde deren Aufnahme in eine der Provinzial-Ansial ten, mit vorzugsweiser Berücksichktigung der Eltern, zu ‘vtranlassen und mdglieh}| darauf hinzuwirken hat, daß kein taubstummes Kind ausFeschlv}en bleibe; l) die ‘Direktoren der Seminarien zu Soefk und Büren solien veranlaßt, werden, sich der Aufsicht auf die bei den resp. Seminarien eingerichteten Taubstummen-Schulen und be sonders auf die sittliche Bildung der Schüler zu unterzichen;, end lich *foll 2) Unseren getreuen Ständen bei deren jedesmaligen ver=- fassungsmäßigen Zusammentritte durch den Landtags - Kommissarius Nachricht über die Aliführung dieser Bestimmüngen und den Zu stand und die Wirksamkeit der Taubstummen-Schulktk ertheilt werden.

7) Den Skätuten für die in der Provinz Westphalen zu errich tende, auf gegenseitige Versicherung beruhende Hagel-Versicherungs- Gesellschaft haben Wir, nâchdem sie den Anträgen Unserer getreuen Ee gemäß abgeändert worden, Unsere Allerhöchsie Bestätigung ertheilt.

ll. Aff die Uns vorgetragenen Bitten and Beschwerden.

1) Durch dasjenige, was Unsere getreuen Stände zur Unter- slüßung thres Besuches, um Abänderung des §. 50 des Geseßes vom 27. März 1824, angeführt haben, kdnnen Wir Uns nicht bewogen finden, eine Modification dieser in allen Provinzen gleichmäßig gül- tigen geseßlichen Bestimmung eintreten zu lassen. Wenn guch der Fall vorkommen kann, daß die Materialien zur umfassenden Beur- theilung einer, beim Landtgge in Anregung gekommenc!, Augelegen- heit nicht während der Dauer desselben vollfiändig beschafft, und da- her die Gutachten nicht mit erschdpfender Gründlichkeit abgefaßt werden kdnnen, so wird es ddch den Mitgliedern nicht an Gelegen heit fehlen, über Alles, was auf eine solche Angelegenheit sich be- zieht, während der Zeit von der Publication des Landtags- Abschie des an, bis zur Zusammenberufung des neuen Landtages, sorgfäl tige Erkundigung einzuziehen, um sich dadurch zu überzeugen, ob,

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ungeachtet der Zurückweisung, das Gesuch wegen neuer (Gy oder neuer Veranlassung zu wiederholen sey. Db dieses | eintrete, muß allerdings der Beurtheilung der Stände üben“ bleiben, wogegen Wir, wenn dieselben nur auf das, was frühe geführt und in Unserem Bescheide bereits beachtet worden, j,

Beilage zur All

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kommen sollten, Uns die Verweisung derselben auf den §, (i E R E T E A TEET T E Gesehes vorbehalten müssen. Was die Beschafung der ers} hen Materialien von Seiten Unsers Landtags-Kommissarius qs #0 is eine geseßliche Bestimmung darüber nicht erforderlich, jy vielmehr nur einen Gegenstand der, demselben zu ertheilendey struction ausmacht und diese lestere bereits dahin ertheilt y it, daß die Mittheilung der ndthigen Materialien auf jede erleichtert werden solle. Daß dieselbe aber in den, zur Spra Séprathung vorgelegt werden wird.

brachten, Fällen erschwert worden sey, kdnnen Wir nach der M *ck,y Antrag Unserer getreuen Stände, durch einen Aus- vorgelegten Korseßpondenj zwischen Unserem Kommissartus un n bér Chausseebau- Verwaltung Theil zu nehmen, ist schon, Landtags=- Marschalle, nicht befinden, indem, was die Wege - h E wetten Landtage vorgetragen wurde, von. Uns erwogen genheiten anlangt, der Departements-Rath der Regterung, Faber 5 bo dem durch Unseren Londtaas=Abschied vom 31. zugleich Mitglied des Landtages war, zu jeder nothwendigen N , 1229 befannt ‘gemachten Beschlusse sein Bewenden bebdlt lung ermächtigt, in Hinsicht der Kataster-Angelegenheit die gewi e i Vrovi

Uebersicht ertheilt, wegen der sonstigen Materialien aber nur bes

\ Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, wegen Beschrän- er neuen Ansiedelungen auf dem „Lande, machen Wir denfel= annt, daß bereits der Entwurf eines Geseßes Über die Rechte inmunen bei Zulassung oder Versagung neuer Ansiedelungen tigt is, und dem nächsten Landtage der Provinz Westpha-

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» wenig können Wir das Bedürfniß einer Provinzial-Chaus-

I e f i h / vei D 'ection anerkennen, da abweichende Ansichten der Regte tere Angabe dessen, was gebraucht werde, verlangt worden if, Mer ou durch die verfassungsmäßig ießt bestehenden Behdrden

9 Mas N ) »“ hrAaA ¿ Ca 1119 t A [4 - E L, (c i O J G G4 P A A a8

A S gebrachte Bekannsmachung - de digung finden, auch Stdrungen, die aus einer solchen Mci-

| handlungen des Landtages während der Dauer dessclben Me schiedenhcit hervorgegangen wären, nicht bekannt gewo!

| so müssen Wir es zur Zeit bei dem, was §. 54 des Gese, Daß auf Erfüllung der Lieferungs - Verträge strenge ge

| 27. März 1524 Uber die Bekanntmachung der Resuïitate (Mr tüchtige Arbeiter angenommen und nur das bese Ma

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handlungen, vorgeschrieben ifi, und in alien Provinzen he uy Verwendung zugelassen wird, können Wir nur billigen; wenn IIrD, bewenden asen, d _/ E __ Wunternehnter der nächilen Umgegend durch Úbertriebene Forde c H Beschwerde Unserer getreuen Stände Uher eini den Chausseebau vertheuern , so wird auf Heranzic,ung an ver Reglerung zu Arnsberg erlassene Verfügungen, iff zum dacht ge wminen werden müssen. Das von Unseren getreuen Theil durch Mißverständnisse veranlaßt worden, indem di, { ] hôrde nicht beabsichtigt hat, die Befugnisse der Kreis = Stäh eine nicht gesezliche und dem Zwecke dersclben zuwiderlautendz cinzuschränten. Um jedoch ähnlichen Mißverßändnissen für) kunt vorzubeugen, std durch Unseren Minister des Fnnert y Polizei die Provinzial-Behörden darauf aufmerksain gemacht: | j aaf den Kreistagen allerdings auch solche Geacufiände berathy dari:ber Petitionen avFefaßt werden durfen, welche neben dg teiessen des eigenen Kreises auch diesenigen anderer Bezirke 1 rühren, sobald der Kreis, in welchem die Berathung stattfindet,

n vorgeschlagene Mittel, die Fuhren zu den Staats-Chaussecn | ige! P ovinz_ nach dem Zugviehskande zu verthetlea/ und QÉE n leisien zu lassen, entspricht iedoch Unserer landesväterlichen | | nicht; dex Gemeinde-Wegebau, der in einem Theile der Po sestphalen noch so viel zu wünschen übrig läßt, nimnik die ¿ite der Einwohner genugsam in Anspruch, und es würde t rechtfertigen lassen, zu dessen Nachtheil den Bau der | b Straßen zu befördern, wogegen Wir freiwillige Leistungen füc mit Wohlgefallen anerkennen werden. S | C9, j Mie als solche gemeinnüßige Opfer angeführten Beispiele sind auch micht vorzugsöwetse - “doch jedenfalls wesentlich und (Fj bis iet entweder nicht in Ersüllung gegangen, wie auf der dabei interessirt t; b) daß die Kreis-Stände, sowohl j e wischen Telagte und Oftbevern, desgleichen zwischen Dorsten Gejganmtheit als einzeln, die Befugniß haben, die EtMäühlheinm, oder fie betreffen Kommunal-Wege, wie bei Lengerich, von Adschrîifken der Kreistags «Verhandlungen gege@ Zahn Beckum , Hor stmar, für welche überdies schr ansehnliche KopiÆlien zu verlangen, und ec) daß die Landräthe dem \Msfe aus den Staats- Kassen erfolgt , oder Wege- und Pflaster- gen. dex Kreis Stäifdé- then auf den Kretiskagen die EinsMezunzen ohne geseßliche Ermächtigung eingeführt worden snd. Kommunal Etats und Kommunal-Rechnungen t gestatten, l N Bau der Straße von Telgte úbec Gütersloh nach Biele llen stattzugeben haben, wo die Kenntniß dieser Etats und My jeßt nicht aus Staatsmitteln bewirêt werden kann, indem nungen bej den vorkommenden Berathungen von Nußen sei} i

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I 2 i j 7 die disponibeln Mittel zum Ausbau der Straße von Wesel | d) zugleich sind die Regierungen angewiesen worden, in VMclgte, welcher ungleich wichtiger ift, verwendet werden müis- | rungs-Fällen der Latidräthe, niemals Uber 14 Tage hinaus di Wi haben wir gestattet, daß der Versuch gemacht werde, ihn auf | räthlichen (Geschäfte durch einen anderen Stellvertreter, al) M der Provinz, oder vermittelst eines Actien-Vereins zu Stand einen der beiden Kreis - Deputirten, welchen die Regierung Mugen; in welchem Falle den Unternehmern die Erhebung der | wahlen hat, versehen zu lassen, mit Ausnahme devrzentgen Fl Tee-(Belder so lange uberlassen bleibt, bis die Staats Kase ¡u die Landräthe sich nicht gußerhalh ihrer Kreise befinden 1M kann, um gegen Ersaß des Kosten-Aufwandes die fernere Un- Stande find, die obere Leitung der (Gefcl ffi beizubehalten. tuna der Stráäße zl übernehmen. Aus der anliegenden , von | 4) Auf die Anträge Unserer getreuen. Stäüde wegen (r Regterung zu Münster angefertigten Nachweisung, werden Einführung der Städte-Ordnung und 3 Unsere getreuen Stände ersehen, was scit dein Jahre 1816 | 5) der Ordnung füx die Land-Gemeinden, sg wie B efdrderung des Chausscebaues in dem Verwaltungs - Bezirk | 6) wegen der Kommunal Berwaltungs Kofien , _Cvdffntd beit aus Unseren Kassen verwendet tit. denselben, daß Wir es für ängeniessen craci tén, die Kommun(ff}) Wegen des Antrages Unserer getreuen Stände, die steilen gelegenheiten der Städte und Land-Gemeinen in Unseren wen auf den alten Chausseen , besonders in dem gewerbreichei | Provinzen, im Zusammenhange und nach wesentlich gleichen (edes Regierungs-Bezirks Arnsberg, umzubauen und den Chaussee säßen, ordnen zu lassen, daher Wir beschlossen haben, vor Fur Vcivat- Ünternehmungen mehr zu begünsitgen, veriwetsen die, in einer besondern Anlage enthaltenen, Be- | Ministers des Fnnern für Handels- und Gewerbe- |

einer Entschließung Über die Einführung der Städte- Ordniieselben a vdrderst noch das Gutachten Unseres Staatsraths über den, (ugen Use h: ben vorliegenden Entwurf eitter Ordnung für die Land -CGenMegenheitet, indem Wir Uns nicht bewogen finden, den bisher abzuwarten. Diesem Gutachten ij kunmehr in kurzer Frist Mien G-undsaß, nach welchem guf Privat- Chausseen nur das genzuschen, bis dahin müssen, Wir jedoch einzelne Acnuderungsheld nach dem Tarif vom 2*. April 1823 erhoben werden darf, | der Orgakisation der Gemeinen eintreten,zu lassen, BedenkenfFdern. licbrigens ist die allgemeine Anwendung des Chaussee: haben indessen, was die Kosten der Kommunal-Verwaltung (Warifs vom 22, April 1828 bei der Anlegung von Chaujseen die allgemeine Anordnung gêtLoffen, daß den Gemeizen nihtWinderniß gewesen, und wird es auch bei wotrklich gemeinnüußt: ihnen nach dem Geseze nicht obliegt, airgesonnen und jede gtFilggen niemal : seyn, da der geringere Ertrag an Chaussee-Geld Anforderung auf dasjenige, vas unerläßlich nothwendig ist, be durch andere 5 geständnisse aufgewogen werden kann. werde. Sollte irgend elne Behdrde diesem Befehle nicht M3) Die Erlassu1g einer Provinz.al - Wege-Drdnung für Weil men, so wird auf eingelegte und ordnungsmäßig substantiffn/ guf deren Beschleunigung infere getreucn Slände autra schwerden in dei einzelnen Fällen, nöthigenfalls von Unt Mwicd nur dann vou Erfolg seyn können, wenn die allgemetne Ge- “temedur_getrofen werden. Fu der Zukunft werden die Csbung in dieser Beziri ung vorher festgestellt scyn wird, zu wel- sich in den Stand geseßt schen, auf Sparsamkeit in ihrem M Zwecke bereits gegenwärtig cine besondere Berathung, unab halte durch thre „Vertreter kräftig. einzuwirken. Rz von der allgencin:n Revision der Gesezgcbung, cingeleitek 7) Auf die Anträge Unseres getreuen Standes der RitteFen i, und möglich1t beschleunigt werden soll. wegen der beadsichtigten Errichtung eines weiblichen Stiftes uW4) Mit Berücksichtigung der Anträge Unserer gerreen behalten Wir Uns die Bescheidung bis nach Beendigung der Mde ifi bereits elne Kommisston unter der Leitung des ck He Fnteressenten eingelciteten Vex haitdlurtgên vor. denten zur Vorbereitung des Entwurfs zu einem SkauU- v 8) Die vorbereitenden Berathungen zu den Geseben, ement für den Ltppefuß angeorönet worden, und €53 vird nach Dismembhration der Bauer- Güter und der Erbfolge in disigter Berathung für die baldige Bekanntmachung ves ge- sind durch den späten Eingang der Erklärungen der Kreist(Men MNeglements Sorge getragen werden, _dagegel tènnen *dögert worden. Wir habsn icdoch befohlen, dieselben zu (M auf Bewilligung eine! Entschädigung ait die ijer Besther nigen und hierbei zugleich die nachgesuchte Declaration die Abtcetung des Lein-Pfades aus der Lippe-S ch {sahrtz A: des Geseßes vom 21. April 19 für die vormals Bergische eingehen, da ihnen eine geseßliche Befugniß hierzu ntcht zU- des-Theile, und des §. 23 des Geseßes von demselben Tage | Die zur Unterstltßzung dieses Antrages aliegirten Besltmmun»-

s - - , y e G A K O e L N! N, . Jet l D vormals Hattischert Departements, zin Berathung zu 1Min 5. 11 der Lippe- Strom - Ordnung vom 2. März 151 1:1

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9 , “E E - Ï C ck V l 1? «Q 9 9 9099 od 7 reif de! j

Anch hâäben Wir genehmigt, daß der, dem künftigen Land 2. Tit. 15. Th. li. des Allgemetn1n Landrecht A j gen der erstgedachten Gegenstände vorzulegende Geseß-EntwWithümerit der Ufer dffentlicher Flüßhe für den Ged! A j Pfade keinen unbedingten Anspcuch auf Vergüftzung,

vor °mit den von Unseren getreuen Ständen hierzu gewähl zum Lein Pf Î De A H n Gl j dle Gestattung dieses Gebrauchs durch den Z. 5/7 |. 1, den [fcl

ern alò Servitut auferlegt und eine geseßliche Einschraukung Eigenthums if, für welche der Eigenthümer im Augemeinen Vergütigung nicht sordern kann Oa die Lippe von icher eit licher und \chifffbarer Fluß gewesen ifi, und gegenwärtig nichk Schiffbarmachung foudern nur eite Beseittgung der der lin

stalt zur Aufnahme von! 50 heilbaren Frrer zur Kur und !fftbrochenen Beschifung im Wege sehenden, zoindeemye nagtkge heilbaren Frren zur Verwahrung, jedoch in zwet gesonderten hat, so wa- die Benußung der Ufer zum fei- Piave C bäuden , errichtet und dieser Anstalt das dasige Hospital mit Pt! ichon geseßlich zulässig. Lag ferner L ganzen Verinögen überwiesen werde: h) daf das zum Aufl Seorauches feine Abtretung A4 Etgenthumes I O E,

der innern Einrichtung erforderliche Geld-Bedürjniß durch M erdem die darin aegende Deralligung Ll M (ns unter Gaxantie der Provinz, herbcigeschaft werde und die F der dadurch betroffenen Grundstucie A ct die durch dié von der Provinz jährlich aufzubringenden, zugle einer Ertrags E O A Unterhaltung der Anstalt dienenden Beitcäge gettlgt, diese erung nach einer geringern Klasse regulirt wird/ 8 ien aber nach den, in der Verordnung vom 15. Des. 1520, § M ent Autrag auf Bewilligung einer Eg n R Ats für das Land - Armenhaus festgefiellten Grundsäßen, repartl E. MEA 1er Einzelnen, a an den Staat ¡u he eingezogèn werden, dagegen von Eròssnung der Provinzial F) A O Ansy O M D n Necbitöweae vorbe Anjiastound Verbiadung des jeßigen Hospitals mit derselben! “d vermdgte , dée Verfolgung desselben km Rech lsle

zur Unterhaltung Fer leßteren bis dahin erhobene Abgabe v0! is der Brutto-Einnahne allée Armen-Fonds im Herzogthum 2K, len aufhdre; c) daßdie Vergütung für die Aujzunahmg und mäßige Pflege in dec Anstalt, für cin zahlungsfähiges Fndil auf 50 Rthlr., füx einen Unbenmittelten, wo sie der Komnil dem Kreise zur Last fällt, auf 25 Nthlr. tährlich festzustellen mtößenden aber, svelche eine bessere Pflege wünschen, das

geordneten berathen werde

9) Die lebhafte Theilnahme , welche 4insere getreuen 0 der wichtigen Angelegenheit der Heilung und Verwahrung ( tranker widmen, haben Wir mit Wohlgefal!'en wahrgetntomml wollen auf ihren Antrag genchmigen:" a) daß in Marshet unte“ gemeinschaftlicher Direction und Administration stehen

«*

Der Ankrag Unserer getreuen Stände, daß durch eine be ff: oder fldßbarer Flüsse, für den ungestörten Abfluß des Wahers denselben zu. sorgen, ausgesprochen werde, beruht auf der Vor ung, daß diese Verpflichtung nicht bereits durch die beslehcnde sch ebung begründet werde. Da dies indessen wirklich dec Fall indem der §. 99, ff. Tit. 8. Th. 1. des Allgemeinen Landrechts

lige Uebereinkommen mit der Verwaltung zu überlassen sey;

2 S5 ov 4 4 4 J ck 904 4‘ 4 2 N fl +

(¿) die von Unseren getreuen Ständen gewählte ODeputati®O Nee, L L Gs ' g O 3 Hevie ,„ tät Cs ter. Leitung des Ober-Präfidénken, zur Mitwirkung bet der s n. ae id eseves tung und Kontrolle der Verwaltung der neucn Anstalt a a Ne A La N voin l November 1311, mit dem seyn solle. Endlich e) wollen Wir zu dieser Anstalt einen, Meinen Auzdei D fis, Wafetabancis bne Zweifel auch die S d c 14406 x ne 4 4 ; 2 f z ; F g Ton L Ee „1 AUSDIUc t 9 // 4D L : / E S Z E O hre zavebaren,- QUQuE aus Slaals” L Fivatlüsse bezeichnet , so findet hierdurch der Antrag Unserer ge \ CCRN O N 4E Vel ICdtngung ben ge uen Sténde vel : Nip úbrigens auf den Landtags Abschied vom Irren des, aus Westphalen gebürtigen oder daselbst garn Derember 1299 herweilen, feine Erlediaun ( Militairs, in dieselbe aufgenommen und in ihr die Gemüth T n mer n Srlebigung.

aktiven und pensionirten Offiziere gegen Bezahlung, fedod

A afl Betreff der Einführung des Preußischen Scheffelmaßes Ueberschreitung der Kompetenzen, welche sie aus Staats-Ki{ der Provinz Westphalen i a) nach dem Antrage Unserer getreuen ziehen, die Unter- Offiziere und Gemeinen aber unentgeltli®Mäuchlich

k Verbot enthält, in Vrivatllüssen zum Rachthcite der Nachbaren

fände eine nochmalige genaue Vergleichung aller bisher ge- aewesenen Orts - Scheffel -Moße rit dem Preußischen

malmäßig behandelt und gepflegt werden. Vefel und eine Ermittelung des Kubik - Jnhalts der Orts Y Maße unter dex speziellen Leitung und Kontrolle des Ober nach voll

F ‘sidenten dec Provinz angeordnet worden, b) N | J

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tit 1A OAMESNDSZ A f I R O - pv s C nin p NEIR E eia A

1079 gemeinen Preußischen Staats-Zeitung F 269,

ständig erfolgter "Vergleichung mússen jedoch sämmtlichs bisher | 25) Dem Wunsche Unserer getreuen Stände, “daß ‘künftig die Ub gewesene Drtoschefel binnen einer von Unseren Mt bereits an ihrem Wohnorte Gewerbesteuer zahlenden inländischen

nister des Junern für Handels bestimmenden geräumigen

dels- und Gewerbe- Angelegenheiten zu Frist gänzlich außer

Fabrikanten und Kaufleute nicht verpflichtet seyn sollen, “für fich und. {hre Gehülfen zu ihren kaufmännischen Reisen besondere Se

(Kehrauch gesetzt

werden, indem das Fortbestehèn der bisherigen mannigfaltigen Orts- | werbescheine zu ldsen, is bereits durch Unsere in der Gescß-Sam11 maße zum Privatgebrquche nur Gelegenheit zur Willkür und Ve- | Tung pusklizirte Ordre vom 12. Februar 1831 (Gescß-Samml{unc trug geben wurde; c) dic außer Gebrauch geschten Ortsschefel müs- | vom Fahre 1831, S. 5) Genüge geleistet worden. sen demnachst vernichtet und zu diesem Zwecke von den Fnhabern | 16) Die Beschwerde 1 treuen Stände über die von de derselben, gegen Erstatkung der Anschaffungskosten , oder „wo diese | hiesigen Porzellan- Fab rovinzen veranstcklteten öffentlichen nicht nagchzuweisen- sind, gegen Vergütung des näch heutiger Schäz 2 f ! cht ansehen, indem es derjel zung zur Anschaffung erforderlichen Kosten-Betrages, an die Behör ben, wie ied ddt 1 müß ihre Waaren auf -de# den abgltefert werden : Lege des dfrenrli ' f neten, hesonders wenn

17) Durch eine von Unserm Minister des Fnnern ‘und der Po {1 ch) le t diesem 50 nfurren mit duslandisd lizei an die Regierung zu Linden erlassene Verfügung is die auf | Fabrik-= Waaren h die Verwandlung eines Stwohdoaches in ein Ziegel- oder Cehm-Schil 21) I Pi q cte uen Stände del- Lach QCIEBTIC Dante bevreîts aufgehoben worden. Bano - Contoi 1111 [i 11 uf Wechjel V L

(8) Die Ecrnennuttg' dex =nach der. Ablvsung®- Ordnung vom | mit zwoc iterschriften verse 1d, bei unzweifelhafter Sichel 3 U S ichtenden Schäßungs- Und Kreis-Vermittelungs und Solidität è et Wée lverhundenen, Darlehen zu“ bei Kommissionen urch die ‘bet den Wahlen „vorgekommenen Miß= | gen. Was fernèr die slempei Brolonantioin der Wechsel betri verständnisse verzd( ivorden-ck deen Bescitigung bereits erfolgt ist, | so if bereits bet Prolonga "is zu drei Monaten, welche so wie auch überhaupt darauf gehalten wérden wird, daß die noch | bei der Bank in der Regel nicht überschritten wird, „durch Un bestehenden Unf zur vollständigen Ausführung des Geseßes | Ordre vom 3, Fanuagr l Gescß - Sammlung für 1830, p baldige Erledigung finden Wegen des Atttrages auf Verlängerung | die Stempelfreiheit bewilltgt woxden. : N der für die stempel = und gebührenfreie Ausführung der Geschäfte | 28) Den Antrag: bei den Goldzahlungen an die, dfentl bestimmten Frist behalten Wir Uns die Entschließung bis zu der | Kassen- gußer den Friedrichsd'ors quch - ausländische Goldmuün von Uns angeordneten Revision des Kosten-Reglements für die Ge- | wiederum annehmen zu lassen, haben Wir nitht berücksichtigen kd neral-Komnmisstoueit vor | nen, da das Verbot der Annahme solcher Münzen sich auf die all

1 Auf den Antrag Unserer getrenen Stände haben Wir die | meine geseßliche Bestimmung gründet, daß nur inländische , un nJhere E‘drtetung der dortigen Provinzial-Verhältnisse, zum Behufe | den landesherrlichen Stempel ausgeprägte, Münzen bet den *Kaisen dee Erlassung. nachträglicher provinzielier Bestimmungen, zur Ver- | zugelassen werden dürftn, und auf die Fortdauer der in Folge der K vollständizung der Gemcinveitstheilungz-Ordnung voin 7. Funi 41521 | binets-Ordre vom 25, Okt. 1821 von Unserm Staats-Minisierto eiti bereits angeordnet und behalten ilns vor, die Nesultate dieser Ver erstatteten Annahme einigerausländischen Gold-

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Hülfe zu kommen

«2 M anf qu Mew A des Werkes auf Pra

r 4 M) Ì F 5 andlungen Unjern

Feation Del ult 1829 Wir das Gutachten

die wettere

sriches hal dieser Arbeiten auch über N scine Ermittelungen ausdehnen wird, um mit diesen Vorarbeiten zu ÿ Actien - Gesellschaft die Ausführung

tetceuen Stan T Ae,

Ueber den Antrag Unjerer eitimmitng des §. 75

q M Nh Su S. De 10LD3LGVECti y À

Entichließung vor

241) Auf den Antrag, Nehme und Lippitadi

J nister uin T; 18 Veto llive G NC ung 10 Vet Lulg Der

vornehmen Lagen

dabet

IV Ct CÉtTiC

Kofen unte

en zur Begutachtung vorlegen

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3 Neiniau

linseres Staatsraths erfordern und behalten Uns

wegen Anlegung einer Eisenbahn zwischen crdfnenWir Unseren getreuen Ständen, daß j ( : Snnern füv Handel und Gewerbe die Bel- | 29) Die, zur Erleichterung der Einwohner im Gränz-Kontroll

und nach nunmehriger Beendigung ichtungslinie /

» 4

er Ablöfungsordnung vom [3.

weilen ausnghmsiweise v ( múnzen um #0 weniger einzugehen is , als diese nach dem Pisto!cti- Fuße ausgeprägten Goldmünzen nichk, wie in der Petition voraus | geseßt wird, mit den Preußischen gleichen Werth haben, sondern | nach den im Großen angestellten Proben gegen dtese 1m Werthe | durchschnittlich um mehr al zwei pCt. zurückstehen, es also keincs weges gerathen ist, die Einbrtngung und Circulation derselben durch Annahme bei den Kassen noch ferner zu befördern. Goldzahlungen an die Kassen find übrigens dadurch, daß solche bei den Steuern weagjallen, vornehmlich nur noch aus Verträgen erforderlich. )

geireuen Stände wegen Modis-

echts betreffend, werden

Bezirke in Antrag gebrachte stemvelfreie Ausfertigung der Kön- zessionen, welcher Gewerbtreibende im Gränzbezirke auf dem plat- ten Lande oder in den Städten unter 1500 Einwohnern, in Gemaäß= heit der Verordnung vom 19. November 1824 zu §. 17 der Zoll- Ordnung, bedúrfen, um fich in solchen Orten als Kaufleute nieder zulassen

kann um so weniger von Uns bewilligt werden, als der Betrag des Stemvels von funfzehn Silbergroschen für dergleichen Aus-

in Betracht kommenden Land-

Bauart und Baukosten

nmmmt, wozu der Staat durch

Uebernahme von Actie eine angenessene Beihülfe g&währen wird C y Eine weitere Zusage, fle für Rechnung des Staates entweder unmit- | fertigungen, in Betracht, daß der Gewerbtreibende nur eine einmalige telhar oder durch Gewdhrung von Darlehnen zu bewirken, kann | Konzession nachzusuchen hat, zu unbedeutend ist, um dte nachgesuchte aber nicht ertheilt werden, da das jeßige Comminications-Bedúrf- | Ausnahmevoun den Vorschriften des Stempel-Gesehzes zu begründen ; þ niß duxch die vorhandene Chaussce gesichert ifi, die künftige fom die Legitimation des Wagreni-Transports im Gränz-Bezirke isf durch die nzerzielle Wichtigkeit der Aniagge auf unsicheren Vorgusseßuügen be- | Zoll - Ordnung §FZ. 6 und 16 vorgeschrieben, und eben dafelb1 ur ruht, und andere dringende Bauten die disponiblen Mittel in An besondere Fälle verstattet, daß die Legitimations - Scheine von der spruch nehmen Orts - Behdrde ausgestellt werden kdnnen. Solche Fälle treten an 32) Auf die verschiedenen Anträge, welche Unsere getreuen | Orten ein, wo keine Zoll - oder Steuer-Stellen befindlich sind, und

Stände Uns in Betreff der Erleichterung der Weser-Schifffahrt vor getragen e Wegräumung der Schifffahrts- Hindernisse sich beziehende Ver- | Unsere Regierung in Antrag gebracht | hat, sogleich berücösichtigt und genehmigt sind, und in dieser Bes | die zichung, sogar mit eberschreitung des dazu bestimmten Etats geschehen i, was bet der cigenthümlichen Beschaffenheit des Weser und daß auch fernerhin in dieser Art fort-

C

d besserungei der Weser, welche

U e Geldes, welches, als Ersaß für Bl ; T) l 1, ck4 va +1 oil, mit anderthalb Silbergvreofschet 4 4 » - As E é en aus m us C CEIITACDE

fehr tm Allgemeinen, sein i; thciliacm Einiluf i Toni led acltenden Tarif vom: OÉtobev mitt cer ea eiiiani nad ' (& tande vdilta eriei T T daß den zwgr einige in l l mungen darbietet vi benn qanacsellten Untersu el (Ot! é M Anlanden erfo Tonnen, zuy VBerschyaqu1g® einé

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dere geseßliche Bestimmung die Vervflichtung der Anwohner nicht] von Peisenden, über wel

(2A r! V j ¿BUAUt Cl ID( (l)

ziedrigiien Wasserstande eine Fahr

11 ti L

daß dite Crhheb

c ieztge Auslude-Plaß in Min-

Zanndverschen G

Son Coll ott ence:

| es wird den Verkehrtreibenden dadurch, daß ste die Legitimation nicht

eri bei einer entfernten Amtsstelle nachzusuchen haben, sondern im | Orte selbs erhalten kdnnen, schon eine wesentliche Erleichterung ge währt. Da hiernach die Ausfertigung dexr Bescheinigungen durch Ovts-Vorgeselten im Fnte-esse der Extrahenten geschicht, so fanit

4

daf bis jeßt allc auf

| der Antrag Unserer getreuen Stände, die Vergütung dafür aus der | Steuer-Kasse zu zahlen, nicht berücksichtigt werden, auch ist diese | Bergütung für Múhwaltung und Schreib-Bedürfnisse im Betrage von 3 Pfennigen fúr icdes Attest zu geringfügig, um eine drückende | Beläsligung der Unterthanen herbeiführen zu können; c) dem (Ge- suche um Vereinfachung der geseßlichen Legitimations - Erforder

Alles

uitg cines Waage- und Krahn- den ganz aufgehobenen Weser

für den Centner, bloß von i

¡n Minden und Vlotho die | nisse beim Sach - Transporte im Gräânz= Bezirke kann, ohne Ver

eviiveiitionsmäßig dem vollen | lezung des nothwendigen Steuer-Schuhßes, in dem gewünschten rdnet war, auf den Handels-Ver Umfange nicht entsprochen werden; Unser Finanz - Mintster wlrd

| aber zulässige Erleichterungen dabet eintreten lassen; 4) eben wenig is endlich der Antrag zur Gewährung geeignet: den (Ge | meinen und Gemeinesellern in den der Salzverbrauchs - Controlie unterworfenen Ortschaften den unmittelbaren Bezug des Salzes von den betreffenden Salinen unter Gewährung der dafür von det Faktoreien bezahlten Feacht und Preise zuzugestehen, weil der Zweck deit bei Anlegung dessel- | der Salz- Kontrolle, der auf Beschränkung der Salz-Einschwärzungen cinzige gewesen i, wo den | gerichtet is, dadurch verloren gehen würde, indem nicht alle Sali nen, aus welchen die der Salz-Kontrolle unterworfenen Ortschaften

igkeit wegen, nicht von nach agageaceld jedoch in dem scht ubernommen, getreuen

“U 49 e Al «58 « L NUCOT TOLEDEL

Wunsche Unserer

bei ciittretenden Ueberschwei

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che Tiefe hat vexschaft werden | i C j j e N uslade - Plaßes aber nach | ihren Salz-Bedarf beziehen 1m Salz-Kontro0-Bezirk, sondern auch omi ein pasendecer Ort aus- | im kontrollfreien Theile Wesiphalens belegen sind, die Transportan

| ten also durch nichts verhindert scyn würden, das mit Vergütung Schiffbarma- | bezogene Salz selbi unter dem Faktoreipreis abzuseßen, und det ânze bis Rheine | Bedarf für den unter Kontrolle schenden Bezirk dagegen aus dem

Feabichtigt, die r I p « dieses Planes benachbarten Auslande einzuschwarzen.

Ausführung

i5 die Königl, Hanndversche 30) Die gegenivärkige, in das gesammte Besteuerungssystem des ie Verpflichtung exfüllt haben | Staats und die vielscitigsten äußern und innern Füuteressen #0 ti

Besteuerung des Zuckers ist sowohl bei Einführung dei jeßigen Zollverfassung, als bet den jedesmaligen Tarifs-Redacttonen der Gegenstand der sorgfältigsten und reifsten Prüfung gewesen, « hat sich aber zu einer Verminderung der Eingangsabgahe vom frem den raffinirten Zucker und der der inländischen Zuckerfabrikatton acitandenen Vortheile keine Veranlassung gefunden, und auci

bi5 Halte in einen solchen Zu cingrcifende 11 SWCAe Werder DIE Liliter ing fortgeseizt werden.

(en Sande, Dent 2. 05 Cs

n.

i 1520 die gesezliche Erklärung | : l / ireus nrit den darin bemeckten | von Unsern getreuen Ständen versuchte, jedoch nicht in allen ihr n, nicht blos von dem Hau Punêéten vollitändig begründete oder erschdpfende Ausctnanderseßzun

solche nicht geben können Auf das besondere Bedúrfnifi ciniger Theile der Provinx enbestellungen bei Kaufleuten, | in Hinficht des Verbrauchs ausländischer Steinkohlen, haben nnen Wir nicht willfahren be'eits in dem unterm 39. Oktober 1827 publizirten Larif Rud l ndhabung deckæ in Antrag ge genommen, welcher in dem Artikel 35. die damals allgemei n baben würde, fo baben Wir | gabe von 3 Sgr. für den Eingang an der (Grenze des Regterun und den Großhandel zu Gun bezirks Minden auf 1 Sgr. hevabjeßte gänzliche Erl ignissen zu beschränken. Daß geringen Abgabe würde aber mit den allgemeinen Besleueru lla’) die Noth gebotenen Mit (Grundsäßen nichi veretitvar In , daher wt Zu (unten cini YVvroben thren Absaiz zu ver Theile der Provinz, auf den darauf gerichteten Antrag nicht hal

n leFert gerad eingehen können [4 ;

Mustern zu verstehen, und daß | hat eine

LEUTECHT UND Far italtient Ut Ce D

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die große Zahl :

wegen Er11ä

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D) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände

ichwerde erhoben wird, den Be weis, weshalb Wtr Uns | beroogen gefunden haben, die bisher ute der Yerkaufs-Pretse fur das schwarze S alz/ erdfffnenn Wir dafür zu entiichtende Al den ohaehik dre Gewerlesiteuer unter nenselben, daß bercits, tin Gemäßheit der hierubei in dem Lai wourfenten Kaufscuten und Fagbrifanten zu erlassen Sfich würde dle | tags- Abschiede vom 13ten Full 1827 nthaltenen Zusicherung Maßregel mit den besiebenden oatckdFels- und Zollvecträgen ultit den | Preis des schwarzen Salzes auf Unser Zalinctt Königsborn N taaten und dem Grundsaße der Gegenseitigkeit, welcher | Neusalzwerk seit dem Fahre 182% von 40 Rthlrn für die Lal 1000) Pfund, den Fabricatioms- Kosten ciitsvrechead, dis auf 3

N Ich bd N i stets beobachtet ift, (c nicht vere auss bung nicht richtig, daß dic

Matecital I

und Spezeret- Waaren É id 1 l d Vio G als Ÿ desgleichen Zeuge von Wolle,

n

ziehenden Handel ausgeschlosseit in:

tal

Handels bezwecke; €s Abgaben Tnteresses (n Bel nämliche welche uns Handel damit polizeiliche Erlaubniß zu

ly acCi)l

MNuctitcht fnúvpfen und es wúrde unbillig seyn i ser hei Musterreisenden zu kaufen

nur eingebildet seyn mögen, Um Steuern zu Hülfe zu kommet!

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und bei Wein und Brantwcin die

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durch die Verordnu

g vom Oas Tragen der städtischen Laslen hat der sißende Kausmann mit allen übrigen Ortseinwohnern gemein Diese zu verhindern, wohlfeiler und bef

en lassen. Zudem ist die, Bor=- ! liche Bestimmung, durch welche tein, Branntwein und Liqueure, | mwolle oder Setde vom umher- | die Begünstigung des stehenden nur die Stcherung des |

Fabrikat noch ießt zu diesem ermä Preise verkauft, auch cine Preië-Erhdhung nicht beabsichtigt 1 Es muß daher auf einem Frrthume beruhen, wenn in der Eing Unserer getreuen Stände bemerkt wird, daß kürzUch eine Erhös! ¡jenes Preises eingetreten sey E

Auf den ferneren Antrag, die Fabrication und den Deb! schwarzen Salzes auch den Prtvat-Salinen zu beliebigen Prei gestatten, kènnen Wir hingegen nicht eingehen, da die zur Auj haltung des Salz-Monovols erforderlichen Kontrollen die Aufhe des hierúber den Besißern der Privat - Salinen, laut der mit i ab eschlossenen C alz;lieferungs Kontrakte, auferlegten Yerbots nich

ermäßigt ist, und ienes

dabet

vogen hat, auch den stehenden 28 Oftober 1827, an die

wenn auch beide Vortheile oft

Fenem bei Entrichtung seiner N eute! jenen Privat-Salinen bisher der Verkauf des

actiatten, und auch hier es auf einem Mifverssändnisse beruhen nuf wenn in dem Antrage Unserer getreuen Stände angegeben wird, daß schwarzen Salzes ver=

p S - S pp f f M s pr Pr j +1 S A fi “t A A TEA 4 E i 4 R, E oj is 24 P L 26 L es E 5 ¿ Tes E m G 2 t & . i Sn E: V : P E D M O S ide Hj 4 J 1 U 2 | -% (1 Æ# M zar gv 25 s * c - p / # Ÿ vck A K V gs | B 4 1K Ne. 5 s F A 1 L T L L O b